1909 / 16 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Per sonalver änderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche usãp. Berlin, 12. Januar. Otten Oberlt. im 2. Litihau. Feldart. Regt. Nr. 37, in das Feldart. Regt. von Clausewitz (1. Oberschles) Nr. 21 versetzt,.

Neues Palais, 14. Januar. Haack, Gen. Lt. und Inspekteur der 3. Plon. Insp', in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension zur Digp. gestellt. Frhr. v. Welezeck, Lt. im Gardekür. Regt, kommandiert zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt, behufs Uebertritts in den diplomatischen Dienst ju den Ref. Offizieren bes Regts. übergeführt. Kalbe, Lt. im 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, auf sein Gesuch ju den Offizieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots übergeführt.

Nachweisung der beim Sanitätskorps eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des Generalstabs arztes der Armee. Mit Wahrnehmung offener Assistenzarztstellen sind beauftragt worden:

am 7. Dezember. Pesch, Unterarjzt beim Kür. Regt. Graf Geßler (Rhein) Nr. 8,

am 30. Dezember. Abromeit, Unterarzt beim Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm J. (2. Ostpreuß) Nr. 3,

am 31. Dezember. Dr. Becker, Unterarzt beim Feldart. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern (Magdeburg.) Nr. 4.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministerium g. 29. De⸗ zem ber. Schimmelmann, geprüfter Intend. Sekretariatg⸗ anwärter, als Miltärintend. Diätär bei der Intend. des XVI. Armee- korps angestellt.

31. Dejem ber. Die Garn. Verwalt. Direktoren auf Probe Schnelle in Allenstein, Westerwald in Metz (Garn. Verwalt. III), Iven auf dem Truppenübungsplatz Alten⸗Grabow, zu Garn. Verwalt. Direktoren ernannt.

4. Fanuar. Ginzel, Richter, Intend. Diätare von den Intend. der Verkehrstruppen biw. des III. Armeekorps, zu Militär— intend. Sekretären ernannt. Die Kaserneninspektoren auf Probe Tegt meier in Oldenburg, Döring in Metz (Garn. Verwalt. II, Sohn in Cöln, zu Kaserneninspektoren ernannt.

6. Januar. Lintow, Oberintend. Sekretär von der Intend. der militärischen Institute, zum Geheimen expedierenden St kretär und Kalkulator im Kriegsministerium ernannt.

7. Januar. Hillmann, Lt. der Res., bisher Lt. im 2. Nassau. Feldart. Regt. Nr. 63 Frankfurt, Schneider, Lt. der Res., bisher Lt. im 7. Bad Inf. Regt. Nr. 142, und Jungheim, Lt. der Res., bieher Lt. im Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß) Nr. 44, als etatsmäßige Militärintend. Assessoren mit einem Dienstalter vom 17. Dejember 1908 bei den Intend. des Gardekorps biw. des IX. und VIII. Armeekorps angestellt.

8. Januar. Hoffmann, Oberzablmstr. vom J. Bat. Gren. Regtg. König Friedrich Wilhelm II. (I. Schles.) Nr. 10, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. Dr. Achert (III Berlin), H rudit sch (Ratibor), Strulik (Altenburg), Gold berg (Posen), Ronde (Straßburg), Effmann (Siegen), Unter— apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Oberapothekern befördert.

Grüllich (Lauban), Funcke (Wiesbaden), Oberapotheker des Be— urlaubtenstandes, der Abschied bewilligt.

Koloniales. Die Eingeborenenpolitik Frankreichs.

Im Oberlichtsaale der Philharmonie hatte sich gestern abend ein zablreiches Publikum eingefunden, um einen Vortrag des französischen Kolonialpolitikers Joseph Chailley über „Frankreich und seine Eingehorenenpolitiks anzuhören. Der Pröäsident der Deutschen Kolonialgesellschaft, Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, hatte die Ginladungen bierzu ergehen lassen. Anwesend waren unter anderen der Staatstsekretär des Reichskolonialamtz Dernburg, der Staatesekretär des Reichtpostamts Kraetke, der preußische Gesandte in Hamburg Graf von Götzen, in Vertretung des beurlaubten französischen Botschafters der Botschafts⸗— rat Baron de Berckheim, der Botschaftssckretär Hermits, der Konsul Boeuf vs und eine große Anzahl der führenden deutschen Kolonialpolitiker In Vertretung des Herzogs Johann Albrecht er— öffnete der geschäftsführende Vizepräsident der Deutschen Kolonial⸗ gesellschaft, Kaiserlicher Botschafter a. D. Dre. von Hollehen, die Versammlung mit folgender Ansprache: Es war am 15. März 1907, als an dieser Stelle unser verehrter Herr Präsident, Seine Hoheit Heriog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Herrn Lucten Hubert be— grüßte und darauf hinwiegz, daß nach den Erfahrungen über die jusammenschließende und einigende Kraft deg kolonialen Gedankens der bei uns lelder sonst so weit augeinander⸗ trebenden Parteien wir wohl der Hoffnung sein dürften, daß eine Verständigung und ein Zusammenarbeiten auf dem kolontalen Gebiet auch jwischen unserem und dem französischen Volke die Brücke zu einem gegenseitigen Verständnis schlagen würde. Diese Worte Seiner Hobeit sind auf fruchtbaren Boden gefallen. Auf eine Einladung des Präsidenten Ligue Coloniale Frangaise, des früheren fran zösischen Staatssekretärg der Kolonien und Kriegs. ministers Hecrn Etienne, hat Herr Graf von Götzen als Vertreter der Deutschen Kolonialgesellsch

