1908 / 144 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Nach Schluß des Rechnungs jahres werden die Kostenanteile durch den Regierungepräsidenten, für den Landespolizeibezik Berlin durch den Polijeipräͤsidenten, auf Grund des Jahresabschluffes endgültig festgesetzt.

on die endgültige Festsetzung binnen einer Ausschlußfrift von vier Wochen angefochten, so beschließt der Bezirksausschuß, für den Tandespolijeibejirk Berlin der Bezirksausschuß Berlin. Gegen den Beschluß findet binnen einer Ausschlußfrist von jwei Wochen Klage beim Oberverwaltungegericht statt.

§ 38.

Die Bestimmungen dieses Gesetzes inden keine Anwendung:

IN auf diejenigen Gemeinden der Provinz Hannover, in denen die Drtspolijeiwerwaltung durch die Landräte geführt wird;

2) auf diejenigen Gemeinden der Provinz Posen, welche bin⸗ sichtlich der örtlichen Polijeiverwaltung den Distiiktskommissaren unterste ben; .

3) auf diejenigen Gemeinden in der Umgebung von Potsdam, in denen einzelne Zweige der Orts polijeiverwaltung Staats beamten über- tragen sind.

§ 8. .

Die bestehenden Verträge über die Hergabe von Grundstücken und Gebäuden jur Benutzung für die Königliche Ortspolijeiverwaltung werden durch dieses Geseßz nicht berührt. .

Dagegen wird der jwischen der vormaligen Kurhessischen Staats-

Anlage zu 5 2.

1

regierung und der Stadt Cassel abgeschloffene Vertrag vom 28. Ok- tober / 8. Nodember 1830 wegen des von dieser Stadtgemeinde ju ent- richtenden Beitrags ju den Kosten der staatlichen Polijeiverwal tung gegen Gewährung einer einmaligen Abfindung von 4 Millionen Mark aus der Staats kasse hierdurch ö

Dieses Gesetz teilt vom 1. Anil 1808 ab in Kraft, für diejenigen Gemeinden jedoch, in welchen am 31. März 1808 die örtliche Polizei⸗ verwaltung ganz oder tei e von einer Königlichen Behörde geführt worden ift, dom 1. 1779 2

6 16 ; Der Minister dess ganern ift mit der Ausführung dieses Gesetzes

beauftragt. Urkundlich unter Unserer r Unterschrift nsiegel.

und beigedrucktem Königlichen Gegeben Berlin im Schloß, den 3. Juni 1968. ( . 8.) Wilhelm.

Fürst von low. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. i von Rheinbaben. von Einem. Delb rũck. Beseler. Breitenbach. von Arnim.

von Moltke. Holle. Sydow.

Zu sammenstellung der Werte

der von den Königlichen Polizeiverwaltungen benutzten, dem Staate und den Gemeinden gehörigen Gebäude und Inventarien stücke.

3 .

5 .

6 7

Die Polijeidienstgebäude und dazu gehörigen Grundstücke befinden sich

im Eigentume des Staates

im Eigentume der Stadtgemeinde

Polizei verwaltung

und haben gegenwärtig

einen Gebãudewert don

einen Inventarien⸗ wert von

6 6

einen einen Gebãäudewert Inventarien⸗ don wert von 6

einen Gesamtwert von 66

einen GSesamtwert von

11573569 209 8235 425 377

379 300 762 094

88 2590 S32 889 272 300 643 760 154 566

1119319 652 00 31 500

Charlottenburg Rirdorf Schõneberg Königsberg Dang Pot? dam Stettin Posen

res lau Magdeburg Kiel

CO COσ C21 OM δu - C 0 —‚è2

Frankfurt a. M. Wiesbaden Koblenj

510 283 450 1251 6989

406 009 40262 52 518 60 000 64 427 58 521

5351 738 085 14000 18 500 64 900 48 009 2331897 75 135

4700

2120 10000 52 084

5847

122 400

3660

13 000

41048335

SSS SIIIIISSIIZIIII

82 0 2 O0

1311111 ᷓFES‚ - ISA IR 18S8EI 311111 838 8 883

*

13483 61

Verordnung, betreffend die Errichtung eines Rheinschiffahrts⸗ gerichts in Crefeld.

Vom 8. Juni 1908.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund des z 1 des Gesetzes vom 8. März 1979, betreffend die Rheinschiffahrtsgerichte (Gesetzsamml. S. 129) und in Abänderung des 3 L der Verordnung, be— treffend die Sitze und Bezirke der Rheinschiffahrtsgerichte, vom 1. September 1879 (Gesetzsamml. S. 600), was folgt: Einziger Paragraph.

Das Amtsgericht in Crefeld wird vom 1. Juli 1908 ab als Rbeinschiffabrtsgerickt für seinen Bezirk und den zum Amtagerichts⸗ benlrk Uerdingen gebörigen Teil des Crefelder Rheinbafens bestellt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Infiegel.

Gegeben Neues Palais, den 8. Juni 1908.

L. S) Wilhelm.

Fürfst von Bülow. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Freiherr von Rheinbaben. von Einem.

