so ist der Wert zu erlegen; läßt sich dieser nicht ermitteln so ist auf Branntwein, den sie bis einschließlich 30. September 1919 in den § 151. ö erk Grenzen der im Betriebe jahr 19071608 festgesetzten neuen Kontingente Die Besitzer von solchen Branntweinlagern unter amtlichem Jull 1507 bereits gebrauchsfertig be. 3 w e ĩ t E B E i I 6 9 E
Jahlung eines Geldbetrages von 10 bis u 5000 4 zu erkennen. 123 berftellen, nach näherer Bestimmung des Bunde rats eine Entschãdigung Müitverschluffe, die vor dem 1. — anden Faben und den bisher geltenden Bestimmungen entsyr de
§ 123. Bei der Umwandlung der nicht beinutreibenden Geldstrafen in von 10 4 für das Hektoliter Alfobol, soweit ibnen aber die : Freibeitestrafen darf die Freiheitsstrafe bei einer Hinterziehung im lieferung des Branntweins erlassen ist (G8 15. 18), eine entsprechende agergefüße haben, können ju dem Vertrlebsamt in ein Vertrage. 8. 3 z ersten Falle sechs Monate, im ersten Rüqsall ein Jahr und im Grmäßigung des Branntweinausschlags ( 19 zugebilligt. verhältnis treten un D Versendung des Bran ns zum en en Nei . — ferneren Rückfalle jwei Jahre, bei einer mit Srdnungsstrafe bedrobten An? Stelle diefer Entschãdigung kann nach näherer Bestimmung 85 Entgelt übernehmen. Ko V dem 1. Oktober anzei ger und K ni * ö. Juwiderbandlung somie in den Fällen der S8 118, 144 drei Mengte des Bundezrats den im Abf. 1'beßeihneten Brennereien, welche ihren sio nicht zustande, so w 6 26 . 0 l reu en taats dicht berschreiten. Im Falle des 5 107 bleibt ein Fünftel der Geld⸗ Betrieb unter Verzicht auf ihr Kontingent und Brennrecht einstellen, weinlager auf Antrag in an 8 J 2. ' d anzeiger strafe bei der Umwandlung außer Betracht. nach Maßgabe ihrer durchschnittlichen bisherigen Brannweinerzeugun 152. Berlin, Donnersta den 5 N ö § 124. eine angemessene einmalige Entschãdigung gewährt werden, die jed Cine Entschädigung im Sinne des § 151 wird nicht gewährt für g, . obembher 1 Die Strafverfolgung von Hin erniehungen verjährt in drei Jahren, die nach Abf. I ju gewährenden Ent chaͤdigungen abzüglich der etwa ein Branntwein lager, das sich am 1. Juli 190. im Eigenbesitze des (Sal 908. von anderen Zuwiderbandlungen in einem Jahre. nach S3 55, S5 gemachten Aufwendungen nicht übersteigen darf. e, . n ö. als 26 Em dapon entfernten Reini- uß aus der Ersten Beilage.) wie manchmal. für gungsansta befand. Ee , ber, ne ür eine Petition einen ganzen Tag in Ans tehmen. D * . pruch sich wohl erlassen, wenn auch die Besti f 163. an, , babe ich nichts einzuwenden, daß eist die Petit: biet e Bestimmungen für das Handwerk 2 u Ionen gebiet auf diefs iungen Leute nicht ohne weitere ne r s anwendbar sind.
Vie Strafverfolgung auf Grund der Vorschriften der S5 111 § 142. bis 115 verjäbrt jugleich mit dem Eintritt der Verjährung gegen den . Den 8 en sinofnte 13 ute ge meren r , . be⸗ § 153. w . gten Brennereien im Berwa tungs gebiete der Königreiche Bayern weit die nach de 123 bis 151 zu gewährenden Entschãdi⸗ setriebe jahre vo ⸗ ; enen kei 1 . ; i § 126. und Württemberg, des Sroßberiogtums Baden sowie der Hohen⸗ . erh; rr g den V. e e , mn, 1 m 1. Oktober 1309 bis 30. September king unters iediiche Veen older . e ern das it 2 bygienischer Beziehung könnten Vorschriften erlass In Ansebung des Verwaltun gestrafverfahrensg, der Strafmilderung zollernschen Lande wird ein Brennrecht mindestens in den Grenzen der entscheiden über sie Wernctetonmiffltonen, die aug einem Hegmten der weinaufschlag (5 I) an die Reiche ass . ᷣ . ortmeldung vor. Die Bureguraume sind vielfech ju eng, die jungen Le h Je, mn, , und des Erlaffes der Strafe im Gnadenwege sowie in Ansehung der im Betriebs jahre 198607j65 festgesetzten Kontingente gewährt. Landes berwaltung als Vorsitzenden efnem von dem Vertriebsamt be— 3 31 Abs. i) unterschritten werden asse abzuführende Reineinnahme die Petenten kommen zu ihrem Recht. Wenn das den, — ; 2 ute arheiten in Strafbollstreckung kommen die BVorschriften jur Anwendung, Mach ür den nach dem 30. September 1919 in den Grenzen ibrer zeichneten Mitglied und drei dercideten Sachderflandigen aus dem be⸗ ; ich, zunächst in die Beratung der ersten Peiition ö ist. bitte das Persicheru gswesen anbelgngt, se wird i wobl für diese; 22 gen 21 Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen dle Zoll früberen Kontingente hergestellten Branntwein erhalten sie für das teiligten Gewerhestande gebildet werden 23 e,. . . ö 62 n den übrigen ein. gestellten durch die in Aussicht stehende n 3 gefetze bestimmt. ü dieses Gesetzes M . t em Inkrafttreten af zu Stolberg: Bel de — 2. 