1908 / 106 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1908 18:00:01 GMT) scan diff

enommen hat, und wir nehmen ihn nicht auf, weil er ja doch keine ier r, auf Annahme hat. Wir möchten aber die Gemeinden dem Wohlwollen der e . empfehlen. .

Direktor im Reichs amt des Innern von . Wir denken ung die Regelung der Sätze bei der neuen Eichun ungefähr so, daß die Gewerbetreibenden, die am Sitze des Eichungsamtz wohnen oder von außerhalb die Eichgefäße nach dem Eichungsamt bringen, grundsätzlich gleich behandelt werden, daß aber Gewerbe⸗ treibende außerhalb des Sitzes des r, d, r. oder des betreffenden Abfertigunggamts, die sich einen Eichmeister kommen lassen, zu Zu⸗ schlägen herangezogen werden können. ;

Abg. Dr. Wagn er d. konf ): Auch wir bedauern lebhaft, daß für die sächsischen Gemeinden nicht mehr zu erreichen ist, hoffen aber, daß während deg Uebergangsstadtums möglichst schonend verfahren wird. Die fächsische Regierung möchte ich bitten, olche Beamte der Ge⸗ mein deelchungsämter, die infolge des neuen Gesetzes entlassen werden, auf die Staatgeichungsämter zu übernehmen.

Abg. Stolle (Soz): Mit dem Wohl wollen“ ist es so eine eigene Sache; beflimmte Gesetzesvorschriften sind mir lieber. Die Haltung der Rationalliberalen zeigt sich wieder in ihrem alten Glanze: wenn die Reichsregierung ablehnt, dann zfiehen sie zurück. So hört eigent⸗ lich die Janze Volkzvertretung auf. Haben Sie denn wirklich Angst, daß der Reichttag aufgelöst wird. wenn Sie Ihren Antrag aufrecht erkalten? Gin Hoheltsrecht verlieren die Cinzelstaaten nicht, wenn unser Antrag angenommen wird.

Königli en Minifterialdirektor Dr. Fischer; Insofern die städtischen Cichungsheamten den Anforderungen des Dienstes vollständig genügen, wird die fach e Staatsverwaltung den Wunsch auf ihre . in die staatliche Verwaltung in wohlwollende Erwägung ziehen. .

Damit schließt die Diskussion.

Die Anträge Albrecht werden abgelehnt, die Ss 16 bis 20 unverändert nach der Vorlage angenommen,. Zu § W, der die Uebertretung der Vorschriften des Ge⸗

e. mit Geldstrafe bis 3 150 S oder mit Haft bedroht, erklart auf Anfragen der Abgg. Irl (Hentr.) und Freiherr

von Gamp (Rp.

Dircktor im Reichsamt des Innern von Jon quisres, daß ein Brauereibesitzer, der rechtzeitig einen Antrag auf Eichung seiner Fässer gestellt hat, nicht in . genommen werden kann, wenn er ben Bestimmungen des Gesetzes nicht entsprechende Fässer in den Ver- kehr ju bringen gezwungen ist; auch bezüglich der Verpflichtung zur Nacheichung würde nur ein schuldhaftes Verstoßen gegen die Be⸗ stimmungen des Gesetzes jur Bestrafung führen können.

22 wird unverändert angenommen; ebenso unter Ab⸗ lehnuͤng des sozialdemokratischen Antrags § 23 und der Rest des Gesetzes. ͤ

Die „Teuerungszulage“ für die unteren Beamten und die mistleren Beamten bis zu einem Gehalt von 4200 ch, wie fie in dem 3. Nachtragsetat zum Etat für 1908 mit 231i. Millionen gefordert sind, hat die Budgetkommission un⸗ verändert nach der Vorlage bewilligt und außerdem folgende Resolution vorgeschlagen:

„Der Reichsfag spricht bei Annahme des Nachtragsetats die Erwartung aus, daß für die in den Reichsbetrieben beschãftigten Arbeiter, Handwerker und Hilfgarbelter im Laufe des Rechnungs⸗ jahre eine angemessene Erhöhung ihrer Bezüge eintreten wird. Die Nachwelfung hierüber ist dem Reichstage mit dem Reichs haushalt für das Rechnungsjahr 1909 zur Kenntnis vorzulegen.“

Abg. Dr. Aren dt (Rp.) bemerkt als Referent der Kommission: Der Reichsschatzsekretär hat in der Kommission eingangs der Ver⸗ handlungen erklärt, daß die verbündeten Regierungen über die Vor⸗ lage nicht hinauszugehen in der Lage seien; würde daran geändert, so falle das ganze Gebäude zusammen. Das Odium treffe dann nicht bie verbündeten Regierungen, den Schaden aber hätten die Beamten zu tragen. In dieser Erklärung sah man auf einer Seite eine r, d, ,. des , e,, e. anderseits wurde den verbündeten

egierungen das Recht vindiziert, die Grenze zu bezeichnen, jenseits deren ein' Gefetz nicht mehr zu stande kommen könne. Einig war man darin, daß diefe Vorlage die letzte ihrer Art sein solle. Alle in der Kommission gestellten Abänderungsanträge sind abgelehnt worden. So derjenige w. Zusammenrechnung von Gehalt und Wohnungs⸗ geldzuschuß und Normierung einer oberen Grenze von 51090 (0 6 ken Gefamtbetrag. Die Vorlage wurde schließlich unverändert an⸗ genommen und einstimmig die Resolution wegen Berücksichtigung der Arbeiter und Handwerker in den Reichsbetrieben, ;

