1909 / 12 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Marktorte

Qualitãt

er Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

2

höchster

A416

niedrigster

16

höchster

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Verkaufte Menge Doppeljentner

Verkauftz⸗

wert

Durchschnitts. prels

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnittg⸗ preis

i

Außerdem wurden

(Spalte I) nach überschlaglicher Schätzung verkauft Doppeljentner (Preis unbekannt)

* * 2

2

* . *. 2 2 *. . 2 12

23

9 9 ,

Bemerkungen. Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preife bat die Bedeutung,

Berlin, den 15. Januar 1909.

Landsberg a. W.. Wongrowitz. Breslau. ; Striegau . Hirschberg i. Schl. . Göttingen

Geldern.

1 , 1 Langenau i. Wrttbg. .. , Neubrandenburg. Friedland i. Mecklb. . Chateau · Salins

Weißenhorn.

e

Langenau i. Wrttkg.

Landeberg a. W. . Wongrowitz. Breslau. Striegau.. ; Hirschberg i. Schl. . Göttingen Geldern.

, Weißenhorn. Döbeln.. Rastatt . Neubrandenburg.. Friedland i. Mecklb.. Chůteau · Salins ..

Landsberg a. W. . Wongrowitz ö Breslau.

ö., Hirschberg i. Schl. / Göttingen Geldern. Welßenhorn . ö Langenau i. Wrttbg. ü Neubrandenburg. Chateau Salinz

Landsberg a. W. . Wongrowitz z 1 ö,, Hirschberg i. Schl. 1 Göttingen Geldern.

Neuß . ; Kaufbeuren Weißenhorn. Dbbeln. Winnenden . Laupheim . Langenau i. Wtttbg .. Neubrandenburg.. Friedland i Mecklb. Chateau Salint

Braugerst⸗

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein

20 00 18 00 18. 40 19,40

1950 26,30

1860 2100 20, 90 21,90 19, 50

19 80

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel. Fes 20 90 20,90

20.80 20,60

16,00 15.40 15,50 16,060 16,00

1640 16,80 15 50 1610 16,69 16.70

16 10

17, 00 15,40 1440 1700 17.430 15,50

16 so 14,00 18,40

18 50 13 Ho

1750

16,20 14 00 14,50 15,20 14,60 16,40 15.50 1400 16.60 16, 80 14.00 15,60 15. 60 1600 15,90

II5 00

W

20 00 18.20 19,30 19,60

19 do L 16

19, 090 2100 20,00 21,90 19, 0

20 00

20, So 20 80

R

1600 15,60 15, 90 1620 16,00

1649 1710 15,50 1610 15.80 16,70

16 o

17,90 15,60 1470 1740

17,50 15, b0

16 50 14 3h 18 20

1850 13 6

is o

16,20 14,20 15,00 15 40 14,60

16,40 1600 1400 16 60 15,80 15060 15 80 16,090 1600 15, 90

15 50 der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.

e i zen.

18,40 19.40 2099 19,70 19,60 19,80 21,10

20 70

19.50

20,00

19,60

o ggen.

15,70 1600 16,40 16,30 1600 1660 17,10 16,50 16,090 17.00 1599 15,50

e r st e.

15,80 1480 17.50 18.30 16.00 1700 17.65 1430 18,60 19,30

17830

a fer.

14, 40 15, 16 15, 66 15 06 15 26 17360 16 66 ih. 56 17466 16 00 15. 8 16, S6

1630 10 36

20 9 19 56

20, 90 21, 00

15.80 16,60 16, 60 1630 16,10 1660 17,40 16,50

1610 17,00 15 90 15,50

16,00 15.60 18.00 18 50 16,90 17,290 17465 14,70 1860 19,60

1780

14.60 15,60 15,80 15 00 15,60 17,00 16,50 15.50 17,00 16,0) 1600 1600

1639 15.80

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

52

300

80 60 21

55

95 54 22

2 500

1410

756 4620

1270 840 346 869

1486

844 352

40 000

15.80

14,17 18,40

18.60 1800 17,14

1410

1467 15,40

15,88 1409 16,87 15,80

165.66 15.53 16, 90 16 060

18,50

19,50

21, 14 19,70

20,20 19,00

19A 70

1410

1480 1470

15,87 1406 16 96 15.656

15.39 15,70 16.30 15,75

Der Durchschnittspreiz wird aug den unab Punkt (.) in den letzten sechz Spalten, daß ent

gerundeten Zahlen berechnet. sprechender Bericht fehlt.

Meine Herren!

