Bekanntmachung.
Durch Eatschließung des Königlich württembergischen Ministeriums des Innern vom heutigen Tage ist der Firma „Württembergische Nebenbahnen, Aktiengesellschaft zu Stuttgart“ gemäß § 795 des B. G.⸗B. die staatliche Genehmigung erteilt worden, viereinhalbprozentige Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber im, Gesamtnennwert von 4 Millionen Mark, und zwar 3500 Stück über je 1000 6 —
bezeichnet mit Lit. A — 1000 Stück über je 500 6 — be—
zeichnet mit Lit. B — in den Verkehr zu bringen. Stuttgart, den 21. August 1908. Königlich württembergisches Ministerium des Innern. Für den Staatsminister: von Haag.
Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 48
des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 3622 die Verordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung über das Verfahren und den Geschäftsgang des vom
Kaiserlichen Aufsichtsamts für 15. August 1908. Berlin W., den 24. August 1908. Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.
Privatversich erung,
Königreich Preußen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Reußwalde im Regierungs— bezirk Allenstein ist zum 1. Oktober 1908 zu besetzen. e⸗ werbungen müssen bis zum 5. September eingehen.
Die Oberförsterstelle Drage im Regierungsbezirk Schleswig ist zum 1. Oktober 1908 zu besetzen; Bewerbungen müssen bis zum 1. September eingehen.
Bekanntmachung.
Das Reineinkommen der Ilme bahn ist für das Etats⸗
jahr 1907 auf 22 491 6 festgesetzt worden. Bei der Rhene⸗ i ,. Eisenbahn ist ein Ueberschuß für 1907 nicht erzielt. ce den 21. August 1908. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Martini.
Angekommen:
Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister der geist⸗ , und Medizinalangelegenheiten Dr. Holle, vom Urlaub.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 24. August.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten am Sonnabend, „W. T. B.“ zufolge, im Schloß Wilhelmshöhe die Vorträge des Kriegsministers, Generals der Kavallerie von Einem und des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Grafen von Hülsen-Haeseler.
Der Kaiserlich und Königlich österreichischungarische Bot⸗ verlassen.
schaftr von Szögysny-Marich hat Berlin
Niederlande.
Die Regierung hat die Antwort auf das Schreiben des Ministers des Aeußern in Caracas, in dem die Zustellung der Pässe an den niederländischen Gesandten mit— geteilt worden war, abgeschickt. Die Regierung hält es, „W. T. B.“ zufolge, bei dem augenblicklichen Stande der Ver⸗ handlungen für nicht angebracht, den Text der Antwort zu
*
veröffentlichen.
Serbien.
Das Bautenministerium übernahm Universitätsprofessor Sawtschitsch, das Handelsministerium der frühere Bürgermeister von Belgrad Glawinitsch und das Justizministerium Timotije⸗ witsch. Die neuen Minister begaben sich am Sonnabend zur Eidesleistung nach Sakobanja.
Amerika.
Der peruanische Kongreß proklamierte, wie der „Köln. tg.“ gemeldet wird, mit allen gegen zwei Stimmen Augu sto eguia zum Präsidenten der Republik Peru.
Afrika.
Aus Tanger lief am Sonnabend die inzwischen beglaubigte Nachricht ein, daß die Vorhut der Mahalla des ö Abdul Asis von Mulay Hafid fün sig Meilen don Marrakesch entfernt geschlagen sei. us zuverlässiger Quelle wurde ferner berichtet, daß nach dieser Niederlage die n, Mahalla Abdul Asis. durch eine hafidische Streit⸗ macht angegriffen und gänzlich geschlagen wur de. Sie sei in großer Unordnung geflohen. Es wird gemeldet, die Artillerie des Sultans Abdul Asis habe versagt infolge einer . die das Bersten von Geschuͤtzen hervorgerufen habe.
er geschlagene Sultan hat sich nach Settat begeben und soll beabsichtigen, nach Casablanca zu gehen.
Ein weiteres Telegramm der „Agence Havas“ aus Tanger vom gestrigen Tage besagt: Unter dem Drängen der Tanger
benachbarten Stämme, welche die Stadt bedrohten, wenn Mulay Hafid nicht zum Sultan ausgerufen wurde, versammelten sich die marokkanischen Notabeln von Tanger in der Moschee, um über den Wortlaut einer Proklamation zu beraten. El Menebi, der Vertreter Mulay Hafids, dem bereits die Geschäfte des Ministers des Auswärtigen anvertraut worden waren, bat auf Anraten der englischen Gesandtschaft, mit der Proklamation einige Tage ö warten, damit Abdul Asis Zeit habe, dem Throne zu ent⸗
agen. Die marokkanischen Würdenträger wünschen jedoch, daß die sofortige Proklamation erfolge. Man kam darin überein, daß El Menebi und El Guebbas sich zu dem fran— ösischen Gesandten Regnault begeben und die Genehmigung . die sofortige . Mulay Hafids nachsuchen ollen. Regnault überbrachte sogleich diesen Wunsch allen früheren Beamten Abdul Asis'.
Im Verlaufe der Versammlung in der Moschee kam man ferner überein, erstens, Versuchen, Unruhe zu stiften, entgegen⸗
rechterhaltung der Ordnung.
kehrten Guebbas und Menebi in die Moschee zurück, wo die
Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Freiherr
von Flotow die Geschäfte der Botschaft.
Cassel, den 23. August. Seine Majestät der Kaiser und König vollzog heute vormittag, von Wilhelmshöhe
vember 1905 eine neue, am 1. April 1908 in Kraft getretene Ver
kommend, im hiesigen Residenzpalais die Nagelung von neuen Fahnen, die für Regimenter der für das diesjährige Kaiser⸗ manöver in Betracht kommenden Armeekorps, des XV. und
XVI., bestimmt sind.
Rußland.
