5 29
des gesamten Verfahrens führen. Der Rechtszuftand, daß in Landes. polijeisachen und Planfeststellungen der zuflãndige Minister in letzter Stelle zu entscheiden hat, ist auch in allen uns umgebenden Staaten mit Staatgeisenbahnbesitz üblich. .
Auf eine Anregung des Oberbürgeimelsters Dr. Johan sen⸗ Minden erwidert
Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:
Ich erkenne an, daß bei der jetzigen wirtschaftlichen Lage aller Anlaß vorliegt, die Staatsbauten sobald als möglich in Angriff zu nehmen. Es ist auch ein Erlaß ergangen, der die Verwaltungẽ⸗ behörden in dieser Beziehung anweist. Es soll mit dem Baubeginn sobald als möglich vorgegangen werden im großen Kanalszuge vom Rhein bis Hannober. Ob es gelingen wird, auf der Strecke Bevergern bis Minden und darüber hinaus bereits in die sem Jahre mit den Arbeiten zu beginnen, vermag ich heute noch nicht zuzusichern. Ich kann aber in Aussicht stellen, daß, wenn es überhaupt möglich und ausführbar ist, es unter allen Umständen geschehen soll.
Der Etat wird bewilligt. Es folgt der Etat der Justizverwaltung.
Auf eine Anregung des Spezialreferenten Herrn Becker erklärt der
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Die Frage, inwieweit die Richterzabl verminder werden kann, wird bei den Gesetzen erwogen werden müssen, die schon in Vorbereitung sind wegen anderweitiger Gestaltung des Gerichts · verfahrens. Es könnte ja möglich sein, daß die Zahl der Mitglieder der Richterkollegien gemindert wurde; es wäre denkbar, daß die Einiel· richter mehr herangezogen würden und an die Stelle der Richter⸗ kolleglen treten könnten. Das ist ein Vorschlag des Gesetzentwurfe, der gegenwärtig dem Reichstage jur Entscheidung vorliegt. Ob sich aber dadurch eine wesentliche Verminderung der Richterzahl ergeben wird, kann heute noch nicht übersehen werden. Die weitere Frage, ob sich bei der Strafrechtepflege die Zahl der Richter verringern ließe, wird u entschelden sein, wenn die neue Strasprojeßordnung zur Beratung kommt, was, wie ich hoffe, im Herbst dieses Jahres geschehen wird. Jetzt allgemein zu sagen, ob und inwieweit die von derrn Dr. Adickes gegebenen Anregungen von Einfluß sein werden, bin ich zur Zeit außerstande. .
ofessor Dr. Zorn ⸗Bonn: Es ist zu erwägen, ob die Form der men , r. nach den jetzigen Verhältnissen den Anforde⸗ tungen entspricht. So gut wie alle Zweige der Staatsbeamten, neben den Richtern die Beamten für die innere Verwaltung, für den aus= wärtigen Dienst, fũr den Kommunaldienst, müssen durch das erste juriftische Srxamen hindurchgehen. Dieseg Examen genügt durchaus um festm stellen, ob jemand für den Richterdienst geeignet ist. Dagegen ent- spricht es nicht diesen Anforderungen für die anderen Fächer. Es muß schon auf den Universitäten dan it begonnen werden, daß mehr als r. die Geschichte der Verwaltung berücksichtigt wird. Bei dieser Gelegenbeit möchte ich als Süddeutscher entgegen anderen Stimmen es einmal aussprechen, daß die Arbeit, die in Preußen vor 100 Jahren begonnen worden ist, den Kern dessen bildet. was Preußen befähigt bat, die Deutschen jusammenzufassen. bin stolz darauf, als Sũddeutscher meinen Dank dafür augzusprechen, daß 423 auch uns Süddeutsche und Sachsen zu Angehörigen eines großen Staates und einer großen Nation gemacht Wenn Sachsen und Württemberger im Deutschen Reichstag zusammen⸗ figzen, so verdarken wir das nicht schönen Reden, sondern den Vteußischen Waffen und der preußischen Staatskunst. Also wir Säüddeutschen müssen bescheidener sein, als man es in Wirklichkeit manchmal war. — Um auf das erste juristische Examen zurüd- zukommen, würde ich vorschlagen, daß dasselbe geteilt wird, erstens für den normal juristischen Dienst, also für die Richterlaufbahn, und jweitens für Verwaltungedienft und Völkerrecht. Eine der- artige Geftaltung würde allerdings zur Voraussetzung haben, daß auch der akademische Unterricht eine Erweiterung erfährt. Als Antwort höre ich schon: Dann wird auch noch ein siebentes Semester verbummelt. Ich glaube, daß unter diesem Wort gebummelt auch mancheg eingestellt wird, was wir erüeberisch nicht entbebren können. Ich selbst gedenke meiner schönen Studentenzeit mit Freuden; ich möchte dieses Kleinod deutschen Lebens uns nicht vertümmert sehen. Gine gute Verbindung trägt jur Geftaltung der Per- sönlichkeit mehr bei als dasz Studium in Büchern. Aber die Studenten sind sich auch des Ernstes bewußt zu lernen, und ich kann das aus meiner 360 jährigen Erfahrung nur bestätigen. Wir werden das siebente Semester nicht entbebren können, denn wir haben j. B. in dem Reichsstaatsrecht eine neue Disjiplin bekommen, und die Ausführungen meines verehrten Parteifreunde, des Grafen Mirbach, über die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den Rechten des Reiches und denen der einzelnen Staaten haben uns ja diese Schwierigkeiten genug klar gemacht. Ich stimme dem Grafen Mirbach durchaus bei, nur mit seiner tbeoretischen Begründung des Begriffs der Souveränität läßt sich das nicht machen. Das sst eine Doktorftage, die ich bier jedoch nicht eingebender behandeln will. Es kommt ferner in Betracht die soziale Gesetz ⸗ gebung; es ist unbedingt notwendig, daß diese auf den Universitäten dollflandig zum Vortrag gebracht wird. Die Entwicklung des Völker. rechts bat gleichfalls einen viel größeren Umfang angenommen als fraber, dajn kommen die Staatswissenschaften, auf die im thegreti. schen Unterricht