1909 / 26 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Boykotts bedienen, so gut muß den Arbeitgebern die Aus- sperrung von Arbeitern zustehen, aber nur für den Kriegszustand; ist der Friede einmal geschlossen, dann sollen solche Maßregeln verpönt sein. Wenn ich mich recht entsinne, hat der Herr Abg. Sachse im November vorigen Jahres ähnliche Augführungen gemacht. Ja, theoretisch mutet der Gedanke gewiß an; ich weiß nur nicht, wie er praktisch ausführbar sein soll. Unsere großen Lohnbewegungen vollziehen sich nicht so genau nach dem Vorbild von Krieg und Frieden, daß der Gesetzgeber eine ganz bestimmte Cäsur machen könnte. Es mag wohl zutreffen bei ganz großen Lohnbewegungen, welche sich auf große Gewerbszweige in weitem Umfange erstrecken, wo es bei dem drohenden Ausbruch eines Strelks vielleicht noch im letzten Moment zu einer Einigung kommt Gott Lob, es ist ja neuerdings mehrfach auf Grund eines Tarifvertrages zu einer solchen Einigung gekommen —, oder wo nach ausgebrochenem Kampfe auf dieser oder einer ähnlichen Grundlage der Friede geschlossen ist. Aber neben diesen Lohnbewegungen laufen doch in der Praxis tagtäglich zahlreiche andere Lohnbewegungen her, bei denen man ebenso gut von einem latenten Friedenszustand wie von einem latenten Kriegszustand sprechen kann⸗ wo die Aussperrungen von der einen und der anderen Seite, von hüben und drüben, sich unausgesetzt fortsetzen. (Sehr richtig! rechts.) Ich halte also diesen Gedanken, so sympathisch er mir zuerst schien, für gesetzgeberisch nicht zu verwirklichen.

Meine Herren, ich komme zu dem Fazit, daß der Weg der Spezialgesetzgebung nicht gangbar ist. Will man den materiellen In⸗ halt des Koalitionsrechts regeln, dann kann man dies nur in all⸗ gemeinen Formeln tun, nach denen gewisse Handlungen, die dem Ein⸗ zelnen nicht verwehrt sind, verboten sein sollen, strafbar sein sollen, sobald sie von einer Mehrheit von Personen ausgeübt werden. Das wäre also ein allgemeines Gesetz über den materiellen Inhalt des Koalitlonsrechtß. Das aber wird von Ihnen in diesem Augenblick ncht verlangt.

Das Ergebnis, zu dem ich gekommen bin, soll aber keineswegs besagen, daß ich bezüglich des Systems der schwarzen Listen nun alles, wie es ist, schön und gut fände. Meine Herren, abgesehen von dem Prinzip im Ganzen, richten sich die Hauptbeschwerden, wie mir scheint, dagegen, daß untergeordnete Beamte, welche vielleicht an den Begeben heiten, die zu dem Kontraktbruch geführt haben, unmittelbar und persönlich beteiligt sind, darüber entscheiden, wer auf die Liste kommen soll, und daß eine unparteiische Prüfung nicht stattfindet. Und die jweite Hauptbeschwerde gilt der Heimlichkeit des Verfahreng, dem Umstand, daß dem Arbeiter nicht mitgeteilt wird, wann und weshalb er auf die Liste gekommen ist, daß ihm damit die Möglichkeit ge—⸗ nommen wird, vor einer unparteiischen Stelle sein Recht zu suchen.

Meine Herren, wenn den Vorwürfen, wie ich sie eben bezeichnet habe, die Tatsachen entsprechen, so stehe ich nicht an, diese Verhält⸗ nisse als scharfe Mißbräuche zu bezeichnen.

Meine Ansicht dazu ift, indem ich zugleich einiges Vorangegangene jusammenfasse, die folgende: Schwarze Listen und darüber hinaus alle Maßregeln, welche von einer zur Verfolgung gemeinsamer Ziele ge⸗ bildeten Organisation ergriffen werden, sind nur dann zu rechtfertigen, wenn sie wirklich einem großen und gemeinsamen, vom Einzelnen nicht zu erreichenden, staatlich an sich vertretbaren Ziele dienen. Aber auch wenn solche Ziele vorliegen, wird es ohne Härten für den Einzelnen nicht abgehen. Das geben ja auch die Herren von der sonialdemokratischen Seite ohne welteres zu. Sie gestehen die Härte, die im Boykott des einzelnen Gewerbetreibenden liegt, unzweifelhaft ju; aber sie sagen: wir verfolgen das große Ziel der Befreiung des Arbeiterstandes; wo Holz gespalten wird, da fallen auch Späne.