89. Dl. Gehsfrasen and t. Wörle aus kern s 13 folen dea e nn , f e ,,,, , ö , ,,,, , w , n m, Gi men, wle enn ren, me, e Ge 3 *. . ranntweing erlassen ist, eine entsprechende Ermäßigung e rannt⸗ st der Entscheidung Einspruch erheben. ür die Zeit des U —̃ nicht vorlagen, weil wi ; 6 ö. . ie Aibeiterstatistik ihre Erbebun ö * 64 Stacte zu, von dessen Behörden dier tra enfscheidung erlaffen veinaufschlagz. Den am Kontingente e nach Justellung rer Gntschend ung Ginspauch erh eberganges kis einschließlich 30. September 1912 möglich erledigen wollten, re. . ,, en,, nicht auch auf die Lage . k 9 , ö, , y ne Ant anwälte ausgedehnt bat. Es wäre Aufgabe der k farts eee Cüns , vin zenden igakenbettags an dir Sheen itrs Bren ntechts gnabtt . eh ,,, , , n,. , ö ., n e n , e J ö * rschlag des Präsi f . die ün ies Ge im Slrafperfabren in gegangener Geldbetrag ist zunãchst auf Die Branntweinreini ssiten im Sinne der bieber geltend Fzende und zie . . K . Diescs Ce] § 165 i , n ,, 9. Praäsider ten Angestellten auf das warmste und energischeste 2 Die Branntweinreinigungganstalten im Sinne der bisher geltenden glieder von diesem auf Vorschlag der vom eses ĩ ð . d. 6 en, wenn diese Petiti y damit di 2. : die Gmnnahme aus dem Zwischen handel mit Branntwein oder aus dem e ,, sllaknsn em , Full 19h bereits be ginrrerere Kar neten Landesreglerungen dern en. . 5 tritt unter Vorauesetzung der Zuftimmung der . übrigen liegen in den Petiticnen eine , , , , . endlich aus der Welt geschafft werden. 27 141 n i Dr Ef 6 Die näheren Bestimmungen für die Ausführung trifft der Baden am 1. Oktober 19099 mit der Maßgabe in Kraft, d 6 ; er (Zentt.) spꝛicht sich im Sinne der Petition aus ö ; d verpflichtet, bis jur urchfübrung des Entschädigungsberfa tens, raft, doß die Abg. Dr. A werden n Auf die Durchführung des Verwaltungsstraf verfahrens wegen Zu⸗ *. 26 ; . . g. Dr. Arendt und daß namentlich auch den Bureaub f . gstens bis einschließlich 30. September 1512. die Reinigung, S 154. nur mit dessen Ginwilligung abgeänd ĩ ureaubeamten selbst Gelegen⸗ ö j Der Bundesrat wird ermächtigt, nach dem 30. Juni 1807, aber treten die bisher geltende bgeändert werden können. Gleichteiti; Fürsten S 35 Petitionen nicht fehlt, die Ante der Petiti Berũd sichti ̃ tan gabestimnnrn en schis. aun n Gebe Beitreibung der ßsantz in dein Um ange, den ihre Petrie bsztichkung:n sm ü ̃ n, Gäesebe sber, Lie Befteuerung des Bzännt. er endes fg . ue ert, d Häteres ee 1 k u im r fr r und bittet die Regterung, die An— über den Beistand bei Einziehung von Abgaben und Vollstreckung von ⸗ z Reinigungsanstalten sowie Besitzern von solchen Branntweinlagern Zwecken außer Kraft. k . . . nigen. x ö ; 6 zu dem gleichen Zeitpunkt ihre Kesselwagen und für den ranntwein- . einn i t ] n eine sachli Erört flit oni . . rem 5. Juni 1895 (Reichs. Geserbl. S. 256 An. erfand kestimmten Stückfässer n dem Kmfang, in dem fie folche im aber vor dem Inkrafttreien des Gesetzes gebrauche sertig hergerichtet schrift im 8 130 eine Uebergangsfrist bis einschließlich 3 heit onen io ehh trete, ni, es de, Genie gereh grung der Pflicht nicht getan babe. Die Buregugngesteliten, Lätten scen sei endung. sind, aus Gründen der Billigkeit eine Entschädigung bis zum Betrage 19510 zu bewilligen. eßlich 30. September diesen Petitionen Sie llu Fraktionen zu Prinzipalen Erhebungen ö . er. V. Abschnitt. kracht haben, dem Vertrießsamte zur Verfügung in stellen. Der in ᷓ Slellung zu nehmen, denn es beherrschen uns die würde die n. , Bei Wünschen der Agrarier Be son dere Vorschriften. jenem Entgelte gewährte Geschäftẽgewinn i . ) so geht die Reinigungt⸗ Der Reichekaniler kann unter Justimmung des Bundesrats mi Petenten, wenn wir für die Vertagung eintret auf sich warten lassen. Bei den ö 1 w,, . anjurechnen. g iss. nie d gg f ee, lehr 5 keen m, dn, ,,,, 3 rats mit Abg. F J 9 eten. neuen Norelle zur Gewerbeordnung habe die Regierung die Burezu—⸗ 6 ar gen ner er e a. 6 aus der Reh. Unbeschadet der verwirkten Ordnungestrafen kann das Vertriebe — ndlung des Branntweins in den . * , y [. . 3 h z amt die Ausführung der Reinigung: Ligerung und Versendung von Lage sind, dieser VerFflichtung bis einschließlich 30. Seytember 191 leberweisung der Einnahmen für den im gegenseltigen B ũ To bemerkt. Cal ner r son deren gfregung gat lein Das Haus beschließt nach dem K issi H I5 6 vom Hektoliter Alkobol des zum Trinkverbrauche gelangten 3 s ; ; gehenden Branntwein oder wegen Begründung ee . über! und gäbe in Deutschland seien ommi siong antr age. Branntwein nach näherer Bestimmung des Bun degratg verwendet Hehnns bon Delnstrasen bis zn Id oz . erm ngen gu, Fenn, die , , . r. SGemeinschast Hrãsident Graf 11 Stol b i Petitionen eingereicht, die auf die s Ausführung abgelehnt wird, diele auf Kosten des Pflichtigen bewirken