1909 / 27 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

gesagt hat. Er hat sich beklagt, daß wir zu viel Arbeit machten in der Justiz, wo sie nicht nötig wäre, und hier und da nicht richtig organisiert wären. Der Gedanke ist ja durchaus zutreffend, daß wir darauf bedacht sein müssen, das uns gegebene Arbeltspensum auf die einfachste, sicherste Weise so zu behandeln, daß es am wenigsten Mühe und Umstände macht, aber doch richtig, vollständig und gerecht er⸗ ledigt wird.

Nun habe ich aber schon in der Kommission zu erwähnen Ge⸗ legenheit gehabt, daß doch unsere Organisation, die Grundlage für die Arbeits verteilung, auf Reichsgesetzen beruht. Wir müssen uns also, solange wir die bestehenden Reichsgesetze haben, mit diesen abfinden und uns danach einrichten Es ist nicht ausgeschlossen, daß im Wege der Gesetzgebung andere Vorschriften in Kraft treten, die es uns dann ermöglichen, auch die Arbeit der Gerichlsbehörden zu vermindern. Zur Zeit aber müssen wir mit dem rechten, was als gesetzliche Grundlage gegeben ist.

Nun ist von dem Herrn Abgeordneten erwähnt worden, daß man bel den Amtsgerichten auf eine Vergrößerung oder auf eine andere Gestaltung der Bezirke hinwirken könnte. Gewiß, ich weiß auch eine ganze Zahl von Amtsgerichten, von denen ich mir sagen möchte: sie könnten mit dem Nachbargerichte vereinigt sein. Die Arbeit des ein zelnen Amtsrichters ist vielleicht gar nicht so umfangreich, daß er nicht die des Nachbarrichters noch mit übernehmen könnte, oder man könnte wenigstens drel Amtsgerichte zu zweien zusammenlegen. Aber, meine Herren, es sind auch noch andere Rücksichten bei dieser Einteilung zu wahren, und namentlich auch bei der ersten Organisation gewahrt worden. Eg ist doch der Wunsch der Bevölkerung, möglichst schnell zum Richter kommen zu können. Machen wir die Bezirke größer, so erschwert sich das, und hat ein Ort erst einmal ein Gericht und man nimmt es ihm, dann fühlt er sich entschieden geschidigt und ist es auch. (Sehr richtig!) Deshalb muß die Aenderung der Organisation bei den Amtsgerichten mit großer Vorsicht behandelt werden. Sie ist in einigen Fällen durch⸗ geführt worden, aber niemals ohne Widerspruch der Ortgeingesessenen und zumeist auch der Behörden. Wenn einmal der Gedanke nur angeregt wird, so entsteht sofort ein wahres Sturmlaufen, daß man ihn nicht ausführen möchte. (Sehr gut! IUinkz.) Ich will nicht sagen, daß die Frage nicht doch in dem einen oder anderen Falle geprüft werden müßte. Aber eine große Aenderung kann ich mir von den Anregungen des Herrn Abgeordneten nicht versprechen.

Dann hat der Hert Abgeordnete darauf hingewiesen, daß man bei der Urteilsbegründung zu bereit sei, daß man das Gebiet der Strafbefehle erweitern, daß man auch sonst das Schreibwerk vermindern könnte. Ja, meine Herren, es ist unser ständiges Bestreben, in diesem Sinne zu wirken. Wegen der Verminderung des Schreibwerks haben wir Verfügungen von der Zentralstelle aus erlassen, und die Strafbefehle auszudehnen ist die Absicht der neuen Strasprozeßordnung, allerdings nicht soweit, wie der Herr Abgeordnete meinte.

Es ist erwähnt worden, man lege zu viele Rechtsmittel von seiten der Staattzanwaltschaft ein. Auch hier hat die Justhjver⸗ waltung ein gutes Gewissen; denn vor längerer Zeit schon ist eine Verfügung ergangen, daß in allen Fällen, wo die Staatzanwalt⸗— schaften Revision einjulegen für angezeigt hielten, die Entscheidung des Oberstaatsanwalts einzuholen ist, damit überflüssige Revistonen vermieden würden. Nun kommt es vor, daß einzelne Fälle, die an sich unbedeutend erscheinen, doch ein gewisses Gewicht, namentlich für andere Reglerungsstellen haben, weil Prinzipienfragen entschieden werden müssen, also beispielsweise, ob dies oder jenes als Sonntags arbeit zu betrachten sei. Ich vermute, daß der Fall, den der Herr Abgeordnete vortrug, auch mit unter diesen Gesichtepunkt fällt.

