die allaemelnen Interessen berührende Konstquenien dem Automobil · ] bestehenden Massenverkehrg von einer gan anderen Tragwelte find als zeugen in Deutschland folgender gewesen ist: Zu Anfang des Jahres Rechte verliert, wenn er nicht spätesteng innerbalb eines Monats
dienst könnte man ja den „Dr. chauff. gewähren. Nach g 19 soll der 24. . Automobilverkehr Auf der anderen Selte, meine Herren, 1907 betrug der Bestand rund 27 000, am Ende des Jahreg 1907 den Schaden anzeigt. Diese einmonatige Frist halten wir nicht B ührer, ꝛ Dat nach den geraete der 88 1928 f. dez Bürgerlichen verkehr, einem jwar mlt vielen Gefahren und waere, er, . 1 warne ereikennen müssen, daß der Automobllverfehr n. war er unt z Coo, ue Cntwläirng, wein Herrn, f en , . e gend 1 wir L. d= ie nr naht 9 . ö. 9 . ae m ja, ke, we Gesegbuchs . die Inventarerrichtung der Erbe ein Verzeichnis des bundenen, aber doch unserem jetzigen Verkehrsleben unentbehrlichen warferen Haftung beranmuiehen ist als der gewöhnliche Wagen. cht dah in jener Zeit die Lage der Jndustrie cbenssllö noch acht f wir Bedenken aaf. die Höchstnffer der Hastpflcht. Wir halten bestraft werden. Gerade der Fall erregt die melste Wut gegen die w * if 2 — * e r, ,,, w 26 3 . mit dem Automobilverkehr größere und schmierig war, als uns vorgehalten wurde. 3 * 3 Ig af hr gü. . z * . 1 . 2 23 . . i n r n,, ein In . all. n ein nge =. J ; 6 * 9 2 822 2 Rachlahfseuererklärung auf das Inventar gesetz bei eintretenden Unfällen den Blsenbahnunternebmungen auferleg ars, Gefahren vetbunden sind als mit dem übrigen Verkehr, der Meine Herren, ich kann gegenüber den Bedenken, die au den ge. abet . soizn en f kan fes Fessterkn efnmmf. . ern. g. 46 . a n. liegt eine Roheit vor, 4 ö . . ber,. habe, und daran die Frage geknüpft, ob man so welt in der Belastung auf der Straße sich bewegt. . werblichen Krelsen an uns herangetreten sind, nur sagen: auch wir markt, wo eine ganze Reihe von Personen schwer verletzt winden. setz ae, die Gan i. die 3 nor een gr e n tan 5 S 26. mam wenn ver. des einielnen Automobilunternehmerg geben dürfe. 8 v. ocz Meine Herren, wir haben demgemäß den Grundsatz etabliert, wollen die Industrie schonen, schonen in jeder Weise, wie es julaässig . fachen Falle würde die Höchstsumme in keinem Falle aus. überschreiten können, und der frühere Entwurf sah 15 Kilometer dafl Bin ere, Ferre, nr rn fh, h den mn . Daran, meine derren, schloß sih dann der weitere Cintaand gn daß die Haftung des Automobilfahrers eine verschiedene sein soll. ist, aber nicht schonen auf Kosten der Gefundheit und deg Lebens der m. 9 8 ,,, 8 6 . 2. 8 , a en, pflichtet, so kommt die von einem Verpflichteten Gesetz, dag von ung gedacht war als eine Ergänzung der nivil⸗· daß ͤ ö Beyzlt . etzentwurfs über die Anforderungen an die Chauffeure sind solcher Wagen nur die Geschwindigkeit' eines stabenden Pferdes hat. k auch den übrigen zustatten, sowelt die Rachlaßsteuererllärung voll. das Gesetz, hucheg, in dieser Be Er haftet selbstverständlich für jede Schuld; aber, meine Herren, er übrigen Bevölkerungskreise, die darüber kann ja kein Zweifel viel zu unklar. Eg genügt nicht, daß der Chauffeur seine Befähigung Daß Gesetz wird ja gerade wegen des Ünterschiedes zwischen Pferd ständig ist. rechtlichen Bestimm ungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, in die haftet nicht bloß fur jede Schuld, die ihn selbst trifft, er haftet auch sein — unter dem jetzigen Zustande in elner sehr empfindlichen Weise in einem engeren Raum guf dem Exerzierplaß nachweist; di Prüfung und Automobil gegeben; denn das letztere ist allen möglichen Zufällig Zweiter Abschnitt. grenzung doch nicht genüge, daß es nötig sel, in dem Gesetze e. 2 9. mud Kas ist inc bedeutsamne Grwelterung — für die Schuld seine⸗ leiden. k eg im , . j vor sich geben; der keiten ausgesetzt, auch wenn es mäßig schnell fäbrt. 