Nach einer Meldung der
agentur“ hat der Admiralitätsrat, dem die Projekte des
Bestimm ungen. Lösung eines Jagdscheins, soweit nicht die nachfolgenden Paragraphen anderweite Bestimmungen enthalten. — 5 2. wund Fangen von Gorillas und anderen Tieren, bei denen für Erhaltung
„St. Petersburger Telegraphen⸗ und Flußpferde
italienischen Obersten Cuniberti und der Hamburger Firma Blohm und Voß für den Bau der neuen Panzerschiffe,
zur Beratung vorlagen, sich in einer Sitzung, in der nur die
technische Seite der Frage beraten wurde, für das Projekt der B Frag ñ Prei Antilopen und Gazellen ist verboten: a. die Jagd, das vorsätzliche
Erlegen und Fangen von nicht ausgewachsenen Tleren. gewachsen gelten Elefanten, bei welchen ein normal ausgebildeter Stoßiahn ein geringeres Gewicht als 2 kg besitzt: P) die Jagd, das
deutschen Firma entschieden. Die projektierten Panzerschiffe aer eine Tragfähigkeit von 20 000 t, 21 Knoten Ge⸗ chwindigkeit, außer der mittleren und kleineren Bestückung zwölfzöllige Geschütze sowie 800 Mann Besatzung erhalten. Die Kanʒerschiffe sollen auf St. Petersburger Werften mit russischem Material und von russischen Arbeitern gebaut werden.
nachträglich die Genebmigung des Gouverneurs einzuholen. — 383.
In den neun Monaten bis zum 1. Juli a. St. ver⸗
kaufte die Bauernargrarbank an Bauern 4886 verpfändete Güter mit einem Areal von insgesamt 5. 451 775 Dessätinen
ür 56l/ Millionen Rubel. Bis zum 1. Juni erklärten in 40 Gouvernements des europäischen Rußlands 570 756 Bauern⸗ wirte dem Minister des Innern ihre Absicht, vom Gemeinde⸗ besitz zum Einzelgrundbesitz überzugehen.
Spanien. Der König Alfons ist, „W. T. B. zufolge, nach Paris gereist, von wo er sich nach England begeben wird.
Portugal.
In, der Sitzung der Pairskammer am Sonnabend wurde die Vorlage über die Zivilliste mit 60 gegen 3 Stimmen angenommen.
Vernichtung ganzer Rudel herbeizuführen; intzbesondere ohne ausdrück-
e über „35. Millignen. Rubel, ferner 575i 631 Dessaätinen lich. Genehmigung des Souvernenrg dis Ausübꝛang der Jagd durch
Einkreisen (Einfenzen, Einbrennen), das Fangen in großen Netzen und
zutreten, zweitens, keine Repressalien gegen den fruͤheren Gegner anzuwenden, und drittens, den Beamten des Sultans ihre Funktionen zu lassen. Der spanische Ge⸗ schäftsträger Padilla wohnte der Unterredung der Dele⸗ . mit dem französischen Gesandten Regnault bei. ieser dankte den Delegierten für ihr Vorgehen, erklärte, daß er sich, nicht einmischen könne in dynastische Fragen bezüglich der inneren Politik des Landes, und nahm Kenntnig von den Versicherungen der Delegierten, betreffend die Sicherheit der fremden Kolonien und der Auf⸗ ü . Der spanische Geschäftsträger dankte gleichfalls den Delegierten und schloß sich vollständi der Erklärung Regnaults an. Nach der Zusammenkunft
Proklamation unter enthusiastischem Zuruf der Anwesenden stattfand. Die Behörden in Tanger haben die Proklamation von Mulay Hafid in allen Hafenplätzen mitgeteilt und an die dortigen Behörden die Aufforderung gerichtet, auch ihrerseits Mulay Hafid zum Sultan zu proklamieren.
Koloniales.
Der Kaiserliche Gouverneur des Schutzgeblets Kamerun hat am 4 März d. J. unter Aufhebung der Verordnung des Gouverneurs, betreffend die Ausübung der Jagd auf Elefanten und Flußpferde, dom 29. November 1892 und der Verordnung des Gouverneurs, betreffend das Einkreisen von Elefanten, vom 25. Februar 1900, 8 No—-
ordnung, betreffend die Jagd im Schutzgebiet Kamerun, erlassen, die folgende Bestimmungen enthält:
A. Allgemeine, für Europäer und Farbige gültige § 1. Zur Ausübung der Jagd bedarf es der
Die Jagd, das Erlegen
der Art ein wissenschaftliches Interesse vorliegt, kann vom Gouverneur zeitweilig oder dauernd verboten werden. Ferner ist jede Art der Jagd verboten in den Gebietsteilen, welche vom Gouvernear als Schon— gebiet: erklärt worden sind oder noch erklärt werden. Für Clefanten können die Lokalbehörden, sofern die Gefahr der Ausrottung dieser Tierarten vorliegt, die Jagd in be— stimmten Hebietsteilen jeitweilig verbieten. In solchen Fällen ist
Bejüglsch der Elefanten, Flußpferde, Nashörner, Giraffen, Büffel, Als nicht aus⸗
Erlegen und Fangen von weiblichen Tieren. Autznahmen zu § 2 und 3 kann der Gouverneur gestatten, wenn es sich um Fang oder Er⸗ legung zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Zähmung oder um Verhütung von Wildschaden handelt. — 5 4. Verboten ist die Anwendung von Vorrichtungen und Mitteln, die geeignet sind, die
das GErlegen von Wild unter Anwendung von Gift. Diese Be⸗ stimmungen gelten nicht für das Erlegen von Raubwild. — 55. Der Jagdschein lautet auf den Namen des Inhabers, ist unüber⸗ tragbar und gilt auf die Dauer des Kalenderjahres, für welches er ausgestellt ist. Im Falle erwiesenen Mißbrauchs kann der Jagdschein wieder entzogen werden. Gesellschaften oder Einzelpersonen wird auf Antrag ein Jagdschein nach Ausgabe B ausgestellt, welcher die Genannten befugt, einen farbigen Jäger jum Zwecke der Fleischbesorgung zu halten. — § 6. Es werden drei Arten von Jagdscheinen ausgestellt. Aus⸗ gabe A kostet 100 M und gilt für ein Stück Wild folgender Vattungen: Elefanten, Flußpferde, Nashörner, Giraffen oder Strauße.
