geoßhaudelnvreise von Getreine au deutschen und frenden . õrsenplãtzen für die Woche vom 27. April bis 2. Mai 1908 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 Kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Da⸗ gegen Vor⸗ woche
Berlin. a. guter, gesunder, mindestens
Hafer, *. 1 *. Mannheim.
n mittel ö. ö. . 2 rumãn., mittel 69.
1981.89 162 20
200 00 232, 25 181,88 220 63 148,75
Hafer, ba russischer, mittel
f mitte. gerne rufsische 2 .
Wien. gen, Pester Boden
176,61 210,58 ö. e, sloval ische J Nais, ungarischer 119,72
Bu dapest. ö Mittelware. 16, 83 ö ö 131,61 109, 96
108,85
gen,
en, 71 bis 72 Kg das HM ... „Uita, 75 big 75 kg das H.
Riga.
Roggen, 71 bis 72 Eg das hl... men, ,,,,
Paris. Tine, mnecbete Ware det lausenden Monats
Antwerpen. Donau⸗, mittel
136,29
149,51 165,89
134.85 186,33
174,80 170, 34
170 83 164137
1565,07 160,70 154.67 168,73
Roggen 131,61
k Weinen s cmerllanische: Winter Mais amerikan. bunt London. Weijen . 3 Mark Lane) Weien englisches Getreide, afer
Mittelvreis aus 196 Marktorten 2 (Gazette averages)
168,62 156,39
147,79 129, 92 144,50
15751 164 15
128, 12 143.09
Liverpool.
ö Manitoba
La Plata, neuer
Auftralier
Kurrachee
Oele ane e, g . Gerste, Futter⸗ 8 anifchẽ kö Ddessa
Mais
163,74 191,43 16493 173, 13
14192
163,27 19092 163,74 II, 96
143 38
Weijen
12339 13367 1636
185 27 13 1 6.
Chicago.
Weljen, Lieferungsware Mais =
153, 15 136, 02 130, 12 111,21
148,57 135,8 130,80 110,08
Neu York.
roter Winter ⸗Nr. 2... .
167,16 16464 149.57 142, 15 126, 66
162,39 161, 05 148,63 142,26 124 00
Weizen
Lieferungsware
Mais . Buenos Aires. ** Durchschnitts ware.... ö
) Angaben liegen nicht vor.
145,21 95, 33
Bemerkungen.
1Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Pro⸗ ö,, — 504 Pfund engl. gerechnet; für die aug den Umsaͤtzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weijen — 480, Hafer — 312, Gerste — 400 Pfund engl. angesetzt. 1 Bushel Weiten — 60, 1 Bushel Mais — 56 Pfund englisch; 1 Pfund englisch — 453,6 g; 1 Last Roggen — 2100, Weizen — 2400, Mais — 2000 Eg. ö ö
Bei der Umrechnung der Preise in swährung sin e aus den einzelnen esangaben im Reichsanzeiger ermittelten wöchentlichen k selkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und jwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Lverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu Jork die Kurse auf Neu Jork, für Odeffa und Riga die . auf St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. eln in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldyrãmie.
Berlin, den 6 Mai 1903. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
212,90
144,66
160. Sitzung vom 5. Mai 1908, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) ö
ur ersten eventuell zweiten Beratung stehen die drei I. j Juli 1905 im Haag unterzeichneten Abkommen über das internationale Privatrecht, und 9. 2. eines Abkommens, b den Geltungsbereich der Gesetze in 1, der Wirkungen der Ehe auf die Rechte und ichten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen und auf das Vermögen der Ehegatten, b, eines . über die Entmündigung und gleichartige Fürsorgemaßregeln, . eines Abkommens über den Zivil⸗ rozeß und d. des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung es Abkommenz über den Zivilprozeß.
Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Staatssekretãr des Auswärtigen Amts, Wirklicher Ge⸗ heimer Rat von Schoen: Meine Herren! Die drei Abkommen, welche Ihrer Zustimmung vorgelegt sind, sind das Werk der vierten internationalen Privatrechte· konferenz, welche im Jahre 1904 im Haag zusammengetreten ist. Die drei Abkommen bedeuten einen wesentlichen Fortschritt auf dem Ge⸗ biete des internationalen Privatrechts, dessen Kodifizierung die Auf⸗ gabe der erwähnten Konferenzen bildet. Sie bedeutet eine weitere erfreuliche Etappe auf dem Wege, welchen Deutschland in Gemein⸗ schaft mit anderen Staaten schon seit einer Reihe von Jahren ver⸗ folgt, und welcher zur Erleichterung des internationalen Rechtsverkehrs und damit auch gleichzeltig dazu führen soll, die Schranken zwischen den Nationen, wenn auch nicht zu beseitigen, so doch einigermaßen ju öffnen. Das Ergebnis der bisherigen internationalen Konferenzen im Haag ist niedergelegt in dem Abkommen über den Zivilprozeß dom 14. November 1896 sowie in den Abkommen über die Ebeschließung, über die Chescheidung und über die Vormundschaft für Minderjährige vom 12. Juni 1902. Wie allgemein anerkannt wird, haben diese Abkommen, denen die meisten Staaten des europäischen Festlandes beigetreten sind, einen hohen Wert für die Sicherheit des internationalen Rechts- verkehrt. Von den Ihnen gegenwärtig vorliegenden drei Abkommen dienen die beiden ersteren dem weiteren Ausbau des internationalen Rechts auf dem Gebiete des Familienrechts. Das eine behandelt die persön⸗ lichen Bejiehungen und das Güterrecht der Ehegatten, das andere die Entmündigung und ähnliche Fürsorgemaßregeln. Beide beruhen auf den gleichen Grundsäͤtzen, wie sie im Einführungsgesetze zum Bürger⸗ lichen Gesetzbuche niedergelegt sind. Sie sichern also den in Deutsch⸗ land geltenden Kolllsionsnormen die internationale Anerkennung. Be⸗ züglich der Ginzelheiten darf ich mir wohl erlauben, auf die Ihnen vorliegende Denkschrift zu verweisen, die die hervortretenden Fragen und Punkte eingehend und, wie ich glaube, erschöpfend behandelt.
