anspruch und ohne Anspruch auf Hinterbliebenen versorgung zu ent . Die Revision der Patentgesetzgebung solle möglichst beschleunigt werden.
Abg. von Gamp (Rp): Dem Wunsche des Vorredners, daß die Dauer des Patents nicht vom Zeitpunkt der . sondern der Erteilung gerechnet werden möge, kann ich mich anschließen. Daß der Erfinder einen gewiffen Anteil an der Verwertung des paten tierten Gegenstandes haben soll, ist an sich ein berechtigtes Ver langen. it Aenderungen der Gebührensäße muß man äußerst vor=
chtig sein; eine Herabfetzung könnte lelcht dis Folge haben, das Patentamt mit einer Fülle von Patenten zu überschwemmen, deren
rüfung lediglich einen gie Zeitaufwand erfordern würde.
uch mir gibt die englische Gesetzgebung wegen des Ausfũhrungtz⸗ zwanges , , u einigen Bemerkungen. An sich stimmen die deutsche und die engllsche Patentgefetzgebung im wesentlichen überein; die Hauptfache ist die Ausfübrung der bestehenden Vorschriften. Da weichen denn die deutschen Bestimmungen erheblich von den eng⸗ sischen ab, und die jetzt in England beliebte Aenderung jwingt gu ung, ung diesem anjupassen bejw. auf dem Wege internationaler Ver⸗ einbarung einen Ausgleich ju finden. Jedenfalls müssen wir mit unferen Ausführungsbeftimmungen uns der veränderten englischen Praxis anschließen. .
UÜnterstaatssekretär im Reichs amt deg Innern Wermuth: Die
wen hat tatfächlich big zum 31. Dejember 1907 ein Geseßz zu erlassen versprochen, das auch die Patentierun 1 Verfahren zulãßt oder few Rechte einräumt. Die Schweh ist dieser Verpflichtung nachge⸗
ommen, sie hat ihre Verfassung und ihr Patentgesetz entsprechend geändert. Anderfelts verkennen wir nicht und haben auch aus den za lreichen Bedenken der deutschen Industrie, die ung zur Kenntnis gekommen sind, entnehmen müssen, daß das neue Geseß den Interessen unserer Industrie nicht gan gerecht wird. Immerhin aber ift die Zeit seit dem 1 Dezember 1967 so kurz, daß es für uns das Richtige erscheint, zunächst einmal die praktische Handbabung des neuen 2 ab⸗ juwarten; unsere Rechte aus den Handels verträgen bleiben Ja inso⸗ weit unberührt, als eine Abstellung der Schwierigkeiten af rn nicht erfolgt ist. Bejüglich der englischen Gesetzgebung benehe i
mich auf die Erklärung des Staattzsekretärs von vor einigen . Die Frage des Verhältnisses des englischen Gesetzes ju dem unsrigen und zu der internationalen Patentunton, insbesondere die Frage der Erwirkung der Frist für die Einführung des Austfũhrunge zwangen steht noch zur Erörterung zwischen uns und England; zur Zeit lãßt sich daruber hier nichts sagen.
Abg. Dove (fr. Vgg.): Der Abg. von Gamp rät un an, ebenso wie England eine entsprechend scharfe Praxis eintreten zu lafsen. Das können wir nicht, weil die Patenterteilung bei uns ein Att der Recht. sprechung ist, und wir also verschiedenen Staaten gegenüber nicht verschleden verfahren können. Die Frage des Erfindungsrechtes der Angestellten ist an sich ganz klar; zu einem gesetzlichen Eingrif in das Vertragsrecht und ju einer Aenderung deg aientgesetzes nas dieser Richtung liegt nach meiner Meinung kein Anlaß vor; ob der Name des wirklichen Erfinders in das Patent aufgenommen wird, ist mehr eine Gtikettenfrage. Bei der Frage der Gebũhrenermãßigun . der fiskalische Gesichtspunkt, den der Abg. von Gamp au ns Feld führte, doch ausscheiden. Wir marschieren in bejug auf die Höhe der Patentgebühren leider an der Spitze aller Kulturländer. Im Gegensatgz zu dem Abg. von Gamp reden wir daher einer Herabfetzung der Gebühren das Wort. Die Höhe der Gebühren lastet schwer auf unserer Industrie. Die Ueber. schwemmung mit Patenten wollen auch wir vom Patentamt tunlichst fernhalten. Der Staat hat selbst aus manchen Erfindungen so un⸗ geheuren Nutzen, daß er hier nicht so halsstarrig sein sollte; ich er. innere nur daran, daß heute die Post Millionen über Millonen aus dem Fernsprechwesen einnimmt.
Die Ausgaben für das Patentamt werden bewilligt.
Zu den ordentlichen Ausgaben für das Reichs versiche⸗ rungsamt liegt die Resolution Find el (ul) vor, die ver⸗ bündeten Regierungen um Abänderung des Gewerbe⸗ unfallversicherungsgesetzes nach der Richtung zu er⸗ ee, daß die Versicherungspflicht ) auf alle Handelsgeschäfte, oweit sie mit Lagerungs⸗ und Beförderungsbetrieben verbunden sind, ohne Rücksicht auf eine Eintragung in das Handels⸗ re ifter und Y) auf die gesamte Tätigkeit des Geschäfts aus⸗
gedehnt wird.
