1908 / 127 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 May 1908 18:00:01 GMT) scan diff

weitergegeben werden. Die Weitergabe muß unverzüglich er⸗ folgen. Die Umlaufszeit der Andienung endet am An⸗ dienungstage Nachmittags 5 Uhr.. ;

Der Verkäufer ist berechtigt, jeden einzelnen Posten von zwei verschiedenen Stellen zu liefern. Die Ware ist innerhalb von 65 Tagen, einschließlich des Tages der Andienung, Zug um Zug gegen Zahlung abzunehmen. Endet die Frist an einem Sonn- oder Feierkage, so muß die Abnahme spätestens am vorhergehenden Werktag erfolgen. .

Das Andienungsschreiben und die Bescheinigung der Sach⸗ verständigen müssen enthalten:

bei Lieferungen vom Kahn:

I) das Datum; .

2) den Namen des Schiffers, die Nummer des Kahnes und den Ort der Abladung;

3) den Standort des Kahnes, vorbehaltlich einer Aenderung bei polizeilicher Anordnung;

bei Lieferungen vom Speicher:

I) das Datum; .

Y die genaue Bezeichnung des Postens nach Lagerraum und J . .

Erfolgt die Lieferung von einem nicht am schiffbaren Wasser belegenen Speicher, so ist die Ware kostenfrei auf den Wagen zu liefern; im übrigen hat der Empfänger die Kosten der Uebergabe und Abnahme der Ware zu tragen, insoweit sie die angemessenen Sätze nicht überschreiten. Etwaige Mehr⸗ kosten fallen dem Verkäufer zur Last. Ueber die Angemessen⸗ heit enischeidet in Streitfällen der Börsenvorstand, Abteilung Produktenbörse, zu Berlin.

Der Verkäufer hat das Recht, 5 Prozent mehr oder weniger zu liefern. Ergibt sich bei einem . ein Fehl⸗ gewicht von mehr als 5 Prozent, so kann die Abnahme ab⸗ gelehnt werden. Die Ablehnung muß jedoch innerhalb der vertragsmäßigen Abnahmefrist erklärt werden. Ein Mehr⸗ oder Mindergewicht wird zum Preise des Abnahmetags, falls jedoch die Abnahme nach Ablauf der vertragsmäßigen Frist von 5. Tagen erfolgt, zum Preise des letzten Tages der Ab⸗ nahmefrist berechnet. . .

Vf. Bei Roggenmehl hat die Andienung im Posten von je 150 Sack O und 150 Sack 1 schriftlich unter Beifügung einer Bescheinigung über die Lieferbarkeit zu erfolgen; sie muß dem Käufer an einem Werktage bis 12 Uhr Mittags zugestellt sein. Endet die Lieferzeit an einem Sonn⸗ oder Feiertage, so muß die Andienung spätestens an dem vorher⸗ gehenden Werktage erfolgen. Die Andienung kann an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe muß unverzüglich erfolgen. Die Umlaufzeit der Andienung endet am An⸗ dienungstage Nachmittags 5 Uhr. j

Der Verkäufer ist berechtigt, jeden einzelnen Posten von zwei verschiedenen Stellen zu liefern. Die Ware ist innerhalb 5 Werktagen einschließlich des Tages der Andienung, Zug um Zug gegen Zahlung abzunehmen. Endet die Frist an einem Sonn oder Feiertage, so muß die Abnahme spätestens am vorhergehenden Werktag erfolgen. .

Das Andienungsschreiben und die Bescheinigung der Sachverständigen muͤssen enthalten:

I) das Datum;

2) die genaue Bezeichnung des Postens nach Lagerraum und Menge.

Der Empfänger hat die Kosten der Uebergabe und der Abnahme der Ware zu tragen, insoweit sie die angemessenen

. nicht überschreiten. Etwaige . fallen dem Ver⸗

käufer zur Last. Ueber die Angemessen eit entscheidet in Streit⸗ fällen der Börsenvorstand, Abteilun Produktenbörse, zu Berlin. Fehlen bei einem Posten von 300 Sack mehr als 4 Säcke oder befinden sich dabei mehr als 10 Säcke, welche unter 99 kg wiegen, so kann die Abnahme abgelehnt werden. Die Ablehnung muß jedoch innerhalb der vertragsmäßigen Frist erklärt werden. Ein Fehlgewicht wird zum Preise des Abnahmetags, falls jedoch die Abnahme nach Ablauf der vertragsmäßigen Frist von 5. Tagen erfolgt, zum Preise des letzten Tages der Ab⸗ nahmefrist berechnet. Die Kosten der Verwiegung trägt der Verkäufer, wenn das Untergewicht mehr als 1 Prozent beträgt, sonst der Käufer. Uebergewicht wird nicht vergütet.

