1908 / 160 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jul 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )

Großbritannien und China.

Vereinbarung jwischen beiden Ländern über die

andels. und Niederlassungsverhältniffe in Tibet. wischen der großbritannischen und der chinesischen Regierung ist unter 2 von tibetanischen Abgesandten unterm 20. April d. J. in Kalkutta eine Vereinbarung e de gekommen, worin die Greniverhältnisse sowie die Handeläbestimmungen für Tibet geregelt werden. Nach der Vereinbarung sollen im allgemeinen die Handels- bestimmungen für Tibet vom Jahre 1893, sowelt fie mit der Neuregelung der Verhältnisse nicht im Widerspruch stehen, un⸗ verändert in Kraft bleiben. Die neuen Bestimmungen enthalten u. a. Vorschriften über die Pachtung von Ländereien zur , m von Häusern und Niederlagen, über die Verwaltung solcher Rieder⸗ lassungen und über die Behandlung von Streitigkeiten sjwischen den in Tibet angesiedelten britischen Handelsagenten und Tibetanern; sie regeln das Gerichtsverfahren in bürgerlichen und Strafrechtssachen sowie die weitere Verwendung der von der britischen Regie⸗ rung an der Straße von der indischen Grenze bis Gyantse angelegten Etappenstationen. Den britischen Handelsagenten ist es weiter freigestellt, geeignete Einrichtungen zur Beförderung der Postsachen von und nach der indischen Grenze zu treffen, bis gegebenenfalls die chinesische Regierung selbst Postverkehrseinrichtungen schafft. Der Personen und Warenverkehr nach den Niederlassungs— plätzen darf nur auf den erlaubten Handelsstraßen vor sich gehen. Den tibetanischen Untertanen werden in der Vereinbarung hinsichtlich des Handels, der Reise und des Aufenthalts in Indien die gleichen Vergünstigungen eingeräumt, wie sie den britischen Angehörigen nach den geltenden Handeltbestimmungen in Tibet gewährt werden.

Die neuen Bestimmungen, wozu die Genehmigungsurkunden innerhalb 6s Monate nach ihrer Unterzeichnung ausgetauscht werden sollen, sollen 10 Jahre in Kraft bleiben und nach Ablauf der zehn— jährigen Frist je weitere 19 Jahre in Geltung bleiben, falls nicht innerhalb 6 Monate nach Ablauf der erstmaligen Vertragsperiode eine Kündigung erfolgt. (Ehe Gazette of India.)

Finnland.

Zeitweilige Zollbefreiung für Mais. Nach einer Mit- teilung in „Finlands Allmänna Tidningt vom 19. Juni d. J, hat der finnländische Senat auf Antrag der Landwirtschaftsgesellschaft von Nylands und Tavastehus“ Län beschlossen, für die Einfuhr von e,. aus dem Auslande bis zum 1. Juni k. J. Zollfreiheit zu ge⸗ währen.

Italien.

Zolltarifentscheidungen. Oxydierte eiserne Fahr radketten, nicht in zugeschnittenen Stücken, Fahrrad lampen aus vernickeltem Eisen, mit geeigneter Vorrichtung zur Befestigung an Fahrrädern, und Boljen (pernij aus ver- nickeltem Stahl mit Schraubenmuttern zuc Befestigung der Pedalschäfte (pedivslle) an der Tretkurbelachse sind als einzelne Teile von Fahrrädern nach T-Nr. 182 ter e zum Satze von 100 Lire für 1 42 zu verzollen.

Dampfwaljen zum Ebenen von Straßen sind wie Loko— ee en nach T.⸗-Nr. 2400 jum Satze von 14 Lire für 1 dz zu ver⸗ zollen.

Sättel, einschließlich der dazu gehörigen Teile, wie Steigbügel, Steigbügelhalter und Sattelgurt, sind als Sättel nach T⸗Nr. 203 jum vertrags mäßigen Satze von 1200 Lire für 100 Stück zu verzollen.

Zellhornplatten in eigens für die Herstellung von Kämmen zugeschnittenen Stücken sind alt Zellhornwaren für gewerbliche Zwecke gleich den nicht genannten Waren aug Papye nach T. Nr. 195 b zum vertragsmäßigen Satze von 70 Lire für 1 42 zu verzollen

Transmissionsgetriehe aus endlosem Stoffe zur Be— förderung der ungekrempelten Baumwolle aus dem Lagerhause nach der Schlagmaschine sind wie nicht besonders genannte Maschinen nach T-Nr. 2401 zum Satze von 10 Lire für 1 42z jollpflichtig. (Ehe 30ard of Trade Journal.)

Spanien.

Einführung des metrischen Karat für den Handel mit Diamanten usw. Durch Verordnung vom 11. März d. 2 ist in Spanien gemäß den Beschlässen der Maß. und Gewichts. konferen; in Paris vom 15. Oktober v. J. für den Handel mit Diamanten, echten Perlen und Edelsteinen das metr sche Karat, ent⸗ sprechend einem Gewichte von 200 ing, eingeführt worden. (Gaceta de Madrid.)

Errichtung von Landwirtschaftskammern in Spanien. Durch Dekret vom 5. Juni d. J. sind in Iba (Balearen) und in Linares (Provin Jaen) Landwirtschafts kammern errichtet worden. (Vergl. auch Nr. 568 der Nachrichten. für Handel und Industri⸗ für 1908) (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Madrid.)

Dänemark.

