werden soll; die Arbeiten sind mit den Zensuren zu den Prüfungs⸗ akten zu nehmen.
Wenn die vier schriftlichen Arbeiten den Anforderungen nicht genügen, so ist die Prüfung nicht k
-. 3. g . tunlichst bald nach der Beendigung er schriftlichen Prüfun
Zu einem . für die mündliche Prüfung sollen nicht mehr als fünf Rechtskandidaten geladen werden. .
Den Gegenstand der mündlichen Befragung bilden die Disziplinen des öffentlichen und Privatrechts und der Rechtegeschichte sowie die Grundlagen der Staatgwissenschaften.
Der Vorsitzende hat auf eine geeignete Fragestellung hinzuwirken; ob er sich an der mündlichen Befragung beteiligen will, bleibt seinem Ermessen überlassen. .
Zu der mündlichen Prüfung . als Zuhörer Studierende der Rechtswissenschaft und Rechtskandidaten in der Regel Zutritt erhalten; die näheren Anordnungen erläßt der Vorsitzende.
Ein Kandidat, der den Termin für die mündliche Prüfung ver⸗ säumt, soll von dem Vorsitzenden in der Regel nicht vor Ablauf von drei bis sechs Monaten ju einem neuen Termine geladen werden. Bei jweimaliger Versäumnis gilt ö.. Prüfung als nicht bestanden.
Die Frage, ob die Prüfung bestanden und im Bejahungsfall, ob sie ausreichend, gut! oder mit Auszeichnung“ bestanden ist, wird nach dem Gesamtergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung durch Stimmenmehrheit entschieden.
Bei Stimmenglelchheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag.
Die Prüfungskommission hat zu den Akten außer dem Gesamt⸗ ergebnisse der Prüfung zu vermerken:
3 ö das Ergebnis der Begutachtung der einzelnen schriftlichen rbeiten,
b. die Gegenstände der mündlichen Prüfung,
c. das Ergebnis der mündlichen Prüfung, und jwar gesondert, einerseits für die privatrechtlichen Disziplinen, die Rechtsgeschichte, das Strafrecht und das Prozeßrecht, andererseits für die übrigen öffentlich⸗ rechtlichen Disziplinen sowie die Grundlagen der Staatawissenschaften.
Eine Prüfung, die in einem Zeitraume von zwei Jahren nach der Zulassung des Rechtskandidaten nicht erledigt ist, gilt als nicht bestanden. 4
§ 11.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, ist nach dem Ablauf eines auf sechs bis jwölf Mongte zu bestimmenden Zeitraums auf seinen Antrag zu einer einmaligen Wiederholung der Prüfung zuzulassen, sofern er nachweist, daß er ein Halbjahr dem fortgesetzten Rechtes⸗ studium an einer Universität gewidmet hat. Die Prüfungskommission ist ermächtigt, dem Rechtekandidaten diejenigen Fächer zu bezeichnen, deren wiederholtes Studium von ihm vor der nochmaligen Zulassung verlangt wird. J
Die Prüfungskommission kann durch einstimmigen Beschluß das weitere Rechtsstudium an einer Universität oder die rechtswissenschaft liche Arbeit oder die drei unter Aufsicht zu fertigenden Arbeiten oder die mündliche Prüfung erlassen. Sie kann mehrere dieser Ver⸗ günstigungen zugleich bewilligen.
43.
Ein Kandidat, der bei der Anfertigung der schriftlichen Prüfungs⸗ arbeiten sich eines Täuschungsversuchs schuldig gemacht oder die Ver⸗ sicherung der selbständigen Anfertigung (55 7 33) nicht wahrheits⸗ gemäß abgegeben hat, wird von der Prüfunggkommission je nach dem Grade der Verschuldung auf Zeit oder für immer von der Prüfung ausgeschlofsen. Soll die Ausschließung für längere Zeit als ein Jahr oder für immer erfolgen, so bedarf der Beschluß der Kommission der Bestätigung des ft mfc
II. Die Vorschriften zu L treten am 1. August 1808 in Kraft.
II.
Von Rechtskandidaten, die auf ein vor dem 1. August 1998 ein⸗ ereichtes Gesuch zur ersten juristischen Prüfung oder zu einer Wieder⸗ — 69 dieser inf ung zugelassen werden, sind die unter Aufsicht zu fertigenden Arbeiten nichl zu erfordern. Das Gleiche gilt für Kandi⸗ daten, die nach dem 1. August 1908 zu einer Wiederholung der Prüfung zugelassen werden, wenn die prifug vor der Veröffentlichung . Verfügung nicht bestanden und die Wiederholung der Prüfung auf den schriftlichen oder den mündlichen Teil beschränkt ist.
IV. Wird einem Rechtskandidaten, der nach der Veröffentlichung, aber vor dem Inkrafttreten dieser Verfügung die Prüfung nicht besteht, für den Fall der Wiederholung eine der im § 11 Abs. 2 zu b der Allgemeinen Verfügung vom 12. Juli 1904 bezeichneten Ver⸗ ünstigungen bewilligt, so können ihm zugleich die unter Aufsicht zu er. Arbeiten erlassen werden.
Eine weitere allgemeine Verfügung des Justizministers vom 31. März 1908, betreffend die für die erste juristische Prüfung zu entrichtende Gebühr, enthält nachstehende Bestimmungen:
§1. Die von jedem Kandidaten der ersten juristischen Prüfung zu er⸗ hebende Gebühr beträgt fünfundfiebzig Mark. ae Gebühr ist alsbald nach der Zulassung zur Prüfung zu en en.
§ 2.
