ꝛ i t, im ĩ tern, die als Streikbrecher herbeigezogen waren und Verwaltungsstreitverfahrens und, wo ein solches nicht besteb ö 1 . 52 . n. . 5 24 . . n, ; . 4 m ea n
i ü t ausgewiesen. ollen die Freisinnigen — j ö.
w Hef half di k. als Dienste der Polizei * eines Vereins ist öffentlich bekannt zu machen. die Unternehmerschaft aufzufassen sind, mitmachen? Durch Unannehm⸗ Die Abgg. Brandys und Genossen (Pole) bean tragen, barkeitserklärung seitens der Regierung sollte sich niemand abschrecken den 8 I zu streichen. x . lassen. Der heutige Zustand ist absolut nicht mehr aufrechtzuerhalten; . den Abgg. Albrecht u. Gen. (Soz) wird an Stelle in ein paar Jahren müßte die Regelung durch Reichsrecht erfolgen, . Absage5ß dez 3 Va vorgeschlagen; wenn sie jetzt nicht erfolgt. Aber die Freisinnigen sind schon zu weit z ,,, . 2 e n,, at. ö aht, — * ; i. , . . . i . werden. Die Frist zur n , . = . ; ker ere Cen . a ,, g, , n nn. — 2 14 — 3 . ö , 89 ,. n. 841 e. ö. 7 ern, d,, ,,, ere, e eri innerhalb zweier 1 nach seiner Wahl die
* raten, . . P * Yer mr dne enn sh. Verbesserungen, die die Kommission Verwaltungsbeschwerde oder die e. ö, n ; . beschlossen habe. Ja, ist denn etwa die Ausschließung der Teilnahme Die weiteren Bestimmungen des Antrags regeln
fahren im einzelnen.
i ter 18 von politischen Vereinen und Versamm. e ö e, K Bl 7 Sie ist ein Röckschritt, Mit diesem Varagraphen wird in der Diskussion 8 9a verbunden, der lautet:
d inter die preußische Reaktion von 1850 jurückgeht. Und 9 ie fl die 12. hier hin und reden von Ver— Auf die Anfechtung der Auflösung einer Versammlung finden die Vorschriften des 5 La Abs. 2 Anwendu
besserungen! f 3. . Staatssekretãr des Innern, Staatsminister Dr. von Beth⸗ Abg. Heine (Soz.) begründet den Abänderungsantrag seine
,,, part n tr) erklärt namens seiner Partei, daß Ich beabfichtige nur, auf die auedräckliche Anfrage ju antworten, diese 6 ,,,, hre! dlm
welche der Herr Abg. Legien soeben an mich gerichtet hat. Er hat 12 wird unter Ablehnung der Anträge Brandys und
gefragt, ob nach dem Reichsentwurf den Vereinen die Pflicht obliegen Albrécht in der Faffung der Kommnission angenommen. Ebenso
würde, Auskunft über ihre Mitglieder zu erteilen. Meiner Erinnerung 4. 6. k
nach habe ich über diesen Gegenstand in der Kommissiou de, ee 5 J e, 6. . K
und meine Meinung darüber ausgesprochen. Wenn ich es nicht getan pe ,. . . ,
haben sollte, will ich es jetzt nachholen. Ich muß dabei etwas All⸗ 6 n .
gemeineres vorausschicken. Sie können eine Unjahl Detailfragen an Ver Vorstand ist verpflichtet, binnen einer Frist von 2 Wochen
j i i eichnis der
mich richten, welche Befugniffe die Polizei nun im einjelnen haben nach Gründung des Vereins die Satzung, sowie das Verieich 2 . em M d den Sitz des Vereins zuständigen wirt. Alle diese Detaltfragen Semtwortzn sich nah den allacmetnen ö . l we e re. ist eine kostenfreie
Grundsätzen des Vereinsgesees, und dessen bin ich gewiß, daß ich a,, .
diese allgemeinen Grundsate än der Kommijsin wicterholentich Belchen gn et ezeeung der Satzung, sowie jede Aenderung
hervorgehoben habe. Der allgem ine Grundsatz, von dem in der Srsamn en g e des Vorstandẽs binnen einer Frist von n
Herrn ĩ 2 Wochen nach dem Eintritt der Aenderung anzuzeigen. oe . n ist der . 136 r mn, e. 8. Satzung sowie die Aenderungen sind in deutscher Fassung
einzureichen. Ausnahmen von dieser Vorschrift können von der die von ihm behandelten Gegenstände abschließend zu regeln beab⸗ e ,, ,, zugelaffen werden.“ sichtigt. Die Folge hiervon ist die, daß in Zukunft auf dem ganzen
In der Vorlage war statt „politische Angelegenheiten“ Gebiete des Vereins und Versammlungsrechts die Landesgesetzgebung „öffentliche Angelegenheiten! gesagt und die Frist auf eine beseitigt und ausgeschlossen ist, foweit sie nicht in dem Reichsvereins⸗
Woche beschränkt. Die Bestimmungen über die Bescheini ung gesetz auedrücklich aufrecht erbalten worden ist. Welche Folgerungen und über die Ausnahmen sind von der Kommission . sich aus diesem allgemeinen Grundsatze bezüglich der Maßnahmen der
gefügt worden. Paliel ergeben, habe ich in der Kommission ausdrücklich ausge sprochen. Die *. Brandmys und Genossen (Pole) wollen Absatz Wenn der Herr Abg. Legien die Güte haben will, auf Seite 14 des ;
ie folgt fa ⸗ ö . Verein, der eine Erörterung politischer . Kommissionsberichts nachzusehen, wird er meine Erklärung finden; ich brauche sie darum hier nicht vorzulesen.