Abg. Erz berger (Zentr. ): Nach diesen Mitteilungen wäre eigentlich eine Debatte überflüssig, indessen stehen wir auf diesem Standpunkt nicht. Es ist ja eine eigenartige Mode, die jetzt den berbündeten Re⸗ gierungen beliebt; es wird mit dem „unannehmbar“ in bisher nicht Iblicher Weise operiert. Eben noch haben wir davon dem Antrage Detto gegenüber ein Beispiel erlebt. Nun handelt es sich bei dem Rachtragsetat um die Tatsache, daß unseren Beamten eine wiederholt versprochene Wohltat vorenthalten wird; und da ist es doch mehr als eigentümlich, daß es heißt: wenn der Reichstag irgend etwas ändert, fällt die Vorlage, und die Beamten bekommen nichts! Also die Regierung befieblt, und der Reichstag hat zu gehorchen. Wir müfffen gegen ein solches Verhalten mit aller Entschiedenheit proiestieren. Unsere Anträge aus der Kommission wiederholen wir nicht, weil sie keine Mehrheit finden würden. Selbstverständlich wäre es unannehmbar, wenn ein Antrag gekommen wäre, etwa das Doppelte ju bewilligen; die Anträge, die gestellt wurden, bezwecken aber nur eine gerechtere Verteilung, und ihr Effekt war 166 000, vielleicht 200 000 M, aber nicht mehr. Wenn solche Anträge, die so geringe materielle Abweichungen bedeuten, en. als unannehmbar beieichnet werden, so kann das das Zusamme aarbeiten der Regierung mit dem Reichstag nicht erleichtern. In den Beamten⸗ kreifen ist man über diese Haltung des Vertreters der verbündeten Regierungen wahrhaftig nicht erbaut; in einer Düsseldorfer Beamten⸗ verfammlung ist diese Stimmung zu einem sehr deutlichen Ausdruck gekommen. Der Reichekanzler hatte noch im November 1907 die Beamtenbesoldunggaufbesserung in bestimmteste Aussicht gestellt; aber man hat nicht einmal den Versuch gemacht, dieses Versprechen in die Tat Umzusetzen. Den Reichstag trifft an der Lage, wie sie sich jetzt darstellt, überhaupt keine Schuld. Die preußische Regierung ist gegen die Volksvertreter wesentlich wesen, als die verbündeten Regierungen gegenüber dem Reichstage. Bei anderen Vorlagen hört man ganz andere Melodien, siehe , , Sstmarkenzulage; da heißt es immer, es müsse im Reiche so gehalten werden wie in. Preußen. Hier auf einmal läßt man ' diese Argumentation, diesen Hinweis auf Preußen nicht gelten. Was jetzt angenommen werden mußte, um das Ganje zu retten, führt zu den seltsamsten Konsequenzen. Ein älterer Beamter, der im ganzen 1900 M bezieht, erbält die Teuerungszulage nicht; ein jüngerer da⸗

deren fernt öde benieht, erhält keßen in nen. Ministe rium, zer ins g mn Jiiebt, erhält. Ungleichheiten entstehen zwischen Beamten, die dasselbe Gehalt

sie. Die Anrechnung auf die spaͤtere Gehaltzaufbesserung kann nicht bekommen, aber an verschiedenen Orten leben. Der Wohnungsgeld⸗

entscheidend sein; es ist doch viel wesentlicher, daß der Beamte jetzt

im i eine Zulage erhält, als daß er sich auf die ganz un gewiffe spatere Besoldungsaufbesserung vertröstet sieht, die

ibrerseits an das knüpft worden ist. Wir wollten auch die Dberfeuerwerker und einige andere gleichartige der Heeres verwaltung in die Vorlage einbeziehen; der finanzielle Effekt sst minimal und die Notwendigkeit einer Teuerungszulage für diese Aber hier wird das Prinzip

Zustandekommen

Beamten ganz besonders dringend. entgegengestellit, es seien Personen des Soldatenstandes, des halb dürften sie der 100 Zulage nicht teilhaftig werden. Wir können nur nochmals aufs äußerste bedauern, daß die Verwaltung es an jedem Entgegenkommen hat feblen sassen. Die Resolution rührt von uns her, wir werden sie selbstverständlich einstimmig annehmen. Im all⸗ gemeinen hat die Verwaltung in diesem Punkte eine freundlichere Haltung bekundet. Wir wollen aber in der Nachweisung nicht nur

entgegenkommender ge⸗

ja doch der Reichsfinanzreform ge⸗ Unterzahlmeister, Kategorien lage bekommen. Nehmen Sie einen Ort, wo er 452 Wohnungs

die Gesamtsummen, die angewiesen worden sind, erfahren, sondern auch, wag jeder einlelnen Kakegorie an Aufbesserung tatfachlich gewährt worden sst. Die Reichsbetriebe sollen . Kaiserwort Muster⸗ anstalten sein; sie sollen es auch im Punkte der Bezahlung der

Arbeiter sein. Staatssekretãr des Reichsschatzamts, Staatsminister Sydow:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat gesagt, dle verbündeten Regierungen schlenen eine neue Mode in der Art, mit dem Reichtztag zu verhandeln, eintreten lassen ju wollen, indem sie sich von vornherein auf den Standpunkt stellten: so weit gehen wir, weiter gehen wir nicht. Es schien ihm, daß die verbündeten Reglerungen dadurch eine Degradierung des Reichstags herbeiführen wollen, und daß der Reichgztag sich dem nicht aussetzen dürfe. Ich muß dem auf das Ent⸗ schledenste widersprechen. Ich habe bereltz in der Kommission un⸗ zweideutig erklärt, daß die verbündeten Regierungen das Recht des Reichstags, die Regierungsvorlagen zu amendieren, durchaus anerkennen müssen und anerkennen, daß sie aber ebenso sich das Recht vorbehalten, Stellung ju den Beschlüssen des Reichstags zu nehmen.

