1909 / 42 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Person alveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche usw. Berlin, 16. Februar. Maentell, Major und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg. Nr. Weinmann, Major und Batß. Kommandeur im Füs. Regt. von Steinmetz (West⸗ preuß) Nr. 37, mit der gesetzlichen Pension zur Digp. gestellt und zur Dienstleistung kommandiert, ersterer beim Kommando des Landw. Benirks 1 Berlin, letzterer beim Kommando des Landw. Bezirks 1I1 Berlin. . Hir schfe ld. Haupim. und Komp. Chef im Jns. Leib. regiment , (3. Großherjogl. Hessy Nr. 117, kommandiert zur Dienstleistung bei des Großherzogs von Mecklenburg ⸗Schwerin Röniglicher Hohelt, mit dem J. März 1909 behufs Ernennung zum

lügeladjutanten Seiner Königlichen Hoheit dem Großheriog überwiesen.

rhr. v. Kittlitz, Hauptm. und Battr. Chef im Altmärk. Feldart.

egt. Nr. 40, als aggreg. zum Masur. Feldart. Regt. Nr. 73 ver⸗ setzt. v. Grone, Oberlt. im Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, kommandiert zur Dienstleistung bei des Regenten des

erzogtumg Brgunschweig, Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg

oheit, zum Flügeladiutanten Seiner Hoheit des Herzogs. Regenten ernannt. Krieg, Oberlt. im 3. Unterelsäss. Inf. Regt. Nr. 138, vom 29. Februar 1909 ab auf sechs Monate zur Vertretung eines beurlaubten Inspektionsoffiziers zur Kriegsschule in Metz kommandiert. v. Stechow, Hauptm. und Platzmajor in Rastatt, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt. v. Skrbens ky, Lt. im Inf. Regt. Großherjog Friedrich Franz II. von Mecklenburg Schwerin (4. Bran- denburg.) Nr. 24, der Abschied bewilligt.

Königlich Sächsische Armee.

Offtiiere, Fähnriche uw. AA. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 15. Februar. Suffert, Major und Kommandeur der Militärreitanstalt, zur Ver= tretung des beurlaubten Kommandeurs des 1. Ulan. Regta. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, nach Oschatz kommandiert. Die Qberlts.; d' Elsa von der Unteroff. Schule, in das 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Tempel von der Unteroff. Vorschule, in das 14. Inf. Regt. Nr. 179,

aatmann von der Unteroff. Vorschule, in das 7. Inf. Regt. Tönig Georg

r. 06, Ha m ann von der Unteroff. Schult, in das 12. Inf. Regt. Nr. 177, Gaupp von der Unteroff. Schule, in das 6 Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg; die Lts. Schenk von der Uateroff. Schule, v. Lo eben im 11. If Regt. Nr. 139, zur Unteroff. Vorschule, Gergmann im 9. Inf. Regt. Nr. 133, Rühle v. Lilienstern im 1. (Leib Gren. Regt. Nr. 100, Harzig im 5. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Wücttemberg, Grahl im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, zur Unteroff. Schule. mit dem JI. Upril d. J. versetzt. Die Rittmeister: Müller, Eskadr. Chef im 2. Ulan. Regt. Nr. 8, zur Vertretung des abkommandierten Kommandeurs der Militär reitanstalt nach Dresden kommandiert, Frhr. v. Fritsch, Adjutant der 1. Kav. Beig. Nr. 23, unterm 1. März d. J. mit der Uniform des 1. Ulan. Regtg. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, auf den Etat der Adjutanturoffiziere versetzt und zur Dienstleistung bei den Prinzen Söhnen Seiner Majestät des Rönigt kommandiert, v. Römer, kommandiert zur Dienstleistung bei den Prinjen Söhnen Seiner Majestät des Königs, mit dem 1. Märj d. J. zum Eskadr. Chef ernannt ünd in das 1. Huf. Regt. König Albert Ne. 18 versetzt, v. Werlhof, Eskadr. Chef im 1. Hus. Regk. Rönig Albert Nr. 18, mit dem 1. März d. J. zum Adjutanten der 1. Kap. Brig. Nr. 23 ernannt.

