1808
Dejember Marktorte
*
gering
mittel
gut
Gejahlter Preis für 1 Doppestent ner
niedrigster *
höchster
416.
niedrigster
6.
niedrigster
Verkaufte Menge
Doppeljentner
Verkauft · wert
6.
Markttage
dem
Außerdem wurden
. Qualitat Am vorigen . .
.
¶ Spalte 1) nach überschlaglicher 6 verkauft Doppeljentner (* unbekannt)
reis u
e nn; — 36 ö rankenstein i. Schl. 9 1. Schl... Neustadt O. S. alberstadt
ilenburg
Marne. Goslar
derborn. .
Dinkelsbühl Weißenhorn Biberach. Pfullendorf. ö Neberlingen. . J ; Gan, . . ; Altenburg..
emerkungen. Die verkaufte
8
Menge wird auf vo
13, 80
1475 13,20 16,98 16, 28 15, 090 16,00
1670 150 1246 18 g 1460 1550 15.50 1510
Berlin, den 10. Dejember 1908.
14,60
15,00 13,40 1715 15,25
16500.
1650 16,75 1300 14380 15.50 16,80
1880 13 8
18 10
1470 1465 18.35 14 36 17. 15 16 Oõ 15.56 16, 56 15.86 16 06õ
14,50 15.00 15,80 16,090 16,20 15, 93 15,00
lle Doppel jentner und der Verkau Gin liegender Strich (-) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der be
wert auf voll
15 60 1736 16. ß 16, 50 16 66 15 . 50 16 6 16 56
1630 1636 15, 86
16.00
Kaiserliches Statistischeß Amt. van der Borght.
e Mack abgerundet mitgeteilt. Der Durchs ende Prelz nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß e
1440 16 20
16,31 16,99 16,50 14,69 16,28 15, S0 16,1 16,69 16, 93 15, 36 16,651
14,40
15, 20
16,33 165,75 16,50 14,50 15,54 15,80 16602 16,49 16, 18 15 63 16, 60
5. 12. 1.12. 7.12 66 ö. 2. 12. 2. 12. 212. 1. 12. 2. 12. 5. 12 5. 12.
400
prechender
Fnittäpreig wird guß den unabgerundeten Zahlen berechnet.
ericht feblt.
Marktverkehr mit Vieh) auf den 40 bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat November 1908.
Rinder l(einschl. Jungrinder)
Kalber
Schafe
Schweine
Lebend
NMarktorte ?)
ausgeführt
. Aach t⸗ hof im Orte der Spalte 1 zugeführt
nach
ande⸗ ren
Orten
.. diehmarkt (Sp. geschla zugeführt in ganzen Tieren
Lebend
1) tet
ausgeführt
nach ande⸗
ren Orten
Dem
Schlacht⸗ hof im Orte der Spalte 1 zugeführt in
Dem Schlacht viehmarkt (Sp. I) geschlachtet zugeführt
Tieren
Lebend
anzen
ausgeführt
nach
ande⸗ ren
Orten
Spalte 1 zugeführt
Sp. 1 gl dach
Lebend
Dem Schlacht⸗ vieh markt
zugeführt in ganzen Tieren
ausgeführt
nach ande⸗ ren Orten
Dem Schlacht hof im Orte der Spalte 1 zugeführt
(Sp.
1 geschlachtet
zugeführt in ganzen Tieren
10.
11.
16.
21.
Aachen Augsburg
6 3 D ö
1 ankfurt a. M. . 8 . annover arlsruhe
eip Lübeck.. Magdeburg. Malin; .. Mannheim. 11 Mülhausen i. Els. München... Nürnberg.. 111 Straßburg i. Els. Stuttgart. Wiesbaden n, . x Zwickau... Summe November. Dagegen im Oktober . September
J
Frankfurt a. M.. 2 . annover
Te: gruhe ——
* .
— * *
Mannheim —
Heß.. urn 9 . . . Straßburg i. Els.. Stutigart .
Summe Nobember .
Dagegen im Oktober. September * Auguft .
. Juli 5
1 Ils Nutzvieh. n obigen Zahlen eingeschlossen an D ae, gn, Den w 9 846 3 14 800 Rinder und 1871
e g,, heindet; wf. 12s, Kälder; ) 1s. Schaf; 3 19, J zen, e wes. = 1040 Schweine.! Dan.
in Wärjburg 507 Rinder und 8571 Berlin, den 9. Dezember 1908.
