1908 / 66 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Mar 1908 18:00:01 GMT) scan diff

zu verhindern, ist von der Regierung nichts geschehen. Es wurde mir damals erwidert, ein Vergleich der statistischen Ziffern sei nicht an= en . weil die frübere Statiftik keinen Unterschied zwischen den derschledenen Gerfstensorten gemacht habe. Heute kann ich meine damaligen Ausführungen 3 Für die Zeit vom 1. August 1807 bis zum 20 Februar 1808 beträgt die Mindereinnahme an Gerstenjoll rund 4 Milllonen Mark. 1807 war allerdings eine besonders gute Gerftenernte, und der Bedarf an ausländischer Maligerste daber nicht so Aber auch die Futtermittel waren gut geraten. Daraus mußte man schließen, daß auch der Bedarf an Futtermitteln aus dem Auslande nicht so groß gewesen ist. Die Statlstik beweist aber, daß die Einfuhr von Futtergerste und von Mais zugenommen hat. Aus den statistischen Ziffern ist alsg unwiderleglich ju schließen, daß tat⸗ sächlich nach wie vor große Mengen Gerste jum Zoll von 1,30 4 eingeben, die zweifelles dem Zollsatz von 4 6 üunterfstellt werden müßten. Gelegentlich meiner früheren Ausführungen erklärte der Freiberr von Stengel, es sei von den Bebörden nicht be⸗ obachtet, daß erhebliche Mengen billig verzollter Gerste als Mal gerste verarbeitet würden. In der bayerischen Kammer erwiderte mir der Finanzminifter: irgend welche derwertbaren Angaben für die Behauptung, daß bei den baverischen Zollämtern nach weniger strengen Grundsätzen verfabren würde, seien trotz der Aufferderung der baverischen Regierung nicht beigebracht. Es ift doch auffallend, daß die Mißstände einzig und allein unseren Bebörden nicht bekannt sind. Das ist mir ein Beweis, daß sie jede

Füblung mit Handel und Verkehr verloren baben oder ihre Füblung.

mit ihnen nicht auszunutzen verstehen. Es bringt mich dies immer mehr zu der Ueberseugung, daß der Beamtenorganismus der Zoll- derwaltung an einer großen Lücke leidet und einen Mangel an Männern aufweist, die praktische Verbindungen mit Handel und Wandel hinter sich baben, daß es an Kaufleuten feblt. die bei den Untersuchungen zuzujiehen wären. Die Mitarbeit solcher kaufmãnnischen Kräfte wäre gerade im Reich schaßzamt von großem Wert. Wir können bei der Zollverwaltung die Juristen und Zolltechniker nicht entbehren, aber die kaufmäunnische Vorbildung müßte ebenfalls ge⸗ fordert werden. Daß den Abfertigungebeamten über die etwaige TDätere Verwendung von Futtergerfte als Maligerste nichts kekannt ist, ift nicht verwunderlich; sie können es gar nicht kontrollieren. Um so aber Vorschtiften, die eine

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daß z. B. 2

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Im gerũühmt, . * 150 6 auf

n befördert ju baben; er bat dabei 000 Æ 2 . ; ö Herr Amtsvorgänger damals ausführlich dargelegt; er hat Ihnen auseinandergesetzt, daß die an den Vertrage verhandlungen beteiligten Refssorts übereinstimmend der Meinung sind, daß Serste im Gewicht

94 . von weniger als 65 kg Hektolitergewicht, wenn sie lediglich als

kas Es ist von

är n 130 Æ eingefũbrt werde. Daraus

ende und jwar entgegen

denden geseßlichen Bestinmmngen. In dem Fachorgan der Drantadeftrie ird nngeschent jagegeben, daß 50 c / sämt⸗ licher Gerste ja dem Zeollsaß von 130 0 eingeführt worden ist; E werden also sehr erhebliche Unterschleife stattgefunden baben Dir rad richt dazu da, die Namen der Herren zu nennen, die waz das Material geltefert baben, wir wollen hier keine De⸗

maartanten srielen, aber es wird Sache der Verwaltung sein, darũ der

Grtar digas gen einzunieben. Was wir erfahren, kann in Sottes Namen auch die Verwallung erfahren. Welche Tonsequenzen fuhrt der

gegen artige JZustand mit sich! Wenn ein Landwirt Gerste einführt e Fatterreedke, soe Rind ihm auf Kosten des Reiches die Gerste ge⸗ . er , kunft an diese Auslegung balten müssen

eaten se greriern gestellt worden, um die gesamte Futtergerste ju . . ; ! 2 1 z J ins Auge fasse, der die Denaturierung alter Gerste, die mit dem Zoll Teil Die Berliner. ; von 1,30 4 belegt ist, vorschlägt, so kann ich auch das mit der An⸗ E daben ebenfalls sich für die Denaturierung

cCretet, des enrfrricht doch nicht den Absichten des Gesetzes Es ist

i = 8. 57 Ceagt erden, die Reselntien sei vor 3

caem Zoll von 4 1a derzellere. Barern ist an dieser Frage nur n Teil beteiligt. Die Berliner Handelskammern dem Gesetz Genüge geschehe.

Man bat ansere Resolution als einen Das ist unrichtig.

Ja Rerlaad ist man nach meiner Information

aträchtigt die Handelsfähigkeit. Wenn aber die

1 1 1 9 * 1 4 . ! :

jn dem niedrigeren Zollsatze einfahren wollen, so widerspꝛicht 2 D. . . Vertrage. Desterreich bat ein Interesse daran, sich den

Markt far seine Gerste in erhalten. Wenn Rußland zu etafäbrt, so wird ibm eine große Konkurrenz gemacht.