Delbrück. Beseler. Breitenbach. von Arnim.

von Moltke. Holle. Sydow.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Regierungsrat Loesener aus Oppeln ist vom 1. Juli d. J. ab zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung worden.

Justizministerium.

Dem Senatsprãsidenten bei dem Oberlandesgericht, Ge⸗ heimen Oberjustizrat Dr. Mac Lean in Königsberg i. Pr. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

Versetzt sind: der Amtsgerichtsrat Frese in Laasphe nach Castrop und der Amtsrichter Murau in Mewe nach Thorn.

Dem Notar, Justizrat Albert Hoefer in Finsterwalde ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt erteilt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Justizrat Fen sch bei dem Amtsgericht in Wriezen, Dr. Hermann Goldschmidt bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt a. M, Dr. Po hl in Homberg bei dem Amtsgericht in Mörs und Dr. Vol quardsen bei dem Amtggericht in Loitz. . .

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Dr. Kruchen vom Landgericht L in Berlin bei dem Kammergericht, Karl Krüger vom Landgericht II bei dem Landgericht I in Berlin, Meyerheim aus Hohen⸗ limburg bei dem Amtsgericht in Herzberg a. 5, Dr. Pohl aus Somberg b. Mörs bei dem Amtsgericht in Iserlohn, die Gericktsaffesforen Dr. Elbers und Dr. Geiß dei dem Landgericht in Hannover, Gelinek bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Meeri Steinbeck bei dem Amtsgericht in Kaukehmen, der frühere Gerichts assessor, Knappschaftsdirektor Köhne in Bochum bei dem Landgericht daselbst und der

1286716

Regierungsbezirk Koblenz ernannt

5 427 680

)* 0

2 8

Hfcßhern i hesfische Regierungs assessor Dr. Goldschmidt

bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Frankfurt a. M.

Der Erste Staatsanwalt, Geheime Justizrat Muhle in Altona, die Amtsgerichtsräte Struzyna in Breslau und Weber in Adelnau, der Amtsrichter Zenthoefer in Guben, der Rechtsanwalt, Justizrat Rohrer in Lötzen und der Rechts⸗ anwalt Rudolf Jacoby in Danzig sind gestorben.

Die von . ab zur Ausgabe gelangende Nummer 28 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 10 906 das Polizeikostengesetz, vom 3. Juni 1908, und unter

Nr. 10 904 die Verordnung, betreffend die Errichtung eines Rheinschiffahrtsgerichts in Crefeld, vom 8. Juni 1908.

Berlin W., den 19. Juni 1908.

Königliches Irren n,, růũ er.

Abgereist:

der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Richter, mit Urlaub.

Aichtamtliches.

Deuntsches Reich.

Pren ßen. Berlin, 20. Juni.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben gestern im hiesigen Königlichen Schlosse den neuernannten amerikanischen Botschafter Mr. Dr. Hill empfangen.

In der am 19. Juni 1908 unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretãrs des Innern Dr. von Bethmann Hollweg ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde den Ausschußanträgen zu dem Entwurfe von Vorschriften, be⸗ treffend den Verkehr mit Essigsäure, zu der Vorlage, betreffend die Unfallversichezung der Seefischer, zu der Vorlage, be— treffend Aenderungen verschiedener Bestimmungen über die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau, und zu dem Antrage des König⸗ reichs Sachsen, betreffend Gestattung des Feilbietens von Jungbier im Umherziehen innerhalb des amtshauptmannschaft— lichen Bezirks und der Stadt Leipzig, die Zustimmung erteilt. Die Reichstagsbeschlüßsse vom 26. April d. J. zu Petitionen um Aufhebung der Fahrkartensteuer und Einführung einer Steuer auf Zündhölzer sowie, betreffend die zweite Haager Friedenskonferenz, wurden dem Reichskanzler überwiesen. Dem Fa ef des Reichstags vom 8. Januar d. J, betreffend die Einführung von Handelsinspektoren, und dem Antrage Württem⸗

bergs, betreffend die Aenderung der Verordnung über den Be⸗

I

trieb von Bäckereien und Konditoreien, wurde keine Folge ge⸗ geben. Beigetreten wurde den Ausschußanträgen zu dem 8 frage des Königreichs Sachsen, betreffend die Verleihung der im 3 1049 der Gewerbeordnung bezeichneten Rechte an den Verband der Barbier⸗ Friseur⸗ und Perückenmacherinnungen für das Königreich Sachsen (Landesverband Sachsen). Endlich wurde über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bun desrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll= und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