Lernmitteln, Aehnliches

Deutscher Reichstag. 183. Sitzung vom 13. Januar. Die Rede, die der Staatssekretär des Innern Dr. von

Bethmann Hollweg bei der Beratung des betreffend die Einwirkun

Gesetzentwurfs, g von Armenunterstützungen auf öffentliche Rechte, gehalten hat und die wegen ver⸗ späteten Eingangs des stenographischen Berichts nur im Aus⸗ zuge wiedergegeben worden ist, tragen wir im Wortlaute nach: Der Gesetzentwurf, den die verbündeten Re— gierungen vorlegen, entspricht elnem langjährigen Wunsche der Mehr— heit des Reichstags. Da die Gründe, welche den Reichtztag bewogen haben, eine Aenderung der Bestimmungen herbeizuführen, welche die Einwirkung gewährter Armenunterstützung auf die Autübung öffentlicher Rechte regeln sollen, wiederholt, und zuletzt noch im letzten Frübjahr, hier besprochen worden sind, ich auch vor einem Jahre Gelegenheit genommen habe, meine Stellung zu der Frage hier in längeren Aug⸗ führungen darzulegen, so glaube ich, mich heute auf kurze Bemeikungen beschränken zu können. Meine Herren, die Bedeutung der Armenunterstützung ist einmal durch unsere sozialpolitische Gesetzgebung verschoben worden, und auf der anderen Seite sind durch die Rechtsprechung des Bunde amtetz für das Heimatwesen dem Begriffe der Armenunterstützung Dar⸗ relchungen an unbemittelte Personen subsumiert worden, die viel⸗ dem Erlaß des Armengesetzes stützungen nicht aufgefaßt sind. auf die unentgeltliche Gewährung auf die Unterbringung mehr. Die verbündeten Regierungen glaubt, diesen Umständen im Sinne der Wünsche des Reichtztagt

Armenunter⸗ Ich will beispielswelse hin—

Krankenhäusern

wurf vorschlagen.

Rechnung tragen zu sollen, sie haben aber die Einwirkung gewährter Armenunterstützungen auf die Ausübung öffentlicher Rechte nicht gänzlich gestrichen. Eg entspricht das ihrer Ueberzeugung dahin, daß diejenigen Menschen, welche tatsächlich und auf die Dauer ihren ge⸗ samten Lebentunterhalt aut öffentlichen Mitteln beziehen, mit Recht durch die bisherige Gesetzgebung von der Autzübung der öffentlichen Rechte ausgeschlossen worden sind.

Zur Struktur deg Gesetzes darf ich mir einige wenige Be⸗ merkungen noch erlauben. Eg wird Ihnen vielleicht aufgefallen sein⸗ daß das Gesetz in gewissem Sinne negativ gefaßt ist, d. h. daß es vorschreibt, waz als Armenunterstützung nicht aufzufassen sei, während man im allgemeinen bei Gesetzen den umgekehrten Weg einschlägt und positive Bestimmungen aufstellt. Wir haben uns Mühe gegeben, eine derartige positive Fassung zu finden, sind dabet aber nicht zum Ziele gekommen, und wir glauben, die Materie am besten in der Weise zu regeln, wie wir es Ihnen in dem vorgelegten Ent⸗ Sle finden darin, daß unter Nr. 1, 2 und 3 bestimmte einzelne Darreichungen als nicht unter den Begriff der Armenunterstützung fallend hingestellt sind, und Nr. 4 enthält in gewissem Sinne eine Generalklausel, um solche Fälle zu treffen, welche etwa in Nr. 1 bis 3 nicht berücksichtigt worden sind. Dag geschieht, indem ausgesprochen wird, daß vereinzelte Unterstützungen, die für eine vorübergehende Notlage gewährt sind, nicht alg Armenunterstützung anjusehen sind. Wir glauben, auf diese Weise Ihnen eine zweck mäßige Regelung vorjuschlagen und bitten Sie, bei deren Prüfung von diesen Gesichtspunkten auszugehen und der Vorlage die Zu⸗ stimmung zu ertellen.

184. Sitzung vom 14. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Nach Annahme des am 14. April 1908 in San Salvador unterzeichneten Handelsyertrag Reiche und dem Freistaat E zweiter Beratung wird die ges entwurf, betreffend die E stützung auf öffentlich Die Rede des Abg. B der gestrigen Nummer d. Bl. mitg

rühne

Abg. Ragb (wirtsch. Vgg):

mittel,

werden.

sich

erliegen, dem Vorredner auf das G der ostelbischen Zustände usw. hier zu tun mit einer Vorlage, Geist atmet; das müssen wir anerkennen. herauszuholen sein wird, können wir ja in ei Die Kritik deg bisherigen geübt worden, worden. ich persönlich damit dem die bisheri anwendbar; Wert. Wahl

und von allen Selten sst die

einverstanden. ge Vorschrift erwachsen ist, die Hestimmung hat auch kaum Erinnerlich wird ja dem Hause noch sein deshalb für ungültig erklärt wurde, Armen unterstützung erhalten hatte; maliges freiwilliges Ausschei sehr schmerzlich gewesen ist. heit schafft oder zu weit

Bezüglich der Erstaitung zu treffen sein, was zu ges gonnen, diese aber noch nicht vollendet stärkere Einwirkung auf die Gesetzgebung der mancherlei in dieser Richtung, so auch‘ i burg, zu reformieren wäre. In ber Kom

geht, chehen hat,

szwischen dem Deutschen l Salvador in erster und trige Debatte über den Gesetz— inwirkung von Armenunter— e Rechte, fortgesetzt.