Inkraftsetzung der neuen Wein- und Branntwein zölle sowie Aenderung der Branntweinsteuer. Nach einer Königlichen Verordnung vom 27. Mai sollen die Zollsätze des neuen dänischen Tarifs für Wein und Branntwein am I. Fuüli d. J. in Geltung treten. Die Zollsätze sind folgende:

Wein:

in Glasballons, Flaschen und Kruken von 2 1 Raum—

gehalt oder weniger J 14

R ii , . nicht besonders genannten geistigen Flässig.

eiten:

in Glasballons, Flaschen und Kruken von 2 1 Raum-

gehalt oder weniger w

in anderen Gefäßen:

gewöbnlicher Branntwein, fuselhaltig und fuselfrei, sowie Aquavit, dessen Weingeistgehalt mit der Flüssigkeitswage untersucht werden kann, soweit diese Waren 47 v. H. Weingeiststärke oder weniger

J

sonst, bei 50 v. H. Stärke nach dem Alkoholometer von Tralles und weniger. d

Weinartige Flüssigkeiten mit mehr als 26 v. H. Weingeist werden wie Spiritus verzollt.

Mit 0,23 Kronen für 11 ist nur solcher Spiritus zu verzollen, der nicht mehr als 47 v. H. Weingeist nach dem Alkoholometer von Tralles enthält und dem Kümmel, Kümmelsl oder andere Zutaten in einer Menge zugesetzt sind. daß er offenbar nicht zum Verschneiden von Wein, Fiuchtwein, Zider oder als Zusatz zu geistigen Geiränken wie Rum, Kognak, Whigzky, Arrak, Genever, Likören, Punschextrakten, schwedischem Banko usw. oder endlich zur Herstellung der genannten Getränke verwendet werden kann.

Spiritus von höherem Gehalt als 50 v. H. wird nach dem er— mittelten Maße und dem ermittelten Projentgehalt in Spiritus von W v. H. Gehalt umgerechnet. Ist der Ware Zucker oder ein anderer Stoff jugesetzt, wodurch der Gehalt auf dem Alkoholometer unrichtig angegeben wsrd (J. B. Likör, Punschextrakt und dergleichen), fo ist sie wie Spiritus mit einer Starke von 100 v. H. zu verjollen.;

Kronen

0, 23

Der Zollsatz von 0, 45 onen soll sich vier Jahre nach dem Inkrafttrefen des Gesetzes af erf Kronen für 11 erhöhen.

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Wein und Brannt⸗ weiniölle tritt eine Aenderung der dänischen Branntweinsteuergesetz. gebung in Wirksamkeit.

Bie Steuer für Branntwein wird von 18 Oere für 1 Pot (O 9661 1 auf 19 Oere für 11 reinen Wesngeistes erhöht. Neben dieser Steuer ist noch ein Zuschlag zu entrichten, der beim Austritt des Branntweins aus den ern nn oder Reinigungsanstalten ge⸗ jahlt werden und während der ersten 4 Jahre 45 Bere, später jedoch 57 Dere für 1 1 reinen Weingeistes betragen soll. Befreit bon der Zahlung des Zuschlags sind:

gewöhnlicher Branntwein, fuselbaltig und fuselfrei, sowie Aquavit, dessen Weingeistgehalt mit der Flüssigkellzwage unterfucht werden kann, soweit diese Waren 47 v. S5. Weingeiststärke oder weniger haben und foweit ihnen Kümmel, Käümmelöl oder andere Zutaten in einer Menge zugesetzt sind, daß sie offenbar nicht zum Verschneiden von Wein, Fruchtwein, Jider oder als Zusatz zu geistigen Getränken, wie Rum, Kognak, Whisky, Arrak, Geneher, Likzren, Punschextrakten, schwedischem Banko usw. oder endlich zur Herstellung der genannten Getränke ver= wendet werden können;

an sich steuerpflichtige Waren, die unter Zollkontrolle in das Aus—⸗ land oder nach Zollaueschlüssen ausgeführt werden; aller de⸗ naturterter Spiritus, der zu technischen Zwecken, zur Be⸗ leuchtung, zum Kochen usw. bestimmt ist, wenn die De—⸗ naturierung nach den für die Vergütung der Branntweinsteuer geltenden Regeln erfolgt ist.

Die Rückmahlung der bereits erlegten Steuern bei der Ausfuhr in das Ausland oder nach Zollausschlüssen erfolgt nach den nach⸗ stehenden Sätzen, die sich auf j00 kg Weingeist von 100 v. S. Stärke nach dem Alkoholometer von Tralles bejiehen: .

1 3 Oere

GSteueet Zuschlag: ! während der nächsten 4 Jahre... . ö

(Nach Covtidoenden.)

später.

Rumänien.

Ausfuhrverbot für Futtermittel. Die rumänische Re— gierung hat die Ausfuhr von Futtermitteln aller Art wie Heu, Stroh, Luzerne, Kleie, Hirse vom 20. Juni d. J. ab verboten.

Vereinigte Staaten von Amerika.

Einstweilige Zulassung der Einfuhr von Gemüsen, die mit Kupfersalzen grün gefärbt sind. Bis zum Ablauf d. J. ist die Einfuhr von Gemüsen, die mit Kupfersalzen grün gefärbt sind, noch zulässig, sofern die Einfuhr auf Grund bereits gemachter Abschlüsse erfolgt. Voraussetzung ist, daß die Gemüse keinen über. mäßig hohen Gehalt an Kupfer aufwelsen, sonst ju Nahrungsmitteln geeignet sind und eine Aufschrift über das Färben mit Kupferfulfat oder anderen Kupfersaljen aufweisen. Vom 1. Januar 1909 ab dürfen Nahrungsmittel, die mit Kupfersaljen gefärbt sind, nicht mehr eingeführt werden. (Food Inspection Decisions des Ackerbau— departements.)

Mexiko.

Zölle, Steuern und Schiffahrt sabgaben. Gemäß Dekret vom 26. Mai d. J. setzen sich die Einnahmen des Bundes schatzamts für das vom 1. Juli 19058 bis zum 30. Juni 1909 saufende Wirtschaftsjahr u. a. aus folgenden Erträgen zusammen:

Abgaben vom auswärtigen Handel.

