1908 / 107 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 May 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Bienenzucht voll anerkennen und bereit find, alles ju tun, was zur Förderung dieses wirtschaftlichen Interesses irgend geschehen kann auf dem Gebiete der Gesetzgebung. Aber nur unter jwei Be dingungen: nicht auf die Gefahr hin, daß eine Unklarheit in unsere Gesetzgebung bineinkommt, und nicht mit der Aussicht darauf, daß die neue Bestimmung mit anderen Bestimmungen unserer Gesetze

gerade jn in Widerspruch gerät. Die Gefahr ist vorbanden und den

Widerspruch kann ich Ihnen nachwelsen. Unter solchen Umständen kann ich nur empfehlen, den Antrag abzulehnen.

Wenn ich sage: es wärde dadurch eine Unklarheit in das neue

Recht bineingetragen, so begründe ich das mit der Frage: wie soll denn der Bienenzüchter die Sorgfalt nachweisen, die der Entwurf bei ihm voraussetzt, wenn er von der Haftung für Schaden frei werden soll? Die Bienen müssen ausschwärmen, sie entziehen sich in der Zeit ibrer Entfernung von dem Stocke der Aufsicht des Eigentümers; gerade in diese Zeit fallen die Gefahren, die die Bienen dem Publikum bringen können. Wenn Sie in dem Gesetze verlangen wollen, daß der Bienenzüchter dann von der Haftung frei sein soll, wenn er nach- weist, daß er die erforderliche Sorgfalt dem Bienenschwarme gegen⸗ über beobachtet hat, dann weiß ich wirklich nicht, worin soll denn diese Sorgfalt bestehen? Was hat denn der Bienenzüchter ju beweisen, um darzutun, daß er diese Sorgfalt beobachtet hat? Ich glaube, das ift eine Beweisforderung, der kein Bienenjüchter genügen kann, und deshalb würden schließlich die Züchter nichts erreichen als das, was hier im Entwurfe steht: sie haften, weil sie den Beweis nicht erbringen, unbedingt, wie der Entwurf es will.

Auf der anderen Seite entsteht sage ich die Aussicht, daß durch die Annahme dieses Vorschlages gewisse Widerspruüche in unsere Gesetzgebung hineingetragen werden. Es wird ja in unserem Rechte nicht bloß an dieser Stelle von den Bienen gesprochen. Es gibt andere Rechtsvorschriften, andere Bestimmungen auch im Bürgerlichen Gesetzbuch, die ebenfalls von den Bienen handeln, Vorschriften, in denen die Biene keineswegs als ein Haustier behandelt worden ist. Wollen Sie denn den Zustand schaffen, daß nunmehr im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Biene als ein Haustier erscheint, daß aber an anderer Stelle und in anderen auf Grund der Gesetze er⸗ lassenen Reichs vorschriften das Gegenteil gilt?

Zum Verständnis dieser Rechtslage brauchen Sie nur, meine Herren, in unserem B. G. B. selbst die Bestimmung des 5 961 nach⸗ julesen. Da wird ausdrücklich gesagt, daß, wenn ein Bienenschwarm den Besitz des Eigentümers verläßt und wenn der Eigentümer den Schwarm nicht gleich verfolgt oder die Verfolgung aufgibt, der Schwarm herrenlos wird und der Okkupation eines jeden unterworfen ist. Ist das eine Qualiffkation, die in den rechtlichen Begriff eines Haustiers gehört? Ein Haustier kann nicht berrenlos werden, wir würden also einen doppelten Begriff des Haustieres schaffen: einen solchen, nach welchem unbedingt, unter allen Umständen das Tier in dem Gigentum bleibt, und einen anderen, das wäre bei der Biene, nach welchem das Tier unter gewissen Voraussetzungen oktupationsfähig ist und dem Eigentum des bieberigen Besttzeis sich endgültig entzieben kann. Wenn Sie von der Biene etwas sagen können, über ihre rechtliche Natur, so können Sie mit einer gewissen Berechtigung sagen, daß sie dem ge⸗ zähmten Wild gleiche. Wie etwa das Reh, das sich jemand in seinem Haufe halten kann; wenn das Reh wieder in volle Freiheit gelangt, ist es vollständig den Ansprüchen des bisherigen Herrn entjogen. So⸗ lange es sich aber im Hause hält, ist es ein geiäbmtes Stück Wild, es wird aber niemals ein Haustier. Widersprüche dieser Art dürfen wir nicht in das Gesetz einführen, bloß, um den Bienenzüchtern ein Entgegenkommen zu beweisen.

In der Kommission ist nach näberer Grörterung der Vorschlag ebenfalls abgelehnt worden, obwobl ju seiner Unterstũtzung die nicht zutreffende Behauptung aufgeftellt wurde, daß nach dem Allgemeinen vreußischen Landrecht die Biene ebenfalls als ein Haustier behandelt worden sei. Ob das widerlegt worden ist, ersebe ich aus dem Bericht nicht. Aber wer von den Herten Kommissionsmitgliedern das behauptet bat, der hat sich in einem Irrtum befunden. Das hat nach altem preußischen Recht nicht gegolten, das gilt auch nach französischem Recht nicht; unter dem Rechtszuflande, der durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs ersetzt worden ist, bat die Biene in Deutschland nicht als ein Haustier gegolten. Ich möchte Sie bitten, nicht entgegen dem früheren Rechts justande, entgegen dem jetzigen Rechtszustande, im Widerspruch mit anderen Bestimmungen unserer Gesetzgebung und auf die Gefahr hin, Unklarheiten in unser Recht einzuführen eine Bestimmung ju beschließen, für die ein dringendes Bedürfnis, soviel ich ersehe, nicht nachgewiesen ist.