Beschränkt sich die Prüfung auf die mündliche Prüfung und einen Teil der schriftlichen Prüfung (die rechtswsssenschaftliche Arbeit oder die drei unter Aufsicht zu fertigenden Arbeiten), so ist eine Gebühr von sechzig Mark zu entrichten. Beschränkt sich die Prüfung auf den schriftlichen oder auf den mündlichen Teil der Prüfung, so beträgt die Gebühr fünfiig Mark. Beschränkt sich die Dafur auf einen Teil 4. e Prüfung, so wird eine Gebühr von dreißig Mark erhoben.
Tritt der Kandidat von der Prüfung zurück, so finden für die ere. der Gebühr die Vorschriften des Abs. 1 entsprechende An= wendung.
3.
Die Verfügung tritt am 1. ge ust 1908 in Kraft.
Wird ein Kandidat zur ersten juristischen Prüfung oder zu einer , dieser Prüfung auf ein vor dem 1. August 1908 ein⸗ ereichtes Gesuch zugelassen, so sind für die Prüfungsgebühr die big 2 Vorschriften maßgebend.
Den Sch eckprotest und den Scheckprozeß betrifft eine allgemeine Ver fügung des Justizministers vom 31. März 1908, die folgendes bestimmt:
I. Aus Anlaß des an, . es vom 11. März 1908 (Reichs- gesetzblatt S. 71) wird die Geschäftganweisung für die Gerichts—⸗ vollsteher vom JI. Dezember 1899 dahin n,. daß im zweiten Abschnitt nach dem Unterabschnitt V und hinter dem 46 als § 96a 6 6 Ue . Va. Scheckproteste folgende Vorschriften ein⸗ g et werden:
I) Außer dem Notar, dem Amtarichter und dem Gerichtsschreiber ist auch der Gerichtsvolljieher zufländig, Scheckproteste aufjunehmen 6 16 Abs. 2 des Scheckgesetzes). Das hierbei vom Gerichtsvollzieher zu
obachtende Verfahren * t sich aus den Vorschriften des Scheckgesetzes, den darin näher bezeichneten Bestimmungen der Wechselordnung sowie aus dem Gesetze, betreffend die Wechselproteststunden, vom J. Juni oe R en e, Lient mum Nachrese dasth, aß der Sch
er eckprotest dient zum weise dafür, daß der e
rechtjeitig ur Zahlung vorgelegt und nicht eingelöst oder 2 die Vorlegung vergeblich , , . ist. Als Zahlunggort gilt der bei dem Namen oder der a des Bejogenen angegebene Ort und wenn eine solche Angabe fehlt, der Augstellungsort. Der Scheck ist
bel Sicht zahlbar, die Vorlegungt bestimmt sich bei den im Inland ausgestellten und 63 a . nach §5 11 Abs. 1 und 3 des Scheckge und bei den im Ausland ausgestellten im In⸗ lande jah n Scheckz nach der Bekanntmachung des Herrn Reichs. kanzlerg hom 19. März 19053 (Reichsgesetzbl. S. Z65 und 5 11 Abs. 3 des Scheckgesetzes. ian hn h der Vebertragbarkeit des Schecks durch Indossament bleibt zu beachten, . ein auf eine Abschrift des Schecks gesetzteg Indoffament oder ein Indoffament des Bejogenen unwirksam ist. Inwöiewelt eine Wechselstempelsteuer für den Scheck in Frage kommt, ergibt sich aus 5 29 des Scheckgesetzes. Im übrigen , Satz 1 und *. az, Abs 3 bis 7, Abs. 8 zu a bis d, f, g und Abs. 9 bis 11 sinn gemäße Anwendung.
II. Dag vom Notar, von der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts und vom Gerichtzvollzieher zu haltende Wechselprotestregister erhält fortan die nung ‚Wechsel⸗ und Scheckprotestregister! und dient auch zur Eintragung der beglaubigten Abschriften der Scheckproteste.
III. Die für die Berechnung der Gebühren und Auslagen in Ansehung der Aufnahme von Wechselprotesten maßgebenden Be⸗ stimmungen gelten auch für die Erhebung von Scheckprotesten.
II. e Vorschriften über die registermäßige und geschäftliche Behandlung der Wechselprotesiaufträge gelten auch für Scheckprotest⸗ auftrãge 6 1. B. 5 17 Abs. 4. § 44 Abs. 4. 8 49 Abs. 0 der Gerichtsvolliieherordnung, 57 Abs. 4 der Geschastzanweis ung fũr Gerichtsvollzieher, 5 44 der Geschäftsordnung für die Gerichts⸗ schrelbereien der Ami sgerichte)
V. Soweit die den , betreffenden Vorschriften der Zivilprojeßordnung auf Scheckprozesse Anwendung finden, sind Scheck ⸗ Prozesse auch in der Registerführung, Geschäftsstatistik usw. wie Wech e , , d.
VI. Diese fügung tritt sofort in Kraft.
Der Kaiserliche Botschafter in London, Wirkliche Geheime Rat Graf Wolff⸗Metternich hat einen ihm Allerhöchst be⸗ willigten Url angetreten., Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der Botschaft von dem Botschaftsrat von Stumm geführt.
Der Kaiserliche Gesandte in Luxemburg von Jagow hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. d seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der 663 sesandtschaft von dem nach Luxemburg entsandten Ersten bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Bern, Legationsrat
von Buch vertretungsweise geführt.
Laut Meldung des, W. T. B.“ sind S. M. SS. „Fürst Bismarck“, „Leipzig“, „Niobe“ und „Arcona“ gestern in Jokohama 26
S. M. Tiger“ ist gestern von Hankau nach
: har gtses abgegangen.
In d r Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ lag zanzeigers. wird eine Zusammenstellung der 68 * 7 kl n Fruchtmärkten für den Monat d icht.
Sachsen.
Seine Majestät der König Friedrich Au gust ist, „W. T. B.“ zufolge, heute vormitlag mit Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Prinzessin Anna in Dresden ein⸗ getroffen.