L. Einfuhrzölle nach dem Tarif vom 20. Funi 1905) und den Abänderungen, die gemäß der Zollordnung für die See. und Land— zollämter vom 12. Juni 1891, deren späteren Aenderungen, Er—= läuterungen und Ergänzungen? erhoben werden.

II. Aus fuhrzölle von elnheimischem Bau. und Kunsttischler⸗ holi sowie Purchfubrabgaben von ausländischen Hölzern aller Art, die gemäß den Gesetzen vom 12. Dezember 1893, 3. Dezember 1894 und den sonstigen geltenden Bestimmungen erhoben werden; jedoch sind Farbhölzer vom Ausfuhrzoll befreit.

III. Auęfuhrzölle von folgenden Erzeugnissen:

A. Zakatonwurjel, 60 Centavos für i0) kg Rohgewicht. ; , n (ehicle), 2 Centavo für 1 kg Rein- gewicht. C. Gua yulapflanze, in natürlichem Zustand oder zerkleinert, 15 Pesos für die Tonne von 1000 Kg Rohgewicht. D. Istle, roh, 509 Centavos für 100 kg Reingewicht. FE. Häute und Felle, ungegerbt: Hirsch⸗ und Bockfelle . . 100 Kg Rohgewicht 225 Pesos, Vieh und andere Häute und, 3 ö ,

1. us fuhrzölle von mexikanischer Silbermünze nach Maß= gabe des Gesetzes vom 19. Nodember 1966.

V Durchfuhrzölle gemäß der geltenden Zollordnung, den Konjessionen für Transportunternehmen sowie Iden Verträgen und Vorschriften über den Warenverkehr über die Landenge von Tehuantepec. ?)

VI. Tonnengebühren nebst Zuschlägen; Lade- und Lösch⸗ gebühren und Gebühren von dem inneren Seeverkehr gemäß den Vorschriften der Gesetze vom 1. und 27. Juli 1898 sowie den Ver— trägen und Vorschriften über den Warenverkehr über die Landenge von Tehuantep e ?)

VII. Abgaben und Gebühren, die von den Hafen⸗ behörden nach den von der Exekutivgewalt gemäß Artikel 12 des Gesetzes vom 1. Juli 1898 erlaffenen Tarifen) ju erheben sind.

XIII. Auf sichts: und Lagergebühren gemäß der durch Dekret vom 29. Märj 1904 eutsprechend geänderten Zollordnung und den sonstigen geltenden Bestimmungen.

X Lotsengelder gemäß dem Gesetze vom 30. Januar 1860, dem Reglement vom 22. Apris 1851, dem Zirkular vom 36. Juni 1894, dem Dekret vom 24. Februar 18945 und den späteren Be⸗ stimmungen. )

XI. Gesundheitsge bühren gemäß Dekret vom 23. Oktober

1895 und den sonstigen geltenden Bestummungen. XII. Gebühren, welche die Konfuln, Vizekonsuln, e, und Konsulgragenten der Republik für folgende andlungen erheben; für Beglaubigung der Urkunden, die ihnen nach Maßgabe der Vorschriften der Zollordnung vorgelegt werden, und nach den Sätzen, die in dem durch Gesetz vom 20. Robvember 19055) geänderten Artikel 78 der Zollordnung festgesetzt sind.

) Deutsches Handelsarchiv 1905 1 S. 1089

Ebenda 1965 1 S. S61 ff. und 1321, 1806 1 S. 181. 3) Ebenda 1907 1 S. 390.

) Ebenda 1898 1 ;

) Ebenda 19061

Bericht des Handel sachverständigen bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Sydney äber feine Tätigkeit im Jahre 1907.

Nach Beendigung des Heimatgurlaubs traf der obengenannte Sandelt sacher stãn dige am 8. Mai 1907 in Sydney ein. Dle nach— folgenden Ausführungen benleben sich daher auf den jwischen diesem Tage und dem 31. Dezember v. J. liegenden Zeitraum. Vierzig Tage davon nahm eine Bienstreise nach Südausträlien in Anspruch. Das Journal weist 740 Nummern auf. In dem Maße, wie dle Einrichtung der Handelssachverständigen bekannter wird, hat sich die Zahl der eingehenden Anfragen ganz bedeutend gehoben. Besondert jahlreich sind die Ersuchen um In formation über die Absatzmöglichkteiten für deutsche Waren, Nen

nung von Absatzgelegenheiten und Namhaftmachung von ertretern. Derartiger Anfragen wurden 254 erledigt, die sich auf die einjelnen Industriejweige, wie folgt, verteilen Industrie der Steine und Erden, Glas, Porjellan 9, Eisenindustrie 23, Metallverarbeitung 18, Maschinen, Apparate, Instrumente 22, Holz Korb. und Korkwaren 8, Leder, Leder⸗ und Gummiwaren 14, Kurj⸗ waren und Bijouterie , Papier und Papierwaren 19, Textilwaren 14, Nahrungt: und Genußmittel 23, der Rest betraf andere Industrie= jweige. In einer Anjahl von Fällen, die wichtig genug erschienen, ist die erste Auskunft ohne besondere Aufforderung durch spätere Nach⸗ träge ergänzt worden, was sehr begrüßt wurde. Für den Bezug bon australischen Rohstoffen interessierten sich 24 deutsche Firmen. 14 Gingaͤnge enthielten Anfragen über Zölle und den Handel be— rührende gesetzliche Verordnungen, während mit 14 welteren Auf⸗ klärung über die verschiedensten anderen, Handel und Wandel be— treffenden Sachen gefordert wurde. Auskünfte über die Kreditfähigkeit australischer Firmen wurden 38 erteilt. In 16 Fällen wurde die Tätigkeit des Handelssachverständigen bei der Regelung von Re— klamationen auf deutsche Lieferungen in Anspruch genommen. 10 Gin⸗ gänge betrafen Forderungssachen, die zum Teil im Interesse der er⸗ suchenden deutschen , erledigt werden konnten.