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Gar am en Herren 1 Harde lẽderttägen

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Bedenken, daß der

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tear meer, Uagerigleieen Tor und Tür geöffnet ift. Eg sind

Reer, ele Trees dlense Strafen, jebr bobe Strafen erforderlich. Ich kerne der nenen, Seaerg kerär, alleg ju tun, wag notwendig ist, um

arne, Teber ern Gade ja wachen. Auch die süddeutschen Mal

zrä erern eber mn der Sache ria großes Irteresse, weil sie von den rr, Menn ern, Rerefrarkteichs bedroht find. Es handelt

R aer rige weer, ea, , Jaterr fen der Gerste bauenden Landwirt. e m t . lan nad n schen Gründen gar richt mönlich sein; es würde das bei den Zoll⸗ därse wärn drr mende, mit Sand und Spreu ver⸗ = Gerne emen ar Rrälaad äberschwemmt. Die Gerste ac we, Donndtrreen rr wit 7 bg 10, aus Raßland mit Jo bis 2D na, werleler Berend, deren nscht Urser dentscher Konsum Tini geschärigt. Diese systematische Möge gerste, verwendet ird. Janerhbalb der durch den russischen Handels. vertrag gejogenen Grenzen balte ich diesen Weg für gangbar. Es schweben augenblicklich ian Reicheschazamt Gewägungen nach dieser Richtung, also dabia, daß eine svätere Verwendung der mit 1,30 A

aer, mae ach rer Gerte kanrenden gad verbrauchenden Land—⸗ nern

wien, nenn m, I fin D J Sa snreer, br, F en, är men, in samitarer ber Starter re ben enen! Stases ctertir zes ec ca mme, Staats minister Sydow: Trenne Herren, Rechen, här na, , Dezeaber 1906 der große Hemmer, maüscen dem leer ere, Horrem nad meinem Herrn

Benehung.

Lamm nner, er nie ent crärterte Frage ftatt gefunden hat, und soweit das aãberbanrt zaläffig ist, d. h. wenn der Verwender die Zoll⸗

amm an, r, man mne, Sennen an Für ne, Baer der beiden ein⸗ mer aeg gerne mne, Lacemnmngen, argfürlich dar gelegt ist, hat ea ie mik mne, gene Sch neren, nen in dieser Frage etwas

nee, r agen, Ich wee arch n der larnen Zeit, in der ich meinem

weren me marke, enn, wäch le weit äber die Frage zu rer mtr, ma i wn, eln, Mennnmng gewinnen konnte; und

argeichlagen, wollen aber gerne uns einem

Interefsen wie wir. Es ist also einen Veirsteß bezeichnet bat. schließen. Das Bestreben, durch Färben eines Teiles der Gerste zu erreichen, daß Gerste, die den niedrigen Zoll gejahlt hat, nicht nach⸗ täglich ju Zwecken, die die Zablurg eines höheren Zolls erfordert hätten, gebraucht werder kann, obre daß der Zollunterschied nachgejahlt wird, ist der Reicke sranmwerraltung durchaus nicht unsympathisch. Die Schwierigkeiten bestehen nar darin, daß man kein Färbemittel nehmen darf, das nachher bei der Verwendung der Gerste als Nahrungg.

ich kann Sie verstchern: daz war ein jiemlich saures Stück Arbeit für mich. (Sehr richtig) Das Ergebnis, zu dem ich gekommen bin, will ich mir erlauben Ihnen kurj vorzutragen.

Nach meiner Auffassung handelt es sich bei der Stellung der verbündeten Regierungen nicht so sehr um das, waz für Produzenten oder Konsumenten wirtschaftlich wünschenswert oder vom finanziellen Standpunkt aus begehrenswert wäre, sondern darum, welche rechtliche Möalichkeit die bestehenden Handelsverträge bei einer den Intentionen der Kontrahenten entsprechenden Auslegung lassen, auf die hier vor= getragenen Wũnsche einzugehen. Wie Ihnen bekannt, kommt da in erster Linie und hauptsächlich der Handelsvertrag mit Rußland in Frage.

Wenn ich mir nun die beiden Resolutionen und nur zu diesen ju sprechen ist meine Absiht daraufhin ansehe, wiewelt den darin geäußerten Wunschen ohne Zuwiderhandlung gegen diesen Handels. dertrag entsprochen werden kann, so stoße ich zunächst bei dem ersten Wunsche, jede Gerste, die für Brauerei⸗ oder Brennjwecke geeignet ist, mit dem 4 -Zoll ju belegen, auf Bedenken. Die Anmerkung in dem rusfischen Handelsvertrag läßt den 4 M. Zoll ju für Gerste, die in reinem, ungemischtem, grannenlosem Zustande 65 oder mehr Eg Sektolitergewicht hat oder die mehr als 30 Gewichtsprozente Körner enthält, deren Gewicht 67 Eg oder mehr beträgt. Sollte bei der Probeentnahme die Gerste nicht genügend gereinigt sein oder sollte bei der Entnahme der Körner nicht mil genügender Vorsicht verfahren sein, so wäre das ein Miß zriff, dem natürlich im Ausfũhrungs wege entgegengewirkt werden muß; wenn sich herausstellt, daß in der Be⸗ ziehung begründete Klagen vorliegen, so wird es meines Amtes sein, die verbündeten Regierungen, denen die Ausführung obliegt, darauf binjuweisen, damit solche Mißgriffe nicht weiter vorkommen. Dahin. gegen läßt der russische Handelsdertrag die Befugnis, Gerfte, welche weniger als 65 Kg wiegt, mit dem höheren Zoll zu belegen, nur dann zu, falls fich infolge der besonderen Beschaffenheit der zur Zoll⸗ abfertigung gestellten Sendung Zweifelsgründe binsichtlich der Ver⸗ wendung der Gerste ergeben. Allerdings: es müsfen besondere Eigen⸗ tümlichkeiten der Sendung sein; eine allgemeine Qualifikation etwa dabin, daß die Gerste zwischen 60 und 65 Kg Gewicht hat, würde nicht auzreichen. Und jwar muß diese besondere Beschaffenbeit Zweifel binsichtlich ihres Verwendunge jweckes lassen.

Nun besteht ja da latent eine große Meinungsverschiedenheit

daruber, wag unter Verwendungszweck' ju verstehen ist. Das hat sich hier bei der Erörterung vor 11 Jahren ergeben. Während mein Herr Amtevorgänger den Verwendungszweck dahin präzisierte: die SGerste darf nicht als Braugerste verwendet werden haben die beiden Herren Vorredner auch die Verwendung als Brenngerste, über

haupt jede Verwendung außer als Futtergerste, hierunter verstanden. Die Gründe für die Auffassung der verbündeten Regierungen hat mein

Brenngerste verwendet werden soll, nach den Abmachungen mit Ruß—=

land nicht habe unter den 4 M. Zoll gestellt sein sollen. (Sehr richtig h Nun muß ich sagen: das ist damals von erfahrenen Sachkennern, von Männern, die den Vertrags verhandlungen nahestanden, hier dargelegt worden; demgegenüber sehe ich keine Möglichkeit für die verbündeten

Regierungen, bei der Auslegung des Vertrags sich auf einen andern Standpunkt zu stellen die Antwort von Rußland würde einfach der Hinweis darauf sein, daß die entgegengesetzte Auffaffsung von bier offiziell anerkannt sei. Es wird sich also jeder, der namens der ver⸗ bündeten Regierungen hier ju sprechen die Ehre hat, jetzt und in Zu⸗

Wenn ich weiter den zweiten Punkt der Resolution Dr. Roesicke merkung jum russischen Handelsvertrag nicht gut in Einklang setzen.

