1909 / 1 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Beilage zum Deutschen Neichtanzeiger und Königlich 2 Lerne

Amtliches.

Deuntsches Reich.

Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.

Vom 28. Dezember 1908.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Artikel 1. J. Ver Abschnitt 17 des Titels VII der Gewerbeordnung erhält die folgende Ueberschrift:

Besondere Bestimmungen für Betriebe, in denen in der Regel

mindestens zehn Arbeiter beschäftigt werden.

II. Der Abschnitt IV des Titels Vi! der Gewerbeordnung wird, wie folgt, abgeändeit: . I) unter der Ueberschrist wird eingeschaltet: §S 1339.

Dle Bestimmungen der 133 h bis 139 aa finden Anwendung auf Gefellen, Gehilfen, Lehrlinge und sonstige gewerbliche Arbeiter mit Augnahme der Betriebsbeamten, Werkmeister, Techniker (6§5 133 a bis 133 h. U

A. Bestimmungen für Betriebe, in denen in der Regel mindesteng jwanzig Arbeiter ö werden.

§ 133.

Auf Betriebe, in denen in der Regel mindestens jwamig Ar⸗ belter beschästigt werden, finden die nachfolgenden Bestimmungen der S5 134 bis 134 h Anwendung. Dies gilt für Betriebe, in denen regelmäßig zu gewisen Zeiten des Jahreg ein vermehrtes Ar. beitsbedürfnig eintritt, schon dann, wenn ju diesen Zeiten mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden.;

2) im § 134 wird:

a. der . 1 aufgehoben, b. im Abf. 2 der Eingang, wie folgt, gefaßt: ‚Den Unternehmern

sst untersagt usw. und an Stelle von: Fabriken“ gesetzt: Betrieben);

3) im 5 1342 wird der Eingang, wie folgt, gefaßt: Für jeden Betrieb ist innerhalb vier Wochen usw.“;

I im § 1346 treten

a. im Abs. J Nr. 5 an Stelle der Worte: ‚des § 134 Abs. 2“ dle Worte: des 5 134 Abs. 1“, .

b. im Abf.? an Stelle der Worte: „der Fabrik“ die Worte: des Betriebs“,

e. im Abf. 3 an Stelle der Worte: Dem Besitzer der Fabrik die Worte: „Dem Betriebsinhaber“, und an Stelle der Worte: mit der Fabrst die Worte: mit dem Betriebe“;

5) im §S 1344 treten .

a. im Abf. 1 an Stelle der Worte; „in der Fabrik oder in den betreffenden Abteilungen des Betriebs“ die Worte: „in dem Betrieb oder in den betreffenden Betriebgabteilungen“,

b. im Abf. 2 an Stelle der Worte: ‚Für Fabriken“ die Worte:

6) ig r et ; 1 im l reten

a, in Ziffer j an Stelle der Worte: (für die Arbeiter der Fabrik

die Worte: für die Arbeiter des Betriebs., b. in Fiffer 4 an Stelle der Worte: „der Fabrik“ die Worte

des Betriebs /; 7) hinter 5 13446 wird eingeschaltet; . B. Bestimmungen für alle Betriebe, in denen in der Regel mindesteng jehn Arbeiter beschäftigt werden,

ĩ em nnn! n,, ; und hierunter eingefügt: ; d gef § 134i.

und Umgebung“, am Donnerttag der Vortra . bis jum jweiten Katarakt“ und Sonnabend der Vor⸗ ag „Ueber den Brenner nach Venedig“ wiederholt werden. Außerdem uden morgen und am Sonnabend, Nachmittags, Vorträge zu kleinen ressen statt, und zwar wird am Sonntag der Vortrag Von der Zugspitze zum Watzmann! und am Sonnabend der Vortra SJerusalem ein Charakterbild der jetzigen Stadt und Umgebung“ gehalten. ;

Im Hörsaal der Treptower Sternwarte spricht d Dr. F. S. Archenhold morgen, Sonntag, Hir ehe r 6 Altes und Neueg vom Mond?, Abends um 7 Uhr Kber Die Be⸗ wohnbarkeit der Welten? und Montag, Abends g Üühr, über Vulkan

Kinder. Der russische Panzer 500 , . ö 2. Januar. Als gerettet werden weiter gemeldet: org . . ö . ,. Messina, 1. Januar. n 9 ofort na Ankunft, die um 11 Uhr , n 56 der Cairoli, um die Baracke deg Roten Rreuzetz ö Er war tief bewegt. Leute aus dem Volke streckten bm die Hände entgegen. Ein Kind, das am Kopf verletzt war, war sich ibm ju Füßen und hat um Brot und Waffer. Der König 1 aus: Die Hilfe naht; wir werden tun, wag in unsern Kräften steht, um dag große Unglück ju mildern.'. Der König orbnete an, ge die Krigeschiffe alle verfügbaren Lebengmittel vertellen. Soldaten gebracht. sind damit stigt, auf den Plätzen weitere Baracken aus Holt zu j errichten, in denen ein Teil der Geretteten Unterkunft finde. Die meisten sind jedoch in 3 Schuppen oder in Zelten unter⸗

„Slava!r ist hier mit Max seiner

la zza 1u

Steania“ landete 300 landete . e aus Messina, Eine Nil.

