1909 / 20 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

191. Sitzung vom 22. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Besprechung der Interpellatio nen der Abgg. Albrecht und Brandys, be⸗ treffend Handhabung des Reichsvereinsgesetzes.

Abg. Roeren (Zentr) fortfahrend: Ich kann den Interpellanten nicht darin folgen, daß sie die Beschwerde hauptsächlich gegen die ausführenden Beamten richten; ich mache an erster Stelle den Staatz sekretãr und seine Erklärung verantwortlich. Wenn solche Härten vorkommen und die Gewerkschaften in der geschilderten Weise an der Autzübung ibres Vereins. und Versammlunggrechtg beschränkt werden, dann liegt die Schuld an dem Gesetze selbst, und die Verantwortung tragen diejenigen, die das Gesetz votiert haben. Man bat sich damals mit der zusagenden Er—⸗ klärung des Staatgsekretärs 3 die keine Gesetzeskraft hat. Schon oft sind Praxis und Rechtsprechung über solche Erklärung binweggegangen; eln sprechendes Beispiel dafür bietet die jetzige Novelle zum Gesetz, betreffend den unlauteren Wettbewerb, die aus keinem anderen Grunde notwendig geworden ist. Daß auch bei der Interpellation und der Anwendung des 5 12 mit der Zeit in der leichen Weise verfahren werden wird, ist mir um so jweifel⸗ 2 weil das Sprachenverbot, wenn auch nicht gerade alt Kampfbestimmung gegen das Polentum, doch als eine Art Schutz bestimmung fuͤr das Deutschtum charakterisiert werden kann; diesem Schutz eine möglichst weitgehende Auslegung zu geben, wird immer das Bestreben der ausführenden Beamten sein. Ich bin also überzeugt, daß trotz aller Erklärungen die gewerkschaft⸗ Iichen Arbeiterorganisationen sich der Belästigung aus diesem Gesetze immer weniger werden entziehen können. Ven Erklärungen ju Gunsten dieser Organisationen lege ich wenig Wert bei, ob man sie nun in dem einen oder dem andern Sinne auslegt. Wenn der Staatssekretär den Arbeiterorganisationen gegenüber den Be⸗ schränkungen des § 12 größere Bewegungsfreiheit zugesagt hat, so kann das nur auf dem Gedanken beruhen, daß diese Organisationen eine größere. Vergünstigung erfahren können; ist das aber so, dann muß diese Begünstigung ebenso gut auf die polnischen wie auf die deutschen Gewerkschaften An⸗ wendung finden. Handelt es sich um politische Betätigung unter dem Deckmantel der Gewerkschaften, so wird die Vergünstigung nicht Platz greifen, aber das kann sich nur auf einen Einzelfall be⸗ ziehen. enerell alle nur aus polnischen Mitgliedern bestehenden Gewerkschaften davon ausgeschlossen ju erklären, ist tatsächlich unvereinbar mit den damaligen Zusagen des Staatssekretärs. Wollte er das, so hätte er es damals schon erklären müssen, da doch seine Erklärung ohnehin gerade bei dem Sprachen paragraphen abgegeben wurde. as ergeben auch die Verhandlungen des Hauses mit evidenter Klarheit. Der Abg. Graef veranlaßte damals eine Erklärung des Staatssekretärs, die etwas verklausuliert war; es scheint fast, daß die schon etwas verklausulierte Anfrage des Kollegen Graef dem Staatssekretär nicht ganz unerwünscht und nicht ganz unerwartet gekommen ist. Der Abg. Müller⸗Meiningen knüpfte dann an diese Eiklärung an; er nannte die Erklärung äußerst bedenklich und verlangte ausdrücklich,; daß alle Arbeiter organisationen ohne Ausnahme dieselben Rechte erhalten wie die christlichen. Wenn auf diese Anfrage der Staatssekretär erwiderte: Ich stelle ausdrücklich fest, daß meine Bemerkung sich keines— wegs auf die christlichen Organisationenn beschränkt hat“ —, und der Abg. Müller⸗Meiningen sich dabei beruhigte, so gehört doch schon ein logischer Salto mortale dazu, zu schließen, daß diese Erklärung dle polnischen Organisationen ausschließen sollte. Man kann in dem Zusammenhang die Erklärung nur so inter pretieren, daß das Sprachenverbot für alle gewerkschaftlichen Organi⸗ sationen, deutsche und fremdsprachige. ausgesprochen ist. Deshalb ist mir auch die Ecklärung des Abg. Wiemer, daß er die Erklärung des Staatgsekretärs schon damals in dem von diesem jetzt inter⸗ pretierten Sinne aufgefaßt habe, unverständlich, und jwar erst recht, wenn man sie dem Kommentar seines Freundes Müller Meiningen , In seinem Kommentar zum Vereinsgesetz sag, nämlich der bg. Müller ⸗Meiningen zu dem Sprachen verbot: „Aus dieser Antwort des Staatssekretärs geht hervor, daß die ganze Gewerksbereinigung, gleichviel welcher politischen Richtung sie angehört, gleichmäßig behandelt werden muß.“ Die „Frankfurter , ü. sagt in einer sehr scharfen Anzapfung des Abg. Müller⸗Meiningen: „Die Stellung⸗ nahme des Abg. Müller zu 512 ist ein Rätsel. Darauf hat der Abg. Müller an die Frankfurter Zeitung' einen Brief geschrieben, der die Sache noch rätselhafter macht, er schü darin, daß er auch schon damals die einschränkende Bedeutung der Bethmannschen Erklärung gekannt und bei der Anfrage, ob alle Arbeiterorganisationen ohne Ausnahme vom Verbot befreit sein sollen, nur an die deutschen Gewerkschaften gedacht habe und als selbstverständ⸗ lich betrachtet habe, daß die polnischen Gewerkschaften von der Vergünstigung! ausgeschlossen seien; er habe auch nichts andereß im Sinne gehabt und gedacht, als er im Kommentar ge— schrieben habe, daß die ganze Gewerkvereinsbewegung gleichmäßig be⸗ handelt werden solle. Darauf erklärte die Frankfurter Zeitung“: „Wir bemerken daju nur: Wenn Herr Müller⸗Meiningen gewußt hat, was die Erklärung des Staatssekretärs bedeuten sollte, dann hätte er eben diese Stelle seines Kommentars jum Vereing⸗ gesetz anders fassen müssen, denn dem Leser kommt es nicht darauf an, wag Herr Müller- Meiningen sich dabei dachte, sondern was er schrieb, der Leser kann nicht wissen, daß die ganze Gewerkbereing bewegung nicht die ganze Gewerkvereins bewegung ist.“ Die ganze Digkussson hat übrigens keinen praktischen Wert, denn die ausführenden Behörden werden sich nach der jetzigen Erklärung des Staatssekretärs richten. Das Gesetz enthält für die öffentlichen“ Versammlungen eine Reihe von einschränkenden polizeilichen Kontroll⸗ maßregeln, auch das Verbot des Gebrauchs fremder Sprachen, aber es definiert in keiner Weise den Begriff der Oeffentlichkeit. Dem Gericht kann diese Definition aber nicht überlassen werden, denn dieses hat schon Versammlungen von 200 oder 300 Personen als nicht öffentlich angesehen. Im Gesetz selbst müßte eine Definition gegeben werden. Der Sprachenparagraph wird auch sonst gegen den klaren Wortlaut ausgeführt. Er bestimmt, daß für die Landesteile, wo die nichtdeutsche Bevölkerung mehr als 60 ausmacht, für die nächften 20 Jahre eine Auenahme gelten soll. Das ist auf Antrag der freisinnigen Parteien beschlofssen. Der Landkreis Ratibor jählt nun 41,91 0,9 Mähren, 47,42 Polen und nur 9.740,90 Deutsche, die nichtdeutsche Beyö kerung macht also zusammen über 900/90, die deutsche nicht ganz 100s0 aug. Trotzdem soll die polnische Bevölkerun