Und, meine Herren, genau so ift es auch auf der andern Seite: Wenn sich die Unternehmerschaft sichern will gegen systematische Angriffe der Arbeiterschaft, dann können auch hier Härten im Einzelnen nicht vermieden werden. Aber man soll bei allen derartigen Maßregeln bedenken, daß sie eigentlich nicht gegen den Einzelnen gehen, sondern daß es sich um ein allgemeines wirtschaftliches oder soziales Ziel handelt, das erlangt werden soll. Nicht der einzelne Kontraktbruch, nicht die einzelne Wider⸗

setzlichkeit, nicht die einzelne Tätlichkeit, nicht die Zugebörigkeit des

Ginzelnen zu einer gewerkschaftlichen Organisation soll bestraft werden; sondern es handelt sich um da gesamte entgegenstehende System, gegen das Front gemacht wird. Weil dem aber so ist, muß bei der Anwendung all der Mittel, die dem gemein samen Ziel dienen, auf das strengste darauf Bedacht genommen werden, jedes Clement des persönlichen Hasses, der persönlichen Verfolgung, der persönlichen Rachsucht auszuschalten. Man muß daz Verfahren so gestalten, daß diese Vorwürfe nicht erhoben werden können.

Wer, meine Herren ich komme den Kontraktbruch zurück —, wer die alltäglichen, ich möchte sagen, die gemeinen Gründe kennt, die zum Kontraktbruch, zu Widersetzlichkeiten, zu Beleidigungen, ju Tätlichkeiten im einzelnen

dabei noch einmal auf

führen, wer weiß, wie da die Schuld von der einen nach der andern

Seite hin und her schwankt, wer weiß, wie oft die kleinlichsten und nledilgsten menschlichen Leidenschaften dabei eine verbängnievolle Rolle splelen, der wird sich allerdings den einzelnen Fall genommen fragen, ob denn eine Aussperrung von 6 Monaten noch in irgend einem Verhältnis zur Tat steht.

Meine Herren, der Instinkt gerade des weniger gebildeten Ar⸗

beiters für Gerechtigkeit, für Gerechtigkeit, ich möchte sagen, im

Sinne des Naturrechtg ist besonders fest und jähe ausgebildet (sehr richtig! bei den Sozialdemokraten). Ueber diesen Instinkt kann man nicht ungestraft hinweggehen. Der deutsche Arbeiter, nicht ale Ideal indtvldualität gedacht, sondern alg Träger aller derjenigen deutschen Charaktereigenschaften, mit denen auch der realste Politiker und Gesetzgeber rechnen muß, verurtellt ebenso, wie wir den Kontraktbruch (sehr richtig! rechte), die Hetzerel und Aufwiegelei. Er bllligt egz, wenn er gerade in einer Volksversammlung ist (Zuruf: Auch in der Volks—⸗ versammlung!), daß das Unternehmertum gegen diesen Kontrakt⸗ bruch usw. energisch und mit aller Kraft Front macht. 1 sonst alle Achtung vor dem Unternehmer verlieren. (Abg. Hue: Ist das ein idealer Arbeiter? Jawohl! Aber er hat eine Empfindung der Empörung gegen jede Ungerechtigkeit. (Abg. Hue: Da kenne ich die deutschen Arbeiter besser, Herr Staatssekretär) Und, meine Herren, weil dem so ist, trotz der Widersprüche deg Herrn Abgeordneten Hue, durch die ich mich in keiner Weise irre machen lasse, so ist es durchaus notwendig, daß bei dem Sperr⸗ syste n der schwarzen Listen die Vorfrage, ob der einzelne Arbeiter auf

leben und arbeiten.

alle, svstematische nicht

Er würde

die Liste gesetzt werden soll, auf das gewissenhafteste geprüft wird, daß die Entscheidung hierüber den untergeordneten Aufsichte⸗ beamten möglichst abgenommen wird, daß das Verfahren von jeder Heimlichkeit entkleidet wird, damit der Arbeiter vor einer unpartelischen Stelle elne Nachprüfung veranlassen kann, ob er zu Recht auf die Liste gesetzt worden ist. Und, meine Herren, eine derartige Publinität des Verfahrens würde den sichersten Schutz gegen Mißgriffe und Uebertrelbungen bilden, auch ohne daß der einzelne Arbeiter genötigt wäre, den für ihn unzweifelhaft äußerst beschwer⸗ lichen Weg der rechtlichen Klage ju beschreiten.

Was aber die Dauer der Sperre anlangt, so sollten die Arbeit⸗ geber bei ihrer Bemessung immer bedenken, daß der Arbeitgeber als einzelner stets gegenüber dem einzelnen Arbeiter der wirtschaftlich Starkere ist.

Ich bin in allen diesen Beniehungen namentlich mit dem Zechen verbande in Essen ins Benehmen getreten. Sie wissen, daß seine Bestimmungen in Essen insoweit das Priniip der Aussperrung ab schwächen, als derjenige Arbeiter von der Liste wieder gestrichen wird, welcher auf der Arbeltsstelle, wo er mit Kontraktbruch sich entfernt hat, die Arbeit wieder aufnimmt. Ich weiß sehr wohl, es wird be⸗ stritten, daß die Sache immer so gehandhabt wird. Falle, in denen das Gegenteil behauptet wurde, sind mehrfach durch die Presse gegangen. Es ist hier selbstverständlich für mich nicht der Ort, auf diese Einzelheiten einzugehen.

