K ! r ,
Qualstãt ö
gering
mittel
gut
Gejahlter Preis für 1 Doppeljentner
niedrigster
höchster
niedrigster
höchster niedrigster 16 66
Verkaufte Menge
Doppel entner
Verkauft⸗ wert
Durchschnitts⸗ pre
für 1Doppel⸗ zentner
Am vorigen Markttage
6 n . preis dem
Til * 2. 1 1 6 Insterburg. , / Brandenburg a. 5.. rankfurt a. D.. kö Greifenhagen Pyritz. 9 1 1 9 6 1 1 . ; Gai ! . . re n 2 2 2 1 16 9 9. Breglan.. . . ö K Braugerste 1 . . uaer ie Neusalj a. O.. h 3 G . . K . eobschütz . Neiße... Eilenburg Erfurt ö. . Goglar Fulda.. Meißen. , lauen 1. V. Reutlingen . , r. ö abensburg. Saulgau. 1 Bruchsal.. Rostock .. 1 Braunschweig ..
1 Insterburg Lyck ;
= 4 . ö J . Hotz damm . Brandenburg . 5... ö rankfurt a. Os... 9 1 ö d (. Greifenhagen . 9 1 66364 1 targard i. Pomm.. ö. Schivelbein . ö d . Bromberg * 6 . — rebn Gi... ö 2 ö 4 . * Ohlau Kö I m . * Neusalz a. O..
. Sagan
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2 Goslar . . .
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2 Melßen .
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* Saulgau.
, JJ / / / 4
H Offenburg Bruchsal . Rostock. . J. ;
raunschweig. 1. li
Bemerkungen.
Gin liegender Strich ( in ben Spalten für Prelse hat
Berlin, den 165. Februar 1909.
14,65 14,90
17.150 1700 16,80 165,60 16,30
15 50
14,80 1500 15,50 195 49 165, 90 15, 10 16,00 165, 40 15,60 15, 90 16, 090 15.20
17,10 16,50 16,50 16,80 1700 16,90 16,759 14,00 16,60 1772 16.60 16,30 16,60 16,50
16,40 15.80 1640 16,60 16,10 16,20 17,00 17, 50 15,50 17,20 16,20
die Bedeutung, daß der betreffende Prei nicht vorgekommen ist, ein Punkt
G er st e.
15, 95 15, 00 16, 10
18,50 1760 1700 1700 16, 00
15, 95
1495 16 56 18 66
165,90 16,00 165, 40 16,80 18,00 1750 17400 16,00 16,50 1680 16,50 16, 86 16, 00 15, 40
15710
16, 90 16, 10 16,20
15,80 16, 090 16,20 16,50 16 80 16,00 18, 90 17,80 1700 18.00 18,20 17.00 17,00 15,50 19, 90 18,18 17900 17.20 17,10 1700 174900 17,20 16,00
1700 1700 16,40 17,20
18,00 16,30 16,40 1780 17,40
Die verkaufte De wird auf volle Doppeljentner und der Verkaufgwert auf volle Mark a
Raiserlicheg Statlstisches van der Borght.
16,60
bgerundet mitgeteilt.
Amt.
19,90 18,33 19,52 18, 9h 18,90 18,90
17,50
17,20
14,95 16,00
16,60 17,60
16567 16. 13
15, 36) 16,69 15, 60 16, 19 14880 15.89 165,29
15, 40
16,00 15, 80
165, 75
1759
16,76 14.00 17656 17,67 16,44
16,87 16,75 16, 10 16,82 16,72 16,86 16,11 16,65 17, 00
16, 15 16, 03
Der Vurchschnittgy
(EN in den letzten secha Spalten, daß en
16,36
— S8
————
*
17,26
16,30 14, 00 18,900 18, 09 16,28
— S
— RC Rꝶ R,
— 8895889.
16,40 16, 090 16,25 16,20 16376 16,75) 16,14 16,55
— SSSSSS. R d d o Fo p
15, 83 16, 0l
16, 87
reig wirb autz den . .
prechender
— 3 —
S SSgSSS S Rs de ep d ge h h . R R
8. e
— d
ahlen berechnet, ericht fehlt.
mim,
Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau im Deutschen Reiche. Zahl der im 4. Vierteljahr 190838 beschauten Schlachttiere. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte.
