1909 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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dem Eisenbahnl t burg, bisher in Wittenberg, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

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Ner Kezngspreis heträgt vierteljährlich 5 A0 5. Alle Nostanstalten nehmen Gestellung an; für Berlin außer den PNostanstalten und Zeitungaspediteuren für Kelbstahholer

anch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Unmmern kosten 25 9.

27.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Allerhöchster Dankerlaßꝰ Ordens verleihungen ꝛc.

Dentsches Neich. Ernennungen 2c. . Bekanntmachung, betreffend Rohrpostordnung für Berlin.

Königreich Preußen.

rnennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Gleiwitz.

Bekanntmachung, betreffend die landwirtschaftliche Versuchs⸗ station in Hildesheim.

Verzeichnis der Vorlesungen an der Königlichen Landwirt⸗ schaftlichen Akademie in Bonn⸗Poppelsdorf im Sommer⸗ halbjahr 1909.

Aus Anlaß der Vollendung Meines fünfzigsten Lebens⸗ jahres sind Mir schriftliche und telegraphische Glück- und Segenswünsche in besonders großer Zahl von nah und fern zugegangen. Mein Geburtstag ist in Stadt und Land von Behörden, Vereinen und Korporationen durch Veranstaltungen mannigfacher Art festlich begangen worden. Auch die im Aus⸗ lande lebenden Deutschen haben sich vereinigt und Mir ihre Treue und Anhänglichkeit zum Ausdruck gebracht. Diese Kund⸗ gebungen vertrauensvoller Zuneigung haben Meinem Herzen wohlgelan und es ist Mir eine angenehme Pflicht, Allen, welche Meiner an diesem Tage mit freundlichen Glückwünschen und treuer Fürbitte gedacht haben, Meinen wärmsten Dank aus⸗ zusprechen. Ich ersuche Sie, diesen Erlaß zur öffentlichen

Kenntnis zu bringen.

Berlin, den 30. Januar 1909. Wilhelm, JI. R. An den Reichskanzler.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Domänenpächter, Amtsrat Hugo Schrewe zu KleinhofTapiau im Kreise Wehlau den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Pfarrer Rudolf Springborn, dem Klirchenältesten, Syndikus der Versicherungsgesellschaft Germania Exnst Bischoff, dem Kirchenältesten, Apotheker und Fabrikbesitzer Wilhelm Ziegel, sämtlich zu Stettin, dem Realschuldirektor Dr. Friedrich Bangert zu Oldesloe, dem Rittergutsbesitzer Dr. jur. Otto Wrede auf Hornhausen im Kreise Oscherg⸗

leben und dem Amtsvorsteher, Mühlengutsbesitzer Wilhelm Käs wurm zu Groß⸗Bartelsdorf im Kreise Allenstein den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem emeritierten Pfarrer Karl Güssow zu Salzwedel

und dem Gymnasialoberlehrer a. D., Professor Eu 6 Herford

zu Thorn den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Arzt Dr. Max Berg zu Neudeck im Kreise Tarno⸗

witz, dem Lehrer Wilhelm Jürgens an der Realschule in

Adesloe, dem Stadtverordnelen, Rentner Heinrich Müller zu Suhl im Kreise Schleusingen, dem Amte⸗ vorsteher Peter a nn, zu Schwabstedt im Kreise Husum, dem Oberbahnassistenten a. D. Franz Busse zu Markranstädt in Sachsen, dem Eisenbahn⸗

gaüterexpeditionsassistenten a. D. Julius Löffler zu Kotibus,

dem , a. D. Karl Lind ow zu Halle a. S. und nlokomottoführer a. D. Paul Brandes zu Ham⸗

dem Vorschullehrer Adolf Rebhuhn an der Luisen⸗

xahtischen Bb ren schale in Hzrlin, den Kantor Ind. I hter

a. D. Karl Williger zu Breslau, bisher in Rudelstadt, Kreis Bolkenhain, und dem Lehrer a. D. Heinrich Boch em

zu Düsseldorf den Adler der Inhaber des Königlichen Haus

ordens von Hohenzollern,

dem Knappschaftsinvaliden und Knapyschaftsältesten Joseph Rudolph n Waldenburg i. Schl. und dem pensionierten Eisenbahnbremser Emil Hocke u Herzberg im Kreise Schweinitz das Kreuz des Allgemeinen ,

dem Kirchenältesten, Besitzer Ludwig Gorsch zu Ottlotschin im Landkreise Thorn, dem Ea yser he fssforfk aufseher Heinrich Bode zu Gillersheim im Kreise Northeim, dem Polizeisergeanten Karl Weise zu Krossen a. O., dem städtischen Kassenboten Theodor Steff ens zu Essen a. d. Ruhr, dem pensionierten Eisenbahnschaffner Oskar Wurll

