1909 / 39 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

R ung gestellt wer und daß eln den Betrag von Rocoo. C über- teigender Mehrbedarf deg Fend nur aul kirchlichen Milteln gedeckt wird.

Die Kommissien beantragt ferner, eine Petition des Preabyterium der ü reformierten Kirchen⸗ gemeinde Bielefeld um Nichteimrechnung der persönlichen Zu⸗ age des Stellendadaders in dag Einkommen bel Feststellung der 8 2 agso licht der Negierung mit dem Ersuchen m ü Den, e dem Vorstande der Alterszulagenkasse 6 Erwägung za. üdermitteln, die Petition des

ltersdandes Ddentscher Pfarrer, den Disposilionsfonds des evangelschen Dderkirchenrats derartig zu verstärken, daß fortan jedem Emeritus alter Ordnung eine ahrn * Teuerungszulage don 86M 6 gewährt werden knen der Regierung zur Weiter⸗ gabe an den edangelischen Oberkirchenrat zu überweisen.

Die Kommission beantragt schließlich folgende Resolution:

die Regierung ju ersuchen, daß sie bei Verteilung der Ctats. mittel für Witwen und Walsen von vor dem 1. April 18885 verstorbenen Geistlichen möalichst den vollen Betrag, der den Witwen und Waisen aug dem Reliktenfonds zu gewähren gewesen wäre, wenn das Gesetz 1. 3. des Ablebens der Pfarrer schon bestanden hätte, den Witwen zukommen lasse.

Nach der Vorlage selbst le, das Diensteinkommen der Geistlichen bestehen aus Grundgehalt, Alterszulagen und Dienstwohnung oder angemessener Mietsentschädigung. Nach den anliegenden Kirchengesetzen soll das Ein⸗ kommen in Zukunft 2400 bis 6000 „S6, erreichbar nach 24 Dienstjahren durch Alterszulagen von 400 oder 500 M von drei zu drei Jahren, betragen. (Bisher betrug das Diensteinkommen 1800 bis 4800 S6). Außerdem wird 3 = , n n, für die Alterszulagenkassen vor⸗

eschrieben.

ö Berichterstatter der Kommission Abg. Winckler (kons.) referiert über die Kom missionsverhandlungen und begründet insbesondere den auf seinen Antrag von der Kommission beschlofsenen Zusatz wegen Ver⸗ stärkung des Pfarrwitwen⸗ und ⸗waisenfondz um eine weitere Rente von 500 000 S6. Die Bejüge der Witwen der evangelischen Geist⸗ lichen seien unverbhältniemäßig jurückgeblieben hinter den Be, ügen der Witwen der Staatabeamten; sie erhielten jetzt höchstens 1300 Witwenpension (von 700 S an). Man müsse dahin streben, die Witwen der Geistlichen den Oberlehrerwitwen gleichzustellen. Der Effekt des Artikels 3a werde der sein, daß jede Witwe eines Geistlichen 200 bis 300 S Pension mehr erhalten wird. In der Kommission habe der Finanzminister zwar sich dabin ausgesprochen, daß er an dem Grund⸗ satz festhalten müsse, die Kirche müsse sich selbst erhalten, habe aber die Billigkeitsgründe, die für den Antrag sprechen, nicht verkannt und seine Zustimmung ju dem Antrage unter der Voraussetzung gegeben, daß der Pfarrwitwen⸗ und waisenfonds 200 000 4M jährlich für diesen Zweck beisteuern und daß für die Rente des Staates von 500 0900 M eine entsprechende Deckung in den Einnahmen gewährleistet werde.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Es wird vielleicht zur Abkürzung Ihrer Ver- handlungen beitragen, wenn ich kurz meine Stellungnahme zu dem Antrage Winckler, wie er in den Kommissionsbeschlüssen niedergelegt ist, bier kundgebe. Ich kann das um so mehr in Kürze tun, als der Herr Referent in seinem ausführlichen Referat ja alle einzelnen Punkte bereits berücksichtigt hat. Ich muß allerdings auch hier nochmals aussprechen, daß es sehr unerwünscht ist, bei all den enormen Aus⸗ gaben für die Aufbesserungen der Gehälter der Beamten, Geistlichen und Lehrer hier nun wiederum mit einem Mehrbetrag von 500 000 Æ rechnen ju müssen; allein ich habe mich dem nicht verschließen können, daß hier doch besondere Umstände für die Berücksichtigung des An⸗ trages Winckler vorliegen.

Zunächst hat der Herr Abg. Winckler schon selber hervorgehoben, daß in den Vorstadien über die Beratung der beiden Pfarrbesoldungs⸗ gesetze auch die Frage erwogen worden war, ob es nicht gerade besonders notwendig sei, diese verhältnismäßig geringen Bezüge der Witwen der evangelischen Geistlichen aufzubessern, und daß man da⸗ mals die Verhandlungen fanden bereits im Oktober vorigen Jahres statt der Ansicht war, daß die Kirchen selbst imstande sein würden, die nötigen Mittel aufzubringen, daß man aber darüber noch ein ein⸗ gehendes technisches, statistisches Gutachten erfordert habe. Dieses Gutachten ist erst vor etwa vierzehn Tagen im Kultusministerlum eingegangen und hat allerdings die ursprüngliche Annahme erschüttert, daß die Kirchen allein in der Lage sein würden, diese Bezüge der Witwen der evangelischen Geistlichen auf eine angemessene Höhe zu bringen.

Das jweite Moment, das hinzutrat, ist auch schon von dem Herrn Referenten hervorgehoben worden, daß wir uns nämlich im Laufe der Verhandlungen, die in den letzten Monaten hier in der Kommission wie im Plenum des Hauses geschwebt haben, dazu haben bereit finden lassen, die Staatsleistungen sowohl für die Lehrer wie für die Beamten noch erheblich über die Vorlage hinaus zu steigern, und daß es daher ein Gesichtspunkt der Billigkeit war, nun auch die Geistlichen beziehentlich ibre Angehörigen nicht leer ausgehen zu lassen.

