1908 / 83 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

stein in Neunkirchen als Landrichter nach Frankfurt a. M., der Landgerichtsrat Loerbrocks in Essen und der Amtsrichter Geppert in Krossen als Landrichter nach Wiesbaden, die Amtsrichter Rinn in Kirchen und Freiherr Quadt⸗ Wykradt⸗Hüchtenbruck in Pleschen nach Frankfurt a. M., der Amtsrichter Dieterich in Wilhelmshaven nach Wetzlar, der Amtsgerichtsrat Lieber in Idstein und der Amtsrichter Kaysser in Katzenelnbogen nach Wiesbaden, der Amisgerichtsrat Hüffer in Salzkotten nach Paderborn, der Amtsrichter Christensen in Osten nach Kiel, der Land⸗ richter Sieloff in Insterburg als Amtsrichter nach Königs— berg i. Pr, der Amtsrichter Hempel in Ostrowo als Land— richter an das Landgericht daselbst, der Amtsgerichtsrat Melde in Querfurt nach Halberstadt, der Amtsgerichtsrat Kaldewey in Neustadt i. Westpr. nach Mühlhausen i. Th., der Amts⸗ richter Brüll in Obornik nach Gnesen und der Amtsrichter Dr. Fer i ne, in Strelno nach Obornik.

Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Fabrikbesitzer Wilhelm Kühne, der ,,. Franz Günther und der Brauerei⸗ direktor Dr. Waldemar Frentz el in Charlottenburg, der Kauf⸗ mann Konrad Meyer in Grunewald bei dem Landgericht NJ in Berlin, der Kaufmann Heinrich Schoenberg in Danzig bei dem Landgericht daselbst.

Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der 1 Georg Lehmann in Charlottenburg bei dem

andgericht I in Berlin, der Kaufmann Georg Apreck in Danzig bei dem Landgericht daselbst, wiederernannt: der Privatmann August Schmitt in Cassel bei dem Landgericht daselbst und der Kaufmann Karl Wentzel in Stettin bei dem Landgericht daselbst.

Versetzt sind: der Stgatsanwaltschaftsrat Althaus in Essen an die Oberstaatsanwaltschaft in Hamm, die Staatsanwälte: Rohrlack von der Staatganwaltschaft des Landgerichts Lin Berlin an die Amtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht Berlin⸗ Mitte, Dr. Kiesel in Neuwied an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Lin Berlin, und Hootz in Ratibor und Geras 6. ——9 an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts NI in

n.

Zu Notaren sind ernannt: die Rechts anwälte Justizrat Krüger in Osterode, Ostpr., Justizrat Sternfeld in Stettin, Moeck in Oderberg, Oppenheimer in ä . Kindor in Marienburg und Dr. Langemak in Stralsund.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Justizrat Levysohn bei dem Landgericht in Danzig, Dr. Eliel bei dem Landgericht in Cöln, Heiliger in Wilhelmsburg bei dem Amtsgericht in Harburg und Reinecke bei dem Amtagericht in Hötensleben.

Mit der Löschung der Rechtsanwälte Justizrat Levysohn und Rein ecke ist zugleich deren Amt als Notar erloschen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Brummund aus Falkenburg bei dem Amte⸗ . in Pankow mit dem Wohnsitz in Nieder⸗Schönhausen,

olze aus Halle a. S. bei dem Amtsgericht in Westerland a. Sylt, der Staatsanwalt a. D. und Syndikus des Rheinisch⸗ Bf lie Kohlensyndikats Dr. Schieß bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Essen, die Gerichtsassessoren Dr. Rheinstein bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Dr. , bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Dr. Orzegow bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Düsseldorf, Ephraim bei dem Amtsgericht in Küstrin, Dr. Matthes bei dem Amtsgericht in Zabrze mit dem Wohnsitz in Ruda i. O⸗Schl. und Dechant bei dem Amts— gericht in Heinsberg.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Forstkassenrendantenstelle zu Torgelow im Regierungsbezirk Stettin ist zum 1. Juni 1908 zu besetzen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Bekanntmachung.

Die „Turnlehrer⸗Bildungsanstalt“ in Berlin führt vom 1. April d. J. ab die Bezeichnung „Lande s⸗Turnanstalt“. Berlin, den 4. April 1908. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenherten. Im Auftrage: Schwartz kopff.

Der hisherige Hilfsbibliothekar an der Königlichen Bi— bliothek in Berlin Dr. Friedrich Müller ist zum Bibliothekar an derselben Bibliothek und

der bisherige Hilfsbibliothekar an der Königlichen Bi⸗ bliothek in Berlin Dr. Ettlinger zum Bibliothekar an der Königlichen Universitätsbibliothek in Göttingen ernannt worden.

Der Bibliothekar an der Königlichen Universitätsbibliothek in Berlin Dr. Joachim ist in gleicher Eigenschaft an die Bug Universitätsbibliothek in Göttingen und

er Bibliothekar an der Königlichen und Universitäts⸗ bibliothek in Breslau Dr. Pretzsch in gleicher Eigenschaft an die Königliche Universitätsbibliothek in Berlin versetzt worden.

