1908 / 143 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

sörderungsmittel, und eine gesetzliche Regelung, die dazu führen wüůrde, bie weitere Verwendung und Vervollkommnung desselben zu unter- binden, wäre mit den Bedürfnissen des Verkehrs, dem das Autemobil schon jetzt wertvolle Dienste leistet, nicht verträglich. Auch die Intereffen der Landesverteidigung kommen dabei in Betracht und Hensfo darf die deutsche Automobilindustrie, die in scharfem Wett⸗ bewerb mit dem Ausland eine bohe technische und wirischaftliche Bereutung erlangt hat *), auf gebührende Berücksichtigung ihrer Lage Anspruch machen. Die Aufgabe des Gesetzes ist es, eine Regelung zu fin den, die allen beteiligten Intere ssen gerechte Wärdigung muteil werden läßt. Gin Gesetz, das diesem Erfordernis entspricht, wird, wie erwartet werden darf, dazu beitragen, daß die Auswüchse, welche dem Automobilbetriebe jur Zeit noch anbaften, mehr und mehr verschwinden, ohne daß der Verwendung des neuen Verkehrsmittels, soweit sie sich in gefunden Babnen bewegt, ein Hindernis bereitet wird. Der Entwurf fucht dieses Ziel durch eine Verbindung von Bestimmungen privat ee g. verwaltungsrichtlichen und strafrechtlichen Inhalts zu er- reichen.

Was die privatrechtlichen Vorschriften anlangt, so beruht die frübere Reichstags vorlage auf den ftrengen Grundsätzen über die Haftung der Gisenbahnen nach dem Hafipflichtgesetze vom 7. Juni 1371. Sie legte demgemãß dem Betriebsuntern ehmer die Ersatzpflicht für alle bei dem Betriebe des Automobils entstehenden Schäden auf, soweit nicht der Unfall durch höhere Gewalt oder eigenes Verschulden des Verletzten ver⸗ ursacht ist. Die se Regelung stieß schon bei der Beratung in der R ichs. tage fommission auf erhebliche Bedenken und fand in den Kreisen der Auto⸗ mobilintere ffenten den lebhaftesten Widerspruch. In der Tat ist die den Gifenbahnen auferlegte undkedingte Gefährde haftung, die eine tief- greifende Ausnahme von den allgemeinen Grundsätzen der Schadengersatz pflicht darstellt, auf Erwägungen zurückzuführen, die, wie zugegeben werden muß, für Kraftfahrzeuge nicht ohne weiteres zutreffen. Bei der Frage, ob gewissen Unternehmern aus Gründen der Billigkeit die Haftung für Schäden aufzuerlegen ist, die ohne ihr Verschulden bei dem Betriebe derursacht werden, darf junächst die Leistungsfähi keit, di bel Betrieben solcher Art vorauszusetzen ist, nicht unberücksichtigt bleiben. Die Monopolstellang, welche die Eisenbahnunter⸗ nehmungen inne haben, der große Umfang ihrer Zetriebe und ihre regelmäßig sebhr bedeutende Kapitalkraft lassen es als keine unbillige Anforderung erscheinen, daß sie für den Schaden, den ihr Betrieb verursacht, unbedingt und obne Einschränkung eintreten. Die Tag- des Automobilhalters it in diesen Beiiehungen von der eines anderen Fuhrwerkabesitzers nicht wesentlich verschieden. Wärde ihm die unbeschränkte Gefährdehaffung auferlegt, sa müßte ihn dies mit Verpflichtungen belasten, die bäufig außer Verhältnis zu seiner wirt⸗ schaftlichen Teistungsfähigkeit stehen. Die hierin liegenden Be— denken sind um so gewichtiger, je meht das Automobil aus einem Luxusfahrjeug ju einem allgemeinen Beförderunge⸗ mittel wird, das den Erwerbszwecken weiterer Kreise dient. Zum Schutze gegen eine solche Belastung reicht auch die Haftpflicht verficherung nicht aus, denn die Versicherungsprämien würden bei einer derartigen Ausdehnung der Haftung eine so erhebliche Steigerung erfahren, daß in vielen Fällen von der Verwendung von Automobilen abgesehen werden müßte. Weiter kommt in Betracht, daß die Gefabrten des Gifenbahnbetriebs zum großen Teil auf einem Zusammentreffen von UÜUmständen beruhen, die sich nicht vorausseben und bei der bedeutenden Geschwindigkeit, mit der die Eisenbahbntrangporte bestimmungtgemäß in sesten Gleisen fortbewegt werden müssen, durch den Führer auch nicht verbüten lassen. Diese Gefahren sind vom Eisenbabn⸗ betrieb unzertrennlich und müssen deshalb von dem Unternehmer ge— tragen werden. Auf die Kraftfahrieuge treffen di⸗se Gesichtepunkte nicht in gleichem Maße zu. Inebefondere lassen sich bei der großen Lenkbarkeit der Fabrjeuge Unfälle in der Regel vermeiden, sofern der Führer seiner Auigabe vollständig gewachsen ist, namentlich die Se⸗ schwindigkeit im Fabren nicht übertreibt, und sofern die Vorrichtungen an dem Wagen ihren Dienst ordnung mäßig erfüllen. Wenn dlese Voraussegzungen überall zutrãfen, würde der Betrieb von Kraftfahr⸗ eugen im allgemeinen für den Verkehr keine erheblich 2. Ge⸗ . mit 6 bringen als die Benutzung sonstiger Beförderungs⸗ m

Hieraus ergeben sich zugleich die Gesichtapunkte, unter denen die Verantwortlichkeit des Automobilbalters zu regeln ist, wenn sie den befonderen Gefahren entsprechen soll, die das Automobil für den Ver⸗ kehr herbeifũhrt. .

