Großhaudelsyreise von Getreide an deutschen und fremden
Bõr senpnlãtzen
für die Woche vom a0. März vis 4. April 1908 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.
1000 Kg in Mark.
(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Deutscher Reichstag.
Bericht von Wolffz Telegraphischem Bureau) Entw
Woche 30.3. bis 4 4 1908
9
Berlin.
Roggen, guter, gesunder, mindesteng 712 g das 1 w. ö. 3 755 8g das 1 2 2 450 g das 1
Mannheim.
gen, Pfälier, russischer, mittel Velen. Pfal jer, rufsischer, amerst., rumãn., mittel
ö ische, er, mittel erte e , , ö
Wien.
Roggen, Pester Boden 186 82 Welien, Theiß. ... 205 90 fer, ungarischer J.. 136,72 erfte, slovalische... 146 06 Mais, ungarischer ⸗ 116,34
150 65 — 66
isn ] Is 39
Roggen, 71 bis 72 Kg daz N... 5 Ulla, 75 big 76 kg das hl.
Rig a. Roggen, 71 bis 72 Kg das hl d 1
Paris.
lieferbare Ware des laufenden Monats
Antwerpen. Deonau⸗ mittel
28 * *
Roggen i.
1 O K Kansas Nr. 2
Weizen
Am sterdam. 1 . St. Petersburger 1 amerikanischer Winter⸗ amerikan. bunt Plata
Mit m ., 196 Marktorten ( Gazette averages)
Liverpool.
roter Winter Nr. 2.
ö. . Manitoba
Wein
156 51
Berste, Futter P amerlfanische
Odessa Mais amerikan., bunt La Plata, gelber
Weijen, Lieferungsware Mais
roter Winter⸗ Nr. 2 22
Weinen Lieferunggware —
Mais
ö Buenos Aires. ** Durchschnitts ware
) Angaben liegen nicht vor.
Bemerkungen.
1 Imperial Quarter ist fũr die Beizennotij an der Londoner
* ro⸗ dukten börse = 504 Pfund engl. gerechnet;
für die aus den Umsaͤtzen
an 196 Macrktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für
einheimisches Getreide (Gazette 3verages) ist 1 Imperial Quarter Weizen — 486, Hafer = 312, Gerste — 400 Pfund engl. angesetzt. 1 Bushel Welen — 60, 1 Bushel Mais — 35 Pfund englisch; 1 Pfund englisch — 453.5 g; 1 Last Roggen — 2100, Weizen — 2400, ats — .
Bei der . . der Pieise in aus den einzelnen Tagesangaben im Reich wöchentlichen Durchschnittswe selkurse Grunde gelegt, und iwar für Wien und Budapest die Kurfe auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu Jork die Kurfe auf Nen York, für Odeffa und Riga die Kurse
auf St. Petersburg, für Paris Antwerven und Amsterdam die Kurse auf dlese Platze. Goldyrãmĩe.
Berlin, den 8. Aprll 1903.
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
San zeiger ermittelten an der Berliner Börfe zu
gegen Vor⸗ woche
193, 17 205,83 160, 83
204.056 2907, so 228 13 23200 183.75 2290.63 220 53 152.50
189.24 215,54 139, 17 149.35 120, 50
178 08 17702 193,74 139,59 1740 123 85 Il, Is 13 7
13346 14217 los S Iss R
146,91 148.24 163535 170. iz
174 56 17541 mrs ire s
164 43 165 80 1663 jd
158 8a 158 0 bat Lie iss. 15 156355 155, 9 1530. 85 173 34 1731 3 15535 142,923 142,88 * 14.575 14.35
12415 12121 133 ., n, .
142.94 14578 13618 137,77 132,86 133 74 109.41 10976
154,17 156 39 1566 45 155, 2 145 37 1487 J N 124 54 135 35
136 75 13764 Sg, 09 89 98.
Reichswahrung sind die
reise in Buenos Aires unter Berũcksichtigung der x
gesetz es. ker den Anfang
Da⸗ Nummer d. Bl
berichte worden.
egister eine
betreibenden. andwerker, auch
Zinne dieses 34 angeseben
nicht eine . . 5 iu übernehmen bereit ist. etzes. für ung unannebmbar.
werden. Wir können
rd nn, etreideliefern ãft Wir können rs, 2 Der Böörsentermin handel für die Unternehmungen
vom Getreideterminhandel daß diese Aufgabe glücklich in Bergwerks. selbst börsenmäßig kaum
,, nicht ruhig
enquete sein entmickeln. Es haben sich denn auch
hervorragende Faxpazttãten dagegen
zufrieden Die lũ den Ansichten der ö.
e eit der damaligen Kommission, der beteiligten Kreife. b 9 mission
unsicherheit ergeben Als Mitgesetzgeber konnten dem Versuche entziehen, diefe ure r. zu beseitigen. standen nicht allein im Effekten handel, f PVroduktenbandel
das heutige Bögsengeseß ein- bis noch nicht behandelte Maler . manche Febler
dahin gesetzge
Gesetzgebers entsprechend. 29. 9 1 f ner Wünschen entspricht, unseren erfüllbaren Wänschen. Ba berufsmäßig mit Getreide und Mehl nich ß die 8 2 keine ö erzeugnissen vornehmen dürfen, muß don allen Seit berechtigt anerkannt werden. Diejenigen ; Produzieren und verarbeiten und Möglichleit haben, Lieferungsges ganze Handel 2 ein. A gefũügten S 66 die
bare Geschäfte zu Die darauf iche
das
handelt. Geschãfte
dig macht, legen st neben
für uns.