nannten. Ausgabe O koste
6000 S und gilt für sämtli ĩ arten Die Bestimmungen der 55 2 und ; . . . teilung eines Jagdscheins nicht berühit. — 5 7. Die Jagdschein gebiß ⸗ ist sofort zu entrichten und berechtigt lediglich zur pẽrfõn licht Ausübung der Jagd. Die Ausübung der Jagd durch Jäger, welche im Lienste eines anderen stehen wird nur ganz ausnahm zweise ge. stattet. Für jeden derartigen Jäger ist eint Gebühr von 3000 für das Jahr zu entrichten. Die Genehmigung wird durch den Douherneur erteilt. Die Bestimmungen über die Einfuhr don Schußwaffen und Munition in Kamerun werden hierdurch nicht be, rührt. — F 8. Zur Ausstellung von Jagdscheinen, Ausgabe B, sind die Kaiserlichen Bezirksämter und Statsonen befugt. Jagdscheine Ausgahe A und . werden nur vom Gouvernement ausgeste st * § 9. Die Ausstellung nes Jagdscheins ist zu versagen PVersonen: a. welche in den letzten fünf Jahren wegen Vergehens gegen die Jagd. verordnung oder as Eigentum bestraft worden sind, P. von denen eine unvorsichtige Führung der Waffe oder eine Gefährdung der öffent. lichen Sicherheit zu besorgen ist. Die Ausstellung eineg Jagdscheinz nach Formular O kann verweigert werden. — 5 I9. Der Jäger hat bei Ausübung der Jagd den Jagdschein stets bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Zur Kontrolle sind die weißen Beamten der Bezirks- und Forstberwaltung befugt. — 5 11. Wer feinen Jagd⸗ schein verltert und nachweisen kann, daß er einen folchen besessen hat bejahlt für Ausstellung eines Duplikats 3 66. — 5 12. Von Bewerbern um einen Jagdschein, die nicht im Schutzgebiet ihren dauernden Wohn sitz haben, kann die Hinterlegung einer Sicherheit bis zur Höhe von. G00 , durch die ausstellende Behörde gefordert werden. Diese Sicherheit haftet für etwa verwirkte Geldstrafen und dle Kosten des Strafverfahrens. — 5 13. Das Töten und Fangen von Raubtieren und Reptilien ist auch ohne Jagdschein erlaubt. — 5 14. Von der Er⸗ legung eines Elefanten, Flußpferdeg, Nashorns, einer Giraffe oder eines Straußes ist die zuständige Lokalbehbörde unverzüglich zu benach— richtigen S S 15. Gibt der Jagdherechtigte die Verfolgung einc krank eschossenen Wildes auf, so erlischt fein Aneignungsrecht an dem betreffenden Stück Wild. Das Entfenden von bewaffneten Beauf, tragten zur Verfolgung ist nicht stalthaft. — 5 16. Zum Schutze gefährdeter Pflanzungen ist es den Besitzern gestattet, innerhasb det Gebiets der Pflanzungen Elefanten, Flußpferde oder Nashörner ah— schießen ju lassen. Zum Schutze gefährdeter Fammen kann auf Antrag der Interessenten die zuständige Lokalbehörde das Abschleßen von Elefanten, Flußpferden und Nashörnern verfügen. Die Lösung eintz Jagdscheins it in den Fällen des Absatzes 1 und 2 nicht erforderlich. — 5 17. Das Abschießen hat unter möglichster Schonung der zungen unß der weiblichen Tiere und nur soweit zu geschehen, als der Zweck des Abschießens es erfordert. — 5 18. Werden nach 81656 Absaz J von nicht mit Jagdschein (Iutsgabe () verfehenen Jägern Elefanten und Flußpferde erlegt, so ist eine Gebühr von je 2 v. H. des Wertes des erlegten Elfenbeins im Schutzgebiet an den Fiskus zu zahlen. Die Zähne der nach § 16 Satz 2 von nicht mit Jagdschein (Ausgabe C) versehenen Jägern erlegten Elefanten und Flußpferde fallen dem Landesfie kuz anheim.
B. Sonderbestim mungen für Farbige. § 19. Den Ein⸗ geborenen ist innerhalb ihres Stammgebiets die Ausübung der Jagd, mit Ausnahme auf Elefanten, Flußpferde, Nashörner, Giraffen und Strauße, ohne Jagdschein gestattet. Im übrigen unterliegen sie gleichfalls den Bestimmungen dieser Verordnung. — 5 20. Unter a im Sinne dieses Ahschnittes ist nur die Jagd mit Feuerwaffen verstanden. Die Jagd mit Speer Pfeil und Bogen ist den Farbigen allgemein und ohne Lösung eines Jagdscheins gestattet.
G Straf⸗ und Schlußbestimm ungen. 5 21. Wer in den bom Gouverneur festgesetzten Schongebieten die Jagd ausübt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 000 6, im Falle des Ünvermögens mit einer gemäß S§§ 28, 29 des Reichsstrafgesetzbuchs festzusetzenden Ge⸗ fängnisstrafe bis zu drei Monaten bestraft. Im übrigen werden Zu⸗ widerhandlungen gegen diese Verordnung, soweit sie nicht nach dem Reichsstrafgesetzbuch strafbar sind, mit Geldstrafe bis zu 1050 „
bestraft, die für den Fall, daß ste nicht betzutreiben nd, nach Maßgabe der S§ 28, 29 des Reichsstrafgesetz. uchs in Haftstrafe umzuwandeln sind. Gegen Farbige finden
die nach den bestehenden Verordnungen zulässigen Strafmittel Anwendung. Neben der verwirkten Strafe ist auf Einziehung der zur Jagd benutzten Gewehre, anderen Jagdgeräte sowie der unrecht, mäßigen Jagdbeute und Hunde zu erkennen, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht.