= In der Zweiten Kam mer brachte bei der Beratung des Kapitels 97 des ordentlichen Etats, betreffend katholische Kirchen⸗ und Wohltätigkeitsanstalten, der nationalliberale Abgeordnete Dr. Vogel zur Sprache, daß die eyangelische Bevölkerung in Sagen es mit Beunruhigung empfinde, daß die Zahl der Katholiken in Sachsen ständig zu nehme.
Nach dem Bericht des W. T. B.“ wies der Redner darauf hin, daß in Sachsen nach der Verfassunggurkunde weder neue Klöster er⸗ richtet, noch jemals irgendwelche gesstliche Orden oder Kongregationen zugelassen werden dürften, führte dann eine große Anjabl einzelner — 6 an und erklärte, er halte es für die Pflicht der
ammer, die den Gid auf die Verfassung geleistet habe, und nicht minder für die Pflicht der Regierung, die Einbaltung der Verfassung und des Kirchengesetzes zu überwachen und die geschilderten Verhältnisse eingehend zu prüfen sowie das Ergebnis shrer Prüfung dem Hause mitzuteilen. — Der Kultusminister Dr. Beck erwiderte, daß er von den Verhältnissen, auf die der Vorredner hingewiesen, keine Kenntnis habe. Die Gesuche um Zulassung der⸗ artiger Stiftungen seien in allen Fällen streng nach der Verfassungs⸗ urkunde und nach dem Gesetz behandelt worden.
Baden.
In der Zweiten Kammer wurde der Minister des Auswärtigen Freiherr von Marschall gestern abend von den Nationalliberalen wegen des Staatsvertrages zwischen Baden und der Schweiz, betreffend die Grenz⸗ verlegung bei Leopoldshöhe, interpelliert.
Nach dem Bericht den W. T. B.‘ erklärte der Minister, die Regierung habe geglaubt, daß die Zustimmung der badischen Landstände zu dem Staatsvertrage nicht erforderlich sei und zwar deshalb, weil es der bisherigen Uebung entspreche, Grenzregulierungen von geringer Bedeutung nicht zum Gegenstand einer Vorlage an den Landtag zu machen. Wenn aber das Haus wünsche, . Staats. verträge künftighin dem Landtag vorgelegt werden sollen, so sei die Regierung hierzu gern bereit. — In der Digskussion erklärten c alle Redner von der Antwort der Regierung be⸗ friedigt. — Der Abg. . regte an, daß der in Rede stehende Staatsvertrag dem Landtag nicht nur jur Kenntnisnahme, wie es der Minister jugesagt habe, sondern auch zur nachträglichen Zustimmung vorgelegt, und daß ein Gesetzentwurf eingebracht werde, der augdrücklich festlege, daß die badischen Gesetze au getauschte Gebiet Anwendung finden. — daß diese Anregung erwogen werden solle.
auf das ein⸗ Der Minister bemerkte,
Oesterreich⸗ Ungarn.
Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte in der gestrigen 2 die Verhandlungen über den Dringlichkeits⸗ antrag Pogacnik, betreffend das Rekrutenkontingent, fort.
Großbritannien und Irland.
Die Regierung hat, dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, auf die Nachricht von dem Angriff aufständischer Araber auf den a,,. Dampfer Blosse Lynch“ (siehe Asien) den britischen Botschafter in Konstantinopel sogleich telegraphisch angewiesen, von der türkischen Regierung die
Bestrafung der Schuldigen zu verlangen, und darauf die
Versicherung erhalten, daß die Türkei alles tun werde, dem
. zu entsprechen und die Schifffahrt auf dem Tigris ern.
— In der gestrigen Sitzung des Unterhauses gab der Kanzler der Schatzkammer 6 die Abdankung des Ministerpräsidenten Campbell Bannerman amtlich bekannt und führte, W. T. B.“ zufolge, aus:
Es sei jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, um den großen Eigen⸗ schaften des verehrten und angesehenen leitenden Staatsmanns in passender Weise Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, oder sich über seine dem Staate geleisteten glänzenden Dienste näher ausulassen. In den Annalen der , b. Geschichte gebe es keinen Mann, der nach langen Jahren, in denen er im dichteften politischen Streit⸗ getũmmel . habe, das höchste Amt der Krone unter allge⸗ meinerer Beliebtheit und mit größeren Verdiensten niedergelegt habe. — 1 schlug hierauf vor, daß sich das Haus bis zum 14. d. M.
age. =
Der Abg. Balfour schloß sich den Ausführungen des Ministers an und brachte das lebhafte Mitgefühl der Oppo⸗ sition zum Ausdruck. Alsdann vertagte 16 das Haus bis zum 14. d. M.
Frankreich.
In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkam mer wurde ein Ergänzungskredit von A/ Millionen ö. Abhilfe der Ueberschwemmungsschäden im Süden des Landes bewilligt. Hierauf richtete der Abg. Jauréès an die Regierung eine Interpellation über innere Politik und die . des Reformprogramms.