nz Reinung. r falschen Auffassung des nr lonnt jeder eintragen lassen. Terminspiel rüchalilos freigegeben. die Stelle setzen wollte, so war das be denn hier erfolgt nicht die Eintragung blindlings und Was den Antrag der möchten wir die sorgen, daß in Zukunft das Handelgregifter feiner nur als ein Register der Volllaufleute gilt, bineinge hören, auẽgeschieden werden. Vereinigung den Wunsch hat, dies gesetz bineinzuschreiben,
und alle,
kleinen Leute von einem Geschaft abgehalten fie, nicht verste ben Nun * sfah. Er liebung über diese Grenze binau stimmt haben, es sollen die Sicherheiten haften. aber nicht so za verstehen, daß darin die unbeschrãnkte rechtigung zum Bõrsentermingeschãỹt ausgesprochen ist. bebung, des Terminregisters fegt ein Borten. aß wir damit eine klare Grenze schaffen.
allerdings in egangen,
eimer
von Hergwerts. und muüssen sie die Verantwortung dafür übernehmen und allein tragen. Eine wesentliche
ahne Zastimmung der Bergwerkegesellschaft jugelassen werden kõnnen. Ich hoffe,
ser daß die beteiligten Kreife durchweg bie nötige Kontrolle bei Ausführung des Gefegeg auauben werden, daß let. in keiner WBVeise zu Ueberschteitun gen und Unreellitaten ausgenutzt wird. Wenn es iatsächlich anders kommen sollte, so wird der Unwille des ge⸗ amten deutschen Volkes, ein Sturm der Entrüstung sich erbeben, und wir würden Gesetzegmaßnabmen treffen mäüssen, die für die Börf⸗ verhängnisvoll sein werden Wir glauben, in ehrlicher Arbeit ver sucht ju haben, durch unsere Mitwirkung ein Werk zu stande zu
ringen, das für die Allgemeinheit des Volkes wertvoll ist, und wir empfehlen die Annahme diesez Gesetzes.
Vom Zentrum (Abg. Dr. Spahn und Gen. ist beantra t, den Bestimmungen uber die Börsentermingeschãftskauflentẽ folgende Sätze hinzuzufügen:
Handwerker sowie ersonen, deren Gewerbebetrieb über den 6 e . nicht , auch wenn f ndelsregister eingetragen 9m zu den Kaufleuten im Sinne dieser Vorfhen d Den sind
gleich zu achten diejenigen Personen, welche lediglich einen offe Laden halten oder eine Gast / oder Schankwirtschaft enn 3
142. Sitzung vom 7. April 1908, Mittags 12 Uhr.
der Tagesordnung steht die zweite Beratung eines Gesetzes, betreffend Aenderung des Bör sen⸗
der Sitzung ist in der gestrigen
Man muß (. r lg fen fer g Infolgedessen hat man au macht. So war die wörtliche Anwendung des 5 418 fte, die auch die Landwirtschaft nicht beseitigt wissen gar nicht beseitigen laffen kann, nicht der Absicht des r Kommissionsbeschluß, wie er heut rifft nach unserer Meinung das Nichtige un alle Personen, die bun ju tun haben, für reinen Zritgechäfte in Geireide und Mallerei⸗
vielen. Was wir nterminspiels auf ganje Volkg⸗ wenn es sich um das zum weren Strafen unter⸗ lichkeit gegeben werden, leuchten. Deshalb muß rem daß derienige, der sich unerlaubter. seine Geschäfte für und sie durch Schluß den Strafbestimmungen Der Abg. Bitter wie es heute existiere, sei doch nicht Die gezenteilige Ansicht Gesetzes Aber in das Damit war das enn man etwas anderes an ste dazu das Handelsregister, int . ohne Grenzen. ꝛ Wirtschaftlichen Vereinigung betrifft, so perbündeten Regierungen dringend bitten, dafür zu Bestimmung gemaͤß die nicht Wenn aber die Wirischaftliche h ausdrücklich in das Börfen⸗ eis so baben wir sel bstoerstãndlich nicks da⸗ gegen, denn wir stehen vollkommen auf dem Standpunkt, daß die werden müssen, das . Be⸗ indem wir be- Dies ist Be⸗ In der Auf⸗ Es ist von Wert, 6 Wenn die verbũndeten Regierungen glaubten, die Zulassung des Terminbandels in Anteilen
Fabriksunternebmungen freigeben zu sollen, so
Verbesserung ist immerhin, daß diese Paxiere nicht
des
Bitter (ent): Die Vorlage bat vas Börsenregister muß das bedauern, denn daß die Eintragun
in
llassierung der betreffenden Personen bedingt, Handelsregister an die
sters treten soll, dann müssen wir auch ver- che Vollkaufleute Börsentermingeschäfte treiben, !. . wenn sie in dat
register agen sind, dürfen nicht als Vollkaufleute im
bier
die zu unserem Erstaunen di⸗ S 52 ist der Kern des ganzen Ge— Wird er so angenommen, wie er vorliegt, so ist das Gesetz
Der Paragraph enthält einen direkten Anreiz zu illegitimem Börsenterminhandel, steht affe im Widerspruch mä
6 des Gesetzes. Zz 65 versucht, das handelsrechtliche abzugrenzen. lü gelõst und Fabeikanteilen hat
ͤ ᷣ . eine praktische Bedeutung, dagegen ist er geeignet, die Arkeiter in diesem Betriebe
wenn diese Unternehmungen unter dem Einflusse dels Schwankungen unterworfen sind, sich in der Böesen⸗
ausgesprochen. Weshalb das ot des Börsengeschaftes in Bergwerkg. . 3
anteilen ebenso notwendig ist, wie das Verbot des GSetreidetermin· handels, sehe ich nicht ein. Vie Börse sosl und muß bleiben lediglich ein Fachinstitut für Vollkausssute Darum sind wir gegen den S 52. Abg. Dr. Roe m Mit dem jetzigen Gesetz war niemand
der Kommission von 1904 entsprachen wohl
Das geltende Gesetz zeigt har . h geltende Gesetz zeigt tatsächlich eine Reihe von Unstimmigkelten und Unklarheiten, aus 2. sich eine Rechts- wir uns nicht ' Sie be⸗ . en, 5 . den ilt ein Moment, welches für die Landwirt. schaft von sehr ie ĩ 16419 164738 6 sehr schwerwiegender Bedeutung war
6 181,03
ist.
en als die das Getreide
sonst würde der . ju treiben. e
Wechsel und dergleichen durfen werden;
genügen vollauf, um sicherzustellen.