Nun können Sie sagen: hier ist von vornberein Stellung ge⸗ nommen. Ich glaube, das war sogar eine Rücksicht, die auf den Reichstag genommen wurde, wenn von vornherein die Stellungnahme der verbündeten Regierungen präßlsiert wurde; denn es handelte sich hierbel nicht um Kleinigkeiten, es handelte sich um die prinzipielle Grundlage der ganzen Vorlage. Die ganze Vorlage ist, wie ich das bei der ersten Lesung hier klarzulegen die Ehre hatte, von dem Ge⸗ sichtspunkt aus eingebracht, daß die Beamten nicht schlechter gestellt werden sollen als im vorigen Jahre, und diese Grundlage hätten die verbündeten Regierungen verlassen, wenn sie auf weitergehende Anträge eingegangen wären. Das war nicht ihre Absicht, da ja damit der Betrag der ungedeckten Matrikularbeiträͤge, der hier ohnehin schon um 23,5 Millionen erhöht wird, noch weiter erhöht worden wäre. Ich kann nur sagen, der Gang der Verhandlungen in der Kommission hat mich davon überzeugt, daß das Vorgehen der Re⸗ glerungen ein richtiges war, nicht darum, weil schließlich die Vor⸗ lage unverändert angenommen worden ist, sondern weil so viele Anträge gestellt worden sind, daß die verbündeten Regierungen ohne sofortige grundsätzliche Stellungnahme einen schweren Stand in ihrer Bekämpfung gehabt hätten. Denn ein Argument trifft bei allen An⸗ trägen zu: die Beamten können es brauchen. Das gebe ich voll⸗ kommen ju; wenn nun ein Antrag angenommen worden wäre, so wären auch alle anderen Anträge mit angenommen worden. Es wäre dann die bekannte Konkurrenz der Parteien wieder eröffnet worden, und dem wollten wir von vornherein vorbeugen. Ich glaube, daß die Herren, wenn sie mit sich selbst die Sache bedenken, mir vielleicht nicht undankbar dafür sein werden. (Zuruf aus der Mitte: Bei der nächsten Gehaltsvorlage) Bei der nächsten Gehalts⸗ vorlage, hat Herr Griberger gesagt, könnte dasselbe passieren. Ich welß nicht, ob das passieren könnte. Da liegt die Sache etwas anders. Da wird vor allem das Argument eine Rolle spielen: woher kommen die Mittel, um die Finanzen des Reichs zu sanieren? Und, wie ich bereits im März zu sagen mir erlaubte, da wird für jeden Debetposten, den Sie dem Reiche neu einstellen bei der Regelung der Gehälter, die Frage an Sie herantreten: wo ist der entsprechende Kreditposten? Wenn die Herren, die jetzt schon von vornherein an deuten, daß sicher erhöht werden müßte, was die verbündeten Re⸗ gierungen verlangen, damit die moralische Verantwortung dafür über⸗ nehmen, daß sie auch für jede Mehrforderung mehr Einnahmen be⸗ willigen, dann werden wir uns leicht verständigen. (Zuruf des Abg. Eriberger: Kommt nur auf die richtigen Steuern an!) Eine Debatte über die Art der ju wählenden Steuern werden die Herren wohl heute nicht haben wollen. (Zustimmung.) Ich glaube, wir werden uns nächstes Jahr darüber noch oft zu unter⸗ halten haben. Aber immerhin, das bleibt: wer Ausgaben verlangt, muß auch bereit sein, Einnahmen zu bewilligen. (Sehr richtig! und Zuruf des Abg. Erjberger: Der alte Zentrumtstandyunkt) Es freut mich, wenn das Zentrum da auf demselben Standpunkt steht, wie ich. Ich glaube, als Schatzsekretär kann ich nur diesen Stand punkt festhalten. Immerhin, glaube ich, ist der Standpunkt des Herrn Abg. Erzberger manchmal davon abweichend gewesen. (Zuruf aus der Mitte) 3. B. wenn der Herr Abg. Eriberger mit dafür gestimmt hat, daß durch eine Aenderung im Dispositiv des Etats die Veteranen⸗ beihilfe so erhöht wärde, daß sie 20 bis 30 Millionen Mark mehr gekostet hätte. (Zuruf des Abg. Erzberger: Aufhebung der Zucker⸗ steuer Sie sagen, Sie wollten Aufhebung der Herab⸗ setzung der Zuckersteuer beantragen. Ihr Antrag ist noch nicht der Beschluß der Majorität des Hauses. Zuruf.) Und ich kann nicht annehmen, daß er mit einem Male eine Majorität gefunden hätte, die den kurz vorher gefaßten Reichstagsbeschluß aufju⸗ heben bereit gewesen wäre.

Also, wie gesagt: mir kam es darauf an, von vornherein die Verhandlungen durch Klarlegung des grundsatzlichen Standpunktes der verbündeten Regierungen ju vereinfachen, mehr nicht. Ich bin auch und das werden die Herren gerecht genug sein anzuerkennen auf jeden Antrag sachlich eingegangen. Ich habe nicht von vorn⸗ herein gesagt: es kostet mehr, also geht es nicht sondern ich habe, wie das auch aus dem Referat des Herrn Berichterstatters hervor⸗ geht, im einzelnen nach;juweisen versucht, daß die Anträge sachlich nicht begründet erscheinen.

Der Herr Vorredner hat einen Antrag erwähnt, wonach man Gehalt und Wohnungegeld zusammenrechnen und die Summe belder Beträge maßgebend sein sollte. mit Wohnungsgeld die obere Grenze bilden. habe ich schon in darf das hier nochmals

Dem gegenüber

daß dann die allergrößten

tun, zuschuß ist für die Gewährung der jetzt jur Erörterung stehenden Beihilfen eine inkommensurable Größe. Wenn ein Beamter mit geldzuschuß erhält, so ergeben sich h100 4, er würde al so noch Zu⸗ geld hat, dann haben Sie b232 6 und der Beamte bekommt nichts.

Wohnungktgeldzuschusses ergibt.

