1909 / 27 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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2x.

Berlin, Montag, den 1.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Allerhöchster Dankerlaßꝰ Ordens verleihungen ꝛc.

Denutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung, betreffend Rohrpostordnung für Berlin.

Königreich Preußen.

rnennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Gleiwitz.

Bekanntmachung, betreffend die landwirtschaftliche Versuchs⸗ station in Hildesheim.

Verzeichnis der Vorlesungen an der Königlichen Landwirt⸗ schaftlichen Akademie in Bonn⸗Poppeledorf im Sommer⸗ halbjahr 1909.

Aus Anlaß der Vollendung Meines fünfzigsten Lebens⸗ jahres sind Mir schriftliche und telegraphische Glück- und Segenswünsche in besonders großer Zahl von nah und fern zugegangen. Mein Geburtstag ist in Stadt und Land von Behörden, Vereinen und Korporationen durch Veranstaltungen mannigfacher Art festlich begangen worden. Auch die im Aus⸗ lande lebenden Deutschen haben sich vereinigt und Mir ihre Treue und Anhänglichkeit zum Ausdruck gebracht. Tiese Kund⸗ gebungen vertrauensvoller Zuneigung haben Meinem Herzen wohlgetan und es ist Mir eine angenehme Pflicht, Allen, welche Meiner an diesem Tage mit freundlichen Glückwünschen und treuer Fürbitte gedacht haben, Meinen wärmsten Dank aus⸗ zusprechen. Ich ersuche Sie, diesen Erlaß zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Berlin, den 30. Januar 1909.

Wilhelm, J. R. An den Reichskanzler.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Domänenpächter, Amtsrat Hugo Schrewe zu Kleinhof⸗Tapiau im Kreise Wehlau den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Pfarrer Rudolf Springboxrn, dem Kirchenältesten,

Syndikus der Versicherungsgesellschaft Germania Exnst Bischoff, dem Kirchenältesten, Apotheker und Fabrkkbesitzer Wilhelm Ziegel, sämtlich zu Stettin, dem Realschuldirektor Dr. Friedrich Bangert zu Oldesloe, dem Rittergutebesitzer Dr. jur. Otto Wrede auf Hornhausen im Kreise Oschert⸗ leben und dem Amtsvorsteher, Mühlengutsbesitzer Wilhelm Kätwurm zu Groß⸗Bartelsdorf im Kreise Allenstein den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem emeritierten Pfarrer Kar! Güssow zu Salzwedel und dem Gymnasialoberlehrer a. D., Professor Eu gin Herford zu Thorn den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Arzt Dr. Max Berg zu Neudeck im Kreise Tarno⸗ witz, dem Lehrer Wilhelm Jürgens an der Realschule in Adesloo, dem Stadtverordnelen, Rentner Heinrich Müller zu Suhl im Kreise Schleusingen, dem Amte⸗ vorsteher Peter Tag nen zu Schwabstedt im f Husum, dem Oberbahnassistenten a. D. Franz Busse zu Markranstädt in Sachsen, dem Eisenbahn⸗ üterexpeditionsassistenten a. D. Julius Löffler zu Kotibus, dem en be f rler a. D. Karl Lind ow zu Halle a. S. und dem Eisenbahnlokomotloführer a. D. Paul Brandes zu Ham⸗ burg, bisher in Wittenberg, den Königlichen Kronenorden

vierter Klasse, ö dem Vorschullehrer Adolf Rebhuhn an der Luisen⸗ städtischen Oberrealschule in Berlin, dem Kantor und Lehrer

a. D. Karl Williger zu Breslau, bisher in Rudelstadt, Kreis Bolkenhain, und dem Lehrer a. D. Heinrich Boch em zu Düsseldorf den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗

ordens von Hohenzollern,

dem hier r fn lndallben und Knappschaftsältesten Joseph Rudolph e . i. Schl. und dem Pensionierten Eisenbahnbremser Emil Glocke zu Herzberg im Kreise Schweinitz das Kreuz des Allgemeinen .

dem Kirchenältesten, Besitzer Ludwig Gorsch zu Ottlotschin im Landkreise Thorn, dem Jer ce hi f forhk! aufseher Heinrich Bode zu Gillersheim im Kreise Northeim, dem Polizeisergenten Karl Weise zu Krossen a. O., dem städtischen Kassenboten Theodor Steff ens zu Essen a. d. Ruhr dem pensionierten Eisenbahnschaffner Oskar wWur i