viel mehr Wert gelegt werden muß. Der Stoff ist also außerordentlich gewachsen, und die juristischen Hakultäten wären dankbar, wenn man ibnen diese Arbeit ermöglichen wollte durch die Hinzufügung cines siebenten Semesters. Ich bitte, das nicht abmntun mit dem Wort: Dann wird noch ein siebentes Semester berbummelt. Im ersten Examen muß auch mehr für den Verwaltungs dienft gefordert werden, und die Universitãt muß darin mehr geben. Der Richter soll nicht bloß formalistisch denken, sondern die öffentlichen Dinge überseben können; sie müssen im öffentlichen Recht beffer borgebildet werden. Desto unabhängiger wird der Richter werden, desto unabhängiger von dem Akteninhalt und von der Be⸗ felzung der simslia. In dem Neubau der preußischen Verwaltung durch . Stã des Vertrauens zwischen Verwaltung und Voll wieder, in . möchte ich auch unsere Beamten in staatsrechtlicher und staatswissenscaftlicher Bejiehung ausgebildet sehen. Dann wird sich unser Volk in den richtigen Bahnen halten können und den Wert des Staates gegenüber umstarzlerischen Bestrebungen zur Geltung bringen köantn. Mit einer richligen Eckengtnig der Grundlagen uaseres Staates wird es möglich sein, unser Voll in den ihm hbistorisch vor⸗ gieichacten Babnen ju erhalten und unabsebbares Unglũck ju ver⸗ mea. Ich itte den Justtjminister, diese Erwägungen wohlwollend anjnmrebmen. Von der Gestaltung unseres ersten juristischen Examens hani die far aner Zrtanft a . Professor Dr. Loe nin g-⸗ Halle: Ich kann für diese vortrefflichen Aasfuührurgen nur danken, sie entsprechen meinen schon öfter ge⸗ qãnß - rten Wäanschen, und ich freue mich, daß sie don so autoritativer Sene aaegesprochen werden. Unsere erfte juristische Prüfung bedarf der Berke serarg. Im Stat sind S500 Æ mehr ausgeworfen behufs Berỹckfichti gung von Prũfangsarbeiten. Danach ist beabsichtigt,
tein vor 100 Jabren lebrte immer wieder der Gedanke einer
mich mit sechs Semestern begnügen, denn ganz ist die Befürchtung — daß bei einem siebenten Semefter
ein weiteres Semester zum Bummeln benutzt würde. Der Jurist
bedarf auch der Kenntnis des öffentlichen Rechtes wenigstens in seinen
Grundzügen, und darüber muß er auch im Examen geprüst werden. Die Grundzüge der Versicherungsgesetzgebung, des eld r les
und des preußischen Stagtsrechtes müssen von dem jungen Juristen
verlangt werden. Eine Verlängerung des Studiums ist dam nicht
erforderlich, aber im Examen müffen bestimmte Fragen dem öffent
lichen Recht eingeräumt werden. Wer im öffenilichen Recht nicht
bestebt, sollte für diesen Teil, auch wenn er im Privatrecht durch⸗
kommen ist, noch auf sechs Monate zurückgestellt werden und das
tamen im öffentlichen Recht wiederholen müssen. Das Examen
sollte also geteilt werden in eine Abteilung für Privatrecht und in
eine Abteilung für öffentliches Staats, und Verwaltungsrecht.
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Es ist eine hochwichtige Frage, welche die belden Herren Redner soeben berührt haben, und ich sage Ihnen Dank dafür, daß sie Gelegenheit zu einer Aussprache darüber gegeben haben. Ich sage besonderen Dank dem Herrn Dr. Zorn für die Worte hoher Anerkennung, die er den preußischen Beamten ausgesprochen hat. Sicherlich werden alle diejenigen, welche das preußische Beamtentum heranzubil den und zu leiten haben, den Geist, der das Lob des Herrn Dr. Zorn gefunden bat, ju wahren und ju pflegen, ftets für eine ihrer obersten Aufgaben erachten. Die beiden Herren baben die gegenwärtigen Verhältnisse bei der Aus- bildung der Beamten einer Erörterung unterzogen. Die An⸗ sichten der beiden Herren sind nicht ganz übereinstimmend, und ich weise darauf hin, daß noch von vielen anderen Seiten Wänsche in dleser Richtung geäußert worden sind. Sie alle zusammen⸗ genommen gehen dahin, daß von der Vorbereitung der jungen Leute, die sich dem Staalsdienste widmen wollen, gewissermaßen erwartet wird, daß sie in fast alle Zweige des menschlichen Wissens eingeführt würden, da sie doch über alles einigermaßen unter⸗ richtet werden müßten, was sie später als Beamte im Dienste des Staates bearbeiten sollen. Meine Herren, Sie werden mir darin juslimmen, daß so weitgehenden Forderungen zu genügen, eine absolute Unmöglichkeit ist. (Sehr richtig) Wir können in der immerhin beschränkten Zeit, die der Vorbildung gewidmet werden soll, keine Unterweisung eintreten lafsen, die sich mit allen Gebieten des Wissens beschäftigt. Wir müssen uns immer begrenzen auf den Rahmen einer besonderen Wissenschaft, um, in diesen so viel als mög⸗ lich hineinziehend, eine Grenze inne zu halten, damit wir nicht einen Lehrplan aufstellen, der ins Ungemessene geht und schließlich, eben aus diesem Grunde, zu einer gewissen Oberflächkichkeit führen müßte, die sich empfindlich füblbar machen würde. Ich sage das nicht, weil
ich in den Vorschlägen, die die beiden Herren Redner heute gemacht haben, eine solche Gefahr erblickte. Ich meine vielmehr diejenigen, welche Kenntnisse und eine