Dann hat der Herr Abgeordnete gesagt: es kann vorkommen,

daß in demselben Orte der Beamte, der ein höheres Gehalt aber

niedrigeren Wohnungsgeldjuschuß bekommt, die Teuerung zulage be⸗ zieht; dagegen der Beamte, der weniger Gehalt und, weil er einer

bloo M soll sollten als Gehalt sechenben

ber Kommnission darauf hingewiesen und End i, B.

höheren Kategorie angehört, höheren Wohnungsgeldjuschuß bekommt, nichts benieht. Das ist an sich möglich, aber man muß annehmen, daß der Beamte, der das höhere Wohnungegeld benieht, höheren Aufwand für seine Wohnung zu machen hat. Also, es kann in letzter Linie nur das Gehalt maßgebend sein, ganz abgesehen, daß man, wenn man das Wohnungsgeld mitrechnen wollte, auch die Stellenzulagen hinzu⸗ rechnen müßte.

Nun ist noch einmal Bejug genommen auf den hier nicht wieder⸗ holten Antrag wegen der Einbeziehung der Unterjahlmeister usw. Da habe ich erklart: das ist eine prinzipielle Aenderung, weil Personen des Soldatenstandes im vorigen Jahre nicht einbejogen waren. Aber, ich habe auch sachlich erklärt, der Antrag ist meiner Meinung nach schief; denn es ist kein Grund, eine Kategorie von Personen des Unterofftnierstandes anders ju behandeln als die andere, die Unter⸗ zahlmeister . B. anders zu behandeln als verheiratete Unteroffiziere und Feldwebel. Das würde uns ju weit führen. Da kommt man

aus einem ins andere. Daz ist keine unwesentliche, das ist eine recht

wesentliche Aenderung. Wag die Zulage der 150 4 betrlfft, soweit es sich um Personen

handelt, die im Laufe des Jahres ihrer militärischen Dienstpflicht genügten, so dachte ich, die Sache wäre in der Kommission klargestellt worden. Personen, die das ganze Jahr 1808 beim Milltär sind, be⸗ kommen keine Gehaltsbezüge, bekommen also auch keine Zulage; Personen, die in der ersten Hälfte des Jahres beim Zivil gewesen sind, also am Stichtage, dem 1. April, bekommen die 150 4A, und wenn es sich nachträglich um die Anrechnung handelt, so wird die Erhöhung, die ihnen nachträglich für das halbe Jahr, wo sie belm Zivil gewesen sind, juteil wird, bis zu 150 4 gekürzt. Darüber hinaus auf das nächste Jahr wird die Sache nicht gerechnet, Per⸗ sonen, die am 1. Oktober vom Militär zurückkommen, also am Stich tage nicht im Zivildienst Gehalt beziehen, bekommen keine Zulage; daher kann also auch keine Anrechnung für sie in Frage kommen. Also aus sachlichen Gründen habe ich die Anträge bekämpft, und ich glaube auch heute noch, daß sie sachlich nicht berechtigt waren. Aber im übrigen habe ich natürlich den prinzipiellen Standpunkt fest⸗ gebalten, und da heute keine Anträge gestellt worden sind, so glaube ich damit schließen zu können, daß ich annehme: das Haus hat sich mit diesem prinzipiellen Standpunkt schließlich abgefunden. (Bravo

rechts.)

Abg. Beck -⸗Heidelberg (al): Wir haben es hier mit einem sehr mangelhaften Nolhehesf ju tun; die Schuld dafür trifft allein die Reglerung,ů die fich nicht hat enischließen können, auf einen anderen Boden der Gehaltzregulierung zu treten, nachdem sie einmal not⸗ wendig geworden war. So sehr wir aber den Beamten diese Gehalts⸗ zulage gönnen, so mußten wir uns doch sagen, daß wir die Vorlage an fich nicht ändern lassen durften. Um einige hunderttausend Mark mehr oder weniger können wir die 23 Millionen nicht fallen saffen, dafür konnten wir die Verantwortung nicht übernehmen. Ble sachlichen Cinwendungen der Reglerung , . allerdings sehr leicht. Die Anträge des Zentrums waren gewiß nicht unf ät aber es könnten sich andere Beamtenkategorien durch deren Annahme zurückgesezt fühlen. Wlr. wären über alle diese Mühen und Bedenken leicht hinweggekommen, wenn rechtzeitig die Gehalts. verbesserung zustande gekommen wäre; ich möchte die dringende Mahnung an die verbündeten Regierungen richten, daß wir sicher im Herbst die Gehaltsaufbesserungsvorlage erhalten, und zwar eine Vorlage mit einer ausgiebigen Verbess erung

Abg. Frhr. von Richthofen (d. kons. ): Der Schatz sekretãr hat keines⸗ wegs gefagt. jede Aenderung der Vorlage sei unzulässig; er hat sich gegen die Uebernahme des preußischen Systems auf die Vorlage des Reiches

Amendierung geltend gemacht. Wenn diesmal ein Gehaltsvors gegeben werden sollte, so durfte kein Beamter, der im vorigen Ja eine Teuerungszulage erhalten hatte, leer ausgehen, weil sich Beamten schon darauf eingerichtet hatten. Daß im vorigen Jahre Fehler gemacht worden sind, ist nicht zu leugnen.

Abg. Eickhoff (fr. Volksp.): Ich kann nur mein Bedauern aus⸗ sprechen, daß für bestimmte Beamtenkategorien nicht mehr zu er⸗ reichen war; warum 3. B. . Ünterbeamten bei der Post auch diesmal leer ausgehen, ist uns auch diesmal nicht plausibel gemacht worden. Ich hoffe wenigstens, daß diese Vorlage die letzte Teuerungszulage kleiben wird, und daß wir im Herbst zu einer organischen Regelung der Sache gelangen werden. Der big⸗ herige Verfuch der Reichsregierung, die Deckung für diese Vor- lage' zu finden, war ein Versuch mit untauglichen Mitteln. Ich hoffe zuversichtlich, daß dem neuen Schatzsekretar das Werk nc, wird, an dessen Bewältigung der alte Schatz sekretär gescheitert ist. Bis dahin müssen sich die Beamten gedulden. Die jetzige Zulage follte so schnell. wie möglich ausgeteilt werden: bis dat qui cito dat. Die Arbeiter in den Staats werkslätten verdienen die Berück= sictis . die die Resolution ihnen gewähren will.

bg. Dr. Pachnicke (fir. Vgg.) veriichtet unter lebhaftem Beifall der Rechien und des Zentrums auf dag Wort.

