1908 / 74 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Mar 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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Bulgarien.

gKerelg ission Sofia, 11. April 1808: Lieferungen für das ö 5 1. Offer verhandlung: Lieferung von Trägern, Stabeisen, Stahl, Blechen. Werkzeugen, Farben ꝛc. Wert 35 S6 Fr, Kautign 8 öso. 2. Offertverhandlung; Lieferung von Mineralölen, Maschinensi, Firnis ꝛc. Wert 18 020 Fr., Kaution h oo. 4

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1908. .

ngelisch altlutherischen Kirchengemelnde unter erleichterten Be⸗ ee, de ir ch n ef e in einer mit Korporationsrechten ver⸗ febenen Demeinde (iner anderen Religlanggesellschast erwerben und damit alsbald von ihren bisherigen Verpflichtungen befreit werden. Im übrigen wird die Generalkonjession, sowelt der Gesetzentwurf nicht abweichende Vorschriffen enthält, unverändert in Kraft fort- bestehen. Hiernach bleibt insbeson dere dag in Ziffer 10 a. 9. O. den fich von der evangelischen Landeskirche getrennt haltenden Lutheranern 2 ᷣᷓ. berliehene Privileg der Abgabenbefreiung unberührt. Dies Privileg bezsebt fich auf den alten Personalbestand genehmigter Kirchen x . 2 2 gemeinden und auf ,, solcher Gemeindeverbände 1 '. 4 Der Juffs mm smister, der Minifter des Innern und der Minisier bon der var gelischen Landeskirche getrennt haltende ue gene, a'. Wetterbericht vom 23 Mär 1808, Vormittags st Ahr. der gerfflid r ra hclten werden tg 6. gen 6 f ng auf ö ,, f ö . 66 . 9 5 . der Generalkonzession vom 23. Juli 1845 (Gesetzsamml. S zu einer anderen Religions ein Mitglied elner evangelisch alt D llegium ju Breslau stehenden daber auch Anwendung, wenn ein g enten 1. If nern 3 nher die Rechte utherischen , . n ,. k . 8 ö 1. 4 . , , des . in die Kirchengemeinde auf⸗ Artikel II.

ß Ziffer 2 der Generalonmesfian vom 33. Zili genommen ist an einen Srt verzieht, an dem eine genehmigte Ge⸗ Wird in eine gem er 2 der Gen .

meinde nicht vorhanden ist. ; ,,,, , ,. eralkonzession sind den dem Gottesdienste r

idmeten Gebäuden der evangelisch alllutherischen Kirchengemeinden

. an auf Hrurd einer gen n n n

. m. ,,, le. we der ,, hie ichn dieser Rechte hat die neuere

k dem ersten Tage . . die , ö lunsesern eine Veränderung berbeigeführt, als sie auch folgenden Monats ab von der Verpflichtung ju Leistungen ;

h 9 3 9 9

e i t und sie in gleicher iischaft bernben. Uünberühzt bleibt zi, Verpslchturs z; . ue n e . ,,, , . 5 J . , zu solchen, welche eniweder kraft ö

ützt. ĩ kann der Name Küirche“ zugestanden besonderen Rechtatitels auf bestimmten Grundstücken baften, oder, don schafien schützt erngch lan

ü werden; Lie praktischen Folgen, welche sich aus dem Namen ergeben,

ĩ it verwi III des Gesetzent⸗ 4 28 er t g nn n , . . Kier f en e, sind beresss ande mn et wer il , , ttz ze 6 Geset ein

wurfg will die Beschränkung hinsichtlich der Benennung der gottes. zu entrichten sind. Augttitts g (hner gemäß Ufers? er sliten Gebäude befeliigen und zugleich auch das. Verbot des Hinfichtlich res Aus au

; geb es (5 25 Teil II Tit 11 Allg. Landr.) aufheben, nach⸗ 7689 woltenl belter a. a. D. genehmigten Gemeinde . . . ee Tg ,,, bereits feil Lingen Jahren das Verbot Brey ben Nss 3 wolkenl. Jemlich heiter des Gesetzes, betreffend den Austritt aus der Kirche z re

t ; icht mehr unbedingt aufrechterhalten worden ist. Breslan⸗ & NJ easten. 1 borwiegend heiter

; lig mit n Gesetzentwurfe den von dem dorwiegend hester

1873 ( Gese samml. 207). Findet jedoch gleichi⸗ Das Ent egenkommen, das nach dem Gese 0 * NS I wolkenl. orwiegend h ter

dem aer der Uebertritt zu einer mit n, . u. Oberkirchenkollegtum zu Breslau zum lebe. ar em n 3 4 . NMMO d bebegt⸗ Nachts Niederschl.

sehenen e ,,. * anderen n, , . 6. Gemeinde zuteil werden 4 an. 36 n . 5 Vorm. Nlederschl.

der Uebertretende, sofern er J i vom Standpunkte der Landeskirche . ö.

, , , e,, , rr ne ee, er;,

23 . gie r m folgenden Monats ab von der machen. Ninchen I66 . ,,.