in Verfammlungen bezweckt spolitischer Verein), muß einen Vorstand Was nun die Auskunftspflicht der Vereine über ihrer Mitglieder
und eine Satzung haben.“ Die Abgg. Trim born und Genossen (Zentr.) wollen im speziellen anlangt, so ist folgendes festzustellen. In einer großen Anzabl von einzelstaatlichen Vereinsgesetzen — ich nenne nur das
hinter 8 2 Abs. L hinzufügen: preußische und das badensche — ist gegenwärtig ausdrücklich festgesetzt,
Vereine, welche diese Einwirkung nur im Rahmen der Be⸗ rufs⸗ . Standesinteressen bestimmter Kreise bezwecken, gelten daß die Vereine verpflichtet sind, der Polizeibehörde auf Anfrage Auskunft über ihre Mitglieder zu geben. Eine solche Be ⸗
nicht als politische Vereinen; . ferner wollen sie hinter dem ersten Satz des Abs. 2 ein⸗ en ö stimmung ist in den Entwurf nicht übernommen worden, und füg Bei Vereinen, die ihre Tätigkeit durch Errichtung von i. nach den allgemeinen Ausführungen, die ich vorhin gemacht habe, folgt vereinen, Filialen, Zahlstellen, en, ö. . 2 darauz, daß eine solche allgemeine vereingrechtliche Auskunftspflicht der . ,,,, 8. der iy der Prupt⸗ Vereine nach dem Reichsgesetz nicht besteht. Eine Auskunftspflicht verwaltung ist.⸗
wird nur insoweit bestehen, als die Polijei von dem Verein Auskunft Die Abgg. Albrecht und Genossen (-Soz) wollen statt der verlangen kann unter denjenigen Voraussetzungen und in denjenigen Absätze 2 und 4 des S 2 folgendes setzen: 1. Fällen, in denen sie kraft allgemeiner polizeilicher Befugnisse (hört! Als pelitisch im Sinne des ö . 9. hört! bei den Sozialdemokraten) von einer einzelnen Persoönlichkeit zuseben die Zwecke, günstige Lohn. und Arbe gung
ĩ der weitere Kreise herbeizuführen oder zu erhalten, Auskunft verlangen könnte. (Hört! hört! bei den Sonaldemokraten.) . . 3 , ,
Kann die Polizei von einer einzelnen Persönlichkeit Auskunft ver oder weiterer reise ju fördern, sowie, religisse Zwecke, langen, so kann sie diese, wenn dieselben Gründe vorliegen, auch von auch wenn diese Zwecke durch Einwirkung auf * r, . einem Verein verlangen. Das ist aber etwas ganz anderes, wie wenn verfolgt werden. Der Vorstand eines politischen Vereins ist ve
; ichtet, die erfolgte Gründung des Vereins binnen jwei Wochen in dem Vereintrecht dem Verein allgemein, vereinsrechtlich, die Pflicht pic g , , n, , . / n auferlegt wird, Auskunft über seine Mitglieder zu erteilen. Eine
Vereinen, die ihre Tätigkeit über den Beziik eines Ortes ausdehnen, solche Auskunftspflicht der Vereine besteht nach dem Reichsvereins⸗ 2 . Orte zu erfolgen, wo der Sitz der Zentral ˖ geset nich z Abg. ig fer Zentr) befürwortet den Antrag Trimborn. Die
Sroßherzoglich; sächsischer Perollmächtigter zum Bundesrat, Gewerkschasten wärdch ohae diesen Äntrag aig poiitische Verelne R, e Ti, she g d e, ,, ,, , , , , g e. , e Gr efetra hr berichen kann. Selbstver⸗ . en / al 1 Versammlungen hetrachtet d, ,,, , , ,,,, a Sim dernen ä Kid: Ic protzstieg gegen die Re= . Denn er r; Die Interessen der Arbeiterschaft hauplung, daß die hefsische Antisemitenbewegung im Odenwald gewalt⸗ sesen in dem Entwurf gar nicht gewahrt; deshalb sei es nötig, daß fätig genen it; ie bal sich durchaus quf dem Boden der Ordaung big Freisinnigen, wenn auch Br. Mmäfler. Meiningen . hebe 9 bewegt; Dr. Böckel ich und andere find bemäht gewesen, sie in jehne jeden Antrag ab, ihre Steliung änderten und dem Zentrumkz— den gesetzlichen Bahnen zu halten. Einzelne wee, ,. anirag ihre Justimm ung gäben. . e, ,,, f, ,, ,, , ,,, , e e rs e , n, der e besstschen Freiheit bestellt itt. 216 2 ,, deutschen Staoten künftighin Kom⸗ ,,, n , ö 1 n, , , . den und eine Satzun nüssen. — e Gendarmen erschicnen mit geladenen Flinten, nicht um uns e fe. porte, daß gewerkschaftliche Organisationen nicht als zu schützen, sondern weil sie 1 wir . die e,. * holitische Vereine bebandelt hee ö schlagen. Auch Hauernfeste wurden verboten, währen , zial Abg. Brand ys eie) antragt, in 8: k Def m, k demokr ten festlich. Umzüge wenige Tage vorher in Offenbach ge. streichen, die die Einreichung der Satzung sowie der Aenderung stattet hatte, Ich bedauere, daß der Abg. Bindewald sich nicht hat veutscher Sprach. vorfieht. . überzeugen lassen, wie es eigentlich mit der hessischen Freiheit steht, Die Diskussion wird geschlossen. die letzte Rede des , , . Persoͤnlich weist ber , 1 n Abg. Müller- Meiningen (fr. Volkspt) die ihm von dem Abg.