die Verträge über den Bau der Reinigungsanstalt oder des Brannt⸗ 5 167 Vorschlage bleibe, jzunächst ol berg erklärt, daß es demnach bei seinem serisifietrer Meir e auf die schweren aus der Zollfrei heit von 3 129. * weinlagers fowie über die Lieferung der erforderlichen Maschinen und Dem Vertriebtamte wird an Betriebsmitteln sowie B meldungen nicht . die Petitionen ju erledigen, zu denen Wort. binweisen und die i n e , d , Mißstände Der Bundeerat wird ermächtigt. den Kleinkandel mit vazgälltem § 143. ; en. JZols treibe jr und Ein führung . w—— von 3 gu ften des 5 33 der Gewerbe ⸗ Die Entschãadigung ist entweder in der nachstehend unter 1 oder . Bln , n ren denen , , . n,, mr, ührung von Zollsätzen von 4 bene hungsweise 10, § 130 ö 9 , n dali m 1 . . 5. und . geldbetrag 7. 2 2 . zur Verfügung gestellt. Der wird dem Reschef nn,, in den. Verkehr 6 32 ern ß — . ö alle solcke Milch und eventuell nur in J . 1 . ; amte ju verzinsen und bin triti ekanzler als Material überwiesen, über die übrigen r , , eee ,n. ; ö ö 9 . nen etit „über die üb ; 22 Vollstãndig vergällter Branntwein darf im Kleinhandel nur in verhältnis und übernimmt die 6 e e m f gere mn. Petitionen wegen Abanderung des genannten Gesetzes wird ö Die Kommission beantragt die Ueberweisung an den di ö Beflimmung des Vertriebsamts verschlossen und mit für die Zeit vom 1. Olteb J Zur Bern ncskung üb r . ; ,, . n. . so zu bemessen, daß die Reinigungsanstalt damit 30. e,, . is n nf. e. n, , , , . gung üäkerweist das Haus dem Reichskanzler die Abg. G Lü er (d. kons) legt im einzelnen die Grande für die Petitien Der Bundesrat wird ermẽchtigt, ar zuordnen, daß Trinkhrannt- 7 Die Rein iaungsanstast wird sũ: 6 . ae, . . , , . Deutscher Reichstag e. . vp 9 in, . ,. . , ,. auch den ersten Tesl derfeiben dem Reich. n darf, die eine Angabe aus der Reinigung, Lagerung un dem Vertriebe des Brannt⸗ ahrten weiler beschäftigt. a eendigung dieser Beschaftigung 153 S z ir Erwägung die Petition des preußischen Wild nde; u igung zu überweisen. . d ü teil g Aufgabe des Geschäfts nach dem Durch- 53. Sitzung vom 4. November 1908. 2 bändlervereing und des denis ret; und Geflügel; Die Abgg. Albrecht (So) und Genosse —⸗ darüber aufwessen, wieviel Hunderttei . er el, Gn iche 26 ie Fern ne sn ge ern, rem nh ee er er ü igungsanftalt für das r iber dr ven Be 908 Uhr. eutschen Wildpret. und Geflügelbändler. Petitionen zur Tagesordnung . 7 beantragen, über die Zur Ertscheidung solcher S 1 it — ; 1. Oftober 1905 bis 36. September 1907 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureaun.) Bilde? * ur Entscheidung solcher Streitigkeiten,; . . — . In der ; ; . 2 . ; : könne er Be⸗ ließlich 30. September 1519 mit ĩ heutigen Sitzung des Rei ñ ie Petitionen wegen E . zur Juständigkelt der Gerichte geböten, können nach näherer Be 8 kuchen ere, m. lter * dea gereinigten Brannt, gehalt, zie feele Wohnung. Beleuchtung. und sonstige Vorteile, die; J chstags, der ersten nach manngsgerichts werden 6 1 des ersten Teils der P tuionen zur Berück bie Anrufung des Schledägerichts seiten? der dem Reiche gegenüber⸗ . e nder g,, fich als Gegenleistung für die im Jeschäfte betriebe der Reinigung. kichnis der neu eingegangenen Vorlagen zur Verlesung; Wirtschaftztefermer in Berg . aterial über. sichtigung ist mit den Handeleverträgen ungereinbar. . . . stehenden Partei wird der Rechteweg ausgeschlossen. oble filtrlerten sogenannten Wei srits un as Betriebe jahr . t in Berlin zur Reichsbankr'efor r n, n, ine gewis ᷣ 133 berechneten Abfindung entschäadigt. Der Besttzer ist verpflichtet, § 166. Aenderungen im Fin ti R e Meistbegünstigung. und deshalb ist die Einf ü ach dem dreifachen Betrage der im s ls Von . y, l.) ist ei , Schuß von nugetlagten, Zeugen und aus Dänemqrk hat nicht n des Keingeiffeg, für Arrak, Rum, RKognab und versetzte Branntweine vorjunehmen den bsckätzung an das Vertrieb samt zu verkaufen. bezeichneten Bezüge ju bemessen; sie wird gekũrzt ; — n nl.) ist eine Inter⸗ erständigen gegen unnötige Bloßstellanʒ . 9 8 man es arnimm * ö so erhebliche Steigerung erfahren, wie n Bel Berechnung deg Burchschnitts bleibe Jabre, in denen für Angestellte, die am 30. September 180g im Alter stehen einer Reihe von Gesprächen Sei ef Strafregisters und di ; e Deutschland ist auf die Gir fuhr angewiesen, weilt Aether in Weingeist . Sra cht mehr als 40 Jahren, um 19 Dundertteil, Dailn Tele . Seiner Majestät des Kaisers im kanzle 6 und die. Vorstrafenkontrolle betreffen, dem Rei an Milch und Rahm * rstan I) in Fässern mengen, die auf Grund bon Vertrãgen, insonderheit im Lohn⸗ ? . . 