wan ihnen auch die richterlichen Garantien in größerem Umfange ju teil werden lassen, namentlich die Unabhängigkeit. Die Bedeutung der Direktorenämter der einz'lnen Abteilungen ist selbständiger gegenüber dem PVorsitzenden zu gestalten, auch etwa nach Art der Gerichts- organisation. Die Einnahmen des Patentamts überschreiten dauernd Re Ausgaben; schon jetzt also zahlen die Erfinder mehr, als die Tätigkeit des Patentamtes den Erfindern gegenüber erheischt. Es handelt sich also schon jetzt bei uns um eine Art Erfindersteuer. Die Gebühren der augländischen Einrichtungen gleicher Art sind fast durchweg niedriger. Etwas wird man gewiß mit den Gebühren beruntergehen können; in den ersten fünf Jahren sollte eine gewisse Schonzest gegeben werden, dann ist die Zeit gekommen, wo sich der Patentinhaber die Frage vorlegen muß, ob er das Patent auf- recht erhalten will oder nicht. Leidenschaftlich ist die Frage erörtert worden, ob Sondergerichte auf diesem Gebiete geschaffen werden sollen; die Justiz soll den Vorsprung einholen, den die naturwissenschaftlichen Entdeckungen der 1 Jahre erlangt haben. Die Richter würden nach meiner Meinung dadurch noch mehr auf den Isolierschemel gesetzt und noch weltfremder gemacht werden. Es könnte aber reschsgesetzlich bestimmt werden, daß die Landesgesetzgebung gewisse Gerichte als für Patentsachen be—⸗ sonders zuständig bezeichnen kann. Es ist sehr erfreulich, daß auch für die . Hue fen, für die Referendare Unterrichtskurse für Elektrotechnik eingerichtet worden sind, wobei Fabriken befucht und Neuerungen besichtigt werden, auch eine besondere patentrechtliche Ausbildung angebahnt wird. Dieser Vorgang ist nur aufs an gelegentlichste zu empfehlen. Ebenso leidenschaftlich wird die Frage des Eifinderrechts der Angestellten ventiliert. Je tiefer man in e. Frage ö desto schwieriger wird sie, namentlich nach der volkswirtschaftlichen Seite hin. Daß den angestellten Erfindern das Ehrenrecht gegeben werden kann, daß ihr Name bei der Er— findung genannt wird, ist unbedenklich. In Oesterreich ist die Gesetz= i und die xichterliche Praxis den Etfinderrechten der ngestellten in großem Umfange gerecht geworden; es wird zu erwägen sein, ob das Reichsamt det Innern bei uns der Derbeifübrung einer entsprechenden Regelung den Weg ebnen sollte. Der Ausführungsjwang entspricht an sich durchaus der Idee det Patentschutzes. Anderseits ist es außerordentlich hart, wenn der Er= finder nicht den Ort wählen darf, wo er produzieren zu müssen glaubt. Unsere chemische Industrie ist durch die englische Gesetzgebung ver⸗ pflichtet worden, in England Fabriken zu errichten und dort zu pro— duzieren. Es ist möglich, daß England einmal sagt, die Geister, die ich rief, werde ich nun nicht los. Wir könnten aber England nur einen Vorwurf machen, wenn die englische Gesetzagebung in einem unserer Industrie feindlichen Sinne ausgeführt würde; von einer solchen feindlichen Tendenz ist in der englischen Judikatur jedoch nicht die Rede. Es herrscht auf dem Gebiete des technischen Wettbewerbes durchaus Friedfertigkeit. .
Abg. Dove (fr. Vgg.): Die Zustände auf dem Gebiete des PVatentwesens sind immer unhaltbarer geworden. Wir sehen hier dieselben Erscheinungen wie fast auf allen Gebieten der Reichs— verwaltung. Gegenüber einer Bevölkerung von über 60 Millionen genügt es nicht, die Zahl der Bebörden zu vermehren; es muß an eine organische Neuregelung gedacht werden. Es ist eine Novelle zum Patentgesetz notwendig. Ich freue mich, daß auch der Vorredner den Wunsch teilt, daß mehr die Einzelperfonen im Reichspatentamt zur Entscheidung berangezogen werden als die Kollegien. Die An— gestellten der Fabrilen duͤrfen nicht durch Vertrag verhindert werden, ibre Erfindungen auszunutzen; auch bin ich damit einberstanden, daß der Name des Erfinders im Patent genannt wird. Wir werden vielleicht davon abkommen müssen, wie bisher, den Anmelder als Erfinder zu bezeichnen, sondern dazu übergehen müssen, den wirklichen Erfinder als solchen zu bezeichnen. Die Er— ledigung des Aussührungszwanges wird sich wohl noch ver zögern, bis die Erfahrungen des englischen Gesetzes vorliegen. Der Industrie bat sich bei uns eine unnötige Beunruhigung be— mächtigt. Leider haben sich auch bei uns Maßregeln zum Schutze unserer Industrie zu einem protektionistiichen System ausgewachsen und einen Rückschlag im Auslande zur Folge gehabt. Auf einem Kongreß in Stockholm hat man hingewiesen auf die Möglichkeit der Umwandlung des Ausführungszwangs in eine Zwangslijenz. Diefes System hat viel weniger Protektionistisches an sich als der Ausführungs- zwang; wenn also der Ausführungszwang nicht auf internationalem Wege beseitigt werden kann, so wäre zu erwägen, ob nicht diefe
wangelizenz durchgeführt weiden könnte. Bel dieser Gelegen⸗ eit möchte ich darauf hinweisen, daß auf jenem Stockholmer Kongreß Deutschland nicht vertreten war. Gs könnten doch in solchen Fällen geeignete Personen mit der Vertretung betraut werden, die keinen offiziellen Charakter haben. Mi dem Vorredner bin ich darin einig, daß keine Sonder⸗ gerichte für Patentsachen eingerichtet werden. Mit dem Wachfen der Naturwissenschaft tritt eine Spezialisierung ein, der nur Sachverständige gerecht werden können. Auf technischem Gebiete ist es allerdings schwer, unbeteiligte Personen ju finden. Ein wirklich hervorragender Techniker findet in der Industrie eine viel lohnendere Beschäftigung als in der Rechtsprechung. Deshalb bleiben wir besser bei den gewöhnlichen Gerichten.
Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg: Meine Herren! Die Vorarbeiten für die Reform unserer Patentgesetzgebung, einschließlich organisatorischer Aenderungen im Patentamt, sind soweit gediehen, daß unmittelbare mündliche Ver— handlungen zwischen den beteiligten Ressorts eröffnet worden sind. Von den Herren Vorrednern ist die gegenwärtige Lage der Ver—⸗ hältnisse, betreffend den Ausführungezwang bei englischen Patenten, im wesentlichen zutreffend geschildert worden. Wie ich hiernach hoffen darf, wird über die Grundzüge der Handhabung des Artikels 27 des englischen Patentgesetzez in nicht zu ferner Zeit so weit Klarheit ge schaffen sein, daß es sich als möglich erweist, die Tragweite der Be⸗ stimmung für die Interessen der deutschen Industrie sicher zu be⸗ urteilen und über die beiderseitige Durchführung des Aug fũhrung⸗ zwang in eine Erörterung einzutreten. Im Hinblick hierauf möchte ich nicht unterlassen, die gelegentlich geäußerte Annahme ju widerlegen, als ob das deulsche Patentgesetz gegen englische Patente in strenger Weise gehandhabt werde. Die
angestellten Ermittlungen haben ergeben, daß Zurũcknahmeanträge und
Entscheidungen gegen Patente, welche Englaͤndern gehören, selten
50 Millionen belaufen, das ist immerhin noch eine gewaltige An⸗ svannung, des Kredits; jetzt aber beträgt die Vorschußfumme 189 Millionen. Ein Teil der ganzen Reichsfinanzreform bestebt darin, daß auch diese nicht unwichtige Frage mit erledigt wird. Wann die große Arbeiterversicherungsreform zustande komnit, wissen wir nicht, es sollle uns im Laufe des Winters eine Vorlage über die von mir erwähnte Maßnahme zugehen. Es ist auch der Wunsch berechtigt, daß für gemeinnützige Zwecke aus den Millionen, die die Landes versicherungt⸗ anstalten aufspelchern, weit mehr hergegeben werden möge als higher. Ich weise besonders auf einen Zwick hin, der zugleich eine Ver⸗ minderung der Renten mit sich bringt, das Gebiet der Wohnungsfrage. ch erkenne an, daß für die Verbesserung der Arbeiterwohnungen große Summen von den Landegversicherungsanstalten aufgewendet worden sind; diese sollten aber ibre Kapitallen mehr außerhalb der Mündelsicher heit den Baugenossenschaften zur Verfügung stellen. Dle erste Hypothek bekommen folche Vereint leicht; Schwierigkeiten aber macht es ihnen, die zweite Hypothek zu bekommen. Da freut mich inshesondere das Verhalten des Vorsitzenden der Landegverficherungs— anstalt Berlin Dr. Freund. Manches Weik der Wohnungs. und damit im weiteren Sinne der Arbeiterfürsorge hätte ohne die Garantie der Landesversicherungganstalt Berlin für die zweite Hypothek nicht ins Leben gerufen werden können. Die Landes n , , ,, sollten auch denjenigen Organisationen der Arbeiterschaft, wie Gewerkschaften, Gesellenvereinen, Jänglingevereinen, die sich die Förderung der Wohnungspflege der unverheirateten Arbeiter angelegen sein lassen, mehr als bisher unterstützend zur Seite treten. Von der Ausgestaltung der da, n, und von der Gemeinde⸗ krankenpflege verspreche ich mir auch sehr viel. Der Abg. Graf Carmer wünschte im vorigen Jahre eine Vermehrung der Dilakonsssenstationen auf dem Lande. Ich schließe mich diesem Wunsche, wie schon im vorigen Jahre, wieder ausdrücklich an. Der Staatssekretär hat damals erklärt, die Verbesserung des Krankenpflegewesens und die Anstellung von Diakonissinnen sei unzweifelhaft ein Gegenstand, der der dringlichsten Förderung bedürfe. Die neueste Statistik für 1907 zeigt, daß sich eine erfreuliche Aufwärtsbewegung auf diesem Ge— biet vollzieht. Die Statistik für 1908 Iiegt noch nicht vor, und ich möchte bei dieser Gelegenheit die Bitte aussprechen, die Jahresbericht: des Reichsbersicherungsamts möchten uns so zeitig zugehen, daß wir bei der Beratung des Etats uns auf sie stützen können. Ich bin fest überzeugt, daß wir 1915 für die Unterstützung der Gemeindekrankenpflege und der Diakonissenstationen eine Summe von 1 Million bedürfen werden. Aber daß sind Ausgaben, deren Steigerung man nur begrüßen kann, weil sie indirelt den Versicherungsanstalten wieder zu gute kommen. In weiten katholischen Krelsen wird jedoch Klage darüber geführt, daß man Gesuchen von katholischen Kirchengemeinden und katho— lischen Korporationen nicht mit der genügenden Sympathie begegnet. Das Beschwerdematerial habe ich eingehend geprüft, aber ich hätte nicht das Wort ergriffen, wenn nicht die amtliche Statistik diesen Beschwerden einen breiten und starken Untergrund böte. Ich hebe mit besonderer Freude hervor, daß der Vorsitzende der Landesversicherungsanstalt Hessen⸗Nassau, der naßtlonalliberale Landtagsabgeordnete Dr. Schroeder⸗Cassel, den Anforderungen der Parität voll Rechnung trägt. Eine einseitige Unterstützung aus Mitteln, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beider Kon- fessionen aufgebracht werden, läßt sich nicht rechtfertigen. Eine ganze Reihe katholischer Geistlicher aus den verschiedensten Gegenden des Vaterlandes haben mir mitgeteilt, daß ihnen auf ibre Gesuche erklärt ist, eine Kirchengemeinde könne nicht unter— stützt werden. Gegenüber diesem Ginwande habe ich es für notwendig gehalten, auf Grund des amtlichen Materials solchen Standpunkt als unhaltbar zu bezeichnen. Der Abg. Dr. Everling hat im vorigen Jahre die Mängel der Heilstätten scharf betont, besonders daß den in ihnen vorübergehend untergebrachten Kranken ein gewisser Komfort oder gar Luxus geboten würde, den sie nachher entbehren müßten. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die die Heilstättenbewegung für über. flüssig oder gar schädlich halten. Die Statistik zeigt, daß man mit den dauernden und zeitweisen Erfolgen der Heilstättenbewegung zu—⸗ frieden sein kann. Die r mn ist noch viel zu jung, als daß man ein abschließendes Urtell fallen dürfte. Meine Beschwerden gehen dahin, daß ju dem Hellstättenpersonal nur im ganzen 9 kathokische Krankenpfleger zugezogen sind, während 71 Personen anderen Kon⸗ fessionen angehören. Ferner ist in einer neuerbauten Hellstätte in meinem Wahlkreis im Algäu, trotzdem die ganze Anlage aus acht Gebäuden besteht, für die religiösen Bedürfnssse der Kranken nicht gesorgt. Diese müssen sich vielmehr nach der entfernt gelegenen Kirche begeben. Das ist aus sanitären Gründen in doppelter Beziehung zu verwerfen, wegen der Kranken selbst und der Gesunden, die die Kirche besuchen. Der zuständige Vor sitzende der Landesversicherungsanstalt Württemberg wahrt über. haupt nicht die nötige Objektivität gegenüber den Katholiken. Ich hoffe, daß bald Maßnahmen getroffen werden, die geeignet sind, Hilfsbedürftigen ohne Unterschied der Konfession zu Hilfe zu kommen.
