1908 / 114 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 May 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Wohlfahrtspflege.

II. Konferenz der Zentralstelle für VolksWwohlfahrt vom 11. und 12. Mai 1908.

Zweiter Verhandlungstag.

Den ersten Punkt der Tagesordnung bildete ein Referat von e. Dora Martin, Vorsteherin des Pestalozn⸗Fröbelhauses II, ber die praktische Durchführung des hauswirts 6 lichen Unterrichts für die schulentlassene Jugend?. Die Reserentin führte folgendes aus: Der hauswirtschaftliche tete g muß, will er die Frau in ihren Anlagen entwickeln und für ihre Auf⸗ aben alz Hausfrau vorberelten, vor allem das Verständnis erwecken ür die Werte, die in der Hauswirtschaft liegen. Nicht die Be⸗ hrung allein kann dazu wirken, sondern Hand in Hand damit muß die praktische Arbeit gehen, sie muß zum Denken führen; denn nur so wirh der hauswirtschaftliche Unterricht ein Bildungsmittei, das er sein soll. Die geeignete Einrichtung zur Erteilung der haus⸗ wirtschaftli Er ain, ist heute nicht mehr allein der Familien⸗ n n die e. sinisse sind andere geworden; Schulen und andere stitute müssen da eingreifen. Die Referentin erörterte eingehend die Bedeutung und den Umfang der verschiedenen hauswirtschaftlichen Unterrichts fächer, die neben der praktischen Unterweisung im Kochen und in sonstigen Haushaltungearbeiten auch hygienische Krankenpflege, Säuglingspflege, Erziehungslehre, Lehre über Bohnung, Kleidung, Vermgen und ahnliches berücksichiigen müsfen. Der Unterricht soll so eingerichtet werden, daß er nicht nur Belehrung gibt, er soll auch als Grundlage aller Fertigkeiten die Bildung der Sinne, die Stählung des Körpers, die Erziehung zur Reinlichkeit, Sparsamkeit, Zeitausnützung nicht vernachlässigen. Der Stoff selbst muß dem Bildungsgrade der Schülerinnen an⸗ 6 sein, in der einfachen Vo i . auf das einfachste be⸗

ränkt, in der Bürgerschule bürgerlich, in der Mittel⸗ und höheren ädchenschule umfangreicher sein. Der Unterricht muß methodisch und systematisch ertellt werden, die Belehrung dem Auffassungs⸗ vermögen und dem Können der Schülerinnen ang caßt sein, das in der Schule erworbene Wissen mit dem täglichen Leben in Einklan ebracht werden. Der Unterricht muß, mit einem Worte, dur beorie erläutert, als Erziehungsmittel aufgefaßt werden. Seine Ergebnisse sollen nicht in erster Linie dem Erwerbszwecke dienen. Die Einrichtungen für diesen Unterricht wären vollauggestaltete Haushaltungsschulen in der Dauer eines Jahres im Anschluß an die Schule mit vor⸗ und nachmittägigem Unterricht oder in An⸗ gliederung an eine allgemeine Fortbildungsschule in über zwei Jahre ausgedehnten Halbtagsschulen. Für das Land ist die Möglichkeit zur Erteilung des Haushaltungsunterrichts durch Wander f oder noch besser durch sa,. vorgebildete Landpflegerinnen gegeben. Auch für die Mädchen gebildeter Stände hat der Haushaltungsunter⸗ richt keinen geringeren Wert als für die andern. Je nach der Art der Schulen und der zur Verfügung stehenden Zeit ist auch der Schul⸗ lan sorgfältig zu erwägen und aufzustellen. Im Vordergrunde des nterrichtz steht das Kochen, und jwar gewöhnlicher Kost, Kranken⸗ und Kinderkost. Auch die Räume und Geräte sollen den Anforderungen, die an sie gestellt werden können, entsprechen und bei aller Einfachheit vielseitig verwendbar sein. Die richtige Erteilung des Unterrichts er⸗ fordert auch tüchtige Kräfte, sie setzt eine vielseitige Ausbildung und eine erfahrene tüchtige Persönlichkeit voraus. Der ministerielle Erlaß verlangt höbere Töchterschulbildung; nicht minder wichtig ist, daß die zu⸗ künftige Lehrerin aus Kreisen stammt, von denen man eine gute Kinderstubenerziehung annehmen kann. Der Bildungsgang der Haus⸗ haltungslehrerinnen soll ein praktischer, theoretischer und pädagogischer sein, mit dem Hauptgewicht auf dem praktischen Teile. Der Unterricht in der Naturkunde darf die Belehrung über Gesundheits. und Kranken⸗ pflege nicht vergessen, ebenso soll eine eingehende Belehrung über die n., Pflichten und Warenkunde erteilt werden. Der paͤdagogische nterricht 4 möglichst vertieft werden. Die Prüfungen dieser Lehrerinnen sollen den Beweis liefern, daß diese sich neben wissenschaft⸗ lichen und pädagogischen auch praktische Kenntnisse angeeignet haben; eine Lehrprobe soll dartun, daß die Seminaristinnen ihre eigenen Kenntnisse auch einer Klasse erwachsener Mädchen theoretisch und praktisch über⸗ mitteln können. Die Referentin schloß mit einer kurzen Erörterung des Unterschieds der Aufwendungen, die der Staat derjeit für die nn n , der Knaben und der Mädchen macht, wies darauf hin, wieviel Schaden die ungeschulte Arbeit anrichten und welchen Segen die durch richtige Unterweisung gewonnene Frauenbildung ju kenn imstande ist. Auch die Frauen haben mit vollem Recht 6 nteil an der nationalen Arbeit zu fordern.