3 Ee. 23 ,, e ,, . , . ie V n en, ,,. e, e n, , ,, ö ö. 6. an sondern bedingungslos. Er haftet sodann unbedingt für Schäden, die entnehmen, daß bei der Ausarbeitung deg Gesetzentwurfg nicht das hat. Chauffeuren, die ungeelgner find, hinterher den Schein zu ent, Geschwindigkeit hinaus 1 * ger 6 . . . d g e gde 32 ir e s 8 Dannngzn. t ele mne bin fin derade m mn auf den Zustand seiner Maschlne zurückiuführen sind; er soll unbedingt eine oder andere Interesse hat bevornmigt werden sollen, sondern daß . hat eigentlich gar keinen Zweck. Man soll ihnen den Schein dle De e el, sondern darum, ob an der betreffenden Stelle . jum Kriegsdlenste, vom 9. — 1g ' me, , g, verkebr empfindlich bemerkbar machen. nn d afte well die Automnobilmaschine unter allen Unständen ein wir nach einem billigen Ausgleich unter den verschiedenen hier kolll r, . i. nicht erst geben. Die angedrohten Strafen erscheinen die nötige Vorsicht obgewaltet hat. Normativbessimmungen lassen sich 2 e 3 3 ,, und ergänzenden Be; Meine Herren, in den Verhandlungen der Kommüssion, ö. en 3 nrliches Instrumcn it und der Führer die Verantwortung tragen dierenden Intereffen gesucht haben. Ich möchte Sie bitten, mein⸗- kn! n i n e ,. n n n , 6 . er , een der art s, werden aber hoffentlich . JJ ge ei u. . ö , n. soll, wenn er ein solches Insttument in den allgemeinen Verkebt Herren, gehen Sie denselben Weg, folgen Sie den Vorschlägen der ö . , . jugenommen 9 Ich beantrage, den Entwurf nicht, , . bie, . . einer Wehrstener. ichtigen, welche aum, , ,,, nnen der htrgleruan bineinführt. Jm übriger aber soll der Automobllführer nut dann rabtnetn ernnghen Ich bt äberenct zi Rute ard gen irh, , lien, wer oienf fen Iba rr Tit ter Gent : Es zandest sich bei dieser Vonlage — Ausgenommen sind diejenigen m 6 schon auf Grund iwar in der ersten Lesung der Kommission den Entwu ö haften, wenn er seinerselts nicht beweisen kann, daß die Schuld nich dabel nicht u Grunde gehLen, der Automobilberkehr wird sich welter 271! ö e * k überweisen. Hoffentlich macht die Kommission um die Konstruktion des jurlstischen Priazips. Bei den bezäglichen ö a. 36. i nm , ,,, Ie ge, Ir ltc en ge. im wesentlichen an, so wie er damals gedacht ö . . ihn, sondern andere trifft, auf andere Verhältnisse jurücziuführen ist. heben; aber, meine Herren, die schwere und schon lange getragene A i ö. ö ar (fr. Voü tp): Wie man sonst bel Beginn einer 3 3 r mr. . . . leistet hatten oder vom . 56 ger e e fh . ihn an unter dem e,. ö ö. ere n, e el, Sclange der Automobllfüährer diesen Bewels nicht iu erbring ; Unruhe des Volkes wird auf diesem Wege endlich die dringend er⸗ e n r , ,, . 36 en, n, Prinzip ju Grunde, das man jetzt bei dem 8 833 allerdings durch ks r, . 1. ai. de ihrer aliiben Dienst · mung niht Neem lollig wann ste Lesung, in die man vermag, solange soll er ebenfalls in vollem Umfange haften. sehnte Abhilfe finden. . . ö M e. . 366. z a egen uns bier Verschuldungsprinzip ersetzt hat. Die Anwendung des Gefährdungs—
zwischen ibrer Aughebung und dem Ende Lobes der Ge- als die Grundlagen dienen sollten für eine jweite Lesung, Meine Herren, wenn Sie diese Vorschläge prüfen, dann bitte ich Abg. Pr. Wagner. Sachsen (Bkons): Namens meiner Freunde *in ? rh pfrigen Terrain. Das Jlutomobil genießt, und prinzibs ist gerechtfertigt, wenn es fich um eine außerordentliche Ge—
eit geftorben sind, obne sich jur Zeit ihres Tode erst nach Beendigung der Sommerferien eintreten wolle. Bei dieser , . an,, , nn, mn, gen,, n,, t, eine große Vorliebe, die Kier und da sich big zu fährdung an sich Fandelf, und wenn die Schädiger Ke Haftun g' wät—
⸗ . an e ff, . ͤ , untguglich weiten Lesung, meine Herren, erneuerten sich alle die grundsůͤtzlichen ö. ö. . , dem Luxut verkehr und dem Sport 21 Mitgliedern. Wir wuͤnschen eine Verschärfung der uff, h . ger, lin , . ö . sich ie. , ,, w , , ö i 8
0 — 1 e zu ö 3. öh e 1 !. . efährdungsprinzip, e. w,. sind oder als Kriegsteilnehmer im Sinne der Militär Bedenken, die schon in der ersten Lesung erörtert worden ,. und we, gun schweren Automobil wagen find nicht das Charakteristische ,,, . . , ., kene e und bei icgend wem. anstzsst s., llcßere, höore Glenn g, unh n . r nn . p . e, e 3
penstonggefetzgebung anzuseben sind; igstens jweiĩ man war sich über diese grundsüͤtzlichen Bedenken noch nicht einig ge⸗= d Gntscheldende für unseren Automobilverkehr. Das ist leicht m machs gewaltigen Veränderungen ln Werkeht ach un! eher . in m,, * er n , . . schätze; ich das ft es nicht konseguenter, dag Gefährbungehrin n, or mien, r.