Irl (3): Das Invaliditätsgesetz enthält manche Härten, deren Befeitigung, namentlich soweit es sich um Straf⸗ beftimmungen handelt, dringend erwünscht wäre. Das Gewerbe e m g n ü, umfaßt auch manche Handwerke, denen dadurch unerschwingliche Lasten aufgebürdet sind. Das ganze Gesetz ist in mancher Beziehung lückenhaft und wirkt in bezug auf einzelne Gewerbe ungleichmäßig und ungerecht; die Entscheidungen der Schiedsgerichte sind schwankend. Die kleinen Meister bezahlen einen viel höheren Prozentsatz aller Betriebskosten und Beiträge als die
roßen Betriebe. 3 müßte eine gerechtere Verteilung der asten, eine Entlastung der kleineren Meister herbeigeführt werden. Notwendig ist auch die Ansammlung eines Reservefonds für längere Zeit. Nach dem neuen Gesetz dauert die Ansammlung nur bis zum Jahre 1920. Die in dem Reservefondt angesammelten Kapitalien kommen dem Handwerk nicht zugute, sie müssen oft dag Doppelte an
insen bejahlen, was die großen Unternehmer und Kapitalisten zu enn haben. Warum könnten die Handwerksgenossenschaften nicht allmentiert werden? Eine Gefahr wäre damit nicht verbunden, wohl aber könnte damit dem Handwerk in wirksamer Weise geholfen werden. Ein wunder Punkt ist auch die zwanggweise Einziehung der Beiträge der Berufsgenossenschaften. Wieviel Pfändungen vorgenommen werden müssen und wieviele fruchtlos ausgefallen sind, läßt sich aus dem Berichte leider nicht ersehen. Eine Revision der Versicherungsgesetze würde vor allem eine Entlastung der kleinen Handwerksmelster zum Ziele haben müssen.
Abg. Findel (nl): Petitionen und Handelsvertretungen haben sich bieher wiederholt über die Unklarheiten des 5 1 des Gewerbe unfallversicherungegesetzes beschwert. Dag Gesetz von 1884 be⸗ schrãnkte sich 1 einen bestimmten engen Kreis; im Laufe der Jahre wurde der Kreiz der Versicherten eiweitert; es wurde die Ver⸗ arru en st für Speditions! und Lagereibetriebe eingeführt, iese Versicherungepflicht erstreckt sich aber nicht auf die gesamte Tätigkeit des Geschäaͤstdz. Das hat zu zahlreichen Beschwerden Anlaß gegeben. Der Redner empfiehlt unter großer Unruhe des Hauses die don ihm beantragte Resolution; seine Ausführungen bleiben jedoch im einzelnen auf der Journalistentribüne unverständlich.
Abg. Graf von Carmer- Zieserwitz (6kons.): Meine politischen Freunde haben 1907 eine Resolution eingebracht, die den § 34 des Unfallversicherungsgesetzes dahin abändern wollte, daß das frühere Verhaltnis des r fee, wieder hergestellt würde. Bei der Verhandlung nahm namens der Reichsregierung der Geh. Rat Beckmann dagegen Stellung, und das Haus einschließlich des Jentrumg hat gegen die Resolution gestimmt. Dies nur nebenbei. Ich wende mich zu der Resolutlon, welche die Augs⸗ Bern der Unfallfürsorge auf die freiwillige Feuerwehr betrifft. Der Resolution wegen obligatorischer Unfallversi ng der Feuer⸗ und Wasserwehren können wir nur zustimmen. Es erscheint uns durchaus zweckmäßig, daß für die freiwilligen Feuerwehrleute, um die es sich ja in der Hauptsache handeln wird, eine solche Sicherung 9 ggf wird (Der Präsident macht den Redner darauf aufmerksam, daß diese Resolution nicht zur Debatte steht). Ich wollte nur sagen, daß wir . diese Resolution ge immt haben. m e. 1907 sind gerade noch einmal sovlel
tersrenten in gfall gekommen als neu hinzugekommen. Das zeigt, daß die Herabsetzung der Altersgrenze eine Notwendigkeit wird, wenn anderg wir den Zweck der Altersversicherung noch weiter erreichen wollen. Die ttel, um diese Herabsetzung ju er⸗ möglichen, folien durch eine Verbilligung und Wereinfachung der Ver.
tung geschaffen werden. Meine politischen Freunde den Zeltpunkt der Reorgantsatlon der . und der damit ver⸗
2
, Vereinfachung als 6 rn, für die ber gen
Denn da nd wir ung alle einig, d letztere 53 i eine Erhöhung der Beiträge der Arbeiter erreicht werden ann; ebenfowenig aber können wir daran denken, n allegs den Arbeitgebern aufzubürden, die ohnehin enug soglalpolstische Lasten zu tragen haben. Graf Posadowskly . 1 ne Neukodiftzierung des Ve n für Ende 907 in Aussicht gestellt. Es wäre uns eine ellung sehr er⸗ wüũnscht, wann a. denn auf eine solche Neukodiftzierung rechnen können. Ein Teil der Fonds könnte dazu verwandt werden, . dem platten Lande für eine Vermehrung der Diakonissenstatlonen eiern, würde. Am besten würde dieg dadurch geschehen, daß man die daterlandischen Frauenpereine subventionierte. Wenn ich recht unter⸗ richtet bin, ist dies in Oft. und Westpreußen bereits geschehen. Die Anlage von Diakoniffenstationen liegt aber auch im Interesse der d, . st; denn bei Unglücksfällen auf dem Lande, besonderg bei nicht 6. ter Bevölkerung dauert es sehr lange, bis der Arjt sa . eingreifen kann. Man tut den Invaliden, die in die Genesungsheime men, absolut keinen Gefallen, wenn man sie dort an einen Luxug gewöhnt, den sie später nicht mehr haben können. Damit schadet man lt nur selbst.