Die jweite Referentin, Fräulein Auguste Förster, Cassel, hatte das Thema. Der hauswirtschaftliche Unterricht für Schul kinder“ gewählt: Vor zwanzig Jahren wurde in der General⸗ versammlung des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätig⸗ keit zu Karlsruhe zum ersten Male die Forderung hauswirtschaft⸗ licher Unterweisung der Mädchen aus dem Volke öffentlich besprochen. Das Resultat der sehr lebhaften Erörterungen waren die Bildung einer Kommission und der von der Referentin in Cassel an⸗ 6 Versuch, Schülerinnen einer J. Volksmädchenschul⸗ lasse (13 14 jährigen Mädchen) hauswirtschaftliche Unterweisun als Klassenunterricht zu erteilen. Der dreijährige Versuch wurde na reiflicher Prüfung als gelungen anerkannt und der hauswirtschaftliche Unterricht als obligatorisches Fach in den Lehrplan der Casseler J. Volksschulklassen aufgenommen. Dem Casseler Beispiele folgten zahlreiche Städte. Wo die städtischen Behörden versagten und für speiielle Mädchenbildung Mittel verweigerten, trat die Tätigkeit der Vaterländischen Frauenvereine und in hervorragender Weise auch die Fürsorge einzelner Frauen ein. Der auf privatem Wege erteilte Unterricht wurde jedoch jumeist in Nebenschulen fakultatib erteilt. Jetzt weist die Statistik in Preußen unter 343 Städten von mehr als 10 000 Einwohnern 113 Städte, 31 0, mit obligatorischem hauswirtschaftlichen Unterrichte auf, in Sachsen 41 0½, in Hessen 66 0,ο, in ganz Deutschland 290/s09. Im Jahre 1900 nahm der Landeg⸗ derein preußischer Volksschullehrerinnen Stellung zu der Frage, indem er in seiner Generalversammlung den Wunsch nach obligatorischer Einführung des hauswlrtschaftlichen Unterrichts in den Volksmädchen. schulen öffentlich aussprach. Eine eigentliche Gegnerschaft besteht wohl nicht mehr. Als Entgegnung auf oft wiederkehrende Einwendungen teilte Fräulein Förster kleine Züge aus ihren Erfahrungen mit, aug denen erhellte, daß der ae e e gefl. Unterricht in der Volksschule r wohl imstande ist, der Wohlfahrt des Volkes zu dienen, sowohl n praktischer wie in erziehlicher Hinsicht. Deshalb sollten alle Freunde der Volkswohlfahrtspflege den Behörden gegenüber die Einführung des obligatorischen haugwirtschaftlichen Unterrichts empfehlen und der weiteren Einführung nicht mit dem Hinweise auf die jukünftige obli⸗ gatorische Fortbildungsschule hemmend entgegentreten.

ls erste Diskussionsrednerin ergriff Fräulein Woycke, Berlin, das Wort. Sie gedachte in anerkennenden Worten der Verdienste des Vaterländischen Frauenvereing, besonders des Zweigvereins Berlin, und berichtete, daß dieser Verein von Anfang an dafur eingetreten ist, daß der n Unterricht in das nachschulpflichtige Alter gehört, wenn möglich, im direkten Anschluß an die Schulentlassung zu erteilen ist. Sodann besprach sie die hauswirtschaftlichen Unter⸗ richtgeinrichtungen des Vaterländlschen Frauenvereins. Der Zweig⸗ verein Berlin arbeite nach einem Lehrplan, der die 40 Unterrichts⸗ wochen auf 4 Jahr jusammendrängt. Die Mädchen würden in allen Arbeiten einer Hauzwirtschaft unterwiesen. Die Zahl der Schülerinnen wachse ständig. Missionar Böhme, Dresden, sprach über da christ⸗ liche Moment, das beim Unterricht in der Haußhaltungeschule nicht außer acht ge werden dürfe. Stadtschulrat Dornhekter, Dortmund, führte aus, daß kein anderer Lehrberuf derartige Anforde⸗ rungen an die Lehrkräfte stelle, besonders auch an ihre körperlichen Leitungen, wie der der Haushaltungslehrerinnen. Der hauswirtschaft, liche Unterricht müsse naturgemäß den Körper stark angreifen. Deshalb sei empfehlenswert, daß die Kochlehrerinnen mehrere . ablegen, . B. neben dem Examen als Haushaltungslehrerin auch das in Hand⸗ arbeit und womöglich auch das als Turnlehrerin. Der Redner sprach zum Schluß den Wunsch aus, daß die Ausbildung der technischen Lehrerinnen in

eld

aber nicht im letzten Schuljahr er würden

allerdings die Kosten in einer Ind gieren idr *

eutend erhöhen. Trotzdem weites

die Rektoren der ganzen Bewegung n aer n, alben manche bon folge zu verzeichnen.

nenen h, . Armenpflege und

onte, daß es der

gestellt habe. Das sei für den erwähnten 3 ristisch, der sich enn

weniger an die öffentli ut. e i. erreichen, ere Re

n nn ae n,

mehr mit

genossen, wenn

der Redner sprach den

zujuweisen. Fräulein Jugend na Anforderungen an die hauswirtscha

Anhänger der haugwirtschaftlichen Ausbildun . keine Prinzipienfrage,

trenne, das liche Jugend stehe vor könnten also nicht Prinzipienfragen trennen, sondern nur eine Geldfrage.

ein, die

Weise gespart worden dreißig Jahre wohl e könne. Die Frau

hauswirtschaftliche Ausbildung. überflüssig würden. gewesen, sowie den Diskussionsrednern.

zeitigen werde. Dann wurde die Konferenz um Der Nachmittag war der D e mn verschi

edener

onferenjteilnehmer gewidmet.