Wendete man seinen Blick zu den evangelischen Geistlichen, so konnte es, glaube ich, keinem Zweifel unterliegen, daß gerade in der Fürsorge für die Hinterbliebenen ein besonderes, der weiteren Fürsorge, der weiteren Unterstützung bedürftiges Gebiet lag; denn die Bezüge von 700 bis 1300 M, die jetzt die Witwen der evangelischen Geist.« lichen beziehen, müfsen in der Tat als sehr gering bezeichnet werden. Und wenn man erwägt, welcher Segen aus den evangelischen Pfarr⸗ bäusern in unser Land geflossen ist, und wle in evangelischen Pfarr— häusern die Wiege vieler hervorragenden Männer auf allen Gebieten unsereg wissenschaftlichen, künstlerischen und gelstigen Lebens gestanden hat, so, glaube ich, muß es in der Tat als eine Forderung der Blllig⸗ keit bezeichnet werden, den Witwen der evangelischen Geistlichen wenigsftens Bejüge in dem Umfange zu gewähren, daß sie ihre Kinder wieder in den Bahnen des Vatertz aufwachsen und erziehen lassen können. Ich habe mich also dazu bereit erklärt, bei dem Königlschen Staats ministerium ein Eingehen auf die Wünsche des Herrn Abg. Winckler unter den Voraussetzungen zu befürworten, die er be⸗ zeichnet hat.

Ich muß in dieser Beziehung hier aussprechen, daß seitens der Staatzreglerung entschiedener Wert darauf gelegt werden muß, den Grundsatz anerkannt ju sehen, daß für die Bedürfnisse der einzelnen Kirchen die Klrchen selber in erster Linie zu sorgen haben, und daß et sich für den Staat nur darum handeln kann, helfend einzutreten,

soweit die Aufbringung der ganzen Mittel über die Kräfte der Kirchen hinauggehen würde. Diesem Gedanken ist ja auch dankenswerter weise in dem Antrag Artikel 3a Rechnung getragen, in dem aus— gesprochen ift, daß der etwalge Mehrbedarf ausschließlich aus lirch⸗ lichen Mitteln gedeckt wird. Insofern ist also die Voraus setzung, die ich als notwendig hingestellt habe, erfüllt.

Ebenso habe ich mich dahin autsprechen müssen, daß ich mich auf dieses weitere Opser von 5000090 M nur einlassen könne, wenn irgend welche weltergehenden Ansprüche auf dem Gebiete der Fürsorge für die evangelischen Geistlichen nicht gestellt werden, und soweit ich sehen kann, liegen Anträge nach dieser Richtung auch nicht vor. Endlich, meine Herren, kann ich bel der so schon schwierigen finanzlellen Lage, in die der Staat durch die außerordentlich hohen Aufbesserungen für die Beamten, Geistlichen und Lehrer geraten ist⸗ mich mit diesen Mehraufwendungen von bo0 000 nur einverstanden erklären, wenn das hohe Haus seinerseits berelt ist, die Deckungsmittel dafür zu bewilligen. Ich glaube, die Möglichkeit wird sich in der Ausgestaltung der Stempelsteuern bieten, auf die ja die Kommission und das hohe Haus schon ihrerseits hingewlesen haben.

Wenn also diese Voraugzsetzung als zutreffend anzusehen ist, daß das hohe Haus bereit ist, die nötigen Deckungsmittel zu bewilligen, werde ich bel dem Königlichen Staatsminlsterium befürworten, auf den Antrag des Abg. Winckler einzugehen und damit, wie ich hoffe, einen Weg zu schaffen, der diesem Mißstande auf dem Gehiete der Fürsorge für die Witwen der evangelischen Geist⸗ lichen abhilft und damit unserer ganzen evangelischen Geistlichkeit einen wesentlichen Dienst erweist. (Bravo! rechtg.)