Eine solche Gefahr ergibt sich in erster Linie daraus, daß die Handhabung des Automobils an den Führer, was Vorsicht, Geschick, Heistes gegenwart und Rücksichtnahme auf andere betrifft, weit bedeutendere Anforderungen stellt, als die eines sonstigen Straßenfuhrwerkes. Denn infolge der erhöhten Geschwindigkeit ist die Zabl der Ueberholungen und Begegnungen mit anderen Benutzern der Straße erbeblich größer und den letzteren fällt es oft schwer, ihr Verhalten dem überraschend heran—⸗ nahenden Automobil gegenüber zweckmäßig einzurichten. Ein großer Teil der Unfälle ist darauf zurückzuführen, daß der Automobilführer das besondere Maß von Sorgfalt, das im Verkehre von ihm gefordert werden muß, außer acht läßt, ohne daß darum angenommen werzen könnte, daß der Automobilhalter seinerseits sich einer Fabrlässigkeit bei der Auswahl und der Beaufsichtigung seines Angestellten schul dig gemacht habe. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzhuchs (§5 831) genügt aber ein in der letzteren Richtung geführter Ent⸗ lastungs beweis, um den Automebil balter von jeder Haftung für den Unfall ju befreien. Dies erscheint nicht gerechtfertigt. Vielmehr wird demjenigen, welcher ein Verkehrgzmittel verwendet, dessen Handhabung eln so bedeutendes Maß von Umsicht und Geschick er⸗ fordert, billigerweise die unbedingte Haftung für den Mangel dieser Eigenschaften auferlegt werden müfsen Nach dem GEatwurtf ist daber der Automobil balter für jedes Verschulden des Führers verantwortlich.

Eine besondere Gefahr des Automobilbetriebs liegt ferner darin, daß der Mechanismus des Automobils ein ungleich verwickelterer ist, als der der übrigen Fahrjeuge; geringe Fehler in der Beschaffenheit oder Zusammensetzung der einzelnen Teile, kleine Störungen in ihrer Funktion können die Lenkung der Maschine plötzlich unmöglich machen. Dazu tritt bei dem größeren Teile der jetzt üblichen Automobile die Ex= plostonsgefahr. Auch fr die Bet riebasicherheit seines Fabrjeugs muß daber der Automobilbalter ohne Rüdsicht auf sein Verschulden aufkommen; er haftet insbesondere für Febler in der Konstruktion, für Mängel im Material sowie für Ordnungswidrigkeiten, die bei dem Zasammen⸗ wirken der Bestandteile des Fahrzeugs infolge dez Betriebes eintreten, wie Versagen der Steuerung, Platzen der Luftreifen, Explosion, Selbstent ündung. Ist dagegen der Unfall durch die Einwirkung äußerer Umstände auf ein an sich betriebzsicheres Automobil, ins besondere durch Handlunzen dritter Personen oder zufällige Ereignisse,

) Die nachfolgenden Zahlen über die Ausfuhr von Kraftfahr⸗ zeugen und Bestandteilen don solchen aus dem deutschen Zollgebiete sind den vom Karserlichen Statistischen Amt herausgegebenen monat - lichen Nachweisen über den auswärtigen Handel Deutschlands ent⸗ nommen:

Ausgeführt wurden:

Vom 1. März bis zum 31. Dejember 1806:

. Durchschnittswert Gesamtwert 12 153 42 S825, 00 6 10 026 225 0 6 891 350,00 2421 859 ,

15065. 900 00 1354500 23338. 320, 0 746 560. Summe 14545 135 . Im Jahre 1907:

12 1095 d2 980, 78 11875285 66 6 873 . 400,060 2749 200 1784, 750 00 1338000 4730

2521 2209

1) Personenmotorwagen 2) Lastmotorwagen 3) Motorfahrrãder 4) Bestandteile

1) Personenmotorwagen 2) Laftmotorwagen 3) Motorfahrãder 4) Beftandteile davon: vollstndige Maschinen Grsatz · u. Reserveteile

13991535 2209 000

19570 640 6.

555,00 1000,09 Summe

berbeigeführt, so liegt ein Fall der Haftung nach den Vorschriften des Entwurfs nicht vor.

Endlich bringt die schnelle Bewegung des Kraftfahrzeugs den be- sonderen Uebelstand mit sich, daß sie dem Geschadigten den Nachweis der Umstände erschwert, von denen die Haftung des Automobil halterg abhängt. Wie die tägliche Erfahrung zeigt, spielt der Unfall sich meistenz zu rasch ab, als daß die Geschädigten die Einielheiten des Her ganges, insb'fondere eine Fahrlässigkeit des anderen Teiles fest—⸗ stellen Könnten, während dieser weit eher in der Lage ist, die Um- stände des Falles ju Üüberschauen. Es wäre unbillig, den Se⸗ schädigten die Folgen eines Bewelsnotstandes tragen ju lassen, der nicht durch ihn, fondern durch die dem Betriebe des Kraftfahrjeugs innewohnende Eigenart berbeigeführt wird. Es muß genügen, daß der Seschaͤdigte den ursächlichen Zusammenhang des Schadens mit dem Betriebe des Autemobils dartuf, wogegen es Sache des in Anspruch genommenen Automobilhalters ist, den Beweis zu führen daß keiner ker Haftungsfälle vorliegt. Bei dem strengen Maßstabe, den die Gerichte unter dem Cinflusse der Rechtsprechung des Reichsgerichts an die von dem Fübrer eines Kraftfahrzeugs anzuwendende Sorgfalt legen, wird der dem Automobllbalter obliegende Beweis keineswegs leicht zu erbringen sein. Amsomehr werden die Vorschriften des Ent⸗ wurfs dahin führen, daß in allen Fällen, in denen überhaupt dem Automobilbalter die Verantwortlichkeit für einen Unfall hilligerweise . kann, dem Verletzten der Anspruch auf Schadensersatz gesichert ist.

