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Deutscher . Reichsanzeiger
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Aer Gezugspreia beträgt vierteljährlich 8 M 0 9. Alle Rostanstalten nehmen Gestellung an; für Berlin außer den Fostanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstabholer
auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. ESinzelnt Aummern kosten 25 9.
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
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Insertionz preis für den Raum einer Aruckzeile 30 5. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
und Königlich Rrenßischen Staatsauzeigera
der Aenutschen Reichs anzeiger⸗ Berlin 8 W.. Wilhelmstraße Nr. 32. .
128.
. Inhalt des amtlichen Teiles: PDrdensverleihungen 2c. Deutsches Reich.
Mitteilungen, betreffend Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandsakten. 1 Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern A und 28 des Reichsgesetzblatts.
. Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Verordnung, betreffend die Auflösung des Hauses der Ab⸗ gpgeordneten. . Bekanntmachung, betreffend das Paderstein⸗Stipendium. ,, , der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden usw.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Geheimen Hofrat, Professor Dr. Wilhelm Pfeffer
L Leipzig nach stattgehabter Wahl zum stimmberechtigten
Ritter des Ordens pour le mérite für Wissenschaften und künste zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: den Professor Wilhelm Radloff zu St. Petersburg und den Professor der Physik an der Universität Leiden Hendrik Anton Lorentz zu auswärtigen Rittern des Ordens pour le mérite für Wissenschaften und Künste zu ernennen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht: dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirklichen Geheimen Rat von Schoen die Erlaubnis zur Anlegung der ihm verliehenen fremdherrlichen Orden zu erteilen, und zwar: des Großkreuzes des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Leopold⸗ ordens und des Großkreuzes des Königlich Schwedischen Nord⸗ sternordens.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht: * den nachbenannten Beamten 2c. im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:
des Komturkreuzes zweiter Klasse des Königlich ö Albrechts ordens:
dem Ministerresidenten in Cettinje, Legationsrat von
Pilgrim⸗-Baltazzi;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Hilfskanzlisten Bierbach bei der Ministerresidentur
in Cettinje;
ddes Ritterkreuzes des Großherzoglich Mecklen—
. bur gischen ,
dem Oberleutnant Frank im 2. Rheinischen Husaren⸗
regiment Nr. 9, kommandiert zur Bench in ken ;
des Komturkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich , ,,, Hausordens:
dem Mirklichen Legationsrat Dr. Eckardt, vortragendem
Rat im Auswärtigen Amt; ferner:
des Großkreuzes des Königlich Niederländischen . Ordens von Oranien⸗-Nassau: sch dem Gesandten in München von Schlözer;
der goldenen Ehrenmedaille desselben Ordens: dem Geheimen Kanzleidiener Köhler beim Aus— wärtigen Amt; dees Großkreuzes des Königlich Norwegischen Ordens des heiligen Olaf: ö dem Gesandten in Christiania von Treutler;
; des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse ö desselben Srdens:
dem Wirklichen Legationsrat von G
Rat n, n, on Erckert, vortragendem . dem Geheimen Hofrat Dux im Auswärtigen Amt;
mi Abends.
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Legationskanzlisten, Hofrat Gräber bei der Ge⸗ sandtschaft in Dresden; des Komm andeurkreuzes des Königlich Portugiesischen Christusordens: ö dem Konsul in Par (Belem) Gruner, dem Legationssekretär von Lucius bei der Gesandtschaft in Hamburg; des Kommandeurkreuzes des Königlich Griechischen Erlöserordens:
dem Ministerresidenten und Konsul ad interim in Havanna, Legationsrat von Eckardt;
des Großherrlich Türkischen Medschidieor dens zweiter Klasse: dem Major von Strempel im Großen Generalstabe, Militärattachs bei der Botschaft in Konstantinopel dem Botschaftsarzt bei derselben Botsckaft, Professor Dr. Wieting; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Direktor des Deutschen Instituts für ägyptische Altertumskunde in Kairo, . or Tr. Borcardt; des Großherrlich Türkischen Ohmansordens dritter Klasse ;
dem Konsul in Jassy, Legationgrat Dr. I n tzsch; der zweiten Klasse des Ordens der Srahlend . Stern“ von Jon: 32 ; dem Konsul in Zanzibar Hau ß; oo der dritten Klasse desselben Ordens: dem Dolmetscheraspiranten beim Konsulat in Zanzibar, Referendar Waß muß.