der

haft vor der Ligue Colsoniale Frangaise in Paris einen Vortrag gehalten und ist von der französischen Körper⸗ schaft, der die ersten Namen s kolonialen Frankreich angehören, außerordentlich freundlich aufgenommen und gefeiert worden. Der unserem Vertreter auch von der zahlreichen Zubörerschaft zuteil gewordene Empfang hat hier auf das sympathischste berührt, und so ist es uns eine ganz besondere Freude, wenn wir heute in der gleichen Gedankenfolge wieder einen französischen Redner in der Person det Deputierten Herrn Joseph Chailley hier begrüßen dürfen. Herr Chailley, der als Generaldirektor der Union Coloniale Frangaisè in Paris in den lolonialen Kreisen einen großen Einfluß besitzt, ist uns kein Neuling in Deutschland. Wir kennen ihn durch seine zahlreichen interessanten Ausführungen zur Kolonial politik und Kolonialwirtsckaft, seine vortrefflich geleitete Zeitschrift „La Quinzuine Coloniale“; wir kennen ihn namentlich aber auch in iner Etgenschaft als Mitbe des Institut Colonial Internat nal, dem 3 hlreiche Mitglieder auch i serer Ge⸗ sellschaft angebören, und desser de und segengsreiche Tätigkeit der Entwicklung aller Kolonien besitzenden Länder zum größten Nutzen gereicht. Wenn ung Herr Lacien Hubert von der außerordentlichen Entwicklung des französischen Westafrika ein Bild entwarf, dat uns mit Bewunderung für das zielbewußte Vorgehen Frankrelchg zur Erschließung gerade dieses Teils seiner Kolonien erfüllt!, so werden wir heute von Herrn Chbailley kie Schilderung über eine Frage empfangen, die unsere Gesellschaft in den beiden litzten Tagungen P in Bremen und Berlin beschäftigte, und die wohl beutöz im Mittel pnnkt des Interesses aller mit Kolonialpolitik sich befassenden Staaten steht, nämlich über die Eingeborenenpolitik und die Wege, die Frank- reich in dieser Beziehung eingeschlagen hat. Wir sind Herrn Chailley daher ganz esonders dankbar, daß er gerade uns aus dem reichen Schatze seiner Erfahrungen und Studien über diese Frage einen Vor— trag balten will, aus dem wir zweifelloß auch für die von unt in dieser Richtung zu befolgende Politik großen Nutzen ziehen werden.“ Hierauf führte Herr Chatller etwa folgendes aus: Die Worte „Eingeborenenpolitil? oder die den Eingehorenen gegenüber zu be— folg nde Politik! können auf verschiedene Wesse verstanden werden. Ich habe sie in folgendem Sinne aufgefaßt: Frankreich hat im Hin⸗ blick auf sein⸗ Eingeborenen zwei Arten der Politik verfolgt: Di— enst«, die beinahe ein Jahrhundert gedauert bat, kann man die Polit! der Assimilation der Aungleichung nennen, die andere die Politik der Assoziation, der Vergesellschaftung. Dle Assimilationspolisik erachtet! alle Menschen gleich, alle Menschen gleich fähig für alle Aufgaben, für j de Arbeit. Folgegemäß nimm! das herrschende Volk vas abhängige Volk in sich auf, behandelt etz als Bruder, in der Hoffnung, daß es von!

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ihm gleichmäßig willkommen geheißen und behandelt werde. Das Herrscheivolk unterrichtet, e fd der Ueberzeugung, daß die Er⸗ liehung in kurzer Zeit das zu beherrschende Volk umgestalten wird. Es bietet seine Gesetze, seine Ginrichtungen, seine Nationalität, seine bürgerlichen und polltischen Rechte dar, in der Hoff nung, daß sie ihm in Fleisch und Blut übergehen. Viese Lehre war noch bis 1889 die herrschende in Frankreich. Die Assoniationepolitik beruht auf, dem Gedanken, daß die Eingeborenen dem Europäer gegenüber minder—⸗ wertig oder doch jum wenigsten verschieden sind; daß sie aus ibrer Vergangenheit Gedanken, Gebräuche, Einrichtungen, eine Religion haben, an denen sie festhalten; daß, selbst wenn die Erjiehung ju Hilfe kommt, ihr Gehirn nicht fähig ist, unsere Auffassung schnell zu verstehen und in ssch aufzunehmen; aber daß es die Pflicht des starken Volkes ist, daz schwache zu leiten, ihm zu helfen, seine eigene Zivilisation durchzuführen big zu dem Tage, da es durch sie der unsrigen nahe genug gekommen, um sich aus ihr anzueignen, was ihr gut scheint, und während sie dieses Resultat von der Erziehung und der Zeit erwartet, respektiert sie die Gedanken, die Gebräuche. die Religion und die Zivilisation des schwächeren Volkes. Dieser Vortrag war ursprünglich beabsichtigt und aufgefaßt von einem Franzosen für Franzofen. f Franzosen, weil er