VII. Im Falle des Verzugs darf der nicht säumige Teil die Annahme der Leistung nicht ablehnen, ohne dem säumigen Teile eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung zu bestimmen.

Fiji. Stellt der eine Teil seine Zahlungen ein, so hat der andere Teil, unabhängig von der bedungenen Lieferzeit, unverzüglich, spätestens aber einen Tag, nachdem er hiervon Kenntnis erhielt oder Kenntnis haben mußte, ohne vorherige Androhung die Zwangsregulierung vor unehmen. Die Zwangsregulierung erfolgt nach seiner * im ganzen oder in Teilen entweder durch Kauf oder Verkauf oder durch Verrech⸗ nung. Der Kauf oder Verkauf hat an der Börse zu Berlin fuͤr die bedungene Lieferzeit durch einen Kursmakler zu erfolgen. Die Verrechnung erfolgt auf Grund des am Tage der Zwangsregulierung für die bedungene Lieferzeit an der Börse zu Berlin amtlich festgestellten Preises oder, wenn mehrere Breise festgestellt sind, des Mittelpreises. Der bei der Zwangsregulierung sich ergebende Preisunterschied ist sofort fällig. An Zinsen sind vom Tage der Zwangsregulierung bis zum ersten Tage der vertragsmäßigen Lieferzeit 5 Prozent u vergüten. Auch im Falle der Verrechnung sind die üblichen Heere mhh und die sonstigen Unkosten zu vergüten, welche bei Kauf oder Verkauf entstanden sein würden.

IX. Als Felertage gelten die staatlich anerkannten allge⸗ meinen Feiertage, die beiden jüdischen Neujahrstage und der Versöhnungstag, in bezug auf die Abnahmefrist jedoch nur die staatlich anerkannten allgemeinen Feiertage.

Berlin, den 29. Mai 1908.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Bethmann Hollweg

Bekanntmachung.

Am 1. Juni d. J. wird im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirektion in Posen von der im r gg. schon im Betriebe befindlichen vollspurigen Nebenbahn o llst ein - Neusalz a. O. die 20,12 km lange Reststrecke Konto pp Deutsch⸗Wartenberg mit den Stationen Liebenzig und Lippen für den Gesamtverkehr eröffnet werden.

Berlin, den N. Mai 1908.

Der Präsident des Reichseisenbahnamts. Schulz.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausgabe von Schuld verschreibungen der Stadtgemeinde Augsburg auf den Inhaber.

Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Auguoburg 4pro entige Schuldverschreibungen auf den 3 im Gesamtbetrage von 606 600 cs, und zwar Stücke zu 5000 ess, 2000 „6, 1000 S6, 5600 S6 und 200 M in den Verkehr bringe.

München, den 27. Mai 1908.

Königlich bayerisches . des Innern.

von Rrozeisen.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Kreisschulinspektor, Schulrat Dr. Karl Nemitz zum Regierungs- und Schulrat,

den bisherigen Krelsschulinspektor Dr. Bürger in Zülz und den bisherigen Seminaroberlehrer Braune in Schwerin a. W. zu Seminardirektoren zu ernennen sowie

dem ordentlichen n f in der philosophischen Fakultät der Universität zu Bonn Dr. Heinrich Dietzel den Charakter als Geheimer Regierungsrat,

dem Sekretär bei dem Provinzialschulkollegium in Breslau Gustav Jerchel und ö

dem Reglerungssekretär Sperber in Cöln, diesem aus Anlaß seines Ueberthans in den Ruhestand, den Charakter als Rechnungsrat zu ve tezhen.

T

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fabrikbesitzs z Karl Marggraff in Wolfswinkel, Kreis Ober⸗Barnim, dem Kaufmann Adolf Fischer in Rixdorf und dem Fabrikbesitzer Erhardt August Scheidt 1 Kettwig a. d. Ruhr den Charakter als Kommerzienrat owie dem Rentner Friedrich Beutel in Berlin den Charakter als Kommissionsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Staßfurt getroffenen Wahl den Bürgermeister Dr. jur. Adalbert Berger in Allstedt (Sachsen⸗Weimar) als Bürger⸗ meister der Stadt Staßfurt für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren,

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung und den unbesoldeten Mitgliedern des Magistrats zu Hanau ge⸗ troffenen 53 den Geheimen Sanitätsrat Dr. med. Heinrich 3 en ach dafelbst als unbesoldeten Beigeordneten dieser Stadt auf fernere sechs Jahre, .

infolge der von Porn Stadtverordnetenversammlung zu Radevormwald r Wahl den Fabrikanten Richard 8a es n 1 , Beigeordneten der Stadt

adevormwald für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren,

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Euskirchen getroffenen Wahl den Architekten Eduard Billger daf if als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Euskirchen für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren und.