Abg. Graf von Carmer⸗Zieserwitz (kons.): Die Gehälterregelung für unsere evangellschen Geilstlichen ist eine alte Forderung meiner Freunde; wir begrüßen daher dieses Gesetz mit Freude, das wesentliche Verbesserungen bringt. Allerdings kommen die Geistlichen bei der Gehaltgregullerung am lechtesten weg im Vergleich mit den Staatsbeamten und Volksschullehrern; während bei diesen die Kom- mission zum Teil wesentlich über die Sätze der Vorlage hinaus— gegangen lst, ist es bei den Geistlichen nirgends geschehen, weil wir ja nicht die Klrchengesetze, die hierzu gehören, abändern, sondern nur an— nehmen oder ablehnen können. Daz Anfangsgehalt wird von 1800 auf 2400 ½, das Endgehalt von 4800 auf 6000 ½ erhöht. Dag Anfangs⸗ gehalt scheint etwas gering, aber das Dienstalter der Geistlichen richtet sich nach dem Zeitpunkt ihrer Ordination, die in der Regel früher altz der Einteitt in das Pfarramt erfolgt, sodaß in der Praxig wohl kein Geistlicher diesen Satz lange beziehen wird. Die Alterszulagen, dle früher in fünfjährigen Altersstufen von 600 M gewährt wurden, sind in acht Stufen von 400 oder 500 in dreijährigem Zeitraum umgeändert, und zwar unter Berücksichtigung der mistleren Altert⸗ e fsen eine Forderung, die wir oft gestellt haben und deren Er— füllung wir mit Dank begrüßen. Das Ruhegehaltswesen ist voll⸗ kommen neu ausgestaltet worden, es ist vollkommen einheitlich ge—⸗ macht worden, was auch materiell außerordentliche Vorteile bringt. Besonders hebe ich noch einen weiteren Vorteil hervor; bisher waren die Geistlichen als einzige Kategorie verpflichtet, für ihre Emeri⸗ tierung und Pensionierung selbst beizutragen, und dieser Nachteil ist fortgefallen. So ist also das ganze Besoldungswesen durch die Vorlage wesentlich verbessert, und die Besoldung ist, wenn auch nicht übermäßig, so doch auskömmsich. Nur der eine Punkt bedurfte dringend der Abänderung und konnte im Staatsgesetz geaͤndert werden, die Für⸗ sorge für die Witwen nach dem Antrag Winckler. Die Witwen bezogen bisher 700 bis 1300 M Pension, und während überall die Pension prozentual steigt nach dem Gehalt des Ehegatten, war das Gehalt der Geistlichen für die Pension der Witwen irrelevant. Daß diese Pension durchaus unzureichend war, leuchtet ein. Während aber nun in den ersten 15 Dienstjahren die Witwen der Geistlichen im allgemeinen nicht schlechter gestellt sind, als die Witwen anderer Beamtenkategorien, ja vielleicht in der ersten Zeit insofern günstiger dastehen, als sie vom ersten Jahre ab schon die Pension von 700 erhalten, besteht eine besondere Härte für die Witwen, wenn der Geistliche schon 15 Dienstjahre hatte. Das ist gerade die Zelt, in der die Ausgaben für Unterhaltung, Erziehung und Versorgung der Kinder außerordentliche Anforderungen stellen. Ein Jahresbeirag von 250 M für eine Halbwaise ist absolut unzureichend für die Erziehung entsprechend dem Stande des Vaters, und eine Witwe kann von ihrer Pension von höchsteng 850 SM dafür nichts ab— geben. Die Witwe eines Volksschullehrers erhält dagegen eine Pension von 1140 bis 1440 M, je nachdem der Lehrer Ortz⸗ und Amtszulagen bezogen hat, und wenn man die Oberlehrer zum Vergleiche heranzieht, deren Entwicklungsgang analog dem der Geistlichen ist, so erhalten die Witwen der Oberlehrer nach der neuen Regelung 2400 Æ, also beinahe das Doppelte als die Witwen der Geistlichen im böchsten Falle. Da kann es nicht wundernehmen, daß gerade die Elemente, die wir dem geistlichen Stand gern erhalten möchten, sich von ihm abwenden und dem Stand der Oberlehrer zuwenden, in dem sie eine Garantie haben, daß für die Wiswe gesorgt ist. Dieses Abströmen aus dem geistlichen Stand enthält auch eine große Gefahr für den Staat, denn gerade heutzutage muß un unendlich viel daran liegen, unseren geistlichen Stand auf seiner Höhe zu erhalten, damit er seiner schönen, aber schweren Aufgabe, die Religion im Volke zu erhalten, gerecht werden kann. Gerade die christliche Religion ist und bleibt die feste Grundlage für die gedeihliche Entwicklung des Volles und Staates. Um diese Witwen besserstellen zu können, ist im Artikel Za die Summe von 700 000 4M bereitgestellt, wovon der Staat 500 000 MS übernimmt. Ich freue mich, daß der Staat trotz der großen Ausgaben für die Beamten, Lehrer und Geistlichen sich doch hierzu bereit finden ließ, um dem in der Tat schreienden Mißstand einigermaßen abjuhelfen. Meine Freunde stimmen auch den Bedingungen des Finaniministers zu. Die 200 000 Æ sind auch von der Kirch? zugesagt worden, und es steht zu erwarten, daß dieser Betrag noch bis auf 300 000 4K erhöht wird, um den Witwen von 15 Dienstjahren ab wenigstens eine Erhöhung von 300 S zu geben, wobei dem Verwaltungsausschuß des Pfarrwitwen⸗ und Walsenfonds noch ein Betrag übrig bleibt, um in besondeis dringenden Fällen einzugreifen. In der Resolution der Kommission handelt es sich um die Witwen und Waisen von Geist— lichen, die vor dem 1. April 1895 verstorben sind; für diese waren rund 100 000 M ausgesetzt, kamit sie wentigstens zum Teil die Pension erhalten konnten, die das Gesetz vorschreibt; dieser Betrag ist durchaus unzureichend. Im Laufe der Zeit ist durch Tod die Zahl dieser Witwen verringert. Die Resolution gebt nun dahin, daß diese 100 9000 M nach wie vor für diesen Zweck aufgewendet werden, um im Laufe der Zeit diesen Witwen wenigstens einiger—⸗ . gerecht werden zu können, indem sie die Beträge erhalten, die im Gesetz vorgeschrleben sind. Wir hätten gern auch für die Waisen etwas getan, aber wir erkennen an, daß dies jetzt nicht tunlich ist. Ich kann nur bitten, der Vorlage zuzustimmen, damit die Geistlichen alsbald die Segnungen des Gesetzes genießen. Wir werden durch

dleses Gesetz eine alte Schuld tilgen, die wir schon lange gegen unsere

Geistlichen haben.

Abg. Fürbringer (nl. ): Auch meine Fraktion freut sich über die entgegenkommende Erklärung des Finaniministert. Wir hätten gern noch mehr für die Geistlichen erreicht, aber die Finanzlage des Staats und seine Stellung, die er den kirchlichen Gesellschaften

gegenüber elnnimmt, machten die Erfüllung weitergehender Forderungen

unmöglich. Wenn nun auch durch die Annahme des Beamten

besoldungsgesetzes eine gewisse Verschlexenbeit zwischen der Stellung der Geistlichen und der der Beamten bedingt ist, so möchte ich doch

bitten, daß sich die Geistlichen zunaͤchst dabei beruhigen.

Wir haben ja in dem Gesetz die Möglichkeit, gewisse Aufbesserungen

heibeizuführen durch die Amtgzuschüsse, die aus kürchlichen Fonds ge— leistet werden können, wenn die betteffende Stelle besonders schwierig ist und besondere Tüchtigkeit erfordert.