Der Bureauhilfsarbeiter, Zivilsupernumerar Georg Neumann aus Potsdam ist zum Verwaltungssekretär bei dem Königlichen Institut für Infektionskrankheiten in Berlin ernannt worden.

Oberrechnungs kammer.

Die bisherigen Hilfsrevisoren: Regierungssekretär Ull⸗ mann aus Potsdam, Eisenbahnsekretär Kullmann aus Halle a. S., Oberlandesgerichtssekretär Helmer king aus Celle und Regierungssekretär Langefeld aus Cassel sind zu Ge⸗ heimen Rechnungsrevisoren bei der Königlichen Oberrechnungs⸗ kammer ernannt worden.

Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen in der Staatsbauverwaltung.

§1. Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Aust sicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die

tüchtige, pünktli und von tändige Ausführung derselben auch in led fer n die erforderliche Sicherheit bietet. 2 § 2. Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge ze. Verdingungganschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛc sind an den

in der Ausschrelbung bezeichneten Stellen einzufehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

. * 8 3. Form und Inhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern . mit der 6 der Aus⸗ schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankiert bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.

Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be— dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft;

b. die Angabe der e , Hell nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise jüär die Ginheiten als auch der Gesamtforderung; stimmt die mtforderung mit den Einheitsprelsen nicht überein, so sollen die letzteren m nd sein;

e. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

d. seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Ecklärung, daß sie sich für das Angebot salldarisch verbindlich machen, und die Be⸗ zeichnung eines zur führung und jur Empfangnahme der Zahlungen Bevoll en; letzteres Erfordernis gilt auch für die Gebote von Gesellschaften; .

6. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit eingereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungs⸗ termine eingesandt und derartig bejeichnet sein, daß sich ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören; gab 9 . etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von

abrikaten.

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, ins besondere solche, welche bis zu der festgesetzten Termingstunde bei der Behörde nicht eingegangen welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreihung selbst abweichen, oder das Gebot an GSonderbedingungen knüpfen, haben keine 3 auf Berücksichtigung.

Es sollen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden halten zu wollen. z

4.

Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlagsfrist beiw. der von ibnen bezeichneten kürzeren Frist (5 3 letzter Absatzt an

ihre Angebote gebunden.

Die Bewerber un n sich mit Abgabe des Angebots in bezug auf alle für sie d enistehenden Verbindlichkeiten der Ge⸗ m die ausschreibende Behörde ihren

richts barkeit des Ortes, an welch Sitz hat und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen. § 5.

Zulas sung mum Eröffnungstermin. , e r ie deer. zu dem nungster : en Gebote ist nicht gestattet. . .

.

Sghörde ode von er

FröffnuUngstermin zu gewãhlten Unternehmer mit zu vollziehendem Protokoll oder durch 6 schrift Mitteilung ertellt.

Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft lt wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen. oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Gingang eines rechtzeltig abgesendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein Gebot nicht mehr gin falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Eintreffen der

uschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht gegeben hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er= halten, wird nur dann erteilt, wenn dieselben bei Einreichung des An- gebots un ter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrags einen des- allsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann jurückgegeben, wenn dies in dem Angebotschreiben ausdrücklich verlangt wird. und erfolgt alsdann die Rücksendun 9. Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablebnung deg⸗ selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagschreibens hat der Unternehmer um- gehend schriftlich ju bestätigen.

Vertragzabschluß.

Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Srfordern über den durch die Erteilung des Zuschlags zustande ge⸗ kommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.

Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.

Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungganschläge, Zeichnungen ꝛc, welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterjeichnen.

§ 8. Kautionsstellung.

Innerhalb 14 Tagen nach der e r des Zuschlags hat der Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückjutreten und Schadenersatz zu beanspruchen. 50

Kosten der Ausschreibung.

Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nicht beizutragen.

Die vorstehenden Bedingungen werden zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Berlin, den 21. März 1908. Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission. Kayser.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11 der Preußischen Gesetzsamm lung enthält unter

Nr. 10 878 das Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, be⸗ treffend die Verpflichtung der Gemeinden zur Bullenhaltung, vom 8. Januar 1900 Regierungsbl. S. 21 vom 7. März 1908, und unter

Nr. 10 879 die Verordnung, betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes vom 28. Juni 1906, vom 23. März 1908.

Berlin W., den 6. April 1908.

Königliches , , m, rüũ er.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Prenß en. Berlin, 6. April.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten, „W. T. B.“ zufolge, vorgestern auf der Fahrt von Syrakus nach Messina die Vortrage des Vertreters des Auswärtigen Amtes, Gesandten Dr. Freiherrn von Jenisch, des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Grafen von Hülsen⸗ ,, des Chefs des Marinekabinetts, Vizeadmirals von Müller.

Dem Landrat Dr. Freiherrn von Lüdinghausen gen. Wolff in Gumbinnen sst die kommissarische Verwaltung der Stelle des Polizeipräsidenten in Schöneberg übertragen worden.