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Werden getroffenen Wahl den Rentner August Haöoerkamp daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Werden für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Gesetz,

betreffend die weitere Aufschließung des staatlichen Besitzes an Steinkohlenfeldern im Oberbergamts⸗ bezirke Dortmund.

Vom 10. Mai 1908.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,

verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags

der Monarchie, was folgt:

Die Staattzregierung wird ermächtigt, zur Herstellung von drei Doppelschachtanlagen in, dem im Jahre 1802 für den Staat er⸗ worbenen Besitz an Steinkohlenfeldern im Oberbergamtsbezirke Dort⸗ mund und jut Beschaffung der hierfür erforderlichen Betriebsmittel einen Betrag bis zu 55 Millionen ö zu verausgaben.

Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung der nach Sz 1 erforderlichen Geldmittel Staatsschuldverschreibungen auszugeben.

An Selle der Staatsschuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanwellungen anzugeben. Der Finannninister wird ermächtigt, di: Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldperschreibungen in dem er⸗ forderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.

ene fr oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fälllg werden den Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers pierzchn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Perfügung zu halten. Bie Verzinfung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkt oe. mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatzanweisungen aufhört.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinefuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Rursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen veraus⸗ gabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen, vom 18. Dezember 1869 (Gesetzsamml. S. II97). des egg betreffend die Tilgung von Staatsschulden, vom 58. Mär 1857 Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverwaltung, vom 3. Mal 1953 (Gesetzsamml. S. 166) zur Anwendung.

Vom 1. April 1915 ab hat eine verstärkte Tilgung derart zu er⸗ folgen, daß unter Einrechnung der Mittel, welche zur gesetzlichen az prozentigen Tilgung der jeweils nach dem Staats haushaltsetat sich ergebenden Kapitalschuld aus dem vorliegenden Gesetz erforderlich sind, der gesamte Betrag der auf Grund des vorliegenden Gesetzes auf⸗ zunehmenden Anleihe, soweit er biz zum 31. Maͤrz 1915 noch nicht getilgt worden ist, bis zum 31. März 1850 getilgt sein muß, Zu biefem Zwecke ist vom Etatsjahre 1915 ab alljährlich ein Betrag bereit zu ftellen, der sich ergibt, wenn der jeweilig bis jum 1. Oktober des vorhergehenden Jahres in Anspruch genommene Betrag der An⸗

leihe abzüglich der bereits getilgten Summe durch die Zahl der noh

bis zum Endzeitpunkte der Tilgung vorhandenen Jahre geteilt win,

§ 3. Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden, unbeschadet der Vor, schrlft des 5 2, der Finänzminister und der Minister für Handel und Gewerbe beauftragt.

§ 4. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem rn e. gin J che

Gegeben Donaueschingen, den 10. Mai 1968. (L. S.) Wilhelm.

Fürst von Bülow. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Freiherr von Rheinbaben. Delbrüg. Beseler. Breikenb ach. von Arnim. von Moltke.

Holle. Sydow.

Justizministerium.

Dem Landgerichts rat Meyer in Königsberg i. Pr. is i ; rd in Ra nach hlt Cn Wr, Kriege n ann, dis . richter: Kirschstein in Wfa als Landrichter nach Bromberg i enn hn Jö. F. Wendel nach Barmen und Murray in ialla na rolsen.

Der Kaufmann Hugo Rosenthal in. Berlin ist zun

Handelsrichter bei dem Landgericht Lin Berlin wiederernannt.

Zu stellvertretenden Handelzsrichtern sind ernannt: der

Kommerzienrat Emil Krüger, der Kaufmann Max Deter und der Bankier Paul von Mendelsohn-Bartholdy in Berlin sowie der Kaufmann Anton Ohlert in Groß⸗Läichter felde bei dem Landgericht JL in Berlin, der Fabrikbesizer Lea pold Putzrath, die Kaufleute Eugen Fraͤn kel, Hermann Landsberger und Heinrich Herz in harlottenburg sonie der Fabrikbesitzer und Ingenieur Friedrich Stolzenberg in Pankow bei dem Landgericht III in Berlin, wiederernanm die Kaufleute Philemon Ritter und Albert Wiener und der Bankier Theodor Rosenstock in Berlin bei dem Land— gericht Lin Berlin.

Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Justiztn Adam und Wessel in Danzig sowie Reinecke in Mehoe.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen; der Rechtsanwalt Willy Beyer vom Kammergericht bei dem Land= ö Lin Berlin, der frühere Amtsrichter Ger ber bei den

mtsgericht in Kattowitz, der frühere Rechtsanwalt Herholt

bei dem Amtsgericht in Uelzen und der Gerichtsassessor Julint Klein bei dem Landgericht in Essen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe V Nr. Ibis 20 zu den Schuldverschreibungen der preußischen konsoli— dierten 3 vormals 4prozentigen Staats anleiht von 1876— 1879 über die Zinsen für die zehn Jahre von 1. Juli 1908 bis 30. Juni 1918 nebst den Erneuerumf scheinen für die folgende Reihe werden vom 6. Juni d. J. ab

ausgereicht, und zwar ;

durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin 8I. 6 Oranienstraße 92 / 4,

durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatt⸗ bank) in Berlin W. 56, Markgrafenstr. 4a, durch die Preußische Zentral⸗Genossenschaftskasse in Jetln C. 2, am Zeughause 2,

durch sämtliche pe g Regierungshauptkassen, Kreit⸗ 36. , Zollkassen und hauptamtlich verwaltet orstkassen,

durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbanktellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene Reichs bankneben⸗ stellen sowie .

durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.

Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Ab hebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerun scheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen em zuliefern sind, werden von diesen unentgeltlich ac g n

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zu Erlangung der neuen Zinsscheine nur, dann, wenn die Ci neuerungsscheine abhanden gekommen sind.

Berlin, den 26. Mai 1908.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- un Medizinalangelegenheiten.

Der Regierungs- und Schulrat Dr. Nemitz ist der R. gierung in Bromberg überwiesen worden,

Dem Seminardirektor Dr Bürger ist das Direkthrat it Lehrerseminars in Zülz und

dem Seminardtrellor Braune das Direktorat des Lehti⸗ seminars in Schwerin a. W, verliehen ,

Der Stadtrat a. D. Star ke ist zum Konsistorialafesu ernannt und dem Konsistorium in Kiel überwiesen worden.

An dem Lehrerseminar für katholische 6 Osnabrück ist der Seminarlehrer Trü tschel dorsselbs⸗ Seminaroberlehrer angestellt worden. an

Dem Ghesanglehrer an der sechsten Realschule, Könihl Hof- und Domsänger Georg Rolle zu Berlin ist der R Professor verliehen worden. .

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer der Freußischen Gesetzsammlung enthaͤlt unter 1 ir 16 8h7 das Eisenbahnanleihegesetz vom 16. Maik Berlin W., den 29. Mai 1908. Königliches k rer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer der Preußischen Gesetzsammlun enthaͤlt unter lch

Nr. 16 893 das Gesetz, betreffend die weitere Auf fin des staatlichen Besitzes an Steinkohlenfeldern im Obe amtsbezirke Dortmund, vom 10. Mai 1908, unter

Nr. 10 894 das Gesetz, betreffend die Aenderung der Amts⸗ e, ,. Groß⸗Strehlitz und Krappitz, vom 14. Mai 1908, und unter .

Nr. 10 895 das e, , die Aenderung der Amts⸗ gerichtsbezirke Rees und Wesel, vom 14. Mai 1908.

Berlin W., den 29. Mai 1908.

Königliches k ru e r.

Aichtamt liches.

Den tsches Reich.

Preunsten. Berlin, 30. Mai.

In der am 29. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsmi misteriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. von Bethmann Holiweg ab⸗ gehaltenen Plenar sitzung des Bund esrgtz wurde den Intwürfen der auf Grund des neuen Börsengesetzes zu erlaffenden Bekanntmachungen, betreffend die Zulassung von Börsentermingeschäften in Anteilen von Bergwerks⸗ und Fabrikunternehm ungen, und betreffend den börsen⸗ an. Zeithandel in Getreide und Mehl an der Produkten⸗ börse in Berlin, die Zustimmung erteilt. Am nahme fanden ferner die Vorlage über die Beaussichtigung der imländischen privaten Rückversicherungsunternehmungen, die Vorlagen wegen Aende⸗ rung der Anlage B zur Eisenbahnverkehrs ordnung und der Ent⸗ wurf von Ausführungsbestimmungen zum Gesetz üben die Stempelabgabe! von Erlaubnisscheinen für Kraft⸗ farben ausländischer Besitzer. Angenommen wurde er Entwurf eines Nachtrags zum Besoldungs⸗ und Pensionsetat der Reichsbankbeamten. Demnächst wurde beschlossen, dem Gesetzentwurf über die Aenderung des 5 63 des zandelsgesetzbuchs in der vom Reichstag angenom⸗ menen Faffung die Zustimmung nicht zit erteilen. Mit der Ucberweisung des Entwurfs zu A gemeinen polizei⸗ lichen Bestinmungen über die Anlegung von Land⸗ und Schiffs dampfkesseln und der Vorlage, betreffend Aenderung der , nn über das Verfahren und den Heschäftsgang des Kaiserlichen AufsichtSamts für Privat⸗ versicherung, an die zuständigen Ausschü sse erklärte die Ver⸗ sammlung sich einverstanden. Schließlich wurde über mehrere Eingaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bun desrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. Flußkanonen⸗ boot „Vaterland“ am N. Mai in Luch ow eingetroffen und beabsichtigt, heute den Yangtsekiang strom a bwärts zu gehen.

