1908 / 287 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Dec 1908 18:00:01 GMT) scan diff

ierung. Ich bitte, den Antrag Albrecht ab= ution der i ö 3 9 J all, daß die Verordnungen d Werkstãtten mit Moforbetrieb infolge dieser Novelle 21. . möchte ich doch dringend bitten, daß die Lehrlinge, die noch nicht 6 Stunden, sondern 10 Stunden

Der Bundesrat muß in dieser

eine Vorlage der R zulehnen und der R (Zentr.): Für den

die Bestimmungen der

Die Kommission schlägt dung finden zu lassen auf Ar⸗

S 13398 bis 1352 nicht Anwend beiter in Apotheken und auf diejenigen Arbeiter in eschäften, die nicht in einem den Betriebe mit der Herstellung oder Bearbeitun Waren beschäftigt sind, auf Heilanstalten und Fenesungs—⸗ heime, auf Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische en oder sonstige Lustbarkeiten. lüssen sollen ferner die Bestimmungen der S5 186 cht Anwendung finden. auf Gärtnereien, auf das das Verkehrs⸗

Denutscher Reichstag. 176. Sitzung vom 4. Dezember 1908, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

ordnung steht die Fortsetzun Gesetzes, betreffend

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preuischen Staatsanzeiger.

Berlin,

u dem Handelsgeschäft ge⸗

14 Jahre alt sind, nicht blo e hne e e g r e ü, be ibn,

eziehung korrigierend eingreifen, aber selbstverständlich muß ihm d Gesetz dazu die Möglichkeit bieten. 8 denken der Praxis Rechnung tragen, we politik machen wollen. Es sind praktische Bedenken im Interesse der jungen Leute, die ein Handwerk lernen wollen, weshalb ich darum bitte, der Natur der einzelnen Betriebe Rechnung zu tragen. hätte vor der Einbringung diefes Gesetzes die Handwerkekammern über diesen Punkt hören sollen.

Staatssekretãr Hollweg: Wenn ich den

M 287.

(Schluß aus der Ersten Beilage

der zweiten e Abände⸗

bei 8 139, der bestimmt, isse oder Unglücksfälle den eb einer Anlage unterbrochen haben, oder ie Natur des Betriebs oder Rücksichten derweite Regelung der Arbeitszeit er⸗ lassen, die höhere Verwaltungsbehöroe zur stimmungen zu⸗

Auf der Tagesordm Beratung des Entwurfs eines der Gewerbeordnung. ie Beratung wird fortgesetzt daß Naturereign

Wir müssen den gerechten Be—⸗

Vorstellun nn wir eine vernünftige Sozial⸗

missionsbe bis 1392 ni Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe sowie au

die Bestimmungen sionsbeschlüssen durch Beschluß des auf andere Werkstätten

i 609 458 Mer e wenn, für , 12 352 597 * ( Z86 su Ce), Gtat für die Verwaltung des Sia sigtisch . 16. ufwan

daß für den Fall, regelmäßigen Betri für den Fall, daß d auf die Arb wünscht erscheinen ulaffung von Abweichungen von den Schutzbe

ändig sein soll 2 Sch

betrifft, so meinen wir, leler nicht allein, sondern ch um Künstler, einheitlich in der Gewerbeordnung ge⸗ Namentlich die Stellung der dann wieder hiaus⸗ chmieren Unterkunft Man würde damit Rechts verhãältnisse der d außerordentlich unsichere und on genügt nicht, höchstens könnte man f diesem Gebiete der Aus nahmebefugnis das Veikehrggewerbe und die Schank⸗ ausdrücklich die Bestimmungen die ausdrückliche Aus⸗ ch für dieses Gewerbe, Schankwirtschafisgewerbe ĩ. besonders anftößig.

Ausnahmen ugelassen werden. mungen über die ch bestreite aber

. . ne,, . n 130 851 1). Davon kommen auf Ost gesam . ; , ,,

e Bestimmungen im einzelnen agementtzverhaͤltnisse der Schausp

Was nun di daß die En Angestellten, Arbeiter handelt,

Ferner können 139 nach den Kommis Bundesrats ganz oder teilweise und auf Bauten, in denen in der Regel weniger als 10 Arbeiter ausgedehnt werden.

eiter eine an

Bethmann

des Innern Dr. 1941134 16) uf Neu Guinea . 2 2

auf . . fer nisf (

? a autschou

9a. ö. . Aug gaben des außerordentlichen Etat? Reuorganisation, die unter dem Gesichtspunkte der Ernelung größt tafrika 17 450

, 600 000 M6), auf Tago 4260 600 mente an die Formationen des Schutz gebiets Kiautschra das Ge ebene.

,, ch n frika 3 öo6 oo0 M (— 4209 000 S6). Durch diese Maßnahmen rika ur ö , g t; sie sinken von rund 4000 4 für den Kopf

n müßten. n Probemonat engagiert und fodaß sie genötigt sind, in S iner gesetzlichen Regelung.

elt werde ler, die auf eint geworfen werden,

nden, bedürfen e eine größere Klarheit gewinnen. Gärtnereien Angestellt Eine bloße Resoluti inn der Arbeitszeit au desrats überlassen. ten schließt die Kommission über den Kinders dehnung der ge denn gerade Ausnutzung

Streichung

die Hausbetriebe, d von den Schutz vorschri Das Handwerk hat mit Motoren arbeitenden auch, daß für das Hand 14 Jahren mehr a haben schon heute eine keine jungen L ob sie vom schließen Lehrlinge unte andwerke kammern

; Abs. 5 des 8 in. denen der Arbeitgeber ausz⸗ lie gehörige Personen beschäͤftigt sowie ewerbliche

chäftigt werden, „Werkstätten, chließlich zu seiner Fami oiche Werkstätten, in welchen eine oder mehrere Personen Arbeit verrichten, ohne von einem den Werkstattbetrieb leitenden Arbeitgeber beschäftigt zu werden, fallen nicht unter die Be⸗ i (Anwendung der Schutz⸗

S135 bis 139 auf Hüttenwerke, Zimmer⸗

erften, Werkstätten der Tabakindustrie, —ͤ lementarer Kraft usw., Befugnis des Bundes⸗ rats, diese Bestimmungen auch auf andere Werkstätten und auf Bauten, wo in der Regel weniger als 19 Arbeiter beschäftigt werden, ganz oder teilweise auszudehnen.)