Er paßte für die I) Bezug nahm auf ihre kolonlale Vergangenheit und ihnen zeigte, daß sie von einem Irrtum zu der Wahrhelt sich durchgerungen hatten, 2) sich gut an einige Rassen anpaßte, die Frankreich untertan, Rassen, die in einem gewissen Grade einen höheren Standpunkt schon erreicht haben, wie die Araber, Anamiten, Malgaschen, die einer Fort entwicklung zugängig sind. In Berlin angekommen, erfahre ich, daß diese Probleme, vom wissenschafllichen Standpunkt gewiß hochinteressant, doch nicht diejenigen sind, die augenblicklich die öffentliche Meinung in Deutschland lebhaft bewegen. Als man mir die Aufgabe stellte, die Eingeborenenpolitik zu behandeln, dachte man an andere Probleme: 1) Kann man in tropischen Ländern eine europäische Rasse begründen und festsetzen? 2) Kann diese Rasse dahin gelangen, zwischen sich und

den Eingeborenen Bejtehungen anzuknüpfen, die ihr deren Unter— stützung sichern, und dabet dem Europäer die Führung erhalten? Vat sind unvorhergesehene Fragen, aber ich will versuchen, sie ju beantworten. 1) Was den ersten Punkt anbelangt, so hat gerade Frankreich eine in der Geschichte einzig dastehende Erfahrung aufjuweisen. Die Engländer baben es nie versucht. Während des dreihundertjährigen Bestehens ihrer kolonialen Tätigkeit haben sie nur zwei Dinge verfolgt: Handel treiben war das Werk einer ersten Periode, und dann, namentlich in Ostindien, die Beherrschung und oberste Verwaltung der eingeborenen Rasse. Niemals haben sie in tropischen Ländern mit einer einbeimischen Bevsl-⸗ kerung in irgend einer Weise zur Einwanderung ermutigt, noch haben sie eine englische Auswanderung nach diesen Gebieten erlaubt. Die Holländer haben in Java Kolonisten ihrer Rasse angesiedelt; aber sie haben sich bauptsächlich damit beschäftigt, während der letzten 0 Jahre den Eingeborenen zu heben und zu begünstigen, der in seiner Zahl über alle Maßen gewachsen ist: zur Zeit 38 Mil— lionen gegen 60 009 Holländer. Frankreich hat seit Richelieu bis zur Revolulion versucht, Inseln mit seinen Angebörigen zu bevölkern, indem es gleichzeitig die Negereinfuhr begünstigte. Die Franzosen brachten den Unternehmungsgeist, das Geld mit, die Reger lieferten die Arbeitskraft. In einem Jahrhundert (1640, haupt- sächlich 1664 bis 1763) hat es 60, bitz 70 000 Franzosen auf den Inseln festgesetzt, Plantagen angelegt und einen ungeheuren Handel entwickelt. Man spricht Ende des 18. Jahrhunderts für St. Domingo allein von 700 Millionen Francs. Alles Las hat unter der Revolution gelitten, heute bleibt davon nur noch wenig übrig. Gründe: Daz Klima es waren jwar Inseln mit Seebrise hat die Charaktere verweichlicht, trotzdem die Auswanderer des 17. Jahr— hunderts ein kräftiger Menschenschlag waren; die Sklaverei verführt sie zur Trägbeit; schließlich wuchsen die Sklaven über die ihnen zugedachte Rolle einfacher Arbeitsmenschen hinaus und wurden Intendanten, Vertrauengleute, Handwerker usw. Alle Weißen, bis zu den einfachsten und unbedeutendsten herab, versuchten, Landeigen— tümer zu werden und nicht in den Handwerkerstand aufzugeben. Ferner bat Frarkreich seine Situation durch eine mißverstandene Auf fassung der zu befolgenden Eingeborenenpolitik verloren. Werden die Deutschen es besser machen können, werden sie eine größere Anzabl ihrer Mitbürger in den tropischen Ländern festiusetzen vermögen und damit eine europätsche Rasse dort begründen können? Selbst mit einem Höbenklima glaube ich nicht daran, und hier die Ur— sachen: 1) Selbst die weniger Reichen unter ihnen werden keine untergeordnete Stellung einnehmen wollen, und werden dahin zielen, Landeigentümer zu werden und ihnen gehörige Land anderen bebauen zu lassen. Gelingt ibnen nicht, so wird die Auswanderung aufhören. 2) T Europa ist durch den schnellen Dampferderkehr ung ; es gibt keinen Europäer, der nicht bon neuem voi würde. 3) Die Wissenschaft läßt keine Gewißheit der Dar Unternehmungen mehr ju; die synthetische Herstellung Chinin, der Impfstoffes; Nobel versuchte die Herstellung des künstlichen Kautschuks; die Rübe hat das Zuckerrohr verdrängt usw. 4) Eg ist nicht gewiß, daß unter den Tropen der Europäer rach mehreren Generationen s Fortpflanzungafähigkeit sich erhält. Das Beispiel Javas ist zweife 2. Fragestellung: Selbst wenn man die deutsche Rasse ur Tropen festsetzen sollte, werden die Schwarjen richt sebr lange unter ihrer Herrschaft bleiben. Für die Chinesen,. Anamlten, die Hindu, die Araber wird das vielleicht 50 oder 100 Jahre dauern. Selbst für die Schwarzen ist es wahrscheinlich. Man muß nicht wenn man sie sich selbst überlassen sieht; man sollte sie beobachten dem Europäer gegenüber, z. B. den Südst Vereinigten Staalen Nordamerikas. mit der Zeit. Anderseits werden sie duch organisiert, die Frucht des Panislamismus, der übera ist agitiert, in Asien, in Afcika wie in Euroya Der Japanß hat die Weltanschauung umgestaltet, alle Völker wollen sich belehren und lernen. Wir Franmosen sehen es bei den Schwarzen im Senegal, die Engländer bei den ihrigen an der Goldküste. Alle unabhängigen

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diese Gründe jeigen die Wahrschrinlichkeit, daß die Völker selbst die Schwarzen, sich nicht mit der untergeordneten Rolle des Arbeiters zufrieden geben werden. Ich glaube daher nickt: 1) daß man in den Tropen die kleine europäische Kolonisation durchführen und den weißen Mann dort festsetzen kann, noch glaube ich ?) daß die Schwarzen sich auf alle Zeiten der Leitung der Weißen unterordnen werden. Aber ich sage dies bescheiden leine Ueber⸗ zeugung, weil hier wie überall eine große Zahl von Möglichkeiten bleibt und überdies niemand ein Prophet ist, selbst außerhalb seines Vaterlandes.