Während der Entwurf die Haftung des Automobilhalters in den bejeichneten Richtungen verschärft, beschränkt er auf der anderen Seite den Ümfang der Haftung durch die Festsetzung bestimmter Betrãge, über die hinaus ein Haftpflichtiger nicht in Anspruch genommen werden kann, foweit er nicht wegen nachgewiesenen eigenen Ver= schaltens schon nach den Vorschristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs verantwortlich ist und demzufolge den Schaden ohne Einschraͤnkung ju erfetzen hat (§§ 6, 10). Die Einführung solcher Höchstbeträge geht auf inen Antrag zurück, der bei der Beratung des früheren Gesetze atwurfs ia der Reichstagskommission gestellt war; sie erscheint als ein geeignetes Mittel, um die praktische Durchführung der neuen Vorschristen zu erleichtern. Denn nur die feste Begrenzung der Ersatz⸗ pflicht verschafft den Automobilbaltern die Möglichkeit, sich gegen die verschärfte Haftung ohne unverhältnismäßige Tosten ju versichern. Schon unter dem geltenden Rechte sind die Prämien, die von den Haftpflichtoersicherungsgesellschaften den Automobilhaltern berechnet werden, sehr erheblich; nach dem Tarife des Automobil versicherungs verbandes beträgt die Jahresprämle für eine Versicherungssumme von einer Million Mark die höchste, bis zu welcher die Sesellschaften eine Versicherung gegen die Haftpflicht wegen Personenverletzungen ubernehmen bei Priwatautomobilen von mehr als zwei Sitzen 1056 46; dazu tritt eine Prämie von 110 4 für Sachschãden und ein Zuschlag von so oo, wenn die Versicherung auf die persönliche Haftpflicht des angestellten Führers erstreckt wird Da unter der Herrfchaft der im Entwurfe vorgeschlagenen Haftungsbestimmungen die Prämien jedenfalls noch beträchtlich zu erhöben wären, so würden sie bei einer in ihrem Betrag unbeschränkten Haftung der Automobil balter für manche Personenkreise, die jetzt ein Kraftfahrzeug ju Berufsjwecken halten, nicht mehr zu erschwingen sein. Werden dagegen die im Entwurfe vorgesebenen Höchstbeträge ju Grunde gelegt, so wird die Steigerung, da sie nur big zu der Grenze dieser Beträge eintritt, darüber hinaus aber dag bisherige Risilo unver⸗ andert bleibt, nach der vorläufigen Schäßung der Versicherungs fachverständigen nicht so erheblich sein, daß sie gegenüber den sonstigen bedeutenden Kosten der Automohilbaltung wesentlich ins Gewicht fiele. Die Höchstbeträge sind ia Anschluß an die üblichen Prämienstaffeln so gewählt, daß der weitaus überwiegende Teil der Verletzten einen völlig ausreichenden Ersatz des Schadens erlangen wird. Sie gehen, soweit dies nach den statsstischen Ermittelungen geprüft werden kann, erheblich über den Durchschnitt der bisher geiahlten Entschädigungen hinaus. Ingbesoandere ergeben die Zusammenstellungen über den Stand und Beruf der Verletzten, daß diesenigen, denen nach der Art ihres Erwerbes eine höhere Rente zu zahlen war, bei den Unfällen fast aus- schließlich als Insassen des Kraftfahrzeugs in Betracht kamen. Auf ag mg sich aber die Haftung des Entwurfs überhaupt nicht

2 Nr. D.

Die verschärfte Haftpflicht, die der Entwurf den Automobil- haltern auferlegt, und anderseits die Erleichterung, die er beiüglich der Versicherung gegen diese Haftpflicht durch die Einführung der Höchstbeträge bietet, werden von selbst dahin führen, daß die Jutomobilhalter sich regelmäßig durch Versicherung decken und daß dem jufolge bel Unfällen der Geschädigte eine erböhte Gewähr für die Erfüllung der ihm entstandenen Entschädigungs⸗ anspräche besitzt. Ein unmlttelbarer Zwang zur Versicherungs⸗ nahme gegenüber den Automobilhaltern erscheint entbehrlich. Die Ein⸗ führung eines solchen Zwanges unterliegt auch erheblichen Bedenken. Er könnte nur in der Weise berwirklicht werden, daß die polizeiliche 36 nn eines Automobilz jum Betriebe von dem Nachweise der

aftpflichtversicherung abhängig gemacht. wird. Allein, abgesehen davon, daß eine solche Maßregel keinerlei Gewähr für die Fortdauer des Versicherungsverhältnisses bieten könnte, würde sie auch die Automobilhalter in eine derartige Abbängigkelt von den Versicherungs- gesellschaften bringen, daß die Versicherungs nehmer die Bedingungen der Gesellschaften wahllos annehmen müßten.

Diese Nachteile vermeidet der vielfach erörterte Voischlag, die sämtlichen Automobilhalter zu einer Zwangegenossenschaft ju ver- einigen, die den geschädigten Dritten als alleiniger Träger der Haft- pflicht gegenübersteht, sich dafür aber an das schuldige Mitglied im Regreßwege halten kann Auch diesem Vorschlage kann jedoch mindestens ur Zeit nicht näher getreten worden. Als Haupt⸗ vorjug der Ginrichtung wird es angesehen, daß dem Geschädigten ein jederzeit bekannter Schuldner auch in solchen Fällen gegenüberstehen wärde, in denen es dem Aastifter des Schadens gelungen ist, sich seiner Fest llellung durch die Flucht ju entziehen. Dieser Gesichtspunkt verliert indessen, wie schon erwähnt, seit der Durchführung einer einheitlichen Kennzeichnung der Kraftfahrjeuge mehr und mehr an Bedeutung. Die Zabl der Fälle, in denen der Halter des Fahrieugs nicht ermittelt wurde, betrug im Sommerhalbjahr 1996 noch 12,4 00 aller Unfälle, ist aber im ersten Viertel des Jahres 1308 bereits auf 4.4 zurück- gegangen. Vor allem stehen der Einrichtung einer Zwangs. genossenschaft bedeutende technische Schwierigkeiten entgegen. Bei der Neuheit des Verkehrsmittels fehlt es zunächst noch an genügenden statistischen Unterlagen für die Biüdung der Gefahrenklafsen und die Berechnung der Beiträge; auch für die Einbeziehung der aus⸗ ländischen Automobile, die am inländischen Verkehre teilnehmen, ist eine befriedigende Lösung nicht gefunden. Eine Zwangegenossen⸗ schaft. die sich uber das ganze Reichsgebiet erstrecken müßle, würde außerdem einen so umfangreichen Verwaltungs apparat erfo dern, daß die damit verbundenen Weiterungen und Kosten im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand des Automobilwesens kaum im richtigen Ver- hältnisse ju dem Natzen der Eimichtung stehen und die Mitglieder über Gebühr belasten würden, jumal diesen die Kosten der Privat. versicherung für die inen aus dem Räggriffgrechte der Genossenschaft erwachsenden Grsatzverbindlichkeiten doch nicht erspart blieben. In den Kreisen der Interesse ten wird gegen den Voischlag zudem das gewichtige Bedenken erhoben, daß bei Einführung der Zwangsgenossen= schaft die vorsichtigen und tüchtigen Fahrer für die leichtsinnigen und untauglichen autzukommen haben würden, und daß das Bewußtsein