Da soll eben nur unter der Voraussetzung, daß sich aus besonderen Eigentümlichkeiten dieser Sendung Zweifel hinsichtlich des Ver⸗

6 44 wendunge jweckes also nach der Auffassung der verbündeten Regie⸗ im, ne einführen, mag rungen ihrer Verwendung als raugerste oder, was dem glei eht 5 Färben läßt das Korn voll 2 l e , 8 6. dleich stebt,

ju Malifabrikaten ergeben, das Recht zur Denaturierung vorliegen

aber allgemein gebt das nicht. Einen anderen Weg schlägt nun

Jer 3 it. Ben die die Resolutien Speck vor. Diese bat, wenn ich einmal von dem m chen Jærrcrtezte auf dem Standpunkt stehen, daß sie vollwertige

Unterschiede von Brenn⸗ und Braugerfle absehe, den Zweck, zu ver⸗ hüten, daß eine Gerste nachträglich zu einem Zweck verwendet

wird, der, wenn er bei der Einführung bekannt gewesen wäre,

die Erbebung des böberen Zolle jur Folge gehabt hätte. Sie wendet sich also gegen ein Verfahren, das der Herr Vorredner als gegen Treu und Glauben im Zollverkehr Dieser Auffaffung kann ich mich vollständig an—

mittel für Menschen oder Tiere gesundbeitsschädlich ist. Darüber schweben Verbandlergen mit dem Reichegesundbeitsamt. Wir hoffen,

ju einem solcken neutralen Färbemittel ju kommen, und würden durchaus bereit sein, einen Projentsatz färben ju lassen. Mehr als

einen Teil der ein gebenden Gerfte ju färben, würde schon aus prakii⸗

eingang stellen nickt darch fahrbar sein.

Der weitere Aatrag der Resolution Speck geht auf Ein⸗ führung von Straftestimmargen für den Fall, daß Gerste, die dem niedriger Zell anterlegen hat, nachträglich zu Mãlrereijwecken ich lasse augenblicklich dabingeftellt, alt Sraugerste oder als Brenn⸗

Zoll belegten Gerfte za Sraujweden unter Strafe geftellt werden soll,

behandlung gekannt bat ot ohne grobe Fahrlässi teit nicht verkennen konnte. Un den Verbrascher darauf hinzuweisen, würde ein Färben der Ware ein jwedaaäßtzges Mittel sein. Ich halte es also für mög⸗ lich, den Wänsches iascweit entgegeniukommen, als fie dem russtschen Handels vertrage zicht eat gegeaftehen.

Wenn im übrigen der erste Herr Redner geglaubt hat, mir d den Hinweis auf die große Einnahmequelle, die er mir eröff net hat, eine Freude ju bereiten, so muß ich leider sagen: eine reine Freud war es nicht. (Bravo! und Heiterkeit)

Abg. Fu hrm ann (ul.): Wir stehen auf dem Standpunkte Einbringer der Resolutionen Speck und Roesicke. Wir meinen ö. Uebeyeinstimmung mit dem Grafen Posadowgsky, daß alles, was nicht alz Futtergerste gelten kann, unter den Begriff Maljgerste und unter den Viermarkjoll zu subsumieren sei. Die Frage hat durch das Kom. promiß beim Zolltarif eine befriedigende Lösung gefunden; die damal⸗ adoptierte Unterscheidung kann aber nur durchgeführt, und es kann den berechtigten Wünschen der Landwirtschaft nur Rechnung getragen werden, wenn den Intentionen der Interpellanten entsprochen word wobei wir uns auf die Einzelheiten keineswegs festlegen. s

Wůrttembergischer , zum Bundesrat, Ministerialrat Schlee hauf: Die bezüglich der Verjollung in Friedrichshafen ge⸗ machten Ausführungen könnten den Anschein erwegen, als ob dort nicht korrelt verfabren würde. Ich muß eine folcke Auffaffung entschieden jurückweisen. Nachdem der Abg. Speck im baperischen Landtage die Sache zur Sprache gebracht hatte, haben wir Erhebungen angestellt, die sich auf die Zeit vom 1j. März 1906 bis Anfang Nobember 18907 erstrecken. In dieser Zeit sind in Friedrichshafen 202. Waggonladungen Gerste angekommen; davon wurden 32 alt Maligerste abgelaffen, 170 als andere Gerste. Innerhalb des Jahrez vom 1. März 1906 bis 28. Februar 1907 sind 77 Waggonladungen zu 1,30 6 Zoll abgefertigt worden, dawon 22 obne Unbrauchbarmachung, weil die Zollbehsrde die Maßregel nicht für erforderlich erachtete, 17 ebenso ohne Unbrauchbarmachung, aber erst auf Grund des Gut. achtens einer technischen Stelle. 33 Ladungen, alfo 46 Co, sind, erst durch Ausschroten unbrauchbar gemacht, abeelassen worden. In Betreff der erst auf Grund eines Gatachtens abgelassenen Ladungen war das Gutachten der Berliner technischen Prüfungsstelle fo über. jeugend, daß man sich in München nachträglich der Tarifierung zu 1.30 6 angeschlossen bat. Auch die Bebauptung, daf Gerste von München nach Friedrichsbafen und dann wieder nach Mänchen zurückgebracht wurde, trifft im allgemeinen nicht zu; nur 4 bon den 202 r, , baben diesen Weg zurückgenommen, alles übrige ist in Württemberg geblieben. Ich meine, damit den Vorwurf entkräftet zu haben, daß im Königreich Württemberg gegen die bestehenden Vorschriften verfahren werde.