Abg. Bömelburg (Soz.): Mit Rücksicht auf die geringe Zahl der anwesenden Abgeordneten will ich mich kurz faffen. Unsere Unfallstatistik ist veraltet; sie müßte so aufgebaut werden, daß man in der Lage ist, die eine Berufsgruppe mit der anderen ver— gleichen zu können. Das ist jetzt nicht der Fall. Wir wissen heute auch nicht, wie sich die Unfälle verteilen auf Stadt und Land. Dle bayerische Reglerung hat in ihrer Anweisung eine scharfe Kontrolle der Bauten auf dem platten Lande angeordnet. Trotz der Exiftenz der Arbeiterkontrolleure im Süden ist die Zahl der Bauunfälle auf dem platten Lande nicht zurückgegangen. Die Statistik muß sich allo nicht nur nach Berufen, sondern auch nach Ortsklassen gliedern. Das Reichsversicherungsamt behandelt überhaupt den Reichstag mit seiner Statsstsk in den letzten Jahren etwas stiefmütterlich. Zum ersten Male sind die Berschte der von den gewerblichen Berufsgenossenschaften angestellten technischen Aufsichtsbeamten gedruckt worden. Bisher sind diese Berichte dem Reichstage nicht überreicht worben. Dag Exemplar kostet 24 6, und es ist nicht zu verlangen, daß die Abgeordneten, die sich dafür interessieren, dies selbst kaufen. In fachlicher Beziehung kann
nur sagen, daß diese Berichte sehr mangelhaft sind. In ihrem Umfange sind die Berichte der einzelnen Berufsgenoffen⸗ schaften sehr verschieden. Marche beschränken sich mit 25 Bruck seiten; das ist kein Bericht mehr, sondern der reine Hohn auf einen Bericht. Der Text dieser Berichte wird nie Bedeutung erlangen, wenn nicht die technischen Aufsichtsbeamten veipflichtet werben, ihre Berichte direkt an das Reiche versicherunge amt einzureichen. Heute gehen die Berichte an die KBerufegenossenschaften, und diese stellen sie für das Reichsversicherungtamt zusammen; natürlich haben die Berufgenossenschasten Neigung, alles heraus zustreichen,
sind. Von 1903 bis 19608, also im Verlaufe von 6 Jahren, sind beim deutschen Patentamt intzgesamt 195 Zurücknahmeanträge ein⸗ gegangen, darunter gegen Engländer nur 9 Anttäge. Rechtskräftig zurückgenommen sind insgesamt 28 Patente, darunter nur 2 Patente, die Engländern gehörten.
Von Mitteilungen über den Stand unserer Verhandlungen mit den Verelnigten Staaten von Amerika möchte ich im gegen— wärtigen Augenblicke absehen.
Darauf, werden die Ausgaben für das Patentamt nach den Kommissionsanträgen bewilligt, wodurch von ben ordentlichen Ausgaben, die 1985 000 6 betragen, im ganzen 54 040 abgesetzt sind.
Bei den Ausgaben für das Reichsversicherungsamt
, . a g. Eriberger (3entr.): Hoffentlich geht uns der Entwurf für die neue Reich ver re, zu, . wir in die Osterferien gehen, damit die Ausführung ber fe Trimborn nicht so sehßr binaug—, geschoben wird. Gs wäre zu erwägen, ob die Berwufggenbssenschaften nicht nach mindestens drei Monaten mit der ö. abzurechnen hätten, um eg ju erreichen, daß sich die Vorschüsse
nur noch auf 45 bis
was ihnen ungünstig ist, aber alles stehen zu laffen, wa darauf sckließen läßt, daß auch die Arbeiter schuld an den Unfällen sind. Die Statistik soll ergeben, wieviel Betriebe kon— trolliert sind, und jwar auch, ob sie einmal oder öster kon= troolliert sind, welcher Art die vorgesundenen Mangel sind. In letzterer Beziehung hat die hamburgische Baugewerkaberufggenossenschaft ein ganz einwandfreies Material beigegeben, dag den übrigen als Muster dienen sollte. Im ganzen . aber die Statistik keineswegs durchweg nach denselben Grundsätzen gufgestellt; aber auch nach diesen nicht einwandfreien Ziffern ergibt sich, daß von einer wirksamen Be— triebskontrolle durch die Berussgenossenschaften noch heute nicht die Rede ist; denn danach sind in der Tiefbauberufegenossenschaft nur 19 09 aller Betriebe revidiert worden. Das Reichtzversicherunge amt hat ja wiederholt, Beschwerden nachgehend, durch den Augenschein feststellen lassen, wie die Verhältnisse in Wirklichkeit sind; ein fehr verdienstvolles Vorgehen, welcheg dem Amte in kurjem, wenn man konseguent und andauernd so fortführe, die Augen über die wahren Ursgchen der Unfälle öffnen würde. Bie Interessenten der Unfall persicherung würden dann auch mehr jusammengeführt werden, um gemeln⸗ sam an der Lösung der großen Frage der Unfallverhütung zu arbeiten. Die Frage der Unfallverhütung ist in hohem Grabe guch eine Frage der Erziehung. Wenn in dem Unterricht der kechnischen Unterrschts.