(Soz.) ist im Auszuge in eteilt worden.

Ich will der Versuchung nicht ebiet der Verteuerung der Lebeng⸗ Wir haben es die einen solsialen, wohlwollenden Ob noch etwas mehr . ner Kommisston prüfen. gesetzlichen Zustandes ist von allen Selten Vorlage bewillkommnet allgemeinere Fassung finden, so wäre Grundgedanke, re heute nicht mehr noch einen praktischen wie seinerzeit meine weil mein Gegenkandidat ich darf annehmen, daß mein da— den auß dem Hause allen Mitgliedern Ob die Nummer 4 nicht dech Ünklar= mag in der Kommission geprüft wird genauere Bestimmung darüber wenn mit der Erstattung be— Erwünscht wäre ja eine Einzelstaaten, wo noch n meinem Vaterland Ham⸗ mission werden wir ja hören,

zu folgen.

wie welt wir auf die Nachfolge der einzelnen Bundesstaaten zu rechnen zaben. h Abg. Dove (fr. Vgg.): Die Zustimmung ju der Vorlage ist ja eine allseitige; wir stimmen einer Kommissionsberatung zu. Wenn der Abg. Brühne diese Kommission aus 13 Mitgliedern zu besetzen be⸗ antragt, so gebt er vielleicht von der Meinung aus, daß es nicht mehr gelingen wird, mehr Reichstagsmitglieder für eine weitere Kommission zusammenzubringen. Wenn wir hier daran gehen, den Einfluß der Aimenunterstützung auf öffentliche Rechte einzuengen, so kann ich einen Unterschied zwischen Reichsrechten, Landes echten und kommunalen Rechten nicht erkennen. Wenn z. B. die Kosten der Unterbringung einez kranken Kindes in dem Berliner Kaiser Friedrich⸗Kinderkrankenhaus, das extra zu dem Zweck. der Isolierung bei Epidemien errichtet ist, nachträglich dom Gericht als Armenunterstützung aufgefaßt und das Wahlrecht des betreffenden Vaters in Frage tell worden ist, so sind dies sehr bedenkliche Konsequenjen. Die andauernden Versuche Berlins, ihnen vorzubeugen, sind immer wieder daran gescheltert, daß ein Ein— treten der Kommunen, in welcher Form es auch erfolgte, als Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erklärt worden ist. Das Reich hat nun doch auch hier die Kompetenz Kompetenz und kann durch einfaches Gesetz die Aenderung der Landesgesetzgebungen ver⸗ fügen; daß davon hier kein Gebrauch gemacht werden soll, erscheint mir als eine Zurückbaltung, zu der kein Grund vorhanden ist. Man hat uns auf, den Weg der Resolution verwiesen; ich habe aber dagegen einige Stepsiz;. wenn ich mich der Bestrebungen auf Aenderung der mecklenburgischen Verfassung u. a. erinnere. Ich bitte, mit aller Energie auf diese Ergänzung zu drängen. Stellt man uns vor die Alternative, daß dann gar nichts zu stande kame, so wäre das sehr bedauerlich, aber die verbündeten Regierungen nähmen dann auch eine große Verantwortung auf sich, und die Bestrebungen auf Erweiterung der Reichtkompetenz würden in Stillstand geraten und die Reichsverdrossenheit noch weiter zunehmen.

Abg. Brands sPole): Auch wir stehen dem Entwurf mit der allergrößten Sympathie gegenüber. Die Vorlage ist allgemein ein Fortschritt genannt worden; auch wir sind mit dieser Eharakteri— sierung einverstanden. Das polnische Volk hat mebr Arme als das deutsche; das liegt nicht nur an seiner Natur, sondern auch daran, daß das polnische Volk innerhalb des deutschen fast rechtlos ist. Es handelt sich in Lieser Vorlage um politische Rechte. Das Recht der politischen Betätigung ist eines der höchsten Güter des Staatsbürgerg. Nach meiner Änsicht dürfte bloß derjenige dieses Recht verlieren, der dazu moralisch unreif oder un— würdig ist. In jahllosen Fällen kann die gegenwärtige Praxis als Härte empfunden werden, wenn unterschiedelos jede Gewährung einer Unterstützung den Verlust des Wahlrechts zur Folge hat. Zahlreich sind die Fälle, wo der Betroffene lieber auf die Unterstützung ver— zichtet, als daß er das Wahlrecht enbüßt. Aber auch die Grenze, die die Vorlage zieht, die Aufrechterhaltung der wirtschaftlicher Selb— ständigkeit und Unabhängigkeit, kann unter den beutigen sozialen Ver⸗ hältnissen nicht mehr aufgerichtet werden. Es lassen sich sehr wohl Fälle denken, wo der Verlust des Wablrechts in keinem Verhätnis zu der wirtschaftlichen Uagselbständigkeit steht; es sollte daher tatsächlich zu dem Voischlage Stellung genommen werden, zwischen ver⸗ schuldeter und unverschuldeter Armenunterstützung ju unterscheiden. Was die einzelnen Punkte der Vorlage beteifft, so ist es selbst— verständlich, daß die Krankenunterstützungen, die an, , zum Zweck der Erziehung oder der Ausbildung für einen Beruf sowie Unterstützungen, die berelts eistattet sind, nicht entrechten dürfen. Ich meine aber auch, daß schon die angefangene Erstattung einer Unter— stützung beweist, daß der Mann den guten Wilen hat, die ganze Unterstützung zurückzuzahlen. Nur der Punkt 4, der eine einzelne Unterstützung in einer Notlage nicht als Armenunterstützung arsieht, könnte zweifelhaft sein, denn es können auch laufende Unterstützungen in Frage kommen, die nicht en trechten dürften. Wenn wir auch die Vorlage symvatbisch begrüßen, so wäre es un doch lieber gewesen, wenn sie anstatt der negativen Form vositiv angeben würde, wodurch das politische Recht verloren geben soll. Uns würde das belgische Gesetz am meisten synpathisch sein. J denfalls ist die Vorlage noch derbesserungsbedürftig, und ich schließe mich deshalb dem Antrage auf Kommissionsberatung an.