01 * 8
J
8 WE.
5
19
1121 1373 628 10144 1161 4618 139 261 2593 744
3 4965
353 1181 5 993 1487 1171 1051 5 096 3 580
783 1139
614
886 4307
201
947
977 1794
60
503 2674 2111
7035 2150 3344
1463 831 464
79 730 95 578 93 466 98 162 *) 109 09155)
auch aus Seequarantã
11779 5261 1318 1385 1586
1 n
*
6.
1131 1974 912 986 1074
1 8
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D 2
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Kaiserlicheg Statistisches Amt. van der Borght.
* 2
26 O
11 161 *
Nutzvieh: in Königsberg i. Pr. 145 Rinder, 4 Kälber, 23 Schafe, 7 Schweine, in Mannheim 75 Rinder, Schafe juge führt; weitere Angaben fehlen. — ) bis 11) Außerdem: 3) ., 21, 13166, */, 7) 7e. — 1013 Schweine. — *) Nachträglich berichtigt.
Deutscher Reichstag. 179. Sitzung vom 9. Dezember 1908, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Nach Genehmigung der Ueberein kommen zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich und zwischen dem Deutschen Reiche und Ungarn, beide vom 17. No—⸗ vember d. J, betreffend den gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutz, in dritter Lesung wird in die dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der 9 eingetreten.
Auf . es Abg. Freiherrn von Gamp⸗Massaunen (Rp.), dessen Rede im Auszuge in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt worden ist, erklaͤrt der
Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg: Ich habe keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß speniell Belgien und England der Konvention beitreten werden. Ich möchte aber im übrigen darauf aufmerksam machen, daß der Ratifikation der Kon⸗ vention vom Reichstag bereits vor langer Zeit zugestimmt worden ist.
Abg. Henning (d. kons.): Wir sind im Prinzip dafür, daß der Schu der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter wesentlich verstärkt e. aber in dem Punkte, wo dieser Schutz über die Regierunggsvorlage hinausgeht, gehen . Meinungen auseinander. Wir waren in dem Gedanken elnig, daß wir die ÄArbeitnehmerkreise nicht mehr schützen sollen, als es das allgemeine Interesse erfordert, und als sie selber es wünschen. Eine Wohltat drängt man nicht auf. Allgemein war an— erkannt worden, daß durch diese Vorlage die Unternehmerkreise er⸗ jogen werden, den sonialen Anforderungen gerecht zu werden. Die Vorlage geht nun weit über das hinaus, wag in der Berner Kon- vention beschlossen ist. Wenn auch die Nachbarstaaten, namentlich Belgien, . der Berner Konvention anschließen werden, so ist doch fraglich, ob diese Staaten analoge Bestimmungen schaffen werden, wie bier diese Novelle, und dann bleibt das Bedenken bestehen, wenn die Nachbarstaaten dies nicht in demselben Umfang tun, daß dann unsere Industrie leiden wird, und wenn die Industrie leidet, dann leiden auch die Kreise, für deren Schutz wir hier eintreten. Besonders wichtige Bedenken sind in den Kreisen der Textilindustrie, hauptsächlich im Königreich Sachsen, hervorgetreten, und es sind unt auch von Arbeiterinnen Petitionen aus 8. zugegangen, von denen eine von 90900 Arbeiterinnen unterzeichnet ist, die gegen diese Ein⸗ schränkung ihrer Arbeitszeit sich richten. Eine so große Einschränkung der Arbeitszeit wie in der zweiten Lesung werden wir nicht machen können, weil doch gerade diese Bestimmungen im Interesse der Arbeiterinnen gegeben werden sollen. Unsere Bedenken richten sich namentlich gegen die Bestimmungen über die Heimarbeit und gegen die Befugnisse der Behörden wegen der Ausnahmen. Die Frei⸗ lafsung des Sonnabendnachmittags für die Frauen, die Haugarbeiten zu machen haben, kann große Härten fur beide Teile bringen. Falls in diesen beiden neuen Paragraphen eine Aenderung nicht er⸗ fit wird ein großer Teil meiner Freunde gegen die ganze Vorlage
mmen. .