Unterweisung in allen möglichen anderen Wissenschaften neben der juristischen verlangen. Also ein gewisses Maß zu halten, ist bei der Ausgestaltung der Vorbereitung unbedingt geboten. Aber ob durch die gegenwärtige Einrichtung gerade das Richtige getroffen ist, oder ob der Umfang des Studiums sich nicht ausdehnen läßt, ist eine wohl ju erörternde Frage. Unser jetziges Examen beruht auf einer Verordnung, die schon aus den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts stammt, und ich verkenne garnicht, sondern gebe es unumwunden zu, daß die gewaltige Ent · wicklung unseres Staatglebens so weite Kreise gezogen und so weite Entwicklungen für die bestehenden Wissenschaften mit sich gebracht hat, daß eine Revision dieser Lehr- und Prüfunge ordnung allerdings wohl am Platze sein mag. Ich kann versichern, daß die Staatsregierung dieser wichtigen Frage ihre stete Aufmerksamkeit geschenkt bat, daß da⸗ gegen jetzt eine bestimmte Abgrenzung der Lehrfächer in anderer Weise, als es bisher geschehen ist, noch nicht zweckmäßig erschien, weil wir uns in einem Stadium des Wogen befinden, in dem ein sicheres Urteil sich noch nicht gewinnen läßt. Trotzdem habe ich mich bemüht, einen Weg ju finden, der wenigstens einigen Uebelständen und auch solchen, die von den Herren Vorrednern erwähnt worden sind, einigermaßen ju begegnen wohl geeignet sein mag. Nicht um eine vollendet schöne Neuorganisation zu schaffen, sondern bloß um die bestehende den neuen Anforderungen mehr anzupassen, habe ich veranlaßt, daß eine Aenderung in unseren jetzigen Examen statifinden soll, die auch auf die Vorbildung auf der Universitãt zurückwirken muß. Wie Herr Dr. Loening bereits erwähnt hat, befindet sich im Etat ein Posten, welcher durchgehende Ausgaben bei der Justizverwaltung zum Examen einstellt. Diese Ausgaben sollen dazu dienen, die Mehrkosten ju decken, welche entstehen, sobald sogenannte Klausurarbeiten eingeführt werden. Es sind vielfach Umfragen gehalten und Ermittlungen angestellt worden, wie diese Neugestaltung am jweckmäßigsten geschehen könne, und es sind namentlich auch die gesamten preußischen juristischen Fakultäten darüber gehört werden. Nach dem Gesamtergebnis dieser Unter- suchungen bin ich ju der Ueberjeugung gekommen, daß eine Ergänzung des jetzigen Examens angezeigt ist derart, daß noch einige Arbeiten eingeführt werden, bei denen die zu Prüfenden, ohne daß ihnen andere Hilfsmittel als Gesetzestexte zur Verfügung gestellt werden, bestimmte Aufgaben zu lösen haben. Die Aufzaben sollen keine schwierigen sein, sondern einfache, welche ein junger Mann, der seine Studienzeit im ganzen ordnungemäßig benutzt hat, wohl ju lösen vermag. Es sollen diese Aibeiten gegeben werden erstens aus dem Gebiete des bürgerlichen Rechts einschließlich des Zwilprozeßrechts; zweitens aus dem Geblete des Strafrechtz ein⸗ schließlich der Strafprozeßordnung; drittens aus anderen Rechts gebieten, die vollkommen frei gewählt werden durfen, namentlich aus dem Staatsrechte und Verwaltung rechte. Wenn diese Einrichtung besteht, muß fortan jeder junge Studierende darauf gefaßt sein,
daß er auch aus den Gebleten des öffentlichen Rechts eine shriftliche Arbeit ju fertigen haben wird. Das wird mr Folge baben, daß das Studium dieser Zweige der
Dissenschaft, welches die Herren mit Recht dringendst empfohlen haben, anf der Uaiversität einen breiteren Raum als bisher einnehmen wird, und wenn ich binzufüge, daß schon jetzt die Anordnung besteht, daß in der murdlichen Prufung slets auch aus dem Verwaltungsrecht Fragen gestellt werden sollen, und im Protokoll vermerkt werden muß, in welcher Deise dies geschehen ist, so glaube ich, daß schon in erheblichem
ie janstische Prüfung durch Klausurarbeiten ju ergänzen. Die . 1 nicht zum Nachweis einer bestimmten Menge von Tenntassen dienen, denn dafür ist dag mündliche Examen da, andern in der Klausur soll der Kandizat zeigen, daß er fähig it, selbfländig einen einfachen juriftischen Fall in der an⸗ gemessenen Zeit ja bear eite. Zu diesem Zned⸗ müßte in der Fieser ein? leine Bibliothek jut Verfagung stehen. Ich würde
Maße den Wänschen der beiden Herren Vorredner entgegenge kommen wird. Daß damit eine abschließende Organisation geschaffen lei, kann ich nicht behaupten. Daß die Frage, wie dies geschehen möüsse, nicht leicht zu Iösen ist, liegt bei der großen Anzabl der in dieser Benehung
rung des Eramens. Ich bin auch ein
den Versuch ju machen, das Richtige zu finden. Für jetzt boffe ich, daß die jetzt getroffenen Einrichtungen auch in den Augen der beiden Herren Vorredner als wesentliche Verbesserung angesehen werden. ¶ Bravo)
Herr Dr. Hamm: Die Klausurarbeit ist eine wesentliche Verbesse⸗ 3. verstanden mit einer Trennung des Examens in zwei Abteilungen. Man sagt jetzt, unsere Juristen seien weltfremd und als Richter nicht geeignet. Ss wäed jetzt viel zu viel Wert auf das Gerächinis gelegt. Der Unterricht auf den Univer- sitäten war früher schlechter alg jetzt. Als ich das Referendarexamen machte, sagte mir nachher die Frau des einen Examinators, ihr Mann habe gesagt, daß er jetzt ein paar prächtige Leute im Examen gehabt babe, sie hätten zwar nicht viel gewußt, aber . esagt: das weiß ich nicht, r als es an die praltis älle gegangen sei, hätten sie ein schlagfertiges Urteil ge—⸗ habt; und ibr Mann habe bedauert, daß er nicht noch Töchter zum Verheiraten hätte. Die Justtzverwaltung ist heute ge⸗ jwungen, alle anzustellen; daher kommt es, daß wir auch die Mittelmäßigen groß ziehen. Ein neues Gesetz über das juristische Studium darf im Abgeordnetenbause nicht wieder daran scheitern, daß der Freisinn dem Minister nicht eine weitere Befugnis über die Annahme der Anwärter geben will. Bessere Beurteilung im Examen nach der ganzen Persönlichkeit und nicht nach dein, was sich einer eingeochst hat, und Auswahl der Assessoren, das beides brauchen wir, um bessere Richter zu bekommen.