Lage der Geistlichen zur Verfügung stehen. Diese freie Liebestätigkeit

behält ihre volle Berechtigung, und wir wollen ihr nicht 0 f 9. . au Es wäre besser für die Kirche, wenn sie bieser

Die Leistung des Stagtes nach dem neuen Gesetz bezlffert etwa 20 Milltonen. Zuschüsse nicht bedürfte, wenn sie in voller Selbständigkelt neben

. Sodann erinnere ich an die vielen Stiftungen, die den einzelnen Gemeinden zur Besserung der

dem Staat bestehen könnte; aber durch ihre Bedrängnis ist sie leider auf die Hilfe des Staats angewiesen. Worber wir untz ganz besonders freuen, ist, daß durch dleseg neue Gesetz ein Elniqunga⸗ band um die verschiedenen Landegkirchen geschlungen wird. ire materielle Band wird ganz gewiß dazu bestragen, die Unterschiede zwischen den Kirchen der alten und neuen Probinzen zu verwischen und die Einigung in unseren evangelischen Kirchen ju fördern.

Abg. Vier eck , Vle letzte Erhöhung der Kirchensteuer um 3 0½¶m hat die Leistungsfähigkeit der Gemeinden erschöpft. Wat nun die Staatshilfe anbetrifft, so ist hervorgehoben, daß der ideale Beruf des Geistlichen mit dem Beruf der Beamten nicht verglichen werden dürfe. Immerhin ist aber die Höchstgrenze des Gehalts von 6000 M nur elne mäßige zu nennen. Die hohe Befriedigung, die der Geistliche in seinem Berufe finden kann, muß ihn dafür entschädigen, 3 er nicht in der gleichen Weise wle die Beamten besoldet wird. Die Skala des Ruhegehalts ist eine angemessene. Was die Hinter bliebenenfürsorge anbetrifft, so kann eine Pension von 709 und einigen Maik nach den beutigen Erfordernissen auch bei be- schelidenen Bedürfnissen nicht als augreschend bezeichnet werden. Nun ist in den Satzungen ja vorgesehen, daß der Verwaltungtausschuß be—⸗ rechtigt seln soll, die Sätze zu erhöhen; aber eg fragt sich, woher die Mittel dafür aufzubringen sind. Vie Leistungsfähigkeit der Gemelnden ist ja erschöpft, hier müßte also die Staatshilfe elnsetzen. Durch die Staatebeihllfe von 500 000 M für die Witwen von Geist⸗ lichen, die länger als 15 Jahre im Amte gewesen sind, können feder Witwe etwa 2. bis 300 4 zugelegt werden. Daß bedeutet nun nicht, daß jeder Witwe schematisch dieser Betrag zugelegt werden soll, sondern nur den Durchschnitt. Im ganzen stimmen wir dem Gesetze mit ruhigem Gewissen zu, weil hier ein dringendes Bedürfnis vor gelegen hat. Die i rn , sind nicht erschöpfend, sie bleiben mäßig, sie bewahren aber die Geistlichen vor Not, und dag ist notwendig, wenn sie mit voller Hingabe ihreg schönen walten sollen.

Abg. Eickhoff (fr. Vollsp.): Die Vorredner haben die Vorlage so ausführlich behandelt, daß ich auf weitere Ausführungen verzichten kann. Wenn auch die Kommisstonsverhandlungen nicht alle unsere Bedenken zerstreut haben, so ist doch mancher Zweifel beseitigt, und wir werden deshalb für die Vorlage stimmen.

Darauf wird ein Schlußantrag durch die beiden Parteien der Rechten und durch einen Teil des Zentrums und der Nationalliberalen n,, Zum Worte war nur noch der Abg. Hoffmann (Soz.) gemeldet.

Abg. Hoffmann (Soz.) zur Geschäftsordnung: Durch Ihren Beschluß ist es meiner Partet zum wiederholten Male unmöglich ge macht, in dieser äußerst wichtigen und prinzipiellen Sache zum Worte zu kommen. Durch diese brutale Anwendung Ihrer Macht (Glocke des Präsidenten), durch diese Gemeinheit haben Sie (die folgenden Worte des Redners gehen in dem sich erhebenden Lärm ver— loren; Vijepräsident Dr. Porsch: Herr Abg. Hoff mann, ich rufe Sie zur Ordnung! Abg. von Pappenheim (kons.) ruft nahezu gleichzeltig: Man sieht, wie richtig unser Schlußantrag warh

Abg. von Arnim-Züsedom (kons.) zur Geschäftsordnung: Wir wollten dem Abg. Hoffmann nicht Gelegenheit geben, eine ähnliche Rede zu halten wie bei der ersten Lsung. Das Haus hat damals dem Abg. Hoffmann das Wort entjogen, nachdem er dreimal zur Ordnung gerufen war.

Abg. Hoffmann (Soz) sersönlich): Meine damalige Rede habe ich draußen noch einmal gehalten, sie ist außerdem unbeanstanden gedruckt worden. Das beweist, daß der Staatsanwalt viel loyaler ist als Sie als gesetzgebende Körperschaft.

Darauf wird Artikel 1 angenommen, ebenso der Rest des . nachdem zu Art. Za nochmals dem Abg. Hoffmann das Wort durch Schlußantrag abgeschnitten worden war; sein

Vorredner hatte auf das Wort verzichtet.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend das Dienstein kommen der katholischen Pfarrer. Nach der Vorlage werden behufs Gewährung widerruflicher Bei⸗ hilfen an leistungsunfähige katholische Pfarrgemeinden iin Aufbesserung des Diensteinkommens ihrer Pfarrer jährlich 5618 400 S6 aus Staatsmitteln bereitgestellt. Das Dienst⸗ einkommen soll, abgesehen von zulässigen Ortszulagen, 18090 bis 4000 6, erreichbar durch Alterszulagen von drei zu drei Jahren, nach 24 Dienstjahren betragen.

Für die Diözesen Posen⸗Gnesen und Kulm sollen jedoch die Vorfchristen des Gesetzes vom 2. Juli 1898 mit der Maß— gabe in Geltung bleiben, daß der Anteil dieser Diözesen an dem Staatsbeitrag durch den Kultusminister und den Finanz⸗ minister festgesetzt wird. Dieser Anteil soll für die Ausgaben nach dem Gesetze von 1898 verwendet werden; der dazu nicht verwendete Betrag soll zu widerruflichen Zulagen an Pfarrer dieser Diözesen dienen.