lerenden Keisen sind. Der Abg. Bindewald bat nur für sich Abg. Müller- . ; . , w. werden das Gesetz als einen erheblichen ö . Haltung in der Kommission gemachten Vor er, e, , . ar Hess rkli ĩ : ĩ ki (Pole) stellt fest, daß sowohl er
Vevoll mächtigter zum Bundesrat für Hessen, Wirklicker Geheimer 31 m,, ö 6 Ai. . dn, Rat Dr. von Neidhardt: Die Erklärung 83 Alg. Zimmermann ,,, ,,, r, überhebt mich der Mühe, nochmals auf die Rede des Abg. Binde k 6h! . wald einzugehen. Ich habe nur noch zu bemerken, daß meine Dar⸗ g 3 . (pol schließt fich diesem Protest an; nach der , Geschãflordnung hätte der Äntragsteller gehört werden müssen.
, 1 der Abgg. Hei ne (Soz.) Die Anträge Albrecht, Trimborn und Brandys e rc rn fend nm itt ; werden in allen ihren Teilen abgelehnt und § 2 unver⸗ und Bin dewald (8d. Rfp.) wird zur Abstimmung geschritten. ,, ,
— 2. , n. wird gegen Sozialdemokraten n e ,, ,, ,,, ĩ ĩ ĩ i ũ zusammentreten, um ,, G wen une n ge ma-, g, , j i Wahlen zu den auf Gesetz oder Anordnung von Behörden beruhenden Der Antrag Brandys wird gegen Sozialdemokraten, ö Polen und einen Teil des Zentrums abgelehnt, ebenso der lichen Bekanntmachung des Wahltages bis zur Beendigung der Hauptantrag Trimborn. . ö Wahlhandlung nicht als politische Vereine. Der 2 Trimborn fällt gegen Zentrum, Der 8 2a wird ohne Debatte mit großer Mehrheit an⸗ olen und Sozialdemokraten. 6 . Der unverändert in der Fassung der Kommission an⸗ 2 Eintritt in die Beratung des 3 3 wird auf Antra genommene S L wird im ganzen in namentlicher Abstimmung des Abg. Trimborn gegen Gö/ Uhr die weitere Beratung au mit 194 gegen 164 Stimmen angenommen.. greinag⸗ 1 Uhr vertagt. Neu eingefügt hat die Kommission folgenden 12
erstatters 6 ö. Gesetzentwurfs.
Preusßischer Landtag. Herrenhaus. 12. Sitzung vom 2. April 1908, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Auf der Tagesordnung stehen zumeist Berichte über
Petitionen. =
Ueber eine Petition von A. Ringel zu Berlin und A. Steyer zu
s des Reichsverbandes deutscher Gast⸗ 36 8 9 . de um Abänderung des n, ,, ,. zwecks Aufhebung der kommunglen Biersteuer antragt Herr von Sydow als Berichterstatter Uebergang zur Tages
ordnung.
Nach unwesentlicher Debatte beschließt das Haus demgemaͤß. Es folgt der Gesetzentwurf, betreffend die weiter e
ließung des staatlicheu Besitzes an Stein⸗ i n rn im ,,, Dortmund.
Zur H
eine Anleihe von 55 Millionen aufgenommen werden.
erstellung von drei neuen Doppelschachtanlagen soll
s beschließt nach dem Antrage des Bericht⸗ 565 n. Hech d . Debatte hie unveränderte
Die Denkschrift, betreffend die in der Zeit vom 1. April
1905 bis 31. März 190 erfolgten Bau ausführungen an denjenigen Wass . über deren Regulierung dem Landtage besondere Vorlagen gemacht worden sind, wird durch
*
Kenntnisnahme für erledigt erklärt.
Eine Petition des Justizrats Dr. Baumert in Spandau namens
des preußischen Landesverbandes der Haug. und Grundbesitzervereine
bänderun und Ergänzung des preußischen ö , vom 31. Juli 1895 dahin: daß ein Stempel rückgängig gemacht werden kann, wenn das bezügliche Geschäft hinfällig wird oder nicht zustande kommt, wird nach dem Antrage des Berichterstatterz. Oberburgermeisters Ehlers Danzig, der Regierung als Material überwiesen, ebenso eine Petition der Dortmunder irre, . um Erhöhung des Wohnungsgeld⸗ es für Dortmund. , . r,, der , , 3 J. Her mir ö. . n en um Befreiung de 9 . der Einkommensteuer, um Abziehbarkeit von
tatt 50 M für jedes Kind bei der Steuerveranlagung, zul 6. ien n des Kommunalsteuerprivilegs der Beamten, Geist⸗
1 ? . beantragt durch ihren Berichterstatter,
Oberbärgermeister Knobloch Bromberg, diese Petitionen der Regierung als Material ju überweisen.
s beschließt danach. , Fir . aus Hamburg namens des Ausschusses der
118 nsionierten preußischen Staats⸗
6. . ne nie, um Erhöhung ihrer Pensionen wird gord übergegangen. . ö. Henn er, von pensionierten Staats beamten bitten um eine Erhöhung der Reliktenbezüge. Der Bericht⸗ erstatter, Herr Becker, beantragt, mit Rücksicht auf die le, gesetzliche Regelung der Besoldungs und Pen nsSbestimmungen die Petitionen . een überzugehen. as 8 beschlie anach. ⸗ ;
6. Uhr. Nächste einn am Montag, 6. April, 1 Uhr. (Gesetz über den masurischen Kanal; Polizeikosten⸗
gesetz; Petitionen.)