S. Hi. S. „Seeadler“ ist am 27. Mai in Pangani ein⸗ getroffen und geht heute nach Daressalam.

S. M. S. „Fürst Bismarck“ ist gestern in Schanghai eingetroffen.

Wildpark, 30. Mai. Ihre Kön i glichen Hoheiten.

der Großherzog und die Großherzogin von Baden sind, ‚„W. T. B.“ zufolge, gestern abend auf der Wildpark⸗ statlon eingetroffen. Zur Begrüßung des Großherzoglichen Paares hatken Sich Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, Ih ve Königlichen Hoheiten der Prinz und die e f Eitel⸗Friedrich, die Prinzessin Biktoria Luise sowie der badijche Gesamdte Graf Berckheim mit Gemahlin auf dem Bahnhof eingefunden. Nach Vor⸗ stellung des Gefolges . Sich die Majestäten mit Ihren hohen Gästen nach dem Neuen Palais.

Bayern.

Der Finanzausschuß der Ab geordnetenkammer hat, W. T. B.“ zufolge, gestern die gefrderten Summen für den elektrischen Betrieb auf der Linie Salzburg —Frei⸗ lassing, Bad Reichenhall = Berchtesgaden und fir die Aus⸗ nützung der Wasserkraft der Saalach, ferner ür den elek⸗ trischen Betrieb auf der Linie Garmisch Mittenwald Scharnitz und Garmisch-Griesen bewilligt.

Sach s en.

Bei der Beratung des Justizetats in der Zweiten Kammer wurde der Justizminister Dr. Otto wegen der Gewährung von Dläten an Schöffen und Ge⸗ schworene und wegen der Jug endgerichte interpelliert. Wie das . W. T. B. berichtet, erklärte der Minister, daß die sähsische Regierung für die Gewährung von Diäten an Schöffen und Geschworene eintreten werde. Diese Frage werde bei der Reform der Strafprozeßordnung, die den Reichstag im Herbst beschäftigen werde, ihre Erledigung finden. Bezüg—⸗ lich der Frage der Jugendgerichte sagte der Minister, Nas in dieser Hinsicht Geforderte set eine Sache minderer Bedeutung, Es handle sich jetzt nur darum, ob man den Strafrichter zugleich mit den 6 des Vormundschaftsrichters betrauen und ob man die Verelne der Jugendfürsorge heranziehen solle. Das, was nottue, sei eine gam besondere Auswahl der Schöffen, die Begrenzung der Oeffent-⸗ lichkest und die Regelung der Verteidigung.

Desterreich⸗ Ungarn.

Das österreichische Abge ordnet enhaus setzte gestern die Generaldebatte über das Budget fort. t sette gef t Nach dem Bericht des W. T B. gab der Abg. S4lhe rer 6 ner Befriedigung über die Erklärungen Der Abgg. Dr. Chiari, k und des Grafen Kolowrat Außdruck und sprach e Hoffnung aus, daß auch die anderen deutschen Parteien J der Erkenntnis kommen werden, daß es nicht zum ehh des deutsch österreichischen Volkes gereiche, wenn 8 sich fortwährend gegen die größte deutsche Partei, die . ofialen, verhetzen ließen. Der Abg. Cal akowski : onte hierauf in Besprechung der Sprachen frage bei den Gerichten, deß die J, ,. an der Gleichberechtigur g belder Landessprachen n . Böhmen festhalten müßten, daß sie nur ein solches prachengesetz annehmen könnten, Verordnungen nicht zurückbleibe,

und daß sie schon jetzt gegen

das hinter den Stromeyerschen

. Versuch, das gesetzlich gewährleistete Sprachenrecht einzu⸗ chränken, entschieden Verwahrung einlegen müßten. Mit Rück sicht auf die großen, dem Parlament bevorstehenden sozialen Aufgaben legten sie der Durchberatung des Budgets kein Hindernis in den Weg, doch sei die jetzige Haltung der Jungtschechen gegenüber dem Staats- voranschlag keine Vertrauengkundgebung für die Gesamtregierung. Sie sffimmten vielmehr für das Budget im Interesse des Volkes und des Staatez. Der Abg. Choe protestierte gegen jedes Sprachengesetz. Die Abgg. Hribgr und Ko stlewicky sprachen sich gegen eine ein— seitige Lösung der Sprachenfrage aus und verlangten elne Erweite⸗ rung der Autonomie der einzelnen Länder. Hribar trat für Schaffung einez füdslawischen Landzmannministertums ein. Der Abg. Jesser meinte, daß die Deutschen und Tschechen in Böhmen friedlich neben⸗ einander leben könnten, wenn sie sich der eigenen wirtschaftlichen Ent e d,. unter Wahrung des nationalen Besitzstandes nachdrüclichst

meten.