Der Hert Abg. Boehmer und auch der Herr Abg. Dr. Bell haben erwähnt, daß die Aeußerung des Staatsanwalts in der Untersuchungs sache gegen Harden nicht am Platze gewesen ware, weil da über einen Zeugen Aeußerungen abgegeben worden wären, die gar nicht zur Sache gehört hätten. Ich telle die Auffassung, daß die Aeußerung des Staatganwalts, die er damals nebenher machte, nicht nötig war und deshalb hätte besser unterbleiben sollen. Dleselbe Auf⸗ fassung habe ich gestern schon geäußert hinsichtlich der Befragung, die in dem späteren Prozesse gegen Eulenburg stattgefunden und auf die der Staattzanwalt eine Auskunft gegeben hat. In einem schwebenden Prozeß hat er meines Erachtens über solche Angelegenheiten keine Mitteilungen zu machen. Der Staattanwalt ist hierauf hingewiesen worden.

Der Herr Abg. Dr. Bell hat in die einielnen Teile der Justtiverwaltung kritisiert. Ich bin ihm dankbar dafür; denn jede Krltik ist nützlich, aut jeder Kritik kann man lernen, und wir werden deshalb auch seine Rede in Erwägung ziehen. Ich will mich heute nur zu einzelnen Punkten äußern.

Zunächst will ich kurz die Ausbildung der jungen Juristen und die Klausurarbeiten erwähnen. Die letzteren sind seit ihrer Ein—⸗ führung erst ein paar Mal in Anwendung gekommen, und die Er— gebnisse bei diesen Prüfungen sind ungefähr dieselben gewesen wie in früheren Zeiten. Daraus können wir also noch in keiner Weise irgend einen Schluß ziehen, ob diese Neuerung richtig ist oder nicht; wir müssen erst abwarten. Im großen und ganzen war die Meinung die, daß sie eine Verbesserung bedeute, und ich hoffe, daß sie sich auch als eine solche bestätigen wird.

Dann ist darauf hingewiesen worden, daß die mit dem Prädikat gut aufs dem Examen hervorgehenden Assessoren bei ber Anstellung besser wegkämen. Ja, melne Herren, ich halte das für gan selbstverständlich; denn gerade daös Prädilat soll ihnen doch irgend einen Nutzen schaffen (Abg. Cassel: sehr richtig), und wenn man das ganz außer acht lassen wollte, wag hätten siör denn davon? (Sehr richtig! links.) Es ist aber nicht richtig, daß jemand, der das Examen mit dem Prädikat „gut“ bestanden hat, alsbald angestellt wird; es dauert immer noch längere Zeit, bls er dazu kommt; daß er dann aber einen gewissen Vorrang vor den andern hat, vorauggesetzt, daß er sich inzwischen auch in der Praxis noch ferner bewährt hat, das scheint mir doch ganz richtig (sehr richtig! links), umsomehr, als die Justizwerwaltung ein Interesse daran hat, dafür zu sorgen, daß die tüchtigen Leute auch bei der Justiz bleiben. (Sehr richtig! links.) Es ist ja darauf hingewlesen worden, daß sie dazu neigten, anderg⸗ wohin ju gehen. Sollte man da die Gelegenheit, ihnen auch in der Justiz ein günstiges Fortkommen zu bieten, vorübergehen lassen?

Außerdem hat der Herr Abgeordnete eine Verfügung eines Ober— landen gerichtspräsidenten an die Landgerichtspraͤsidenten erwähnt wegen

allerweitestem Umfange

,

Beurteilung der Assessoren. Ich kenne die Verfügung nicht, die der!

Herr Präsident erlassen hat. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß ein Assessor, wenn er sein Examen bestanden bat, sich formell die Quali- fikation zu einem Amt erworben hat, aber keineswegs ein Recht auf Anstellung. (Sehr richtig! rechts) Es ist unmöglich, das letztere anzuerkennen, es ist auch niemals anerkannt worden bei allen früheren Verhandlungen, die auf diesem Gebiete stattgefunden haben. Dag Recht der Anstellung ist das Recht der Krone, und das Recht der Krone wird ausgeübt auf Grund der Vorschläge, die die Justizverwaltung nach ihrem besten Ermessen zu machen hat. Die Justijverwaltung würde fehlen, sie würde unrecht tun, wenn sie einen, der das Examen be⸗ standen hat, bloß deshalb präsentierte; sie darf ihn nicht präͤsentieren, wenn sie nicht überjeugt ist, daß der Mann der Stelle gewachsen sein wird. Das ist sie der Bevölkerung schuldig (sehr wahr! Bravon! rechts), und wenn sich nun ergibt und es kommt ja doch vor —, daß ein Assessor, der das Examen bestanden hat, nachher in der Praxis völlig versagt er ist vielleicht körperlich dafür nicht geeignet, vielleicht fehlen ihm sonstige Elgenschaften, die für Richter unerläßlich sind —, dann soll die Justizverwaltung ruhig warten, bis er nach langen Jahren endlich merkt, man wolle ihn nicht? Ist es nicht geradezu eln Unrecht gegen ihn, ihm dann erst zu sagen, man könne ihn nicht als zur Anstellung geeignet in Empfehlung bringen? Je eher man dag erklärt, desto besser ist es für ihn. (Sehr richtig) Die Justijverwaltung würde ihre Pflicht verletzen, wenn sie einen Assessor, den sie ungeeignet hält, für ein Staatgamt in Vorschlag brächte. (Sehr richtig Darunter würde die Bevölkerung leiden, für deren Interesse wir doch zu sorgen haben. (Bravo!)