Justizminister Dr. Bese ler:
Ich will dem Herrn Vorredner erwidern, daß Uebelstände bei der Justiverwaltung jedenfalls nicht in dem Maße bestehen, wie er das hervorgehoben hat. Daß aus den Kreisen der jungen Juristen eine große Zahl in andere Verwaltungen übergeht, liegt in der Natur der Sache. Wir wissen, daß andere Verwaltungen der Juristen be⸗ dürfen, und der Staat muß sie ihnen gewähren, soweit er sie jur Verfüsung hat. Daß der Justizverwaltung aber infolzedeffen nur die mittelmäßigen Kräfte zur Verfügung bleiben, dem muß ich entschieden widersprechen. Ich weiß, daß sehr viele tächtige und gut vorgeblldete Jurlsten, die wohl Gelegenheit hätten, in andere Verwaltungen überzugehen, es doch vorniehen, in der Justijz zu bleiben, weil ihnen dieser Dienstjweig besonders zusagt. Dies wird um so mehr der Fall sein, wenn hier und da noch einige Verbesserung der äußeren Verhältnisse der Richter gewährt werden kann.
Ich mache weiter darauf aufmerksam, daß ich mir sehr wohl bewußt bin, daß die Justizverwaltung keinegwegs verpflichtet ist, jeden Assessor, der das Examen bestanden hat, zur Anstellung in Vorschlag zu bringen, und daß sie ebensowenig verpflichtet ist, bei dem Avancement eine gewisse Reihenfolge nach dem Dienstalter ö
zu lassen. Und in der Tat geschleht das auch gar nicht. ; das Alter entscheidet darüber, ob jemand befördeit wird, sondern seine Tächtigkeit fällt vor allem ins Gewicht.
Man wird also das, was der Herr Vorredner gesagt hat, einschränken müssen, und ich glaube, daß die bei der Justijverwaltung bestehenden Grundsätze befriedigen können. Daß es keine leichte Aufgabe sein kann, die große Zahl von AÄssessoren richtig unterzubringen und zu be⸗ schäftigen, ist lar. Ob sich ein Weg wird finden lafsen, von vorn herein auch für den Juftijdienst eine Auswahl zu treffen, ist eine andere Frage, die zu erwägen bleibt. Aber die Möglichkeit, unfähige Glemente aus dem Staatsdienste fernzuhalten, besteht schen jetzt.
Der Etat der Justizverwaltung wird bewilligt.
Bei dem Etat des Ministeriums des Innern fragt Berichterstatter Herr Becker an, wle sich die Einrichtung be. währt habe, daß die Regierungsreferendare nicht mehr bei sämt-⸗ lichen Regierungen, sondern nur noch bei einzelnen bestimmten be schäftigt werden, wo sie gemeinsam von einem Regierungsrat aus
gebildet werden.
Minister des Innern von Moltke:
Die soeben von dem Herrn Referenten geschilderte Art der Aus · bildung der Regierungereferendare besteht in der angedeuteten Weise welter. Ein abschließendes Urteil darüber, ob es jweckmäßig ift, so zu verfahren, läßt sich augenblicklich noch nicht aussprechen. Dazu ist die Zeit ju kur, und wir müssen erst noch weitere Erfahrungen
sammeln.
Zu diesem Etat liegt ein Antrag des Herzogs zu Trachen⸗ berg betreffs Reform der allgemeinen Landesverwaltung vor.