Auf Grund des 52 Satz 1 der vorstehenden Verordnung, be— treffend die Jagd im Schußgebiet Kamerun, hat der Kaiserliche Gouverneur des Schutzgeblets durch Bekanntmachung vom 6. Mai d. Ja die Jagd auf Gorillas sowie das Erltgen und Fangen von Gorillaz bis auf weiteres verboten. Ausnahmen können gemäß 53 Satz 2 der Jagdverordnung auf vorheriges Ansuchen durch den Gouverneur gestattet werden, sofern es sich um den Fang oder die Erlegung zu wissenschaftlichen Zwecken handelt.
Nr. 34 der Versöffentlichungen des Kaiferlichen Ge— sund heitsamts“ vom 18. August hat folgenden Inhalt: Gesund— heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — Desgl. gegen Cholera Gesetzgebung usw. ¶ Deutsches Reich) Essi säure. — (Preußen.) Schlachtvieh und Fleischbeschau. — Reg. Bez. Potsdam.) Desgl. — (Bayern.) Drogensammlung. — Orts viehversicherungs vereine. — (Gaden.) Hilfeversonal im Gefund⸗ heltswesen. (Braunschweig.) Pocken. — (Anhalt) Impfung. — Oesterreich. Niederssterreich. Landegfindelanstalt. (Ungarn.) Doktor ; diplome c. — (Schwein Kant. Bern.) Körnerkrankheit. — (Ver⸗ einigte Staaten von Amerika.) Nahrung?mittel ꝛc. — (Canada.) Räude der Pferde ꝛzc. — (Nicaragua.) Patentmedijinen. — Niederländisch⸗ Guayana.) Sanitãtsübereinkunft. — Tierseuchen im Auslande. — Desgl. in Oesterreich, 2. Vierteljahr. — Maul⸗ und Klauenseuche in der Schweiz. — Tierseuchen in Schweden, 2. Vierteljahr — Zeitweillge Maßregeln gegen Tier- seuchen. (Waldeck) — Vermischteg. (Deutschts Reich) Jahres- berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten 2c. 1966. — (Baden). Er⸗ nährung der Säuglinge, 1903 — 1905. — (Italien.) Heeregergänzungg.« geschäft, 120. — (Schweiz. Kant. Basel (Stadt.) Tätigkeit deg chemischen Laboratoriumz, 1907. — (Großbritannien. Sterblich⸗ keit in Edinburg. 1907. — (Belgien.) Körperliche Uebungen. — Sterblichkeit in Intwerpen, 1907. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutichen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl, in größeren Städten des Auslandeg. — Grkrankungen in Krankenhäusern deutscher Froßstädte. — Deegl. in deutschen Stadt und Landbezirken. — Witterung.
Statistik und Volkswirtschaft.
Deutschlands auswärtiger Handel im Juli und in den ersten7 Monaten 1908.
Nach dem Juliheft der vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebenen Monatlichen Nachwelse über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets betrug die Einfuhr im Monat Ful d. J. 3297 048 t verschledene Waren und 106 725 Stück (nämlich 321 Stoch Bienen, 19090 Pferde und andere Tiere, 111 Fahrzeuge und 96 203 Uhren). Gegen den Vormonat hat die Einfuhr wieder beträchtlich jugenommen, besonders in den Erzeugnissen der Forstwirtschaft, Erzen, chemischen und pharmazeutischen Crz'ugnissen. Gegen die Julieinfuhr des Vorjahres steht die diesjährige bedeutend zurück.
Die Ausfuhr im Jult betrug 3 663 552 t verschiedene Waren und 320998 Stück (54 Stock Bienen, 2382 Pferde und andere Tiere,
Die Lösung von mehr als drei Jagdscheinen, Ausgabe A, für ein Kalenderjahr und einen Inhaber ist nicht zulässig. Ausgabe B kostet 25 „ und gilt für alle Wildarten, mit Ausnahme der unter A ge-
217 Fahrjeuge und 29 545 Uhren).
euge Ein Vergleich mit dem Vor— monat ergibt eine kleine Abnahme der Ausfuhr, sie ist eine bedeutende zu nennen im Vergleich mit der Juliautfuhr des Vorjahres.
Die Einfuhr der gesamten sieben Monate des Jahres 1908 ergibt 33 712 893 6 verschiedene Waren gegen 36 408 519 im Vorjahre, ferner 84a2 773 Stück gegen 1002 256 vorlährige. Der Unterschled betraͤgt rund 2.7 Millionen Tonnen und 160 000 Stück. Ein Rückgang ist hauptsächlich bemerkbar bei den Erieugnissen der Land. und Forstwirtschaft, den mineralischen und fossilen Rohstoffen, den unedlen Metallen und Waren daraus, insbesondere Eisen und Eisenlegierungen.
Die Ausfuhr dieses Zeitabschnitts machte 25 478 847 t ver, schidene Waren gegen 25 368 5s letztjährige und 229 396 Stück gegen 274 106 im Vorjahre aus, es ist hier daher ein Mehr von 150 0900 t und ein Weniger von 45 000 Stück zu verzeichnen. An dem Mehr sind fast alle Tarifabschnitte beteiligt, södaß auch der Rückgang bei den mineralischen und fossilen Rohstoffen von etwas über 300 000 t mehr als aufgewogen wird.
Die Volksschulen in Württemberg im Schuljahre 1907/08.)
Am 1. Januar 1908 zählte man im Königreich Württemberg an 2102 Schulorten 2255 Voltsschulen, und zwar 1379 evangelische, 3h 2 katholische und 24 israelitische mit insgesamt 317 941 Schul⸗ kindern, die in 5527 Schulklassen, mit Einschluß von 6 Hilfs⸗ klassen für Schwachbegabte, unterrichtet wurden. Von diesen Schulen bestanden 1110 nur aus je einer und 670 aus je 2 Schulklassen. An 1538 Schulklassen — Über ein Viertel der Gesamtzahl — wurde vornehmlich wegen Ueberfüllung, Engräumigkeit und Lehrermangels ein besonderer Abtellungzunterricht erteilt. Es geschah dies wegen einer Zahl von mehr als g0 Schülern in 326 Klassen, wegen Enge des Schukraums oder zur Erleichterung des Unterrichts und im Interesse der Disziplin in 991 und wegen Lehrermangels in 222 Fällen.