Ich muß noch auf die Prozesse zurückkommen, die der Herr Vor⸗ redner berührt hat. Dabei muß ich mir größere Zurückhaltung auf⸗ erlegen als der Herr Abgeordnete es tat. Es sind schwebende Pro⸗ zesse, und ich darf darüber ein Urteil nicht aussprechen; ich darf nur Tatsächliches berichten. Da kann ich nur sagen: was die Haft des Angeklagten Fürsten Eulenburg anlangt, so hat das Kammergericht beschlossen, ihn gegen Kaution auf freiem Fuß zu belassen, trotzdem es den Haftbefehl aufrecht erhält. Das ist eine Entscheidung des Gerichte, die kann ich nicht kritisieren. Im übrigen ist gesagt worden, man müsse darauf bedacht sein, daß nicht etwa mit ungleichem Maße gemessen werde. Meine Herren, ich könnte Ihnen ja die ganze Geschichte des Eulenburgprozesses darlegen, aber es würde nur dasselbe sein, als was Sie aus den Zeitungen schon wissen. Weshalb daz hier ange⸗— führt ist, weiß ich nicht (sehr richtig!); ich weiß aber, daß dem Gericht auch insofern ein Vorwurf gemacht worden ist, als gesagt ist, es gehe zu scharf vor. Andere sagen, es sei ju nachsichtig; vielleicht liegt das Richtige in der Mitte. Das muß ich hervorheben, weil der Herr Vorredner hat andeuten wollen, als ob die Gerichte nicht mit der nötigen Objektivität vorgegangen wären. Dagegen muß ich die Ge⸗ richte in Schutz nehmen.

Ich habe endlich noch kurz zu antworten auf eine Anfrage, die der Herr Abg. Schiffer in der Kommission gestellt hat. Sie betrifft

die Haftpflicht für Sachschäden bei Elsenbahnunfällen. Ich habe versprochen, mich mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamts dieser Sache wegen in Verbindung zu setzen. Das habe ich getan, und da habe ich gehört, daß allerdings die Frage dort schon angeregt ist und erwogen wird, ob die Haftung für Sachschäden weitere Aus—⸗ dehnung finden müsse durch das Relch. Es schweben aber augen blicklich noch Erwägungen darüber, in welcher Richtung man sich etwa zu bewegen haben werde. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (ul.): Wir hätten gern erfahren, welche Wirkungen die neuen Vorschriften über die Klausurgrbeiten bisher gehabt haben. Nach den jetzigen Erklärungen des Ministers stellen wir diesen Wunsch zurück, vielleicht erfahren wir im nächsten Jahre mehr darüber. Vielleicht erfahren wir auch etwas Näheres über die Beschäftigung der Referendare bei den Amts, und Land⸗ gerichten. Von manchen Seiten hat man im Interesse der Sparsam⸗ keit auch auf Verminderung der Richterstellen gedrängt. Ich glaube nicht, daß dleses Verlangen berechtigt ist; zweifellos nicht mehr Stellen gefordert worden, als notwendig ist. Anderseits wird auf eine Erleichterung der Geschäftsführung bei den Gerichten hinzuarbeiten sein. Man beschwert sich auch daruber, daß die Erledigung der Geschäfte auf sich warten lasse. Diese Klagen werden ja auch verstummen, wenn die Gerichtsverfassung reformiert ist. Eine schnellere und ersprießlichere Erledigung der Ge⸗ schäfte wird auch dadurch möglich sein, daß zwischen Richtern und Rechtsanwälten ein besseres Verhältnis herbeigeführt wird. Sache der Richter ist es, dafür zu sorgen, daß die Rechtsanwälte in den Gerichtegebäuden ein Geschäftslokal oder Bureau zur Verfügung haben, um an Ort und Stelle ihre Geschäfte besorgen zu können. Mit Recht wird darüber geklagt, daß die kleineren Gefängnisse zeit⸗ weilig überfüllt sind; auch hier ist eine Remedur zeitgemäß. Zu Vorsitzenden der Kaufmanng⸗ und Gewerbegerichte sollte man zweck⸗ mäßig Richter bestellen. Was schließlich die bekannten Prozesse be trifft, so muß ich der Auffassung des Abg. Bell entgegentreten; ich glaube, daß diese Prozesse mit allen den Kautelen umgeben worden sind, die die Ausübung der Rechtspflege erheischt.

Hierauf vertagt sich das Haus.

In persönlicher Bemerkung verwahrt sich der Abg. Dr. Bell (Zentr) gegen die Unterstellung, als ob er die Unparteilichkeit des Gerichtsvorsitzenden im Eulenburgprozeß irgendwie in Zweifel gezogen habe.