Direktor im Reichsschatzamt Kühn ergänzt die Ausführungen des Staatssekretäts durch Besprechung einzelner gegen die Auslegung und Ausführung der Tarifbestimmungen erhobener Beschwerden. Be züglich der Auslegung werde es im allgemeinen sehr schwer sein, eine Uebereinstimmung zwischen den einzelnen Faktoren zu erzielen. Was die Ausführung der Bestimmungen anlange, so sei die Verwaltung bemüht, Zuwiderhandlungen zu Verbindern, resp. Remedur zu schaffen' Wollte man alle aus dem Auslande eingehende Gerste mit einem Viermarkzoll belegen oder denaturieren, so würde das gegen den russischen Handelsvertrag verstoßen. Es sei behauptet worden, daß die deutsche Landwirtschaft durch den Gerstenimport besonders ge= schädigt worden sei. Die Statistik zeige jedoch, daß die Einfuhr von Mal- und Futtergerste im JDurchschnitt der letzten Jahre nicht erbeblich abweich- von der Einfuhr vor 1902. Jedenfalls sei diese Sache noch nicht jo weit geklärt, um eine end gültige Entscheidung über die Wirkung des Zolltarifs zu treffen. Was die Beschwerden gegen die Beamten betreffe, die entgegen den Bestimmungen des Gesetzes Gerste vielfach zu dein niedrigeren Satze einließen, die nachher tatsächlich zu Brauzwecken verwendet werde, so seien auch schon von anderer Seite solche Beschwerden erhoben worden, aber niemals in so bestimmter Form, daß die B hörden ein Verfahren hätten einleiten können. So sei z. B. behauptet worden, daß in einer rheinischen Malzfabrik zum Zollsatze von 1,30 46 ein- geführte Gerste zur Malzfabrikation berwandt worden sei. Es habe sich jedoch berausgeftellt, daß diese Behauptung unzutreffend sei. In dem Bestreben, Unterschleife durch irgendwelches Verfahren zu ver⸗ 7 2 , n. 7 . 23 522 der ,

ei die noch nicht vollständig aufgeklärt, namen was das Färben der Gerste betreffe.

bg. Carsteng (fr. Volksp.) erklärt, seine Fraktion sei durch die Ausführungen des Staatssekretärs befriedigt, wenn sie auch nicht ent= zückt von ihnen sei. Wenn die einzelnen Organe der Zollämter erklärten, es sei ein offenes Geheimnis, daß Zollhinterziehungen statt⸗ fänden, so ergebe sich doch daraus die Nomendigkeit, etwas schäͤrfer aufzupassen. Die Behörden seien aber auch von den Schikanen gegen die Importeure keineswegs frei gewesen. Einem Importeur sei in Hamburg vom Hauptzollamt die Zollabfertigung verweigert worden, weil er neben seinem Hauptgeschäft noch eine Mälzerei gehabt hätte. Man habe verlangt, daß die Verzollung in Elmshorn vorgenommen werden solle, waz nebenbei ein Unsinn sei, da sich doch an dem Ein- wand hinsichtlich der Mälzerei dadurch nichts geändert hätte. Die Importeure würden, um Schwierigkeiten zu vermelden, dazu übergehen, vorwiegend leichte Gerste einzuführen, und man würde ein minderwertiges Produkt bekommen. Eine Er⸗ höhung des Maisjolls auf 3 sollte doch allen billigen Ansprüchen genügen. Die Resolutionen bejweckten tatsächlich nichts anderes, als die Brenngerste zu versteuern und der Futter⸗ gerste einen böberen Preis zu sichern, um so die deutschen Vieh⸗ züchter und die Fleisckkonsumenten zu schädigen. Es würde ein- weseniliche Schädigung von Schiffahrt und Handel eintreten, auch die Mäljereien, die ihre Produkte an die Brennereien ver⸗ kauften, würden, da letztere die von ihnen zum Einmaischen ver⸗ wendete Gerste von 50 auf 25 00 reduzieren könnten, um die Hälfte ibres Aobsatzes geschädigt. Brennereien zu, deren Fabrikation wesentlich verteuert würde, ohne daß sie ibrerseits die Preise erhöhen könnten. Auch die Hefe würde verteuert werden, und die Bäckereien würden wiederum die Mehr⸗ belastung auf die Konsumenten abwälzen. Den Vertretern der verbündeten Regierungen stimme er vollkommen darin zu, daß eine Eihöhung der Malzaerste einfach einen Verstoß gegen die Handelsverträge bedeuten wrde. Der Redner bezieht sich auf Aus ührungen des Reichskanzlers, des Grafen Posadowsky und des früheren Landwirischaftsministers von Podbielski. Bei veränderter Auslegung der Handelsverträge würden die anderen Staaten zu wirtschaftlichen Gegenmaßregeln gefübrt. Wenn sich die Notwendigkeit herausstelle, würde es sich empfehlen, daß die Händler den Brauereien und Mäljereien den Nachweis über die Verzollung führen müßten. Das wäre ein wirksames Mittel gegen Be⸗ trügereien. Eine generelle Denaturierung widerspreche den Handels. verträgen. Man könne sie nicht vorschlagen, wenn man über⸗ haupt kein Denaturierungsmittel wisse. Er bitte, beide Resolutionen abzulehnen.

Abg. Dr. Südekum (So.): An Gründlichkeit fehlt es dieser tatsächlich pro nihilo stattfinden den Debatte nicht; trotzdem für den Augenblick absolut nichts zu erreichen ist, widmet man der Sache einen ganzen Sitzungstag und läßt sogar die so dringend geltend gemachte Rücksicht auf die rechtzeitige Fertigstellung des Etats außer acht. Die Anstrengungen der Befürworter der Resolutionen und der hinter ihnen stehenden Parteien haben keinen anderen Zweck, als die Gerste zu verteuern, indem man möglichst die ganze nach Deutschland im⸗ portierte Gerste zu dem Satz von 4 verzollt. In Wirklichkeit be⸗ trägt der Gerstezoll 1,ů9 1. und nur besonders qualifizierte Gerste soll 4 6 Zoll tragen; um so schärfer müssen die Versuche der agrarischen Seite, uns einen Viermarkzoll aufzujzwingen, zurückewiesen werden. Schon früher trug man uns hier unbeimliche Geschichten von Zoll⸗ defraudanten vor; die Vertreter der Regierungen führten diese Be⸗ bauptung auf ihr Nichts zurück, und heute ist den entsprechen den Mitteilungen des Abg. Speck dasselbe Schicksal widerfahren. Der Abg. Sveck scheint das Opfer eineg sebr phantaste reichen Gewähramannes ge⸗ worden zu sein. Roesicke spielte sich heue als den Förderer der Reichsfinan zen vor; was ein richtiger Agrarier ist, der trinjt unter allen möglichen Vermummungen vor, bald als Patriot, bald als Schü des Reichsfistus usw. Der Abg. No sicke soll te doch, wenn ihm die Re finanzen so am Herjen liegen, sich die Reform der Branntweinsteuer vornehmen, aber da versagt er prompt. Da aber gibt es Millionen

Das gleiche treffe für die gewerblichen.

