1908 / 129 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

wenn ste ö der Handlung nur mimisch ausdrückt. Von ganz anderer Art ist Fraͤulein Eduardo wa, die weniger die hohe Schule des Ballettanzes als die volkstümlichere Kunst des Charaktertanzes ju ihrer Domäne erkoren hat. Aeußerlich ist sie der Idealtyp der blonden Slavin, in ihren geschmeldigen, straffen und graziösen Be⸗ wegungen scheint die ganze Tanzleidenschaft der Rasse zum Ausdruck u kommen. Einen Mazurek, eine Polka, einen Cjardas kann man nicht vollkommener tanzen sehen als von ihr. Unter den anderen mitwirkenden Damen seien noch Fräulein Will und Fräulein Lopvuchowa genannt, die u. a. im Divertissement eine außerordentlich reizvolle Kindersjene ausführten. Den Damen ebenbürtig sind die Tänzer, die namentlich in Charakter⸗ und Nationaltänzen einen sehr wichtigen Faktor bilden. Unter ihnen ist als Phänomen Herr Schirgje ff zu nennen, dessen Flinkheit und Beweglichkeit ohne Beispiel ist. Den Haupterfolg trug er mit einem Matrosentanz davon, dessen Wiederholung stürmisch verlangt und trotz der Anstrengung für den Tänzer gern gewährt wurde. Ueber die Musik zu den Balletten, auch von der Tschaikowskyschen, die wohl aus der ersten Zeit seines Schaffens stammt, ist wenig zu sagen, sie erschien gefällig und anmutig ohne tiefere Bedeutung, erfüllte aber ihren Zweck. Jeden⸗ falls dürfen die russischen Gäste mit ihrem hiesigen Erfolg zufrieden sein, den sie einzig und allein ihrer Kunst, nicht etwa Ausstattungs—⸗ künsten und Massenwirkungen, auf die sie hier völlig verzichten mußten, zu verdanken haben.

Im Königlichen Opernhause wird morgen. Mittwoch, Die Regimentstochter', in Verbindung mit dem Ballett Die Puppenfee“, in der bekannten Besetzung der Hauptrollen wiederholt.

Irn Königlichen Schauspiel hause wird morgen, Mittwoch, Schillers Jungfrau von Orleang, mit Fräulein Wachner in der Titelrolle und den Herren Geisendörfer, Molenar, Zimmerer, Boettcher, Zeisler, Arndt, Pohl, Staegemann, Kraußneck und den Damen von Arnauld, Steinsieck, von Mayburg und Romminger, in den anderen

Hauptrollen, aufgeführt.

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Stargard i. P, 2. Juni. (W. T. B.) Zur Erinnerung an die Hundertjahrfeier des Kolbergschen Grenadierregiments Graf Gneisengu (2. Pommerschen) Nr. 9 haben die städtischen Behörden die Errichtung einer Jubiläumsstiftung für das Regiment im Betrage von 10 000 46 beschlossen, deren JZinsen zum Besten von Angehörigen des Regiments verwendet werden sollen. Eine Abordnung der Stadt überreichte gestern, am Vorabend der Hauptfeier, im Offtzlerskasino des Regiments die Stiftungsurkunde mit einer Glückwunschadresse. Ferner hatten sich Vertreter der Städte Berlin, Stettin, . und Kolberg, des Kreises Pyritz neben Abordnungen ehemaliger Offiziere des Regiments und der Vereine ehemaliger Kameraden von Berlin, Stettin und Hinterpommern zur Beglückwünschung und Ueberreichung wer voller Geschenke eingefunden. Im Namen der Regiments brachte der Oberst von Wrochem den Dank für diese Beweise der Freundschaft und

Anhänglichkeit zum Ausdruck.

Nordhausen, 1. Juni. Amtlich wird gemeldet: Bei dem Haltepunkt Pust leben entgleiste beute 1 Uhr 20 Minuten eine Achse des im D⸗-Zuge 46 laufenden Speisewagens, sprang aber im H⸗Stück einer Weiche wieder in die richtige Spur. Personen wurden nicht verletzt. Der Materialschaden ist gering. Der Zug konnte mit 36 Minuten Verspaͤtung weiterfahren. Dle Ursache ist

noch nicht festge stellt.

Leipzig, 2. Juni. (W. T. B.) Heute begingen das 106. und das 107. Infanterieregiment ihre Zweihundertjahrfeier. Die aktiven Mannschaften beider Regimenter hatten auf dem Kasernen⸗ hof in Tiefkolonne und die ehemaligen aktiven Offiziere und Reserve⸗ offiziere auf beiden Seiten Aufstellung genommen. Kurz vor 10 Uhr trafen Seine Majestät der König Friedrich August, der Generalgsuniform trug, Ihre Königlichen Hoheiten der Kron⸗ prinz Georg und der . Friedrich Christian, beide in Grenadieruniform, ein. ei dem darauf abgehaltenen Feld⸗