Abg. Dr. Höffel (Rp): Wenn ich mich auch im wesenilichen den Ausführungen des Vorredners anschließen kann, so bedaure ich doch, daß er auch bei dieser Gelegenbeit den Gegensatz zwischen dem polnischen und dem deutschen Volke hervorgerufen hat. Es handelt sich bier doch um ganz allgemeine Fragen. Der gegenwärtige Zustand bringt jedenfallz gewisse Härten mit sich; die Fassurg deg 5 3 des Wahlgesetzes für den Reichstag läßt der Interpretation den weitesten Spielraum. Die Vorlage gibt mir be—⸗ sonderg die Hoffnung, daß auch dle Gemeindeordnungen dahin ge— ändert werden können, daß nicht alle Unterstützungen als Armen unterstützung angesehen werden, z. B. nicht die aus privaten Mitteln gewährten Unterstützungen. Im Elsaß haben . B. die Gemeinden Lungenheilstätten und Genesungsheime errichtet; es darf nicht nur deshalb, weil ein Angehöriger dort verpflegt wird, der Familienvater als ein solcher angesehen werden, der eine Armenunterstützung erhalte. Abg. Böhle (Soz) weist darauf hin, daß in Straßburg tat⸗ saͤchlich private Unterstützungen, die durch dle Gemeinde gezahlt werden, als öffentliche Unterstützung angesehen worden sind. In dem Gesetzentwurf müßte eine Trennung zwischen öffentlichen und privaten Mitteln vorgeschrieben werden, die Gemelnden müßten gehalten sein, Mittel, die von privater Seite der Gemeindeverwaltung oder Armen“ berwaltung zur Verfügung gestellt werden, getrennt ju verwalten, sodaß Unterstützungen aus privaten Mitteln nicht mehr das politische Recht entzögen. Es sei zu begrüßen, daß der Abg. Höffel, der sich früher anderg ausgesprochen habe, dilesen Gesinnungswechsel volljo en habe. Die Kommission werde alle diese Anregungen befolgen müssen.

Damit schließt die Debatte.

Abg. Dr. Mayer-Kaufbeuren (Zentr.) bemerkt dem Abg. Dove gegenüher, daß er lein Wort davon gesagt habe, daß das Resch seine Kompetenz durch Vorschriften für die Wahlgesetze der Einzelstaaten erweitern solle. Er nehme diesen Standpunkt nicht ein und erkläre namen seiner Freunde, daß sie einen solchen Eingriff in das Recht

der Enzelstaaten (Vizepräsident Dr. Paasche verhindert die

weiteren Ausführungen, da sie nicht mehr persönlich seien). .Die Vorlage wird an eine Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Es folgt die zweite Lesung der Vorlage, betreffend die Preisfeststellung beim Markthandel mit Schlachtvieh.

5.1 . bestimmt: Die Landeszentralbebörden sind befugt, für Schlachtviehmãrkte zum Zwecke der Feststellung von Preis und y . der Tiere Vorschriften zu erlassen und Elnrich ungen an— zuordnen.

Die hierdurch entstehenden Kosten fallen dem Unternehmer des Marktes jur Last; der 5 65 der G. S. findet Anwendung. Schrift⸗ stücke, deren Ausstellung auf Gcund des Absatz 8 1 angeordnet ist,

sind stempelfrei.

3.2: Die Landeszentralbehzrden sind befugt, für Orte, an denen eine Regelung auf Grund dez F Ü getioffen ist, und für deren Um gebung marktähnlich⸗ Veranstaliungen für Vieh zu untersagen und den Handel mit Vieh außerhalb des Marktplatzes während des Markttages wie an dem voraufgehenden und dem nachfolgenden Tage zu verbieten.

IF3: Wer den auf Grund der 1 und 2 erlassenen Vor— risten zuwiderhandelt, wird mit Gelostrafe bis zu 150 1 und m Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wo Len bestraft.