Abg. Günther ⸗Sachsen (fr. Vollsp.): Wir sind sehr schnell, als kaum der Bericht der Kommission in die Hände der Mitglieder des Hauses gelangt war, in die zweite Lesung eingetreten, und heute ist schon die Schlußberatung. Die Industriekreise verlangen mit Recht, daß sie sich zu den Beschlüssen der Kommission äußern können, und man ist mit Recht aufgebracht, daß diese Möglichkeit nahezu aus—⸗ gel nen ist. Allerdings muß das Verbot der Nachtarbeit für die
rbeiterinnen gemäß der Berner Konvention bis zum 1. Januar be— schlossen sein, aber man hätte das allein machen können, während die übrigen Bestimmungen nicht solche Eile hatten, und man ruhig erst die Interessentenkreise darüber hätte hören können. Die in der ersten Lesung hier erhobenen Einwände sind von der Kommission vielfach gar nicht beachtet worden, namentlich nicht die Einwände der vogt⸗ ländischen und erzgebirgischen Stickerei, und Spitzenindustrie, die ich in der ersten Lesung angeführt habe. Man hat sogar Bestimmungen ge⸗ faßt, die für diese Industrie durchaus ungerechtfertigt sind. Namentlich der 5 1372 trägt den tatsächlichen Verhältnissen dieser Industrie in keiner Weise Rechnung. Der Bundesrat kann allerdings Ausnahmen machen, wo eine Gefährdurg der Gesundheit der Arbelterinnen nicht in Frage kommt. Man hätte diese Ausnahmen mindestens da julassen sollen, wo es sich um die Nebenarbeiten handelt, die . nicht im Fabrikbetriebe angefertigt werden, und bei denen eine Gefährdung bon Leben und Gesundheit der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter ausgeschlossen ist. Es handelt sin bei diesen Nebenarbeiten der Stickerei⸗ und Spitzenindustrie um ehr saubere und leichte Arbeiten. Im Interesse der beteiligten Kreise habe ich diese schweren Bedenken vorjubringen.
Abg. Dr. Stresemann (ul.): Auch ich bedauere, daß weite Kreise, die an dieser Novelle großes Interesse haben, sich dadurch be⸗ nachtelligt fühlen dürfen, daß sie nicht Gelegenheit haben, offiniell mit ihren Beschwerden an uns heranzutreten. Der Abg. Giesberts hat in der jweiten Lesung geglaubt, daß das Bestreben der Industrle sich gegen den Hauptinhalt und Kern dieser Vorlage, gegen den zehnstündigen Normalarbeitstag, richte und daß man durch eine große Agitation im Lande diesen zu Fall bringen wolle. Aus den ung zugegangenen Petitionen geht aber hervor, daß der Arbeitgeberverband der Textil⸗ industrie, der für eine anderweite Regelung der Arbeitszeit, nämlich für eine 60 stündige Arbeitswoche, eintritt, 1h gegen die e . der Arbeitszeit in erster Linie nicht ausgesprochen hat. ei unseren Be⸗ ratungen wird die Regierungsvorlage immer den Interessentenkreisen bekannt, aber über die Kommissionsberatungen kommen nur wenige Mitteilungen in die Presse, es ändert f das Bild von der ersten zur zweiten Lesung, und die Interessenten haben dann kein vollständiges Bild von der r, In den Krelsen, die nicht von uns die Kom⸗ missiongsachen zur erfügung erhalten haben, ist bis zu dieser Stunde noch keine Klarheit, was nun eigentlich Rechtens sein soll. Wir sollten auch den allerdings unberechtigten Eindruck vermeiden, als ob wir die Stimmen der Interessenten nicht hören wollten. Für die Handelskammern bestehen Bestimmungen über die Form, in der sie an die Behörden herantreten können, der Vorsitzende kann nicht allein mit dem Syndikus Telegramme an den Reichstag senden, sondern er muß erst die Plenarversammlung der Kammer jur Aeußerung ein⸗ berufen. Wenn aber zwischen der zweiten und dritten Lesung hier nur acht Tage liegen, . ist eine offizielle Stellungnahme dieser Korporationen inzwischen unmöglich. In einigen Dampfwäscherelen sollen die Petitionen von Arbeiterinnen gigen die Vorlage künstlich zustande gedracht sein, aber aus der sozlaldemokratischen Presse sind doch auch diese Arbeiterinnen über die Sachlage genügend orientiert, und doch ist in Plauen in wenigen Tagen die Eingabe mit mehr als 000 y , . zustande gebracht worden; et bestehen also auch bei den Arbeiterinnen große