Ferner die Bestimmungen über die Rechts Sicherheitsbestellung zu streichen oder für den Fall ihrer An⸗ nahme die Worte „oder aus pieren, die einen Kurswert haben zu streichen. Endlich die Vorlage in § 61 „Börsen⸗ termingeschäfte in Anteilen von Bergwerks⸗ und Fabrikunter⸗ nehmungen sind verboten“ wiederherzustellen und in Konsequenz davon die S 65 und 66 zu streichen
Abg. Caem pf 6 Vollep.): In den Artikeln MI, Ia und IV konzentrlert sich die Aufmerksan keit haup sãchlich auf die Voraus setzung der Zulässigkeit von Börsentermingeschãften. Nach der Konstruftion des Gesetzes werden Börsentermingeschäfte in Getreide und Můhlen⸗ fabꝛikaten, wie in Anteilen von Bergwerke. und Fabtrikunternehmungen nur unter bestimmten Bedingungen zugelaffen und für verbindlich erklärt. Wir haben uns damit einberftanden erklärt,. Ri von dem Abg. Bitter erhobenen Einwände kann ich nicht verstehen; ich kann auch spenell nicht erkennen, wie die Arbeiter unter der Zulassung von Bergwerks · und Induftrieaktien zum Termin- handel leiten sollen. Ganz übersehen hat Dr. Bitter den Einfluß, sich durch die Ausschaltung des Termingeschäfts in diesen Aktien bei der Gestaltung des Geldpreifes in Deutschland ergeben hat; er hat in großem Umfange geldverteuerad gewirkt. In den Augen des Abg. Dr. Bitter ist an der Börse alles Spiel; jede Spekulation erachtet er dem Spiele gleich, und zwar dem Spiele in Monte Carlo. Ist denn der Abg. Bitter imstande, seinen eigenen Haug halt ohne Spekulation zu fuhren, ist jemand imstande, auch nur zin fleines Vermögen ohne Spekulation ju verwalten? Dag deutsche lationalvermõgen wũrde die größten Nachteile erleiden, wenn nicht die Berliner Börse als Regulator da wäre. Die Bestimmung, be⸗ treffend die Handwerker und kleinen Sewerbet reibenden, wurde in der erften Lesung der Kommiffien gestrichen, weil man nicht eine neue Rechtgunsicher heit schaffen wollte. Jetzt ist von dem Abg. Dr. Böhme die Biederherflellung dieser Bestimmung beantragt. Warum soll nun ein Bankier, der einen offenen Laden hat, vom Börsengeschãft aug⸗ eschlossen sein, warum Wertheim, der auch eigen offenen Laden hat? st die Regierung auch der Meinung, daß nach Möglichkeit lediglich Vollkaufleute in das Handelgregister eingetragen werden sollen? Die Rechls wirksamkeit der gestellten Sicherheit siebt Dr. Bitter as Kernpunkt des Gesegzes an; ich kann ihm darm nicht folgen. Es ist lediglich eine Forderung des Geschkäftg. und Vrivatlebens, 5 jemand. der einmal eire Sicherheit bestellt hat, nachher sagen kann, er ziehe diese Sicherheit zurũck. Ich e für ausgeschlosfen, daß ein neues Bõrsengesetz iustande kommen kann, obne daß die Sicherung der Sicherheit ausgesprochen wird. Hypotheken, n nicht als Sicherbeiten gegeben geschie
. ht es doch, estimmungen in
Verbindun die s Hinter jeden
denklicher sind die Straf⸗
M ist keine Ordnungs⸗
; Anerkannt werden maß, Regierungen sich alle Mühe gegeben
ju machen, die diese Härten mildern. die Strafe so erträglich wie irgend inelle Bestrafung kann erst nach jwei⸗ äßigem Foribetriebe verbotener
treten. Diese Strafen können
4
Senossenschaften bestãtigen; denselben überhaupt nicht trei Schlußschein in der
getrũbt dur
Soweit man damit die Schwänze, die corners ire dagen nichts zu sagen, anständiaen Geschaftsleuten verurteilt. den 5 66 Bezug genommen, und da beginnen die B
bie di⸗
gesprochen, wenn es sich um ein effeltives Ich kann es den beteiligten Kreisen nicht a dieser Paragraph ihnen eine Rechte sicherheit ni ni s
wird.
oder Erzeugnissen ü zu beein flussen, verbotene e m , , n ffen will, ist da⸗ denn solche Manipulationen werden von allen Es wird hier aber auch auf
ö 1 ; eginn Tenken; denn W, wenn es sich beim Vertraggabschluß um die Absicht handelt,
Differenz einzustreichen, die Unwirksamkeit auch dann aus⸗
xieferungsgeschãft handelt. derargen, daß sie meinen, cht gibt, wenn Regierung gegeben
t eine beruhigende Erklärung von seiten der hat sich der Interessenten eine große
In der letzten Woche
Erregung und Erbstterung bemãcktigt, weil man das Gefühl hat. daß
durch diese Strafdestimmungen der Getreldehandel zweige zweiten Ranges herabgedrückt werden kann. setzung liegt keine Veranlaffung vor. Geschãfts j weige widmen, unterworfen in?
der
der Tag nicht fern in, solcher erkannt wird.