Deutsches Reich.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Schanghai beschäftigten Vizekonsul Freiherrn von Müffling ist auf Grund des 51 des Gesetzes vom 4 Mai 1870 in Verbin⸗ dung mit z 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Er⸗ mächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Schanghai beschäftigten Vizekonsul Ney ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit s 85 des Ge⸗ setzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Ehe⸗ schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Die von * ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27 des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 3474 die , betreffend die Fassung des Börsengesetzes vom 27. Mai 190. Berlin W., den 30. Mai 1908. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 28 des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 3475 die Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Börsentermingeschäften in Anteilen von Bergwerks⸗ und Fabrikunternehmungen, vom 29. Mai 1908, und unter
Nr. 3476 die Bekanntmachung, betreffend die Geschäfts⸗ bedingungen der Produktenbörse zu Berlin für den Zeithandel in Getreide und Mehl, vom 29. Mai 1908.
Berlin W., den 30. Mai 1908.
am, Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichtspräsidenten Paul Ehrenberg in Potsdam in den erblichen Adelstand zu erheben.
1908.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Hofmarschall Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Trotha in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension in den Ruhe⸗ stand zu versetzen, an seiner Stelle den Kammerherrn Grafen von Bismarck⸗ Bohlen zum Hofmarschall und an dessen Stelle den Hauptmann z. D. Ferdinand Wolff von Stülrp⸗ nagel unter Verleihung der Kammerherrnwürde zum dienst⸗ tuenden Kammerherrn Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die Regierungsräte Dr. Momm in Koblenz und von Kamptz in Breslau zu Oberregierungsräten und
den Regierungsassessor von Heyden in Ueckermünde zum Landrat zu ernennen sowie ö
dem Polizeisekretär Münzner in Breslau aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amt den Charakter als Kanzleirat zu verleihen und
infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Swinemünde getroffenen Wahl den bisherigen Stadthaupt⸗ kassenrendanten Wilhelm Sonps, in Bremerhaven als be⸗ 6 eten Beigeordneten der Stadt Swinemünde für die gesetz⸗ iche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
Maje stẽt der König haben Allergnãdigst geruht: stilitäroberpfarrer beim X. Armeekorps, Konsistorialrat TBilkelm Racholl
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au * „Kreis dekrug. 1 Tandschaftedire ln für das Departement Tilsit für die hen bis zum 1. zuli 1916 zu bestätigen. ꝛ;
in Hanne ver zarakter leihen and
Ver ordnung, betreffend die Auflösung des Hauses der 1bgeordneten.
Vom 1. Juni 1908.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen gemäß Artikel 51 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 auf den Antrag des Staatsministeriums, was folgt:
Das Haus der Abgeordneten wird hierdurch aufgelöst. Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser Ver⸗ ordnung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 1. Juni 1908.
¶ i. S.) Wilhelm R.
Fürst von Bü low. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Freiherr von Rheinbaben. don Einem. Beseler. Breitenbach. von Arnim. von Moltke.
Holle. Sydow.
Finanzministerium.
Bei der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse sind die Diätare Lüdtke und Selckmann zu Buchhaltern ernannt.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Dem Oberförster Albrecht Wallmann in Friedrichs⸗ hagen bei Berlin ist die Oberförsterstelle Grondowken, Regie⸗ rungsbezirk Allenstein, übertragen worden. .
Der Förster Kreutzer in Blumenthal, C. „försterei Nakel, Regierungsbezirk Bromberg, ist zum Revierfo. ster er⸗ nannt worden.
Mi nisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.
Königliche Friedrich Wilhelms-Universität. Bekanntmachung.
Die philosophische Fakultät hat das Paderstein⸗ Sti pendiu m für dieses Jahr dem Privatdozenten Dr. Otto Hahn zuerkannt.
Berlin, den 28. Mai 1908.
Rektor und Senat H der Königlichen Friedrich Wilhelms⸗Universität. Stumpf.