r Vorsitzende der Etatskom missien Graf von Zieten⸗ 5 1 in deren Auftrage, diesen Antrag, sowie noch andere jum Etgt gestellte Anträge erst nach der Etatsberatung zu erörtern. Der Etat müsse heute erledigt werden; er hätte die Rommission, da der Etat vom Abgeordnetenhause am 18. März ber⸗ überkommen sollte, zum 19. berufen, der Etat sei aber erst am 20. gekommen. Er habe jedoch die CKommission schon vorher mit der Be= ratung beginnen lassen. Dieses Verfahren werde im Hause mißbilligt, aber es sei eben eine Notlage gewesen. Ueber den Antrag des Herzogs. zu Trachenberg könne stundenlang geredet werden, deshalb möge man
st den Etat erledigen. 2 9 . 2 zu Ergchenberg hält diesen Antrag für unzulässig und für eine Vergewaltigung, da er die Diskussion über den Etat be⸗ schtãnke. Er würde 6 . in t Debatte über den Etat s en können wie über seinen Antrag. 2
bart en, Freiherr von Manteuffel: Deshalb ist der Antrag des Grafen Zieten Schwerin auch keine Vergewaltigung, und wir können nach dem Antrag beschließen. Wir haben für den Etat nur eine knappe Zeit. Ich babe immer die Art, wie sich das Herrenhaus mit dem Etat beschästigen muß, als, nicht würdig empfunden. Wie sollen den Etat am I8. März bekommen, und dann war immerbin der Versuch zu machen, ibn bis heute fertig zustellen. Der Etat kam aber später. Das Herrenhaus kann aller⸗ dings nicht eine Pression auf das Abgeordnetenhaus zur Ve chlenni ung der Beratung üben, aber wir können doch eine Prällustpfrist festsetzen und erklären, wenn wir den Etat bis dahin nicht haben, können wir ibn nicht bis jum 31. März fertigstellen. Die Frist von 12 Tagen ist allerdings zu kurz für Kommission und Plenum. Wir sind wobl berechtigt, Resolutionen zu beantragen und uns auß sührlich darüber mit dem Minister zu unterhalten, wenn wir auch nicht am Etat selbst etwas ändern können. Auch die Aenderungen des Abgeordnetenhauses sind ja sfast Null. Der Gffekt der langen Beratung im Abgeordnetenbause ist also nicht groß, und wir würden denselben Gffekt erzielen durch Resolunjonen, auf die die Regierung eingeben wird, wenn sie Hand und Fuß haben. Ich will heute so lange sitzen, wie Sie wünschen, aber ich kann doch niemand zwingen, über eine gewisse Stunde hinaus zu sitzen, nachdem wir um 12 an efangen haben. Wenn wir den Etat beute nicht verabschieden, müssen wir noch elnen Notvaragraphen einfügen, und dann muß der Etat nochmals an kas Abgeordnetenhaus zurück, und morgen kann kein Gehalt aus- gejahlt werden. ; .
af von Zieten-⸗Schwerin bemerkt, daß sein Antrag . das * beschränken wolle. Die Beratung des Antrage
0 ãter statisinden. ,, , will gern auf das Wort vernichten
wenn sein Antrag auf eine
———
geäußerten Ansichten auf der Hand. Gs wird sich darum handeln,
(Schluß in der Dritten Beilage)
der nächsten Tagesordnungen gesetzt
zum Deutschen Reichsa 29.
Dritte Beilage
nzeiger und Königlich P
Berlin, Mittwoch, den 1. April
reußischen Staatsanzeiger.
M . 1908.
4 (Schluß aus der Zweiten Beilage) Präsident Freiherr von Manteuffel
und möchte den Etat erledigen.
Der Antrag des Grafen Zieten⸗Schwerin wird darauf ab⸗ gelehnt, und es 2 sich eine weitere Geschäftsordnungs⸗ ͤ raf von Mirbach meint, daß ja bis
um *. Uhr Mitternacht noch sieben Stunden zur Verfügung
enberg zieht schließlich seinen Antra n außerhalb des Etats als fen an rn,
debatte, in welcher
stãnd rzog zu Tra um or fark um i ntrag wedereinzubringen. Herr von Puttkamer beklagt, gegen die . des Automobilwesens bei dem damaligen s Innern von Bethmann Hollweg weni hoffentlich werde der Reichtztag Wandel 6 en können.
Graf von Mirbach unterstützt diese Tendenzen, hält es aber fü optimistisch, zu glauben, daß die parlamentarischen Erörterungen . k irgend einen Eindruck auf die Automobil iften machten. Zu Kürzlich sei bei walde wieder ein Automobil auf breit Chaussee rückwärts in einen Wagen mit einem alten Ihe n. er .
efahren, habe i toßen, der . e hn umgestoßen, der Automobllist habe fich um nichtz
Prinz Heinrich zu Schönaich Carolath weist darauf in daß der Reichttag feinen Antrag auf schleunige Regelung des her mobil verkehrs am 12. Februar 19608 einstimmig angenommen habe. Hoffentlich werde bald nach Ostern noch das dahinzehende Gesetz verabschie det werden können. In Frankreich beständen sehr scharfe Pr f i ever scristen für die Chauffeure. Der Kaiferliche Automobil-
lub lasfe es an dem nötigen Verftändnis für solche Vorschiiften auch in Deutschland nicht fehlen. Für die Taunus. Automobilbahn könnten sich die dortigen Bewohner gar nicht erwärmen.
Minister des Innern von Moltke:
Meine Herren! Vorhin ist von einem der Herren Redner das Thema der Automobile als eines der beliebtesten Themata der Par⸗ lamente bejelichnet worden. Wenn ich noch in später Stunde bitte, mit wenigen Worten auf dieses Thema eingehen zu dürfen, so will ich vorausschicken, daß es bei mir nicht aus Liebhaberei geschieht. Die Frage, um die e sich hier handelt, ist für mich eine außerordentlich ernste und verantwortungsvolle, und ich weiß mich mit den übrigen bel dieser Frage gleichfalls beteiligten Herren Ministern darin eins, daß wir verpflichtet sind, darauf zu halten, daß die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, das Automobilunwesen betreffend, auf das strengste gehandhabt werden.
Wenn aber einer der Herren Vorredner — ich glaube Prin! Carolath war es — sagte, er habe das Wort ergriffen, damit endlich etwas geschehe, so wälite er damit eine schwere Last auf unser Gewissen. Meine Herren, ich bin eigentlich nicht Automobilminister, sondern das ist der Verkehrgminister, und ich bin nur insoweit be— teiligt, als polhzeiliche Rücksichten in Frage kommen; außerdem ist noch der Herr Handelaminister beteiligt. Aber ich bin doch Staats⸗ minister genug, um mich solidarisch mit den genannten Herren zu fühlen und mich meiner Verpflichtungen vollständig bewußt zu sein. Deshalb will ich darauf erwidern.