Der Regierungsrat Wohlfarth in Stettin ist in die allgemeine Staatsverwaltung übernommen und der Königlichen Regierung in Oppeln zur dienstlichen Verwendung zugeteilt, der Regierungsrat von Lucke in Breslau der Königlichen Regierung in Liegnitz, der Regierungsrat Dr. Tiede in Oppeln der Königlichen Regierung in Minden, der Negierungs⸗ rat Dr. Schweighoffer aus Hildesheim der Koͤniglichen Regierung in Breslau, der Regierungsrat Dr. Lung stras in Bromberg der Königlichen Regierung in Sigmaringen und der Regierungsassessor Dr. Weyermann in Minden der Königlichen Regierung in Oppeln zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden.

Zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften sind zugeteilt worden: die neuernannten Regierungsassessoren Dr. Kade aus Cassel dem Landrat des Kreises Frankenstein, Dr. Schwering aus Düsseldorf dem Landrat des Kreises , n,, von Alemann aus Minden dem Landrat des

eises Oels Dr. von Mantey aus Schleswig dem Landrat des Kreises Fulda und Dr. von Hövel aus Königsberg dem Landrat des Landkreises Harburg.

Laut Meldung des. W. T. B.“ ist S. M. Flußkanonenboot „Vorwärts“ am 3. April in Hankau (Yangise) eingetroffen.

S. M. S. „Sperber“ ist am 3. April in Benguella ein⸗ getroffen und gestern von dort nach Mossamedes in See gegangen.

S. M. S. „Seeadler“ ist vorgestern in Durban ein⸗ , und geht übermorgen von dort nach Mozambique in See.

S. M. S. „Planet“ ist vorgestern in Brisbane ein⸗ . und geht am 9. April von dort nach Sydney in See.

Württemberg.

Der „Staatsanzeiger für Württemberg“ veröffentlicht einen Bericht des Justizministers von Schmidlin an Seine Majestät den König, in dem der Minister mitteilt, daß vom 1. Juni d. J. ab bei allen Amtsgerichten des Landes ö schöffengerichtliche . jug endliche

ersonen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Diese Strafsachen sollen grundsätzlich zum Geschäͤftskreise des auf⸗ sichtführenden Amtsrichters gehören, der mit der vormund⸗ schaftsrichterlichen Tätigkeit betraut ist. Es soll auch womöglich eine äußere . der Hauptverhandlungen gegen ugendliche Personen von den übrigen . Ver⸗ andlungen durchgeführt werden.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Im ungarischen Abgeordnetenhause wurde vor⸗ gestern der Kultusminister in der Angelegenheit des Ministerial⸗ rats im Unterrichtsministerium Barons Barkoczy inter⸗ pelliert, der als Zeuge bei einer standesamtlichen . das Protokoll zu unterschreiben verweigert habe, bei dem feierlichen Akte sitzen geblieben sei und hierdurch gegen das Gesetz demonstriert habe.

Nach dem Bericht des. W. T. B.“ gab der Kultugsminister Graf Apponyi die Erklärung ab, daß das Gesetz nicht vorschreibe, daß die Zeugen das Protokoll unterschreihen müssen. Er habe Barkoczh zur Rede gestellt, und dieser habe sich enlschieden dagegen verwahrt, daß er gegen das Gesetz hätte demonstrieren wollen. Insofern trotzdem der Anschein einer Demonstration hervorgerufen worden sei, bedauere und mißbillige dies der Minister. Er werde stets für Gesetz und Gewissensfreiheit eintreten. Ein Anlaß, gegen Barkocjy vorzugehen, sei nicht vorhanden.

Die Antwort des Ministers wurde mit großer Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Großbritannien und Irland.

Der erkrankte Premierminister Campbell Bannerman hat seine Entlassung nachgesucht. Wie das, W. T. B.“ meldet, hat der König Eduard, der gegenwärtig in Biarritz weilt, die Demission des Ministers angenommen und Bannerman sein Bedauern über den Rücktritt und die besten Wünsche für seine Wiedergenesung ausgesprochen. Gleichzeitig hat der König den Schatzsekretär Asquith bitten lassen, nach Biarritz zu kommen, um ihm den Posten des Premierministers anzubieten.

Frankreich.

In dem vorgestern abgehaltenen Ministerrat teilte, wie das „W. T. B.“ meldet, der Minister des Aeußern Pichon Telegramme des Generals d Amade mit, wonach die Be⸗ ruhigung in Casablanga starke Fortschritte mache und die Unterwerfung der Schaujas in Aussicht stehe.

Rußland.

In der vorgestrigen Sitzung der Reichs duma wurde über das Budget der Synode verhandelt.