Bedenken und Befürchtungen, und durch unsere Beschlüsse ist eine gewisse Unruhe erregt worden. Wir hätten also einen größeren Zeitraum bis zu unserer Beschlußfassung ver⸗ streichen lassen sollen. Es heißt zur Liebe kann ich dich nicht zwingen“, wir haben aber verschiedene Beschlässe gefaßt, die etwag aufoktropleren, was die Arbetterinnen selbst nicht wänschen. Das gilt namentlich für den § 1394. Meine Freunde stimmen grundsätzlich dem Gedanken des Gesetzes, der Veikürjung der Arbeitszeit, durchaus zu, und wir haben in der Regierungsvorlage eine geeignete Grund⸗ lage für diesen wichtigen sozialpolitischen Schritt e. Wir bedauern aber außerordentlich, daß die von der Regierung vor⸗ geschlagenen Befugnssse des Reichzkanzlers auf eine andere Regelung der Wochenarbeltszeit für 60 Tage im Jahre von der Kommission abgeändert sind, und wir haben deshalb den Antrag Manz⸗Strese⸗ mann eingebracht, wenigstens 50 Ausnahmetage zu bestimmen. Die , , . Gesetze müssen unter Zustimmung beider Teile, der
rbeitnehmer und der Arbeitgeber, in das Land hinausgehen, die In⸗ dustrie muß sich mit der Verkürzung der Arbeitszeit auf 10 Stunden abfinden, aber sie bedarf der Erleichterung für die Zeit des Ansturms
der Bestellungen. Wir bitten also, unseren Anträgen zuzustimmen, um das Gesetz, sär das wir im ganzen stimmen werden, nach den be—⸗ rechtigten Jateressen beider Teile zu 8 alten.
Abg. Stadthagen (Soz.): Die Klagen über dle überhastete Beratung der Vorlagen und die Ueberrumplung der beteiligten Industrien scheitern an den Tatsachen, daß die Vorlage schon feit März dem Reichstage vorliegt, und über die n n rn die Oeffentlichkeit wenigstens durch dien sozlaldemokratischen Organe fortlaufend genau unterrichtet worden ist. Davon, daß die neuen Vor- schriften die Industrien irgendwie schädigen könnten, kann gar keine Rede sein. In England wurde am 1. Mal 1843 bereits der Zehn- stundentag fuͤr Arbeiterinnen und junge Leute bis zu 18 Jahren ein⸗ , . Was jetzt bei uns Rechtens sein soll, ist nur eine ungenügende
bschlagszahlung auf dag, was die Gewerkschaften als Norm aufgesteñlt haben. Wir sind in Deutschland auf dem Gebiete des Arbeiter- schutzes leider sogar noch hinter Rußland und Japan zurück. Eine große Lücke ist vor allem, daß alle Erweiterungen der Schutz. vorschriften nur gelten sollen für Betriebe, in denen in der Regel 10 Arbeiter dauernd beschäftigt werden. Welche Logik liegt denn darin ? Und ist nicht jede einzelne Person, . Arbeiter, jede Arbeiterin schutzbedürftig, gleichviel wie hoch die Gesamtjahl der Beschäftigten ist? Was heute von Petitionen aus Arbelterkreisen erzählt wurde, geht auf. Manöver zurück, die schon 1848 in England massenhaft mit ganz derselben Dreistigkeit riskiert worden sind. In Dresden hat man die Petitionen der Arbelterinnen in zwei Zigarettenfabriken da⸗ durch jusammengebracht, daß man ihnen vorredete, es handle sich um Petitionen gegen die Tabaksteuer. Die Abgg. Henning, Stresemann Manz haben offenbar sich von einem Hetz⸗ artikel der Post inspirieren laffen. Bedauern müffen wir ferner außerordentlich, daß das Zentrum aus durchaus unzureichenden Gründen unseren Antrag abgelehnt hat, den Schutz auch auf die Be⸗ triebe auszudehnen, für die' so und so viel Arbeiter regelmäßig be⸗ schäftigt werden; erst damit wäre der Hausindustrie der dringend not⸗ wendige Schutz jugewendet worden. Die Arbeiter, die nicht organisiert sind, oder sich nicht koalieren können, sind überhaupt schrankenloß der Ausbeutung durch die Arbeitgeber , 5 gerade die Nationalliberalen haben durch ihr jetziges