ju ersparen, und das Reichefinanzinteresse würde ganz anders ewahrt werden als durch die teuerung der Futtermittel. 6 aber . die Stellungnahme des Vertreters der Nationalliberalen. Denn als der Abg. Fuhrmann sprach, hatte der Staatg⸗ de. des Reichsschatzamts bereift dargetan, daß die Resolution

esicke eine fligrante Verletzung des russischen Handels vertrages bedeuten würde. Der Abg. Fuhrmann hat nicht die Spur eines Versuches gemacht, den Schatzsekretär ju widerlegen, sondern er empfahl kurz und bündig die Annahme beider Resolutionen, auch der Resolution Roesicke! Entweder hat der Abg. Fuhr⸗ mann die Sache nicht ganz genau studiert, oder er glaubte hier einen Gerstenblock zustande ju bringen, wieder einmal mit einer agrarischen Mehrhejt ju demonstrleren. Auch die Vorschläge der Rr Speck scheinen uns schon sehr bedenklich. Die Manipulationen mit dem Färben usw. können den Charakter der ein · eführten Waren sehr verändern und ihre Verwendbarkeit ein—⸗ chränken. Dadurch kann unter Umständen eine Verletzung der Be—= stimmungen der abgeschlossenen Handelsverträge gefunden werden; mindestens wird zu verlangen sein, daß solche Manipulationen in den Handelsverträgen selbst einen Anhalt finden. Wir stimmen gegen beide Resolutionen. !

Abg. Dr. Varenhorst (Rp): Der Zustand, daß die Zölle und Verbrauchssteuern von den Einzelstaaten für Rechnung des Reiches erhoben werden, führt tatsächlich zu einer Belastung des Reiches zum Vorteil der Einzelstaten, indem es einen erheblichen Ausfall an Einnahmen erleidet, ganz abgeseben davon, 3 die gleichmäßige Hand⸗ babung der zoll⸗ und steuerlichen Maßnahmen schon wegen der Mannig- faltigkeit der einzelstaatlichen Einrichtungen und der verschiedenartigen Ausbildung der Zollbeamten keineswegs gewährleistet ist. Der deutsche Zollverein ist nächstens 75 Jahre alt; dennoch herrscht noch heute auf dem Gebiete der Vorbildung der . und Steuerbeamten, wie in ihren Gehaltsverhältnifsen eine außerordentliche Buntscheckigkeit. Da sollte der neue Reichsschatzsekretar Reformen anbahnen. Die Grenzaufseher speziell haben einen sehr schweren und äußerst verant⸗ wortungsvollen Dienst, der die Anforderungen, die sonst an Unter⸗ beamte gestellt werden, sehr stark übersteigt.

1 Staatssekretãr des Reichsschatzamts, Staatsminister Sydow:

Ich erkenne gern an, daß eine möglichst eingehende und gründliche Durchbildung der Zollbeamten wünschenswert ist. Aber dem Wunsche, die Zollbeamten zu Reichsbeamten zu machen, steht der Artikel 36 der Verfassung entgegen, wonach die Erhebung und Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern jedem Bundesstaate zusteht. Bekanntlich werden die Bundesstaaten durch Pauschquanten für die ihnen daraus ent- stehenden Kosten entschädigt, und danach muß auch der Erlaß der einzelnen Vorschriften über Ausbildung Sache der Bundesstaaten bleiben. Das Reich ist nicht befugt, eine unmittelbare Einwirkang darauf augzuũben.

Abg. Reese (al) führt aus, daß auch die Denaturierung die

Brennereien nicht veranlassen werde, jzur Braugerste überzugehen, sie würden dann vielmehr auf die deutsche Futtergerste zurückgreifen.

Anderseits müsse im Interesse der mittleren und kleinen Landwirtschaft.

jede Erschwerung oder Verteuerung des Bezuges von Futtermitteln vermieden werden. Die Umgehung k Vorschriften sei nicht zu billigen, die Denaturierungsfrage sei aber noch nicht gelöst. Das Färben känne ungünstige Wirkungen haben, das Vieh fresse viel⸗ leicht die Serste nicht, oder die gefaͤrbte Gerste sei ihm schädlich. Jedenfalls dürfe durch das Denaturierungemittel der Handel und Verkehr in Gerste nicht erschwert und das Fabrikat im Werte nicht herabgesetzt werden. .

Abg. Speck (Zentr.): Ich habe durchaus nicht gesagt, daß ich die gesamte Gerste zum Viermarkzoll eingeführt sehen mochte. Halt es der Vorredner für richtig, daß unsere Landwirte durch das schlechte Zeug, welches der Gerste aus Rußland beigemischt wird, gen st werden? Es scheint mir, daß er überhaupt keine Kontrolle haben will, sondern alle Gerste zu 1,30 M einführen will. Der Abg. Südekum sollte nicht päpstlicher sein als der Papst, nämlich der Staatssekretär, der eine prozentuale Färbung für ausführbar erklärt hat. Die Er— klärung des württembergischen Vertreters ist mit meinen Informationen sehr wohl verträglich. Ist es denn nicht möglich, daß die Wagen nicht doch über Ulm nach München gegangen sind? Meine Informationen stützen sich auf einen Gerstenmann, der in Württemberg eine führende Rolle spielt. Die Preßhefebrennereien können sich über eine Notlage nicht beschweren, sie bleiben mit ihren Preisen auf derselben Höhe, obwohl der Zoll jftzt nur 1,ů 0 S6 beträgt. Wundern muß ich mich über die Haltung der nationalliberalen Partei. Ich bin neugierig, wie sie schließlich stimmen wird. Der Abg. Paasche stellt sich ja auf den Boden meiner Resolution. Der Abg. Fuhrmann fand die Antwort des Staatssekretärs nicht befriedigend; ich muß im Namen meiner . dem Staatssekretär meinen Dank aussprechen für seine Er—

ärungen. Wir werden nun hoffentlich ein gutes Stück vorwärts

kommen.

Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Reese wird die Resolution Roesicke in Nr. J gegen die Linke angenommen, in Nr. 2 abgelehnt, weil auch das Zentrum dagegen stimmt. Die Resolution Speck wird gegen die Stimmen der Linken angenommen. .