In der Zeit vom 1. April 1908 bis zum Schlusse des Monats Mai sind, nach dem „Zentralblatt für das Deutsche Reich“, folgende Einnahmen des Deutschen Reichs an Zöllen, Steuern und Gebühren abzüglich der Ausfuhrvergütungen usw.,, sowie Einnahmen der Reichs-Post⸗ und Telegraphen verwaltung und der Reichseisenbahnverwaltung zur Anschreibung gelangt:

olle 95 409 980 6 (gegen das Vorjahr 13 02 863 66, Tabalsteuer 1521 285 6 (— 907 66), Zigaretten steuer 2637 736 6 C WVö 877 S6), Zuckersteuer 2 053 830 6 (— 150 0907 6), Salzsteuer 7577 489 6 167 592 6), Branntweinsteuer: aà. Maischbottichsteuer 422 880 6 (— 200 236 S6), b. Verbrauchsabgabe und Zuschlag 21 399 435 6. (— 18359 800 S6), e. Brenn⸗ steuer 724519 6 (— 568 637 s6), Schaumweinsteuer 902 334 6 (— 69491 S6), Brausteuer 3314 257 6 ( 511 193 6), Uebergangsabgabe von Bier 768 401 6 (= 79 510 S), Spielkartenstempel A3 651 S6 (— 2010 6, Wechselstempelsteuer 2 824 261 66 (— 23 457 6), Reicht⸗ stempelabgaben: J. Ueberweisungssteuern: A von Wertpapieren 3 812491 66 (— 4221 016 66), B. von Kauf⸗ und sonstigen Anschaffungsgeschãften 1 698763 s6 (— 285 775 66), C. von Lotterielosen: a. für Staatslotterien 5 557 354 ( 6648456 s6), b. für Privatlotterien 1 871947 2 818 (66), IH. Reichseigene Steuern: A. von Fracht⸗ urkunden 2 245 507 S (4 188417 6), B. von Personen⸗ fahrkarten 2136 919 66 ( 311815 S6), C. von Er⸗ laubniskarten für Kraftfahrzeuge 269 103 6 (4 84 483 6, D. von Vergütungen an Mitglieder von Aufsichtsräten 1182310 6 ( 419563 6), Erbschaftssteuer 3 80 567 ( 459426 S). Statistische Gebühr 243 420 4 9083 6), Reichs ⸗Post⸗ M ösS8 300 6 ( 3814 654 (6), 19 377 000 s6 ( 871 000 6).

Die zur Reichskasse gelangte Isteinnahme abzüglig der n n,, usw. und der Verwaltungskosten be trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen: Zölle 2 M00 S810 4 II 257 673 6), Tabaksteuer 1 694 153 S ( 174 605 6),

igarettensteuer 2 680 536 S C 689 855 66), Zucker- steuer A 490206 S (4 2239556 S), Salzsteuer 9 671 646 S (— 258 849 S6), Branntweinsteuer: a. Maisch⸗ bottichsteuer 30 521 s6 CC 119392 S6), b. Verbrauch abgabe und Zuschlag 21 596 734 66 ( 521 721 6), c. Brenn- steuer 724519 6 (— 568637 66), Schaumweinsteuer 594 882 6 33596 6), Brausteuer und Uebergang abgabe von Bier 6719 658 6 ( 189 301 6), Spielkarter⸗ stempel 347 965 6 (4 3296 S6), Wechselstempelstener 2 824. 2651 16 (— 23457 ) Reichsstempelabgaben IJ. U&eberweisungssteuern: A, von Wertpapieren 3736 153 4 ( 4136 596 6), B. von Kauf⸗ und sonstigen Anschaffunge⸗ geschäften 1 664498 6 (— A9 S808 f), C. von Lotterie losen: a. für Staatslotterien 5 557 354 s6 (4 664 846 4 b. für Privatlotterien 1 847 680 S (— 203 347 4 IH. Reichseigene Steuern: A von Frachturkunden 2 20 598 4 ( 184650 S6), B. von Personenfahrkarten 2 094210 4 ( 305578 66), C. von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeug 263 721 s6 ( 82793 66), D. von Vergütungen an M lieder von Aufsichtsräten 1 1158 694 6 (— 440570 4 Erbschaftssteuer 3 080567 66 (— 459 426 Æ), Statistiser Gebühr 243 420 6 (— 9083 ).

und . enbahnverwaltung

Reichsei

Die im Reichseisenbahnamt bearbeitete Uebersichte— karte der Eisenbahnen Deutschlands in 6 Bläner nebst dem zugehörigen Verzeichnis der deutschen Eiser— bahnstationen und ihrer Verwaltungen ist in nens Auflage erschienen. Ferner ist die Sammlung von Ueber⸗ sichtsplänen wichtiger Abzweigungsstationen der Eifenbahnen Deutschlands neubearbeitet. Die Karte nest Verzeichnis ist zum Preise von S, die Sammlung von Uebg— sichtsplänen zum Preise von 1 6 durch den Buchhande Verlag von Max Pasch, Kõniglichem Hofbuchdrucker, Berlin S Ritterstraße 50) zu beziehen.

Der Großherzoglich badische Gesandte, Wirkliche Geheim Rat Graf von Berckheim hat Berlin verlassen. Währe seiner Abwesenheit führt der Großherzoglich badische Bere mächtigte zum Bundesrat, Wirkliche 22 Rat Scherer die Geschäfte der Gesandtschaft.

Laut Meldung des W. T. B.“ ist vorgestern in Hankau eingetroffen und be nach Nganking zu gehen.