. 8 , ,,,, . worden, als das Haut aufgelöst wurde und damlt auch die Kommission an . man sich die Zahlen unseres jetzigen Automobilverkehry herbeigeführt werden können. Wir alle erleben vielleicht d. zu . 1, nr. nde 9 . if iii 36 g en. j 3 e e ele. i mn , 69 . 1 67 . . ; blnatlon jwischen den Automobilen und. der Lufischiffahrt., D ist j ; , , § 27. ihre Arbelten beenden mußte be diese Zahlen bier vor mir. Nach dem Status im Kom s. Der zeug ist für diejenigen, die darin sitzen. Da wir nun Sisenbahn; dag? zelgt auch ein Vergleich zwischen ' Rr ki nfall Die Webrstener besteht in einem Zuschlage zur Nachlafstentt und Meine Herren, wir batten den Entwurf im ersten Anfang des . 64 ö AMw'lgaß es in Deutshland, wenn man von den ,,,, ö . 6 für . . alle. Automohll, fabren können, sondern die, größte Eifenbahn und der Automobile. . re nnn, kt igls bon Hundert des im 3 8 beneicacten reinen Werte des zreähharg vorgelest. Die Verhamlungen der Kommtssions schlͤfen tomabthen abstebt, die ich bier nicht in die Debatte hinein. i Fier iberersfe fich een luca chf ihm an hren mn, lsst es ech be, dies, aipfsicht arffsebtödet wid. mtl n en e' üüse geft. Nachlafses he Beginn des Winters; ie schlossen für ung mit der Gröffuung. Lastwagenguton, c aller Automoblle bilden und so langsam ll lee kommt es nicht so auf die absolute 9. ö . ke ger, n gn e nc mee e , 3. 9 . reel we Bedenken it vie der Rietbotas zi zabin ang hn, e, . 6 e bel sn 6. die wir hier ju erörtern Unfälle an, aber es ist doch bedenklich, daß bei der igen: euer . 4 K u 6. 6 ö . 1 e . ie en . i 16 ⸗ ö e e . ö n h !. 2 ö ö nwendun efährdungspri Die Wehnsteuer ermäßsgt sich um a, wenn der Grhlasser nicht gefunden hatte, und wir mußten ung, wenn wir dleses Ergebnis . . z . ht kommen, z 244 raftfahrieuge. Von 3 . 4. . 2 n,, 9 nicht nur nicht der Weg äber Leichen. Ist die Industrie durch die durchgeführt werben kann. Vas het setzt ja . Cin, eniaftens JO Wochen, um is, wenn er wenigstens ein Jahr aktiven tten, sagen, daß die Aufnahme des Entwurfs im Reichstag haben, 2 = grastrber, ich dar ; ; ( — enkahnen diejenigen ju bisherigen Vorkommnisse, die june hmende Zahl der Unfälle, nicht eine Döchstgrenze fest, und zwar eine einmalige Entschädigung von * ö leistet bat betrachteten, lagen, daß diesen waren aber 19573 — also die Mehriahl f ö Schaden kommen können, die sich der Eisenbahn anveriraut haben. geschädigt worden, dieses 96 wird ihr keinen Schaden jufügen, 50 o9ö Æ oder eine jährliche Rente von 3000 6. Meines Erachtens ,. . Ermäßigungen treten ein, wenn der Erblasser in der keine erfreuliche gewesen war. jdlich und selbstverständlich war, Wagen, also ein bis drelrädrige Krafttransportmittel. Die übrigen 2 1 . feen it . , ,. gefahren als in wird ihr Aufblühen nicht verh ndern. Für die Automobllisten sprechen ist die Festsetzung dieser Höchstgrenze nicht gerechtfertigt, anderfeitz zur Unterstüpung kes KriegsfanitätEdienstes berechtigten freiwilligen An wir, wie daß n,, ten. da 14 881 waren wirkliche Kraftwagen, aber von diesen 14 681 waren mebt 3. rf en run 6 a h , sind z. B. A41Iserdings gewisse mildernde Ümstände. Das Fahren in AÄutommobisen aber erkeichteit die Herabfetung der Hastzwflidt n fl, bestimmte Krankenpflege während eines Krieges auf die im Abs. ] beieichnete unmehr wieder an die Bearbeitung dieser Frage herantraten, da 1d gäthtelderart, daß sie nut mit einer sebt geringen Zahl von — 21 , . . fee ; . I . zu en, 6. leine ganz ungefährliche Sacke auch für die, die Grenze die Versichernng, und von diesem Gesichtepunkte aus möchte Dauer verwendet worden ist. * — * hielten wir es angesichts der Sachlage fũr . . Pferdekrãften ae , können, man darf sagen, daß die meisten dieser höhere Haftpflicht den Stegeslau deß Aut 6 . ö 26 ö! . 33 si , a,,, J , g gj ., , ,, ,. . q , . P SFSFür die Berechnung der DPienfsiahre im Sinne des 326 unter a, mit denjenigen Vorschlägen e, ,, 6 5 * ö Wagen noch hinter der Kraft der hier in Berlin üblichen Droschker. a. 6 , ganz e , . fährt, aber fahren, überkommt ferner allmählich ein fei ff Herr. nabmen vor, und zwar soll l keine Anwendung k Ja 28 sind 5 6 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend die Vervflichtung jum wenig entgegenkommende Aufnahme gefunden ; zejenigen Be⸗ fahrzeuge zurückbleiben. Sie sehen daraus, wie gering verhältnismäßig h 9 2 . ere l, . ug ö . e . 9. en, daß die gottsbewußtsein, das noch gesteigert wird durch die v (len Wett. des Unfalls der Verletzte oder die beschädigse Sache durch das Fahrz ug be⸗= egsdien fle, vom 9. November 1867 (Bundesgesetzbl. S. 131), zum Ausganggpunkte für unsere neuen Erörterungen diejenigen Uie Jabl der größeren Aufomobile und wle stark das Nebergewicht der mn re gan, u . 9 1 ig pf r de . z telp 9 ,. Es * 2 Rennen, sie fühlen sich veranlaßt, über ganze fördert wurde, oder der Verletzte bei dem Betriebe des Fahrzeugs tatig war. 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 Reichs gesetzbl. trachtungen, die in der Kommlssion des Reichetags uns vorgehalten die n U t mobllperkehr ff. 1 r' a ber . ih . ö. Ef * . . 9 ] er gene Landstraßen den Belagerungszustand zu verhängen. Wir stehen dieser Ausnahme nicht gerade unsympathisch gegenüber, 485), die milttär ichen Srgänmungsbestimmungen urs dent cen Wehn. ne, ee lleineren Fahrzeuge im . 