Land⸗ und Forstwirtschaft. nebersicht

Eingeführt wurden: Roggen: aus Deutschland . Rumänien 1 . Gl,

sondern drei Jahre währen. Bei einem 6

eine sei ebenso notwendig, wie das andere. einer doppelten ir, .

die be Für die weibliche Ju mit ihrer doppelten Lebengaufgabe werde ein Mehr zu fordern selbst wenn es große finanzielle Opfer bedinge; denn es sei an ihrer Bildung bisher seitens des Staats in einer ganz ungerechtfertigten sodaß man nun vielleicht für die nächsten Plus an materieller Unterstützung verlangen brauche eine Berufsbildung, die Frau brauche die Die Opfer der öffentlichen Behörden für diesen Zweck würden sich mehr als bejahlt machen durch die Er sparnisse, die auf anderem Gebiet dadurch erzielt werden könnten, daß dann viele Wohlfahrtzzeinrichtungen, die große Summen verschlingen,

w war er Frage der

Ausbildung der kinder der Volks . 2 nur e

jwei

Moment.

Momente im Vorder änden, . st das finanz An den Kosten d n g oßen. Von den 14000 Volkg⸗ schülerinnen der t

en eiwa 1400 in der ersten Schul⸗ klasse, das a eine 23 usßgabe von 25 000 c für den Haus—⸗ haltungsu t. Bieser 2 . Schuljahre beginnen,

aufhören; ü ein,

müsse nicht . Lehrgange estadt, wie j. B.

dürften die Kommunen und

grade dle Industriestadte mit der Löfung biefer Frage nicht zögern. 6 z rt rr die * Eltern daran, ih

re Kinder jum Kochunterrlcht zu schlcken. Schließlich erwahnte der Redner, daß mit sehr geteilten Gefühlen nen hätten schon vorzügliche Den eingewurzelten Vorurteilen erst ju Teibe gezogen werden, wenn das nötige weibliche Lehr⸗ i vorhanden sei. Dr. Albert Lev . Berlin, behandelte den Zusam augwirtschaftlicher Unter⸗ weisung. Er erein für Armenpflege und Wohl⸗ . gewesen sei, der dieses Kulturthema ersten Ranges zum ersten Male in einer Generalversammlung zu Karlsruhe zur Verhandlung

önne

usammenhang charakte⸗ nachweisen lasse. Der Redner dachte dabei che Armenpflege als an die sogenannten Pflege⸗ dem ihnen bewilligten Geld ultate erzielen würden, wenn sie eine haus-

vor allem

elernt hätten, die Ausgaben mit den Einnahmen in Einklang zu y Das könnten 6 im Haushaltungsunterricht lernen, und unsch aus, daß die Verhandlungen der

Konferenz dazu führen möchten, diese Kulturarbeit der Volksschule ö Margarete Henschke, Berlin, betonte in ihren Ausführungen die Notwendigkeit der Ausbildung der weiblichen ch jwel Seiten und stellte die Frage, wie die Anforderungen,

die an die Berufgzbildung zu stellen le, zu vereinen seien mit den

stliche Ausbildung.

Auf der einen

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Seite erblicke man fast fanatische Vertreter einer Berufsbildung der weiblichen Jugend, auf der anderen Seite die ebenso begeisterten

; und doch sei die die ning; beider

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ragen Die weib⸗

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den Teile

ein,

Hierauf dankte der Vorsitzende, Staatsminister von Möller, allen Konferenjteilnehmern, vor allem aber den Damen und die durch ihre Referate zur Klärung der Sache beizutragen Er gab der Hoffnung Aus⸗ druck, daß die Sache durch die Beratungen einen guten Schritt vor⸗ wärts gekommen sel und die darauf verwendete Muhe schöne ,

14 Uhr geschlo Haushaltungs und ortbildungeschulen und Seminare unter lebhafter Beteiligung der

ren emũht

en.

über die Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln in Antwerpen im April gos.

(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen)

6 500 d2

3580 1020 490

Deutschland .

k

den Vereinigten Staaten von 11 O .

Rumänien

Canada

Australien.

mee, .

Großbritannien.

den Niederlanden.

11 590

60 1412320

530 100 129 370 20 780 6210 2440 520

20

dæ.

Rumänien. .

Rußland.

Algier.

Canada

1

den Vereinigten Staaten von 1

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Desterreich⸗ Ungarn.

den Niederlanden.

2 101 820

128 530 13 420 16970 107090

9470

8 820 3 520 1430

20

ö Argentinien... Bulgarien

Rußland.

Rumänien

186 950

25 390 18 810 2690 1570 500

Deutschland .

k

den Vereinigten Staaten von Amerika * 2 2 1 1 1 2

Rußland..

Argentinien.

Nalal

. 1 . 1

49 960

4020 324 990

44210 38 260 6 920 44090

Kartoffeln: aug den Niederlanden. Malta. Mae. Frankreich... Großbritannien.. Spanien

422 800

7 680 150 50

30

16

10

Ausgeführt wurden:

Roggen: nach 2 ö den Niederlanden.