Abg. Hue cn Der Reichstag hat zwei Resolutionen an⸗ genommen, eine sogtaldemokratische und eine vom Zentrum, die unter dem Eindruck des Unglücks von Courrioreg entstanden war und die Explosiong. und Feuergefahr in Bergwerkgbetrieben behandelt. Auf Grund dieser Resolutionen ist eine Denkschrift herausgegeben worden, die Erhebungen über die bestehenden Einrichtungen und Vorschriften zur Verhütung von Feuer und Explosionsgefahren in Bergwerken betreffend. Was ich damals gesagt habe, ist eingetroffen. Auf über 100 Seiten können wir etwas lesen, was wir in jeder Bergwerkezeitung finden, und wozu wir keine Denkschrift gebrauchen. Eine e nfs Denkschrift kann es nicht geben. Richtig wäre es, die Unfallverhütung und die Vorbeugung besser zu beachten und fur eine ausreichende Kontrolle zu sorgen. Der Redner legt hierauf ausführlich dar, daß die jetzt bestehenden nn. und Vorschriften un⸗ zureichend sind, bespricht die frühe Invalidisierung der Berg leute, die Unterdrückung der Vertreter der Arbeiterorganisationen bei sozialpolitischen Erhebungen und bezeichnet es als ungerecht ⸗ fertigt, wenn von den Unternehmern und von der Regierung von einer übermäßigen Steigerung der sozalen Lasten gesprochen werde. Den agrarischen Treibereien gegen die kleinen Unfallrenten bis 20 oso müsse entschleden entgegengetreten werden. Diese Treibereien hätten in der Kommission schon den Erfolg gehabt, 9 eine Petition des Rheinischen Bauernvereing für die Abschaffung dieser Rente der Regierung als Material überwiesen 3 Die Beseitigung dieser kleinen Renten würde
ein schwerer sozialpolttischer Rückschritt sein, zumal die Konsequenz für die Industriearbeiter nicht ausbleiben würde. In der Industrie be⸗ zögen über 50 oo aller Rentenempfaͤnger nur eine Rente bis 20 0/0. Bei den Hüttenbetrieben in Westfalen würden überhaupt nur noch 8 og aller Unfälle 6 Nach den Berlchten der Knapp⸗ schaftskassen hätten in, m Jahre 1966 über 13 000 Unfälle mehr ereignet, als angemelbet seien. Ferner müsse das System der Ver⸗ trauengärzte der Beruftzgenossenschaften, der Zwangsärite, abgeschafft werden, das unter den Arbeitern die größte Erbitterung erzeuge; ö könne den Aerzten der ö nicht gemacht werden, da
sie absichtlich das Recht beugen wollten. Je schneller das Zwangs⸗
arztsystem abgeschafft und durch die freie Arztwahl in allen Ver⸗
sicherungszweigen ersetzt werde, um so besser werde die soziale Ver⸗ erung werden.
Staatsminister, Staatssekretãr des Innern Dr. von Beth⸗ mann Hollweg:
Meine Herren! Es ist mir selbstverständlich unmöglich, auf die vielen Gegenstände einzugehen, welche bei diesem Titel von den ver⸗ schiedenen Nednern hervorgehoben worden sind. Ich kann nur auf einiges wenige antworten.
Der Herr Abg. Hue hat sich darüber beklagt, daß die Denkschrift, welche über die Explosionsgefahren im Bergbau veröffentlicht worden ist, überfluüssig gewesen sei, weil sie nichts neues enthalte. Meine Herren, die Denkschrift ist genau nach den Wünschen aufgestellt worden, welche in der Resolution Giesberts und Genossen vom Jahre 1906 niedergelegt worden war. Ein mehreres konnte das Reichgamt dez Innern nicht tun.
Wenn lin Anschluß daran der Herr Abg. Hue geklagt hat über mangelhafte Ausführung der Sicherheitsvorschriften in Bergwerks- betrieben, so ist das eine preußische Angelegenheit gewesen. Die Ver⸗ treter des Herrn preußischen Handelsministers sind benachrichtigt worden; ich persönlich bin nicht in der Lage, darüber Auskunft zu geben.
Der Herr Abg. Hue hat des welteren mitgeteilt, der Berg⸗ und Hüttenmannische Verein in Oberschlesien habe durch Rundschreiben vom August 1906 die Grubenbesitzer aufgefordert, sich den Anforde⸗ rungen der Bergbehörden zum Schutze der Arbeiter gegen Steinfall zu widersetzen. Ich werde Veranlassung nehmen, durch Benehmen mit der preußischen Verwaltung diesen Vorfall aufjuklären.
Der Abg. Hue hat mich des weiteren gefragt, welche Hütten⸗ arbeiter im preußischen Handelsministerium am vergangenen Sonnabend vernommen worden seien über die Zustände in den Hütten und Waljwerken. Eg sind Arbeiter zugezogen worden, welche von den Arbeiterausschüssen der betreffenden Werke gewählt waren. Daz ist die Mitteilung, welche mir gemacht worden ift, und ich glaube, daß dies Verfahren ein zweckmäßiges gewesen ift. (Zuruf von den Soz.: Drganisation! Die Unternehmer sind ja Drganisation )
Wenn der Herr Abg. Hue des weiteren die Frage im allgemeinen aufgestellt hat, welche Arbeiter denn gehört waren, und Klagen daran geknüpft hat, daß nicht die richtigen Arbelter bei derartigen Enqueten vernommen würden — ich darf einschalten, daß, seitdem ich das Reichs amt übernommen habe, ich nicht die Gelegenheit gehabt habe, eine speyielle Enquete melnerseits zu veranstalten, — so möchte ich darauf folgendeg erwidern. Auch ich gebe zu, daß die Auswahl derjenigen Arbeiter, welche über Fragen dieser Art zu vernehmen sind, gegenwartig eine außerordentlich schwierige ist, und ich habe die Hoffnung, daß die in Aussicht stehenden Arbeitskammern gerade nach dieser Richtung hin der Reichs verwaltung gute Dlenste werden leisten können.
Ich babe neulich mir erlaubt auszuführen, daß, wenn die Vor⸗ schriften des Entwurfg eines Arbeltekammergesetzes über das Wahl⸗ verfahren, die ja von Ihnen (zu den Soꝛialdemokraten) bemängelt worden sind (Zuruf von den Sonaldemokraten: Nicht nur von uns h) — und auch von anderer Selte; meine Herren, fassen Sle mich doch nicht am einzelnen Wort! — wenn diese Vorschriften nicht brauchbare — ich habe sie im einzelnen charakterisiert — brauchbare Arbeiter in die Kammern brächten, ich jederzeit bereit sein würde, andere Vor⸗ schläge zu prüfen, da es mir darauf ankäme, daß eben brauchbare Arbeiter in die Arbeiterkammern hinelnlämen.
