1908 / 230 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Sep 1908 18:00:01 GMT) scan diff

e unterzubringen und längstens innerhalb 4 Tagen abzu⸗

achten.

uwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung des

. Ziff. 4 des Reichsviehseuchengesetzes und des s 328 des trafgesetzbuches für das Deutsche Reich.

Die Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1908 in Kraft.

Von dem gleichen Zeitpunkte an werden die Bekanntmachung vom 17. Januar 1908 Nr. 1061 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt h 6 und alle sonstigen entgegenstehenden Verfügungen auf⸗ gehoben. München, den 25. September 1908. Königliches Staatsministerium des Innern. von Brettreich.

Königreich Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Domänenpächter Ernst Dubke zu Ratsch im Regierungsbezirk Oppeln ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Universität zu Bonn, Professor Dr. Carl Kippen⸗ berger, Abteilungsvorsteher am Chemischen Institut daselbst, ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät und

der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Universität zu Marburg Dr. . Köppe zum außer⸗ ordentlichen gros for in derselben Fakultät ernannt worden.

Dem Dozenten an der Königlichen Technischen Hochschule in Aachen Dr. Richard Passow ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Königliche Friedrich Wilhelms-Universität.

Bekanntmachung.

Die Im matrikulationen bei der hiesigen Universität für das kommende Winterhalbjahr beginnen am 6. Oktober und schließen mit dem 5. November d. J.

Jeder, der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zulassungskarte zu ver⸗ sehen. Ort und Stunde der Immatrikulation wird bei dieser Gelegen⸗ heit mitgeteilt werden.

Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen, und zwar sämtliche Zeugnisse im Original:

I) die Studierenden, welche die Universitätsstu dien er st begin nen; .

a. Angehörige des Deutschen Reichs: Dasjenige Reife⸗ zeugnis einer höheren Lehranstalt, welches für die Zulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimat- staate vorgeschrieben ist. Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufsstudium der Nachweis der Reife für die Prima einer neunstufigen höheren Lehranstalt, so reicht das auch für die Immatri⸗ kulation aus.

b. Aus länder; Ausreichende Legitimationspapiere, Paß usw. und amtliche Zeugnisse über die erlangte Schulbildung.

2 Die Studierenden, welche von einer anderen Uni- versität kom men: Die zu 1 geforderten Zeugnisse und ein Ab— gangszeugnis von jeder der früher besuchten Unwersitaͤten.

3) Außerdem hat jeder eine sorgfältig ausgefüllte Personalkarte mit den Zeugnissen abzugeben. Formulare sind bei dem . zu haben. ;

onstige männliche Angehörige des Deutschen Reichs,

welche ein Reifezeugnis nicht erworben, jedoch wenigstens das

jenige Maß der Schulbildung erreicht haben, welches fur die Er—⸗

langung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienst vor⸗

eschriehen ist, können mit hesonderer Erlaubnis der unterzeichneten

ommission auf vier Semester immatrikuliert und bei der philo⸗ sophischen Fakultät eingetragen werden.

Die bezüglichen Gesuche sind unter Beifügung der Zeugnisse persönlich an den Universitätssekretär abzugeben. Formulare zu den⸗ selben können bei dem Oberpedell in Empfang genommen werden.

Reichsinländerinnen dagegen, im Falle sie nicht das Reife⸗ zeugnis bejw. das Zeugnis der Meife für die Prima besitzen, sowie Ausländerinnen in allen Fällen bedürfen zur Immairkku⸗ lation der Genehmigung des Heri Ministers der geistlichen, Unterrichts und Medininalangelegenheiten. Die Gesuche, denen alle Zeugnisse beijufügen sind, sind im Zimmer Nr. 8 der Universität abzugeben.

Berlin, den 21. September 1908.

Die Immatrikulationskommission.

J. V.: H. A. Schwarz. Daude.

Per sonalver änderungen.

Königlich Vrenßische Armee. Katholische Militärgeistliche.

22. September. Lic v. Kriesins ki, Div. Pfarrer der T Div. in Magdeburg, zur 1. Div. nach Königsberg i. Pr, Vaassen, Div. Pfarrer der 13. Div in Münster, jur 15. Div. nach Cöln, versetzt. Pingel, Div. Pfarrer der 1. Div. in Königsberg i. Pr, infolge Uebernahme der Zivilpfarrei in Marienburg i. Westpr. aue geschieden.

GSeamte der Militärverwaltung.

Durch Allerböchsten Abschied. 14. August. Engel hardt, Professor, etatsmäß. Zivillehrer an der M litärtechnischen Akademie, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 14. Sep⸗ tember. Kühn, Oberintend. Sekretär von der Jatend. des XVII. Armeekorps, zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Kriegsministertum ernannt. Köhler, Baurat, Militärbauinsp. in Spandau TX, als technischer Hilfsarbeiter zur Intend. des XVII. Armee- korps, Othmer, Militärbauinsp, technischer Hilfearbeiter in der Bauabteil. des Krie zaministeriums, in die Vorstandsstelle des Militärbau⸗ amtg Spandau 17, Schettler, Militärbauinsp. in Karlsruhe, zur Intend. der militärischen Institute unter gleichzeitiger Komman⸗ dierung als technischer Hilfsarbeiter in die Bauabteil. des Kriegs⸗ ministeriums, jum 1. Januar 1909 versetzt.

l5ö. September. Sonnen schein, Unterzahlmstr, zum Zahlmstr. beim Gardekorps ernannt. Dahm gz, Proviantamtsassist. der Schutztruppe für Südwestafrika, mit dem 1. Oktober 1908 in der Heeresverwaltung wiederangestellt und dem Proviartamt in Stolp . Domm. zugeteilt. Eichem, Lazarettverwalt. Insp. auf Probe in Müllheim i B., zum Lajarettverwalt. Insp. ernannt

16. September. Boegelsack, Proviantamtsassist. in Jüter⸗ bog, nach Berlin versetzt. Schley, Ober jablmstr. vom J. Bat. 8. Bad. Inf. Regts. Nr. 169, Scholz, Oterjahlmstr von der II. Abteil auf ihren Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

17. September. Hilfslehrer am Kadettenhause in Oranienstein biw. Naumburg, ju

Oberlehrern des Kadettenkorps ernannt. Hofeditz, Oberzahlmstr. von der Oberfeuerwerkerschule, auf seinen Antrag mit Pension in den

Ruhestand versetzt. 18. Septem ber. Keim, Regierungsbaumelster in Königsberg i. Pr., mit dem 1. Oktober 1908 unter Ueberweisung als technischer

Hilfzarbeiter zur Intend. J. Armeekorps zum Militärbauinsp. ernannt.