Oberpfatrer

gottes dienst hielt der Neumeister die Fest—⸗

alsdann die

auf Ihrer Rückkehr Ihren Landsleuten in der Heimat

die Versicherung, daß die Bevölkerung dieses Landes herz lich die Botschaft des guten Willens eiwidert, deren Träger Sie ge⸗ wesen sind, und die weitere Versicherung, daß wir fest entschlossen sind, mitzuarbeiten an der edlen Aufgabe, die herzlichen Beziehungen und die gute Kameradschaft jwischen Deutschland und England aufrecht zu erhalten. Der deutsche Botschafter hatte ein in warmen Worten a, Begrüßungsschreiben an die Versammlung gerichtet, n dem er den Zielen der Veranstaltung seine Anerkennung aussprach. Der Bischof von London schlug eine Resolution vor, wobei er ausführte: Wir als die Vertreter der christlichen Kirchen von Deutsch-⸗ land und England richten an alle Klassen beider Völker die Aufforde⸗ rung, gegenseitig den guten Willen und die Freundschaft zu fördern. Wir sind eng verbündet durch unsere J. durch die Verwandtschaft unserer Herrscher, durch die wechselseitigen Beziehungen unserer Literatur u. a. mehr. Der Generalsuperintendent D. Faber unterstützte die Resolution, indem er sagse: Wir sind eine Rasse durch die Bande der Bluts verwandtschaft. Die deutsche und die englische Gedankenwelt stimmen in den höchsten und tiefsten Dingen überein. Der Hof, und Domprediger D. Dryander, der gleichfalls die vorgeschlagene Reso⸗ lution unterstützte, führte aus, es sei der Himmelskönig gewesen, der den Völkern die Einigkeit gebracht habe, und er hoffe, es werde eine Zeit kommen, wo der einzige Wettbewerb zwischen den Nationen der

Wettbewerb der Liebe sein werde.

London, 1. Juni. (W. T. B.) Nach einer Lloydsdepesche aus Gravesend ist der Dampfer, mit dem der englische Dampfer Loanda“ gestern bei Goodwins Sand zusammenstieß, der russische Dampfer Junonga“ aus Odessa, der hier mit erheb⸗ lichen Beschädigungen am Vorschiff eingelaufen ist. Die Mannschaft der Loanda“, die in der Höhe von Santa Foreland gesunken ist, wurde in Dover gelandet. (Vgl. Nr. 128 d. BI)

(W. T. B.) Die Inter⸗ hier eröff net. Der der Großfürst

St. Petersburg, 1. Juni. nationale Schiffahrts konferenz wurde

Bruder des Kaisers,

zum Deutschen Reichsanzeiger und Köni

M 129. Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung,

betreffend die Bestimmungen über die zollsichere Einrichtung der Eisenbahnwagen fr.

Ver kehr.

Gemäß dem vom Bundesrat in der Sitzung vom 5. De⸗ zember 1997 gefaßten Beschlusse treten mit Wirkung vom ad l engen . 6th 3 Vorschriften über die zoll⸗ ichere Einrichtung der Eisenbahnwagen im international Verkehre vom 12. März 1887 (Zentralbl. 1887, na en . e.

riechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Desterreich, ö Rumänien, Schweden, der Schweiz und Serbien vereinbarten

nachstehenden, zwischen dem Bulgarien, Dänemark, Frankreich,

Bestimmungen. Berlin, den 25. Mai 1908. Der Reichskanzler. Fürst von Bülow.

Be st i m munge

n

S. 69) die Belgien,

Er st e Beila

ge

Berlin, Dienstag, den 2. Juni

1 Wenn die genannten Oeffnungen nicht dur sondern durch Schieber oder Klappen versichert 9 wie folgt befestigt sein:

die Klappen oder die horizontalen Schieber mi

sind, mittels Zollschlösser oder Zollbleie, Anwendung bon Gewalt und ohne Hinterlaff möglich ist.

wenn sie mehr als 35 mm Durchmesser haben. 10 Dachaufsãäͤtze.

selben die in den borhergebenden Nummern festgesetzten

Fußböden. Wagen mit durchbrochenen

mungen entsprichen, nur zur

in den Wänden oder Fußböden entfernt werden können. dürfen Flüssigkeiten Oder Waren von körniger oder

und zwar derart, daß ein Oeffnen derselben von au

Spuren, oder ohne Zerstörung des Jollverschlu

1) Güterwagen mit durchbrochenen Wänden oder

Wänden oder Fußböden, wie z. B. die Viehtransportwagen, dürfe, Such wenn ft vorstehenden .

erung solcher Frachtstücke ver⸗ wendet werden, die weder im zan 4 noch teilweise ,

eine Vergitterung, d, so müssen diese

ttels

Riegel, Einfallhaken, Kloben oder dergleichen,

die vertikalen Schieber entweder mittels der soeben aufgezählten Einrichtungen oder, wenn sie mit einer den Vorschriften der Nummer ( entsprechenden Zellverschluß vorrichtung verseben

Akflußöffnungen in den Fußböden bedürfen einer Vergitterung,

Für Dachaufsätze, welche durch Schieber oder Deckel geschl sind, gelten bejüglsch der Befestigungsart und des eff Tlcfen

Bestimmungen.

Insbesondere mehliger Be⸗

Vorreiber,

. ohne ung auffallender sses nicht

glich Preußischen Staatsanzeiger.

E908.

t erstreckt sich insbesond ĩ dn, , . und lastenfreie ö 6. fũr in ö k . und Bodens, deren Herstellung mer im öffentlichen Interesse oder im J des benachbarten Grundeigent Gr setzli * ö 2 . . , , ums auf Grund gesetzlicher Bestimmungen Die, Mitbenutzung der Chauffeen und zffentlichen i 6 dies die Aufsichtsbebzrde für zulãssig n. ,. xteil igt, n Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschãdigung für die Dauer des Bestehens und Herriebe des Kanals zu geftatten.

Vorstehende Verpflichtung

Die Augführung der Staubecken i l S ihrun m Masurischen Seengebi wird davon abhängig gemacht, daß die Probin Sstyreußen a 3 . ng gegenüber in rechtsperbindlicher Form die Verpflichtung übernimmt, einen Beitrag für diesen Bau von 200 005 „S zu leiten.