Präsident von Kröcher schlägt vor, die nächste Sitzung am Donnerstag, den 4. Februar, abzuhalten mit der Tages⸗ ordnung: Köhlbrandvertrag mit Hamburg und Fortsetzung der Beratung des Justizetats.

Die Abgg. von Pappenheim (kons), von dem Hagen (Zentr.) und Freiherr von Zedlitz (freikons.) ersuchen den Präsidenten, nicht die Fortsetzung der Beratung des Justizetats, über den die Kommission noch beraten müsse, sondern die dritte Lesung der Besoldungsordnung auf die Tagesordnung zu setzen. Der Präsident schließt sich dieser Anregung an.

Schluß 41/9 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, den 4. Februar, 11 Ühr. (Dritte Lesung der Besoldungsordnung; Köhlbrandvorlage.)

Statistik und Volksmirtschaft. Die häufigsten Preise für Fleisch betrugen im Wochendurchschnitt der J. Hälfte des Monats

m Groß- handel i m für 100 kg

Rindfleisch

in Rind⸗ den Orten fleisch

)

chulterstück, Schuft)

vom Bauch

Sesamt⸗

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vom Bug (Schulterblatt,

S

Nuß, Oberschale) von der Keule

von der Keule (Schwanz ftũck, Blume, Kugel,

ESchlage

Kleinhandel für

Kalbfleisch

im Gef amt

Januar 1909

1 Kilogramm Sch we in efleisch I I einschl. von Rückenfett) ö

Schweine⸗

4

Schin. ken Speck

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vom Bug Schulter, Blatt)

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Schulterstũck Vorderschinken)

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und Beine Rückenfett

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Dur chichnitt von der Keule (Sinterschinken)

im Gesamt- durchschnit

im Gesamt⸗

von der Keule

urtfchn itt

Königsberg i. Pr Memel. . . Allenstein . Danzig.. Graudenz . Berlin . Pots dam . Brandenburg.. Frankfurt a. Oder r, , Stettin. ; Köslin .. Stralsund . Posen Bromberg. Breslau Görlitz. Liegnitz... Königahũtte Gleiwitz Magdeburg Halle a. Saale. Erfurt. Altona , lensburg. annover. Yildes heim . Darburg a. Elbe Gta, Osnabrück. Emden. Münster Bielefeld Paderborn. Dortmund. Cassel , Frankfurt a. Main Wiesbaden.

Düsseldorf. Essen. Crefeld.

Neuß

Cöln 9 Machen Sigmaringen. Gesamtdurch⸗ schnitt der Bericht gzorte

195 200 205 180 200 250 280 320 280 267 280 190 200 280 300 210 220 250 250 200 200 320 335 260 220 217 180 300 185 360 220 200 180 245 260 240 340 260 240 280 240 230 230 220 240 230 288 223 240 220

—— 2

269

im Etat sind

In Nr. 17 des „Reichs⸗ und Staatsanzelgerg vom 20. Januar D. J. ist bereits darauf hingewiesen worden, daß für die Zelt vom 1. Januar ab die amtliche preußische Preisstatistik nach neuen Grund⸗ sätzen bearbeitet wird. Demgemäß bringen wir heute zum ersten Male die halbmonatlich zu veröffentlichenden Fleischpreise nach dem Bericht der amtlichen Statistischen Korrespondenz'. Es handelt sich hier bei den einzelnen Erhebungsgegenständen um den Durchschnitt der an einem der letzten Tage jeder Woche des Halbmonats vom 1. bis. 15. Januar d. IJ. in 50 Prelgberichtsorten fest⸗ gestellten häufig st en“ Preise. Der häufigste Preis einer Waren⸗ gattung ist derjenige, welcher unter den bei der Preigermittelung erfolgten Aufzeichnungen der Prelse der verschledenen Vzrkauftzstellen am meisten vorkommt. Für die Auzwahl der Berichtsorte kamen in erster Linie die bisherigen 24 Marktorte der monatlichen Bericht⸗ erstattung des Statistischen Landesamts in Betracht; sie wurden ver⸗ ,, um eine Anzahl von Orten, dle, wie 8 a. M., Düssel⸗ dorf, Harburg, Königshütte usw., für die Preisstastik eine besondere Bedeutung haben; endlich wurdt darauf gesehen, daß aus jedem Regterunggbejirke mindesteng ein Ort bei den halbmonatlichen Ver⸗ öffentlichungen vertreten ist. Die jetzige Zahl der Berichtsorte soll später noch durch Hinzußiehung der fünf Berliner Vororte Char⸗ lottenburg, Schöneberg, Rixdorf, Lichtenberg und Deutsch⸗Wilmerg dorf sowie einiger weiterer geeigneter Berichtzorte ergänzt und auf 60 ge— bracht werden.