ch in öffentlichen Versammlungen der deutschen Sprache bedienen, weil ie Behörden kalkulieren, daß die nichtdeutsche Bevölkerung, Mähren und Polen, zusammen zwar 900 o, die Polen allein aber noch lange nicht 600 / augmachen. Das widerspricht dem Wortlaut des Gesetzes. Maßgebend für den obligatorischen Gebrauch der deutschen Sprache ist lediglich der Umstand, daß die deutsche Bevölkerung wenigstens 40 augmache. Hoffentlich werden nun die Freisinnigen diese Mißhandlung ihres eigenen Kindes energisch bekämpfen. Der Kreis Ratlbor scheint überhaupt besonders für die Anwendung des Gesetzes augtzersehen an Ich erhalte eben ein Telegramm, wonach es auf wiederholten Antrag abgelehnt ist, das in Ratibor erscheinende Zentrums⸗ organ, die. Oberschlesische Zeitung“, als Publikationsorgan für die Ver⸗ ammlungen zu erwählen. Die Jentrumßpartei hat seit 30 Jahren das andat für Ratlbor inne, und nur dieses Organ steht ihr als Publi- katlonzzorgan zur Verfügung. Von den Segnungen des Gesetzes ist nirgends etwag zu spüren, die fg dagegen, die es enthält, machen 66 empfindlich fäblbar. Diese Interpellationen werden nur vor⸗ , nn, viellelcht den Erfolg haben, daß Aueschreitungen unter⸗ bleiben, aber eine dauernde Besserung ist nur dadurch möglich, daß baz Gesetz selbst geändert wird.

Abg. Gans Edler Herr zu Putlitz (zkons.): Auch ich glaube daß eine Abhilfe der Beschwerden der Interpellanten nur möglt ist, wenn dag Gesetz abgeändert wird; denn die Beschwerden el.

nicht ir dessen Handhabung. Man hat in der Beziehung dem Staatssekretär Vorwürfe gemacht, die nach meiner Ueberzeugung ungerechtfertigt sind, und die der Staattssekretär bei der loyalen Art, mit der er bei diesem ganzen Gesetz vorgegangen ist, nicht verdient hat. Meine politischen Freunde werden die ersten sein, die, wenn es sich darum handelt, daß ein Reichegesetz richtig ausgeführt wird, Stelle sind und als Hort hervortreten; ich glaube aber, daß in diesem Falle mit einem Mittel vorgegangen ist, das verfrüht ist. Wir erkennen vollkommen an, daß an der Ausführung dieses Gesetzes weite Kreise interessiert sind, anderseits ist die Ginbringung jetzt nicht am Platze. Es müssen zunaͤchst alle Instanzen erschöpft sein, bevor man den letzten wichtigen Schritt elner Interpellation tut. Wäre dieses geschehen, dann hätte man vermutlich zu diesen Interpellationen gar keinen Grund gehabt. Es kommt mir so vor, als ob bei dieser Gelegenheit mit dem Ende angefangen wird, und als ob man die Pyramide auf den Kopf gestellt hätte. Ich glaube, wir sind nicht dazu da, Beschwerden über einzelne untergeordnete Poltzelorgane hier anzuhören. Zum Teil ist den Beschwerden recht gegeben worden, in anderen Fällen ist der Instanzenzug noch nicht erschöpft, ein Urteil noch nicht ge⸗ fällt worden. Hierüber können wir selbst noch nicht ent— scheiden, ich lasse mich deshalb auf die einjelnen Fälle nicht ein. Ich möchte nur noch einmal den Staatssekretär gegen die Angriffe in Schutz nehmen, die gegen ihn gerichtet sind. Er ist loyal und korrekt nach den von ihm abgegebenen Erklärungen verfahren. Das Ergebnis der Interpellationen ist für mich, daß ich es überraschend finde, wie wenig i bei den Unterbehörden vor⸗ gekommen sind, denn es gibt berschiedene recht schwierige Begriffe, die zunächst von den Unterbehörden richtig verstanden werden müssen. Anderseits unterliegt es gar keinem Zweifel, daß die Angriffe gegen die aufsichtführenden Behörden so ungerechtfertigt sind wie nur möglich. Wir dürfen zu dem Staatssekretär das Zutrauen haben, daß er unpartelisch das tun wird, was er versprochen hat. Nach meiner Meinung hätte diese Angelegenheit sehr wobl beim Etat be— raten werden können. Man könnte dies auch in der Geschäftsordnungs⸗ kommission bei der Besprechung über die Frage der Interpellationen zum Gegenstand einer Erörterung machen. Ich denke, wir haben wichtigere und praktischere Geschäste vor, als uns zwei Tage mit diesen Dingen zu beschäftigen.

. Dr. Junck (n.): Wir unsererseits bedauern nicht, daß die Interpellationen Gegenstand der Besprechung sind, weil dadurch die durchaus ordnungsmäͤßige Handhabung des Vereinsgesetzes in allen Punkten, bis auf einige ek meu fte, in aller Oeffentlichkeit fest⸗ gestellt worden ist. Ich bedauere auch nicht, daß diese Feststellung im Wege der Interpellation erfolgt ist; denn der Reichstag darf sich das . nicht nehmen 362. wenn es sich um die Ausführung von Ge— setzen handelt, die Frage besonders zu behandeln. Nur das eine bedauere ich, daß die Geschäftsordnung noch nicht die Mög— lichkeit gibt, dem Manne ein Vertrauensvotum ju geben, der die Ausführung des Gesetzes zu überwachen hat. Im Mittel punkt des Interesses stand ja der Sprachenparagraph, der im ver⸗ , . Jahre mit großen Schmerzen jur Welt gekommen ist.