Hierauf wurde die Generaldebatte geschlossen und die Weiterverhandlung auf Montag vertagt.

Frankreich.

Der Präsident Fallières ist gestern nachmittag von London wieder in Paris eingetroffen.

Die Deputiertenkammer hat gestern, W. T. B.“ ufolge, bei der fortgesetzten Beratung des Sinkommen⸗ n g n einen von der Regierung und er Kommission bekämpften Abänderungsantrag, nach dem die Steuer nur von solchen Rententikeln erhoben werden soll, die nach der Veröffentlichung des zur Beratung stehenden Gesetzes ausgegeben oder konvertiert werden, mit 355 gegen 253 Stimmen abgelehnt und mit 347 gegen 150 Stimmen desgleichen einen anderen Abänderungsantrag, nach dem den Rentenbesitzern gestattet sein soll, innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Veröffentlichung des Gesetzes die Rückzahlung ihres Kapitals zu verlangen.

Portugal.

In der gestrigen Kammersitzung beschuldigte der Abg. Braga (Republikaner) die Parteien der Regeneratoren und der Progressisten, den König Carlos getötet zu haben und in Gemeinschaft mit der gegenwärtigen Regierung zwischen dem König und der Nation Schwierigkeiten N zu wollen.

Rach dem Bericht des W. T. B. erwiderte der Führer der Regeneratoren, eine solche Rede würde in keinem anderen Parlament der Welt geduldet werden und all die schmachvollen Beleidigungen fielen auf die Republikaner zurück.

Nachdem die Monarchisten ebenfalls gegen die Be⸗ schuldigung Bragas protestiert hatten, unterbrach der Präsident bie Sitzung. Nach Wiederaufnahme der Diskussion ereignete sich kein weiterer Zwischenfall.

Schweiz.

Die in Zürich tagende deutsch⸗-schweizerische Zoll⸗ konferenz hat, „W. T. B.“ zufolge, eine vollständige Einigung in allen zwischen den beiden Ländern schwebenden Zollfragen herbeigeführt und gestern ihre Beratungen beendet.

Türkei.

Ueber die Ereignisse auf Samos fehlen bis jetzt enaue Berichte. Nach den Auskünften der Pforte an ver⸗ chiedene Diplomaten ist der Fürst Kopassis Effendi mit den Truppen der Garnison von den Insurgenten blockiert. Die ausländischen Konsulate, in die sich alle Fremden, darunter 382 Italiener, geflüchtet haben, werden, der „Agenzia Stefani“ zufolge, respekliert. Die Pforte hat 10 Schiffe, die sich bei Chios konzentriert haben, mit einer großen Sahl von Hilfs⸗ truppen entsandt. Der Vali von Saloniki, Reuf Pascha, ist mit Vollmachten auf Samos eingetroffen.

Schweden.

Der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf, be— treffend den Ankaufder Spappavara⸗ und Leveäniemie⸗ Erzfelder in Lappmark, für die 8i/ Millionen Kronen gezahlt werden sollen, ist, wie das „W. 6 meldet, gestern von der Ersten Kammer mit 78 gegen 25 und von der Zweiten Kammer mit 133 gegen 63 Stimmen angenommen worden. Ferner haben beide Kammern das Uebereinkommen mit Norwegen, betreffend die Festsetzung der Seegrenze zwischen Schweden und Norwegen durch ein Schiedsgericht angenommen, die Erste Kammer nach heftiger Erörterung und nachdem die Re⸗ gierung die Annahme des Uebereinkommens zur Kabinettfrage gemacht hatte.

Amerika.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ ist Legui a zum Präsidenten der Republik Peru gewählt worden.

Asien.

Nach Meldungen die bei den Militärbehörden in Söul eingegangen sind, sind im Laufe des Monats Mai zwischen den japanischen Truppen und den koreanischen Auf⸗ ständischen 53 Zusammenstöße vorgekommen, bei denen bie Koreaner 59d, die Japaner 30 Mann verloren haben. Die größte Tätigkeit der Aufständischen macht sich in den Provinzen Kam⸗gyong'to und Kang⸗won⸗do bemerkbar. Die Bewegung hat alles organisatorische Ansehen verloren, seit der einzig an⸗ erkannte Leiter der Infurgenten in Söul sich am 2. Mai

ergeben hat. Afrika.

Wie die „Agence Havas“ vom 24. aus Fes meldet, dauern auf Befehl Mulay Hafids die Güterkonfiskationen in Fes und Mekines fort. Auch die Aushebungen von Truppen zur Bildung einer neuen Mahalla werden fortgesetzt.

Der Gouverneur von Spanisch⸗Guinea meldet, W. T. B.“ zufolge, daß es kürzlich zwischen dem spanischen Posten Rio Benito und Eingeborenen zu einem Kampfe ge⸗ kommen sei. .

Koloniales.