4. Dem Staate liegt unbeschadet der gemäß § 2 dieses Gesetzes ein gegangenen Verpflichtungen Dritter bei , 3 Gesetze vorgesehenen Unternehmungen die Herstellung derjenigen An. lagen ob, die für die benachbarten Grundsfücke ober' im öffentlichen Interesse zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig sind ingleichen die Unterhaltung dieser Anlagen, soweit sie über den Um. fang der b stehenden Verpflichtungen zur Unterhaltung vorhandener , Anlagen hinausgeht. 39. die Perstellung der Anlagen zur Sicherung der bena

e . gegen Gefahren und Nachteile mit . . auplans nscht vereinbar oder wirtschaftlich nicht gerechtfertigt er⸗

Eröffnung wohnten der Michael Alexandrowitsch, der Minister des Aeußern, der Ver⸗ kehrsminister und der Handelsminister bei. Der Handelsminister hielt die Eröffnungsrede. Von den preußischen Teilnebmern ergriff u. a. der Unterstaatssekretär im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen das Wort. Er besprach die Schiffahrtsverhältnifse Oesterreich⸗Ungarns, Deutschlands, Hollands und Skandinaviens. .

In Jalta wurden, Blättermeldungen zufolge, geftern vier Erdbeben stöße, der erste um 1 Uhr 22 Minuten Nachts, der letzte

rede. Der König sowie die Prinjen bestiegen für sie bereit gehaltenen Pferde und ritten unter dem Jubel der Fest⸗ teilnehmer die Fronten ab. Darauf erfolgte ein Parademarsch in Kompagniefronten. Zuerst defilierten die aktiven Leute, denen die alten Mannschaften und die Kriegsteilnehmer folgten. Der Vorbei⸗ marsch dauerte über eine Stunde.

. (W. T. B.). Im Beisein Se iner Majestät des Königs sowie des Ministers des Innern wurde

scheint, ist Schadenersatz zu gewähren Hat de ̃ ü . r Grundei nicht bereits nach geltendem Rechte einen Inspruch ,,, 1 Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den mständen eine Schadloshaltung erfordert.

Herr Baklanoff, der in Moskau in den Opern Der Dämon“, Rigoletto“ und Carmen“ (Egcamillo) mit großem Erfolg auftrat und von der dortigen Presse als der stimmbegabteste und bedeutendste Bariton Moskaus geruͤhmt wird, ist aus Paris hier eingetroffen und wird sich morgen, Mittwoch, im Neuen Königlichen Opern— theater als Dämon“ in der gleichnamigen Oper von Rubinstein dem Berliner Publikum vorstellen. Nach der Vorstellung tanzt das Russische Hofballett neue Cbaraktertänze unter der Leitung des Hof—

ballettmeifters Mordkin.

über die zollsichere Einrichtung der Eisenbahn im G ahnwagen

A. Allgemeine Bestimmungen.

Die Wagen und Wagenabteilungen, welche jum Trangporte von Zollgütern verwendet werden sollen, müssen leicht und sicher in der Art verschlossen werden können, daß die Hinwegnahme oder der Aus- tausch der unter Verschluß des Ladungsraums gelegten Waren ohne Anwendung von Gewalt und ohne Hinterlassung fichtbarer Spuren

schaffenheit auch in Fässern oder Säcken i , . Fäss acken in derartigen Wagen nicht 12 Offene Wagen mit festen Verdeckstücken. Offene Wagen, deren Kopfwände durch eine starke Stange mit⸗ einander verbunden und mit mindestens 75 om breiten Verdedͤstücken versehen und deren Seitenwände mindestens 50 em hoch find, können, wenn sie mit Ringen zur Befestigung von Schutzdecken ausgerüstet sind, unter Verwendung solcher Becken zur Beförderung von Zoll—

ö 6 5. Soweit nicht eine Planfest ĩ , Stuttgart, 1. Juni. 6 t Planfestsetzung im Enteignungsverfahren statt⸗ / / folgt die Feststell e . S ! folgenden . ung det Verrflichtungen des Staates nac Ein Auszug auß dem von dem zuständigen Minister ge—

aus dem die

Im Deutschen Theater und in den Kam merspielen schließt diese Spielieit am 7. Juni. Bis dahin werden in dieser letzten Woche Die Räuber‘, Romeo und Julia“, .Was ihr wollt“, „Ein Sommernachtstraum“ und Der Kaufmann von Venedig“ auf⸗ geführt. Die Kammerspiele bringen noch Aufführungen von „Eyges und sein Ring“, von „Frühlings Erwachen“ und ‚Lysistrata“.

Morgen, Mittwoch, Abends 74 8 Uhr, veranstaltet der König⸗ liche Musildirektor Bernhard Irrgang in der St. Marienkirche das nächste Orgelkonzert unter Mitwirkung von Fräulein Janka Major (Sopran), Herrn Erwin Zingel (Tenor) und Fräulein Clisab. Lesser (Violine). Das Programm enthält u. a. französische Orgel⸗ kompositionen. Der Eintritt ist frei.

Die bekannte Tragödin Anna Haverland, die in den Jahren 1878179 dem hiesigen Königlichen Schauspielhause, in den Jahren 1833 1885 dem Deutschen Theater und später vorübergehend dem Berliner Theater als Mitglied angehörte, ist, wie die Blätter melden, gestern in Dresden, wo sie im Rubestande lebte, gestorben. Sie war am 8. Januar 1854 in Mecklenburg geboren und bildete sich in Berlin bei Berndal und bei Frau Frieb. Blumauer für ihren Beruf aus. Ihren großen Ruf erlangte sie auf den Gastspielreisen der Meininger. Ende der 1390er Jahre jog sie sich von der Bühne zurück. Ihre künstlerisch abgerundetsten, durch die vollendete Plastik der Bewegung noch besonders bewunderungswürdigen Schöpfungen waren die Antigone, Iphigenie, Sappho und Medea. Zu erwähnen ist noch, daß sie dem Schöpfer des Denkmals auf dem Niederwald für die Gestalt der Germania als Modell diente. Anna Haverland war auch eine begahte Dichterin und Novellistin. In Buch⸗= form erschienen von ihr: ‚Lose Blätter, „Skizzen“ (Düsseldorf 1891).