Die Kommission hat hierzu den Zusatz gemacht:

„Die widerruflichen Zalagen sollen nach Maßgabe der im gegenwärtigen Gesetze normierten Gehaltssätze allen Pfarrern gewährt werden, sosern sie nicht durch die Betätigung einer dem preußischen Staate oder dem deutschsprechenden Teile der Bevölke— rung feindlichen Gesinnung das friedliche Zusammenleben der Be⸗ völkerung oder sonst die staatliche Ordnung gefährden. Ueber das Vorhandensein dieser Voraussetzung entscheidet der Mlnister der geistlichen Angelegenheiten.“

Im übrigen hat die Kommission die Vorlage unverändert angenommen und beantragt, die Petitionen, betreffend Er⸗ höhung der Staatsbeihilfen zwecks Aufbesserung der Ruhe⸗ gehälter der katholischen Geistlichen, der Regierung als Material u überweisen; über die Petition, betreffend die Gewährung cih n Beihilfen für leistungsunfähige jüdische Gemeinden zur Aufbringung des Diensteinkommens, Ruhegehalts und der Hinterbliebenenversorgung der Rabbiner und zur Neuerrichtung von Rabbinerstellen, zur Tagesordnung überzugehen, da das Ab⸗ geordnetenhaus sich außer ö. sieht, bei der Ar r fa mn über die vorliegenden Gesetzentwürfe dieser Petition statt⸗ zugeben; die Petition, betreffend Nichtanrechnung des Rein⸗ einkommens aus Weinbergen für die nächsten fünf Jahre auf das Gehalt und Bewilligung von Staattmitteln zu diesem Zwecke, ber Reglerung als Material zu überweisen, über die . jedoch, sowelt . die Aufnahme elner entsprechenden

Amtes

Bestimmung in das Gesetz beantragt, zur Tagesordnung über⸗ ugehen; die Petition, betreffend Gleichstellung der f ger. eiber Konfessionen in den Gehältern, für erledigt zu erklären.

Die Abgg. Dr. Porsch (gentr) und Stychel (Pole)

beantragen ühereinstlmmend, bie Ausnahmehestimmung für

pie Diözesen Posen⸗-Gnesen und Kulm zu streichen.

Die Ahgg. Dr. Porsch (Jentr) u, Gen. ferner folgende Resolution: dle fn zu ersuchen, im Ginvernehmen mlt den bischöflichen Behörden staatliche Mistel bereitzustellen, aus welchen zum Diensteintommen der Fatholtschen vHilfsgeistlichen (Kapläne, Vikare, Rektoren) Belhllfen gewährt werden,“

Die Xl. Kommisston beantrggt, alle diese Anträge ab⸗

beantragen

een sie heantragt ferner ihrerseits, der verstärkten Wubget⸗

ommission einen Antrag zu übermeisen, wongch in das soge⸗ nannte Mantelgesetz für die Besolhungsverhesserungen folgende Bestimmung u, i werden soll:

„Die Staaigreglserung wirh ermächtigt, vom 1. April 18999 ab außer ken im Slaatehaushaltgetat für Gmeriten guegesetzten Fonds und der in diesem Gesetz ezeichntten Summe von I20 000 ju Beihllfen für die MRuühegehälter noch einen welteren

Betrag don 230 000 16 jährlich für den gleichen Zweck unter der BVornugsetzung in verwenden, daß der Mehrbebarf für die Regelung des Ruhegehaltgwesens der kat olischen Pfarrgeistlichen nur aug kirchlichen Mitteln gedeckt wird. Die Verteilung der staatlichen Beihilfen auf die Diszesen 6 nach Benehmen mit den bischsf⸗ sichen Bebörden durch die Minister der geistlichen Angelegenheiten und der Finanzen.

Berichterstatter Abg. Tour ne au (Zentr.) berichtet äber die Ver⸗

handlungen der Kommiffion.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Wenn wir der evangelischen Kirche 5co 009 Æ zur Verfüqur g stellen, um die Reliktenfürsorge für ihre Geistlichen zu derbeffern, so ist es selbstverständlich ein Gebot der Billigkeit, daß wir auch für die kathollschen Geistlichen auf dem Gebiete noch mehr Staatshilfe jur Verfũgung tellen wo auch für sie die weitere Fürsorge ein be⸗ sondereg Bedürfnis ist, das ist auf dem Gebiete der Emeritierung. Ich habe bereits in meiner Rede vom 20 Oktober, als ich die ganje Vorlage einbrachte, darauf hingewiesen und folgendes aue⸗ gesprochen: ;

Es freut mich besonders, daß die Absicht obwaltet, die bisher ganz ungenügende Regelung der Verhältnisse der emeritlerten Geist⸗ lichen ju bewirken. Bieher war das Ruhegehaltswesen der katho⸗ lischen Geistlichen nicht einheitlich geregelt; nur einzelne Diszesen haben es geregelt, andere überhaupt gar nicht, und wo es geregelt war, beftand die größte innerliche Verschiedenbeit. Es ist seitens der kirchlichen Organe die Absicht, größere Einheitlichkeit herbei⸗ juführen. Um da ju erleichtern, ist auf Wansch der Herren Bischöfe staatsseitig ein Betrag von 120 0400 S in das Mantel gesetz aufgenommen.