Zahl der Tiere, an denen die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau vorgenommen wurde
Staaten und Landesteile
Pferde und andere
Einhufer
Bullen
Kühe
Jung⸗ rinder über
3 Monate alt
Kälber
bis Schweine Schafe
provinz Qstpreußen .... 733 d 380 Stadt Berlin c ̊—ᷣ 3 408 Provin;, Brandenburg. ö 3174 K 773 2651 chlesien. . 5 597 Sachsen .. 3093 Schleswig ⸗Holstein. 1817 K 2603 1 3375 n, . 875 heinland. ö 5 671 Hohenzollern.... . —
Königreich Preußen. 31760
Bayern rechts des Rhein.. 3116 links des Rheins... 278
Königreich Bayern 3 394
Königreich Sachsen. 33 4263 J 509 ü 638 J 655 ecklenburg ⸗ Schwerin... 578 Großherjogtum Sachsen .. 187 Mecklenburg⸗Strelitz .... 142 J 8 ö Sa en gl. 1 Sa we, ,, ö Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. 1 Schwarzburg ⸗Sonderghausen Schwar zburg⸗Rudolstadt . Gan, . ö. 2. älterer Linie. Reuß jũngerer Linie Schaumburg Sippe. k e 233 J 790 amburg... . ö 1712 lsaß⸗Lothringen 1223
Deutsches Reich 47561
Dagegen?) im 3. Vierteljahr 19608 26 630
2. . 1908 26 382 1908 36 002 1907 45 144 1907 27 319 1907 25 904 1907 37 408 1906 47 639 1905 52 591 1904 44610
114 953
136 802 122 315 107921 108 162 121 076 108 576
N 006
26 556
99 763 111 763
157 596
155 388 139 145 138 952 153 274 147 173 135 726 141136 155 094 156 340 152 86]
weichen von der Summe der hier
1 498 — 1860 — 1326 —
) Die Vergleichszahlen 1904 bis 1908 sind infolge bisher ei Berlin, den 13. Februar 19039.
31780 12472 1094290 26274 21 200 11793 17452 29 665 11499 16727 11867
380 399 ob 241 276 034 232 445 92 986 113 509 379 765 209 460 107 205 182 332 244 083 293 9665 265 699 420 389 A46 583 2167 160
397 452
72 111 12652
73 363
4 33z I Iz 3243 5 3j
13 419 14413 35 884 49295 21 371 25 058 93 476 38 092 27637 28 787 32 667 47476 92 670 1053 28 289 2730 971
173 689 434121 13 515 53 338
187 204 487 459
1097 969 356 398 52112 133 543 47263 125102 19316 96790 21 8997 46514 8 524
6 554 25185 5017 2338 7934 832 4134 32 492 3996 6 257 100 078 5983 3532 150915 2399 3 542 16383 1258 3217 39887 5229 3 684 26362 2570
1028 301 1695 12850 1138 714 482 1565 5 681 830 260 436 943 3044 438 467 210 974 6346 2752
1604 bo? 2054 16118 2327
347 21 514 1757 118 * 903 328 1382 8327 443 * 2397 457 3768 12697 1696 **
10 664 8042 2 842
25 101 8 826 7361
33 987
17737
13 062
14528
41043
98078 5793 10 894 12 934 33294 8573 23 423 8 664 9708 8166 11134 18 949 15 555 67 136 28 832 462 575
269 740 156713
54 862 38 142 3985 10 623
58 847 48 765
35 876 6166 15 254 28075 12263 21 132 10760 10938 5838 20955 2612 1715 579 213 2934 2046 1602 2311 2144 1687 2402 465 2512 1409 1295 624
282
11H11 tslitk 8E
11411143 O 0 3
11132
——
732 79 4238 31 984 3621 2999 7756 13 630 106232 20 188 6773 38 1065 go 184
456 397 302 589 16066 164 46534 333
41200 312 465 1136 386 3815 399 388 451 233 786 1393259 3712833 421 330 212736 1149 747 44290 870 433 09 2173 1566 1043 114 46846 8661 403 383 27 642 1091285 3750 984 373 887 205279 1190758 3718066 393 557 184202 19053 925 49079 656 407191 233 716 898 495 4012464 426 109] 268 145 913 1 3411742 410 7163 219 773 999 3265 440416569
22 507 16919
b6d Ilo
742 560 441 544 446213 bo 06 707 975 435 599 440 495 560 86458 651 722 bog 630
136 920 2312
38 405 1021 179 330 971 126 986 2061 139 836 2899
39 346 952 178 940 943 131 775 2267 140 089 23325 130 351 3405 136 938 1163
Die in der besonderen Beilage zu den ‚Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitgamts“ 1908 Nr. 45 mitgeteilten ‚Vorläufigen Ergebnisse der Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau für das Jahr 1907“
gegebenen 4 Viertel jahrszahlen ab um: 4126 — 216 — 73634 2367 — 13514 4801 — 42.
ngegangener nachträglicher Berichtigungen mehrfach abgeändert.