Also ich wiederhole: ich hoffe, daß die Begründung von Arbeitt kammern ung gerade in dieser Bezlehung zu besseren Zuständen, alt sie gegenwärtig bestehen, führen wird, und ich glaube, daß auch in dieser Benehung die gutachtliche Tatigkeit, welche wir den Arbeltz kammern juwelsen wollen, doch vielleicht eine etwas größere Bedeutung hat,
als der Herr Abg. Naumann vor ein paar Tagen in seiner Rede zugeben wollte.
Wenn der Herr Abg. Hue über das projentuale Sinken der Unfallrenten gellagt hat, so wird er mir doch zugeben, daß dieseg prozentuale Sinken mit veranlaßt wird durch die Zunahme der kleinen Renten (Sehr richtig! rechts; Zurufe von den Soꝛlaldemokraten) und daß auf der anderen Seite, wie ich hoffe, in dem prozentualen Sinken der Unfallrenten sich doch auch die guten Wirkungen der Verbesserung des Heilverfahrens aussprechen. (Sehr richtig) Meine seildem die ganje Versicherungegesetzgebung in Kraft getreten ist, ist das Heilverfahren, sind die Krankenanstalten usw. in einer solchen Weise verbessert worden, daß, wenn sie nicht auf eine Herabsetzung der Unfallrente schließlich eine Einwirkung ausübten, sie nicht das leisten würden, was wir von ihnen verlangen. (Lebhafte Zustimmung.) Und schlleßlich, meine Herren, ist auch dag gesamte Verfahren, in dem die Renten in ihrer Höhe festgestellt werden, bei uns so geregelt, daß wir von diesem streng richterlichen Verfahren im allgemeinen gerechte Entscheidungen erwarten dürfen. Daß Ent⸗ scheidungen des Reichs versicherungs amt vielleicht im einzelnen Fall auch einmal den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen, meine Herren, das teilen die Urteile des Reichs versicherungsamts mit allen rechtlichen Entscheidungen. Also ich meine, daß diese Klagen, die der Herr Abgeordnete Hue nach dieser Richtung über das Sinken der Unfall⸗ renten vorgebracht hat, doch nicht alle Momente berücksichtigen.
Meine Herren, ich komme zu den Ausführungen, die zu der Re. solution Findel Nr. 588 der Drucksachen gemacht worden sind, und bemerke dazu, daß die Frage der Ausdehnung der Unfallversicherungs. pflicht jetzt bei Gelegenheit der allgemeinen Revision unserer Ver- sicherungegesetzgebung gründlich geprüft wird, und zwar nach der Rich. tung hin, die Versicherungspflicht weiter auszudehnen. Ich hoffe, daß in gewissem Umfange die Wünsche, die in der Resolution ausgedrückt worden sind, ihre Erfüllung werden finden können.
Der Herr Abg. Graf Carmer hat die baldige Vorlegung eines Gesetz⸗· entwurf über die Unfall versicherung der beim Retten und Bergen von Personen und Sachen verunglüũckenden Personen, der frelwilligen Feuerwehr gefordert. Meine Herren, ein derartiger Gesetzentwurf ist im Reichgamt des Innern ausgearbeitet. (Bravo! rechts.) Es ist eine außerordentlich schwierige Materie, sodaß ich die betelligten Referenten aufgefordert habe, diesen Entwurf, der fertiggestellt war, einer nochmaligen Durch arbeitung zu unterziehen. Wir können bei derartig schwierigen Gesetz⸗ entwürfen nicht mit derjenigen Eile arbeiten, die vielleicht vom Reiche tage gewünscht wird. Ich glaube, Sie werden uns seinerjeit danken, wenn wir eine möglichst gründliche und sorgfältige Arbeit vorlegen. ¶ Sehr richtig! rechts.)
Der Herr Abgeordnete Graf Cramer hat des weiteren gewünscht, eine Herabsetzung des Alters für den Beijug der Alterzrente auf das 65. Jahr und hat gemeint, man könnte die Mittel durch Verein einfachung und Verbilligung der Verwaltung herbeischaffen. In dieser Bentehung befindet sich der Herr Abgeordnete lelder in einem Irrtum. Die Verwaltungskosten betragen 16 Millionen, und der Betrag, der erforderlich sein würde, wenn das Alter auf 65 Jahre herabgesetzt würde, ist 31 Millionen. Also auf diesem Wege würden wir nicht die erforderlichen Mittel herbeischaffen können. Zu der Frage selber, die finanziell von einer sehr großen Tragweite ist, kann ich auch für meine Person heute keine Stellung nehmen.
Des weiteren hat der Herr Abgeordnete gefragt, wann der Ent⸗ wurf der neuen Fassung der Arbeiterversicherungsgesetze zu erwarten sel. Meine Herren, ich darf auf das Bezug nehmen, was ich bei ver⸗ schledenen Gelegenheiten in diesem hohen Hause berelts ausgeführt habe. Ich habe gesagt, daß an diesem Entwurfe eines neuen Reicht versicherungggesetzes mit dem größten Eifer gearbeitet wird, und daß — ich habe das bei der ersten Lesung des Gtats gesagt — ich die Absicht hätte, dieses Gesetz gleichzeitig vorzulegen mit demjenigen Ge⸗ setze, welches die Witwen und Waisenversorgung regeln soll.
Dann hat Herr Graf Carmer gewünscht, daß die Fonds der Versicherungganstalten zur Unterstũtzung von Diakonissinnen⸗ und Krankenpflegestationen auf dem Lande verwendet würden. Eg ist die Verbesserung des Krankenpflegewesens durch die Anstellung von Diakonissinnen auf dem platten Lande unjweifelhaft ein Gegenstand, der der gründlichsten Förderung bedarf, und wir sind in vielen Landes teilen von Preußen — ich spreche in diesem Momente nur von diesem Lande — noch weit zurück. Aber Herr Graf Carmer hätte die Provinz Schlesien nicht besonders in dieser Beniehung tadeln brauchen; denn die Lander versicherungsanstalt in Schlesien gewährt an 47 Ver⸗ eine mit 238 Gemeindeschwestern rund 50 000 M Aber auch in Schleswig⸗Holstein. Brandenburg und anderen Provinzen werden Mittel zu diesem Zwecke verwendet.