Der Berichterstatter der Budgetkommission wies, . W. T B. zufolge, darauf hin, daß es notwendig sei, eine Rechnunge⸗ legung der Synode gegenüber der Reichgkontrolle einjuführen mit Aus. nahme der Kirchen und Klöster, und daß die Kredite und Spezialmittel der Synode der Reichsrentei zukommen müßten. Der Ober⸗ prokurator der Synode ersuchte, die Forderung, daß die Synode der Reiche kontrolle eine allgemeine Rechnungsablegung zu leisten habe, abzulehnen, da diejenigen Mittel, die der Kirche von der Krone zu⸗= kommen, der Reichskontrolle unterliegen, sodaß es sich bloß um die Spezialmittel handle, für die eine Synodalkontrolle vorbanden sei. Der Redner forderte für die orthodoxe Kirche dieselben Rechte in der Verwaltung ihrer Vermögen anzuerkennen, die das Gesetz den luthe⸗ rischen, katholischen und armenisch⸗gregorlanischen Konfessionen garan⸗

: 6 .

tiert habe und hob herbor, daß er immer das Prinzip innerer Selb⸗ ständigkeit der Kirche, nicht die Trennung vom Staat, sondern den Bund mit dem letzteren von dieser Tribüne verteidigen werde.

Das Haus nahm hierauf mit kleinen Abänderungen die von den Oktohristen vorgeschlagene eng en welche die der Budgetkommission insofern ändert, als sie die Unterstellung der Spezialmittel der Synode unter die Rechenschaft der Reichs⸗ kontrolle ausscheidet.

. Die Auflösung des finnischen Landtags ist durch eine Allerhöchste Urkunde für heute angeordnet und die Einberufung des neuen Landtags auf den 1. August, der Beginn der Neuwahlen auf den J. Juli festgesetzt worden.

Ueber die Auflösung des Landtags teilt, laut Meldung des W. T. B.“, ein Communiqué folgendes mit:

Ber Ministerrat habe auf Befehl des Kaisers den Bericht des finnischen Generalgouverneurs, betreffend den vom Landtag dem Senate ausgesprochenen Tadel, beraten. In diesem Bericht spricht der Generalgouverneur die Ueberzeugung aus, daß die Resolution des Landtage vom 28. März nicht den Ausdruck der Meinung des ganzen finnischen Volkes und eine unzulässige Be⸗ urtellung der auf Allerhöchsten Willen getroffenen Maß⸗ nahmen darstelle. Daher halte er die Auflösung, det Landtages und Neuwahlen für notwendig. Der Ministerrat seiner= seits fand die Resolution des Landtages beleidigend für die Reichs⸗ regierung und ein n. Einschreiten nötig. Der Ministerrat er⸗ klärt, er babe seine Aufmerksamkeit . das wiederholte un⸗ statthafte Verhalten des Landtages ju den Maßnahmen der höchsten Regierung gerichtet, und weist auf die Debatten über den der Reichsrentei zu entrichtenden Beitrag für Militarbedürfnisse hin. Diese Tatsachen hätten den Be⸗ weis geliefert für die extremradikale Richtung des Landtages, die nicht geduldet werden könne. Die Auflösung aber werde dem Lande zum Nutzen dienen. Der Ministerrat gelangte zu der Ansicht, daß der Anfrag des Generalgouperneurs die einzig richtige und notwendige Lösung sei, und gab sein Gutachten dahin ab, sofort den Landtag auf⸗ zulösen und Neuwahlen anzuberaumen. .

Italien.

Die Jacht „Hohenzollern“ mit dem deutschen Kaiser⸗

paar, dem Prinzen August Wilhelm und der

rinzessin Viktoria Luise an Bord sowie die Begleit⸗ chiffe Hamburg; und „Sleipner“ und der italienische Kreuzer „Varesen, die, wie gemeldet, vorgestern früh Syrakus ver⸗ lassen hatten, sind, ‚W. T. B. zufolge, nach sechsstündiger prächtiger Fahrt unter dem Salut der Geschütze der Forts in Messina eingetroffen. Im Laufe des gestrigen Tages begaben Sich die Kaiserin, der Prinz August Wilhelm und die Prinzessin Viktoria Luise nach Taormina, während der Kaiser mit den Herren des Gefolges nach Castanea fuhr, einem Dorf 1000 Fuß über dem Meere in den Bergen, von wo sich eine prächtige Aussicht über die Meerenge und die calabrischen Berge jowie über Sizilien bietet. Abends kehrten die 4 rng mit Gefolge an Bord der „Hohenzollern“ urüũck. ; Die Deputiertenkammer hat vorgestern das Marinebudget bewilligt und beschlossen, sich bis zum 12. Mai zu vertagen.

Portugal.

Gestern haben die Wahlen zur Deputiertenkam mer stattgefunden. Wie das W. T. B.“ meldet, haben aus diesem Anlaß in Lissabon ernste Ruhestörungen und Zusammenstöße mit dem Militär ats dn, bei denen die Truppen Feuer gaben; in der Provinz sind die Wahlen im allgemeinen ruhig verlaufen, weder in Oporto noch in anderen größeren Provinz⸗ städten haben sich gröbere Exzesse ereignet.

Niederlande.

Der König von Sachsen ist, „W. T. B.“ zufolge, gestern nachmittag in Antwerpen eingetroffen.

Serbien.

In der vorgestrigen Sitzung der Skupschtina ist ent⸗ gegen einem Antrage der Jungradikalen, den Handelsvertrag mit Oesterrei ch⸗Ungarn vor orten der Budgetdebatte auf die Tagesordnung zu setzen, ein Antrag des Vizepräsidenten Stojkowitsch angenommen worden, den Handelsvertrag erst an zweiter Stelle zu beraten. Infolge dieses Zwischenfalls haben,

W. T. B.“ zue, die Jungliberalen beschlossen, von heute ab in der Skupschtina Obstruktion zu treiben.

Amerika.