darunter 20 Verwundete. n der Neujahrsnacht lief hie der Dampfer Ancona mit 320 . 9 von denen 29 verletzt sind. Im Laufe deg Tages kamen dann noch drei Eisenbahnjüge mit Flüchtlingen, unter denen viele Verwundet? waren. Den letzten Nachrichten zufolge ist der Distrikt Cast ro— rale beinahe gan ze r stör t. Ueberall sieht man die Trümmer bon Mauerwert und Schuttmassen. Fast kein Haug jst bewohnbar. Heute früh ist der Dampfer „Quirinal! mit 7 Ge? retteten aus Messing hier eingetroffen. Außer in den Krankenhäusern, sind die Neberseenden ju Hunderten in dem Universitätagebude, in Schulen, Hotels und anderen Gebäuden unter⸗ Ba jedoch noch mehrere taufend Verwundete und Flücht. . frwartet werden, hat die Stadtverwaltung angeordnet, daß alle Schulen als Hospitäler benutzt werden , und eine Kund⸗ 6 erlassen, in der alle Bürger aufgefordert werden, die n . . au . Januar. Au essing wird gemeldet, daß der und die e, . noch in den Gewässern von olf ü ts bleiben. Sestern beab 6c die Masestäten in Reggio an Land zu gehen, doch machte die bewegte See eine Landung unmöglich. In Messina ist u. a. ein Fräulein Laureant unter den Trümmern hervor⸗ gezogen worden, die nur leichte Kontustonen an Kopf und Beinen erlitten hatte Gestern wurde ein Kind gerettet, das im bloßen Hemd vier ie auf einem Quadratmeier nicht ein“ gestürzten Fußbodeng hatte jubringen müffen. Vie hiesige deutsche Kolonie hielt heute eine Versammlung ab, um über die ,,. der Opfer der Latastrophe zu beschließen, und 3. ö.. . 3h u, un , Konsuls *. Frei⸗ enburg ein. an beschloß ferner,

aller Art im deutschen Konsulat abzultefern. JJ

Reggio, 2. Januar. Der Herzog von Aosta hat die hoo

Preußischen Staatsanzeiger.

ihre tägliche Dauer im Du itt der Betriebgtage des kee dee , ö ,,,, 6

. Vor Erlaß solcher Versüzungen hat der Gewerbeaufsichtgbeamte betelligten Arfeitgebeen und Arbettern, wo . auaschüsse (5 131) bestehen, diesen Gelegenheit zu geben, sich n! Die dur luß des Bundegratg getroffenen Bestimmungen qußern. , sind jeitlich zu begrenzen und können auch für bestimmte Be Gegen die Verfügung der Polizeibehörde steht dem Gewerbe⸗ . werden. Sie sind durch das Reichsgesetzblatt zu ber unternehmer binnen zwei Wochen die Beschwerde an die höbere lichen und dem Reichttage bei seinem nächsten Zusammentritte zur Verwaltungsbehörde zu. Gegen die Gatscheidung der höheren Ver⸗ Kenntnignahme vorzulegen.; waliungtbehörde ist binnen vier Wochen die Beschwerde an die 21) hinter 5 139 a wird . r,

Zentralbehörde zulässig; diese entscheidet endgültig; aa. 14 5 138 erhält folgende Fassung: Auf die Arbeiter in den unter Abschnitt LV fallenden Be trieben finden im übrigen die , der 121 bis 125

e

ausbrüche und ungewöhnliche Dämmerungzerscheinungen V.

Hannover, 31. Dezember. (W. T. B. Courler meldet aus Münster i W.: Bas . r n,. der Invaliditäts⸗ und Altergversicherungsgnslalt fleht in Flammen. Das Dachgeschoß mit dem Archiv der Ansialt ist bereits

gebracht. Der deut sche große Kreuzer Hertha“ ist gestern abend von Korfu kommend vor Messtna s, , n, , Treuzerg stellh dem Stadtkommandanten, General Manza, hun dert Zelte, Mehl, ö.. Ich und einen größeren Vorrat an Brot zur Verfügung. Die Sachen wurden an Bord des Dampfers Stura= geschafft. = Von den verschütteten Oy fern der Kaiastrophe dürften noch viel, am Leben sein. Vie Bemühungen der Rettung emannschaften wenden sich vor allem den Orten zu, aus denen man Schreie unter den Trümmern herhordringen hört. Es ist Vorsorge getroffen, daß von nun an nur noch befugte Personen in die Stadt (elangen können. Gegen die Plünderer ind scharfe Maßnahmen ergriffen worden. Gestern traf hier der

anterkreuzer Sutley mit dem englischen Admiral an

oid ein. Das englische Geschwader ging mit Verwundeten an Bord nach Catania. Hätte es sie dort nicht unterbringen können, so wäre es mit ihnen nach Malta wellergedampft. Sb=

wohl die Hilfeleistung sich seit gestern i i n . r ch . gie. ö ö. n, , 3 . Verwundeten im Roten Kreuz⸗Hospital im Ümberio⸗Garten

besucht. Es ist dürfnifse und des Mangels an Ueineren Fahrjeugen für Land. und . 3 ,, .

