Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
Qualitat
erh ute gut Verkaufte
Gejahlter Preis für 1 Doppel jentner Menge
höchster niedrigster niedrigster Doppel entner
*
Durchschnit ag.
prels
für 1Doppel⸗ jentner
ung verkauft Doppelsentner (Preis unbekannt)
2 2 2 2 2 2 9 9 9 9 9 9 2 0M
5. *
5 m w m
2
Insterburg .. rankfurt a. O. J strowo.
Militsch .
Breslau.
Frantenstein i. Schl.
Lüben i. Schl. Halberstadt Eilenburg Marne Goslar Neuß .. Stockach. Rostock. Altenburg
Weißenhorn. Biberach.. Stodach .. Ueberlingen.
Frankfurt a. D.. Stettin.. Greifenhagen Pyrit.
Slargard i. Pomm. ö
Schivelbein. Köslin ö
Stolp i. Poda:“n ö.
11 Dftrowo .. Militsch . Breslau.
12 1 Schl. ;
ben i.
. . raunschweig. Altenburg
Insterburg. Frankfurt a. O..
gritz
Slar ard i. Pomm. —
osen strowo. Militsch. Breslau.
ran en ten J. Schl.
Lũben i. Schl.. Halberstadt. Eilenburg Marne Goslar Neuß.
Insterburg. Elbing .. Luckenwalde. rankfurt a. O. tettin Greifenhagen Schivelbein. Köslin . Stolp i Poomm.. Posen. ; Ostrowo. Militsch.
Breslau
Frankenstein i. Schl.
Lüben i. Schl.. Halberstadt Eilenburg
Marne Goslar . Weißenborn K 111 1 Altenburg..
Berlin, den 6 August 1808
. neuer Roggen
neuer Noggen
neuer Roggen ; alter Roggen
— r r
838
* 28
—
— 28
2
—
= — — — — —Ü2 E 0 O0 8338
; aller Hafer
19, 00
21, 10 21,20 22, 00 21 40 21.50 20,40 21,50 20 50 21,50 21 80 20 00 21,30 21,20
sternen (enthülster Spelz, Dinkel, Feser). 22.20 22,20 22, 40 22,40 22,20 22,20 21,00 21,00
21.50 20 do 22,20 22 20
Roggen. 17,00
1750
— 16,60 17.20 1730
— 16.50 16,00 1659 16,25 18, 00 16460 17.00 1640 1670 17, 10
16 7o
Taiserlichez Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.
320
16 10
16,090 17.49 18,097 16,30 16,00
Semer kungen. Die verkaufte Menge wird auf rolle Deprelientner und der Verlaufswert auf volle Mark abgerun ĩ 6 wtrd auf rolle De ü idet mitgeteilt. Der Durchschnittspreig wird aut den Gin liegender Strich (— in den Spalten sür Preise kat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten secht Syalten, .
16, 10
16400 1740 17651 16,40 15, 80
abgerundeten Zahlen berechnet. daß entsprechender Bericht fehlt.
Sandel und Gewerbe.
(Ius den im Reichgamt des Innern zufamm engestellten „Nachrichten für Handel und Industrie n)
Außenhandel Großbritanntens im ersten Halbjahrelgos. Der Gesamtwert der Ein fuhr Großbritanniens bezifferte sich
im ersten Halbjahre 1908 auf 295 306 224 Pfd. Sterl. gegen
328 58656 399 Pfd. Sterl. in dem gleichen Zeitraume des Vorjahres, derlenige der Aus fuhr auf 189 9533 395 Pfö. Sterl. gegen 206 317 4635 Pfd. Sterl. in dem entsprechen den Abschnitte des Jahres 1907.