zu Berlin, dem pensionierten Eis . zu Leipzig⸗Sellerhausen isenbahnmaschinenwärter Karl Ma im Kreise Liebenwerda, dem pensiohi dlener Hermann König zu Lübb den pensionierten Bahnwärtern 6 a. O., Karl Herrmann ugust Hille zu Neuhof im Kre herigen Eisenbahnmaschinenputzer Al feld, dem bisherigen Bahnunterhalt Zähle zu Roßlau, den Holz rich Achter zu Obertiefenbach im und Heinrich Wälter zu Holzen Maurerpolier rig Hildebrandt Merseburg, dem Schlossermeister Gdu Schlosservorarbeiter Karl Sternber dem früheren Gutsgärtner und Schmidt, bisher in Lautensee, Marienburg W.⸗Pr.f, dem M Bohne zu Ramsin im Kreise Heinrich Grey zu Bebitz im wirtschaftlichen Arbeiter Friedri Kreise Marienburg in Hannover, d Brandtstetter zu Ribbenischken im utschkus zu Dobawen im gen tegmann zu Skungirren im La Wilhelm Vieth zu Lattenberg Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem Konsulatssekretär a. D. K die Rettungsmedaille am Bande zu

Seine Majetät der Kai? Allergnädigst geru ht 6. .

den nachbenannten Offizieren 2c. der Schutztruppen die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens vierter Klasse mit Schwertern: dem Oberleutnant Hollaender, dem Leutnant Pöppl, dem Stabsarzt Dr. Summa, sämtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika;

des Königlich Bayerischen Militärverdienstkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern: dem Oberfahnenschmied, Sergeanten Hofmann, den Unteroffizieren Döhler und Bold, he den Gefreiten Deinlein, Fichtner, Fischer, Stein⸗ äuser, 35 Reiter Dennerlein, ; samtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika, und dem Sanitätsfeldwebel Ziegel meier in der Schutztruppe für Deutsch⸗-Ostafrika;

des Königlich Bayerischen Militärverdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Feldwebel Daubenspeck in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern

des , Sächsischen Verdienstordens: dem Leutnant Stübel in der Schutztruppe für Südwest⸗

afrika;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Königlich Sächsischen Albrechtsordens: dem Leutnant Grabau in der Schutztruppe für Süd⸗

west afrika;

der Königlich Sächsischen Friedrich August-Medaille in Silber mit dem Bande für Kriegsdienste: den Vizefeldwebeln Kujath und Ulbricht, den Unteroffizieren Wielsch, Jork und Lang hof, sämtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika;

des Kommandeurkreuzes zweiter . des Groß⸗ herzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Obersten von Glasenapp, Kommandeur der

Schutztruppen im Reichskolonialamt;

des Großherzoglich Hessischen Allgemeinen Ehren⸗ zeichens mit der den cᷣ für Tapferkeit am Kriegsbande: dem Gefreiten Karn und dem Reiter Schlapp, beide in der Schutztruppe für Südwestafrika;

des Ehrenkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Greifenordens:

dem Major Puder, Kommandeur der Schutztruppe für Kamerun;

Bekanntmachung, betreffend Rohrpostordnung für Berlin.

Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 wird für den Verkehr innerhalb des Rohrpostbezirks Berlin nachstehende Rohrpostordnung erlassen:

Umfang des k

Der Rohrpostbezirk Berlin umfaßt die Bestellbezirke der Postämter in Berlin, Charlottenburg, Friedenau, ö. , Rixdorf, Schöneberg, Westend,

ilmersdorf sowie a.. vom Bestellbezirke des Postamts Rum melsburg 1 den Teil innerhalb der Ringbahn, . ö vom Bestellbezirke der Postagentur in Treptow bei erlin die Grundstücke Treptower Chaussee 15 bis 18.

Benutzung . Rohr post.

in Boxhagen⸗

Zur Beförderung als Rohrpostsendung sind unter den nachfolgenden Bestimmungen zulässig: Briefe, 2) Postkarten. 3) Postkarten mit Antwort. Die Verwaltung hat das Recht, die Rohrpost zeitweise En oder zum Teil für alle oder gewisse Gattungen von endungen zu schließen. Allgemeine Der nn nnen

Die Bestimmungen der jeweilig gültigen Postordnung hinsichtlich . h der gewöhnlichen Briefe und Postkarten, 2) der Außerkurssetzung, der Bareinlösung, des Um⸗ ostwertzeichen sowie hin sichtlich des

tausches von erwendung ausgeschnittener Franko⸗

Verbots der

stempel U

fen auch auf Rohrpostsendungen . soweit nach⸗ ehend nicht besondere Bestimmungen getroffen sind.

Gewicht und e,, der Rohrpostsendungen.

Das Meistgewicht für Rohrpostbriefe beträgt 20 g. Rohrpostbriefe dürfen 125 em in der Länge und 8 em in der Vreite nicht überschreiten. Aufklebungen auf der Rückseite der Postkarten sind nur mit den durch 5 8! festgesetzten Ausnahmen zulässig.

Kennzeichnung der ,,

Rohrpostsendungen müssen, sofern nicht die gestempelten e zu Rohrpostbriefumschlägen und o e e e 15) verwendet werden, auf der Vorderseite am oberen ande mit der deutlichen, zu unte rst reichend en Bezeichnung „Rohr post“ versehen sein.