Seetrangport doch noch immer als unjureschend. Auch in Reggio Eisenbahnzu mit Ji , , , ö. itta n und anderem ahlreiche italienische und englische Schiffe beteilt ; sfsgimatersai an. Zur Beschcffung von Lekengmftteln befahren Dm der Hort taff un H. ö. . mehrere Torpedoboote die benachbarten Küstenstriche; auch jist Ver, Reggis 66 . 1 n . , . n ,,,, r Diff rer enn if nl fr eg mum n gn, . 3. ., ü len auernhäusern ist nicht eine Spur übrig ge⸗ sorgung von Villa San Giovanni und Scilla über- , Ge. 3 ir inn . , . nommen. Zwischen Messina und Faro versteht der Vit torio 566 H . 65 h , Ema nu eler mit einigen Kanonenbooten den HRettungebsenst Als arbeit 3. j , ,n, nnen . , 1 ö en . . e, n. Aufopferung. Gz fehlt am nötigsten. Hilferufe lebenden von den einzelnen Unglücksstäten viren nach sicheren 3 6 ki 6 H e nn nul Kiffe r lem ö . . ö. . er Vorübergehende wird von den Ueberlebenden iber fan z und Reggio zu vermeiden, die doit nicht helfen können leni . frengen ,, . Sm, . . und nur die Verpflegung und Unterbringung erschweren Wenn 3 . 3 6e , , Mal . glo geht, so sieht man, daß längs adrib, 1. n n. k e, . 1 Messing in auch nicht ein Haus hen lichen Ii n ö Holkatte in der Propinz Palencia entsland wegen der Ot troi— r . Va a t? ö 3 6 Einer . überwiesen versperren einem die zwei Meter hoch aufsteigenden Trümmer det abg4ben eln Tum ult, bei dem die Gen darmęrte zum Schutz , nn ert het. Ir er g 3 in der Stadt zahlreiche Strada Calopingee den Weg Aus Catan ard ist ein ilfskorps der Zollwächter eingreifen und von der Waffe Gebrauch machen fung des Bebenz sich 2 . . . Ver r. ar dnn , 3 le 6 ui fg sich vor der it 5 Al wurde eine Perfon getötet, mehrere wurden k'doch nicht auß. Die Aerzte berbladen die Uécwundeten deßhasß. St! g i . GWwor n e mn . Negen unter freiem Himmel. Allein gestern wurden eiwg hundert 5 . K ast alle begraben. Ab Oestersund, 1. Januar. (W. T. B. ö. K k . . . . n, , In 2 3. . 5 . 5. ; 6 n . . . . Cine 34 1 5 6 8 3 am Zollamt ab, wo Lebengamittel verteilt werden. Sie FRetfungs. Au di Ds rf; J n n men. sind gest 1. iu, r fi un n, mige ge, e en, arbeiten werden mit der größten Beschleuniqun . N ar 6 , . If. anf ner tan ing tn dis rte, , ns Graö trieben. All an ihr Beteillz enen vossbäls e i nt ** 6 9 alß Dalmi besegzn, daß dort am PVonnerstag etwa Fällt; 33 Ehs sie das Ziel der Fahrt erreicht hatten, ver⸗= Man trifft Babzn ni Perner, denden en,, 2 To . en sind. Kein Haus ist bewohnbar. oren sie die Krafte. Der Führer eiste wester, um Sllfe zu Holen; 2 n beiden. im Mitt gi meer befindii doch, Ale ehr mit Sint Hilsgmannschaft ur sckkehrte, J , , , d, , ,. ö a essina, da d. M. , , m. . ö. e nn. Mang gestellt, dem vier früb mit einem d ö ö Algier, 2. Januar. (WB. T. B.) Geslern abend wurden in , ö ö.. fin ä . Fortwährend werden eintreffen wird. Viktoria Luifer ist am L. d. M. von Alexandria mehreren Stadtvierteln Erd stöße verspürt, die drei Minuten an— ä de, des men ph wdeflshh , net Uns ruhen, nac üben , ect oh n zer zaänt kaetten und den Kei epßsnbdetteßt sißrien und gestern früh um 8 Uhr 30 Minuten wurden weder Grdstzße k ö n e, de g, Im Wissenschaftlichen Theater der Urantia“ wird

wahr , 8

alermo, 1. Januar. Der Dampfer „Umberto“ ist mit der Nortrag über Stzllten“ RG Ueberlebenden aus Reggio angekommen. Unter diefen halten , 5 5 6 5 Dampfer Jerusalem, ein Charakterbild der jetzigen Stadt

Sollen Arbelterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, so hat der Arbeitgeber vor dem Beginn der Beschäftigung oder, wenn sie alg Lehrlinge anzusehen sind, die Bestimmungen der S5 126 big 128 Anwendung. ,

der Ortspollleibehörde eine schriftliche Anzeige ju machen. In der Anzeige sind der Betrieb, die Wochentage, an welchen die Beschäf⸗ III. Im § 139 treten I) im Absatz 1 an Stelle der Worte: „der 55 105 a, 105 b

tigung statifinden soll, Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Abs. J, der S5 1650 bis 105h, 120a bis 120, 154 bis 1382) die

Pausen sowie die Art der Beschäftigung anzugeben. Eine Aende⸗ rung hierin darf, abgesehen von Verschiehungen, welche durch Er⸗ Worte; „der S5 1052, 105 b Abf. 1, der 165e bis 105h, 120 a bis 1206, 1338 bis 139 aa“;

setzung behinderter Arbeiter für einjelne Arbeitsschichten notwendig werden, nicht erfolgen, bevor eine entsprechende weitere Anzeige der 2) im Abs. 4 an Stelle der Worte: der 55 105 a bis 1955, 120 a bis 120 , 134 bis 139 a die Worte: der S5 105 a big 105,

Behörde gemacht ist. In jedem Betriebe hat der Arbeltgeber dafür ju sorgen, daß 1202 bis 1206, 133g big 53. ‚. L. Im 146 Abs. 1

ö in denjenigen Räumen, in welchen jugendliche Arbeiter beschafti werden, an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichnis der sffer 2 der Gewerbeordnung wird hinter den . . 135 bis 137“ eingeschaltet: 5 1372 Abs. 16.