M. S. Iltis sichtigt ũbermorzg

S ab

In der Zweiten und Dritten Beilage zur heutigen Numer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ wird die vom Rei eisenbahnamt aufgestellte tahellarische Uebersicht der Sm triebsergebnisse deutscher Eisenbahnen für da Monat Mai 19608 veröffentlicht, auf die am Donnerstag dieser Stelle auszüglich hingewiesen worden ist.

Samburg. Seine, Majestät der Kaiser und. König. W. T. B.“ zufolge, gestern abend von Hannover über Ge und Lüneburg in Hamburg eingetroffen und hat Sich Bord der „Hohenzollern“ eingeschifft.

De sterreich⸗ Ungarn.

Im österreichischen Abgeordnetenhause stand gestern die Fortsetzung der Beratung des Budgets auf der Tagesordnung. .

Im Verlaufe der Debatte betonte, W. T. B. zufolge, der Abg. Funke, es wäre im Interesse des nationalen Friedens gelegen, denn in Böhmen auch die administratide Trennung durchgefũhrt wärde. Die Deutschen seien immer zur nationalen Verständigung bereit, nut müßten die Tschechen das verroftete Rüstzeug des böhmt= schen Staatarechts in dir Rumpelkammer werfen und ihre Auffaffung on der Einheit und Unteilbarkeit Böhmens in moderne Anschauungen umsetzen. ö. . Gegen Schluß der Sitzung beantwortete der Unterrichts⸗ minister Dr. Marchet die Interpellationen, betreffend die angeblichen Aeußerungen des Kaisers über die Hochschulvorgänge. . ; Der Minister erklaͤrte, er sei grundsätzlich außer ftande, über den Inbalt der Aenßerungen Aufklärung ju geben, stehe andererseits aber icht an, der Wahrheit gemäß zu konstatieren, daß die Bemerkungen des Kaiferg bielleicht an einen oder anderen Vorgang der letzten Zeit anknuüpften, bestimmt aber weder gegen die Rektoren überhaupt, noch auch gegen die unter voller Zustimmung des Ministers gefaßten Be= schräss- der Rektorenkonferenz siz richteten. Ez sei daher zur Be—= unruhigung der Oeffentlichkeit oder der interessierten Personen eine Veranlass ang absolut nicht gegeben.

Frankreich.

In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkamm er stand die Interpellation über Marokko zur Erörterung.

Zu Beginn der Debatte fragte der Abg. Gervais sonalradikal) ob die Regierung der von der Kammer schon so oft gebilligten Politit treu bleibe, welches die Weisungen für den General d Amade seien und ob die Regierung fortfahre, die Algeciragakte als Grundlage des franjösischen Vorgebens zu beobachten. Gervaig empfahl, nach dem Bericht des W. T. B.“. Neutralitãt jwischen Abdul Asis und Mulay Hafid. Der Abg. Deschanel (Republikaner) erklärte hierauf, Frankreich mäüsse sich bewußt bleiben, daß es Abdul Asis sei, der die Algeciras alte im Namen Marokkos gezeichnet habe. Europa könne einen Sultan, den Marokko die Freibeit habe, sich selbst ju wäblen, nur anerkennen, wenn dieser die Algectrasakte unterschreibe. Der Redner schloß, Frankreich kämpfe seit 1834 um seine Stellung am Mittelmeer. In dem neuen Frankreich, welches es sich dort geschaffen babe, müffe es sich der Zugänge versichern; dies sei der Grund seines sebr begrenzten Vorgehens.

Nachdem der Abg. Jaur s ebenfalls um Bekanntgabe der dem General d' Amade gegebenen Weisungen gebeten hatte, verlas der Minister des Aenßern Pichon die d Amade er⸗ teilten Instruktion en.

Die FIaftruktionen konstatieren junächst die Verwicklungen, die durch das Auftreten Mulay Hafids verursacht worden sind, der daz baupt ächlichste Hindernis für die Pazifikation der Schauja bildet. Sie erkennen sodann an, daß durch das entschiedene Vorgeben d Amadeg dieses Gebiet gesänbert worden sei, und erklären schließlich, daß es sich jetzt darum handele, in der Schauja das normale Regime wieder herzustellen, die Ordnung und die Achtung vor der Autorität durch Verstäckung der Macht der lokalen Behörden wieder jur Geltung zu bringen und der Anarchie ein Ende ju berelten. Wir jählen darauf, heißt es weiter, daß diese Ergebnisse nächstens erreicht werden, wir sind entschlossen, die Okkupation auftechtjuerhalten und sie erst aufzugeben, sobald wir uns zurücksiehen können, ohne daß die allgemeine Sicherheit gefährdet wird und wofern nicht neue Verwicklungen eintreten, welche die Lage ver⸗ schärfen und uns jwingen würden, zurückjukehren. Deshalb muß man den Eingeborenen beibringen, daß sie sich selbst um Ordnung, Frieden und Sicherheit kümmern müssen.! Die Instruktionen stellen dann fest, daß die an den Hauptvunkten des Schaujagebietes aufge⸗ stellten Posten die Grundlage für etwaige Operationen bilden, für die lokale Sicherbeit sorgen sollen und die Stützpunkte bilden werden für die marokkanischen Elemente der Polijei. „Den scherifischen Auto⸗ ritãten werden wir so zeigen, daß wir eine direkte Einmischung ver⸗ meiden wollen und daß wir auf die Mitarbeit der von dem Machsen erwählten Anführer rechnen, denen man noch einheimische Kräfte beiordnen wird. Diese Kräfte sollen junächst aushilfsweise der⸗ wendet werden und jwar nach Möglichkeit in den an der Peri- pherie gelegenen Posten. Sobald dieser Organit mus genügende Garantien bieten wird, werden wir ihn sich selbft überlassen. Ein Mittel zur Wiederberstellung friedlicher Verhältnisse ist die Entfaltung einer ärntlichen Hilfstätigkeit. Das Endziel der Bemühungen des Generals d Amade soll die Schaffung sicherer Zustände durch die Wiedereinsetzung der Ortsbebörden sein. Wir dütfen hoffen, daß unsere Aufgabe, die völlige Ruhe in dem Lande wiederherzuftellen, in kurjer Zeit gelöst sein wird, sodaß es der gemäß der Algecirasakte einjurichlenden Polijei möglich sein wird, ihren Dienst zu versehen. Dann werden wir unsere Intervention beendigen können.“