erhalten gezeigt, auf welches Niveau sie heruntergekommen Find. . Unruhe hei den Nationalliberalen. Der Praäfident ittet um Ruhe.) Die Höchstzeit der Arbeit der Arbesterinnen von 10 Stunden ist eine ungenügende Abschlagszahlung. Wir haben schon früher nachgewiesen, daß über 2s5 der Fabrikarbeiterinnen eine Maximalarbeitszeit von 10 Stunden hat, 2600/0 unter 9 Stunden. Da wäre es notwendig gewesen, zum mindesten den neunstundigen Arbeitstag vom 1. Januar 1910 einzuführen und den Achtstundentag von 1212 ab. Die achtstündige Arbeitszeit am Sonnabend sst ja eine kleine Verbesserung: es besteht aber eine Disharmonie insofern, als die Arbeitszeit für diejenigen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, nicht herabgesetzt werden soll. Um diese Disharmonie zu beseitigen, schlagen wir vor, die Arbeitszeit der Arbeiterinnen in den §§ 137 und 1372 auf 7 Stunden festzusetzen. Der Antrag Manz. Stresemann, der die Ausnahmen bis auf 56 Tage ausdehnen will, ist eine wesent⸗ liche Verschlechterung des Gesetzes. Wir werden für die Verbesse⸗ rungen des Gesetzes, aber gegen diesen Antrag stimmen.
Abg. Er iberger (Sentr.): In dieser Situation nützt den Arbeitern am meisten, wer am wenigsten redet. Wir können auch aufs Wort ver⸗ zichten. Aber der Abg. von Gamp hat einen leidenschaftlichen Vorstoß gegen diesen Fortschritt der Sozialreform gemacht. Wir haben die Vorlage keineswegs überstürzt gemacht; der Zehnstundentag ist für die Arbeiter schon vor 12 Jahren hier mit großer Mehrhelt gefordert worden; die Vorlage ist am 6. Dezember 1907 dem Hause vorgelegt worden, die Anträge in der Kommission sind seit März 1808 bekannt und in der Presse erörtert worden, und es sind Gegenpetitionen gekommen. Wenn gesagt ist, daß das Handwerk sich nicht habe äußern können, so ist gerade an den Bestimmungen der Regierungsvorlage für das Handwerk so gut wie nichts geändert. Der Vorwurf der Neber⸗ stürzung ist um so ungerechtfertigter, als wir in der Kommission die Vertreter der Industrie gehört haben, denn die Abgg. von Gamp, Stresemann und Bahn haben mit Wortgewandtheit ibre Sache in der Kommission so vertreten, daß kaum ein Mensch außerhalb des Hauses mehr zu Gunsten der Industrie sagen kann. Der minimale Fortschritt in den Beschlüssen der zweiten Lesung kann die Industrie nicht schädigen, und wir haben hier nur wieder die alten Emwände
ehört. Wenn zwischen der zweiten und dritten Lesung immer erst die , gebört werden sollen, dann können wir die Steuervorlage überhaupt nicht ju stande bringen; denn auch dabei müßte ein Spielraum in der zweiten und dritten Lesung gelassen werden. Auf die Proteste von einzelnen Betrieben lege ich gar keinen Wert, die Arbeiterinnen sind einfach zur Unterschrift der . gejwungen, wenn sie nicht ihre Kündigung herbeiführen wollen. Ich würde nur Wert auf Petitionen von Arbeiterorganisationen legen, und die sind gegen die Vorlage nicht gekommen, auch nicht von den christlichen Organisationen. Die Arbeiterorganisationen verlangen im Gegenteil noch einen weiteren Arbeiterschutz. Die Handelskammern haben sich an mich zum Beispiel sehr viel in dieser Sache gewandt. Der Abg. von Gamp meint, man hätte keine Gelegenheit gebabt, sich über die Bedeutung der Beschlüsse zweiter Lesung klar ju werden, aber die Arbeiterinnen, die die Petitionen unterzeichnet hätten, seien sich vollständig klar darüber! Das sind lauter Scheingefechte, die hier aufgeführt werden. Es handelt sich darum, ob man in der Sozlalreform einen Schritt weiter gehen will oder nicht. Meine Freunde lassen im Interesse des Ganzen ihre weitergehenden Anträge, wie den wegen des freien Sonnabendnachmittags für die ver⸗ heirateten Frauen, fallen. Wegen des § 1372 hat der Abg. Günther nicht einmal die , ,. aller seiner Freunde. r , m,. enthält ja nicht ein striktes Verbot des Mitnehmens von Arbeit nach Hause, sondern er ist gerade glücklich gefaßt, wenn er die Hausarbeit nur so weit zuläßt, als die Arbeiterin in der Fabrik selber Arbeit in derselben Zeit verrichten könnte. Wir treiben jetzt praktische Real⸗ politik und stimmen deshalb dem Antrag Manz Stresemann wegen der 50 i, de,, e, zu, da er so gefaßt ist, daß, wenn an n Tagen die Arbeitszeit anders geregelt wird, doch am Jahresschluß der latte Zebnstundentag herauskommen muß. Ich bitte nun auch die . rechts und links, das Gesetz mitzumachen, damit die Arbeiter eine wahre Weihnachtsfreude haben.