Abg. Becker (entr.) schließt sich den Ausführungen des Abg. Erzberger an und weist namentlich auf die Notwendigkeit hin, daß die Verwaltung den Forderungen der Resolution für die Hand⸗ werker und Arbeiter entspreche. Ein großer Teil der Kommunen habe den Arbeitern schon Teuerungszulagen gegeben, das Reich mit seinen Milltärwerkstätten dürfe hinter den Kommunen nicht zurückbleiben.

Staats ekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Sydow:

Meine Herren! Ich möchte doch den Eindruck nicht auflommen lassen, als sei die Reichsverwaltung erst durch die hier vorliegende Resolution auf den Weg der Verbessung der Löhne der in Vertrags verhältnis stehenden Personen hingewiesen worden. Ich habe mir bereils erlaubt, in der Kommission auszuführen, und will es gerade nach außen hin hier wiederholen, daß bereits vor mehreren Jahren, als von der Absicht einer Aufbesserung der Gehälter der Beamten und Unterbeamten noch nicht die Rede war, die Reichs verwaltungen dazu übergegangen sind, die Vergütungen der im Vertrags verhältnis Personen ju erhöhen. Bei der Militãrveiwaltung im Jahre 19066 bei den technischen Instituten für Lohnerhöhungen 21 700 A, im Jahre 18907 ebendafür 1100000 4 aufgewendet. Bei der Reichs postverwaltung sind im Jahre 1906 an Lohnerhöhungen für im Vertragsberhältnis stehende Personen ö80 000 6, im Jahre 1807 weiter 1030 000 M, bei der Reichts⸗

ausgesprochen und die praktischen Bedenken gegen die . 7

e re die

druckerei im Jahre 19066 90 00 M, im Jahre 1907 216 900 4K auf⸗

gewendet. Am anschaulichsten sind die Zahlen der Marineverwaltung,

, i 300 . A800 4 Hebelt an cinem Orte lebt, in zem er , n , , weil die Ausgaben hier redunert sind auf die Tagewerkverdienste eines

Vollarbeiters. Der Jahresarbeitsverdienst hat betragen im Jahre 1904 1332 6, im Jahre 19065 1384 4K, im folgenden Jahre ist er

auf 1486 M gestiegen, um im Jahre 1907 auf 1630 zu kommen.

b Ort, wi d Dabei ist der letztere der teurere Ort, wie sich aus der Größe des üs macht alss in den drei Jahren eine prozentuale Steigerung um

14,3 0so. 3 (Schluß in der Zweiten Beilage.)

Bej. Gumbinnen: Niederung 5 (9), Tilsit Stadt 1 (.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Ich habe mich mit der Resolution darum einverstanden erklärt, weil es die Absicht der Verwaltung ist, auf demselben Wege fortzuschrelten, und weil sie gerade das nicht vorschlägt, was ich bekämpft habe, daß man nämlich durch schematische Zuschlaͤge ohne Rücksicht auf das Bedürfnis da zu helfen suchen wollte, wo man es durch die vorhandenen Fonds in der Hand hat, dauernde Löhnungsaufbesserungen zu gewähren. So ist meine Erklärung von dem Herrn Berichterstatter auch wiedergegeben worden, daß die Ver⸗ waltungen des Reichs auf dem eingeschlagenen Wege nach Maßgabe des Bedürfnisses fortschreiten werden.

Abg. Dr. Wil l⸗Straßburg (Zentr.) weist auch seinerseits auf die un ⸗· zulängliche bisherige , , der Löhne der Arbeiter in den Staatlswerkstätten, namentlich in Straßburg, hin.

Abg. Bruhn o. Reformp.): Neue Einnahmen vorzuschlagen, ist doch Sache der verbündeten Regierungen. Wir sind aber gern . mit n, . Regierungen die Reichsfinanzen auf eine gesunde Basis zu stellen. J z

Abg. Freiherr von Ga mp (Rp.): Es ist sehr bedauerlich, daß nicht mehr zu erreichen war. Ich zweifele aber nicht daran, daß ö t sichtigeren Beamten einsehen werden, daß der Reichstag nicht anders handeln konnte, und daß auch die Regierung ihnen ein gewisses Entgegenkommen zeigt, wenn auch nicht in demselben Maße wie der Reichstag. Ich hoffe, daß wir spätestens Oktober zusammengerufen werden, damit die Besoldungsaufbesserung für die Beamten dann zustande gebracht werden kann.

Darauf wird der Nachtragsetat in ben einzelnen Titeln bewilligt und der dazu gehörige Gesetzentwurf und die Re⸗ solution angenommen.

Schluß nach 7 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. Internationale Vereinbarungen wegen des Verbots ö Nacht⸗ arbeit der gewerblichen Arbeiterinnen und wegen des Verbots des Phosphors bei der Zündholzfabrikation; Vertrag mit der e ,. wegen Aenderung der Grenze bei Basel; internatio⸗ nale Abkommen, betreffend das Privatrecht; zweite Lesung der Vorlagen, betreffend Subvention des Lloyd, Bau von Kolonialbahnen, Ostmarkenzulagen, Haftung des Tierhalters, Abänderung des 63 H—⸗G.)