Exzellenz Dr. von Holleben ergriff darauf noch einmal zu folzenden kurzen Ausführungen das Wort: „Herr Cbailley! Sse haben eg verstanden, durch Ihren in so glänzender Weise gehaltenen Vortrag einen tiefen Eindruck auf die Versammlung zu machen, und der reiche Belfall! der Ihnen zateil geworden, die Spannung, mit der man Ihren Worten folgte, haben Ihnen gezeigt daß es Ihnen gelungen ist, die Hörer mit sich fortzureißen“ Wenn Sie an einer Stelle Ihrer Rete darauf kamen, einen Gegensatz zu konstruieren zwischen dem logischen Denken Ihrer Landsleute und dem unlogischen der Deutschen, so mögen sie recht haben. Wir empfinden dies aber altz ein Lob. Eg ist der B wel g der kolonialen Jugend, die in uns lebt. Skeptisch gegen jeden Rat, will sie auf eigenem Wege vorwärtsstreben. Kolonifation im welteren und modernsten Sinne des Wortes bedeutet eigentlich: Annäherung der Völker zur gegenseitigen Hilfe, zur gemeln— samen Arbelt und zum gemeinsamen Vorteil. Sie und wir suchen sie heute draußen weit über dem Meere in unbekannten Ge— bieten bei der schwarzen Rasse im fernen Afrika. Und doch lassen Sie mich es Ihnen, auch auf die Gefabr hin, Ihnen unlogisch zu er— scheinen, autsprechen hoffen wir, daß auch in diesem Sinne Ihr ausgezeichneter Vortrag dazu beltragen möge, der Annäherung unserer Nachbarländer zu dienen.“

Deutscher Reichstag. 18J. Sitzung vom 18. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau)

Zur zweiten Beratung steht der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Feststellung des Reichshaushalts tet für das Rechnungsjahr 1909, und zwar: „Etat für die Reichs

justizverwaltung!. Ueber den Anfang der Sitzung Nummer d. Bl. berichtet worden. Abg. Dr. Belzer (Zentr) fortfahrend: prozeß Eulenburg hat die Notwendigkeit erwähnten Richtung nahe gelegt. anwaltschaft oder anderen Jastanzen den Vorwurf der Nechtz beugung zu machen. Gewiß sollte man dem Angeklagten alle Ver. teidigungsmittel lassen. Der Staatsanwalt sagte von einem An geklagten, daß er zu den Glücklichen gehöre, die man lieben niñsse wenn man sie sehe. Man muß aber doch darauf aufmerksam machen daß man in anderen Fällen vielleicht weniger Rücksicht auf den An⸗ geklagten nimmt. Es ist unsere Pflicht, darauf hinzuweisen da gegen höher stehende Personen nicht eine größere Rücksicht geübt werde als gegen niedrig stehende. ; .

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Die Reihe der Fragen und Wünsche, die von seiten der belden Herren Redner hier vorgetragen worden sind, ist bereits so groß, daß ich glaube, ich handle praktisch und richtig, auch den Wünschen des Hauses entsprechend, wenn ich die von ihnen zur Erörterung gebrachten Punkte hier meinerseits kurz berühre.

Meine Herren, ich komme da zunächst zu der Strafprozeßordnung. Die Herren wünschen zu wissen, wann die Strasprozeßordnung an den Reichstag gelangen wird. Sie wissen, daß gegenwärtig die Beratungen über diesen sehr umfangreichen Gesetzentwurf im Bundegrate schweben;

ist in der gestrigen

Der Sensationg⸗ it eines Vorgehens in der Es liegt mir fern, der Staattz.

sie sind dort, soweit es die anderen Geschäfte gestatteten und soweit das Material vorlag, mit aller Energie gefördert worden. Die Be— ratungen haben aber noch nicht zum Abschluß gebracht werden können, weil bis jetzt noch nicht von allen Bundesregierungen die Anträge bei uns eingegangen sind, die sie glauben zur Abänderung der Vorlage stellen zu müssen. Ich hoffe, daß in der nächsten Zeit die noch aut⸗ stehenden Anträge einzelner hoher Regierungen eingehen werden. Ich kann versprechen, daß wir uns dann unverweilt an die Erörterung dleser Anträge begeben werden, und ich denke jedenfalls, daß die Vor— lage an den Reichstag kommen wird, bevor die Etats berafungen jum Abschluß gelangt sind. Die Etatsberatungen nehmen vorläufig das hohe Haus noch so in Anspruch, daß nicht meine, daß eine Verzögerung für die Beratungen Hause sich ergibt, wenn wir nicht in der allernächsten Zelt dieser Vorlage an (Sehr richtig! rechts.)

mit Sie herantreten. Daß sehr wesentliche, grundsätzlich von dem Inhalt der Vorlage abweichende Vorschläge aus dem Bundesrat hervorgehen werden, die die Beratung im Reichstage, sie erst später bekannt werden sollten, erheblich erschweren könnten, nehme ich nicht an. Diejenigen Herren, die sich also dieser Vorlage demnächst besonders zu widmen gesonnen sind, werden ih itungen schon ausreichend treffen r Oeffentlichkeit zugegangen

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zei dieser Gelegenheit den zt sein möchten, auch in

Herr Abg.