In gleichem Maße wie durch die vorstehend beschriebene Tätig⸗ keit konnte der Handelssachverständige die deutschen Handelzinteressen durch seinen Verkehr mit den australischen Interesfenten fördern. Zwar gingen nur 28 schriftliche Anfragen nach deutschen Bejugs quellen und 13 nach Absatzgelegenheiten in Deutschland ein, aber dafür war die Zahl der persfönlich Anfragenden desto größer. Augenscheinlich gewöhnt man sich in den australischen Geschaͤftskreisen immer mehr daran, die Person des Handelssachverständigen als Auskunftsbureau über deutsche Handelt und Industrieverhältnifse zu betrachten. Aus Mangel an Zeit ist es unmöglich, über jeden Besuch eine Eintragung zu machen, die Zahl der Besucher betrug indessen durchschnittlich über 0 im Monat und wächst beständig. Die meisten Anfragenden wollen Bezugkguellen ausfindig machen; daneben fucht man auch im buntesten Durcheinander über alle möglichen Punkte Information.

Bei der Namhaftmachung von Bezugequellen war die angelegte Katalogsammlung, die am 31. Dejember v. J. die Mußter⸗ bücher von 1790 deutschen Fabrikanten enthielt, don erheblichem Nutzen. Es wäre daher wüͤnschengwert, wenn noch mehr deutsche Firmen die ihnen hier gebotene Gelegenheit benutzen wollten. Wo die Kataloge und das sonstige Material nicht ausreichten, hat ssich der Handelssachverständige direkt an die wirtschaftlichen Vereinigungen und Handelskammern gewandt, um guf diefe Weise die Kamen leistungsfähiger, für das Ausfuhrgeschäft geeigneter Fabrikanten zu erfahren. Das Ergebnis war ein durchaus befriedigendes. In einer Anzahl von Fällen in den weitaus meisten verlautet über das Er— gebnis nichts haben die von dem Handelssachverständigen genannten deutschen Firmen auf diese Weise neue Abnehmer bekommen.

In sehr erfreulicher Weise hat sich auch der Zufpruch der nach Australien kommenden deutschen Geschäftsreifenden gehoben. Meist sind es nur die Neulinge und diejenigen, welche noch keine Vertreter haben, aber auch von dlesen kommen immer mehr, um sich in der einen oder anderen Sache Auskunft und Rat zu erbitten. Befonderg viel Gelegenheit dazu gab der neue Zolltarif und die den Handel berührende Gesetzgebung (Qommeres Act).

Nord⸗Nigeria.

Zolltgrifänderungen. Durch Proklamation des Gouverneurs von Nord Nigeria Gustoms Tariff (further amendment) Proclamation 19808 (Nr. 2/1908) sind die Proklamatsonen Nr. 26 vom Jahre 1904 und 17 vom Jahre 1906, betreffend Zölle auf ver— schiedene Artikel bei der Einfuhr in das Schutzgebief, mit Wirk- samkeit vom 15. Mai 1998 abgeändert worden. Sle hauptsaͤchlichsten Aenderungen in den Zollsätzen sind folgende:

bisher jetzt Schill. Pee. Schill. Pee.

Brandy, Genever, Rum, Liköre, Parfüms, mit Heilmitteln versetzte und vermischte Spirituosen, nicht versüßt oder mit einem anderen Artikel so versetzt, daß der Stärke= grad nicht festgestellt werden kann

durch Tralles' Hydrometer, für jedes

Imperialgallon, dessen Stärke

59 v. H. nach solchem Hydrometer

,

und für jeden Grad oder Teil eines

Grades über eine Stärke von 50 v. H.

nach solchem Hydrometer...

Zuschlagzoll fuͤr das Imperialgallon

durch Sykes Hydrometer, für jedes Im—

perialgallon von einer Stärke, die

die Normalstärke nach solchem Hodro⸗

meter nicht überschreitet.

Und so im Verhältnisse für jede größere Stärke als die Normalstärke.

Brandy, Gene ver, Rum, parfümiert, mit Heil⸗ mitteln versetzte und vermischte Spirituosen sowie alle weingeisthaltigen Mischungen, versüßt oxer mit einem Stoffe so versetzt, daß der Stärk⸗grad nicht wie vorstehend festgestellt werden kannn. Imperialgallon

Feuerwaffen. J

Sali, außer Tafelsalz, jedoch einschließlich Natron (Pottasche), alle Alkalien und alkalischen Erden,

wenn von Süd-⸗Nigeria eingeführt

Zentner

wenn anders woher eingeführt ö

Mehl e. Zwieback Rindfleisch .. Schweinefleisch. Fiche... Lebensmittel. J Zucker. k ieee, frei Tee 3 st 8 . . 9 . . . 1 frei. erner ist das Verzeichnis der zollfreien Waren der roklamation dom Jabre 1904 durch ein neues Verieichnis ersetzt, , größten Teile dieselben Artikel wie das bisherige enthält. Bon den neu hinzu⸗ gekommenen Artikeln sind die wesentlichsten folgende: Handwerk / eug; Toks und Patentpreßsteinfeuerung; Eier, ganz; Geschirr und Sattlerwaren; Gewichte und Wiegemaschinen; Milch, frisch (nicht in Blechbüchsen); Del und nicht trinkbare Spirituosen zum Gebrauch als Trieb kraft für Dampfmaschinen; Geschäftganzeigen, die als solche vom Zollkollektor erkannt sind, unter Beachtung der vom High Gommissioner zu dem Zwecke erlassenen Vorschriften; Telegraphen und Telephonmaterialien; Mit Rädern versehene Gefährte aller Art und ihre daran an⸗ gebrachten Zubehörtelle; gr fle er der in T nden un rane, ganz oder in Teile zerlegt, sowie Maschinerien, die ju Ihrem Betriebe . eh, Alle auf Grund der Niger Pransit Order in Gouncihl 1903 n . Durchfuhrwaren. (The Board of PDrade ournal.