32 . . . Ah graph“ bezieht. Außerdem sind Inter pellationen r zur Erwägung, im übrigen als Material üterwiesen an. letzten JZahrzeh * 62 decken, wie üben haupt die Kubbaltung im ketrsebe, für cine andere Reinigungsanstalt gereinigt worden sind. . . ] gg. Ab laß (fr. Volksp), Albrecht (Soz.) und ein . zehnt zurückgeblieben ist. Die Ernährung mit Butter ist 1 8 ; j Normann (dkons.) eingega bie * 3 von ipzig wegen Abänderung der Kon kurs 31 be. . e de gl, unn eh ,,, ze lle fin, ; ö gegangen, die dieselbe Angelegenheit daß auch in Fällen, wo eine zur . e , . biz E 6 ien 6 * sich durchgebends Butter zu kaufen. är 1 Dorpelientner. : m i Spiritus geschäften tätig gewesen sind rafen Hompe entrt . ö * tens en Bedenken gegen die Einfuhr dänis ö . 5 134 Abzug der mit fünf vom Hundert zu berechnen den Zwiscken zinsen pesch (Zentr.), betreffend Maßregeln gegen die kosten öffentlich bekanntzugeben ist, wird zur Tagesordnung üb , ͤ if nischer Mich für' die folgenden Betriehs sabre. Die Sachverstaͤndigen baben den , ö schwarze Listen, ferner ei n ; ; . g üũber⸗ Schädigung feststellen nwüssen. Die Gesundheits« Stacten unt Debieisteilen jum Verhrauch in geht und nicht nach. ; 5 5 r eine Interpellation Albrecht petin tn, überweist das Haus dem Reichekanzler die Landwirtschaftgka se Ti ̃ Werzlich verjollt worden ist, kann spätestens beim Eintritt in das DYebaude, Maschlnen, Behälter usw. nach ihrer technischen Ge- Angestellte, die am 30 Septem Ver Präfi . n, des Vorstandes des Inrungererbandes 6 ö ie (eine etwaige Ei a die diese Petition an uns gerichtet kat. Gegen brauchs fähsgteit für Zwecke der Reinigung und agerung von stehen, oder die zu Tie er Zeit weniger als 3 Jahre in Ren ian, leer 3 wird auf die geschäftliche Behandlung Schmal i- und L r nd deutscher e Einschleppung von Seuchen genügt das bestehende Gef tz. Zangsabgabe bis zur Höbe des kurchschnitilichen Unterschieds zwischen r sen sind, erbalten keit di. naß Pellation bei der Festsetzung der Tagesordnung für 3 he. achs fã sser. ; nit hmm mr m hort ein kem regelwäßigen Branntwein verkauf. und dem regelmäßigen Brannt-; . 1m als , 6. Entschãdigung. gis 30 e ö 81 ion des Kaufmanns Josef Hahn in Breslau, betreffend Handeleinteressen , 4 Vertreter der 11 : erũcksichtig eibt. je Verwaltung bat si or dem ö ; t Schreiben wegen Einleitung vor ĩ rube, wi ; on den Vorwurf nicht er⸗ Die auferbalb der gemeinschafilichen Zollgrenze liegenden Teile die 1 ; e der S5 156. 156 gebõren nisi erfahren gegen die Abgg. . Henle rde ,, n, . als Material äberwiesen; über die gearbeitet hat. Ich möchte des halb f * des Reichsgebieis jablen nach den für die Zölle maßgebenden Vor⸗ uf Grund des Ergebnisses der Absckäßung ankaufen will; die Diitglieder des Vorstands und Auist ; Sp.) und im Ausland rite approbierter Jahnärzte in stand nicht von der Tages . empfehlen, wenn Sie den Gegen⸗ lebnt sie den Ankauf ab, so bleibt die Verwertung der Anstalt schaften sowie die verantwortlichen Geschäftsführer von Gesellschaftn iberwiesen. r gesordnung abletzen wollen, die Petition ĩ h 1 zte als Approbation im Deutsch Abg. Sievers (nl): 21. VI. Abschnitt. res Vertriebzamtz auch früher, dem Besitz; ũberlassen. In 58. 35 : ö ͤ zur lichen nl): Der Bezug dänischer Milch iß nebergangtvorschriften. biesem Falle erbält der Besitzer eine Entschädigung von Die Angestellten der Spiritus. Zentrale, Gesellschaft mit . * Winterfeldt⸗ enk in (dkonsJ, von . k * ferner die Petition des Zentralausschusses böbung des Milchrpreises überging 3 ch ist darauf § 135. bo Hundertteilen des von den Sachherständigen eimlͤtelten sckränkter Haftung, und der damit derbundenen Prüfungestelle g Das Haus (nl), Erhardt (Soz.) und Gers dor ff (oö kons.). betreffend . gewerblich r und industrieller erf gerechtfertigt; unter km n f. Di. worgeben war allcheings k nkraf ltr enz dieses Gesezes unter Steuer. Wert en gebäude, Marchinen Welte, m,, der Wert Berwerlunfsberhandeß Der scher Spiritus abrilantẽn in Berlin, ni . us ehrt das Andenken der Verstorbenen in der kblichen rm. ,, . Bejeichnun gen von Hotels und 2 von Jahr ju Jahr uck der Milchbändler waren die Mil ssi tebends Branntwein unterliegt mit der im §z 137 vorgesebenen 2 der ; Ueber die ; gestiegen, daß die d ᷓ ̃ ; ö — Zuschl Reinigungtanstalten, di d un gemäß 145 unter ?2 ef e n ich f , , tträre auf eine Zen kin Engen, werin er mitteilt, d — K de i le le ar. Hie ef 3 eines Zuschlagt einigungeanstalten, die eine Entscha gung gema 8 J rtra —⸗ eit b * ö eilt, daß i z er * r ntge er Mi Don 7 e für das Deltol . . flichtet, ihre Kefel — be, Salter weiter bern, cs Bend dir Beschaftigu] Strafverfahren auf seine , b,, n dne, , n d,. 