verhütung in den Lehrplan aufgenommen würde, so nuf. bag von den e, n, gn olgen begleitet sein. Gewiß haben schon heute nach dem Unfallversicherungsgesetz die Arbeiter bei der Unfallberhütung mitzuwirken, insofern sie bei der Beratung über die bezüglichen , , . gehört werden; aber sehr oft werden die Verbesserungen, über die sich Arbeiter und Unternehmer im engeren Kreise geinigt haben, nachher, wenn die Unternehmer in die Genossen— . kommen, von diesen abgelehnt. Ich wünsche schlleßlich . Einheitlichkeit in den Unfallverhütungö— borschriften. Obwohl die Gefährlichkeit des „Ueber ⸗die⸗Hand⸗mauernz⸗= überall dieselbe ist, ist es hier verboten, dort erlaubt. Auch das sehr gefährliche Arbeiten unter Preßluft bei Brücken, Schleusen⸗, Docks. und Tunnelbauten muß unker einheitliche Unfallberhütungz⸗ vorschriften gestellt weiden; bisher haben nur das Marinegmt und die Tiefbauberuftgenossenschaft bezügliche Vorschriften gegeben, die noch dazu unter einander abweichen. Wahrscheiniich hat das Reichs= versicherungsamt dem starken Widerstande der , , ,, n. schaft nachgegeben und den für die Arbeiter im Verglelch zum Marlineamt ungünstigeren Bestimmungen derselben die Genehmigung erteilt. Man sollte statt der glatten, verbindlichen Formen des Ver' kehrs ein echtes, deutsches, derbes Wort anwenden, das hilft mitunter sehr; denn die Regierung hat doch schließlich nicht bloß die Inter. essen der Unternehmer wahrzunehmen. er Stgatssekretär hat sich bisher noch nicht geäußert über den Bauarbeiterschutz; ich bin zwar nicht sehr neugierlg veranlagt, aber eine solche Aeußerung würde ung doch nachgerade interessteren. Abg. Vogel ul.. Der Abg. Sachse hat neulich den Wunsch ausgesprochen, meine Ansicht über ein Relchgberggesetz zu hören. Meine Wünsche gehen nicht bloß auf Bergarbeiterschutz und Gruben. kontrolleure aus den Reihen der Arbeiter; sie gehen weiter. Die Rechteverhältnisse der Bergarbeiter und des Bergarbeitervertragt sollen auch nach meiner Meinung der Reichsgesetzgebung über⸗ lassen werden. Je mehr gemelnsame Einrichtungen man schafft. desto mehr befestigt man das Reich, hat Bigmarck einmal gefagt, das gilt nach meiner Melnung auch für dieses Gebiet. Die National= liberalen haben diesem Gedanken schon in früheren Jahren Raum gegeben. (Der Vliepräsident Kaem pf erinnert den Redner daran, daß das Reichspersicherungöamt zur Debatte steht). Die Fortschritte auf bergpolizeilichem Gebiete sind nicht erreicht worden durch einzelne Persönlichkeiten, sondern vielmehr durch das Zusammenwirken von Arbeltgebern und Arbeitern in Kommisstonen, wöie sie schon jetzt die Gewerbeordnung zuläßt. Et würden sich auch Unfallverhütung vorschriften auf diesem Wege erlangen lassen. In Preußen bestehen solche Vorschriften noch nicht; es fehlen dazu auch die geeigneten Auß— führungsorgane. (Der Vizepräsident Kaempf ersucht den Redner wiederholt, zum Relchsversicherungs amt zu sprechen.) Preußen leidet an einem Uebermaß von bergpoltzeilichen Vorschriften. Ich bitte den Staatssekretär, nach dieser Richtung zu wirken und durch den Erlaß solcher Vorschriften einen besseren Bergarbeiterschutz zu erreichen. ‚.
Direktor im Relchtamt des Innern Caspar: Die Uebelstände des Vorschußwesens sind uns bekannt, und es wird in Verbindung mit dem Schatz sekretär auf Abhilfe Bedacht genommen werden. Die Anstellung von Krankenschwestern wird gleichmäßig für beide Kon, fessionen gefördert. Wenn einzelne Versicherungsanffalten es hier fehlen lassen, so steht den Aufsichtsbehörden eln Zwang auf die Versicherungsanstalten nicht zu. Die religtösen Bedürfnisse der Pflegerinnen sollen in jeder Weise für beide Konfessionen gleichmäßig befriedigt werden. Eine Bevorzugung irgend einer Konfession hat nicht stattgefunden; ein Bewels hierfür ift nicht geführt worden. Was die Unfallstatistik betrifft, so schweben über eine Verbesserung der Statistik seit einiger Zeit Erwägungen. Schon jetzt finden bei vier technischen Hochschulen Vor— lesungen über das Unfallwesen statt. Die Unfallverhütungsvorschriften für die Arbeiter, die unter Druck arbeiten, sollen nach dem Wunsch des Vorrednerg gleichmäßig gestaltet werden. Das Reichsversicherungs⸗ amt ist aber nicht in der Lage, diese Vorschriften zwangsweise ju verschärfen. .
Württembergischer Ministerialtat Dr. von Köhler: Ich bin leider über die Einzelheiten, die der Abg. Erzberger hinsichtlich Württem— bergs vorgebracht hat, nicht ortentiert. Ich kann ihm nur empfehlen,
ch an das württembergische Landesversicherungsamt zu wenden. Der
Präsident dieses Amts hat sich aber den Katholiken gegenüber nicht weniger entgegenkommend gejeigt wie gegenüber den Cvangelischen. Daß die württembergische Regierung durchau gewillt ist, die Parität zu wahren, brauche ich nicht hervorzuheben.