78735

1300 1I10

36010

nach Deut schland . 646 770 d den ste. . w

Deutschland ... ag den lala de: ö nach der Türkei

nach Deutschland. ch den hill ende:

Spanien dem Congo.

Britisch⸗Indien...

Kartoffeln: nach , . Uu 2 1 1 2 1 1 . 1 den Vereinigten Staaten , dem Congo.

Gibraltar. Norwegen..

13 130 dæ.

Saatenstand und Getreidehandel in Bulgarien.

Der Kaiserliche Konsul in Varna berichtet unterm 7. d. M.: Die Neberwinterung der Herbstsaaten wird vereinzelt, besonders im Dobritscher Beiirk weniger günstig beurteilt; hier und da war bei Weizen und Gerste doch Umackerung geboten; im Baltschiker Benrk sollen Raps und Hafer ju wünschen . Das Gesamturteil über die Ernteaussichten ist trotzdem auch heute noch umsomehr ein recht befriedigendes, als in letzter feht überall hinreichend Regen nieder⸗ gegangen ist und die Saaten sichtlich gefördert Hat. Die Maig⸗ und die Bohneneinsaat ist unter günstigen Verhältnissen fast beendet, die reichliche neue Luzernensaat ist sehr gut aufgegangen, die alte ist meist ken Das mit Getreide angebaute Ackerareal zeigt eine Zunahme on o.

Die Wein gärten stehen gut, die letztjährige Wurmplage ist dieg⸗ mal nicht aufgetreten.

Die Ausfuhr von Varna aus ging wie im Vormonat nur nach der Türkei und Griechenland; von Yam wurden nach Ant⸗ werpen und Hamburg etwa S800 Tonnen Hafer, 500 Tonnen Hirse und 600 Tonnen Gerste verladen.

Die . . k 1 e. scht ges het. en

eichweizen rtweizen er ohnen Gerste Varna Tonnen: 206 / 306 400 Baltschi t 1900 400 7 / 800 Die Lager im Innern sollen geräumt sein.

Der Kaiserliche Konsul in Rustschuk berichtet unterm 8. d. M.: Die warme Witterung des Aprilmonats ist der weiteren Entwicklung der Winterhalmfrüchte so günstig gewesen, daß deren Stand jur Zeit als sehr gut bezeichnet werden kann. Nur in den Kreisen Ferdinand und Sistow ist der Stand des Rapses wenig befriedigend. Auch für die Entwicklung der Sommerfrüchte war der verflossene Monat, in dem es an vereinzelten Regengüssen nicht fehlte, sehr günstig. Die Maiagbestellung konnte ungestört ju Ende geführt werden.

Die Zufuhren beschränkten sich auch im April nur auf geringe Mengen Mais. Hiervon sind etwa 2000 t aus sämtlichen 6 häfen ausgeführt worden.

Der . für Mais stand am 1. Mai 13 Fr. für den Doppel- zentner. Ein Handel in den übrigen Getreidearten fand nicht statt.

Saatenstand in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Der Kaiserliche Konsul in Cincinnati berichtet unterm 18. April: Ueber den Saatenstand in Ohio liegen Berichte vor, die Aut sicht auf eine gute Ernte eröffnen. ach amtlicher Mitteilung des Ackerbaudepartements des Staats Ohig steht der Winterweinen ünstiger, als man nach einem nahezu schneelosen Winter erwartet atte; er gewährt zur Zeit Aussicht auf 85 v. H. des Ertragg. Dieser Stand wird als sehr günstig angesehen; man nimmt an,

daß der Durchschnittzertrag den des vorigen Jahres übertreffen

wird, wenn das Wachstum bis zur Ernte wie bisher fort- schreltet. Allerdings muß dabei in Betracht gejogen werden, daß die gesamte bebaute Fläche in Ohio annähernd nur 88 v. H. des im Jahre 1307 bebauten Weizenlandes beträgt. Roggen zeigt etwa das seiche Wachstum wie Weijen, ungefähr S6 v. S5. Nach den bis- erigen Anzeichen wird Ohio eine reiche Obsternte bekommen, nach S an, etwa 97 v. H. Bis jetzt haben noch keine Fröste die Knospen beschädigt, der April l aber noch ju Ende gehen, bevor * ; efahr vorüber ist. Alles in allem hofft der Landmann auf gute rnten.

St. n,, 13. Mai. (W. T. B.) Der „Handels und Industriejeitung“ zufolge ist der Stand der Wintersaaten in 21 Gouvernements des mittleren Landstrichs von Rußland bis jum 26. April alten Stils folgender; unbefriedigend in Rjäsan, Kurek, Tschernigow, Mohilew, Südminsk, Ostkowno, Nordgrodno, in den angrenzenden Kreisen von Smolensk, Kaluga, Tula und Süd⸗ samara, gut in Perm, Tambow und Woronesch; in den übrigen Gouvernements ist der Saatensftand genügend. Die Schäden sind bedingt durch Ausfaulen, das durch große Nässe und langsames Tauen des Schnees verursacht wurde. Die Arbeiten auf den Sommerfeldern sind durch das kalte Wetter und die übergroße Nässe verzögert worden.

Die Anbaufläche für Sommergetreide mußte durch Umpflügung der

Wintergetreide, hauptsãaͤchlich

m Nordwesten, bedeutend vergrößert werden. ;

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zu sammengestellten „Nachrichten für Handel und gu e mm rn gj

Rußland.