Ich kann die Herren nur wiederholt bitten, den Vorschlag der Herren Antragsteller abjulehnen. (Bravo!)

Abg. Steindl (Zentr.): Fast alle Bienenzũchter sind organisiert, es lann * also jeder schadlos halten, sodaß der Antrag überflüssig ist. In der Kommission habe ich jwar für die Abänderung des 5 833 ge- ffimmt, aber meine Bedenken haben sich so vermehrt, daß ich mich verpflichtet fühle, jetzt dagegen ju stimmen. Es ist nur eine ganz minimale Milderunz, die hier eingeführt wird, die alte Fassang war far, aber jetzt, wo der Begriff der notwendigen Sorgfalt ein⸗

efübrt ist, wird es in den meisten Fällen jum Prozeß kommen. B è. Geschädigte wird nachjuweisen suchen, daß der Tierhalter nicht die nötige Sorgfalt bat walten lassen, letzterer wird den Beweis des Gegenteils ju führen suchen. Ich kann die Tierhalter nur warnen vor der Annahme, daß die Haftpflichtversicherung jetzt unnötig wäre. Bir tun den Tierhaltern keinen großen Gefallen, schädigen aber die Verunglückten. Deswegen halte ich es für besser, die Vorlage ab⸗ zulebnen.

Abg. Stadthagen (Soz.): Es ist sehr erfreulich, daß der Vor⸗ redner als praktischer Landwirt seine frühere Ansicht geändert bat. Die Vorteile von dieser Bestimmung bat lediglich der Großgrund⸗ befttzer. Den Imkern wird damit nicht geholfen, und noch weniger den kleinen Leuten. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen, nicht weil er altes gutes Recht umftößt, sondern weil die Nachteile lediglich die Armen haben. Wollen Sie ausgleichende Gerechtigkeit

üben, dann nehmen Sie unseren Antrag an, der denjenigen, dem ein

Vorfatz oder Fahrlässigkeit nicht zur Last fällt, gleichwobl verpflichtet, den Schaden so weit ju ersetzen, als die Billigkeit nach den Um⸗ ständen, inebesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten, eine Schar loshaltung erfordert. Das ist jedenfalls ein berechtigter moralischer Anspruch, den der Reiche nicht abweisen kann. Mit der Resolution, die die Kommission vorgeschlagen hat, wird garnichts erreicht. Ferner bitten wir Sie, das Unrecht, daß seiner Zeit bei dem B. G —⸗B. bezüglich des Hasenschadens . wurde, wieder gut ju machen dadurch, daß dem 3 S33 binzuge gt wird: Fär jeden durch Hasen angerichteten Schaden baftet der Jagdberechtigte.

Abg. Stolle (Sor) ãußert sich in gleichem Sinne im Interesse der zu Kruppeln gemachten Arbeiter und kleinen Geschäftsleute.

Berichterstatter Abãnderungsantrãge zunehmen.

8 . die 393 el . 2

Unter Ab icher Anträge wird die Vorlage unverndert mit gro it angenommen, ebenso die von der Kommission vorgeschlagene Reso a ,

Den l enstand der Tagegor i ie Vor⸗ lage, . des § S3 des 1 Nach der Vorlage sollte dem Handlungsgehllfen im Falle der Erkrankung der sein Gehalt, a. nicht uber die Dauer von sechs Wochen hinaus, belassen werden. Dagegen sollte der Handlungsgehilfe sich das Kranken⸗ geld auf das a en lassen müssen. Die 19. Kommission hat unter Ablehnung der Regierungsvorlage, entsprechend dem wiederholt angenommenen Initiativ⸗ antrage Bassermann, einstimmig beschlossen, daß dem Hand⸗ lungsgehilfen der Anspruch 21 die ene ng des Gehalts

stehe, er aber nicht ichtet sein soll, sich den Betrag aus 1 oder erung auf das Gehalt anrechnen u lassen, und ausdrücklich Vereinbarungen, welche iesen Vorschriften zuwiderlaufen, für nichtig.