Haus der Abgeordneten. 66 Sitzung vom 2. April 1908, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den e, ge der Sitzung ist in der gestrigen Nummer Bl. berichtet worden. .
. ü die zweite Beratung des Entwurfs eines o li ik erm cr auf Grund des Berichts der
XIII. ission. ö , beantragt außer der Annahme der
vielfach geänderten Vorlage folgende Resolutionen;
e Erklärung darüber zu ersuchen, ob sie bereit ist, zur Er- . der . in welchen Königliche Pol izeiverwaltung eingerichtet wird, 2 3 vorhandene Polizeipersonal tunlichft in den
enst zu übernehmen, ; . . . Staatsregierung zu ersuchen, den Anträgen von Gemeinden mit Königlicher Polizeiverwaltung auf Ueberlaffung der Wohlfahrtepolirei oder einzelner Zweige derselben in eigene Ver⸗ waltung möglichst stattzugeben. — — .
Nach § 1 bestreitet in den Gemeinden mit König⸗ licher Polizeiverwaltung der Staat alle unmittel⸗ baren Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung ein⸗ schließlich der Kosten des Nachtwachtwesens (letzteres ist
usatz der Kommission) und erhebt alle Einnahmen aus der j Die Gemeinden werden an den Kosten und Einnahmen zu einem Drittel (nach der Regierungsvorlage
ei Fünfteln) beteiligt. z . e nnn, Abg. * Schmeling (kons.) referiert über die Kommissionsverhandlungen und erläutert die einzelnen von der Kom-
i enen Abänderungen. mijstgz be f g e⸗Pel kum E): Wir betrachten diese Vorlage lediglich als eine aus vraktischen Rücksichten veranlaßte und haben es deshalb in der Kommission nicht an Entgegenkommen fehlen lassen. Wir bedauern aber die Herabsetzung des Anteiles der Städte an den Kosten von 2, auf 1sa, wodurch der Staatskasse ein Mehrhetrag von 23 Millionen Mark zufällt, was bei der gegenwärtigen Finanzlage um so unangenehmer für den Staat ist. Wir bedauern auch, daß anstatt der Beschwerde an die Minister das Verwaltungsstreit verfahren für zulässig erklärt ist. Trotz solcher Bedenken haben wir uns ent⸗ schloffen, fär die Vorlage in der Kommissionsfassung iu stimmen, lehnen jedoch alle weitergehenden Anträge ab. Dagegen können wir der ersten Resolution der Kommission nicht zustimmen, weil sie das staats rechtliche 1 verschiebt, und ebensowenig können wir der ĩ tion zustimmen. - .
mein ,, Unsere Anträge sind in der Kom⸗ mission zum Teil abgelehnt worden, aber immerhin ist die Vorlage in der Kommission so geändert worden, daß auch meine Freunde dieser Faffung justimmen können, jedoch ebenfalls unter der Vorau⸗ fetzung, daß nicht noch Verschlechterungen in dem Sinne, was wir darunter verstehen, beantragt und angenommen werden. Wir sind also für das in der Kommission zu stande gekommene Kompromiß. Entscheidendes Gewicht legen wir auf die Zulassung des Verwaltungs⸗ streitverfahrens in vollem Umfange. Als wesentliche Verbesserung sehen wir es an, daß das Inkrafttreten deg Gesetzes für die Städte, welche jetzt . n 6 , , 2
i tfinden soll. . K erst darauf einrichten. Zu
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Ein Verein, dessen Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft, kann aufgelõst werden. Die err . kann im Wege des
A. die Königliche Staatgregierung um eine auch für die Zukunft
zum Deutschen Reichsanzei
(Schluß aus der Grsten Beilage.
Der Resolution der Kommisston unter a können wir zustimmen; der Minsster hat ja auch in der Kommission bereits entgegenkommende
3 abgegeben, und es steht ja auch das Work tun sichst in der
esolution. Ebenso steht in der Resolution b daz Wort
möglichst', und diese Resolution ist in der Kommifsion einstimmia
angengmmen worden, denn es bestebt allgemein der Wunsch, daß die Wohlfahrtspoltzei den Gemeinden überlaffen wird. Deshalb kzunten
auch die Konservatiwen für diese Resolution stimmen.