Die Schiedsgerichtsverträge zwischen den Ver⸗ einigten Staaten und England und zwischen den Ver⸗ einigten Staaten und Norwegen, die auf Grund der früheren Verträge aufs neue festgestellt worden sind, sind, „W. T. B.“ zufolge, vorgestern unterzeichnet worden.

Asien.

Nach einer Meldung des, W. T. B.“ ist Mukhber el Mülk, der Präsident des persischen Parlaments, vorgestern zurückgetreten und an seiner Stelle Mumtas ed Dauleh jum Präsidenten gewählt worden.

Wie die „Times“ melden, hat das persische Ministerium seine Demission eingereicht.

Afrika.

In Tanger eingetroffene Briefe melden, dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, daß eine Mah alla unter Mulay Zwyn, einem Brüder Abdul Asis, die sich auf dem Marsche von Rabat nach Fez befunden habe, bei ihrer Ankunft in dem Ge⸗ biet der Semmur umzingelt und durch Leute des Semmur⸗ stammes gefangen genommen worden sei.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die vorgestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tags und des . der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

Der Reichstag setzte in seiner heutigen 141. Sitzung die en,, des Entwurfs eines Vereins gesetzes fort. 8 des Entwurfs lautet nach den Anträgen der XIV. Kommission: ö „Beauftragte, welche die Polizei in eine cffentliche Versamm⸗ lung entsendet, haben sich unter Kundgebung ihrer Eigenschaft dem Leiter oder, solange dieser nicht bestellt ist, dem Veranstalter der Versammlung zu erkennen zu geben. Den Beauftragten muß ein angemessener Platz eingeräumt Die Poltjei darf nicht mehr als jwei Beauftragte ent⸗ enden.“ Die Abgg. Albrecht und Gen. (Soz.) beantragen, den Satz „Den Beauftragten muß ein angemessener Platz eingeräumt werden“ zu streichen.

Von den Abgg. Trimborn und Gen. (Zentr.) ist ein Antrag eingebracht, wonach die Vorschrift des 3 8 nicht platz⸗ greifen soll für die Versammlungen der Gewerbetreibenden, Ge⸗ werbegehilfen, Gesellen, Fabrikarbeiter usw. usw., die auf Grund des 8 1352 der Gewerbeordnung einberufen sind und für die es nach S Za keiner Anzeigen bedarf, sofern sie öffentlich be⸗ kannt gemacht worden sind. .

Abg. Trimborn (Zentr): Unser Antrag bezweckt, die gewerb⸗ liche Koalition von der polizeilichen Ueberwachung zu befreien (große andauernde Unruhe), um die Arbeiter davor zu schützen, daß ihre Pläne gegen die Arbeitgeber diesen verraten werden, und Denunziationen vorzubeugen. Ich bitte Sie, unsern Antrag enzunehmen.

Abg. Heine (Soz ): Ver Antrag Trimborn hat, wie es scheint, auf allen Seiten des Haguses Zustimmung gefunden, ich brauche ihn also nicht weiter zu empfehlen. Unser Antrag ist nicht so untergeordneter Art, wie es auf den ersten Blick scheinen könnte. Der Satz: Den Beauftragten muß ein angemessener Platz eingeräumt werden“ ent⸗ hält den ganzen Geist dieses Gesetzeg. Es handelt sich danach aber um weiter nichts als um ein Vereinggesetz unter polizeilicher Kontrolle. Nun soll die Polizei auch noch dadurch bevorzugt werden, daß man ihr einen angemessenen Platz einräumt. Der Vorsitzende der Versammlung soll mit der Muͤhe belastet werden, einen Platz zu finden, der der Polizei paßt. Es können also Streitereien mit der Poltzei entstehen, die wir nicht wollen.

Unterstagtssekretär im Reichsamt des Innern Wermuth: Ich bitte, beide Anträge abzulehnen. In Württemberg, Hessen, Baden und Sachsen⸗Coburg würde eg keinem Zweifel unterliegen, daß die Polizei Beauftragte in beliebiger Zahl entsenden kann. Durch die Beschlüsse der Kommission ist in vollem Einverständnis mit der Re—= gierung festgestellt: die Polizei darf nicht mehr als zwei Beauftragte entsenden. Es liegt keine dringende Veranlassung vor, diese Be⸗ stimmung zu ändern.

Abg. Köhler (wirtsch. Vgg.) äußert Bedenken gegen diesen Paragraphen vom Standpunkte Hessens.