Hiernach verlas Pichon die Instruktionen, die der General Lyauten am 19. Mai d. J. von der Regierung erhalten hatte. Diese sind kurz folgende:

Zur Durchführung der framzöfisch⸗marokkanischen Vereinbarungen don 18901 und 18907 wird der General Lvautey jum Oberkommissar ernannt, um gemeinsam mit dem Oberkommissar des Machsen die Beschlũsse der beiden Regierungen auszuführen. Das Vorgehen der franjösischen Truppen in der Grenzregion hängt von den fran zösisch marokka⸗ nischen Abmachungen ab und wird bestimmt durch die Unterdrückung der gegen Algier gerichteten Angriffe. Die Abmachungen begreifen in sich die Anerkennung des Machsen im Westen von Algier, die Integrität des scherifischen Reiches und Frankreichs Verpflichtung, vor⸗ lonmenden Falles den Sultan ju unterstũtzen, seine Macht über die Stämme zu sichern, und bejwecken schließlich, die früheren normalen Bejiehungen und den Handelsverkehr her- 1ustellen. Die Zusammenarbeit beider Regierungen geschiebt mittels einer gemischten Kommission, die alle Grenjfragen regelt. Frankreich allem hat das Recht, dem Machsen in der Jnstruktisn der Polizeitruppen zur Seite ju stehen, insbesondere in der Ebene von Udschda und Trifa mit ständigen Abteilungen. Frankreich hat nicht die Absicht, die Kosten der Pajifinterung des Grenjgebiets durch franjösische Truppen sicherzustellen. Die Ein- richtung der gemischten Polijei bleibt die Grundlage des Vorgehens. Die Jastraktionen erwähnen ferner die Besetzung von Ueschda, die Unterdrückung der Beni Snassen, Nie Auffstellung von Nilitãrposten gegen die Wiederkehr solcher Angriffe und die Zöchtigung der Harka des Mulay Lhassen. Der Machsen har keine Ginwendung erhoben‘, beißt es jum Schluß, (denn wir haben nur unsere Rechte gewahrt und sind der Ansicht, daß die Pazsifizierung des Grenilandes nur durch die Wiedereinsetzung der einhelmischen Behörden, die im Eindernebmen mit ung handeln, geschehen kann. Die Aktion des Generals Lvautey muß dem Machsen unsere Lovalität und unsere Mäßigung beweisen und die Nätzlichkeit der Mitwirkung, die wir ihm dersprochen haben. Die Abnon soll auch im Einklang mit Jonnart und Regnault darchgesührt werden.“

Nachdem der Minister noch mitgeteilt hatte, daß die dem Beneral d' Amade erteilten Instruktionen den Signatarmächten der Algecirasakte notifiziert worden seien, konstatierte der Abg. Jaur üs mit Befriedigung, daß die gn mit Bestimmi⸗ heit den vorübergehenden Charakter des Vorgehens in Marokko bestätigt habe, und fuhr dann fort:

Er glaube aber, die Regierung gebe in der Schätzung ihrer recht. lichen Verpflichtungen gegen Abdul Asis ju weit und fie täusche sich äber die verschiedenen Machtmittel der beiden Sultane. Alle, mit Ausnahme der franjössschen Diplomatie, jähen in Abdul Aste einen Gefallenen, und Frankreich babe es erreicht, daß mit Mulay Hafid