Von den Schulkindern waren 220 146 evangelisch, 97 444 katholisch und 351 israelitisch. Werden die 38 gehobenen Volksschulen (Mittelschulen) miteinbezogen, so erhöht sich die Gesamtzabl der Schulkinder um 9610 bis auf 327 551, von denen 155 384 Knaben und 172167 Mädchen sind. Dazu kommen noch 735 Schulkinder in den Seminarübungsschulen, 1870 in den Rettungs⸗ und Erziehunge⸗ anstalten und 1337 in „weiteren Privatschulen“, sodaß das gesamte . in Württemberg einen Schulkinderbestand von 331 493 aufweist.
Lehrstellen“ gab es am 1. Januar 1908 an den württem⸗ bergischen Volksschulen für ständige Lehrer 3975 und für ständige Lehrerinnen 120, zusammen 4095, außerdem 66 sogenannte ständige Schulamtsverwesereien und 1378 Stellen für unständige Lehrer und Lehrerinnen, darunter 4 für Fachlehrerinnen. Von den ständigen Lehrern waren 2754 evangelisch, 1200 katholisch und 21 isrgelitisch, von den ständigen Lehrerinnen 92 evangelisch und 28 katholisch.
Konsumvereine in der Schweiz.
In der „Zeitschrift für schweizerische Statistik⸗ (Jahrgang 1908, Band II, 5) ist eine Uebersicht über die seit dem Jahre 1500 in das
andelgregister eingetragenen Genossenschaften der Schweiz veröffent⸗«.
licht. Danach zeigt sich, daß in dem Zeitraum von 1800 bis 1904 die Zahl der jährlich eingetragenen Genossenschaften zwischen 200 und 268 schwankte, daß aber dann eine wesentliche Steigerung ein⸗ trat. Im Jahre 1905 wurden 376, im Jahre 19066 450 und im Jahre 1907 573 Genossenschaften eingetragen, sodaß die Zahl der von 1900 bis 1907 neu eingetragenen Genossenschaften Ih 38 betrug. Hierunter befanden sich 213 Konsumgenossenschaften. Insgesamt dürften gegenwärtig in der Schweiz wohl 6000 in das Handelsregister eingetragene Genossenschaften bestehen, wovon etwa 500 oder rund 8o o reine Konsumentenorganisationen sind. Zu diesen Zahlen bemerkt die amtliche Zeitschrift: „Diese Ziffern zeigen, eine wie große Rolle die genossenschaftliche Selbsthilfe im wirtschaft⸗ lichen Leben unseres Volkes spielt und wie unverständig und ungerecht es ist, wenn man angesichts der Bemühungen, auf allen Gehieten die kleinen Kräfte zur Erzielung des größten i ,. zu sammeln, es den Konsumenten verwehren will, sich ebenfalls diejenigen Institutionen zu schaffen, die geeignet sind, ihre Lebenshaltung zu verbessern. Die machtvolle Entwicklung des Genossen⸗ schaftzwesens im allgemeinen zeigt zur Genüge, daß die Masse des Volkes der Selbsthilfe freundlich gesinnt ist und sich ihr im vollsten Maße bedient, und daß jeder Versuch, diese Entwicklung zu hemmen, gründlich Fiasko machen muß.“ Nähere Angaben über die gesamten Konsumvereine der Schweiz enthält ein Bericht des österreichischen Generalkonsulats in Zürich, der in dem amtlichen Organ „Das
andelsmuseum“ (Jahrgang 1908, Nr. 32) zum Abdruck gelangt ist.
3 heißt hier u. a.. „Die Zahl der dem „Verband schwelzerischer Konsumbereine“ angehörenden Vereine stieg im Jahre 1907 auf 259 (1906: 237). Die Mitgliederzahl von 242 Verbandsvereinen vermebrte sich um 19109 und betrug am 31. Dezember 1907 171 603. Die Zahl der Konsumvereinsläden hat sich um 68 vermehrt und betrug am Ende des Jahres 794. Vie Zahl der Angestellten stieg von 2444 im Jahre 1906 auf 2838. Die Warenbezüge der Mit⸗ glieder beliefen sich auf 69 596 679 Fr. Die Vermehrung gegen 1906 beträgt 7904049 Fr. Die Gesamtsumme der erzielten Ersparnisse erreichte 5 996 977 Fr., wovon 5 074 807 Fr. als Rückvergütung an die Mitglieder zurückerstattet wurden. Das Kollektivvermögen der organisierten Konsumenten beträgt 5044043 Fr., das ein⸗ gejahlte Genossenschaftskapital 2535 486 Fr. Auf das Mitglied entfiel ein Durchschnittebezug im Werte von 405,57 Fr. 59 Ver⸗ eine besaßen eigene Bäckereien, und 27 befaßten sich mit der Milchvermittlung. Die Zentralstelle als Großeinkaufsstelle ver⸗ zeichnete 1907 einen Umsatz von 14534 809 Fr. Die Zunahme be⸗ trägt 34,8 /). Der Nettoüberschuß des Verbandes belief sich auf 136 660 Fr. Der Verband besitzt vier Preßorgane. Der Schweije⸗ rische Konsumverein“ erscheint in einer Auflage von 3400 Exemplaren, daz „Genossenschaftliche Volksblatt in 107 000, das franjösische Blatt „La Coopération“ in 11 300 und die italienische „Cooperazione?“ in 1000 Exemplaren.“
Man eisieht aus vorstehenden Angaben, daß das Konsumvereing⸗ wesen in der Schweiz sich in einem regen Aufblühen befindet und als ein beachtenswerter Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes zu betrachten ist.
Zur Arbeiterbewegung.
Der Hafenbetriebs verein in Hamburg gibt, der „Köln. Ztg.“ zufolge, bekannt, daß ein neuer Vertrag am 31. August in Kraft trete. Wer bis 29. August den Vertrag nicht unterschrieben habe, werde entlassen.