Etwas näher bitte ich um die Erlaubnis, auf das dritte Abkommen eingehen zu dürfen, auf das Abkommen über den Zivilprozeß, weil es für den Rechtehilfeverkehr der deutschen Gerichtsbehörden, für den Geschäftsverkehr der deutschen Bundesreglerungen und namentlich, für das Auswärtige Amt von be⸗ sonderer Bedeutung ist. Das neue Abkommen soll das Abkommen aut dem Jahre 1896 ersetzen. Es behält im allgemeinen die Grund⸗ züge des älteren Abkommens bei. Die Revision bringt indefsen neben der Beseitigung einzelner hervorgetretener Zweifel zugleich eine wesent ˖ liche Erleichterung im internationalen Rechtsverkehr. Diese Er⸗ leichterung soll dadurch herbeigeführt werden, daß der Rechte hilfe · verkehr mit den ausländischen Gerichten durch Ausschaltung einer Reihe von höheren Instanzen einfacher und, was von besonderem Wert ist, schleuniger gestaltet wird. ö
Ich darf mir erlauben, Ihre Blicke auf die Verbältnisse zu lenken, wie sie heute liegen, und wie sie sich künftig auf Grund des Abkommens gestalten werden. Der Rechtshilfe verkehr besteht im allgemeinen aus Akten, bei denen die inländischen Gerichte die aut · ländischen um Vornahme von Rechtshandlungen bitten, also beispiels⸗ weise um Zustellung von Klagen oder um Vernehmung von Zeugen. Nach der bisherigen Praxis volljieht sich der Rechtshilfeverkehr im allgemeinen auf diplomatischem Wege, soweit nicht, wie in unserem Verkehre mit der Schweiz, Oesterreich und einzelnen Teilen Rußlands, der direkte Schriftwechsel zwischen den Gerichten zugelassen ist. Es ist ohne weiteres einleuchtend, daß der diplomatische Weg umfständlich und langwierig ist. Wenn hiernach ein deutsches Gericht an ein aus⸗ ländisches Gericht ein Ersuchungeschreiben wegen Vornahme einer Handlung, z. B. Vernehmung von Zeugen, zu richten hat, so muß das deutsche Amtsgericht dieses Ersuchungsschreiben dem Landgerichts präsidenten einrelchen; dieser gibt es weiter an die oberste Justizverwaltung des Bundesstaats, von diesem geht die Sache weiter an das Ministerium des Aeußern der betreffenden Bundesregierung, von dieser wieder an das Auswärtige Amt, wo alle die Sachen zentralisiert und der Form nach kontrolliert werden. Vom Auswärtigen Amt werden dann die Missionen im Auslande, die Gesandtschaften und Botschaften be⸗ auftragt, die Sache zur Erledigung zu bringen. Die Gesandtschaften und Botschaften nehmen dafür wieder die fremden Regierungen in Anspruch. Die Sache geht zunächst an daz auswärtige Ministerium des beireffenden fremden Staates, von diesem wieder an die oberste Justizverwaltung, bis sie endlich an die Stelle gelangt, an die sie ge⸗ richtet ist, an das zuständige ausländische Gericht. Ist die Sache vom ausländischen Gericht erledigt, so geht die Verhandlung wieder den gleichen Weg in umgekehrter Richtung zurück. Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß ein solch umständliches Verfahren einen großen Zeitverlust, der nicht zum Vorteil der Rechtsuchenden gereicht, mit sich bringt. Außerdem entsteht dadurch eine große Arbeitelast, die weniger durch ihr spezifisches Gewicht, wie durch ihren Umfang druckend wirkt und viele Arbeitskräfte, wenn auch vielfach nur in mechanischer Weise, so doch übermäßig in Anspruch nimmt.
Das neue Abkommen will mit einem solchen umständlichen Verfahren aufräumen. Künftighin werden Zustellungen und Ersuchungsschreiben direkt von unseren Gerichten an den Kaiserlichen Konsul in demjenigen Lande gerichtet, in dessen Bezirk das für die Erledigung des Er⸗ suchungsschreibens zuständige Gericht liegt. Der Konsul gibt die Sache weiter an das betreffende Gericht, die Sache kommt denselben Weg wleder zurück, und auf diese Weise wird eine große Erleichte⸗ rung und Beschleunigung erzielt. Diese Erleichterung ist um so mehr zu begrüßen, als dadurch auch Arbeitskräfte gespart werden können.
Wenn die bisherigen Verhältnisse bei dem stetig wachsenden Umfange
wältigung dieses sehr sarken Materials nene Arbeitskräfte bei der Zentralbehörde elnzustellen. Dessen werden wir künftighin überhoben werden.