Meine Herren, erkennen Sie doch endlich einmal an, daß wirklich etwas geschieht! Wenn das Gesetz noch nicht perfekt geworden ist, so können wir wirklich nicht dafür; wir haben an der Vorlage gearbeltet und sind der Hoffnung, daß das Gesetz nun auch im Reichstage Annahme findet. In dem Gesetz steckt viel, von dem wir eine Abhilfe der Uebelstände
erhoffen. Ich darf nur noch einmal darauf hinweisen, waz schon Prinz Carolath ausgeführt hat, es handelt sich da um die Frage der Haftpflicht, der Feststellung der Bedingungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis, der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Ver⸗ schärfung der Strafvorschriften. Unsere gegenwärtigen Strafvor⸗ schriften reichen keineswegs aus, um wirklich ernst zu wirken. Also dies alles ist auf der Achse. Es wird hoffentlich in kurjer Zeit in Geltung treten.
Außerdem sollen Chauffeurschulen zur besseren Ausbildung der Chauffeure eingerichtet werden; sie werden dafür Sorge zu tragen haben, daß die Leiter der Fahrjeuge — mögen sie nun Chauffeure oder Selbftfahrer sein — für die Lenkung ihrer Fahrzeuge verantwortlich gemacht werden können. E sind Fachschulen und Lehrkurse in Aug⸗ sicht genommen; wir sind über die Beschaffenheit der Kraftfahrjeuge in Erwägungen getreten, deren Ergebnis in kurzem praktisch verwertet werden soll.
Es ist von der Automobilübungsbahn im Taunus wesen. Ja, meine Herren, die Wünsche, die Bahn ju bekommen, kamen aus dem Taunus! Wenn man sie da nicht will, wir drängen nicht darauf. Es wird durchaus kein Druck von ung ausgeübt. Eg gibt Gegenden genug, die die Bahn gern nehmen. Eine Entscheidung, wohin die Bahn kommt, ist noch nicht getroffen; sie kann auch in die Eifel kommen oder an irgend eine andere derjenigen Stellen, die sich warm um sie beworben haben, um ein Anzugsmittel für ihre Gegend zu haben. Aber daß wir eine solche Bahn bekommen, die in erster Linie nicht eine Rennbahn ist, sondern eine Uebungs⸗ und Prüfungsbahn, liegt durchaus im öffent⸗· lichen Interesse, im Interesse der Automobilindustrie und des oͤffent⸗ lichen Verkehrs, um die Prüfungsfahrten von den oͤffentlichen Straßen abzulenken; auch im Interesse der Veeresverwaltung, die sogar großen Wert darauf gelegt hat, eine solche Bahn zu bekommen, auf der sie ö. Lastfahrzeuge sozusagen mit allen Schlkanen prüfen und studieren ann.
Nun ju dem mich als Polijeiminister eigentlich betreffenden Gebiete: Es ist eine Konkurrenz auegeschrieben, um einen Schnelligkeits⸗ messer herzuftellen, der es ermöglicht, jede Ueberschreitung der julãͤssigen Schnelligkeit festzustellen und zur Strafe zu bringen. Es wird ferner in Berlin mit aller Schärfe gegen die Autschreitungen vorgegangen. Es sind in diesem Jahre allein für zu schnelles Fahren 13 000 Strafen gejahlt worden. Die Herren Vorredner haben sich bei Be⸗
der Herr
die Rede ge⸗
sagt die spãtere Berat des Antrags zu, denn er sei fein Freund ,
daß seine vorsshrigen Anregungen nister 4 gefunden hätten; nich
irg . . der Schneckengang unserer Gefetzgebung.
schnellen Fahrens auch
dem Bade
der er nichts Borkumlied Postkarten, worin die werden. da in Borkum dem Strandhotel wird
Hurra und Getöse: t zum Lachen, hindert werden solle, komme. Ein Christ, ein
würde man sagen, testanten vorgegangen würde? zur Stelle sein. ö
werde die dient, und werde von Chinesen oder einschreiten, Das ganze
em Rechtsgefühl würde Abbru geschaffen würde.
richtigung.
Absicht der Beleidigung einzelner
allen Mitteln,
persönlich, daß
gemacht habe, Ant vort erhalten habe. mich gewendet.
mündlich mit dem die Untersuchung.
Puttkamer beantragt
noch eine ganze Reihe von
dahin wirken, da Graf von
Stellen der Kreigassistenten rätlichen Hilfebeamten fürchteten kommen würden. Regierungẽkommissar, Gebeimer
zur anderen daß werden würden.
gendarmerie aber mißlich
den
werden, denn wie keine Eisenbabnen gab.
handlung der Automobllfragen auf Zeitung nachrichten berufen. Mir
Dr. von Dziembowgki lenkt
liegt bezuglich der Heranziehung
wenn in jener
in
3 eutschtum alt des Abends 2 gespielt, und die Badegesellschaft Hinaus! andern eine Gewalttätigkeit aß ein anständiger Jude noch Königlicher höherer Beamter, ber dafür ö
auch eine strafbare schwere Beleidigung. Der Beschwerde ei vnagogengemeinde habe der Minister nicht Folge a H geglaubt. Es handle sich aber doch um groben Unfug !. Wag
Dann
wird von einer kleinen Gesesschast beherrscht, und auftritt, dann beginnt sofort das e h ö
ch getan werden, wenn nicht Abhilfe
Minister des Innern von Moltke:
Ich habe zu meinem Bedauern die Eingabe, verehrte Heir Oberbürgermeister Struckmann kommen; meine Akten liegen hier, die Eingabe leider nicht erhalten. Das nur jur tatsächlichen Be—⸗
Im übrigen muß ich ihm zugeben, daß dieses Lied, welches er uns mitgeteilt hat, namentlich in dem letzten Verse, ganz unzweifel⸗ haft eine grobe Beleidigung der betreffenden
personen, gegen welche eg gerichtet ist, darstellt. Sache aber, wenn das ganze Publikum
die möglich sind, dagegen eingeschritten wird. (Bravo 9)
Oberbürgermeister Dr. Struckm ann: Minister von Bethmann Holsweg gegangen, und ich weiß aß er sie bekommen bat; si Ich freue mich über die Eiklärung des ihm nicht an Mitteln fehlen wird.