2. em n = . Milch konsumiert; die Gefamteinfuhr dänischer Mi Branntwemn in den freien Verkehr abgefertigt wird, längstens aber am nommen werden, verpsli tet, ibre Kesselwagen un 1 An . in drůcklich gestattet! werhel nge rucksachentẽ re ang. a gan außtro bn iich . = . nischer Milch 5 a m ,, ; § 143 3 . Bezũge . den 4 der Zentrale entschs ig.. unbestimmte Zeit bitte. Pierauf kehrt das Haus zu j ini Biß Kii Wremen, ie, eden, Wir sind aber Befreit von dieser Nachsteuer (8 135) bleibt der Branntwein, der ständigen abgeschãtzten Wertes zu überlassen. Soweit das Vertciebe, die verantwortlichen Geschäftsfahrer. gr le gen e . ju jenen Petitionen zurück, zu welchen Wrüe Reihe von e e ieh, ich ist, wird durch eine iebsa q scht zu übernehmen beabsichtigt ist des it nicht gefordert werden könne, u ü ö w . t gen Autoritãten bestãti vor dem 1. November 1909 an das Verttiebsamt J . , , . 9 3. — sichtigt, § 159. b vor, den Urlaub bis ju Weihnachten zu erteilen und schlagt 3 , n n, über eine Reihe ron Petitionen, bet barung mit Dä 2 = ge die Rei g ; — 3 inn ; ; . ũ ü schafilicher Beschiuß!⸗ 3 ge balten, die Reinigungean ie Regelung der Rechtsverhältnifse der , . ren, g. n eines Zolles möglich wäre. Ich en ersflen Teil der Petition dem
eigentlichen Täter. 1910 kann die aus Branntweinverk auf (85§ 91 bis 96) und Brannt—⸗ liegt. können die Petit ann Petitionen nur durch Beschluß erledigt werden, und schlechter Laft und erwerben den Keim der Lungenschwind sucht. W z gen] nd sucht. as 164. zutreten. t Fentolter Altobohol einen Juschlag von? „6 zu den regel mãßigen Gegen bie Gntscheid ng. der Benrkskammissten lönnen die be⸗ Priva beamten Sorge getragen werden. sorie das Vertriebgamt binnen jwei Wochen Gesetzes erforderlich sind, sow ie dem Vorsitzenden des Vertriebgamts . am . 2in⸗ 1 214 5 ö Tage er bisherigen Branntwein nher den Ginspruch entscheidet endgältig eine aus einem Vor⸗ iwei fechkundige Personen zur Seite zu stellen. wort vom Reichstag bekommen konnten, und daz woll . lle des 5 107 ist von dem Betrage der Geldstrafe der (85 141, 142) vorgesebenen Rechte und Vergünstigungen in den 3 wollte auch ich gewesen, sich der Intertssen der Burtauangestellten mehr anzunehmen . i teiligten Gewerbestande jusammengesetzte Dberkommission. Der Vor⸗ Schluß vorschriften. einverstandẽn und nc Ten n,, ; aestell — (lc. Fürsten Hasteldt bitten, seinen Antrag Heffentlich gelingt es, di kanjler, die übrigen M i r gt es, die Reichsregierung dafür zu gewinnen, r 9 igreiche Bavern und Wu ; Branntweinausschlage ju verrechnen. triebsfäbig bestanden haben, werden au Antrag angemessen entschãdigt; . , n, nd Württemberg stwie des Sroßherzos tums können ragen vort und wir haben damn noch keine Stellung nehmen und wünscht, daß die einzelnen Bundesstaaten über die F undesrat. Vorschriften im 5 141 Abs. 1, 5 142 gegen? ; 2. ; . en über die Frage gehört . genüber einem dieser S n dt (Reichsp.): Ich bemerk . ᷣ widerbandlungen gegen dieses Gesetz und die dazu erlassenen Ver⸗ Een, nud Ber sendung von gs meer fr hiechn ang des Ver. laaten es uns an Interesse fü e dem Abg. Singer, daß beit gegeben werde, sich ju äußern. Er emrfieblt die Ueberweifung — 1 ; vor dim Inkrafttreten dieses Gesetzes betriebsfäbig hergerichtete weins und üb ᷣ Einnahmen aus diesem Gesetze finden die 'rschüͤtfen bees Gesetzes kick nh, for, wehabl bahn, gegen Entgelt guszuführen. en, Din Jnttaf ; 6 z teten über die Steuerfreiheit des Branntweing zu gewerblichen Ferrscht, können Errzgung, die gegenwärtig im Reichstag Abg. Lehmann. Wiesbaden (So) . ĩ 1 9 k VL 1 2 * ö ö ! ö. Doz. mei de 3 8 29 z unter amtlichem Mitverschlusse, die nach dem angegebenen Zeitpunkt Der Bundesrat wird ermächtigt, für die Durchfübrung der Vor⸗ waren beute a ; wird n gh n n , ; z int, daß die Regierung ihre Barchschnitte der legten dre Jahre für ihren Geschafts betrieb ge⸗ rü J d . ; uch noch nicht in der Lage, in den — ! ioniert, die Regierung habe aber lediglich bei den . der nachweselich aufgewendeten Kosten ju gewähren, Wird die Ent⸗ 5 166 wichtig n volitijchen Vor r aaf! die Gntschãdi gung schadigung ia Höhe dieser Kosten geiablt e. Lr en Ter n, e orgänge. Es ist gerade im Interesse für die Bureauangestellten selbst müsse tine Umfrage statlfind . ör auf da eich über. en fremden ru 55 J ürs⸗ . ; ᷣ ] e stattsinden. d § 128. 