Durch dag neue Abkommen foll nun noch eine andere Er⸗ leichterung erreicht werden, indem künftighin der Rechtshilfeverkebt von Staat zu Staat in unentgeltlicher Weise sich vollziehen wird. Dementsprechend trãgt das Ausführungsgesetz, welches Ihrer Zu⸗ stimmung vorliegt, dafür Sorge, daß auch die Gebühren der Kon sulate wesentlich ermäßigt werden. Ganz sie fallen zu lassen, ist selbstverstãndlich nicht möglich.
Das Werk der internationalen Privatrechteskonferenzen, die im Haag tagen, ist mit den früheren und den heute vor⸗ liegenden Abkommen keineswegs erschöpft. (Bravo! rechts.) Diese Konferenzen haben noch weitere Materien in Angriff ge—⸗ nommen, vor allen Dingen das Konkurgrecht und das Erbrecht. Be⸗ züglich einer internationalen Regelung des Konkurgrechts haben sich Schwierigkeiten ergeben, die noch nicht haben gelöst werden kõnnen. Was jedoch das Erbrecht betrifft, so ist bereits eine Verständigung erzielt, soweit es sich um die Aufstellung von Kollisionsnormen auf dem Gebiete des materiellen Erbrechts handelt. Es ist Aussicht vor⸗ handen, daß auch eine Verständigung erreicht wird in bezug auf die formelle Seite der Sache, über die Zuständigkeit der Nachlaßbehörden. Sobald dieses Ziel erreicht ist, wird die sehr wichtige Materie gleich falls international geregelt werden können.
Es erscheint ferner — und das ist ein nicht unwesentlicher Punkt — nicht ausgeschlossen, daß die internationalen Privatrechekonferenzen einen Wunsch der Erfüllung zuführen, welcher in deutschen Handels⸗ kreisen und in den beteiligten Kreisen anderer Länder schon seit Jahren gehegt wird, und welcher auch in diesem hohen Hause wiederholt zum Ausdruck gebracht worden ist. Dieser Wunsch betrifft die Schaffung eines internationalen Wechselrechts, also einer Art Weltwechselrechts. Bei der Lösung einer solchen Aufgabe würden die Privatrechts konferenzen allerdings einigermaßen über das ihnen gesteckte Ziel hinausgehen; denn es würde sich hier nicht um die Aufstellung von Kollisionsnormen handeln, sondern um die Schaffung eines allgemeinen materiellen Rechts. Indessen erscheinen die Schwierigkeiten in dieser Richtung nicht unüberwindlich, und es ist Autsicht vorhanden, daß das Ziel gerade auf dem Gebiete des Wechselrechts erreicht werden kann. Damit würden der internationalen Rechtssicherheit weitere Garantien gegeben werden. Alle diese Garantien sind aber um so höher anzuschlagen, als sich mit dem wachsenden Verkehr auch die rechtlichen Beniehungen zwischen den Nationen stets lebhafter, umfang⸗ reicher und enger gestalten. .
Es kann daher nur dem Wunsche Augdruck gegeben werden, daß den internationalen Privatrechtekonferenjen im Haag, um deren Zustandekommen die Königlich niederländische Regierung und insbesondere der hervorragende Rechtsgelehrte und Staatsmann Dr. Asser im Haag sich große Verdienste erworben haben, weitere Erfolge beschieden sein mögen. .
Ich erlaube mir, namen der verbündeten Regierungen Ihnen die Annahme der Abkommen ju empfehlen. (Beifall.)
Abg. Giese (Bkons.): Meine politischen Freunde begrüßen die uns , . als Ergebnis der diplomatischen Verhand⸗ lungen mit Freude und Genugtuung, wir erblicken darin einen bedeut- samen Fortschritt in der Befestigung unserer internationalen. Be⸗ jsiehungen und eine wertvolle Fortsetzung und Ergänzung der früher getroffenen Abkommen. Die Zeit liegt noch gar nicht so weit zurück, wo man es für unmöglich gehalten haben würde, derartige Abkommen auf dem Gebiete des internationalen Privatrechts zu erzielen. Dag erste Abkommen wegen der persönlichen Beziehungen der Ehegatten zu einander und der Regelung des Güterrechts betrifft eine sehr er . Materie, und wir können uns nur freuen, daß die Sache in dieser Weise geregelt worden ist. Das Schwergewicht der Abkommen liegt in dem Ab⸗ kommen über den Zivilprozeß. Der Staats sekretãr hat schon ausführlich dar⸗ elegt, wie dadurch das Verfahren vereinfacht und beschleunigt wird. 5 ist ja nicht alles erreicht worden, was man gewünscht hat, gleichwohl können wir froh sein, daß dieses erreicht worden ist. Auf die Einzelheiten der Abkommen will ich mich nicht einlassen, um so weniger, als wir sie ja nur im ganzen annehmen oder ab⸗ lehnen können. Jedenfalls entsprechen sie durchaus den Grundsätzen, die in dem Einführungsgesetz zum B. G. B. niedergelegt worden sind. Meine politischen Freunde werden den Abkommen zustimmen; sie halten eine Ueberweisung an eine Kommission nach keiner Richtung hin für notwendig. Das eine bedauern wir allerdings, daß nicht elne größere Reihe von Staaten den Abkommen beigetreten sind, wir e. aber, daß dies noch nachgeholt werden wird, und daß das internationale Hin fe g immer weiter ausgebaut werden wird, im Interesse elner Annäherung und Freundschaft der Nationen.