Auf die einzelnen Warengattungen verteilte sich blese Ein, und
Ausfuhr, wie folgt: Einfuhr Ausfuhr
erstes Halbjahr 1907 1908 1907 1908
Nahrunggmittel, E * E E
Getränke und
Tabak. . 116294408 118 321 048 9 112797 9 121 682 Rohmaterial ien
und Halh⸗
fabrikate . 131 8099 474 106237273 25 412 073 25643 337 Fabrikat?. . 79 035 099 72 66560 252 168 10 424 152 4823 558 Verschie denes
einschl. Post⸗
tůcke) . 1226418 1087651 2 882 175 2745 818
Zusammen. 328 Job dd Vys dd x ds T7 j / J / J ) nx
In den wichtigsten Handelsartikeln erreichte die Ein- und Aus= fuhr in den ersten sechs Monaten des Jahres 1908 (und 1907) die folgenden Werte in Pfd. Sterl:
Einfuhr: Getrelde und Mehl 36 101 443 C32 977 073) — Fleisch und Schlachtvieh 24 391 427 (26 099 883) — Andere Nahrungsmittel und Getränke, zollfrei 33 293 460 (33 190 606), zollpflichtige 22 196 8659 22 298 886) — Tabak ? 337 849 C 728 466) — Kohlen, Keka und
reßkoblen 2222 (19196) — Eisenerz, Abfalleisen und siahl 2441 2537 (3769 234) — Andere metallische Erze 4 69 087 G5 294 694 — Bau- und Nutzhol; 065 921 (9421813) — Baumwolle 31 015 997 (41 872 096 — Wolle 19185 616 (24 319 826) — Andere Spinnstoffe 7 498 312 (10 784 198) — Delsaaten, Nüsse, Oele, Fetle, Gummi 14266 025 (15 169 175) — Haͤute und rohe Felle 4581023 6 594 667) — Papierbereitungsmaterial 2 150 475 (i 933 2655 — Eisen und Stahl sowie Waren daraus 3 670 285 (3 249 43555 — Andere Metalle und Metallwaren 12274 273 (15 158 546) — Messer⸗ schmiedewaren, Eisenkurzwaren, Geräte (ausgenommen Werkzeug⸗ maschinen) und Instrumente 1 890 089 (1 926 6566 — Glektrische Artikel und Apparate, ausgenommen Maschinen, Telegraphen. und Telephondraht 582 676 (632 232) — Maschinen 2 696 312 (2742 873 — Neue Schiffe 10167 (8697) — Waren auß Hoh, einschlleßlich Möbel 1039219 (928 856) — Garne und Gewebe aus Baumwolle 4813185 (6085 438) — Desgl. aus Wolle 5 O67 437 65 642 686) — Desgl. aus anderen Stoffen 10 155 857 (11264 458) — leider 2192 802 (2436 098) — Chemikalien, en, ., Färbemiftel und Farb⸗ stoffe 5 131 582 (5 856 7127 — Leder und Lederwaren, einschl. Hand⸗ schuhe, auegenommen Stiefel und Schuhe 5 360 468 (5 264565 — fegen und Glas 1 849 690 (1 975 173) — Papier 2 965 238
Aus fuhr Getreide und Mehl 1696 636 (1387 399) — Fleisch und Schlachtpieh 494 177 (600 766) — Andere Nahrungömittel und Getränke 6 279 265 (6543 914) — Tabak 651 664 (686 715) — Kohlen, Koks und Preßkohlen 20 617539 (18768 848) — Gifenerz, Abfalleisen und 'stahl 1938 681 (362 5634) — Andere metallische Erze 38 829 (101 699) — Bau⸗ und Nutzholz 51 089 (52776) — Wolle LIC6 608 (1 553 973) — Andere Textiistoffe 141 383 (i37 235 — Delsaaten, Nüsse. Sele, Fette, Gummi 1 536 788 (1697 438 — Häute und rohe Felle 6898 314 (1075 283) Papierberestungsmaferial 247771 (386 845) — Eisen und Stahl sowie Waren daraus 19261 084 (25 658 945) — Andere Metalle und Metallwaren 4451814 (6 561 445) — Messerschmledewaren, Eisenkurzwaren, Geräte (aus⸗ genommen Werkieugmaschinen) und Instrumente 2 Soh 694 (3 101 407) = Elektrische Artikel und Apparate, ausgenommen Maschinen, Telegraphen! und Telephondraht 841 985 (1152 966) — Maschinen 15 785145 (14931 703) — Neue Schlffe 5003 871 (6H 571 847) — Waren aus Holz, einschließlich Möbel 582 376 (633 500) — Garne und Gewebe aug Baumwolle 50 619 027 (53 245 778) — Deggl. aus Wolle 14 695 771 (16780 988) — Desgl. aut anderen Stoffen 5 928 180 (8 303 651) — Kleider 4243 659 (4451 b51I) — Chemi⸗ kalien, Drogen, Färbemittel und Farbstoffe 8 7Jo6 393 (9 od7 os — Leder und Lederwaren einschl. Handschuhe, mit Auenahme von Stiefeln und Schuhen 1 808 051 (3227 276) — Töpferwaren und Glas 1879 492 (1 950 382) — Papier 1 168 064 (1 157 038). (Accounts relating to Trade and Navigation of the United Kingdom.)