In Budapest wurden, wie W. T. B.“ meldet, 4000 Tischler ausgesperrt, weil sie eine jehnprozentige Lohnerhöhung forderten und 14 Werkstätten, die ihre Forderung nicht bewilligten, boykottierten.
Kunst und Wissenschaft.
In der Galerie Eduard Schulte wird für den Monat September eine Carl Spitzweg⸗Ausstellung vorbereitet, die über 200 Werke des Meisters enthalten und in wünschenswerter Weise die kleine Ausstellung von etwa 40 Werken ergänzen wird, die seiner Zeit den Inhalt des viel aufgesuchten Spitzweg⸗Kabinetts in der Jahrhundertausstellung bildeten. Im November veranstaltet Eduard Schulte zu Ehren des 60. Geburtstags Uhdes eine große Ausstellung von Werken I von Uhdes; sie wird ee een ftalfß vom vorigen Jahre in München an Umfang noch übertreffen.
) Nach der Statistik des Unterrichts und Erziehungswesens im r Württemberg für 1907, veröffentlicht vom K. Ministerium des Kirchen und Schulwesens. Stuttgart 1908.
Literatur.
— Von den Lieferungswerl Deut sche Gedenkballe“ (Verlag des Vaterland‘ in Berlin) liegt das Heft 8 vor, in dem der Universitätsprofessor Dr. Ernst Bernheim die Persönlichkeit Friedrich
Barbarossas schildert. Von dem Maler Arthur Freiherr von Ram⸗ berg enthält diese Lieferung in vorzüglicher Nachbilßung das Gemälde, wie Kaiser Friedrich II. in Palermo im Jahre 1236 eine Gesandt⸗ schaft Araber, die Geschenke darbringt, empfängt.
— Im Verlage der Kunstanstalt E. Schreiber G. m. b. H. Stuttgart, wird in allernächsten Tagen ein von alten Freunden und Mitarbeitern des Grafen Zeppelin, den Herren Geb. Reg. Rat Professor Dr. Hergefell, Baron v Bassus und Dr. H. Eckener heraug⸗ gegebenes Album erscheinen, in dem in Wort und Bild das Zeppelinsche Luftschiff und seine beiden großen Fahrten geschildert werden. Die Bilder bringen die vollständige Serle der aus der Gondel von Mitfahrenden gemachten Aufnahmen und geben dieser Publikation einen besonderen Wert. Der Preis wird im Interesse weitester Verbreitung auf nur 1 6 festgesetzt.
Kur neigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. in sen dungen sind nur an die Redaktion, Wil hel mstraße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Wirtschaftsgeographie mit eingebender Berücksichti⸗ un Deutschlan ds. Von Dr. Christian Gruber. Neu earb. von Dr. Hans Reinlein. 2. Aufl. Mit 12 Diagrammen und 5 Karten. In Leinwand gebdn. 2, 40 „S6. Leipzig, B. G. Teubner.
Erläuterungen ꝛc. zu Janssens Geschichte des deutschen Volkes. Herausgeg. von Lud wig Past or. TI. Bd. 2. u. 3. Heft: Martin Eisengrein (1538 — 15785). Von Dr. Luzian Pfleger. 3,60 . Freiburg i. Br., Herdersche Verlagshandlung.
Die Einheit der Architektur. Betrachtungen über Bau⸗ kunst, Ingenieurbau und Kunstgewerbe. Von Hermann Muthesius. 1,50 46. Berlin W. 35, Derfflingerstr. 20, Karl Curtius.
Straubes Spezialkarte der Umgegend von Buckow (Märkische Schwei) nebst Führer. 6 farbig. 1: 1500. O75 M; desgl. der Um gegend von Eberswalde, Freienwalde — O derber g. 6 farbig. 1: 45 000. 1,25 S9; des gl. vom Ober⸗ und Unter⸗Spree wald. 1:100 000; mit Ergänzungskarte: Lübben — Kottbus — Lie berose. J: 300 000. 5. farbig. 6, 75 . Berlin SW. 13, Neuenburgerstr. 15, Geograph. Institut und Land⸗ kartenverlag Julius Straube.
Die Frau und ihre Zeit. Illustrierte Monatsschrift. 1908 8 . S6. Berlin SW. 68, Lindenstr. 3, Verlagsanstalt,
untdruck. h
Kultur und Fortschritt. Neue Folge der Sammlung Sozialer Fortschritt', Hefte für Volkswirtschaft, Sozialpolitik, Frauenfrage, Rechtspflege und Kulturinteressen:
Heft Nr. 171. Was will die Mittelstandsbewegung? Ihre praktischen und idealen Ziele. Nach der Denkschrift der Mittel standsvereinigung im Königreich Sachsen bearbeitet;
Heft Nr. 172. Die i Von Dr. F. Winterstein;
Heft Nr. 17374. Zur Reform des Dienstbotenwesens; Referat für den Verein Frauenbildung — Frauenstudlum Abteilung Heidelberg erstattet von Frau Emilie Eschle;
Heft? Nr. II5. Daß Buell. Von Ph. Stauff:
Heft Nr. 176s77. Die Parteien des deutschen Reichs⸗ tags nach ihren Programmen geschildert. Von Alexander
Burger;
Heft Nr. 178. er;, Von W. von Kalckstein;
Heft Nr. 179/80. as Geschlechtsproblem und die moderne Moral. Von Henriette Fürth; .