Blümner, Hauptm. beim Stabe des 4. Feldart. Regts. Nr. 48, zur Dienstleistung bei der Art. Werkstatt kommandiert. Kiesel, Dberlt. im Fußart. Regt. Nr. 12, defsen Kommando zur Dienst⸗ lelftung bei der Art. Werkstatt bis 31. März 1910 verlängert. v. Gentil de Lavallade, charakterif. Fähnr. im 12. Inf. Regt. Nr. 177, Wil ke, Unteroff. im 13. Inf. Regt. Nr. 178, Hertel, Unteroff, im 1. Pion Bat. Nr. 19, zu Faͤhnrichen ernannt.

B. Abschtedsbewilligungen. Im aktiven Heere. v. Altrock, Lt. im Schützen. (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, diesem mit Pension, Frhr. 5. Rocho w, Lt. im 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn, zu den Offizieren der Res. der betreff. Reger. übergeführt. Vogel, charakteris. Fähnr. im 8. Feldart. Regt. Nr. 78, zur Res. beurlaubt. v. Geldern⸗Crispendorf, Rittm. z. D., unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubnitz zum ferneren Tragen der Uniform des 2. Hus. Regts. Ne. 19 der Abschied bewilligt.

Im Beurlgubtenstande. 15. Feb ru ar. v. Bose, Hauptm. der Res. des 9. Inf. Regts. Nr. 133, behufg Ueberfübrung zum Land—

sturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen

Uniform, Hennig (( Lelpfig), Schalscha v Ehrenfeld (Zittau), Hauptleute der Landw. Inf. 2. Aufgebots, behuft Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots mit Erlaubnis jum Tragen der Landw. Armeeuniform, Steib (II Leipzig), Hauptm. der Landw. Pioniere 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Schönfelder (Zittau),

behufs Ueberführung zum Landsturm 2 Aufgebots mit der ke, ,. zum Tragen der Landm Armeeuniform, der Abschied twilligt. gebots, diesem mit der Erlauhnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Reifschneider (Chemritz), Schere rz ( Leipzig), Geißler (Meißen), Oberlis der Landw. Inf. 2. Aufgebofs, Kircheisen (Chemnitz;, Morgenstern (Großenhain), Roth (L Leipzig), Ltg. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Sie ms (Flöha), Lt. der Landw. Kap. 2. Aufgebots, behufs Ueberführung zum Land sturm 2. Aufgebots der Abschied bewilligt. Lankau, Lt. der Res. des 14. Inf. Regts. Nr. 179, diesem wegen daueender Feld. und Garnisondienftunfaͤhigkeit, Kaden, Lt. der Res. des 1. Feldart. Regts. Nr 12, Haack (L Leipzig), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, der

Abschied b⸗willigt.

CG. Im Sanitätskorps. 15. Februar. Dr. Schoenburg, Assist. Arjt beim Fußart. Regt. Nr. 13, zum Oberarzt, Dr. Schlüter (I Leipzig), Unterarst der Res., zum Assist. Art, befördert. Dr. Bernhard, Oberarzt beim 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz Regent Lultpold von Bayern, mit Pension. Dr. Hertz sch (Borna), Stabsarzt der Res. mit der Erlaubnis zum Tragen der bisberigen Uniform, Dr. Rudies (11 Dresden), Stabgzarzt der Res., behufs Üeberführung zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Allerhöchsten Beschluß. 12. Februar. Näu— mann, Friegsgerichtgrat beim Gericht der 1. Div. Nr. 23, der Rang in Klasse IV Gruppe 1 der Hofrangordnung verliehen.

aiserliche Mariae.

13 Februar. Sievers, Korv. Kapitän, unter Belassung in

dem Kommando beim Admiralstabe der Marine, für den Monat

April d J. zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe und für

den Monat August d. J. zur Dienstleistung beim Generalstabe des X. Armeekorpz kommandiert.

Deutscher Reichstag. 209. Sitzung vom 17. Februar 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Zur zweiten Beratung steht der Gesetzentwurf, betreffend . ng von Armenunterstützung auf öffentliche echte. Den Bericht der LTXXIII. Kommission hat der Abg. Graf von Westarp (dkons.) erstattet. Der einzige Paragraph der Vorlage lautet:

Oberlt. des Landw. Trains 1. Aufgebots,

Becker (1 Dresden), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Auf⸗

Sowelt in Reichsgesetzen der Verlust öffentlicher Rechte von dem Bezug einer Armenunterstützung abhängig ik. wird, sind als Armenunterstützung nicht anzusehen: 1) die Krankenunterstützungen, 2) die einem AÄngehörigen wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen gewährte Anstaltspflege, 3) Unterstützungen zum Zwecke der Jugend fürsorge, der Erziehung oder der Ausbildung für einen Beruf, 4). sonstige Unterstützungen, wenn sie nur in der Form vereinzelter Leistungen jur Hebung einer augenblicklichen Notlage gewährt sind, 5) Unterstützungen, die erstattet sind.“