das einige Mꝛrokko ihm entgegenstehe. Hafid habe Fes, El Kfar und Tetuan besetzt und werde bald unweit der Kuüste sein und Frankeeich die ernstesten Probleme stellen. Frankreich wolle leidenschaftlich den Frieden, es würde aber niemandem auch nur den geringsten Ginfluß auf die Freiheit seiner Entschlüfse, weder in seinen inneren Angelegenheiten, noch in seinen äußeren, noch auf die Wahl seiner Allianjen einräumen. Als Jaurss diese Anspielungen auf Interventionen fremder Mächte machte, rief Pichon energisch, auch nicht ein einziges Mal habe irgend eine Macht Frankreich gesagt, daß es die Algecirasakte über- schreite. Niemals babe irgend wer von Frankreich die soeben an⸗ gedeuteten Versicherungen derlangt. PYichon schloß, es bieße den n ,. der Regierung schlecht kennen, wenn man glaube, sie ätte es zu ähnlichen Ermahnungen kommen lassen können. Jaur s fügte hinzu. in einer volitischen Korrespondenz sei von einer deutschen Note die Rede gewesen, in der angefragt worden sei, ob Frankreich seine Truppen zurücksiehen würde. Zwei Tage später habe der Botschafter Cambon den deutschen Staatssekretär von Schön besucht. Ich verlange

nur Gines für Frankreich“, rief Jaurs z, und das ist, daß in Zukunft das

Traurige dieser zufällig zusammenfallenden Ereignisse vermieden werde“. Der Minifter Pichon erwiderte hierauf: Herr Jaureg, ich weiß nicht, wer Sie dazu ermächtigte, im Namen Deutschlands ju sprechen, wie Sie es tun.

über eine Sprache, J Jaurss erwiderte, dieselben Gerüchte seien von

anderen beunruhigten Deputierten verhreitet worden, werde er allein angegriffen? Darauf fuhr er in Rede fort und schloß mit der Bemerkung, daß keine Notwendigkeit bestehe, Abdul Asis, dessen Herrschaft nur n

welche die Ihrige

von Algeciras nicht ju überschreiten, um die politische Atmosphäre,

die ohnehin so gespannt sei, nicht noch mehr ju gefährden. (Pichon

wollte reden, wurde aber durch den Lärm auf der äußersten Linken

daran gehindert, wo die Abgeordneten, trotz der Bitten Jaurés', mit ) Der Präsident Brisson bemerkte, der Ausdruck des Minifters des Aeußern habe seinen Gedanken über schritten, denn niemand in der Kammer spreche in einem anderen

den Pultdeckeln schlugen.)

Namen als in dem Frankreichs. Pichon stimmte der Erklärung des

Kammerpräsidenten bei und fügte hinzu, niemals habe der Vertreter

einer fremden Macht eine Sprache geführt, wie sie Jaurèz im Sinne habe. Die Instruktionen für die Generale d' Amade und Lyautey seien vollkommen unabhängig gegeben worden, ohne daß ein Druck irgend welcher Art, von wem auch immer, ausgeübt worden sei. Der Minister fügte hinzu, er habe Guropa immer regelmäßig benach⸗ richtigt, denn Frankreich werde sich nicht von den Mächten absondern, mit denen es Verträge jur Wiederherftellung der Ordnung abgeschlossen babe. Ueber die im Parlament angekündigten Grenzen sei man nicht hinausgegangen. Unsere Aktion sagte Pichon, ist eine pro⸗ visorische, sie nützt uns sowobl wie ganz Europa“. Sodann be⸗ dauerte der Minister die Angriffe auf den General d Amade und die Truppen und lobte ihren Mut, ihre Mannes zucht und ibre Menschlichleit. Sobald günsthe Verhältnifse für eine allmählich Räumung Marokkos vorliegen würden, werde man sie benutzen. Der Minister jäblte hierauf die Wobltaten auf, die den Hafenstädten durch die französisch⸗spanische Aktion erwiesen und allen Furopãerkolonien zugute gekommen seien. Wir haben“, erklärte Pichon, ‚den in Algeciras offiziell erhaltenen Auftrag loyal erfüllt. Dank der geschaffenen Sicherheit kann Europa in einem Lande Handel treiben, das ehedem der Anarchie preisgegeben war. Wir haben den Dank Europas verdient. Wenn wir aus Maroklo zurückgehen, werden wir geordnete ö. hinterlassen. In seinen weiteren Aus führungen sagte Pichon: Abdul Asis ist noch immer der einzige legi⸗ time Sultan von Marokko, bei ihm sind unsere Vertreter beglaubigt. Die Abgeordaeten Hafids wurden nirgends in den Kanzleien empfangen. Wenn die Marokkaner Abdul Asis verlassen haben, so ist diez nicht aus dem Grunde gescheben, weil er sich für Frankreich bloßgestellt, sondern weil er vor Europa versprochen hatte, Reformen durchjufübren. Solange Mulay Hafid den heiligen Krieg gegen die Europäer auf seine Fahne schreibt, solange wird er von Europa nicht anerkannt werden können. Hafid eder jeder andere müßte vor seiner An- erkennung alle Verträge Marokkos mit Frankreich oder Europa unter⸗ jeichnen. Niemals hatte Frankreich die Mission, dem Sultan von Marokko die Investitur ju erteilen. Das gebührt allen Signatar⸗ mächten der Algecirasakte. Keine Macht kann allein handeln. Die Lage in Marokko ist die beste. Unsere Politik ist weit davon ent fernt, den allgemeinen Frieden zu gefährden, ju dem Frankreich mehr beijutragen weiß als irgend jemand und für den wir mit einer von Tag zu Tag größeren Hingebung tätig find. Wir verfolgen eine Politik der Vorsicht und der Aufrichtigkeit und bitten um die Billigung der Kammer.“