Heft Nr. 181. Der Arbeitsfriede. Von N. P. Gilman u. L. Katscher;
Heft Nr. 182333. Die Bevölkerungsfrage in weiblicher Beurteilung. Von Gräfin Gisela von Streitberg; . eff Nr. 184. Entartung und Zuchtwahl. Von Ph.
auff;
Heft Nr. 18586. Die Gesundung des sojialen Lebens durch die angewandte Naturwissenschaft. Von Dr. Johann Zmave;
eft Nr. 187. Kommunale Bodenpolitik. Von W. von
Kalckstein;
Heft Nr. 188889. Fürsorge für den Bau von Arbeiter
wohnungen auf dem Lande. Von Dr. Hermann Blumen Von Dr.
t hal; Heft Nr. 190. Rechtsfragen für Reisende. F. Wintersteln. Einzelheft der Nr. 171 — 190 25 3. Die Reihe von 10 Heften 1,50 S; 10 Hefte nach beliebiger Auswahl 2 4. Gautzsch bei Leipzig, Felix Dietrich. Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die Kornernte Oesterreichs 1907.
Dem vom österreichischen Ackerbauministerium veröffentlichten J. Heft des „Statistischen Jahrbuches“ für 1907 entnimmt die Stat. Korr.“ über die Anbauflächen und Ernteerträge der wichtigsten Körner⸗ früchte in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern der Mongrchie die folgenden Mitteilungen.
Von der gesamten 10653 703 ha umfassenden Ackerlandsfläche des Jahres 1907 entfielen auf den Anbau von Weizen, Roggen und Gerste (Winter und Sommerftucht) sowie von Hafer und Mais zu⸗ sammen 6 483 612 ha oder 60, 8f Hundertteile. Im einzelnen kamen im Berichtsjahre und in den vier Vorjahren
gr. 8.
auf 1907 3 ö 1905 1904 1903 e ar den Weizen . 1179455 1161349 1125973 1114879 1052433 Roggen . 18653 577 2020516 1968643 1926401 153071683 die Gerste . 1166 526 1177296 1188137 11824258 1204983 den Hafer .. 1935710 1833665 1807971 1821 6937 1833441 Mais.. 348 344 342 966 348 471 338 415 333 554 zusammen 6483 612 6535787 6439 195 6385 650 6231 578.
An diesem Anbau hatten 1907 den bedeutendsten Anteil der Wel, en, die Gerste und der Hafer in Galizien (Krakauer und Lemberger Gebiet zusammen) mit 516 984 bezw. 402 511 und 757 024 und in Böhmen mit 226 524 bezw. 309 02 und 471 852 ha, der Roggen in Böhmen und Galizien mit 548 925 bezw. 516 553 ha, der Mais im Lemberger Gebiet Galiziens und der Bukowina mit 87 583 bezw. 70 500 ha. Von den Flächen für Weizen, Roggen und Gerste waren im Berichtsjahre 8,9 bejw. 6,5 und 96,6 Hundertteile mit Somme⸗ rung bestellt. ;
Die Ernte des Jahres 1907 erwies sich bei der Gerste und dem Hafer reichlicher als in den vier Vorjahren und dem Durchschnitt von 1897 — 1966, bei dem Weizen und dem Roggen dagegen schwächer als in den vorangegangenen drei Jahren, und auch bei dem Mais blieb sie gegen die beiden Vorjahre etwas zurück. Die Gesamternte
betrug nämlich in Millionen Doppeljentnern: bei 1907 1906 1905 1904 1903 1897 — 1906
durchschnittlich dem Weizen 1 1 , 6 13,0 Roggen Wo 25, 249 93,8 206 20,6 der Gerste. 68 wi 14,ů7 dem Hafer. 24,8 22,4 18,0 15,9 18,6 18,1 ö ais. w 146 44 3,2 4, 4,0
iernach fanden sich als durchschnitiliche Erträge von einem
ekt ar in Doppeljentnern: bei 1907 1906 1905 19044 1903 1897—1906
durchschnittlich dene, 1 198 18 1169 12,0 Roggen. 1 ih 1 n 11,1 der Gerste. 18 9 1 B 185 12,3 dem Hafer. w, 9,7 „Mais. m no n 9,4 12,2 11,8.
Die Fruchtbarkeit der einzelnen Länder ist infolge der bedeutenden Höhenunterschiede und der Gebirgsformationen selbstverständlich sehr ungleich. So wurden im Bericht jahre die höcksten Erträge von allen vorbenannten fünf Körnerfrüchten in Böhmen mit 18,9 bezw. 15,8, 18,8, 15,? und 26,3 dz vom Hektar ermittelt, die geringsten von dem Weizen, dem Roggen und dem Hafer in Dalmatien mit 5.5 bezw. 4,4 und 3,7, von der Gerste in Dalmatien und Istrlen mit 4,5 und von dem Mais wieder in Istrien mit 5,0 42.
Der Geldwert der vier Körnerfrüchte Weizen, Roggen, Gerste und Hafer zusammen beziffert sich für das Jahr 1907 auf 1384.7 egen 1126,65 Millionen Kronen im Vorjahre und 933,K5 im Durch⸗ et von 1897 — 1906; er übersteigt also im Berichtsjahre trotz der gegen 1906 geringeren Ernte die Wertsumme aller vorangegangenen zehn Jahre beträchtlich, was sich aber aus den Einheitgpreisen der Früchte Leicht erklärt. Im Reichedurchschnitt stellen sich nämlich die Preise für 100 kg Marktware auf Kronen
im Durchschnitt von
bei 1907 1906 1897 — 1906 dem Weizen.. . 21,82 16,14 12371 Roggen. 1950 13, 64 14,89 der Gerste. 16,73 14.75 14,64 dem Hafer. 15,77 14,49 13,44.
Ernteaussichten und Getreidehandel in Italien.
Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Palermo wird der Ausfall der Getreideernte als etwas hinter der vorjährigen zutückbleibend bejeichnet, gilt aber immer noch als Mittelernte. Die Preise weisen gegen das Vorjahr eine Steigerung von durchschnittlich etwa 2,50 Lire für den Doppelzentner auf und stellen sich im Durch⸗
schnitt:
Harter Weizen Weicher Weizen Hafer Realforte: 30,75 Lire Timilio: 28,90 Lire 22,20 Lire Sammartinara: 30, 5 . h
für den Doppeljentner, erste Kosten. Die Brotpreise stellen sich, wie folgt: Qualitat I II III Städtische Bäckerei: — 36 Lire — 32 Lire — — Lire Private Bäckerei: —40 — 36 — 32 x „
für das Kilogramm.