8a fich konte rebel lb senng' er Une, aichs . st. e ! och in. rücsichtslos. ö. lommt 1 daß sie sich agegen halten wir die weitere Ausnahme degz 3 z, daß g' keine ordnung (Heer. und Marlneordnung) und die alljährlichen Be⸗ worden waren. N Wenn wir den kleinen Automobilverkehr, der , . N,. it gie !. ie. über 1 ese . erordnungen gewissermaßen hinwegsetzen, wie eg Aawendung findet, wenn der Unfall durch ein ahrzeug verursacht slimmungen über den Entlassung'tag der Reserven maßgebend. Von diesem Ausganggpunkte aus, meine Herren, sin ð den Mittelbetrieben des gewerblichen und landwirtschaftlichen Leber ö 6. , , 6 4 ug, auch die Motive offen zugeben. Ich bringe meine Sommerfrische auf wurde, das auf ebener Bahn eine begrenzte fen ndigkeit nicht über- ö , , e . , , ö er en w. . h . ; = en e enn das Gese e Geschw ãtte, , 66. gin e 6 . 8 39 28 bejeichneten die zum Teil den Wünschen der , . 9 . . nutzung der Automobile in manchen Berufszweigen, ö . sie für 3. 4 la 7 rg n, 6 n . der Verletzte sich hat. Dort hat überall die Polizei große Tafeln en,. für die etwa 15 Em für die Stunde wie , ar . r, 96. . Ge er ungen haben die im § 21 Ab. 1 eeichneten ersonen tragen. Wir haben die frühere Begreniung der 9 p fn die Bevölkerung wohltätig und segensreich wirken — ch will nur an l. en e ö . 1 . . w 1 s J ö. noch, ob wir , . mit den Aufschriften: Vorsicht! Langsam fahren! mir die Fassung des Paragraphen noch äußerst bedenklich. Seibst auf vachtuwelfen. Als Nachweis genügt die Bescheinigung der litãr⸗· des bürgerlichen Rechts fallen . 9 . , e. . * den Verkehr der Automobile im ärztlichen Beruf . 7 2 ö. h, u . 4. 91 . 23 . s; ö.. . . 4 23 . ,,, m n . te. der, ,, . . ö, , . . , n,. 6. behorde. . eine verstärkte Strafbarkelt der in dem Anton obliderit z, in empfindlichster Weise einschränken wollen, dann können wir n müßte man davon Kugnahmen machen, wenn eg die Billigkeit erforbert, dortigen aus esnem Mann bestehenden Sicherheitswache da auf · Besii 35 d e 2 , , Dritter Abschnitt, eignenden Ordnungswidrigkelten; es sind Bestimmungen see den Grundsatz aufrecht erhalten, den wir im ersten Entwurf aufgestellt nach dem Muster des § 829 B. G. B. Die polizeilichen Vorschriften merksam machte, erwiderte er. Die 15 sie ja . T del dr en mn r pe m en ,,, Strafen und Strafverfahren. die Befähigung der Automobllfahrer, die es ermöglichen, eine schär hatten, daß die kleinen Kraftwagenbesitzer gam in derselben Weise bei Ein⸗ (. durchweg unsere Zustimmung, wir erwarten aher, daß, wenn darauf: Ja wenn Einem Automohilisten gewissermaßen amtlich ein nahe treten. Der jweite Äbjchnitt' des Gesctzes bandest von der 8 31. lijeiliche Kontrolle über den ganzen Automobilverkehr elnzuführen. ; len haften sollen, wie bie Befftzer von hunderten von Eiser. n Landes entral behörden diese Bestimmungen überlassen werden, die derartiges Schriftstũ entgegengehalten. wird, und der Automobil. Fahrerlaubnig. Die Hauptfach ist und bleibt eine richtige Aug. all der gesehlichen Verpflichtung zur Einreichung Polli kten den Wünschen, tritt von Unfallen hafte z einzelnen Regierungen Vereinbarungen üher die Vorschriften für die fahrer liest es nicht, so macht er sich doch einer Pflichiverletzung bildung der Chaffcurk. In dieser Beziehung kann auch ich nur die
Oi Titer fall ang der gert t zi. 235 Ich glaube, deß der Bundesrat in die len beiden Punkten Dieses Zugesländnis haben wir nach näherer Ernägmn Beläbigung der Fuhrer treffen, unk wollen das in ber remluffstn:. fh ig ihn st reht 6 2 ki dumh . der Nachlaßflẽueranmelbung oder der Nachlaß steuererklärung (33 2; laude, . gira geworben ist. bahnwagen. , , J gung de . ʒ ö er Kommisston . uldig und muß —zrst recht bestrast werden, Ja wie sell Sründung von Chauffeurschulen empfehlen, Die , . auf einem wird unte enisprechender Anwendung der Vorschriften des 8 43 des die früher ausgesprochen waren, g betrifft, meine der in der Kommission des Reichstags vorg feftlegen. Ferner wird Vorkehrung iu treffen sein, daß die Geld. ich ihn fassen? fragte er zurück. Bags ist lediglich Ihre Sache, freien Platz genügt nicht, es müssen bestimmte Boischriften für die Grbschaftasteuergesetzes bestraft. ; Wag dagegen den Kardinalpunkt der Vorlage betrifft, müssen, und wir baben es um so leichter tun können, alg man in strafen durch Daststrafen ergänzt werden Lönnen, wenn fie zu gering mußte ich erwidern. Um die Gefahr deg Automobliwerkchrg zu ver, Shauffeure' aufgenommen werden, Nba esl unter, säen Umständen er⸗
Die gleichen Eee Hiften finden ferner 21 wr , mr, Herren, die Frage der Haftpflicht der Automobil fahrer im Falle ein ˖ ; j f demselben Geblete einen ganz äbnlichen Weg gegangen sind, um abschreckend zu wirken. Dem Richter sollte eventuell au mindern, um eine erjiehliche Wirkung auf die Automobilisten aus. forderlich ist, daß ein tüchtiger Chauffeurstand berangebildet wird. wendung auf denjenigen, welcher wissentiich ju einem eueipflichtigen = ö haben wir uns junächst im Anschluß an dag⸗ Desterreich auf dem laubt, welter gehen ju lönnen estattet werden, die Fahrkarte ju entziehen. Für das rasche Fahten zuüben, muß dleses besondere Gesetz gegeben werden, das seine Eine Zwangèversicherung wäre ja nicht nötig. Der e, einer Nachlaß oder ju den einem folchen hinniurechnenden Zuwendungen tretenden Unglücks, so ha denen Selten herdorgeboben ist. Auch dort hat man anfangs geglau die . nicht nur Strafbestimmungen fur den Chauffgur gegeben werden, Wirkung nicht verfehlen wird. Die erste Vorlage, die wir erhalten Versicherung bel elner rivatgesellschaft würde genügen, und auch die gehörende Gegenftände, ju deren Angabe er verpflichtet ist, ver hwelgt jenige, was hier im Reichetage von 1. so wie in unserem erflen Entwurf. Auch dort hat man von dle sen ndern auch für, den Halter selhst, wenn er dazn Anlaß segehen hat. hatten, war die beffere infofern, als in der jetzigen das Grund. Fonkrölle üer die Jiblung der Beiträge ut: wärcksehr wohl durch?.