Nöniglich Gachstsche Armee.

Offiziere, Fähnriche uswn. Ernennungen, ö

rungen und , Im Beurlaubtenstande. 14. September. Fischer, Königl. württemberg. Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. König Wilhelm J. (6. Württemberg.) Nr. 124, in der Armee angestellt, und zwar als Lt. der Res. des 1. Trainbats. Nr. 12 mit einem Patent vom 27. Januar 1901 unter gleichzeitiger Kom⸗ mandierung zur Dienstleistung bei diesem Bat. vom 1. Oktober d. J. ab auf ein Jahr.

23. September. Befördert: Einert, Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bejirks L Leipzig, zum Hauptm. ; die Vijefeldwebel bzw. Vizewachtmeister: Mehner (Freiberg), jum Lt. der Res. des 1. Jägerbatg. Nr. 12, Zer sch (11 Leibzig), zum Lt. der Res. des Karab. Regts., Uhlemann (I Lelpzig), jum Lt. der 3 des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, Müller (II Leipnig), jum Lt. der Re des 8. Feldart. Regtg. Nr. 78.

v. Malortie, Lt. a. D., zuletzt im Gardereiterregt., als Lt. der Res. des 3. Ulan. Regtg. Nr. 21 Kaiser Wilhelm II., König von Preußen mit einem Patent vom 17. August 1904 wiederangestellt und dom 1. Oktober d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei diesem Regt. kommandiert.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. 23. September. Der Abschied bewilligt: Zim mer, Lt. der Res. des 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, wegen üͤberkommener Feld. und Garnisondienstunfãhigkeit, 2 Leipzig), Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, diesem mit der Erlaubnis um Tragen der Landw. Armeeuniform, Dietrich (Zwickau) Hauptm. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots, behufs Ueberführung jum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis jum Tragen der Landw. Armeeuni⸗ form, Do m mer (Auerbach), Täger (Bautzen), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, behufs Ueberführung jum Landsturm 2. Aufgebots, Herzog ( Dresden), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, wegen überkommener 1 und Garnisondienstunfähigkeit, Reuter (Anna—⸗ berg), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, behufs Ueberführung jum Landsturm 2 Aufgebots.

Im Sanitätskorps. 23. September. Die Oberärjte: Dr. Tyl ander beim 1. (Leib,) Gren. Regt. Nr. 100, zum Stabt⸗ und Bats. Art des II. Bats. dieses Regts. ernannt, Dr. Th om sch ke beim 12. Inf. Regt Nr. 177, um Stab. und Bats. Arjt des II. Bats. Fußart. Regts. Nr. I2 ernannt und unterm 30. . tember d. J. von dem Kommando zur Diakonissenanstalt in Dresden enthoben, Dr. Faehne beim 4. Inf. Regt. Nr. 103, unterm 30. September d. J. von dem Kommando jum Stadtkrankenhaug in Dresden Friedrichstadt enthoben und zum 6. Inf. Regt Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Scholt; beim 10. Inf. Regt. Nr. 134, unterm 30. September d. J. von dem Kommando zum Stadtkrankenhaus in Plauen enthoben und zum 1. Train⸗ Bat. Nr. 12, versetzt, Dr. Petzsche beim 9. Inf. Regt. Nr. 133, unterm 1. Oktober d. J. zum Krankenstift in Zwickau kommandiert, Flade beim 7. Inf. Regt. König Georg Nr. I06, unterm 30. Sep⸗ tember d. J. von dem Kommando zum Diakonissenhaus in Leipzig enthoben und jum 2. Feldart. Regt. Nr. 28 versetzt, Dr. Comberg beim 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser em Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, unterm 1. Oktober d. J. zum 10. Inf. Regt. Nr. 134 versetzt und zum Stadtkrankenhaus in Plauen, Dr. Streit berger beim 2. Feldart. Regt. Nr. 28, unterm 1. Oktober d. J. zum Inf. Regt. König Georg Nr. 106 versetzt und zum Diakonissen haus in Leipzig, Dr. Müller beim 1. Trainbat. Nr. 12 unterm 1. Oktober d. T jum 12. Inf. Regt. Nr. 177 versetzt und zur Diakonissenanstalt in Dresden, Dr. Beutler beim 4. Feldart. Regt. Nr. 45, unterm 1 Oktober d. J. zum 4. Inf. Regt. Nr. 1035 versetzt und zum Stadttran ken haus in, wa, . rich stadt, kommandiert, Dr. Langbein beim 6. Inf. Regt. Nr. I05, König Wilhelm IJ. von Württemberg, jum Karab. Regt. versetzt.

Dr. Hofmann, Assist. Arjt beim 3 Feldart Regt. Nr. 32, zum Oberarzt befördert und zum 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, versetzt. Thalacker, Unterarzt beim 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, zum Assist. Arzt befördert. Dr. Machate, Gen Oberarjt und Div. Arzt der 4 Div. Nr. 40, unter Verleihung des Charakters als Gen. Arzt, mit Pension und der Erlaubnig zum Tragen der bisherigen Uniform, Dr. Schütte, Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots im Landw. Bezirk Ii Leipzig, behufs Ueberführung jum Landsturm 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Allerhöchsten Be schluß. 11. September. Becker, Morgner, Kanzleträte im Kriegsministerium, Müller, Kanizleirat von der Intend. XIX. (2. R. S.) Armeekorps, der Charakter als Rechnungsrat beigelegt.