as Interesse ist aber meines Erachtens erloschen und erledigt durch die Erklärungen, die gestern der Staatssekretär abgegeben hat, in dem Punkte der Stellungnahme der preußischen Regierung gegenüber den polnischen Berufsvereinen in Rheinland und Westfalen. Es bandelt sich nur um die Handhabung des Sprachenparagraphen, die nicht scharf genug hervorgehoben werden kann. Eine Verhandlung über die Rechtsgültigkeit des , . an sich lehnen wir ab; wir haben ja nicht leichten Herzens, aber mit vollem Bewußtsein der preußlschen Regierung auf dem Wege der . die Waffen in die Hand gegeben, der sie als Vorkämpferin auf diesem Gebiet unbedingt , und wir sind dafür, daß auch der Sprachen « paragraph mit Energle zur Anwendung kommt, wie jedes andere Reichsgesetz. Was die Anwendung fes Paragraphen betrifft, so ist festzustellen, daß Bayern, Baden, Hessen und Württemberg Au“ führungsbestimmungen gegeben haben, wonach auf die Anwendung des Sprachenparagraphen im wesentlichen verzichtet wird; auch Elsaß Lothringen hat die französische Sprache prinzipiell frei⸗ egeben, also die Befürchtungen, die in diesem Hause geäußert worden e. haben sich nicht bewahrheltet. Auch Preußen hat die Mutter⸗ sprache derjenigen Bevölkerungsteile freigegeben, die keinen Mißbrauch befürchten Ileßen, es handelt sich also nur um die Anwendung des Paragraphen gegenüber den Polen. Ich kann wohl den allgemeinen Wunsch aussprechen, daß in der Ausführung der Verordnungen im Rahmen des § 152 G. O. die Gewerkschaften von Beschränkungen überhaupt frei sein sollen. In einem Zeitalter der Sozialpolitik sollte man schon aus sozialpolitischer Klugheit auf diesem Ge—⸗ biete den Bogen nicht überspannen. Wir sid für die Frei⸗ heit der Gewerkschaften, denn der Staat wird nicht untergehen, wenn ein paar Veisammlüngen nicht angemeldet werden usw. Wenn wir die Ueberzeugung hätten, daß es sich bei den polnischen Gewerkschaften nur um solche handelte, die wirtschaftspolitische Interessen verfolgten, so würden wir allerdings den Wunsch haben, daß der Sprachenparagraph auf sie nicht zur Anwendung käme. Es war also Pflicht der Regierung, den Beweis dafür anzutreten. Eine glänzendere Beweisführung als die gestrige habe ich selten erlebt; eine erdrückende Fülle von Beweisen, eine 2 von Materlal, das uns den Beweis als glänjend er⸗ racht erscheinen läßt. Will man etwa bebaupten, daß die nationalpolnische Bewegung im Rahmen der Gewerkschaften etwa nachgelafsen hat? Wir halten die Anwendung des Sprachenparagraphen en. den polnischen Berufsvereinigungen für gerechtfertigt. Der bg. Gröber sagte bel dem Abschluß der Beratungen über das Gesetz, dieseßs werde Mißtrauen unter allen Völkern des Erdkreises säen und die Festigkeit des Dreibundes erschüttern. Nun, davon ist doch wohl keine Rede. Dem Abg. Roeren gegenüber verweise ich auf den Wortlaut der Anfrage des Kollegen Graef, die ausdrücklich die Einschränkung enthielt. Soweit politischi und nationale Interessen nicht entgegenstehen.“ Von Anfang an ist also die nationalpolnische Bewegung ausgeschlossen gewesen. Die Anfrage ist nur dann zu verstehen, wenn man bedenkt, daß in der Kommission vorher die wn, aller gewerkschaftlichen Organisationen ab⸗ gelehnt worden war. er Staalssekretär hat jene Einschränkung aus⸗ drücklich akzeptiert, die spätere Anfrage des Abg. Müller⸗Meiningen hatte nur den Zweck, die Einschränkung, von der anscheinend nur die chriftlich sozialen Gewerkschaften ausgeschlossen sein sollten, auch für die Hirsch⸗Dunckerschen und anderen Gewenkschaften ir ,, e. Das hat nachher auch der Abg. Hue noch besonders hervorgehoben. Eine sehr klare Darstellung der ganzen Sachlage hat die Deutsche Juristenzeitung in der ersten Nummer dieses Jahres veröffent⸗ licht. Die anderen vorgeiragenen Beschwerden sind darch die Be—⸗ antwortung auch erledigt; wir haben für die Besprechung nur ge⸗ stimmt, weil wir wollen, daß die Ausführung eines Reichsgesetzes auch im Reichstage jum Gegenstand der Kritik gemacht werden kann. Das Vereins wesen . nach der Hertaff * nicht nur der , sondern nach Art. K auch der Beaufsichtigung durch den Reichskanzler, die ihre Grenze nach Art. 7 an dem Bundesrat findet, was ich aber nicht als eine Einschränkung der Aufsicht ansebe. In dem jetzt vorliegenden Fall hat der Stellvertreter des Reicht kanzlers daß wichtige Aufsichtsrecht in durchaus richtigem und energischem Sinne geübt; ebenso ist den bundesstaatlichen Regierungen für ihr bier be⸗ wiesenes e, , zu danken. Im allgemeinen ist die Be—⸗ sprechung von Reichsgeschäften in den Ginzellandtagen nicht etwas, was dem Reichagedanken besonders förderlich ist. Formell ist den Landtagen ja dieses Recht nicht bestritten, aber vor einer Uebertreibung ist da zu warnen. Besteht die Vermutung, daß in einem Bundesstaat ein Reichs⸗ gesetz nicht richtig angewendet wird, dann wird die Reichsregierung ar nicht umhin können, auch Einsicht in die Akten zu verlangen. gh verstehe unter dem Beaufsichtigungsrecht die Herbeiführung elner Verständigung über die Ausfübrung der Reichsgesetz', konstatiere aber nochmals, daß die Ausübung dieses Rechtes in dem hier vorliegenden

alle unsere augdrückliche Zustimmung findet. Die anderen Be⸗ chwerden betreffen nur Preußen und Sachsen. Die Interpellanten

auf der

sich ganz vorwiegend gegen materlelle Bestimmungen des Gesetzes,

haben die Pflicht nicht empfunden, auch diejenigen Seiten des Gesetz:s

zu berühren, die sich als vorzüglich bewäbrt haben. Auch das Bild das der Abg. Roeren entwirft, war durchaus einseitig; er hatte alle helleren Farben ausgelassen. Bayern hat ja das Zeugnis der Vernünftigkeit bereits erhalten. Baden anlangend, darf festgestellt werden, daß die badische Freiheit, für die sich der Abg. Zehnter so warm einlegte durch die Ausführung, des Gesetzes nicht gesährdet. worden it. Mir sind nur zwei Fälle bekannt geworden; in dem einen war eine , ee außerhalb des Vereingraumes tätig, um Soldaten von der ellnahme an der Versammlung abzuhalten. Ich finde das nicht schön, aber hier war es die Milstärbebörde, die in Attion trat. In dem anderen Falle wurde der tatsächlich ju Unrecht Behandelte vor Gericht freigesprochen und die Kosten der Staatskasse aufgebürdet. öffentlich wurde auch festgestellt daß dag vorher in Baden nicht möglich gewesen wäre,. Was ist nicht über die Gefährdung der Freiheit in Hessen hler geredet worden! Und nicht ein Fall der Beschwerde ist bekannt geworden. i n, n,, sollte ernstlich bedroht sein; der Abg. Gröber fürchtete ntsetzlichez von der Polizei. Und jetzt? 90 o, der verehrten Württemberger haben überhaupt nicht gemerkt, daß ein, neues Vereinsgeset in Kraft getreten ist. die süddeutschen Staaten anderen Ländern, wie Preußen und. Sachsen, auf diesem Gebiete auch jetzt noch voraug sind, darüber wundere ich mich nicht, aber es ist auch in Erfüllung gegangen, daß die freiere Praxis im Süden dazu führten werde, auch im Norden einen Fortschritt anzubahnen. Nun hat gegen Preußen und Sachsen besonders die Sozialdemokratie mobll gemacht. Man soll sich doch nicht wundern, daß dort nicht Eingriffe vorkommen, denn dort hatte die Polizei von altersher die Meinung, daß sie sich auf dem Gebiete des Vereins. und Ver— sammlungsrechis besonders zu betätigen habe. Mit dieser Auf. fassung hat das Gesetz gebrochen, aber daß in der ersten Zelt Miß— griffe zahlreich vorkommen würden, war ebenso selbstverständlich, wie das nach dem Inkrafttreten degß neuen Bürgerlichen Gesetz⸗ buchts gewesen ist. Daß nach all dem Geschrei jetzt nicht mehr als hundert Fälle vorgebracht werden konnten, ist ja 16 beschämend. Wenn von den hundert Fällen nur einer zur öchsten Entscheidung in Preußen gekommen ist, so ist das ein Beweis, wie armselig das Material ist. Daß Sie noch anderes Material hätten, das glauben wir Ihnen nicht, sonst heraus mit Ihrem Flederwisch, damit wir antworten können! Im großen Königreich Sachsen hat man nur fünf bis sechs Fälle, und die waren recht unbedeutend. Die sozialdemokratischen Zeitungen bemühten sich damals, die Genossen über die Vorteile des Vereinsgesetzes zu be⸗ lehren, und ein Aufruf sagte damals: „Auf, ihr Jünglinge von 18 Jahren, die ihr früher entrechtet waret, tretet ein in unsere Vereine!“ Die sächsische Ausführungsordnung widerspricht nicht dem Geist des Ge—⸗ setzes; bei der Auswahl 9 für Bekanntmachungen soll danach auf die politische Richtung keine Rücksicht genommen werden. Wo es anfangs nicht der Fall war, ist Remedur eingetreten. Die Inteipellation war also nicht angebracht, die Herren sind ja auf den Rechtsweg angewiesen. Wir wünschen durchaus eine vorurtellsfreie Anwendung des Gesetzes, und es wäre bedauerlich, wenn bau- oder feuerpolizeiliche Revisionen dazu be⸗ nutzt würden, die Versammlungsfreiheit zu beeinträchtigen, indem sie erade stattfinden, wenn eine Versammlung abgehalten werden soll.