Abg. Dr. von Savigny 8 Namens meiner Freunde, von denen nur ein kleiner Teil seine Bedenken nicht hat überwinden können, kann ich erklären, daß wir auf dem Boden der Kommissionz. beschlüßsse stehen. Das Kompromiß in der Kommission muß dle Grundlage unserer Beschlüsse bilden. Der Haupterfolg der Kommisston ist die Herabsetzung der Beitrageguote für die Städte; dieser Punkt ist von den Städten in den Vordergrund geschoben worden, und ikre Belastung ist danach geringer geworden. Ein Recht des
taates ist nicht preisgegeben worden. Wir können also mit dem Resultat der Kommissionsberatungen zufrieden sein. Wir haben zwar kein Mitbestimmungsrecht der Gemeinden bei der Kostenfestsetzung, aber doch wenigstens ein Anhörunggrecht erreicht, und ein großer Vor⸗ zug liegt in der Zulassung des Verwaltungsstreitverfahrens. Eine wesentliche Verbesserung ist auch die Hinausschiehung des Inkraft treteng für die Städte, welche schon jetzt 6 Polizei haben,
denn diese müssen eine Uebergangszeit haben, um sich daruf einrichten zu können. Anderseits müssen wir dabei beftehen bleiben, daß das Gesetz sofort in Kraft tritt für diejenigen Gemeinden, in welchen erst eine Königliche Polizeiverwaltung eingerichtet werden soll. Der Staat darf nicht etwa aus finanziellen Gründen diese Einrichtung hinausschieben; wir müssen dieß einmütig als den Willen des Hauseg zum Ausdruck bringen. In bezug auf die Uebernahme der früheren Gemeindebegmten in den Staatsdienst hat der Minister in der Kommission , . gezeigt, wir halten es auch sür eine Pflicht des Siaates, für diefe Beamten zu sorgen— Die Konservatipen könnten wohl diefer Refolution zustimmen; die Beamten lönnen doch nicht auf die Straße gesetzt werden. Das Wert „tunlichst: läßt der freien Eantschliehung bert Reglerung hin- reichenden Spielraum. Dasselbe gilt von der zweiten Resolution. Die Stadt Berlin spielt in dem Gesetze eine besondere Rolle; die Kommission ist nach unserer Ansicht den berechtigten Ansprüchen der Stadt Berlin in vollem a gerecht geworden. Die Kommission bat als landespolijzeiliche Kosten 50 don den Gefamtkosten der Polijeiverwaltung in Berlin abgezogen, statt der o/ g der , . darüber hinaus können wir nicht gehen und müssen den Antrag der Freisinnigen auf 100/09 ablehnen.
Abg. Eg ert (frelkons : Wir freuen uns sehr, daß es gelungen ist, in schwerer Arbeit in der Kommission mit der Reglerung ju' einer Einigung j kommen. Wir erblicken in den Beschlüssen der Kommission ein Kompromiß und sind gern bereit, dafür zu stimmen, unter der Voraus setzung, daß sachlich daran nichts 1 wird. Formelle Aenderungen können wir noch machen, aber materlesl bilden die Kommisston sbeschlüsse ein abgeschlossenes Ganzeg, an dem wir sachlich nichts mehr ändern können. Erheblichen Wert legen wir auf den von der Kommission eingefügten 5 2a, daß Über bevorstehende Mehrkosten den Städten Gelegenheit jzur Aeußerung D werden soll. Eine , , ift auch die Zulassung des Verwaltungs⸗ streitwersahrens über die Untervertellung der Kosten unter mehrere Vemelnden. Die Gemeinde, die sich benachteiligt glaubt, muß die Möglichkeit des Rechtsweges haben; ich freue mich, daß die Kom⸗ misston mit Zustimmung der Regierung diese Verbefferung beschloffen hat. Die Stadt Casfel soll statt der in der Vorlage vorgefehenen Abfindung von 2,7 Mill. Mark 4 Mill. Mark erhalten; damit find die Interessen der Stadt Casfel vollkommen gewahrt, und ich kann mir vorstellen, daß Herr Schroeder-Cassel, wenn er mit diefem Ge—= schenke heimkommt, sehr warm aufgenommen werden wird. Auch die Stadt Berlin könnte zufrieden sein, da wir von auf 5 0o übergegangen sind; die Frelsinnigen wünschen noch weiteres Materiak über die Kosten der Landetpolizeiwerwaltung von Berlin, aber ich glaube, die Regierung wird gar kein weiteres Material darüber vorbringen können, als sie in der Kommission vorgelegt hat. Den Resolutionen der Kommission können wir zustimmen; in der ersten fteht das Wort tunlichft⸗, in der zweiten möglichst ', sie ver⸗ . also die Regierung eigentlich nicht; ich habe mir sagen assen, daß Resolutionen überhaupt zu nichts verpflichten. Bie Regierung hat die moralische Verpflichtung, die Gemeindebeamten, die jum Polijeidienst ausgebildet sind, zu übernehmen; denn diefe Beamten können gar nicht in einen anderen Dienst übernommen werden. Die Regierung sollte eine beruhigende Erklärung auch hier abgeben, daß sie bereit ist, tunlichst diese Beamten zu übernehmen. Was die Ueberlassung der Wohl fahrtsvolijel an die Gemeinden betrifff, so hat die Regierung sich schon früher bereit erklärt, diesen Zweig mẽoglichst den Gemeinden ju überlassen. Es liegt also kein Grund auf seiten der Regierung vor, der zweiten Resolution ju widersprechen. Den formellen Anträgen, die die konservative Partei noch eingebracht Fat, können wir zustimmen, aber nicht den sachlichen Abänderungsanträgen der e , Ich bitte also, die Kommissionsbeschlüsse an= zunehmen.
Minister des Innern von Moltke:
Meine Herren! Seit dem Tage, da ich die Ehre hatte, Ihnen das Polijeikostengesetz hier vorzulegen, hat es ein wesentlich anderes Aus⸗ sehen gewonnen. Wenn ich nach den bisher gehörten Reden schließen darf, so ist das veränderte Aussehen ein freundlicheres Gesicht geworden. Dat ist auch mir durchaus erwünscht, obwohl ich namens der König⸗ lichen Staatzregierung dabei stehen bleiben muß, daß wir unserm pflichtmäßigen Grmessen nach das Prinzip der Fünftelung nach wie vor für richtig balten. Aber wir erklären uns mit der Vorlage ein⸗ verstanden, wie sie aus Ihrer Kommission an das hohe Haus zurück- gekommen ist, in der Voraussetzung, daß es gelingen wird, auf diese Weise noch in dieser Session das. Gesetz zu verabschieden, und in der Voraugsetzung, daß wesentliche Bestandteile nicht mehr geändert werden.
