Iizei und ü emlichkeit der Eingangskontralle Zusammenhang der Weinlontrolle mit der debengmittelpo . dagegen Lagennamen und den Hinweis auf eln ,, n,, 2 6 Kontrolle euer gern Er · damit g e g n, n nn. . 2 w . n ) de T en bei allen Bestandteilen so weit, jeugnisse im Inlande vereinfacht. J 14. dem k. g . , . ö . ĩ t ö J j l 3 . V — itte kei ? selben vorwiegend zur Geltung Bie unter der Bezeichnung Wein zur Kognakbrennerei . z k. 1 ö nn geen ffn g e ö ,, . nicht die Benennung nach einem keen , Halberjeugnisse kommen als Geiräaͤnke nicht in Betracht; ge ersonal zu g 3 ü B
Einen Geslndieils beänfpruchen; er wird alse, auf gin em ore Cinführ wird daher durch die Vorschriften der S5 11, 12 nicht Im einjelnen ist folgendes ju bemerkten: zum D tsch N 1 ch * . d K . li ch = St t ĩ J , l enen gr: e, we w, , er . eutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
eb, ctwa der Name eines Landes, einer Landschaft, eines Weinbau⸗ Verarbeitung von Wein und welnähnlichen Getränken. Im einzelnen troff Me nslbs unn ie, belastkgend Vontrolltätlgkeit kann nur don
gr ,. ge, d, , n e, , n,. X 254 Berlin, Dienstung, den 27 Oltuber 1908.
benenfalls für die 8). sondere auch kaufmännischen Kenntnissen wirtschaftlich un . . - mmm, t, läßt sich nicht eschlossen sind, dürften bon den Kreisen unahbänging sinde lnnerhalb deren sie ju arbeiten ö . Bestand⸗ elfe auch nich b ö. Sachperständige, die sich in einem nicht zu engen Penrt
im allgemeinen am besten genügen. In Gegenden,
Sachper sisändige im Hauptberuf. ein ausreichende 9 . ö d / / /; 7 ä. . —ñ.hwyáʒuuauuuuruaBuowwuwouwpásuwV
gering mittel gut Am vorigen re n, wurden
och dem bab lief der Welnkontrolle widmen können, werden diesen Berichte von deutschen Ʒruchtmärkten.
. dort, wo. Weinbau oder Weinhandel
etrãnke f heimisch sind, wird . e. 2 a
wenn der
. , , .
wird in der Hauptsache die fär el in erheblichem Umfange
ir gil lãfff 5 mit Ausschluß der ö wird, t b it ein .
Verwer K * eng 2 935 an, den Der debe r ersten,
dur uin i . . 9 * h irn dem Reichs game
kennen, daß es im einzelne Fall chief ig Mißbrauch vorzubeugen, schließt der Entwurf die Bet. da. sie sich higtbei im Eindernehmen m lie
. n e , a, Anteil eines Gemi ches dessen . k r . Zwecke ausdrücklich aus und macht sie halten müssen, kann die gleichmãßige i,
,,, ehr sr,, nnen he, n, n voraus setzt, die Ar au . !