ie Benutzung von Hintertüren bei der Anwendung des Gesetzes würden wir prinzlpiell. mißbilligen. Davor möchte ich prinjspiell warnen, daß der Begriff der öffentlichen Versammlungen zu eng aus— gelegt würde. Es ist auch ein Fehler, wenn amtlich noch von einer Ueberwachung der Vereine gesprochen wird. Das ist ein abgetaner Begriff, die Polizei hat böchstens die Befugnis. zwei Beauftragte zu entsenden. Was gewinnt übrigens die Polizei davon, wenn sie eine Versammlung als öffentlich reklamiert? Eine General definition für den Begriff der Oeffentlichkeit im Gesetz behufs Ver—⸗ meidung von Mißverständnissen wäre wobl schwer möglich, und die Herren, die sie jetzt verlangen, würden sich bald beschweren, daß nicht nach dem Buchstaben des Gesetzes verfahren wird. älle, die symptomatisch wären für eine falsche Anwendung des Ge⸗ etzes, sind nicht vorgebracht worden oder doch durch die Antwort des Staatssekretärs erledigt. Wie wir beim Erlaß des Gesetzes dem Staatssekretär unser Vertrauen ausgesprochen haben, so drücken wir es ihm auch jetzt aus für eine vorurteilsfrele Anwendung des Gesetzes; dafür bürgt uns sein Wort und seine ganze Persönlichkeit. enn jetzt schon geschäftgordnungsmäßlg Anträge bei Interpellationen mög ich wären, so würden wir keinen Anstand nehmen, ein Vertrauens votum ju beantragen.

Abg. Dr. Müller Meiningen (fr. Volksp.): Auch wir ln dankbar für die Interpellatlonen, denn wir gehen einer Auseinandersetzung über die Anwendung des Gesetzes nicht aus dem Wege und sind dankbar für die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Schon bei der Beratung des Gesetzes kritisierte das Zentrum mit größter Uebertrelbung die Vorlage; das tut auch beute der Abg. Roeren, wenn er nirgends Segnungen des Gesetzes bemerkt. Vernüũnstigerweise kann nicht geleugnet werden, daß ein allgemeiner Um⸗ schwung der öffentlichen Meinung zu Gunsten des Gesetzes schon beute zu bemerken ist, namentlich in den Staaten, wo man durch das neue Gesez etwas zu verlieren schien. Hat etwa der Abg. Hildenbrand Material gegen die Anwendung des Gesetzes, so soll er damit herauskommen; weiß etwa der Abg. Frank, der bekanntlich zu der Klasse gehört, die von der allein selig machenden, unter dem Oberpriester Ledebour stehenden Gruppe als parlamentarische Kretins behandelt ist, aus Baden Falle, die unsere Erwartungen getäuscht hätten? Haben eta die Herren aus Bayern, die damals solche Unzufriedenheit losließen, Material? Was hörten wir damals alles von dem Abg. Schaedler über dieses Gesetz. Zwei Tage lang sprach man in Bayern damals im Parlament über eraubung der Muttersprache und dergleichen, obwohl der Mintfter feststellte, daß in 10 Jahren nur drei fremdsprachliche Versammlungen in Bayern stattgefunden hatten. Durch die bayerischen Ausführungsbestimmungen ist der 5 12 voll—⸗ kommen aus dem 263 eliminiert, sodaß die Klagen, die damals losgelassen wurden, einfach pro nihilo waren. Gerade für Preußen und Sachsen hat das Gesetz die meiften Vorjüge, und wir werken dafür auch sorgen, daß es nech seinem Geiste angewendet wird. Damals sprach man von Volksverrat, Raub der Blockbrüder und Gaunerei, die Vorteile des Gesetzes mußten Ihnen (zu den Sonial⸗ demokraten) erst ischer und Peus in ihren Preßorganen mitteilen. Ihr Genosse Bernstein hat vollkommen recht, daß Sie jede fortschrittliche Maßregel zu Gunsten der Arbeiterschaft immer wieder verlästern, wie dies ja Ihre ganze Art und Weise überbaupt ist. Der Abg. Ledebour hat in der letzten Sttzung des Reichstags im vorigen Jahre in meiner Abwesenheit eine Attacke gegen mich geritten wegen meines Kommentars. Er hat aus meinen 25 Seiten umfassenden Ausführungen darüber einen Satz aus dem Z sammenhang herausgerissen. Wenn man den Sinn meiner Ausführungen in dem Kommentar verstehen will, so muß man die vorausgegangene An— frage des Abg. Graef, ihre Beantwortung durch den Staalsekretär und meine Anfrage bezüglich der Gewerkschasten jusammennehmen. Ich habe damals meine Anfrage gestellt, weil einer meiner Fraktions⸗ kollegen sie speziell wegen der sozialdemokratischen frelen Gewerk⸗ schaffen gestellt wissen wollte. Ich habe lediglich im Hinblick auf die freien Gewerkschaften damals diese Frage aufgeworfen. Bereits in der Polemif in der „Frankfurter i ., von der bekannt ist, daß sie bezüglich des 5 12 von Anfang an eine voll⸗ ständig gegnerische Haltung . r hat, habe ich darauf ver⸗ wiesen, daß es kaum einen Menschen geben kann, der damals den Kommissionssitzungen beigewohnt und die Plenarverhandlungen ver- folgt hat, der nicht ehrlicherweise zugestehen müßte, daß nur die naflonalen Gewerkschaften in der Frage des Abg. Graef, der Ant⸗ wort des Staatssekretärs und meiner Anfrage gemeint sein konnten. Es ist kein Zufall, daß mit den steten Beschuldigungen gegen mich immer wieder Herren, wie die Abgg. Ledebour und Roeren, auftreten, die den damaligen Kommissionssitzungen nicht beigewohnt haben. Die Herren in der Kommission wußten, daß das . der Streltgegen stand war, um den vor allen Dingen der Abg. von Payer und ich wochenlang förmlich gerungen haben. Der Abg. Hue hat damals zum Ausdruck gebracht, daß er unsere Anfrage vollkommen in unserem

Rheinland. Westfalen gaben.

wuegingen,

nen dag ertellte Recht überhaupt entzogen werden.