2 Ihr Tatsach:n s welche die Steuerpflichtigkeit, die Höhe des worden war, fragen müssen, ob es denn in der Tat ausgeschlossen sei, Gedanken Abstand genommen und hat sich mit einer geringeren Be⸗ Einen richtigen Wert wird das Gesetz erst erhalten, wenn die Zwangs. priniip etwas schwankender und weniger befriedigend kon— führbar. Die Strafbestimmungen erscheinen uns viel zu milde.
feuer ft es ober dez Sicuerbetrags bestimmen, oder welche eine jm Wege einer gesetzlichen Organisatlon, welche die Automobilfahrer zu edan Automobilbesitzer bezüglich der Haftpflicht begnügt. ien, eingeführt wird. Wenn endlich ö. eine Materie ö struiert ist. Die erste Vorlage gestaltete die Haftpflicht nach dem Hoffentlich gelingt es, ein Gefeß justande ju bringen, das die Zahl Glen, ne en,, . 16. . rde eren ena verbindet, eine juverlüssigere, gerechtere und , ber Ginjelberetung Ihnen nachwelsen n ,, , . , , . n, , r, . uin er rf e. 6 ö. ser n , . , rn . an gik rin n wen.
t u nspruchen . . . . ? usländische mme hören — e ein ; olle (Soz.): e Vorlage v w =
w n n , , ,. Gier umme findet in diesem auch leichter ju tragende Haftung iu Gunsten der Verletzten ein urichten. kznnen, daß unsere Voꝛschläge einen praktisch sehr wirksamen weichen, über die Einrichtung der Fahrzeuge, den Schnelligkelts. mir dech endlich an der Zeit, einmal damit anzufangen, auch ,, und überzeugenderer Kese c, al . als nn.
Falle jedoch nicht statt, wenn der Verpflichtete *. e 24 Wir haben indes, soviel wir unt auch bemüht haben, * . e, e. und im übrigen billigen Ausgleich mwischen den verschie denen e. e . ,,. en n g mn g fr nf. 8, . u i in, ** 6 63 , ; . ö 6 56 5 i r gegen Hh 65
ĩ worden ist, n können; t sin twurft z esetzes in r e enhg at an es dortigen Automobilgesetze ahren utomobllverkehrs an die tellt und .
re e, ,. ,,, 6 keinen irgendwie brauchbaren ,, . enthalten. Ich weiß, daß in der öffentli den Kritil unseres En Eilan ausgesprochen: Der Automohllhalter genießt den außerordentlichen faffung vertreten, daß auch eine scharfe en fl . .
it undurchführbar ist, icht starken Anfechtungen z ;
dieses Gesetzes oder noch immer der Ueberjeugung, daß es jur Ze gerade die Begrenzung der Automobilhaftpfl Abg. Prin zu Schönaich Carolath (nl): Es unterliegt keinem Vortell, als ob er allein im Befitze einer ibm gehörenden Eisenbahn inbustrie keinen Schaden zufügen kz e; te wird die Rücksicht
di n m n, 2 . 213 ee sie mit einer Zwangsorganisation vorzugehen, und daß alle die An . ist. Aber wir werden Ihnen, glaube ich, nachweisen können, welfel, daß die deutsche Automobilindustrie, seitdem der Reichztag wäre ufw. Vielleicht wird in der Kommission 93 der Versuch unter ⸗ die er e en, und 66 nie w . 1. 9 die Vorschriften der AÄbs. J, 2 fallen, mit einer Ordnungs⸗ regungen und Vorschläͤge, die bei der ersten Lesung des Entwurfs hier daß bei dieser Kritik vielfache irrtümliche Ansichten über die Trag ch jum ersten Male mit dieser Materte 6. hat, einen ungeheuren nommen, oh man nicht ju dem alten Standpunkt jurüdkehren sollte. grund geschoben und eine sebr abgeschwächte Hafipflicht empfohlen;
*. bis ju 130 4 bestraft. im Hause und weiterhin in der Kommission gemacht worden sind, praktisch weite unserer Bestimmungen maßgebend gewesen sind. In der Vt usschwung genommen hat. Es handelt sich darum, jwischen den Der neue Entwurf hält als Prinzip fest, daß der wr, . nur auf die Stellungnahme des Deutschen Juristentages, die vor dre
t . 2. 4 Ver 123 e Seon *r dh 9 e m, nicht brauchbar sind. Wir werden, wenn es dem Lause belieben sollte, ist an der Hand der reichtgerichtlichen Judikatur die Tragweite unseret Interessen der Automobilindustrie und den berechtigten Intercssen des den ursächlichen . des Ereignisses mit dem Grfolge Jahren in der 6 ihre Rolle splelte, kommt man jetzt mit
Publikumg elnen Mittelweg ju finden. Die Automobilunglückefälle nachjuweisen braucht; er gesteht aber den Automobilisten Entlastungs. seinem Worte mehr ck. T der beredt !. di es. die Sache wiederum in eine Kommlssion ju veiweisen, , . Bestimmungen eine viel weitergehende als im allgemeinen angenommen mehren fich bei uns in der Tat in erschreckender f Die gründe ju, für die . 3 der sie vorbringt, auch den i . 2 , nr . 9d , Lien. steuergesetz Vierter Abschnitt. sein, dafür überjeugendes Material beijubringen. wird. Sie dürfen sich überzeugt halten, daß es nicht unsere Absicht Automobile bewegen sich nicht wie die Eisenbahnen auf Schienen, und erbringen hat. Dag sieht sehr klar aus, wird aber durch die . mobile spricht, hält man den Zeltpunkt für geesgner, die Haftpflicht, uebergaungs fene Schlusßwvorschriften. ir haben unter diesen Umständen zu unserem Bedauern den — * ist, irgendwie ju besonderem Vorteile des Automobllverkehnn das plößliche Auftauchen an Straßenbiegungen ist außerordentlich ge, vielleicht fehr unklar werden. Wird ein solcher Kntlastungz. welche das Bolt ungestüm fordert, zu vermindern. Die Normierung