Die Sozialdemokraten beantragen, diesen Absatz zu

midt⸗Berlin (Soj.) befürwortet einige Anträge seiner ch von diesen Abweichungen die Arbeiterinnen und men sein sollen, sodaß für diese die n vom § 139 behandelten Fällen be⸗

Vorredner recht verstanden habe, so hat er die Besorgnis geäußert, es würden bei der Revision der Motorver— ordnung, welche durch die vorliegende Novelle erfordeillch wird, die besonderen Bestimmungen, die dort für das Handwerk getroffen sind, zu Ungunsten des Handwerks verschärft werden. Ich möchte ihn be— ruhigen und ihm erllären, daß die Absicht einer solchen Verschärfung diefer besonderen Bestimmungen für das Handwerk nicht vorliegt.

jugendlichen Arbeiter ausgenom Schutzbestimmungen auch in de stehen bleiben sollen.

8 139 wird unter Ablehnung dieser Anträge in der Kom⸗ angenommen. hrt die Bedingungen auf, unter denen eine Arbeitszeit durch den Bundesrat jzraph soll nach den Kommissions⸗ Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 nur redaktionelle Ab⸗ r 4 der Vorlage gibt dem Bundesrat

stimmungen der Absätze 2 bis 4. bestimmungen der plätze, Bauhöfe, Werkstätten mit e

bemerken: ; 65 eigenen Einnahmen det o stafrikanischen Schutzgebiets Etat bei Kap. 6b der einmaligen Ausgaben angeforde betragen 5 57 gl M 4 3151 491 S6). Aus verschledenen Gründen zuschuß in Höhe der Un

erschelnt es angejelgt, die bishe e und die sämtlichen Ausgaben der lokalen Verwaltungsbezirke für

Farbige und für sächliche Zwecke unter einem Titel des Etats auszubringen schaftung zu ü

Grat belhuft sich danch auf J3 7s 637 6 Cb. 2466 38. 4). Von ausgegeben im Reichgamt des Innern,

den Ausgaben entfallen (4 2943716 A), auf die einmaligen 640 120 ½ (— 464 180 6). Warenverseichniffes zum Zolltarif und der Anleitung für die

missionsfassun Wir verlangen samten Schutzvorschriften au der Kinderarbeit des Absatzes 5 wollen verwenden, ften durch den Bundesrat i sich mit den bisherigen Bestimr Betriebe abfinden müssen; i werk eine Notwendigkeit vorliegt, l8 6 Stunden täglich zu bes Reihe von Handwerkern,

13 Jahren als Lehrling Schulbesuch befreit sind oder nicht r 14 Jahren direkt aus.

haben durchaus Gelegenh sie sind keineswegs von der Vorlage o

Der Vorbehalt für den Reichstag, ratsverordnungen über die r aufzuheben, würde nur stetigkeit im gewerblichen st recht, als das Gesetz ine Lücke läßt; aber diese daß die Gewerbeordnung uipflicht sich der Gewerbe⸗ zum vollendeten 14. Jahre lten auch wir die gesetzliche ärtner, für äußerst dringlich rechtlos sind, ebenso auch die⸗ lten und Genesungsheimen. er lebhafte Appell des Abg. Ich bin sehr

anderweitige Regelung der erfolgen kann. vorschlägen im änderungen erfahren; Ziffe die Ermächtigung,

4. für Gewerbszweige,

Der Paragrap Abg. Freiherr von Gamp⸗Massaunen (Reichsp.): Es kann

nicht der mindeste Zweifel bestehen, daß der Bundesrat das Recht hat, Ausführungtverordnungen zu jedem Gesetz zu erlassen. Man muß aber doch streng unterscheiden jwischen solchen Fragen, die auf dem Wege z t werden können, und solchen, die aus gewissen Gründen der Gesetzgebung überwiesen sind. Hier aber handelt es sich r die der Gesetzgebung überwiesen ist, und wir sind jetzt im Begriff, ein Gesetz zu schaffen, wo wir uns der Fabrik beschäftigen. Wir haben das Gesetz Grundlage aufgebaut und bestimmt, daß es An⸗ wendung finden soll auf Gewerbe, in denen mindestens 10 Arbeiter Es wäre doch geradezu widersinnig, in demselben Augenblick einer Verordnung vorzuhehalten, diesen nach vieler Mühe festgestellten Begriff beliebig abändern zu können, zu sagen, die e Bestimmung festgesetzt, und der Bundesrat kann es für 8, 7, 6, 5, 3 Arbeiter einführen. Ich wundere mich auch eigentlich, daß die Herren, die stets ein erhebliches Intereffe für das Handwerk zu haben betonen, nicht das Handwerk hierin liegt. auf den Bundesrat, Ich bin über

in denen regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres ein vermehrtes Arbeitsbedürfnis eintritt, auf höchstens enderjahr Ausnahmen von den Bestimmungen des Maßgabe zuzulassen, daß die tägliche Arbeitszeit nicht überschreitet, und unterbrochene Ruhezeit nicht weniger als In der ununterbrochenen Ruhezeit müssen

die Stunden jwisäen 16 Uhr Abends und 5 Uhr Morgens liegen.