Frankreich.
Vorschriften für die Herstellung von Blechbüchsen für Nahrungsmittel. Der französische Minister des Innern hat an sämtliche Präfekten die Aufforderung gerichtet, über die Her⸗ stellung von Weißblechbüchsen für Nahrungsmittel Bestimmungen ju erlassen, wodurch die Verwendung von anderem als reinem Zinn⸗ blech und Lötmaterial, ferner don bleihaltigen Farben verboten wird. Die Vorschriften hinsichtlich der Verwendung reinen Zinn⸗ blechs und Lötmaterials sind nicht neu, sondern wiederholen nut die bereits geltenden Vorschriften; das Verbot der Verwendung blei⸗ haltiger Farben ist dagegen in die Bestimmungen neu hinein . Der Handel mit bestimmungswidrig hergestellten Blechbüchfen 1st leichfalls untersagt. Die vorstehenden Bestimmungen werden voraus-
chtlich auch zu einem Einfuhrverbote für Blechbüchsen, die bleihaltige Stoffe enthalten, führen. (Ebenda.)
Rußland.
Erläuterung des Art. 139 des Paßgesetzes. Laut Art. 139 des Paßgesetzeß vom Jahre 1903 dürfen Ausländer, die mst den vorgeschriebenen, von russischen Gesandtschaften und Konfu— laten beglgubigten Pässen jur See oder über die Landgrenze ein— treffen, sich in den Hafenstädten und , . sowie auch in anderen Orten Rußlands im Laufe eines halben Jahres aufhalten, ohne den besonderen, für den Aufenthalt bon Ausländern in Ruß⸗ land vorgeschriebenen Schein lösen zu müfssen; solche Ausländer werden, nachdem sie sich in einem Grenz⸗ oder . oder im Innern Rußlands höchstens sechs Monaie aufgehalten haben, so⸗ wohl über die Land⸗ wie über die Seegrenze, unabhängig davon, wo und wie sie ursprünglich eintrafen, auf Grund derselben Päffe mieter nach den Auslande durchgelassen, nachdem die örtliche Polizeibehörde auf dem Passe bescheinigt hat, daß ein Reisehindernis nicht besscht. Abgesehen von der vorgenannten Frist, ist im Gesetz (Art. 201, P. 4) bestimmt, daß Ausländer, wenn sie ing Ausland zu reisen wünschen, . sind, einen Auslandspaß zu lösen und dafür die Paßgebähren zu zahlen.
Infolgedessen und da laut Zollzirkulars vom 8. Juli 1993, Nr. I9 947, dag konsularische Vifum auf den ausländischen Pässen im Laufe von sechs Monaten gültig bleibt, auch wenn auf Grund des betreffenden Passes die Grenze wiederholt überschritten worden ist, sodaß der Ausländer die Möglichkeit hat, inner halb des genannten Zeitraums auf Grund eineüz und degselben Passes und mit bemselben Visum mehrmalg nach Rußland ju kommen, ist die Frage auf⸗ geworfen worden, ob die sechgmonatige Frist, innerhalb deren der Ausländer auf Grund des Art. 139 des Paßgesetzes sich ohne Zahlung der Paßgebühren in Rußland aufhalten darf, wenn ber Paßinhaber auf Grund desselben Paffes mehrmals nach Rußland kommt, vom Jeltpunkt der erften oder der letzten Ankunft in Rußland zu rechnen ist, da die Entscheidung dieser Frage in diesem oder senem Sinne eine sehr wesentliche Bedeutung hat, indem hierbon in
.. 6 Auland die dorgeschriebenen Paßgebühren zu erheben nd oder nicht.
Hierzu hat das Zolldepartement erläutert, daß der Nationalpaß eines Ausländerg sechs Monate vom Zeitpunkte der konsularischen Visierung ab gültig fein und diese Frist fowohl für die Päffe, auf Grund deren die Auländer in Rußland sich aufhalten, als auch für
. Fällen auch die Frage abhängt, ob bei der Rückrelse deg
die, auf Grund deren sie die russifche Grenze überschreiten, gelten soll. S Nach dieser Auslegung gilt ein Rationalpaß als nicht verfallen im
Sinne des Art. 217 des Paßgefetzes, wenn seit feiner konfularischen Visierung nicht mehr als sechs Monate verflofsen sind, ganz unab- hängig davon, auf welche Frist der Paß seiteng der ausländischen Be⸗ hörde ausgestellt ist.