Mannigfaltiges. Berlin, 2. Juni 1908.

Das Spielfest des Berliner Turnrats am 31. Mai in Charlottenburg nahm, vom prächtigsten Wetter begünstigt, einen sebr schönen Verlauf. Der Schulrat Neufert. Charloltenburg, Dr. Luckow, Städtischer Oberturnwart, Berlin, und Direktor Trendelenburg bekundeten durch ihre Anwesenbeit ihr lebhaftes Interesse für das Spiel und für die Bestrebungen des Berliner Turnrats. Vorgeführt wurden: 1 Schleuderball, 20 X Faustball, 6 * Tamburin, 5 )( Schlagball, 13 X Barlauf. Im Eilbotenlauf über 4090 m erzielte die J. Mann⸗ schaft des Ascanischen Turnvereins unter 24 Gruppen mit 50 Sekunden die beste Zeit. Die Charlottenburger Turngemeinde J brauchte nur

durch den Präsidenten von Mosthaf die Ausstellung für Studentenkunst im Landesgewerbemuseum eröffnet.

Apolda, 1. Juni. Amtlich wird gemeldet: Heute nachmittag ist der Schnell zug 9 auf der Strecke Weim gr manstedt mit dem letzten Wagen entgleist; ein Reisender wurde schwer, zwei leicht verletzt. Der Betrieb ist bis auf weiteres eingleisig. Die Ursache des Entgleisens ist bisher noch nicht fest— ginn, 65 um 2. Juni Morgens etwa 10 Uhr wird die Störung

eseitigt sein.

Lucka, 1. Juni. (W T. B.) Geftern ist das Denkmal zur Erinnerung an die Schlacht bei Lucka am 31. Mai 1307, ein Brunnen, in dessen Mitte ein Löwe ruht, unter Teilnahme Seiner Hoheit des Herzogs Ernst von Sachsen-Altenburg feierlich eingeweiht worden. Als Vertreter der Naͤchbarstaaten waren an— wesend für das Königreich Sachsen Freiherr von Reitzenstein, für Sachsen. Coburg Landrat von Bassewitz, für Sachsen⸗Meiningen Kammerherr von Bosse, für Sachsen Weimar Kammerherr Conta.

Inngshruck, 1. Juni. (W. T. B.) Gestern stürzte die 21 jäbrige Tochter des Magistratsrats Widmann in Hall beim Blumensuchen auf der ,, etwa hundert Meter tief ab und war sofort tot. re Leiche wurde geborgen. Die zwei Begleiterin nen der Verunglückten hatten sich verstiegen und mußten durch eine Rettungsexpedition herabgeholt

werden.

Budapest, 1. Juni. (W. T. B.) In Vajasd im Komitat Unter ⸗Weißenburg jzerstörte eine Feuers brunst 40 Wohnhäuser samt Nebengebäuden und die reformierte Kirche.

London, 1. Juni. (W. T. B.) Bei einem den deutschen Geistlichen in der Kingshall zu Holborn gegebenen Früh⸗ stück, bei dem Allen Baker den Vorsitz führte, waren der Bot— schaftsrat von Stumm und andere Mitglieder der deutschen Botschaft, ferner Lord Kinnaird, Lord Courtney, das Mitglied des Unterhauses R. W. Perks und viele geistliche und weltliche Würdenträger zu⸗ gegen.

Zu Ehren der deutschen Geistlichen fand heute in Albert hall unter dem Vorsitz des Marquis von Northampton eine Versammlung von kirchlichen Würdenträgern statt. Der Premierminister Asquith hatte ein herzliches Schreiben

um 4 Uhr 25 Minuten Morgens versvürt. Die Bewohner ver⸗ brachten die Nacht im Frelen; die Häuser sind teilweise be⸗ schädigt, die Telephonleitung ist unterbrochen.

Chabarowsk. 1. Jini. (W. T. B.) Infolge eines Orkans kenterte auf dem Amurflusse eine Barke, auf der sich verhaftete Chinesen befanden. Sechs Mann von der Bewachungsmannschaft und 83 Chinesen ertranken.

Lüttich, 1. Juni. (W. T. B.) Heute früh 8 Uhr ereignete sich an der Gabelung der Linien nach Verviers und Herve ein Eisenbahnunfall. Der vorletzte Wagen des Expreß- zuges, der in Brüssel um 6 Uhr 13 Minuten abgeht und in Herbes⸗ thal um 8 Uhr 59 Minuten eintrifft, entgleiste und jerstörte ein Signalhäugtzchen vollständig 5 Reisende wurden verletzt, von diesen 2 schwer. Unter den Verletzten befinden sich eine deutsche Dame und ein junger Deutscher.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Paris, 2. Juni. (W. T. B.) Aus Casablanca wird dem „Matin“ in einem Funkentelegramm gemeldet, daß es vorgestern abend zwischen spanischen und französischen Soldaten wieder zu einer Rauferei gekommen sei, die damit geendet habe, daß die Spanier einen ein⸗ geborenen französischen Trainsoldaten gewaltsam in das spanische Wachtlokal führten. Der Befehlshaber des spanischen Postens sei genötigt gewesen, den französischen Soldaten alsbald wieder freizulassen. Die Spanier hätten sich außerdem das Recht angemaßt, Patrouillen auszuschicken. Der General d Amade, dem der Vorfall gemeldet worden sei, habe einen Obersten zum Platzkommandanten von Casa⸗ blanca ernannt und befohlen, daß bezüglich einer fremden Intervention gegen französische Truppen die Algecirasakte streng beobachtet werde.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der

gesandt, in dem er die Geistlichen willkommen hieß und folgende

2 Sekunde mehr und an dritter Stelle landete der Akademische Turn⸗

vertrauensvolle Worte an sie richtete: Ueberbringen Sie

Ersten Beilage.)