Abg. Dr. Stre semann (nl): Der Abg. Stadthagen behauptet, ze in zwei Zigarettenfabriken in Deesden das falsche Spiel getrieben sei, daß den Arbeiterinnen aeg sei, daß es sich um eine Petition gegen die Tabaksteuer handle. Die Herren Macinski und ein anderer Ver⸗ treter des Vereins der Zigarettenfabrikanten sind hier auf der Tribüne und baben mir gesagt, daß sie den Abg. Stadthagen dringend bitten, die Namen dieser Fabrikanten zu nennen, damit der Verein gegen solche Mitglieder vorgehen könnte. Ste erklären, daß in den beiden Fabriken Mactngki und Laferme die Petition im Wortlaut den Aibeiterinnen vorgelesen worden ist, und sie haben sich sofort mit Dresden in Verbindung gesetzt, um sich über den Vorwurf des 83 Stadthagen zu informleren. Wenn der Abg. , ,. mich a Gelstes hörigen der Post betrachtet, so scheint er manche Vorgänge der letzten Monate aus den Augen verloren ju haben.
Damit schließt die Generaldiskussion.
In der Spezialdiskussion tritt der
Abg. Manz (fr. VolÜksp.) dem Antrag Albrecht auf Herabsetzung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen am Sonnabend auf 7 Stunden ent⸗ gegen. Dieser Antrag würde die Exportfähigkeit mancher Industrie dem Auslande eren er beeinträchtigen; es würde nämlich eine Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit auch i eine große Menge solcher Arbeiter erfolgen müssen, die eines Schutzes gar nicht bedürfen. Es würde dann vielfach nicht gehen, die Fabrik nach der Mittag pause am Sonnabend noch einmal aufzumachen, mit anderen Worten: es würde ein freier Sonnabendnachmittag eingesührt. Ein sukzessiwes Ueber⸗ gehen zum freien Sonnabendnachmittag wäre wohl denkbar, wenn wir englische Verhältnisse hätten. Ein großer Teil der Arbeiter würde aber gar nicht wissen, was er am Sonnabend Rechtes an⸗ zufangen habe, sie müssen dafür eist erjogen werden. Es list auch auggeschlossen, ob bei einer Verkürzung der Arbeitszeit der gleiche
2
Lohn verdient werden kann, namentlich in Zeiten niedergehender Konjunktur. Ein dergrtiges gewalttätiges Eingreifen entspri . auch nicht den Interessen der Arbeiter. Zur Zeit ist jedenfalls ein solcher Einschnitt ein viel zu tiefer.
Abg. Mol kenbuhr (Soß ): CG würde gar nicht schaden, wenn auch die Männer am Sonnabendnachmittag feierten. Die Export- fähigkeit unserer Industrie würde durchaus nicht geschädigt werden. Mit dem Siebenstundentag blieben wir noch um elne halbe Stunde hinter der Zeit zurück, die bereits 1858 in England eingeführt wurde. England und Amerika haben heute die sechsstündige Arbeitszeit am Sonnabend für Männer und für Frauen. Durch den Siebenstunden⸗ tag würde unsere Industrie geradezu gestärkt werden, der Arbeiter⸗ schutz in England ist die Stärke seiner Industrie. Der deutsche Ar⸗ beiter würde sehr wohl wissen, wie er den Sonnabendnachmltiag aus füllt, nämlich zu seiner geistigen Fortbildung oder zu Ausflügen im Sommer, die seine Arbeitskraft und ⸗Freudigkeit wesentlich steigern und damit die Konkurrenzfäbigkeit der Industrie erhöhen wird.