Abg. Göring (Zentr): Der Kollege Irl hat schon im vorigen Jahre die Anregung gegeben, daß den Genossenschaftskassen aus dem Reservefonds Mittel zugewendet werden. Wir dürfen diese Zuwendung um so eher erwarten, als die Handwerker mit die Beiträge zu diesem Reserbefonds zahlen. Industrie, Gewerbe und Handwerk haben übrigens ein Interesse zu erfahren, ob die von der Regierung gegebene Berechnung über die Ansammlung des Reservefonds richtig ist oder die der Berufsgenossenschaften. Es ist zu befürchten, daß die neulich angenommene Resolution über den Reservefonds nichts helfen wird. Seit Bestehen des § 34 ist wiederholt seitens der Beteiligten die große Härte der Bestimmungen über die Ansammlung des , , n hervorgehoben worden. Es hatte s. 3. eine Besprechung im Reichsamt des Innern von Vertretern der Regierung und der Berufssgenossen— schaften uswÜ. stattgefunden. In dieser Besprechung sollen nach den Aus/ führungen des Geh. Rats Beckmann die Berufsgenossenschaften erklärt haben, daß sie sich von der Notwendigkeit der Erhöhung des Reservefonds überzeugt hätten. Dies wird nun von den Vertretern der Beruft⸗ genossenschaften bestritten. Es wurde von diesen ein Nebenprotokoll geführt, woraug sich ergibt, daß die Berufsgenossenschaften grund sätzlich an den Forderungen festhalten, die 1904 der Genossenschaftstag in Eisenach aufgestellt hat. Lediglich die Aeußerungen des Geh. Ratz Beckmann haben mich und andere bestimmt, gegen die Resolution Pauli zu stimmen. Es steigen noch Zweifel auf, ob nicht auch die von dem Geh. Rat Beckmann gegebene rechnerische n richtig ist. Es ist in einer Zeitschrift unter dem Titel Gin Rechenfehler von 15 Millionen“ der Beweitz ju führen gesucht, daß Geh. Rat Beck— mann bei der Berechnung der Einnahmen und Ausgaben der Berufs genossenschaften den Zahlen eine andere Bedeutung beigelegt hat, als sie ihnen nach der Ansicht der Berufsgenossenschaften beigelegt werden darf. Wer hat nun recht, Geheimer Rat Beckmann oder die Berufsgenossenschaften? Wir, müssen verlangen, daß auch darüber eine genaue Auskunft gegeben wird. Weiter müssen wir erwarten, daß seitens des Reschsversicherungsamtes dem Wunsche detz gewerblichen Mttelstandes in bezug auf die Beseitigung der unerträglichen Härten des § 34 entsprochen wird. 1907 hat der Präsident des Reichsamts des Innern auf dem Beruftzgenossenschaftgtage in Mannheim gesagt, daß hierüber Er⸗ wägungen schweben. Hoffentlich dauern dee Erwägungen nicht so lange, daß es zu spät ist. Die Mitglieder der Berustzgenossen⸗ schaften dürfen nicht mehr so sehr belastet werden.
Abg. Reuner (ul.): Vie Beiträge der Berufsgenossenschaften werden nach einem ganz verschledenen Maßstabe eingejogen. Es müssen Mittel gesucht werden, um hier Abhilfe zu schaffen und eine Ver⸗ minderung der Beiträge herbehuführen. Wir hoffen, daß in der beporstehenden Versicherungtzordnung auf eine Herabsetzung der Ver⸗ waltungskosten Bedacht genommen wird. Dlese Verwaltungskosten sind heute außerordentlich hoch, sie stehen in kelnem Verhältnis zu den Einnahmen und Ausgaben. Wir dürfen auch erwarten, 3 die neue Versicherungg ordnung keine Vermehrung der Behörden jur Folge haben wird. Eine Aenderung des § 34 des Gewerbeunfallgesetzes halte ich ebenso wie der Kollege Göring für dringend notwendig. Auf meinen Antrag ist im vorigen Jahre eine e, . angenommen worden, die die gesetzliche Versicherung der freiwilligen Feuerwehr leute gegen Unfälle empfiehlt. Schon Graf Posadowety hat seinerzeit dieser Sache seine Förderung zugesagt, aber dieser Akt der Gesetz⸗ gebung fehlt immer noch. Eine solche gesetzliche Unfallfürsorge ist im Interesse der Allgemeinheit nicht von der Hand zu weisen.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
anstalten auch nur eine Stunde wöchentlich Unterwelsung uber Unfall
zum Deutschen Rei
ö
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
sind, ihre Reservefonds ob die Vorschriften über
schnitisberechnung künftig
der Refa vefonds,
er bisher zugrunde für jede den sie zurück
Im übrigen hat sich ein voltes teiligten und dem Reichs amt des
wird bei Gelegenheit der neuen
Anlaß bieten, uͤber
3 Na
die Fra
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cht beweigkräftig, und bedauert, daß in die Debatte hineingebracht habe. Eriberger (Zentr.) bestreltet letzteres und bezeichnet feine
g. Statistik nochmals als einwandfrei.
Nach weiteren Bemerkun
i Volksp.) und ür das Reichsv Debatte, diejenigen anstalt.
Auftrag gegeben ha
Derstellung eines Proje n zu berufen. Qualität Gbhardts in Frage wenn man ein Bauwerk der
Wilhel m⸗ Kanal
wie eine alte Bur Beratungen im Rei
.
die gro
Angriff zu nehmen. Abg. Carstents
Anlaß jur Beschwerde,
866 wird, auch
bwohl das Reichsgericht sich ing nach jener Vorschrifk verfahren worden. sie allerdings aufgehoben worden sein. Ersatzpflicht des Reiches abgelehnt, gegen die guten Sitten vorliegt. b das Kanalamt Sieger, weil das Wertobjet Revisionsmindestsumme die Sache also nicht bis ans Reichsgericht gebracht werden Ein solcher Standpunkt des Kanalamteg Gerechtigkeit und nicht der Billigkeit,
gelagerten Fällen w
obwohl auch hier ein Verstoß
In einem Falle blie
des Prozesses nicht die
reichte, konnte.
des Reiches.
Abg. Lehm ann⸗Wiesbaden (So)): äber die Art der Ausführung der Kanalarbeiten eine Denkschrift über⸗ Aus dieser geht hervor, daß verschiedene Grundfätze, nach
mittelt.
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Es schiene
tage und besonders in meister und bauleltenden Ingenieure Der Redner e e Arbeitslosigkeit, möglichst
(fr. Volksp):
wenn ein Ver
ird die
denen die Arbeiten vorgenommen, nicht der Gerechtigkeit und Billigke
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werden sollen; aber dieser bübsche Grundsatz steht auf dem in Wirklichkeit ist die Mehrjahl der 9 Arbeiter Aus⸗ Annahme von deutschen Ar
länder, und die
erster Linie
besondere Beschränkungen gebunden.
geschlossen, Volksstãmme
Vorauf beruft man sich? Ausschluß der Kroaten
dacht, die sich am
Beschãftigun 2 22
ersprechen. streicher · oder ein weiteres abzuweisen.