.

jugendlichen Arbeiter unter Angabe ihter Arb itstage sowie des Beginns und Endet ihrer Arbestgzeit und der Pausen auggehängt ist. Ebenso hat er dafür zu sorgen, daß in den betreffenden Räumen eine Tafel auzaebängt ist, welche in der von der Zentral behörde zu bestimmenden Fassung und in deutlicher Schrift einen Auszug aus den Bestimmungen Über die Beschäͤftigung der Arbeiterinnen und jugendlichen . enthält. 15) 5 1382 Abs. 1, 2 erhalten folgende fn

Wegen außergewöhnlicher Häufung der Arbeit kann auf Antrag des Arbeitgebers die untere Verwaltungabehörde auf die Dauer von zwei Wochen die Beschäftigung von Arbeiterinnen über age Jahre bis neun Uhr Abendz an den ,, ,. außer Sonnabend unter der Voraugsetzung gestatten, daß die zägliche Arbeitgieit zwölf Stunden nicht überschreitet und die ju gewährende ununterbrochene Ruhejeit nicht weniger als zehn Stunden beträgt. Innerhalb eines Kalenderjahrß darf die Erlaubnis einem Arbeitgeber für seinen Betrieb oder für eine Abteilung seines Betriebs für mehr als vierzig Tage nicht erteilt werden.

Für eine zwei Wochen Übersteigende Dauer kann die gar Erlaubniz nur von der höheren ,. und auch von dieser für mehr als vierzig Tage, jedoch nicht für mehr als fünfiig Tage im Jahre nur dann ertellt werden, wenn die Arbeitszeit für den Betrieb oder die betreffende Abteilung des Betriebs so geregelt wird, daß die tägliche Dauer im Durchschnitte der Be⸗ trlebgztage des Jahres die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreitet.

16 5 1382 Abs. 5 erhält folgende flug

Die untere Verwaltungsbehörde kann die Beschäftigung von ahre, welche kei Haugwesen ju be⸗ sorgen haben und eine Fortbildungsschule nicht besuchen, bei den im § 1056 Abs. 1 unter Ziffer 3 und 4 beieihneten Arbeiten an Sonnabenden und Vorabenden von Festtagen Nachmittags nach fünf Uhr, jedoch nicht über acht Uhr Abendg hinaug, unter der Vorauzsetzung gestatten, daß diese Arbeiterinnen am folgenden Sonn. oder Festtage arbeitsfrei bl ⸗ihen. Die Erlaubnis ist chriftlich ju ertellen. Elne Abschrift derselben ist in denjenigen aumen, in welchen die Arbeiterinnen beschäftigt werden, an einer in die Augen fallenden Stelle auszuhängen.;

17) im 5 139 Abs. 1 treten

a. ö der Worte: einer Fabrik die Worte: einer nlage, ;

b. an S*. der Worte: in §§ 136, 137 Abs. 1 bis 3 die

Worte: in § 136, §5 137 Abf. 1 big 43;

18 im § 139 Abs. 2 treten a. an Sielle der Worte: in einzelnen Fabriken“ die Worte: in

völlig vernichtet.

Würzburg, 31. Dezember. (W. T. B.) W =. burger Generalanzeiger meldet, sind in i, , , m 2 badisch · bayrischen Grene 70 Wohnhäufen und Stallungen

niedergebrannt.

Sebenieo, 1. Januar. (W. T. 9) Das T 8 t Viper! lief, wie die Neue , . . meldet, bene nr auß dem Hafen auf die Felgbank Caolina auf und erlitt dabei am Vorderteil ein , . Leck. Zwei Torpedoboote und mehrere

Dampfer eilten jur Hilfeltistun bei. D noch nicht wieder flott ds e H

Le Mang, 31. Dejember. (W. T. B) Heute n t machte Wilbur Wright gelegentlich dea . r. ö 2 Stunden 20 Min. und

„wobet er 124, om et ĩ̃ . Wright seine bisherigen he r r werk inn

(W. T. B.) Gestern abend sließ d

ersonenzug ; * n Tf. * . usammen. 3Z3w

eisende wurden dabei get ke. senbahn bea nm te und

Abs. 1 Ziffer 4 der Gewerbeordnung wird hinter h . auf Grund der 55 120 4 eingeschaltet: 1372

111. Im 5 147 Abs. 1 Ziffer 5 der Gewerbeordnung treten an n . der Worte: eine Fabrik! die Worte: eine gewerbliche nlage “.