Abg. Kirsch (Z3entr.): Auch meine politischen Freunde begrüßen mit Genugtuung die Vorlage. Wir werden eine Kommissions beratung nicht beantragen. Wir begrüßen es, daß nunmehr auf verschiedenen Gebieten des internationalen Privatrechts eine positive Rechtsordnung geschaffen wird. Bei der Ausführung des Gesetzes wird auf den Text des Abkommens besonders Rücksicht genommen werden müssen, denn in dem Abkommen selbst ist wenigstens im deutschen Texte manches unklar. Der französische Urtext und die deutsche Uebersetzung decken sich begrifflich nicht immer. ge ffn l iih treten den Abkommen noch
i Staaten bei.
4 Junck (n): Auch wir begrüßen diese Abkommen. Daß im Zweifelefalle auf den französischen Urtext jurückgegangen werden muß und kann, halten wir für selbstverständlich; die Uebersetzung wird eben die Rechtsbegriffe in der französischen Sprache nicht immer richtig wiedergeben können. Mit besonderer Freude begrüßen wir das Abkommen über das Zustellungswesen, wodurch der Verkehr über die Zentralstelle vereinfacht wird. Namens meiner Freunde habe ich aber zu bedauern, daß eine so wichtige Vorlage uns erst in so später Zeit jugeht. Die Abkommen sind im Juli 1905 ab⸗ geschlossen, uns aber erst am 28. April 1908 zur Genehmigung vor. gelegt worden. So sind wir gejwungen, ein außerordentlich schwieriges Rechtsgebiet mit solcher nelligleit zu behandeln. Ich bitte, in Zukunft dem Reichstage solche Vorlagen früher zu machen.
Abg. Dove (fr. Vag.): Wir sprechen gleichfalls unsere Be⸗ friedigung über diese Vorlage aus, das Wichtigste beziebt fich auf das Zivilprozeßverfahren. Aus der Darstellung des Stagtssekretärs geht hervor, daß Sankt Bureaukratius international ist. Die jetzigen Schwierigkeiten werden hoffentlich aufhören durch die internationale Regelung des Zuftellungswesens. Die Vereinheitlichung des inter⸗ natlonalen Rechts ist die natürliche Konseguenz der wachsenden Verkehrs beziehungen, und freue mich, daß wir darin weiter kommen sollen und auch internationale Vereinbarungen über das Wechselrecht bekommen sollen. Das wird möglich stin, denn die Bedürfnisse des Bankverkebrs sind in der zivilisierten Welt so ziemlich dieselben. Wir werden bald Gelegenheit haben, etwaige Wöünsche darüber zur Geltung ju bringen. Um Mißverständnissen über die Abkommen vorzubeugen, werden die Richter auch die Denkschrist darüber zur Kenntnis nehmen müssen. Bezüglich der späten Vor⸗ legung schließe ich mich dem Vorredner an. Ich möchte hierbei noch fragen, wie es mit dem Haager Friedensabkommen ist, und ob wir in absehbarer Zelt zu dessen Ratifikation kommen werden.
Abg. von Dirksen (Rp.): Die deutschen Delegierten auf der Haager Konferenz haben alles getan, was in ihren Kräften stand, um
der Geschäfte weiter fortgehen würden, wären wir genötigt, zur Be⸗
die deutschen Rechtsanschauungen jur Geltung zu bringen. Es besteht
ein e, die Vorlage noch jetzt vor den Ferien zu R 7 nicht in der 22 . 3 etwas zu ändern, wir müssen aber erhebliche / , . anerkennen. Zunächst die Vereinfachung des Verfahrens; anftatt eines Zeitraumes Don ciwa d P den Jizt die geschsftlichen Ver den in Zukunft etwa 3 Wochen . d a
Haag erkennung zu deff . im
In der zweiten Lesung werden die sämtlichen Abkommen in ihren einzelnen Artikeln ohne Debatte ere igt ebenso wird. das Ausführungsgesetz nach dem Abkommen über Hen Zivilprozeß in zweiter Lesung im einzelnen angenommen. Die Vorlage wegen Gewährung einer weiteren Sub— vention von i Million Mark jährlich vom 1. April 1908 ab bis 1914 an den Nord deutschen Lloyd in Bremen für die Beibehaltung der Dampfer verbindung zwischen Japan und Neu-Guinea und für die Linie Singapore — Neu-Guinea und wegen entsprechender Abände⸗ rung der Gesetze, betreffend Postbampfschiffs verbindung mit überseeischen Ländern, ist von der Budgetkommission mit 14 e. 13 Stimmen angenommen worden. Die Wirtschaftliche ereinigung (Abg. Lattmann und Genossen) will für den Be— trieb einer vierwöchentlichen, zwischen dem Schutz gebiet Neu⸗ Guinea und Hongkong sowie dem australischen Festlande ander⸗ seits unter . der seit 1398 in dem Vertrage mit dem Lloyd vorgesehenen Anschlußlinie , uinea vom 1. April I308 ab eine Erhöhung der Subvention von nur 230 000 S bewilligen.
Von den Abgg. Albrecht und Genossen (Soz ) liegt eine
Resolution vor⸗
a. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, 1) für die suhventionierten Postdampfschiffe eine Bemannungsffala fest⸗ zusetzen; 2) in die mit den Unternehmern der subventtonierten Poftdampfschiffs verbindung abzuschließenden Vertrãge eine Bestimmung aufiunehmen, wodurch die Unternehmer verpflichtet werden, für die Ausreise der Dampfer so viel weiße Schiffs leute anzumustern, als zu einer ausreichenden Besetzung des Dampfschiffes erforderlich sind;
b. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen. eine Revision des Ver⸗
trages mit dem Norddeutschen Lloyd vom Jahre 1558 dahin vor- zunehmen, daß Art. 26 gefrrichen wird.