, . e. ,. 6 dee , e n ren n, 8 14 66. gg nicht bestellt werden, ö die Weinkontrolle den für die e, ,
so wird man erwarten dürfen, daß es gegebenenfalls auch dem Richter Der Vorbehalt von Vorschriften für dle Herstellung von Anfzaben der Tebengmttelvolizei bestellten Perfonen ju; nach Be i
möglich fein wird, sich unit Hilfe von Fachleuten ein zutreffendes Schaumwein und Kognak iff unter den allgemeinen Hesschtt punkten Echse resen fein. um sie mil den besonderen Aufgaben karte e gilden. Verschnitt d gert erlautert. 18 der Weinkonkrolle vertraut zu machen. ö
von Verschnitten, zu denen gezuckerter ö . 10 bia 19 Der,, . . o gych ie, Horschriften ves Die Vorschtiften sind in de. Hzuptseche aus dem , ge. Die gas d n , , aus dem Gesetze vom 85 g. m, en fen, iel n. n ,,,, en g e , 24. Nai Jol übernommen und nur in einigen Punkten ergänzt, um
Der letzte Satz des 55 will in seiner ersten Auznahmebestimmung FIntwurfg zum Schaumweinsteuergeseß. vom 3. Mai 1907 — Druck⸗ m n n , ,, dim. , . Härten vorbeugen, die sich aus dem vorhergehenden Satz in ertrags. sachen des Reichstags Nr. 127 1509 130 vorgesehene Vorschrift, — Hirten enrengs ber Werwertang des CGrzeugnisses zäumtih he, daß bei Schaumpein. der nicht mitte Flaschengärung hergeftelst ift, 5 23 (65 * j kö schränkter Lagen ergeben können; er trägt jugleich dem Umstande die Bezeichnung der Flaschen die Herstellungsart ersehen lassen soll. Die vom Bundes ra auf 86 es 6 gar nen, 9. eng, daß! nicht selten Weinbergglagen bon Gemarkung gte ie Steben der m der Hegziäsdung kent. Gntrwouthz eewähnien Smprägnse. zugegkundsähe baten. fit Tie, . e d e r sf, durchschnitten werden. Bel der engen Fassung der Autnabmevorschrist rung von Wein mit Koblensaͤure kommt auch die Faßgärung in Be. Kraft gesetzlicher Vorschriften; gewaͤhrieif . em 6 find Miß tände darch mißkbrän liche Muznüung laum zu befürchten. kracht. Es liegt kein Grund vor, diese Verfahren zu antersagen, doch fugnig des Bundesrats auf den gie en ollzug des Geseß - Pieb Ausnahmevorschrift für das Auffüllen des im Faß lagernden entspricht es der auf eine genaue Warenbeteichnung gehenden Richtung beffen Einheitlichkeit im ganten eiche. ö
Weins wird der Begründung nicht bedürfen. Ee utrourf, ihre Angabe gegenüber dem Käufer zn verlangen, da Der Banderrat soll' weiter die Grenzen und die Ben ; 1. dieser ohne solche Angabe zu der Annahme berechtigt ist, daß der ihm der Weinbaugebiete bestimmen. Es drangt sich die Frgge auf, . .
Zu §S7 G3). ae Herffell ines die verkaufte Schaumwein mittels des als Regel anzusehenden Verfahrens amtliche Abgrenzung notwendig, und en ,, . 1 . I 6 ar n n wee, feln Wefe, der Flaschergärung bergestent it. J Gesetz felbst erfolgen sollte.
, 3. anderen Stoffen auch Wein verwendet wird, um ein §5156. . 6 Fir den Sprachgebrauch des taglichen Verkehrs genũgen die Namen solches Getränk heriustellen, kann es je nach Lage des Falls welfel⸗ In Ergänzung der für die Aufnahme von Vorschriften über 3. Ribei i ee e , Oerbaden f mn enen fe des Weinbaus haft werden, ob gtächmachüng oder Verfälschung von Wein vorlisgt, Vertrieb, von Rognak oben dargelegten allgemeinen Gesichtspunkte is⸗ bern rale, wn ge e, en, de ie n ufchen ge g fich b also 7 oder die Ss§ 2, 3, 4 verletzt sind. Da das Gesetz Ver. folgendes zu bemerken: n, gars rh ü beträchtliche Grenz biete bleiben, deren Zuge lig⸗ 6 e gegen die ss? e, Ton h ding ch r e e rem. Die Korschit de, Tn, bn, ne. . keit zu dem einen oder dem anderen Gebtete zweifel haft bleibt. Sollen i ef e ce erteßes whit dein hergesteülten Geiränt gleich behandelt, jabende Form umgekehrt werden, daß die Beieichnung Kognal jedem Ker g , ö lig er gef n e solche Zweifel praktisch ohne Bedeutung bleiben, können also drin tber in n n nh i 4 ö . n ern Sd erhabenen wendig, die Hie . w. ö . 6 .