iervon nur dazu beitragen könnte, die Sorglosigkeit des weniger gewissenhafen Teiles der Fahrer ju vermehren. Die Frage der Zwangsgenossenschaft ist jedenfalls noch nicht reif zur Enlscheidung. Soll dem Bedärfnisse nach einem baldigen Eingreifen der Gesetz⸗ ebung entsprochen werden, so kann junächst nur auf dem Wege der

rschärfung der Haftpflicht des einzelnen Automonilhalters vor—⸗ gegangen werden. Die mit der Einzel haftpflicht gemachten Er. fahrungen werden dann die nötige Grundlage bieten, um ein Urteil

über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer Zwangsgenossen

schaft zu gewinnen.

Etatistik und Volkswirtschaft.

Deutsche Seefischereistatistik für Mai 1908.

Den Gewichtsmengen sind die Stückmengen juzurechnen, sodaß die angegebenen Werte sich auf beide beniehen.

Seetiere und davon gewonnene Erjeugnisse

Nordseegebiet )

Mengen erner k Stück

Wert 6 g

ferner Stück

Ostseegebiet Mengen

Wert

Schellfisch, w mie,, i,, LV. V. Sorte Weißlinge. Isländer .. ohne nähere

Bezeich⸗ mug;

Kabliau, . mittel, klein Dorschh . Islãnder ..

Kabliau, ohne nähere

Scholle (Gold⸗ butt, Butt), groß, mittel an, lebend... ohne nãhere Bezeich⸗ nung ... Knurrhahn Seeschwalbe) Petermann (roter Knurrhahn) Petermann, . Köhler und

Rot junge, groß, mittel Rotzunge, klein n eilbutt ... Cen. , mittel, klein Steinbutt (Turbhot), eh mittel K— ohne nãhere Bezeich· nung... Glattbutt Cle h sro

Zander. Secht (Fluß⸗ hecht). ...

Seekarpfen ..

Blei (Brassen) Scharhe (Eliesche) .. Schlei .... Hering... Sprotte

(Breitling) .

Seeteufel Seehase ... Makrele. . ornhecht. Meerforelle Eachsforelle) Plötz (Rot⸗

Weißfisch . .

Verschiedene (Gemengñsche)

1270 892

1006407

I. Fische.

49 069 109511 237 834

125 234 S03 301

1

568 916 278 041 119374

365 012 162 943 S0 304

101 922 80 253 236 781

15 993 38 976

5119 658

ö11 286 130 604 46 435 77 009

207 678 12543 1642 40 740

10 409 4525

34042 17 531

S6 170

26 425 26 427 43 947 138 259 13 941 78 427

111

118 3068 45 476

14826 58 789

48 333 16490 15 182

32 868 24196 125 588

gi zon 3 666

2 860 10 8789

1112 95

34 968 10 983 15845 9 20

93 512 7709 6 532

31 532

26724 8 678

57 39 17 295

41792 75

2736

73 6291 120 1119

. 106 is

4685 214 400 8 115 085 11463

246 529 176

1934

132 422 3010

3 347 20 212 1209 1400

1500

230 090

76 23 269

19178

2s ho

39 930

2 663 390 3235

60 120

3 220

60 000 39 000

21 939

18 103 458 34

72 ds 1 891 560 107

70 10s 337 35 di

972 82 65 321

3 855 166 75 5 oss

7 bos 365

4155

48 588 2 966

563 14418 db0

3 46535 900

21

jzusammen

Seegranat .

Krabben. ummer ... schenkrebse .

Austern ....

7273 310

33 323 1 260 0a9

II. Schaltie re.

sss 263 599

79 3 2 8 927

243 70 208

198

S0l

445

25853026 g 355 436 749 573

jusammen

Seehunde

4128 m 264 337 21 279

71 895

II. Andere Seetiere.

10901

jusammen

. 44

1090

.

Seetiere und davon gewonnene Grzeugnisse .

Nordseegebiet DOstseegebiet Mengen Wert ferner

Stũckł 16

II. Erzeugnisse von Seetieren. 126 1228 sB— 143 020 38 610

143 146 . ö. 2 2 4 1080

2649337 21255 71857 40 Is 1 D 360 S332 1 2566 545 28530369 355 496 746 5

jus. NM R 680 793 104652 1 343 S872 28553066 9 356 496 749 691 Nord und Ostseegebiet A490 691

GSesamtwert 2 093563

) Die Angaben von zwei Fischversteigerern stehen noch aus.

Berlin, den 18. Juni 1908.

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

aolar... . 3

mlfammen

hierju II. .

Zur Arbeiterbewegung.