Staatssekretãr des Reichs justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Ich ergreife das Wort nicht gern; denn ich weiß, daß das hohe Haus nach der langen Beratung nicht geneigt sein wird, noch weitere Augführungen von mir ju hören. Ich weiß ja auch angesichts der Tatsache, daß die Kommission sich gegen den Ent⸗ wurf der verbündeten Regierungen ausgesprochen hat, und daß sich niemand im bobem Hause gefunden hat, der für den Vorschlag der ver⸗ bũndeten Regierungen das Wort zu ergreifen geneigt war, daß der Stand punkt der verbündeten Regierungen in diesem Augenblicke die Zustimmung des Reichttags nicht finden wird, aber ich bin verpflichtet, im Namen der verbündeten Regierungen dem Lande gegenüber keinen Zweifel darüber zu lassen, daß die Regierungen nicht in der Lage sein werden, so viel ich beurteilen kann, und ich glaube, ich kann es einigermaßen äbersehen, einem Entwurf derart, wie er hier von der Kommission vorgeschlagen ist, zujustimmen. Die ausführlichen Erklärungen, mit vielen Tatsachen unterstũtzten Grklärungen, die von seiten der Ver treter der Regierungen in der Kommission abgegeben worden sind, haben auf die Auffassung der Herren von der Kommission leider einen Einfluß nicht gehabt; für die verbündeten Regierungen kann das aber kein Grund sein, ihren Standpunkt, den sie nach reiflicher Erwägung eingenommen haben, aufzugeben; dies um so weniger, als uns noch fast täglich Wünsche und Meinungsäußerungen aus dem Lande zugehen, die deutlich erkennen lassen, daß große Teile der Bevöllerung namentlich unter den kleineren Arbeitgebern und Unternehmern des Handelggewerbes den Gründen, welche die ver⸗ bündeten Regierungen abhalten, dem Vorschlag der Kommission zuzu⸗ stimmen, auch ihrerseits vollen Beifall schenken. Meine Herren, nach dem Vorschlag Ihrer Kommiffion soll für die Handlungsgehilfen ein Rechts zustand eingeführt werden, nach welchem im Falle der Krankheit die Handlungsgehilfen einschließlich des weiblichen Personals der Hand lungsgeschäfte nicht nur das volle unverkũrzte Gehalt aus der Tasche des Prinjwals bejiehen, sondern daß außerdem daneben ihnen ein Krankengeld gewährt wird, das großenteils ebenfalls aus der Tasche des Prinnipals stammt. Darin liegt nach Ansicht der Regierung ein wirtschaftlich unrichtiges Prinzip, dag, wenn es auf andere Wirt- schaftsgebiete über den Bereich des Handelsgewerbes binaus ausgedehnt werden sollte, sehr bald in seinen Folgen und Wirkungen erweisen müßte, daß ein darauf gegründeter Zustand unhaltbar ist. Dabei will ich auf die moralischen Folgen, die aus einem solchen Zustand sich ergeben, nicht weiter eingehen. Ich konstatiere nur das ist mir ein Bedürfnis, um im Lande keinerlei Zweifel über die Auffafsung der verbündeten Regierungen aufkommen zu lassen das eine: daß die Regierunger einem Vorschlag wie dem Ihrer Kommission, der nach unserer Ansicht wirtschaftlich unhalt⸗ bar und sittlich bedenklich ist, soviel ich übersehe, nicht werden zu⸗ stimmen können.

Ohne weitere Debatte nimmt das Haus den Kommissions⸗ beschluß einstimmig an.

Schluß 73, Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr. (Wahlprũfungen und Petitionen.)

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern jusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“)

Oesterreich Ungarn.

Abänderung einiger Bestimmungen der Erläute⸗ rungen zum ern n Durch Verordnung der österreichischen Minsterien der Finanzen, des Handels und des Adckerbaues vom 7 April d. J. sind einige Bestimmungen der Erläuterungen zum Zoll- tarif vom 13. Februar 1906 abgeändert worden. Die Aenderungen betreffen Wirkwaren mit syitzenartigem Muster, Bergmannepickel, Spxitzstähle, Maschinen für die Verarbeitung von Asbest und montierte e . für elektrische Lampen. Die Verordnung ist im WXIV. tücke des Reichsgesetzblatts fär die im Reichsrat vertretenen König reiche und Länder vom 10. April d. J. unter Nr. 67 veröffentlicht.

Baumwollvorräte und Spindeliahl der Welt.

Nach dem fünften halbjäbrlichen Zensusberichte der Inter- national Federation of Master Cotton Spinners' and Manu- facturers' Associations“ betrug die Menge der in den Händen der Spinner) am 1. Mär 1808 . m. an Baumwolle:

allen in amerikanische ostindische ãgyptische sonstige Großbritannien 324 611 18245 1095 302 26470

Deutschland . 177716 31469

48 147 26007

119 507 10491

81 681 4542

3440 13318

43 614 444

4090

2692 320 13 373 99

ins gesamt 5604 628 N70 245 218 962 274 113 238 561 39 697 72 849 176 000 45 832 17491

212 0648

Zusammen 1262 395) 220 308 am 1. März 1907 1194585 230 627 137139

am 1. Mär 1906 754 148 149 200 78 g03

Die Zabl der von der International Federation. in den bor- benannten Landern ermittelten Spindeln belief sich am 1. Mär 1808

106, während am 1. e 1906 nur

. e 54 2975 im Betriebe besin gegen 4õß 894 besiehungsweise 73 394 800 am 1. Mär 1907 beniehunge-⸗

1806. Die Zahl der Rohbaumwolle verarbeitenden und in der Auf a . Spindeln in allen Ländern läßt sich aus nach⸗ o ?

Igender Tabelle 36 6 Spindeln, ,,, r

1807 beziehung w

Länder

Großbritannien. 358 754511

Deutschland. ö. ö..

5 615 981 41829011 2379 906 240 346 1238 396 533 038 45 000 526 000

1

1843448

179 924

111 503

. 20 588

Dan ö 11376 Vereinigte Staaten

1438 936

483 677

288 792

19 427

1238

Nach The Manchester Guardian.)

Mertgo⸗ .

3 Die Vereinigten Staaten von Amerika, Indien, Canada. 3 e e sflien sind in Ermangelung zuberlässiger Angaben ö * , n fis von 136722 Ballen russischer Baumwolle.

Handel mit Kragen und Manschetten in Mexiko.

