Franko e n, Betra g ,
XV bis 3 250 bis 3
Denutscher
Bestimmungsland. Taran n Fans, T T
Bestimmungsland.
Dani, Be ö 59 ee, 36 . 60) Goldkũ - ö
. 55 land.
8 Italien mit S Marino 68 an einschl Formesg (In . Jarvan. Sachalin (Karafuto . 70G Karolinen, Marianen, 1 2 iautschon (Schutzgebiet). k Torea wie nach Japan. a (õfterr. Postanst.). 4 — KJ nremburg. Macao. ö
ichsanzeiger
1.
n,, ortugal: a. ũ. Hamb. od. Brem.
b. über Frankreich u. Spanien ortugiesisch⸗Suinea ortugiefisch⸗ Indien
— . J odefia
Rußland a. euroyäisches mit
Finnland und Kaukasien.
1 4
Salomon⸗Inseln (brit 1
T* cis do d& o r 0 , , .
—2 3
eO -=- - S e de e ==.
S Do
= DN N N ——
181 8813
Königlich Preußi 119 T bis 1000 A . — . Der Sezugspreis betrãgt niertehahrlich Z * 0 4. .
Srten; E. 14 eis Sooo n 1835 ; 83 4 Alle Rostanstalten nehmen Kestellung an; für Kerlin außer ö 2 de,
24
do deo do do do Ch
er Staatsanzeiger.
3
Insertions preis fur den Raum einer Eruczeile 30 . Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Arutschen Reichs anzeiger nan Königlich Errußischen Staats anzeigerz
Berlin SV., Wilhelmftraße Nr. 32.
— —
D.
2 — 8
—
C e C cœ co st
, 9 6 Dringende Pakete , den Fohtanstalten und ritungs speditnre fer Selbstabhole- auch dir Expedition 8SW., Wilhelmstraße Nr. 22
Einzelne Rummern kosten 285 .
6 —
29 4
ierre und Miquelon. St. Thomas und Principe Sarawak (Borneo)... 1 e Senegal und Ober⸗Senegal⸗ Niger w
12 F und R bis Ho 4 nach best. Orten. Nach dem Frz. Sudan nur gewöhnliche Pakete, .
* 2 —
Taxe gül nur bis Dakar. 125) Nach Selgr und Schabaß Tage 1 „, sonst 1 6 20 53. R bis 00 ; R bis So) M; E. nach Po orten. 129 F bis 400 M 127 Pur nach best. Orten; E.
18) W bis 00 S6; E nach S. Geb. von
ga, G, , God dsn, GR,
pr M
10 deo do deo de o de Cn de Co do u cu do deo C C do CοMπω.
8ST 0 2
* 7*
— —— — —
84 8 2 —
Berlin, Domerstag, den 2. Juli, Abends. 1908.
*
ro ce Col C dM T do do
Radagaskar mit Nosst⸗ 8s
33 S2 60
1 Marocco deutsche u. frz. Pã. MRarshall⸗Juseln.. Martinique
Sa) Mauritanien
ö Mauritius
894 * 2 —
e 9 ——
t bis SoM Mp, nach Tetuan deutjch. Pa. bis 0 16, n. best.
Seiterbef. ab Jaluit f. st zu sorgen. 6.
(aber England bis 00 1
S5) Nur nach best. Drten. S3 WV bis S0 p; N bis & p; E. S7) Nur nach best. Drten; N und N biz 40 S nach best. Orten; E. S) N dis 400 91 N bis 2400 10 9) N bis S0 J ss) Kosten für Beförderung Colon⸗Panama vom Empfänger zu zahlen. 989 W dis Soo M; N bis 0 S; E. 85) N und XN bis 400 6 985) V und X bis 400 M . 987 W bis 400 M nach best. Drten; R bis 400 * 1 S N bis 2100 M außer nach Nord⸗ Nigeria. 89) X unbegrenzt; R bis Soo 100 Sei Sendungen mit Bargeld nur 1301⸗Inh⸗Erkl. N unbegrenzt; R bis oo; E. Dringende Pakete mit Fischlaich und Ein⸗
—
ð Mexiko 86) Montenegro 8 88 Ratal mit Amatongaland und leg ,, 3 eu⸗Cgledonien. 30 Reue Hebriden mit Banks und Santa Cruz Inseln. 3h Reu⸗Fundlandd 82 Ren ⸗ Seeland mit Insel reg Cook · usw. Inseln 3) Nicaragua . 34 Riederlan de 35 Riederl. Antillen 6 Niederl. Guyana (Surinam) 37 Riederl. Indien üb. Niederl. mwmat deutschen Poftd. w nn,, 985 Rorwegen ũ Dãnem. u. Schwed. iber Hamburg 8 mal wöchentl) 100 gesterreich⸗ Ungarn mit k 101) Oranjefluß⸗Kolonie
C «, O M C - O G. ow o or- & et- o- ee - & de s, = — 2 **
do d RάJ6eꝑ do ce —
do 0
C.