Vom J. Januar 1910 ab darf die tägliche Arbeitszeit in diesem

Falle 12 Stunden nicht überschreiten.“

Die Kommission hat die Zahl von 60 auf 40 herab⸗ gesetzt und ferner in Uebereinstimmung mit ihren früheren daß die tägliche Arbeitszeit 12, an Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, an Sonnabenden 6 Stunden nicht über⸗

der Verordnung gelößf

60 Tage im Kal § 137 mit der 13 Stunden, an Sonnabenden 19 Stunden, die zu gewährende un 10 Stunden beträgt.

Bestimmungen des Bundesrats können auch für be⸗ en f en werden; sie sind durch das Reichs⸗ n,, lichen und dem Reichstage bei seinem

fammentritt zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die Kommission schlägt außerdem folgende Resolutionen vor: a. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, noch im Laufe diese Seffion einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die gewerblich betriebenen

stimmte Bezirke erlass gesetzblatt z nächsten Zu

die überhaupt e einstellen, die Buchdrucker Die Handel wie eit gehabt, der den Kommissione⸗

über den Begriff

u veröffent auf einer anderen

pie Errichtung bon T neuen Benrksnebenstellen in Aussicht genommen. es Die ,. Aus gaben der Militärperwaltung betragen 3431 6044 bember 1903, Petr. Aenderung der Militärtransportordnung, Er⸗ (4 311394 S), die der Flolfille 21 412 ½ - 61 550 6S6ãI. Zur Ausstattung eines Ausgleichs fonds si Ünter den einmaligen Ausgaben der Zivilverwaltung ist die Summe von 252 520 S ( 87 925 M6 jur Bekämpfung epidemischer Krank. heiten ausgeworfen. Bei den Ausgaben des außerordentlichen Etats sind zur Fortführung der Usambarabahn von Mombo bis zum Panganifluß als 2. Rate 1 850 00 (C I50 000 M), ferner als . ; Darkchen an die Ostafrikanische Eisenbabngesellschaft zur Fortfübrung Etatistik und Volkswirtschaft. der Eisenbahn Daregsalam Morogorg bis Taborg (2. Rate)

15 00 0560 S (4 7 000 000 ½) und iur Anlegung von Gischließungs⸗ Die Bewegung der Aktiengesellschaften in Deutschl and wegen 600 000 6 angefordert. im dritten Vierteljahre 1908.

beschäftigt werden.

zu nehmen,

für 10 Arbeiter . beratungen überra

Arbeite verhältnisse Gärtnereien beschäftigten Arbeiter geregelt werden;

p. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, tunlichst bald er Arbeitsverhältnisse der bei chen Unternehmungen onen vorzulegen; tunlichst bald einen ch welchen die Arbeitsverhältnisse der eilstätten und Ge⸗

Gesetzgebung . (fr. Volkep): J. inzwischen erlassene Bundes Schutz bestimmungen wiede en Unruhe und Un Abg. Irl hat inso lter von 15 bis 14 Jahren e üllt werden,

später event Ausdehnung der zu einer außerordentli Leben führen. bier für das A Däcke kann nicht dadurch ausge chulpflicht, sondern die eßt, in Bayern alf d. Für dringlich ha Rechtsverhältnisse der G die heute geradezu ten in den Heilansta born (Zentr): Auch von Gamp hat mich nicht ei im Zweifel, ob die Her Neigung ergri durchzusetzen; den Herren

Beschlüssen festgesetzt,

Sonnabenden 8 und für einen Gesetzentwurf zur Regelung d

Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralis oder sonstigen Lustbarkeiten tätigen Pers C. die verbündeten Regierungen zu ersuchen,

Gefahr sehen, Uebertragen Sie diese Befugnis das Gesetz einfach über den Haufen geworfen. jeugt, daß, wenn diese Bestimmung den Handwerkskammern bekannt geworden wäre, sie ganz energisch dagegen protestiert haben würden. Gerade der Gesichtspunkt der Stetigkeit, den Sie betont haben, r der Gesetzzebung. Aenderungen führen; auf diesem Wege erfährt schließlich jeder, worum es sich Die betreffenden Organe der Frage zu befassen und ihre Bedenken vorzuführen. Der Abg. Trimborn hat auf den Achtuhrladenschluß hingewiesen, aber dieser . trifft nicht gebung gewesen, und zwar ein sehr verständiger, in dem nicht Gesetz gebung Vorschriften scheidung hierüber in die

Abgg. Dr. Stresemann und Genossen (nl.) be⸗ antragen, die Zahl 60 wieder herzustellen, und den Passus, betreffend die Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen

Albrecht und Genossen)

Gesetzentwurf vorzulegen, dur in öffentlichen und privaten Krankenhäusern, H heimen beschäfligten Personen geregelt werden“

entr.) befümwortet die Annahme der Reso—

sich der S ordnung anschli ausgedehnt wi Regelung der

die der Schauspieler I, . Ange

Abg. Pfeiffer (8 lution sub b.

Abg. Schmidt.; Altenburg (Reichsp.) befürwortet einen Antrag, dem S 154 den Schlußsatz hinzuzufügen: Bundesrats sind außer Wirksamkeit zu setzen, nicht genehmigt.

Die Sor la dem otraten be

haben, zu streichen. spricht dafür, im Wege

Die Sozialdemokraten (Abgg.

wollen die Ausnahmebefugnis des Bundesrats nur für 30 Tage Einnahmen des Schutzge Biedegrsparnis dug dem Rechnungssahre 1806 1908. Jedes Heft wird nunmehr 'entsprechende Nachweisungen für das

„Die Bestimmuagen des hahen dann wenn der Reichstag sie . belehren können. hier Erfolg haben, auch von der auf anderen Gebieten ahnliches Bundesratsverordnungen, die

Da sage ich:

. Wir wollen, daß den in den Gast— eschäftigten etwas mehr Arbeiter. tsverordnung vom April im Durchschnitt nur eine acht. bis drei Wochen können sie einmal nscht genügt, bat auch das erkwürdige ist hierbei nun, Beschäftigten auf diesen Schutz hauptsächlich die ßerhalb dieses 18 125 00, die jugendlichen beit wollen wir nicht ver sfstündige Ruhepause Platz greifen. en Anträge, betreffend das Gastwirt⸗ ewerbe, werden abgelehnt, derjenige, den auch das Ze 149 gegen 130 Stimmen

egen die Stimmen

Die Abgg. Behrens und Schack (wirtsch. Vgg.) wollen statt „an Sonnabenden 8 Stunden“ setzen „an Sonnabenden Stunden“.