ach dem Bericht des W. T. B. warf der Interpellant der Regierung vor, sie habe keine der in ihrem Programm enthaltenen Reformen ausgeführt und sogar einige von den schon vor der jetzigen Legislaturperiode beschlossenen zu veröffentlichen, unterlassen. — Der Ministerpräsident Clemenceau erwiderte, die Regierung habe das Trennungsgesetz trotz des empfindlichen Widerstandes aus⸗ geführt. Der Rückkauf der Westbahn sei auf dem besten Wege, dank den Bemühungen der Regierung, die übrigens dem Senat keine Befehle erteilen könne. Die Regierung sei auch bemüht gewesen, das 6 über den wöchentlichen Ruhetag ausju⸗ führen und die Lage der Eisenbahnangestellten zu verbessern. Wenn die Kammer weniger reden wollte, könnte sie mehr Reformen zustande bringen, j. B. die Einkommensteuer, für deren Annahme das Kabinett solidarisch eintrete. Die Beratung über den Rückkauf der West bahn werde im Senat nach den Osterferien beginnen, wobei das Kabinett die Vertrauensfrage stellen werde. Dle Regierung werde auch das Ein⸗ kommensteuergesetz alsbald nach der Genehmigung durch die Kammer im Senat verteidigen. Clemenceau suchte im welteren Verlauf seiner Rede nachzuweisen, welche Gefahr man liefe, wenn man ein gemäßigtes Ministerium zur Regierung kommen ließe, und daß man um jeden Preis die Reaktion vermeiden müsse. — Der Abg. Jaur és sprach darauf von ntuem gegen die Aussperrung auf den Bauten und ver⸗ sicherte, daß der Haß des Sozialismus eine Gefahr für die Regierung und für die Republik sein würde.
Die Kammer nahm mit 319 gegen 86 Stimmen eine Tagesordnung an, in der sie der . ihr Vertrauen erklärt und der Zuversicht Ausdruck gibt, daß die Regierung den K der Westbahn, die Altersversicherung der Arbeiter und die Einkommensteuer zur , ,. bringen und sich dabei einzig und allein auf die Mehrheit stützen werde, die diese Reformen wünsche. .
Nußsland. *
Der Großherzog und die Großherzogin von Hessen sind, W. T. B.“ zufolge, gestern abend von Zarskoje Sselo nach Moskau abgereist.
Die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ veröffent⸗ licht jetzt den Wortlaut der Antwort der russischen Regierung auf die englischen Reformvorschläge für Mazedonien, deren wesentlicher Inhalt bereits am 28. März mitgeteilt worden ist. Vom „W. T. B.“ wird aus der Ant⸗ wort noch folgendes hervorgehoben:
Rußland stimmt völlig mit der englischen Auffassung von der moralischen Verantwortung der Großmächte für die Beruhigung Mazedoniens überein und betont gleichfalls die Notwendigkeit energischer Maßregeln. Bezüglich der Gendarmeriefrage bedauert Rußland, von dem englischen Standpunkt abweichen zu müssen, obwohl es die Notwendigkeit He Reformen anerkenne. Vor allem müsse die Stellung des die Gendarmertieorganisation leitenden Generals ver⸗ bessert werden. Durch die Teilnahme dieses Generals an der Finanz- kommission werde ein 3 Zusammenwirken der Behörden er⸗ möglicht. Die russische Regierung sei mit einer möglichst großen Verstärkung der Gendarmerie einberstanden. Die die Gendarmerie betreffende Aufgabe müßte der Finanzkommlssion auferlegt wer die auch dag Reglement für die Gendarmerie auszuarbeiten habe. B der gegenwärtigen Lage sei eine wesentliche Verminderung der türkischen Truppen in den drei Wilajets kaum möglich. Bezüglich des Instituts der Landwache weist das Memorandum darauf hin, daß die türkische Regierung selbst desß⸗ Nützlichkeit anerkannt habe. Die er- wähnten Maßregeln stellten das Minimum dar, um den Land⸗ gemeinden Sicherheit gegen kleinere Bandenüberfälle zu ge⸗ währen. Größere Banden müßten durch Truppen bekämpft werden. Dem englischen Vorschlage bezüglich Ernennung eines maze⸗ donischen Generalgouverneurs stimme Rußland im Prinzip zwar zu, doch habe der n,, keinerlei Aussicht auf einstimmige Billigung der Mächte, noch auf Annahme durch den Sultan. Dasselbe Ziel sei durch eine Erweiterung der Befugnisse des jetzigen Generalinspektors erreichbar. Die Stellung des letzteren müsse auf eine Frist verlängert werden, die zwischen den Mächten und dem Sultan zu vereinbaren sei und nicht kürzer als die Frist des dreiprozentigen Zoll- zuschlags bemessen werden sollte. Bezüglich der Finanz. kommission werde dem englischen Vorschlag zugestimmt. Durch den Uebertritt der Zivilagenten in türkische Dienste werde das Prinzip der Souveränetät des Sultans aufrechterhalten und die Tätigkeit der Finanzkommission erleichtert. Die Kommission könne dergestalt die Kontrolle des Gerlchtswesens im Rahmen der öster⸗ reichisch⸗ ungarischen und russtschen , m ausüben. Die Gleich⸗ stellung aller sechs Mächte habe , ereits bei der Organisation der Gendarmerie bestanden. Das Einverständnis der Pforte sei er⸗ forderlich, um den deutschen, französischen, englischen und italienischen Delegierten gleiche Rechte wie dem russischen und öster⸗ reichisch ⸗ ungarischen Delegierten ju verschaffen. Die Finanz⸗ kommission könne dergestalt eine bessere Kontrolle der örtlichen Polizeiorgane mit Hilfe der Instruktiongoffiziere durchführen, gleich⸗ jeitig mit Genehmigung der Pforte auf ein Zusammenarbelten der türkischen Truppen mit den Zivilbehörden zur Bekämpfung der Banden einwirken und die Organisaston der Landwache mitfördern. Angesichts des aufrichtigen Wunscheg der Mächte, zum Wohl der Völkerschaften der drei Wilajets beizutragen, und der Notwendigkeit . Maß⸗ regeln zur Erreichung af. Zieles hofft die russische Regierung, daß der einstimmige Wunsch der Mächte unverzüglich die gegenwärtige Lage verändern werde, auf deren bedenkliche Seiten und e . die britische Regierung bereits hingewiesen habe.
— In der gestrigen Sitzung der Reichs duma wurde über den Gesetzentwurf des VUunisleriums, betreffend den Bau der Amureisenbahn, verhandelt.