verein mit 51,2 Sekunden. spiel des Wiener Ensembles. Die Frau Baronin.

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern— baus. 144. Abonnements vorstellung. Marie, die Tochter des Regiments. Komische Oper in 2 Akten von Gastano Donizetti. Text nach dem Kan en. des Saint Georges und Bayard von

Gollmick. Musikalische Leitung: Herr Kapell⸗ meister von Strauß. Regie: Herr Regisseur Dahn. Die Puppenfee. Pantomimisches Ballett. divertissement von Haßreiter und Gaul. Musik von Joseph Bayer. Musikalische Leitung: Herr Kapell⸗ meister Professor Hellmesberger. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 7 Uhr.

Schauspiel haus. 1493. Abonnementsvorstellung. Tie Jungfrau von Orleans. Eine romantische Tragödie in einem Vorspiel und 5 Aufzügen von h. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang

t.

Neues Operntheater. 134. Billettreservesatz. Gast⸗ spiel des Ensembles der Kaiserlich Russischen r St. Petersburg und Moskau. Der

ãmon. Oper in 3 Akten (5 Bildern) von Anton Rabinstein. Text nach Lermontoff. Nachher:

Großes BGallettdivertissement des Moskauer Sofballetts. 1) Neue Charakterlänze, 2) Brahms: Mazurka, 3) Aegvptischer Tanz, arrangiert von M Mordkin, Ballettmeister. Anfang 7 Uhr. (Grmãßigte Preise)

Donnerstag: Opernhaus. 145. Abonnements⸗ vorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Neunte Vorstellung im Sonderabonnement des Richard Wagner⸗ Zyklus. Der Ring des Nibelungen. Bühnenfestspiel von Richard Wagner. Zweiter Tag: Siegfried. In 3 Akten. Anfang 7 Uhr. (Ge-

wöhnliche Preise.) 4. 150. Abonnementesvorstellung.

Schauspielhaus. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufjügen von

Schiller Anfang 74 Uhr.

Neues Dyerntheater. 135. Billettreservesatz. Gast⸗ sviel des Ensembles der Kaiserlich Russischen Hofoper St. Petersburg und Moskau. Eugen

Tschaikoweky.

Anfang 8 Ubr.

Freitag,

werbe.

Onegin. Lyrische Szenen in 3 Aufzügen von Peter Anfang 74 Uhr. Deutsches Theater. Mittwoch: Die Räuber.

Donnerstag: Was ihr wollt.

Mittwoch: Lysistrata. Donnerstag: Gyges und sein Ring.

Neues Schanspielhaus. Mittwoch bis inkl. Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Gastspiel des Neuen Dperettentheaters in Hamburg. Die Dollarprinzessin.

Cessingtheater. Zum 25. Male Der Raub der Sabinerinnen. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Hedda Gabler. Abends 8 Uhr:

Sabinerinnen.

Gerliner Theater. Gastspiel des Neuen Schau⸗ spielhauses. Mittwoch, Abends 3 Uhr: Hopfen⸗

raths Erben. Donnerstag und Freitag, Abends 8 Uhr: Hopfen⸗

raths Erben. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Dummkopf.

Hebbeltheater. (Täniggrätzer Straße 5768) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Frau Warrens Ge⸗

Donner? tag: Freitag: Frau Warrens Gewerbe.

Sonnabend:

Schillertheater. Mittwoch, Abends 3 Uhr: Der Widerspenstigen Zähmung. Lustspiel in 5 Auflügen und 1 Vorspiel don William Shakespeare.

Text nach Puschkins Erzählung. direktor.

direktor.

Charlottenburg. Mittwoch,

Kammerspiele. Anfang 8 Uhr.

Carmen. Donnerstag: Tiefland.

Mittwoch, Abends 3 Uhr:

Der Raub der

von Wolff⸗Jacoby. Ohr.

Cnprienne. ; Thaliatheater.

Cyyrienne. Der Selbfimörderklub.

O. (Wallnertheater.) klub.

Donnerstag, Abends S Uhr: Der Serr Minifterial⸗ Freitag, Abends 8 Uhr: Der Herr Ministerial⸗

ans Huckebein. Schwank in 3 Akten von Oskar

Blumenthal und Gustav Kadelburg. Donnerstag, Abends 8 Ubr: Das letzte Mittel.

Freitag, Abends 8 Uhr: Hans Huckebein. Komische Oper. Mittwoch, Abendz 3 Uhr:

Freitag: Hoffmanns Erzählungen. Sonnabend: Die Fledermaus.

Theater des Mestens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abends 8 Uhr:

Ein Walzertraum. Donnertztag bis Sonnabend: Ein Walzertraum.

Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Floh im Ohr. Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau. Deutsch

Donnerstag und folgende Tage: Der Floh im

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 235. Mittwoch,

Abends 8 Uhr: Die blaue Maus. Donnerstag bis Sonnabend: Die blaue Maus.