Wunsch ausgesprochen, daß dem gegenwärtigen Stadiun Bundesrat, die Sprache des Entwurfs möglichst korrekt und rein zu gestalten. Ich bin dankbar für die Anerkennung, die e ieser Beziehung dem Entwurf Wir werden daraug von neuem den Anlaß auch nach dieser Richtung hin sorgfäͤltig zu wenn der Entwurf an den Reichstag kommt

verbesserten Fassung die Früchte dieser

bat zuteil werden lassen. entnehmen, den Entwurf ind ich hoffe, daß

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Zeugnis verweig Der Herr V

über das Recht der

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nicht berücksichtigt hätten daran gedacht zu haben, da zu verweigern, in der Stra proseßordnung ganz genaue Bestimmungen enthalten sind, die jed 1ꝗ Teil Wünsche, die hier laut geworden sind, erledigen. Ich möchte den nach dieser Richtun hin den Entwurf der ; lichten t

1 4 85 1 * 1 Motive nochmals Mm .in 2 J 44 Meine Herren, da ich

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zrozeßordnung bir berühren, den lusführungen erwähnt hat gegen den Fürsten Eulenburg. bgeordnete hat die Erwartung ausgesprochen, daß in diesem Projeß streng nach Recht, aber nicht nur das, sondern ohne jede nach dem Gesetz sachlich nicht gerechtfertigte Rücksicht vorgegangen werde, daß gleichwle bei anderen Menschen nicht mebr Rücksichten genommen werden, selbst wenn sie nach dem Gesctz an sich gestattet sind, als es durch die Sache gerechtfertigt ist. Meine Herren, ich teile die Auffassung, die der Herr Abgeordnete ausgesprochen hat, und glaube, sagen ju kön daß auch die verbündeten Regierungen durchaus auf dem Standpunkte stehen, daß insbesondere die Königlich preußisch: Regierung, in deren Bereich sich dieser Prozeß abspielt, volständig von dem Gedanken be— herrscht ist, daß in diesem Projesse wie in einem Prozesse gegen kleinsten Mann nicht ander verfahren werden soll, als es durch Rücksicht auf die Erforschung der Wahrheit und die Höhe der voraut— sichtlichen Strafe, wenn eine solche vom Gericht als geboten aner— kannt werden sollte, gegeben ist. Es ist nicht richtig, meine Herren, wenn vielfach die Meinung ausgesprochen wird, als sei in diesem Prolesse eine besondere Rücksicht auf den Angeklagten genommen worden; im Gegenteil, wer den Prozeß aufmerksam verfolgt hat, der wird sich sagen müssen, daß vielleicht gerade, weil es sich um einen sonial hochgestellten Mann handelte, in diesem Falle weniger als in anderen Fällen Rücksicht genommen ist, gerade um den Vorwurf oder den Argwohn zu vermelden, als wenn hier von seiten der Richter irgend eine nicht gerechtfertigte Schonung des Angeklagten gewährt worden sei. (Sehr richtig! rechts) Meine Herren, es ist ja in höchstem Grade bedauerlich und für den Fernerstehenden vielleicht nicht ganz zu verstehen, daß dieser Prozeß sich so lange hinziehen muß. Aber ich erinnere Sie an die Zeit, als dieser Projeß vor den Gerichten verhandelt wurde. Damalg wurden keine Stimmen laut, die der Leitung des Prozesseg durch dag Gericht irgend einen Vorwurf machten, alg sei eine besondere Rücksicht gegen den Angeklagten genommen worden; im Gegenteil,

14 k . ich, gleich daran anknüpfend, a

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keit überhaupt ( Ri, Schonung, daß alsbald der Prozeß abgebrochen wird, wenn er nur

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e ging damals vielfach die Meinung, daß der Angeklagte schlichen und fast grausamen Weise behandelt werde, Prozeß fortgeführt habe, während der Angeklagte nach Gatahten eigentlich schon verhandlungsunfähig gewesen seĩ.

erinnere Sie daran, daß die Verhandlungen zum Teil nicht im a geführt worden sind, sondern in der Krankenstube, ab⸗ . ,. der Regel, nicht aus Räcksicht auf den Angeklagten, . ö. rücksthtslo⸗ den Proseß so bald wie möglich durch⸗ Ih erinnere Sle daran, meine Herren, daß die Verhandlungen trotzdem abgebrochen werden mußten, sehr gegen den Winsch des Ge⸗ . . weil die Aerzte erklärten, daß das Verfahren nicht weiter ge⸗ . en könne, ohne das Leben des Angeklagten dirckt in Gefahr Weiter können die Gerlchte doch nicht gehen, und diese ird auch dem höchstgestellten Angeklagten, wenn Gerechtig⸗ in unseren Landen walten soll, zuteil werden müssen,

duch bie Ptes in einer unmen

aͤrntlichem

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weiterge ührt werden lönnte unter Gefährdung des Lebens des An— gellagten. Weiter, meine Herren, ist aber nichis geschehen. Gs ist nun behauptet, daß nach dem Abbrechen des Proꝛesses dle ce noch nicht wieder aufgenommen woꝛden sei. Auch hier kann sagen: es würde von seiten der strafverfolgenden Behörden, wenn J möglich gewesen wäre, der Prozeß schon wieder aufgenommen worden sein; und wenn das nicht geschehen ist, meine Herren, so heruht daz einfach darin, daß die Aerzte ihr Veto eingelegt haben, über das die Gerichte auch nicht hinweg können. Man hat das Befinden des Angeklagten rezelmãßig hon Zelt zu Zeit ärztlich kontrollieren lassen. Wie ich äußerlich höre, hat man die Absicht, jetzt, nachdem die zunächst zugezogenen Gerichte · zrste, nicht etwa befangene, abhängige Leute, sondern unabhängige zrstliche Beamte, sich wiederholt geãußert haben, daß das Verfahren gegen den Angeklagten ohne Gefahr für sein Leben nicht wieder auf⸗ genommen werden könne, höhere ärjtliche Gutachten einjuniehen, um ju sehen, ob auch von höherer sachherständiger Stelle diese Auffassung geteilt werde. Wird diese Auffassung an den maßgebenden ärztlichen, w senschaftlichen Stellen geteilt, meine Herren, dann sind wir ohn⸗ michtig in diesem Falle; wird diese Auffassung nicht geteilt, sollte an den betreffenden Stellen die Meinung vertreten werden, daß das Ver⸗ fahren wieder aufgenommen werden könne, dann, meine Herren, fönnen Sie sicher sein, werden die Gerichte unverzüglich einschreiten, z das Gesetz und die Gerechtigkeit verlangen.