Die Referenten der Wegebaukommission und der Reichs- verteidigungskommission unterstuͤtzten, obiger Quelle zufolge, die Vorlage, jedoch behauptete der erstgenannte, die enbahn
unkt notwendigerweise in Kuhenga und
ü ihren Ausgan n ,
nicht, wie das inisterium verlange, Gegen diese Auffafsung polemlsierte der Verkehrs minister in längerer Rede und wies auf die Wichtigkeit des Bahnbaus für die Hebung der Kultur und des materiellen Wohl⸗ siandes der Bevölkerung sowie für die Kolonisation des Amurgebiets bin. — Der Gehilfe des Kriegsministers bob die strategische Bedeutung der Amurbahn für den ganzen fernen Osten hervor. ide Redner betonten zum Schluß, daß die Duma durch die Annahme der Gesetzes vorlage einen Akt großer Stagtsweisheit vollbringen und gleicheitig die Interessen der im fernen Osten wohnenden Stammeg⸗ genofsen wahrnehmen würde. — Der Abg. Lerow éProgressist) erklärte, daß er gegen die Gesetzesvorlage sei. Die angeführten Daten über die Naturreichtümer des Amurgebiets halte er für unbewiesen und daher den Erfolg des Bahnbaus für problematisch. — Der Abg. Graf Nwarow (Oktobrist) führte aus, er stehe auf dem Stand⸗ punkte, daß das Amurgebiet als Territorium Rußlands jedenfalls ver⸗ teidigt und in jeder Hinsicht gehoben werden müsse. Das sei aber nur durch den Bahnbau möglich. — Der Abg. Schin garew (Kadett) wies darauf hin, daß die finanzielle Lage Rußlands eine derartige Aufgabe verblete. - Der Abg. Bobring ky (gemäßigte Rechte) ver- teldigte die Gesetzesvorlage vom strategischen, nationalen und wirt⸗
schaftlichen Standpunkte.
Darauf wurde die Sitzung auf übermorgen vertagt.
— Im finnischen Landtage verlas gestern abend der Landtagssekretär die Allerhöchste Urkunde über die Auflösung des Landtages. Nach der Verlesung erklärte der Präsident den Landtag für geschlossen.
Italien.
Die Jacht „Hohenzollern“ mit dem Deutschen Kaiser
und der Kaiserlichen Familie an Bord ist mit den Be⸗ leitschiffen, W. T. B.“ zufolge, gestern nachmittag von Hin na in Palermo eingetroffen. . .
— Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Tittoni hat, der „Agenzia Stefani“ zufolge, vom Gouver⸗ neur des italienischen Somaliland es folgendes Tele⸗ gramm erhalten:
Mogadiecio, 25. März. Segre ist am 19. Mär mit 59 Askaris, von denen 20 aus dem Gefecht von Berdalt zurückgekehrt waren, in Brava angekommen und hat die ganje durchiogene Gegend ruhig gefunden. ZJwischen Merca und Moxadiecio ist die Lage unverändert. Die Auf⸗ ständifchen sind eingeschüchtert. In der Küstengegend herrscht voll
kommene Ruhe. Portugal.
Die Deputiertenkammer einschließlich der Vertreter der Kolonien wird sich, nach einer Depesche des ‚W. T. B.“, folgendermaßen zusammensetzen: Regeneratoren 62, Pro⸗ r e, 59, Unabhängige 17, Nationalisten 2, Republikaner h, 8 ancisten 3, dissidierende Progressisten 7 Sitze. Gestern ist es wieder anläßlich der Wahlen in ver⸗ schiedenen Bezirken der Hauptstadt zu Ausschreitungen und Zusammenstößen zwischen der Menge und der be⸗ waffneten Macht gekommen, bei denen drei Personen getötet und mehrere verletzt worden sind.
2 Schweiz.
Der Nationalrat hat . „W. T. B.“ zufolge, nach viertãgiger Debatte mit gegen 53 Stimmen beschlossen, dem durch Volksabstimmung geforderten Verbot von k. Einfuhr, Durch fuhr und Verkauf des
bsinthlikörs zuzustimmen.
Griechenland.
In der Deputiertenkammer wurde der Minister⸗ präsident Theotokis gestern über die auswärtige Politik, besonders in Hinsicht auf die Türkei, interpelliert.
In Beantwortung der Anfrage erklärte der Ministerpräsident, W. T. B.“ zufolge, er glaube, die Pforte werde die Rechte Griechenlands in bezug auf die Küstenschiffahrt anerkennen, wenn nicht, werde er sie ju wahren wissen. Was die Verbesserung der griechisch , türkischen Bahnverbindungen an⸗ lange, so hoffe er auf die Zustimmung der Türkel. Von der Ausdehnung der Reformen auf die ganze europäische Türkei, ins⸗ besondere auf Epirus glaube er, daß dies den griechischen Inter⸗ essen entgegenstehbe. Die Bedeutung der Rechte des Hellenentums in Mazedonlen sei jetzt bekannt. Griechenland müsse nur seine Streit- kträfie vermehren und sich der Sympathien der Mächte zu vergewissern suchen. Es gehe nicht an, daß Volk und Presse die Bemühungen der Regierung in diesem Sinne hinderten, denn die mazedonische Frage werde 1. den Mächten nach ihren Interessen und ihren Sympathien geregelt.
Serbien.