§z 8 wird unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen

angenommen. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (69) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde zunächst die Beratung des Antrags der Abgg. Dr. Hitze und Genossen, betreffend Ab⸗ änderung des 519 des Einkommensteuergesetzes, fortgesetzt, nach dem a. die Kreise, für die in diesem Paragraphen Steuerermäßigungen vorgesehen sind, er⸗ weitert werden, b. der pro Kopf der unterhaltungs⸗ bedürftigen ,, abzugsfähige Betrag von 50 S, den Kosten der Lebenshaltung entsprechend, Magen erhöht und die Zahl der hilar esse gn in weiterem Maße berücksichtigt werden soll. Für die durch vorstehende Ab⸗ änderung verursachten Augfälle soll durch schärfere und weitere Ausgestaltung der Progression (5 17) ein Ausgleich geschaffen werden.

Eine Reihe von Petitionen, die eine steuerliche Schonung der kleineren Einkommen wünschen, beantragt die Kom⸗ mission, der Regierung als Material zu überweisen.

Die Abgg. von Dewitz (freikons) und Genossen haben beantragt, den Antrag Hitze der Regierung zur Berücksichti⸗ gung bei der bevorstehenden Aenderung des Einkommensteuer⸗ gesetzes zu überweisen.

Abg. von Dewitz (freilons. ): Wir sind mit der Erweiterung des Kinderprivilegs einverstanden. Wag den Antrag unter b betrifft, so hat dieser für die Kommunen auf dem platten Lände eine sehr weit⸗ tragende finanzielle Bedeutung. Wir haben beantragt, den ganzen Antrag der Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen; es wird Sache der Reglerung sein, diesen Punkt besonders zu prüfen. Wir . uns mit dem letzten Teil des Antrags nur einverstanden er⸗

ären.

Abg. Keruth (fr. Volksp.): Mit der Tendenz des Antrags Hltze sind auch wir einverstanden. Infolge der Lell fi or sfr na

23 werden die weniger bemittelten Steuerzahler erhebli tärker zu den Steuern herangezogen; denn eg wird jetzt auch der Nebenverdienst besteuert. Melne n Freunde haben gegen die Deklarationspflicht im § 23 lebhaft protesliert, wir tun dies auch heute, aber wir müssen mit dem bestehenden Zustande rechnen und so uns darauf beschränken, die bestehenden Härten nach Möglich- keit zu lindern. Jedenfalls darf die in dem Antrag verlangte schaͤrfere Progression nicht schon bei einem verhältnismäßig niedrigen Ein⸗ kommen einsetzen, sondern muß da anfangen, wo es sich bereits um wirklich leistungsfäbige Zensiten handelt. Cine wirksame Re—⸗ form der ganzen Einkommensteuergesetzgebung erblicken wir aber nach wie vor nur in der endlichen Einführung des Grundsatzes der Quoti-= sierung, d. h. in der Anpassung des Einkommensteuererträgnisses an den jeweiligen Bedarf. Ich möchte beantragen, die vorliegenden Petitionen der Regierung nicht als Material, sondern jur Berück— sichtigung zu überweisen.

Abg. Wolff⸗Lissa (fr. Vgg.) spricht sich im Interesse der aus

leichenden Gerechtigkeit ebenfalls für den Antrag Hitze aus; ins—⸗ in. sei es notwendig, den Einheitssatz von 56 M pro Kind her⸗ aufzusetzen, dabei aber jede Ungleichheit in der Behandlung der

Zensiten unter und über 3000 6 Einkommen zu vermelden, namentlich zu verhindern, daß die Zensiten unter 3000 6 schlechter gestellt werden. Der eventuelle Ausfall würde unbedenklich durch eine stärkere ,, der doch wirklich als leistungsfähig anzusprechenden Ein⸗ ommen von über 100 000 gedeckt werden können. Zöge man daneben auch die Einkommen von 30 500 bis 100 009 S entsprechend stärker heran, so würde dies sogar ein Plus ergeben, das im Interesse der augglelchenden Gerechtigkeit, von der ja so viel die Rede set, die Frei⸗ lassung der großen Zahl der Zensiten bis 1500 Einkommen, die doch alle mit der Not des Tages ju kämpfen hätten, ermögliche.

Die Diskussion wird geschlossen.

Nach einem Schlußwort des Mitantragstellers Abg. Kirsch (Zentr) wird der Antrag Hitze gemäß dem Antrage der Freikonservativen gegen die Stimmen der Konservativen der Regierung zur Ir kg tig ng überwiesen. Damit erledigt sich der 6 des Abg. Schulze⸗Pelkum (kons) auf Ueber⸗ weisung als Material. Die Petitionen werden der Regierung als Material überwiesen.

Es folgt die Beratung der Uebersicht von den Staats⸗ Einnahmen und ⸗Aus gaben für das Etatsjahr 1906 und der Uebersicht von den Einnahmen und Aus⸗ gaben der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse für 1906.

(Schluß des Blattes.)

Nr. 15 des Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichgamt des Innern, vom 3. d. M., hat folgenden Inhalt; 1) Kensulatwesen: Ernennung; Todesfall. 2) Allgemeine Verwaltungssachen: Vergütungen für die mittleren und unteren Beamten der Verwaltung des Kaiser Wilhelm⸗Kanalg bei der Be⸗ schästtigung im Lots., Fahr⸗, Bagger⸗ und Streckenaufsichtsdienste. 3) Land und Forstwirtschaft: Uebereinkunft wegen Errichtung eines internationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom. 4 Handels⸗ und Gewerbewesen: Abänderung der Prüfungsordnung für Aerzte. 5) Post⸗ und Telegraphenwesen: Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte. 6) Zoll⸗ und Steuerwesen: Ver⸗

änderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll und Steuer⸗ stellen; Veränderungen in den Abfertigungsbefugnissen von Zoll⸗ und Steuerstellen. 7) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. *

Wohlfahrtspflege.