Bel obiger Darstellung wird wie bisber zwischen Groß⸗ und Kleinhandelspreisen unterschieden. Die Ermittelung und Festfftellung der ersteren ist vorläufig auf das Rindfleisch beschränkt geblieben; es kommen dabei, wie schon seither, entweder die wirklichen Groß⸗

handeltpreise oder aus diesen . Preise der für die Ver⸗

pflegungsverhältnisse des betreffenden Ortes maßgebenden Sorte oder die Vorzugtzpreise, die von Krankenanstalten, industriellen Werken, Kantinen usw. beim ,,, Bezuge größerer Fleisch mengen gejahlt werden, in Frage. Die anderweitige Regelung der Statistik der Fleischpreise im Großhandel unter Grwelterung der davon berührten Tiergattungen usw. bleibt bis zum nächsten Jahre vorbehalten. Anderseits ist die Statistik der Kleinhandelspreise für Fleisch durch Einbeziehung des Roßfleisches und des geräucherten Schinkens sowie durch die nachstehend ersichtlichen Qualitäts- abstufungen beim Rind⸗, Kalb⸗, Hammel und Schweinefleisch er⸗ weitert worden.

Für die Zwecke der vorliegenden Peeisstatistik erschennt es nicht notwendig, die Preise für sämtliche Qualitäten und Unterqualitäten der oben bezeichneten Schlachttierarten zu erheben. Es genügt viel- mehr wie geschehen dle Prelse für einige Fleischstücke nach- zuweisen, die nach dem Verhältnisse ihres Gewichtes zum Gesamt⸗ schlachtgewichte die Hauptstücke des Tierkörpers darstellen und zu⸗ gleich solchen Qualitäten angehören, welche nach Maßgabe ihrer Verwendung allgemein, nicht nur nach örtlich begrenzten Lieb- habereien, verschieden bewertet werden. Am höchsten im Werte steht von den angegebenen Stücken die Keule; der Bug hat einen mitleren und beim Rinde das Bauchfleisch, beim Schweine der Kopf und die Beine haben den geringsten Wert. Diese verschiedene Bewertung greift in der Regel da Platz, wo die Käufer bestimmte Stücke Fleisches verlangen und tatsächlich auch erhalten. Beim Kalb⸗ und Hammel⸗ fleisch auch noch eine dritte Qualität einjuführen, würde zu weit gehen und nicht zweckmäßig sein.

Da die Fleischstücke, deren Preise erhoben werden, die Haupt- typen verschiedener Qualitäten darstellen, so wird der Einheits oder Gesamtdurchschnittspreis für das Fleisch der einzelnen Tiergattungen im Kleinhandel zweckmäßig dadurch gefunden, daß die ermittelten Preise ju den Gewichtsprozentsäͤtzen, welche auf die dazu gehörigen Fleischkategorien entfallen, in Beziehung gesetzt und alsdann annähernd der durchschnittliche Kleinverkaufspreis für 1 kg Fleisch berechnet wird. Mit Bezug hierauf sei hervorgehoben, daß nach dem Ergebnisse von Wägungen, die in Armeekonserbenfabriken und in einer Reihe von Schlachthöfen vorgenommen worden sind, etwa entfallen

beim Rind: auf die Keule nebst zugehörigen Teilen. 39 en g; ö 5353263 J R beim Kalb und Hammel:

auf die Keule nebst zugehörigen Teilen. 60 den Bug . 49 beim Schwein: auf die Keule nebst zugehörigen Teilen. 42 ö s , den Kopf und die Beine.... 11 das Rückenfett (frisch) .... 21

Hundertteile des Gesamtschlachtgewichts des betreffenden Schlachttieres.

Hat nun z. B nach obiger Zusammenstellung in Berlin beim Rinde

dag Fleisch ö bon der Keule für das kg 1,80 vom Bug d he,, gekostet, so vervielfältigt man zunächst den Satz 1,30 mit 39 70, 20 . 1.460 , 38 67.69 ö 140 2 9 und teilt dann die Produktensumme IG, 8 durch 100, sodaß also L63s g den Einheits, oder Gesamtdurchschnittepreis für 1 kg Rinofleisch bildet. Beim Roßfleisch konnten e, g,, d, ,, in Ermangelung hierauf bezüglicher Erfahrungen vorerst noch nicht vorgenommen werden. ;

Um die Durchschnittsziffern für die Gesamtheit der Berichts⸗ orte ju finden, werden die einzelnen Preise eines jeden Ortes mit seiner Einwohnerzahl (nach der letzten Volkszählung) vervielfältigt und die Summe der so gewonnenen Produkte durch die Gesamt⸗ einwohnerzjahl der berichtenden Orte geteilt. Auf diese Weise erhält jeder Ginzelpreis eine der Bedeutung deg betreffenden Ortes einiger⸗ maßen entsprechende Berücksichtigung bei Feststellung det Gesamtdurch⸗ schnitts der Preise der Berichigorte. ;