Von den Abgg. Albrecht und Gen. (Soz) wird be⸗ antragt, im Eingang zu sagen: „Reichs⸗ oder Landesgesetze“ statt ‚„Reichsgeseße“, ferner der Ziffer 4 folgende Fassung zu geben: „) sonstige Unterstützungen, wenn sie zur Hebung vor⸗ übergehender Notlagen gewährt sind.“

Abg. Graf von Westarp empfiehlt die Annahme der Kommissions— beschlüsse. Den Antrag Albrecht habe die Kommission abgelehnt, weil er einen unzulässigen Eingriff in die Landesgesetzgebung dar— stellen würde. so Die Kommission beantragt einstimmig noch folgende Re⸗—

olution:

den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die Grundsätze, die für die Einwirkung von Armenunterstützungen auf die öffentlichen Rechte für die Reichsgesetzgebung eingeführt werden sollen, auch in den einzelnen Bundetstaaten zur Geltung gelangen.

Abg. Siebenbürger (kons.): Der Gesetzentwurf hat sich nach der Ansicht meiner Freunde als notwendig erwiesen nach den Erfahrungen, die man bei der sozialpolitischen Gesetzgebung gemacht hat. Die Kommission hat sich nur auf eine einzige Aenderung beschränkt. Der sozialdemokratische Antrag ist unannehmbar, da er in feinem ersten Teile in die Landesgesetzgebung, in das Wahlrecht der Einzel regierungen, eingreifen würde. Ver zweite Teil des Antrags wäre an sich erwägenswert, allein das Wort „vorübergehend“ ist zu dehnbar. Wir halten die Fassung der Kommisston für bestimmter; wir werden beide sozialdemokratischen Anträge ablehnen und den Entwurf, wie er augenblicklich vorliegt, annehmen.

Abg. Brühne (Soß ): Von allen Seiten, auch von uns, ist anerkannt worden, daß die Vorlage eine erhebliche Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes bedeutet. Wird aber einmal ein solches Gesetz genehmigt, so muß auch ein Einheitlichkeitszustand in allen deutschen Bunzesstaaten geschaffen werden. Sachsen und Bayern würden, wie wir in der Kommission erklärt haben, sofort ihre bezüg⸗ lichen Bestimmungen ändern. Per Regierungsvertreter hat erklärt, das ganze Gesetz würde scheitern, wenn ein solcher Antrag angenommen würde. Dadurch können wir uns nicht beirren lassen. Unseren jweiten Antrag könnte der Reichstag um so leichter annehmen, als das Zentrum in der Kommission einen Antrag gestellt hatte, die Worte „unverschuldeter Notlage! einzufügen. Dieser Antrag ginge noch weiter als der unsrige; er wurde aber gegen sechs Stimmen ab— gelehnt. Die Kommisstonsfassung geht nicht weit genug; wir wollen auch die Arbeitslosen einbeziehen, die bis jetzt nicht genügend in ihrem Wahlrecht geschützt sind.

Unterstaatssekretär im Relchgamt des Innern Wermuth: Ich möchte Sie bitten, beide Anträge abzulehnen. Wir haben uns in der Kommission eingehend über diese An⸗ träge unterhalten und hervorgehoben, daß eg unangängig sei, nebenher eine Sache zu regeln, die in das Armenrecht, das kommunale Recht der Bundesstaaten eingreift. Das sind schwer wiegende verfassungsrechtliche und praktische Bedenken, und es ist ganz ausgeschlossen, daß diese Erweiterung der Verfassung, wie sie in der Annahme der Vorlage liegen würde, die verfassungsmäßig notwendige Anzahl der Stimmen im Bundesrafe finden würde. Ob Sie die Re—=

solution der Kommission annehmen wollen oder nicht, muß ich Ihnen Auch dem zweiten Antrage gegenüber . . 9 arf

anheimstellen. der Kommission einen ablehnenden Standpunkt vertreten. an die Entscheidung des Bundesamts für das Heimatswesen erinnern. Ich möchte dringend bitten, daß Sie an Ihren Erwägungen in der ersten Lesung und in der Kommission festhalten. Der gegenwärtige Entwurf trägt den früheren Wünschen des Reichatags mehr als Rechnung. Das erfreuliche Ergebnis der Kommission würde durch die Annahme der Anträge in Frage gestellt. .