Arbeit ausschlie ßen Arbeit 8. lichkeiten die Rede, in einer Arbesterkol ont
gefangene beschäftigt. waͤrts Verpflichteter läßt darauf schließen,
der li werden Orrech i lein g gefih
Bestimmu d Der y D schank erfolgt;
das zugelassene Ma
Beftimmungen sind am grünen Tisch und von Leuten gemacht, dle praktischen Leben nichts verstehen. Diese Bedingungen werden don der Kanalverwaltung den Unternehmern vorgeschr leben, die wenn sie zugelassen
dom
sie erfüllen müffen, den Verträgen 1st! f
angeblich im Interesse sind aber ebenfalls ausgeschlossen, so die „Kroaten“. Nach den neueren Vorgängen schien der eboten. Es wird da an Vorkommnjsse ge⸗ Rheln oder in Berlin abgespielt haben. Aber da hätte man ja auch die Tschechen oder die Gallster ausschließen können. Es ist weiter vorgeschrieben, daß die Ausweispapiere während der der Ortspolijeibehörde augzuliefern sind. eiterinvalldenkarten gemeint? Dag würde dem Gesetze
Sobald jemand in dem Geruch steht, ein ‚Land—⸗ schlechtes Element Was versteht man unter ie kann man jemand ohne weiteres von der vaterländischen
in demselben
Es ist dann auch von
welche nach
e angenommen werden können. auf der anderen Seite nichts entgegen, daß der Unternehmer Straf⸗
Verboten ist
und Vertraggbrüchiger. ö daß niemand, der in einem festen Arbeits. derbältnig steht, bei dem Kanalbau angenommen werden soll. inderjährige dürfen, woher sie auch stammen, nur mit Genehmigung Kanalverwaltung angenommen werden; aiso bolsteinsche Jugend⸗ ausgeschlossen ? ins Gesicht. des Kanalamtes
Sol
noch die eher ee, soll be
5 zu oft
erner erklärt,
gen der Abgg. Dr. Mugdan Erzberger (Zentr) werden die Ausgaben ersicherungsamt bewilligt, ebenso, ohne für die Physikalisch⸗technische Reichs⸗
Bei den Ausgaben für das Kanalamt befürwortet der Abg. Dr. Leonhart (fr. Volkep. vorsteher, Schleusenmeister und Maf be, den Burgenbaumeister Bodo Gbhbardt zur ktes für eine Hochbrücke über den Kasser Er sei weit entfernt, die künstlerifche zu ziehen, aber es sei ein Anachronism ,
mpfiehlt schließlich mit Rücksicht auf bald die Erdarbeiten am Kanal in
insofern eine Ersatzpflicht für Schaden ab⸗=
Wir haben doch in Veutschland
ämpft werden dadurch, daß der Aug⸗ nur von Morgens 8 big Abends 9 Uhr und nur in 101 es soll auch darauf
. wean, . 1
sicherung der cht regeln
t und auch hin⸗ n. Dem Rate
r
p.) hält die Statistik, die der Abg.
eine Besserstellung der Bureau⸗ inenwärter. Er fragt, wer den
odernsten Technik autzstatten wolle
ihm eiwünscht, daß bei den der Kommission die Bau⸗ direkt herangejogen würden zur
Dle Kanalbetriebsordnung gibt
schulden von Beamten vorliegt. Mittel gelegt hat, ist weiler In allerletzter Zeit soll Auch in anderen ähnlich
von 2500 4A er⸗ entspricht nicht der auch nicht der Würde
Dle Regierung hat ung
geleitet und überwacht werden, it entsprechen. So fteht in der deutsche Arbeiter herangezogen
Papier,
eitern ist noch an Die Arbeitgnachweise sind aus⸗ der Landwirtschaft. Gewisse
Sind da
ju sein, ift er ohne Landstreicher ?
Moment, wo er sich zur jweifelhaften Persön · Ablauf einer Probebeschäͤftigung Es steht aber
ferner die Beschäftigung ander⸗ Diese Unterscheidung
che Grundsaͤtze schlagen allem
weitere
Freijügigkeit. Einige reizen.
die Lachmugkeln zu
niemand Solche
daß
eachtet werden, erhält.
intereinander
chsanzeiger und Königlich
Zweite Beilage Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Montag, den 15. Fehruar
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der. Genehmigung bedürfen. Wie kommt die Verwaltu diese erf, m ung, die doch auch die Ablehnung in i u gheh, vorzuschreiben er Unternehmer hat das eg, einen Arheiter⸗ ausschuß einzusetzen. Anderseits ist den Unternehmern bezüglich der Ausbeutungsfreiheit volle Willkür gelassen, nur bei der An⸗ nahme von Arbeitern sind sie beschränkt. Auch ist eine Kündigungez⸗ frist ausgeschlossen, damit der Unternehmer nicht zu Schaden kommt wenn schlechtes Wetter eintritt, und er nicht weiterarbesten lassen kann.! Das soll die Kanalverwastung doch dem Unternehmer überlassen. Das Kapitel wird nach den Anträgen der Kommission unter Abstrich von 45 600 M bewslligt. ĩ 5 ig enn 6c ö , über die Abonnenten⸗ Bei den Auggat.. 6 ö ö ersicherung einflußt dur, e außerordentlich minderwertige rige reer, ,,, 66 6 Aufsichts amt für Form, die? in Deutschland üblich ist. In mehreren Projzessen i
; sestgestellt, daß die geistige Ko t, die vielen T elo br r; ö. . . 8er 9 n, ,, Ar . in herb ishuff⸗ fett e n, , ,, ,. boten werden soll, mit der Herausgabe von Zeitungen und iger, , 6
Abonnentenversicherung gbzuwelsen. Si ᷣ = Irn: Or fern , . 24 , lese von ,, gulf fn . an. w ö esolu ĩ an n g rf fehl rie . eren min, . erfahrenes Arbeiterpublikum handelt, besteht die Gefahr, d
. die Gelder, die jahre⸗ und tel , 3 e, ,, nn,, . 45 . . ö,. etwas bi , . . 1 n esen. ' s . Nieberding hatte die Berechtigung ö Ki. ö n, en g en, n,
esinnt. l q , gesinnt. Die Presse meiner Partel hat sich vollständig rein erhalten
z bon der Abonnentenversicherung, das Verbot i ĩ : .