zu einem Geschãts⸗ (kann. Zu dieser Heiab⸗ Wie soll sich jemand die sem wenn das Geschäft solchen Bestimmungen en in? Wenn wir diese Bestimmungen unter dem Zwange Verhãltnisse binnehmen, so geschieht dies in der Hoffnung, daß wo dieser Fehler, der hier gemacht wird, als
Abg. Dr. Weber (ul): Auch meine Freunde werden den Ab⸗ schnitte
die Börse von gewissen Fehlern zu befreien. Wenn
n. UI, IIa und TV justimmen. Gz handelt sich hier darum,
der Abg. Bitter
die volkswirtschaftliche Bedeutung der Börse anerkennt, dann verstehe
ich nicht, wie auch er immer wieder in wen po ulãten fällt, daß das ern 5
eigentlich doch ein Sxiel, noch weniger mit Differen geschãften an sich etwas zu tun. Es han⸗
delt Die aber war, Die Tür, Das Der
uns daß
der Börse die Behörden schärfer darauf achten
nicht
halten eine bedeutende Einschrãnkung des Spieles der Abg. Bin ier bef arch ten J. ier mr de,
ins
Börsentermingeschãfte irciben.
sie in das Handels register eingetragen sind, ausschlie ßen.
z ; eder ir vVopu ertum ver⸗ BYötsentermingeschäst ein Spiel it, daß bie Börse Giftbaum ist. Das Börsentermingeschãft an sich bat mit
sich hier nur um eine Sandelẽform, der sich die Bzrse bedlenen muß. Sestaltung der Artikel NI, Lia und 17 ift j; keine ideale, sie bringt einen Fortschritt. Die Beseitigung des Bõrsenregisters darin felge ich dem Abg. Roesicke, eine absolut. Notwendigkeit. Kommissions beschlũffe öffnen keinegwegs dem Spiel Tor und Denn der Kreis der Beteiligten wird jetzt genau begrenzt. Börsenregister war schließlich ein totgeborenes Rind geblieben. Antrag Köbler will die leingewerbetreibenden, auch wenn
Wir . iẽr m ö Spekulation geschãften 3 sollen. Wir hoffen, daß
werden, daß Leute, bie
entschlossen, die fem Antrag zuzustimmen, weil w leine Gewerbetreibende mit nichts zu tun haben
ins Handelsregister gehören, auch
f nicht eingett
Der preußlsche Handelaminiffer sollte In i * agen werden. fügung erlassen. 2.
erurteilung der
an ie Rũcklorderung einer Sicher heit en
inne eine Ver⸗ Abg. Bitter in der k 1 e 1 moralischeg. Die betreffenden nm n * dessen Förderung
er befi konnte man r 150 6 orlenregister eintragen lassen und konnte . möglichen
Nicht folgen kann ich dem aragraphen, die von der
etwas Un
1
auch hier immer ieder zu Unrecht angeführt wird.
Mittelstand ist ein S lagwort, das Mittel
wirksamkeit der
ten wir am meisten, wenn wir einen Diekont von 3 bis . * sichern; und dazu wird diese Vorlage verhelfen. 6. Ginwendungen, die der Abg. Bitter gegen die dul fm . Böͤrsentermingeschäfte in Anteilen von Bergwerks⸗ z ur Fabritunternehmungen gemacht. hat, sind nicht stich =. Die Börse und der Börsenkurs der betre k. . bat mit den Lobnveihältnissen der Aibeiter auch, nich 1 allergeringst' ju tun, und ich muß dagegen en . ; . wahrung einlegen, als ob wir mit diesem Paragraphen in irgen einer Weise die 46 1 , 8e n . : Doch! ie sind den . 2 2 ihn weiter ae bleiben. Die Legalisierung des Berliner SPplußscheines halten wir für den richtigen Weg , ge⸗ funden Gestaltung des Getreide bandels an der Produktenbörse. Der neue Sz 66 will gewissen Auswäüchsen begegnen; der gesunde Handel . 363. nichts zu fürchten. Die Strafbeftimmungen sind ein Komp omiß, ein Ent⸗ gegenkommen gegen die Rechte, die glaubt. daß ohne diese Bestimmungen das Gesetz eine les imperfecta sei. Eine große Beunruhigung für die Kaufleute befürchten wir aus diesen Bestimmungen 6 . strebungen aber, die auf eine Schwänze hinauslaufen, wird nieman
billigen, man wird solche Leute aus den Kreisen des soliden Handels
ßen. Wir weiden also den Strafbestimmungen, wenn auch ,, zustimmen. Im übrigen sind wir der festen Ueber⸗ zeugung, daß, wenn der Entwurf Gesetz wird, wir eine ning. unserer' Ver bältnisse auf dem Geldmarkt, eine Ecstarkung der Börse erhoffen dürfen. Unsere Börse wird dann endlich un⸗ abhängig werden von e, ern in London und Paris, was wir ri ünschen können. . ö. 1e Fee n r ge, Wir sind von den Arbeiten der 26 mission durchaus nicht befriedigt. Wir baben nach den n, bandlungen erwarte, daß man den Kreis der börsentermingeschäfte˖ faäbigen Personen einschränken würde, wir sind e, ene der⸗ wundert, daß Sie den jungen Leuten unter 18 Jahren nicht verbieten, die Börse ju besuchen. Nach Ihren pädagogischen 3 sind wir erstaunt, daß Sie den Aufenthalt auf der Börse e. weniger gefährlich halten als in politischen Versammlungen. 2 Handelsregister gibt keinen genügenden Anhalispunkt dafür, wer Vollkaufmann zu betrachten ist. Viele kleine Gewerbetreibende ver⸗ anlassen ibre Eintragung, um ibren Kredit zu beben. Diese ile; vor Geschästen bewahrt werden, die sie nicht verstehen. In Zu ‚: werden viel mehr kleine und mittlere Bankiers durch Real ende ihre Geschäfte machen müssen; dadurch wird die Gefabr in weitere Kreise getragen. Wir halten deshalb den Antrag Böhme für gerechtfertigt. Im übrigen ist die Kommissiongmehrheit wieder ũbergeflossen don Zärtlichkeit gegen die Effektenbörse. Infolge der großen, durch das Börsengesetz von 1896 miwerursachten Konzentration der rer. banken sind viele Firmen gar nicht mehr auf die Börse angewiesen; sie haben genug Aufträge, die sie nur in sich zu lompensieren brauchen. Aber dagegen, daß die Beschlüsse der Kommission gegen . Pro- duktenbõrje gericktet sind, wenden wir uns besonders, weil dabei die breiten Volksschichten interessiert sind. Der , , , mer e. ist für uns dadurch gegeben, daß die Agrarier sich so sehr gegen . Terminhandel in Getreide wehren. Wenn Sie diesen an . deutschen Börsen verbieten, ist er damit doch nicht au der Welt geschafft, er wird dann eben an den Börsen ge London, Paris und New York ausgeführt. So er . die deutschen Börsen in die Abbängigkeit der ausländischen. Der g . Prozeß der Kapitalkonzentration, 9. 