erg 2 . —
Gedanken einer genossenschaftlichen Organisation der Automobilfahrer
32 kan Herlehr Vorschläge jn machen, sonden fahrdrohend und beunruhigend. Es werden durch die Automobile beweig angetreten, dann können doch Jahre vergehen, ehe elne einer Höchstsumme der Haftung, insbesondere die Höchst⸗ Von dem Rohertrage der n Maßgabe der Vorschriften dieses fallen lassen müssen. Wir baben dat aber um so leichter tun können,
namentlich auch die Kinder in den Dorfstraßen und in den kleinen rechtskräftige vollstredbare Entscheidung 60 Da nun jeder grenje von 9000 ½ Rente bei dem Zuschadenkommen von
Lasten des allgeme 9 * e,. eine mittlere Grenje gesucht haben, an der sich all Städten bedroht, die sich daran gewöhnt haben, Straße und Wege vorsichtige Mann sich versichern wird
o werden die Prozesse ehreren Personen, ist da un .
gesehes peranlagten Sieuer, erbält das eich dre rr, als man vor ung in Oesterreich, wo man sich im e, n, vereinigen lassen. als Spielplatz zu benutzen, weil ihnen Parks usw. nicht jur Ver. von den Versicherungögesellschaften geführt werden, und — . ,,. lier gell gere gf, .
inickaen Bundes fiaaten verbleibt ein Vlertell ihrer Roheinnahme. über eine geseßzliche Lösung derselben Frage verständigt bat, Interessen vereinig Bedenken aufgetreten fügung stehen. Nun möchte ich dem Staagtssekretär meinen Dank alleß für Einwände, vielleicht im berechtigten Selbstintereffe, „die gutgemeinten. poltzellichen Vorschtsften, die den Uutomobil.
; 8. 85. 8 ; k war. Auch in Oesterreich war Nun ist in der letzten Zeit mehrfach das Be . an,, daß er uns diesen Entwurf vorgelegt hat, nach erheben, da hört alles auf! Und die Sachverständigen werden verkehr in den durch die Rücksicht auf Leben und Gesundheit der Be= Der Dandesftzaten bleibt öericfseg fes ehen, R u. ,, ̃ Organisation der ob der jetzige Zeitpunkt der geeignete sel, überhaupt auf diesem Ge dem wir so lange verlangt, ja ich möchte sagen, geschrieen bei aller Ehrbarkeit doch mehr oder wenlger von jhrer eigenen völk⸗rung gebotenen Schranken erhalten elf, sind pro nihilo ge.
schläg? ur Nachlaßfleuer zn erheben. Die Erbebünng eines landes der Gedanke angeregt worden, eine genossen schaftliche Organ mit einer Gesetzgebung vorrugehen, und kein geringerer als das Kolle hin ben. Ich möchte ihm auch dafür danken, daß er meinem Branche beeinflußt. Ebenso kommt es guf daz Temperament wesen, nicht beffer wird es den neuen Vor heften ergehen, die in dem
gese lichen Zaschlags jur Wehrsteuer ist nicht iulãssig. Automobilfabrer gesetzlich einzurichten; auch in Desterreich hat man e, . w Aeltesten der Kaufmannschaft Berllnt unsche enisprochen und den Entwurf veröffentlicht hat. Dag des Richters, auf seine Stellung n Automobil und darguf Entwurf enthalten sind; eine wirkliche Schranke wird nur eine scharfe
34. essen der Erbfall vor dem von diesem Gedanken aber absehen müssen. Und, meine Herren, wie der Berliner Kaufmannschaft, die ist allerdings dag einzige, wofür ich ihm ju danken habe. an, ob er vielleicht selbst eins bat; ohne daß man feinem Charakter Haftpflicht; aufrichten. Dem Antrage auf Kommissions beratung
Auf elnen Nachlaß, in Ansehung dessen der Erbfall vor
el ; j b an den Bundesrat gewendet mit dem Anliegen, daß man Die Vorlage erfüllt bei weitem nicht dag, wag meine politischen ju nahe tritt, kann das doch ju seiner Entf eidung beitragen. Alle siimmen wir zu. Warum ist es denn so unmöglich, eine Zwangs⸗ Inkrafttreten dleses Gesetzes eingetreten ift sowie auf Zuwendungen die Dinge in der Schwein liegen, wo ebenfalls legislatorische Arbelten baben sich mbilhertebr aufschiebe
dlung des Auto reunde und auch dieses Haus gewünscht haben. Allerdings hatte der diese Schwierigkeiten beseltigte am besten der frühere Entwurf. genossenschaft der Automobilfahrer zu bilden? Plese würde auch elne Fs 5, Y. die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gemacht sind, für eine solche Gesetzgebung in der Schwebe sind, so glaube ich an⸗ 26 ,, n ee man důrfe erwarten, daß e er n. außerordentliche Schwierigkeiten zu überwinden. Wir Keinen Entschädigungganspruch soll derjenige haben, der in dem Fahr. Zwanggversicherung ermöglichen, an die sich der Verleßte auch
; f der Kleinheit des Landes eben⸗ baben ja gesehen, daß schon recht viel dazu gehört, wenn ein Staatg. jeug felbst befördert worden sst oder bei dem Betriebe des Fahrjeugs dann halten kann, wenn es ihm nicht gelingt, den Schädiger fest⸗