Meine Herren, es ist dann die Frage an mich gerichtet worden,

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einzelnen Justizverwaltungen gesammelt baben, die wir brauchten, um die Grundlage für eine gesetzliche Ordnung zu gewinnen. Aber, meine Herren, solange wir mit der Strasproleßordnung und mit der Ordnung des materiellen Strafrechts befaßt sind, ist es weder theoretisch rätlich nech praktisch durchführbar, an diese Gesetzgebung zu gehen. Ich habe Ihnen im vorigen Jahre die Erkärung ab⸗ gegeben, daß wir, sobald die Arbelten für das Strafgesetzbuch fertig seien, auch an die Arbeiten für den Strafvollzug gehen würden. Ich kann diese Eiklärung wiederholen.

Dann komme ich ju einer Reihe einzelner Fragen, die wesentlich auf dem Gebete des Zivllrechts liegen. Da ist zunächst die Frage an mich gerichtet worden, wie es denn mit dem Gesetzentwurf für die Haftpflicht des Staatz bei Versehen der Beamten stehe. Meine Herren, ein solcher Gesetzentwurf für das Reich liegt gegenwärtig dem Bundegrat vor. Sobald der Bundesrat seine Arbeiten abgeschlossen haben wird, soll der Gesetzentwurf an den Reichstag gelangen. Wenn der Bundesrat bisher noch nicht zu einem Abschluß dieser Beratungen gelangt ist, so ist das zum Teil auf die Tatsache zurückjuführen, daß dem preußischen Landtage ein gleichartiger Gesetzentwurf vorliegt. Es ist natürlich, es ist notwendig, daß eine solche Gesetzzebung für das Reich und für den größten und wichligsten Staat, für Preußen, nicht von verschiedenen Gesichtspunkten aus ausgearbeitet wird. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Wir haben dee halb alle Veranlassung, abzuwarten, wat aus diesem Gesetzentwurf in den preußischen Kammern wird. (Widerspruch links, Zuruf von den Nationallißeralen: Umgekehrt, reichsgesetz⸗ liche Regelung Sobald wir den Abschluß dieser Verhandlungen übersehen können, soll auch die Reichsgesetzgebung welter gefördert werden. Sollte es in Preußen nicht gelingen, eine Verständigung zwischen den Faktoren der Gesetzgebung zu erreichen, dann wird an uns die Frage herantreten, ob wir nicht gezwungen sind, ohne Rück⸗ sicht auf Preußen für das Reich vorjugehen. Ich glaube, wir würden diese Frage dann mit Ja beantworten.

Ferner ist an mich die Frage gerichtet worden, wie es mit der Neuordnung deg gesetzlichen Gebührenwesens für Zeugen und Sach—

gemacht werden sollen, die neue Ausgaben von er—

zeitig Vorlagen ger ) heblichem Umfang in sich schließen. Das wäre zwesfellos der Fall,

wenn die Frage der gesetzlichen Gebühr für Zeugen und Sach—

es den Vorarbeiten für daz Strafgesetzbuch

in der Presse voreilig bereits angekündigten

Strafgesetzbuch stehe. Die Vorarbeiten für

Strafgesetzbuch schrelten Sie wissen, sie sind in

Hand einer Kommlssion gelegt, um Arbelten

zu besch'eunigen in ganz erwünschter Weise fort. Wir hoffen,

16 im des Sommers im Besitz des ersten Entwurfs für ein

s Strafgesetzhuch zu befinden. Daß von dem Augenblicke ab, wo

Entwurf vorliegen wird, bis zu einer Vorlage bier bei dem

Hause noch eine lange 3eit vergehen wird, das wird jeder als

clich und selbstverständlich ansehen, der die Schwierigkeiten einer

Aufgabe sich klar machen kann, und gerade mit Rücksiht darauf,

wir noch eine längere Zeit werden warten müssen, bis daß eine

Vorlage beim Hause erfolgen kann, hat der Herr Reichskanzler

entschlossen, eine Novelle dem Hause vorzulegen, in welcher die

igsten, für das praktische Leben vor allem in Betracht kommenden nina eine Abstellung erfahren sollen.

die Frage, ob man mit einer solchen Novelle vor—⸗

ist hier im Hause ja schon verschiedene Male diskutiert

ich will offen gestehen, daß ich damals wie jetzt nicht

mit

wie mit der zum

besonderen

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Herren,

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verständige neu geregelt wird, denn der Hauptvorwurf, der doch der Regelung jetzt gemacht wird, ist der, daß die Gebůhrer sätz: für die heutigen Verhältnisse nicht mehr augreichen. Wir sehen in der Budgetkommission, wie da an klelnen Punkten gestrichen wird, ob— wohl wir das bedauern, weil wir nicht glauben, daß man soweit gehen könne, ohne die Verwaltung in einer bedenklichen Weise zu beeinträchtigen. Solange das aber geschieht, werden Sie uns keinen Vorwurf machen können, daß wir mit einer Neu ordnung des Gebührenwesens für Zeugen und Sachverständige nicht so ohne weiteres vorgehen. Ich kann Ihnen aber sagen, daß wir mit den Vorarbeiten beschäftigt sind. Wir sind mlt der Regierung in Verbindung getreten, die gerade bei finanziellen Interessen in den einzelnen Bundesstaaten rührenden Punkte unbedingt gehört werden muß.