Altz Aenderung wesentlicher Bestandteile würde der Antrag Bosse und Genossen Nr. 315 nicht ju betrachten sein. Ich halte diesen Antrag für ganz unbedenklich und glaube, daß er zur Klarstellung nur beitragen kann.
Meine Herren, was die Resolutionen anbetrifft, so würde ich ja mit mir selber in Widerspruch geraten, wenn ich nicht wiederholen wollte, was ich an beruhigenden Erklärungen schon während der Kom⸗ missionsverhandlungen ausgesprochen habe. Es entspricht schon der bisherigen Praxis meines Ressorts durchaus, daß wir bei Einrichtung von Königlichen Polijeiverwaltungen das brauchbare Personal über- nehmen. Es ist das unser eigenes Interesse; denn die Exekutiv⸗ beamtenstellen sind heutzutage nicht leicht zu besetzen, und wir können
*
Zweite Beilage
Berlin, Freitag, den 3. April auf das in die Resolutlon eingefügte Wort tunlichst ! eine grundsätz liche staatgrechtliche Aenderung in dieser Resolutlon nicht, eben so wenig auch nur die Absicht, eine solche Aenderung herbeinrführen. Sehr richtig) Wenn das die Absicht wäre, wärde ich selbfterftänd— lich den bestimmtesten Widerspruch erheben müssen. Ich glaube aber, wie die Sache formuliert ift, aussprechen zu können: tolerari potest, und ich werde nach den Wüaschen, die darin ausgesprochen sind, für
die tunlichste Uebernahme des Personals Sorge tragen. (Bravo!) Meine Herren, das hat aber auch eine Kehrseite, und das ist für mich auch mitbestimmend, und das möchte ich hier auch gleichzeitig zum Ausdruck bringen. Denn wenn wir dazu übergehen, nun bestimmte Wohlfahrtspolijelzweige unsererselts an die Gemeinden abzugeben, so
wird es nicht mehr als recht und billig sein, daß wir erwarten, ge⸗ gebenenfalls auch unser Personal seitens der Gemeinden übernommen iu seben. (Sehr richtig) Also das ist die Bedingung, die ich meiner⸗ seits hier hinzufügen möchte.
Meine Herren, ähnlich so liegt es bei der jweiten Resolution. Ich muß mir duichaus vorbehalten, voff Fall zu Fall und unbeschadet des in dem Gesetz von 18650 niedergelegten Grund satzes selbständig zu entscheiden. Ich bin aber auch hier bereit, möglichst, wie es in dem Wortlaute heißt, dem Wunsche entgegen jukommen. Meine Herren, bei. den betreffenden oder betroffenen — wie Sie wollen — Städten hoffe ich, daß nach Annahme des Ge—⸗ setzes, wie es jetzt vorliegt, ein Stachel nicht zurückbleiben wird. (Bravo)
Abg. Cassel (Fr. Volksp.): Meine Freunde können der Vorlage nicht zustimmen. ir können es überhaupt nicht als Wohllat an. sehen, wenn die Gemeindepolizei durch die Staatspolizei ersetzt wird. Früher waren auch die Konservativen dieser Ansicht, ihr Fübrer bon Rauchhaupt hat eg für eine schwere Zurücksetzung der Gemeinden erklärt, wenn ihnen die Polizei genommen würdc. Den Gemeinden, in denen die Königliche Polizek aus böberen Rücksichten eingerichtet wird, wird dadurch ein so wichtiger Zweig der Selbstverwaltung entjogen, daß der Staat wenigsteng den größten Teil der Kosten der Königlichen — 5 übernehmen müßte. Es ist ja gar nicht ausgeschlossen, daß die Regierung sich nur jetzt mit einem Drittel begnügt und später wieder mit neuen Forderungen kommt. Die Kommission hat allerdings den Städten sin Einwirkungzrecht eingeräumt; aber ein solches ist kein wirkliches Recht; der Versuch, den Gemeinden ein Zustimmungsrecht zu geben, ift in der Rommisston gescheitert. Die Zulassung des Verwaltungsstreit⸗ verfahrens ist gewiß eine Verbesserung. Aber cs kann sich doch nur auf die Entscheldung darüber beziehen, ob die einjelnen Positionen in der Tat polijeilicher Art sind oder nicht. Nach allem können wir der Vorlage nicht zustimmen. Wir müffen ung e erklären, daß das Verwaltungestreitverfahren nur fo aus- , . wird, daß die lage vor dem Oberverwaltungsgericht nur
edisionscharakter hat. Die Stadt Berlin wird besonderz zu den Kosten herangezogen mit Summen, wie in dieser Höhe keine andere Stadt. Nach dem geltenden Geset zahlt Berlin auf den Kopf der Bevölkerung den festen Betrag von 2506 S6, dag war eine Mark mehr als der Beitrag der Stadt, die den nächsthöchsten Beitrag zu zahlen hatte. Nach dieser Vorlage kommen für Beriin 269 auf den Kopf beraus, die nächste Stadt Königsberg zahlt 222 4. In Berlin kommen nun neben den ortspolszeilichen Kosten auch die landesgpolizeilichen, die Reglerungspolizeikosten in Betracht. Die Vorlage brachte für letztere nur 4 Yi in Abzug. Als die Vorlage erschien, bat der Oberbürgermeister um die Ünter⸗ lagen dafür, um fich dazu äußern ju