Nach dem Bericht eines amerikanischen Agenten sind Kragen und Manschefsten aus den Vereinigten Staaten von Amerika in Mexiko sebr in Aufaabme gekommen und werden mehr gekauft als solche anderer H ft. Für den Wettbewerb kommen in Betracht franzé⸗ sische, deutsche und englische Waren, auch Kragen inländischer Er⸗ jeugung sind am Markte zu finden; letztere sollen aber minderwertig fein und werden nicht in bemerkenswerter Menge verkauft. Von europäi- schen Kragen werden bauptsächlich 16 Stehkragen (Standups) und Stehkragen mit umgebogenen Eden (wings) gekauft. Umlege⸗ kragen aus Curopa werden von den dlern auch geführt und in beschränktem Umfange verkauft. Man behauptet aber, daß in Doppel- oder Umlegekragen die Vereinigten Staaten die beftsitzenden Sorten liefern, was zum Tell daraus erklärlich wird, daß fertige amerika⸗ nische Hemden in Mexiko einen sehr großen Absatz nden. Deutsche und franzõsische ten wenden jum Zeichnen ihrer Kragen und. Stulpen sowohl die metrischen als die englischen Maße an; der- schiedene Weißwarenhändler Mexikoz behaupten, daß die englische Bezeichnung vollkommen augreichen wrde. Dle am anischen Kragen find ebenso wie die europäischen dutzendweise in Papierschachteln ver⸗ padt. Französtsche Kragen verkauft man im Küleinbandel in Mexiko ju 12, 15, 30 und 25 Cents 4 8) das Stück; deutsche und engissche Kragen kosten gewöhnlich 25 Centz das Stück oder 275 Doll. das Dutzend. Dle drei beliebtesten Sorten amerllanischer Kragen er= hält man für 121, 25 und 371 Cents das Stück. (Nach Daily Con- sular and Trade Reports.)

Konjessionserteilung für Gewinnung der Majaguafaser in Nicaragua.

Nach einem amerikanischen Konsulatebericht hat die Regierung von Nicaragua einem früheren Beamten die Konzession jur aus- schlleßlichen Gewinnung, Bearbeitung und Ausfuhr der Fasern von Majaguabaumen in den Nationalforsten der Reyublik erteilt

* Baum Hibiscus tiliaceus, der von den Eingebornen Majagua genannt wird, kommt an den Küsten und im Innern Nicaraguag in großer Zahl vor; er erreicht dort eine beträchtliche Größe, und feine Rinde ergibt eine Faser von außerordentlicher Festigkeit. Die rohe Faser wird, namentlich im Inland, an Stelle von Bindfaden verwendet, und wenn mehrere Strähne jusammengedrebht werden, erbält man Schnuren von großer tbarkeit. Die Eingebornen benutzten die Faser seit langem zur ung von Lassos, Halftern und Tauen. lbst aus der rohen Faser hergestellte e kommen in Festigkeit und Haltbarkeit denen aus fast jedem anderen Material gleich. Die Bootführer an der Küäfte Nicaraguas stellen sich die Leinen zum Festmachen und Verankern der Fahrjeuge aus der Rinde des Baumeg, den sie Mahoe nennen, selbst ber und ersparen dadurch die Ausgaben für die Taue aus Manllahanf, die sie sonst ju teuren

eisen kaufen müßten. Das Holj der Majagua eignet sich auch zur

rstellung von iff-winkeln, weil es jäbe, verhältnismäßig leicht und gut ju bearbeiten ist. Die Faser wird aus dem Bast des Baumes gewonnen, der unter der verhältnigmäßig dünnen Außenrinde des. Baume in verschledenen Lagen liegt und sich leicht ablösen läßt, wenn man die abgeschlagene Rinde einige Stunden lang in Wasser aufgeweicht hat. Die in Nicaragug ju gewinnende Menge von Majaguafaser ist anscheinend sehr groß (Nach Daily Consular and Trade Reports.)

Australischer Bund.

Passierscheine für Schiffe, die mit der Bestimmung nach überfeeischen Ländern über australische Häfen gehen. Laut einer Verordnung der e . sind vom 1. Juli 1905 ab alle Schiffe, die nach überserischen Bestimmunge plätzen über auftralische fen ausklarieren, verpflichtet, für jeden australischen

fen, den anzulaufen beahsichtigen, gleichviel ob fie für jeden afen Ladung baben oder nicht, einen besonderen Passierschein zu nehmen. . gilt auch für Nebenbäfen. (Ehe Board of Trade Journal

Befreiung vom Nachweise des Alters für gewisse ein⸗ jzuführende Spirituosen. Laut , vom 6. Fehruar d. J. sollen die Beflimmungen des enn, , über das Alter von Sxirituosen keine Anwendung finden auf Spirituosen, die jum Gebrauche bei der Herstellung von Essig unter den vorgeschriebenen Bedingungen bestimmt sind. Ferner ist durch Verordnung Nr. 1017 pom gleichen Tage bestimmt worden, daß die Bestimmungen des Branntwein ö über die Entwicklung des Branntweins keine An⸗ wendung 1 itterschnãpse finden. ( Ebenda.)

Zulassung von denaturiertem Branntwein zum Ke⸗ brauche bei der Herstellung von Einreibungen. Laut Ver⸗ ordnung vom 12. Februar d. J. kann die Verwendung von denatu⸗ riertem Branntwein bei der Herftellung von Einreibungen, die für die Kopfhaut und das Haar bestimmt sind, gestattet werden, wenn das Denaturierungsmittel nicht schädlich, d. H. weder beizend, noch Rei erregend noch giftig ist durch Aufsaugung. Als Denalurierungsmittel kann nur geprüfter Holigeist im Verhältnisse von 10 zu 1099 Raum- teilen gereinigten Sprits zugelassen werden. (Ebenda.)