Verpflichtung zu Leistungen befreit, welche auf der bisherigen Kirchen⸗ SSD A heiter borwic gend heli gemeinde zugehöͤrigkeit beruhen. Eis

NNW 2 bedeckt Windst. wolkig

Parlamentarische Nachrichten. ö Dem Ha use der Abgeordneten ist der Entwurf . Ge 16 betreffend die Ergänzung und Ab⸗ änderung der Generalkonzession für die von der Gemeinschaft der evangelischen andeskirche sich getrennt haltenden Lutheraner vom 23. Juli 1845, nebst Begründung zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet,

wie folgt Artikel 1.3

n

Sandel und Gewerbe.

Nach der Woche nüberficht der Reichsbank vom 23. März 1908 betrugen (4 und im Vergleich zur Vorwoche): Attiva: 1808 1907 1806

Witterung Metallbestand Oer A A A

verlauf Hestand an kurt der letzten sähbigem deutschen 24 Stunden Gelde oder an Gold in Barren oder aus- land Münzen,

; das ein zu 19 O svorwiegend heiter , g. f ch

Bestanb an Reichg= tasfsenscheinen.

Bestand an Noten anderer Banken

Gefland an Wechseln

Bꝛstand an Lombard forderungen

Bestand an Effetten Bestand an sonstigen ,

Berlin, Donnerstag, den 26. März

auf, die Entwicklung dieses Handelsartikels in Neuseeland und Australien zurückzuführen, deren Ausfuhr von 1748 183 beziehungs⸗ welse 616 80 ts. im Jahre 1906 auf Z 006 65 beziehungsweise oh8 226 Cwts. imm Jahre 1907 stieg. Ber Import von Speck, der seit 1902 ständig zugenommen hatte, ist im vergangenen Jahre. jurückgegangen. Er beirug rund 5 366 oo cwts. 906: 5 545 0600 SWts-). Hiervon entftelen auf die Vereinigten Staaten von Amerika 2281 O00 ewts, guf Dänemark 1 507 05 ewts. und auf Canada 1192 000 ewts. Bemerkengwert ist die Preissteigerung. Während. die Einfuhr des Jahres 1899 im Betrage von 5 805 000 ewts. sich auf. 10 490 900 Pfd. Sterl. bewertete, fiellt die Einfuhrmenge des Jahres 1907 im Betrage von 5 366 000 Cts, einen Wert von 14839 099 pd. Sterl. dar. Dies bedentet eine Preissteigerung pro ewt. von 35 sh. 19 d. im Jahre 1899 auf 55 sh. 45. im Jahre 18907, also fast um 20 sh. oder 55 Mo. Kaninchen werden andauernd in großen 72 564 000 75 826 090 27 gßo oo9 Mengen aus Australlen und Neufeeland eingeführt; aus ersterem (C 573 000 1294000 6 - 1144 006) wurden 5538 499 ewts, aut letzterem 75 200 ts. = im Werte won annähernd 1 Pfde· Sterl pro wt. verschifft. Belgische Kaninchen 31 9gö8 000 29 996 000 20 374 90090 stehen im Preise fast dreimal so hoch. Indesfen betrug bie Einfuhr CC. 8 703 Q0ο G6 5 541 099 C 575875 3090) aus Belgien im letzten Jahre nur 67 385 wis. (189565: z zi cvts.). 934 373 O00 1011814000 S822 834 090 Geflügel kommt hauptsächlich aus Rußland, Frankreich, den Be. im Vorjahr) vorzuschlagen. C Ib 681 O0 ,: So3 ooo 6565 600 gnigten Staaten von Amerika und Belgien; Rußlandg Anteil belief . Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft Hugo sich auf 2 6. Pfd. Sterl lss 633) Frankreichs auf 2606 417 Psö. Schneider in Leipzig⸗Paunsdorf schlägt, laut Meldung des ö. 8 1 . 9 33 9 7. 788 ö. . er ,, 89 . hate . . WB. T. B. aug Leipzig, der für ben 5. Mal ein juberusenden ö o) (- Ii 441 690 n elgien 2 Sterl. Ha eniehnngsweise ĩ Dip 0 . 1 u 8 ö , B u, a , , . es nn rn, . ö. . . Verteilung einer Dividende von 7oso, gegen ö. 5 6660 O72 0600 e Beiugsland Rußland dessen Einfuhr nach Großbrstannien ö. ung betru (t. l , Ysd. Sterl (zo 6a) * erreichte ien , 8 951 9o9 108 275 000 S0 271, 000 C 5 b21 o., 3 101 00, 7695 000)

Ei senbahnbau in Belgien. Am 15. Aprll 1808, 11 Uhr, bergibt die Socits Nationals des chemins ds for vicinaux in Brüssel, Rue de la Selence 14, den Bau der Streck. von Riempst nach Bassenge der Vininalbahn von Gench nach Lüttich Sainte Wal⸗ burge. Anschlag: 215 113 Fr. Kautlon: 22 656 Fr. Eingeschrie bene Angebote bis 16. April. (Bulletin Commercial.)