143 i rn m , ingelei ist, wird jetzt für die Produkte - e der gem cf hell würden desser als durch Drdnungẽ⸗ strafen durch die Zulaffung einer unabhängigen Presse gewahrt . Eg steht zu erwarten, daß unangenehme Joumnalisten vom Besuch aus⸗ geschlossen werden. In den letzten Wochen hat man in der Presse sesen können, daß in Börsenfragen eine geradejn schmähliche Bestechlich ; keit unter den Journalisten berrscht. Ich hörte, es gäbe unter — 2 einige, die so wenig nähmen, daß es an Unbestechl ichkeit 23 st die Kreuzseitung scrieb im Februar, die 941 i nicht auf Gastrecht an der Bäörse angewiesen sein. Diese O⸗ . strafen bilden auch etwag Neueg in der Gesetzes technik, indem nãmlich das kriminelle Strafverfahren auf ein vorausgehendes dis nylinares Verfahren eines einzelnen Standes aufgebaut wird. Abgeseben von diesem Schönheitsfebler wenden wir uns 6 gezen den geradezu ungebeuerlichen Verdächtigungeparagrapben 74 b, worin der Deklarationsjwang für ihre Geschãft⸗ bei solchen Personen eingeführt wird, die der Begehung eines . . dächtig sind, das nach dem Gesetz mit Ordnungsstrafe bedrobt ist. Dies muß dem Denunziantentum an der Börse Tür und Tor öffnen. Die Geftaltung, die daz Börsenzesetz in der Kommission i,. hat, trägt die gleichen Merkmale wie die anderen Geletze, die Sie gemacht haben: es begünstigt das Großkapital und richtet seine Spitze gegen die Kleinen, namentlich auch wieder gegen die Konsumenten und
. Schultz (Ry): Eine Einschtänkung des a, . züglich der Minderjährigen haben wir nicht, wie . g. Frank meinte, vergessen; wir hätten sie bestimmen 89 aber in der Börjenordnung der Berliner Börse von 19
ist ausdrücklich gesagt, daß Minterjäbrige nicht zuzulassen sind. Die Tenden; des alten Börsengesetzes war durchaus richtig, sie hat die Grundlage auch für mne Verhalten in ö Kommission gebildet: wir wollen das Börsenspiel einschränken. Wenn unter dem alten Gesetz Mängel vorgekommen sind, so lagen sie nicht an dessen Mangelhaftigkeit, sondern an der außer⸗ ordentlichen Schwierigkeit der Materie. Ez wird dem Gesetzgeber zugemutet, eine Definition ju finden, die zu finden bisher noch leinem Kommissionsmitgliede gelungen ist, nämlich den Unterschied zwischen Börsenspiel und wirtschaftlich berechtigten die fern nas ge ch ften 369 ne scharfe Unterscheidung hat bisber die Moalich eit geeblt. sir ist ebenso schwierig wie die Quadratur des Kreeises. Wenn bie Herren vom Zentrum uns vorwerfen, wir hätten . Standpunkt verlassen, so ist das eigentümlich. Der Abg. Dr. Roesicke hat bereits bervorgeboben, daß 1904, als das Zentrum noch 6 Mebrbeit batte, die Kommission viel weiter gegangen [' und ĩe Effektenborse viel freier gestaltet hat. Gerade wi⸗ haben en. heiten und Schutz zu schaffen gesucht, indem der Terminhande 3 Effekten von der Genebmigung der Aktiengesellschaften sowoh wie dez Bundesrats abhängig gemacht wird, und daß die Genehmigung zurückgejogen werden kann. Da ist es auf seiten des Zentrums wirklich nicht angebracht, uns Vorwürfe u machen. Wir nehmen an, daß der Bundesrat seine Befugnis nicht etwa . eine leere Formalität betrachtet, sondern von ihr einen weitgehen ; Gebrauch macht. Ich kann auch kaum annehmen, daß der Bundesra von seiner Befugnis zum Verbot von Termingeschãften etwas nach lassen wird. Es würde mich freuen, wenn ich darüber eine , Aeußerung vom Bundegratstisch bekäme. Wenn i 2 2 lation in inlãndischen Paxieren ganz derboten 1 3 n wir ein Geschäft in ausländischen Staatspapieren, die . schwankungen viel mehr unterworfen sind. Auf. die . sucht man dann eben das Spekulationsbedürfnis zu = frsedigen, bei den fremden Anleiben aber mußten große Ver- mögen verloren gehen, und sie sind auch, verloren gegangen. Wenn schon spekuliert wird, dann lieber in in lãndischen apieren. Was die Produktenbörse betrifft, so wird man wohl die Vorwarfe von rechts und links gegen einander lompen sieren mũssen e. unser Standpunkt wird wohl der richtige sein, In der 6 demokratie zeigt sich wieder eine eigentũ mliche Logtk. Dr. Fran greift uns an, weil wir den Dellarationg zwang bei r, Per enen einführen wollen. Der Vorwärts r . * Regierung die Spielwut des Spelulantentums einschränken will, so gibt is nur ein Mittel, den Deklarationszwang. Hler wird also ganz allgemein der Deklarationgzwang obne jeden Ver⸗ dacht verlangt. Man hat eingewendet, daß nicht ersichtlich sei, wag unter „Grjeugern und Verarbeitern von Waren . verstehen ist., ob vielleicht eine Dame, die sich mit ag *. bestreut, auch zu den Verarbeitern von Geteeide zählt. Die 5 ;. scheidung darüber können wir unseren Gerichten überlassen. er