; rechen . en, ö 91 ö . zu unterschelden ist die Herstellung eines 3 wird viel mehr der Name Kognakt auch in Zukunft ingen. ö e, nnn, 8 nen . Getrã 26. 83 war einen Grfatz fär Wein bieten kann, vielleicht auch kur solchkem Wesnbranntweine beigelegt werden bärfen, der nach Art Erle gent sen güne, re ar e er eh Hrfaben n * rann rer i in portaͤuschen will. Die wichtigste Gruppe solcher der Herstellung und Beschaffenhest den bekannten Erzeugnissen der , eee Häankten zn be sränte bilden die aus Frucht ⸗ oder Pflanjensãften hergestellten, im Weindestillation in Cognac entspricht. richtigen. Solche Berichtigungen würden sehr erschwert, wenn sie an
. d 2. Getrãnke Abf. 2 billigt Gemischen, die neben Kognak Alkohol anderer Art . . e geren n d wären, Der Pe ,, des Cntwurss, ꝰ den den entsprechenden Vorschriften im 8 3 des Gesetzes vom enthalten, die Bezeichnung Kognahperschnitt zu. Gin Mindestgehelt , , 24 * 1901 unierscheidet sich der Entwurf dadurch, daß erstens die an Kognak ist nicht gefordert; die Worte n eben Kognak“ werden dn, ,
FHäachabmung von. Wein allgemein verboten wird, nicht nur die aber außer Zweifel stellen, daß der Anteil des Kognals groß genug sein Darm Verne des vorbehalten fuß außerdem Vyr.
— * ö. betriebene, und daß zweitens jede Art der Nachahmung muß, um in dem Gemische jur Geltung zu kommen. schriften über die Aufnahme einer Traubenerntestatistik sowie über dle . 12 her n nicht nut die mit beftimnten 9 Ale Kusgangs ig. darf. mn en Sog ha seen reh gn ds , m. Aus geffaltung der durch 3 3 Abs. 4 begründeten Pflicht zur Anzeige — . ⸗ Wein berwendet werden, der nach den Borschriften dieses Gesetzes un ⸗ 2. 66 . ft e, wenn n, ngen, de hut ; Dis Rehendia let. cherer h . und ni chte tbs mt g t., beichten bert: et rig ft ĩ s BVorschiiflen Raßnahmen betreffen, die ju den unentbebrlichen Grund⸗ ,, , , .
r v daraus er „wo die letzte, Ji , r , , , e., ien rng, n Br, Tn, . vuof li aer rec el te , ö. 4 von Wasser Fälle wesentlich zu erhöhen, ist bereits unter den allgemeinen Gesichtẽ⸗ es Gntwarfg an, die dem Wein grundsäßzlich jeden nicht ausdrücklich Alkobolgebaltg durch den Zusatz vo . . ,, 2
ĩ h riften über die Form der Bezeichnung finden ein Vor⸗ Hunkten hervorgehoben; im einzelnen
ien le g me eie en, , j 6 ülluͤng bon Schaumwein bestebenden. fäuterung nicht' bedürfen. Neu und sür die Handhabung des Gesetes . eden mg gh in hen l i,, 2 bild Hi , c stehen ebenso wie die des 8 6 von einschneidender Bedeutung ist die Erweiterung des Strafe tun, lat sichl ich ane . a , werden Abs. J, 2 und Abs. 3 Satz L unter dem strafrechtlichen Schutze der für schwere Fäll, im 3 24 Abf. * und die Strafdrohung für den mach tig genere sf shiih daß der Entwörf, die in seltenden Gerd, wum Lchuße der Warenbentzicht ungen und zur stämpfasg d, Bersuch in den Fallen des 5 24 Abs. 4. e, emerge tien h ennereien gewährte Ausnahmestellung be⸗ unlauteren Wettbewerbs. Für die Vorschrift im Abs. I tritt die g 30 (6 19. seitigi. Die Herstellung von sogenanntem Brennwein aus Trestern, Strafdrohung im § 26 Nr. 1 ergänzend hinzu. Nach 8 17 des Gesetzes vom 14. Mai 1879 fallen die auf Grund . k 23 hh 65 und dergleichen wird . 1 Zutun , Hadigt §17. fal de Gesgäst den dieses ke ff. , ee feen ler. kö . kö = — 674 16 0 ö 18
flich bedeutende Interessen werden dadurch n . ö „l das Geschäft des einen ge el, fieber e der Tah, d * 1 da , . mene Liebt die aher zn wem . . Llel ch lern ihr Wert liegt aber . UÜnlerfuchung von Nahrunge⸗ und Gen uß mitteln besteht, der Kasse Bemer kungen. Die verkaufte r wird auf vo 5 1677 19. 10.