In der Skupschtina erklärte gestern der Führer der Jungradikalen Stojanowitsch, daß die Jungradikalen es infolge wiederholter Fälle von Verfassungs- und Gesetzesver⸗ letzung für ihre Pflicht erachteten, die im Jahre 190 einge⸗ stellte Obstruktion wieder aufzunehmen. Der Redner ver⸗ wies unter anderem auf die Ermordung der beiden Nowako⸗ witsch und auf den Handelsvertrag mit Hesterreich-Ungarn, der für Serbien ungünstig sei, und trat schließlich für Neu⸗ wahlen zur Sküpschtina ein. Nachdem noch mehrere andere Redner für Neuwahlen eingetreten waren, erklärte, „W. T. B.“ zufolge, der Ministerpraͤsident Paschitsch:
Die Auflösung des Parlaments stehe nur dem König und der Majorität zu. Die von der Dpposition aufgestellte Theorie kehre sich egen den Parlamentarismut. In keinem Staate sei die freie Wahl erart gesichert, wie in Serbien. Ueber Fehler der Regierung habe nur der König oder die Majorität zu entscheiden. Die reaktionäre Theorie, die früher von oben vertreten worden sei, würde jetzt von unten unterstützt. Das Prestige Serbiens im Auslande sei gestiegen. Der Ministerpräsident polemisierte weiter gegen das Verhalten der Dpposit ion und verwies darauf, daß die Regierung die Angelegenheit Novalowitsch den Gerichten überlassen habe. Die Regierung sei ver⸗ pflichtet, gegen die von der Oppositlon aufgestellte Theorie zu kämpfen.
Bulgarien.
Der Fürst eren und die Fürstin trafen ile 2 in Sofia ein und hielten ihren . inzug in die Stadt. Am Bahnhof waren, W. T. B. zufolge, die Chefs der diplomatischen Missionen, bie Minister und andere . ende Persönlichkeiten zum Empfange erschienen. Auf em 3 war eine Ehrenkompagnie aufmarschiert. An dem vor dem Bahnhof errichteten , ,,. reichten die städtischen Behörden den . Salz und Brot
dar. Die Offiziere der Garnison bildeten vor dem Palais, die Truppen in den Straßen Spalier. Das in den prächtig ö, , Straßen zusammengeströmte Publikum begrüßte ie fürstlichen Herrschaften mit lebhaften Kundgebungen.
Amerika.
Das amerikanische Repräsentantenh aus hat, einer che des, W. T. B.“ zufolge Eiter den Gesetzentwurf, betreffend die Haftpflicht der Ar eitgeber, genehmigt.
9 A sien.
Unter den Araberstämmen im Amaradistrikt ist ein Au fstand ausgebrochen. Wie das W. T. B.“ meldet, erhielt in der Nähe eines türkischen Lagers unweit der Stadt Amara am Donnerstag voriger Woche der englische Dampfer „Blosse Lynch“, der den Tigris von Bagdad her . zweimal von den Aufständischen heftiges Gewehrfeuer, durch das zwei Passagiere getötet und mehrere verwundet wurden. Ein el. Regierungsdampfer, der bei dem Lager stationiert war, begleitete den „Blosse Lynch“ auf der gefährdeten Strecke und erwiderte das Feuer der Araber.
Afrika. Aus Casablanca wird, „W. T. B.“ zufolge, gemeldet, daß zwei Mahallas des Gegensultans Mulay Hafid Settat und Zauia el Mokri besetzt haben. Es ist nun⸗ mehr das dritte Mal, daß die Truppen Mulay Hafids das von den Franzosen geräumte Settat besetzen.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗
tags, des Herrenhauses und des Hauses der Abgeord⸗ neten befinden sich in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.
— In der heutigen 142. Sitzung des w,, welcher der Minister fuͤr Handel und Gewerbe Delbrück bei⸗ wohnte, stand der Entwurf einer Novelle zum Börsen⸗ ges e von 1896 zur 2. Beratung.
ie XV. Kommission hat durch den Abg. Dr. We be r (nl)
einen umfangreichen Bericht erstatten lassen. In der zweiten Lesung der Kommission sind die Beschlüsse erster Lesung e g wie materiell von Grund aus umgestaltet worden; der den Beratungen zweiter Lesung zu Grunde gelegte Antrag det . Mitglieder ist im wesentlichen zur Annahme elangt.
ö Auf Vorschlag des Präsidenten wurde die Beratung des Art. L der Vorlage bis zur Erledigung der Art. IL — IV zurüclgestellt. ö (
Artikel U enthält die in Abschnitt I des Börsengesetzes beabsichtigten Aenderungen. ö 36 Abs. J soll nach den Kom⸗ missionsvorschlägen folgende Fassung erhalten:
„Die Zulassung von Werspapieren zum Börsenhandel erfolgt an jeder Börse . eine Kommission (Zulassungsstelle), von deren Miigliedern mindestens die Hälfte (Vorlage ein Drittel) aug Personen bestehen muß, die sich nicht berufsmäßig am Börsenhandel mit Wertpapieren beteiligen“.
Abg. Dr. Spahn (Dentr.) fragt, aus welchen Personen die Zu⸗ lassungsstelle auFgewählt werden solle.
Geheimer Regierungsrat Dr. Göppert: Die Frage, von wem die Mitglieder der Zulassungestelle zu wählen sind, wird in Zukunft, wie 26 jetzt, durch die Börsenordnungen geregelt werden. Es wird Sache der Landesregierung sein, die Börsenordnungen dauernd zu kon- trollieren, ob durch sie genügende Garantie dafür geboten wird, daß die Vorschriften des 36 innegehalten werden.
Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Semler (nl.) wurde Art. H nach den ö en angenommen.
ierauf wurden die Art. I, Na und IV gemeinsam diskutiert. /
Artikel 3 enthält eine neue Fassung des Abschnitts IJ des Börsengesetzes (Börsentermingeschäfte; Vorlage 55 48 bis 63, Rommissionsvorschläge ö 48 bis 68). Das Börsenregister wird aufgehoben as Börsentermingeschäft in Getreide und Erzeugnissen, der Getreidemüllerei bleibt verboten; Börsentermingeschäfte in Anteilen von Bergwerks- und Fabrikunternehmungen sind nur mit Ge—⸗ nehmigung des Bundesrats zulässig. Die neuen Vorschriften, betreffend den Börsenterminhandel, sollen aber keine An⸗ wendung finden auf den Kauf oder die sonstige Anschaffung von Getreide oder Erzeugnissen der Getreidemüllerei, wenn der Abschluß nach Geschäftsbedingungen erfolgt, die der Bundesrat genehmigt hat und a Vertragschließende nur beteiligt sind: 15 Erzeuger oder Verarbeiter von Waren derselben Art wie die, welche den Gegenstand des Geschäfts bilden, oder 2) solche Kaufleute oder eingetragene Genossen⸗ schaften, zu deren Geschäftsbetrieb der Ankauf, der Verkauf oder die Beleihung von Getreide oder Erzeugnissen der Ge⸗ treidemüllerei gehort. t
Im allgemeinen sollen doe r oc e te, die den neuen Vorschriften entsprechen, verbindlich sein, wenn auf beiden Seiten als Vertragschließende Kaufleute, die in das
andelsregister eingetragen sind oder deren Eintragung nach
36 des Handelsgesetzbuches nicht erforderlich ist, oder ein⸗ getragene Genossenschaften beteiligt sind. Die Vorlage schreibt noch weiter vor:
„Handwerker sowle Personen, deren Gewerbebetrieb über den Umfang des Kleingewerbes nicht hinausgeht, gehören, auch wenn sie in das Handelsregsster eingetragen sind, nicht zu den Kaufleuten im Sinne dieser Vorschrift.“
Die Kommission hat diesen Passus gestrichen. Ein An⸗ trag der wirtschaftlichen Vereinigung (Dr. Böhme und Gen.) will ihn in folgender Fassung wiederherstellen
Personen, deren Gewerbebetrieb über den Umfang des Klein gewerbes nicht hinausgeht, gehören, auch wenn sie in das Handele⸗ reglster eingetragen sind, nicht zu den Kaufleuten im Sinne dieser
Vorschrift.
Nach 8 52 der Kommissionsbeschlüsse hat die zu be⸗ stellende Sicherheit die gesetzliche Wirkung nur, wenn die Sicherheit aus Geld oder aus Wertpapieren, die einen Kurs⸗ wert haben, besteht. (Nach der Vorlage durfte sie auch aus Waren bestehen.) ⸗ ;
Art. Na fügt als Abschnitt a in das Börsengesetz eine Reihe von Vorschriften über das Ordnungsstraf⸗ verfahren ein (85 6874). .
n Art. V wird Gefängnisstrafe und Geldstrafe bis zu 10 6 demjenigen angedroht, der aus verbotenen Börsentermingeschaͤften in Getreide oder Müllereierzeug⸗ nissen ein Gewerbe macht, nachdem er zur hig einer Ordnungsstrafe verurteilt ist, und darauf aber⸗ mals wegen eines solchen verbotenen Termingeschäftes rechtskräftig verurteilt worden ist, ebenso demjenigen, der in gewinnsüchtiger Absicht, um den Preis von Getreide oder den genannten Erzeugnissen im Widerspruch mit der durch die all⸗ emeine Marktlage gegebenen Entwicklung zu beeinflussen, ver⸗ otene Börsentermingeschäfte macht.
(Schluß des Blattes.)
— Auf der Tagegordnung für die heutige 26 Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz⸗ minifter Freiherr von Rheinbaben und der Minister der geistlichen. Unterrichts und Medizinalangelegenheiten Dr.
*
Holle beiwohnten, stand gmacht die zweite Beratung des Nachtragsetats für 1968 (Teuerungszulage).
Nach den Kommissionsbeschlüssen erhalten aus dem schon in den Etat für 1908 für die 6 6 der Beamten⸗ besoldungen eingestellten Fonds von 77 Millionen Mark die Unterbeamten einmalige Zulagen von 100 die Kanz⸗ leibeamten, Zeichner ünd miitleren Beamten solche von 150 M Die Begrenzung der Regierungs vorlage bei den mittleren Beamten bis zum Gehaltssatze von 42090 S6 hat die Kom⸗ mission gestrichen, jedoch diejenigen mittleren Beamten aus⸗ geschlossen, welche den Wohnun agel uschuß höherer Be⸗ amten beziehen. Ausgeschlossen sind ferner diejenigen Be⸗ amten, welche bereits im Etat für 1907 eine dauernde Gehaltserhöhung erfahren haben; doch sollen sie, wenn diese Erhöhung hinter dem Betrage der einmaligen Zulage zurückbleibt. den Unterschiedsbetrag als Zulage erhalten. — Die sämtlichen einmaligen Zulagen sollen auf die demnächst mit rückwirkender Kraft vom J. April 1908 an in Aussicht genommenen Aufbesserungen angerechnet werden.
Die Volksschullehrer. erhalten eine einmalige lage von 150 S, die Lehrerinnen eine solche von 125 6 (nach der Regierungsvorlage: 100 ), wenn sie ein Grund⸗ gehalt bis 1200 6 bezw. 900 M haben. Die Kom⸗ mission hat hier die Beschränkung auf die Schul⸗ verbände bis zu 25 Schulstellen gestrichen, dagegen folgenden Zusatz gemacht: „Beträgt das Grundgehalt der Lehrer mehr als 1200 S, aber weniger als 1350 , das der Lehrerinnen mehr als 900 , aber weniger als 1025 , so ist die Zulage in Höhe des Betrages zu gewähren, um welchen das Grundgehalt bei Lehrern unter 1350 , bei Lehrerinnen unter 1025 M bleibt.“
Endlich werden 1 820 000 M als Stellenzulagen für Eisenbahnbeamte ausgeworfen.