,
deo de C00 d,
8 —
IL 60 bis
160 bis 2 = bis
2 V bis
SCG Qs ee e ee! de e ce =. ; LEsSSsSs ses 8 28 do t R06ðeo t- K- Cοωλ‚ων,
2 * 8
— 2
.
OO. — 8 — D *
Seychellen⸗Inseln Siam H Sierra Leone Spanien, Festland. ; Balearen (nur best. Orte) Spanische Befitzungen: Canarische Insel n Niederlassung im Bus. v. Guinea Straits Settlementsu Sabuan Tahiti m. Gambier usw. Inseln I 1 1342) Tonga⸗Inseln. 135) Transvaal! 135 Tripolis (Afrika). 137 Türkei: a. CGonstantingpel, Smornag. b. Beirut, Jaffa, Jerusalem . o. J Desterreichische Postãmter 3 Y Agentur. des QDesterr. Elovd? d. Türkische Postanstalten. 138 Tunis wd 139) Uruguay. 140 Venezuela. KJ 1115 Verein. Staaten v. Amerita Verm. d. Postv. d. Verein. St. b. d. Verm. v. Spediteuren 142) Zanzibar mit Insel Pemba
SS C, OM. D CO HU c .
.
& O 0 . rr rr gag , al
ü CG σδλ‚' ̃ M 9
ä, R g.
7 97
2
f. schreibpakete zulãssig. F. Tele
Allgemeines. 1 Die Länge eines Tarwortes in offener Sprache ist auf 15 Buchstaben oder auf 5 Ziffern feñtgesegt. Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm: im Stadtverkehr 30 Pf, im übrigen Inlandsverkehr 50 Pf, im Dertehr nach dem Auslande 50 P5 (Ausnahme: im Derkehr nach Großbritannien ünd Irland So Pf). Die Telegrammgebühren sind im voraus zu entrichten. Durch ö nicht teilbare Pfemnigbeträge sind bis auf solcke zu erhöhen Soweit im Berkehr mit dem Auslande mehrere Befõrderungs wege sich darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten oder gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Dege find bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. 33 ; .
2) Interpunttionszeichen, Sindestriche und Apostrophe werden nicht gezählt; Punkte, Komma, Sindestriche und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer. =
3) Für dringende Telegramme — w —, Dringend, d. s. solche, welche bei der Beförderung und Bestellung den Dorang vor den übrigen Priwattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Dꝛingende Telegramme sind nach den mit — D * bezeichneten Landern zuläffig.
4 Im Verkehr innerhalb Deutschlands wird für das voraus zubezahlende Antwortztelegramm —FEF— Antwort bezahlt, die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Dörtern berechnet. Bird eine dringende Antwort verlangt, so ist — FL zu seren. Soll eine andere Bortzahl vorauäbezahlt werden, so ist dies bejonders anzugeben, 3. S. — EP CQ—. Im Verkehr mit dem Auslande ift die Zahl der für das Antwortstelegramm vorausbezahlten Börter in jedem Fall bejonders anzugeben, 3. S. — ** 5—
5) Für die Bergleichung eines Telegramms — IC, Vergleichung, ist ein Diertel der Gebühr für das gewöhnliche Telegramm von gleicher Dortzahl zu entrichten. .
6. 6 3 die , Empfangsanzeige —C— Empfangsanzeige, ist die Gebühr eines auf demselben Rege zu befördernden gewöhnlichen Telegramms von 5 Dörtern unter Berücksichtigung der Mindeftgebühr zu entrichten: für die dringende telegrarhijche Emy fsangsanzeige — CL— , Dringende Empfangsanzeige, erhöht fich diese Gebühr auf das Dreifache, Für eine briefliche Emyfangsanzeige — CP—, Empfangsanzeige mittels Post, find 0 Pf. im voraus zu entrichten. Für briefliche Empfangz anzeigen des inne ren Verkehrs ermäßigt fich die Gebühr auf W Pf. . . .
7 Bei der Aufgabe eines auf Berlangen des Absenders nachzusendenden Telegramms — Fs—, Nachsenden, ist die volle Gebühr nur für die erste BSefsrderungsstrecke zu erheben; die Gebühr für die weiteren Seförderungsstreken hat der Empfänger zu zahlen. — Telegramme, welche auf Serlangen des Empfängers nachgesandt werden, sind mit Rserpsdis de (Nachgesandt von) zu bezeichnen. Der Antragste ler hat sich zur Nachzahlung der Gebühren zu verpflichten für den Fall, daß sie vom Empfänger nicht gezahlt werden
& Offen zu bestellende Telegramme — ER0— und eigenhändig zu bestellende Telegramme — UP-— sind nach den mit — EO und — HP bejeichneten Landern zuluffig. . ü
9) Telegramme mit der Bezeichnung telegraphenlagernd· — TER- oder postlagernd — GP- sind zulaffig. Die m. d. Vermerk — —, Tages, versehenen Telegramme werden nicht wahrend der Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens)
gramme.
vorausbezahlen, jo lautet der Vermerk — T P fr. —.
tun ter lie Jen besonderen Torachriften.