Nach einer Einwendung des Abgeordneten Denis Cochin, der der Befürchtung Ausdruck gab, daß Frankreich zu schwach gewesen sei, indem es Mulay Hafid habe Fes ein⸗ nehmen lassen, obwohl es früher Abdul Asis unterstützt habe, wurde zur Abstimmung über eine von der Regierung gebilligte Tagesordnung geschritten, in welcher der Regierung das Ver—⸗ trauen ausgesprochen wird, ohne Einmischung in die inneren Angelegenheiten Marokkos und in Uebereinstimmung mit der Algecirasakte die Rechte und die Würde Frankreichs in Marokko zu wahren. Die Kammer nahm die Tagesordnung mit 323 gegen 117 Stimmen bei 116 Stimmenthaltungen an.

Nu ßsland.

In der vorgestrigen Sitzung der Duma lag der Etat des Volksaufklärungsministeriums zur Beratung vor.

Der Referent der Schulbil dung kom mission Professor Kapustin wies nach dem Bericht des W. T. B.‘ auf die hohe Bedeutung eines richtig organisierten Schulwesens für sämtliche Schichten der russischen Bevölkerung bin und trat für möglichfte Vermehrung der Mittel des Volksauftlärungsministeriums ein. Der Präsident der Schulbildungs⸗˖ kommission Professor von Anrer (Oktobrift) bekannte sich als ent⸗ schiedenen Gegner der revolutionären Studentenorganisationen, die deutlich einen berbrecherischen Anstrich bekämen; doch könne er die Schuld an diesem Umstande nicht ausschließlich der Jugend bei⸗ messen. Der Redner verlangte die alademische Autonomie unter einer vernünftig organisierten Kontrolle durch die Regierung und schloß unter stürmischem Beifall des Zentrums und der Rechten mit dem Hinweis auf den gesunden, nicht vor- eingenommenen Patriotismus und Nationalftol, den die Schulen aller Kategorien nach Ansicht der Fraktion der Oltobristen den Schülern anerjiehen müßten. Der Abg. Samislowski (äußerste Rechte) beschrieb die nicht nur der studierenden Jugend, soadern auch bäufig der Universitätsbehörden sich bemächtigende revolutionäre Be⸗ wegung an den höheren Lehranstalten und erklärte, die vollständige Auzrottung der Politik an den Lehranstalten sei die notwendige Vor⸗ bedingung zu einer erfolgreichen Eröffnung der Universitäten.

Italien.

In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer fragte der Abg. Galli, ob Italien an dem Prinzip der Nicht⸗ intervention in die inneren marokkanischen An⸗ gelegenheiten auch für den Fall festhalten wolle, daß Mulay Hafid irgend einen ga besetzen würde.

Nach dem Bericht des W. T. B. erwiderte der Unterstaate⸗, sekretãt des . Pompilj, daß es den Anschein habe, als ob Mulay Hafid auf dem e sei, sich eine vorherrschende * zu er⸗ werben. Der Unterstaatssektetär erinnerte daran, daß Italien in Marokko weder eigene Plãne noch besendere Interessen verfolge. Italien beschränke sich darauf, die Rechte auszuüben und die Pflichten zu erfüllen, die es als Unterjeichnerin der Akte von Algeciras besitzt. Der Unter- staatesekretr fügte hinzu, daß die beiden Mächte, die wegen ibrer geograpbischen Lage gegenüber von Marokko sowie wegen der be⸗ sonderen Bedeutung ihrer Beziehungen zu diesem Lande von den

Niemals führten dessen Vertreter mir gegen rechtfertigen würde!. jwanzig warum seiner

b J noch einer Ruine gleiche, fernerhin ju stützen, und beschwor den Minister des Aeußern, die Atte *

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Mächten mit einem besonderen Mandat betraut worden seien, stets mit vollkommener Lovalität vorgingen und daß man keine Ursache habe, daran ju jweifeln, daß ibre Haltung auch in Zukunft die gleiche sein werde Die kärjlichen Erklärungen Pichons seien dafür eine Bũrgschaft.

Der Konflikt mit den Vertretern der Presse ist beigelegt. Die Kommission der Journalisten ist gestern früh vom Kammerpräsidenten empfangen worden und hat bei dieser Gelegenheit anerkannt, daß der Präsident in der vorgestrigen Sitzung die Rechte der Presse vollkommen einwandfrei gewahrt habe. Sie lud deshalb die Kollegen ein, auf die Pressetribũne zurückzukehren, welcher Aufforderung diese nachkamen. San⸗ ti ni hat infolge des Zwischenfalls dem Abg. Barzilai seine Zeugen geschickt. ö

; . Schweiz.

Der Nationalrat hat den Antrag auf Einführung eines Bundesmonopols für den Handel mit Getreide und Mehl, „W. T. B.“ zufolge, ohne Wider⸗ spruch für erheblich erklärt, nachdem der Bundesrat sich mit dem Antrag einverfstanden erklärt hatte.