Beschränkung der Ginfuhr von Getreidefäcken. Laut ollamation des Generalgouverneurg des Auftralischen Bundes vom

* Februar d. J. sind unter Aufhebung der Proklamation vom 7. Juni 1905 mit Wirksamkeit vom 15. Mai d. J. ab für die Gin

schr

mũssen and shot) ift für die äcke folgende

ka

Norm vorges ; Größe 41 36 23 Zoll. Gewicht, wenn in Ballen (when baled) 24 Pfund. ö r von . en Vor⸗ schriften nicht entsprechen, ist verboten. (Common wealth of Australia Gazette.)

Verbot der Einfuhr von Hopfenessenzen und dergl. Laut Bekanntmachung vom 28. J J. ist unter Aufhebun der den gleichen Gegenftand betreffenden Proklamation vom 8. M 1903 verboten die Einfuhr von n, stof fen (flavours, bouquets, aromas) HSopfenessenzen, opfenextrakten, he fenöl und allen Artikeln ähnlicher Art sowie von

r satzst offen dafür oder Nachahmungen davon, sowohl einfach oder mit anderem Stoffe in irgend einer Weise jusammengesetzt, die 3 Gehrauche bei der Herstellung von Bier oder bei irgend einem

auverfahren oder als Zusatz zum Bier geeignet sind. (Gbenda)

Verfahren bei i, , n,. für Drucksachen mit Geschäftsanjeigen. In einem Memorandum des Postdepartementz des A Inge Ce des sind für die Zahlung der Zölle auf Druck- sachen mit chäftsanzeigen, die vom Auslande nach Orten in Australien mit der Post gesandt werden, abgeänderte Bestimmungen festgesetzt worden, worin zunächst die Zölle für derartige . nach dem Entwurf eines neuen Zolltarifg, wie folgt, angegeben sind: ö , . Britischer

356 a. Geschãftganzeigen (nämlich: Kataloge . ) mit Ausnahme der nachstehend fübrter . Pfund 6 Pee. 6 Pee. . einem Hersteller oder Erzeuger, der die

356 b.

Uger, keine Geschãftsniederlassung in Australien hat, oder die auf seine err, Bezug baben; ferner all Sruckf Eigentum eines öffentlichen tuts und jur Verwahrung oder Ausstellung darin bestimmt sin

ei 3560. fe

6 Pce. Pee.

m frei.

Die unter Nr. 3563 und C angegebenen Zölle sollen auf alle darin angegebenen Geschäftsanzeigen bei der Ginfuhr mit der Post Anwendung finden, auch wenn sie in einzelnen an bestimmte Personen 8 Stücken versandt werden, außer in solchen Fällen, wo der

amtjoll für eine von einem Ginsender nach einem Bundes staat gerichtete Sendung 1 Schilling nicht übersteigt, wobei don der Erhebung des Zolls abgesehen wird.

Der Zoll kann auf folgende Weise gezahlt werden:

a. Das Gewicht einer jeden Postsendung kann von dem Einsender festgeftellt, und danach kann der Zoll in einer Summe an den Stell- vertreter des Generalpostmeisters des Staates, wohin die Geschäfts⸗ anzeigen gerichtet eingesandt werden.

b. Der Zoll kann für das ganje Gewicht einer jeden Postsendung r . des Ginsenders in dem Australischen Bunde gezahlt wer

. Wird keines der vorstehenden Verfahren befolgt, so ist der 59 für die Kataloge usw. enthaltenden Packstũcke nach folgender Ab. ufung zu erheben:

Zoll, berechnet für den Zollsatz von: 6 Pee. f. d. Pfund Pee. f. d. Pfund ; 37 Unzen 4 Unzen

6 8

9 1 12 . 141 16 Ehe Board of Trade Journal.)

frei

Ausschreibungen.

Altmetall⸗ und Altmaterialverkauf in Oesterreich Ungarn. Bei der K. K. Staats bahndirektion Villach gelangen am

15. Mai d. J. die nachstehenden, in dem Materialmagazin Knittelfeld

und in Amfstetten lagernden Altmetalle und Altmaterialien jüm Ver= kauf: Altes Gußeisen, Pauschelsen, Zerreneisen, Gisen und Plattenblech, Bohr: und Drehspäne, Kupferspäne, Kupferbruch, Bruchmetall, Tupfer⸗ und Metallspäne, alte Siederohrabfälle, alter Stahl in großen Stügen, Gußerje, Stahlguß ˖ und Gußeisenbruch., alte Stahltyvres und Rad⸗ sterne, . Blattfedern, Volutfedern und Werkzeugstahl, Makulaturpapier, fünf komplette alte Lokomotiven, auf eigenen Rädern laufend. Näheres bei . bureau). Bei der K. K. Staatabahndirektion Innsbruck gelangen am 16. Mai d. J. die nachstehenden im Materialmagazin Salzburg lagerden Altmaterialien zum Verkauf: Diverse Alteisen⸗ und alte Stahlsorten, Altmetalle sowie Abfälle von Kautschul⸗ und Hanf⸗ waren und bon Lederwaren. Offertformulare usw. sind bei der ge⸗ nannten Direktion geen Ginsendung des Portos erhältlich. Kaution 10 0/9. Bei der RK. K. Staatsbahndirektion in Olmütz gelangen zum Verkauf die im Materialmagazin Mährisch⸗Schönberg und im Heizhause Jägerndorf vorrätigen Altmaterialien sowie eventuell auch die sich in der Zeit vom 1. Mai 1908 bis 31. Mai 1909 an⸗ sammelnden Mengen an Dünnblech, Drehspänen, Gußbruch, Bremsklötzen, Pausch⸗ und Zerreneisen sowie Ma urpavier. Dortselbst sind Offertformulare und Bedingungen gegen Porto- vergũtung erhältlich Seitens der K. i W n,. az 1

direktion Pilsen wird das im Materi in Pilsen in der Zeit vom 1. Januar 1808 bis 309. 1908 an⸗ esammelte Altmaterial um Verkauf angeboten, und mar: altes

enblech, alte Siederohre, alter Eisen.· und Stahldraht, unver⸗= branntes Gußeisen in kleinen Stücken, verbranntes Gußeisen, Stahl-