Von den sozialdemokratischen Abgg. Albrecht und Genossen ist beantragt, in 8 1 als Abf. 2 einzufchalten

Werden Vorschriften über die Feststellung der Preise erlassen, so müssen sie sich auf das Lebend und Schlachtgewicht erstrecken.“ Abg. Fifchbeck (fr. Volksp.): Meine polttischen Freunde stehen

auf dem Standpunkt, ein derartiges Eingreifen in daz Erwerbaleben nicht notwendig isi⸗ Etwalgen Unreelliidten auf dem Gebiete des

Handels mit Vieh kann auf andere Weise entgegengetreten werden. Für die Feststellung des Wertes des Viehs gibt viel mehr die Qualität als das Gewicht den Ausschlag. Wir können deshalb nicht zugeben, daß ein Bedürfnis für ein solches Gesetz vorhanden ist, dagegen würden dadurch sehr erhebliche Erschwerun gen herbeigeführt werden. Ja weiten Kreisen der Bevölkerung besteht die Besorgnis, daß dieses ganze Gesetz im wesentlichen darauf hinauslaufen würde. den Handel lahmzulegen. Wollen die Herren daß vermeiden, so müßte im Gesetz klipp und klar ausgesprochen werden, daß solche Absichten mit diesem Gesetz nicht verbunden sind. Es müßte deshalb in das Gesetz eine Bestimmung aufgenommen werden, wie wir sie beantragen, etwa des Inhalts: „Vorschriften, durch welche die Feststellung von Preisen nach Schlachtvieh ve boten wird, dürfen nicht erlassen werden. Dle Herren be⸗ haupten immer, daß sie Mittelstandspolitik treiben. Die Schlächter Deutsch⸗ landg gehören doch auch, und zwar in erster Reihe zum Mittelstand, die Herren dürfen also nicht ein Gesetz erlassen, durch das eventuel das Schlächtergewerbe geschädigt werden kann. Eg würde zur Beruhigung weiter Kreise beitragen, wenn unser Antrag angenommen würde, der auch dem sozialdemokratischen Antrag vorzuzteben ist.

Abg. Scheidem ann (Soz.): Mein Antrag, diesen Gesetzentwurf an die Seuchenkommission zu verweisen, ist in erster Lesung leider abgelehnt worden. Das bedauern wir, denn es bat sich immer deutlicher herausgestelltn, daß in dem Gesetz mehr steckt, als bisher heraug⸗ zulesen war. Es soll sich angeblt nur darum handeln, eine bessere Statistik, Notierungen zu erhalten, die durchsichtig sind für jeden, damit er sich ein genaues Bild von der Marktlage machen kann. Ich gestehe ohne weiteres zu, daß der Staatssekretär, als er dies als das Ziel des Entwurfs bezeichnete, in gutem Glauben gesprochen hat. Man kann nicht von einem Mann, der an der Spitze eines so umfang—⸗ reichen Ressorta steht, verlangen, daß er auf allen Gebieten seines Ressorts eine Autorität ersten Ranges ist. Anders liegen die Dinge aber, wenn ausgesprochene Agrarier erklären, daß sie durch dieses Gesetz eine durchsichtigere Preisnotierung erzielen wollen, und in dem— selben Atem vom Fs leischnotrummel sprechen. Diesen Leuten kann man den guten Glauben nicht zubllligen. Bei der ersten Lesung des Entwurfs am 9. November habe sch ausdrücklich festgestellrt, daß seine Tendenz darauf hinausläuft, eine Irre⸗ führung der Bevölkerung herbeizuführen. Ich habe damals auch erwähnt, daß weite Schichten der Bevölkerung nicht das richtige Verständnig haben für den Unterschied jwischen Lebend⸗ und Schlachtgewicht. Darüber wurde gelacht, und alle möglichen Zwischen⸗ rufe wurden gemacht. Ich habe in der Zwischenzeit Proben an— gestellt in den Kreisen des Mittelstandes. Unter 10 Leuten war einer, der annäbernd einen Unterschied zwischen diesen verschiedenen Preignotierungen kannte. Zum Beweise dafür könnte ich in drastischer Weise wieder die beiden Kobeltschen Musterochsen vorführen. Meiner festen Ueberzeugung nach beabsichtigt eine ganze Anzahl von ograrischen Interessenten gar nichts weiter, als ein neues Agitationsmittel zu haben, um in Fleischnotzeiten die Schuld auf die Schlächter abwaälzen zu können. In den Kreisen einsichtiger Landwirte ist oft zugegeben worden, daß die Notierung nach Lebendgewicht absolut unzuverlãässig ist. Von lanzwirtschaftlicher Seite verursachte Versuchsschlachtungen in der militärischen Konservenfabrik Haselhorst, die für die Agrarier gewiß doch ganz unverdächtig sind, ist dies ebenso wie in der land- wirtschaftlichen Versuchsstation bei Göttingen zweifelsfrei festgestellt. Wollen Sie eine bessere und durchsichtigere Statisti haben, so sind wir einverstanden unter der Bedingung, daß Sie unseren Antrag an⸗ nehmen. Niemand, dem eg allein auf eine solche vollkommenere Stätistik ankommt, kann mit gutem Gewissen gegen unseren Antrag stimmen. Der Antrag Fischbeck Kobelt wäre überflüssig, felbst wenn die Erklärungen des Staatssekretärs nicht gefallen wären. Aus dem Wortlaut des Gesetzes heraus kann man nicht folgern, daß etwa durch die Regierung die Schlachtgewichte notterung verboten werden könnte. Die . Deutsche Fleischerjestung‘. as Publikationsorgan der Fleischereiberufsgenossenschart, eine für Sie (nach rechts) gewiß auch sehr unverdächtige Quelle, schreibt in einem Ärtikel Die So z al⸗ demekraten als Schützer des Handwerke: „Es sst eine merkwürdige Konstellation, daß im Deutschen Reichstag es ausgerechnet die Sozial⸗ demokraten sein müssen, welche das deutsche Handwerk schützen. Die Sozialdemokraten haben durch Stellung des Antrags dem Hand⸗ werk einen Dienst erwiesen, oder wollen es doch wenigstens tun. Man muß zugeben, daß sie es recht geschickt angefangen haben! was ja bel uns Sozialdemokraten selbstverständlich ist. Sie werden bieraus er— sehen, daß vernünftigerweise gegen unseren Antrag nichts eingewendet werden kann. Zum Schluß beißt eg in dem Artikef, wenn ez den Agrariern und Nationalliberalen mit ihrer Giklärung Senft sei, müßten sie dem Antrage der Sozialdemokraten zustimmen, und dann würde dem Gesetz ein Giftzahn ausgebrochen. Ich bitte Sie, unseren Antrag anzunehmen.