Referent ist der Abg. Dr. Semler (nl)
Abg. Graf von Kanitz (d. kons.): Es ist ja leider nicht möglich ge⸗ wesen, in den Verhandlungen der Budgetkommission die Vorlage zu Falle zu bringen. Den Standpunkt, daß es bei der großen Verschuldung des Reiches auf eine halbe Million mehr oder weniger nicht an= kommen könne, teile ich nicht. Ich betrachte diese Verschuldung als eine Kalamität. deren Verschlimmerung wir möglichst vor⸗ zubeugen haben. Auf die bevorstehende Reichs finan reform sollte man bei dieser Gelegenheit nicht verweisen; ich persönlich könnte mich nicht entschließen, wegen dieser halben Million einer erweiterten ¶ Reichs erbschaftssteuer oder dergleichen zuzustimmen. Nun verweist man auf die eigenen Einnahmen der Kolonien. Diese sollten doch, wenn sie einmal da sein werden, auch der Reichskaffe zugefübrt werden, sodaß eine Verminderung der noch immer ãußerst bohen Reichszuschüsse eintreten könnte. An den Norddeutschen Lloyd haben wir bereits über 100 Millionen Mark an Sabven tion
ejablt. Die Finanzlage des Lloyd ist immerhin noch eine ehr gute; er hat in den letzten Jahren s, 78, im i. Jahre allerdings nur 4 co Dividende gegeben; auch ein Burchschnitt bon nur 40j0 ist immer noch eine hübsche Verzinfung, und das Unternehmen, welches so viel bringt, gehört noch lange nicht zu den notleidenden. Würde der scharfe trangatlantifche Wettkampf nicht getrieben, ginge nicht mit diesem ein bisher unerhörter Luxus auf den Schiffen einher, so würde die Lage glänzender sein. Unter diesen Umständen einer einzelnen Linie eine Subvention zuzu⸗ wenden, damit sie diesen leidigen Konkurrenzkampf leichter fübren kann, scheint mir absolut nicht gerechtfertigt. Wenn die Kopra wirklich ein Welthandelsartikel ist, wird sie sich selbst ibren Weg bahnen und braucht staatliche Unterftützungen nicht; nirgend anderswo ist das der Fall. Bei der Geschästslage des Hausez schließe ich meine Be— merkungen mit der Erklärung, daß ich für den Antrag Lattmann stimmen werde, um meinen guten Willen zu zeigen.
Abg. 6 (fr. Volkesp.): Der Lloyd hat seit 1900 bedeutend mehr geleistet, als wozu er verpflichtet war; er kann dauernd solche Ausfälle und Defizits auf sein Konto zu nehmen nicht verantworten und würde sich gezwungen sehen, die betreffenden Linien wieder auf— zugeben, wenn die Subvention nicht erhöht wird. 1965106 hat das Defijit des Lloyd 1 300 009 M betragen. Der Antrag Lattmann be— weist wenigstens, daß die Wirtschaftliche Vereinigung ihren bisherigen prinzipiellen Standpunkt verlassen hat. Wir treten nach wie vor für die Vorlage ein. Der sozialdemokratische Antrag wegen der farbigen Mannschaften ist nach den zahlenmäßigen Angaben und den sonstigen Darlegungen, die schon in der Kommission . wurden, unannehmbar. Die farbigen Mannschaften können auf diesen Dampfern nicht entbehrt werden. Die Urteile einer gangen Reihe kompetenter Beobachter über die Brauchbarkeit der farbigen Mannschaften lauten übrigens durchaus anerkennend. Auch die englischen Firmen sind in steigendem Maße, und nicht bloß um ju sparen, zur Einstellung farbiger Heizer und Trimmer über- gegangen. Die Zahl der farbigen Koblenschieber ist übrigens viel höher als die der farbigen Heizer. Wenn man das hohe Interesse des deutschen Handels an diesen Dampferlinien in Betracht Jieht, kann von einer Subvention im eigentlichen Sinne überhaupt kaum die Rede sein; es handelt sich um eine unübersehbare Zahl von Millionen deutschen Kapitals, die in diesem Bereiche angelegt sind. Es würde ein nationales Unglück sein, wenn die deutsche Handeleflagge in jenen Gegenden gestrichen würde; zieht sich aber der Lloyd auf seine ver. tragliche Verpflichtung zurück, so wird die amerikanische und japanische den Verkehr an sich reißen und die deutsche aueschalten. Die Fäden, die hier einmal für die internationale Vermittlung angeknüpft sind, würden jerrissen werden und nicht wieder anzuknüpfen fein. Wir stehen vor der Notwendigkeit, diese halbe Million zu bewilligen; die 2 ist notwendig im Interesse unseres Landes. Wir müäffen
erledigen.
Abg. Nog ke (Soz.): . Nach dem größeren ersten Teile der Rede
des Vorrednerg daß er hier nicht als Vertreter
Beauftragter des Norddeutschen
e der deutschen Arbetter=
üssen auch sehen, daß nur Ausgaben
bie wirklich dringend werden; der Nachwels, daß
wirklich nennengwerte deutsche¶ Interessen durch die Ablehnung
8 werden, ist aber nicht geführt. Cin Interesse an der
willigung hat nur eine ganz geringe Anjahl von Großkaufleuten.