Name der Beobachtungs⸗ station

un Wetter

Temperatur in Celsius

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 25. März 1908: 3 Ruhrrevier Oberschlesischtg Revier Anzahl der Wagen Gestellt 6790 210 Nicht gestellt —.

wollen!. ) 1 wolken. 0 14 0 dorwiegend helter wostenl. 16 O vorwiegend heiter wolken I S O bormwiegend heiter

Borkum TReitum damburg ] Swinenm unde

dein naler, mn walten 4 O vorwiegend heiter

ahrwaffer 772 woll O vorwiegend helter . 4 Dunst O dormwie gend heiter Jacen IIöa wollig melst bewöltt HVannober halb bed. melst bewöllt Berlin wolkenl. horwiegend heiter

964 457 00 918 369 900 1 034 448 000 C 23 474 o 12929 00 4 29 413 6000)

Der Aufsichtsrat der Allgemeinen Lokal- und Straßen bahngesellschaft hat, laut Meldung des W T. S.“ aus Berlin, beschlossen, der Generalhersammlung die Verteilung elner Dividende von 8o½9 für das abgelaufene Geschäfts jahr (gegen 74

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O O 0 . 0 0 0 8

i Oesterreich isch ungarifchen Staat abahn (6sterreichisches Ne Journal of the Board ot Agriculture, January I368) dom 11. bis 20. Mär: 1795 529 Kronen, gegen t i e, 6

nahmen des entsprechenden Zeitraums beg Vorsahres Mindereinnahme 69 119 Kronen, gegen die provisorischen mehr 36 106 Kronen.

Pa ssiva: das Grundkapital

der Reseryefonds

der Betrag der um laufenden Noten.

die sonstigen tägli fälligen Verb 1 lichleiten

die sonstigen Passiva

Brasilien.

Abgaben für Handlungsreisende. Zufolge einer Mit- teilung in Nr. 4 der „Brazilian Revie vis voin 28 Januar d. J. z ist die Muntlipalsteuer für Handlungsreisende in Belm do Parä (unverndert) (unverändert) (unverändert) von 16000 Milr cis auf 390 Milrsis herabgesetzt worden. Die Er—

( hebung der letztgenannten Abgabe wird, der genannten Quelle zufolge, 1353 519 900 1351 832 9000 1261 160 009 voraussichtlich wenig streng gehandhabt werden. C 110110004 41 393 000 C 31 541 000) 3

Oeffnung des Hafens von Nagoya (Japan) für den fremden Handel.

Nach einer im japanischen Staatganzeiger vom 28. Oktober v. J. erschienenen Kaiserlicken Verordnung wird? der Hafen von Nagoya vom 10. Nobember 1907 ab dem fremden Handel geöffnet. Der eigentliche Name des Hafenplatzes ist Atsuta, ein an der tief ins Land einschnei denden Ise⸗ Bucht, im südlichen Teil der Hauptinsel ge⸗ legenes Küstenstäbtchen, Em von Nagoya entfernt. Ser bon! Natur flache Hafen ist erst durch Ausbaggerung dem Verkehr größerer See. I5, 65 M Hafer, geringe Sorte) 1650 Æ; 15,70 M Mag ö. lane r 4 ke enn, 1 fare reren 4. 9. lmixed)ꝰ gute Sorte 16, 00 AÆ; 1570 26 (mixed)

; ie Einrichtung ein ellenbrechers einschließen, sind vor einigen ringe Sorte —— S; Mals (runder) gute (Aue de a er n m ef , . . Jahren in Üngriff genommen und erst kürzlich fertiggestellt en 15, 90 M; 18,0 M Richtstroh 5.6 Æ; go . d ; worden. Nageya, mit über 300 000 Einwohnern die fünfgrößte Stadt Heu 8, 90 M; 7Too Erbsen, gelbe . Deutsches Reich und Niederlande. tern 6 ,, des . 3 ist Si een, 29 ; 30900 M Syeisebohnen,

. Vert ra wischen beiden Ländern über die gegen—ↄ dener bemerkenswerter Industrien, wie insbesondere von Ema 3000 M Linsen 80, 00 M; 30, 00 M6 e g Trine seitla? J , der rr en gesefffa afend . Cloissons, von Fächern, Woll / und Seidenstoffen Porzellan und Uhren. 600 M Rindfleischh von der Keule ien Te, dee anderer kommergziel er, in dustrielter oder Fraanielse“ Für den inländischen Handel ist die Stadt noch insofern günstig ge, dito Bauchfleisch 1 1

Gesellschaften. Unterm 11. Februar 196 ist zwischen dem Veutschen legen, als sich die Tolaldo Bahn mit der dem Nakasende entlang 1.9 M, 126 , Reiche und den Niederlanden Nein Vertrag abgeschloffen, wonach führen den Zentrallinie ( uösen = Tetsudo) sowie mit der über Rara leisch 1 Kg 2 Akttengesellschaften und andere kommerzielle, industrlelle Oder finanzielse nach Osaka, gehenden Kwansgi Tetsudo be6 Nagoya kreujt. (Bericht Zier S5 Stüc 0 *; , Karpfen 1 R Gesellschaften mit Einschluß der Versicherungegesellsckafsen, die in des Kaiserlichen Generalkonsulats in Jokohama) Aale 1 Kg 3, 00 Æ; 1,60 R dem Gebiet des einen vertragschließenden Teils ihren Sitz haben und