Im übrigen sei noch bezüglich des Verfahrens der Ermittelung und Feststellung der Flelschpreise bemerkt, daß dem pflichtmäßigen Ermessen der Erhebungsbehörden (Ortsbehörden) die Art und Weise der Preigermittelung und »aufzeichnung überlassen bleibt; demgemäß ist jede geeignete mündliche oder schriftliche Erkun digung über den Stand der Preise julässig, sei es durch Umfrage bei Ver— käufern oder Käufern auf Märkten, in Markthallen, Läden oder sonstigen Verkauftstätten, durch Anfrage bel zuyerlässigen Haus⸗ haltungspvorständen usw. Mit der Ermittelung und Aufzeichnung können die Erhebungsbehörden nach ihrem Ermessen geeignete Markt-, Polizei- und andere Beamte, auch zuverlässige Privatpersonen be⸗ trauen, sofern diese von persönlichem Interesse frei sind und das zu einer brauchbaren Aufnahme erforderliche Geschick besitzen. Die Erkundigungen üher die Preise müssen möglichst umfassend sein; demgemäß sind tunlichst alle Arten von ständigen Verkauft gelegenheiten in die Erhebung einzuschließen, nicht aber notwendig auch alle einzelnen Verkauftstellen selbst, sondern nur eine für die Eiforschung der wirklichen Preise nach pflichtmäßigem Ermessen der Erhebungsbehörden ausreichende Anzahl. Nicht zu berücksichtigen sind bei der Umfrage Läden, in denen zufolge ihrer äußeren Aug— stattung, zufolge ausschließlichen Verkaufs ausgefucht feiner Waren usw. die Warenpresse besonders hoch, anderseits aber auch solche, in denen sie wegen Ausverkaufg, Gelegenheit, Konkurseg usw. besonders niedrig sind; vielmehr kommen nur solche Verkaufsstellen in Betracht, bei denen vorzugsweise bürgerliche Haushaltungen gewöhnlich ihren Bedarf decken. Feinste Qualität ist ebenso wie schlechte Ware von der Preisermittelung auszuschließen und diese auf solche Sorten zu beschränken, welche vorzugsweise für bürgerliche Haus haltungen angekauft ju werden pflegen.

Die endgültige Feststellung und Notierung der er⸗ mittelten und aufgezeichneten Preise erfolgt durch eine von der Er⸗ hebunghbehörde (Ortäbehörde) zu bildende und von einem Mitglied dieser zu leitende Notierungskommission, die den örtlichen Ver—⸗ hältnifssen entsprechend in der Weise jusammenzusetzen ist, daß den Interessen der Konsumenten und Produzenten möglichst gleichmäßig Rechnung getragen wird. Zu der Kommission sind geeignete Sach verständige, wie Landwirte, Schlächter und gegebenenfalls auch Statistiker, ingbesondere da, wo kaufmännische Korporationen, Handels oder Landwirtschaftskammern bestehen, Abgeordnete dieser hinzuzußiehen. Die ermittelten Warenpreise sind von der Notie⸗ rungskommission nachzuprüfen und nach gewissenhaftem Ermessen, . auf Grund von Nachfragen bei zuverlässigen Sachkundigen, zu ber en.

Am Schlusse eines jeden halben Monats sind die abgeschlossenen Preisnachweisungen dem Königlichen Statistischen Landesamte ein⸗ zureichen, das die häufigsten Preise in der Statistischen Kor⸗ respondenz und außerdem für insgesamt 156 Berichtsorte die wie bisher weiter zu erhebenden höchsten und niedrigsten Preise in derofß irrt des Königlich preußischen Statistischen Landesamt“ veröffen ö

Was die Ergebnisse der Fleischpreiserhebung für die erste Hälfte des Monats Januar d. J. (vom 1. bis zum 15.) betrifft, so fehlen in unserer Zusammenstellung nur ausnahmtzweise Preisangaben, weil an dem einen oder anderen Orte eine Fleischart oder unterart überhaupt nicht gehandelt worden ist oder kein Großhandels verkehr

mit Rindfleisch stattgefunden hat. Da, wo ein Kleinhandelgpreis für eine Fleischunterart nicht zu erhalten war, konnte natürlich auch

kein Gesamtdurchschnitts. (Einheits) Preis für das . Schlacht⸗ tier , werden. Hiernach bezieht sich der Durchschnittspreis für die Gesamtheit der berichtenden Orte beim Schweinefleisch im Ge⸗ samtdurchschnitte (Einheitspreis) wie für Kopf und Beine auf 46 und für den Bug auf 49, beim Kalbfleisch im Gesamtdurchschnitte (Einheits. preist) wie für den Bug auf 49, beim Rindfleisch im Großhandel sowie beim Roßfleisch im Kleinhandel auf je 45 Städte, im Übrigen auf sämtliche 9 Berichtgorte. Wennschon sich nach der Uebersicht der Fleischverkauf im Kleinhandel ganz Überwiegend auf Grund von Qualitätgabstufungen bollzieht, kommt es doch immerhin nicht gerade . vor, daß selbst in Großstädten, wie Frankfurt a. M. und

ieszbaden, das . von der Keule zu demselben Preise wie das vom Bug verkauft wird. Ausgesprochenermaßen nur ein einheitlicher Preis für alle Qualitäten einer Viehgattung findet sich ausschlleßlich in Sigmaringen.