—— — — — 6x — — — C —
.
1 e 8
Freeto wn. 131) F bis 2100 MS, nach den
Schutz st. nur bis 120 * 135 Nur na W und N bis 40 M; E. 13 KF bis
nach Anecho und Lome; R bis 0 6 nach best. Drten.
2825
M i d do C0 F7* 829 —
bis So 6; N bis So) zumelien s. Nr. S.
8 w — D D
66
28
**
.
8. * : . 2 2
do de e de ire me., do ne.
8 1 S*
N bis 400 „ nach best. Drten.
5 e rr — 7 M
Kanalzone von Panama. Porto Rico, Tutuila; b.
o. j bis So n ii , bi, Sooo .
Nalai. Dilly. M. 138) E
136) Nur nach Bengast und Tripolis. VW 137) Degen Ost⸗ a., b. NT über Triest unbegrenzt, über Hamburg bis 1000 M6, über Bremen (nur Constantinopel und Smyrna) bis
10 000 46, über Rumänien nach Constantinopel unbegrenzt, sonst bis So0 6 e. V. über Triest unbegrenzt, über Rumänien bis 400 ; nach Adrianopel u. Janina werden nur bis Constantinopel by. S. Quaranta befördert, wo Abnahme zu erfolgen hat. 3, b. und e. N bis & 0 M 4d. Nur nach best. Orten. N bis 400 1
Valete
Adrianopel, Alexandrette, Caifa, Cavalla, Dardanellen, Dede⸗Agatsch. Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Janina, Kerasonda, Lagos, Merfina, Metelin, Frevesa, RKhodus, Rodosto, Salonik, Samsun, San Giovanni di Medua, Quaranta, Scio Chios), Scutari in Albanien, Trapezunt, Tripolis (Syrien) Tsches me, Salona, Vathy (Samos). Parga, Rizeh, Sajada.
18) R bis &S0 S N bis So) 6
141) a. Auch nach Insel Guam, Hawai, den Philippinen, Nur Festland der Ver. Staaten ohne Alaska. N bis 2400 M:;
Santi
dem Dermerk — E=, Post eingeschrieben, oder, sofern es fich zugleich um poftlagernde Telegramme handelt, mit dem Vermerk — PR- Pofstlagernd eingeschrieben, zu versehen; für d. Einschreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands WM Pf. zu entrichten. Für Telegramme, die durch die Bost nach einem anderen als dem telegraphischen Bestimmungslande weiterzubefördern find, beträgt die vom Absende r voraus zubezahlende Gebühr, je nachdem die Adresse die Angabe Post oder —PR—, Post eingeschrieben, enthält, M oder 40 Pf.
10 Im Serkehr innerhalb Deutschlands kann die Zergütung für eiterbeförderung durch Eilboten — P-—, Silbote beiahlt, done Rücftät auf die Entternung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Absender vorausbezahlt werden. Dieselbe Gebühr hat der Absender eines Telegramms mit bezahlter Antwort für die etwa gewünschte Silbestellung des Antwortstelegrammz vorauszubejahlen —KXF— Antwort und Bote bezahlt. Benn der Silbotenlohn sowohl für das Urfprungstelegramm als auch für das Antwortstelegramm vorausbezahlt werden soll, hat der Vermerk PE- —EXFPE— zu lauten. Findet die Doraus bezahlung nicht statt, so werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger oder. falls dieser nicht zu ermitteln ist oder die gahlung verweigert, vom Abfender eingezogen. Die Kosten für die Deiterdeför derung der Telegramme im Auslande hat in der Regel der Empfänger zu tragen. Das Telegramm ist alsdann mit dem Vermerk Express“ zu versehen. Kennt der Absender die Höhe des Botenlohns und will er ihn Zuviel im voraus gezahlter Sotenlohn wird in diesem Falle nicht erftattet; Fehlbeträge werden dagegen vom Empfänger eingezogen. Ist der Betrag des Botenlohns dem Absender nicht bekannt, und will er ihn trozdem vorausbezahlen, so hat er außer einem für den Sotenlobn zu hinterlegenden Betrag entweder für die telegraphische Meldung des Botenlohns — EI — die Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern unter Berückichtigung der Nindestgebühr oder für die briefliche Neldung — FF-— eine Gebühr von W Pf. zu zahlen. Bei Teiegrammen nach solchen Ländern, welche die Sesõrderumgs⸗ kosten im varaus festgeseßt und bekannt gegeben haben, werden diese Kosten unbedingt vom Absender erhoben. In diesem Fal e ist das Telegramm vor der Adresse mit dem gebührenpflichtigen Dermerk — P— zu verfehen.