Mittwoch, Donnertgtag bis Sonnabend: Der Selbstmörder⸗

Trianontheater. (Georgenstraße, nabe Bahnhof Friedrichstraße) Mittwoch, Abendg 8 Uhr: Gast⸗

Donnerttag bis Sonnabend: Gastspiel des Wiener Ensembles. Die Frau Baronin.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Elly Meyer Kageneck mit Hrn. Oberleutnant Hermann von Grimm (Karlsruhe— Mülbausen i. Els.). Frl. Gertrud von Seydlitz mit Hrn. Buchdruckereibesitzer und Verlagsbuch“ händler Dr. Franz Rickert (Danzig).

Verehelicht: Or. Regierungtassefsor von Oester⸗ reich mit Frl. Sieveking (Kiel).

Geboren; Zwei Söhne: Hin. Friedrich Grafen Schweinitz (Hausdorf). Eine Tochter: Hrn. Mathias von Hülsen (Berlin) Hrn. Alexander Grafen Keyserlingk⸗Bohlschau (Boblschau, Westpr.). Hrn. Hang von Brietzke (Kemnitz bei Werder a. H., z. Zt. Berlin). .

Gestorben: Herzogl. Forstmeister a. D. Alexander Frhr. von Wangenheim (Gotha). Hr. Marine⸗ stabsarzt Dr. Wilhelm Arndt (Hamburg). Verw. Fr. General Klara von Borcke,

Wahlert (Potsdam).

Abends 8 Uhr:

geb.

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaga⸗ Anstalt Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Neun Beilagen

leinschließlich Börsen · Beilage!

sowie die Inhaltsangabe zu Nr. G des öffent⸗

lichen Anzeigers (einschließlich der unter

Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen),

betreffend Kommanditgesellschaften auf Aktien

und Aktiengesellschaften, für die Woche vom 25. bis 30. Mai 1908.

Abends 8 Uhr:

nicht bewerkstelligt werden kann.

In solchen Wagen oder Wagenabteilungen dürfen sich auch keine geheimen oder schwer zu entdeckenden, zur Aufnahme von 4 oder

Effetten geeigneten Räume befinden. Jeder Wagen muß an beiden Längsseiten merkmal und einer Nummer versehen sein.

Wagen mehrere voneinander geschiedene Abteilungen, fo ist jede der

letzteren mit einem Buchstaben zu bezeichnen.

B. Besondere Bestimmu

Beh ufs Erzielung eines sicheren Verschlu müssen die betreffenden Wagen insbesondere

entsprechen: I) Wagenkasten.

Die Seitenwände, der Fußboden, das Dach und alle den Lade- raum bildenden Teile des Wagens müssen derart befestigt sein, *

ein Lösen und Wiederbefestigen derselben von kann, ohne sichtbare Spuren zurückzulassen.

Alle diese Teile müssen sich in . Zustande befinden. agenwände machen den Wagen

Zufällige Beschädigungen der

nur dann für den Weltertransport ungeeignet, dabel entstandenen Wandöffnungen ein Zugang zur Ladung zu be—

fürchten steht. 2) Abstand zwischen den Schiebetüren teilen.

Der Zwischenraum jwischen den Schiebetüren in geschlossenem Zustand und den Kastenteilen der bedeckten Wagen 6 9 keinem Falle das Maximum von 20 mm überschreiten.

3) Verschluß der Schiebet

Jede Schiebetür der Wagen muß mit ei

einer anderen gleiche versehen sein.

Gewalt und Hinterlassung auffallender Spuren . ,.

Die Schiebetüren, Flügeltüren, St alle in Benutzung stehenden Türen der hedeckte Füll! und Entleerungtöffnungen der Kessel— müssen mit Oesen von mindestens 15 mm licht

Verschlußstücken versehen sein, welche ein Einhängen von Zollschlöffer und von Zollbleien gestatten, derart, daß ein Deffnen 36 en, oder Füll⸗ und Entleerungsöffnungen ohne Verletzung des Zollver=

schlusses nicht möglich ist.

Diese Verschlußösen oder sonstigen Zoll mittels Nieten oder Schrauben, deren Muttern bei geschlossener Tür unzugänglich sind, an den

5) Sicherheits verschluß der Sch

Die untere Türseite soll mit einer besonderen Versicherung ver— sehen sein, welche ein Abheben oder Abziehen der Schlebelür von der

Laufschiene unmöglich macht.

Diese Versicherung kann z. B. bestehen in einem Haken,

beim Verschlusse der Tür in eine an der Laufsch

eingreift, oder in einer Verlängerung des inneren Türbandes big unter die Laufschlene oder deren Kopf, oder in der Anordnung eines fesf—

genieteten Winkels oder Bügels an der Laufschi nahmsweise kann diese Versicherung auch in ei

bestehen, der die Anwendung von Zollschlössern und Zollbleien ae, stattet. Die Laufrollenbalter sollen derart befestigt sein . 3 ohne Anwendung von Gewalt nicht abgenommen werden können.

6 Schiebetürlaufschien Die Laufschienen sollen an wenigstens jweie

genietet sein. Diese Träger sollen mit den festen Kastentellen fo ber, bunden sein, daß bei geschlossenem Wagen die Abnahme derselben nur

mit Gewalt und Hinterlassung auffallender Spu

7) Obere Schiebetürführung.