Die Zentralstelle für Volkswoblfahrt in Berlin hat eine kleine Schrift herausgegeben, die über ihre Organisation, ihre Ziele und ihren Tätigkeitsbereich unterrichtet. Ihr ist zu entnehmen, daß dieses jüngst erst ausgebaute Instltut bereits auf eine arbeit reiche Entwicklung zurückblickt. Begründet im Jahre 1891 als Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen, wurde sie im Jahre 1906 zur Zentralstelle für Volkswohlfahrt erweitert. Sie hat jetzt die wichtigsten Zentralbehörden des Reichs und der Bundes- staaten zu Mitgliedern, ferner eine größere Anzahl sonstiger Behörden, zahlreiche Städte, über 160 Wohlfahrtsvereine, eine Reihe von Arbeit ˖

eber und Arbeiterverbänden, schließlich über 500 Firmen und Private.

ie Leitung der Zentralstelle liegt hei dem Vorstande, an de n Spitze der Staatsminister von Möller als Vorsitzender, ferner der Ministerialdirektor Dr. Thiel, Professor Dr. Hitze und Graf Douglas als stellvertretende Vorsitzende ftehen. Geschäftsführer ist der i fen Dr. Albrecht. Dem Vorstande zur Seite teht ein Beirat, dessen 96 Mitglieder (Vertrefer großer Wohlfahrtsvereine, Parlamentarier usw.) teils vom Vorstand gewählt, teils vom Reich bezw. von der preußischen Staatgreglerung ernannt sind. Er wird jzum ersten Male am 13. Mai d. J. jusammentreten, um sein Gutachten über etwa vorzuschlagende Maßnahmen auf dem Gebiet der hauswirtschaftlichen Unterweisung der weiblichen Jugend abzugeben. Dasselbe Thema steht, wie wir n vor einiger Zeit mit⸗ teilten, auf der Tagegordnung der am 11. und 12. Mai d. J. statt⸗ findenden Konferenz der Zentralstelle, der jweiten seit ihrer Umwand⸗ lung, der siebenzehnten seit ihrer Begründung. Außer diesen Jahres- ne r,. veranstaltet die Zentralstelle für kleinere Kreise bestimmte Instruktionekurse, Informationsreisen usw., die der Orientierung der in der Wohlfahrtspflege stehenden Staatabeamten, Vereingleiter, Arbeitgeber usw. dienen sollen. Ein wichtiger Teil ihrer Tätigkeit bestand, bezw. besteht in der Herausgabe von Publikationen: der periodisch erscheinenden „Zeitschrift der Zentralstelle für Volkg⸗ wohlfahrt Concordia“ und des Ratgebers für Jugendvereinigungen“, ferner der nach Bedarf herausgegebenen Schriften“, von denen jetzt 34 Bände erschienen sind, und der seit kursem herausgegebenen, fur die Massenverbreitung bestimmten „Flugschriftenn. Bemerkenswert ist auch die in einem besonderen Abschnitt geschilderte praktische Tätigkeit der Zentralstelle zur Ausbildung einer Methodik der Wohl⸗ fahrtspflege; hier hat sie vielfach in vorbildlicher Weise seit nun beinahe jwei Jahrzehnten auf den Gebieten des Wohnungs⸗ und Ge⸗ nossenschaftswesens, namentlich aber der Volkebildung und ⸗Unter⸗ haltung (durch Veranstaltung bon Oratorien und Konzerten, Musenm führungen, Volkshochschulkursen 2c.) gewirkt.

Kunst und Wissenschaft.