11) Die Gebühr für jede einzelne Tervielfaltigung eines gewöhnlichen Telegramms — MUx— v Abressen, betragt für je 100 Doörter oder einen Teil davon 40 Pf., für dringende Telegramme 80 Pf. als ein Telegramm taxiert. Nach Amerika find zu vervielfältigende Telegramme unzulassig.
19 Die mit Scuifen in Ser mittelt Funkentelegraphenn ausenaceckiseluden Llegramme — Eunkentetegram me — Für dice Tlegramme teerden ais der der gerchnlichen Leegrammyebnkr besondere debnhren f‚ür die funken telegraphische Beferderung erhoben. Mahere Auskunft er teren die Teleqrapnenans taten.
13) Die Zeichen CD — — P-, — RP 6— — PD 10 , — TC — um. (og 3 bis 11) zählen als je 1 Bort und sind vor der Adresse nie derzuschreiben. Bei Nichtanwendung dieser vereinbarten Zeichen müssen im außerdeutschen Verkehr die gleichbedeutende n Ausdrücke in franzoösischer Sprache gesetzt werden, jofern im Sestimmungslande nicht die deutsche Sprache gebrauchlich ist.
14 Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 10 Pf. erteilt.
15) Für jedes Telegramm, welches einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an die Telegraphenanstalt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.
Das Telegramm wird, alle Adressen eingerechnet,
beste lt. Telegramme, welche von der Seftimmungs⸗Telegraphenanstalt alz eingeschriedene Sriefe zur Post gegeben werden sollen, find mit 1 // /// / // / /// / /// / / . Wort⸗ Wort⸗
Wort⸗ Europãischer Vorschriftenbereich: .
*
Außereuropãischer Vorschriftenbereich:
Außereuropãischer Vorschriftenbereich:
taze
Außereuropãischer Vorschriftenbereich:
taze 2
Afrika, Ofttüste: Deutsch⸗-Sstafrika —— lausgen. n. Sismarcburg u. Udjidßil EC- HP: Bismarckburg, Udjidji übrige Anstalten
Madagaskar, Réunion —RO0-— NP- .... Portug.⸗Ostafrika: Beira, Sourengo Narques oder De⸗ —— 1. No zambique (Ort), Quelimane -D
Verf hlann - D- Bo- MM ...
Stadttelegramme
Afrika, Westküste: D—B0M— ; = E- ausgen. Canar. Ins.]: Canarische Inseln S Ober ⸗ anien übrige Lander s. II Hauptfpalte 9 Algerien und Tunis — — R- P- .- 2 Insel ? gue;,. Azoren DM E- UE ; . XF v. Abs. 1 23343. Serckellen, Rauritius Zanzibar Ses dure Soten) oder 1 0 25. (ef. mit Soch ) übrige Anstalt. an der Ostküste 2 6 25. bis Belgien —— 0-1: 5. PE v. 2b. So 5. Afrika, Westküßste: BVosnien⸗-Serzegowina — — EG- E-. 3 Ascension (Inseh, St. Helena (Inseh ... Bulgarien u. Cstrumel. D —RO- P- — 20 at urft . Dãnemark —D— 0 PE- ; f. TPE— D. Ab. 75 Pf. 0 Dabomey — — RO Faröer -D RO-MNP- 360
Niger sowie
Franz. Bo- nr 8 * 60 f. HSoldküste: Accra, Sekondi übrige Anstalten nn .., igeria, Nord. u. Süd⸗: Bonnv, Lagos .. übrige Anstalten Port.⸗Westafrika EC- ur-: Angola: Benguella, Loanda, Mossamedes übrige Anstalten Guinea: Bissau und Bolama Principe San Thoms Sierra Leone 3 * 60 Pf. bis Togo (via Kotonou) — —RO- KEHB— .. Unabhängiger Kongostaa übrige Sander s. J. Hauptfpalie. Arabien lausgen. Nazcat (Nuzcat . Pers. Goff LD —E0— P-: Aden, Verim Hedjaz lausgen. Medina Medine) s. Tartein Jemen is aden ige Sue Perim) Argentinische Republik u. Punta Arenas in tile l D-— FK vis Madeiraj-Ro- Auftralien:
a. via Emden Vigo Madras: Nen⸗Caledonien D— .. ... Neu⸗Seeland D Ro- UE eu Sud. Sales
—D—, Queensland — —E0-—-MP—, Sudaustralien —D— HF- Tasmania —D—, Sictoria — —E0- MNP, Destaustralien —D b. via Emden Azoren Vancouver: Fidji⸗Inseln und Norfolk (Insel) . Bolivien — RO Brasilien HP (Cris Madeira)] -ER0-
Pernambuco (Recife) ; übrige Anstalten 46 10Pf. bis
Gibraltar — D eie ena — R- M— ... Großbritannien und Irland Island —RO- P- talien —D— RO- reta —D— Luxemburg — LD RO Malta — I- Marocco: Tanger — — RO- Montenegro — D — P- Niederlande D E0-— NP- ; f. — TP— v. Ibs. 80 Pf. Wochwegen —— R- 1HE— ...... ... Oesterreich⸗Ung. wit Liechten tein D B- UE Portugal D — Fo- KFP- ; ..- TEPE 1. A6. 123 (Bef. durch Boten) oder 1 Æ 60 Pf. (Bef. mit Boot) Rumänien — N —RO0- MP- Nuß land euroxaisches, tautafisches und tranzkaf T IP- Schweden — ) — RO - M Schweiz —RO- MP- Serbien — — RO- MP- Spanien und fran. BSesißs. an der Norbtaste Afritas WRC H- w Tripolis —— RO- MP- Turkei, euro. u. asiat ausg. Dftrumelien s. Sul garien) einschl. Nedina (Médine) in Hedjaz D ECO— ....