können. Eine Antwort darauf wurde nicht erteilt. In der Kommission wurde eine Zusammen⸗ stellung der Kosten vorgelegt, aber irgend ein Maßstab für bie Ver= teilung der Kosten auf landespolizeiliche und ortsvoltzeiliche Zwecke enthielt die Aufstellung nicht. Die Aufstellung ist im einzelnen anfechtbar. An Schutzmannsgehältern sind j. B. 9141 880 berechnet, und davon sollen auf ortspoliz-lliche Geschãfte Als38 104 M und auf landespolizeiliche nur 3776 ½ entfallen. Zu einer Marineangelegenheit sind Berliner Schutzleute ab⸗ kommandiert worden, und dafür sind über 33 009 gejahlt worden. Danach kann man bemessen, wie weit die Schutz eut⸗ für landespolizeiliche Zwecke gebraucht werden. Die Rechte der Stadt Berlin werden durch die Vorlage aufs äußerste beschränkt; der Beitrag steht nach diesem Gesetze ein für allemal fest, und selbst wenn sich nachher herausstellen sollte, daß der Verteilungsmaßstab falsch ist, so kann auch das Oberverwaltungs⸗
gericht nichts daran ändern. Wir beantragen deshalb, den Abzug der landespolizeilichen Kosten auf 10 0 statt auf 5 o der Kommissionsfassung festzusetzen. Und außerdem beantragen wir folgende Resolution: die Königliche Staatgregierung zu ersuchen, die , vorzulegen, aus welchen ersichtlich ist; a) welche Ausgaben sie als Auegaben für die Landespolljel, welche sie als Äusgaben für die Ortspolizei in Berlin betrachtet, b wie hoch zimffermäßig die einjelnen Ausgaben der Landes und der Ortspolizei berechnet sind, 3 wie hech ziffermäßig die Kosten der ortspolijellichen Tätigkeit der
olijeipräsidenten in Berlin und den Kreisen Teltow und Nieder- barnim in Rechnung gejogen sind. Die Annahme dieser Resolution würde die Verabschiedung der Vorlage nicht aufhalten; aber wenn die nähere Prüfung der Unterlagen ergibt, daß der Abzug von 5. Yo zu niedrig ist, so hoffen wir, daß das Gesetz in Zukunft geändert werden wird. ;
Unterstaatesekretär Holtz bittet um Ablehnung der Anträge des Abg. Cassel. Die in der Resolution geforderte Aufstellung der einzelnen Kosten sei bereits in der Kommission vorgelegt worden. Wenn über alle einzelnen Positionen beraten werden sollte, könnte sich das Haus noch sehr lange damit beschäftigen. Es könne sich überhaupt nur um eine relative Abschätzung der einzelnen für landes“ und für ortspolizeiliche Zwecke gemachten Ausgaben handeln; eine absolute Sicherheit könne dafür nicht gegeben werden. 9 Damit schließt die Diskussion; 5 1 wird unverändert in der Kommissionsfassung angenommen.
S8 2 bestimmt in der Kommissionsfassung als unmittelbare Kosten sämtliche Dienstbezüge, Reisekosten, Versicherungsaus⸗ gaben, Miete für Dienstwohnungen und Diensträume, Be⸗ kleidung und Ausrüstung der Schutzmannschaft, Gebäudeunter⸗ altung, Gefängniskoften, Kosten der örtlichen Schlachtvieh⸗ und
leischbeschau und Trichinenschau usw. In Berlin werden von
usgaben und Einnahmen 5 Prozent (nach der Regierungs⸗ vorlage 4 Prozent) als nicht auf der örtlichen 1 tung beruhend abgesetzt. Zu den Ausgaben werden ferner ge⸗ rechnet 1) Pensionen und Reliktenbezüge der örtlichen Polizei⸗ beamten zum Betrage von 17 Prozent der Gesamtsumme der im Staatsetat ausgebrachten Gehälter, als Jahresnutzungs⸗ wert der Polizeigebäude R / Prozent ihres Wertes. Gemeinden,
ger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
190
in solchen Fällen wird jedoch der Jahresnutzungs wert den Ausgaben nicht hinzugerechnet, sondern zu 2/3 (nach der Vor⸗ lage zu s) von dem Kostenanteil in Abzug gebracht.
Der Abg. Cassel fr. Volksp) beantragt hierzu die Abänderung, den Abzug bei Berlin auf 10 rozent festzusetzen.
Die Abg gf (kons.) und Gen. beantragen eine redaktionelle Abänderung, wonach die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Hergabe der Gebäude uswm in einen be⸗ sonderen Paragraphen gebracht werden soll. z
Nach unerheblicher Debatte, in welcher Abg Cassel dem Unterstaatssekretär widerspricht, und Abg. Dr. Schroeder⸗ Cassel dem Antrage Bosse zustimmt, wird § 2 in der Kom⸗ missionsfassung mit dem Antrage Bosse angenommen.
Die Kommission beantragt, folgenden Ss 2a einzu⸗ schalten:
Vor der Anmeldung von Mehrforderungen zum Staats—⸗ haushaltsetat haben die Königlichen Polizeiverwaltungen den be⸗ teiligten Gemeinden Gelegenheit zur Leußerung zu geben. Wird über die von den Gemeinden erhobenen Gin wände ein Einverstãndnis nicht erzielt, so ist deren Aeußerung mit der Anmeldung den zu⸗ ständigen Ministern vorzulegen.“
s 2a wird ohne Debatte angenommen.