fen auf

Sinne aufgefaßt hat. Er hat seitenlang seine Autführungen darauf hejogen, daß die polnischen Gewerkschaften nicht unter gen 9, elen, und fie dahin kon entrtert, daß er darlegise, wie gefährlich und assch eine derartig. Maß egel ji. Was hätten bie Aug— führungen, des Akg. Hue für einen Sinn gehabt, wenn er nscht der elben lleberiengung gewesen wäre wie wir? Der Abg. Dr. Junck hat ir mit vollem Recht herporge hoben, daß in der Kommission vom Abg. Graef der Antrag gestellt war, die ganze Gewerkschaftz⸗ bewegung herauszunehmen. Vies wurde abgelehnt. Ver Staattsefretär hat damals die felerliche Erklärung für die preußische Regierung abgegeben, daß sie unter keinen Umständen einen berartigen Antrag annehmen und lieber dag ganze Gesetz scheitern sassen würde. Penn jemand diese Verhan lungen kennt, chart ein guteg Quantum sösen Willens dazu, solche Beschuldigungen zu erheben, wie die Abgg. zedebour und Roeren. Da die „Frankfurter Zeitung“ leider auf den— selben Irrtum verfiel, habe ich das Aeußerste getan, um lber meine Stellung keinerlei Zweifel bestehen zu lassen, und habe eine augdrück— liche Richtigftellung über die Auslegung dieser Stelle in meinem Fommentar beranlaßt. Auch in dieser Erklaͤrung habe ich zum Aug. druck gebracht, daß der 5 12 nach meiner Ueberzeugung und der Er— siärung des Staatssekretärg nur dann Anwendung finden kann, wenn ez sich tatsächlich um nationalistisch-polnische Bestrebungen handelt. Der Staatzsekretär hat dies am 11. Dezember dadurch zu erkennen geben, daß er sagte; ‚Wenn die sogenannten polnischen Gewerk— 6. von dieser Zusicherung ausgeschlossen geblieben sind, so ist das RIscheben, weil und sowelt sie zur Grundlage ihrer wirtschaftlichen i ungen die Verfolgung nationalpolnischer Zwecke machen.“ Daz steht in vollem Einklang mit den Reden der Abgg. Wiemer, Mugdan und Heckscher. Wir können von der preußischen Regierung den Erlaß einer allgemeinen Deklaration verlangen, daß die gewerk⸗ schaftlichen Versammlungen der ganzen deuischen Gewerkschaftt,. bewegung nicht durch den § 12 kritisiert werden sollen. Wir gingen bon der Auffassung aus, daß den deutschen Arbeitern, den Hirsch⸗ Dunckerschen, den christlichsorialen und denen der freien Gewerk. schaften, die e, ren gegeben sein müsse, daß sie mit ihren polnischen Arbeitskollegen auch polnisch verhandeln können. Maß ebend war für uns der die Versammlung veranstaltende Teil. J 6 mich in dem Punkte dem Abg. . an, daß au . ogetnannten polnischen Gewerlschasten nicht für zulassig erachte. Aber es bleibt die Meinung bestehen, auch in demokratischen Kreisen, vor allen in Rheinland und Westfalen, daß eine polnische Gewerk⸗ schaft, die keine nationalpolnische Tendenz verfolgt, eine contra— lietio ist. Dafür hat der Staagtssekretaär n. ein ganz rdrückendes Material gegeben. Ich hätte gewäünscht, daß er diese Aug⸗ sührungen bereits in einem früheren Stadium gemacht hätte, wir hätten es so mit manchen Debatten leichter gehabt. Es kommt einzig und allein auf die Tatsache an, daß jetzt die ganze polnische Gewerk schaftsbewegung eine nationale, gegen das Deutschtum gerichtete Ten⸗ denz hat. Die Aeußerungen des Bergknappen und der Zentrumspartei sind ein Charakt erstikum dafür. Die Gründung ist lediglich der großpolnischen Agitation zu danken. Ich möchte aber dringend raten, in fedem einzel nen Falle den Nachweis zu erbringen, daß ein Mißbrauch der betreffenden Berufgvereine in naftonalistischer Richtung vorliegt. Wird aber die gewerlschaftliche Bewegung nur als Kulisse, nur alt Deckmantel benutzt, so muß der 5 12 zur Anwendung gelangen. Wir waren ung bewußt, daß wir der Reglerung mit diesem Paragraphen ein Mittel zur Bekaͤmpfung der großpolnischen Bewegung besonderg in d⸗ Wir wußten, daß das Enteignungsgesetz der preußischen Regierung doch eine stumpfe Waffe bleiben wird. Wir haben von Anfang an gesagt, daß eine i Gefahr bestehe, daß diese Sewerkschaftgbewegung in die polnische Sokolbewegung hinein⸗ getrieben werde, aber für uns war maßgebend die Frage, ob die An= wendung des Gesetzes durch die . Regierung für uns ein Grund sein könne, dieses ganze Gesetz mit seinen eminenten Fort— schritten ohne weiteres üher Bord ju werfen. Wir wären Dumm. löpfe gewesen, wenn wir dies getan hätten. Wir bereuen daz nicht, wir nehmen heute genau dieselbe Stellung ein. Wenn aber die Polen wünschen, daß sie völlig gleichgestellt werden den anderen preußischen Staatsbürgern, wenn gestern der Abg. Brejgli einen Appell an die Hilfe der Freisinnigen gerichtet bat, fo lann ich nur folgendes erkldren: Wir wollen eine strenge und gerechte Beobachtung dieses Gesetzes kontrollieren und garantieren, aber wir verlangen auf der anderen Seite, raß die Polen sich daran erinnern, daß sie sich in einem deutschen Staatswesen befinden, dag sich eine skrupellose Verhetzung und Zerreißung iner Staatgbürger unmöglich gefallen lassen kann? Viefer lleber zeugung hat der Abg. Payer am 8. April hier Ausdruck gegeben, auf diesem Standpunkte stẽhen wir heute noch. Auch wir müssen die Anwendung dieses Gesetzes keitisch überwachen. Der Reichskanzler bat ja in seiner Rede vor Frei Tagen vor einer übertriebenen Kritst mant und gemeint, daß in dieser Richtung in den letzten Jahren surchtbar gesündigt worden sei. Wir fühlen uns abfokut nicht ge— lroffen von dieser Kritik, aber ich glaube, daß der Fürst Bülow ich doch irrt, daß nicht Kritik die Autorität schwächt, sondern vor 1len Dingen eine schlechte Verwaltungsprariz. Sehr oft wird die Kritik zu einer moralischen Pflicht der Parlamente, renn die volitischen Parteien gewissermaßen die Verantwortung it die sinngemäße Anwendung eines Gesetzes übernommen haben. Dag ist für uns hei diesem Geseß unzweifelhaft der Fall. Ich glaube, daß es kein objektiv denkendes Mftglied in diesem Hause gibt, das nicht bon der Lovalität und Ghrlichkeit der Erklärungen des Staate sektetärt bon Bethmann Hollweg m . wäre. Von einer Täuschung seitens des Staatsserrekärg kann in keinem Stadium der Verhandlungen kgendwie die Rede sein. Wir mußten der Bureaukratle Preußens und Sachseng natürlich eine gewisse Schonzeit geben, glauben aber, daß diese Schonzeit recht bald abgelaufen ist. Das Parlament gat nach drei Richtungen bin die Augsführungsbestimmungen und die Anwendung des Gesetzes zu prüfen. Ersfeng haben wir un die Frage dorjulegen: entsprechen die erlassenen Ausführungsbestimmungen * einzelnen Regierungen dem Sinne und Geiste dieses Jesetzes ? Zweitens haben wir zu fragen: genügen die Aug—= ibrun gz bestimmungen oder bedürfen sie der Ergänzung? Drittens: kägen sich nicht in der Augführung des Gesetzez durch die nach⸗ ordneten Behörden in den Ginzelstaaten erhebliche Mängel? Der 3 chekanzler und sein Vertreter haben die Pflicht, nach diesen drei uchtun gen kontrolllerend und verantwortlich fär dieses Gesetz Einiutreten, und ich freue mich, daß der Staatssekretär ausdrüc⸗ seine Zuflimmung bierju gegeben bat. Nach diefen drei Rich- 3 habe auch ich Bedenken bezüglich der Ausführung dieses csetzes. Zunächst bedauere ich, daß dag Rundschreiben des Reicha— mtz des Innern und die preußlsche Instruktion niemals publinert orden sind, während in anderen Bündesstaaten alle Anweisungen die Poliei und Bureaukratie 2 veröffentlicht worden 3 Die preußische Regierung hat ledigllch die Grundzüge ihres auff herausgegeben. Ich hali⸗ es 6 dringend notwendig, 9 auch die Oeffentlichkeit davon unterrichtet wird, daß 8 ö Volllugsordnung der weitesten Oeffentlichkeit übergeben wird. 8 wurde seinerzeit festgestellt, daß für die Bekanntmachung durch die eltungen weder die Eigenschaft als Amtsblatt noch die politische ibtun einer Zeitung maßgebend sein sollte. Wir haben auch in eee Bejlehung lebhafte di, zu führen. Ich habe einen Fall us dem Wahlkreise unseres Kollegen Gothein dem Staats sekretãr is übermittelt. Wir baben die Erfahrung gemacht, daß eine abe von Zestungen, die amtlich beaufttagt und ermächtigt waren, dura für öffentliche Versammlungen aufzunehmen, dlese Inserate, enn sie von liberaler, freisinniger und sozialdemokratlscher Seite . nicht aufgenommen haben. Das muß auf das aller⸗ harfste kritisiert werden. Sollten aber die betreffenden eitungen weiterhin einen solchen Mißbrauch treiben, 18 2 In bezug zuf den 6 ist es nicht klar, ob in Preußen auch dag Aug⸗= 68 dem Lande, wo es üblich ist, jugelassen ist. Der nate etret jr scheint daz selbst nicht zu wissen; er schüttelt i dem Kopf. Ja, dag hat für die landwertschaftliche Be⸗