In Ziffer 5, Bundesrat nach mächtigung gegeben werden:

„5) Fur Gewerbszweige, arbeit zur Verhütung des Ver

nes anderen angesetzt, wod

die Můͤltarverwaltung 214 707 0 (4 340 S565 S6) vorgesehen sind. Die Gründunggskapital von 287 Millionen Mark hinter d era naligen Ausgaben' belaufen fich auf 87 390 M (. bolt zzi Rö). Pierteljabres von 1507 563 Gefellschaften mit oö, 0 Mill: onen Mack

mtragen, die Bestimmungen 137 (Stundenzeit und Arbeitspausen er und Arbeitszeit der Arbeiterinnen) in auch auf das Gast⸗ und Schank⸗ f das Verkehrsgewerbe auszudehnen. in Ziffer 4 der Kom⸗

ien Ach er Intere . Der Kollege Trimborn hat darauf hinweisen zu i, gde, n sich hier um einen ganz exzeptionellen Fall handle. keine Rede sein. Es sollte ihm bei seiner Kenntnis der Gewerbe—⸗ ordnung bekannt sein, daß die 15 und 6b der Gewerbeordnung genau dieselben Bestimmungen haben. Sie, für unseren Antrag zu stimmen.

Staatssekretär Hollweg:

Trotz der Worte, die der Herr Vorredner soeben gesprochen hat, möchte ich Sie, meine Herren, doch bitten, den Antrag Schmidt (Altenburg) abzulehnen.

Wenn der Gesetzgeber sich einmal entschlossen hat, gewisse Gegen⸗ stände nicht im Wege der Gesetzgebung ju regeln, sondern sie der Ver⸗ ordnung durch den Bundesrat vorzubehalten, so erklärt er damit, daß der Gegenstand sich nicht dazu eignet, im Wege übereinstimmender und Reichstag geordnet zu werden, sondern daß man es für jzwedmähig hält, dem Bundesrat allein die Verordnungebefugnis ju übertragen. Wenn das aber der Fall ist, meine Herren, bann führen Sie doch nicht gewissermaßen nach⸗ träglich auf einem Umwege eine Zustimmung des Reichstags ein, sondern regeln Sie von vornherein die Sache im Wege der Gesetz⸗ gebung. (Sehr richtig! bei der Deutschen Reichs partel.)

Nun glaube ich aber nicht, daß Sie den vorliegenden Gegenstand im Wege der Gesetzgebung regeln können.

Der Herr Abg. von Gamp hat auf den 5 16 und den § 6b der Gewerbeordnung Bejug genommen, wo auch Bundesratsverord⸗ nungen vorgeschrieben sind. Und dort ist auch bestimmt, daß ste auf⸗ zuheben sind, wenn sie nachträglich die Zustimmung des Reich? tags nicht finden.

Meine Herren, in den beiden Fällen handelt es sich um ganz verschledene Gegenstände. Im § 16 kommt die Aufnahme gewisser gewerblicher Anlagen in das Verzeichnis der genehmigungẽpflichtigen Anlagen in Frage, und im § 56b handelt es sich um die Aufnahme bestimmter Gegenstände auch in eine Liste. Da läßt es sich sehr wohl

den möchten, denn es gibt da einige qußerst unangenehm sind. ersten Schritt entgegengetreten. Abz. Molkenbu hr (Sor) und Schankwirtschaftebetr leben B schutz zu teil werde, 19075 gewährt. stündige Ruhezeit, nur alle ordentlich ausschlafen. Reichsgesundheitt amt aner daß keineswegs a Anspruch haben. weiblichen und die jugendlich Schutzes; die weiblichen sind en eiwa 20 000 an der Zahl. boten haben; es soll nur di

Die soʒialdemokratisch schafts⸗ und das Verkehrs

der S8 186 und jugendlichen Arbeit einer besonderen Ziffer 3a wirtschaftsgewerbe sowie au Ferner wollen die Soßialdemokraten miffionsbeschlüsse die Worte „auf Gärtnereien“ fireichen.

Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.) beantragt, Ziffer 4, wie folgt, zu Es finden keine Anwendung: 4 die Bestimmungen der ss 135 bis 1392 auf das Gast- und chafts gewerbe, auf das Verkehrsgewerbe, sowie auf Als Gärtnerei ist insbesondere nicht anzusehen der betriebene Anbau von Obst, Gemüsen, Pflanzen, Kräutern chließliche Bewirtschaftung von Haus—

Für die Neuorganisation der

von der Vorlage neu eingefügt, soll dem fortdauernden Ausgaben

der Fassung der Kommisstion folgende Er⸗ sofort dem

i e d g n def, , f

; erder ens von do stoffen oder des iĩß⸗ d tlichen Etat sind 5 Mill Mark (* 1 Mill 113,2 Milli M k inal

lingens von Arbeitserzeugnissen dringend erforderli erscheint, Aus⸗ k ̃ . bi nf Heeg, , fen

nahmen von den Bestimmungen des s 137 mit 9 Maßgabe ö. Mark) angefetzt, wovon 4500 0900 6 (4 56s 000 S6) als jweite Millionen Mark nach dem a, n, KR gef t zulaffen, daß die ununterbrochene Ruhezeit an höchstens 60 Tagen :

im Kalenderjahr bis auf 83 Stunden täglich herabgesetzt werden

Vestigia terrent! ; ö J als ihnen die

ch haben si jum Bau von Erschließungswegen erforderlich sind. in Liquidation ge

Innern Dr. von Bethmann

dieser Schu

Schankwirts

Gärtnereien. lle in diesen G

erforderlich. Die Fast zwei Dr Pie einmaligen Auzgaben des Ordinarlumg be. der gesamte Kapitaljuwachs der Attiengesellschaften den vorjährigen

C 161 121 469. tragen 438 094 606 C 62 456 S6). Im außerordentlichen Etat sind übertraf.

zum Bau von Erschließungs wegen

Die Sozialdemokraten beantragen, auch hier statt msetzen „30 Tage“.