Es geht ein Antrag Graf Schwerin-Löwitz und Dr. Roesicke (d., kons.) ein, wonach in § 1 zwischen Absatz 2 und 3 eingefügt werden soll:

Vorschriften, durch welche die Feststellung von Preisen nach Schlachtgewicht verboten wird, dürfen, fofern diefe Fe st⸗ stellung auf tatsächlichen Unterlagen und nicht Lediglich auf Schätzungen beruht, auf Grund dieses Gesetzes nicht erlassen werden.“

Abg. Dr. Roesicke (d. kons.): Wir haben keineswegs die Absicht, uns mit diesem Gesetz nur ein künstliches Agitationsmittel für spätere Fleischnotzeiten zu schaffen. Wir wollen durch das Gesetz lediglich die Reellität und Solidität fördern. Wenn wir trotzdem nicht dem Antrag Albrecht zustimmen, so geschi ht es, weil wir das Gute, das wir wollen, nicht durch eine rein bureaukratische Bestimmung, die über das Ziel hinausschießt, zerstören lassen wollen. Der Antrag verlangt, daß auf den Märkien, wo seit langer Zeit zur Zafiieden? heit aller Interessenten der Handel nach Lebendgewicht statffindet, auch das Schlachtgewicht angegeben werden muß, und umgekehrt. Das wäre nur eine Erschwerung. Das Gesetz gibt ja nur der Regierung eine Vollmacht, Bestimmungen einzuführen, die eine durchsichtige Statistik über den Viehhandel ermöglichen. Eine zuverlässige Statistik wollen wir baben, um die AUngriffe, die gegen uns in Zeiten des Fleischnotrummels gerichtet werden, sorgfältig prüfen und widerlegen ju können, oder uns zu überzeugen, wo etwa nicht richtig ist. Die Herren auf der Linken stehen auf dem ein. seitigen Standpunkt, daß wir uns nur die Taschen füllen wollten. Niemals bat die Landwirtschaft auf diesem Standpunkt gestanden. Es gibt keinen Beruf, der so sehr für die allgemeine Woblfahrt hergibt wie die Landwirtschaft. Das beweisen auch die ietzigen Steuervorlagen. Die Landwirte wollen dafür Opfer bringen, jeder andere schreit aber: Nur ich will nicht bezahlen! Wir wollen Klarheit schaffen, aber der Antrag Albrecht bringt ohne Not einen Zwang mit sich. Dem Antrag Fischbeck Fzunten wir zu⸗ stimmen, wenn wir ihn auch nicht für notwendig halten, aber wir haben gegen die Fassung Bedenken, weil sie unter Umständen etwas sagt, was weder wir noch die Antragsteller wollen. Die Antrag steller wollen doch nicht etwa zwecklose verderbliche Ginrichtungen erbalten. Wir sind mit dem Antrag einberstanden, wenn eine Kautele hincinkommt, die es unmöglich macht, daß der Antrag zum Nachteil ausschlägt; wir wollen deghalb in dem Antrage ein. fügen, daß der Handel nach Schlachtgewicht nur dann nicht ver⸗ boten werden darf, wenn die Feststellung der Preise auf tatsäch⸗ lichen Unterlagen beruht und nicht lediglich auf Schätzung. In einer Protestpersammlung der Fleischer ist das Gesetz so auf⸗ gefaßt worden, alg ob es eine Spitze gegen die Fleischer habe. Wir meinen aber, daß es in Interesse Jedes Berufes ist, daß der ganze Handel durchsschtig und die Staitstik zuverlässig gemacht wird. Der ganze Schweigehandel findet heute fast nd hien nach Lebend gewicht statt, und neuerdings ist auf Märkten, wo man sonst nach Schlachtgewicht handelte, ganz freiwillig ohne in oder pollzel⸗ lichen Zwang der Handel nach Lebendgewicht elngcführt worden. Gg ist kein Gesetz gegen die Fleischer, fondern für sie. Die Regierung hat nun die Möglichkeit, die unzuverlässigen Notterungen zuverlässig zu machen. Wenn durch dieses Gesetz die Wiegegebühren auf dem Berliner Viehhof unmöglich werden, so würde das für