vom Wert

entsprechen:

Britisch⸗ Honduras. Zolltarifänderungen. Laut Verordnung des Gouverneur vom 30. April d. J. Tariff Ordinancs 1908 (Nr. 6 / lg08) sind unter Aufhebung der „Customs Tariff Ordinance Nr. 12 vom Jahre 1904. für die Einfuhr in die Kolonie neue . ier g n worden, die mit Ausnahme der folgenden den bisherigen Jöllen

ssen Einfuhr nicht durch ein i 6 ö. cker, roh, dessen Einfuhr n urch ein in 3 der Kolonie jeweils in Kraft befindliches 9 ,, fund 2 Cent 1 Cent Gegenstände, eingeführt zum unmittelbaren Ge⸗ brauche bei der Errichtung, Erweiterung oder Ausbessung eines Gebäudes, das ausschließ⸗ lich als Kirche oder Schule benutzt werden soll 10 v. H. frei Mach . . des Wertes Elektrische Maschinen oder Telle davon, ein⸗ n Batterien nebst Ladungen 10 v. H. frei des Wertes Ferner ist der Gouverneur ermächtigt worden, alle Rohstoffe jollfrei einzulassen, die bestimmt sind zum Gebrauch in einer Industrie, worin Erzeugnssse der Kolonie verarbeitet werden.

Birma.

Einfuhrbeschränkung für Morphium. Laut Bekannt⸗ machung im „Indian Trade Journal“ vom 21. Mai d. J. darf in Indien hergestelltes Morphium nach Birma überhaupt nicht und außerhalb Indiens hergestelltes daselbst nur von Aerzten und mit be— sonderer Lijenz versehenen Apotheken eingeführt werden.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Britetts am 8. Juli 1908:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 9 8 8 635 Nicht gestellt. —— Berichtigung. Am 7. Juli gestellt: nicht 8546, son dern 8689.

Nach einer durch W. T. B.“ übermittelten Meldung des Kaiserlich russischen Finani⸗ und Handelebevollmächtigten für Deutschland und DOesterreich⸗Ungarn gestaltet sich der Wochen ausweis der Russischen Staatsbank vom 30. Juni bis 6. Juli d. J, wie folgt (die eingeklammerten Nummern entsprechen den gleichen Positionen des bekannten Bilanzformulargs der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1b und?) 1008,3 (1003, 9), Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 118, (124,7), Silber und Scheidemünze 77,7 (77,8), Diskont und Spezialrechnungen (Nr. 5) 173,1 (174,9), Spezial. rechnungen, sichergestellt durch Wechsel und Wertpapiere (Rr. 6 und 7) 105,6 (106,3), Sonstige Vorschüsse (Nr. 8 und 17) 123,7 (125,2), protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sichergestellt durch unbewegliches Eigentum (Nr. 18 und 19 7,3 (7,3), Wertpapiere (Nr. 20) 87.4 (86,3), Wertpapiere auf Kommission erworben (Nr. 21) 4,1 (3,5), Summen zur Verrechnung mit den Adels, und Bauern⸗ agrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 22) 1,4 (1,4), Unkosten der Bank und verschiedene Konten (Nr. 23) 38,8 (36,7), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (25 Aktiva, 14 Passsha) 22,2 (3,4), zusammen 1768, 3 (1751,75. Passiva. Kreditbillette (Differenz jwischen L passiv und La aktiv) 1625,3 (1018, 4, Kapitalien der Bank (Nr. 3— 5) 565. 0 (55,0), Einlagen und laufende Rechnungen (6, 7, Sb e d e, 9) 539,9 (534,8), laufende Rechnungen der Departe⸗ ments der Reichsrentei (Nr. Sa) 70,3 (66, 9), verschiedene Konten (Nr. 2 10 11, 12) 399 (39,2), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 Aktiva und 13 Passiva) 38,8 (37, 4), Saldo der ih mit den Reichsrenteien (145 (—, zusammen 1768,5

7ö5l, 7).

Die Preignotierungen vom Berliner Produktenmarkt be⸗ finden sich in der Börsenbeilage.

Berlin, 8. Juli. Maxktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise Der Doppeljentner für: Weijen, gute Sorte t) 21,60 MS, 21,54 S6. Weljen, Mittelsorte ) 21 48 S, 21,42 66. Weijen, geringe Sorte 5) 21,36 S, 2130 6. Roagen, gute Sorte s) 18,40 M, 18,36 . O Roggen, Mittelsorte ) 18,32 e, 18,28 S6. Roggen, geringe Sortet) 18, 24 S, 18.20 60. Futtergerste, gute Sorte) 17, 00 , 15,90 S½. Futtergerste, Mittelsorte) 15,89 SS, 14,60 S6. , . geringe Sorte) 14,50 6, 13,40 166. Hafer, gute

orte) 18,20 S, 17,59 S6. Hafer, Mittelsorte) 17, 40 , 16,60 16. Hafer, geringe Sorte“ 16,50 ½, 15, So M. Mais (mixed) gute Sorte 17,50 ½Æ, 17, 9 16. Mais (mixed) geringe Sorte —— 66, S. Mais (runder) gute Sorte 165, 89 166, 15,30 6. Richtstroh 5, 82 A6, 5, 50 6. Heu

1. Untersuchungssachen.

0

1

1,60 46. 20 606. Barsche

1,20 p6. Bleie Krebse 69 Stück 20, 0 S, 4,00 .