Durch Verfügung des Kriegsministerium . 12. Sep— tember. Bucher, Stabgveterinär der Landw. 2. Aufgebots im Landw. Bezirk Zittau, behufs Ueberführung jum Landsturm 2. Auf⸗ gebots der Abschied bewilligt.

17. September. Berger, Kaserneninsp. auf Probe in Leipzig, unterm 1. Oktober d. J. zum Kaserneninsp. ernannt. Fährig, Förster auf Probe auf dem Truppenübungsplatz Königsbrück, unterm J. Oktober d. J. als Förster angestellt

19. September. Wünsche, Oberiatend. Sekretär von der Intend. der 1. Div. Nr. 23, Zieger, Intend. Sekretär von der Intend. XII. (1. K. S.) Armeekorps, unterm 1. Oktober d. J. gegenseitig versetzt. Sun kel, Propiantamtskontrolleur in der Schutz. truppe für Südwestafrika, unterm 1. Oktober d. J. in der Heereßz⸗ verwaltung, und zwar beim Proviantamt Leipzig, wiederangestellt. 289. September, Tlemm, Timm ler, Unterapotheker der Res. im Landw. Bezirk II Leipzig, zu Oberapothekern des Beurlaubten⸗ standes befördert. Dr. Schneemann, Oberapotheker der Landw. 1. Aufgebots im Landw. Bej. II Dresden, der Abschied bewilligt.

*

Aichtamtliches.

Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. September.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute vormittag im Jagdhause Rominten den Vortrag des Chefs des Marinekabinetts, Vizeadmirals von Müller.

Urlaub zurückgekehrt und hat die Dienstgeschäfte wieder über⸗ nommen.

Der Kaiserliche Gesandte in Athen, Wirkliche Geheime

willigten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der Kaiserlichen Gesandtschaft von dem

Feldart. Regts. von Clausewitz (1. Oberschles.) Nr. 21,

Dr. Müller, Dr. Hin ze, wiffenschaftliche L ist vom Urlaub zurückgekehrt.

Legationsrat Dr. Haniel von Haimhausen geführt.

Der Präsident des Königlich preußischen Statistischen Landesamts, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Dr. Blenck

Der Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke ist vom

Der Bevollmächtigte zum Bundesrat, Großherzoglich hessische Ministerialrat Dr. Becker ist in Berlin angekommen.

Der dänische Gesandte von Hegermann-Lindencrone hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der ae von Scavenius die Geschäfte der Gesandt⸗

aft.

Bapern.

Ihre Majestäten der König und die Königin von Spanien sind, „W. T. B.“ zufolge, gestern vormiitag von Paris in München eingetroffen und von Seiner König⸗ lichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten, den Prinzen und Prin⸗ zessinnen des Königlichen Hauses, den Staatsministern und den Spitzen der . feierlich empfangen worden. Nach der Begrüßung und dem Abschreiten der Front der Ehren⸗ kompagnie durch Seine Majestät den König Alfons und Seine Königliche Hoheit den Prinz-Regenten fuhren die hohen Herr⸗ schaften nach der Residenz. Am Nachmittag unternahm das spanische Königspaar eine Rundfahrt durch die Stadt, und gegen 6 Uhr be⸗ gab sich Seine Majestät der König nach dem Rathause, wo ein offizieller Empfang durch die städtischen Körperschaften stattfand. Abends war zu Ehren des Königs und der Königin in der Residenz gerockt Hoftafel, bei der Seine Königliche , der Prinz-⸗Regent einen Trinkspruch auf seine hohen Häste ausbrachte, in dem er die Ueberzeugung aussprach, daß sich durch diesen Besuch die Beziehungen . den beiden Herrscherhäusern noch inniger gestalten werden. Seine Majestät der König von Spanien dankte in seiner Erwiderung für den großartigen Empfang und sprach ferner, zugleich im Namen der Königin, seinen Dank dafür aus, daß der Prinz⸗Regent die Gnade gehabt habe, die Patenstelle bei seinem zweiten Sohne zu übernehmen. ö

Oesterreich⸗ Ungarn.

Die Erwiderung Oesterreich⸗Ungarns auf die französisch⸗spanische Marokkonote ist dem französischen und dem spanischen Botschafter in Wien gestern zugegangen. Sie lautet, der „Wiener Politischen Korrespondenz“ zufolge, in allen wesentlichen Punkten zustimmend, betont aber die Notwendigkeit eines solidarischen Vorgehens Europas in der marokkanischen Frage.

Großbritannien und Irland.

Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, hat die Regierung Bulgarien mitgeteilt, daß sie der Meinung sei, die Fortdauer der Besetzung der Orientbahn lasse sich nicht recht—

fertigen. Frankreich.

Die Regierung hat über den Zwischenfall von Casa—⸗— blanca einen Bericht von dem General d'Amade einge⸗ fordert. Sobald die Antwort d'Amades eingetroffen ist, wird die Angelegenheit, einer offiziösen Meldung zufolge, den juristischen Beiräten des Ministeriums des Aeußern unter⸗

breitet werden. Rußland.

In den haltischen Provinzen ist, nach einer Meldung des W. T. B.“, der Kriegszustand aufgehoben und der verstärkte Schutz eingeführt worden.

Italien.

Der russische Minister des Aeußern Iswolski ist, „W. T. B.“ zufolge, gestern in Desio eingetroffen und auf n, ,,, en vom Minister des Aeußern Tittoni empfangen worden.