Die balbe Migien soll dazu dienen, die Verkehrsintereffen nach Australien und Asien ju fördern, f
erner die Handelsbeziehungen für Neu. Guineg. Der Umfang des deutschen Handels nach Reu⸗ Juin en
beträgt nach den neuesten amtlichen Zahlen in Ausfuhr und Einfuhr
nur 800 000 6. Der Staatssekretär des Kolonialamtes t Betrag auf das Vierfache; es ĩ schätzt den
besteht hier (ine merkwürdige Sivergen jwischen den amtlichen Statiftiken. Die Vorlage, mit der wir 6 jetzt beschäftigen, ist eine reine Kolonialvorlage zur Förderung von Neu- Guinga. Neue Einnahmegqugslen werden in Nen. Guines durch die Bewilligung der halben ion kaum erschlossen. Wohin lommen wir, wenn man sagt, es komme auf eine halbe Million mehr oder weniger nicht an! Hunderttausende bon Mark für etwa 120 Weiße in Neu Guinea auszugeben, liegt kein Grund dor. ge handelt sich dort eigentlich nur um ein paar Guinea ⸗Kompagnle hat schon reichliche Ucherschäüff? erz ieft. Anrer. jc n,, , , ,. 3 teilt. Postalische Rücksichten auf Leute, die freiwillig nach den Süd. seeinseln gehen und gern ihre Post etwag früher haben möchten, sind erst recht nicht angebracht. Wir werden deshalb die Vorlage ab⸗ lehnen, wie den Antrag Latimann. Von Rücksichten auf die Arbeiter hört man nichtz. In einem Jahre ift die Jabl der beschãftigten weißen Arbeiter um 200 die 333 der farbigen zugenommen. Die deutschen Seeleute haben in ihren Kongressen zum druck gebracht, daß die farbigen Leute gänzlich ausgeschlossen werden müßten. en Reedern liegt lediglich Naran, die Löhne der weißen Arbeiter herunterzudrücken und ihre Organisation lahmzulegen. Gut bezahlte und gut genährte weiße Leute können auch dem tropischen Klima Widerstand leisten. Auffallend ist es, daß der Lloyd ** seinen besten Schiffen chinesische Arbeiter beschäftigt. en sich hieraus er⸗ gebenden Mißständen will unser Antrag vorbeugen. Merk⸗ würdigerweise fehlt in dem uns vorgelegten Material eine gane Reihe von Paragraphen aus dem Vertrage mit dem Lloyd. Im Artikel 25 des Vertrages mit dem Lloyd bebält sich die Regierung das Rech Haufen ju werfen, wenn
der Ll . ü . * gan e n. . . ftliche E ss
er Lloyd auf. seinen en landwirtscha ugnisse nach Deutschland einführt. Es sind also nackte agrarische nteressen, die die Regierung hier vertritt, nicht nationale Interessen, wie sie immer vorgibt. Nachdem die Antisemiten, wenn auch nur zum Teil, um⸗ gefallen sind, und mit der Annahme Der Vorlage zu rechnen ist, müssen wir Ste bitten, wenigstens unfere Refosution anzunehmen
und es uns ju ermöglichen, daß den deutf Arbeitern billigere Lebensmittel zugeführt werden. 24 ;
Staatssekretãr des Reichskolonialamts, Wirklicher Geheimer Rat Dernburg:
Meine Herren! Wenn ich unmittelbar nach dem Herrn Vorredner das Wort ergreife, so geschieht das, um gleich von vornherein einige Zahlen zu widerlegen, welche geeignet erscheinen, die Vorlage der verbündeten Regierungen in ein durchaus falsches Licht zu stellen. Der Herr Vorredner hat so getan, als wenn die Vorlage nur gemacht würde, um dem Norddeutschen Lloyd s00 000 6 Nutzen zu bringen, damit eine Anzahl von großkapitalistischen Unternehmungen, denen es ausgezeichnet gehe, noch eine indirekte Förderung bekäme durch billige Lebensmittel und billige Arbeiter und Fracht. Von allen diesen Be⸗ hauptungen ist nicht das mindeste richtig. (Abg. Nos ke: Lesen Sie die Begründung der Vorlage) — Wenn Sie mich angehört haben, Hert Noeke, werden Sie selbst anderer Ansicht sein. Sie haben uns von Samoa erzählt. Das liegt, soviel ich weiß, 5o00 Kilometer weg von dem Gebiete, das diese Linie berührt, und alle Dividenden, die von Samoa angeführt werden, können nicht herangejogen werden für die Rentabilität in Neu-Guinea. Sie sind den Beweis dafür schuldig geblieben, daß es in Neu ⸗ Guinea Plantagengesellschaften gibt, die eine Rente ab—= werfen, und wenn die Neu. Guinea Gesellschaft, die 20 Jahre gefochten hat, nunmehr sagt: unsere Pflanzungen stehen gut, unsere Kokos— bäume versprechen Ertrag, und wir hoffen, die Million Schulden, die wir haben, zu tilgen, dann können Sie doch noch nicht von einem glänzenden Unternehmen sprechen. Also für Neu⸗ Guinea erwarte ich den Nachweis, daß es irgend ein großkapitalistisches Unternehmen gibt, dem es gut geht. Ebensowenig ist es richtig, daß der Norddeutsche Llovd in dieser Sache bereichert wird. Der Norddeutsche Llovd hat uns nachgewiesen, daß er ohne Abschreibungen auf seine Schiffe, die sehr erheblich sein müsen, ohne die Zinsen eine Unterbilanz auf diesen Linien macht. Und dies ist der Grund für die Reichsregierung, weil