Abg. Dr. Mayer Kaufbeuren (Zentr.): Meine Partei ist in ihren Wünschen auf diesem Gebiete am weitesten gegangen. Ich habe schon in der ersten Lesung hervorgehoben, und ich wiederhole heute, daß wir in dem Antrage Albrecht einen Eingriff in die Landesgesetzgebung erblicken. Wir werden deshalb auch gegen die Resolution der Kommission stimmen. seinerzeit aus prinzipiellen Resolution unsere Zustimmung versagt, die Einführung einer Verfassung in

staatsrechtlichen Gründen einer die von Reichs wegen Mecklenburg empfahl.

In der Kommission, haben unsere Vertreter für die Resolution ge. stimmt, ebenso wie die Vertreter der Rechtsparteien; aber die Herren

waren durch eine unglückliche Verkettung von Umständen nicht die

jenigen, welche ursprünglich für diese Kommissionsresolution gestimmt Wir stimmen also

haben, und sie waren nicht ausreichend orientiert. gegen die Resolutlon. und gegen den ersten Antrag Albrecht, nehmen aber den zweiten Antrag Albrecht an.

Abg. Everling (ul.): Ich glaube auch nicht, daß es rätlich ist, auf diesem Wege reichsgesetzlich vorzugehen, zumal, da das Gesetz dadurch gefährdet sein würd', wir aber doch gern dlesen Fortschritt

machen möchten. Bedauern aber würde ich, wenn die Rechte und das Zentrum auch der Resolution nicht beistimmen würden, die doch nur 1 1 ö 1 21 1 94 einem berechtigten Wunsche Ausdruck gibt. Wir stimmen für die

Resolution, lehnen aber den ersten Antrag Albrecht ab, desgleichen

den zweiten, denn der Ausdruck „vorübergehend“ gibt noch zu viel größeren Unsicherheiten Anlaß als der Ausdruck „augenblicklich“. Es gibt Leute, welche die Sozialdemokratle für eine „vorübergehende“ Erscheinung halten, und wir wissen doch alle, wie lange uns diese vorübergehende Erscheinung schon beschäftigt. ͤ Annahme der Kommissionsvorschläge und die Resolutlon; dann wird ein sehr schätzenswerter Fortschritt auf diesem Gebiete gemacht sein. Abg. Böhle (Soz): Es kommt nicht auf die Wäünsche einzelner an bezüglich der „vorübergehenden Erscheinung?“ der Scezialdemokratie, sondern auf die Entwicklung der Verhältnisse. Die Furcht vor dem angelündigten Scheitern des Gesetz's bei Annahme unserer Anträge sollte ung nicht schrecken; wir erleben es ja fast jedesmal, daß ein solches Veto unseren Anträgen entgegengestellt wird vom Bundesrate. Auf welches Nibeau solches Ver— fahren den Reichstag herabbringt, will ich nicht weiter dar— legen; danach hat der Reichstag eben nur anzunehnen, was der Bundesrat ihm vorlegt; einen eigenen Willen darf er nicht haben.

Der Entwurf ist, wie er vorllegt, bloß eine Ergänzung zum Armen-

recht, zum Unteistützungswohnsitzgesetz, das auch ein Reichsgesetz ist; also lönnen wir auch die Bestimmungen nach unserem Antrage in die Vorlage einfügen und erkennen verfassungsrechtliche Bedenken nicht an. Reichskanzler. Natürlich werden wir dafür stimmen, wenn unsere An⸗ träge nicht angenommen werden solten. , , Abg Graf von Westarp (kons.): Der Antrag Albrecht streicht das Wort vereinzelt‘ und will das Wort „augenblicklich“ durch „vorüber gehend“ ersetz:n. Charakter des ganzen Gesetzes erheblich modifizieren. Vorübergehend ist schließlich auch eine Notlage, die jahrelang dauert. Bei der Fassung des Antrags Albrecht würde die Behörde bezüglich der Feststellung der Leistungen erheblich schwierigere Arbeit haben, da danach lediglich die „Notlage“ als entscheidend übrig bliebe. . Abg. Dove (fr., Vzg): Auch ich halte die von der Kommission gewählte Fassung für bestimmter. Daß jetzt das Zentrum auch nicht einmal die Resolution annehmen will, ist sehr bedauerlich; hoffentlich findet sie doch eine erhebliche Mehrheit, und hoffentlich wird ihr von den Einzelregierungen Rechnung getragen. In so nationalen Fragen dürfen wir nicht bloß ein einheitliches Reichs echt haben. Auch vie Kulturzustände in den Enzelstaaten müssen sich dem Reichsrecht an—⸗

schließen.