zu Berlin, dem pensionierten Eise . chke zu Leipzig ⸗Sellerhaus⸗ H Karl a im Kreise Liebenwerda, dem pensiohi dlener Hermann König zu Lübb den pensionierten Bahnwärtern , a. O., Karl Herrmann ugust Hille zu Neuhof im ; herigen Eisenbahnmaschinenputzer Albe feld, dem bisherigen Bahnunterhaltun Zähle zu 2 den o rich Achter zu Obertiefenbach im K und Heinrich Wälter zu Holzen im Maurerpolier Fign Hildebran Merseburg, dem Schlossermeister Cd Schlosservorarbeiter Karl Sternber dem früheren Gutsgärtner und Schmidt, bisher in Lautensee, 5 Marienburg W.⸗Pr.,, dem Ma Bohne zu Ramsin im Kreise Heinrich Grey zu Bebitz im wirtschaftlichen Arbeiter Friedrich Kreise Marienburg in Hannover, den Wo Brandtstetter zu Ribbenischken im M utschkus zu Dobawen im gen teghmann zu Skungirren im L Wilhelm Vieth zu Lattenberg Allgemeine J sowie dem Konsulatssekretär a. D. Kar! die Rettungsmedaille am Bande zu ve

„Seine Majesät der Kai d Allergnädigst geruhtt 2 den nachbenannten Offizieren 2c. der Schutztruppen d Erlaubnis zur Anlegung der r, verliehenen nichtpreußischen

Orden zu erteilen, und zwar:

des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens vierter Klasse mit Schwertern: dem Oberleutnant Hollaender, dem Leutnant Pöppl, dem Stabsarzt Dr. Summa, sämtlich in der Schutztruppe für Südmwestafrika;

des Königlich Bayerischen Militärverdienstkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern: dem Oberfahnenschmied, Sergeanten Hofmann, den Unteroffizieren Döhler und Bold, he den Gefreiten Deinlein, Fichtner, Fischer, Stein⸗ äuser, . Reiter Dennerlein, ; sämtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika, und dem Sanitätsfeldwebel Ziegelmeier in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika;

des Königlich Bayerischen Militärverd ienstkreuzes zweiter Klasse: dem Feldwebel Daubenspeck in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern

des n mn rh Sächsischen Verdienstordens:

feit dem Leutnant Stübel in der Schutztruppe für Südwest⸗

afrika;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Königlich Sächsischen Albrechtsordens: dem Leutnant Grabau in der Schutztruppe für Süd⸗

west afrika;

der Königlich Sächsischen Friedrich August-Medaille in Silber mit dem Bande für Kriegsdienste: den Vizefeldwebeln Kujath und Ulbricht, den Unteroffizieren Wielsch, Jork und Langhoff, sämtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika;

des Kommandeurkreuzes zweiter 6 des Groß⸗ herzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Obersten von Glasenapp, Kommandeur der Schutztruppen im Reichskolonialamt;

des Großherzoglich Hessischen Allgemei nen Ehren⸗ zeichens mit der Fetz für Tapferkeit am Kriegsbande: dem Gefreiten Karn und dem Reiter Schlapp, beide in der Schutztruppe für Südwestafrika;

des Ehrenkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ , , Greifen ordens:

dem Major Puder, Kommandeur der Schutztruppe für Kamerun;

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di Dr WV . . not in C daselbst bestellt worden.

Bekanntmachung, betreffend Rohrpostordnung für Berlin.

Auf Grund des 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1371 wird für den Verkehr innerhalb des Rohrpostbezirks Berlin nachstehende Rohrpostordnung erlassen:

Umfang des ,,

Der Rohrpostbezirk Berlin umfaßt die Bestellbezirke der Postämter in Berlin, Charlottenburg, Friedenau, alensee, Plötzensee, Rixdorf, Schöneberg, Westend, ilmersdorf sowie

a. vom Bestellbezirke des Postamts in Boxhagen⸗

Rum melsburg 1 den Teil innerhalb der Ringbahn, b. vom Bestellbezirke der Postagentur in Treptow bei

Berlin die Grundstücke Treptower Chaussee 15 bis 18. Benutzung . Rohr post.

Zur Beförderung als Rohrpostsendung sind unter den nachfolgenden Bestimmungen zulässig: I) Briefe, 2 Fe arten, 3) Postkarten mit Antwort. Die Verwaltung hat das Recht, die Rohrpost zeitweise En oder zum Teil für alle oder gewisse Gattungen von endungen zu schließen. Allgemeine De nn ngen,

Die Bestimmungen der jeweilig gültigen Postordnung

hinsichtlich . .

h der gewöhnlichen Briefe und Postkarten,

2) der Außerkurgzsetzung, der Bareinlösung, des Um⸗ tausches von , sowie hinsichtlich des 6 der Verwendung ausgeschnittener Franko⸗ empe

finden auch auf Rohrpostsendungen Anwendung, soweit nach⸗

stehend nicht besondere Bestimmungen getroffen sind.

Gewicht und ö der Rohr postsendungen.

Das Meistgewicht für Rohrpostbriefe beträgt 20 g. Rohrpostbriefe dürfen 125 em in der Länge und 8 em in der Breite nicht überschreiten. Aufklebungen auf der Rückseite der Postkarten sind nur mit den durch 5 8! festgesetzten Ausnahmen zulaͤssig.

Kennzeichnung der rn, ,,

Rohrpostsendungen müssen, sofern nicht die gestempelten . zu Rohrpostbriefumschlägen und Ro .

15) verwendet werden, auf der Vorderseite am oberen ande mit der deutlichen, zu unterst reichend en Bezeichnung „Rohr post“ versehen sein.