J ederst

lage NMakulaturpapler, nachste hend 3

owie 6.

azinen Alt⸗

. ai 1908, Mittags. ( das öffentl. Lieferungswesen.)

der genannten Direktion (Zugförderungs⸗

9

. ed e n di, 5 ö en, Gisenbahn von Kilometer 2 der Straßenbahn abo

a ju einem fe fen Salvador Andreu y Grau unterbreltete Projert maß-

n, ,, Anschlag: I92 000 Zire; K ebote: 15. Mai.

bol nach den Niederlanden. Ver Ges

Derenter-Ommen in Deventer, Beestenmarkt. Dag Bestek daselbst zur Gel ellschaft er .

zum 31. August 1908

Neue Eisenbabn in Spanten. Durch Königliches Dekret Ministerio de Fomento ermächtigt

bee ona, = elldideern, , , naeh erteilen. Dabei soll dag dem genannten Minifterlum bon

( Gaceta ds Madrid.]

Bau einer Wasserleitung in San Mauro Gastelverde

aution: 5009 Lire. Ver- lung: 20. Mai 1508 bei der Stadtverwaltung. Frist für An= CLoniteur des Intérẽèts Natèriels.)

Lieferung von 20000 Sisenbabnschwellen aus Green⸗ lung: 14. Mai 1908 im chafts immer der Over ysselsche Local-Spoorweg . . egt

ahme aus und ist für 0. 20 fl. im Kontor der / . . , . .

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Der Bau einer elektrischen Zentrale und Stadtbahn in Stanislau (Galizien) wird vom Magistrat der Stadt aug

2

mänien. 1808 die Lieferung von 1695 000 R sionen und Qualitäten, 19 000 Kg und 14 6060 Tg Stahltraht. oniteunr des Interèts Ratẽrieis)

Sine neue serbische Expaortschlächt richt des österreichisch⸗ angarischen ard Nisch be ka Banka“, in m lle, Die Nis entgeltli oder im Falle einer früheren der Grund samt allen im Werte von wenigstens 200 000 Fr. zu er⸗ richtenden Gebäuden in das Eigentum der Gemeinde unentgeltlich übergehe. Die Nischer geen , r nehmen geplant, dag nebst der Beleihung des mugetriebenen Vie beg noch eine besondere Aufgabe darin erblicken wird, den Export sowohl lebenden als auch geschlachteten Viehes zu fördern. Vom Staate wird das Unternehmen durch begũnstigt.

direktion

Staatsbahnen. Kaution: 759 Fr.

schlag: 7628,80 Fr., Kaution: 381, 44 1808 in der Kanzlei der Kreisfinanzverwaltung in Sofla.

6095,52 Fr., Kaution: J04. 78 Fr. Verhandlung: 14.27. Mai 1968 6095,62 Fr., Kaution: 30478.

Die peruanische Regierung soll ernstlich

Wasserleitung, Kanalisation und Straßenpflast

zu lassen. Lin

. and zu nehmen. ahres es ö

lichen Vijekonsulats in Jquitos für 1907.) 9.

Serge nach Australien. Deputy Postmaster General in Sydney. Nähereg beim Reichs⸗ anzeiger).

Die Handelssachverständigen bei den Kaiserlichen

Anfragen sind bis auf weiteres an den Generalkonsul in Valparaiso

aktiengesellschaft betrugen die gesamten Darlehnsforderungen Ende

1907 791,4 Mill. Mark ( 21,1 Mill. Mark gegen das Vorjahr). Davon entfielen abzügli f

680,2 Mill. (4 9 Mill.

111,V (4 12,1 Mill. Mark.

die

othekenregister eingetragen waren 672.96 Mill. Mark, hierd

* Mill. Mark 1 2.

stãdtischen , . Hypothekenginsen betrugen 27.4 Mill. Mark, un

Pfandbriefe beliefen

Hypothekenbank gestattet das Ergebn wiederum die Verteilung einer Dividende von 740 / o. Bei grundsãtzlicher Abneigung der Bank gegen einen foreierten

und bel ; 3 2 und Disagiobelastungen

leihungen 76 Mill. vermehrt und der , nur in der Höhe eines r

werden ge. j

Der Mecklenburg-⸗Strelitzschen Hypotheken bank zu 2

Lieferung ö.. Stahl, Blech und Draht nach Ru

Das Kriegsministerium in Bukarest vergibt am 19. Mai Stahl in verschiedenen Dimen. isenblech, 25 0060 kg Stahlblech

einem Be⸗ chtigt die rader Erste Nisch eine große Vieh⸗ verbunden mit einem Schlachtbause, zu errichten. Gemeindehalle hat der Bank ein Areal von 12 ha un- unter der Beding überlafsen, daß nach 25 Jahren af des Unternehmens alsdann

e rei.

e wird als ein großes Unter⸗

Gewährung einer mehrjãhrigen Steuerfreiheit ( Handel smuseum, Wien.