Außereuronäischer Vorschriftenbereich: Afrika, Suüd⸗: Brit. Mittel afrika Nyassaland), Nordrhodesia. Nordwestrhodesia
Südwestafrika is
— 1 1
Nadeira] .
Britisch⸗Indien u. Birma (ia Bushire) RC- MP
Britisch⸗ Nord Borneo Gia Emden Digo Nadras
— RO NP Ceylon (via Bushire) RO MTP . Chile (ausgen. Junta Arenas s. Argent Rey) Ro- . China (ausgenommen die javanijchen Anstalten in Chins ria Saseho Dairen) DEO P-: Nacau (Macao) übrige Anstalten Columbien, Republik (via Emden Azoren) —R0- : Buenaventura übrige Anstalten Costa Rica (via Emden Azoren) —RO0—- .! Cypern Ins.) xis Enden Vigo Alexandrien D- Fo Ecuador (via Emden Aoren) -R0o-— ... Egypten —D— : I. Region II. Region.... III. Region anning (Insel) Gia Emden Azoren Danccuver)y. Franzöfisch⸗Guyana is Seen Azoren) — R0— Französisch⸗Indo⸗China (vis Emden Vigo Meoulmein) —RO—-MP—: Annam, Tonkin Cochinchina, Cambodja, Laos Poulo⸗Condore (via Saigon) Guam (Insel) Gia Erden Azoren Commercial Pacific) Guatemala (via Emden Ajoren) —RO-: San Joss de Guatemala übrige Anstalten Hawai: Honolulu auf Dahn (via Emden Azoren Commercial Pacific Sonduras (Rerublih und Belize in Sritisch Sonduraz Gwia Emden Azoren) —ER0
Choshun. Eiko, Hoten, Kaigen Kospgurei, Swinminfu, Shoto und Tetfurei in Qina via Saseho Dairen D —R0- Kapverdische Jnseln — —RO0- MP-:
2— 22 * St. Vincent
1
Twantung (Halbinsel) -D—RO0- Labuan (Ins.) Gia Suden Tigo Nadraz) Ro- MFP Madeira — I —RO- MP-
Mandschurei -D R-. ...... ....
Mexico (ria Emden Azoren) —ER0— : Coatza coalcoz, Mexico (Stadt), Salina Cruz u. Tera Cruz (Stadt). übrige Anstalten L 60 Pf. bis
Midway (Insel) is Suden Moren Comraere Jacifi)
Nicaragua (vig Emden Ajoren) —RO-—: San Juan del Sur
übrige Anstalten
D, Pata Bo- ur-
74 1160
Ap ⸗Kolenie, Trang daal
2 601 Britisch⸗Buyana (ei Sriden ioren) 20 .
Niederl. Guyana (rin Suden Azoren) 0
Panama, Republik wis Smden Azoren) —=Ro-—: Colon und Panama k Paraguan —RO0-
Persien — —: B übrige Anstalten
Philippinen (via Emden Vigo Madras) = nur nach Sacolod, Cebu, Iloilo, Nanila] -R — UP: Luzon übrige Inseln Rußland D— MP— : asiatisch., u. Bokhara Salvador Ci Emden Auwren) —⸗Ko—: Libertad übrige Anstalten Siam (via Emden Vigo Moulmein) —RO- Sing apore is Emden Sigo Nadraz) D Ro- uFE- 1, Venezuela (wia Emden Azoren) —R0—: Sarcelona, Carupano, Cumana, Higuerote, Naracaibo, Port la Mar, Puerto Cabello
übrige Anstalten Verein. Staaten v. Amerika, Brit. Ame⸗ rika, St. Pierre u. Miquelon, sowie Bahama, Bermuda u. Turks Inseln
(via Emden Azoren) —KR0 :
New Jork (Stadt), sowie sämtliche Anstalten, bei denen in der 2 Spalte des Amtlichen Verzeichnifses der für den internationalen Verkehr geöffneten Anstalten der
Westindien (via Emden Ajoren) — Ro-: Cuba: Havana übrige Anstalten Curagao Guadeloupe und Martinique Jamaica Porto Rico St. Christoph (St. Kitts) Ste. Croix San Domingo:
Haiti, Republik: Cap Haitien, Möle St. Nicolas, Port w 2 übrige Anstalten
San Domingo, Republik: sämtliche Anstalten
St. Thomas St. Vincent, Westindien Tobago Insel und Trinidad (Insel
Uebrige Inseln 4430 Pf. bis
410 455 320 325 430 360
Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichsanzeigers und Kgl. Preuß Staatanzeigers (J. V.: Ko ve). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage Anstast, Serin Sv. Wilhelmstr. 32.