Dann ist im vorigen Jahre hier ausführlich die f verträge zwlschen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erö hatte damals Gelegenheit, dem hohen Hause gegenüber eine Erkl abjugeben, die dahin ging, daß wir uns diese Aufgabe einer gesetzlichen Regelung entgegenzuführen aber im Hause anerkannt, daß dies eine recht schwieri Ich babe damals meine Erklärung nicht bloß im

1er

vreunischen piep -

rage

ernsthaft bemühen er

von Bedenken gegenüber einer Novelle bin. Sie bringt zwei ihren mit sich. Wenn wir eine Novelle hier vorlegen, dann wird arlich auf vielen Seiten der Wunsch entsteben, daß nicht nur die— n Punkte bei dieser Gelegenheit eine vorläufige Regelung finden die von seiten der Regierungen in den Entwurf aufgenommen nauch andere Fragen, denen je nach dem Gesichtgpunkt zerschledenen Parteien eine besondere Bedeutung beigelegt wird kann allerdings dahin führen, daß durch

sonder der die Aufnabme weiterer Punkte in den Entwurf der Abschluß dieses vorläufigen zesetzzebungswerkeg so verzögert wird, daß überhaupt aus dem isori das wir damit ernelen, nichts wird. Der Herr Vor— hat ja bereits in seinen Ausführungen auf verschiedene Punkte nach seiner Meinung in würden auf⸗ genommen werden müssen, die aber, wie ich in die Nohelle keine Aufnahme von selten der verbündeten Reglerungen finden Wenn nun geradeso wie von seiten des Herrn Vorredners von den Vertretern anderer Parteien ähnliche Wünsche ausge— sprochen werden, dann bekommen wir einen Entwurf von dem Um— fange eines halben Strafgesetzbuchs, das bei diesem Anlaß großenteils umgestallet werden müßte. Der jweite Einwand, der

gemacht werden darf, besteht e

ind daß

deutet, die die Novelle

emerken muß,

werden

einer solchen Novelle gegenüber darin, daß es für jeden Juristen ine bedenkliche Selte hat, wenn man aus einem einheitlich ge⸗ Gesetzhuch, das Strafgesetzbuch ist, einzelne Bestim⸗ n herausreißt, neu regelt und dabei natürlich, wie es unver geinlich ist, Gesichtspunkte in den Vordergrund Strafgesetzbuch nicht maßgebend gewesen sind. Alommen wir ein Strafrecht, das in seinen einielngen Bestimmungen gleichseitig zur Anwendung gebracht werden muß, aber in diesen ein jelnen Bestimmungen von verschledenen Gesichteöpunkten ausgeht. Daz ist nicht gut für dag Rechtsbewußtsein des Volkegz. Das bringt aber auch Schwierigkelten für die Anwendung des Gesetzes in der Praxig.

Daz sind die Bedenken, die sich gegen eine nopellistische Gesetz= gebung geltend machen lassen. Indessen, ez sind ja von veischiedenen Selten det hohen Hauses dringliche Wünsche nach dfeser Richtung hin augzgesprochen worden. Der Herr Relchekanzler hat die Berechtt gung der Wünsche anerkannt. Der Eatwurf dieser Novbelle, wie sie in der Presse angekündigt wurde, ist in den letzten Tegen dem Bundegrate zugegangen, und ich nehme an, daß es nicht zu lange dauern wind, hitz er auch an den Reichstag gelangt.

Ich komme dann ju der Frage, die der letzte Herr Renner an mich gerichtet hat, wie eg mit der gesetzlichen Regelung des Straf vollzugeg steht. Ich hahe bercitJs die Ehre gehabt, im vorigen Jahre hier im Hause zu erklären, daß wir mit den vorbereitenden Arbeiten sür die gesetzliche Ordnung deg Strafpollzugesz befaßt selen. Ich kann heute hinzufügen, daß wir Materialien aug der Prarlg der

wie

es

tret n, die bei den

inn, meine Herren,

X.

justizamts, sondern auch im Namen des Reichzamts

gegeben, denn das Reichgamt ist das führende Ressort

kann ich nur sagen, daß die Sache vor längerer Zeit

amt des Innern abgegeben worden und dort

unter Vorbehalt unserer späteren Mitwirkung,

den Herren anheimgeben, wenn sie über den auger

Airbeiten sich näher unterrichten wollen, Staatssekretär des Reichsamts Innern bei seine Ressorts zu wenden.

Was die Novelle zur Zivilproseßordnung gegenwärtig Gegenstand der Beratung der Kommifsion des Rei Von dem Herrn Vorredner ist aber ein Bedenken zum Ausdruck gebt daß auch bereitz in der vorigen Session hie und das dahin ging, daß durch die Erhöhung der Kompetenz,

dle Amtsgerichte in der Novelle vorgesehen ist, eine Erschütterr sein würde,

69 19 ichte gegeben

des

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er geltend

gemacht

gegenwärtigen Standes der Landger ü sich manche Landgerichte darauf einrichten müssen, einzugehen. habe im vorigen Jahre im Namen rung erklärt, daß diese Gefahr nicht bestehe. heute wiederbolen. Die preußische Justizwerwaltung denkt nicht daran auch für den Fall, daß die Novelle Annahme findet, in dem Umfange wie die verbündeten Regierungen es vorgeschlagen auch für diesen Fall irgend ein Landgericht eingehen zu lassen. preußisch hen bleiben und ich hin Lage, heute namens der Königlich bayerischen Regierung dieselbe

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bayerlschen Kammer Justuministers abgegeben worden ist Landgerichte, sei eg in Preußen eingehen. Meine

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würden doch anderen Bundesstaaten, muß wiederholen, daß derartige Presse jeder tatsächlichen Unterlage dem Iweck dienen können, Beunruhigung

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förderlich ist. derartige Ausstreuungen in der Piesse nicht beirren lassen. Sse dem waz ich hler namens der verbündeten Regierungen erkläre.