ntwurf wird ung nur annehmbar durch die Strafvorschriften, 83 die 2 Börse sich so aufregt. 6n letztere wãre nichts schädlicher, als wenn sich unliebsame cheinangen wie die der 80er Jahre — ich nenne nur die Namen Ritter und Blumenfeld — wiederkehren. Unter den neuen Vorschriften werden die Leute sich hüten, Geschäfte zu machen, von, denen ihre Kollegen sofort sehen, daß die Sache nicht stimmt. Wir hoffen gerade mit diesen Strafvorschriften dem reellen Handel zu üfe ju kommen, damit nicht Vorkommnisse, die ju einer be⸗ onderen Abneigung gegen die Börse geführt haben, sich wieder⸗ holen. Wir baben in redlicher Arbeit ein Gesetz zuftande ju bringen gesucht, das dem unreellen Spekulantentum einen Riegel vorschiebt und dem reellen Handel dient. Ich möchte daher glauben, daß auch dieser Gesetzentwuf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Vaterlandes weiter fördern wird, und bitte um seine Annahme. ; Abg. Böhme 2 Vagg )'. Der Wunsch der Landwirt. schaftafreunde geht wesentlich dahin, die groben Schwankungen in den Getreidepreisen zu vermeiden; darin geht das Interefse der Land⸗ wirtschaft und der Arbeiterschaft parallel. Der Abg. Dr. Frank scheint das freilich noch nicht zu wissen. Wir stehen dem Entwurf mit roßen Bedenken gegenüber, wie das die Kommissionsberatung ja ercits ergeben bat. Wir können nicht billigen, daß durch Beschluß der Kommission die Handwerker jum Börsenspiel wieder zugelassea werden sollen. In der Kommission wurde unser Antra) auf Wieder berstellung der Vorlage von der Mehrheit abgelehnt; heute erõff get sich ja uns erfreulicherweise Aussicht auf Annahme desselben. In die Pandelsregister sind sebr jablreich ungeeignete Persönlichkeiten ein getreten; dez balb müssen wir auf dem Anttage bestehen. Auch bezüglich des Geireidehandels sind einige gute Bestimmungen der Vorlage beseitigt worden; allerdin sind durch die Strafbestimmungen und die Möglichkeit des arations jwanges die entstandenen Unsicherheiten zum Teil wieder beboben. Die Be⸗ merkung des Abg. Taempf, daß eine Ordnungsstrafe von 10 900 4 eine Vermögenskonfiskation sei, war wohl nur ein kleiner Scherz. Wird unser Antrag angenommen, so werden wir für das Gesetz stimmen; stellt sich aber heraus, daß das Gesetz nicht die gũünnige Wirkung hat, die auch wir davon erwarten, so werden wir sofort mit neuen Anträgen kommen.
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Meine Herren! Die Mehrheit Ihrer Kommission bat die Vor⸗ lage der verbündeten Regierungen in einer Reihe von Bestimmungen abgeändert, zu einem anderen Teile erweitert und zu einem Teile ver⸗ schärft. Ich muß aber trotzdem dankbar anerkennen, daß die Mehrheit Ihrer Kommission den allgemeinen Richtlinien des Entwurfes der verbündeten Regierungen gefolgt ist. Kö .
Es ist beseitigt das Börsenterminregifter, an seine Stelle ist die Bestimmung getreten, daß nur destimmte im Gesetz sestaelegte Personenlreise zum Abschluß von Börsentermingeschãften befugt sein sollen. Es ist das Verbot des Borsentermingeschãfts in Anteilen von Bergwerls. und Fabrikbetrieben jwar nicht verschwunden, aber doch nicht in seiner vollen Schärfe aufrechterhalten, und es ist endlich auch dem Wunsche der verbündeten Regierungen, das bandelstechtliche Lieferungsgeschäst in Getreide und Mühlenfabrikaten sichergestellt zu sehen, in angemessener Weise entsprochen. .
Ich glaube nach den Ausführungen demjenigen Herrn Redner, die für die Kommissionsbeschlüsse gesprochen haben, und denen ich mich zum großen Teile anschließen kann, mich auf wenige Bemerkungen be⸗
ken zu dürfen. ; e, n, 6 Punkt betrifft, die Beseitigung des Börsen· registers und die gesetzliche Festlegung des Persvnentreises, der befugt sein soll, rechtsgültig wirkende Termingefchäfte abmuschließen, so hat § 54 des Entwurfs der verbündeten Regierungen durch Ihre Kom. mission eine Abänderung erfahren. Grundsatz det Entwurf mar, daß nur Vollkaufleute berufen sein sollten, rechtzgültige Börsen⸗
schluß an die Beschlusse Ihrer Kommission im Jahre 1905 hinzugesetzt 2 sowie Personen, deren Gewerbebetrieb über den Umfang des Kleingewerbes nicht hinausgehen, gehören, auch wenn sie in das Handelsregifter eingetragen sind, nicht zu den Kaufleuten im Sinne dieser Vorschrift. ö U Dieser letzte Satz ist von Ihrer Kommisston gestrichen worden. und ich muß anerkennen, daß die Beschlüsse der Kommission, rein juristisch gefaßt, korrekt find. (Sehr richtig) Denn nach 5 4 des Dandelsesetz· buches sollen in das Handelsregister nur Vollkaufleute . werden, und da darũber allgemeine Einigkeit bestebt, daß nur Voll · kaafleute berufen sein sollen, Börsentermingeschäfte abzuschließen, so war es an und für sich konsequent, wenn man sich darauf be schränkte, ju sagen: bõrsentermingesch a fts fahig sind alle diejenigen Personen, die in daz Handelsregister eingetragen sind. .