Deine Majestät der König
E55
M 154.
Inhalt des anutlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilftandsakten.
Aenderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904.
Bekanntmachung, betreffend die Eppendorfer Kranken- und Sterbekasse in Hamburg.
Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung von Ansprüchen auf Ersatz von Schaden anläßlich der Beschießung von Casablanca.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadt Mül⸗ hausen i. E.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und
enftig⸗ ersonalveränderungen.
Gesetz, betreffend die Ergänzung und Abänderung der General⸗ konzession für die von der Gemeinschaft der evangelischen Lanbeskirche sich getrennt haltenden Lutheraner vom 3. Juli 1845.
Erste Beilage:
Personalveränderungen in der Armee und in der Kaiserlichen Marine.
.
2 e car 1 ager ö B
dem Bankier Karl von Metzler zu Frankfu den Roten Adlerorden dritter Klasse, dem Rittergutsbesitzer, Landschaftsrat, Major a. D. von Livonius auf Goldau im Kreise Rosenderg W.⸗-Pr. die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Regierungsrat de la Fontaine, dem Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Schmidt Pole, dem Kommerzienrat Ernst Ladenburg, dem Generaldirektor, Professor Bernhard Salomon, dem Bankdirektor Ludwig Hahn, dem Bankier Otte Höchberg, dem Bankier Wilhelm Stock, dem Kursmakler Salomon Epstein, dem Pri⸗ vgtier Friedrich Thorwart, dem Privatier Anton Matti, sämtlich zu Frankfurt a. M, dem Ritterguts⸗ besiter, Oberamimann, Rittmeister der Landwehr a. D. Dr. Schulz auf Wulkow im Kreise Lebus, dem Kreigarzt, Medizinalrat Dr. Bein hauer, dem Chefarzt des stãdtischen Krankenhauses Dr. Schwerin, dem Beigeordneten und Stadtältesten, Apotheker Karl Kayßer, samtlich zu Höchst a. M., dem Gymnasialoberlehrer, Profeffor Dr. Bock woldt zu Neustadt W⸗Pr., dem Bankdirektor Karl Arnold zu BSomburg v. 2. Höhe und dem Zahlmeister a. D., Rechnunge⸗ rat Gustav Gnabs zu Charloltenburg den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Bankdirektor, Geheimen Kommerzienrat Jean Andre ge zu Frankfurt a. M. den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, dem Landschaftsdirektor der Oberschlesischen Fürstentums— landschaft, Fideikommißbesitzer Grafen von Pü ler⸗Burg⸗ hauß auf Schloß Friedland im Kreise Falkenberg, dem Superintendenten und Pastor D. Steinmetz zu Göttingen, dem Geheimen Kommerzienrat August Haurand und dem Rentner Walther vom Rath, beide zu Frankfurt a. M. den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Syndikus der Handelskammer Dr. Hans Trumpler zu Frankfurt a. M, dem Bürgermeister Hermann Erd⸗ mann, den Kaufleuten, Ratsherrn Gotffried Technow und Eduard Weikusat, sämtlich zu Neustadt W⸗Pr., dem Landes bauamtssekretär 9. D. Woldemar Mäller zu Düffei⸗ dorf, dem Eisenbahnstationsasssstenten a. D Eduard Sitte zu Altenburg S⸗A, bisher in Bennweier, Kreis Roppolte—⸗ weiler, dem Gerichtsoollzieher a. D. Wilhelm Rakette zu Breslau und dem Materialienverwalter a. D. Hermann . zu Gelsenkirchen, bisher in Günnigfeld, Fen König⸗ ichen Kronenorden vierter Klasse, dem Maurermeister Eduard Hinz zu Neustadt W⸗Pr., dem Inspektor des städtischen Reinigungsamts Richard Welzel zu 43 i. W, dem Kanzleisekretär rin Kohlhoff zu Posen, dem Oberwachtmeister a. D. Kart Bliesener zu Bromberg, dem Werftinspektor a. D. Ju liLus Ballach zu Wilhelmshaven, dem Vorarbeiter Gottfried Franke von der Werft in Wilhelmshaven und dem Pro— dinzialwegemeister Win ninghoff zu Iburg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Kaufmann Johannes Pose, dem Schornsteinfeger⸗ meister Rudolf Jacob, beide zu Königsberg i. Pr, dem Verginspektor und. Betriebs führer Heinrkch Krey meer zu BFarsleben im Kreise Neuhaldensleben, dem bisherigen Dom⸗ küster Joseph May zu Trier, den pensionierten Eisenbahn⸗ lokomonipführern Karl Förster zu Görlitz und Joseph