Artikel 3. I. 5 154 der ren,, folgende Fafsung:

Von den Bestimmungen im Titel VII finden keine Anwendung 1) die Bestimmungen der S5 105 bis 139 m auf Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken;

2) die w , der S5 105, 106 bis 119 sowie, vor⸗ behaltlich des 5 1399 Abs. 1 und der S5 1396, 1391, 139m, die ö 8 120 a his 139aa auf Handlungsgehilfen und

ungslehrlinge;

3) 6. Bestimmungen der 55 133g biz 1392 auf Arbeiter in Apotheken und auf diesenigen Arbeiter in a m. welche nicht in einem zu dem Handelsgeschäfte gehörlgen be mit der Herstellung oder Bearbeitung von Waren beschäftigt sind, g. Heil anstalten und Genesungsheime, auf / / . stellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Luftharkeiten;

4) die Beslimmungen der * 135 bis 1392 auf Gärtnereten, auf . Gast und Schankwirts gewerbe sowie auf das Verkehrg⸗ ewerbe;

; 5) die Bestimmungen des 5 135 Abs. 2, 3, 55 136, 138 auf männliche jugendliche Arbeiter, die in eien und J

Konditoreien, in welchen neben den Konditorwaren auch Bäcker- waren hergestellt werden, unmittelbar bei der Herstellung von Waren beschäftigt sind. Ausgenommen bleiben Betriebe, die in regelmäßigen Tag und Nachtschichten arbelten;

6) das Verbot der Bejchäftigung von Arheiterlnnen am Sonnabend sowle an Vorabenden der e nach fünf Uhr Nach-

Chaumont, 2. Januar. Schnellzug Basel— einem drei

Lenkoran (Gouvernement Barn), 31. Gestern abend wurde 9 hifi. 5 3 Termen

und n e , . * en

mit 40 000 Rubeln geraubt. 466

Januar. (W. T. B.) In der Gemeinde

Arbeiterinnen üver sechzebn

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen i und Zweiten Beilage.) a,,

Flüchtlingen sind 95 verwundet. Auch der

t —— ————

trag

3 schäftigt werden.

Bie Bestimmungen der S5 135 bie 139 finden auf Arbeit- geber und Arbeiter in Werkniatten, in welchen durch elementare

7

Theater. Königliche Schanspiele. Sonntag: Opern

hauz. 2. Abonnements vorstellung. Dilenst . lätze sind aufgehoben. Die . 1 * wer in fünf Akten von Gigeomo Meyerbeer. Ter

nach dem Franissischen des Gugzne Scribe, überfetz

von Ignaz Castelli. Musikallsche Leitung: Herr

, n, e. =. 2 , . Dahn.

; ettm ;

3 . 1. er Graeb. (Gewöhnliche

usplel haus. 3. Abonnementęvorstellung. Dienst⸗

und Freiplätze sind au ü J

i . r gie Die Journalisten.

eu verntheater. onntag, Nachmittags

21 Uhr: Auf Allerhöchsten Befehl: . 2.

stellung für die Berliner Urbeiterschaft:

ung frau von Orleang. Abends 7 k SHPillertreservesatz. Dlenst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Sapnho. Trguerspiel in 5 Aufzügen bon Franz Grillpar er. Regie: Herr Regissenr

*. mu, . Uhr. ontag: Opernhaus. 3. Abonnement vorstellung. Dlenst. und Freiplätze sind aufgehoben. irn, Oper in 4 Akten von Georges Bijet. Ter von ry Mellbae und Lubovle Halahy, nach einer tovelle deg Prosper Merim Se. Mustkalische Leitung: Herr Kapellmelster hon Strauß. Regie? Herr Re⸗ gifseur Brgunschweig. Balleit: Herz Ballettmeister 2 u aug. 4. Ihonnementtpvorftellung. Di 3 n enbruch. ; Keßler. Anfang 71 li. , n n n. Opernhaus. MViengtag: 7 Uhr. Mittwoch: Aida. leria rusticamn.

Lohengrin. Anfang Donnergztag: Cavni-

Nentsches Theater. Sonntag: Revolution in Frähwintel. Anfang 71 Uhr. . bis Sonnabend: Revolution in Kräh⸗

Cammerspiele. s e. Der Arzt am Scheldewege. Anfang

Dienstag: Zum 25. ale: * en es Male: Der Arzt am

Mittwoch: Elektra. Donnertiag: Der Graf von Gleichen. ,. Der Arzt am Scheivdemege. onnabend: Der Graf von Gleichen.

Neues Schauspielhaus. Sonntag: Die Sünde. Anfang 8 Uhr.

Montag: Rabagas.

. . i . ny

woch, Nachmittag r: Schnee witt ?

Abends 8 Ubr: Die Ea 9 a. Donnergztag: Nahagas. Lee Die Sünde.

onnabend: Nabagas.

Hebbeltheater. (Töniggraͤtzet Gtraße S / p8) Sonntag: Thummelumsen. Anfang 8 Uhr.

Montag: Thummelumsen.

Dienztag: Fran Warrens Gewerbe.

Mittwoch: Der Liebhaber.

Donnerstag: Erde.

Freitag: Thummelumsen.

Sonnabend: Frau Warrens Gewerbe.

; ,. Theater. Sonntag, Nachmittag r: Mercadet. Abend 8 Uhr:

unsere Leut. . Montag: Herodes und Mariamne. Dilengtag: Einer von unsere Leut. Mittwoch: Einer von unsere Leut. Donners lag: Einer von unsere Leut. Freitag: Herobes und Mariamne. Sonnabend: Einer von unsere Leut.

Lessingtheater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Der Raub der Sabinerinnen.

Montag, Abends 8 Ubr: Hedda Gabler.

Diengtag, Abenbz 8 Uhr: Ter Biberpelz.

&dthillerih ate o. onntag, Nachmittags 3 Uhr: Gin Vol

Schauspiel in 5 Aufzügen von , von W. Lange. Abend 8 Uhr: Charley . . Schwank in drei Akten von Brandon

Montag, Abends

r*. . ten Abends 8 Uhr: Charleys entztag, ends 8 Uhr:

Charolais. ö

Charlottenburg. Sonnta

Der Graf von

Nachmittags 3 Uhr:

Montag: Der Graf von Gleichen.