Die „Agencia Stefani“ veröffentlicht den Text der Note, betreffend Marokko, die am 26. 8. M. dem franzö⸗ sischen und dem spanischen Geschäftsträger übergeben worden ist. Die italienische Regierung schließt sich vollständig dem Gesichtspunkt der französischen und spanischen Regierung an, daß es nämlich wünschenswert ist, bei dieser Gelegenheit gegenüber Marokko die Solidarität und das vollkommene Einvernehmen aller Mächte zu betonen. Bezüglich der Garantien, von denen die Anerkennung des neuen Machsen abhängig gemacht werden soll, hält auch die italienische Regierung die formelle Erklärung Mulay Hafids leine Erklärung, die übrigens schon abgegeben worden ist), daß er allen Vorschriften der Akte von Algeciras Folge leisten werde, für durchaus notwendig, darin einbegriffen die unter Zustimmung der Mächte Frankreich und Spanien besonders erteilte Befugnis zur Ueberwachung des Meeres, um den Waffen⸗ schmuggel zu verhindern, wie auch alle Anwendungsbestim⸗ mungen, die in der genannten Akte vorgesehen sind, und die sich daraus ergebenden Folgen. Die Annahme aller anderen Verträge und Abmachungen, welche die früheren Sultane mit den Mächten geschlossen haben, seitens des neuen Sultans müßte ebenfalls gesichert sein, und dies kraft der Regeln des Völkerrechts über die Pflichten, die den Souveränen und Re⸗ gierungen obliegen, die die Nachfolger von beseitigten Souveränen und Regierungen sind. Die italienische Regierung ist der Meinung, daß der neue Sultan weder im Innern seines Reiches noch gegenüber den Mächten irgendwelchen Zweifel bezüglich seines festen Entschlusses bestehen lassen dürfe, die internationalen Pflichten zu achten, die sich für ihn aus der Tatsache seiner Thronbesteigung ergeben. Sie ist der Meinung, daß es auch angemessen sein würde, in einem mit den Interessen aller Mächte einschließlich Frankreich und Spanien zu vereinbarenden Maße dem neuen Sultan von jetzt ab seine Aufgaben zu erleichtern im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die sich aus der inneren Lage Marokkos der unmittelbaren Erfüllung aller dieser Verpflichtungen entgegen⸗

stellen. Schweiz.

Die Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz ist gestern im Rathause zu Luzern zu ihrer 5. Generalversammlung zusammengetreten. Die wachsende Ausdehnung und innere Kräftigung der Vereinigung zeigt sich in der großen Zahl der vertretenen Regierungen und Sektionen. Sämtliche europäischen Staaten, außer i

Rat Hraf von Arco-Valley hat einen hm Allerhochst be und den Balkanländern, haben, wie das „W. T. B.“ meldet,

amtliche Delegierte, Sektionsvertreter und Gäste entsandt, ferner die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan und der Papst.

Aus Deutschland sind Delegierte des Reichs, der Regierungen.

von Preußen, Sachsen und Baden und 16 Vertreter der Ge⸗ Easchft für soziale Reform unter , ihres Ehrenvor⸗ itzenden, Staatsministers a. D. Freiherrn von Berlepsch, er⸗

schienen. Nach Begrüßungen durch den Präsidenten der Ver⸗

einigung, Landammann Scherrer (St. Gallen), and den Schultheiß von Luzern wurden fünf Kommissione gebildet zur Vorberatung folgender Gegenstände: Finanzen und Ver⸗ waltung, Bekämpfung gewerblicher Gifte, Kinder- ind Heim⸗ arbeit, Maximalarbeitstag und Vollzug des Arbeterschutzes, internationale Unfallversicherung.

j Bulgarien.

Der österreichisch⸗ ungarische Geschäftsträger in Sofia Graf Czernin hat, nach einer Meldung des „K. K. Lelegraphen—⸗ Korrespondenzbureaus“, vorgestern bei der bulgirischen Re⸗ gierung im Auftrage der öͤsterreichisch⸗ ungarischn Regierung in der . eit der Wegnahme der bah garischen Strecke der Orientbahn protestiert. Diesen Proteste hat j estern auch der deutsche diplomatische Agent ange— gioffl und die Forderung des Grafen Czernir auf Heraus⸗ g abe der ostrumelischen Bahnstrecke sowie auf Herstellung des St atus quo ante unterstützt. .

Die „Politische Korrespondenz“ erhält zon zuständiger bulgarischer Seite eine Mitteilung., nach der die bulgarische Regierung entschlossen ist, die durch die Betrieysübernahme der Drientbahnstrecke entstandenen Differenzen einer beide Teile befriedigenden Lösung zuzuführen unter gewisseahafter Schonung der Rechtsansprüche aller in Betracht kommenden Interessenten. Als wahrscheinlichste , gilt allgemein eine gütliche Ab⸗ lösung des der Betriebsgesellschaft der Orien bahnen zustehenden Exploitationsrechts durch käuflichen Erwerb seitens des bul⸗ garischen Staats.

Dänemark.

Die Session des Parlaments ist gestern eröffnet worden. Vom Landsthing und Folkething wurden, W. T. B.“ zufolge, die bisherigen Präsidenten Steffensen und Thomsen wiedergewaͤhlt. . ;

Von der linken Reformpartei und den Gemäßigten ist folgender Antrag bei dem Präsidenten des Folkething ein⸗ gegangen:

Indem das Folkething der Trauer über das Unglück Ausdruck gibt, welches das Verbrechen Älbertis über das Volk gebracht hat, be—⸗ schließt es, den Willen auszusprechen, an der Milderung der Folgen des Unglücks mitzuwirken und unter der Leitung eines Ministeriums, das sich auf die Mehrheit des Folkethings stützt, an den Aufgaben zu arbeiten, deren glückliche Lösung das Volk erwartet.

Der vom Finanzminister heute im Folkething eingebrachte Budgetvoranschlag für das Rechnungsjahr vom 1. April 1909 bis 31. Marz i9lo gibt, obiger Quelle zufolge, die Einnahmen auf 94 6054 239 Kronen Und die Ausgahen auf 101 322268 Kronen an, es ergibt sich somit ein Defizit von 7 268 029 Kronen.