1 J 1 nach dessen Gesetzen zu Recht besfehen, auch in dem Gebiet des Schleie. Eg 309 -; l'20 M. Bleie 1 Eg anderen Teils als gesetzlich bestehend anerkannt werden. Dl Krebse 69 Stück 20, 0; uαν; 4.00 vorbezeichneten Gesellschaften des einen vertragschließenden Teils werden H Ab. Bahn. nach dessen Gesetzen in dem Gebiete deg anderen Teils auch in An— Frei Wagen und ab Bahn. sehung der Geschäftefähigkeit und des Rechtz, vor Gericht aufzutreten, beurteilt. Ihre Zulassung um Gewerbe, oder Geschäftsbetrsebe sowie zum Erwerbe von Gründstücken und sonstigem Vermögen in dem Ge— biete des anderen Teils bestimmt sich nach den dort geltenden Vor⸗ schriften. Doch sollen die Gesellschaften in diesem Gebiete jedenfalls dieselben Rechte genießen, welche den gleichartigen Gesellschaften eines dritten Landes zustehen. ; Der Pertrag soll auch auf die Schutzgebiete des Deutschen Reichs und auf die Kolonien der Niederlande sowte auf die Konsulargerichts. berirke der beiden vertragschließenden Teile Anwendung finden. 35 Der Vertrag tritt in Kraft am dreißigsten Tage nach Austausch .

lszo oon oo lun verandert) 64 814 000

180 000 000 unverandert) 64 814005

180 000 9009 (unberãndert) 64 814 00

Die Preisnotterungen vom Berliner Produktenmarkt be⸗ finden sich in der Börsenbeilage.

Berlin, 25. März. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polijzeipräsidiums. (Höchste und niedrigfte Preise) Der Doppeljentner für: Zetzen, gute Sortef) 20,60 M; 70 565 Æ Weizen, Mittelsortef) 20, 52 M*; 20, a3 M. Weizen. geringe Sorte) 2044 Mƽ; 2040 Æ Roggen, gute Sorte f) 19,30 ; 19,25 A Roggen, Mittelsortet) 19,32 A; 19.185 M Roggen, geringe Sortef) 19.14 M; 19, 10 ½ Futtergerste, gute Sorte) ] 17, 50 AM; 16,20 ie, , Mittel sorte ) 15,109 A; 15,40 0 Juttergerste, gerlnge Sorte) 15,30 „; 1460 S Hafer, gute Sorte) 18,43 .; Tb , = Hater, Mittelsortes 17,40 A;

Stornoway Malin Head Valentia Seill 1638 80 3 wollig

em Hause der Abgeordneten sind ferner 1) eine Den Mr h über die Entwickelung der nebenhahn— ahnlichen Kleinbahnen in Preußen, 2 eine Nach⸗ weisung der aus dem Fonds zur Förderung des Baues von Kleinbahnen bis zum Schlusse des Jahres 1907 bewilligten Staatsbeihilfen, 3) eine Nachweisung 7 ; e,. . nal ĩ lusse des Jahres 1 in Aussicht gestellte. . . cn ohh 4) eine Nachweisung über die bis Aberdeen SSD 4 wolkig 5 ö zum Schlusse des Etatsjahres 1996 aufgekommenen ck M . . 5 = einnahmen auf Staatsbeihilfen für Kleinbahnen Shields 1645 2 3 bedeckt 4 orwleg

ugegangen . ; dorwiegend heiter Die bewilligten Staatebeihilfen belaufen sich nach der Nach- Holvhead X w . Beim g,, nmel wiel inen sac & rn ss, ,, no, ar 28 die her gt. nur in Tren gt gestellten Beihilfen nach Isle Aix 1766. —̃ , . außerdem nach dem Stande St. Mathieu I6 SW 3 heiter am Schluffe des Jahres 1907 noch Anträge auf Gewährung von Staatsbelhilfen in zahlenmäßig be⸗ Grlene O 2 bedeckt stimmter Höhe, nämlich im Gesamtbetrage von. Hark = ** R been, vor, fodaß fich die bewilligten, in Aussicht gestellten SSS S Regen und in zahlenmäßig bestimmter Höhe beantragten Vllssingen 833 ö J Staatsbelbilfen insgesamt auf . 92770 M77 , Delder . . wollenl. ssellen. In 28 anderen Fällen sind gleichfalls nach dem Stande Bode O weiter am Schluss: des, Jabres leo? Anträge uf ewillizung von Fhrisfsanfend SW JI balb bed. Stastobeibisten. m. nicht fablenn sg herttmmter öbe gestellt oder Skudegs ness 727 SSS J wostenĩ. nträge auf Bewilligung solcher Beihilfen zu erwarten. 3 386 F wollen Am Schlusfe des Jahres 1906 waren von den bewilligten Bei. Skagen ; hilfen eg mit 63 201 252,89 M vollgezablt. Im Laufe des Jahres Vestervig⸗=— DSO 4woltenl. 1897 sind, weitere 15 Fäll= mit 8346 z, 63 c erledigt, saheß sich die Ropenhagen ns d JI oiten vollgejahlten Beihilfen auf 68 47 619 52 4 ö J. Hann Rarsstas Windst. eh ent. rechnung der auf die übrigen bewilligten Beibilfen gezahlten Sion ole 66 3. a. Wie by 22341 88 rede,, Sernõsand 775 3 Wrndll. bed: c. = 6 Saparanda . eiter st. wolkenl. halb bed.

Artikel III. vorwiegend heller

i den 18 und 26 Teil II Titel 11 des Allgemeinen . ach 26 Beschränkungen hezüglich der Venennung der gotiegdienstlichen Gebäude und hinsichtlich des Gebrauchs der Glocken finden bei den gemäß Ziffer 2 der Generalkonzession vom 25. Juli 1845 (Gesetzsamml. S. 516) genehmigten Gemeinden fortan

keine Anwendung. Artiten 1v.