Weiter weiß ich: die Forderung wird bemängelt, daß der Arbeiter zu derselben Stelle zurückkehren soll, wo er unter Kontraktbruch davon gegangen ist, weil dieser Kontraktbruch häufig unter Verhältnissen stattgefunden hat, an denen der Beamte mit beteiligt gewesen ist, sodaß es von einem ehrliebenden Arbeiter nicht gefordert werden könne, zu derselben Stelle zurückzukehren. Das mögen Einzelfälle sein; an dem Prinzip selbst ändern sie nichts.

Nun hat mir der Zechenverband mitgeteilt, daß schon bisber in der Praxis der Arbeiter von selner Aussperrung Kenntnis erhalten habe, daß aber für die Zunkunft ausdrücklich Vorsorge getroffen sei, daß jedem Arbeiter von der Zeche, wo er abgelehnt werde, mitgeteilt werde, wetzhalb und wo er auf die Liste gesetzt sei. Ich würde eg für einen wesentlichen Fortschritt und für ein praktisches Ergebnis auch unserer heutigen Verhandlungen halten, wenn dieses Ver fahren überall, wo das Sperrsystem in Anwendung kommt, tatsächlich gehandhabt würde, und für einen weiter dringend zu er⸗ strebenden Fortschritt, wenn die Entscheidung darüber, wer auf die Liste kommen soll, aus den Händen beteiligter Beamter herausgenommen würde.

Damit komme ich um Schluß meiner Ausführungen. Ich ge- wärtige, daß mir wiederholt der Einwurf gemacht wird, weshalb ich nicht ju gesetzgeberischen Maßnahmen rate, wo ich doch da Vorliegen gewisser Mißstände anerkennen muß. speztellen Gründe, welche es mir nicht rätlich erscheinen lassen, den Weg der Gesetzgebung zu beschrelten, habe ich Ihnen dargelegt. Ich bitte, hier noch eine allgemeinere Bemerkung anknüpfen zu dürfen.

Wiederholt habe ich meine Meinung dahin ausgesprochen, daß man Sozialpolitik nicht allein mit Gesetzen macht; im Gegenteil, ein Zuviel an Gesetzgebung diskreditiert die Sosialpolitik (sebr wahr! rechts Lachen bei den Sozialdemokraten) und schädigt fie namentlich dann, wenn die Gesetze sich an Probleme beran⸗ machen, die ihnen an sich unzugänglich sind. Die wirtschaft⸗ lichen Gegensätze jwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird kein lebendiger Mensch, noch viel weniger ein toter Buchstabe aus der elt bringen (sehr wahr! rechts), und diese Gegensätze werden auch immer zum Kampf führen. weichliche Betrachtung ist da nicht am Platze; aber was gefordert werden muß, ist das, daß mit anständigen wird (sehr wahr! links), daß fair play ist. auch darin kann die Gesetzgebung nickt alles tun sie beute die eine Waffe morgen ist eine andere zur Stelle; und darüber, in welchem Geiste der Kampf geführt wird, ob mit dem Willen, den Gegner niederzujwingen oder mit dem Ziele der Verständigung, kann keine Gesetzgebung disponieren.

Meine Herren, die schwarzen Liften werden zum guten Teile ver= schwinden; sie werden reduziert werden, sie werden sich nicht vor der Oeffenlichkeit balten können, wenn sich berufgmäßige Kampf organisationen in beruf mäßige Interessenorganisationen verwandeln (sehr wahr! rechts), wenn auf beiden Seiten die Notwendigkeit der Ver. ständigung anerkannt wird (sehr richtig! rechts), nicht auf dem Boden

Jedoch

eines erträumten Zukunftsstaates, sondern auf der Erde, auf der wir Ich balte diesen Gedanken, den ich neulich in

einer anderen Richtung mit einem bestimmten Ziele ausgefübrt habe, fest; er wird uns wie dort so auch hier vorwärts führen. (Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen.)

Abg. Dr. Spahn (Zentr) beantragt die Besprechung der Interpellation. Der Antrag wird vom ganzen Hause unterstützt