Kaiserliches Statistisches Amt.
van der
Borght.
Dentscher Reichstag. 206. Sitzung vom 13. Februar 1909, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Nach Annahme des Gesetzentwurfs, betreffend die Fest⸗ stellung eines sechsten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗ etat für das Rechnungsjahr 19966, in dritter Lesung, worüber in der , e, . Nummer d. Bl. berichtet worden ist, wird die zweite Berakung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1999, und zwar Etat für das Reichsamt des Innern ern fen beim Ausgabekapitel „Reichsgesundheitsamt“.
Abg. Dr. Mugdan (fr. Vollsp.): Bei diesem Etat hat in früheren Jahren eine große Weindebatte stattgefunden. Ich will darauf nicht eingehen. Mit der Verordnung, betreffend den Verkehr mit Essigsaͤure kann ich mich im ganzen einverstanden erklären; nur gegen § 2 habe ich Bedenken, insofern er sich mit dem Verkauf von Essigsäure zu Heil. und wissenschaftlichen Zwecken beschäftigt. Dieser Paragraph bebt die sehr rigorosen Bestimmungen des 5 2 für die Apotheken auf, und das halte ich für bedenklich. Der Apotheker hat in Deutschland allerdings keine sehr beneidenswerte Stellung. Anderseits ist es durch die verfehlte Gesetzgebung des vergangenen Jahrhunderts dahin gekommen, daß ein großer Teil von Apothekern nicht in der Lage ist, selbständig eine Apotheke zu errichten. Von hundert Personen, die das Apothekerexamen gemacht haben, werden 0 Droglsten; diese sind zum großen Teil geprüfte Apotheker. Die Drogisten dürfen nun zwar Gifte verkaufen, aber nicht Rhabarber und Brusttee. Die Judikatur ist in dieser Beziehung eine sehr derschiedene. Das Landgericht in Bunzlau verbot den Verkauf von Brand. Binde, ein anderes Gericht den Verkauf der Bischof⸗Cssenz. Verschieden ist auch die Judikatur über den Verkauf des Mentholin⸗
chnupfpulverg. Wozu sind eigentlich diese ganze Bestimmungen etroffen? Doch nur, um die Menschen vor Schaden zu behüten. ein Mensch wird aber behaupten können, daß der Drogist nicht ebenso gut wie der Apotheker Aspirin verkaufen soll. Ich habe überhaupt die Ueberzeugung, daß die Gesetz gebung deg Staagteß allein die Sicherheit der Bürger gewährleistet. Diese Ansicht wird namentlich von den Sogialdemokraten vertreten. Durch Sen können wissenschaftliche Gegenfätze nicht aus der Welt geschafft werben. Es ist ein Fehler unserer heutigen Gesetzgebung überhaupt, dag Publikum zu bevormunden. Das gilt auch bon der
egelung unserer Spezialarztfrage. Die Mißstände bei diesen Aerzten sind außerordentlich gering, und doch soll shretwegen wieder die Gefetz= gebungsmaschine in Bewegung gesezt werden. Bag Publikum sst gar nicht so dumm, um nicht herauszufsnden, wer der richtige Arzt ift und wer nicht. Ein Gesetz schützt das Publlkum auch nicht. Der preußlsche Kultus minister verlangt, daß ö Spezlalrzte drei oder
von selbst regeln. Dem, was der Abg. Brühne über die Arztfrage im allgemeinen gesagt hat, kann ich zustimmen. Ich habe immer die Errichtung von Schiedsgerichten empfohlen. Der Staatssekretär hat es abgelehnt, über den Cölner Aerztestreik zu sprechen; er sprach ganz allgemein. Die Fälle, die der Kollege Brühne erwähnt hat, verurteile ich, wenn sie wirklich vorgekommen sind, ganz so wie er. Es ist mir aber jweifelhaft, ob sie wirklich vorgekommen sind. Solche Aerzte würden sich des Arztberufes un⸗ würdig gejeigt haben. Ein großer Tell der Schuld trifft die Pil kent fen weil sie seinerjeit gesagt haben, sie hätten so sehr viele Aerzte zur Verfügung, sie brauchten gar keine. offentlich wird in Cöln eine Gig uns erzielt, die für eide Teile nur erwünscht ist. J möchte den Staatg⸗ sekretär fragen, ob die Regierung beabsichtigt, uns das längst in Aussicht gestellte Hebammengesetz vorzulegen oder nicht. Ueber die Wichtigkeit des Hebammenstandeg zu sprechen, ist wohl über flüssig. Von den Hebammen hängt unsere ganze Zukunft ab. Leider ist das Hebammenwesen in Deutschland nicht einheitlich ge⸗ regelt. In Preußen ist dies angegliedert an die Provinzial⸗ verwaltung. bligatorische