In den letzten Tagen fanden in Berlin Verhandlungen zwischen dem Aasschuß des Verbandes deutscher Lederwarenindustriel ler ind Vertretern der Portefeuille, und Sattlergewerkschaft statt. An den Verhandlungen nabmen, der Vosf. Ztg. zufolge, Irbeiter⸗ und Arbeitgeberdelegierte aus Berlin, Offenbach Frank⸗ furt a. M. und Stuttgart teil. In der Berliner Kofferbranche war zer seitherige Vertrag bereits am 30. April abgelaufen und für die Fincuerung ein Schiedsspruch des Einigungsamts in Berlin

d

keien und der gleichmäßige Ablauf des neuen Vertrages auf den 35. Juni 1911 mit den übrigen Verträgen nicht vorgesehen war. Im Übrigen lag ein Schiedespruch vor, den das Einigungsamt in Dffenbach einftimmig gefälit batte. Dieser Schiedsspruch hatte alle sfreitigen Punkte zum Gegenstand und überließ es den Parteien, en Hand dieser Entscheidung, über deren Annahme oder Ablehnung sie sich bis zum 0. Juni entschließen. müßten, neue Verträge abzuschließen. Der Schiedsspruch des Offenbacher Einigungsamts wurde bei den Berliner Verhandlungen zur Grundlage gemacht, und es ist gelungen, bis auf die Frage der Berliner Kofferbranche, volle Einigung ju erzielen. Die seitherigen Verträge sind mit geringen Abänderungen auf drei Jahre verlängert, die Mindest⸗ löbre für Ausgelernte und Lehrmädchen etwas erhöht und die Frage der Mitnahme von Arbeit nach Hause geregelt. Ueber diesen Schiedsspruch hinaus haben die Fabrikanten noch eine weitere Feine Lohnerböhung für die Löhne bis zu 25 66 vom 1. Januar 1308 und eine folche vom 1. Januar 1999 an zugestanden. Zur Regelung der Frage der Berliner Kofferbrarche wurde don einem Berliner Lederwarenfabrikanten ein Vergleichs vorschlag unter Widerspruch des Fabrikantenvertreters der Foffer⸗

kranche dahingehend gemacht und von der Versammlung ange-

nommen, daß der - Schiedsspruch des Berliner Einigungsamts für diese Branche von den Arbeltgebern zu genehmigen, aber von den Arbeitnehmern der gewünschte Ablauf des neuen Vertrags auf den 30. Juni 19811 zu gewäbren sei. Den Arbeitgebern und Arbeit nehmern der Berliner Kofferbranche wurde offen gehalten, der Eini= ung nach nochmaliger Verhandlung nachträglich beizutreten, und es eht zu hoffen, daß dies geschieht und damit der bereits sechs Wochen kauernde Streik in dieser allerdings nicht großen Branche ein Ende findet. Das Ginigungswerk muß selbstverftändlich noch von den Generalversammlungen sowohl auf der Arbeitnehmer wie auf der Arbeitgeberseite in Berlin, Offendach⸗Frankfurt a. M. und Stuttgart genehmigt werden. .

In Offenbach haben die Fabrikanten den Schiedsspruch in— jwischen angenommen. .

In Bielefeld haben, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, 120 Manrer und Handlanger die Arbeit niedergelegt; sie verlangen Erhöhung dez Stundenlohns auf 40 4. .

In Ham burg haben die Schuh machergesellen das Tarif⸗ 6 der Innung abgelehnt; der langjährige Streik dauert so fort.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Jus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts “, Nr. 25 vom 17. Juni 1908.)

Pe st.

Türkei. In Bagdad sind vom 27. bis 28. Mai 4 Personen an der Pest erkrankt und 5 gestorben. .

Aus Jam bo sind in der Zeit vom 14. bis 28. Mai 2 Todes⸗ fälle von Fordem an Pest erkrankten Personen bekannt geworden.

Unter Sudanesen, welche aus Jambo kamen, wunde in Djedda ein Pestfall feftgestellt und durch die bakteriologische Untersuchung be⸗ stätigt. Die erforderlichen Mtaßnahmen sind getroffen worden.

Aegypten. Vom 30. Mai bis 6. Juni, sind 43 Personen an der Pest erkrankt (und 19 gestorben), davon 2 (2) in Alexandrien, 18 G) in Fayum, 1 in Assiut und 1 (1) in Manfalut der Prob. Afstut, 1 (I) in Fachn und 1 in Beni Majax der Prov. Minieb, A Ul) in Tantah der Prov. Garbieh, 1 in Benha und 7 (2) in Tukh der Prov. Galiubieh und 6 ( in Senores.

Straits Setttementz. In Singapore ist am 9. 10. und T2. Mai je ein Pestfall vorgekommen; jwzi davon betrafen Re gierungsärzte, die sich die Krankheit bei der Untersuchung der Leiche einer an Pest verstorbenen Person zugejogen hatten. .

Japan. Im Verwaltungsbezirk Osaka sind vom 5. April bis 9. Nai 16 15dlich verlaufene Pestfälle vorgekommen, davon im Stadtbezirk Osaka 13. . ;

Eile. In Valparaiso sind vom 26. Märi bis jum 4. April 32 Pefffälle vorgekommen, von denen 16 tödlich verliefen. Bis zum 27. April haben noch 3 weitere Erkrankungen stattgefunden.

Rach einer Mitteilung vom 27. April sind auch aus Anto⸗ fa gasta“ neue Pestfälle gemeldet worden. In 5 Tagen des April wunden dort davon 12 festg⸗ftellt, 25 Personen wurden wegen der Seuche im Lazarett behandelt, wozu noch zahlreiche vor der Behörde . gehaltene Erkrankungen kamen. Ferner herrschte die Pest

n Taltal. Pest und Cbolera.

Britisch-Ostindien. In Kalkutta starben vom 3. bis 3. Mai 34 Perfonen an der Pest und 166 an der Cholera, in dulmein vom 19. April bis 9. Mai 56 und 2.