Abg. Dr. Stresemann (nl): Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit und Billigkeit, daß ein Arbeitgeberverband die Aussperrung eines Arbeiters auf längere Zeit höchstens dann vorschreibt, wenn es sich um sehr schwere Verschlungen des Arbeiters handelt, und diese zweifellos festgestellt sind. Damit ist alles ausgedrückt an Bedenken gegen die schwarzen Listen, wie sie jetzt in der Bergbaumndnftrie ge⸗ handhabt werden. Wenn die Zechenverwaltung es für ihre Pflicht und für ihr Recht hält,. sich dadurch gegen den Kontrakt⸗ bruch zu schützen, so muß sie auch diese LÄsten veröffentlichen. Das hat ein Urteil des Reichsgerichts ausgesprochen, un damit decken sich auch zum großen Teile die Ane fabrungen deg Staatssekretrs. Würde diesen Bedenken Rechnung getragen, so wurde den schwarzen Liften vieles von der verbitternden Wirkung, die sie ausüben müssen, genommen sein. Es handelt sich ja nicht um einzelne oder vereinzelte Fälle, die die Sicherheit und Sittlichkeit des Betriebe? nicht zu stören vermögen; das Bedenkliche ist eben die außerg- wöhnlich große Zabl der unter Kontraktbruch Entlassenen. 5460 Gntlaffene auf einer Lifte sind doch der Beweis für eine Fluktuation, die den Betrieb tatsächlich in die allerschlimmfte Mitleidenschaft niehen kann. Woher stammt dieses fortgesetzte Wandern von einer Arbeitsstätte zur anderen? Man spricht von nicht ge⸗ haltenen Versprechungen. Da kommt aber nur ein kleiner Prozentsatz in Betracht; bei ciner größeren Zahl kommen doch wohl die Gründe in Betracht, die früher schon mein Kollege von Schubert und die beute der Staatssekretär angeführt hat. An sich hat doch der einzelne Arbeitnehmer kein Interesse daran, von einem Werk zum anderen zu wandern. Die Lohnsätze allein können nicht der Grund dafür sein. Wir haben viele Gegenden in Deut sch⸗ land, wo die Lohnsätze geringer sind als im Bergrevier, und wo man doch eine solche Wanderung nicht kennt. Die wirtschaftlichen und sofialen Zuftände, die zu der auch von uns als bedenklich erachteten Maßregel geführt haben, müssen also ganz besonders gewürdigt werden. Dag Vorgehen des Verbandes der bayerischen Metall industriellen ist von dem Interpellanten behandelt worden. G6 liegen zahlreiche Petitionen der Betroffenen vor, die von ung den

Produ ltionsmittel angeseben

Methede Eine Waffen gekämpft

nm Fo [. um se mimt

Ausbau des Koalitiongrechts fordern. Der Verband der baperischen Metallindustriellen bildet nur einen Teil eines Fachverbandes, Sein Vorgehen hat in der deatschen Industrie abfolut kein Echo gefunden; die Industrlellenverbaͤnde haben sich im Gegenteil dagegen 0 ausgesprochen. Weiter muß berücksichtigt, werden, daß der . Verband wenige Tage nach dem Erlaß dieser Kund⸗ gebung bereits selbst den Beschluß sistierte und ihn nachher aufgehoben hat. Ich glaube nicht, daß es sich dabei nur um eine formelle Auf— hebung handelt; zahlreiche Mitglieder des Verbandes haben nicht nur den Crlaß, sondern auch die Tendenz, aug der er hervorgegangen war, gemißbilligt. Der Deutschnationale Leipziger Handlungsgebilfen. verein und der Hamburger Verein von 18658 haben Zehntausende bon Prinzipalen in ihrer Mitte, die sich ganz energisch gegen fene Maß. nahmen verwahrt haben. Psychologisch erklärt sich das Vor— ehen nur dadurch, daß der Bund der technisch⸗ industitellen erbände zuerst den gewerkschaftlichen Charakter hineingetragen hat in die Privatbeamtenbewegung, und damit eine Reakton auslöste bei jenen, welche in der Betonung der gemeinsamen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern das Ziel erblicken. Noch haben wir erfreulicherweise in jenen anderen Vereinen daz Zusammenwirken beider Teile. In jeder Beziehung möchte ich mich den Ausführungen des Staalgsekretärs über den Ausbau dez Koaltitionsrechts anschließen. Wenn einseitig dem Arbeitgeber etwas untersagt sein soll, so würde ein Ausnahmegesetz gegen die Arbeitgeber geschaffen. Die Einseitigkeit der schwarzen Lssten findet gan genau bei jedem Bopkott wieder. Diese Einseiltg⸗ keiten werden sich aus dem wirtschaftlichen Kampfe nicht heraus. bringen lassen; sie werden sich weiter ausdebner, und gerade in ibrer Ausdehnung liegt die Gewähr, daß auch ohne Ausbau der Gesetze die wachsende Organisation beider Teile zur Verständigung führen muß und wird. Sobald es sich nicht mehr um lokalisterte Streiks handelt, um so größer wird auf beiden Selten das Ver antwortlichkeits gefühl werden, und man wird sich auf der mittleren Linie der Verständigung jzusammenfinden. Wir glauben an eine kommende Verständigung, wir hoffen, daß Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer ihre gemeinsamen Interessen erfüllen werden.