Glektrische Anlage im bulgarischen Staatskohlen⸗ rke Pernik. Verhandlung: 619. Juni 18035 in der Minen

Lieferung von Gisenröhren für die bulgarischen Verhandlung: 12 e. Mai 1908 in der Kanzlei Kreigfinan verwaltung in Sofia. schlag: 5150 Fr.

Lieferung von Koks nach Bulgarien. Anschlag: 15 000 Fr. Verhandlung: 13. 26. Mai 1908 in der Kanjlei Kreisfinanzverwaltung in Sofia. ((Bulgarische Handelszeitung.

Lieferung von Ledermaterialien nach Bulgarien. An- Fr. Verhandlung: 15. 28. Mai

Lieferung von Farbstoffen nach Bulgarien. Anschlag:

der RKanjlei der Kreissinanjverwaltung in Soßia. Anschlag:

Bulgarische Handels jeitung.)

Wasserleitung und Kanalisatton in Iquitos (Peru). mit der Absicht umgehen, er in Iguitos anlegen Teil der in Iquitos erhobenen Zölle soll diesem Unter⸗ antie dürfte es lohnend sein, die

Lieferung von 600 Jards wasserdichtem wollenen Verhandlung: 24. Juni 1908 beim

Wagengestellung für Koble, Koks und Briketts am 5. Mai 1908:

R ĩ D ae,. er , a Revier

zabl Gestellt . 21189 ö Nicht gestellt

onsularbehörden.

K Als Handelssachverständige bei den Kaiserlichen Konsularbehörden zur Zeit tätig: in Mo de Janeiro: Dr. Voß, in Schanghai: Dr. Deliug, in Kalkutta: Gösling, in Johannes burg: Renner, in Sydney: W. de Haas, in k der Königlich preußische Regierungsbaumeifter a. D. onas, in St. Petersburg: Ingenieur Goebel und Dr. Karl Müller, in Valparaiso: Dr. Gerlach,) in Konftantinopel: Jung, in New Jork: der Königlich vreußische Gewerberat Waetzoldt und in Chicago: Dr. Quandt. Die Stelle in Buenos Aires ist zur Zeit unbesetzt.

) Dr. Gerlach befindet sich jur Zeit auf einer Information greise.

ten.

Aus Jahresberichten von Hypothekenbanken. Nach Jahresbericht der reußischen Zentralbodenkredit⸗

Amortisation auf Hypothekenforderungen 421 auf Kommunaldarlehnsforderungen

e Pfandbriefe umfaßten die Summe 64435 Mill. Mark (4 I18 Mill. Mark), die Kommunalobligationen Summe von 108 Mill. Mark 4 12,1 Mill. Markj. Ins

ländlichen. 189,15 Mill. Mark auf

Komm lebnzinsen 3,s Mill. Mark, die Zinsen auf die auf 24,2 Mill. Mark auf Kommunal- ationen 36 Mill. Mark. Die Dividende betrug 90/9. dem Geschäftsbericht der Brauns its n en fr

chãftgjabr 1907

andbriefabsatz zu über⸗ owie bei dem jeitweise briefangebot an der Börse konnte der Bestand der Aus⸗ ark gegen 176,5 Mill. Mark im Vorjahre) nicht

lichen en Tilgungen älterer , Mack gegen 169,2 Mill. Mark im .

eu⸗

Aktien . fũr

2

der fortschreitenden Real hmen an Hypotheken 6er 3 r gestiegen sind. So-

aus dem 223 200 S gegenüber erzielt. Ferner wu

elegt in Rixdorf 2 95 Mill. Mack,

in Zehlendorf 149 550 4,

in Pankow 1451993 6, in Charloftenburg 25 000 6.

Der Pfandbriefumlauf betrug Gnde 1907 957 Mill. .

Von dem Reingewinn von 538 347 ann 5 o des bilanzmãßigen

Gewinnes mit rund 27 000 M dem gesetzlichen Reserve fonds, ferner

200 0090 66 einem mit Genehmigung der Großherzoglichen Landes-

5 gebildeten Pfandbriefiinsensicherungsfondz jugefũhrt und der Ueberreft mit 311 347 auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Laut Meldung des W. T. B. betrugen die Einnahmen der Desterreich isch Angarischen Staatzbabn (sfterreichtsches Netz) vom 1. big 30. April: 5 580 195 Kronen, 16. die definitiven Gin⸗ nahmen des ent sprechenden Zeitraums des Vorjahres Mindereinnabme 298 225 Kronen, gegen die provisorischen weniger 5686 Kronen. Die Einnahmen der DOesterreichischen Südbahn en vom 1. big 30. April: 10 810 378 Kronen, gegen die deñinitiven = nahmen des entsprechenden Zeitraumg des Vorjahres Mehreinnahme 629058 Rronen und gegen die provisorischen Einnahmen S653 39 Kronen mehr. Richtigstellung für Delember: mehr 1002413 Kronen. Die Betriebgroheinnahmen der Schantung⸗Eisenbabn betrugen im April 19098: 238 000 mexikanische Dollars gegen 235 582 merllanische Dollars im Vorjahr und vom 1. Januar bis 30. April d. J. 332 000 merikanische Dollar gegen S39 275 mexikanische Dollars im Vorjahr.