Da ferner gemäß Art. 139 des Paßgesetzes jeder Ausländer nach Ankunft in Rußland seinen Rationalpaß der örtlichen Hafen⸗ behörde vorzuweisen hat, die darauf vermerkt, daß dem betr. Aug⸗ laͤnder der Aufenthalt in Rußland bis zu einer bestimmten Frist
snicht über ein halbes Jahr) geftattet wird, daß er aber bei läng'rein
Aufenthalte den für Ausländer in Raßland vorgeschriebenen Paß zu lösen hat, so wird erläutert, daß, falls in Ausländer im Laufe der sechsmonatigen Frist auf Grund eines und. desfelben Nationalpaffez mehrmals nach Rußland gekommen ist, die Dauer feineg Aufent— halts auf Grund des Naftonaspasses von dem Zeitpunkt abhängt, an dem er den Paß bei der ersten Ankunft vorgewiefen hat und an dem der in Art. 159 vorgesehene Vermerk auf dem Nationalvaß über die Gültigkeitsdauer gemucht worden ist. Unter solchen Bedingungen hört die Vergänstigung mit Ablauf der auf dem Passe vermerkten Frist auf, und der Ausländer hat entweder einen rufsischen Auf— enthaltsschein zu lösen oder einen neuen Nationalpaß vorzuweisen, auf Grund dessen er, nachdem darauf der obenerwähnte Vermerk gemacht worden ist, von neuem die sechsmonatige Vergünstigung in Anfpruch . n Gitkular des Zolldepartements vom 39. Mai 1968, r. .
Das neue türkische Berggesetz vom 8. April 1806.
Für die Türkei ist durch Kaiserliches Irade vom 14. Sepher 1324 8. April 1806) ein neues Berggefetz erlaffen worden, daz an die Stelle des Berggesetzes vom 18. Illhldje J394 (35. August 1887) getreten ist. Eine allgemein als authentifch anerkannte französische Uebersetzung dieses Gesetzes, die in Ermangeiung einer amtlichen Ueber seßzung feiteng der Redaktion des „Ke vant Herald“ in Konstankinopel besorgt worden ist, riegt während der nächsten vier Wochen in der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags im Reichsamt de Innern, Berlin W., Wil helmstraße 74, Zim mer 174 zur Einsichtnahme aus. Sie kann nach Ablauf der genannten Frist zu gleichem Zweck den außerhalb Berlins woh nenden deutschen Intereffenten in der Reihenfolge der Anträge übersandt werden.
Industrie und Ackerbauausstellung in Nagpur (Britisch⸗ Indien) im Novem ber 1908.
Nach einem Schreiben der landwirtschaftlichen Abteilung der Probinzialregierung der Zentralprovinzen bisteht die Absicht, für die im kommenden November in Nagpur in den Zentralprovinzen abju— haltende Industrie, und Ackerbaugugstellung ein Album zu veröffent- lichen, welches die landwirtschaftlichen . und Geräte der Aug⸗ steller in Wort und Bild wiedergeben foll. Eg wird hiermit bezweckt, eventuellen Ausstellern Gelegenheit zu geben, ihre Fabrikate weithin bekannt zu machen. Denn dieses Album soll nicht nur unter den Ackerbauern in liberaler we verteilt werden, sondern sein Inhalt soll auch in der monatlich erscheinenden „Agricultural Gazette ber- öffentlicht werden.
Die Kosten für ein Inserat sind bel einer Größe des Albums von 9. X 6 mit 20 Rg. die halbe Seite ng ft
Es wird inserierenden Firmen anheimgestellt, e, , mit einer kurzen übersichtlichen Beschreibung (in englischer prache) der Leistungssähigleit, des Gewichts, der Größenverhältniffe und der benötigten Betrlebtkraft sowie mit einer AÄngabe der Preise der betreffenden Maschinen und Geräte einzusenden. Dabel ist zu be⸗ merken, daß diese Angaben über Gewichte, Lelstungsfähigkeit und dergl, nur nach dem englischen System jzu machen sind. Ebenso werden die Preise am vorteilhaftesten in englischer Währung E 3. d.), f. o. b. deutschen Abgangshafeng oder beffer noch c. i. F indischen Eingangshafens angegeben.