In dem Finanzvoranschlage für das laufende Rechnungsjahr waren die Einnahmen auf 94 104009 Kronen und die Ausgaben auf 193 000 Kronen veranschlagt worden, woraus sich somit ein Defizit von 1089 000 Kronen ergab, das indessen infolge der vom Folke thing vorgenommenen Bewilligungen auf 4 Millionen Kronen stlieg. Wahrend also die Einnahmen für das kommende Rech⸗ nungsjahr nicht höher veranschlagt werden als im laufen⸗ den Rechnungsjahre, weisen die Ausgaben eine weitere Steigerung auf. Die Erhöhung der Ausgaben ist namentlich durch die zahl⸗ reichen in der letzten Parlamentstagung angenommenen Gesetz entwürfe über Beamtengehaltszulagen usw. veranlaßt worden. Im neuen Budgetvoranschlage werden die Ausgaben für das Kriegsministerium auf 13 265 329 Kronen festgesetzt, die somit nur um 5000 Kronen erhöht werden. Die Ausgaben für das Marineministerium erfahren mit 8 290 901 Kronen eine Ver⸗ mehrung um 345 000 Kronen. Der Reservefonds beträgt gegen⸗ wärtig 17 897 011 Kronen. Die Einnahmen aus den direkten Steuern werden auf 15 161 000 Kronen veranschlagt gegen 14 446 000 Kronen im Vorjahre. Die indirekten Steuern werden auf 564 306 100 Kronen geschätzt, wag ungefähr dem veranschlagten Betrage des saufenben Rechnungsjahres entspricht. Dabei werden u. a. ange⸗ führt die Einnahmen aus den Einfuhrzöllen mit 38 176 9000 Kronen, auß der Branntweinbrennerelabgabe mit 5297 009 Kronen, aut der Biersteuer mit 6277 000 Kronen. Am 31. März 1908 be⸗ trug der Staatskassenbestand 42 Millionen Kronen. Wenn hiewon das Defizit für das laufende Rechnungsjahr im Betrage von 4 Millionen Kronen und die Ausgaben für die letzten ge⸗ nehmigten neuen Gesetzentwürfe im Betrage von 104 Millionen Kronen abgejogen werden, wird der Staatskassenbestand am 31. März 1909 27 Millionen Kronen betragen.

Die innere Staatsschuld wird am 1. April 1909 auf 88 Millionen Kronen und die äußere Staatsschuld auf 166 Millionen Kronen ver-

anschlagt. Asien.

Die dreitägige Beschießung von Täbris ist, nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenggentur“, ergebnislos verlaufen und hat die Schwäche und Untauglichkeit der Strafexpedition erwiesen, die sich aus Mannschaften wilder, nicht geschulter Stämme zu⸗ sammensetzte. Beide Parteien haben sich mit der Bitte um Vermittlung an den russischen Konsul gewandt. In der Stadt herrschte großer Brotmangel, da die Zufuhr aus der Umgegend auf Befehl Ain ed Daulehs eingestellt worden ist.

Afrika.

Der frühere Kriegsminister Abdul Asis El Gebbas ist, einem Londoner Blatt zufolge, zum , ,. von El Torres als Vertreter des Sultans kr auswärtige Angelegenheiten in Tanger ernannt worden.

Nr. 39 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheits amt“ vom 23. September hat folgenden Inhalt: Arbelten a. d. Kaiserl. G. A., XXIX. Bd., 1. Heft (Ankündigung). Gesundhestszstand und Gang der Volkskrankbeiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Deggl. gegen Cholera. Dezggl. gegen Vocken. ö usw. (Deutsches Reich. Kamerun.) Schlaf⸗ krankheit. Tsetse. (Sachsen.) Mohnaufgüsse. (Württem⸗ berg.) Gebrauchte Verbandstoffe. Nabrungsmittelchemiker. (Serbien) Nahrungsmittel (Canada) Fleisch ꝛE. in Büchsen.! Tlerseuchen im Deutschen Reich, 15. September. Desgl. im Aus—⸗ lande. Desgl. in Italien, 2. Vierteljahr. Maul und Klauen⸗ seuche in der Schweiz. Tierseuchen in Rumänien, 2. Viertel- jahr. Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg« Bej. Posen.) Vermischtes,. (Deutsches Reich) Bevöl kerungs⸗ vorgänge in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, 1867. (Bayern.) Tatigkeit der Knappschaftsvereine, 1907. Genick⸗ starte, J. Halbjahr. (Philippinen) Aussatz, März. JGeschenk liste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 46000 und mehr Einwohnern. Desgl, in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Deggl. in deutschen Stadt, und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungs⸗ mitteln Milch).

Etatistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Eine Konferenz der Arbeiter und Arbeiterinnen aus der Strickereiindustrie Deutschlands wird am 25. Oktober in Apolda stattfinden. Die Tagegordnung der Konferenz weist, der Rheinisch⸗ Weftfälischen Zeitung“ zufolge, als wichtigsten Punkt die Frage der Tarifverträge auf; 6 soll darüber Beschluß ehh werden, ob es möglich ist, die gleiche Arbeitszeit in den verschiedenen Teilen des Deutschen Reichs anzustreben. Auch die Angelegenheit der Heim industrie soll auf der Konferenz behandelt werden. .

Bei einer von den freien Gewerkschaften vorgestern in Barmen vorgenommenen Zählung wurden, der Vossischen Zeitung“ zufolge, l09tz Arbeislose und 823 nicht mehr vollbeschäftligte Personen er⸗ mitte lt. Von den ersteren ist etwa die Hälfte verheiratet.

Wohlfahrtspflege.

Die 28. Jahre sversammlung des Deutschen Vereint für Armenpflege und Wohltätigkeit.