Das gegenwartige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung

wird ausgeführt:

Nach Ziffer 1 der Generalkonzesnon vom 25. Juli 1845 ist eg den von der Gemeinschaft der evangelischen Landeskirche sich getrennt haltenden Lutberanern gestattet, zu besonderen Kirchengemeinden zu—⸗ sammenzutreten und einen Verein diestr Semeinden unter einem gemein ˖ samen, dem Kirchenregimente der evangelischen Landeskirche nicht unter⸗ gebenen Vorstande zu bilden. Gemäß Ziffer 2 a. a, O. ist zur Errichtung einer jeden einzelnen Gemeinde die Genehmigung der Minister der geistlichen Angelegenheiten, der Justiz und des Innern erforderlich, und hat eine solche Kirchengemeinde die Rechte einer jurlftischen Person. In Berücksichtigung der von dem Por. fande des Vereins der Klrchengemeinden dem Oberkirchen kollegium zu Breslau im Interesse einer gesickerten Verwaltung des Vereinsvermögens gestellten Antrags soll durch Artikel 1 deg Gesetzentwurss die Gewährung der Rechte einer juristischen Person jetzt auch an den Verein selbst ermöglicht werden. Zu diesem Behufe wird die in der Ziffer 2 der Generalkonzession den Ministern erteilte Ermächtigung entsprechend erweitett. Dabei bleibt die Regelung der Rechtsverhältnisse der neuen juristischen Person dem der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde unterliegenden Statute vorbebalten. Hierzu ist zu bemerken, daß ein Fonds des unter der Verwaltung des Oberkirchen kollegiums in Breslau stehenden Vermögens der Pastorenwitwen⸗ und Waisenunterstützungsfonds schon Koiporationsrechte kesitzt. Durch die Erteilung der Rechte einer juristischen Person an den Verein wird der selbständige Charakier dieses Fonds nicht geandert. Gbenso bleibt die durch die Generalkonz'ssion begründete Rechte⸗

Wustrow; M) vorwiegend heiter Rörnigsßg. Er) vorwiegend heiter (Cassel)

vorwiegend beiter

bo 798 9009 660 347 000 ( 4209 000) 6 441760 000 -

33 077 000 28 713 000 21 155 000 ( 1169 000 4 1995 064 III 000)

Die Junahme des Metallvorrats ging um 10,5 Mill. Mark über die des Vorjahres hinaus, der Wechselvorrat ist um 77 Mill. Mark geringer als im Vorjahre.

b37 320 000 3 870 900)

3 bedeckt

CEriedriebsha? )

3 0o?78 391, ., ? meist bewollt

6 314 600,

Australien. BSBestimmungen über den Verkehr mit Explosidvstoffen in verschiedenen Stagten des Australischen Bundes.“) Der Verkehr mit Explostostoffen ist in Viktoria durch das Gese vom 10. Juli 1899 The Explosives Act 1890 sowie . das Abänderungegesetz dazu vom 16. Nopember 13906 The Ex- plosives et 18955 und Ausführungsbestimmungen vom 13. Januar 1891, in Queensland durch das Gesetz vom 14. Dezember 1906 Ihe Explosives Act 1906 geregelt. In Suͤdaust ral ien ist ein befonderes Gesetz über den Verkehr mit Sprengstoffen nicht erlassen worden. Die einschlägigen Bestim. mungen sind vielmehr im 8. Teil (Artikel 333 bis 367) des dortigen Gesetzes über die Seeschiffahrt Marine Board and Navigation Act, entbalten und durch zwei Novellen vom Jahre 18957

Berlin, 265. März. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die Einlieferungen zeigten eine weitere Zunahme und konnten bei der schwachen Nachfrage nicht geräumt werden. Auch die sehr billigen Offerten der ausländischen Plätze drückten auf den hiesigen Markt; die Preise konnten sich nicht behaupten. Die heutigen Notierungen sind: Hof und Genofsenschafisbutter Ja Dualstät 122 bis 124 bis 126 Æ, M a Qualität 122 bis 124 M Schmalz: Wenn die Baissevartei auch versucht, die Terminnotierungen an den amerikanischen Börsen zu drücken, fo war der Erfolg infolge der

ãge sammen 4 355 054,78 M ergibt sich hiernach bis jum Il fer e g r, 1907 eine Gesamtaus gabe von 72 806 674, 30 4M

Dle Rückeinnahmen auf die gezablten Staatsbeihilfen haben bis zum Schluffe des Etatejabres 1806 ingazsamt 3 693 626,45 A be- tragen Davon 36 , 39 Zeit vom , April 18 is 31. März . 22 1 1597 ; ö 8 10 562, 44