Türkei.

Infolge des fortgesetzten Verlangens der Pforte hat, laut Meldung des „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbureaus“, die griechische Regierung eingewilligt, den : griechischen. Konsul Zulumis von Samos abzuberufen.

Bulgarien.

Durch einen gestern erschienenen Erlaß des Fürsten 3 „W. T. B. zufolge, die Sobranje zu einer kurzen außer⸗ ordentlichen Tagung für den W. Juni einberufen.

Amerika.

Der Republikanische Kon vent hat, W. T. B.“ zu— folge, gestern das Kongreßmitglied James Sherman zum Kandidaten für die Vizepräsidentschaft nominiert und sich darauf vertagt.

Der Nachfolger Tafts als Staatssekretär des Krieges wird, obiger Quelle zufolge, Luke Wright von Tennessee, der früher Botschafter in Tokio war.

Afien.

Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ herrscht infolge der Gerüchte über Unruhen in Urmia und über ein Vorrücken türkischer Truppen gegen Salmas in Täbris starke Gäãhrung

Amtlich wird gemeldet, daß die nach Padang auf Ja va gesandten Verstärkungen einen Nachtangriff bei Kapetanam in Nieder-⸗Padang abgeschlagen haben, ohne einen Verlust zu erleiden. Von den Angreifern wurden sechs getötetzund einer verwundet.

Afrika.

Wie das „Reutersche Bureau“ aus Tanger erfährt, machte sich gestern unter den Eingeborenen große Erregung infolge des Gerüchts geltend, daß die Franzosen landen wollten, um für den Fall, daß Mulay Hafid zum Sultan proklamiert würde, den Ausbruch von Unruhen zu verhindern. Auch die marokkanischen Behörden zogen alle Streitkräfte von außerhalb für den Sicherheitsdienst in der Stadt zusammen. Die Mann⸗ schaften sind mit Extramunition versehen und mit besonderen Instruktionen, über die nichts Näheres bekannt ist. Die Ge⸗ birgsbewohner protestierten energisch gegen die Erbauung von Polizeikasernen und gegen das Aufstellen von Wachen in den Vorstädten, deren sofortige Zurückziehung sie fordern.

Dem, Matin“ wird hierzu gemeldet, daß die Gegner des Sul⸗ tans Abdul Asis den Plan gefaßt hatten, bei dem gestrigen Gottes⸗ dienst in der großen Moschee in Tanger Mulay Hafid zum Sultan ausrufen zu lassen, indem sie in dem Gebet für den Herrscher den Namen Abdul Asis durch Mulay Hafid er⸗ setzen wollten. Der Machsen, der rechtzeitig von diesem Plan in Kenntnis gesetzt worden sei, habe die Führer der Hafidisten festnehmen lassen. Durch ein starkes Aufgebot von Geheim⸗ agenten und 2 in und vor der Moschee sei die Proklamierung Mulay Hafids zum Sultan verhindert worden. Es sei dies aber ein Ereignis, auf das man sich jeden Augen⸗ blick gefaßt machen müsse.

Der franzöͤsische Konsul in Casablanca berichtet, W. T. B. zufolge, daß die Shragna und andere Stämme in der Gegend von Marrakesch verschiedene Zusammenstöße mit Hafidischen Truppen hatten, bei denen diese geschlagen wurden.

Parlamentarische Nachrichten.

Das Mitglied des Hauses der Abgeordneten Ritter⸗ gutsbesitzer Hirt in Kammerau (Kr. Schweidnitz),, Vertreter des Stadt⸗ und Landkreises Schweidnitz und des Kreises Striegau im Regierungsbezirk Breslau (kons.), ist, nach einer Meldung des ‚W. T. B.“, heute gestorben.

Nr. 28 des Zentralblatts für das Deutsche Reich“, berausgegeben im Reichzamt deg Innern, vom 19 8. M. bat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Entlassung; Einnehung eines Konsulatz. 2) Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Deutschen Reichs für die Zeit vom 1. April 1908 bis Ende Mai 1908. 3) Post⸗ und Telegraphenwesen: Abänderung der Tele- graphenordnung vom 16. Juni 1994. 4) Zoll und Steuerwesen: Vereinbarung jwischen dem Deutschen Reiche und Belgien, betr. die zollfreie Zulafsung von Warenmuftern; Erlaß des Frachturkunden⸗ stempels aus Billigkeitarücksichten. 5) Polijeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Verkehrsanstalten.

Das schwedische Postwesen im Fahre 18035.

Die schwedische Poslverwaltung hat vor einiger Zeit einen Bericht äber ihre Geschäfts führung im Jahre 18065 herausgegeben, der zugleich einen Ueberblick über die Entwicklung der einzelnen Dienstjweige im vorangegangenen Jahriehnt gewährt. Bei den mannigfachen Be- ziehungen geistiger und wirtschaftlicher Art, die jwischen dem Deutschen Reiche und Schweden bestehen, bietet der Bericht auch für ung viel des Beachtengzwerten. Das „Archiv für Post und Telegraphien ver⸗