In Anbetracht der kurjen Zeit bis zur Eröffnung der Ausstellung im kommenden November werden Firmen, welche ju annonckeren be' absichtigen, gut tun, sich recht bald mit dem Director of Agriculture, Central Probinees Nagpur, in Verbindung zu setzen.
Einige Drucksachen diefer Augsstellung (prospekt sowie gu n re m rn liegen während der nächsten vier Wochen in der Zeit von 10 Ubr Vormittags bis z Uhr Nach mittags im Reichsamte des Innern, Berlin, Wil helmstraße 74, Zimmer 174, zur Anficht aus, können auch bei der Ständigen Ausstellungskommisfsion für die deutsche Industrie in Berlin W. 9, Linkstraße 251, eingesehen werden.
(Nach einem Berichte des Handelsachberständigen beim Kaiserlichen Generalkonsulat in Kalkutta.)
Vereinigte Malayenstaaten.
Vorschriften für den Besitz usw. von Giften sowie für die Einfuhr und den Verkauf bon gefundhbeitsschäd—⸗ lichen Drogen. Die Regierung der Vereinigten Malayenstaaten hat die in den Straits Gettlements geltende Verordnung, be— treffend Vorschriften für die Ginfuhr und den Verkauf von ge⸗ sundheitsschädlichen Drogen — The Deleterious Drugs Enactmoent — sowie die gleichfalls in den Straits Settlements gültige Ver— ordnung über den Besitz und Verkauf von Giften — Poison Ordi- nance 1905, zu der vom Gesetzgebenden Rate unterm 24. November 1905 Aus sührungsbestimmungen erlassen sind, auch in den Malayen— staaten zum Gesetz erhoben.
Anbau ägyptischer Baumwolle in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Das Department of Agriculturs in Washington hat unlängst unter dem Tifel „Egyptian Gotton in the South-Woestern United States“ einen Berscht über die mit dem Anbau ägyptischtr Baum— wolle in den Vereinigten Staaten von Amerika , e, Versuche veröffentlicht. Sie sollen im großen und ganzen nicht zufriedenstellend ausgefallen sein, aber in den bewässerten Bistrlkten des äußersten Süd⸗ westeng, namentlich im südlichen Arizona und füdöstlichen Cglifornien doch guten Erfol gehabt haben. Die Drucksache (Bulletin Ne 128) liegt während der nächssen vier Wochen im Reichs amt deg Innern, Zerlin W, Wil helmstraße 74, im Zimmer 174 zur Einsichtnahme aus und kann Inter⸗ ssenten nach, Ablauf diefer Frist zu gleichem Zwecke in der Reihenfolge der Anträge übersandt werden.
Ausschreibungen.
Bau ener elektrischen Zentrale in Troia (Italien, Provinz Foggia) und Versoörgung der Stadt mit elei— rischem Licht zum öffentlichen und privaten Gebrauch. , . 30 Jahre; jährlicher Zuschuß: 6600 Lire. Kaution: 5900 Lire. Verhandlung: 25. August 1908 beim Bürgermeisteramt. (Desterreichischer Zentralanzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)
Lieferung von Militärausrüstungsgegenständen nach der Schweiz. Es handelt sich um: Kleine Augrüũstungsgegenstãnde aus Leder, Offiziers, und Kavalleriereltleuge, Trainfsättef., Rummte, Tummt⸗ und Bastgeschirre, Strickwerk und Gurtwaren, Pferdedecken, Kopf und Futtersäcke, das Montieren von Osfizierskoffern, Soldaten“ ien. Säbel, Bürstenwaren, Striegel, Mustklnstrumente, Untform⸗ tücher, Futterstoffe, diverse Furnituren, Grad und andere Abzeichen, chuhfett, und Riemenwichse, Ledertelle für Offiziergausrüstun Militärfahrräder usw. Angebote sind bis zum 165. Uugust 1968 be der Kriegstechnischen Abteilung in Bern einzureichen. (Schweijersschez Handelgamtsblatt.)
Lieferung eines Schwimmbaggers nach Kreta. Die Direction. Supérieure de LIntérisure in Canea vergibt am 15.28. September 1908 die Lieferung eines Schwimmbaggerz mit
Zubehör. Ungefährer Wert 289 000 Fr. Angebote sind in fran⸗
jösischer Sprache bei der genannten Direktion einzureichen. (Defter⸗ reichischer Zentralanzelger für dag öffentliche Lieferungswesen.)