Ich möchte mit dieser Bemerkung schließen und wiederhole, daß
ich bel der Geschaäͤftslage des Hauses selbstverständlich nicht auf alles
eingehen kann, was in sonalpolitischer Beriehung bei diesem Titel vorgebracht worden ist. (Bravo) Hierauf wird gegen 61/9 Uhr die Beratung des Etats für
das Reichsamt des Innern abgebrochen und bis 8 Uhr Abends
vertagt.
Abendsitzung vom 18. März 1908, Abends 8 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
dehnung des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes auf Handels⸗ ! r e. en. ee er Dr. Mugdan (fr. Volkep.) bemängelt die lange Dauer der en nm, des Relchs
ach Amtes als u chẽdig anger ichtige angesehen werden, auch wurde es
len, . 8. Ein
(e. eigentlich da der afür bestimmte Dreht or ũberlastet r
sei. Viele Klagen der Arbeiter würden durch die freie 2 —
befeitigt werden können. Dle Abschaffung der kleinen Unfallrenten
bis 26 pCt. würde inhuman sein, aber senswert wäre deren Er⸗
, n
etzung der Grenze für die D ch . 665. = ahr. Dem orredner ffimme er au zu, einstitute
besserer Fürsorge bedũrften.
(Schluß in der Zweiten Beilage)
zum Deutschen Reichsan Mn Ca.
Zweite Beilage
Berlin, Sonnabend, den 14. März
zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1908.
(Schluß aus der Grsten Beilage)
Abg. Beh reng (wirtsch. Vgg.) welst auf die hohe Belastung der Kleinbauern in der Rheinprovinz für die Selbstversicherung hin. Die kleinbäuerlichen Kreise seien aber entschieden gegen die Beseinnigung der kleinen Unfallrenten. Die Ansiedlung von Landarbeitern habe den Nachteil für diese Arbeiter, daß sie weder als Arbeiter noch als Unter nehmer ständige Mitglieder des Reichsversicherungsamts werden könnten, wag um so mehr zu bedauern sei, als gerade diese Arbeiter eine gewisse Selbständigkeit bätten. Die Gärtnereiarbeiter bälten bei der Renten⸗ berechnung den Nachteil, daß sie nicht als Handarbeiter mit einem In⸗ dividuallohn, sondern schlechtweg als Landarbeiter angesehen werden. Die Gärtneret werde überhaupt in der landwirtschaftlichen Berufgsgenossen⸗ schact stiefmütterlich behandelt. Bei der Revision der Gesetzgebung 83 der Wunsch der Gärtner nach einer eigenen Berufsgenossenschast in Erwägung gejogen werden. Bezüglich des neuen Statuts für die Rnappschaftsbereine habe der per e Handelsminister eine noch⸗ malige versicherungstechnische Prüfung angeordnet. Die Bergarbeiter warteten aber rr, vergeblich auf das Resultat der Prüfung.
Abg. Wieland (d. Volksp.) verteidigt, als Mitglied der Südwest⸗ deutschen Holiberufsgenossenschaft, die Berufsgenossenschaften gegen die Unterstellung gesetzwidrigen Verfahrens durch den Abg. Hue. Die Arbeitervertreter in den Schiedsgerichten würden es doch sofort, an die große Glocke gehängt haben, wenn Ungesetzlichkeiten oder Ver⸗ schleypungen vorgekommen wären. Uebrigens hätten die Berufs⸗ , auch die Interessen der Arbeitgeber wahrzu⸗ nehmen, und es träten viele ungerechte Forderungen an sie beran. Die Arbeiter sollten endlich den Segen der sozialpolitischen Gesetz⸗ gebung anerkennen. Die Sonaldemokratie triebe aber nur Parteipolitit.
Darauf wird die Debatte gegen die Stimmen der Sozial⸗ demokraten geschlossen.
In persönlicher Bemerkung hält der
Abg. Heckscher (fr. Vza.) seine Angaben über die Unfall! und Selbstmordziffern gegenüber den Abgg. Hoch und Hue aufrecht, die Zahlen des Herrn Hoch seien falsch gewesen.
Abg. Hoch (Soz.). erklärt, daß er sowohl gestern abend, wie auch beute durch den Schlußantrag, für Ten auch der Abg. Heckscher ge⸗ stimmt habe, verhindert worden sei, auf die Sache einzugehen; er habe nichts falsch dargelegt.
Die Resolution Findel (ul) wird mit großer Mehr⸗ heit angenommen.
Persõnlich bemerkt noch der
Abg. Graf Carmer⸗-Ziesewitz (okons.) gegenüber der heutigen Rede des Staatssekretãrs von Bethmann⸗Hollweg, daß er seiner Heimat⸗ probinz Schlesien nicht vorgeworfen habe, nichts für die Diakonissen⸗ anstalten ju tun, sondern daß er die dortigen Verbältuisse nur als Beispiel angeführt habe.
Das Kapitel wird bewilligt.
Das Kapitel der „Physikalisch⸗technischen Reich s⸗ anstalt“ a nach kurzer unerheblicher Debatte ebenfalls bewilligt. 2
Beim Kapitel „Kanalamt“ tritt Abg. Görck (ul.) für eine Besserstellung der Kanallotsen ein.
Es folgt das Kapitel „Aufsichts amt für Privat⸗ versicherung “!.