ich ein generelles Verbot gegen die

Pölkerung die allergrößte Bedeutung, namentlich die Thüringer kle Ortschaften und Dörfer sind zum großen Teil auf das Anmel hn n der Polizei angewiefen. Wir müssen auch fur Preußen verlangen doß dieses Augzrufen der Bekanntmachung vollssändig gleichgestenl wird. Mir ist eine Verfügung eines Amtevorsteherg bekannt geworden aug der hervorgeht, kaß im. Auftrage des Qberp ästrenten bon Horn die Genehmigung für die Gründung eineg Schützenhereins berweigert worden ist auf Grund einer uralten preußischen Verordnung von 1825. Was sagt der Staattzse kretür dazu, daß die Genehmigung berweigert ist, weil ein Bedürfnis für diesen Verein nicht besteht? 51 i Gesetzes hat die Genehmigung der Bedürfnisfrage für einen solchen Verein aufgehohen. Große Schwierigkeiten hat die Au fstellung einer KLegaldefinitlon deg Begiiffe,; „öffntliche Versammlung= gemacht. Eine solche Definition ist eine juristische Unmöglichkeit, sie ist ent⸗ weder ju weit oder zu eng. Wir haben infolgepessen den Gerichten und der Judikatur sterla en die Sache festzustellen. Ich habe aber das Gefühl, daß hier eine sehr kleinliche Praxig mit dem Begriff Deffentlichkeit getrieben wird. Auch hier muß ich vor allem auf Die Praxis der Südstaaten auch gegenüber den soztaldemokratischen Versammlungen verwessen und empfehle den Herren bon der pieußsschen un sächsischen Regierung das bayerische und württembergische Beisplei.

chwache hier keine Scheidung zwischen der norddeutschen und füd. deutschen Sozialdemokratie, obwohl richtig sein mag, daß vor allem die königlich bayerische Sozialdemokratie ein viel bessereg Einverstandnls mit einzelnen Miniffern hat, was wir ihr 66 nicht mißgönnen. Sehr geschickt läßt die bayerische , die Sonaldemokraten ungeschoren, lie läßt ihre Presse auf den Bahnhöfen vertreiben, die Post hat ihnen in Nürnberg ein Postamt auf dem Parteitage eingerichtet, der Staat hat ärgrisches Gebiet für eine . unter freiem Himmel hergegeben usw.; das war alles sehr vernünftig, denn waz war die , . Daß sie sich selbst die Köpfe gewaschen haben; hätte die

ayerische Regierung anderg gehandelt, dann wäre die schöne Nürn—

berger Meistersingerei nicht zustande gekommen, dann hätten bie süddeutschen Kretins nicht den norddeutschen Zionswächtern fo derb die Meinung sagen können. Die preußlsche und die saäͤchsische Re⸗ gierung 6 Redner macht dem ihm zunächst am Bundegratztische . ächsischen Bevollmächtigten Fischer eine Verbeugung) sind leider nicht so klug. Man soll auch nicht auf die Mitläufer eine unbeabfichtigte Wirkung hervorrufen, indem man ein sehr überflüssiges Martyrium schafft. In , , hat ein Pollelbeamter, den man bei einer kon— stituierenden Versammlung eines Vereins aus dem Lokal verwessen wollte, die Versammlung aufgelöst, indem er erklärte. Wenn ich die Versammlung für eine öffentliche halte, dann ist sie eine öffent- liche. Man müßte für die höheren Poltzeistellen Leute von einigermaßen höherer Bildung auswählen, damit ung die Poltzei nicht vor dem Auslande blamiert. Der bekannte und berühmte Prof. Dr. Forel in Zürich hatte in Leipiig einen Vortrag über die Rassen. hebung angekündigt. Einen Tag vor dem Vortrag zog die Leipziger Kreishauptmannschaft die schon erteilte Erlaubnit plötz · lich jurück. Das Ministerium hat diese Maßnahme aller⸗ dings sehr bald, wieder aufgehoben, und dleser Fall muß al Warnung für die Zukunft hier erörtert werden. Der Lespiger Verein jur Hebung der öffentlichen Sittlichkeit hatte protessiert, und die Kreishauptmannschaft zog die Genehmigung zurück, weil in einem Buche. des 1 Forel ez sich um eine pseudowissenschaftliche Darlegung handele, die sich gegen die Gin⸗ ehe und die Slttlichkeit überhaupt richte; es würden in dem Vortrag dangch Zwecke verfolgt, die gegen das Strafgesetz ver⸗ stoßen.“ Ist Prof. orel jemals für die Doppelehe eingetreten? Will der Vertreter der sächsischen Regierung dafür vielleicht den Bewelg führen? ( Geheimrat Fischer a n den Kopf) Ich bin mit dieser Abfertigung der Poltzei durchaus einverstanden. Es handelt sich geradezu um juristischen Unsinn. (Zustimmung des Geheimratg Fischer. Aber die Veranlassung war der schon genannte Verein. Sind diese Logen zum grünen Feigenblatt schon so mächtig, daß ihnen die elfe folgen müssen? In Halle ist ez dem Professor Forel beinahe noch schlechter gegangen. Da wollte er einen ähnlichen Vortrag halten, und die Behörde fra te: Wer ist denn dieser Forel? Hat er denn einen Kunstschein? Tatsächlich wird von den Aualändern, die frei von jedem Deutschenhaß sind, dle deutsche Pol izeiwirtschaft als Grund angeführt. Im Auglande ist nach der allgemeinen Anschauung die Polizei der Bürger wegen da, und alle öffentlichen Einrichtungen entsprechen dieser Ie un Bei ung glaubt man oft, das Publikum sei der Poltzei wegen da, aber ein großer Unterschied jwischen früher und fetzt besteht. Früher hieß es bei solchen Querelen, das gehe den a, Reichstag nichts an, dag habe der sächsische oder preußische Landtag abzumachen. Jetzt haben wir einen starken Resonanzboden im Deutschen Reichstag dafür geschaffen; wir haben von Anfang an den größten ert darauf gelegt, daß wir für dag Reich ein Forum der Kritik schaffen für dag Vereinß. und Versammlungswesen, um diese elende polizeiliche Nadelstschpolitik zu bekämpfen. Wir haben das Gesetz mit zustande gebracht, aber wir werden nicht ruhen und rasten, bis es von der Poltjeibureaukratie in dem liberalen Geist angewendet wird, in dem es erlassen ist, bis es ju Nutz und Frommen des er, r, rn, und damit um Segen des ganzen Reiches ge—⸗ woꝛden ist.