Wenn nun dem gegenüber auch beute wieder eine Reihe von Wünschen vorgetragen worden sind, die teils auf die Wieder herstellung der Regierungt vorlage hinauskommen, teils über diese binaus gehen, so hat das seinen Grund in der Beobachtung, daß vielfach in das Handels eegister infolge einer weithernigen Auffassung des §5 4 des Handelsgesetzbuches tatsãchlich Personen eingetragen worden sind, die nicht als Vollkaufleute angesehen werden können, und unter diesem Gesichts punkte ist der Wunsch wobl gerechtfertigt, wenn man sagt: wir wollen, selbst wenn die Beschlüsse der Kommission vom Stand. punkte der Gesetzestechnik, vom Standpunkte der juristischen Aesthetik die korrektesten sind, doch für alle Fälle Voꝛsorge treffen, daß solche in das Handelsregister per nelas bineingeratenen Dersonen nicht legitimiert werden, Börsen eschäfte abzuschließen. Ich wũrde unter diesen Umständen auch vom Standpunkt der verbündeten Re⸗ glerungen gegen den Antrag Böhme Ginwendungen nicht zu erheben haben. Er nähert sich im wesentlichen der Vorlage der verbündeten Regierungen. Er ist vielleicht in seiner einfacheren Fassung sogar . würde ich dringend bitten mãssen. die Aatrãge des Herrn Abg. Dr. Bitter, die in diesem Punkte sehr viel weiter gehen, abzu⸗ lehnen. Die Grũnde, die gegen diese Anträge sprechen, sind schon von seiten der verschiedenen Redner, die jum 5 51 gesprochen haben, er⸗ örtert. Ich kann mir diese Gründe ju eigen machen und über sie
ggehen. ; ö. . daz Verbot des Börsenterminhandels in Bergwerks · und Fabrilanteilen betrifft, so hatten Ihnen die verbündeten Regierungen vorgeschlagen, dieses Verbot schlechthin ju be⸗ seitigen. Ihre Kommission hat statt dessen elne Bestimmung dahin gitroffen, daß Börsentermingeschäfte in Bergwerks. und Fabrikanteilen an sich nach wie vor verboten sein sollen, und daß es vielmehr Sache des Bundesrats sein soll für jede elnzelne Gesellschaft, die in Betracht kommt, die Ge⸗ nehmigung jur Zulassang ihrer Papiere jum Börsenterminhandel auszusprechen. Das ist jwelfellos eine wesentliche Abschwichung der
Regierungs vorlage. Wir legen die Verantwortung dafũc, ob und in
termiageschãfte abzusckließen. Es war aber im wesentlichen im An⸗
e derart zugelassen werden sollen, in die 1 2 , wird in jedem einzelnen Falle pflichtmãßig zu ermessen haben, ob der Zulafsung des betreffenden Papieres Bedenken entgegenstehen oder nicht. Er wird sich dieser Pflicht mit derselben Gewissenhaftigkeit unterniehen, wie er sich des Rechtes bedlent bat, Börsenterm ingeschäfte zu verbieten, wie dies beispielzweise geschehen ist durch den Beschluß vom 26 April 1899, der den Börsentermhnhandel in Kammzjug verboten hat, eine Be⸗
stimmung, die selbstoerständlich durch die Annahme dieses Gesetzes
nicht alteriert, sondern auf recht erhalten bleiben wird. Was nun endlich die Bestimmungen des Entwurf betrifft, die die Sicherheit des handelsrechtlichen Lieferungegeschäftes in Getreide⸗ und Mühlen · fabrikaten im Auge haben, so ist Ihre Rommission insow eit der Regierunge vorlage gefolgt, als sie mit geringen Abãnderungen die Bestimmungen des alten 5 50 in dem F 65 der Kommissionsbeschlũsse wiedergegeben hat. Aber die Kommission bat es für notwendig be⸗ funden, diese Bestimmungen ju ergänzen durch den 5 66. und ner hin durch die an den z 66 geknũpften Strafbeslin mungen in dem vierten Abschnitt des Gesetzes. Der Gedankengang ist dabei der gewesen, daß man gesagt hat, das Bestreben der verbündeten Regierungen, das wirtschaftlich berechtigte Zeitgeschäft in Getreide⸗ und Mäblen⸗ fabrikaten vor der Gefahr der Rechtsunwirksamkeit zu sichern, ist gerechtfertigt und sowohl vom Standpunkt der Borse als auch vom Standpunkt der Landwirtschaft, als auch vom Standpunkt des Konsumenten nur zu billigen. Man bat aber ein gewendet, daß die Vorschristen des § 65 auch zum Böꝛsenspiel gemißbraucht werden könnten, und diesen Mißbrauch hat man derbindern wollen durch Einfügung des 5 66. 5 66 bedeutet aber an sich gar keine er⸗ hebliche Einschränkung gegen die Regierung vorlage, denn die Re. gierung vorlage hatte aus denselben Erwägungen heraus in § 50 ibres Entwurfs die Bestimmung gesetzt, daß die Bestim mungen der So 762 und 764 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt bleiben sollen. Ieht ift an die Stelle dieser Bestimmung der F 66 getreten, der lediglich den Tatbestand des § 764 wiederholt. Die Viederholung des Tat · bestandes war deshalb notwendig, weil an diesen Tatbestand andere Rechtsfolgen geknüpft werden sollen, als sonfst nach dem Bãrgerlichen Gesetzbuche fũr Splelgeschäfte gelten. Ich kann also nach diesen Ausführungen nur erklären, daß die verbündeten Regierungen in bejug auf den Zweck und die Bedeutung des § 66 roll fländig auf dem Standpunkt steben, den der Herr Referent in der im Gingang unserer heutigen Verbandlungen