sie die Linien für nützlich und not— wendig für die koloniale Entwicklung in der Südsee hält, weshalb sie hier vor dieseg hohe Haus gekommen ist, um von ihm eine erhöhte Subvention zu verlangen. Der Norddeutsche Lloyd, an dessen Ziffern hier gar kein Zweifel zu hegen ist, hat außerdem seine Abrechnung dem Reichtamt des Innern vorgelegt, und es ist, glaube ich, nachgewiesen — denn sonst wären wir mit dieser Vorlage gar nicht gekommen —, daß tatsächlich dieser Verlust von etwa einer halben Million auf der Linie ruht. Nun hat Herr Notke einen Salto— mortale gemacht, indem er gesagt hat, in der Kommission sind uns verschiedene Ziffern vorgelegt worden über den Handel mit Neu— Guinea, und es ist bedauerlich, daß eine Regierung kommt und unt zwei von verschiedenen Aemtern unterschriebene Statistiken zeigt, die beide verschieden lauten. In der Kommission ist des langen und breiten augeinandergesetzt und festgestellt, daß die eine Statistik ohne die Freihafengebiete von Hamburg, Bremen, Lübeck ist, die andere mit diesen Freihafengebieten. Berlin hat mehr Einwohner, wenn Sie die Vororte dazuzählen, als ohne die— selben, aber man kann nicht sagen, es sind verschiedene Sta—⸗ tistiken. Herr NoEke hat in der ersten Lesung schon behauptet, der Handel mit Neu ⸗ Guinea betrage nur ein paar hunderttausend Mark. Ich habe aus den Anschreibungen der Denkschrift über die Ent— wicklung der Schutzgebiete in Afrika und der Südsee 1“ und 2 in der Kommission schon nachgewiesen, welches die richtigen Ziffern sind, dabei auch nachgewiesen, wie die Ziffern zuflande kommen.. In den einzelnen Anschreibungen der verschiedenen Zollämter sind ent⸗ halten die Benennung der Ware, die Herkunft, die Kilogramme und die Mark, es müßte sich also, wenn diese Ziffern wesentlich falsch sein sollten, um sehr schwerwiegende Fälschungen handeln, die doch nirgends vorausgesetzt werden können. Danach ist aber der Handel mit dem Bismarck-⸗Archlvel und Kaiser⸗Wilhelmsland 2271000 aus einem Handel von 4 869 000 ½. Das sind die Zahlen. (Zurufe von den Sozialdemokraten — Ich nehme von dem Einwurf Notiz,
erschlossen werden.
dafür sorgen, daß die Gebiete, die wir erschließen wollen, auch
er bestätigt, was ich sage. Die Denkschrift des Reiche kolonialamts
großkapitalistische Plantagenbesitzer. Die Neu.
zurückgegangen, um denselben Betrag hat
2
angegriffen hat, geben identisch den gesammten Handel mit 4 869 000 1 und mit 2271000 A für den Bie marck, Archlpel und Kaiser⸗Wilhelmeland an. Nun habe ich bereits in der Kommisston darauf hingewiesen, daß es sich gar nicht darum allein handelt, sondern daß, nachdem Jap angelaufen werden soll, auch noch der Handel mit den Karolinen dajukommt, der bos 000 betrãgt, so⸗ daß da ungefähr 2 809 000 S auf den deutschen Handel aus 6 000 000 des Gesamthandels kommen. Das scheint an und für sich nicht so übermäßig viel, aber es ist eine sehr starke und schöne auf⸗ steigende Linie des Gesamthandels, und Sie müssen auch nicht ver⸗ gessen, daß die Entwicklung von Neu-Guinea eine sehr eigentũmliche ist, die sich wesentlich auf die Entwicklung der Koprakultur selbst stützt, eine Kultur, die etwa 10 Jahre braucht, bis der Ertrag kommt. Deshalb hat die Neu. Guinea Kompagnie in ihrem Bericht mit Recht gesagt:
Wir freuen uns, daß wir nach und nach dahin kommen kõnnen, eine solche gute Aussicht unseren Aktionären, die durch 20 Jahre schwer geprüft worden sind, eröffnen zu können. —
Ich konstatiece also, daß sowohl die Angaben über die Pro⸗ speritãt der großkapitaliftischen Unternehmungen auf Neu⸗Guinea, die vorgeführt sind, als auch die Angaben über die Bedeutung des deutschen Handels, trotzdem der Herr Vorredner vollständig Zeit ge⸗ habt hätte, sich zu informieren, dieselben unrichtigen geblieben sind wie in der ersten Lesung. Die Vorlage ist Ihnen gemacht worden als eine Schiffahrts. Subventionsvorlage, aber sie hat wesentlich den Charakter einer Kolonialvorlage, und daz ist der Grund, weshalb ich für dieselbe spreche. Sie wissen gan genau, daß in der Entwicklung von Kolonien oder überhaupt der neuen Länder die Verkehrswege immer dem Verkehr vorangehen müssen; wenn man solche fruchtbaren, aber noch nicht entwickelten Länder entwickeln will, muß man, ebenso wie wenn ich eine Kohlengrube eröffnen will, das nicht anders tun kann, als daß ich mit Geld einen Schacht hinunterbringe, dort Rich Weh eröffnen, um die Naturprodukte herauszubringen. In den anderen Kolonien nennt man die Wege, die diesen Schächten entsprechen, Eisenbahnen, hier, in einer Inselwelt, Dampfschiffs linien.