a. M. aan
Wolf zu Mülhausen i. C., dem pensionierten Eisenbahn— werkführer Friedrich Fritz zu Bischheim im Landkreise Straß— burg i. E., dem Stadiwach Friedrich Pleger zu Neu— stadt W⸗Pr. dem Kantinenpächter, Wachtmeister a. D. Au gu st Paetz ke zu Danzig⸗Langfuhr, Nachtwachtmann Wilhelm Gay zu Görlitz, den ken Bergmännern Christian Fredecke zu Badeleben im se Neuhaldens leben, Andreas Temme und Heinrich Wöltge zu Völpke im genannten Kreise, dem Schmiedemei Richard Wönkhaus zu Remscheid, dem Brenn Christian Willmer zu Linden in Hannover, dem Schneidermeister August Arnold zu Seichau im Kreise Jauer, dem Werkmeister Peter Klein zu Krutweiler im Kreise Saarburg, dem Ober— werkmeister Karl Bode, dern Gelbgießer Heinrich n, , n, beide zu Osnabrück, dem Monteur Kornelius reu kel zu Düsseldorf, dem JZimmerpolier Hermann Schumann zu Goldberg i. Schl, dem Brenner Karl Scholz zu Jauer, dem e diener Julius Steinkopp u Berlin, dem Heizer Frie 31 Mönning zu Hamm i. W., en Fabrikarbeitern August Beier, Güstav Kilx und Wilhelm Scholz, sämtlich zu Liegnitäz das Allgemeine
Ehrenzeichen sowie dem Fahnenjunker Hans Bünte im Schleswig⸗-Holstein— schen Fußartillerieregiment Nr. 9 die Rettungsmedaille am
Bande zu verleihen.
Dentsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marinebauführer des Maschinenbaufachs Brandes zum Marinemaschinenbaumeister zu ernennen und dem Marineintendanturrat D. Scherber den Charakter als Admiralitätsrat zu verleihen.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Swatau, Dolmetscher von Borch ist auf Grund des 51 des Ge— setzts vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §z 85 des Ge— setzßes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Kon— sulats die Ermaͤchtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Ehe— schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Abänderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904.
Die Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904 wird, wie folgt, abgeändert:
1I) In § 2 unter M ist im 2. Satz hinter telegramme“ e inzuschalten:
oder um Funkentelegramme
2 In §S6 unter h sind im 2. Satz die Wörter „entweder als Handelsmarken“ bis „(s. SS 2, M und 15, )“ zu ersetzen durch:
in den Seetelegrammen, in den Funkentelegrammen oder als Handelsmarken angewandt werden (s. S 2, N, 15, L und 15a, I7. ; 3) Hinter 515 werden folgende Bestimmungen eingeschaltet: s 15a. Funkentelegramme.
J. , m sind Telegramme, die mittels Funken⸗ telegraphen zwischen Küstenstationen und Stationen auf Schiffen in See (Bordstationen) oder zwischen Schiffen in See gewechselt werden.
Die inländischen und ausländischen Küstenstationen und Bordstationen sind in dem amtlichen Verzeichnis der Funken⸗ telegraphenstationen aufgeführt.
II. Für die Auf fn r des Textes der Funkentelegramme gelten die in 2 unter If bis V enthaltenen Vorschriften. III. Die Adresse der Funkentelegramme an Schiffe in See muß *in vollständig sein; sie hat zu enthalten:
a. den Namen des Empfängers mit etwaigen ergãnzenden
See⸗
Zusãtzen;
b. den Namen des Sciffes, wie er in dem amtlichen Ver⸗ zeichnis aufgeführt ist, unter Hinzufügung der Nationalität und, im Falle von Namensgleichheit, des Unterscheidungs⸗ zeichens nach dem internationalen Signalbuch;
e, den Namen der Küstenstation, wie er in dem Ver—⸗ zeichnis aufgeführt ist. .