Der für Rindfleisch im Großhandel gezahlte Preis war mit 150 4M für 100 kg in Harburg und Stade, demnaͤchst mit 147 M in Wiesbaden und 145 M in Blelefeld am höchsten, mit 95 in e sodann 100 M in Graudenz und 101 S in Stettin am geringsten.

m Kleinhandel war das Rindfleisch mit 1,73 KA für 1ẽ kg im Gesamtdurchschnitt (Einheitspreis) in Breglau am teuersten; es folgten Potgdam mit 1.69 ½ (wo im einzelnen das Rindfleis von der Keule unter den Berichtsorten am höchften im Preise stand und Halle mit 1,68 M, während Memel und Gleiwitz je mit 1ů18 und hierauf Allenstein mit 1,21 6 die niedrigsten Preise aufweisen.

Beim Kalbfleisch schwankten im Kleinhandel die Einhelts⸗ preise von 2,12 ½ in Altong und Stade und 2, 04 ƽ in Harburg . diesen 3 Städten stellte sich im einzelnen der Preis fuͤr 1 kg

albfleisch von der Keule auf 2,20 S6) bis zu 1,A26 M in Memel und 1,28 MS in Graudenz. .

Beim Hammelfleisch nehmen Breslau, Altona und Wiesbaden je mit 1A,97 S, hierauf Potsdam mit 1,82 M die ersten, anderseits Dortmund mit 1A,26 MS, demnächst Tilsit mit 1,31 und Memel ani Emden mit je 1,32 S Gesamtdurchschnitts⸗ (Ginheits,) Preis

ür 1 kg die r, Stellen ein.

Beim Schweknefleisch finden wir in Hanau mit 1,91 , sodann in Crefeld mit 1,8 M und Cöln mit 1,87 S die höchsten und in Graudenz mit 1,28 S, hierauf in Osnabrück mit 1,B28 M und in Memel mit 1,31 S für 1 kg im Gesamtdurchschnitt die geringsten Kleinhandelspreise; im einzelnen ergibt sich hier, daß das Schweinefleisch von der Keule (Hinterschinken) in Aachen (für welche Stadt ein Einheitspreis nicht berechnet werden kann) mit 2.30 MS am teuersten ist, ferner daß die Preisschwankungen bei Kopf und Beinen (mit 1,60 M in Hanau und 9.50 MS— in Altona und Flensburg) überaus bedeutend sind, und daß nicht selten (in Tilsit, Allenstein, Graudenz, Kottbus, Bromberg, Glelwitz, Paderborn, Frankfurt a. M. und Koblenz) der Preis für frisches Rückenfett höher als für Fleisch von der Keule steht; es kann demnach nicht besonders auffallen, daß in Allenstein geräucherter Schweinespeck Et 1,85 S) etwas teurer als geräucherter Schinken (mit 1,80 M) ist.

Der niedrigste Preis für geräucherten Schinken in Allenstein, Flensburg und Emden (1, 80 S) stellt sich nur halb so hoch wie der höchste in Harburg (3,60 6). eniger bedeutend schwankt der Klein⸗ handelspreis für geräucherten Speck, nämlich von 2,40 K in Frankfurt a. M. bis 150 in Flensburg.

Beim Roßfleisch ist die Spannung zwischen den höchsten Preisen (in Altona mit 1,30 4 und in Harburg mit 1,910 4) und den niedrigsten (in Graudenz mit 0,25 M und in Bromberg mit 9 . ,, am erheblichsten unter den verschiedenen

eischsorten.

Endlich bei dem Durchschnitt für die Gesamtheit der Be⸗ richt orte ist bemerkenswert, daß die Einheitspreise für Rind⸗ und Schweinefleisch im Kleinhandel einander gleich sind; dies ist, wie eine Nachprüfung ergeben hat, auch der Fall, wenn man beim Rindfleisch nur dieselben 46 Berichtsorte wie beim Schweinefleisch in Betracht jieht.

Nr. 4 des Zentralblatts für das Deutsche Reich“, ber⸗ ausgegeben im Reichs amt des Innern, vom 29. Januar d. J, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Exequatur- erteilungen. 2) Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Deutschen Reichs für die Zeit vom 1. April 1908 big Ende Dezember 1908. 3) Allgemeine Verwaltungssachen: Erscheinen ves Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1909. 4) Marine und Schiffahrt: Erscheinen des 3. Heftes des XVIII. Bandes von See⸗ amttzentscheidungen. 5) Poltjeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

1909.

Tierseuchen i m Auslande.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln.