Unter Beteiligung der Vertreter von industriellen und kauf⸗ mãaͤnnischen ai fn ten der kolonialen Wissenschaften und des Reichgtagetz haben unter dem Vorsitz von Karl Supf am 27. Mai die Verhandlungen des Kolonialwirtschaftlichen Komitees in Berlin, Unter den Linden 43, stattgefunden.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Sachen des Ausstands der Pflasterer von Frank⸗ furt a. M, der schon sechs Wochen dauert, fanden dieser Tage vor dem Gewerbegericht jwischen den Parteien Verhandlungen statt, die aber, wie die Frkf. Ztg.“ gegenüber der Meldung der „Köln. Ztg.“ bag Nr. 126 d. Bl) mitteilt, noch keine endgültige Einigung

rachten. Der Streit dreht sich um die Stundenlöhne für Privatarbeiten, in allen anderen Punkten hat man geeinigt. Für städtische Regiearbeiten wurden Lohnsätze von 38 3 für dieses und 60 . für das nächste Jahr festgesetzl. Für Privatarbeiten verlangen die Arbeitnehmer 735 3. Die Arbeitgeber lehnen es aher ab. Privatarbeiten höher zu bezahlen, als fer f e weil sie der Meinung sind, daß das eine Ungerechtigkeit gegenüber den Privatleuten sei. Die Akkordarbeit soll nach den Tarifsätzen des städtlschen Tarifbauamts geregelt werden. Die Arbeitgeber halten nächsten Mittwoch eine Versammlung ab.

In Warendorf hat, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, eine Ver⸗ sammlung der Arbeitgeber der Textilind ustrie beschlossen, e organisierten Arbeiter und Arbeiterinnen des christlichen Textilarbeiterverbandes für den Münsterländer Bezirk auszusperren. Der Grund ju diesem Vorgehen liegt in einem Ausstand bei der Firma Brinkhaus in Warendorf. Die Sperre be⸗ ginnt am 13. Juni. .

Die über tausend Arbeiter beschäftigende Waggonfabrik in Gotha hat, laut Telegramm der Voss. Ztg.“, sämtliche Arbeiter, die sich weigerten, Strelkarbeit zu tun, ausgesperrt.

Aus Belfast meldet W. T. B.“: Die Besitzer der Flachs⸗ spin nereien haben gestern beschlossen, die wöchentliche Arbeitszeit weiter um fünf Stunden einzuschrãnken. Von dieser Maßregel werden fünfjehntausend bis jwanzigtausead Arbeiter betroffen.

650 Arbeiter der Sydvaranger Erjgrubengesellschaft haben, wie der Köln. Itg.“ aus Christiania telegraphiert wird, wegen verweigerter Lohnerhöhung die Arbeit eingeftellt. An diesem Unter nehmen sind deutsche Banken beteiligt.

Kunst und Wissenschaft.

Kältegrenzen des Lebens. Die Frage nach den Kältegrenzen des Lebens, schreibt die Umschau', hat durch die Verflüssigung der Luft zu neuen Untersuchungen angeregt. Dabei zeigten sich die niedersten Organismen besonders widerstandsfähig. Pestbazillen blieben lebend, obgleich sie mehrere Monate lang auf 531 Grad abgekühlt wurden, Diphtheriekeime hielten bis 60 Grad Kälte aus, Tuberkelbazillen verloren ihre Lebensfähigkeit trotz ein⸗ stündigen Eintauchens in eine Kältemischung von 100 Grad nicht und starben erst bei 150 Grad ab. Ja, Elterkokken blieben bei 220 Grad am Leben und selbst nach Eintauchen in 2652 Grad besaßen einige von ihnen noch ihre Vitalität. Aehnliche Widerstands⸗ fahigkeit zeigte sich bei Pflanzensamen, und da diese sich meist durch gern , Wassergehalt autzeichnen, liegt der Gedanke nahe, auch bei den Mikroorganismen Wassermangel im Zellinhalt als Grund ihrer Widerstandsfähigkeit anjusehen.

Wie Wiener Blätter melden, wurden zu korrespondieren den Mitgliedern der dortigen Akademie der Wissenschaften er nannt: der Professor der Botanik an der Universität München Goebel, der Professor der physikalischen Chemie an der Unlversität Berlin, Geheimer Regierungsrat Dr. Nernst, der Professor der Physik an, der Universität Berlin und Präsident der Phyvfikalisch⸗Technischen Reichsanstalt, Geheimer Regierungsrat Dr. War burg und der Professor der vergleichenden Sprachwlsssen⸗ schaften an der Universitat Leinrig Brugmann. Zum Ghren— mit gliede wurde der Professor Dr. Cone. Generalsekretär a. D. des Kaiserlichen Archäologischen Instituts zu Berlin, ernannt.

Theater und Musik.

Neues Königliches Operntheater.