3 gierungen wegen Herbeiführung einer den Vorschriften zurück und n Hatzfeldt (Reichap) zieht seinen Antrag zurzeit beamten gar nicht berücksichtigt ö ö . sie die im § 143 vorgesehene Verpflichtung übernehmen und in der dem Zollgebiet angeschloffenen Staaten und Gebietsteisen, w A icksichtigt. Der Redner empfiehlt den Antrag ; ö nn , fn. . wegen nlaß sei, da di . ; d einnahme aug diesem Gesetz im Betriersjabr ein Beitrag bis zu Wm wen fen fre Ftechnung . n ('n, nachm konimen. ö. a5 ] a die beirtffenden polttijchen Vorgänge feit kangemm gang , , . n ; Gründe der Billigkeit sind nicht als vorliegend ju erachten, wenn Vereinbarungen treffen. ammern Cassel und Königsberg baben werden. . saffen. Das Verfahren regelt sich nach 5 118. ö Geräte erst nach dem 31. März 1808 rechts verbindlich abgeschlossen sinz. streitung einmaliger außerordentlicher 1 ü Vie Petrtion der Fi Dies⸗ Vorschriften (bf. 1 bis 3) finden leine Anwendung, wenn dieles Sesetzes, dem Bedarf usgaben für die Durchführung Genofsen wegen er Firma Franz Hermann Löbel in Dresden und B. durch Einri ĩ 4. n e reh. ö er . enisprechend, ein Geldbetrag bis ju dem Sinne, 43 , ch Einrichtung einer hygienischen Kontrolle für allen zur Cin⸗ Di ini zanstalt tritt um Vertriebgamt in ein Vertrags- - — e Heinis in gag g J, ( Branntweins gegen Entgelt übernimmt. 2 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in TeiljahlungLen Ekrd ö ãltniss 25, 10 und 11 ebalt feilgehalten werden, sendung des Branntweins gegen nung übergegangen. Reiche Mm ter Bebaͤltnissen von 2g; 10 un Raum gebe ge 5 3 9 gero bis einschlleßlich 36. Sey Soweit nicht 8 145 Nr. 1 Anwendung findet, werden die am Petition des V . Reichskanzler zu a als Meterial, zu b zur Berüchichtigung einer Angabe des Alkoholgehalts versehen sind. . un ö etition des Vereins deutscher Maßk f z ! x ; 5131 far die Einschränkung ibres Seschäfts entschädigt wird. aßkorsettfabriken, betreffend Er. näher dar, erklärt, daß seine Freunde die Petstionen in feder Wesfe ĩ ãltniss ilgehalten werde z ñ ,,, 3 er mindestens enthält. weins sowie für Thallen fie eine Enischäbigung auf der Grundlage ibrer Beiüge aut ,, 3 verbandes (Sitz Stuttgart), betreffend Freijü gigkeit dez Abg. Got hein (fr. Volks): Di M s diesem Gesetze, welche ie ür die Zeit vom 1. ober is ein- ⸗ . Got! Volley ). Dl Wabrun 1 . aus dies esetze, welch cließ einer nach den Satze von Als Berüge gelten neben dem vertrags mäßig festgesetzten Jahrtt⸗ aer n Fran z ist nur ein Mäntlcken, das die Si er fer he ,, ,,. timnnng des Bundesrats Schiedsgerichte ein erichtet werden. Durch . ühling erfolgten Verta ; ; Ber̃ ang 46 ; Heins, von 265 6 für das Hektoliter Alkohol des über Holi⸗ 9e ; t g gung, gelangt das Ver⸗ wiesen, desgle chen die Vorschläge der Vereinigung der Steuer, und lüglich Dänemarks eine gewiff anstalt gelesstete Arbeit kennzeichnen. darunter befindet sich auch der Gesetzentwurf, betreffend Die Petitionen au Abänderung der S 1 eine gewisse Unklarbeit besteht, so genießt es doch — ; ö i S stand! sc ng der St ᷣ ̃ ber f Der Ginganggzoll beträgt fur Branntwein aller Art, einschließlich die Anftalt mit Zubehör auf Grund siner von Sachverstandigen Die Entschädigung ist ng 1 rasprozcßordnung, be. eines Zolles nicht möglich. Die Ginsuht von Milch und Rahm n, K — . pellation eingegangen, die si 2 * 8 örterung früh forwie fär Mischungen von Weingeist mit Aether und Lösungen von . sich auf die Veröffentli g früherer Bestrafungen, werden, 8 * —ᷣ Deut ⸗ eee n, , n. nei ö. ein Betrich nicht stattgefunden bat, außen Ansaß; Branntwein. von mehr als 35, aber ni oöffentlichung en, soweit sie die Führung des die zentsche Landwirtschaft ganz außerstande gewesen, ist, den Bidarf ; Ueber die Eingabe des V A. Likör J 6 18 . 6. . ö ö. ö ö! er bandes der V . 1 2 s ⸗ . . werden nur der letzteren in Rechnung gestellt; die Abfindu-g ist von nicht mehr als 25 Jahren, um;. ö. 40 ö ᷣ innen n g ñ ereine Kreditreform überhaupt eine unzureichende, weil das deutsche Volk infolge des Zoll= 2) i deren Behältnissen ; 30. Seplember 1909 in Reinigungz⸗ = erner ist eingega i ö en . . in ande ehãltniff einzelnen Betriebä jahre ju iahlen oder in einer Summe unter anstallen oder . ; gegangen eine Interpellation des genügende. Masse nicht vorliegt, der Ablebnungsbeschluß auf Staats, wirktich begründet wären, so hä Stadtif . (. - . . mehr als 5, aber nicht. mehr als 5 Jahre, weiter um 10 Vundertteile herrschende Arbeitslosigkeit und betreffend gegangen. 5 rin so hätte das Stadtische Gesundbeitsamt von Von dem Branntweine, der aus Ten dem Zollgebiet angeschlossenen d e. . ff Maßregeln gegen schãdlichteit der Täns . te] Wert von Grund und Boden zu ermitfeln und den Wert der nicht mehr als 3 Jahre, weiter um 3 40 . GSoz), betreffend M e 'r Tdänischen Milch existieit nur in der Phantasie der Ges b Ueb ber ĩgoß im Alter unteg 21. ibi ; aßregeln gegen Arbeiterentlassung usm. Böttcherin nungen, betreffend X d vom Tage des Inkrafttretens diele Eeseßes s eine Ueber⸗ . z nd Verzollun/ , . hung Ser Inland vom Tage des Inkraj ö Harcd er zte, fits de Aber nn, runde n legen,. we. lege lier reer rril e saäästen ratlg gewe e n,, ng ameritanischer In der Kommission ist über diese Frage ein