Meine Herren, wenn wir also die Fürsorge für die Emeritie⸗ rung der katholischen Geistlichen besser ausgestalten wollen, so handelt es sich darum, diesen Betrag von 120 000 4 zu erhöhen und eine entsprechende Bestimmung in das Mantelgesetz aufjunehmen. Es fragte sich nun: wie weit geht das Bedürfnis, in welchem Maße müssen Staatsmittel zur Verfügung gestellt werden? Auch hier, wie bet der evangelischen Kirche, habe ich selbstverständlich den Standpunkt zu vertreten, daß in erster Linie die Kirche für ihre Geistlichen ju sorgen hat und daß der helfende Hinzutritt des Staates erst in jweiter Linie in Frage kommt. Nun ist die katholische Kirche, wie sie aus meiner Gcklärung in der XI. Kommission ersehen, hinsichtlich der Steuerleistungen besser gestellt als die evangelische Kirche, insbesondere auf dem in Rede stehenden Geblete der Sorge für ihre im Ruhegehalte stehenden Geistlichen. Während die evangelische Kirche für das Ruhegehaltswesen und die Reliktenversorgung 300 der staatlichen Eir kommensteuer aufbringen muß, würde die katholische Kirche für Emeritierungs jwecke, wenn sie nur 19j0 an Steuern erhebt, 350 000 M aufbringen können. Der Gesamtbedarf für die angemessene Versorgung der emerstierten katho⸗ lischen Geistlichen war von kirchlicher Seite auf 700 000 6 angegeben worden; rechnen Sie die 350 000 K ab, die einem Prozent Kirchen⸗ steuer gleichkommen, so bliebe ein Fehlbetrag von ebenfalls 350 000 . Da wir im Mantelgesetz bereits 120 000 4 in Aussicht gestellt haben, so würden aus den von mir erwähnten Bllligkeits gründen diese 120 000 A um 230 000 4 auf 350 000 A zu erhöhen sein. Die sem entspricht der Antrag Viereck, der die einstimmi ge Zustimmung der Kommission gefunden hat, und ich werde gern, um den berechtigten Wünschen der Katholiken nach dieser Richtung entgegenjukommen und an einer Verbesserung der Versorgung der emeritierten katholtsken Geistlichen meinerselts mitzuwirken, dafür eintreten, daß dieser Antrag die Zustimmung des Königlichen Staatsministeriums findet. (Bravo!

im Zentrum.)

Abg. Dr. Kaufmann (Zentr. : Wir stehen auf dem Standpunkt,

daß der katholische Geistliche kein Staatsbeamter ist. Die in diesem Desetz vorgesehenen Bejüge stellen sich somit nicht als ein vom Staate gewährtes Gehalt dar, sondern als eine Beihilfe; di Höhe des Gehalts ju bestimmen, unterliegt den kirchlichen Oberen, den Bischöfen. Die Verpflichtung des Staates wird hergeleitet einmal aus der Säkularisation, die die Kirchendermögen seinerzest auf dag empfind- lichste geschädigt hat, dann aber auch aus paritätischen Rücksichten. Die Kirche soll den Stant in der Durchführung seiner Aufgaben stäßzen, darum ist der Staat verpflichtet, zu den Gehältern der Geist⸗ licken beijutragen. Bedauerlicherwelse sind die Hilfsgeistlichen nur mit Ortszulagen bedacht worden. Auch eine jweite Forderung meiner Freunde ist nicht erfüllt worden, nämlich die Gleichstellung der katholischen Geistlichen mit den evangelischen. Bei den Beamten will man einen Unterschied jwischen verheirateten und unverheirateten nicht machen, warum bei den Geistlichen? Fürstbischoß Dr. Kopp zu Breslau hat sich in einer offen lichen Erklärung gegen diese ver⸗ schiedene Behandlung der Geistlichen gewandt. Ebenso önnen wir auch hier wie bei den Beamten nicht anerkennen, daß die Geistlichen im Osten anders behandelt werden sollen als die anderen Geistlichen. —Ministerlaldirektor von Chappuis: Der Vorredner ist durch das BZesetz nicht voll befriedigt; der Hinweis auf verheiratete und unver⸗ detraiete Beamte ist aber nicht ganz zutreffend, da bei den katholischen Jeistlichen die Ebe nach den Vorschriften der Kirche ausgeschlossen it. Jeder katholische Vater wird jugeben müssen, daß ein katholischer etlicher mit 4500 6 besser gestellt ist als ein evangelischer Geist⸗ licher mit 6000 . In Desterreich fiehen sich die katholischen Geist= lichen nicht annhernd so gut, in Bayern erhalten sie höchsteng 609 A, in Württemberg nach 24 Jabren 3300 66. Die Frage der Dtm lggeistlichen ist wiederholt erörtert worden; aus allgemeinen staats= rechtlichen Gründen konnten wir ihnen nur in bestimmten Fällen Trtszulagen zugesteben. Wir haben alles getan, um den geäußerten Wünschen ent zukommen. Abg. Winckler Cons): Meing volitischen Freunde stimmen diesem Jescentwurf grund glich ju. Die Augnahmebestimmung für die hrodinzen Posen und Westpreußen ist in der Kommission wesentlich abgachwächt worden. Wir erklären ung mit dieser Milderung ein⸗ rstanden und werden dementsprechend andere Anträge zu dieser Frage ablehnen. Wag dag Rubegebalt anbetrifft, so ist es gerade und, aug deren Mitte die Anregung bervorgegangen ist, für die Dangellschen Geistlichen ein Besondereg ju tun, sebr willkommen, daß mir nun auch auf katbolischer Seite vorgeben können an er senigen Stelle, wo ein besonderes Bedürfnis dafür vorliegt. Wir sind über eugt, daß eln boheg Maß von Befriedigung auch bei den katholischen Geistlichen durch dieses Gesetz herdorgerufen werden wind.

Abg. Viereck (frkons.): Wir wollen dem dorliegenden Gesetzentwurf gern unsere Zustimmung erteilen, ohne in eine Erwägung darüber einiutreten, od die Gr reha augreichend sind, weil wir nicht in der Lage sind, dag Gesetz ju andern, obne weitere Verhandlungen mit der Kirche berbelzuführen. Wir wollen es daber bei den Feststellungen des Gesetzeg bewenden lassen. Auch uns ist es unangenehm, daß ür die Provinzen 9 und Westpreußen wieder eine Ausnabme bat gemacht werden müässen, aber man kann der Regierun den Stand- Punkt nicht verdenken, wenn fie meint, daß Staatzbeibilsen solchen Geistlichen nicht zugewandt werden därfen, welche fich in offenen Wider pruch mit den Ginrichtungen des Staates setzen. (Zwischen ruf ze den Polen.) Vle Herren don der polnischen Seite sind der An⸗ icht, daz es solche Gesstlichen nicht gibt; das wäre um so besser,