Die Führung des oberen Teiles der Schiebe sprechend befestigte Stangen oder Kulissenschlenen

8) Flügeltüren und Stirnwandtüren. Bei den bedeckten Wagen mit Flügeltüren G. B. Bierwagen) oder mit Stirnwandtüren müssen diese Türen auß

vorrichtung und mit von außen nicht abnehmba mit einer den Bedingungen der Nummer 4 entspre

vorrichtung versehen sein, sodaß ein Oeffnen dieser Türen ohne Be⸗

schädigung des Zoll verschluffes nicht möglich ist. Unbenützte Stirnwandtüren (. B.

9) Fenster und Lüftungsöffn

Wenn die in den bedeckten .

e sten und Lüftungsöffnungen,

ochte Bleche vergittert sind, so dürfen die

30 gem nicht überschreiten, raubung des Wageninhaltz nicht erfosgen kann.

der Vergitterung darf von der Außen feite des W

Sicherhelt gewährenden Verschlußvorrichtung

Die Befestigung dieser Verschlüsse soll derart beschaffen sein, d deren Entfernung bei verschlossenen Türen ohne . 3.

rnwandtüren - und überhaupt

Sani iso le f voc hin gend dul! 8 nitätsdienst vorbereitet sind? müssen dur erschalungen, Leist oder Eisenbänder jollsicher geschlofsen gehalten werden. z 66

Wagen vorhandenen Oeffnungen, als durch Eisenstäbe, verbleibenden Oeffnungen sodaß durch diese Oeffnungen eine Be⸗

mit einem Eigentums⸗ Befinden sich in einem

ngen.

sses des Ladungsraums folgenden Bedingungen

daß ar ßen nicht geschehen

wenn durch die etwa

und den Kasten⸗

ren. nem Einfallhaken oder

nicht möglich ist.

n Wagen, sowie die und Reservoirwagen er Weite oder anderen

verschlußstücke müssen innen lsegen, oder die Wagen befestigt sein. ie be türen.

n, welcher iene fessgenietete Oese

ene selbst usw. Aus. nem gelochten Lappen

e. n ihrer Träger fest⸗

ren möglich ist.

türen soll durch ent— gesichert sein.

er mit der Verschluß⸗ ten Türbändern auch chenden Zollverschluß⸗

welche jum

ungen.

Gitter oder ge⸗

Kein Befestigunggteil

gütern aller Art benutzt werden. 13) Offene Wagen anderer Art.

Befestigung don Schutzdecken geeigneten Vorrichtungen können jur Beförderung von Zollgütern dann benutzt w

sich um Frachtstücke,

offene Wagen der unter Nummer 12 bezeichneten Ar Umfanges (wie große Maschinen, Maschinenteile, oder sonstigen Beschaffenhelt (wie Holz, Baumwolle, Sand, Steine, Erze, Vieh, Heringe, Tran, weise nicht üblich ist. Für den vorstehenden gemäß den ibnen von den Dlrektivbehörden Jegebenen zu entscheiden, ob jur Sicherung gegen Entfernung oder

andere Maßregeln ju

überhaupt abzusehen sein möchte. a,

e von den Direktivbehörden jedes Staats zur A dorstehenden Absatzes erlafsenen Verordnungen follen Vertragtstaaten mügeteilt werden.

14) Schutz decken und deren Die zur Befestigung von Schutzdecken geschlossen zusammengeschweißt, mittels Kloben im Inner

abnehmbaren Seitenwänden beztehungsweise Kopfschwellen oder am Untergestell etwa in Söhe einfassung in einer Maximalentfernung von 115 em

verhindert.

geschützten, zum Durchziehen der Verschlußleine bestim welche etwa in denselben Entfernungen wie die Ringe a angeordnet sind, eingerichtet sein. Nur an den obere Decken sind Ringe zum Verschlisse zulässig.

gutem Zustande sein. Etwaige Naͤhte derselben, selbst b Teilen, müssen sich entweder auf der Innenseite befinden d. h. in jwei Linien von 15 bis 25 mm Abstand, angeo

Desen eingearbeitet sein, in welche nach entsprechender der Leinenenden der Zollverschluß eingehängt werden kan,

Offene Wagen anderer Art, welche mit Ringen oder anderen zur ö welche einzeln mindestens Z5 kg wiegen, oder um solchs Güter handelt, deren Verladung in bedeckte . oder in Dampfkessel usw.)

Roh und Brucheisen aller Art, Stabeisen, Petroleum usw.) nicht wohl zulässig, beziehungz⸗

Fall bleibt es den Zollbehörden überlassen,

Deckenverschluß anjubringen ist, oder Erkennungsbleie anzulegen, oder treffen sind, oder ob ausnahmzwelse von einem Verschluß oder anderen Maßregeln zur Fesshaltung der Identitãt Auch kann amtliche Begleitung

ie ft gg

bestimmten Ringe müssen vernietet oder verschraubt und entweder abwechselungsweise an den den Türen und den festen der Fußboden⸗

sein, daß die Verschlußschnur sowohl das Abheben der etrra bor handenen beweglichen Seitenwände als auch das Oeffnen der Türen