Abg. Dr. Wagner (d. konsf): Auch wir bedauern sehr, daß die wirtschaftlichen Kämpfe zur Anwendung von Mitteln geführt haben, die in hohem Maße bedenklich sind. In den Fällen der Boykottßz und Aussperrungen werden oft Existenzen vernichtet, die mit dem Kampfe an sich nichtt zu tun haben, und das ist das Traurigste an der ganzen Sache. Der beute schon zitierte Staateselretär Graf Posadeweky hat sich nicht nur gegen die Aussperrung, sondern mit derselben Schärfe gegen den Boykott ausgesprochen. Der Abg. Giesberts regte die Frage an, ob nicht die Zeit gekommen wäre, das Koalitionsrecht in anderer Weise ju regeln als bisher. Wir sind gern berelt, in die Erwägung darüber einzutreten, aber nur unter der Vorauß.« setzung, daß die Regelung durchaus paritätisch ersolgen muß für Arbeiter und Arbeitgeber, sodaß nicht etwa ein Ausnahme⸗ gesetz gegen die Arbeitgeber zustande kommen kann. Wir billigen weder den Boykott noch die schwarjen Listen. Geht man den Gründen nach, die zu beiden Erscheinungen geführt haben, so erkennt man zunächst, daß bei uns diese Kämpfe diel schärfere Form angenommen halen als etwa in England. Der Hinweis auf die freiere Instltution in England erklärt nichts, denn in dem noch viel freieren Amerlka übt

1 1 * 5 * 235. 83 1 ö Ser r Meine Herren, die das Spstem der schwarjen Liften eine noch diel unhedingtere Herr.

bei uns. In England denkt eben kein Anstellung solcher Machtproben; dort sind praktische Errungenschaft der

uns von den Gewerkschaften nur al weiteren Vergesellschaftung der engliscken Gewerk⸗ praktische Zwecke Interessen ibrer

schaft aus als Arbeiter an die

die Tarifverträge eine Unions, während sie bei eine Etappe auf dem Wege zur

verden. Die auch sonst lediglich auf befassen sich nur mit den Bei uns liegen die Sachen wesentlich anders; die freien Gewerkschaften bilden einen Teil der pelitischen Organisationen, der sozialdemokratischen Bewegung. Bei uns füblen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nickt als Glieder tnes gemeinsamen Organismus, von denen jedes gleichmäßig an det anderen Woblergehen beteiligt ist. Noch betrübender aber ist, daß die Unzufriedenbeit zu säen, bereitz bei der beranwachsenden Jugend beginnt. Der junge Mann ist kaum der Schule entwachsen da wird ihm von den sojzialdemokratischen Aposteln gepredigt, wie er in jedem Unternehmer den Ausbeuter sehen soll. Unter solchen Um⸗ ständen müssen die wirtschaftlichen Klassenkämpfe eine Szaärfe annehmen, die gar nicht tief genug bedauert werden kan mehr, als diese Aufbetzung in einem Lande geüb sich in der sozialen Fürsorge vor allen anderen Ländern bervorgetan bat. In der Zeit von 1895 bis 1906 sind deutschen Arbeitgebern 3645 Millionen Mark für die rfürsorge aufgewendet. Ich stimme dem Staatesekretãt durchaut zu, daß an ein Spejialgesetz nicht gedacht werden kann. Auch darin flichie ich ibm bei, daß das Verhältnis jwischen Arbeitgebern und ern nicht ausschließlich auf Gesetze gestüßt werden kant ein Ver verhältnis bestehen muß, ein Pietäm⸗

f Boden des Klassenbasses läßt sich das nie er werden die Arbeiter im letzten Ergebnis nu

schaften sind aber gerichtet, und sie e genen Mitglieder.

. wird,

Versucke, durch Gesetze Mißstände zu beseiti ger m 1ern sozialen Frieden führen, wenn die Seel

nicht ändert und bessert. Die Menschen vor allem

te moralischen Normen im wirtschaftlich n

en mehr zur Ge en. Wir erreichen den sozialen Frieder nur, wenn di iösen Mächte im weitesten Sinne des Worier wieder a rtschaftlichen Leben den Ginfluß gewinnen, der ihner gebührt. Ich schließe mit dem Wunsch: mögen alle bärgerlicher Parteien dazu beitragen, daß wir unt auf diesem Boden jusammern finden Abg. Sachse (Soz.): Der Vorredner hat den englischen Gem erl⸗ schaften ein Loblied gefungen; diese aber kämpfen viel schärfer als die deutschen, sie haben Streils durchgeführt, die jahrelang gedauert haben und kommen immer mehr zu der Ueberzeugung, daß sie sich auf der Klassen standrunkt stellen müssen, wenn fie die Arbeiter fördern wollen Auch wenn wir die englischen Gewerkschaftsbestrebungen hätten, mürne man der Jugend genau dassel und ihnen ebenso ihr Glen

. 41 vor Augen stellen.