Abg. Wehl (ul.) weist darauf hin, daß die Privatversicherungs« gesellschaften einen Tarifberband gebildet hätten, der natuͤr⸗ sich den Zweck habe, die Interessen der Gesellschaften auf Kosten der Versicherten zu fördern. Die Versicherungsgesellschaften hätten außerordentlich hohe Dividenden, bis 20 0/9 und darüber, ja die Magdeburger Feuerversicherungsgesellschaft gäbe eine solche don 455s. 6ñ0 und die Leipziger über 27 9. Wer nicht unver⸗ sichert bleiben wolle, müsse an die Gesellschaften jablen, was ge. fordert werde. Nichts habe die Gesellschaften zur Bildung ihres Kartells gejwungen, vielmehr seien sogar alle Sicherheits« maßregeln gegen Feuersgefahr im Laufe der Zeit verbessert worden. Gegen das Kohlenkartell könne man sich noch durch Bezug aus dem Auslande helfen, aber den Feuerversicherungsgesellschaften sei man schutzlog ausgeliefert. Es habe sich nun unter den Versicherten ein d,, , gebildet, aber es müsse auch das
ufsichtz amt für Privatversicherung dle Gesellschaften streng über⸗ wachen.
Das Kapitel wird bewilligt, damit die dauernden Aus⸗ gaben erledigt.
Bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats, und zwar bei der Forderung von 16000 6 als 16. und letzter 1. zur Aufdeckung des römischen Limes
richt der ö bg. Steindl (3entr.) seine Freude über den Fortgang dieser Arbeiten aus. Es müsse aber auch dafür gesorgt werden, daß die auf⸗ gedeckten Kastelle nicht bloß pbotographiert, sondern auch dauernd erhalten bleiben und nicht verfallen. der Ergebnisse der
Zur wissenschaftlichen Bearbeitun Südpolarexpebiti on werden 16106 66 gefordert.
Abg. Dr. Pfundtner (fr. Volkep) spricht seine Freude über die Denkschrift über die Expedition aus, die wesentliche wissenschaftliche Rfultate zu verzeichnen habe, wünscht aber, daß die Grgebnisse in d. kũrzeren populãren Darstellung zur weiteren Kenntnis gebracht werden.
Geheimer Oberregierungsrat Lewald erwidert, daß eine solche knappe Darstellung erschienen sei und für etwa 1 im Buchhandel in baben sei. ;
Als Kosten der Unfallstatistik für 1907 sind als 2. Rate 15 0900 eingestellt.
Abg. Bassermann nl) weist darauf hin, daß das Kleingewerbe
die Koflen für die Unfälle im Großbetriebe mitzuträgen habe; es sei
deshalb ju erwägen, ob nicht für dag Handwerk und die Kleinbetriebe befondere Berufggenossenschaften zu bilden seien. Die Statiftit solle deshalb genaue Auskunft über die Verteilung der Beitragelast für das Handwerk erbringen.
Dr. Will. Straßburg (3) wünscht alle 5 Jahre eine besondere Statsftik, um eine übersichtliche Klassifizierung der einzelnen Unfälle nach der Dauer ihrer Folgen zu erhalten, und bittet um schnellere
erausgabe der Statiftik. (Der Redner, der ferner eine zuverlässige hnftaiistik und Anstellung einer genügenden Aniahl von Gewerbe⸗ beamten in Gesaß Lothringen wünscht, wird während seiner langen Rede wiederholt durch Schlußrufe und ironische Bravos von allen
Seiten unterbrochen.) Vireksor im Reschzamt des Innern Capar verzichtet aufs Wort. Bei der Forderung von 75 000 als letzter Rate für
den Ausbau der e sen hebt der Abg. Böhle Soi) den ablehnenden Standpunkt seiner Partei
gegenüber allen Forderungen für die Hohkönigsburg, die Privat⸗
K isers et, . eigentum 8. 5 ꝰ f. — spricht den Wunsch aus, daß der
Relchttag im
ten Jahre mit einer noch weiteren leßten Nate
; ,, chaft
er habe Bedenken, daß nicht doch noch eine weitete Forderung erhoben würde, weil er sich persön⸗ lich überzeugt habe, daß doch nech sehr viel an der Hoh⸗ königsburg zu tun sesi. Dle Angelegenheit sei in ein neues Stadtum getreten, als es geglückt sei das Urbild der Hohkönigeburg aufzufinden; übrigens habe der Kaiser am 2. März von diesem noch keine Kenntnis gehabt. (Der Redner legt eine Reproduktion auf den Tisch des Hauses nieder.)
Die Forderung wird gegen die Stimmen der Sozial⸗ demokraten und des Zentrums bewilligt.
Zur Gewährung einer Entschädigung an den Grafen von Zeppelin und zum Erwerbe seiner beiden Luftschiffe
sind 2 150 000 S gefordert. ⸗
Abg. von Schubert (n. Hosp.) drückt die Anerkennung des deutschen Volkes für die Erfolge des Grafen Zeppelin in warmen Worten unter lebhaftem Beifall des Hauses aus. Es sei eine Ghrenpflicht des Reicheg, diese Bestrebungen, auf die die Nation mit Stolz blicke, zu fördern. Nachdem wir auf diese Weise einen Vorsprung vor den anderen Nationen ge⸗ wonnen hätten, müßten wir auf diesem Wege fortfahren. Wir soll ten uns freuen, einmal Gelegenheit zu haben, einem Manne, wie dem Grafen Zeppelin, unseren Dank abzustatten. Im Bewußtsein einer Pflicht der nationalen Ehre bitte er, die Forderung zu bewilligen.
Abg. von Gersdorff (okons schließt fich namens seiner Freunde den Worten des Vorrednerg an. Der Reichstag müsse einstimmig die Forderung bewilligen.
Abg. Dr. Spahn (Zentr) und Abg. Sin ger (Sor) sprechen sich in demselben Sinne aus.
Die Forderung wird einstimmig bewilligt.
Die übrigen einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats werden ohne Debatte bewilligt.
Im außerordentlichen Etat werden 20 Millionen Mark gefordert als 2. Rate zur Erweiterung des Kaiser⸗
Wilhelm⸗Kanals. ; .