der dieses Gesetz beine , , . eue. 9 . . zur Zelt nicht beschreitbar durch ein Gesetz, wie es auch sei, der Konsum an 5 . Hlretn dieser ga el ele, Herr zu werden sucht. Die Haftpflicht tätig war. Wenn ich also in einer ien r, ke fahre, habe zustellen. Das einzelne Menschenleben 6. bei der ẽe, . 63 Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1909 in Kraft. falls wird anerkennen wo 3 debe Pang sndet, daß wir den damals jurückgehen werde, und dat würde für diese für Deutsch * ala st nach diesem Gesetze ziemlich eng begrenjt. Es wird damit das ich keinen Anspruch; der Gesetzgeber sagt: Wer mutwillig in Höchstgrenze auf höchstens 50 000 M abgeschätzt; ist eine Mehrheit ist. Ich bitte also, wenn len * weiter erfolgt haben, darin nicht deutungsvolle Industrle von erheblichem Nachtell sein. G Gesährdungsprinzip verlassen und die Beweislast umgekehrt. Be. Gefahr ben t kommt darin um. Aber ich fahre vielleicht nicht von Personen getötet worden, dann wird das einzelne Menschenleben
so warm erörterten Gedan Würdigung der groen Interessen, die sich an unsere deutsche Auto sondere Bedenken haben wir gegen die Bestimmung des 3 2, wonach mutwillig in einer Automeblldroschke, fondern well kein anderes mehr oder weniger beträchtlich in seinem Schãtzungswert herunter ⸗
ondern die nach eingehender ö ; das GeseJßz keine Anwendung finden soll, wenn der Unfall ahrjeug da war; werde ich nun verletzt, so soll ich keine Ent- esetzt, und die Hinterbliebenen werden entsprechend geringer ent—⸗ Deutscher Reichstag. , . e n per, 8 e 966 durch dag Beisplel der mobilindustrle knüpfen, hat der Bundesrat doch . ö. durch ein a verursacht worden ist, das auf ebener Bahn eine schädigung bekommen. In dieser Beziehung trifft das öster⸗ schädigt! So etwas darf nicht Gesetz werden.
. u Prüfung gewonnene und⸗ d j f diesen Weg den Wünschen dieser gewerblichen Kreise nachlugeben. Meine begrenrte Geschwindigkelt nicht uberschreiten kann und hierauf reichische Gefetz daz Richtige, das jwar Lieselbe Beflimmung Abg. von Damm wirtsch. Vgg.): Nach unserer Meinung muß
1654 Sitzung vom 5. November 1908. 1 Uhr. Nachbarlander bekräftigte Ueberzeugung⸗, , sr haben uns erinnern müssen, daß im Jahre 1871, als dag Elsen⸗ amtlich geprüft ist. In den Beratungen der Kommission des hat, aber Ausnahmen davon macht bei gewerbsmäßlg betriebenen Fahr ⸗ vor allem dle untere Grenze der istte fen in die Höhe gesetzt ericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) zur Zeit nicht rechnen dürfen. 9 schaffen wurde, ähnliche Bedenken aug den nicht verabschledeten Automobllgesetzes war eine Festsetzung der zeugen usw. Dag Schlimmste sst, daß die Entschüdigung von vorn. werden. Das Verlangen nach schleunigen Vorkehrungen gegen un. 9 i * f der anderen Seite, meine Herren, sind aber auch gerade in bahnhaftpflichtgesetz Ce traten, indem man behauptete, ,,, bis 15 Kilometer verlangt worden, und daß herein auf einen Höchstbetrag normiert wird und daß Krankengeld und vernünftig schnelleg Fahren ist in der Bevölkerung unvermindert vor= Zur ersten Beratun steht zunächst der Entwurf eines n eb nt habe, in Oesterreich und in der Kreise der Industriellen an uns herantraten, in , sie da ch Hauptsächlich Fahrseuge, die einen landwirtschaftlichen die Rechnung für Doktor und Apotheker davon abgezogen werden. handen. Die Kommiffion für den früheren Entwurf hat sich aber in
Geseßes über den Verkehr mit K raftfahrzeugen. den Staaten, die ich eben genan . mit der daß die wirtschaftliche Lage nicht gestatte, eine daftpslicht, wi⸗ ᷓ Charakter tragen, innerhalb der Ortsgrenze oder der Gemarkungs. Das ist unbillig und stimmt ach nicht mit anderen Grundsätzen ibrer überwiegenden Mehrheit überjeugt, daß die Anwendbarkeit der
Staatssekretãr des Reichs justizamts Dr. Nieberding: 32 . nn, , r, , e., des Gisen.· Reichagesetz enthält, von den Gisenbahnen tragen ju lafsen. Die gtenze in dieser Geschwindigkeit bewegen sollen. Träfe das ju, so überein. Wenn sonst ein Geschaͤdigter den Arijt und Apotheker braucht, Eisenbahnbaftpflicht auf die Kraftfahrzeuge nne g e fen ist. Die ob der Automo
Gg hat sqh würden die Befürchtungen, die sich an diesen Paragraphen knüpfen, so muß der Schädiger die Rechnung bejahlen, und hat der Geschädigte weitgehende Haftung ist ja für die Gisenbahn a erdings noch erträg⸗ ten ö 3 hinfallig . ng 6 erst bewiesen werden. eine einen dauernden Ehen so hen er dafür die Entschädigung lich; Privatpersonen gegenüber läßt sich dieses Gefährdungsprinzlp politischen Freunde sehen auch darin, daß der Bundesrat die Befugnis durch Kapital oder Rente. Hier aber hat man sowobl' den aber nicht fo west ausdehnen, wie fich ja bei der Haftung des Tier- haben soll, die Geschwindigkeitsgrenze festzuseßzen, eine Gefahr. Es Geschädigten , als auch die Sache für die halters gezeigt hat. Wir finden sonst in dem Entwurf dasjenige,