IV. Hat sich das Schiff, für welches ein Funkentelegramm
bestimmt ist, innerhalb der vom Absender bestimmten Frist oder heim Fehlen einer solchen Bestimmung bis zum Morgen des 29. Tages bei der Küfstenstation nicht gemeldet, so gibt diese dem Absender Nachricht. Dieser kann durch eine lele— graphisch oder brieflich an die Küstenstation gerichtete gebühren⸗ pflichtige Dienstnotiz verlangen, daß sein Telegramm weitere 30 Tage zur Uebermittlung an das Schiff bereitgehalten werde usf. In Ermangelung eines solchen Verlangens wird das Telegramm am Ende des 30. Tages (den Tag der Auf— gabe nicht mitgerechnet) als unbestellbar zurückgelegt. Sat jedoch die Küstenstation die Gewißheit, daß das Schiff ihren Wirkungsbereich verlassen hat, bevor ihm das Funken⸗ telegramm zugeführt werden konnte, so benachrichtigt ie den Absender davon. .
V. Unzulässig sind:
a. Telegramme mit vorausbezahlter Antwort,
b. lelegraphische Postanweisungen,
e. Telegramme mit Vergleichung,
d. Telegramme mit Empfangsanzeige,
e. nachzusendende Telegramme,
f. gebührenpflichtige Diensttelegramme, außer soweit es sich um die Beförderung auf den Linien des Telegraphennetzes handelt,
g. dringende Telegramme, außer soweit es sich um die Beförderung auf Jen Linien des Telegraphennetzes nach Maß— gabe der hierüber bestehenden Bestimmungen handelt,
h. durch besonderen Boten oder durch die Post zu beftellende Telegramme.
XI. Die Gesamtgebühr für Funkentelegramme umfaßt: ) die Gebühr 53. —— und zwar:
a. die „Küstengebühr“,
b. die ‚Bordgebühr“,
2) die nach den allgemeinen Bestimmungen berechnete Gebühr für die Beförderung auf den Linien des Tele— graphennetzes.
Für deutsche Stationen beträgt in der Regel:
a. die Küstengebühr 15 3 für das Wort, mindestens 1 50 3 für ein Telegramm,
b. die Bordgebühr 35 3 für das Wort, mindestens 3 50 3 für ein Telegramm.
Das Nähere, auch bezüglich der Gebühren für den Verkehr mit ausländischen Funkentelegraphenstationen sowie der er— höhten Gebühren für den Verkehr auf Entfernungen von mehr als 8o0 Em, sofern ein solcher Verkehr zugelassen wird, ergibt sich aus den bei den Telegraphenanstalten und den Bord— stationen vorhandenen Tarifen.
Im Verkehr zwischen Küstenstationen und Bordstationen wird die Gesamtgebühr der Funkentelegramme vom Absender erhoben. Im Verkehr zwischen Bordstationen wird die Bord— gebühr des gebenden Schiffes vom Absender, die des auf⸗ nehmenden Schiffes vom Empfänger erhoben.
Für Telegramme, bei denen eine funkentelegraphische Be⸗ förderung nur zwischen einem deutschen Feuerschiff und einer deutschen Küstenstation auf festem Lande ftattfindet, wird die nach den allgen einen Bestimmungen zu berechnende Gebühr für die Beförderung auf den Linien des Telegraphennetzes und daneben ein fester Zuschlag von 80 3 erhoben. In solchen Fällen wird die Gesamtgebühr für die an Feuerschiffe gerichteten Telegramme vom Absender und für die von den Feuerschiffen kommenden Telegramme vom Empfänger erhoben.
III. Hinsichtlich der Erstattung von Gebühren gelten die Bestimmungen des § 2 unter folgenden Vorbehalten:
Die auf die funkentelegraphische Beförderung verwandte Zeit sowie die Zeit, während der ein Funkentelegramm bei der Küsten⸗ oder Bordstation lagert, zählen bei den für die Erstattung von Gebühren maßgebenden Fristen nicht mit.
Hat die gebende Station keine Quittung über das Funken⸗ telegramm erhalten, so wird die Gebühr nur erstattet, wenn festgestellt worden ist, daß das Funkentelegramm Anlaß zur Gebührenerstattung gibt.
VIII. Wenn ein auf einem Schiffe in See aufgeliefertes Funkentelegramm dem Empfänger aus irgend einem Grunde nicht zugestellt werden kann, so wird eine Unbestellbarkeits⸗ meldung abgelassen und, wenn möglich, dem Schiffe zugeführt. Kann ein bei einer Bordstation angekommenes Telegramm nicht bestellt werden, so teilt die Bordstation dies der Ursprungsanstalt durch dienstliche Meldung mit. Die Meldung wird, soweit möglich, der Küstenstation zugeführt, die das Funkentelegramm im Durchgang befördert hat, sonst der nächsten Küstenstation.
HL. Die Urschriften der Funkentelegramme werden, von dem auf den Aufgabemonat . onat an gerechnet, 12 Monate lang aufbewahrt.
In § 17 ist unter d) hinter (5 3, W) ein Kom ma zu setzen und sodann einzuschalten:
e) für die zwischen Bordstationen zu wechselnden und für die von deutschen Feuerschiffen kommenden Funkentelegramme (8 15a, V).