Nach der Jubelfeier des 25 jährigen Beftehens des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke, die in Cassel in den Tagen vom 14. bis 17. September stattfand, ist am 17. und 18. Sep⸗ tember in Hannover die 28. Jahresversammlung des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit abgehalten worden. Dieser Verein hat seit dem Jahre 1880, in dem er begründet wurde, eine bedentsame Stellung im öffent- lichen Leben Beutschlands nicht nur durch seine regelmäßigen Jahres versammlungen, sondern auch durch die von ihm veranlaßten Unter⸗ suchungen und herauggegebenen Berichte errungen. Er ist ein un⸗ entbehrlicher Ratgeber und das halbamtliche Organ für fast alle größeren und mittleren Armenverwaltungen im Deutschen Reiche ge—⸗ worden und hat die Fortschritte des Armenwesens und der Gemein ö überhaupt weit über Deutschlands Grenzen hinaus wesentlich

efördert. . ; Die diesjährige , . des Vereins in Hannoher be handelte am ersten Tage die wichtige . für die schul⸗ entlassene Fugend?. Der Referent Stadtrat Dr. Glum (Dort- mund) bezeichnete es als die Hauptsache, daß man die Jugend sich frei entfalten lasse und sie nicht zu viel schulmeiftere, und erklärte es für zweckmäßig, daß neben den älteren konfessionellen Jugend vereinen neue Vereine entstehen, in denen die kirchliche Beeinflussung zurücktrete und die Jugend Lerne, für sich selbst ju sorgen. Der Grund zur Erlernung der Selbstzucht und Selbstfürsorge müsse schon in der Volksschule, durch Erziehung der Knaben zu selbständiger, jweck⸗ mäßiger Verwendung ihrer Frelzelt gelegt werden. Nach der Schul⸗ entlassung könne die obligatorische, politisch und kirchlich neutrale Fortbildungsschule ein neues geeignetes Zentrum der Jugendfürsorge werden. Fur die Zeit jwischen Fortbildungsschule und Militärzeit seien Veranstaltungen von Innungen und größeren gewerblichen Unter nehmungen eln geeignetes Mittel, die Jugend zu sammeln. Es sei im Interesse der körperlichen Stählung der Volksjugend erwünscht, daß die beim Militär und in Kriegerbereinen vorhandenen Ansätze zur Uebung von Jugendspielen sich weiter entwickeln. Pastor Schultz (Hamburg) betonte, daß man sich der Jugend als Freund nahen müsse. Es sei nicht wahr, daß die Jugend verroht sei. Die Jugend habe eine große Sehnsucht nach Freundschaft, und dieser müsse man entgegen⸗ kommen. Man solle die er Leute nicht kirchlich zu beeinflussen suchen und sie nicht in Weltanschauungekämpfe stürzen, sondern sie als fröh⸗ liche Menschen einen auf alles Gute gerichteten Sinn entfalten lassen. Geheimer Oberregierungsrat von Massow (Potsdam) führte aus, daß alle Vereinsarbeit auf diesem Gebiete doch immer nur einen geringen Teil der Jugend umfassen werde, vielleicht nur 10 9. Es sei des⸗ halb zu empfehlen, daß jeder Jugendliche, der außerhalb des Wohn⸗ orts seiner Eltern seinen Aufenthalt habe, einen Pfleger erhalte, der ihn berate und leite. Dr. Werthmann (Freiburg) bemerkte, daß man ohne das religiöse Moment bei der Jugenderziehung nicht auskomme. Auch Senator Grote (Hannover) betonte, daß man ohne Konfession keine christlichen Persönlichkeiten erziehen könne.

Ueber die jweite Hauptfrage: Behandlung erwerbs⸗ beschränkter und erwerbsunfähiger Wanderarmen“ refe⸗ rierten dann Magistratssyndikus Dr. Luppe (Frankfurt a. M.) und Pastor Sell (Leipzig). Die Verhandlungen führten zur Annahme solgender Leltsaͤtze: J. Die Grundlage der Fürsorge für die erwerbs⸗ beschränkten und erwerbgunfähigen Wanderarmen bildet eine geregelte und allgemein durchgeführte Wandererfürsorge mittels Wanderer arbeitsstaͤtten und jestgemäß umgestalteter Asyle für Obdachlose. II. Als Erganzung der . ist die Gewährung von Zwangs⸗ mitteln gegen solche Wanderarmen erforderlich, die eine geregelte Fürsorge ahlehnen, insbesondere die . liche inwelsung und Festhaltung in einer geeigneten An⸗ stalt. III. Wanderarme, die wegen erheblicher geistiger oder körperlicher Mängel der Anstaltspflege bedürfen, sind von den Armenverbänden in geeigneten Anstalten unterzubringen. IV. Für die der Anstaltepflege nicht bedürftigen Erwerbsbeschränkten sind durch Staat und Gemeinden und zu ihrer Ergänzung durch die freie Liebes“ tätigkeit Eiarichtungen zu schaffen, die, wie Arbeiterkolonnen, Brocken sammlungen, Schrelbstuben, Arbelterkolonien usw., die Möglichkeit von Beschäftigung gewähren, sowie Einrichtungen, die in planmäßiger Weise Arbeit vermltteln.“ ;