79 031,66

ellung des Vereins der Kirchengemeinden im übrigen völlig unberührt. len n n , will der Artikel 1 des Gesetzeatwurfs die bisherige gesetzliche Benennung der Gemeinden als „Kirchengemeinden der von ker Gememnschaft der evangelischen Landes kirche sich getrennt haltenden Lutheraner‘ ändern und durch die bereits in den Strach gebrauch über · gegangene Bezeichnung evangelisch⸗alilutherische Kiichengemeinden“ er⸗ seßen. Es wird darauf gehalten werden, daß diese Bezeichnung zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten und Reibungen mit den landee kirchlichen evangelisch . n, m fortan auch tat- ã oschließlich gebraucht werde. . , ,,, des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Kirchenfieutrn in den Kirchengemeinden und Parochlalverbänden der evangelischen Landeskirche der älteren Provinien der Monarchie, vom 14. Juli 1805 ist ia dem Beschlusse des Hauses der Abgeordneten vom 30. März 1905 Sten. Ber. S. 12 404 die Vorlage eines die Generalkonzession vom 23. Juli 1845 ergänjenden Gesetzentwurft gewünscht worden, durch den die Bedingungen festgestellt werden, unter denen Lutheraner das Sonderrecht der Generalkonzession für sich in An. fpruch nehmen können. Dieser Wunsch wird im Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzentwurfz in einer erweiterten Form erfüllt. Der Artikel 11 beneht sich auf alle diejenigen, welche auf Grund ihrer Beit:ꝛittgerllãrung in die evangelisch altlutherische Kirchengemeinde ihres Wohnsitzes aufgenommen werden, gleichviel, ob sie bisher einer kirchlichen Ge— meinschaft angehört haben oder nicht, oder welcher Konfession sie his⸗ her angehört haben. Die Befreiung von denjenigen Lasten, welche auf der bisherigen persönlichen Zugehörigkeit zu einer anderen Religior sgeselsschaft beruhen, ist hiernach nicht von einer Aug= irittgerkläͤrung vor dem Richter (5 1 des Gesetzes über den Augtritt aus der Kirche vom 14. Mai 1873 bedingt, kann vielmehr schon durch die öffenilich beglaubigte (6 129 B. G. B.) Erklärung des Beitritts bei dem Geistlichen der evangelisch altlutherischen Kirchen emeinde erlangt werden. Die Befceiung soll ferner nicht erst nach blauf gewisser Fristen (6 3 a. . O) sondern unter der Vorgug⸗ setzung des Vorhandenseins eines Wohnsitzes im Beyirke der evangelisch. rn hefe, Kirchengeme nde von dem eisten Tage des auf die Bettritteerklärung folgenden Menatg ab eintreten. Da die Steuerpflicht in den landeskirchlichen Gemeinden erst mit dem ersten Tage dez auf die Begründung des Wohnsitzes in dem Benrke der Kirchengemeinde folgenden Monats beginnt 53 Abs. 1 des Rirchengesetzes, betreffend die Erhebung von Küiichensteuern in den Kirchengemeinden und Parochialperbänden der evangelischen Landes kirche der älteren Probinzen der Monarchie, vom 26. Mal 1905, Kachl. Ges. und Verordnungsblatt 1905 S. 31 flg. können. Neu. anjteben de, welche in dem Monat der Begründung des Wohnsitzes jhren Beitritt zu der evangelisch altlutberischen Kirchengemeinde des Bezirkes erklären und von der letzteren aufgenommen werden, zu persönlichen Beiträgen der landeskirchlichen Gemeinden nicht heran⸗ gezogen werden. Der Regelung des Artikel 1 Abs. 1 des Gesetz

1898 ö s 1899 1900. . 116450. 25 1905 190J .. 165 502,77 1901 19079. . 267 969 58 1992 . 190935... 346 032.72 1903 1900... 428 603 44 1994 196 .. 694989, 69 . 190ꝛ63 .. 688 885 88 1906 . w 986998 83. zusammen wie oben 3 693 625, 48

ahnähnlichen Kleinbahnen haben auch weiterhin zu⸗ ,,. . an neuen selbständigen Unternehmen be—⸗ trägt 8, der Zuwachs an Streckenlänge (einschl, der Erweiterungen bestehender Unkern⸗hmungen) 279,49 km. Unter Berücksichtigung der Abgänge ergibt sich im Vergleich mit dem Vorjahre eine Steigerung der Zahl der Bahnen um 7, der Streckenlänge um 279 26 km. Den größten Dängenzuwachg hat die Rheinprovinz mit 4666 km zu verzeichnen, ihr folgen die Provinten Brandenburg mit 39 75 km, Hannover mit zlL,2ß Em und Pommern mit 3114 km. Wie bisher sind die Propinzen und der Staat, um dag Zustandekommen neuer nebenbahn⸗ abnlicher Kleinbabnen zu ermöglichen oder zu erleichtern, belfend ein⸗ getreten. Staateseitig sind bisher zur Förderung des Baues von Kleinbahnen insgesomt 84 000 000 M berei gestellt. Allein im letzten Jahre sind aus diesen Mitteln 6 766 490 6 im ganzen biJz zum Schlusse des Jahres 1907, wie oben bereits mitgeteilt, 377 087 * an Beihilfen bewilligt worden.

VBerdingungen im Auslande.

Desterreich Ungarn. FK. Staatsbahndirektion Villach:

5 yd 6m 12 Uhr. Lieferung von Werkzeugmaschinen, Motoren und Zubehör für die Wagenmontierung der Werkstätte d. n n 1908, 12 Uhr. Maschinelle Einrichtungen für eine neue Kessel⸗ und Kupferschmiede der Werkstätte Knittelfeld. Nãͤheres bei der erwähnten Direktion und beim Reichsanzeiger“.

Rumänen. .