A. FE. In der Aprilsitzung der Gesellschaft für Erdkunde stellte der Vorsitzende, Geheimrat Professor Dr. Hellmann, nach r, ,. mehrerer geschäftlichen Angelegenheiten, den Redner des Abends, Rittmeister G. Isach sen aus Christiania, der Versammlung als erprobten Polarforscher vor, der s. 3. an der Grönlandfahrt der ‚Fram“ unter Führung von Kapitän Swerdrup beteiligt gewesen sei. In den letzten beiden Jahren habe Herr Isachsen auf dem Dampfer Kwenfijord! im Auftrage des Fürsten von Monaco Forschungsreisen nach Spitzbergen unternommen. Um Über deren Erfolge zu berichten, sei auf Einladung der Gesellschaft für Erdkunde Herr Isachsen nach Berlin gekommen. Spitzbergen, so begann der Vortragende, soll 1596 durch die Holländer entdeckt worden sein, in Wahrheit scheint es sich nur um eine Wiederauffindung gehandelt zu haben, denn schon 1194 wird in der Krönungsurkunde eines norwegischen Königs einer Insel im Eismeer gedacht, die nach dem von ihr hierbei Gesagten nur Spitzbergen gewesen sein kann. Nähere Bekanntschaft mit ihr machten die Europäer jedoch erst im 17. Jahrhundert, wo Engländer, Franzosen, Dänen, Hamburger, Russen diese haben mehrfach Spuren von sich hinterlassen nach⸗ und nebeneinander die reichen Fischgründe um die Inselgruppe herum und in deren zahlreichen Buchten ausnutzten. Am andauerndsten und erfolgreichsten waren hierbei die eee, bis in die neue Zeit hinein tätig. Frellich galten die Expeditionen nach Spitzbergen fast immer nur dem Wal. und Fischfang in seinen Gewässern; das unwirtliche Gestade und das Binnenland blieben bis auf einen schmalen Küstensaum vernach lässigt, nur die Hollander brachten es vorübergehend zu einer Nieder⸗ lassung. Das änderte sich erst im Laufe des 19. Jahrhunderts, ja genau genommen erst in den letzten 20 Jahren. Es ist hierbei abzusehen von dea Ereignissen, die zweimal die Blicke der Welt auf Spitzbergen als Ausgangspunkt für Versuche, den Nordpol mit dem Luftballon zu er⸗ reichen, lenkten, ebenso von den wiederholten Ausflügen von Touristen, die hiermit teilweise zusammenhingen und bestenfalls den Zweck hatten, das vereiste Land und seine Gletscher und die Mitternachtssonne vom Dampfschiff aus ju sehen. Dag Innere der Insel blieb un bekannt bis 1890, und selbst an den Küsten fanden sich in den letzten Jahrzehnten erst wenige Niederlassungen hinzu, unter denen zwei Kohlenbergwerke an der Westküste bei Green Harbour und Coal Bay, die vorteilhaft arbeiten sollen, sowie der Versuch eines Herrn Douglas, ein großes Stück Land an der Küste urbar zu machen, bemerkenswert sind. 4 wie vor ist Spitz⸗ bergen herrenloses Land, es weht hier an keiner Stelle eine nationale Flagge, besteht nirgends etwas einer Verwaltung Aehnliches. Das könnte eltsam erscheinen, wenn man sich nicht erinnerte, daß Spitzbergen keine

nsel, sondern ein Archipel von vielen Inseln, unter denen zwei, die Westinsel und die Ostinsel an Größe die anderen bei weitem überragen, bei 70 000 qkm Flächeninhalt zwischen 765 und 800 48“ nördlicher Breite liegt, felsig und von Gebirgen durchschnitten und selbst im Sommer von sehr rauhem Klima ist. Trotz alledem darf es wunder nehmen, daß erst 1890 durch Gustav Nordenstjold ein erster, jwei tägiger Versuch gemacht wurde, in das Innere vorzudringen, und daß erst 1896 durch ir Martin Convey eine ausgedehntere Forschungsreise unternommen wurde, die ihn von der Westküste des , nn, bis 2 des Weges jur Ost⸗ küste führte. Saffenland heißt die schmalste Stelle der Westinsel zwischen deren nördlichem und südlichem Teil. Die meisten jetzt benutzten Häfen liegen an der Westküste des nördlichen Inselbeckeng: Klings⸗Bah, Croß⸗Bay, Magdalenen Bay; auf dieser vergleiche weise eisfreien Selte liegt auch die Dänen. Insel, bekannt durch die Ballon⸗ aufstiege von André und Wellman. Nach diesem Teil der Küste waren auch die beiden Expeditionen Isachsens gerichtet. Ueber seine eigenen Versuche, das über alle Begriffe unwirtliche, felsige und zerrissene Innere Spitzbergen zu erforschen, berichtete der Vortragende, daß er 1906 am 12. Jull von Kings⸗Bay aus, wo der Kweufsord“ einstweilen vor Anker blieb, aufgebrochen sek. Vie Expedition bestand aus 8 Mann. Sie war ausgerüstet mit einem 2—3 m langen Schlitten, der 1 Grmessen mit höljenen oder stählenen Kufen versehen werden, au in einen Wagen verwandelt werden konnte, ju welchem Zweck Räder mitgenommen waren. Das Gesamtgepäck betrug 300 kg. Außer allem nötigen Gerät für Gletscherwanderungen, Gig⸗ pickel, Seilen z, hatte man sich mit Proviant für 2 3 Monate versehen. Auch fehlte nichts zur Vornahme topographischer Messungen und zu umfangreichem Photographieren Nötige. Von letzterer Möglichkeit ist ein sehr ausgiebiger Gebrauch gemacht worden, wle eine große Anzahl ganz vorzüglicher Lichtbilder erwies, die vorgeführt wurden. Alle enthüllen die furchtbaren Schwierigkeiten der Wanderung und die ganze Trostlosigkeit dieser Landschaft: Eine scharfe, unerklimmbare, kahle Felsenspitze liegt hart an der anderen man begrelft den Ramen „Spitzbergen an den Abhängen und den tieferen Stellen von Tälern tst bei diesem Felsenmeer * nicht zu sprechen, höchsteng von Zwischenräumen zwischen den Fels-