Den dritten und letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete das Thema: Mutterschutz , n ,. Berichterstatterin war Fräulein Dr. Alice Salomon. Hier handelte es sich um eine Bewegung, on der alle an Wohlfahrts. und Armen pflege interessterten Kreise sich in steigendem Maße beteiligen. Es be⸗ 6 ein weltverbreiteter Notstand für die Frau, die der Mutterschaft entgegensieht, sowohl für die verheiratete, wie für die ledige. Von den inhaltsreichen n der Berichterstatterin interessierten vor allem die Mitteilungen über die Möglichkeiten der Mutterschafts⸗

zwanggweise armenpoltzei⸗

e, , ,, die Wärdigung der Lage der unehelichen Mutter und

endlich die Auteinandersetzung mit der Richlung der sogenannten neuen Ethik“, mit deren Bestrebungen vielfach die auf Mutterschafts⸗ bersicherung gerichteten Bestrebungen identifiziert werden, einer Ethik, die ganz allgemein der Frau das Recht des Auslebens geben und die Mutterschaft als Recht, ja als Pflicht jeder Frau hinstellen will, daß eben die Mutterschaft für sich als hochwertige soziale Leistung Bedeutung beansprucht. Die Berichterstatterin teilte den Stand⸗ punkt des Bundes für Mutteischut nicht und bekämpfte die ledige Mutterschaft als Programm; sie möchte durch „Festigung der sittlichen Anschauungen, durch Hochhaltung sittlicher Ideale bei der Erziehung von Mann und Frau zu verhüten suchen, daß die Frauen zur ledigen Mutterschaft gelangen“. Aber sie hatte lebhafte Worte der Abwehr een die herrschende doppelte Moral für Männer und Frauen, die die Frau un⸗ gerechterwelse zu des Mannes Gunsten so stark benachteilige. Auch eine Betrachtung von dieser Seite aus führe, wie jede andere, zu der praktischen Forderung des Mutterschutzes. Die weit über eine Stunde dauernden Ausführungen von Fräulein Dr. Salomon

samkeit entgegengenommen und zum Schluß von lebhaftem, an⸗ dauerndem Beifall begleitet. An den Bericht schloß sich eine längere Digkussion, die zur Annahme folgender Leitsätze führte: J. Dem durch die Mutterschaft hervorgerufenen Schutzbedürfnis der Frau ist in erster Linie durch Maßregeln der soztalen Gesetzgebung abzuhelfen. Ez sind zu fordern: I) Ausdehnung des gesetzlichen Schutzes auf alle in Handel, Gewerbe, Haus, und Landwirtschaft tätigen Schwangeren und Wöchnerinnen durch allgemeine Einführung einer ausreichenden Ruhejeit, von der zwei Wochen vor, sechs nach der Entbindung liegen sollten; 27 Ausbau der Krankenversicherung a. durch Ausdehnung des Versicherungszwangt auf alle unter 1 begriffenen Arbeiterinnen unter gleichzeitiger Erhöhung der Leistungen auf den

Betrag des Lohnausfalls während der Dauer der gesetzlichen Arbeitgruhe und des aut der Wochenbettpflege entstehenden Aufwands, b. durch obligatorische Familienversicherung, e. durch Erweiterung des Rechts

wurden von der Versammlung mit nicht ermüdender Aufmerk.

auf Selbstversicherung. II. Bis zur völligen Durchführung obiger Forde⸗ rungen hat die öffentliche Armenpflege die Aufgabe, Schwangeren und Wöchnerinnen die zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit not⸗ wendige Schonung und Pflege durch Unterstützungen an Geld, ärztlichem und geburtshilflichem Beistand, Haust flege, Heim und Asylpflege zu gewährleisten, obne daß diese Hilfe die mit anderen Unterstützungen verbundenen öffentlich rechtlichen Folgen nach sich zieht. III. Die private und kirchliche Wohlfahrtspflege hat die Tätigkeit der öffentlichen Armenpflege durch verwandte Darbietungen ju ergänjen, namentlich durch die Organisation der Hautpflege, durch Heim und Mutterberatungsstellen. IV. Die Er⸗ richtung von Mukterschaftskassen durch industrielle Betriebe und Arbeiterorganisationen ist als wünschenswert za beieichnen. Y. Un⸗ abhängig von den Bestrebungen der sonialen Fürsorge ist eine bessere a . Stellung der verheirateten und der ledigen Mütter anzu- reben.“

Die Abteilung Erholungtzstätten des Volksheil⸗ stättenvereins vom Roten Kreuz, die sich zum Ziel gesetzt hat, der arbeitenden Bevölkerung Groß Berlins in der Umgegend der Hauptstadt Stätten zu errichten, in denen k Männer und Frauen sowle kränkliche Kinder durch Tagegaufenthalt in gesunder Waldluft bei zweckdienlicher Verpflegung Kräftigung und Genesung finden können, hat auch in diesem Sommer 5 Walderholungs⸗ stätten in Betrieb gehabt, die sich, wie in den Vorjahren, eines außer⸗ ordentlichen Zuspruchs erfreuen durften. Während sich im Jahre 1907 die gewährten Verpflegungstage auf insgesamt 153 000 be— zifferten, wird diese Zahl in der laufenden Betriebzperiode voraus sichtlich noch überschritten werden. Die Walderholungsstätten eröffnen ihren Betrieb gewöhnlich am 1. Mai und schließen ihn Ende September. Seit drei Jahren hat jedoch die Abteilung Erholungsstätten mit Rücksicht auf die besonders bei Erkrankungen der Atmungsorgane andernorts erzielten guten ,, le Winter⸗ kuren den Versuch gemacht, die Vorteile einer solchen Winterkur auch den minderbemittelten Kreisen der Bevölkerung zuteil werden ju lassen, indem sie eine Männererholungestätte auch während der Monate Oktober bis April geöffnet hielt. Diese Versuche haben in Ansehung der Förderung der Gesundheit zu einem sehr zufrieden⸗ stellenden Hefen. geführt, sodaß die Abteilung sich ent⸗= schlossen hat, fortan dauernd 2 Erholungestätten, und jwar eine für Frauen und eine für Männer, auch während des Winters in Betrieb zu halten. Namhafte Zuwendungen mehrerer Freunde des Wald⸗ erholungsstättenwesens und das außerordentliche Entgegenkommen der Königlichen. Forstverwaltung haben es ermöglicht, zwei für den Winterbetrieb geeignete Erholungsstätten festerer Bauart in freundlichem Landhausstil, verbunden mit großer Liege halle, m errichten, und jwar eine für Frauen im Grunewald bei der, Station Eichkamp und eine für Männer in der Königlichen Forst in der Nähe des Bahnhofs Johannisthal-⸗-Nieder⸗Schöne⸗— weide. Die Frauen erbolungsstätte wird am 3. Oktober d. J., die Männererholungestäte am 12. Oktober d. J. er⸗ öffnet. Jede dieser unter ärztlicher Aufsicht stehenden Er⸗ holungsstätten vermag im Winter 100 Personen, im Sommer 200 Personen gleichieitig Aufenthalt zu gewähren. Für Ver- pflegung sind für die Prson und Tag 70 3 im Winter und 55 im Sommer zu zahlen, wofür 1 1 Milch und warmes Mittagessen ge= währt wird. Im übrigen entstehen weitere Kurkosten nicht. Die in den Vorjahren benutzte propisorische Wintererholungsstätte für Männer in Eichkamp wird in diesem Winter nicht mehr er⸗ öffnet, sondern zum nächsten Sommer in eine Kindererholungsstätte umgewandelt. Die Königliche Eisenbahndirekikon gewährt den Patienten dadurch besondere Fahrtermäßigung, daß sie die Benutzung von Arbeiterwochenkarten gestattet. Nähere Auskunft erteilt das Bureau der Erholungsstätten vom Roten Kreuz, Berlin 8W. 68, Friedrichstraße 267, H. r. Il, geöffnet von 10 bis 1 Uhr Vormittags, wo auch die Anmeldungen angenommen werden.