Fortbildungen bestehen für Vebammen nicht, obwohl dies durchaus notwendig wäre. Die Hebamme kann von ihrem Gelde die Kosten dafür nicht bestreiten. Wir müssen dafür sorgen, daß die Hebammen auch der Segnungen der Arbetter⸗ versicherung teilhaftig werden, was jetzt, weil die Hebamme eine selb⸗ ständige Person ist, nicht der Fall ist. Dabei ist gerade die Hebamme Ansteckungen guggesetzt, besonders der luetischen Ansteckung. Ein besondereß Gesetz wäre nicht nötig; es könnte auf dem Wege der Verordnung gehen. Dagegen wäre ein Gesetz sehr nötig zur allgemeinen de, n, des Krankenpflegeversonals. Es spielt bei dlesen Personen namentlich die Penston eine Rolle, weil e nach 10 bis 15 Jahren erwerbsunfähig werden. In bezug auf le Giftkrankheiten möchte ich doch darauf hinweisen, daß alle Ver⸗ fügungen und Gesetze nichts nützen, solange diejenigen, für die diese Gesetze und Verfügungen gemacht sind, sich nicht danach richten. Die Malergesellen richten sich ja nach den bestehenden Vorschriften absolut nicht. Bei fehr Vorsicht ö. . sich die Gefahren der Vergiftung sehr wohl vermeiden. Deshalb ist es an der Zeit, an die Arbelter eine Mahnung zu xichten; vielleicht wäre der Eintritt von Arbeitern in die 2 zektion in dieser Richtung von Vorteil, dann wird die Bleikrankhelt zurückgehen. Maler und Anstreicher werden weit öfter von der Bleikrankheit befallen, als die derselben Krankheit ausgesetzten Buchdrucker, die viel vorsichtiger sind.
Präsident des Reichggesundbestzgamtz Dr. Bumm: Ein Monopol für die Abgabe von Essigsäure besteht für die Apotheken nicht. Die Drogisten sind ebenso berechtigt, nec e abzugeben, wenn eg sich um dle . * Genuß wecken handelt. Den Drogisten ist auch nicht untersagt e n. an Aerzte abzugeben, sie müssen eg nur unter bestimmten Vorsi 3 tun, von denen der Apother allerdings befreit ist. Der Grund sst der, daß der Arzt, wenn er für die Behandlung von Menschen konzentrierte
dier Jahre eine Affistenzarzttäligteit ausgeübt haben. Vas hat gar keinen Zweck. Bie Speiialarstfrage wird fich ganz
Essigsäure braucht, sie doch aug der Apotheke verschreiben
völl auf die Frage ein, ob die Krankenkaffen genügend Aerste haben. Was
weil er weiß, daß dort genau nach den Vorschriften verfahren wird. Daß ein Vrogist zu Heilzwecken Gssigsäure abzibt, wird ju den größten Seltenheiten gehören. Im übrigen wollte man nicht die Abgabe zu Umgehungen des . ermöglichen. Praktisch wird die Sache sehr wenig Bedeutung haben. Auf die deutsche chemische Industrie blickt die ganze Welt mit Bewunderung. Daß unsere chemische Industrie in . hygienischen Einrichtungen so minderwertig sein soll, wie es der Abg. Brühne behauptet hat, bedarf erst noch des Beweises. Die chemischen Fabriken unterstehen ebenso wie die anderen Fabriken den Bestimmungen des Unfall⸗ gesetzes, sie unterliegen den Unfallverhütungsvorschriften, und sollten tatsaͤchlich Mißstände bestehen, so wird ihnen nachgegangen werden. Richtig ist, daß die chemischen Vergiftungen immer noch verhältnis⸗ mäßig zahlreich sind. Da kommen aber nicht nur die chemischen 6 in Betracht, sondern alle Betriebe, in denen mit chemischen räparaten hantiert wird. Am 18. Dezember haben im Reichs⸗ gesundheitsamt Verhandlungen stattgefunden, und es sind auf Grund derselben neue Vorsichtgmaßregeln getroffen. Die angeführten Einzel⸗ älle kann man unmöglich auf ihre Richtigkeit hier prüfen: eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man soll sie hören alle beede. Nur eins will ich bemerken: wenn eine Reihe von Mißständen in den Berlchten der Gewerbeaufsichtsbeamten geschildert sind, so ist dies der beste Bewelg, daß man ernstlich bestrebt ist, allen Mißständen nachzugehen. Hinsichtlich des Erlasses eines Reichshebammengesetzes hat der Sfaatg—⸗ sekretär bereits im Vorjahre die Erklärung abgegeben, aß die Regelung des Hebammenwesens Landessache wäre. Er hat keines falls ein Reichsgesetz in Aussicht gestellt. Dagegen. . Verhand⸗ lungen darüber eingeleitet werden, wie bestimmte einheitliche