Die Frankfurter 8a g. berichtet aus New Mork: Die italienischen Schiffahrtslinien setzten die Zwischendecksrate um 33 0/9 herab.

Unter der Firma Grandes Distilleriss RSunies- La Bernardine et Kereier, La Roche & Cis. Soecists Anonyme, Luxembourg, sind, wie Der Einkäufer“ berichtet, die beiden Unternehmungen Socist Anonyme des Liqueurs de Table, La Bernardine in Luremburg und Cognac- Distillerie Mercier, La Roche & Cie. G. m. b. H. in Berlin und Cognac vereinigt und mit dem Sitz in Luxemburg in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Das Aktienkapital betrãgt 600 000 Fr.

Laut einer der Firma Hardy u. Co jugegangenen Mitteilung der Trans vaal Cham ber of Mines, Johannesburg, waren, laut Meldung des W. T. B.“, am 31. März d. J. in den Minen nicht 137 075, sondern 129 860 eingeborene Arbeiter beschäftigt.

New York, 5. Mai. (W. T. B.) Der Wert der in der

angenen Woche ausgeführten Waren betrug 12420 000 Dollars gegen 12 630 000 Dollarg in der Vorwoche.

Die Preignotierungen vom Berliner Produktenmarkt be⸗ finden sich in der Börsenbeilage.

Berlin, 5. Mai. Marktpreise Töniglichen Polizeivräßdiumg. (Oächste und niedrigfte Preise Der jentner fur: en, gute Sorte 21,60 ; 2l,54 4 Weinen, Mittelsorte ) 21, 48 ; 21,42 * Weinen, geringe Sorte ) 136 M; 21.30 M Roggen, gute Sorte J) 19.40 Æ; 19,38 . Roggen, Mittelsorte ) 19,36 Æ; 19,4 gen, geringe Sorte y 19,32 4Æ; 19,30 ½ Futtergerste, gute Sorte J 17330 Æ; 1630 M Futtergerste, Mittelsorte ) 16.20 Æ; 1540 Æ . erste, geringe Sorte) 15,30 S; 1450 4 Hafer, gute orte) 18.20 M; 1760 Hafer, Mittelsorte) 1750 4; 1690 M Hafer, geringe Sorte) 16 80 Æ; 16,20 6 Mais (mixed) ute Sorte 16,30 ; 16,60 6 Maig (mixed) Een orte —— S6; —— 4 Mais (runder) gute orte 16,70 Æ; 1650 Æ Richtftrob 5,82 Æ; 550 4 Heu 9,50 S; 7,40 M EGrbsen, gelbe zum Kochen oo 00 M; 3000 K Syeisebohnen, weiße 5000 A; Linsen 90,00 4A; Kartoffeln 8, 00 MÆ; Tun gt von der r ;

, .

nach Ermittlungen des

5 8

* 8 3758

111177

Kursberichte von den auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 5. Mai. (GB. T. SB.) Gold in Barren das Kilogramm 2780 Sr., 2784 Gd. Silber in Barren das Kilogramm a,. i ern, Vormittags 10 Uh ; en, 6. ) ags r 50 Min. (W. T. B. Ginhb. 40/0 Rente M. / N. pr. Arr. 97,20, Desterr. 19 Rea, . Kr. W. v. ult. W7,20. Ungar. 4/9 Goldrente 111 00, Ungar. 4 00 Rente in Kr. W. 8300, Türkische Lose per M. d. M. 187,56, Buschtierader Gisenb .- Akt. Lit. —, Nordwestbahnakt. Lit. B per alt. - Desterr. Staats bahn ver ult. 697, O0, Südbahngesellschaft 137,25, iener Bankverein 522 50, Kreditanstalt, Oesterr. per ult. 630 50, Kreditbank, Ungar. allg. 741, 50, Länderbank 43425, Brüxer . . oten 117,65, on Oo, Prager Ihen ehr e , g) (gz) 2 öh ondon, 5. Ma ; ? uß. o/o Engli me , ,, w, me, , n. aris, 5. Mai. T. B. u 3 o/o Franj. Rent , 6 Gu cztanelaittet= . Madrid, 5. Mä. (W. T. B.) sel auf Paris 1470. Lissabon, 5. Mai. (WB. T. B.) Goldagio 131. New Jork, 5. Mai. (W. T. B.) Ser Auf die aus London vorliegenden Meldungen eröffnete die Börse in fester Haltung. Neben Deckungen zeigten Käufe seitens interessierter Kreise. Auf Vanderbiltwerte wirkten die günstigen Einnahmeguzweise der ju dieser Gruppe gehörenden Bahnen vortellhaft ein. Im welteren Verlaufe kam der Verkehr fast völlig zum Stillstand, da die Spekulatton sich abwartend verhielt. Nachmittags trat infolge von Realisierungen und Angriffen der Baissiers eine ö timmung in Erscheinung. en Schluß machte sich auf Deckungen eine Erholung bemerkbar, namentlich Stahlwerte wesentliche Kursbesferungen ernelten. Schluß fest. Für Rechnung Londons wurden per Saldo 10 000 Stück ekauft. Aktienumsatz 440 009 Stück. Geld auf 24 Stunden Zingrate 14, do. JZingrate für letztes Darlehn des 66 * auf London (60 37 4.84. 40, Cable Trang fers 457, 20, 3 . Bart b2f, Amalgamated Copper 613. Tenden;

Rie de Janeiro, 5. Mai. (B. T. 8) Wechsel auf

London 152.

5 ; 1