Cbolera. Im Quarantänelager in Suakim ist bei einer 26 jährigen Pilgern am 5. Mal Cbolerg festgestellt worden. In 2 weiteren verdächtigen Fällen wurden spezifische Choleravibrionen nicht gefunden. Die Kranken sind isoliert worden.

Pocken.

Deutsches Reich. Für die Woche vom J bis 13. Juni ist ie 1 Pockenerkrankung äus Schönhorst (Kreis Marienburg, Rag. Bei. Danzig und aus Wriezen (Kreis Oberbarnim, Reg. Bez. Poizdam), ir die Vorwoche nachträglich noch 1 Fall aus Breslau gemeldet worden.

Aegypten.

gefällt worden, der jedoch von den Fabrikanten der Kofferbranche ab⸗ gelehnt wurde, weil die ibnen zugemuteten Lohnerhöhungen zu hoch

ö k Vom 31. Mai bis 6. Juni 1 Erkrankung in alizien.

Japan. Von den bis jum 10. April im Hiogo⸗Ver⸗ waltungsbezirk an Pocken Erkrankten find in der Zeit bis zum 2. Mai in Kobe-Hiogs 47, im übrigen Higgobenrk 51. verstorhen. Vom 5. April bis 8. Mai kamen in der Stadt Osaka 337 Ex⸗ krankungen und 371 Todesfälle, im übrigen Verwaltungsbenrk Osaka 133 und 75 an Pocken vor.

Im Laufe des April wurden aus Moji, Nagasaki, Schimonoseki und dem Kreise Onga dei Moft 62 Erkrankungen an den Pocken gemeldet.

Fleckfieber.

Oesterreich. Vom 31. Mai bis 6. Juni in Galizien 111 Erkrankungen, darunter J in der Stadt Lemberg.

Typhöse Fieber.

Rußland. In die Krankenhäuser der Stadt Kiew sind in der Zeit vom 8. bis 31. Mai wegen Rückfallfieber 870, wegen Fleckfieber 104, wegen Unterleibstvpbus 18 Personen auf genommen worden. Ueber die Zahl der in Privathäusern verpflegten Kranken fehlen jzuverlässige Angaben.

Genickstarr e.

Preußen. In der Woche vom 31. Mai big 6. Juni sind 27 Erkrankungen (und 12 Todesfälle) angeieigt worden in folgenden Regierungsbezirken (und Kreisen! Landegpolijeibezirk Berlin 1 (1) Berlin, Reg Bez. Aachen 2 Aachen Stadt, Aachen Land je 1], Arnsberg 5 (3) Bochum Land, Dortmund Land je 11), Gelsenkirchen Stadt, Hagen Stadt je 1, Hattingen 161). Bres lau 1 2) Breslau Stadt (CQ), Neumarkt I, Brom berg 1 Kolmar i. P Cöln 1 C.) ICöln Stadt 1, Mülheim a. Rh Land (1M, Düuüsseldorf 8 ) Duis⸗ burg, Essen Stadt je 1, Essen Land 3, Mörs (), Remscheid 1, Ruhrort Land 2], Lüneburg 1 ö Münster 2 () Borken], Oppeln 2 (1) IPleß, Ratiber Land je 1, Zabrze (DI, Posen 1 [1Schmiegell, Trier ? () Merzig 1, Saarbrücken (I), Trier Stadt 1 (0.

Verschiedene Krankbeiten.

Pocken: Konstantinopel (18. bis 24. Mai) 7, London 1, Moskau 12, Kalkutta (3. bis 8. Mai) 16 Todesfälle; Paris 3, Warschau (Krankenhäͤuser) 4 Erkrankungen; Varijellen: Budapest 28, New Vork 144, Wien 88 Erkrankungen; Fleckfie ber: Moskau 1. Warschau 5 Todesfälle; Budapest 2. Warschau (Krankenhäuser) 13 Erkrankungen; Rückfallfieber: Moskau 24 Todesfälle; Ge= nickstarre: Belfast (31. Mai bis 6. Juni) 2, Glasgow 1. Kon- stantinopel (18. bis 24. Mai) 2, London 1, New Jork 9, Swansea GI. Mai bis 6. Jun 4. Wien 1 Todes fälle; Gdinburg 1, New Vork 12 Erkrankungen; Tollwut: Moskau, Rom je 1 Todes- fall; Biß verletzungen durch tollwutverdächtige Tiere: Reg ⸗Bez. Oppeln 15 Erkrankungen; Milibrand Reg; Berirke Cassel, Liegnitz je 1 Erkrankung; Influenza; Berlin 2, Budapest, Kopenhagen je i, London, Moskau je . New Aok? Rom, Warschau, Wien je 1 Todesfälle. Mehr als ein Zehntel aller Ge⸗ storbenen starb an Mafern und Röteln Durchschnitt aller deutschen Berichtgorte 1895 1904; 1,ö100j0): in Altenessen, Linden, Recklinghausen, Rom, Erkrankungen kamen zur Anieige im Reg. Bez. Pofen 94, in Nürnberg 72, Hamburg 168. Budapest 107, Kohen⸗ hagen 89, New Jork 1555, Paris 43, Prag 27, Warschau (Kranken häuser) 692; ferner wurden Erkrankungen gemeldet an Scharlach in Beilin 34, in den Reg. Bezirken Arngberg 122, Oppeln 116, in Hamburg 69, Budaprst 52, Edinburg 27, London (Krankenhäuser) 291, New Jork 1053, Paris 269, Wien 80; desgl. an Diphtherie und Krupp in Berlin 68, Breslau 22. Lübeck 31, Kopenhagen 32, London (Krankenhäuser) 8s, New Jork 397, Paris 47, Wien 77 desgl. an Keuchhusten in Nürnberg 21, Kopenhagen 25, New NVort 24, Wien 78; desgl. an Typhus in Christiania 25, New York 32, Paris 34.