dann brauchte diese Augnahmebestimmung nicht in Anwendung gebracht zu werden. Aus zahlreichen Gerichtsverhandlungen kann man aber er— sehen, daß eine Beruhigung in jenen Gebieten noch nicht eingetreten st. Wir sind die ersten, die jufrleden wären, wenn in Posen und Westpreußen wieder Ruhe und Ordnung einijögen. Eg ist klargestellt, daß nicht die polnische Gesinnung, noch weniger die polnische Ab— stammung maßgebend sein sollen für den Widerruf der Zulagen, sondern nur dle Betätigung einer dem preußischen Staate . lichen Gesinnung und die dadurch bedingte Gefährdung der staat⸗ lichen Ordnung. Ez wird den polnischen Geistlichen nicht schwer fallen, so n handeln, daß den Anforderungen des . genügt wic; sie haben es aLso in der Hand, die Zulage zu erhalten oder zicht. Gine besondere Freude hat uns die Aufbesserung der Relikten⸗ beiüge gemacht, nachdem auch für die evangelischen Relikten ein äbriges getan worden ist. Ich hoffe, daß dieses Gesetz dazu beitragen wird, daß auch die katholischen Geistlichen mit Befriedigung ihrez bohen Amtes walten können.

Abg. Fürbringer *r Auch meine Freunde freuen sich über das Zustandekommen dieser Gesetze. Der Unterschled zwischen den edangelischen und den katholischen Geistlichen ist sachlich begründet. Wenn die katholische Kirche das Zölibat aufhöbe, so würde das in ganz Deutschland und namentlich von den Frauen mit Freude begrüßt werden. Aber das Zölibat nötigt uns leider zu der

Anfangsgehalt bleibt allerdings bei uns hinter demjenigen zurück, dat in Bahern und Sachsen gewährt wird. Eine wichtige Frage ist die der Hilfsgeistlichen. Der Staat hat diesen gegenüber nicht dieselben Aufsichtsrechte wie bei der evangelischen Kirche. Die katholischen Hilftzgeistlichen befinden sich allerdings in drückender Lage; wenn aber der Staat daran etwas ändern sollte, müßten erst die Vorbedingungen dafür erfüllt werden. Es ist Sache der latholischen Kirche, dieselben Vorautsetzungen wie in Bayern und Sachsen dafür zu schaffen, damit auch in Preußen in dieser Beziehung ein Fortschritt gemacht werden lann. Namens der nationalliberalen Fraktion begrüße ich also die Vorlage. Wir stimmen allen Anträgen der Kommission zu.

Darauf wird ein Schlußantrag angenommen. Zum Wort find noch gemeldet die Abgg. Eickhoff (fr. Volksp.), Hoffmann (Soz ), von Strombeck (Zentr.) u. a.

Abg. Eickhoff (fr. Volkzp.) erklärt zur Geschäfttzordnung, daß seine Freunde für die Vorlage stimmen, jedoch nicht für die Aus— nahmebestimmung für die beiden 5stlichen Diöjesen.

Abg. Hoffmann (Sor); Durch diese dritte Guillotinierung haben Sie den Beweis erbracht, daß sie sich selbst für unfähig er— klären, auf meine Ausführungen ju antworten. Diese dritte Koll entjiehung Ihrerseitg ist feig und (der Viöjepräsident Dr. Kr aue läutet stak und anhaltend mit der Glocke, der Redner spricht aber weiter) infam, ungerecht.

Vijepräsident Dr. Krause: Herr Abg. Hoff mann, ich bitte Sie zunächst, das Weitersprechen zu unterlassen, sobald der Pläsident die Glocke rührt; das ist ein Gebot des Hauses und der Achtung vor dem Präsidenten. Dann haben Sie durch Ihre Worte wie weit Sie duich dieselben Ihcr Selbftachtung gewahrt haben, haben Sie selbst zu entscheiden die Würde des Hauses verletzt; ich rufe Sie deshalb zur Ordnung. (Abg. Hoffmann: Das ist eine Ehre für mich! Diese letzte Bemerkung war gleichfalls ordnungswidrig; ich rufe Sie zum zweiten Male zur Ordnung und mache Sie auf die geschäftsordnungsmäßigen Folgen dieses zweiten Ordnungsrufeg auf⸗ merksam.

Abg. von Strombeck (Zeatr) erklärt, daß er sich seine Aus⸗ führungen für die dritte Lesung vorbehalte.

Bei der Abstimmung wird die Resolution des Abg. Dr. Porsch (Zentr) wegen der Beihilfen für die katholischen Hilfsgesstlichen abgelehnt. Die Artikel 1 big 14 der Vorlage werden unverändert angenommen.

Zu Arꝛikel 15, welcher die Jugnahmebesttmmung für die Diöjesen Posen. Gnesen und Kulm enthält, befürwortet Abg. Stychel (Pele) den Antrag auf Streichung und wendet sich mit entschtedenen Worten gegen die ungerechte Behandlung der Geiftlichen in den vpolnischen Landesteilen. Die Regierung habe früher selbst zugegeben, daß folche Nusnahmebestimmungen nur ge— eignet seien, Konfl kte hervorjurufean. Deshalb enthalte diese Aus— nahmebestimmung eine Inkonsequenz gegenüber der früheren Haltung der Regierung. Gs werde hier die politische Gesinnung beftraft, welche sich nicht gegen den Staat, gegen das Deutschtum, sondern nur gegen einielne Maßnahmen der Regierung richte. Die Hergabe von staagt⸗ lichen Mitteln für die Geistlichen sei nicht nur eine moralische, sondern eine rechtliche Verpflichtung des Staats, solange er nicht die der Kirche entjogenen Fonds zurückgebe. Die widerruflichen Zulagen könnten mit ihrem diskretionären Charakter nur demoralssterend unter den Geistlichen wirken. Durch solche Mittel werde der Staat seinen Zweck nicht erreichen, sondern das Gegenteil. Es sei eine empörende Unterstellung, daß die volnischen Geistlichen ibr Amt mißbrauchten, um an den Grundlagen des Staats zu rütteln. In eine polnische katholische Gemeinde gehöre doch vor allem ein polnicher Geistlicher; von einem deutschen Geistlichen könnte man ja gar nicht verlangen, daß er die Muttersprache berücksichtige Es heiße die Tatsachen auf den Kopf stellen, wenn der Regierungsvertreter in der Kommission don einer staatz⸗ und deutschfeindlichen Gesinnung der polnischen Geistlichen gesprochen habe. Sollten denn auch die Geistlichen ju Handlangern der Regierung werden?