Abg. Sperhmann (fr. Volkep.) beantragt hierzu, eine Kommisston von 14 Mitgliedern einzusetzen zur Prüfung des Planes einer aus privaten Mitteln zu schaffenden Kanal; verbindung der Eckernförder Bucht und eventl. der Schlei mit dem Kaiser ⸗Wilhelm⸗ Kanal unter Abschluß einer zwischen der Baugesellschaft und dem Reich. Der Antragsteller begründet seinen Antrag mit der Notwendigkeit, neben dem schon start überlasteten Kaiser Wil helm⸗Kanal eine zweite Verbindung zwischen Ost⸗ und Nordsee zu schaffen. Das Projelt empfehle sich von selbst.
Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. von Beth⸗ mann Hollweg:
Ich muß leider meinerselts Ihre Geduld auch noch elnen Augen⸗ blick in Anspruch nehmen. Wenn ich schwiege, würde ich die Be⸗ sorgnis haben, daß aus melnem Schweigen der Schluß geiogen werden durste, daß die Reichgzherwaltung mit den Intentionen der vorliegenden Resolution einverstanden ist. Ich kann dieses Einver ständnis nicht erklären. Wenn die neue Verbindungsstrecke Gruhl — Eckernförde, wie sie gewünscht wird, im Interesse der Landes- verteidigung oder aus wirtschaftlichen Gründen notwendig wäre, so würde es wohl am nächsten liegen, daß das Reich selbst diesen Kanal baute. Ich kann aber nicht zugeben, daß diese beiden von mir be⸗ zeichneten Voraussetzungen vorliegen.
Den Interessen der Lander verteidigung soll ja eben die vom Reichttage schon beschlossene Verbreiterung des Kanals dienen. Eine zweite Verbindung nach der Ostsee würde für die Marine nur dann von Vorteil sein können, wenn diese zweite Strecke durch Be⸗ festigungswerke in der Eckernförderbucht so geschützt würde, daß die Marine ihrerseits den Schutz durch Schiffe, durch schwimmende Mittel, nicht ausüben brauchte.
Nun würde die Anlage solcher Befestigungswerke an der Eckern⸗ förderbucht unzweifelhaft wesentliche Kosten hervorrufen, und diese Kosten würden vom Reich ju tragen sein, zuzüglich der doch sehr bedeutenden Kosten, die das Reich für die Ver⸗ breiterung des Kanals so wie so jetzt ausjugeben hat.
Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus glaube ich, daß die Väter
verschont bleibt;
des Projektg die EGtwartungen, welche daraus an die weitere Ent.
wicklung von Eckernförde geknüpft werden können, doch weit über ⸗ trieben haben. Ich muß eg entschieden bezweifeln, daß sich in Eckernfoͤrde ein großer Umschlags ⸗ und Handelsverkehr entwickeln würde. Man hat seinerjeit ähnliche Hoffnungen bezüglich Kiels gehabt, Hoffnungen, die sich nicht erfüllt haben, und doch jedenfalls nicht allein um deswillen nicht, well in Kiel die Ma rine dominiert. Eckernförde hat kein Hinterland, auf Grund dessen sich ein großer Handelg und Umschlaggverkehr entwickeln könnte. Die Schiffe, welche den Kanal benutzen von der Nordsee nach der Ostsee, werden bei den gũnstigen Schiffahrt verhältnissen in der Ostsee die Ostsee⸗ hafen direkt aufsuchen. Die Cisenbahnverbindungen andererseitg von Eckern förde nach dem Lande ju sind unmweifelhaft sehr viel ungünstlger, die Ent ⸗ fernungen sind sehr viel größer, als wie wir sie von anderen Ostsee⸗ häfen aus haben. Und bedenken Sie, meine Herren, dat gleichwohl große Ostsee hãfen, wie Lübeck, Stettin, in keine Konkurrenz mit Ham—⸗ burg treten können. Ich glaube also nicht, daß sich in dem geplanten Eckernförder Freihafen ein irgendwie nenneng werter Verkehr entwickeln lönnte. ⸗
Vorteilhaft wurde die Verbindungsstrecke Grubl — Eckernförde nur in⸗ sofern sein, als sie denjenigen Schiffen, welche den Verkehr von der Nord⸗ see nach der Ostsee aufsuchen, einen etwas kürzeren Verbindunggweg in der Strecke von Grubl nach Eckernförde bietet, als der Weg von Gruhl nach Kiel ist. Immerhin ist die Differenz dieser beiden Strecken keine sehr große. Und im übrigen würden allerdings die Schiffe auf dem Kanal selber nicht inkommodiert werden durch Schiffe der Kriegsmarine, wie das gegenwärtig auf der Stecke Gruhl — Holtenau der Fall sein kann. Aber diese Schwierigkeiten, die vielleicht hier und da, aber doch nur in seltenen Fällen, eintreten, werden ja ohnehin im wesentlichen Maße durch die beschlossene Verbrelterung des Kanal, durch die beschlossene Vervollkommnung der Schleusenanlagen des Kanals bei Holtenau und Brungbüttel herabgesetzt werden,
Für die Reich zverwaltung könnte es aber in leiner Weise be⸗
quem sein, wenn sich nun ein Privatkanal in Gruhl an den unter Reichg⸗ verwaltung stehenden Kanal anschlösse. Wir würden ein gemeinsames Lotsenwesen, einen gemeinsamen Schleppdienst einrichten müssen, was für den Betrieb und die Abrechnung später außer⸗ ordentliche Schwierigkeiten herbeiführen würde. Wir würden außerdem, da ja unzweifelhaft ein Teil der Schiff welche gegenwärtig die Strecke Gruhl — Kiel ju benutzen haben, nac Srubl— Eckernförde abgeleitet würde, einen guten Teil unserer Kanalein⸗ nahmen verlieren, selbst wenn wir die Tarifgemeinschaft, von der ge⸗ sprochen worden ist, auf einer ganz anderen und für das Reich viel vorteilhafteren Grundlage abschlössen, wie es Herr Petersen im Auge hat. Nun, meine Herren, bin ich der Ansicht, daß das Reich auf derartige Verluste an seinen Einnahmen im gegenwärtigen Moment unmöglich eingehen kann. Die Eibauung des Kanals hat seinerzeit viel gekostet, die Erweiterung jetzt wird die Mittel des Reichs in ungewöhnlich hohem Grade in Anspruch nehmen, und in demselben Moment auf Einnahmen zu verzichten, Schwierigkeiten im Betriebe herbeizuführen um eines Kanals willen, der aus Interessen der Landesverteidigung nicht notwendig ist, dessen wirtschaftliche Rentabilität und Zweck mäßigkeit mit sehr viel Fragezeichen begleitet werden muß, meine Herren, das können Sie der Reichs verwaltung nicht gut zumuten.