Nun wird hier gesagt: Wo ist die Rentabilitat? Die Rentabilität einer solchen Dampfschiffslinie für den Norddeutschen Lloyd, d. h. für den Unternehmer, kann nicht nachgewiesen werden; das ist der Sinn dieser Vorlage. — Ich verstehe nicht die Wieder⸗ holung dieser Frage, die doch darauf hinausläuft: „Zeige mir, wo verdient der Mann etwas an den 500 000 4, die er jedes Jahr ver— liert! Das ist doch eine Fragestellung, mit der man nicht immer wieder kommen sollte! Dagegen habe ich — das habe ich bei den Kolonialbahnvorlagen jedesmal getan — angegeben, inwieweit durch ein Wachsen der eigenen Einnahmen des Schutzgebietes erwartet werden kann, daß die Ausgaben für die Kolonialbahnen in Zinsen und Amortisation gedeckt werden können. Das habe ich hier, soweit das Reichskolonialamt an der Redaktion dieses Berichtes beteiligt ist, gleichfalls getan und habe gesagt: hier werden ungefähr 00 O00 16 mehr verlangt; diese 500 000 66 werden keine Erhöhung der Reichszuschüsse für die Karolinen, Marianen usw., sowie für Neu= Guinea bringen, weil wir dort erstens eine Ersparnis an der Zahlung für die Neu Guinea⸗Kompagnie von dem Jahre 1909 ab machen, weil wir jweitens in der Lage sein werden, Zölle einzuführen in Neu—⸗ Guinea und auf den Marianen, und drittens, weil wir ja alle wissen, daß im nächsten Jahre die Abgaben für die Phosphate anfangen, be—⸗ zahlt zu werden.
Ich komme dann auf eine Bemeckung des Herrn Abg. Eriberger zurück, der in der Kommission gesagt hat: Ihr sprecht immer nur von den reinen Einnahmen, die ihr habt, aber nicht von den Kosten der Polizei! Wenn Herr Eriberger den Etat durchsehen will, so wird er finden, daß die Kosten der Polijei von der betreffenden Kompagnie getragen werden und in den Einnahmen des Etats er— scheinen. Also dieser Einwand ist nicht ganz stichhaltig. Anders kann man solche Ausgaben nicht decken.
Nun ist gesagt worden: Diese Einnahmen habt ihr so wie so; wie könnt ihr Einnahmen, die ihr so wie so habt, als Deckungsmittel anrechnen gegen neue Ausgaben?“ Jeder Mann, der zunächst für neue Ein. nahmen sorgt, um nachher die Ausgaben zu decken, bandelt genau so. Sie können im Deutschen Reiche so und so viele Steuern einbeben und sagen: ja, diese können wir so wie so einbeben, aber wir können deswegen keine neuen Ausgaben machen. Das ist der Unterschied zwischen einer werbenden und einer nichtwerbenden Anlage. Aber diese Anlage ist indirekt werbend. Ich babe Ihnen gesagt, daß die Verkehrs⸗ möglichkeit dem Verkehr vorausgehen muß. Wenn Sie eine gute Verbindung haben, wenn Sie die kleinen Häfen in Kaiser⸗Wilhelms⸗ land anlaufen, und wenn Sie die regelmäßige Verbindung mit Australien und Hongkong sicherstellen, dann wird natürlich der Verkehr kommen und damit auch die Möglichkeit, höhere Zölle, Gefälle usw. einzuheben.
Meine Herren, ganz abgesehen davon frechen aber eine große Anzahl von Dingen dafür, daß wir diese Verbindung, die wir jetzt haben, unter keinen Umständen aufgeben dürfen. Eg steht ja so, daß der Norddeutsche Lloyd erklärt hat: Ich kann es meinen Aktionären gegenüber nicht vertreten, wenn eine Linie, die mir notorisch eine große Unterbilanz bringt, ohne weiteres immer fortbetrieben wird, ohne daß für mich eine Verpflichtung vorliegt.“ Es ist völlig klar: diese Verpflichtung liegt nicht vor; verpflichtet ist der Lloyd nur auf Grund des Subventionsvertrages von 1898 eine Linie zu betreiben von Singapore über die holländische Inselwelt nach Herbertshöhe und zurück, und jwar mit Schiffen, die nur eine sehr geringe Geschwindigkeit haben und tatsächlich nicht sehr viel hermachen können, da sie wegen der kleinen Häfen natürlich nur einen geringen Tiefgang und somit einen geringen Tonnengehalt haben. Es dauerte also eine solche Verbindung, wie wir sie zuerst gehabt haben, außerordentlich lange; sie war sehr schwierig, und an und für sich ergab sie sehr wenig gute Resultate. Deswegen ist innerhalb der dem Reichskanzler zustehenden Befugnisse mit dem Norddeutschen Lloyd eine Abänderung der Linienführung verabredet worden; und diese Linienführung ist dasjenige, was wir jetzt haben. Dort haben wir schnelle Schiffe, sehr große Gefäße, die außerdem die Verbindung zwischen Jokohama = Hongkong und der Inselwelt und Sydney her⸗ stellen, kurjum eine Weltlinie mit dem äußersten Pacifie, der es gelungen ist, eine sehr jähe Konkurrenz zwischen Neu⸗Guinea und Australien aus dem Felde zu schlagen, eine Konkurrenz, die auch dem ganzen deutschen Warenabsatz eine große Erschwerung gebracht hat, weil felbstverständlich diese Konkurrenz, die in Händen von Engländern
622 und die Denkschrift für den Reichztag 876, die Herr Noske
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war, englische und australische Ware bevorzugte, während bei der
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