Contze (nl): Nach dem § 1394 sollen in Zukunft die duf nur an 40 Tagen im Kalenderjahr ÜUeberarbelt machen dürfen, und zwar nur über die nach der Vorlage beschränkte AÄrbeitszeit von 11. Stunden oder am Sonnabend, von. 8 Stunden hinaus. Das ist eine tief einschneidende Maßregel für diese Industrien, sie kommen dadurch in eine sehr schwere Lage in der Zeit, wo ihre Arbeit drängt, während sie vielleicht 8 Monate lang im Jahre nur n Bei diesen Industrien sind die Lieferungg⸗ zeiten nur kurz, und die Ueberarbeit ist in ihnen dringend er die Arbeit drängt sich auf wenige Wochen zusammen. namentlich auch für solche Industrien, wo die Gefahr vorliegt, daß die Waren verderben, wenn sie nicht innerhalb kurzer Zeit verarbeitet e Der Ausweg, in den Zeiten der Hochkonjunktur Hilfs⸗ krãfte anzustellen, ist sehr mißlich, denn es bandelt sich gerade in diesen Zeiten um Mangel an Arbeite kräften, und die Fabrikanten be⸗ schäftigen auch lieber ihre ständigen Arbeiter. Es liegt scmit nicht nur im Interesse der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeiter selbst, an mehr Tagen im Jahre, als die Kommission beschlossen hat, die Ueber⸗ arbeit juzulassen, damit die Fabrikanten nicht gejwungen sind, Ollfs⸗ Es handelt sich auch zumeist um Arbeiten, die : engend Dajzu kommt, daß die 60 Tage, die wir beantragen, ja nicht gesetzlich festgelegt werden sollen, sondern undesrat die Ermächtigung erhalten soll, für diese Anzahl von Tagen die Ausnahmen von der Arbeitszeit zuz Aus denselben Gründen beantragen wir auch, die Beschränkung der Arbeitszeit am Sonnabend auf 6 Stunden für diese Fälle zu streichen. bg. Molkenbubr ( Soz); 40 Tage sind nach unserer Meinung schon zubies. Wir wollen statt dessen 30 Tage setzen. Was der Vorredner vorgebracht hat, um die große Anzahl der Ausnahmetage zu begründen, weis Die Unternehmer werden sich dann die Arbeitsjeit gleichmäßig zu verteilen, und das ist auch in Glüg Weder für die Schokoladenfabriken noch für die Konservenfabriken liegt ein Bedürfnis vor, die Zahl der Aus⸗ nahmetage auf 60 zu erhöhen.

Abg. Erzberger (Zentr.):: Den Artrag, die Zahl der Ausnahme⸗ tage bon 45 auf 66 zu erhöhen, haben wir in der Kommission sehr ein⸗ gehend besprochen, anknüpfend an Pet der Berichte der Gewerbeinsxektoren. der Konfektionsindustrie eing hend nachgegangen und sind zu der Ueber⸗ zeugung gekommen, daß tassächlich eine Ausnahme von 40 Tagen aus⸗ reicht. Es wäre auch inkonsequent, hier 60 Tage zu gestatten, während

wir keim § 137 nur 40 Tage zugelassen harten.

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Henning d.⸗kons.) werden die Anträge Behrens⸗Schack zurückgezogen und §z 139a mit dem Antrage Stresemann auf Streichung der Be⸗ über die Sechsstundenarbeit am Sonnabend im sionsfassung angenommen. derreglung der Arbeitszeit für be⸗ ̃ vorgeschlagenen redaktionellen Aenderungen hat die Kommission unverändert Zu der Frage, ob und inwieweit einzelne ? r Bestimmungen des Titels VII auszunehmen sind, enthält die Vorlage einige Abänzerungs⸗ r nission mehrfach modifiziert hat. age sollten die Schutzbestimmungen nicht An⸗ f Arbeiter in Apotheken und Handele⸗ ereien, Gast⸗ und Schank⸗ Musifaufführungen, Schaustellungen, thea⸗ stige Lustbarkeiten sowie auf

jttel aller Beschäftigten, n Hülfekrãft icht weniger Die Nachtar

„60 Tage“ zi und dergleichen, sowie die aus und ler garten ; t . Ferner will der Abg. Behrens für den Fall der Annahme des r Gärtnereien folgenden 8 154 Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter öffentliche Anlagen und

Saisoninduftrien

Intrags Albrecht bezüglich de einführen: „Auf die Besitzer, von Gärtnereien, einschließlich der für nicht ausschließlich der fuͤr den eigenen Haushalt betriebenen, finden die Bestimmungen in Titel VII mit Ausna stimmungen der S5 135 bis 1392 ent

Als Gärtnerei ist insbesondere nicht anzusehen“ usw. wie oben. entr.): Ich bitte, dem Antrag Schmidt ⸗Alten⸗

7078950 ME 1774050 0 veranschlagt. Dazu treten Ersparnisse t r aus den Rechnungsjabren 19095 und 1906 in Höhe von 1 956 852 .. zwischen den Verpflegungs kosten angestellt worden, die angeblich Zur Balanilerung der Ausgaben des ordentlichen Etats in für Seminaristen einerseits und Sträflinge anderseits aufgewendet Döbe von 2 630 240 = 15 924318 ) ist ein Reichs werden. * arif n

juschuß von 18595 3383 6 (— 19471134 , nach AuR⸗ nur 75 3 täglich angesetzt sind, wäbrend für einen Sträfling früher 80

cheidung der Ausgaben für 558: 11271134 M) erforderlich Von den Ausgaben ent⸗

Beschlüsse vom Bundesrat

sehr wenig zu tun haben.

der Reichs⸗ Der Antrag Behrens 154 in der Kom⸗

sprechende Anwendung.

Schmidt⸗Altenburg.

partei der Antrag dt⸗ ö Im übrigen wird 58

ist zurückgezogen. missionsfassung angenommen.

1Ibrecht und Gen. (Sor) be ch Arbeiterinnen für die Zeit,

nerinnen nicht beschäftigt werden dürfen, ortsüblichen Tagelohns Arbeiterinnen justehen soll. übg. Stadthagen Sox): Erganzung des Beschlusses, Entwurfs gefaßt haben. dieser Materie in Aussicht gestellt, es ift aber da der vorliegende Entwurf bere

Staats sekretãr Hollweg: Meine Herren!

ist, gehört nach meiner Ansicht n in der Kommission erklärt habe,

Abg. Trimborn (3 r zuzustimmen. Ansturm gegen die Sonntagsruhe vorhanden war, Sonntagsruhe Gemeingut der Nation; wir im Ausland, die Schweiz ist jetzt stolz auf ihre Wenn der Reichstag die Verordnung des Bundesrals so werden wir fortgesetzt einen Ansturm Wir haben ja dem § 16 der Gewerbeordnung gesehen, in dem dem Reichstag das Recht der aufzuheben, und

antragen einen neuen in der sie als Wöch ankengeld in Höhe der gewöhnlicher Arbeiter und

Die Abgg. A Artikel 4a, wong

. heute aber ist die dieselbe Erfahrung machen : Arbeiterschutz· gesetzgebung. wieder aufheben kann, gegen diese Verordnungen h ähnliche Erscheinung bei einigen Fall vorsiebt, ordnungen des Bundesrats wie all haf der Bundesrat nie mehr von seinem Ver⸗ Ich kann also nicht laut genug vor Dagegen muß ich mich für Das Prinzip, daß die

Dieser Antrag ist weiter nichts als eine wir an einer anderen Stell rung hat zwar eine Regelung e zur Krankenversicherung nicht so lange ju warten, is 1910 in Kraft treten soll.