Grund⸗ sätze sich herbeiführen lassen. Bei der Neuregelung des Verkehrs mit den den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln sollen Drogisten . diesmal wieder zugezogen werden. Aber wie so fg 3. B. au bei dem Verkehr mit Wein, wird immer nur das Interesse der Produzenten und Fabrikanten ,, ,. während der Konsument, der diese Mischungen und Zubereltungen mit seinen Verdauung werkzeugen verarbeiten soll. ganz außer acht bleibt. Man wird auch das Interesse des Arznei kaufenden Publikums bei einer Repision der Verordnung im Auge behalten müssen. Es wird auch zu berücksichtigen sein, daß die Apotheker in früheren Zeiten fast ausschließlich Arzneimitiel und Chemikalien verkauft haben und erst im Laufe der Zeit eine Reihe davon dem ausschließlichen Verkauf durch sie entzogen sind. Dadurch ist die wirtschaftliche Existenz der Apotheker geschmälert, und namenilich die Lage der Landapotheker ist schon seit langer Zeit keine rosige mehr. Durch die nn einer Approbation für Drogisten würde eine Art Apothekerstand zweiter Klasse geschaffen werden. Wir würden noch einen dritten Stand bekommen, der sich an dem Kampfe zwischen Apothekern und Drogisten betelligt, und der Gegensatz würde nur noch schärfer werden. Man darf sich auch nicht verhehlen, daß die Deogisten, wenn sie staatlich approbiert sind, noch höhere Ansprüche stellen werden. Im übrigen ist für die Ausbildung der Drogisten sehr gut gesorgt. Der Verband hat Fachschulen eingerichtet, die ganz einwandfreie Prüfungen abhalten. Die Möglich⸗ keit, sich einer freiwilligen Prüfung durch eine Behörde zu unter⸗ ziehen, besteht schon jetzt. Eine staatliche Zwangsprüfung ein⸗ juführen und keinen DVrogisten, der sie nscht bestanden hat, zuzulassen, dazu hat sich bis jetzt kein Bedürfnis herausgestellt. Die Landetsregierungen können auch, wenn sie wollen, die Genehmigun zum Handel mit Gift erteilen. Man nimmt keineswegs an, ki die Drogisten zu wenig Kenntnisse von den Giften haben, sondern daß ihnen die Möglichkeit einer Kontrolle für die beabsichligle Ver⸗ wendung der Gifte fehlt. Die Revision der Drogerien ist Landeg⸗ sache; von Reichs wegen darf man in diese Befugnis der Einzel⸗ regierungen nicht eingreifen. Tatsächlich ist 3 bestlmmt, daß diese Revisionen vorjunehmen sind von den Ortspoltzeibehörden, und daß diese zuzuziehen haben den beamteten Arzt und aller⸗ dings auch einen approbierten Apotheker. Dieser darf aber keine Apotheke an dem betreffenden Orte besitzen, und es muß auch sonst ausgeschlossen sein, daß er den zu revidierenden Drogisten als Konkurrenten ansieht. Es sind Vorsichts maßnahmen ver⸗ langt bei den Reparaturen der Oefen in Bäckerelen. Darüber sind Verhandlungen eingeleitet. Das Reich ist nicht in der Lage, prak⸗= tische Erprobungen anzustellen mit der neuen Erfindung, die gestern Dr. Fleischer in bezug auf die Unschädlichmachung schlagender Wetter, Aufsaugung des Kohlenstaubg und Zuführung frischer Luft für die Bergwerke empfohlen hat. Das können nur Techniker und Bergsachverständige tun, und es muß der Industrie in den Einjel⸗ staaten überlassen bleiben, die Erfindung auszuproben. Die Bleiweiß⸗ vergiftungen sind unheimliche Erkrankungen. Die Gefahr ist aber längst erkannt, und es sind fünf Bundes rats berordnungen ergangen, durch die man diesen Mißständen entgegenzutreten bemüht ist. Einer dieser Bekanntmachungen ist außerdem ein Merkblatt beigefügt, das im Reichsgesundheitgamt auggeagrbeitet ist. Was die vom Abg. Dr. Fleischer angeregten Vorschriften für die keramischen Betriebe be= trifft, so handelt es sich um Arbeiten an Porzellangefäßen, und diese unterliegen schon der Verordnung von 1905. Auch in Desterreich, dessen Beispiel zur Nachahmung empfohlen wurde, ist nur bei Innen anstrichen die Verwendung von Bleiweiß verboten, und auch da nur in beschränkter Weise. Die preußische n , , , hat jahrelang versucht, einen giftfreien Ersatz zu finden, aber ohne Erfolg.= Es wird abzuwarten sein, wie unsere Verordnung sich in der Zukun welter bewähren wird.