den Startsäck! nur einen minimalen Betrag ausmachen, denn der Berliner Viehhof hat ganz erhebliche Einnahmen, und' die Ver— zinsung des noch nicht getilgten Anlagekapitals betrug in den Jahren 1904 bis 1906 21 bis 23 5

Abg. Wach borst de Wente (nl): Die Befürchtung, daß der Handel durch diese Bestimmungen des Gesetzentwurfs erschwert werden könnte, ist unbegründet. Äuch der Einwand des Abg. Scheide⸗ mann, daß den Freunden dieses Gesetzes nur daran gelegen sei, damit ein Agitationsmittel gegen die Schlächter in die Hand zu belommen, trifft für meine Fraktion wenigstens nicht zu. Qualitäts- unterschiede wird man auch künftighin bei Lebendgewicht ebenfo gut machen können, wie bei Schlachtgewicht. Der Antcag' der Soz sal⸗ demokraten würde aber die Durchführung diests Gesetzes wesentlich lomplizieren. Wenn man dle Befürchtung ausgesprochen hat, daß die Durchführung dieses Gefetzes außerordentlich schwierig sein würde, so würde, wenn die Schlachtviehpreisnotierung obligatorisch gemacht werden sollte, diese Schwierigkeit noch erheblich ver— mehrt werden. Nur deshalb sind wir gegen den Antrag Schelde— mann, prinzipiell baben wir gegen ihn nichts einzuwenden. Was den Berliner Schlachtviehhof betrifft, so bin auch ich der Meinung, daß ihm durch dieses Gesetz nur sehr geringe Kosten er⸗ wachsen würden. Worauf es uns ankommt, ist, daß die kleinen Bauern und Schlächtermeister die wirklichen Vlehpreise erfahren.

Abg. Gersten ber ger (Zentr.): Ez handelt sich hier doch nicht um eine große prinmipielle Frage. Wir verlangen das, was der Gesetz.⸗ entwurf vorschreibt, durchaus nicht für alle Staaten und Märkte. Es soll einzig und allein den einzelnen Landetzregierungen die Be— fugnis erteilt werden, für irgend einen Markt das durchzuführen, was für ihn von Nutzen ist. Der Entwurf hat also keines“ wegg eine grundstürjende Bedeutung. Auch wenn nach Lebend⸗ gewicht notiert wird, werden auch känftighin Metzger, Handler und Käufer die Schlachtausbeute nach eigenem Ermessen abschätzen. Das wird durch keinerlei Preisnotierung aus der Welt geschafft. Die Schwierigkeit der Schätzung besteht ebenso bei der Schätzung nach Schlachtgewicht wie nach Lebendgewicht. Der Abg. Scheidemann hat unrecht, wenn er sagt, wir wollten diese Preisnotierung nach Lebendgewicht, um dadurch ein Agitationsmittel gegen die Metzger ju, haben. Ich gebe vollkommen ju, daß die Notierung nach Lebendgewicht nicht dazu angetan ist, dem Publikum einen Begriff beizubringen von dem wirklichen Preise des Fleisches. Es wäre unverantwortlich und eine direkte Täuschung des Publikums, wenn später, nachdem nach Lebendgewicht notiert wird, wenn der Metz ger 65 3 für das Pfund Fleisch nimmt und er 35 S Lebendgewicht bejahlt hat, gesagt würde, er hätte 30 3 aufgeschlagen. Für den sojtaldemokratischen Antrag können wir uns nicht augsprechen. Der Abg. Scheidemann hat zwar gemeint, der Antrag sei sehr gut und das Vernünftigste am ganzen Gesetz, der Antrag ist aber unklar; er erweckt den Anschein, als ob er sich nur auf die Art der Ausführung dieser Vorschriften beziehen soll. Wir könnten ihm zustimmen, wenn er saggen wollte, daß Vorschriften nicht nach Schätzung, sondern nach den wirklichen tatsaͤchlichen Verhältnissen erlassen werden sollen, und zwar auch hinsichtlich des Schlachtgewichts. Dem Antrag Fischbeck stimmen wir mit dem Zusatzantrag des Grafen Schwerin -Löwitz zu. Wir müssen wirkliche Feststellungen baben; die jetzigen Preisnotierungen beruhen tatsächlich nur auf Schätzungen, und diese bleten etwas Zuverlaͤssiges nicht.

Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Ich habe bereits in der ersten Lesung erklärt, daß es bei dem Gesetzentwurf nur darauf ankommt, eine durchsichtigere Feststellung der Schlachtviehpreise herbeizuführen, daß er aber in keiner Weise den Zweck verfolgt, in die Handelsformen auf den Schlacht⸗ viehmärkten irgendwie einzugreifen. Unter diesem Gesichtgspunkt er⸗ scheinen mir alle drel gestellten Anträge eigentlich als entbehrlich.

Der Antrag der Herren Sozialdemokraten ist, abgesehen von seiner Entbehrlichkeit, insofern, glaube ich, über das Ziel hinaug⸗ schießend, als er auch für solche Märkte und für solche Tiergattungen, wo schon gegenwärtig der Handel lediglich nach Lebendgewicht vor⸗ genommen wird, eventuell die Notwendigkeit schafft, daneben noch Notierungen nach Schlachtgewicht vorzunehmen, auch gegen den Willen des Marktinbabers. Und wir haben den Handel bei Schweinen auf den meisten Märkten nach Lebendgewicht, auch der Handel von Rindern doll- zieht sich auf vielen Märkten lediglich nach Lebendgewicht. Wenn Sie da nun nach dem sozialdemokratischen Antrage vorgehen, dann würden Sie in die Handelsfreiheit dieser Orte unmittelbar eingreifen (sehr richtig! rechts), und dessen wollen wir ung mit unserem Gesetz ja enthalten.

Ich möchte auch glauben, daß sowohl der Antrag des Herin Fischbeck als auch die Anträge der Herren Graf Schwerin. Lzwitz und Roesicke an sich entbehrt werden können. Wollen Sie sie annehmen, so schadet es gewiß dem Gesetze nicht.

Der Antrag des Heirn Grafen Schwerin Löwitz ist mir im ersten Moment nicht ganz klar gewesen bezüglich der Stelle, wo es heißt: sofern diese Feststellungen auf tatsächlichen Unterlagen beruhen. Eine gewisse Form der Schätzung wird bei allen Taraabjügen immer erforderlich sein. Ich weiß nicht, ob nach der Richtung hin Zweifel entstehnn können. Wenn Sie einen dieser beiden Anträge annehmen wollen ich wiederhole, ein- greifen tut das in die Absichten, mit denen wir daz Gesetz Ihnen vorgelegt haben, in keiner Weise. Wir wollen in keiner anderen Weise etwas Neues schaffen, als daß wir eine durchsichtigere Fest= stellung auf den Schlachtviehmärkten bezüglich der Preise herbei⸗ führen, und das werden wir sowohl mit dem Antrag Schwerin⸗ Löwitz als mit dem Antrag Fischbeck können. Ein mehreres wollen wir nicht.

Abg. Kobelt (b. t. Fr.): Die Annahme dieses Gesetzentwurft würde eine ganze Reihe empfi dlicher Schädigungen zur Folge baben und auf der anderen Seite nicht den geringsten Nutzen stiften. Die Regierung selbst ist nicht davon überzeugt, daß die Annahme dieses Entwurfs. ju u derlässigen Preisnotierungen führen wird, denn es beißt in den Motiven: Uebermäßigen Spannungen zwischen höchsten und niedrigsten Preisen wird sich durch die Aufstellung von Schlachtwertklassen und durch Berechnung der Durchschnittgpreise abbelfen lassen.“ So geordnet werden die Lebendgewichtpreise voraugsichtlich von der Marktlage, insbesondere von der Tendenibewegung der Preise als solcher, die dem Sachverständigen wichtiger ist als die einzelnen Peeltiahlen, ein mindesteng ebenso klares Bild geben wie die etzt üblich Notierung nach Schlachtgewicht. Um ein ebenso klares Bild zu schaffen, wie wir es beute schon haben, braucht man wabrlich nicht den ganzen Apparat einer Gesetzgebung erst in Bewegung zu setzen. Uebrigens hat sich die Voraus icht der Re⸗ gierung schon sehr oft als unzutreffend bewiesen, . X. bei der Fahr⸗ kartensteuer und bei der Aufhebung des billigen Ortgvortos. Bei dieser ganzen Frage kommen vier Interessentengruppen in Betracht: IH. die Landwirtschaft es wird Ihnen (rechte) angenehm sein, daß ich Sie an erster Stelle nenne . der Viehhandel, 3 das Fleischergewerbe, 4) dag konsumierer de Publikum. Dieseg Gesetz stellt einzig und allein die Erfüllung eines Wunsches der Land- wirtschaft dar. Der gesamte Handel ist gegen den Entwurf., dag beweisen die Beschlüsse der Viebbändlerver bünde und zahlreiche Gin gaben von Handelskammern. Kein anderer Erwerbezweig wird einer so beschämenden Kontrolle unterworfen. Die Kon sumenten werden eine weitere Verteuerung eines wichtigen Nabrungsmittelg zu beklagen haben.