h lle Doppel zentner und der Verkaufswert auf volle M von Brennwein bereitete Maische abjubrennen; dage . mehr noch darin, daß sie mlt dem Zwange, die Vorschriften des Ge ju, welche die Koflen der Unterbaltung der Anstalt trägt. Dlese Anstalten Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende *. ht — 8 5 9 223 ne, , n , ö,. e r
achst ĩ e⸗ ĩ fche Unterfuchung der nach s 20 des Cat, . ; etzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt. ee ,, kJ in mn K f. ae mer an e' l ee waere sann ,,, e w r ,, , , sere nnn, Da der Entwurf in den 35 8. 46. gewerbsmãßlge 1 69 6 e e e e, . *r tlicher Sicher scheuen. hin sia ch der Sachversländigen anders geregelt ist. Offttere irt, . t und jwar als Oberli. 9. , , f * 2 23 . on und . a zum ,,, n, e, been ,,, ,,, , ,, , e ,, , n be sls kee, ,,,, , ,,
; üs. R 9 1 Prinz Georg Nr. 108 O I * f 9 . * ö
— . ? ine Uebergangfrist festzusetzen Kath olische Militärgeistli enthoben, Günther im 4. Inf. Regt. Nr. 103. jur 3. (Königl. ärzten: Dr. Schult es, Assist. Art beim 7. Feldart. R ; dernis fuͤr jede Gegend weitergebende Vorsorge zu treffen. Der i n Zahl von Betrieben, ingbesondere in den kauf. Es läge nabe ĩ die bedenkliche Ansick e arge che. sächs Komp. des Königl. preuß. Telegraphenbats. Nr. 1 v ; ! . zt beim 7. Feldart. Regt. Nr. 77; ker wil dieg poliseilicher Anordnung vorbehalten. nr nn,. 2 setz.w augreichende Bücher geführt werden, e. r t , e ,, , den 19. Oktober. Schäfer, Div. Pfarrer der 16. Div. in Saar⸗ Die Fähnriche: v. Altrock im Schätzen 6575) gef dh m Rien Ulstft. lerite der Rel Dr; Bell lim nn Anngterg Dr.
än Wendetung berbcimnfübren kein Grund vorliegt. ich o loglfer e nei uu lubens feilher gestenen brücken, jur 15. Div. nach Koblenz verfetzt. Georg Nr. 108, diesen mit einem Patent voöm 14 August 1905 0, Hänsel, Paarmann (Chemnitz, Dr, Thies, Dr. Bamberg,
8 10. 1 d isprechen, wenn b. , m Meißner (I Dresden), Dr. Peters (Flöha), Dr. Müller, Dr. . Den Abfichten des Entwurfs würde es demnach entsprechen, g des We B t enker im 2. Gren. Regt. Nr. 191 Kaiser Wilhelm, König von 2 ;
erf lr 53 . . haare . — den nach Ah. R pop , ,. in , ö t — d zu wünsche Durch n ,. 1 e, r,, , 17. Oktober. R. ., , . 8nß n rel gg . im gc, . n n, 3 . ** 34 H a ö ö. . 6 ; intbeh liche Erk gn un nen, ö,, . . e, n e gn e, 6, n,, entbinden. soweit die in einem w . Jaensch, etatmäß. Revssor bei der Geschützgießerel, mit dem 1. No- 4 Nr. 107, — zu Etz. efördert. Inf. Regt. Prin; Johann Dr. Gottschalk,; Dr. Hansen, Dr. Heyde Dr. Vöckergdt ;
; r d Sr. Garth (ii , , , n r, g. Wein anzuwenden wären. Betrieb eingeführten Bücher einen klaren Einblick in die nach dem 6 ember Ig08 jum Feuerwerkzlaboratorium in Siegburg versetzs. rn st Gr. u. Edler Herr zur Lippe⸗Biester feld Weißen⸗s Dr. S 6 3 Dr. Tempelhof (Pirna), Hantschel,
h upprecht (Pl . ; Gs * tritt hinzu, daß die im 8 10 beeichneten Vorschriften auf deleß een el fn ire f roten s, innerem Zus aer gKtöniglich Sachsische Armee. feld, Rittm und Eskadr. Chef im Garderreiterregt, zum Adjutanten die Assist. Aerjte der . (Plauen), Dr. Thie me (Zittau);