Handel und Gewerbe.

Nach der Wochen übersicht der Reichsbank vom 15. Juni 1908 betrugen (4 und im Vergleich zur Vorwoche):

Aktiva: 19808 1907 1906

Metallbestand (der t 6 60 Bestand an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde oder an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 S berechnet) 1077 170 000 954 134 0990 1023 412 000

( 60 270 000 0 7421 00) (4 25 ls 00)

Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen. 68 331 000 S6 718 000 38 769 000 4 1225 ooo) ( 1012000) 4 18998000)

Bestand an Noten anderer Banken 26 105 000 22 830000 23 6283 000 4 6939 000 (4 4551 000) 4 7579 000) Bestand an Wechseln 918 204000 993 451000 Sl 658 000 =. ( 31 179 009 ( 9300000) (4 29 032 000) Bestand an Lombard⸗

forderungen ; 73 543 000 S3 10 000 b 7 243 000 5104009 6 14776 000 * Bestand an Effekten 24 429 000 40 554 000 41 948 000 . ( II 632 00 (— 7 248 000) (4 30 000 000)

Bestand an sonstigen

Art wen .*. , go 152 oo? 86 264 000 161 441 O00 * S o Gh (C- 14 σά «·¶ ¶· p ju œc/ r Passiva:

das Grundkapital der Reservefonds.

180 000 000 180 000 000 (unverãndert) (unverãndert) 64 814 000 64 814 000 (unverändert) (un ve rãndert)

1380 302 000 1 369 895 000

180 000 009

64 814 000 (unverãndert) der Betrag der um⸗ 1276 509 000

laufenden Noten.

die sonstigen täglich fälligen Verbind⸗ lichkeiten. «

die sonstigen Passtna 412 135 000 389 678 000 4 1101000 C 1254000) *

710 683 000 623 4740009 646 887 000

29 888 000 63 000)

(Aus den im Reichs amt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )

Konzessionierung von Armeekonservenfabriken in Rumänien.

In dem rumänischen Monitorul ofleial ist kürgich ein Gesetz, betreffend die Konzesstonjerung von Fabriken zur Herstellung der für die Armee nötigen Konserven, vom 1/14. Mai 1908 veröffentlicht worden. Nach diesem Gesetze wird das dortige Kriegsministerium ermächtigt, die Einrichtung einer oder mehrerer Fabriken zur Her⸗ stellung der von der Armee benötigten Konserven ju gestatten. Die De ner der Konzession beträgt 25 Jahre.

Der Konzefsionär oder die Konzessionäre sind verpflichtet, eine oder mehrere Fabriken mit den neuesten Maschinen und nach den bewãhrtesten Nahrungekonseiven für die Armer nach den bestehenden Mustern des Kriegsministeriums einzurichten.

332 000)

sundberãnderij ist um die Erlau nis eingekommen, das

hl O2 00 - 21 487 00) - 11637 00) straßenbahnen nach Ciudad Lineal und Chamartin de la Rosa elek- trischen Betrieb einzuführen.

S5 dos boo) C Ji 3 Ooσ) .E ĩba dr Go)

städtischen Kanalisations systems, Anbringung von Wasserhähnen zum Besprengen der Straßen usw.

ethoden der modernen Industrie zur Herstellung von auf der Strecke Carsnñena Zaragoza bis Daroca (Provini

24

Die einn tãgliche Leistungsfähigkeit der Fabrik oder der Fabriken soll sich für jede Art auf 10 000 Rationen Konserven

aufen.

s 83 Gesetz bestimmt u. a. ferner, di r Fabrik oder die Fabriken für die Zeit der Konzession von allen Staats, Distrikts und Kom⸗ munalabgaben, aber nur im Verhältnis zu den dem Staate ge⸗ lieferten Mengen befreit werden. Im gleichen Verhältnis bleiben g der erftmaligen Einfuhr jollfrei die Maschinen und aus dem Aus lande für Verpackung zwecke eingeführten Rohmaterialien. so lange man diese nicht im Lande findet, wie Weißblech, mn Blei, Kaut⸗ schul, Wachspapier. Was die Nährmittelprodukte anbelangt, wie Fleisch, Gemüse, Fett, Zucker und andere Produkte jeder Art, die es im Lande gibt, so ist der Konzessionär verpflichtet, sich damit im Lande ju versorgen.

Bei der Neuschaffung der gedachten Anlagen dürfte daber das Ausland nur soweit in Frage kommen, als es sich um das Betriebe personal und die Lieferung von Maschinen sowie von Rohmaterialien zu Verpackung jwecken handelt.

Dem Vernehmen nach soll der bekannte rumänische Großgrund⸗ besitzer Fürst Stirbey der erste Anwärter auf eine derartige Konzession sein. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Bukarest)

Einfubr über den Hafen Piräus im Jahre 1807.

Die Einfuhr über den Hafen Piräus, die zwei Drittel des gesamten Imports nach Griechenland umfaßt, zeigte nach der von der inter— nationalen Finanzkommission aufgestellten Statistik in den wichtigften Waren während des Jahres 1907 (und 1906) nachstehende Werte in