Die Gäste von der Kaiserlich Russischen Hofoper führten am Himmelfahrtstage ein hier unbekanntes Werk des St. Petere⸗ burger Hofkapellmeisters Naprawnik auf, betitelt Dubhrowsky⸗, nach einer den gleichen Stoff behandelnden Novelle Puschking. Es erwies sich als eine gefällige lyrische Oper älteren Schlages, etwa im Stile des Franzosen Thomaz, nur vielleicht etwas sentimentaler ge⸗ ballen als 3. B. . Mignon“, und ohne jeden dramatischen Nerv. Dafür muß man sich an den wirksamen und gut erfundenen Melodien schadlos halten, die in jedem der drei Akte in Form von Liedern, Zwiegesangen und Ehorsaͤtzen enthalten sind, und dlese sind in der Tat des An⸗ hörenß wert, auch wenn der episch⸗romantische Inhalt des Werkes nicht sonderlich interessiert. Die Kinder jweier sich wie die Monteechi und Capuletti befehdenden Familien lieben sich. Wie Romeo hat sich Wladimir Dubrowsky verkleidet und, mit den Papieren eines französischen Hauslehrers versehen, in das Haus des Magnaten Troskurow, des Todfeindes, eingeschlichen. Hier erteslt er der schönen Mascha Gesangsunterricht, muß aber erfahren, daß ihre Hand dem Fürsten Wereysly versprochen ist, und daß die Hochzeit unmittelbar bevorsteht. Auf dem Hochjeltsfest gibt er sich Mascha als Dubrowsky zu erkennen, und es scheint so etwas wie eine Üntführung im Werke ju sein. Im letzten Augenblick wird aber Dubrowsky von einem anwesenden Polijeioffizier erkannt und auf der Flucht tödlich getroffen; er stirbt dann in den Armen Maschaz. Gine in allen Teilen vortreffliche Auffübrung lam dem Werke sehr zustatten und hielt das Publikum bis juletzt in seinem Bann. Unter den Mitwirkenden ist Frau Koutnetzswa, die in mancher Hinsicht an Fräulein Labia von der Komischen Oper erinnert, an erster Stelle zu nennen. Ihr aus giebiger, in allen Lagen auggeglichener Sopran, den sie sehr ausdrucksvoll zu verwenden weiß, nahm von Anfang an die Hörer ge⸗ fangen. Ihr reizvolles Auftrittslied mußte sie wiederholen. In 6 Bosschakoff, einem mit angenehmer Stimme begabten lyrischen

ener, der geschmackvoll singt und gewandt spielt; hatte sie einen ihr ebenbürtigen Partner. Mit dem in der Gesangsstunde vorgetragenen französischen Duett erzielten die beiden den Haupterfolg des Abends. Die beiden Bassisten, die Herren Wariaghin (alter Dubrowsky)h und Sergheff (Wereyzky), der hervorragende Baritonist Tartakoff (Troskurow) sowie Herr Andreeff, als der echte französische Hauslehrer, vervollständigten das gute. Ensemble. Anerkennung gebührt ferner dem Chor, der ah sein schönes Stimmaterial und seine Disziplin schon an den ersten Abenden aufgefallen

war. Auch das Mozartorchester bielt sich unter der Leitung des Hof⸗

kapellmeisters Kruschewsky diesmal recht wacker und erzielte sogar für die Ausführung eines Orchesterzwischenspiels im letzten Akt noch be—⸗ fonderen Beifall. Leider fiel diesmal dem vorzüglichen Ballett nur bie Aufgabe zu, eine wenig belebte Quadrille zu tanzen. Alles in allem aber verlief der Abend sehr ehrenvoll für die Mitwirkenden und anregend für die Zuschauer.

Im Königlichen Opernhause beginnt morgen, Sonntag, eine Besamtaufführung von R. Wagners Bühnenfestspiel Der Ring des Nibelungen“ mit Rheingold‘. Das Sonderabonnement ist gültig. In den Hauptrollen sind die Damen Reinl als Gast (Fricka), Fkeblad (Freya), Parbs (Erda), Hempel, von ScheeleMüller, Ober Rheintöchter), sowie die Herren Bachmann (Wotan), Grüning Loge), Krasa (Alberich, Lieban (Mime), Knüpfer (Fasolt),

ködlinger (Fafner),. Berger (Donner). Kirchhoff irh; beschäftigt. Dirigent ist der Kapellmeister Blech. Am Montag wird auf Allerhöchsten Befehl als Paradevorstellung Der Postillon von Longjumeau“ gegeben. Die Besetzung lautet: Chapelou: Herr ensel vom Hoftheater in Wiesbaden als Gast; Madeleine: Fräulein empel; Den, Herr Philipp; Bijou: Herr Knüpfer; Bourdon: err Krasa. (Anfang 8 Uhr.)