Bürgermeisteramt der Stadt Pit e sti, 8. Mai / 25. Apr ;

2 Uhr en en. Vergehung der Arbeiten jur Versorgung der Stadt Pitesti mit Trinkwasser. Die Vergebung erfolgt in 8 Losen.

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Schnee = . balh bed. Nebel wolkig Jlorerj bedeckt Cagliari NNW aA bedeckt War schau Thors havn S 5 bedeckt Sende flord 0 S RR 1 Regen Cherbourg 646 WNW 3 beiter Clermont Nö, 1 W J hester SD 2 bedeckt I63 5 Wied s. Regen r Oord welten D wolken = bedeckt wolkenl·

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Sermanssadt einn, Brin dis 166. Livorno 7759 N Belgrad Velsingforgs Kuopio . Zürich Genf Lugang 16506 San is 558,3 Dunrog ne I68 ] wolkig , Portland Bill heiter 5.0 6. ö. iet über 70 mm reicht von Skandinavien we hn c m ,,,. über 775 36 liegt über Mittel schweden. Gin Minimum unter 754 mm befindet ch über Island ein Ausläufer niedrigen Drucks unter 764 mm ist südostwärts na der Blecayasee und den Alpen gerichtet Gine Depression unter 763 mm über dem Mittelmeer ift verflacht. In Deuischland ist das Wetter wenig verändert, nahe den Gefrierpunkt, trocken und heiter bei schwachen Ostwinden. Deutsche Seewarte.

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a Si itsleistung 5 o/ Lastenhefte in rumänischer und De ee , ge dnnn für 3 Preis von 20 Lei bei dem genannten

entwurf entspricht es, daß nach dem Abs. 2 auch die Angehörigen

Bürgermeisteramt erhältlich.

der Ratiflkationsurkunden, d. h. nach dem 26. Februar 1908, und bleibt bis zum Ablauf eines Jahres von dem Tage ab in Geltung, an welchem er von einem der beiden Teile gekündigt wird. (Reichs⸗ gesetzblatt)

Einfubr von Schlachtvieh und Fleisch nach Groß— britannien im Jahre 1907.

Die Einfuhr von Schlachtvieh, Fleisch, Geflügel und Wild nach Großbritannien (lebend, geschlachtet, erlegt) belief . im Jahre 1907 (1906 auf 51 916 79 Pfd. Sierl. (62 626 453). Davon entfielen auf. Schlachttiere 8 273 540 Pd. Sterl. (9 889 127), auf Fleisch 42585 167 Pfd. Sterl. (41 151 869) und auf Geflügel und Wild 1057 933 Pfö. Sterl, (385 457). Im einzelnen kam bei der Cinfuhr von lebendem Schlachtvieh hauptsächlich Rindvieh im Werte von 8 106 109 Pfd. Sterl. O 732 180) in Betracht. Die eingeführten Schafe und Lämmer hatten einen Wert von 168 531 Pfd. Sterl. (156 835)! An der Fleischeinfuhr waren die wichtigsten Fleichsorten mit folgenden Werten beteil'gt; Rindfleisch, frisch mit 10 357 102 Pfd. Sterl. (9 735 607) = Rindfleisch, gesalzen mit 201 222 Pfd. Sterl. (217 947) Hammelfleisch, frisch mit 8711 931 Pfd. Sterl. 9 645 935) Sh weinefleisch, feisch mit 1338242 Pfd. Sterl. (1 130 9506 Schweinefleisch, gesalzen mit 328 359 Pfd. Ster. (266 Sog Speck mit 14839 201 Pfd. Sterl. (14 644 115) Schinken mit 3 242 153

fd. Sterl. 3 451 594) = anderes Fleisch, frisch mit 1041 457 Pfd. terl,, gesalzen mit 87780 Pfd. Sterl. Fleischkonserven mit

1534213 Pfd. Sterl. I 322 6717 Kaninchen, geschlachtet, erlegt mit 3862 735 Pfd. Sterl. (l 00786).

Der Wert der Einfuhr von Giflügel betrug 903 847 Pfd. Sterl. Gß3 11), während Wild im Werte von 154086 Pfö. Ster!. (116 3453) eingeführt wurde. ;

Die Einfuhr von Rindvieh wies gegen das Jahr 1906 einen entschiedenen Rückgang auf, der indessen in gewissem Umfange durch den ausgedehnteren Bezug von frischem Rindfleisch ausgeglichen wurde. Die Hauptherkunftsländer für lebende Rindoleh sind die Vereinigten Staaten von Amerika und Canada. Frisches Rindfleisch wird bor— nehmlich aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Argentinien und Australafien bezogen. Während die Einfuhr Argentiniens in den letzten Jahren andauernd zunahm, ging der Absatz nach Groß⸗ britannien, der im Jahre 1996 rund 27586 600 ewts. ausmachte, auf 2692 009 ewts. 32 sh. für das wt. im Jahre 1907; zurück. Von enischieden ö, Qualität ist das aus den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführte Rind fleisch, dessen Menge im Jahre 1907 2418 009 cwts. bei einem Werte von 42 sh. 9 d. für das Ct. betrug. Eine wesentliche Zunahme im Vergleiche zum Jahre 196 hat dle

worden.

durch eine Verordnung vom 13 Dezember 1966 einen halten hat. Desgleichen sind in Verfolg von Artikel 37 des Saupt⸗ gesetzts und Artikel 15 der Novelle vom Jahre 1897 uͤnterm

22.28. Mär 1900 neue Ausführungsbestimmungen über den Verkehr

mit Sprengstoffen erlassen worden. (Nach Berichten des Kaiserlichen r e fünf. in Sydney.)