* Ab Bahn.

I Frei Wagen und ab Bahn.

Berlin, 8. Juli. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter; Die andauernd. sehr hohen Preise und festen Be⸗ richte der ausländischen Plätze bewirkten auch hier eine festere Stim— mung, und feinste Marken wurden zu höheren Preisen geräumt. Auch zweite Sorten, zum 120 Pfeanigstich paffend, sind gut gefragt. Die Forderungen für feine sibirische Grasbutter bleiben sehr hoch und lassen kaum Rechnung für hier, a nur kleine Umsätze darin statt⸗ fanden. Die heutigen Notierungen sind: Hof. und Genoffenschafts⸗ butter La Qualität 118 big 126 M, 1La Dualität 116 bis 118 . Schmalßö: Die amerikanischen Börsen verkehrten trotz der in letzter Zeit eingetretenen Preiserhöhung in fester Tendenz. Bie Packer sind noch immer Käufer für Schmalz und Fleisch, außerdem regten die weiteren gestiegenen Schweinepreise zu Käufen an. Auch hier zeigt sich bessere Kauflust, da ein erneutes Steigen der Schmalzpreise in- folge der hohen Maigpreise befürchtet wird. Die heutigen Notie⸗ rungen sind: Choice Western Steam 54 bis 55 „S, amertkanisches Tafelschmali (Borussia) 55 , Berliner Stadtschmalz (Krone) 55] bis 61 M, Berliner Bratenschmalz (Kornblume) 56 bis 61 66. Speck: Unverändert.

Ausweis über den Verkebr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 8. Jult 1908. Zum Verkauf standen 351 Rinder, 2802 Kälber, 2928 Schafe, 15 002 Schweine. Maxkt⸗ preise nach den Ermittlungen der Preisfestsetzungskommission. Bezahlt wurden für 1009 Pfund oder 50 kg Schlachigewicht in Mark (beiw. für 1 Pfund in Pfg.): ö

Kälber: 1) feinste Mastkälber (Vollmilchmast) und beste Saugkälber 89 bis 94 S6; 2) mittlere Mastkälber und gute Saug—⸗ kälber 76 bis 83 66; 3) geringe Saugkälber 45 bis 50 S; 4) ältere gering genährte Kälber (Fresser Hs „S6. .

Schafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 78 bis

80 ; 2) älter? Masthammel 69 bis J M; 3) mäßig genährte Dammel und Schafe (Merzschafe) 58 bis 63 6; 4) Holsteiner k bis S, für 100 Pfund Lebendgewicht bis 6. . Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 kg) mit 20 6/0 Taraabzug: 1) vollfleischige, kernige Schweine feinerer Rassen und deren Kreuzungen, höchstens 14 Jahr alt: a. im Gewicht von 220 bis 280 Pfund 58 bis 59 S6; b. über 280 Pfund lebend (Käser) bis S6; Y) fleischige Schweine 56 bis 57 S6; gering entwickelte 52 bis 55 S; Sauen und Eber 52 bis p.

Amtlicher Marktbericht vom Magerviehbof in Friedrichsfelde. Schweine und Ferkelmarkt am

Auftrieb Ueberstand

Schweine.. 3112 Stuck - Stãũck

Ferleeli . Verlauf des Marktes: Schleppendes Geschäft; Preise niedriger.

Eg wurde gezahlt im Engroshandel für

Läuferschweine: 6—7 Monate alt. Stück 34 00 —- 55, 00 3— 5 Monate alt.. 25, 00— 33,00 , Ferkel: mindestens 8 Wochen alt.. 16,00 2400 unter 8 Wochen alt.. 12, 00 - 15,00 ,

Mittwoch, den 8. Juli 1908.

Kursberichte von den auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg 8. Juli. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2780 Br., 2784 Gd. Silber in Barren das Kilogramm 73 25 Br., 73 75 Go.

Wien, g9. Juli, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 40/0 Rente M. / N. pr. Arr. 96 80, Oesterr. 40509 Rente in Kr. W. p. ult. 96,95. Ungar. 400 Goldrente 111,05, Ungar. 40/9 Rente in Kr. W. 93,090, Türkische Lose per M. d. M. 186,50, Buschtierader Eisenb.⸗Akt. Lit. —, Nordwestbahnakt. Lit. B per ult. 447, 9 Oesterr. Staatsbahn ver ult. 694 50, Südbahngesellschaft 119,V5, Wiener Bankverein 518, 50, Kreditanstalt, Oesterr. per ult. S620 25, Kreditbank, Ungar. allg. 740 00, Länderbank 438,00, Brüxer Kohlenbergwerk ——, Montangesellschaft, Oesterr. Alp. 667,75, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117, 60, Unionbank 538,00, Prager Eisenindustriegesellschaft 2694.

London, 8. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) 24 0ηð Englische Konsols 877/, Silber 2436. Privatdiskont 155.

indeß. schlauke Aufnahme fanden. Als am Nachmittag der günstige Ziffern aufweisende Monatsbericht der Regierung bekannt wurde, ge— wann das Geschäft an Ausdehnung. Die Börse schloß in strammer Haltung. Für Rechnung Londons wurden per Saldo 10 000 Stück Aktien gekauft. Gesamtumsatz 620 000 Stück. Geld auf 24 Stunden Durchschn. Zingrate 14, do. Innsrate für letztes Darlehn des ges 13. Wechsel auf London (60 Tage) 4,85, 0, Cable Transfers 1,87, 15. Silber, Commercial Bars 537. Tenden; für Geld: Leicht.

Rio de Janeiro, 8. Juli. (W. T. B.) Wechsel auf London 152/16.

Kursberichte von den auswärtigen Warenmärkten.