Nach 8 3 werden die Kostenanteile der Gemeinden nach Abzug ihrer Einnahmeanteile durch den Regierungsprãäsidenten, für den Landespolizeibezirk Berlin durch den Polizelprafidenten (Vorlage: . für jedes Rechnungsjahr vorläufig hegen Gegen diese Festsetzung findet innerhalb vier Wochen die Beschwerde an den Minister des Innern und den Finanz⸗ minister statt, die endgültig entscheiden. (Der letzte Satz ist Zusatz der Kommission.)
3 wird ohne Debatte angenommen. ach 54 werden die Kosten, wenn die Königliche Polizei⸗ verwaltung sich auf mehrere Gemeinden erstreckt, auf diese durch den Bezirksausschuß Vorlage: Regierungsprãsidenten) verteilt, und zwar zur Hälfte nach der Bevölkerungs⸗ Köhl, ur anderen Hälfte nach dem Jahressteuersoll. Auf Antrag er, Gemeinden oder des Regierungspräsidenten kann der Bezirksausschuß einen anderen Verteilungsmaßstab fest⸗ setzen. (Nach der Vorlage konnten die Gemeinden einen solchen mit Genehmigung des Ministers des Innern vereinbaren.) Gegen den Beschluß ist innerhalb zwei Wochen Beschwerde an den Minister des Innern und den Finanzminister zulãssig. Gegen den Beschluß über die Unterverteilung sieht jeder Ge⸗ meinde w vier Wochen Klage im Verwaltungs— streitverfahren beim Bezirksausschuß Vorlage: Beschwerde an den Minister des Innern) zu.
. Nach einer kurzen Debatlte zwischen dem Abg. Voß⸗ Linden nl) und dem Geheimen Oberregierungsrat Dr. Maubach wird § 4 angenommen.
Der Rest des Gesetzes wird gleichfalls ohne erhebliche De⸗ batte in der Kommissionsfassung angenommen. Die esolu⸗ tionen der Kommission werben angenommen. Der Antrag des Abg. Cassel wird abgelehnt. Die zur Vorlage ein⸗ gegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Abg. Dr. Friedberg (nl) fragt an, wann der Antrag Kreth wegen Zulassung der litauischen, masurischen und wendischen Sprache in öffenllichen Versammlungen werde zur Verhandlung gestellt werden; seine Partei lege auf diesen Antrag Wert, da er einem gleichen Antrage des Abg. Schwabach im Reichstage entspreche.
Vizepräsident Dr. Krause erwidert, daß der Antrag für die Montagsitzung in Aussicht genommen sei.
Näͤchste Sitzung Freitag, 11 Uhr. (Dritte Beratung des Polizeikostengesetzes; kleinere Vorlagen; Anfrage wegen der Wegeordnungen in Sachsen und Westpreußen; Interpellation Linz wegen der rheinischen Landgemeindeordnung; Petitionen)
Sandel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. Mär 1908 betrugen (4 und — im Vergleich zur Vorwoche):
Attiva: , ,
Metallbestand (der 3 4. Bestand an kurs⸗ . fähigem deutschen Gelde oder an Gold in Barren oder aus⸗ 2 ländischen Münzen,
das Kilogr. fein zu 2784 A berechnet) 70 947 000 775 972 000 S8 g 0 000 93 lo 0 ο 6 -— 142 397 000) (- 145 468 000)
Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen 65 633 000 75 823 000 23 930 009 ( 6 931 000) (— 3 000 (–— 4000 000
Bestand an Noten anderer Banken 10715 000 6 633 000 10011000 21 243 00 - 23 363 O00) (- 19 363 000) Bestand an Wechseln 1255 5353 6060 1 259 5y6 G L s 335 6565 03 7b 0 ο . 277 862 000) (276 502 000) Bestand an Lombard⸗
forderungen ; 255 687 000 198 974 000 185 864 000 ls hᷣ I O 0E I29 399 000) ( 128 076 000) Bestand an Effekten 135 001 0090 161 201 000 201 790 000 C 85 772 000 4 89 350 00 · 89 865 00 Bestand an sonstigen
k 107 105 000 95 111 000 76 465 000 C 8154 000 — 13 164 004 (— 3 806 000)
Passiva: das Grundkapital
der Reservefonds. 64 dl4 009 z (underãndert) (unverãndert) der Betrag der um⸗
laufenden Noten. 1781 782 000 1731 486 000 1 629 098 000 ¶ tꝛs 263 0 ο 79 654 000) ( 367 938 00) 9 sonstigen täglich
älligen Verbind⸗ n
180 000 000 (underãndert)
64 814 000 (unverãndert)
180 000 000 (unverandert)
180 000 009 (unverãndert) 64 14 000
620 S765 90009 595 958 0900 o88 96 9090 C 16078 000) 64 389 000 (- 45 324 000) 36 248 009 31 132 0090 23 468 000
eg nur angenehm empfinden, wenn geeignete und brauchbare polizei⸗ liche Organe zur Uebernahme bereit sind. Wir erkennen mit Rücksicht
die Gebäude und Einrichtungen bisher unentgeltlich hergegeben haben, sollen sie auch ferner der Ortspolizeibehörde belassen,
die sonstigen Passiva ¶— 3 l boo ck. 2 115 o . 33 G