Wallnertheater) M

Willlam Shakespeare. Abends 8 Uhr: Komtesse Guckerl. Lustspiel in 3 Akten von Franz i Schönthan und Franz Koppel⸗Ellfeld. Montag, Abends 8 Uhr: Komtefse Guckerl. Diengtag, Abends 8 Uhr: Vater und Sohn.

Theater des Westens. (8tation: Zoologischer arten. Kantstraße 12) Sonntag, Nachmittags 34 Uhr (halbe Preise): Ein alzertraum. Dperette von Oscar Straug. Abendz 8 Uhr: Der tapfere Soldat.

Montag: Der tapfere Soldat.

Diengtag: Der tapfere Soldat.

Mittwoch, Nachmittags 4 Uhr: Dorurschen. Abends 8 Uhr: Der tapfere Soldat.

Donnertztag: Der tapfere Soldat.

Heeg. en n r, 8

onnabend, Nachmittags 4 Uhr: Dornröschen. Abends 8 Uhr: Der tapfere Soldat. 4

lomische Oper. Sonntag, 3 Uhr: Die Fledermaus. Zaza.

ontag: Tiefland.

Dienstag: Zaza.

Mittwoch: Zaza.

DVonnergtag: Hoffmanns Erzählungen.

Freitag: Zaza.

Sonnabend: Zaza.

Nachmittags Abends 8 Uhr:

, . (Friedrichstraße 2346. Sonntag,

achmittags r: Die blaue M

1 , wan Montag bis Sonnabend: Die glücklichste Zeit.

m , , n . ( Direktlon: Richard Alexander / 49

Sonntag, Nachmlttagg 3 Uhr: Haben Sie ni

zu verzollen? Abends 8 ui 2 9. um Umelie. Schwank in 3 Akten (41 Bildern) von Georgeg Fevdeau.

. und folgende Tage: Kümmere Dich um

Thaliathenter. (Vlreltion: Kren und Schbnfeld. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Kinder der

Exzellenz. Abends 8 Uhr: tspiel

. . hr: Gastspiel Alexander ontag und folgende Tage: Gastspiel

Glrardt: Mein Leopold. guinf P ih (

Mittwoch, Nachmittags 4 Uhr: Hänsel und

Gretel. Max und

Alexander r

Sonnabend, Nachmittag 4 Uhr:

Julius Caesar. Trauersplek in 5 Auf gen von

Moritz.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnbof

riedrichstraße ) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: gi wacht. Abends 8 Uhr: . 1 ee Montag bis Sonnabend: Der Satyr.

Konzerte.

Klindworth · Scharwenka · Saal. Montag,

Abends 8 Uhr: Konzert vo und Alice Baehr a . Franz Ondric et

Birhus Schumann. Sonntag, den 3. Januar 1909, Nachmittags 34 Uhr und Abende 74 Uhr: 2 große Vorstellungen. In beiden Vorstellungen, Nachmittag und Abends: Ausnahmeweise und ungekürzt: Die Aufführung der diegsährigen Vracht⸗ Pantomime Golo, der Seerãuber und Mãdchen händler. Außerdem: In belden Vorstellungen: Caet⸗ der beste vierbeinige Bichiekün ler. Das Neueste: Miß Smith mit ihren seiltan zenden Pferden sowie das Übrige senfatiionelle Nen⸗ jahrsprogramm. Nachmittags ein Rind unter 10 Jahren auf allen Plätzen außer Galerie frei.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Katharina von Zitzewitz mit Hr Major z D. Avolf von ißt r drr Verw. Fr. Therese von Zamory, geb. Großpeter, mit Hin. Rittmeister C. von Spankeren (Cöln - Spandau 3. Zt. Schloß Dornburg). rl. Margot von Wentz y und Petersheyde mit Hrn— Leutnant Friedrich Frhrn. von Schloibeim (Oels, Schles Bromberg). Eltsabeth Freiin von

Reißwitz und Kadeisin mit Hen. Forstassessor

Mar Keding (Metz 1. Zt. Schmaken lin bei

& mm ain Seb ehoren; Gin Sohn: Hrn. Assessor von Heyni Jomar von er, r

( Chemnltz) in.

m . Ing ni estorben: Hr. Universitätzprofessor Fran 1 von Preuschen (Wiegbaben). . 96 3 Frhr. von Welck (Radebeul. Fr Geheime Negztierungsrat Charlotse Vahlen, geb. Frelln von Nolting, verw. von Zlehlberg (Berlin).

. Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. e,. . 8 (Heidrich) in Berlin. ruck der Norddeutschen Buchdr e Anstalt Berlin , Af fe 3 Haar Sieben Beilagen

(einschließlich Börsen Beilage), und das Postblatt Nr. 9 5

Auf Betriebe, in denen in der Regel mindestens zehn Arbeiter beschästigt werden, finden, unbeschadet de 5 183, die nachfolgenden Beslimmungen der S5 135 big 139422 Anwendung. Dies gilt für Betriebe, in denen regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres ein vermehrtes Arbeitsbedürfnig eintritt, schon dann, wenn zu diesen Zeiten mindesteng zehn Arbelter beschäftigt werden.;

s im 5 155 werden im Abs. 1. Satz 1 und Satz 2 und im Abs. J die Worte: in Fabriken“ gestrichen; ⸗.