Magdeburg, 9. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ jucker 88 Grad o. S. 1I00—- 11, 19. Rachprodukte 75 Grad o. S. = Stimmung: Stetig. Brotraffin. JI 0. F. 20 873 1,123. Kristallzucker 1 mit Sack ——. Gem. Raffinade m. S. 20, 221 - 20, 87. Gem. Melis J mit Sack 26, 124 206 377. Stimmung: Stetig. Robzucker J. Produkt Transito frei an Bord Hamburg: Juli 22,55 Gd., 2275 Br., bez., August 22,70 Gd., 22,80 Br., —— bei., Oktober 20,55 Gd., 20,65 Br, be., Oktober⸗ Dejember 20,30 Gd., 20 40 Br,, bej, Januar⸗Mãär; 20 50 Gd., 20,60 Br., bej. Flau.

Cöln, 8. Juli. (W. T. B.) Rübsl loko 74, 00, Oktober 71, 00.

Bremen, 8. Juli. (W. T. B.) (Börsenschlußbericht.) Privatnotierungen. Schmal. Ruhig. Loko, Tub und Firkin 47, Doppeleimer 18. Kaffee. Ruhig. Offüielle Notierungen der Baumwollbörse. Baumwolle. Ruhig. Upland loko middl.

o6t 3. (W. T. B.) Petroleum. Standard

Hamburg, 8. Juli. white loko ruhig, 7,55.

Hamburg, 9. Juli. (W. T. B.) Kaffee. (Vormittags⸗ bericht) Good average Santos September 307 Gd. ee . 306 Gd., Marz 31 Gd., Mai 314 Gd. Ruhig. Zucker markt. (Anfangsbericht; Rübenrobzucker J. Produkt Basis S8 0, Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg Juli 22 96, August 22,85, Oktober 20,70, Dezember 20,30, Marz 25, 50, Mal 20, 80

Matt. (W. T. B.) Raps August 16,50 Gd.

Bu dapest, 8. Juli. 16,50 Br.

London, 8. Juli. (W. T. B.) 96½ Javazucker prompt ruhig, 12 sh. 44 d. Verk. Rübenrohzucker Jult fest, 11 sh. 66 d. Wert.

London, 8. Juli. (W. T. B.) (Schluß.)

Kupfer stetig, 575, 3 Monat 581i.

Liverpool, 8. Jull. (W. T. B.) Baum wolle. Umsatz: 3000 Ballen, davon für Spekulation und Export 200 B. Tendenz: Willig. Amerikanische good ordinary Lieferungen: Stetig. Juli 62, Juli⸗August 5,566, August⸗September 5.23, September⸗ Oktober 5.07, Oktober ⸗November 5, 00, November-Dejember 4,95, Dezember ⸗Januar 4 92, Janüar⸗Februar 4, 90, Februar⸗März 4,91,

März April 4,92. . (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen

Glasgow, 8. Juli. ruhig, Middlesborough warrants 510.

Paris, 8. Juli. (W. T. B.) (Schluß) Rohzucker stetig, 88 / 9 neue Kondition 284 29. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3 für 160 kg Juli 31/s, August z15 /s, Oktober Januar 29255, Januar⸗April 29776

Amsterdam, 8. Juli. (W. T. B.) Ja va⸗-Kaffee good

T. B.) Petroleum.

ordinary 355. Bankazinn 78.

Antwerpen, S8. Juli. (W. r Raffiniertes Type weiß loko 22 bi. Br., do. Jult 22 Br., do. August 224 Br., do. September⸗Dejember 223 Br. Fest. Schmal; Juli 104.

Antwerpen, 8. Juli. (W. T. B.) Wollauktion. Die Auktion eröffnete zu höberen Preisen bei guter Beteiligung und leb— hafter Nachfrage. Die Auswabl ist gut. Alle Merinos 100, höher, Croßbreds 10 15 höber, Scouredwolle 3,90. Verkauft wurden 390 Ballen Buenos Aires, 1001 Montevideo, 259 Diverse. Tetal⸗ angebot 9690 Ballen.

New Jork, 8. Juli. (W. T. B.) (Schluß. Baumwollepreis in New Jork 11,20, do. für Lieferung per September 9,31, do. für Lieferung per Nohember g, 02, Baumwollepreis in New Orleans 11,600, Petroleum Standard white in New Jork 8, 75, do. do. in Philadelphia S, 70, do. Refined (in Cases) 10,90, do. Credit Balances at Oil City 1758, Schmal Western Steam 9,70, do. Rohe u. Brothers 9, 90, Getreidefracht nach Liverpool 1256, Kaffee fair Rio Nr. 7 625, do. Rio Nr. 7 per August 5, 95, do. do. ver Oktober 6,00, Zucker 5,89, Zinn 28, 00-28, 123, Kupfer 12,75 12,873.

Stan dard⸗

2 Komanmditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellsch.

2. Aufgebote, Verlust. und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall- und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Sffentlicher Anzeiger.

Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. 8. Niederlafsung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

) Untersuchungssachen.

32380 Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen, zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Metalldreher Peter

in Winnekendonk sich aufhaltend, welcher flüchtig

wegen unerlaubter Entfernung verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Militärarrest⸗ anstalt in Düsseldorf oder an die nächste Militär behörde jum Weitertransport hierher abzuliefern. Düsseldorf. 7. Juli 1908. Gericht der 14 Division.

32378

65 em, Statur; schlank, Haare: blond, Augen: blau, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Bart: im Entstehen, Gesicht; voll, Gesichtsfarbe: blaß,

Fahnenfluchtserklãrung. II. In der Untersuchungs sache gegen I) den Musk. Heinrich Bartsch 11.29, 2) den Musk. Walter Claus 9/69, 3) den Musk. Karl Fuchs . Kempkes aus dem Landwehrbezitk Dortmund, let en,, ener g 69 ff. des ; M.⸗Str. G. B. sowie der 356, 360 M. Str. G. O. undefich Cerbgrgens baält, ist die ter suchngsbast bie Wär sbiten Hide F fh ens, win,. Trier, den 6. 7. 08. Gericht der 16. Division.