psas des ammenhange bein. der J. Bsv. Nr. 23, Frhr. v. Seebach, Rittm. i . Aufgebots: Dr. Hauschil? 322 3 1 anwendbar sein follen, wenn der Most . ö. . f ö 4 . gem hie ul Offijiere, Fäbnriche uspn. Ernennungen, Be⸗ jum Eskadr. Chef, — ernannt. Edelmann, ö (Chemnitz, Dr. Schmidt, Dr. Georgi,. Dr. Hempel
wird, den Verbleib der 2 auf 4 ne. . ür baldigen 3 1 Fin = ö 6 ö n n, 5 ö. 6. 66 e er. err. 18, jum Lt. mit einem Patent vom 23. März 1907 be—⸗ . e e n rä n, , ti, Gen, 116 3b . 2, 5. 8) Anwendung findet, zu überwachen und die Unter . Hefetzez vorhan behufs Verwend . ; r, . (I Seip ig, Sberarjt der Landw. J. Y bchuf ; J DJ , , , , ,,,, , d eil ser rücke seilha ͤ . . ⸗ ö a e e . U
3 . 1 2 . Art bes Indenverkehrbringens, Dem Bejelcknungs zwang unterliegen auch die als Haugtrunk her⸗ ch niwurft die r, d. 265 7 8 G eng. Ee. i i, , . , mn. (stöniglich Wäürttembergisches) Armeekorps. *hbefondere auch die unentgeltliche Abgabe ein. gestellten Getränke (5 9. rjenigen Richtun . Peäjoere: Far ier, Aftell Ktommandeur im 3. Feldart. biefe; He 1 1. . * 2 2. e,, Regt. Nr. 28, zum Stabe Offißüere, Fähnriche usnu. Im Beurlaubtenstande. Das Bey lehr ger sgᷣ it 9 wee g r nn n fs. Die * . nn m, 5h) 3 9. z3, unter Versetzung in dag J. Feldari. HRegä. ir. 18, zum Dll Ker h. 0 ve n! Een ere e mn, Flo dre l af, 1 n, ‚ ; ; . = , ,. : die Vt ; ᷣ = kid geen ben f, , e t ieset Bor. Senessen Ln Beh ag er 1 5 fa e len ki ginn benst ten e frier, dnn e, d ee rsbenbr ert. Hehn, i ä mne, nenn, wur Hatte. ic mn ,,,
emontlerungekommiffion, als aggregiert in das Garderelterregt. B lingen), Pfeifer (Rottweil), des Inf. Regtg. Kaiser Wilhelm, Köni ; saen. n dem Inbtaft 1 9 . J rregt. Belafsung in dem Kommando zur Dienstleisf dem 9
sceintg inn die sing ee ah. . e e n uf maß Hie Retwendiglest, den Höhug im Pnfen eich zebtzt nach ein F 9 vor * * Struve, Adjutant der 1. Br Nr. 23, zum Vorsttzenden Königlich preußtschen Großen Generalstabe kin z 3 en n, n, mn, de, ging enn, n ,, , mn, ĩ.
h Gim ir dis Bebandlung der ausländ d und ingbesondere für sachver⸗ B cht bedürfen. emontierungikommi Nr. i8o, Franck (Ludwigeburg), deg 2. Feldart. Regtg. Nr. ae lien fen Hefichts punkte sind oben en twichelt. ard r m e e r een g Wenba. oder Weinhandel beteiligten ch nibe anne , ,,,. sehr mn Ras d, Felt ler regnen, de, ö, F, erz. ,,. ede von Fe. vu . ö eil g ner
Die Hauptleute: Steini Nit ; ; t Betriebe zu sorgen, wird allgemein anerkannt; doch gehen die An- ch n und den xn ö eining er, Mitglied des Bekleidungstgmts Deißner, Gutwaßer, Ltz. im 3. Feldart. Regt. Nr. 32, Stein
9 (L. R. S.) Armeekorps, als Komp. Chef in das 14. Inf. Regt. kopff, Lt. im 4. it. 1 anner (Gßlingen), des 3. Feldart. Regtg. Nr. 9. Der Verscharfung der arch stẽe äber die Herstellung von Wein sichten darüher, wie dies gesbehen foll, auseinand chrift Nr. 16. versetzt, Bauer im 10. Inf. Regt. Nr. I34 unter Dre. 36 3 . ie gf r, . Je, ,. 3 c. Preggr (Stuttgart banptm. der
er.