Drachmen: Büffel, Ochsen, Kühe 596 458 (590 490) Schafe und Ziegen

jeden Alters 1050 o (1111128) Stockfische 676714 (592 2233) Fisch, gesalzen oder in Lake, geräuchert usw. 1 545 970 Heringe 941 820 Fische, sogen. Aenoz Eyrrychia, Stör. Hum mer 98 071 Weizen und Mengkorn, in Körnern 27 102 080 (27257 827) Andere Getreidearten in Körnern 1 153 164 (1459 723) Reis 1100572 073 554) Hülsenfrüchte aller Art 399 665 (369294) Kaffee 1774 137 1651 0993) Bauboli 3 934589 Zucker 1586185 (1472 005) Leder 734 432 (146531) Baumwollen˖ garn 240 665 (340 03) Nähgarn 231 305 (204 407) Rohe baumwollene Gewebe, nicht besonders genannt 251 515 (305 662) Gebleichte baumwollene Gewebe, nicht besonders genannt 771 183 (852 808) Baumwollengewebe aus gefärbtem Garn 3 336 006 (2437 163) Samte, Strumpfbänder, Bänder usw. 689131 (867154) Wollengewebe, richt besonders genannt 804779 (819 874 Wollengewebe, deren Kette oder Schuß überwiegend oder ganz aus Baumwolle besteht 2089 018 (1213 447) Seidene Spitzen und Blonden, Fransen A4 500 955) Seidene Stickereien 132 650 (112200) Seidener Samt und Plüũsch aus Seide 19 045 (40 185) Seidengewebe, nicht besonders genannt 43 545 (65 500) Seidengewebe, die noch andere sichtbare Gespinst⸗ fäden enthalten 83 685 (66 4890) Porzellan 106 450 (118 256) Glaswaren 303 807 (359 749) Maschinen und Geräte 1 590 264 ( 5890 763) Einfache Eisenwaren 2155 839 C2 975 sd) Sösch-, Druck., Brief⸗, Schreib- und Zeichenvapier 1719 438 (1 720 180) -— Einschlagpapier 528 545 (552 646) Schwefel 185 835 (231 049.

Marokko.

Durchfübrung der die marokkanischen Zollämter be⸗ treffenden Bestim mungen des Kapitels V der General⸗ akte von Algeciras. Nach einer Mitteilung der marokkanischen . sollen die Bestimmungen des Kapitels V der Generalakte von Algeciras (Deutsches Handels ⸗Archiv 1997 1 S. 16) vom 1. Juli d. J. an durchgeführt werden. Es handelt sich namentlich um die Bestimmung, wonach Kapitäne von aus dem Auslande oder von Marokko kommenden Handelsschiffen innerhalb 24 Stunden nach ihrer von der Sanitätsbehörde erfolgten Zulassung in einen marokkanischen Hafen eine genaue Abschrift des Schifftz⸗ manifestes, enthaltend die Angabe der Art und des Ursprungelandes der Ladung, Zeichen und Nummern der Kolll usw., bei dem Zollamte des Ortes ju hinterlegen haben (Art. 77 und 79) sowie ferner um die Bestimmung, wonach bei Verzollung bon eingeführten oder für die Ausfuhr bestimmten Waren der Empfänger oder Absender eine Erklärung über Art, Beschaffenheit, Gewicht, Zahl, Maß und Wert der Waren sowie über Art, Zeichen und Nummern der sie enthaltenden Umschließungen bei dem Zollamt abzugeben hat (Art. 82). (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Gesandtschaft in Tanger.)

Ausschreibungen.

Lieferung von Fahrkartenkartons für die K. K. Staatsbabndirektion Wien. Es bandelt sich um den Bedarf fur 1909. Verhandlung 1. Juli 1808, 12 Uhr. Näheres bei der er⸗ wähnten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.

Spanien. Der Bau und Betrieb einer Eisenbabn jwischen Larida und dem internationalen Tunnel an der fpanischfranzösischen Grenze, der am 6. Mai d. J. vergeben werden sollte, wird durch die Direccisn general de Obras publicas

in Madrid erneut ausgeschrieben, da die erste Ausschreibung ergebnislos

verlaufen ift. Neuer Verhandlunggtermin: 11. August 1308, 12 Uhr. Die Bedingungen bleiben dieselben. Staatliche Subvention: 60 000 Pesetaz pro Kilometer. Kaution: 3 725 698, 70 Pesetas. (Gaceta de Madrid.)

Absatzgelegenbeit für Badeeinrichtungen, Flaschen füllapparate usw. nach Spanien. I) Francisco Beneito Mayor in Almeida de Savage (Provinz Burgos) bat die Berechti⸗ gung erworben, auf seinem Mineralquellen enthaltenden Besitztum eine öffentliche Heilanstalt für Trink⸗ und Badekuren zu errichten.

2) Antonio 16 Ministral in 8 (Provinz Cadij)

asser der Mineralquellen von Fuente del Torreon de Marmol auf Flaschen zu ziehen und in den Verkehr zu bringen.

Absatzgelegenbeit für elektretechnisches Material nach Spanien. Der Direktor der Gesellschaft La Madrilena de Urbanijacisn“ ist um die Erlaubnis eingekommen, auf den Dampf

Absatzgelegenheit für Kanaglisationsmaterial u] w. nach Oviedo (Spanienz Die Stadt Oviedo hat beschlossen, eine Anleihe von 570 009 Pesetas aufjunehmen jum Ausbau des Verbesserung des Straßenpflasters,

Absatzgelegenheit für Materialien, Maschinen usm. zum Bau von Wasserwerken in Spanien. Der General- direktor der öffentlichen Arbeiten (Director de Obras Ppählicas in Madrid) veröffentlicht das Vorprojekt zum Bau des Wasserwerkes don Nabamuño (Provinz Salamanca). Die Arbeiten besteben in der Anlage von Stauwerken und eines Kanals zur Bewässerung von 556 ha Ackerland und der Lieferung von Wasserkraft für die Fabriken in Béjar. Der Kostenanschlag beträgt 688 826, 94 Pesetas.

Absatzgelegenheit für Eisenbabnmagterial in Spanien. In Granada hat sich eine Gesellschaft mit einem Kapital von Io0 050 Pesetas gebildet, um die Vorstudien zum Bau einer Se⸗ kundärbahn von Granada nach Motril ju machen. Näheres dürfte

bei dem Mitgliede des Arbeitsausschufses Herrn Juan Ramon La

ChiFeg in Granada zu erfahren sein. 3. . Die „Sociedad Catalana general de Orédito- ist um die Er. laubnss eingekommen, eine Sekundärbabn von der Station Cariñena

Zaragoza) ju bauen. Die Direceion general de Obras püblicas