Geplante Aufhebung der Augfuhrprämien für Branntwein. Nach einem im russischen Finanzministerium aus—= gearbeiteten Gesetzentwurfe sollen alle Ausfuhrprämien auf Spiritus jeder Art, der über die europäische Grenze ausgeführt wird, auf⸗ gehoben werden; nur bei Melassespiritus soll eine Ausnahme insofern gemacht werden, als bis zum 1. Januar 1909 die Prämien für olchen Spiritus, der über die Schwarzmeerhäfen auf die Märkte der

vante ien wird, zur Halfte der bisherigen Beträge weiter⸗ geiaht, vg ft ö. Ausf hip imĩ f e Aufhebung der Ausfuhrprämien erstreckt nicht auf die Ausfuhr über die mittelasiatische und chinesische 4 .

Mit Bezug auf die Ausfuhr von Spiritus in das Priamur— Generalgouvernement aus dem europäischen Rußland zur See und auf dem Landwege sollen die i nin bis zur Aufhebung des Zollfrei⸗ gebiets im fernen Osten bestehen bleiben, die Ausfuhr⸗ und Trangport⸗ prämie soll jedoch nicht wie bigher von der ausgeführten, sondern von der Menge Spiritus berechnet werden, die tatsächlich im Priamur⸗ Generalgoupvernement eingegangen ist. (Russische Handels⸗ und Industrie zeitung.)

Schweden.

Aenderung von Bestimmungen der schwedischen Gift— verordnung. Durch eine Verordnung vom 31. Dezember v. J. sind mehrere Bestimmungen der schwedischen Giftverordnung vom J. Dezember 1906 geänderk worden. Die Aenderungen beziehen sich auf die Anmeldung der Giftherstellung und des Handels mit Giften. 'i, ist die Befugnis, Arsenikfarbe zur Vertilgung schaͤdlicher

arteninsekten zu verwenden, auf Insekten ausgedehnt worden, die

der dandwirtschaft schaden. (Svensk Författnings-Samling.)

Rohrzuckerproduktion der Welt 1898 1806.

Einer englischen lamentsdrucksache werden die nachstehenden ahlen über 6 k in den verschiedenen Ländern Welt in den Jahren 1898, 1902 und 1906 entnommen: 1898 1902 1906 Menge in Tons

2076259 18906899 2223 490 122 252 152 865 201 273

260 027 310289 281 037 266 196 1655 796 268 450

Britisches Reich:

Hann nn, 8 und

Britisch Guayana. Andere britische Besitzungen.

Andere Länder: Europa: . 1 i mien a:

Aegypten

Rounion 36 149 33 746 Amerika:

Vereinigte Staaten.. 16183 325 290

Mero... ö S0 gh

Guatemala.. ; 8 000

San Salvador. 3 851

Nicaragua. 4500 94 iea 3 000

1 242 871 620 n 81 934 iti und San Domingo. 45 009 i 22 34 942 Dãnisch⸗Westindien (St. Croix) *) . 13 000 Venezuela'). 3 000 Niederl. Guayana (Surinam) . 12 836 Brasilien ; 311 667 260 691 124 408 116907 1009 590 37 h61 150 9600 7785

7000 49 900 789 869 64 190

990 994

15 722

61 464 28 282

268 193 107 529 6795 2645 4409 1377 1252737 182 988 o5 900 42 251

13 000 3 000

10762

16706 gh 441

23 000 79 875

Argentinien. ,,. J 1 35 250 ö ö 121 915 a n . ] i ö 6 812 en und Polynesien: nee,, . 7000 8 , 49 000 w 145 303 Japan und Formosa.. 53 887 Niederlandisch⸗Ostindien. 715 h63 877 186 PVhilhppinen ). 178 000 78 637 145 525 Hawai... 198 328 321 165 3327765.

9 In Ermangelung von Produktionsziffern Ausfuhrziffern ein⸗ esetzt. ö 23 Annähernde Schätzung.

Marktlage für Aluminium in den Vereinigten Staaten von Amerika.

In den Vereinigten Staaten von Amerika rechnet man mit einer baldigen bedeutenden nn,, für Aluminium, da die Hallpatente für die Gewinnung dieses Metalls dort demnächst ablaufen. Dabei ist aber zu beachten, daß neben den Hallpatenten auch die Bradleypntente für die Herstellung von Aluminium in der Union von erheblicher Bedeutung sind, und daß letztere noch für 27 Jahre in Geltung bleiben. Besttzerin der Patente ist die Afuminum Company of America.. Dle Aluminiumpreise, die von 123 Doll. pro Pfund im Jahre 1884 bis 1894 schon auf 50 Cents gesunken waren, gingen bis 1904 auf ungefähr 33 Cents herab, stiegen 1906 mit den Kupferpreisen bis auf 40 Cents und sanken in den letzten Monaten wieder auf 33 Cents für Ingots in Posten von 1 Ton ab herunter. Ende 1906 und anfangs 1507 während der Kupferhausse war Aluminium in den Vereinigten Staaten fast unerhältlich, aher mit der Abnahme des Kupferbegehrs sank die Nachfrage nach Alu⸗ minium, wenn auch nicht in gleich starkem Maße, weil der Alu⸗ miniumpreis nicht so übertrieben wurde wie der Kupferpreis. Wenn auch von einem internationalen Abkommen, wonach, europälsches Aluminium im amerikanischen Markte und amerikanisches in den europäischen Ländern nicht verkauft werden sollte, nichts Genaues bekannt war, so ließ die Ein- und Ausfuhrstatistik der Vereinigten Staaten doch auf eine solche Abmachung . Neuerdings wurde jedoch fremdes Aluminium in der Union zieml ch stark angeboten und zwar trotz des Zolles von 8 Cents guf das Pfund in Ingots zu fast demselben Preise, den inländische Produzenten verlangten. Größere Posten würden europäische ö willig um Preise von 30 Cents pro Pfund frei Amerika liefern.