Ministerialdirektor don Chappuis: Die Gründe, welche die Re⸗

1 *

gelan et, so kann das Haus dap

Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.) erklärt kurz für seine Partei, alle Anträge abjulehnen, die auf Ausnahmebestimmungen für die Geist⸗ lichen im Osten hinauglaufen.

Damit schließt die Debatte.

Die Anträge Porsch und Stychel werden abgelehnt, Artikel l5 in der Fassung der Kommission angenommen. Ueber die Petitionen beschließt das Haus ebenfalls nach den Kommissionganträgen. Der von der stommission beantragte Zusatz zum Mantelgesetz wird der Budgetkommission über⸗ wiesen.

Ehe das Haus zur dritten ee, des Lehrerbesoldunge gesetzes übergeht, wird auf Antrag des Abg. von Tilly (ons.) die Vertagung beschlossen.

Schluß gegen ñ5 Uhr. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr. (Lehrerbeseldungsgesetz; Berggesetznovelle; Etat der Bergverwaltung )

Land · und Forstwirtschaft. Getreideernte Ungarng 1808.

Dag ungarische Acker kaum niflerium. veröffentlicht auf Grund der endgültigea Auqweise deg Stattstischen Amteg folgende JIiffern

äber die Grnle Unagarnz kun Jalte 1908. Ez wurden geerntet

verschledenen Behandlung der Geistlichen der beiden Kirchen. Das

Winterwelzen Sommerweizen

Bebaute Fläche

( Aufnahme) Katastraljoch

Do I 5 965 389 ven 163 282

ertrag

h. 36

ministerlums zentner 40 547 317

S875 912

Zusammen Winterroggen. Sommerroggen Halbfrucht.

7 TIF 1777 420

33 422

108177

57s TNT T 6,36 11 311353

497 6.59

166 251 712817

39 870 309

Zusammen Wintergerste Sommergerste.

1919919 108 551 1753 285

65,30 12190 421

771

S37 171

6hö2 11425 860

12 413 800

Zusammen

Maig. .. Kartoffeln.

1 3861 836 ö

4100628 1014928

37,40

6.58 12263 031 5,54 10184926 20h 37117269

. nebersicht über die allgemeine Getreide⸗Ein⸗ und Ausfuhr der Niederlande und insbesondere Rotterdams.

(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Rotterdam.) Eingeführt wurden:

in 1000 kg:

12 315 400

67 955 161 36 811 600.

(Pester Lloyd.)

Getreidearten. Herkunftsländer.

Dezember

1908

Monaten

Dezember

Monaten

Weizen: Verein. St. v. A. . K, Deutschland. Rumänien. Rußland. ; Andere Länder.

zusammen. davon in Rotterdam.

Roggen: Belgien. Deutschland . Rumaänten. Rußland. Andere Länder

in n ö davon in Rotterdam.

Gerste: Hheigien

Deutschland .. Desterreich⸗ Ungarn. Rumänien. Rußland ; Andere Länder.

zusammen. davon in Rotterdam.

Mais: Verein. St. v. A.. Belgien. Rio de la Plata Rumänien. Rußland Andere Lander jusammen- davon in Rotterdam

Hafer: . Deutschland. Rumänien Raͤßland . Andere Länder jusammen davon in Rotterdam

10 528 41902 7874 7757 35 562 2067

250 963 don gh

57738 110 539 216 362 343 0936

63 934 61 871 1612 3 838 23 720 108

226 683 760 179

11348 202 268 48 9h64 375 503

62 233

1124 21 814 5799 7303 1157

105 690 1788 623

gd 9 84

24 389 123 568 73 155 159 502 10127

155 083 91 669

4449 2006 6514 27728 506

2 125 025 1340 958

30112 2 441 29771 279 6658 2328

37197 27 196

6067 8 436 558 6082 25 839 2814

Do 7 mᷓ 310 643

69 180 Sh 063 6 521 65 435 421 512 48 961

41202 30 566

10109 5 429 1495

13 976

24 449 2561

139319 377 597

S9 8ho 32 536 10365 113 913 349 272 32721

56 796 49199

11087 14977 9193 198451 65 095 3077

hs hbz 99 137

120 131 119 360 143 863 1783 444 102 570

42271

57 929 44072

28 049 13 395 7268

2567 1850

17315

628 hh! ö20 008

287 893 178 879 65 6090 165 485 145700 2 244

53 916 40 216

431 451 254 17408 88

707 639 503 696

13 203 64 202 25 3665 157 622 54 840

710 44 53 286

ö

t de em , 218 2

C 9

568 312

2237 618 721

8 555 46 387 4515 121225 26 8235

22 79

21 443

375 235 279729

Ausgeführt wurden:

in 1000 kg:

26 359

22 020

332 8981 255 144

Getreidearten. Bestimmungtzlander.

1908

.

Dezember

Monaten

in den ersten zwölf

1907

De jember

in den

ersten ijwölf Monaten

Weijen: k Deutschland. Andere Länder.

zusammen davon über Rotterdam

Roggen: . Deutschland Andere Lãnder jusammen. davon ũber Rotterdam Gerste: Belgien Deutschland Gagland , Andere Snnder

2462 67 071 1

124 572 384671 328

14102 109 785

2

26 533 1 37 829

449 16136 1

212 236 768 111

123 309 66 158

23

16 595

149343

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235 685

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13 888 313 20 2

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