Ich muß also meinerseits für die Reichsverwaltung der Ansicht dahln Ausdruck geben, daß es sich hier um ein Projekt handelt, das wirtschaftlich nickt genügend fundiert ist, das in seiner Ausführung wesentliche Vorteile nicht bleten würde, das Reich aber in mannig⸗ fache Ungelegenheiten und Nachteile versetzen würde, sowie endlich⸗ daß die Voraussetzungen, um dem Reich selber den Bau anzuempfehlen, was für das Relch dann noch das Akjeptabelste sein würde, nicht vorliegen.
Sollten Sie, meine Herren, der Resolution entsprechend, die Ein⸗ setzung einer Kommission beschließen, so muß ich nach dieser Stellung, die die Reichs verwaltung einnimmt, vorbehalten, welche Erklärungen wir dann in der Kommission bei der Beratung des weiteren abgeben werden.
Abg. Dr. Spahn (Zentr. erinnert daran, daß noch andere Projekte entstanden seien, j. B. das des Kapitãns Seblin, und wünscht, daß auch diese in der Kommission geprüft werden.
Abg. Dr. Leonhardt (fr. Volkep.) empfiehlt gleichfalls den
Antrag. Abg. Dr. Görck (n.) äußert Bedenken wegen der Opportunität
* Resolution; die Mehrhelt seiner Freunde könne nicht dafür mmen. Abg. Carstens (fr. Vollsp.) sucht diese Bedenken zu widerlegen.
Abg. Wommel s dorff (ni.) hält gerade wegen der Bedenken seines Kollegen Görck de,, , ee. einer Kommission und also zunächst die Annahme der Resolutlon für durchaug geboten.
Abg. Frohme (Sor): Die Gründe, die der Siaatssekretãr gegen das Projert angeführt hat, werden in den weitesten Kreisen Schleswig- Holsteins nicht für stichhaltig angesehen werden.
Die Resolution wird gegen die Stimmen der Parteien der Rechten angenommen.
Die Etatsforderung wird bewilligt, desgleichen die Ein⸗ nahmen des Etats des Reichsamts des Innern; damit ist dieser erledigt.
Die Petititionen um Gleichstellung der seit dem 1. April 1897 angestellten expedierenden Sekretäre bei den höheren Reichsbehörden im Diensteinkommen mit den vor diesem Datum angestellten und um re,. der stãndigen Mitarbeiter bei den dem Reichsamt des Innern unterstellten Behörden im Gehalt mit den Versicherungsrevisoren beim Aufsichtsamt für Privatversicherung werden dem Reichskanzler wiederholt zur Berücksichtigung überwiesen, und der Reichs⸗ kanzler ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß der dafür er⸗ forderliche Geldbedarf no fir den Etat für 1908 vor der dritten Beratung angefordert wird.
Schluß nach 1114 Uhr. Nächste 3 Sonnabenb 11 Uhr. (Etats: e en, Reichseisenbahnen, Invaliden⸗ fonds, Allgemeiner Penstonsfonds, Reichsschatzamt.)
Preußischer Landtag. aus der Abgeordneten. 52. Sitzung vom 13. März 1908, Vormittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffg Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung, auf deren Tagesordnung die zweite Beratung des Eniwurfs eines Qu ellenschutz⸗ ge sghbes steht, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
S3 lautet in der Kommissionsfassung: „Für eine gemein⸗ nützige Quelle kann ein Bezirk festgestellt werden, innerhalb deffen Bohrungen, Ausgrabungen und andere Arbeiten, welche auf den gewachsenen Boden einwirken, sowie auch alle sonstigen Arbeiten, welche die Ergiebigkeit oder die Zusammensetzung der Quelle beeinflussen können, nur mit vorheriger Genehmigung des Oberbergamts und des Regierungspräsidenten vorgenommen werden dürfen (Schutzbezirl.“ In der Regierungsvorlage stand statt andere Arbeiten“; „sonstige Arbeiten! Die Worte „sowie auch alle sonstigen Arbeiten beeinflussen können sind von der Fommission eingefügt.
Abg. Dr. Gerschel (fr. Volksp.) beantragt, den 3 in der Fassung der Regierungsvorlage wieder herzustellen, und begründet den Antrag damit, daß nach der Kommissiongfafsung auch jedes Pumpen in der Nähe einer Quelle ausgeschlofsen sei, da dadurch der Grundwasser⸗ spiegel gesenkt und damit die Ergiebigkeit der Quelle beschränkt werde. Wo sei die Grenze, bis zu der man davon sprechen könne, daß die Grgiebigkelt der Quelle beeinflußt werden kann. Solange nicht die einzelnen Arbelten festgestellt werden könnten, durch welche die Er⸗ giebigkeit , werden könne, blete die Regierungs vorlage i . ende Marschroute auch in bezug auf die hydrostatischen
er nisse.
8 Z wird in der Kommissionsfassung angenommen.
Nach § 4 erfolgt die Feststellung des Schutzbezirks guf
Antrag des Quellenelgentũümers durch gemelnsamen Beschluß
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