Die Schutzdedlen müssen längs der Kanten mit durch Metallösen

Die Decken müssen von augreichender Größe und in entsprechend

Die Verschlußleinen dürfen nicht gestückelt und müffen an beiden Enden mit Metallspitzen verfehen sein. Hinter diesen e müssen

versehen sind, erden, wenn es

t wegen ihres Kohlen, Koks,

Instruktionen Vertauschung

usführung des den anderen

n des Wagens

so angebracht

mten Löchern, n den Wagen n Teilen der

nehmigten Bauplan, gemäß §z 4 herzustellen lagen iu ersehen sind, ist in jedem Gemeinde- . . wahrend iwer Wochen zu jedermanns Einsicht offen zu legen. Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte Einwendungen gegen den Plan erheben. Zeit und Ort der Offenlegung sowie die Stelle, bei welcher sosche Einwendungen in bejug auf die herjuffellenden Anlagen schriftlich oder mündlich zu Protokoll erboben werden können, ist durch das Kreisblatt und in orte üblicher Weise bekannt ju machen. Auch der Gemeinde. oder Gutsvorstand hat das Recht Einwendungen zu erheben. Nach Ablauf der Frist find die Sins wendungen durch einen Beauftragten des Regierungepräsidenten mit den Beteiligten und der Bauverwaltung, nötigenfalls unter . zu erörtern. Nach Abschluß der X. ie Feststellung der dem t er⸗ . , . Staate obliegenden Ver egen den Beschluß steht, soweit ez sich um di = n edge handelt, binnen neunzig . hee beh. 8 eng innen jwei Wochen die BGeschwerde an den Minister * offentlichen Arbeiten zu. Die Frsst für die Beschreitung des ĩ⸗ gr r nn en, ae mt. an den Minister der öffent- ö. 29. K von der Zustellung der Entscheidung . ofern mit der Bauausführung eine besondere Behö n auch dieser die Beschwerde zu; l ist der Hegi nut

§6. Wegen solcher nachteiliger Folgen, welche erst nach de z e algen, r Er

vor dem Beauftragten des Regierungsprästdenten 36 4 29. dem Entschädlgungsberechtigten ein An spruch auf Errichtung von nlagen oder Schadenersatz S6 bis zum Ablaufe von drei Jahren nach der Ausführung des Teiles der Anlage zu, durch welchen er be—⸗ nachteiligt wird. Die Feststellung der Verpflichtung des Staates er⸗

folgt sinn gemäß nach den im § 5 aebenmn Vorschriften.

Fehlt einem Grundstück der Anschlu an den Masuri und erscheint die Herstellung des . aus ga ebnen . lichen Wohles, insbe sondere im Interesse der Förderung deg Kanal- perle hrs geboten, so bedarf es für die Ausführung des Anschlusses zur Enteignung einer Königlichen Verordnung nicht, vorausgesetzt, daß

ei eingesetzten oder doppelt, rdnet sein.

Verknüpfung

n.

Königreich Preußen.

Gesetz, betreffend den Bau eines Schiffahrtskar Mauersee nach der Alle bei aft fs hrt d

Seengebiete.

Preußen ꝛc.,

der Monarchie, was folgt:

6 Die Staatsregierung wird ermächtigt, für den Bau

Allenburg (des Masurischen Kanals) 2 von Staubecken im Masurischen Seengebiete

zu verwenden.

jugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind: A. Der gesamte zum Baue des Kanals und seiner nach Maßgabe der von dem Minister der

Boden ist der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem

und lastenfrei der dauernd erforderliche zum Eigentume, gehend erforderliche zur Benutzung für die Zei ju überweisen, oder die Erstattung der sämtlichen staatsfei Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Ente juwendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentschädi Wirtschaftgerschwernisse und fonstige Nachteile, in rechtsgü

agent abzuloͤsen sein.

zu übernehmen und sicherzuslellen.

rischen Kanals) und von Staubecken im Masurischen

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags

I) eines Schiffahrte kanalz vom Mauersee nach der Alle bei 14 700 000 z : 1 515 696 . nach Maßgabe der von den zuständigen Ministern festzustellenden Pläne

Mit der Ausführung des Mol tshen Kanals ist erst dann vor— offentlichen ge n lach Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und gesetzlichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen sst, unentgeltlich des Bedürfnissez

nals vom es Masu⸗

er nach den der vorũber⸗

tig für seine ignung auf⸗

nicht der Eigentümer zur Abtretung des mit Gebäuden befetzten Grund

und Bodens und der damit in Verbindung stehenden ,

Hofräume gegen seinen Willen angehalten' werden soll. Die Zu⸗

lässigkeit der Enteignung wird von dem Beiirktzaus schusse ausgesprochen. 8

Die Staatsregierung wird ermächtigt zur Veckung der im § 1 erwähnten Kosten im Wege der Anleihe eine entf 1. Staateschuldyerschreibungen n, . An Stelle der Schuldveischreibungen können Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Faͤlligkeitstermin ist in den Schatzan weisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird er⸗ mächt igt, die Mittel zur Ginlösung dieser Schgtzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisun gen und von Schuldverschꝛeibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatz. 4 6. nen,, ,. aer . werden. Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlssun von fällig werdenden Schatzanweisungen Na sind, h die e, verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finaniministers giertehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung ju halten. , , . der . , , . darf nicht vor dem Zeit— nnen, mit dem die Verzi s Schatz , ,, riinsung der einzulösenden Schatz

§ 9. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen wel hg en e, . 2 renn und an . nweisungen und die Schuldrerschreibungen vera

1 ne, . der w, , . ; ö Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung d i die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dejember e nf er, leihe Konsolidation preußischer Staatsanleiben (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. Märi 1897, ketreffend die Tilgung von Staats. Ein he, m. S. 1 . aft Gesetzes vom 3. Mai 1905,

nd die Bildung eines Auegleichfonds für die Eisenbahnh . tung (Gesetzsamml. S. 155), zur Anwendung. k

vorübergehend

ĩ ö. ; § 10. Muff. Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zustãndigen

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Königlichen Haß ü. , , Gegeben Wiesbaden, den 14. Mai 1908.

ü (. S. Wilhelm k. Fürst von Bülow. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Freiherr von Rheinbaben. Efkrüc. Beseler. Breitenbach. von Arnim. von Moltke. Holle. Sydow.

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