gegebenen Erklärung festgelegt hat. Wir sind der Ansicht, daß wirtschatlich be⸗ rechtigte Geschäste, die unter Benutzung der Vorschriften des ð ö ab⸗ geschlossen werden, nicht alteriert werden in ibrer Rechtẽbestãndigleit durch die Vorschriften des 5 66, sondern daß nur das wirtschaftlich unberechtigte Geschäft, das Spielgeschäft, durch diese Bestimmungen getroffen werden soll. Ich glaube, auf weitere Einielbeiten des Entwurfs nicht eingehen ju sollen, ich möchte aber nicht schließen, ohne auch im Namen der verbündeten Regierungen bier festiuste len daß wir dankbar anerkennen, daß seitens der Kommission der redliche Versuch gemacht ist, die Mängel, die dem Bõrsengesetz von 1896 an⸗ hasteten, soweit als tunlich zu beseitigen oder abzuschwächen, und wenn einer der Herren Vorredner gewiß recht hat, wenn er sagte, daß diese Aufgabe nicht in der Vollendung gelöst werden wird, daß auch das jetzige Gesetz nicht allen Anforderungen entsprechen werde, so glaube ich doch, mit verschiedenen der Herren Vorredner y'eststellen iu ksanen, daß der Gesetzentwurf, wenn er in der Fassung Ihiet Kommissionsbeschlusse verabschiedet wird, immerhin eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand bedeutet und daß er im wesentlichen das bringt, was die verbündeten Regierungen ihrerseita gewünscht haben. Ich möchte aber auch meine Ausführungen nicht schließen, ohne auszusprechen, daß es mir zur besonderen Freude gereicht, daß die Hoffnung, die ich in der ersten Lesung bier aus⸗ gesprochen habe, daß sich nämlich die Parteien der verschiedensten politischen Richtungen ju erfolgreichem Arbeiten auf dem Boden dieses Gesetzentwurfg jzusammen finden möchten, in vollem Unffan ge in Erfüllung gegangen ist. (Bravo! rechts und links.)
; msen (fr. Vag.): Für uns steht es mit der An= n .. . nicht so günftig, wie das Urteil des Ministers besagt. Wir von der linksliberalen Fraktionsgemeinschaft fragen uns, ob wir nicht doch, statt etwas Unzulängliches zu akreytieren, das Ganze ablebnen sollten. Aber zunächst stebt fest, daß wir nach der Ablehnung auf eine neue Gelegenhelt, die Börsengesetzgebung zu reformieren, recht lange würden warten mässen; und auf eine wirt⸗ schaftliche Katastrophe, die eine radikale Reform nach sich liehen müßte, wollen wir doch nicht spekulteren. Anderseits ist auch mancherlei Wichtiges und Bedeutsames erreicht worden. Dazu kommt, daß die Verhandlungen über das Hörsens ge in dieser Session uns die Erkenntnis beigebracht — bag mn daß die fortschreitende Entwicklung unseres Landes in Ge⸗ werbe, Industrie, Handel und Landwirtschaft immer weitere Kreise daruber aufgeklärt hat, daß dazu auch ein gesunder Böꝛrsenbandel not- wendig ist. Wir nehmen also heute, was wir kriegen tee das Weitere überlassen wir der Zukunft. Die Rede des Abg. Dr. Nas ck hat Tereigt, daß manche der bisherigen Vorurteile gegen die Be 2 Schwinden begriffen sind; ich begrüße das. Um nur die en punkte herauszugreifen, ist vor allem der Bõrsenterminhande 6 Effekten juristisch und praktisch durchaus sachlich geregelt. Der Antrag Böhme ist für uns keine Primipienfrage, wir werden ihm justimmen schon deshalb, um uns nicht nachsagen zu lassen, wir wollten die Kleingewerbetreibenden in das Börsenspiel binein= ziehen. Kein deutscher Bankier wird seinerseits diese Kreise zum Spekulationsspiel ermutigen. Die Bestimmungen über die Sicherheit bei Geschäften, deren einer Teil nicht börsentermin geschäftsfähig ist, halten wir auch für durchaus zweckmãßig. Für den Antrag Spahn, der die Sicherheit nur in Gestalt von bar Geld bestellen will, habe ich kein Verständnis; praktisch hat er jedenfalls keinen Zweck. Mit der Möglichkeit der Zurũckforderung der Sicherbeit, die dem deutschen Börsenhandel so viel 53 * zugefügt hat, ist es nun Gott sei Dank endlich vorbei. Daß * Zuftimmung zu dem Terminhandel in Anteilen von Bergwerks. und Fabriksunternehmungen auch von der betreffenden Gesellschaft erteili werden muß, halte ich für eine sehr gute Ergänzung und Verbesserung de; Entwurfs. Die meiste Schwierigkeit hat in der Kommission die Frage des r,, n , 3
issen gemacht. Daß die Tätigke r t . . 6 . des Volkes von unge beurer Bedeutung. n. hat man jetzt auch in welten, sonst der Börse nicht günstig fern hen Kreisen zu erkennen begonnen. Es sind neben der r Aufrechterhaltung des Verbots Ausnahmen zugelassen worden, die * Bedingungen des Berliner Schlußscheines entsprechen; aber le * stellt s 66 wieder eine starke Einschränkung der bier *. .
ugeständnisse dar. Der § 66 überträgt die Bestimmung des 5
* B. in das Börsengesetz und chärft diesen sogar. Mit den Parteien der Rechten und den Vertretern der Produktenbörse 961 wir darin einig, daß die Geschäfte der letzteren nicht durch 5
den sollen; die Frage ist nur, ob durch 8 66 au = ren,. . und nicht etwa auch wirtschastli