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Nach wei sung äber den Stand von Tierseuchen im Deutschen Reich am 30. April 1908. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im . eise (mts. 2. Bentrle) seuche, Lun

. vermerkt; sie n alle wegen vor⸗ handener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverdachtg gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden V 2 noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Rotz Wurm). Preußen. Reg. Bez. Königsberg; Gerdauen 1 h eg

Marlenwerder: Löbau 2 (H. Stadtkreig Berlin 1 (3. Reg. Bei. Köslin: Stolp 1 (1). Reg Bez. Posen: Posen Ost 1 (I, Meferitz 1 (l), Pleschen 1 (1), Schildberg 1 (1). Reg Bei Brom berg: Znin 3 O3), Gnesen 3 (3). Reg. Bez. 4 Goldberg⸗ rn 1 (I). Reg. Bez. Oppeln: Kreujburg 1 (1), Oppeln 26

eg. Bej. Stade Kehdingen 1 (I). Reg. Bez. Düsseldgr Büßseidorf Stadt 1 (ij, Solingen 1 (I). Reg -Bei Col n; Cöͤln Stadt 1 (3). Bayern. Reg. Bei. Niederbayern: Mallers-⸗ dorf ? (3). Sachsen. Kr. H. Leipzig: Grimma 2 (2. Samburg.

Hamburg Stadt 1 (1. . emeinden und 36 Gehöfte.

mmen: 35 Lungensenche.

Stadtkreis Berlin 1 (I). Reg. Bej. Posen: Posen Dst 1 (1), Obornik 1 (). Reg. Bez Bromberg: Strelne 5 CG), Mogilno 1 (1). Reg. Bez. Du sseldaorf: Kempen i. Rh. 1 ü). Sachsen. Kr. H. Leipzig: Borna 2 (3). Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Herjiogtum Gotha: Gotha 1 (.

Zusammen 16 Gemeinden und 10 Gehöfte.

Maul / und Klauenseuche und Schweinesenche (einschl. Echweineyest).

Preußen.

Maul⸗ und Klauen

seuche

Preußische Provinzen, ferner Bundes staaten, welche in Regierungg⸗ benirke geteilt sind.

Regierungs ꝛc. Bentrke sowie Bundes staaten, . welche nicht in Regierungsbenirke geteilt sind.

. Gehöfte

3.

Königsberg . Gumbinnen. n, ng . Danzig Marienwerder Berlin.

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Württemberg

Baden

Starkenburg Oberhessen.

Rheinhessen. Mecklenburg Sachsen · Weimar

Hessen

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e älterer Linie Reu Schaumburg Lippe gie... Lübeck. Bremen..

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Elsaß⸗ Lothringen

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a. Maul und tlauensenche.

E Fischhausen 1 (1), Wehlau

33: Kleve 1 (I). A5: Guünjburg Stadt 1 (2), Memmingen 1

SS: Heidelberg 1 (0.

2 (2). S: Lyck 1 83

Zusammen 8 Gemeinden und 9 Gehöfte.

b. Schweineseuche (einschl.

Schweinen est ).

L: Fischhausen 2 (2), Königsberg i. Pr. (Stadt) 1 I), Labi 9 10), Friedland 1 (I), Pr. CEylau 1 (1), . ) 6j .

berg 1 (I), Heilsberg 2 ().

21 Heydekrug 1 (1), Nied 7 (7, Tilsit (Stadt) 1 (1), Tilsit 3 (9, Pillkallen C6), n,, 1 5

3: Johannisburg 1 (1), Lyck 1 (1), Neidenburg 3 (59, Ortelsburg

101, Rössel 1 (1). 4: Elbing 2 (2), Stargard j (1), Berent 1 (). 8: Stu 9. Rosenberg J. Westpr. 3 (3), Löbau 1

Danziger Höhe 2 (2), Pr.“

hm 2 (4, Marienwerder 1

(1), Thorn 5 (7), Culm 5

Graudenz 1 (1), Schwetz 3 C), 8 1 y Schlochau 3 (3),

atow 2 (2), Deutsch⸗Krone 3 (95).

7: Prenzlau 6 (6), Templin 2

(Y), Angermünde 3 (4, Oberbarnim 14 (19), Niederbarnim 26 (46), Rirdorf Stadt 1 (I). Teltow 5 (6), Beeskow⸗Storkow 12 6)

rr. 2 (4), Potsdam Stadt 11 havelland 14 (24), Westhavelland 5

H Spandan Staht 1 6 (6), Ruppin 7 (10), Ost⸗

9 gnitz 10 (11). 8: Königsberg i. Nm. 26 (32, Soldin 5 O), rnzwalde 5 (16), Landsberg 18 (26), Lebus 19 (25), Weststern berg

2 (5), Oststernberg 15 (25), Züllichau⸗Schwiebus 1 (1), Krossen J 39

Guben 2 (2), Lübben 5 (5), Luckau 2 (9, Sorau 4 (4j, Spremberg 5 (6). Oi

Kalau 3 (3), Kottbus 7 (7

1

Demmin 2 (2), Anklam 2 (2),

sedom· Wollin IL (I), Randow 2 (Y, Stettin Stadt 1 (1), Greifen⸗

hagen 2 (27, Pyritz 4 (G6), Saatzig 5 16: Dramburg 2 (2), Caberg n fin 1

3 S Birnbaum 1 (6), Meseri Schmiegel 1 (1), Kosten

C, Toschmin . (6h).

2 (3j, Kempen i. P. 1 (1). Kolmar i. P. 9 10), 3 (35), Strelno 4 (4, Mogllno 7

I 2 (2 ig. gil ne

(10), Regenwalde 2 (2) (2), Köslin 3 (5), Bublitz

3. 12: Wreschen 1 (I), Jarotschin 9 (13), Schroda 3 C3), rimm 8 (9), i Ost 1 ), De uin z 9 8 5 8 2 EC). Bomst 3 (9), (x Lissa 2 (2. Rawitsch 5 (67 Gostyn

1 ö Schlawe 8 (109), Rummeltzburg 1 (2), Stolp J Co), Bütow

Fraustadt 2 (2),

delnau 2 (2), Schildberg 19 (7), Czarnikau 1 (1),

16g i id. Schadm lis G : n

Wongrowitz

12 (125. Gnesen 2 (25, Witkowo 7 C7). A4: Groß- Wartenberg

1 (), Dels 8 (37. Trebnitz z (19), Ming 58 G)