Regierungekommsssar urückkommen. Hebüng der Si ! . ei nee für 1 Hektoliler Alkohol erheben werden. Sit tlich eit und Rz ge Lu n S ; ᷓ e , gf weinankauspreise für 1 8 gert t iti blben gen, Torf e, Tnialt Kit Jaber n den Angestelltn a Sun e , . g der Sonntags. sparen, Laß sie in dieser Beziehung im köchsten Grabe oberflächlich stats vo tiengesel, Tt. De im ** en. schriften eine entsprechen de At findung an die Re ichs lasse. ; ; * his 9 8 ; (Gentr) werden der Geschäftsordnungskommission Beilin um Anerkennung der im Ausfande ridts erwor, wenigstens an die Kommission zurück mit Zubehör nach dem 30. September 1912, mit Zustimmung oder Vereinigungen aller Art. Verftorben sind seit der letzten Tagung: der langichrig Reiche geht das Haus zur Tagt ordnung über wc n zurũcljuverweisen. g e ordnun z urückmufübren, daß eine Reihe von Milchprodu ̃ zenten zu einer Er⸗ Ton Srund und Boden bleibt dabei außer Betracht. am 30. September 1908 im welchen e . Sar n , em dem An ̃ gesunken und die Futtermittelpresse fo fwer Nachsteuer in Hö em bi Maßgabe der mit ihnen em Held (b. k. F.)) ist ei ; 4 ö r, , ,, , . ch Rüdsicht darauf, ob si Reiche b el, ne. g. Held (6. k. F) ist ein Schreiben einge! Fadtg Ttier, Eineburg, Manden und Arnfart wegen Aenderung fat gegen. Y (KMerlin werden durchschnittlick täglich gegen 16 606 ter Ällohol, die zu zablen ist, sobalb der beanspruchen, sind obne Rücsicht darauf, o vom Reiche über ⸗ l ᷣ : gen . wehr versand bestimm en Stäckfässer in dem im n 8 ld auf der Grundlan krmin noch nicht anberaumt sei, weshalb er um Üriaub auf schles wird Uebergang zur Tages ord be. auf. den. B = ü einversand bestimmen Stu eschã i l d j k ec ordnu c Bein wa. ; ö. Dernnber 16 gegen Erstattung des von Sachver⸗ Zu den Angestellhen im Sinne des ersten Absatzes gehören ar uu Fräsident Graf zu Stolberg ⸗ Wernigerode b . 4 bees die en Henne,, e, eie, aub auf unb ? erode bemerkt, daß Wortmeldungen borli . berfluft wird. Die amt die Kesselwagen und ) ; gen dorliegen. Es handelt sich zunächst um einen Bericht ch sehe auch nicht ein, wesbalb nicht auf dem W Preift werden von dem Vertriebe amt in gemein n Gntscheidung über die Die in den 85 165, 156, 1858 porgesebenen Grid bis une Das Haus ist bamit einderftand 3 m Wege der Verein⸗ 2 en. ei den Rechtsanw P * ; bez Feichs oder einez Bundesstaats übernommen werden. ken . chtsanwälten um. Dig Peiitionen follen nach dem Reich kanzlzz zur Berüäcksichtigung zu überweisen usnahme de ü al tni r., 1e r Lohaverhältniffe verlangen, dem Reichekan fer zur Be. Milckeinfubt von Tänemark spricht eine sebr beredte Sprach ö ü S e, un
erpflichtung ju entbinden. nur sum Teil zu jablen, wenn die Angestellten dauernd in den ; Vor Eintritt in die Tagesordnun ĩ Lommiss 2 m 3 g, auf der eine Reihe or santrage, soweit sie eine Besserung der Verhältniff Ab D sse mit g. Wem mel sdorff (nl): Die kolcssale j ; Steigerung der
saffung mit dem Beirate sestgesest I nnn n,, 8 Der am Tage des Irkraftfrctens dieses Gesetzks im Verschluß Sind die Reinigungsanstalten erst nach dem 30. Septen e 1804 § 160. 1 etitionen stehen, bemerkt der me lager einer Weinbrennerei befindliche Branntwein unterlizgt nach betrieg ãhig bergerichlet worden, fo wird bie für die Gntschädigung. Das Vertriebsamt kann in den Fällen der 53 10s 1 e, . ae, n n en, . ; K . näherer Bestimmung des Bundesrats einer Nach steuer in Döbe der vb ben de Jahres menge nach näherer Bestimmung des Bundesrats Weiterbeschästigung eines Angestellten absehen und die Znisch un 1 w 1. dor, iunãchst i, een 2 . en , . * 6 i, ö, nach dem bisber geltenden Brann iweinsteuergese K darauf ruhenden festgesetzt. U alsbald gewähren, wenn der Vertrag abgelaufen ist andernfall ⸗ sein. e rug vorliegt. Ich glaube, es wird dies an . n , ,, . 26 ; ̃ e , m, , . . Abkaken ud eines Zuschlass var J Die Reinigungsanstalten 6. fich binnen einer ihnen von dem Lc der — 66 daß der Angestellte auf Ansprũche ars M zrians re. 6. . f ich bitte, dis Sienng in ee, d ere dene ü . ꝛ e. ( r e ö . 3 ; . ie e , . u lassen, angesi . . diesem Gegenst 95 —ĩ — n ringen itt j ; ö retens dieses Gesetzes im freien Vertriebeamte zu fetzennden Frist zu enischeiden, ob sie vsn den im 2 e auf Entschädigung geht verloren, wenn . u, Si 2 ,, . n, . a. e e, ene, , ef. . e, Sah t e ,. ͤ nger (Son): Ich bitte, dem Antrage nicht stattzugeben. einzuführen. Auch meine Freunde baben eg immer für , . Dorredr er Fegen . der el. e d,, , n n, , e n bestigen Angriff erboben hat,