Auch nach Ablauf der Patente dürften neue Aluminium fabrilen in den Vereinigten Staaten nicht 1 bald entstehen, da die Alu⸗ minium Company of America“ mit ihrer weltfichtlgen Geschãfts⸗ politik einen Wettbewerb auf lange hinaus sebr erschwert hat. Sie hat sich starke i n, gesichert und große, sparsam arbeitende Anlagen gebaut. In den letzten 2 Jahren hat sie ihre Produktions⸗ fraft annähernd verdoppelt. Neben dem Besitz der wesentlichen Patente hat sie sich die Kontrolle über alle bekannt gewordenen Bauxtifundstellen in den Vereinigten Staaten gesichert. .

Im allgemeinen hat die Verwendung von Aluminiumdraht für elektrische Leitungen in der Union noch keinen besonders großen Um⸗ fang angenommen, hauptsächlich wohl wegen der nicht genügenden Kostenersparnis gegenüber der Kupferleitung. Wegen der klimatischen Verhältnisse und der Länge der e,. hat der Aluminiumdraht aber in Californien einen erheblichen ih für elektrische Zwecke gefunden. (Nach The Iron Age.)

Industrieprämien in Canada.

Die canadische Regierung gewährte in den Fiskaljahren 1895 bis 1906 an Induftrielle für in Canada hergestellte oder gewonnene Er- zeugnisse Prämien im Gesamtbetrage von 9733 984 Doll. Davon entfielen auf Roheisen 4336 499 Doll., auf ,, 113 352 Doll., auf Stahl 3 139 389 Doll., auf Fabrikate aus Stahl 578 367 Doll., auf Blei 770 848 Doll,, auf Garbenbindeseile 54 320 Doll. und auf Rohpetroleum 641 204 Doll. Im besonderen waren in den Fiskaljahren 1905 und 1906 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf die nachgenannten Metalle und Metallwaren sowie auf Rohpetroleum folgende Prämiensäͤtze zu zahlen;

1905 1906 auf Doll. Doll.

pro Ton pro Ton Canadisches Roheisen 2 25 165 Ausländisches Roheisen 110 Gefrischtes Stangeneisen 165 Stahlingots 165 Stahlwaren: Walidraht . 6 00 Gewaljte Winkel, T-Stücke, Rinnen, Tragebalken, Querballen, Träger oder e,. rofille von Brückenbau⸗ oder onstrukttonseisen Gewalzte Platten Blei:

ei: In Canada geschmoljen Jur Bearbellung ausgeführt

300 3 00

15 00

Rohpetroleum ..

Baum wollspin nerel und Baumwollbedarf in Mexiko.

Nach einem Bericht des dn, . Generalkonsuls in Mexiko ist in dieser Republik die s, nerei und ⸗weberei ju einer der fortgeschrittensten und ertragreichsten Industrien geworden. Im ersten Halbjahr 1908 sollen nach dem Voranschlag die Baumwoll⸗ fabriken eine Steuer von 1 280 608 merlkan. Pesos (etwa 2 561 216 416) aufbringen. Die Baumwollernte 1907 im Lagunendistrikt hat nur etwa 50 0/9 der vorjährigen Höhe erreicht, und die Gesamternte Mexikos wird nicht augreichen, den Baumwollbedarf der. Spinnereien im Jahre 1908 bis zum Einbringen der neuen Baumwolle zu decken. Man wird wahrscheinlich bis zum 1. September 19608 noch 26 0090 bis 30 000 Ballen augländischen Rohstoff hinzukaufen müssen. Der Verbrauch wird vorautsichtlich etwas geringer sein alg in der vorigen Saison; der Rückgang erklärt einmal durch die Ver⸗ kürzung der Arbeitsjeit in diesem Jahre infolge ungünstiger Arbeiter⸗ verhältniffe und zweiteng durch die vermehrte Herstellung feinerer Garne, die den Rohstoffverbrauch einer Spindel herabdrückt. Im Jahre 1906107 verarbeiteten die i, Spinnereien rund 155 000 Ballen Baumwolle von je Pfund. Die Ernte belief sich im Vorjahr auf 170 0090 Ballen, wovon 50 000 nach Europa ausgeführt wurden. (Nach Monthly Bulletin of the International Bureau of the American Republies.)

Chile.

Vorübergehende Zollermäßigungen. Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes Nr. 2060 vom 16. Dezember 1807 sind durch Verordnung vom 21. Märj d. J. die Einfuhrzölle für Wirkwaren aus Leinen und Wolle und den. sogenannten Wirkstoff, für Wellblech aug galvanisiertem Eisen und fũr auß einander genommene Häuser, deren Wert 15 000 Pesos Gold nicht überschreltet, auf 26 v. H. und für Schuh⸗ werk im allgemeinen, mit Ausnahme des böchstens 15 em langen und der Gummischuhe, auf 35 v. H. ermäßigt worden. Die Zölle für raffinlerten Zucker sind auf 9 Pesog, für den ‚Rosa Emiliazucker auf 6 Pesos, für körnigen Zucker, erstes Erzeugnis oder Moscovade, auf 3.75 Pesos und für nicht raffinierten Zucker (Chancgeag oder Concreto) auf 3,30 Pesog für 1 42 herabgesetzt. Die Frist für die Zollermäßigungen ist folgende: ö.