8 (ib), Steinau 3 (3), Wohlau

Breslau 28 (409), Oblau 23 (33), Brieg Nimptsch 4 (q, Münsterberg 5 G), Reichenbach 10 (16), Schweldnitz 1 Waldenburg 4 (, Glatz 12 (12), schwerdt 4 (. 18: Grünberg 12 Sagan 11 (i6), Sprottau 13 (14) 11 (13), Bunzlau 17 (23), e,, Jauer 2 (7, Schönau 10 17), Bol

) An Stelle der Namen der Reglern sprechende Ide. Nr. aus der vorstehenden

Neurode 3 (53)

enhain 12 (13), Landeghut 6

9 (10), Guhrau „Neumarkt 28 (35), 8 (10), Strehlen 8 (12), Frankenstein 12 13 (12), Striegau 10 dieß . el 16), Freistadt 22 (29), logau 22 (30), Lüben au 18 (26) Liegnitz 5 n )

.

ze. Bezirke ist die ent⸗ lle aufgeführt.

Preu chen Staatsanzeiger.

1908.

irschberg 2 (, Löwenberg 14 (23), Lauban 8 11), Görlitz 1 ee e,. i. O. L. 2 (2). 16: Kreuzburg 1 . ha l 14g. 104, Tost⸗Sleiwitz 1 (1), Zabrje 1 (1), Ratibor 5 (5), Leobschũ 2 (2). Neustadt i. D. S. 5 (5), Falkenberg 16 (18), Neisse 1 (27, Groftkan 1 (I). 171 Osterburg 1 (I), Sal jwedel 4 (4, Jerichow 1 2 (2), Kalbe 4 (5), Magdeburg Stadt 1 (1), Wolmirstedt 1 (1), Neuhaldensleben 2 (2), Halberstadt 1 (1), Grafschaft Wernigerode 1 (1. A8: Schweinitz 1 (), Wittenberg 1 (1). Bitterfeld j (), Saalkreis 6 (6), Halle a. S. Stadt 1 (1x. Delitzsch 1 (19. Mons⸗ felder Seekreis 4 (), Eckartsberga 2 (3), Querfurt 2 (4, Mer Höurg 1 9) Weißenfels 3 (3), Zeitz 4 (H. A9: Nordhausen Stadt 1L (I, Langensalja 5 (8), Ziegenrück 13 (18). 20: Apenrade 1 (1), Sonderburg 1 (1), Schleswig 1 (1), Tondern 1 (1), Plön 1 H Bordesholm 3 (3), Rendsburg 3 (3), Süderdithmarschen 5 (6), Stein⸗ burg 6 (7), Stormarn 1 (1), Pinneberg 1 (1), Herzogtum Lauenburg 5 (6). DI: Syke 1 (1), Stolzenau 2 (2), Hannover 1 (2), Springe 3 (ä), Hameln 2 (2). 22: Peine 1 (1), Marten⸗ burg i. Dann. 2 (3), Gronau 1 (1), Goslar 9 (is), Nort- heim 1 (1), Ilfeld 1 (I). 23: Celle 3 (2, Burgdorf 6h. Isenhagen 4 (4, Soltau 1 (1), Ueljen 2 (2), Bleckede 1L 641, Lüneburg Stadt 1 (I, Lüneburg 1(5), Winsen 9 (J, Harburg 36). 24: Jork 1 (1), Kehdingen 2 (2), Geestemünde 2 (2), Oster⸗ holi 1 (1), Verden 3 (3), Achim 1 (1), Rotenburg i. Hann. 3 (35. 28 Meppen 1 (1), Aschendorf 1(1), Bersenbrück 8 (9, Osnabrück 2 (2), Iburg 11). 26: Wittmund 1 15. 27: Tecklenburg 1 (3) Waren⸗ dorf 1 (2), Beckum 3 (4, Lüdinghausen 2 (2), Münster 3 (3), Coes- feld 3 (4), Borken 3 (5), Recklinghausen 2 (2). 28: Halle i. W. 101, Bielefeld 1 (h, Wiedenbrück 2 (2). Paderborn 1 (2), Büren 9 8. 2 (3). 291 Arnsberg 2 (2), Meschede 2 (3j, Brilon 104),õ Lippstadt 2 (2). Soest 3 (3), Hamm 3 (35), Boch am Stadt 1065, Gelsenkirchen Stadt 1 (1), Hagen 2 (3), Schwelm 1 (2, Iser⸗ lohn 1 (PH., Wittgenstein 1 (I). 830: Cassel Stadt 1 (3), Cassel 10 (11), Eschwege 1 (3), Fritzlar 3 (3), Hofgeismar 3 (5), Melsungen L(I, Rotenburg i. H⸗N. 1 (), Frankenberg 2 (2), Ziegenhain 2 (10), Fulda 1 (1), Hanau 4 (6) Gelnhausen 4 (6), Herrschaft Schmal⸗ kalden 1 (1), Grafschaft Schaumburg 1 (1). 31: Oberwesterwald⸗ kreis 3 (5H), Westerburg 7 (8), Unterwesterwaldkreis 4 (4), Oberlahn⸗ kreig 1 (1), Limburg 2 (6), Unterlahnkreis 5 (8), St. Goarshausen 2 (2), Untertaunuskreis 7 (8), Usingen 6 (6), Obertaunuskreis 1 (1), Höchst 1 (I). 32: Kreuznach 2 ), Zell 3 (. SGochem 1 (15, Ahrweiler 2 (2), Neuwied 2 (27), Altenkirchen 2 (25, Wetzlar 5 (9. 331 Kleve 3 (4), Rees 2 (2), Crefeld Stadt 1 (1). Essen 11), Mörg 11 CM), Kempen i. Rh. 7 (16), Mettmann 2 (2), Remscheid Stadt 1 (1), Solingen 1 G), Grevenbroich 2 C3). 34: Mülheim a. Rh. Stadt 1 (1), Cöln Stadt 1 (1), Euskirchen 5 (6), Bonn 1 (I). 235: Daun 1 (4, Wittlich 2 (6), Bernkastel 2E), Trier 1 (1), Saarburg 1 (2), Saarlouis 4 (1), Ottweiler 2 (9. 2361 Montjoie 1 9) Malmedy 1 (I. 38: Altötting L(1), Erding 2 (2), Freising 3 (3), Miesbach 1 (1), München Stadt 1 (2). Munchen 2 (2), Pfaffenhofen 2 (3), Traunstein 1 (35). 39: Kelheim 3 (12), Landshut 1 (I), Straubing 1 (2), Vilshofen 5 (6). 42: Teuschnitz 2 (2). A*: Feuchtwangen 1 l), Nürnberg Stadt 1 (IH, Nürnberg 1 (15, Schwabach 1 (1), Uffenheim 1 (1). 44: Königs⸗ hofen 1 (1), Schweinfurt 1 (l. 451 Kempten 2 (2), Krumbach 146, emmingen 7 (10), Mindelheim 2 (4, Oberdorf 2 (2), Sonthofen 3 (3). A6: Zittau 2 (7), Löbau 1 (ID. 47: Dresden- Altstadt 1 (I), Pirna 1 (), Meißen 2 (2). 50: Plauen 1 (0. S2: Nagold 1 (1). 58: Aalen 1 (I). 55: Bonndorf 1 (1). 56: . 2 (2), Waldkirch 2 (2). 577 Baden 1 (1. Rastatt 1 (I), Durlach 2 (2), Ettlingen 1 (9), Karlsruhe 2 (2),