V e . . a 1 eine Nachsteuer von 45 4 5 145 vorg sebenen Entschädigungen die iu Loder die zu? wünschen beit Verkehre befindlichen Branntweine wir?, eint Nachsteuer von 45 8 oraesebenen En n ö gestellle es ablehnt, die ihm aufgetragene Veiwaltunggarbei h ür das Hektoliter Alkohol erhoben. Branntwein im Besitze von Lehnt das Vertriebꝛamt die Entschädigung jn 1 ee. j es sich ien . ; . 67 Geschäftslage ist dazu kein Grund. Es follte ja der Jesch afficium gebalten, nicht nur für die Arbeiter, sond J möchte ich darauf binwer Sewerbtreiben den . gane gif e f fielen, (. a . . 1. April 1911 iu enischeiden bai, so tritt die Gntschadigung § 161. der Bin Ligen a . . . werden, um auch einmal . J. wn . sorgen. Wir bedauern, daß e , e n durch 6 r m n. . . . in der Kommission . 51, 2 88 . 2 ; * ö w . * '. * 1 ö ĩ 1 23 n 6 uten de,, r. 4 Ee (Gh et eirne, wer srrerfreiz Ber. kö § 14. . 2 — e,, 6 e. . . . . , , me, 33 Wort auf diese . gr . . i die Erhebungen , der . i gen 3 D 4 rrendung Abgelaffener Branntwe n unterliegt der Nachsteuer nicht. Durch die im S 148 unter] unde borg ebenen Gatschadiqungen Vermittlung bereits vor dem 1. April 1808 ausge ãbt haben, aul eren, wollen, eber umgekehrt. Un fer Interest 3 6a let surcazngestea belt, . lid dies ; ö , aberengggntreg geht ift, ard Cie Kommi fisn niht ö a. werde T6 ännödanstas ten suglgtäc in Zefichuns auf, le ire Dauer der ber digfen Tf mt dem Ber mne bestser oder en, , , baben wir auch durch un ere Interpellation 2 ure lafser, , enlschaftkichne We stanffe qa)? SM bit bufe in n, zu äußern, so möchte ich beantragen an! perten e Ge tschädigung i ae Tag war nun einmal für die Peähitionen reserpiert. 3 . dig? , D. an k fe,, e, , e gern er . 8 ieser AÄngestellten trägt das Übermäß! ntrag wird angenommen. aß ige Abg. Dr. Spahn (Zentr.) beantragt nunmehr, mit Rüchscht
33. ö. Wer es unternimmt, die Nachsteuer (65 135, 137, 138) zu hinter S5 185, 166 nicht berũcksichtigten Arsprüche von Angestellten, Mit. zebmer abgeschlofsenen Verträge gegen e 6 . ziehen, bat eine Geldftrafe verwirkt, die dem. vierfachen Betrage der gliedern des Aussichtsrats Dder anderen Personen usw. mit denen 3 H. 6 gi ue . * Vermittler beschã ligt. Stn . Zeit werden wir mit anderen Dingen genug beschäff ĩ ere lbal enen Nachsteuer gleichkom mt minden eng aber s 4 für den Fi binsicktlich des Bettießs. . ee. . . von (ber solchen Beschäftigung nach dem Ermessen des Verte , , n 6 kommt jezt on mit . a ö Angebot. Viele Eben aus der Schule enilass r , . e . . ö e kur k bij n , m. e , nr, ee, gen ö ene langs fl, auf bis als meine Gef schäfelage die Sipang abmmbrea schnitts entsprechend anjuwenden —⸗ ; ö mrnung des Bundesrats in billigen Grenzen en g Ab. orgänge u, besprechen. ä omnn, San Tel iin abft aich ̃ Der i * ( Reinigungeanstalten, die sewobl, aus dem Luelgnd einge fabiten 2 wire dae rmann (ni.. Man ie ; einer schwierigen Lage. Eine 1 4 ie Arbe stgeber in er Vertagungsantrag wird gegen die Sti fen Hatzfeldt beitreten, da feine 1 vielleicht dem Antrag des keinczwegs so' glänzend d große Ansaßl von Rechtsanwälten stet Zentrums und der Neichspartei z ö . ion wünscht, ihre Beratung über klagen über Wannen de m men genehm amn, De wum, 2 J e wer r hen. = . an, men, me n,, Anwãlle er folgende Gegenstand: Bericht über di iti ⸗ „gaben. Man betreffend Schiff ahrtsab er die Petitionen gaben auf den nalärtichen
4. 7, 8 sind auf die Nachsteuer sinnge arbeiten, werden nur nach Maßgabe des aug dem Inlande stammenden werden nicht gewährt. e . . . ,,, ,, erlassen, auf dem Wege der Organisatien Wasserstraßen Deutschlands, wird auf Antrag d — uf Antrag des Abg.
aßgabe, daß stalt der zwensahrigen Versabrungsfrist . . n 986 ; ; itionsrecht kommt i miñ ᷣ mt im Deutschen Reichstag nicht gut weg, der Arbeitszeit 363 n n a e rn ir er e e a . ng Bassermann (nl) von der Tagesordn bges ! . — wenigstens ⸗ ung abgesetzt.
inem Jahre tritt. . ert tan in den Fällen der S5 13, 138 in gleicher Jubebör an das Vertrlebsamt in, berkanfen. nd die Bestgez befreit, uu! W wie das 1 S a8 vorgesehen ist. ö Del e ge ee een , n . K 1 . e e een enn, ge ler r gen ner , dne, Hrn, d, in k , : d ein gesetzlicher Normal- Es folgt der Bericht ü ö ö. zelnen halten, anstatt daß wir en. Mit Recht wird auch über die Lehrlings, Ber i r, e nr , , f, = garbeiterverbande um Erlaß eines i * gesetzlichen Verbots der
der im 5 145 der teiigenge e te sesse fn. . . ö. , . ö züchterei in den Betrieben geklagt. Gewisse Vorschriften ließen allgemeinen die Arbeitsfreiheit beschränk eit beschränkenden Sperrsysteme
mäß anjuwen den, Branntwein für die Autfubr, als auch inländischen Branntwein ver Weitere Entschãdigungen, als in den S5 141 bis 16 vorn ei dolit iche iter f e Arn l Lage noch weiter fortzusetzen; aber wenn ich die Gründe muß es den Ange
Aus der Rohelnnahme aus die sem Gesetze wird den am Kontingent des bisherigen Branntweinsteuergesetzes betelligten Brennereien füt den