Kunst und Wissenschaft.

Die Ausstellung belgischer Kunst im Sezessions gebäude, Kurfürstendamm 2035/9, wird am 1. Oktober, Nachmittags um 2 Uhr, eröffnet werden. Die Einweihung, die eingeladenen , m n ist, findet an demselben Tage, Mittags um 1 r, statt.

Der Forschungzreisende Sven Hedin hat, W. T. B.“ zu⸗ folge, an Seine Hoheit den Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg, den he ein der Deutschen Kolonialgesellschaft, aus Simla, wo er als Gast des Vizekönigs weilt, ein Telegramm gelangen lassen, daß er bereit sei, in der Abteilung Berlin⸗Charlottenburg einen Vortrag zu halten, voraussichtlich, nachdem ein solcher in der Gesellschaft für Erdkunde stattgefunden hat.

Bauwesen.

Im weiteren Verlaufe des Neunten Tags für Denkmal⸗ pflege in Lübech sprach in einer am vergangenen Donnerstag ab gehaltenen öffentlichen Sitzung der Baurat Gräbner⸗Dresden über Beispiele moderner Venkmalpflege sächsischer Künstler. Vie jwelte ordentliche Sitzung am Freitag brachte zunächst Geschäft⸗ liches. Als Ort für die Tagung im nächsten Jahre wurde Trier ge⸗ wählt. Amtsrichter Dr. Bredt⸗ Barmen berichtete sodann über „Ortzgstatute“ auf Grund des neuen preußischen Gesetzes gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervor⸗ ragenden Gegenden vom 115. Juli 1907. Diese Statute sollen bekanntlich die Sicherung wertvoller geschichtlicher oder künst= lerischer Bauten, eine gesunde bauliche Ausgestaltung der Gemeinden überhaupt und die Erhaltung landschaftlicher Schönheiten in die Wege leiten. Zu Ende August d. J. waren an 10 Stellen in Preußen Ottsstatute bereits in Kraft, 32 Städte und Gemeinden besaßen fertige Entwürfe und an 112 Plätzen standen solche in Erwägung. Wie das Ergebnis numerisch für den Verlauf nur eines Jahres und in Ansehung der bestehenden Schwierigkeiten jufriedenstellend zu nennen ist, so ist auch inhaltlich im allgemeinen nur Gutes zu sagen. Fast durchweg sind in freierer . allgemeine Anordnungen und nicht kasuistische Kleinvorschriften erlassen worden. Mit Recht ist der Hauptwert auf Höhenbemessung, Baustoffe, Farbe der in der Nähe bedeutender Bauwerke ju errichtenden Gebäude gelegt, mit anderen Worten auf ein barmonisches Sicheinpassen. Der Berichterstatter verglich dann eine Reihe von Statuten und Entwürfen. Bei der Handhabung der Ortsstatute im Instanzenwege, namentlich der etwa voneinander abweichenden Ansichten der Baupoltzelbehörde und der Baugenehmigungsbehörde dürften sich nach seiner Ansicht kaum Schwierigkeiten ergeben. Jedenfalls sei die Praxis in dieser Hinsicht in Preußen, da die meisten Statute erst einige Monate in Kraft sind, noch ju jung, um daraus Schlüsse zu ziehen. In betreff der schwierigen Aufgabe, Sachverständigenausschüsse oder einzelne Sach⸗ verständige zu berufen, sei in erster Linie zu fordern, daß die Stadtver⸗ waltung solche Ausschüsse nicht nach leider so oft geübter alter Schablone vorwiegend aus den Kreisen bilden sollte, die aus unsachlichen Gründen, wie nach der sozialen Stellung usw. gern bevorzugt würden, sondern vor allem auf einen gesunden und ausgereiften Geschmack der Betreffenden sehe. Nachdem Vr. Bredt noch die verwandten Be⸗ strebungen in Süddeutschland erörtert hatte, schloß er mit der Ansicht, daß der Denkmalpflegetag mit dem beschrittenen Wege und der ge⸗ gewählten Art des Vorgehens zufrieden sein dürfe, und daß sich auf Grund der Ortsstatute die Sicherung wertvoller Bestände vergangener Zeiten sowie hervorragender Landschaften und die Gesundung des modernen Bauwesens unserer Gemeinden tatsächlich erwarten lasse.

Im Anschluß daran besprach der Geheime Rat Freiherr von Biegeleben die hessischen Ortsstatute, die seit 4 Jahren er⸗ lassen worden sind. Sie enthalten einesteils allgemeine ästhetische Richtlinien, j. B. daß die neuen Bauten sich der heimischen Bauweise

anpassen und den vorhandenen Platz, und Straßenbildern harmonisch