1 * * . nicht gehalten werden, dor

werden, ist die Regel. ir bab 3e dan Stettiner Arbeite lose nach 345 Ner

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hinein mußten und, als sie aufmuckten, . en den Zechen häusern binausgetrichen wurden. ; zen ie Unternehmer vielfach die sogenaunten Wohlfahrt.

einrichtungen aut genußt! Wir haben in früheren Jahren wiederholt Klagen vorgetragen, daß die Gel senkirchener und aakere Bergwerks- gesellschaften den Arbeitern verbieten, eine Verbanbezeitung ins Haut zu laffen, daß sie den Zeitungeträgern ber Arheiterseiturgen den Yrtrint za den Zechen häu sern verwehren. Vie Uaterstützungs- und Penfions affen, wie z. B. die Kerppsche, sin dazu benußt, um die Arbeiter voll ständig rechtlog zu machen. Sehen wir nicht an den Statut der Kruppschen Venstonglasse selhst, daß Arbeiter, wenn fie nach 20 Jahren abfehren ober abgetehrt werben, (hrer Rechte an die Kaffe verluftig gingen. Wenn bie Arbeiter barauf bingewiesen werden, daß solche Einr chtungen nur zur Ber stlavung führen, so ist das eine ein fache Konstatierung ber Tafsachen. Der Staats sefretär wird selbft zugeben, 2 wenn Arbeiter einer solchen Fahrsf wie Krupp nach Drei, fünf acht Jahren abtfebren, fie bie nicht ohne Grund tun, nachdem sit ihrt Beiträge zur Penslong, und Unterftühungstasse gezahlt haben

(Schluß in der Jwesten Hetlagc.)

auffunehmen. Man kann es den Familien nicht verdenken,

zum Deutschen Reichsan

(Schluß aus der Grsten Beilage)

Benn es ibnen nicht nabe gelegt würde zu geben, und sie nicht ihre Orga isation aufgeben müßten, so würden sie gern bleiben. Bir bahen heute noch Zechen verwaltungen, die die in den Zechen bãusern wohnenden Arheiterfamilien zwingen, mindestens drei Kostgãnger J . j . wenn sie von diesen aug der Fremde herheigeschleppten Leuten, die fie nicht einmal ordentlich verstehen, nichts wissen wollen. Unter solchen Umständen muß man den Arbeitern vorbalten, daß sie Wohlfahrts. sllapen find. Wie kann der Staatssekretär nach der Vorbesprechung, die er selbft erwähnte, immer noch daran festhalten, die Arbeiter wüßten, daß fie auf den schwarzen Listen stehen? Die Liften werden so geheim gehalten, daß wir nur durch Vertrauensbruch solche erhalten haben. Die Buchbinder, die Drucker und Maschinenmeister wurden entlassen, oder es wurde ibnen mit Entlassung gedrobt, weil man glaubte, sie hätten uns Liften zugesteck' Nicht nur in Westfalen wurden sie vollständig gebeim gehalten, sondern auch im Kaligebiet, in Oberschlesien, in Niederschlesten, in Sachsen. Dort hat man unt nur noch keine zugesteckt. Die Zechenverwaltungen baben versprochen, dem Arbeiter solle der Grund mit eteist werden, weshalb er auf der schwarzen Lifte stebt. Ich bin neugierig, ob Tas Versprechen gehalten wird. Wir haben auch beim Zechenschutzverband nachwelsen fönnen, daß nicht nur kontraktbrüchige Arbeiter auf die schwarten Listen gengmmen werden. Der Staats sekretär meinte, wir müßten Interessenvertretungen baben, die sich untereinander verständigten. Trotzdem wir Kampfetzorganisationen find, stehen wir dech auf dem Standpunkt, daß wir mit den Arbeitgebern Tarife ab— schliehen, uns mit ihnen aussprechen und so Dlfferenjen aus— gleichen. Ez liegt nicht an uns, wenn keine Verftändigung erreicht wird, sondern lediglich an der Hartherzigkeit der Arbeitgeber. Vor 10 oder 12 Jahren hat der Kaiser das Wort ausaesprochen: Schwere Zuchthaus strafe dem, der Arbeitswillige von der Arbeit ab— bält. Damals hatte man nur die Arbeiter im Auge; seitdem aber die Arbeitgeberverbände das Aussperrungespstem eingeführt haben und dag schwarze Listensystem allgemein handhaben nicht allein in der Bergwerk, sondern auch in der Holz und Textilinduftrie, bören wir in den gut bürgerlichen, gut monarch sch gesinnten Zeitungen von dem Katserwort nichts mebr. Tie Kampfesorganisation wird bei den Arbeitgebern viel rücksichtsloser ausgenutzt als bei den Arbeitern. Neuerdings richtet sie sich auch gegen die Beamten. Trotzdem die Beamtenverbände reine Interessenvertretungen sind, wie sie der Staatssekretär doch wünscht, sehen wir, daß die Arbeit- geber nicht dulden, wenn ein Beamter sich organisiert, und daß sie auf das rigoroseste gegen ihn vorgehen. In dem Augsburger Grlaß ist ausdrücklich erwähnt, daß auch der Deutschnationale Handlungs⸗ gebilfenderband in Hamburg, der Verein deutscher Kaufleute in Berlin und der Verband deutscher Handlungsgehilfen in Leipzig mitgemeint ist. Profefsor ODertmann in Erlangen hat ein Gutachten über die schwarzen Listen abgegeben, über das sich nicht nur die Arbeiter, sondern auch diejenigen wundern müssen, die auf dem Arbeitgeber⸗ standpunkt stehen. Das Gutachten, in dem er das schwarje LÄsten⸗ system beschönigt bat, wird auch von dem Organ der Hirsch⸗Duncker⸗ schen Bergarbeiter mit den Worten verurteilt: Man hat sich im Laufe der Zeit schon an vieles gewöhnt, aber das ist ein starkes Stück: so wird selten das Recht des Starken über den Schwachen jum Grundsatz erhoben. Selbst die Kölnische Zeitung‘ sagt, daß der Profeffor Oertmann den Arbeitgebern in eigenartiger Weise beispringt, und daß man die Dinge so nicht ansehen kann. Das Arbeitgeber⸗ organ, die Bergwerkszeitung', gibt aber ganz offen zu, wie der = zu seinem Gutachten gekommen ift; er ist nämlich jzu einem egengutachten aufgefordert, als das Spstem der schwarzen Listen bejeichnet worden war.