ö ĩ den Meine Herren! Als vor jwei Jahren die verbündeten Regierungen Frage, unbegrent würde tragen setzgebung ist äber dleses Be im , . Gatwurf einet Anietrobllestzbes varleten, de, Kehrt, s, n. n,, in De nern anerkannt, herausgestellt, daß die Gisenbahnen sehr wohl in
Be gaben sich in den Erörterungen über die Vorschriften des Entwurfs können, gleichfalls aufgetaucht. köank, ohne sehr berechtigte Interessen diese Last ju übernehmen und das Gesetz hat sich in sotialer ö
man so weit nicht gehen ö laube, meine Herren, es wit müßte eine feste Ziffer eingesetzt werden. Im übrigen aber meine Beschädiger erleichtern wollen. Es wird zwar darauf verwiesen, waz dadurch geregelt werden soll, zutreffend geregelt. Die Ausnahmen
tiefen greifende, bis an die Grundlage unserer . 1 . Automobil-, sondern des allgemeinen Verkehrs iu niebung als r e. . , dean, als vor jwel Jahte⸗ k daß auch i. . Schnelllgkeitsgrenze im praktischen daß eventuell auch das B. G. B. Anwendung finden kann; aber für langsam fahrende Automobile können wir nicht fo keitisch an=
Bedenken. Auf der einen Seite wurde gefragt, ob denn . u Man hat in Desterreich auf eine so welt gehende Haftung auch bier so gehen. ö Entwurf erwogen wunde, ben nicht durchführbar ist. Es gibt gewisse Straßen, auf dieses Gesetz wird doch ee, weil ein Beweis daraufhin schwer sehen, wie es die Vorredner getan haben. Die Abgrenzung der Hast⸗
das Gesetz den einzelnen Automobilfahrer verpflichte, bei Eintritt schädigen. kte, meine Herren, möchte ich hier in der Kommission der frühere En a denen man auch schneller fahren kann, ohne Gefahren hervor⸗ zu führen ist. Diese Bestimmung ist also nicht nur unlogisch, fumme in F 6 gefällt auch ung allerdings sehr wenig. Wir betrachten
* währen, dem Cntschädigungs - vernichtet, und auch in diclen Puntte. ! denk benfalls der Wunsch an uns herantrat, für die nächsten Jahr ⸗ lurufen, während man auf anderen Straßen auch mit der aller, sondern auch inhuman. Für die Bestimmung des Gerichtgortes kann fie nur als einen zeitweslligen Noibehelf. Trotz der vorgebrachten
eines Unfalls eine Entschůdigung er ã t sei, daß die Ent⸗ glauben, daß man in der Schwel geneigt sein wird, den Bedenken = Regelung auf diesem Gebiete abzusehen, ebenfalls m geringsten Schnelligkeit Unglück anrichten kann. Es läßt sich hier nicht der 8 16 der Zivilprozeßordnung Geltung finden, der Bedenken hoffen wir auf der Grundlage dieses Entwurfes auf eine berechtigten eine genügende ¶ Garantie gew . de der in irgend einer Form Rechnung zu tragen. ö gane e Ge. daß sich die Automobilindustrie in ibsolut nicht seststellen, bis zu welcher Schnelligkeit man fahren den Gerichtsort bei unerlaubten Handlungen bestimmt. Davon-kann Verständigung.
schädigung ihm auch wirllich uommen werde, e, e. sind wir schließlich auf den Weg gedrãngt ¶ Rücksicht darauf, da lesen Gedanken ch ann; bier eine Grenze festzustellen, ist eine Illusion. man hier nicht sprechen, fondenn wenn zum Beispiels einer von Abg. von Oertzen (Relchsp): Es ist auch nach unserer Meinung
he gelegt, diese Garantie sicherer und besser ju schaffen So, meine Herren. Wir sind nicht in der Lage schwierigen Lage befinde. Wir haben damals diesen n Et kommt hier immer auf die Geschicklichkeit, Treue, Zuverlässigkeit Norderney oder von Berchte;gaden angerast kommt, dann e. doch nicht zu leugnen, daß sich gegen das junge aufstrebende Automobil“
Dedante pe waer schaftlichen Drganisation, die unter worden, den die Vorlage gegangen ist. leicher Welf elehnt, und ich kann konstatieren, daß in dem letzten Jahre, a und Qualifikation des Fahrers an. S 2 befriedigt ung aiso in diesem in Berlin der Gerichtsort sein. Der Fahrerprüfung e. nicht nur wesen wie gegen jede neue Erscheinung im Verkehrsleben eine große
durch die Einrichtung einer ene. gungen, die faͤlli selen, auch gewesen, Ihnen vorzuschlagen, daß die Automobile in gleicher ö ö . hre I997 in dem Jahre nach der Beratung der Vorlage in Pinite nicht und muß? n,, werden. Bedenklich erscheint uns der , Chauffeur, sondern auch ö Selbstfahrer unter⸗ ö im Publikum entwickelt hat. Wie man sich vor
Wen nanlcnden ger r settt, r 26 J. Seite une der für Unfalle haften sollen wie die ö 6. le. wein . e flo trotz aller Besorgnißse der Zuwachs an Automobilfaht⸗ auch die Bestimmung in S g, wonach der Ersatzberechtigte seine ! worfen werden; für besonbere hervorragende Leistungen im Chauffeur. I0 Jahren gegen das Fahrrad wendete, aber jetzt diese Mißgunst
wirklich gejahlt werden würden. Au ꝛ , wah die Uagläckzfalle auf den Cisenbahnen wegen de ; erwiegende, auch ! jeugt sind, da Zweifel ausgesprochen, ob ez möglich sei, ohne schw