. . ann, , . ,, Daß die Sache im ä H 36 6. ir , . eutscher 3 D ; j = , . 4 f zu treten, im Gegentell gerade jetzt, wo noch nicht viele Prlwat
e interessen geschädigt werden, muß man einschreiten. führt. Gerade aus Verlegerkrelsen heraus ift de h tr): i ĩ r ere e e r , , . . e,, , Abg. Giesbertg (Zentr.): Seit der ersten Einbringung unseres
e Antrages sind mir nicht nur von einzelnen Zeitun Sberlegern, sond Uebel hat in den letzten Jahren immer mehr zugengmmen. von allen größeren Verbänden Zuschriften . i. alfa
rung, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Keine Stimme hat sich erhoben, die die Abonnentenversicherung im geringften verteidigte. Der Abg. Bassermann beurteilt die Frage falsch. Die Konzessiong⸗ pflicht würde dazu führen, daß (alle größeren Versicherungg⸗ geschäfte sich auf dle Abonnenten versicherung werfen, und dann würde die große Gefahr entstehen, daß durch die Agitation der lapitalkräftigen Gefellschaften die kleine Presse ruiniert wird. Eine Korrußtion unseres ganzen Volksgeistes wäre die weitere Folge. Bei der Abonnentenversicherung hängt ez von dem guten Willen des Unternehmer ab, wenn er nicht, sobald er genug herdient hat, sein Geschäft schließt und die Leute um ihre Hoff nungen betrügt. Vor⸗= läufig ist es das Wichtigste, daß das Farlament durch Annahme , öffentlich gegen diese Art der Abonnentenversicherung
rotestiert.
Mit weiteren ef heir g, der 26g Ba l ser mann (nl) un? Giesberts (Zentr, schließt die Biskussion. Ueber die Resolution wird bei der Geschäftslage des Hauses erst in dritter Lesung , Die Ausgaben fur das Aufsichts⸗ amt fur Privatversicherung werden bewilligt.
Die einmaligen Ausgaben sind von der Budgetkommission unverändert bewilligt worden.
Bei der Position von 400 000 „ als erste Rate der Kosten der Beteiligun des Reichs an der Weltausstellung in Brüssel 1918 teilt der Referent Abg. Erzberger Zentr.) mit, daß die Gesamtkosten sich voraussichtlich auf J Mill Mart belaufen werden.
Bi der dritten und letzten Rate von 2 009 6 der Kosten einer Unfallstatistik für 1907 (Gesamtkosten bõ 000 0) geht Abg. Dr. Wil ⸗Straßburg (Jentr) auf die vorlãufigen Er⸗ gehnisse dieser Statistik näher ein. eine Anfrage des Abg. Bassermann (nul) er⸗ widert den
Direktor im Reichsamt deg Innern Caspar, daß das Reichs⸗ persicherungsamt nicht der Ansicht sei, daß eine Ueberlastung der
enschaften Ermãßigungen
in kurzer Zeit vorzulegen in der Lage ist. Das wird im ] Augenblick der richtige Weg sein.
Direktor im Reichs amt des Innern Cagpar: Der Staattzserretär ist bereit, dem Reichstage die gewünschte Denkschrift vorzulegen. Eg wird aug ihr hervorgehen, daß es sich um zwei ganz verschledene Arten der Versicherung handelt, einmal die Versicherung jzu Gunsten der Abonnenten bei einer Versicherungsgesellschaft, auf der anderen Selle diejenige für eigene Rechnung der Zeitung. Die letztere Art ist von der Rechtsprechung berschteden beurteslt. Bie vorzulegende Denkschrift wird eine weitere Klärung der org bringen.
den Weg der Gefetzgebung als eventuell
Die Abonnentenbersichekung it zu einer großen Gefahr für die Presse, die Versicherungen und das Publikum 3 Y nog schẽft und Versicherungen sind so grundyerschiedene
inge, daß sie nichts miteinander gemein haben. Nur ein völliges Verbot ist Bier am Platze. Der Abg. Baffermann haͤlt ez für genügend, wenn jede Versicherung konzesstonspflichtig gemacht wird. Die von ihm gewünschte Denkschrift würde das Uebel nur hinausschieben, und sie ist außerdem überflüfsig, denn eg gibt schon ein Verzeichnig solcher Versicherungen don Zeitungen. Dieses Verzeichnis ist kennzeichnend sowohl bejüglich der Zihl der bersich ernden Zeitungen wie in bezug auf die Qualität dieser Jeitungen. Ez gibt im ganzen 134 solcher Zeitungen, eine minimale Zahl gegenüber den übrigen 3600 Zeitungen und Zeitschriften. Hier heißt es aber Prineipis obsta! Jetzt können wir noch Remedur schaffen, später ist es vielleicht zu spät. Jene Zeitungen haben 2 die anständige Presse einen Konkurrenzkampf eröffnet, der im Interesse der Kultur nicht ungefährlich ist. Unter den 134 Zeitungen gibt eg nur 260 volitische Zeitungen, die übrigen sind sogenannte Fachblätter mit den s
sonderbarsten Titeln.
Auch der Teil der politlschen Presse, der sich der Versicherung angeschlossen hat, hat dies nur der Not gehorchend getan, der Konkurrenz wegen, und er wünscht nichts sehnlicher, als davon loszukommen. Nicht nur die Zentrumspress. wünscht ein Ver⸗ bot. der Versicherun sondern auch Vertreter anderer politischer Richtungen. Eine Leipziger liberale Zeitung nennt diese Versiche⸗ rung eine unerträgliche Last; ähnlich äußern sich braun— schweigische liberale Blätter. Der Verband der Fachpresse Deutschlands und eine Fachzeltung in Dregden wenden sich ebenfalls energisch gegen diesen unlauteren Wettbewerb. Persznssch wäre ich geneigt, den Vorrednern ö es zu üherlassen, dies Uebel ju bekämpfen. In vielen Fällen erhalten die Abonnenten die Abonnements quittung erft in der Mitte des Monats, viele Abonnenten verlieren sie, und damit den Anspruch auf die Verficherung. Waß geschieht, wenn die Zeitung ihr Erscheinen einstellt, oder wenn sie ihre Tendenz ändert? Kennt Auf denn der kleine Mann alle die Kautelen und Cinschränkungen, die an die Versicherung geknüpft werden? Bei der Zeitungebersicherung erfährt der Leser in der Regel nur ewas von der Versicherun gs⸗ reklame. Einen eklatanten Fall teilte die Kölnische Volkszeitung“ mit, bei dem sich berautstellte, daß so viele Ausnahmen vorhanden waren, z. B. auch Witterungseinflãsse, h , , , keine Krankheit mehr übrig blieb, Ich bitte Sie, unsere Resolution anzunebmen.