des Zechenverbandes

als ein Verftoß gegen die guten Sitten Die schwarzen Listen sollen nach der Meinung wie nach der des Dr. Wagner weder ge noch gegen 5 1352 der Gewerbeordnung befangene muß doch zugeben, daß ein solches bedingt gegen die guten Sitten verstoßen muß

vor, wonach Mitglieder des Bergarbeiterverbandes Kündigung als kontraktbrüchig auf die schwarze Liste

sie für ihn agitiert haben. Der Staatssekretär hat gemeint schwarzen Listen ständen meist junge Leute. Auch das Von der schwarzen Liste mit den 3187 Namen sind

21 bis 30 Jahren und 1609 über 30 Jahre alt;

alt find nur 600. Weiter ist die langfristige Kontraktbruch schuld; namentlich in dem Falle, we nicht rechtzeitig zum Abschluß kommt, obne Verschulde

und er dann zu erbärmlichem Lohn noch 6 Wochen

soll! Ein Arbeiter mußte wegen Krankheit mehrere M bleiben; er wurde zu 6 Strafschichten verurteilt und Liste, ohne etwag davon ju erfahren. Als wie fanden, veranlaßten wir ihn Schadenersatzklag In diesem Falle drang er durch; der Richter fordert geklagte Partei auf, sich zu vergleichen werden müßte! Es lag einfach ein Racheakt eine—

den Mann rulnieren wollte, indem er ihn fach Listen brachte. Solcher und ähnlicher Reihe angefübrt werden. Jetzt wird sogar de Arb Fastnachtsrummel mitmacht, wegen Kontratibruchs auf d diste gesetzt! Auch wenn die Leute aus Mücksicht Fesundheit abkehren, wosnns das Gesetz berechtigt auf die schwarze Liste Die Behauptung aten Zeche, von der sie ortgegangen eingestellt würden, trifft auch keineswegs gibt man den Arbeitern, die gekündigt haben auf ihrer alten Arheitsstelle zu sein, keinen M macht ihnen so die Rückkehr unmöglich. Daß Agitation für eine Organisation erfolgt b zwar behauptet, aber das Gegenteil trifft Organisationen, sondern wegen Agitation

die Bergherren für viel gesährlicher halten schwarzen Listen gesetzt; als Vauptagitator Betragen usw. kommen sie auf die schwann ö stand zu lesen: „Die Arbeit paßte ibm nicht um das Gedinge wofür er absolut wobel er hätte zu Grunde geben müässen Bedrohung“ können die Leute nach ᷓ— s weshgnl

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ür Belelpigungen waren, so Zahlreich sind die Arbeiter tro reg schwarze Llst⸗ gekommen, eben weil Lie wurde entlassen, well er zu elner Versam mh die Handzettel verteilt hatte; das batte

Liste zu brlngen. Die VUigantsatior wechsel nicht schuld, denn e werden geschabigt müll man dem Wech el lleuern gesorgt werden, daß das Gedinge 1 und daß der Mrbbeiter dam Abkehrschein werden auch nech. .

den Arbeitern, die regelrecht abgelkshi schweren Im KRönlgrelch Sachen darungen auch dort haben wie über willti

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Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 30. Januar

regelungen zu klagen. (Der Redner führt eine große solchen Fällen an.) Dieselben Klagen kommen an Bis jetzt hat sich noch kein Staatganwalt gefunden, System der schwarzen Listen eingeschritten wäre, Fällen, wo die Gesetzesberletzung Jonnenklar liegt. Arbeitgeber wären, dann wäre längst eingeschritten, d