Abg. Dr. Kolbe (Rp.): Ez ist wenlg rübmlich, vielleicht gar schädlich, daß wir zwei Tage verwenden oder verschwenden auf diese Sache, die schließlich auf nichts hinaugläuft. Wir sind vollständig eĩnperftanden mit den Erklärungen des Staatz sekretärs, die 5 Grund eines langen gewissenhaften Studiums der einzelnen Fälle abgegeben wurden. ir haben mit den anderen Kommissionsmitgliedern damals schon den Eindruck gehabt, daß es dem Staatssekretär am guten Willen nicht fehlt, und er hat auch die Kraft, um dag, was er beabsichtigt, durchjuführen. Die Judikatur muß sich natürlich erst na neuen Gesetze bilden, Irrtümer sind im Anfang unvermeidlich und werden besestigt werden. Auch wir sind dafür, daß das Reichsvereintz-=

daß dn, Freiheit gewährt wird. Abg. Roeren, daß von Bewegungsfreiheit 1 zu spuüren von einer großpolnischen Bewegung keine de sei, und da

solcher Unkenntnis, daß sie nicht weiter erörtert u werden

Iũcklicher⸗

unter dem Gesichtgspunkt der großpolnischen Frage, die etrachten.

weise mehr und mehr zu einer deutschen ff wird, Wenn ich den Abg. Brejski so höre, dann

deutschen Gemeinwesen ein, daß die Polen feine Psychologen selen

der Abg. Brejski von der Gründun klang das alles so einfach und harmlos, als hätten von den polnischen Mügliedern etwas unangenehm

erwiesen, und deshalb habe man polnische Beruftzvereine gebildet.

Den Unter⸗ hat der Staatz sekretär mit erdrücken dem

und zwar in einem kerndeutschen Lande. Innern selbst überzeugt sein, daß die polnischen Vereine als Agitations.= vereine gegründet sind. Gerade dieser Fall beweist, wie die 8

treuen anhänglichen Offinersburschen, don den (Rufe im Zentrum: Staatggefährlich!)

feindlicher Aeußerungen aug den Berufavereine, wie auch aus den Sokolvereinen, und fäbrt fort Auch die Sokol stellt der Abg. Brelgki als harmlog dar. bemerkengwert, daß der älteste Sotol 1884 in Inowrazlaw gegründet

vereine nach Galizien, Krakau, Lemberg. Es ist kein Wunder, daß eine verständige Regierung diesen Vereinen bei ihrer Gefäbrlich⸗

keit ihre Aufmerksamkeit zuwendet. Auch Prof. Bernhard, der

in ihrer Muttersprache zu verbandeln.

dem

gesetz in dem Sinne ausgeführt wird, in dem es erlassen ist, und Dle e,, des

ei, ;

ällt mir das Wort des Prof. Bernhard in seinem Werke: Das polnische Gemeinwesen im h ; der sich auf diesem Gebiete hervortut, gröblich gegen seine Amtgpflicht und immer die bekannten Vorgänge zu umhüllen wüßten. Als

der polnischen Berufg vereine sprack. ch nur einige

schied jwischen diesen harmlosen nung. und den Tatsachen Material nach ewlesen; danach wird durch die Verelne großpolnische Agitation geirieben, er Abg. Brejgki muß in seinem 38 alg Publ ikationsorgane für die Vereing und Versammlungt anzeigen; ehoörden jeden polnischen Verein recht kritisch und skeptisch auffassen müssen. Der Abg. Brejski redet ganz harmlog don der nationalen Mütze, von dem olnischen Abzeichen. Nicht staatsgesahrlich, aber eg kann staatggefährlich werden. Der Redner nitiert eine Reihe deutsch. Versammlungen der Polnischen verein m .

Aber eg ist ü 8 beitreten, sondern wollten ibren eigenen Verein. wurde, Der Ostmarkenderein wurde erst 10 Jabre srpäter gegründet. Man könnte viel erzählen von den Reisen der Mitglieder der Sokol! 8 NVer Jahren

sein Buch so ruhig und sachlich und auf Grund so eingehender Kenntnis der polnischen Verhältnisse und seiner Bekannischaft mit Polen und Deutschen in der Ostmark geschrieben hat, kommt zu dem Schluß, daß die Sokols eine staatsgefährliche Tendenj haben. Nur pPolitische Kinder oder solche, die die Zipfelmütze über den Ohren haben, können anderer Meinung sein. Ich möchte den Präsidenten bitten, daß hier im Reichétag auch die Preßstimmen aus der Ostmark ausgelegt werden, damit alles geschieht, damit wir die Wahrheit über die dortigen Verhältnisse erkennen. Nur eine Partei kann die von mir angeführten Tatsachen für irrelevant erklären, die das Deutschtum abschlachtet und ver⸗ schachert, um ihrer eigenen Parteiinteressen willen. (Rufe aus dem Zentrum: Welche Partei?) Wer sich getroffen fühlt. gGrneut⸗ urufe auß dem Zentrum.) Auiuf Grund des Bündnisses, welches Sie (jum Zentrum) im Osten geschlossen haben, um dem deutschen Volkstum den schweren Kampf noch schwerer zu ge⸗ stalten, mit dem Sie dem Deutschtum in der Ostmark in den Rücken fallen. Ich fordere die polnische Fraktion auf, sich loyal zu dem Gesetz zu stellen. Lassen Sie diese stummen Versammlungen, die eine Ver⸗ höhnung des , . sind. Ich will die Liebeserklärung, die vor kurzem der Abg. Graf Mielczynski der deutschen Bevölkerung gemacht hat, erwidern. Ich liebe die polnische Bevölkerung, soweit sie sich immun hält ieh die systematische Vergiftung und Verhetzung, soweit sie sich einfügt in den Rahmen unserer Gesetze, bereit zu gemeinsamer Arbeit und zur loyalen Hingabe an das . Ganze.