Die Aussichten für die Mandelernte sind zufriedenstellend, was auch in den verhältnismäßig niedrigen Preisen zum Ausdruck kommt. Vorrätige, d. i. vorjährige Ware, ist nur noch wenig vorhanden. Trotzdem stellt sich der Preis nur auf etwa 165 Lire für den Doppel⸗ zentner, gegen 240 Lire im Jahre 1907. Neue Ware, Lieferung gegen Oktober d. J., notiert etwa 163 Lire (1907 etwa 246 Lire). Be— dingung: Erste Kosten.
Die Nachrichten über den Stand der Agrumen (Orangen und Zitronen) lauten nicht ungünstig; nur wäre etwas Regen erwünscht.
Auch für dieses Jahr darf eine reiche Wein ernte erwartet werden, namentlich wenn noch zu rechter Zeit Regen eintreten sollte. Von Krankheiten und Schädlingen verlautet bisher nichts aus den Haupt⸗ erjeugungèbezirken. Es ist noch ein großer Vorrat unverkauften Weins vorhanden; die gegenwärtigen Preise sind teilweise um die Hälfte niedriger als 1907.
Alcano weiß 13 Grad — 18, — Lire 15 für den Hektoliter;
n,, erste Kosten.
1 Balestrate 15 — 2350 Ueber den Stand der Olivenbäume beginnen Klagen laut zu werden, weil die anhaltende Trockenheit schädlich wirkt. Dieser Umstand beeinflußt schon die Preise der vorrätigen Ware, die zur Steigerung
1, 119 113 ei
xtrafino. *. . re ü
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Su mach bietet Anlaß zu Befürchtungen hinsichtlich des quanti- tativen Ausfalles der neuen Ernte, die auf ein Drittel weniger als 1907 geschätzt wird, vorausgesetzt, daß nicht noch Regen während der Ernte eintritt. Für männlichen Sumach (Ballenware) werden zur Zeit 22,50 Lire für den Doppelzentner, erste Kosten, gejahlt.
Die Manngernte wird ungefähr der vorjährigen gleichkommen, da bis jetzt die Witterung für sie günstig verlief. Die Preise des 3 sind ziemlich hoch: etwa 6,50 Lire für das Kilogramm für
este Tränen (cannolo).
Getreidehandel in Syrien.
Das Kaiserliche Konsulat in Beirut berichtet unterm 10 d. M.: Die Getreideausfuhr aus dem Wilagjet Beirut war im Juli nur gering. An Weijen wurden 65 dz nach Smyrna und 79,3 dz nach Aegypten ausgeführt, der Preis betrug 20 Fr. für den dz f. a b. Die Ausfuhr von Gerste nach türkischen Häfen erreichte 17,4 42, nach Aegypten 19,6 dz jum Preise von 15 Fr. für den Doppelzentner.
Saatenstand und Ernteergebnisse in Dänemark.
Das Kaiserliche Generalkonsulat in Kopenhagen berichtet unterm 16. d. M.: Das für Dänemark ungewöhnlich warme und ,. Sommerwetter dauerte bis Anfang August, wo allmählich Ab⸗ kühlung und Regen eintraten, doch anscheinend bisher nicht in einem Grade, der die Saaten ungünstig beeinflußt hätte. Der heiße Juli hat ein rasches Reifen des Getreides zur Folge gehabt, sodaß bereits zu Anfang August mit dem Mähen des Roggens begonnen werden konnte. Die Arbeiten waren vielfach dadurch sehr erschwert, daß sich der Roggen häufig ge⸗ lagert hatte. Im allgemeinen füllt er aber gut, die Aehren sind groß und gut mit Körnern besetzt. Die Körnerentwicklung scheint in diesem Jahre erheblich besser als im Vorjahre zu sein. Kurz nach dem Beginn der Roggenernte konnte auch mit der Gersten⸗ ernte angefangen werden, die ebenfalls ein günstiges Ergebnis zu ver⸗ sprechen scheint. Auch der Weizen ist, wenigstens auf den Inseln, erntereif. Die veränderten Witterungsberbältnisse werden möglicher⸗ weise die Reife eines Teiles der Frühjahrssaat etwas verzögern, wat jedoch für die Körnerfülle nur nützlich sein kann.
Vielfach wird über zu große Trockenheit der Wiesen geklagt, sodaß man sich stellenweise gezwungen sieht, das Vieh mit dem srisch geernteten Heu zu füttern. Doch hofft man, daß sich dies bei der jetzigen Witterung wieder ändern wird, sodaß die Kühe noch einmal auf die Weide heraus gebracht werden können.
Theater und Musik.
Schillertheater Charlottenburg.
G. von Mosers einst so beliebter Schwank, Das Stiftungs- fest', der in früheren Jahren die Besucher des Schillertheaters O. schon so manches Mal ergötzt hat, erschien am Sonnabend zum ersten Male auf der Charlottenburger Bühne. Die Aufführung hatte im Spieltempo noch etwas hochsommerlich Schläfriges, sodaß die witzigen Einfälle und komischen Situationen des Stücks zuerst nicht recht ver⸗ fangen wollten. Soll man aber vergessen, daß die Kleinstädter der Moserschen Bühnenwelt im Grunde nur wenig Lebeng⸗ wahres an sich haben, so darf dem Zuschauer nicht geh gelassen werden, darüber nachzusinnen. Die besten
eistungen waren die der Herren Kirschner als Kommerjienrat Bolzau und Werner⸗Kahle als Brimborius: beide wurden dem Humor ihrer Rollen völlig gerecht. Den redseligen Hartwig hätte Herr Köstlin besser gespielt, wenn er seine Rolle sicherer beherrscht hätte, und als Vereinsdiener Schnake trug Herr Bildt die Farben ju stark auf. Die anderen Hauptrollen lagen in den Händen der Damen Wasa, Gundra, olmgß, des Herrn Rembe u. a. Das stets dankbare Publikum des
chillertheaters ließ es an Beifall nicht fehlen.