Der Antrag Albrecht wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Polen abgelehnt, die Beschlüsse zweiter 6 zum 8 137 werden aufrecht erhalten.
5 ei 8 1977a (Mitgabe der Arbeit nach Hause) wendet er
Abg. Günther ⸗Sachsen (fr. Volksp.) gegen die Behauptung des Abg. Stadthagen, daß die Industrie sich längst über die Tragwelte der Vorlage und der Kommissionsvorschläge hätte klar sein müssen der Beweis hierfür sei nicht geglückt. Auch die An⸗ schuldigungen gegen die Arbeitgeber müßten als haltlos entschieden zurückgewlesen werden. Der Abg. Stadthagen habe sich schrankenloser Uebertreihungen schuldig gemacht und habe von den Verhältnissen in der Spitzen. und Stickereiindustrie des Sächsischen Erzgebirges nicht die leiseste Ahnung. Dle Auffassung, daß § 137a der Billigkeit entspreche, werde von Tausenden von Fabrikanten und Arbestern nicht geieilt. Für die vogtländische und erzgebirgische Stickereiinduftrie würde das absolute Verbot der Mitgabe der Arbeit nach Hause eine soziale Verkehrtheit sein; diese Be⸗ schäftigung sei weder schwer noch gesundheitsschädlich. Mit. dem—= selben Rechte könnte man den Arbeiterinnen auch verbieten, in den Abendstunden zu stricken oder zu häkeln. Die Bestimmungen des S 1372 würden umgangen werden und nur auf dem Papier stehen bleiben. Nach der Vorkage solle die Mitgabe nach Hause nur in dem Umfange zuläfsig sein, in welchem Durchschnittsarbeiter ihrer Art die Arbeit voraussichtlich in dem Betriebe während des Restes der gesetz lich jzulässigen Arbeitszeit herstellen können. Was Durchschnitts⸗ arbeiter ihrer Art selen, darüber habe sich die Kommisston nicht geäußert, sondern die Entscheidung der hochmögenden Polizei über⸗ lassen. Das würde zu den größten Unzuträglichkeiten in der Praxis führen. Das langwierige Beschwerdeverfahren würde die Industtie schädigen, denn bis das Verfahren beendigt sei, könnte die Zeit längft vorüber sein, in der die Industrie zu liefern sich ver= pflichtet habe. .
Abg. Hanisch (wirtsch. Vgg.) weist darauf hin, daß viele Arbeiterinnen in der Stickerei und Spitzenweberei des Erzgebirges es gar nicht verstehen würden, daß ihnen die Mitnahme von Arbeit nach Hause verboten werden solle.
Abg. Dr. Stresemann (nl): Ich kann mich den Schilderungen des Abg. Günther im wesentlichen anschließen. Wir bürgerlichen Ab⸗ geordneten aus dem Königreich Sachsen stimmen alle darin überein, daß man bei der Beurteilung dieses Paragraphen immer von den Ver⸗ hältnissen in der Großstadt ausgeht. Wir hatten bel der zweiten Lesung einen Antrag in Aussicht gestellt, durch den wir die Möglich⸗ kelt von Ausnahmebestimmungen einführen wollten für diejenigen Gewerbezweige, bei denen eine Ausnutzung der Arbeitskraft durch die eingebürgerte Mitgabe von Arbeit nach Hause nicht zu befürchten ist. Wir haben uns aber überzeugt, daß es schwer ist, hier einen richtigen Weg und eine Mehrheit für eine bestimmte Faßsung zu finden, und werden daher für den Paragraphen stimmen, weil er im Prinzip das zum Ausdruck bringt, was wir für gerechtfertigt erachten. Der Zehnstundentag selbst darf nicht umgangen werden, aber wir können diesen doch nur für die Arbeiterinnen vorschreiben, denen keine Arbeit mit nach Hause gegeben werden darf. Geschwlster und Eltern können wir jedoch nicht durch diesen Paragraphen erfassen, und so wird voraussichtlich der Effekt sein, daß der Abholer eine andere
erson ist, während in Wirklichkeit die Heimarbeit ebenso bestehen leibt. Bei dem Rebeneinanderwirken von Fabrikbetrieb und Heim⸗ arbeit wird voraussichtlich der einzelne Fabrikant den Teil des Be⸗ triebes, den er durch Heimarbeit erledigen läßt, erweitern, und so wird eher eine Hebung als Verminderung der Heimarbeit sich ergeben. Wir verschließen uns allen diesen Bedenken nicht, sehen aber, daß es schwierig ist, eine bessere Formulierung zu finden, und stimmen dem Paragraphen daher zu. bg. Dr. Wag ner⸗Sachsen (kons.): Als vierter Sachse möchte ich mich auf die Erklärung für mich selbst und einen großen Teil meiner politischen Freunde beschränken, daß wir ebenfalls alle die vor⸗ getragenen Bedenken teilen und glauben, daß der Paragraph eine Quelle von Streitigkeiten und Schikanen sein wied, aber wir wissen ebenfalls der Mehrheit des Hauses gegenüber keinen besseren Vorschlag zu finden. Deshalb stimmen auch wir zu.