Für Wirkwaren aus Leinen, Wolle und Wirkstoff, Wellblech aus galvanlstertem Gisen, auseinandergenonimene Häuser. deren Wert 15 000 Pesos Gold nicht überschreitet, ist vom 1. Januar 1908 ab ein Einfuhrzoll von 30 v. H. und vom 1. Juli 1909 ab ein solcher von 25 v. H. zu entrichten.

Schuhwerk im allgemeinen, mit Ausnahme des nicht mehr als 15 em langen und der Gummischuhe, wird im ersten Halbjahre 1909 mit 55 b. H., im jweiten Halbjahre mit 50 v. H., im ersten Halb⸗ jahre 1910 mit 45 v. H. im jweiten Halbjahre 1910 mit 49 v. H. und vom 1. Januar 1911 ab mit 35 v. H. verzollt.

Raffinierter Zucker unterliegt im zweiten Halbjahre 1908 einem Einfuhrzoll von F, 560 Pesos und vom 1. Januar 1909 ab einem solchen on 9 Pesos für 1 42. Vom 1. Juli 1908 ab unterliegt weißer körniger oder gemahlener, feuchter oder trockener Zucker wie ‚Rosa Emilia: einem Zoll von 6 Pesog, körniger Zucker, erstes Er⸗ jeugniz oder Mogcobade, einem solchen von 3,75 Pesos und nicht raffinierter Jucker (Chancaca oder Conereto) einem solchen von 3,30 Pesos für 1 2. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General⸗ konsulats in Valparaiso.)

Nicaragua.

Vorrecht zur Ausbeutung von Erjen und Edel ssteinen. Vorübergehende Zoll und Steuerbefreiung. Die Re— ierung hat an einen gewissen Rens John La Villebendre alle 6 Erzlager, äschereien, nach Maßgabe des Gesetzes aufgegebenen Bergwerke. Gebietsteile und Ländereien, Flußbette ufw. verpachtet, die Gold, Silber, Steinkohle, Oel, Edelsteine sowie Erze und Cdelmetalle anderer Art enthalten, kurz alles, was unter dem Namen Erze und Edelsteine“ begriffen werden kann, die in dem Bezirke Prinjapolka, dem De⸗ partement Zelaya, in den Schluchten Siuna und Malis usw. über eine Breite von 2 Em sich erstrecken usw. Der Betrieb muß innerhalb 6 Monate nach dem Tage der Genehmigung des Vertrags durch die gesetzgebende Versammlung beginnen. Während der Geltungsdauer des Vertrags sind die hon dem Unternehmer zu he⸗ treibenden Bergwerke von Steuern aller Art außer den im Bergwerkszgesetze genannten Patentgebühren von Einfuhrzöllen für Maschinen, Werkjeuge usw. zur Gewinnung der im Vertrag auf- geführten Erze usw. befreit. Der Unternehmer zahlt der Regierung während der Dauer des Vertrags als Pachtzins 10 v. H. des Rein⸗ gewinng, er kann auf den Flüssen Prinjapolka und Banbana sowie beren Rebenflüssen Schiffahrtslinien eröffnen und eine Eisenbahn jwecks Förderung seiner Arbeilen bauen. Der Vertrag soll 30 Jahre gelten, dom Tage der Genehmigung durch die gesetzgebenden Körperschaften ab gerechnet, die am 6. Fanuar d. J. erfolgt ist. (Uonthly Bulletin of the International Bureau of the Amsrican Republies, März 1908.)

Aufhebung des Zündholzmonopol s. Die Regierung hat durch Gefetz vom 18. Februar d. J. das Zündhol monopol wieder aufgehoben. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in San

Joss.)

Der Handel Britisch⸗Indiens im Jahre 1906/07.

Der Gesamthandel Britisch⸗ Indiens wies in dem Jahre 18906567, dem um Vergleich die Ergebnisse der beiden Vorjahre bei⸗

gefügt sind, die folgenden Werte auf: 1904105 1905506 1906107 * * * Ueberseeischer Handel:

,, . egierungsgüter

72 205 055 5 956 410

64 452 199 68 722713 5156 306 60919781

TD G T

18133 990 11585 884

Ig bos 497 74742 454

22018353 13947526 4320 430 71531590 36 38 783 21 100 575

Gesamtwareneinfuhr Gold und Silber:

für Private

für die Regierung

Gdel metalleinfuhr .

25 719 874

Einfuhr überhaupt —— NM N TD W dd To T SS Fe

Ausfuhr: Handelsgüter: indische fremde Regierungsgüter: indische fremde

115 388 249 2 322 693

51 660 202890

102760 848

105 459 482 2 248715

2 352 540

53 542 24 850

1II7 782 882

3 808 672 3497

d Do Ti

4299 838 6 013499

Iod 148 035

5392377 5 634834

Gesamtwgrenausfuhr. Gold und Silber:

f Private

ür die Regierung

Edelmetallausfuhr Toi rb b dib. T o

Ausfuhr überhaupt T Ti T d sd . T s s

Handel über die Landesgrenje.