9 im F 136 Abs. 1 treten an Stelle der Worte: vor fünf⸗ einhalb Uhr‘ die Worte: vor sechs Uhr“ und an Stelle der Worte: über achteinhalb Uhr die Worte: ‚über acht Uhr“;

10 im 5 136 Abs. 2 treten an Stelle der Worte: in dem Fabrllbet ieb' die Worte: im Betrieb“; J

II) im § 136 wird hinter Abs. 2 als Abs. 3 eingefügt:

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist den jugendlichen Arbeitern eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden iu hb , wghaäul folgende gass

ĩ 37 erhält folgende Fassung:

Arbesterinnen dürfen nicht in der Nachtzeit von acht Uhr Abends bis sechs Uhr Morgens und am Sonnabend sowie an Vor⸗ abenden der Festtage nicht nach fünf Uhr Nachmittags beschäftigt werden.

Vie Beschästigung von Arbeiterinnen darf die Dauer von zehn Stunden täglich, an den Vorabenden der Sonn, und Festtage von acht Stunden, nicht überschreiten.

Jiolschen den Arbeltzstunden muß den Arbeiterinnen eine min⸗ destenz einstündige Mittagsrause gewährt werden.

Rach Beendigung der fäglichen Arbeitszeit ist den Arbeiterinnen ,, Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.

Arbelterinnen, welche ein Hauswesen ju besorgen haben, sind auf ihren Antrag eine balbe Stunde bor der Mittaggpause e n gen, sofern diese nicht mindestens ein und eine halbe Stunde

eträgt.

Arbelterinnen dürfen vor und nach ihrer Niederkunft im ganzen während acht Wochen nicht beschäftigt werden. Ihr Wiedereintritt ist an den Auzwelg geknüpft, daß seit ihrer Niedertunft wenigstens sechs Wochen verflossen sind.

Arbesterinnen dürfen nicht in Kokereien und nicht um Trant— porte von Materialien bel Bauten aller Art verwendet werden.;

13) hinter 5 137 wird n,.

7a.

Arbelterlnnen und jugendlichen Arbeitern darf für die Tage, an welchen sie in dem Betriebe die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hin durch beschäftigt waren, Arbelt zur Verrichtung außerhalb deg Be⸗ trlebz vom Arbeitgeber überhaupt nicht übertragen oder für Rech nung. Dritter überwiesen werden.

Für die Tage, an welchen die Arbelterinnen oder jugendlichen Arbelier in dem Betriebe kärzere Zeit beschäftigt waren, ist diese Uebertragung oder Uecberweisung nur in dem Umfange zulässig, in welchem Durchschnittgarbelter ihrer Art die Arbeit voraussicht⸗ lich in dem Betriebe während des Resteg der gesetzlich zulässigen . fa sden herstellen können, und für Sonn und Festtage überhaupt nicht. .

Bel Zuwlderhandlungen gegen die Bestimmungen des Abs. 2 kann , Polijelbehoͤrde auf Antrag oder vach Anhörung deg juständigen Gewerbeaufsichtgbeamten (5 139b) im Wege der Verfuqung . einzelne Betriebe die Uebertragung oder Ueber. welsung solcher Arbeit entsprechend den Bestimmungen des Abs. 2

beschränken oder von besonderen Bedingungen abhängig machen.

einzelnen Anlagen),

b. an Stelle der Worte: durch §§ 136 und 137 Abs. 1, 3“ die

Worte: durch 5 136 Abs. 1, 2, 4 § 137 Abs. 1, 3. 19 5 139 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz:

Vor Erlaß von Verfügungen auf Grund des Abs. 2 ist den Ar⸗ beitern und, wo staͤndige Arbeiterausschüsse auf Grund reichsgesetz. licher oder landesgesetzlicher Vorschriften bestehrn, die sen Gelegenheit

zu geben, sich gutachtlich zu äußern.; 20) 5 1392 erhält folgende Fassung:

§ 139 a.

Der Bundesrat ist ermächtigt: 1) die Verwendun Arbeitern für gewisse

sagen oder von besonderen Bedingungen abhängig zu machen;

2) für Anlagen, die mit ununterbrochenem Feuer betrieben werden, oder die sonst durch die Art deg Betriebs auf eine regel⸗ mäßige Tag- und Nachtarbeit angewiesen sind sowie für solche An= lagen, deren Betrieb eine Einteilung in regelmäßige Arbeitsschichten

von gleicher Dauer nicht gestattet oder sciner Natur nach

bestimmte Jabresjeiten beschränkt ist, Ausnahmen von den im 5 135 Abf. 2. 3, F 136, 5 137 Abs. 1 bis 3 vorgesehenen Bestimmungen juzulassen, soweit 8 136 Abs. 3 in Betracht kemmt, jedoch nur für

männliche jugendliche Arbeiter;

3) für gewisse Gewerbejweige, soweit die Natur deg Betriebs

oder die Rücksicht auf die Arbeiter es erwünscht erscheinen lassen Abkürzung oder den Wegfall der für jugendliche Arbeiter geschriebenen Pausen ju gestatten;

4) für Gewerbemweige, in denen regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jabres ein vermehrtes Arbeitsbedürfnig eintritt, auf böchstens viersig Tage im Kalenderlaht Ausnahmen von den Bestimmungen deg z 157 Abf. j, 2. 4 mit der Maßgabe juzulassen, daß die täg- liche Arbeitszclt zwölf Stunden, an Sonnabenden acht Stunden

nicht überschteitet, und die zu Cewährende ununterbrochene Roheieit ochenen

nicht weniger als zehn Stunden beträgt. In der ununterbt Rubeieit müssen die Stunden zwischen zehn Uhr Abends und Uhr Morgens liegen;

5) für Gewerbejweige, in denen die Verrichtung der Nacht. arbeit zur Verhütung des Verderbeng von Rehstoffen oder des NMißlingens bon Arbeitgerzeugniffen dringend erforderlich erscheint, Augnahmen von ben Bestimmungen den § 137 Abs. 1 bis 4 mit

der Maßgabe ju zulassen, daß die ununterbrochene Rubegeit an b sechsig Tagen im Kalenderjahre bis auf achteinhalb Stunden

herabgesetzt werden darf. In den Fällen zu 2

für Arbeiterinnen achtundfünfuig Stunden nicht überschreiten.