Abg. Molkenbuhr (Soz.): Ich bin kein Sachse, dafür werde ich aber auch ein anderes Lied singen als das Quartett vor mir. Die Vorredner sind empört, daß hier der Versuch gemacht ist, durch diesen Paragraphen eine Brücke zu schaffen, auf der der Arbeiterschutz endlich einmal auch in dle Heimarbeit gelangt. Der Abg. Günther sagt war, es handele sich um Arbeiten, die die Gesundheit nicht gefährden und keine besondere Kraft erfordern, aber is kann schließlich jede Arbeit so betrieben werden, daß der Mensch darunter zusammenbricht. Daß die Haus⸗ arbeit ziemlich schädlich ist und große Mißstände darin vorkommen, behaupten auch Leute, von denen der Abg. Günther nicht sagen wird, daß sie nichts davon verstehen. Eg heißt hier zum Beispiel in einer Schrift, daß an den Stickereimaschinen die Kinder ganze Nächte hindurch und auch Sonntags arbeiten 532 und daß es deshalb dringendste Aufgabe der Gesetzgebung set, den Arbeits⸗ schutz für Kinder sicherzustellen. Und die das schrieb, war die Handelskammer von Plauen in einer Eingabe, die sie im Jahre 1890 an uns machte. Wenn das auch leichte Arbeit ist, so wird sie doch gesundheitsschädlich, wenn ganze Nächte hindurch gearbeitet wird. Dann wird jede Arbeit schädlich, selbst das Nichtstun, wenn man den Menschen nicht schlaten läßt. Man will hier immer die Konkurrenz- fähigkeit der Industrie nicht schädigen lassen. Wir aber wollen die Gesundheit der Menschen nicht schaͤdigen lassen. Wenn auch die Heim- arbeit einfach von einem anderen abgeholt werden wird, so werden sich doch schon die Gewerbeinspektoren danach erkundigen und fest⸗ stellen, 3 die Fabrikarbeiterin die einzige ist, die die Arbeit machen kann. Uebrigens ist seinerzeit auch der Abg. Freiherr von Heyl dafür ein⸗ getreten, daß das Mitgeben von Arbeit verboten wird; das ist sogar eins der Hauptstücke der Heylschen sozialpolitischen Tätigkeit überhaupt. Jene Eingabe der Handelskammer aus Plauen hat uns die grauen haften ff de in der Hausindustrie gejeigt, und wir wollen also bier gerade das tun, was die Plauensche Handel kammer uns schon 1890 empfahl.
Abg. Günt her⸗Sachsen (fr. Volksp.): Gewiß kann jede Arbeit so gesteigert werden, daß sie die Gesundheit schädigt; es handelt sich hier aber um Arbeit, die, wenn sie vernünftig ausgeführt wird, weder Leben noch Gesundheit schädigen kann, und darauf ist der Vorredner nicht ein⸗ E nserz Ueber die Eingabe der Plauenschen Handelskammer behalte ch mir Ausführungen vor bei der Vorlage über die Heimarbeit selbst. Wenn der Abg. Molkenbuhr von grauenhaften Zuständen spricht, so sollte er sich duich den Augenschein überzeugen, daß von seinem Phantasie⸗ gebllde in der Stickerei, und Spitzenindustrie nichts übrig blelbt.
S 1372 wird darauf unverändert angenommen. Zu § 138 Abs. 2 tritt der
Abg. Günther⸗Sachsen (fr. Volksp.) nochmals für den Antrag Manz⸗Stresemann ein.