Lieferung von 700 Stück Eisenröhren füt die bul« garischen Staatsbahnen. Anschlag: 12 500 Fr. Kaution: 360 Fr. Verhandlung; 27. August (n. St.) 1908 bei der Kreisfinanz= berwastung in Sofia. (Desterrelchischer Zentralanzeiger für das öffeni= liche Lieferungswesen.)
Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikett am 5. August 1903:
Ruhrredbier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellrtll· 21772 8469 Nicht gestellt — —.—
Wagengestellung für Kohlen, Koks und Briketts im Monat Juli 1908 l 3 ö. Arbettttage
J. Im Ruhrbezirk.
Von den Den Zechen d. s. arbeits⸗ Zechen rechtzeitig nicht täglich angefordert gestellt gestellt aft f
1908 611 022 Wg. 610 893 129 22626 Wg.
àæ 10 t 1807 616 093 Wg. 614071 2022
à 10 t
Mithin 19608 geg. 1907 — 5 071 — 0,9 0 —-3 178 O,. — 1 893 — 117 0, 50s
Die Zufuhr von Kohlen nach den Rheinhäfen bet rug: Ruhrort Duisburg Hochfeld 1908 76 540 41 6530 2 204 zus. 120 374 1907 60 480 30 820. 4518, 96 818 Mithin 1908 geg. 1907 4 16060 10810 — 2314 4 24556
Die Zufuhr zu dem Dortmunder Hafen betrug: 2063 Wg. geg. 416 Wg. 1907. II. In Oberschlesien.
2 n den Den Zechen d. '; lte echen rechtzeiti nicht angefordert . . ai t * ü 1908 231 787 Wg. 1 2351757 — 83 585 Wg. à 10 t à Io t 1907 214 004 Wg. 213 880 24 7925 83 t
à 10 t Mithin 1908 geg. 1907 4 17 783 - 8, 3000 17 807-8, 3. — 24 4 660-8, 30 / III. Im Saarbezirk. 1908 ; 72 489 31 2684 6 t à 10 t
1907 ; 74 563 2762 Wg.
à 10 t
Mithin 1908 geg. 19071 — 2 486 = 3,30 / — 2074 2, 80/9 — 412 — 78 280,0 IV. In allen drei Bezirken. 1908 915 329 Wg. 915169 160 33 895 Wg. à 10 t à 160 t
1907 905 103 Wg. 902614 2489 à 10t
n geg. 1907 4 10 226-1, lo / 4 12 555-1, 4 — 2 z29 t 465 1,40 O u. Oe⸗Wagengestellung für andere Güter. Im Direktionsbezirk Essen.
ö n nicht d. s. arbeitg. angeforder geste z gestest 1 f.
1908 102224 Wg. 102 224 —
à 10t 1907 118346 Wg. 118 346 — à 10 t
Mithin 1908 geg. 1907 - 16 122 13,0 / - 16122 — 13, Y 697 = 13, Ho /
Ueber zweifelhafte Firmen in St. Petersburg, von denen die elne ein Agentur⸗ und Kommissionsgeschäft, ingbefondere in elektrischen Lampen, die andere die Vertretung augländischer 9 betreibt, sind den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin Mitteilungen zugegangen. r, , , Interessenten wird im Zentralbureau der Korporation, Neue Frledrichstraße 5i J, an den Werktagen zwischen 9 und 3 Uhr mündlich oder auch schriftlich nähere Augkunft gegeben.
— Laut Meldung des W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichisch⸗Ungarischen Stgatzbahn (sterreichisches Netz. vom 1. biz 31. Jull: 6449 686, Kronen, gegen die definitiven Einnahmen des entsprechenden Zeitraumg des Vorjahres Mehrein⸗ nahme 221 140 Kronen, gegen die provisorlschen mehr 353 557 Kronen. Richtigstellung für Mär 168 666 Kronen mehr. — Die Einnahmen der Oesterreichischen Südbahn vom 1. bis 31. Juli betrugen: 11913 990 Kronen, gegen die definitiven Einnahmen des entsprechenden Zeitraums des Vorjahres Mindereinnahme 202 909 Kronen und gegen die provisorischen Einnahmen 597 065 Kronen mehr. Richtigstellung für März 350 340 Kronen mehr.
Dle Preisnotierungen vom Berliner Produktenmarkt be— finden sich in der Börsen beilage.