Die Kommission beantragt ferner, den Antrag der Abgg. Bachmann (ul) und Genossen auf Gewährung einer Zulage (bei höheren Beamten von 10 Prozent, bei mittleren Beamten von 125 Prozent, bei Unterbeamten von 15 Prozent des Gehalts) abzulehnen und zu beschließen, die Regierung zu er⸗ suchen, die Vorlagen wegen Erhöhung der Bezüge der Geist⸗ lichen dem Landtage noch in dieser Session zugehen zu lassen.
Es nahm zunächst der Finanzminister Freiherr von Rhein⸗ baben und nach diesem der Minister der geistlichen, Unter⸗ richts und Medizinalangelegenheiten Dr. Holle das Wort, deren Reden morgen im Wortlaut werden wiedergegeben werden. An der weiteren Debatte beteiligten sich bis zum Schluß des Blattes die Abgg. Dr. von Heydebrand und der Lasa e,, Dr. Friedberg (nl), Dr. von Savigny Centr.), Dr. Müller (fr. Volksp.) und Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.).
Bei der am 1. d. M. im 1. Hannoverschen Wahl⸗ kreis vorgenommenen Reichstagsstichwahl sind nach amt⸗ lichen Ermittelungen 21 787 Stimmen abgegeben worden. Es haben Fegter (frs. Vgg.) 12 687, Groeneveld (deutsch⸗soziah S0l5 Stimmen erhalten. Zersplittert sind 8 Stimmen ge⸗ wesen. Fegter ist somit gewählt.
Nr. 27 des Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ egeben im Minssterium der öffentlichen Arbeiten, vom 4 d. M., 64 folgenden Inhalt: Amtliches: Runderlaß vom 25. März 1808, betr. die Verwendung von Kohlenschlacke zur Herstellung von Beton. — Dienstnachrichten. — Nichtamtliches: Dienstwohngebäude für hessische Forstbeamte. — Gleislage in Kurven. — Vermischtes: Preisbewerbung um Vorbilder für einen Bebauungsplan im Guts bezirk Stolpe bei Berlin. — Wettbewerb um Entwürfe für eine Maͤdchenmiitelschule in Bielefeld. — Wettbewerb um Entwürfe zu einer Synagoge und einer Religionsschule der jüdischen Gemeinde in Berlin. — Tylopalfußboden. — Patente und Gebrauchsmuster. — Bũcherschau.
Kunst und Wissenschaft.
Ueber eine größere Anzahl von Neuerwerbungen der König⸗ lichen Museen berichtet die Aprilnummer der „Amtlichen Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen“, in der zugleich die bervor⸗ ragendsten Stücke in Abbildungen vorgeführt werden.
Für das Kaiser Friedrich⸗Museum wurde u. a. ein Relief in Lindenholz erworben, das aus Bavern stammt und in allegorischer Art die Liebe darstellt. Einem bestimmten Meister läßt sich das gut erhaltene Relief nicht zuschreiben. Dürers Monogramm und die 532 1511 sind erst später aus betrügerischer Absicht ein-
eschnitten. ) Das Museum für Völkerkunde hat eine sehr wertvolle, von Professor Krämer mitgebrachte Sammlung von Gegenständen von den Karolinen erworben. Dort herrscht vielfach die Sitte, die Häuser mit reichem Schnitzwerk zu verzieren, in dem Szenen aus der Ge⸗ schichte, aus Sagen und Märchen der Inseln dargestellt werden. Profeffor Krämer bat ein derartiges Haus in Pelau erworben. Was alles durch diese Schnitzereien dargestellt wird, mag folgende Geschichte zeigen, die das Glebelfeld eines Hauses in Bildern erzählt: Auf der kleinen Riffinsel Ngiptall bei Melegéyok an der Ostseite der großen Insel Babeldaop lebte eine arme Witwe, namens Milat. Ihr wirklicher Sohn batte sie verlassen, als er heiratete; aber sie hatte einen Adoptivfohn, der sich aus einem zufällig von ihr gefundenen Ei entwickelt batte. Dieser Junge sah, als er beranwuchs, daß die andern Leute im Dorfe häufig Fische aßen, während es bei seiner Adoptiv- mutter nur Taro (Brotfrucht) gab. Da regte sich seine dämonische Natur, er schwamm ins Meer hinaus, tauchte unter die Insel, und genau unter den Brotfruchtbaum, der vor dem Hause feiner Mutter stand. Dann höhlte er den Baumstamm Fon unten her aus und ebenso die Aeste, sodaß jede große Welle
ische in die Höhlung hinelinwarf, die vor dem Hause der armen
itwe niederfieken. So lebten die beiden eine Zeitlang im Ueberfluß, big die bösen Nachbarn neidisch wurden und den Baum umhauen wollten. Aber ehe sie das vollbracht hatten, ergoß sich so viel Wasser aug dem Baum, daß die ganze Insel unterging und alle Bewohner ertranken. Nur die Witwe entkam auf einem Flosse, auf das sie der dankbare Pflegesohn gesetzt hatte; sie wurde dann jur Stammutter der heutigen Bewohner von Pelau.
Auf einem Balken im Innern des Hauses ist die Geschichte vom Fisch und von dem Einsiedlerkrebs dargestellt: Ein Fisch fragte die zFrebse: Warum sitzt ihr immer still, während ich n meinem Essen immer hin und ber eilen muß?“ „Wir laufen eben rascher als du“, sagten bie Krebse. Da lachte der Fisch und sagte: Wir wollen morgen ein Wettrennen machen?. So sea eg. Die Krebse batten aber verabredet, sich abiulösen. Als der Fisch c so immer überholt sah, wollt! er den Weg Naß- chneiden und spran in Verjweiflung über das Land in
aregolsng, wobel er in einem Baume stecken blieb. — So finden wir auch auf den Karolinen dag Rtotid des Wettlauf, genau wie in
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