Minister des Innern von Moltke:
Die Eingabe vom 14. Mai 1907 an den Staatsminister und Minister des Innern von Bethmann Hollweg ist Gegenstand der Akten. Der Herr Oberbürgermeister Struckmann sprach aber davon daß er dem neuen Minister im Herbst vorigen Jahres eine Eingabe die den Vorfall ausführlich schil dere, Nur gegen dlese zweite Mitteilung habe ich
Oberbürgermeister Dr. Struckmann: Verrn Minister gesprochen,
Nach einer kurjen tatsächlichen
Rednern gemeldet; Kultusetat zu erledigen, der immer im komme und darunter zu leiden babe. zeitig erledigt werde, werde das boffentssch auf das dort die Beratung beschleunigt werde' teten⸗Schwerin spricht Der Antrag Loening wird um 5 DAberbürgermeisler Dr. Wil mg Posen bittet um Greichtun eine Statistischen Amtes in der Probin; Pos a. —ĩ
osen.
Oberbürgermeister Dr. Struckmann fragt an, besetzt werden sollten; die land- daß sie nicht in diese Stellen
ugs be Oberreglerungerat von Schwerin erwidert, daß diese 100 neuen Stellen zur Hälfte mit Hälfte mit Zivilanwärtern besetzt werden würden, und unter den letzteren auch die landrätlichen Hilfebeamten bedacht
Graf von Korff. Schmissng erkennt an, geeignete Wohnhäuser erbaut werden die Gemeinden dazu heranzuzlehen, entstände ein gewisses Abhängigkeitsverhälinis der Kommunen, ein gewiß höchst unerwünschter Zustand. Bezüglich der Pferdegelder für die Gendarmen müßten die Vorschriffen repsdiert sie stammten noch aus einer Zeit, in der es noch so gut
die Aufmerksamkeit di Gefahr hin, die in der unzusänglichen eit auf die ohe
zu Strafen in Berlin wegen ju ein Zeitungsbericht vor. Kraftwagenführer jusammengetreten und haben wegen der strengen Pol izeistrafen beschlossen, in eine passive Resistenz nie schneller ju fahren, als poltzeilich geftattet ist. Ich glaube, dabel würden die Bewohner von Berlin zufrieden sein und auch die Polizei. (Heiterkeit) DQberbürgermeister Dr. Struckmann weist darguf hin, daß in
o kum eine Strömung gegen
Christliches finden könne. Eg se verbreitet worden
gt das Lied und ießt mi . . und schließt mit
denn ich
ich kann es beweisen. Ich habe
das Lied offensichtig ohne die Dersonen, wie das meist gescheben sein soll, wie ich höre. ist nach den gemeinschaftlich bon dem Herrn Justimminister und mir angestellten Erörterungen es nicht möglich, das bloße Absingen dieses Liedes vorzugehen.
Anstand, dieses ganze Verfahren alg eine grobe Ausführung nicht einmal Mut erforderlich ist, zu bejeichnen (Bravo h, und ich habe die mir unterstellten Behörden angewlesen und mich mit den Justijbebörden in Beziehung gesetzt, um zu
e muß also in den Akten sein. Ministers und hoffe, daß es
Berichtigung des Herrn von Professor Dr. Loening die Vertagu
Wenn der Etat jetzt nicht recht ·
Danach sind die einzutreten, nãmlich
die 6. r ö. ei massenhaft ein Gasthäusern und auf hinausgewiesen
gehalten werde. In die Melodie des Liedes
den
binauz!! Das sei
mit der ver-
zu verhandeln.
von welcher der zuletzt sprach, nicht be⸗
anwesenden Einzel Anders liegt die
die anwesend sind, singt, Im letzteren Falle
strafrechtlich gegen Ich nehme aber keinen Ungehörigkeit, zu deren
veranlassen, daß mit
Die Eingabe ist an den von ihm
und darauf keine
Ich habe damals nur und er versprach mir
ng; es sei zu diesem Etat es sei dann noch der Derrenbause zuletzt heran. Abgeordnetenhaus gegen die Vertagung. Uhr abgelehnt.
wie die neuen
die 1907 aufgebessert sind, nicht vorgeschlagen, uns dem Vorgehen des Reiches anzuschließen. Das tun wir durchaus. Das Reich geht so vor wie wir, auch das Reich beabsichtigt nicht, den Beamten eine Zulage jzu gewähren, die bereit 1907 aufgebessert worden sind. Die ganze Zulage hat den Charakter einer antizipierten Gehaltszablung, und deswegen kann sie diesen Be= amten nicht gewährt werden, schon 1907 erfahren haben.