, n r,, 9 * Fig . 6ket i, ,. Beschreibung: Alter: 25 Jahre, Größe: 1 m ,, r lz ssd Posen, den 7. Juli 1908. Gericht 10. Division.

veranlagt. Der

Berlin, den 20. i 19083. Ver fügung. 0 26.

Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Täto⸗ . , den Ramnlen des

wierung auf dem einen Arm.

132379 Fahnen fluchtser klãrung.

In der Untersuchungssache gegen den Mugketier Heinrich Häusler 715, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der S5 69 ff. des Militaͤrstrafgesetzbuchs sowie der 97 3ö6. 360 der Militärstrafgerichtg ard. 132383 e. ö. Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklart.

Münster, den 6. 7. 1908.

Gericht der 13. Division.

lsa 2 Verfügung.

wird aufgehoben.

Zwangs versteigerung. Wege der Zwangsbollstreckung soll das in durch dag unterzeichnete Gerscht, der Kreutzigerstraße 5 zu Lichtenberg belegene, im straße 15 15, Zimmer Nr. 113 1415 im III. Sto. in der Grundsteuermutterrolle die Nummer 15 628 Grundbuche von lenk bersteigert werden, Das 8 a 69 4m große und ist mit 18 500 M Rutzungswert ju 28 S Ge— barnim, Band 7 Blatt Nr. 176 zur tragung des Versteigerungsvermerkz auf den Namen l. Die am 18. April 1908 gegen den Mutketier der Frau Tischler Emma Lehmann, geborenen Barow, rolle die Hubert Müller 5 / 9 erlassene Fahnenfluchtgerklärung zu Lichtenberg eingetragene I

Quergebäude mit Hofraum, Vorderwohnhaus mit

erg (Berlin), Kreis Nieder werk,

eit der Ein- Grundstück,

1908 in das Grundbuch eingetragen. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 87.

Zwang sversteigerung. ; Im Wege der Zwangsbollstreckung soll das in Körner ju Berlin zu gleichen Rechten und Anteilen Berlin, Schliemannstr. 28, belegene, im Grundbuche eingetragenen Grundstäcke, bestehend aus einem Vorder⸗ vom ,, . . Blatt Nr. 1798 wobn. und Geschäftshause mit linkem Seitenflügel, ntragung es

tück, Wohnhaus, steuerrolle die Artikelnummer 38 194 und ist bei einem jährlichen Nutzunggwert von 10700 ½ mit ] Königliches Amtsgericht Berlin. Mitte. Abteilung 87.

Seitenflügel, am 10. September 1908, Vor 408 ½ jährlich zur Gebäudesteuer veranlagt. Der mittags A1 Uhr, durch das unterjeichnete Gericht Versteigerungsvermerk ist am 9. Juni 156058 in das Neue Friedrichstraße 13/15 —, Zimmer Rr. 113 - 115 im III. Stockwerk, versteigert werden. Das 6 a 344m große Grundstück, Parzelle 1375/99 vom Kartenblatt 2 der Gemarkung Lichtenberg, hat in der ; Grundsteuermutterrolle den Artikel Nummer 753, in [32385 r, ,

der Gebäudesteuerrolle die Nummer 565 und ist mit wa

7770 ½. Nutzungswert zu 306 6 Gebäudesteuer Frau Rechtsanwalt Margarete Haack, geb. Körner, ersteigerungsvermerk ist am 5. Juni zu Berlin gebörige ideelle Hälfte an dem in Berlin,

Grundbuch eingetragen. 87. K. 102. 08. Berlin, den 24. Juni 1908. Königliches Amtsgericht Berlin Mitte. Abt. 87.

Im Wege der ngsvollstreckung soll die der

87. K. 95. 08. Dircksenstr. 45, belegenen, im Grundbuche von der Königstadt Band 102 Blatt 4930 zur Zelt der Ein— tragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen 1. der Frau Rechtganwalt Haack, Margarete geb. Körner, zu Berlin, 2) des Fräuleins Elisabeth

r,, ,. doppeltem Quergebäude, Ueberbau im 2. Hofe und geisteskranken 2 Höfen, wovon der erste unterkellert ist, in einem

Privatiers Arthur August zu Jörsfelde, vertreten neuen Termine am 14. September 1908, Vor⸗

' ⸗— durch seinen Vormund, Rechtegnwalt Dr. Willv mittags 10 uhr, durch daz unterzeichnete Gericht, 7 Aufgebote, Verlust u. Fund Abrahamsohn ju Berlin, Wilhelmstraße 94/95, ein. Neue Friedrichftraße 153/15, Zimmer Nr. 1II3 / 115,

etragene Grundstück, Vorderwohngebäude mit rechtem im III. Stock, versteigert werden. sachen, Zustellungen u. dergl. Gre oer Doppelquergebäude und zwei Höfen, am 69 m 17. September 1908, Vormittags 10 Uhr, blatt 40 Neue Friedrich stück hat in der Gebäudesteuerrolle die Nummer 32046,

Das ganze 9 a roße, in der Gemarkung Berlin Karten⸗ arzellennummer 1834/21353 belegene Grund⸗

arzelle 747s1 des Kartenblatis 31 der bäudesteuer veranlagt. Der Versteigerunggvermerk Gemarkung Berlin, hat in der Grundsteuermutter, ist am 12. Ortober 1907 in das Grund uch ein rtikelnummer 17 670 und in der Gebäude. getragen. 87 E. 121. 07.

Berlin, den 26. Juni 1908.