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die Am wurde auf der Königlichen ein Kutscher Wenn sogar fiskalische Unternehmungen sich soscher überschreilung schuldig machen, dann ist es kein Wander, in privaten Unternehmer dasselbe tun. Die Grubenderwaltung Kattowitz hat die Clektrijitätswerke gezwungen, einen zu entlafsen, weil er einem Beamtenderein angebörte Schwarze Listen. System wächst sich geradeju ju einer Gridem! aus. Auf das Streikrecht konnen wir nicht verzichten, obne diese— wäre das Koalitionsrecht ein Messer ohne Hest und Klinge. das System der schwarzjen Listen ist ein Mißbrauch gesetzlich verboten werden muß. Das Boykottsystem der Arbeiter lange nicht so schlimm, auch wenn es in Friedensjeiten ang wird. Die schwarzen Listen verstoßen zweifellos gegen die guten Sitten. Wenn einmal der Kampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitern Festebt und er kann ja nicht aus der Welt geschafft werden, daan muß er wenigftens mit denselben Waffen gekämpft werden ; Abg. von Dir ksen (Rp.): Das Thema der schwarjen Listen if jum ersten Male von dem Abg. Behrens in diesem Jahre in die Debatt geworfen worden. Er hat in einem Artikel uns den Beweis für Miß— brauch bei Aussperrungen angeboten, aber diesen Beweis gerichtlich nicht erbringen können. Es ist ihm nachgewiesen worden, daß seine Angaben über die schwarzen Listen im Ruhrrevier nicht auf Wabrbeit beruhten. Man sollte doch auch einzelne Fälle nicht generalisteren. Vicht billigen kann ich allerdings und empfinde es dom menschliche⸗ Standpunkte nicht sympathisch, als Härte, wenn noch diei Monate nach Beendigung des Ausstandes die JZechenverwal gegen die Arbeiter mit Maßregelungen vorgeht. Ich g die Frist könnte verkürrtt werden. Im Kriegszjustande liegen dings die Verhältnisse anders. Die schwarzen Listen baben den Zweck, dem Kontraktbruch

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das eine juristisch sonderbare

Auffassung. Es kann doch in keinem Stande zugelassen werden,

daß ein Angestellter obne Kündigung den Dienst verläßt, wenn es

ihm so gefällt. Man hat nun über diese Frage Rechtsgutachten extrahiert; dem Gutachten, das der christliche Bergarbeiterverband extrahierte, ist daz Gutachten des Professors Oertmann gegen⸗ über gestellt worden, der den Standpunkt der straffen Disziplin vertritt. Die Grubenverwaltungen haben in der Tat das größte Interesse daran, sich einen Stamm alter erfahrener Arbeiter zu erbalten und gegen den Kontraktbruch Vorsorge zu treffen. Eine Schikanierung der Arbeiter findet nicht statt, sondern es handelt sich um eine rechtlich motivierte Bestrafung von Kontraktbruch. Wenn es sich aber nur um die Niederschlagung und Verhinderung der Kontrakibrüche handelt, so möge man das Uebel an der Wurzel f In geradezu unverantwortlicher Weise werden moralischen Qualitäten unter Versprechungen nach dem gelockt und auf diese Weise die Landwirtschaft im Osten Arbeitern eniblößt. Wir hören von den Grubenbesitzern, diesem Arbeitermaterial arbeiten ;

Rent aon Lell Don

sie selbst lieber nicht mit ürden. Da können wir anknüpfen an die Debatte, die wir kürjlich Abgeordnetenhause über die Arbeitslosigkeit gehabt weitere Ausgestaltung der Arbeitsnachweise könnte dazu beitragen, um die Fluktuation der Arbeiter Es würde zu prüfen sein, ob das Reichsamt des J zu lösen hätte; sie ist so wichtig, daß sie nicht einzelnen Bundesstaaten behandelt werden kann, später vom Reich in die Hand genommen werder z vürden damit im Osten zu etwas besseren Arbeiter tnissen gelangen. Die Maßregeln des Zechenberbandes charak sich nicht als Angriffe ;

haben.

sondern als Abwehrmaßtegeln die Grubenbesitzer gegriffen baben, nachdem sie in jabre⸗ bweren Kampf mit den Arbeitern gestanden baben. Man daß durch die großen Strelks und die ausgiebige Arbeiter von ihren Rechten machten, ihre Ge aufs gespannt war, so daß sie schließlich auch den buen zur Verfügung stehenden Mitteln Gebrauch machten. Von wird immer auf Solidarität der Arbeiter bin⸗ können nicht verlangen, daß die Arbeitgeber nicht üben sollen, die Koalitionsfreiheit der Arbelter schließlich auch den Arbeitgebern zubilligen Der notratische Redner hat sich im Abgeordnetenbause damit gebrüstet in wie rücksichtsloser Weise do Partei der Boykott gege! alle Beteiligten alle ien Handwerker, ausgeübt sei, wodu 2 il ihrer Abgeordneten in der den Inhabern von Werken und nicht zugemutet errorigmuß gegenüber sich nicht zu hat am 14. Januar einen Fall veröffentlicht dadurch, daß er auf die schwarze Liste um Selbstmord getrieben wurde; er sei von schmählich abgewiesen worden, als allerdings die Forderung aufzustellen, daß di ihnen zurückkehrt wsricht, wieder e die schwarzen Listen komme Grundes Mitteilung dabon gemacht werden gute Ausweispapiere ha sich schützen und gegebenenße Grund entkräften kai Staatssekretär schon hervorbob, eh untergeordneten Beamten vorgenomme Virektion, bei der auf eine unpar ist. Ich gebe dem Jechenverband auf dle Gifüllung dieser Forderunge könnte auch die preußische Bergbebörde en Leil der Schuld liegt aber der Arbelter,

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