Bethmann

kräfte einzustellen.

nicht gerade anstrengend sind. Die Regie

für die bevorstehende

eingeräumt ist, Ver jweckmãäßig,

gerade in diesem F ordnungsrecht Gebrauch gemacht. der Annahme dieses Antrages warnen. den fozialdemokratischen Ankrag aussprechen. etzgebung vor der Hausindustrie nicht Halt z beim Kinderschutzgesetz anerkannt worden, und in dem soztaldemokratischen Antrag liegt lediglich die Anerkennung dieses

Im Jahre 1904 hat der Reichs worin der Reichskanzler auf⸗ ung zwischen der s wird wobl

daß nut der B Gisenbahnen sind angesetzt; für den Betrieb der Linie Swakopmund

des Innern Dr.

Arbeiterschutzges

hat, ist bereits at, ist beret Der Antrag, dessen Annahme soeben befürwortet

icht in diese Gewerbeordnungẽnovelle. ist es meine Absicht, e arbeitsfreie Zelt der Wöchnerinnen Revision der

war sehr wenig beweiskräftig.

Wie ich berelts dem Vorschlage der Kommission, di auf 8 Wochen auszudehnen, bei der bevorstehenden

Krankenversicherungsgesetzgebung Rechnung zu tragen.

Der Antrag der Sozialdemokra der Rest der Vorlage oh mitgeteilten Resolutione hat, werden mit großer

Schluß 5 Uhr. Etat h d n m.

Abg. Behrens (wirtsch. Vxgg): tag bereitz eine Resolution angenommen, gefordert wurde, in der Gewerbeordnung eine Abgrenz ft und dem Gärtnereigewerbe vorjunehmen. a tin, wie die Abgrenzung zwischen Handwerk und Fabrik. Die Vorloge macht einen Fortschritt für die Rechts⸗ In der Kommission wurde aus— der Gewerbeordnung mit Aus—⸗ 5 bis 139a auch auf Gärtnereibetriebe Anwendung hrende Organ der deutschen Gärtnerei begrüßt die als dadurch einmal einwandfrei festgestellt ist, daß n auch für die gewerblichen Betriebe der Gärtnerei brennend geworden, schwer sein,

genebmigungepflichtig aufgehoben

ein Glück für die Arbeiter. Verordnungen handelt es sich um Verordnungen, welche dem Ptoduktionggang in den einzelnen gewerblichen Unternehmungen sich anpassen sollen. (Sehr richtig! in der Mitte.) Es handelt sich um Gegenstände, welche individuallsierend behandelt werden müssen, und gerade da er⸗ weist es sich, daß die Gesetzgebung nicht imstande ist, Detail⸗ vorschriften so ju erlassen, wie sie das praktische Leben wirklich fordert. (Sehr richtig! in der Mitte) Darum hat man die Angelegenheit der Regelung durch Bundesrats serordnung vorbehaltea. Ich bitte Sie dringend: lassen Sie es bei dieser Regelung und führen Sie nicht eine andere Form gesetzlicher Regelung durch die nachträgliche Zu⸗ stimmung des Reichstagz zu den Bundesratsverordaurgen ein. (Bravo! in der Mitte.) z

Abg. Sch midt⸗Berlin Schmidt ⸗Altenburg stimmen. Befugnis, eine Verordnung zu erlassen, hinterher eine besondere Zustimmung des Reichstags fordern; würde der ganze Bundesratsverordnungsweg l es könnte vorkommen, daß der Reichstag immer w Konsequenter ware es gewesen, diese ganze B Es ist nicht richtig, daß die Gelegenheit gehabt haben, Die Vorlage datiert von 1907, und es liegen auch Pelitionen von Handwerks, und Handelskammern vor.

Landwirtscha

aber ebenso schwierig s ten wird abgelehnt und

men. Die vorhin iche die Kommission vorgeschlagen Mehrheit angenommen.

Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr.

itionen und an die Ergebnisse Deb ne De atte angenom

Wir sind auch ken Wänschen stellung des Gärtnereigewerbes.

gesprochen, daß alle Bestimmungen

nahme der §§ 13

jetzige Vorlage, diese Bestimmunge

as eine gewerbliche Gärtnerei ist. im Rahmen giwerblichen Gärtnerei zu geben, die Rechtsstellung der Gärtnereien schaffen. werden alle die

Parlamentarische Nachrichten.

Der dem Reichstage die Schutzgebiete schließt in Einnah 1908 mit 21

wir müssen aber Klarheit über Als Gewerbebetrieb des Blumen⸗ r Kom missione bericht em Bericht ist nämlich eine Gruppierung der Betriebe wiedergegeben, die das Resultat einer gemein samen Arbeir der preußischen Regierung, des Reichsamts des Innern und der in Frage kommenden Arbeitgeber⸗ und Arheitnehmerorganisationen lerung wird als einwandefrei anzusehen sein. Die Gärtuer wünschen aber noch weiter eine Klarheit über den Rechte⸗ nichtgewerblichen Girtnereien, das heißt der Gärtnereien, lich mit landwirtschaftlichen oder anderen Betrieben ver⸗ Ich möchte die Regierung bitten, daß sie die Resolution so auffaßt, daß damit die Erledigung dieser Jahre hinausgeschoben wird, sondern daß ch im Laufe des Winters die Frage zur Erledigung kommt

stimmung übrigen nach der Kommis § 154 enthält die Son

aushaltsetat für ungsjahr it 99 107 569 S6 (ge d zwar im ordentli im außerordentlichen

gegangene das Re d Ausgabe m 66 442 S6) ab, un Ftat mit 68 792 509 (— 9 366 442) 4, Eiat mit 30 315 000 - 16 810 000) Im ordentlichen Gtat betragen