. 4748 627

W i r 5 900703 areneinfuh 3

708 603

h 26 127 740134

Edelmetalleinfuhr .. 5711753

1 nme ö 8 z

, 4046 575 454 666

6 69 306

4412520 7266 077

.

4 370 196

Edelmetallausfuhr 529 668

Warenausfuhr 150i 241

Zusammen .. 1 903 864

* *

Di tsach Ginf tikel wiesen bei der über⸗ enden . ö * 5: , 190607

auf: 90d soh 1905106 L Lebende Tiere.. 310 386

395 175 329 430 II. Nahrungsmittel

und Getränke: [.

Getreide und Hülsen⸗ frũ 205 093 419 708 725 233 198 356 1590412 Sal 438 125 Gewürze 733 726 ucker u. Zuckerwaren 4 601 821 5 183 013 ; 126 401 122 329

Zusammen leinschl. anderer)

188 305 401 801 657 967 175 988 1615 569 445159 69 d27 5 825 408 107 659

28814 402 798 670 619

9724 037 10 476 852

. 120 022 2878 888 105 504 2 166 580 196271 33 869 1675135

3 860 030 2772269

46 285 bb 495 10 838

2271794 126 518 2157 479 161 183 93 675 1416814

3 283 788 1081745

1560 224 262 4092 99 696 1486469

2 684 828 839772

3 Messerschmiedewaren Kurjwaren Maschinen und Ma⸗ . Gisenbahnmaterial und wagen Zusammen leinschl. anderer) 11 423 324 Chemikalien, Drogen, Medizinen: Chemikallen ... 408 823 Drogen, Medizinen und Narlotttnn.... 471 595 370 857 617 867

11 904 494 15094594

468 396

520 440 462 225 63110

46598 476

449 959 440 587 631521

Zusammen l(oeinschl.

anderer) 2 072 424

1307972 290 417 124 688

1881796

1191171 268 891 59 986

1869 406 1983722

Zusammen leinschl. anderer)

„Rohe und unver—⸗ arbeitete Mate⸗ rialien:

Kohlen, Koks, Preß⸗ kohlen Baumwolle.. Gummi und Harze Elfenbein

Gdelsteine und Perlen,

1629748

2 328 762 1845171

323 997 305 931 139 472

Sd 784

622 540

378 685 539 490

214118 360 219 130 285 9896 825

S94 980 474 603 556 203

296 430 425 693 109 314 105 203

8h O72 489 408 391576

3 240 895 2932141

2148773

12 471 604 4919 696 b 371 593

241 498 374183

176 0995 1216697 1368111 1408227

192 042 202 6890 332 219 616 437 122 880

259 988 S07 bo?

799 124 123 148

217 245 420 849 281368 534 074 2165 210

2b 366 157141 180 780 125 729

2 283 599

12 621 583 5 649 936 6 365 048

233 089 420 112

170763 1267673 1616792 1478892

146 897 216 577 306 699 512 075 124711

224 052 749 807

608 579 139 032

204 055 392217 249 592 469 932 212 726

251 362 127 868 194 104 131951

Seidenwaren Wollwaren . Kleidungsstũcke .. Waffen, Munition und Militärbedarf Bücher u. Drucksachen Baumaterialien Wagen und Karren. Uhren Ton und Porjellan⸗ waren

39 912 315 39 473 487.

anderer)̃ß .... 2816070 Baumwollengarn .. 1 668 432 ebleicht

; I 6 057 850 tücher und Schals Baumwollene Näh⸗

151 881 1493309 235 382 195 454 Mann;,

1 116 543 waren

237 379 Sch

245 191 Schirme 126 338 36 895 134 (Tables relating to the Trade of British India with

Zusammen loeinsch Ganz⸗ und Halb⸗ fabrikate: 8 Baumwollstůckgũter: ungebleicht 10 923 478 5 508 589 gefarbt, bedruckt usw. Baumwollene Taschen⸗ 166 660 Baumwollene Strumpfwaren 449 642 1412100 2 050 952 187 814 213 050 366 807 128 258 Glas und Glaswaren 760 473 Instrumente und 495 978 Juwelen Leder⸗ und Sattler⸗ 168 127 a 326 352 . d P 429 153 apier un appe. ? eif 181 580 Papier) Ten n 139 102 Spielwaren... 184 914 Zusammen leinschl. anderer) Britisbł PFossesssons and Foreign Countries 190203 bis 190607, London 1908.)

Südafrikanischer Zollverein.

Grundsätze bei der Behandlung von britischen Er⸗ e , nach dem Vorzugstarif. Der britische General- agent für Trantzvaal bat darauf aufmerksam gemacht, da eingeführte ausländische Waren, die im Verelnigten Königreie bloß berpackt oder auf Flaschen gefüllt sind, dadurch für die Zwede der Behandlung nach dem Vorzugstarif nicht den Charakter als Erzeugnisse des Vereinigten Königreichs angenommen haben. Solche Waren müssen außerdem noch irgend einer Bear- beitung in diesem Lande unterworfen gewesen sein. So wird Oel, das jn dag Vereinigte Königreich in rohem Zustand eingeführt und dort gereinigt, auf Flaschen gefüllt wird usw., als ein Erieugnis des Verelnigten? Königreichs angesehen. wogegen indische Würze, fer f. Weine usw., die in das Vereinigte Königreich in ef e. eingeführt und dort nur auf Flaschen gefüllt werden, nicht alt olches Erzeugniz angesehen werden und daher keinen Anspruch auf Vorzugg⸗ behandlung haben. (The Board of Prade Journal.)

5 IS 59.