Abg. Kulerski (Pole): Es ist allerdings nicht zu begreifen, wes⸗ halb der Drogist zum Beisptel Sennesblätter, aber nicht Rhabarber verkaufen darf. Bleivergiftungen treten im Druckereigewerbe ver⸗ bältnismäßig sehr selten auf; in meiner sechjehnjährigen Praxis als Druckereibesitzer ist mir dleser Fall nur ein einziges Mal vorgekommen; nur bei außerordentlicher Unvorsichtigkeit können die Setzer auf diesem Wege in Gefahr geraten.
Abg. Hoch (Soz.): Die Verhältnisse in Cöln sind doch nicht ganz richtig dargestellt worden. Es handelt sich nicht nur um einen Gegensatz zwischen Kassenvorständen und Aerjten und noch weniger um einen Gegensatz zwischen dem Kassenvorstande und den Kassen⸗
ä, . Der Kassenvorstand hat in allen seinen Maßnahmen die ge Zustimmung der Kassenmitglieder. Der Abg. Dr. Mugdan ging
wird,
von ihm und dem Abg. Dr. Struve vorgebracht wurde, ist doch noch sehr jweifelhaft. Tatsächlich suchen die Aerzte in sehr unschöner Weise den Tatbestand ju derdunkeln. Der Leipziger Ortskrankenkassenvorstand hat an den CGölner Vorstand geschrieben, daß gegen die 23 mit der Leivziger Ortskrankenkasse verbundenen Aerzte, die nach Cöln gehen wollten, nichts einzuwenden sei; jedem der Herren sei ein Zeugnis ausgestellt worden, das in keinem Falle ungũnstig lautet. —
Damit schließt die Diskussion; das Kapitel wird bewilligt, ebenso ohne Debatte die Ausgaben für die „biologische Anstalt für Land⸗ und Forstwirtschaft / nach den Anträgen der Kommission.
Bei den n für das Patentamt“ bemerkt der
Abg. Dr. Junck (nl): Das Reichspatentamt steht vor einer sehr wichtigen und schwierigen Aufgabe. Es kann nicht behauptet werden, daß das bestehende Patentgesetz sich nicht bewährt habe; aber eine Reihe von Umständen erheischt gleichwobl eine gründliche Revision. Wie weit sind die Vorarbeiten dazu gediehen? Auf über- mäßige Eile soll bei der Repision nicht gedrängt werden, denn die bier zu lösenden Fragen sind sehr verwickelt. Unser Reichzamt deg Innern verfolgt 1 alle 3 auf dem Gebiete deg
in dieser Beziehun
werdenden Rechtes mit größter Aufsmerksamkeit. Gewährt werden muß ein besserer Schutz des gutgläubigen Patenterwerberg sowie ein ausgedehnterer Schutz des Schadenersatz berechtigten im Falle der , Auf die Dauer ist mit der jetzigen Drganisation des Reichspatentamtes nicht augzukommen; auch deghalb ist die Rey
des Gesetzes unumgänglich. Der Stock der Arbeiten, die den Vor⸗=
sogar an die Ginrichtung einer dritten In stanz denken. Da die Beamten
prũfern * m lawinenartig; zur Erleichterung könnte man des Patentamt im wesentlichen . Funktionen ausüben, sollte