13 8 637 M (42

für Togo 23344 Ih gꝛ24 318 46), rolinen, Palau,

in der Gärtnerei we Pflanzen handels anzusehen

aufgejäblt sind. Soz.): Wir werden auch gegen den Antrag

angenommen Wenn man einmal dem Bundesrat die = , fe, wee. gibt, dann kann man nicht Gewerbe von den bisherigen

ahmgelegt werden, denn

leder seine Zu⸗ bie Einnahmen und Aus

4655 387 S6), für Kamerun go M (4 115 830 M, für Neu⸗Guineng Marianen und

ist, und diese Grupp

gaben für Oflafrika 208 366 M ( 5988 127.46), für Südwestafrika 27 630 240 1M 508 835 M (4 285 366 M), für Ka

vorschläge, welche die Kommis Nach der Vorl finden au

Gärtnereien,

stimmung versagt. fugnis des Bundesrats aufjuheben. Handwerkskammern keine die Vorlage zu äußern.

zustand der die nament bunden sind. der Kommission nicht dringenden f möglichst no

geschäften, wirischafts gewerbe,

zweite Beilage

Sonnabend, den 5. Dezember . 1908.

50 gls M), für Samoa 765 530 0 Dem Etat für das Schutzgebiet Kigutschou ist als Anhang ein

biete schuld 2105 356 6. Der Reichgzuschuß detachements für 1890 beigefügt, der einen die, el gr gte g, er Schutzgebiete beläuft sich auf ins! 2 147 458 erfordert. Nach, wiederholten Erwägungen hat es sich

aus milttärischen und finan jiellen Gesichts punkten als zweckmäßig er⸗

488 9632 Togo 90 9000 46, S), auf Tog n 5e 33 e (— 76 734 M6), Detachement soll deshalb im Juni 1909 abgelöst werden. n

8 787 000 S ( 952 953 M6). Von formation, das Ostasiatische Marinedeiachement“ treten. Für die

G50 M (- 12 875 000 ½ ), auf möglicher Ersparnisse erwogen wurde, ist die Angliederung des Detache⸗

werden bie Ausgaben für das Detachement

d Gtaigs der Schutzgebiete ist folgendes u um etwa 2h dso berrin ger , . . auf rund hoe 0 Vie Mittel werden durch einen im , rten =

terhaltungekoften des osiasiatischen Marine⸗ rigen Kommunal verbände ju befelitigen detachements mit 2 147 488 ½ angefordert. ;

. bicfe Fonds dem Gouperneur zur Selbstbewirt⸗

erweisen. Die Summe der Einnahme des ordentlichen Nr. 53 des Zentralblatt für das Deutsche Reich“, ber⸗ dom 28. November hat folgenden

luf dis forktauernden 15 335 517 76 Inhalt: Zoll, und Steucrwesen; Aenderungg und e n g oll⸗

. ; . e ri gg gh ende, r h ö, ö abfertigung.

551 6 ; en Bezi rksamtmännern soll je ein ;

stãndiger Hi re. (Adjunkt) beigegeben werden. . 6. ö. Ie n 4 e 666 M ö ; 3 . n 2. 1 a ö. ö z 6 neue Stellen für 5 Distriktstommiissar⸗ geschaffen werden. Für is ien n T n erden n, , , .

lasse des Ministers der zffentlichen Arbeiten; vom 20. November

1808, betr. Befoldungsdienstalter früherer Weichensteller erster Klasse; ,,,, vom 21. November 1908, betr. Feuerwerkskörper der Nr. TWXTVIII

der Anlage B zur Eisenbahnverkehrsordnung. Nachrichten.

w

Der Gtat für Kamerun ist im Ordinarlum in Einnahme und Im IV. Vierteljahrs hefte zur Statistik des Deutschen Reichs‘,

Ausgabe auf 7 208 366 25 Sh 1, Fe) veranschlagt. Die eigenen Jahrgang 1865. findet sich ane Statistit der Bestandz, und Kapital⸗ ets belaufen fich auf 4 400 0065 ο, änderungen der deutschen Aktiengefellschaften im dritten Viertel jahre

4 569 000 ).

tragt 5lß 5g 6 der Reichs iuschuß 2 232 197 ( A458 032 M6). abgelaufene Vierteljahr bringen.

Bie fortdauernden Ausgaben sind mit 8 Sal, 065 ( 1 109 402 40) Im dritten Vierteljahre 1908 war die Gründungstätigkeit on für die Jipllberwal tung 3 321 728 C6 30 28 K), für gering und blieb mit 37 neu entstandenen Gesellschaften und einem

er des gleichen

i Polhieltruppe (Landespolijei) werden an weit zurück, wobei, die Monate Juls, August und September eine s 7566 6, an einmaligen Ji6 oo ge., absteigende Reihenfolge hildeten. Ganz anderg als mit den Grün⸗ ordert. Zur Ausstattung eines Ausgleichsfonds sind 626 824 M neu dungen verhält es fich mit den Kan r gerd S un en, deren ;

zum Bau der Eisenbahn Duanla—Widimenge und bob 000 6 o boch war wie im gleichen Zeltraum des Borjahr treten?n Gefellschafien war zwar größer

Das Schutz geblet Togo schließt im ordentlichen Etat in (14 gegen 115, ihr Kapital dagegen geringer als im Vorjahre, die groß, ihr Kapital

o Ginnabme und Aue gabe mit 393 80 M ( 115 8330 ch ab. Cin Zahl der in Konkurs geratenen (6) cbenso ungen blieb e.