inheitlichkeit geht der aus st bon der Stellung als Komp. Chef auf sechs Monat ĩ — Landw. Inf. J. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bis-
der Einfuhr aus dem Ausland ent⸗ Am weiteften in dem Verlangen nach E x g my. Chef auf sechs Monate jur Dienftleistung befördert. Kgsten-Hickm ann, Hauptm. 1. D. und ⸗ 9
8 derschãrfte Ueberwachung . it. ende Vorschlag, eine besondere N n e r dr, . 9. ö. In gopp⸗ r, . ö a ö ö! ochun ö i n. erf mn hr, , . ; ; e ber 836 w n eder einge enden enge Ur 1 — . P . . h g n ver ĩ oe e, aup m. a. t. J t K - 1 4 . . 4
die e lern ee e r aher der Einfuhr allerdings nicht ssen. . y . mit Pensson zur Digp. gestellt und zum Be⸗ 3. Inf. Regt Nr. 102 Prinz Regent Luitpold a . 6 , .
edacht werben; solche Untersuchungen werden vielmehr, sowelt nicht 1 f. * ae 4 Johaentgen, Komp. Gesuch mit seiner Pension und der Erlaubnis zum ferneren Tragen Seamte der Militärverwaltung.
* befonderer Anlaß vorliegt, ste weiter auszudehnen, auf Stichproben esuches mit . 63 2 . 6 . Abschleds· der Armeeuniform jur Disp. gestellt. Schloß Friedrichshafen, 5. Oktober. Ruoff (Horb)
ju befschränken sein. Dagegen wird gefordert werden müssen, daß die ungeachtet der 6 ð v. J ellt und jum Bezirksoffizier beim Abs ,, ungen. Im aktiven Heere. 23. Ot. Lerch (Biberach), Unterapotheker der Res., ju Oberapothekern ernanni.
Eiflüahigteit fär fd Sendung durch einwandfreie Begleitpapiere w. Beiirk Borna, Meldeamt Rochlitz, ernannt. v. Schimpff tober. Barth, Gen. i. und Kommandeur der 4. Div. Nr. Ko,
m i. r n ten schaftlichen Zwecke des Gesetzes, nach Begr 23 * . Gieße im 10. Inf. Regt. Nr. 134, — ju in Genehmigung seines Ahschied . mit Pension und der Er⸗
laubnis zum Tragen der Generalguniform, Brunner, Oberst und
Markttage 6 an e Gezahlter Preis für 1 Do ppelienter Menge Durch nach rg n ier
1Doppel⸗ 2 niedrigster höchster niedrigster höchster . höchster Doppel jentner jentner 4 dem 3 . 132
4 (Preig unbekannt)
18,80
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ö. Grünberg i. J. Löwenberg 3.
Oppeln *. . Aalen.
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Babenhausen Illertissen men Geislingen Meßkirch
19, 30
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Vosen.. k 1 774 Strehlen i. Schl... Grünberg i. 1 Löwenberg i. I.. O peln * . * * 1 D 19 10 2 2 *. * 1 1 . * * 1 . . 3. 6. 19. 10.
Breslau. ; . k ; ᷣ , . Strehlen . Sl — . — ᷓ . Grünberg i. Schl. ; ; . ; 23. 10. Löwenberg i. Schl. . ö . . ö . en 1 . . 8 ; 9 . . Aalen 2 * 1 . ö ö. ö. Riedlingen . . ; ⸗ 18. 10.
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K 330 1647 24. 10. 5 Illertissen w 3 . . 26 1 305 5 14,50 24. 10. 20 1 136442
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