Ausschreibungen.

Bau eines Hafendam ms in Vigo (Spanien). Ver⸗ handlung: 19. April 1108, 12 Uhr, bei der Generaidirekfion der öffentlichen Arbelten (Direccisn gensral de Gbras publicas) in Madrid. FKrist für Angebote: 6. April. Voranschlag: 3 407 028 Pe- tas, vorläufige Kaution: 34 o70 Pesetas. Näherez in spanischer Sprache beim Reichszanzeiger und an Ort und Stelle. Bei Be— telligung an Verdingungen in Spanien ist eg raffam, sich der Ver= mittlung landeskundiger Vertreter zu bedienen, deren Adressen bei den Kaiserlichen Konsulaten zu erfahren sind.

Lieferung von je 60000 Eg hartem und weichem Weijen nach dem Hagg an die militairs bakkerij. Ver- handlungstermin: 1. April 1908, Mittags, im Bureau der Milstär. bäckerei, Breedstraat Nr. 106. Die allgemeinen Lieferungabedingungen können durch die Buchhandlung von Gebr. van Cleef im Saag zum Preise 9 O, 10 Gulden bejogen werden. (Nederlandschs Staats- courant.

Belgien. Ausführung von Pflasterungsarbeiten an der Straße von Ligry nach Dense. Verhandlung: 11. April iges, 11 Uhr, bei der Direction des ponts et chausses in Namur, Rue du Pipin 38. Anschlag: 46 150 Fr. Kaution: 4500 Fr.; gaähier, des charges und Plan für 30 Cts. bejw. Eo Fr. in . Rue des Augustins 15. GEingeschriebene Angebote jum April.

Bau von Maschinen- und Industriehallen in Belgien. Verhandlung: 25. April 19508, 3 Uhr, bei der Société de LTexposi- tion de Bruxelles 1910 in Brüssesi, Rue des Douse Apstres 34. Cahier des charges und Plan 25 Fr.

Wegen der Bestimmungen für Neusüdwaleg, Westaustrallen und Neuseeland vergl. Deutsches Handels-Archiv 1906 J S. 333 und 569, 1905 1 S. 125 u. Nr. 3 der Nachrichten fuͤr Handel und In⸗

Einfuhr von frischem Hammelfleisch erfahren. Dieser Umstand ift

dustrie' vom 7. Januar d. J.

(Artikel 10 bis 13) und 1802 (Artikel 7) in Einzelheiten erganzt Gemäß Artikel 364 des Hauptgesetzes hat die südaustralische Seebebörde unterm 21. 26. September 1599 eine amtliche Lisse der als Sprengstoffe anzusehenden Zusammensetzungen aufgestellt, die Zusatz er⸗

steigenden Schweinepreise doch nur von kurjer Dauer und vermochte nichts an der festen Tendenz des Marktes zu ändern. Die heutigen Notierungen sind; Choier Western Steam 47 bis 473 M, amerika- nisches Tafelschmal (Borussia) 9 A, Berliner Stadtschmalj ( rone) 49 bis 55 , Berliner Bratenschmalj (Kornblume) 50 bis 55 M Speck: Die gute Nachfrage hält an.

Ausweis äber den Verkehr auf Schlachtvieß markt vom 25. März 1808. Jum Veriaufe standen 533 Rinder, 3281 Kälber, 1619 Schafe, 15 5879 Schweine. Marktpreise nach den Ermittlungen der Freigfest etzuygekommis Beiahlt wurden für 109 Pfund oder 50 kg Schlachtgemiht in Man (beiw. für 1 Pfund in Pfg.):

Kälber; I) Feinste Mastkälber Vollmilchmaft) und beste Saugkälber 82 bis 87 *; Y mittlere Maftkälber und gute Saug. kälber 70 big 74 6; 3) geringe Saugkälber 40 big 50 AÆ; ) ältere nnn enahrte Xalber 6 bis 4A

. 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 75 kig

7 *; 2) ältere Masthammel 65 bis 68 Æ. Y mäßig genährte Dammel und Schafe. Hernschafeh 53 biz de ; , Holsteiner beg, , e biß 4A, für 100 Pfund dgewicht Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder bo kg) mit 20 6(j9 Naraabzug: I) , ,, kernige Schweine feinerer Rassen und deren Kreuzungen, höchstens 14 Jahr alt: a. im Gewicht don 220 bis 280 Pfund 34 bis M; P. über 280 Pfund lebend (Käser) bis é; 2) fleischige Schweine 52 big 55 A; gering entwickelte 49 big 51 MÆ; Sauen do big

dem Berliner

Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in riedrichsfelde. Schweine und Ferkelmarkt ittwoch, den 25. März 1968.

NUeberstand

Auftrieb

Schwelne . . 4696 Stud Stück

Ferkel * 8 1 600 * bee e, *. Verlauf des Marktes: Reges Geschäft; Preise unverändert. Es wurde gezahlt im Engroshandel für: Läuferschweine: 6-7 Monate alt. Stück 31,00 - 51, 00 A 3 —5 Monate alt.. 1900-30 00 ö. Ferkel: mindesteng 8 Wochen alt.. 15, 00-18, 00, unter 8 Wochen alt.. 12,00 - 14.00 ..