Reichs juschuß ift in diesem Rechnungsjahre in Höhe von 90 000 M½; größer. Der Betrag der Rapitalherabse fortdauernden Ausgaben betragen 1 896 386 eber hinter demjenigen im dritten Viertessahre 1807 mrüäck sadaß =

265 000 S und jur Fortführung

. pon Lome nach Atakpame als 2. Rate 4000000 4 J Berri ger er . Ei v Südwestafrika sind au n Preußen. io ark hn vr, ,, . In der „Pädagogischen Zeitung“ war kürzlich ein Vergleich

Dort war angegeben, daß für die Seminaristen in Berlin“

außerordentliche Zwecke im Jahre berechnek worden selen, vom 1. Oktober 1908 an aber sogar 1 . 6 fäglich verwendet werde. Die nachgewiesene auffällige Differenz wũrde

26 405 440 M (— D 567 671 66) auf. fortdauernde Rckschlüffe nabelegen, die nicht zu Gunsten der staatlichen Verwal- 233 so M (— 9 29 z00 M, nach Augzscheldung der Ausgaben für tungen sprechen würden, wenn die Vergleichs zahlen richtig wären, Nun ist 49 bei 2 . 32 Eee er ö er, , e. T3 ist fortgefallen. An den fortdauernden Autz gaben Der Satz von M bejw. 1 6 für den Tag sind n erpflegungg⸗ , ; kosten, . eren . 2 ke, . 366 dar, itã t dert bei den fortdauernden Aus aben den der Staat na jug des Ertrages aus der Arbeit der Ge angenen en n gr ang ger . . = für den nn,, R , n : angig, die nach dem Etat für 1908 bis zum eizung, Beleuchtung, Krankenpflege, Berwaltung, er un Fuge , ee, en mfg . ö ber Beamten) leisten muß. Die Ausgabe für die Ver⸗ zum 1. April 1909 um weitere rund hoo Köpfe zu bermindern. Die Ein⸗ n legung der gesunden und kranken Gefangenen betrug im Durch⸗ schiff ung foll Ende Februar oder Anfang März erfolgen. An Kosten für nitt der letzten drel Jahre in den Strafan alten und Gefängnissen ber Verwaltung des Innern 37,8 für den Tag.

Kindhut 2298 0900 Æ Cb 188 G00 M6) sowie ein Zuschuß zum Be⸗

Im außerordentlichen Ctat werden zur Fortführung der Cisenbahn Die in Hamburg erhobenen Zölle und Steuern und ihr snmbefondere für die Ab. Anteil an den Istein nahmen des Reichs Im Jahre 19807.

jwelzung bon Seeheim nach Ralkfontein als vierte und litzte Rate In den Tagen der Verhandlungen über die Finanzreform dürften =. Bei, dem Bau der Strecke Aus Fuhnb , rie re , eines KÄussatzes der Hamburger Beiträge. be. Reet mant hoox würde ine Gisparnis von borahsfichtlich 3 O00 οοο σ fondéres Interesse haben, in dem die größte Ha senstadt des Deutschen eintreten. welche für die Abiweigun mit jur Verwendung inn Reicht. die als freie und sFansecttadt Tuch shrs getrennte Joll. und Die eigenen Einnahmen den chutzgebiets Neun Gi nen be⸗ Steuerverwaltung hat, von der Finanzseite betrachtet wird, um 65 ioo K. als Reicheruschuß, find zu jeigen, wie groß die Bedeutung von Handel und Verkehr oc gz (e es ga s erfozhenl ich. Unter den inna wen sind zerate * für die Reichsfingnzen und füt die geldliche Leistungs fahigkeit die Jäie anf S863 Oos . (i dn ge, m) veranschlagt. Die fort der Gin zelstaaten und wie groß der Anteil des Hamburger Handels dauernden Ausgaben betragen 1124738 (- 263 731 M, die ein. an den beutigen Steuerlasten Die Jahlengngaben beruhen auf offijiellem Materlal. Wir stellen zunächst die Isteinnahmen für die

wichtigsten Zölle und Steuern im Jahre 1907 zusammen, und zwar: . im ganzen Reich in ,

60 e 644 745 os. 62 367 573

angesetzt. Der Reichgzuschuß, der im ahre 1908 noch 383 3689 betrug, fällt diesmal weg. Als Summe der Einnahme ergeben sich k ö gz 57] 33 885 609 458 (* 50 918 16) Die Summe der fortdauernden Auz⸗ 3 sgarertensteuer 4 12 679 908 g9ʒ 371 aben beträgt einschließlich eines Insatzez von 62 2165 M zur Aus⸗ w 155 365 434 251 55s tattung eines Ausgleichs fonds 544 108 6. (* 81 948 ¶¶ . Die ein 5 alisteuer 1 57 543 394 6552 833 maligen Ausgaben belaufen sich auf 55 350 ½ ( 29 679 4. 8 Bran ntwelnsteuer ?. 1260 651 3853 450331 Die eigenen Ginnahmen des Schutzgebietes Samoa 1 auf 3 Scanmwein teuer... 5386733 35 3756 607 700 . 47 600 4) veranschlagt. Ein Reichs zuschu (1908: 8 1 53 771 874 1268222 14 4535 ) ist nicht ersor erlich ) Spiellartensteuer c 1796 953 2125 Dle eigenen Einnahmen des Schutzgebiets Kigutschou sind auf 106 Vech el tem pelsteuer 15 337 782 2055 1415

3 565 597 M (4 1839797 I) veranschlagt. Dabei ist jedoch ju 115 Reichs stempelabgaben aller Art 116 340 076 356 * 1

bemerken, daß unter ihren 1439017 Bruttoeinnahmen aus dem e n r . . e , ,, ene, , . . ohe Ausgabe für ihren Betrieb gegenn ersteht. n Reich zuschu ö

952 353 derlich. Bei einer Gesamt⸗ Aus vorstehender Zahlenreihe ergibt sich zunächst, daß in Ham- e ,, ,, llen auf gelen. burg die Einnahmen des Reichs aus Jöllen in vorderfsier Reihe steben.

ausgabe von 12 352 597 M 6 S886 844 S) entfa dn, 9 466 297 Mn (4 2038 044 M), auf die ein was sich aus der wirtschafilichen Bedeutung Hamburgs als Fee

maligen ? 886 500 1M (— 1151200 49).

tralische Vorstellungen oder son ch einen Initjativantrag aus der Kommission oder durch (Schluß in der Zweiten Beilage.)

entweder dur

das Verkehrsgewerbe.