Abg. Bafsermann (n.): Die Ausführungen des Vorredners zeigen, daß die Materie doch eine sehr schwierige ist. Ez wäre nicht am Platze, mit einem gesetzlichen Verbot jetzt vorzugehen. Eine politische Frage liegt hier nicht vor. Alle politischen? Blätter ver folgen diese Entwicklung mit einem starken Mißbehagen. Diet Unbehagen der politischen Presse kann allein nicht entscheidend sein; ebensowenig Konkurrenzrũcksichten. Das Preßgesetz ist nicht der richtige Boden, auf dem Mißstände beseitigt werden können und müssen, sondern das richtige Gesetz ist das Gesetz über die Versicherung, über die Organisation des Versicherungswesent. In den Konkurrenzkampf der Presse können wir ung nicht hinein⸗ mischen. Es ist zweierlei zu fragen: verstößt eine solche Verbindung jwischen Zeitungsunternehmungen und Versicht rungen e die guten Sitten? und dlese Frage ist von dem Aufsichtgrat ür Privatversicherung genau geprüft worden. Sine Senatg— entscheidung hat ausge sprochen, daß von einem Verstoß gegen die guten Sitten hier nicht die Rede fein könne. Die jweite Frage wäre die nach den Farantien für die Versicherungs nehmer. Biefe Garantien müssen nach verschiedenen Richtungen gegeben werden, zunächst dahin, daß die Versicherungs nehmer Über die Versicherung genau brientlert werden. Dagselbe gilt ja auch von den anderen Versicherungen. Das jweite wäre die Garantle dafür, daß der Versicherung nehmer auch die Versicherungesumme erhält. Diese Gesichtspunkte führen mit jwingender Notwendigkeit dahin, diese Abonnenten versicherung der , und der Kontrolle durch das Aufsichtsamt zu unterwerfen. Wenn die Konjessionspflicht bejaht ist, ergibt sich die weiter- Folge, daß nur Aktiengesellschaften und Versicherungsbereine auf Gegen · seitigkeit dies Geschäft betreiben können, wo 3 die kleinen, nicht leistungs fähigen Betriebe nicht dazu geeignet * Die Rechtsyrechung ist im Fluß. Dag Aufsichtsamt für Privatversicherung hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß ein solcher Betrieb kon essionspflichtig ist. Das Reichsgericht hat demgegenüber erklärt, dies sel namentlich dann nicht der Fall, wenn dag Versicherungzunternehmen nur Nebenbetrieb neben der Zeltung ist. In der Folge hat dag Reichsgericht eine Revlston dieser seiner Änschauung elntrelen lassen. In einem zweiten Fall bat es gesagt, der Ver sicherungs⸗. betrieb bestehe selbständi neben dem JZeitunggunternehmen, es in der Zukunft an Bedeutung vielleicht ũberragend. So kommt man in der Rechtsprechung dahin, die Konzeffioagpflicht doch ju bejahen. Der Standpunkt der Versicherungs ge sellschaften. ob sie eine solche Verquickung zwischen Zeitung und Ver cherung für wünschengwert erachten, würde an sich für das geseßzgeberische Gin. schreiten nicht maßgebend sein. Et gibt oft neue wirtschaftliche Gut. wicklungen, die von denen unbequem empfunden werden, die bis dahin den betreffenden Geschästszweig betrieben haben. Diese Verquickung hat aber nicht in Deutschland ibren Ursprung genommen; sie sst eine Uebertragung englischer Ginrichtungen. Auch im Assekuranzjabrbuch bon 1808 ist ausgeführt, man moge sosche Neugestaltungen nicht zer. schlagen, sondern nur die ustige Sicherung schaffen. Alle diefe Erwägungen führen darauf bin, daß die Sache für ein Verbot nicht spruchreif ist. Nach Festlegung der Konzesstongpflicht könne wir dle weitere Entwicklung ruhig abwarten. Ueber die her vorgetretenen
kleinen Betriebe hinsichtlich der Unfallhäufigkeit Platz greife. Es hã auch schon bei verschiedenen Berufsgeno hinsichtlich der Gefahrenklasse stattgefunden. Im außerordentlichen Etat sind 4 Mill. Mark zur För⸗ derung der Herstellung von Kleinwohnungen für Arbeiter und gering besoldete Beamte in den Reichsbetrieben und Reichsverwaltungen durch Gewährung von Darlehen an Private und ,. Bauunternehmungen ausgeworfen. Abg. Dr. Jä ger (Hentr.) befürwortet die Gtatsforderung und Antrag der Budgetkommission, über die Petition des Haug. und Grundbesitzeivereins, der bittet, der auf das Projekt des Beamtenwohnungsvereing
leichzeitig den , Regierung in bezu in Hannover eine ablehnende Haltung zu empfehlen, zur Tageg ordnung überzugehen.
er Titel dem Kommissionsantrage beschlossen.
wird bewilligt und bezüglich der Petition nach
Ebenso wird die ebenfalls auf dem außerordentlichen Etat stehende dritte Rate von 160 Millionen zur Erweiterung des Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanals bewilligt, und schließlich genehmigt das Haus die Einnahmen des Etats für das Reichs amt des Innern nach den Kommissionsanträgen. Damit ist die Beratung des Etats für das Reichs amt den Innern erledigt.
Schluß gegen? Uhr. Nächste 33 Montag, 2 Uhr. (Postdampfersubyentions vorlage; Etats für den Rei 78tag und für das Reichseisenbahnamt.)
Preusischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 30. Sitzung vom 13. Februar 1809, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Das Haus verhandelt zunächst in zweiter Beratung über den Gesetzent wurf, betreffend die Pfarrbesoldung, das . und die Hinterbliebenen⸗
fürsorge für die Geistlichen der evangelischen Landeskirchen.
Die XI. Kommissi on * den Gesetzentwurf unver- ändert nach der Regierungsvorlage angenommen, jedoch auf Antrag des Abg. Winckler (kons.) folgenden Artikel 3a eingeschaltet:
Um den Verwaltungzausschuß des Pfarrwitwen⸗ und waisen fonds in die Lage ju setzen, die Beige der Witwen von Gesst. lichen, welche ein Vienstalter bon mehr alg 15 Dienst- jahren erreicht haben, in stärkerem Maße ju erhöh als eg nach dem jetzigen Stande deg Fond 23 ist, wird dem Fondg vom 1. April 1899 ab Ffeiteng des Stagtes eine weitere dauernde Rente von jähnlich ob 00 Æ unter der Voraugsetzung überwlesen, daß von demselben Zeitpunkte ab bon dem Fonds selbst, erforderlichen fa 8 unter Inanspruchnahme landeg.
werden wollen. In
daß neue Arbeiterausschüsse
Mißstände wünschen wir eine Denkschrift, die die Regierung jwesfellos kirchlicher Beiträge, jährlich 200 900 für die sen Jwelt zur Ver