Die Einnahmen aus den Zöllen 704 Millionen werden genehmigt, ebenso ohne Debatte der Etatsanschlag der Ein⸗ nahme aus der Tabaksteuer und Zigareitensteuer, Zuckersteuer. 2

Bei den Einnahmen aus der Salzsteuer weist der

Abg. Dr. Paasche (ul.) darauf hin, daß von interessterter Seite gewänscht worden sei, daß die Steuerbehörde bei der Zollabfertigung der Kalidungsalze weniger rigoros verfahre. Die Abfertigung sollte im Interesse der Landwirte möglichst erleichtert werden, vielleicht in der Weise, daß der Ortsvorsteher die Bescheinigung gebe, daß die Kalisalze nur zu Dungzwecken verwendet werden.

eb . den Einnahmen aus der Maischbottichsteu er ebt der

Abg. Erzberger (Zentr.) hervor, daß die jetzige Regulierung der Bottichsteuer den Brennern ein ganz unverdien fes Geschenk in den Schoß werfe. Die Brenner bezahlen nur eine Steuer von 12 , während sie eine Rückvergütung von 16 O erhalten. Bei der ire gen Finanzlage müsse das als ein öffentlicher Skandal bezeichnet werden.

Die Einnahmen aus der Branntweinsteuer werden be⸗ willigt und ohne Debatte die aus der Schaumweinsteuer.

Bei der Brausteuer und Uebergangsabgaben von Bier weist der Abg. Kaem pf (fr. Volksp.) darauf hin, 9. infolge der Aus⸗ führungebestimmungen des Bundetzratz, wonach der Zusatz von Zucker bel e,. rigen Bieren bleibt, in Berlin sich mehrere , ,, . etabliert haben, eine neue ndustrie, die nicht wie die anderen Brauereien mehr alz, e, ju einem großen Teil Zucker verwendet und info r. eine geringere Brausteuer jahlt. Ich bin durchauß ein Freund der freien Konkurrenz, aher in diesem n ist erst künstlich durch die Ausführungen des Bundegratt eine onkurrenz geschaffen worden. Die alten Berliner Welßbierbrauereien

steuerfrei

erleiden einen erheblichen Schaden, sodaß eine ganze Reihe von ihnen

bereits eingegangen ist, andere so schlecht rentieren, daß ihr Ver⸗ schwinden ju erwarten steht. Man muß allerdings zugeben, daß auf Grund dieser Bestimmungen deg Bundegratg sich eine neue Industrie i, en. hat, deren Interessen Berücksichtigung erfordern, aber eg er⸗ schelnt mir doch notwendig, daß der Sl e n tt in Erwägung zieht, ob es e. an der Zeit ist, auch bei den obergärigen

Zucker zu besteuern.

leren den

Staats sekretãr des Reichsschatzamts Staats minister Sydow:

Die Bestimmung, wonach der Bundesrat befugt ist, bei den Brauereien obergäriger Biere den Zucker von der Brausteuer freiju⸗ lassen, ist, wenn ich mich nicht irre, bei der letzten Lesung des Brau⸗ steuergesetzes aus der Mitte dieses hohen Hauses eingefügt worden. Es sind an uns auch Beschwerden in dem gleichen Sinne, wie sie der Herr Vorredner hier geltend gemacht hat, seitens der Berliner Weiß⸗ bierbrauereien gelangt. Wenn die darin hervorgehobenen Tatsachen sich als richtig eweisen, so ift in der Tat eine Verschiebung zu Un—⸗ gunsten der Konkurrenzfähigkeit eines bestimmten Teiles der Brauerel⸗ industrie infolge davon eingetreten, daß der Bundesrat von der ihm erteilten Befugnis Gebrauch gemacht hat. Ich jweifle, ob das in der Absicht des Bundesrats und auch dieses hohen Hauses liegt. Ich bin also bereit, die Frage von neuem zu prüfen und gegebenenfalls die Frage dem Bundesrat erneut vorzulegen.

Die Brausteuer und Uebergang sabgabe von Bier wird genehmigt, ebenso, ohne Debatte, die aus dem Sp iel⸗ kartenstempel und die Wechselstempelsteuer.)

Bei den Reichsstempelabgaben, und zwar zu den Einnahmen aus den Erlaubniskarfen für Kraftfahrzeuge liegt die oben mitgeteilte di, vor.

Abg. Fritzen⸗ Rees (Zentr.): In den westlichen Grenzgebieten bat der ausländische Automobilderkehr besonders aus Holland gegen früber erbeblich nachgelassen. Dadurch werden eine ganze Reihe von Ge— werbetreibenden getroffen, bei denen keine Einkäufe mehr gemacht werden. Von den verbündeten Regierungen wurde anerkannt, daß eine Abänderung der Bestimmungen über die Besteuerung ausländischer Automobile unbedingt eintreten müßte. In diesem Falle darf aber die Steuer die Inlandsätze nicht übersteigen, fonst würden die ausländischen Automobilbesitzer das als eine Ungerechtigkeit empfinden.

Staatssekretãr des Reichsschatzamts, Staatsminister Sydow:

Was den ersten Punkt der Resolution angeht, so sind die Er—⸗ mittlungen im Gange, um die Zahl der Pferdekräfte in einer zuver— lässigeren Weise als bie ber festzustellen. Die Angelegenheit schwebt augenblicklich bei der dem Reichsschatzamt beigegebenen Technischen Versuchsanstalt.

Was den jweiten Punkt, den Grenzverkehr von Kraftfahrzeugen betrifft, so kann ich mit den letzten Worten des Herrn Vorredner nur einverstanden sein. Die Sache ist in der Bearbeitung. Ich hoffe, es wird möglich sein, noch vor Beginn der Reisejeit Vorschlãge zu Bestimmungen zu machen, welche den Grenzverkehr der Kraftfahr⸗ jeuge erleichtern. Insbesondere wird dabei auch eine anderwelti ge Be⸗ messung der Dauer der Steuerkarten für die ausländischen Kraftfahr⸗ zeuge in Frage kommen. (Bravo!)

Die Resolution der Kommission wird angenommen.

Ohne Debatte passieren die Einnahmen aus der gi n ltere, Erbschaftssteuer und statistischen ebühr.

Es folgt der Etat des Reichsschatzamts. ierzu liegt vor die schon am 21. Januar eingebrachte Resolut n Ortel (nl) auf Abänderung des Münzgesetzes von 1873 dahin, daß als Nickelmünze auch ein Fünfundzwanzigpfennigstück eingeführt wird, und daß auf der Ruͤckseite statt des Reichs⸗ adlers auch ein anderes Hoheitszeichen angebracht werden kann.