forjheim 1 (1). 68: Heidelberg 1 (I). 691 Darmstadt 2 8

roß Gerau 2 (). G0: Alsfeld 2 (5), Friedberg 2 (2), Schotten 10415. G1: Mainz 1 (I), Bingen A (9), Oppenheim 1 (3). 62: Gadebusch 6 (6), Wismar 2 (), Ludwigslust 1 (ö), Parchim 1 1). Güstrow 1 (IJ. 68: Weimar 5 (5), Neustadt a4. D. 7 H 64: Neustrelitz ? (2), Neubrandenburg 1 (I). 68: Oldenburg Stadt 1 (2), Oldenburg 5 (8), Westerstede 3 (7), Varel 3 (3), Jever Stadt 1 (1), Jever 1 (1), Butjadingen 2 (2), k Stadt 1 (, Delmenhorst 1 1), Cloppenburg 3 (3), Friesoythe 1L (. 66: Fürstentum Lübeck 1 (I). G8: Braunschweig 4 (7), Wolfenbüttel 7 (3), Helmstedt 1 (1), Blankenburg 2 (2). 691 Saalfeld 4 (6). 70: Westkreis 2 (2). 73: Bernburg 3 (8), Ballenstedt 2 (3). 74: Ebeleben 1 (I). 76: Kreis der Twiste 1 (1), Kreis der Eder 2 (3), Pyswrmont 1 (I). 77: Reuß ä. L. 1 (1. 78: Schleiz 1 (I). 79: Bückeburg? (2). 8901 Schötmar 3 (3), Lemgo Stadt 1 E), Brake 2 (2), Blomberg Stadt 1 (I). SEL Lübeck 1 (1). 83: Hamburg Stadt 1 (2), Marschlande 1 (1), Berge⸗ dorf 1 (2). S4: Straßburg 1 (I). S5: Mülhausen 1 (1). 86: Chateau ⸗Salins 1 (1), Diedenhofen West 1 (9.

Zusammen: 1517 Gemeinden und 1976 Geböfte.

Handel und Gewerbe.

Einfuhr pharmazeutischer Präparate nach Brasilien.

Pharmazeutische Präparate, die in Brasilien eingeführt un . kauft werden sollen, bedürfen hierzu einer e, ,, 24 , toria Geral de Saude Publiea- in Rio de Janeiro. Die. Ge⸗ nehmigung ist bei der genannten Behörde unter Vorlegung der nachstehend aufgeführten Schriftstücke und Proben zu bean c nufteic ne Aufjeichnung über die chemische Formel des Präparat

mit Beschreibung seiner Herstellung unter Angabe der c . Außerdem ist hierbei zu vermerken, gegen welche Krankheiten das Präparat verwendet und in welchen Dosen es ärztlicherseits verschrieben wird. Dieses Dokument ist von einem approbierten Apotheker zu unterzeichnen und die Unterschrift ist seitens eines brasilianischen Konsuls zu beglaubigen. 2) Divlom des das vorstehend genannte Schriftstück zeichnenden Apothekers oder eine Abschrist des Diploms oder eine amtliche Bescheinigung darüber, daß derjenige, der das unter 1 an⸗ geführte Schriftstüͤck unterzeichnet hat, ein approbierter Apotheker ist und das Recht zur Augübung seines Gewerbes besitzt. Die Unter- schrift dieses Schriftstücks ist ebenfalls seltens eines brasilianischen Konsulg zu beglaubigen. 3 Ein Schriftstück, in dem der Unter- zeichner der unter 1 angegebenen Aufjeichnung erklärt, daß er die Ver⸗ antwortung für die richtige Herstellung des Präparats übernimmt. Die Unterschrift ist iu beglaubigen. Dliese Erklärung kann auch mit in das Schriftstũck ju 1 aufgenommen werden. Drei für Analvsen genügend große e . des Präparats.

ird die Genehmigung durch Vermittlung einer brasillanischen Firma oder eines Patentanwaltg nachgesucht, so ist die Ausfertigung einer Vollmacht in portugiesischer Sprache nach folgendem Muster mit einzureichen: O ... abaixo. nacionalidade profissão domieiliado em 4d pela presente procuragdão os poderes mais ö. , * 82 63 residentes em Rio de Janeiro, para requererem a Di i Geral de Sade Publica licenga para or. a venda . vagäo do.... preparado pharmaceutico

assignado

representar como se o proprio fosse