Bevollmächtigter zum Bundegrat, Königlich saͤchssscher Wirk⸗ licher Geheimer Rat Dr. Fischer: Ich kann mich dem, waßg der Abg. Or. Junck über die andhabung des Vereinsgesetzeg im Königreich Sachsen auggefübrt hat, Wort für Wort anschließen. Wenn er aber beanstandet, daß die sächsische Regierung in ihrer Verordnung von der „Ueberwachung“ von Ver⸗ einen spricht, so mache ich darauf aufmerksam, daß auch in der Be—⸗ gründung des Entwurfg dieser Ausdruck enthalten war, und daß ich ihn auch im Inhalteverzeichnis wiedergesunden habe. Gs handelt sich nur um eine kurje Augdrucksweise, nicht etwa um dag Bestreben, die Vorschriften des § 13 illusorisch zu machen. Der Aufforderung des Abg. Dr. Müller ⸗Meiningen, daruber ju wachen, daß in Sachsen die Ausführung des Vereinsgesetzes nicht verschlechtert werde, ist meine Regierung bereitz gefolgt. Im Falle Forel hat die Leipziger Kreishauptmannschaft eine Anschauung vertreten, die er, d ee dem Wortlaut und der Tendenz deg Vereinsgesetzes nicht zu recht fertigen ist, aber ich glaube, es war kein Anlaß gegeben, so augfällig gegen die Behörde zu werden, als ob sie abhängig von den Sittlichkeitsvereinen wäre und dleser Abhängigkeit ihr pflicht⸗ mäßiges Ermessen nachstellte. Zu diesem Vorwurf lag wohl kein Grund vor, und ich nehme zu Gunsten des Abg. Br. Müller⸗ Meiningen an, daß er nicht die Absicht gehabt hat, die Kreishaupt⸗ mannschaft zu beleidigen.

Abg. Gothein (fr. 1 Ich habe mich zum Worte ge—⸗ meldet, um noch einmal, (Ruf rechts: Leider) Sie werden 65 überzeugen, daß es notwendig ist klarzustellen, wie ich dazu gekommen bin, seinerjeit den Staatssekretär wegen nichtlovaler Auslegung des Sprachenparggraphen anzugreifen. Als ich vor Weihnachten diesen Angriff erhob, hatte der Abg. Hue unter Anführung einiger nicht näher praßisierter Beispiele den Vorwurf gegen den Staats sekretâr erhoben, daß er entgegen seinen Versprechungen bei der Beratung des Verclnsgefetze die polnische Sprache in der Gewerkschaftszbewegung nicht duldete. Mehrere Mitglieder unserer Fraktion verlangten von mir, ich sollte diese Kritik unterstreichen, denn sie würden nicht für das Vereinsgesetz e , haben, wenn sie gewußt hätten, daß entgegen den Ver⸗ prechungen des Staatssekretärg die Benutzung der polnischen Sprache verboten sein würde. Ich selbst habe der Beratung in jweiter und dritter Lesung nicht beiwohnen können, ich war als Rekonvaleszent im Süden und hahe auch den Kommissionsverbandlungen nicht beiwohnen können. Meine Kenntnis der Verhältnisse beschränkte sich auf die Kenntnis der stenographischen Berichte und auf die Auslegung der Presse und der Kommentare. Ich gebe ju, daß die Erklärung des Staatszsekretärs insofern eine beschränkte war, als sie den Gebrauch der polnischen Sprache den Gewerkschaften nur insoweit konzedieren wollte, als diese Gewerk= schaften nicht nationalpolnischen Bestrebungen jum Deckmantel dienten. Nun hat der Staatssekretär eine ganze Reihe von Aeußerungen verlesen, die in der Zeitschrift dieser polnischen Beruftzpereinigung enthalten sind, und eine Reihe von Aeußerungen angefübrt, die in den verschiedensten Gegenden in Versammlungen gefallen sind, und ich glaube, daß ihm damit der Beweis geglückt ist, daß diese Gewerkschaften nicht ausschließlich gewerkschaft⸗ liche Zwecke verfolgen, sondern daß sie tatsächlich die Abkehr vom Deutschtum fördern. Ich halte nach wie vor den Sprachen

paragraphen für unrichtig, aber bier handelt es sich nicht mehr um

ein de lege ferenda, sondern um ein de lege lata, und da muß ich jugeben, daß die preußische Regierung auf Grund dieseß i nach den Vorgängen absolut keine Veranlassung hatte, die olnische Sprache in den polnischen Gewerkschaften zu dulden. ir sind auch der Meinung gewesen, daß nicht eo ipso jede geln g. Gewerkschaft von vornberein verdächtig ist, daß sie großpolnische nationale Bestrebungen fördert. Der preußlsche Minister des Innern ist aber verpflichtet, solchen polnischen Berufspereinen, die sich ledigli mit den Arbelterverhältnissen befassen, die Möglichkeit zu geben, au Der Abg. Hausmann hat am 10. Dejember bereits hervorgehoben, daß dies überhaupt unmöglich ist, solange nicht eine Anweisung nach dieser Richtung 9 eben worden ist. Ich hoffe, daß diese Ausführunggverordnung er F. und daß die Regierungeprässdenten zu Ausnahmen ermächtigt werden; sonst bleibt das Versprechen des Staatszsekretärs tatsächlich auf dem Papier stehen. Nach dem Posener Tageblatt“ ist es vorgekommen, daß ein Vortrag über die Verhütung und Vermeidung von Epidemien, also ein bygienischer Vortrag, und ein Vortrag über den Ginfluß der

deutschen Romantik auf die polnische Poesse in der ersten Hälfte des

19. Jahrhunderts, also ein , , verboten worden sind. Ein merkwürdiger Fall ist mir 4 bst in Stettin 33 Nachdem ich in einer Versammlung gesprochen und die Diskussion im Gange

war, erklärte ein Polijelbeamter, nicht einmal ein untergeordneter, höchstens die hakatistische Bewegung daran schuld sei, zeugen von 3 3 ; rauchen. Reden und Klagen wie die des Abg. Brejeki muß man ö

sondern ein höherer Polizeibeamter, es sei jetzt die Poltjei⸗ stunde angebrochen, und wir müßten unsere Diekussion abbrechen. In Stettin ist die Polizeistunde um 12 Uhr, aber auf dem Lande fsst sie um 9, sogar um 8 Uhr, und der Amtsdor⸗ steher hat es damt in der Hand, Sozialdemokraten oder Polen das Versammlungsrecht illusorisch ju machen. Es ist ja sehr schön, daß gesagt worden ist, daß ein Amtsdorsteher,

derstößt; aber das allein reicht nicht aus. Im Kreise Demmin⸗Anklam konnte der kandidierende liberale Rittergutgbesitzer gane dier Säle in den gesamten Ortschaften erlangen, weil die Amtgvorste her die Wirte hinreichend elngeschüchtert hatten. Ein solcher Amtgdorfteher sollte einmal seineg Amteg für unfähig erklärt werden, wenn er sich derartig als politischer Agent einer Partei gertert. Die bezüglichen Ministerial ˖ anweisungen und erlasse sollten auch den sämtlichen Beamten zu⸗ gänglich und überhaupt in weitestem Umfange dabliztert und verbreitet werden. Man soll auch die liberalen Blätter unparteiisch jzulassen

Fälle, wie derjenige, daß eine Annonce von einem Kreigblatt alg nicht vorschriftamäßlg“ jurückgewiesen wird, dürfen nicht mehr vor⸗ kommen. Die Nichtgenehmigung deg Schützen dereing ist eine Tat sache; der Bescheid deg Oberpräsidenten derneint das Bedürfnig, er⸗ Aärt, ein geeigneter Schießplatz sei nicht vorhanden, der Verein biete in dieser Richtung nicht genügende Sicherheit, und schließ ˖ lich konnten sich die Leute ja dem schon vorhandenen Krieger ˖ Wag gebt den Dberpräsidenten die Bedürfnit⸗ Die Bauern wollten aber auch dem Kriegerperein nicht l Auch daß Nich 2 eines Schießstandes ist kein Grund für die Nicht ˖ Wie können überhaupt obsolete Ordreg aus den deg vorigen Jahrhundertg noch Geltung haben? In Grimmen nannte dag Wochenblatt, dag Drgan des Landratsamts, einen Mann mit Namen, der alt Mitglied eines liberalen Vereins

frage an?

dorhandensein enebhmigung.