Abg. Ortel (nl): Der Staatssekretär des Reichgamts des Innern hat sich seinerzeit unserer Resolution insofern günstig gegenüber⸗ gestellt, als er die Regelung dieser Frage bei der Münznovelle in Aus—⸗ sicht stellte. Man hat gegen unseren Vorschlag eingewendet, daß das Fünfundzwanzigpfennigstüͤck nicht in das Dezimalsystem sich einordne und die Münzeinheit durchbreche. Dirse Ginwände sind nicht stich⸗ haltig. Das Fünfundzwanzigpfennigstück würde den Verkehr wesentlich erleichtern. Das Bedürfnis nach einem Teilstück zwischen dem Zehn⸗ und dem Fünfzigpfennigstück wurde schon in den siebziger Jahren an— erkannt; es standen ihm damals nur münztechnische Bedenken entgegen. In Württemberg und Bayern fürchtet man mit Unrecht, daß das, was jetzt 20 kostet, künftig 25 kosten würde. Es könnte auch eine Verschiebung nach unten eintreten. Ich bitte Sie also, den ersten Teil unserer Resolution anzunehmen. Der zweite Teil ist aus künstlerischen otiven entsprungen. Die jetzige deutsche Münze stehe im allgemeinen nicht auf der Höhe der Kunst. Eine Ausnahme macht das schön geprägte hessische Zwei— markstück. Der Ausdruck „Hoheitseichen in unferem Antrag ist vielleicht nicht ganz glücklich gewählt. Es kommt uns darauf an, mit unserem Antrag die Medailleurkunst zu ,, . amt sollte dem Gedanken näher treten, eine allgemeine deutsche Münzsammlung einzurichten. Dasselbe, was von unserem Wertgeld gilt, trifft auch bei den neuen Kassenscheinen ju; sie sind unschön und geschmacklos.

Staats sekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Sydow:

Meine Herren! Vielleicht trägt es zur Verkürjung der Debatte bei, wenn ich mittelle, daß der Bundesrat gegenwärtig mit einer kleinen Novelle zum Münigesetz befaßt ist, in der auch die Frage der Einführung des 265. Pfennigstücks Erledigung findet. (Hört! hört! links; bravo! rechts.)

Bei der Beratung dieser Vorlage wird sich dann auch wohl Gelegenheit finden, auf alle Wänsche, die ästhetische Gestaltung der Reichsmünzen betreffend, weiter elnjugehen. (Sehr richtig h

Was die neuen Kassenscheine betrifft, so ist ein dünnes, aber gegenüber dem früheren festeres Papier genommen. Man hat dünnes Papier gewählt, weil dies in gewisser Hinsicht die Fälschung erschwert.

Wag den Geschmack bei den Zeichnungen betrifft, so trage ich Bedenken, in eine Debatte darüber einzutreten. Ich fürchte, darüber würde schwer Einigkeit zu erzielen sein. Es gilt da der alte Satz: der eine erdachts', der andere verlachl's; was macht's!

Abg. Kir sch (Zentr.) hen n. sich geen den Gedanken der Anlegung

einer Münzsammlung aus. e Fünfundzwanzigpfennigstücke würden nach seiner Meinung dasselbe Schicksal haben wie die 1886 ein

führten Zwanzigpfennigstücke, auch würden wahrscheinlich die jetzigen gin . 22 usw. Pfennig nicht auf 20 9 herabgesetzt, sondern

auf 25 5 erhöht werden. Der Ausdruck Hoheitszeichen sel eigentlich nicht richtig, es sei nur der Reichgadler, in Amerika das Freiheitsbanner, aber das Beutsche Reich würde wohl nicht umfiande sein, eine pelt et. heltsflagge aufzurichten, nachdem die Enteignungsvorlage in Preußen angenommen sei. Eher könnte man eine Frelheitsberaubungsflagge , Er hätte lieber gesehen, wenn der Aba. Ortel selinen Än- trag verzehnfacht und die Ausprägung eines 2, 50⸗Markstückes verlangt hätte. lle trauerten doch dem Taler nach, die ihn hatten und die ihn nicht hatten. Vor allem wünsche er, daß man das Reich mit durchlochten Münzen verschonen möge.

Abg. Dr. Potthoff . Vgg): Wir lehnen den Antrag Ortel für 6 ab und werden die angekuͤndigte Vorlage abwarten. Be. züglich der Besoldungsreform halten wir auch heute noch eine Vor⸗ lage für dringend notwendig, auch mit Rücksicht auf die monarchischen Gefühle der Beamtenschaft, denn an einem Kaiserwort soll man nicht drehen und deuteln. Zwischen den Arbeitern und den nicht angestellten Handwerkern, Hilfekräften, Stenographen bis hinauf i studierten Architekten wird in der Fr der Reichs⸗ ehörden, bei denen jene beschäftigt sind, jz. B. bei den

Das Reichsschatz“

militãrischen Jnstituten, gar kein Uaterschied gemacht, was fũr die 6 Kategorie schwere Nachteile im Gefolge bat. Dle Anstellungs bedingungen im , . . sollten möglichst beschränkt, die Ueberfübrung der Betreffenden in etats. mäßige Stellen unter bestimmte Normen gebracht werden. Die 86 nachteiligen Wirkungen sind durch die vorjährigen Beschlüsse des Hauses über die Gewährung einer Teuerungszulage erzeugt worden. Die Hilssbeamten des Reichstages obne Beamteneigenschaft wollte der Reichstag voriges Jahr augdräcklich mit diefer Zulage bedenken und hat diesen Standpunkt auch jetzt wieder eingenommen; Beweit genug, daß der Reichstag dieselbe freundliche Stellung auch gegenũber den entsprechenden Hilfskräften in den anderen Reichsbeßzrden ein⸗ nehmen würde. den Ausfällen, die der Abg. Pauli. Potsdam bei einer früheren Gelegenheit bier im Hause gemacht bat, weil ich in eingm in Spandau gehaltenen Vortrage auf diese Unklarheit in den Beschlüssẽen des Reichstages bingewiesen hatte, fehlt jede Berechtigung. Das Reichsschatzamt sollte sich mit dem Reichsjustijamt ihn Ver. bindung setzen, um die ei ., Grenze jwischen beiden Kategorien genauer zu firleren. Die Gebaltsaufbesserungen, die einige Gruppen dieser Hilfsbeamten obne Beamtenqualität auf wiederholte Drängen des Hauses endlich erhalten haben, sind außerordentlich Ming; von einer den jetzigen Teuerungsverhältnissen entsprechenden Aufbesserung kann gar keine Rede sein, vielmehr könnte man eber darin eine direkte Brüskierung des Reichstages sehen, nachdem dieser nicht weniger als sechsmal an die verbündeten Regierungen mit dahin— gebenden Resolutionen berangetreten war. Eine derartige Rensten; 1 Regierungen kann das Vertrauen zu ihnen nicht ver— mehren.

Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Sydow:

Meine Herren! Ich möchte zunächst die Deduktion nicht un— widersprochen lassen, die der err Vorredner in bezug auf Gleich⸗ behandlung der im Vertragsverhältnis stehenden Angestellten und der Beamten im dienftpragmatischen Sinne hier vorgetragen hat. Es ist immer daran festgehalten worden und muß auch daran festgehalten werden, daß zwischen beiden Kategorien ein wesentlicher Unterschied besteht. Während die Beamten im dienstpragmatischen Sinne sich mit ihrer ganzen Tätigkeit, sozusagen mit ihrem ganzen Leben in den Dienst des Staates stellen, sich der straffen Disziplin unterwerfen und auch einseitig das Verhältnis zum Staat nicht löͤsen können, sind die im Vertragsverhältnis stehenden Persönlichkeiten viel freier, ganz anders gestellt; sie haben ihr Verhältnis zum Staat durch wechscf seitige Vereinbarung geregelt, können aus diesem Verhältnis im Wege der Kündigung heraus, können auch über ihre Vergütungssätze mit ihm paktieren. Daß innerhalb der verschledenen Kategorlen dieser im Vertragsverhältnis stehenden Personen große Unterschiede beskehen, ist darum gar nicht ju bejweifeln. Aber dem Bestreben, nun die Rechte dieser im Vertragsverhältnis stehenden Persönlichkeiten denen der Beamten in jeder Beziehung gleichzustellen, kann ich nur wider sprechen.

Die Aufbesserung der nicht im Beamtenverhältnis im eigentlichen Sinne stehrnden Personen gehört auch gar nicht in die Besoldungs⸗ aufbesserungsvorlage; das ist eine Frage, die kann für sich geregelt werden und soll auch für sich geregelt werden, und deshalb haben auch diese Persönlichkeiten mit der Teuerungszulage nichts ju tun und werden darum auch in diesem Jahre so wenig damit zu tun haben wie im vorigen Jahre. Es steht nicht das geringste im Wege, wo die Vergütungen unjureichend sind, sie unabhängig von der Besoldungs⸗ reform und von der Teuertngszulage anderweitig festzustellen. Dat ist aber nicht Sache des Reichzschatzamts, sondern Sache der beteiligten Ressortg, und ich kann nur anbeimgeben, sich an die beteiligten Ressorts bezw. Ressortschefs zu wenden.

Dann ist der Herr Vorredner zum Schluß auf einen Vorgang, die Annahme einer Resolution eingegangen, die beim Reichgamt des Innern gestellt war und dort angenommen worden ist. Dag gehört also nicht zum Etat des Reichsschatzamts; auf die Sache kann ich hier nicht eingehen, darüber werden wir an aaderer Stelle zu reden haben. Aber sehr bestimmt muß ich der Auffassung widersprechen, die er zum Schluß kundtat, als ob darin, daß die verbündeten Regierungen einer von diesem hohen Hause wiederholt angenommenen Resolution nicht staltgeben, eine Rücksichtslosigkeit zu finden sei. Das verschiebt doch meines Erachtens das Verhältnis, das nach der Reichsvberfassung die verbündeten Regierungen auf der einen Seite und der Reichstag auf der andern Seite zu einander haben. (Sehr richtig! rechts) So wenig dies hohe Haus anerkennen würde, daß, wenn eine Regierungt⸗ vorlage 2., 3, 4 mal abgelehnt ist und dann noch wieder eingebracht würde, die Regierung das Recht hätte, zu sagen, wir müssen soviel Achtung vom Reichstage verlangen, daß er die Vorlage nicht zum fünften Male ablehnt, so wenig darf man den verbündeten Regterungen, wenn sie sachlich anderer Meinung sind und einer wiederholten Reso⸗ lution nicht stattgeben, den Vorwurf machen, daß es ihnen an Rück— sicht gegen dieses hohe Haus fehlt.

Abg. Bruhn (. Rfp) erklärt die Bestrebungen, die darauf ab= zielen, den sämtlichen Zoll. und Steuerbeamten eine mönlichst gleich mäßige Vor, und Durchhildung zuteil werden zu lassen, für durchautz berechtigt. Vor einigen Jahren habe der Abg. Speck im Reichstage behauptet, die bayerischen Zollbeamten seien besser vorgebildet als die preußischen. Es müsse aber anerkannt werden, daß namentlich feit dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs die preußische R⸗gierung viel getan habe, um ihr Personal besser ausbilden zu lassen Ferner befür⸗ wortet der Redner die Berücksichtigung der von den Militäranwärtern neuerdings geäußerten bescheidenen Wünsche. Die Beunruhigung in der Beamtenwelt wegen der ausgebliebenen Besoldungsaufbesserungs⸗

vorlage könne nur beschwichtigt werden, wenn wenigstens die Teuerungs= zulagen so ausgestaltet werden, daß sie annehmbar sind.

Direktor im Veichsschatzant Kühn: Der Forderung, die Zoll= erhebungen zur Reichssache jur machen, steht Art. 36 der Verfa ung , . In den einzelnen Bundezsstaaten wird eine Einbeitlichkein *. or⸗ und Ausbildung der Beamten allmählich herbeigeführt werden.

Unterstaatssekretär im Reichsschatzumt Twele: Die Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Besoldungsdienstalter ist eine Frage, deren Wichtigkeit überall und auch bei uns voll gewürdigt wird. Die Militäranwärter sind aber selbst noch nicht ganj klar und einig über das, was sie fordern sollen. Das Reichsschatzumt hat die Arbeiten zur Regelung der Frage ahermals aufgenommen, diese Arbeiten haben

ch zu posttiven Vorschlägen verdichtet, welche jetzt den anderen Ressorts vorliegen.

Abg. von Strom beck (3entr) bittet im Gegensatz ju seinem Partelfteunde Kirsch um Annahme der Resolution Srtel.

Abg. Dr. Arendt venichtet nach der Erklärung des Staats. iet . eine Novelle zum Münzgesetz in Aussicht stebe, aufs Wort.

Abg. Dr. Südekum (Soz): Ez ist stets behauptet worden, daß bei Zubilliaung von Vetergnenbeihilfen und dergleichen niemals der politische Standpunkt in Betracht enen werde. Dem entsprechen aber die ausführen den Behörden der Einzelstaaten nicht immer. Vor mir liegt eine Urkunde, die ziemlich das Stäckste an Handl ungsweise oontra logem leistet. Ein Schreiben des Stellvertreters des Land- rats des Kreises Apenrade an den Amtsvorsteher ersucht um Fest= stellung, ob ein um Unterstützung nachsuchender Staatsbürger den