Nachtarbeit darf in vierundzwanzig Stunden die Dauer von jebn Sinnden nicht Überschreiten und muß in jeder Schicht durch eine ausen in der Gesamtdauer von mindesteng einer Die Tagschichten und Nachischichten

cder mehrere Stunde unterbrochen sein. müssen wöchentlich wechseln.

In den Fällen ju 3 dürfen die jugendlichen Arbeiter

länger als sechs Stunden beschästigt werden, wenn jwischen den Arbelsstunden nicht eine oder mebrere Pausen von jusammen

mindesteng einstündiger Dauer gewäbrt werden.

In den Fällen ju 4 dar mehr alt vierlig Tage, jedoch nicht für mehr als fünfiig * ertellt werden, wenn die Arbeite zelt in der Weise geregelt wird

von Arbeiterinnen sowie von jugendlichen ewerbejweige, die mit besonderen Gefahren für Gefundbelt oder Sittlichkeit verbunden sind, gänzlich ju unter

darf die Dauer der wöchentlichen Arbeite. jeit für Kinder sechgunddreißig Stunden, für junge Leute lech. e

die Erlaubnis zur Ueberarbeit für

auf

die vor

fünf

stens glich

nicht

Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektriiität usw.) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen, wenn in ihnen in der Regel weniger als zehn Arbeiter beschäftigt werden, mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß der Bundesrat für gewisse Arten von Betrieben Ausnabmen don den im § 135, Abs. 2, 3, 5 136, § 137 Abs. 1 bis 4. 5 138 vorge- sehenen Bestimmungen nachlassen kann.

Auf andere Werkftätten, in denen in der Regel weniger als jehn Arbeiter beschäftigt werden, und auf Bauten, bei denen in der Regel weniger als jehn Arbeiter beschäftigt werden, können die Be. stimmungen der S§5 135 bis 139 b durch Beschluß des Bundesrats ganz oder teilweise ausgedebnt werden. ö .

Die Bestimmungen des Bundegrats lõnnen auch für bestimmte Beytrke erlaffen werden. Sie sind durch das Reichsgeseßblatt m veröffentlichen und dem Reichttage bei seinem nächsten JZusammen ˖ tritte zur Kenntnisnahme vorzulegen. .

II. Im 5 1542 Abs. 1 der Gewerbeordnung ist binter An- wendung einzufügen: und jwar auch für den Fall, daß in ihnen in der Regel weniger als zehn Arbeiter beschäftigt werden.

26 §5 1542 Abf. 2 der Gewerbeordnung erhält folgende

Fassung⸗:

Arbeiterinnen dürfen in Anlagen der vorbejeichneten Art nicht unter Tage beschäftigt werden. Die Beschäftigung von Arbeiterinnen bei der Förderung, mit Ausnahme der Aufberesturg (Seyaratien. Wasche), bei dem Trangpvort und der Verladung ift auch über Tage verboten. Zuwider handlungen unterliegen der Strafbesttermuna

des § 146. Artikel 4.

J. Der Artikel 9 Abs. 1 des Gesetze vom 1. Juni 1831 Meis-. gesetzbl. S. 261) wird, insoweit er die Inkraftsetzung dez S 1824 Abs. 3 der Gewerbeordnung betrifft, aufgehoben. t

II. Die Augfuübrur gebestim mungen des Bundesrats nber di = schäftizung von jugendlichen Arbeitern und von Arbeiterinnen e. Berk. stätten mit Motorbetrieb vom 13. Juli 1800 CReichegeses S 5 werden hinsichtlich derenigen Betriebe. in welchen in der Rexel min · desteng jehn Arbeiter deschäftigt werden, aufgeboden im ubrigen be- balten sie Gültigkeit, bis sie gemäß s 154 Ab. 3 geändert erden.

III. Sowelr im übrigen in Bestimmungen des Bande atz den 5 139 a, 5 I84 Abf. 3 der Gewerbeordnung derwtesen ft. treten an deren Steile der 5 1392, 5 184 Abs. 3 in ibrer gegend Faffung. .

Artikel 5. ö. z 1842 Abs 2 Satz 2 tritt am 1. Arril 1812 nit der abe in Kraft, daß die an die sem Tage beschäftigten Ardeltertanen een, jum 1. April 18185 welter beschäftigt werden därfen. § 187

Abs. 7 triit am 1. April 1912 in Kraft. . Im übrigen tritt di ses Gesetz am J. Januar 1810 in Kraft

ker d n, m, , ,da. Unterschrift und beigedrucktem Kaiser lichen Insiegel Gegeben Neues Palais, den B. Dezember 1900 (L. &) Wilhelm. don Sethmann Hollweg.

dann daß