Militãranwãrtern,
daß für die Land- müßten. Eg sei denn unwillkürlich Landgendarmen von
kranken Verbrecher liege. Diese Eleme te könnt = anstalten nicht so interniert . . 6 ran g gie , erfordere. Burch die Judskatur seien die Provinjen verpflichtet, für . zu in. ö 9 . billig, wenn der Staat üsse gewährte, ? nehmen könnten. Hier handle . . 6. wn, , n 3. Hierauf wird der Etat des Ministeriums des Innern . 9 or Beratung des euer Ver⸗ tagungsantrag gestellt uhd angenommen. M Ein weiterer Antrag auf Abhaltung einer Abendsitzung wird ieh. u 3 Uhr. Nächste Sitzung Mittwo h, 12 Uhr. Außer dem Kultusetat stehen einige kleinere . und . ntrag des Herzogs zu Trachenberg wegen Reform der Landes- verwaltung auf der Tagesordnung.)
Kultusetats wird ein
Haus der Abgeordneten. 64. Sitzung vom 31. März 1908, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in d ĩ Nummer d. Bl. berichtet worden. ö . Bei der ersten ,, n. Gesetzentwurfs, betreffend
die Feststellung eines achtrags zum Staatshaus— haltsetat für das Etatsjahr 196 . zulagen für mittlere und (untere Beamte und Lehrer), die Ausführungen der
geh reh . ö. . uuf gg. Graf von der Groeben (konf.), . und Dr. Friedberg (nl.) der K
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich darf mich junächst zu einigen Aeuße rungen des Herrn Grafen von der Groeben wenden. Er hat die Verteilung des Zulagefonds von 5. Millionen im Jahre 1907 bemängelt und erklärt, daß seitens der aus führenden Organe zum Teil Unterstũtzungen in ju geringem Betrage gegeben worden seien, die den Charakter von Trinkgeldern erhalten hätten. Meine Herren, als das hohe Haus damals den Wunsch aussprach, noch die 5 Millionen einzustellen, um auch den mittleren Beamten etwag zuteil werden zu lassen, haben wir uns ein Exempel gemacht, wie welt man ungefähr mit diesen 8 Millionen reichen könnte, und es ergab sich, daß alle verheirateten Subalternbeamten bis zu der Gehaltestufe von 3600 S die hom hohen Hause beabsichtigte Zulage von 100 „ erhalten können. Es haben also alle verheirateten Beamten dieser Kategorie bis 3600 M Gehalt tatsächlich ohne jede Einschränkung die 100 M bekommen. ( Verrinzelter Widerspruch) Damit war der Fonds im wesentlichen erschöpft, und es blieb ein kleiner Restbetrag von etwa 80 000 600 übrig, den man nicht mehr gleichmäßig nach festen Grundsãtzen verteilen konnte, sondern der den einzelnen Verwaltungen als Verftärkung ihres Unterstũtzungsfonds zu⸗ gewiesen wurde. Ez kann seln, daß im Einzelfalle daraus die gering. fügigen Unterstützungen gegeben worden sind, die das Kriterium ver⸗ dienen, welches Herr Graf von der Groeben an diese Bewilligung geknüpft hat. Dann lag dat aber durchaus nicht in unsern Intentionen, sondern in einer falschen Handhabung. Denn ich bin mit dem Herrn Grafen von der Groeben der Ansicht, daß ez keinen Sinn hat, ganz geringfügige Beträge jedem einzelnen zuzuwenden, sondern die Absicht war, aus diesem Fonds die einzelnen Beamten in dem Maße zu berücksichtigen, wie es nach ihrer besonderen Lage und Unterstützungs= bedürftigkeit wünschengwert war.
Der Herr Abg. Schmedding hat dann die Frage an uns gerichtet, ob von den mittleren Beamten alle diejenigen, die tatsächlich nur 200 M Gehalt bekommen, die Zulage von 150 46 beziehen sollen, auch wenn sie sich in einem Gehalt befinden, das im Endbetrag über 1200 M hinausgeht. Ich bin in der Lage, diese Frage des Herrn Abg. Schmedding zu bejahen; alle mittleren Beamten, die tatsächlich nicht mehr als 4200 M Gehalt haben, sollen diese Zulage bekommen.
Der Herr Abg. Dr. Friedberg hat dann bemãngelt, daß die Lehrer nur bis zu einem Grundgehalt von 1200 „ die Zulage bekommen sollen, während die Subalternbeamten sie bis 4200 0 Gehalt bekommen. Meine Herren, ich halte diese Parallele jwischen Lehrern und Beamten nicht für richtig. Für die Beamten hat der Staat ohne weiteres zu sorgen, während bei den Lehrern doch in erster Linie die Autonomie der Ge- meinden einzutreten hat. Wir haben daher nur für die Lehrer, bei denen anerkannt werden mußte, daß die Gemeinden im allgemeinen nicht in der Lage sein würden, die Beihilfe zu gewähren, eine Unter⸗ stützung in Aussicht genommen.
Im übrigen wird der Herr Kultusminister die Güte haben, über die Bewilligung der Zulagen an die Lehrer zu äußern.
Ebenso kann ich die Bemängelung des DVerrn Abg. Friedberg nicht als zutreffend anerkennen, daß wir ung auf die Gemeinden big 26 Schulstellen beschränkt haben. Gemeinden mit über 25 Schul⸗ stellen sind im allgemeinen groß und leistungs fähig, und es muß ihrer Entscheidung überlassen werden, ob sie den Lehrern eine solche Zulage
Herr Abg. Friedberg hat dann bemãngelt, daß die Außen beamten, diese Zulage erhalten, und hat uns
sich Geistlichen und an die
gewähren wollen oder nicht.
die tatsächlich eine Gehaltsaufbesserung Wenn Herr Abg. Friedberg dann von einem Stückwerk schlimmster
Ait sprach, so bin ich der Ansicht, daß, wenn wir jetzt für die Gehalt. aufbesserung 32 Millionen hingeben, und den Beamten,
die dessen am
bedüiftigsten sind, gleich eine nterbringung der df nicht als ein Stückwerk schlimmster Art anzusehen ist.
solche Zuwendung gewähren, dat doch Im übrigen