Nr. B]

(Nach den neuesten im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen amtlichen Nachweisungen.)

Vorbemerkungen: 1) Ein Punkt in einer Spalte der Uebersicht bedeutet, daß in der betreffenden Nachwelsung eine Angabe für diese Spalte nicht enthalten ist; ein Strich bedeutet, daß Fälle der betreffenden Art nach den vorliegenden Angaben nicht vorgekommen sind. 2) Die Bezeichnung Gehöfte“ schließt ein: Ausbrüche (Großbritannien, Ställe, Weiden, Herden (Schweiz und Frankreich, Besitzer (Luxemburg und Niederlande), Ställ⸗

(Norwegen), Bestände (Dänemarh).

3) Die in der Uebersicht nicht aufgeführten wichtigeren Seuchen, wie Rinderpest, Rauschbrand, Wild⸗ und Rinderseuche, Tollwut, Lungenseuche, Schafpocken, Geflügelcholera, Hähnerpest, Büffel

seuche, Hämoglobinurie usw., sind in der Fußnote nachgewiesen.

Milzbrand

Maul⸗ und Klauensenche

Schafrãubde

chmweineseuche ?)

; S Rotlauf der Schweine) (einschlie glich Schwesncyesh

Bezirke Se

meinden

Staaten ꝛc. Zeitangabe.

ments, Gouvernements Sverrgebiete ꝛc.).

Zabl der vorhandenen Be nirke (Provinzen, Departe·

Ge⸗ Gehöfte meinden

Gehöfte Bezirke

. * D

2

*

Ge⸗ Ge⸗ meinden Berke

Gehoͤfte

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ver seucht.

Desterreich Ungarn. —ĩ

27. 1. 09

27. 1. 09

20. 1. O9

2.1.8.1. 09

5. 12. 153. 12 08 6.1. 13.1. 09 14.1. 20/1. 09 28. / 12. 08.3.1. 09 18. / 1. - 24.1. 09 17/123. / 1. 09

* O

Rroatien. Slahonten Serbien Rumänien.

Bulgarien

C dd 2 =

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Schwel ... Großbritannien.

de 8

82 282

1 9 Bosnien und Herze⸗

gowina .. 53 Frankreich... 87

16./ 12.31. 12. 08 . 16

Dejember 1903 6 9 Dejember 1908 144 .

Außerdem: Rauschbraud O est erreich 1 Geb. überhaupt verseucht; verseucht; Frankreich 28 Bez., 93 Geh. neu verseucht. Tollwut: Oesterreich 16 Bei. 3 Gein., 34 Geh. überhaupt verseucht; Angarn ba Ber, 2 verseucht; Rumänien 6 Bez, 8 Gem, 9 Geh. Überhaupt verseucht; Bulgarsen a. u. b. 1G neu verseucht; Bosnien u. k 4 Bein, 6 Gem. überhaupt verseucht; Frankreich 40 Ber,

em., 87 Geh. überhaupt verseucht; 12 Beij., 23 Geh. neu verseucht. , ö 4 Bein, 4 Gem, 14 Geh. Überhaupt verseucht;

Schafpocken! Ungarn 10 Bez., 39 verseucht; 7 nk rei Geflũůgelcholera: überhaupt verseucht.

9. , . 1656. 21 2 1 16 . 151

85. 33. 1 5 . 3 1 . . 4 . ö , 5 1 ,, . . 4 909 .

dalbmonatliche und monatliche Nachwelsungen.

g.

63

, mn , m,,

Ungarn 18 Bez., 238 Gem.,

;. ö ; 1 1 35 Geh. überhaupt verseucht; Schweij 2 Ben., 4 Gem. neu verseucht;

Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nachweisnngen.

2 2 *

. , u, 2 Belgien i8 Bei, 11 Gem. neu

75 Gem., 282 Geh. überhaupt verseucht; Kroatien Slaponten 3 Ber, 3 Gem., 5 Geb. überhaupt

em. neu verseucht; Italien 5 Ber, 5 Gem. übe verscuchl; 14s Gem. neu versenh überhaupt verseucht; Belgien 3 Ber,

Rumänien ? Bein, 13 Gem., 2485 Geh. überhaupt verseucht; Bulgarien a. ? Bez, 2 Gem, b. 3 Bez.,

4 Gem. nen

Ungarn 3 Ber, 3 Gem., 4 Geh. Überhaupt verseucht; Bosnien u. Herzegowina 1 Ber, 2 Gem., 11 Geh.

Beschälseuche: Kroatien Slavonien 1 Bez, 2 Gem., 10 Geh. überhaupt verseucht; Rumänken 1 Bez., 2 Gem., 2 Geh. Überhaupt verseucht. ) Schw ein: Stäbchenrotlauf und Schwelneseuche. ) Boxtnlesn m. Herzegowlna: Schwelnepest; Großbritannten: Schweinesteber; Italien: Sci weinesenqhen (allgemein)]