Der Herr Abg. Dr. Wagner hat dann noch aus dem Gebiete

des Zwilrechts die Frage angeschnitten, ob nicht in Betreff der Streitigkeiten, die sich vielfach erhoben haben und auch bis ans sind, über die rechtliche Behandlung solcher Maschinen, die vielfach mit einem Eigentums vorbehalt an die Fabrik⸗ unternehmer überzugehrn pflegen, eine Klärung der Verhältnisse durch Gesetz eintreten müsse mt Rücksicht darauf, daß die Judikatur in

gegangen

; Reichsgericht

ganzen ; Die werden in derselben Zahl be⸗ in der x = daß viele S klärung abzugeben (hört! hört!), eine Enklärung, die schon in der Verrn daß degungeachtet in der Presse noch viefach mit dem Gedanken gearbeitet der Herren, Abhilfe beim Reichsgericht Verren, st durch und Lande pherbeizufübren, die der Durchberatung unseres Gesetzentwurfs nicht Ich kann nur bitten, meine Herren, daß Sie sich durch Glauben

diesemn Punkte zweifelhaft sei und daß sich auch im Reichsgericht verschiedene Ansichten geltend gemacht hätten. Meine Herren, die Frage hat in der Praxis der letzten Jahre eine große Bedeutung gewonnen. Sie hat sie dadurch gewonnen, daß die Fabriken, ing⸗ besondere auch Fabriken mit schwächeren Kapitalkräften, mehr und mehr dazu übergegangen sind, moderne und sehr kostspielige Maschinen anzuschaffen, ohne imstande zu sein, diese Maschinen alsbald voll zu bejahlen. Ist dann der Weg des Eigentums vorbehalis gewählt worden, so ist verschiedentlich der Fall eingetreten, daß solche Ma- schinen, übergegangen in den Besitz des Fabrikunternehmert, später als Bestandteil des Fabrikgrundstücks von den Hypothekengläubigern für den von ihnen gewährten Kredit in Anspruch genommen wurden, während der Lieferant der Maschinen glaubte, er könnte die Maschinen reklamieren, sobald von seiten des Fabrikunternehmens die jurück⸗ gestellten Kostenanteile nicht rechtjeitig bejahlt werden würden. Die Frage spitzt sich dahin zu, ob die Maschinen derartige Beslandteile des Grundstücks bilden, wenn sie auf dieses hinaufgebracht und mit dem Boden fest verbunden werden, daß sie der Verhaftung des Grundstücks für hypothekarische Verpflich- tungen mit unterliegen, oder ob sie davon ausgenommen sind, ein selbständiges Objekt bleiben, das mit den Verpflichtungen des Grund⸗ stückz nichts zu tun hat. Meine Herren, ich bedaure sehr, Relchsgerichis auf diesem Gebiete verschiedenheit in den verschiedenen Senaten hervorgetreten ist. Ich kann dem Reichsgericht daraus keinen Vorwurf machen; denn die Prozesse führen hier vielfach auf verschiedene tatsächliche Ver hãltniffe zurück; aber erwünscht wäre es, daß auch beim Reichsgericht baldigst eine vollständige Einheitlichkeit und Klarheit der Rechtsprechung sich Bahn brechen möge. Ich glaube, meine Herren, wir sind jetzt auf dem Weg dazu. Ich glaube, wir werden durch die weitere gerichtliche Behandlung solcher Fälle bei dem obersten Gerichtshofe ju einer Klarstellung der Rechtsverhältnisse kommen, die auch die beteiligten ̃industriellen Kreise befriedigt. Wenn ü ist, so, glaube ich, wird man das jum die Zustände im Reichsgericht, es so schwer machen, in wichtigen

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ist eben, wiederholt mit hier konstatieren (sehr richtig! wenn wir eine schnelle, einheitliche Judikatur bei dem in weittragenden Rechtsstreitigkeiten erreichen daß das Reichsgericht wieder eine Konstitutition gewinnt, die es möglich macht, daß die Mitglieder die einschlagenden Rechts⸗ Aber, wie

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Wir haben seit und auch vom Reichttage bei nommenen Frage befaßt. Ich hoffe, daß wir in nächster Zeit Entscheidung kommen werden, die es ermögliẽe Bundesrat und dem Reichstag eine Vorlage zu machen und einen Weg vorzu⸗ schlagen, auf dem wöiksame Abhilfe geschaffen kann. Tat⸗ sächlich, meine Herren, muß ich aber sagen, gibt es hier eigentlich nur zwei Wegt. Das ist einmal der Weg, die Zahl der Revisionsosachen zu reduzleren, indem man die Prozeßsumme erhöht, die notwendig ist, Sache an das Reichsgericht zu bringen, und jweiten der Weg, den, glaube ich, auch der Herr Abg. Dr. Wagner andeutete, indem man diejenigen Sachen, die zwei Instanzen vor- her Übereinstimmend entschieden worden sind, zu einer Revlsion durch

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