Aus dem gleichen Grunde haben wir

Unterstaatssekretär im Reichgamt des Innern Wermuth: Der wichtigen Frage der Kompetenz Kompetenz will ich nicht vorgreifen. Zweifellos aber handelt es sich hier um eine Abänderung verfassungg rechtlicher Bestimmungen einzelner Bundesstaaten, und daz bringt eine Abänderung der Reichéverfassung mlt sich. ;

Der Antrag Albrecht (Soz.) wird in beiden Teilen ahb— gelehnt, die Vorlage einstimmig angenommen. Die Resolution der Kommission wird gegen die Stimmen des Zentrums, der Deutsch⸗Konservativen und der Reichspartei mit schwacher Mehrheit angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Gesetzes wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung.

Der Gesetzentwurf wird, da vier Abänderungsanträge und eine Resolution eingebracht sind, auf Antrag Bassermann nl.) einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist die erste BV.

ratung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderung deg Bankgesetzes.

Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Heiren! Nach § 41 hes Bankgesetzes muß bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres entschieden werden, wle die Ver⸗ hältnisse der Reichsbank vom 1. Januar 1911 ab gestaltet werden sollen. Dieser Entscheidung dient die vorliegende Novelle. Sie sst aufgebaut auf den Vorarbeiten der Bankenquete, die auf Veranlassung des Reichskamlers am 1. Mai vorigen Jahres eröffnet worden ist. Wie die Ihnen zugegangenen Berichte ergeben haben, hat die Bank. enquete über die Aufgaben des Entwurftz hinaus eine zweckmäßiger Auegestaltung unseres Zahlungg. und Kreditsystems sowie alle diejenigen Fragen der Bank. und Diakontopolltik eiörtert, welche bei der internationalen Wirtschaftskrisis des Jahres 1907 in den Vordergrund getreten waren. Die Untersuchungen äber die Frage des Depositenverkehrs sind von der Enquete— kommission noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl liegt es mir daran, schon jetzt und von dieser Stelle aus den Mit— gliedern der Kommlssion und den zahlreichen Sachverständigen, welche ihre Sachkunde bereitwilligst zur Verfügung gestellt haben, den Dank der Reichsverwaltung für ihre aufopfernde und anstrengende Tätigkeit aus zusprechen.

Meine Herren, der Entwurf läßt die Grundlagen unsereg Geld— und Banksystems unangetastet. Diesez System beruht einerseits auf unserer Goldwährung, andererseits auf dem Bestande der Reichsbank, welche die letzte und wichtigste Geld- und Kreditquelle der deutschen Volkswirtschaft ist und die unabhängig von den Finanzen des Reichg unser Währungssystem sichert und schützt. Daß die Reichtzbank in ihrer auf private Mittel gestützten Fundierung auch in schwierigen Zeiten, wie namentlich um die Jahreswende 190708, den Anforde⸗ rungen genügt hat, die an sie herangetreten sind, ist in der Banl— enquete ausdrücklich anerkannt worden. Eg kann sich also nur darum handeln, die vorhandenen Grundlagen weiter auszubauen Schritt um Schritt mit dem Wachsen des deutschen Wirtschaftelebeng und mit der Steigerung der Anforderungen, die in kritischen Zeiten unerwartet an die Reichsbank herantreten können.

Der Entwurf sieht nach dieser Richtung in erster Linie eine Ver— mehrung der eigenen Mittel der Reichsbank vor. Di: öffentliche Kritik hal wiederholt und zutreffend darauf aufmerksam gemacht, daß man die Bedeutung einer solchen Maßregel nicht überschätzen dürfe.

Für die Aufgaben, welche die Reichsbank als Notenbank zu er— füllen hat, ist die Vermehrung ihrer eigenen Mittel nur von geringer Bedeutung. Hierfür dienen die eigenen Mittel der Reichsbank nun als Garantiekapital. Dagegen sind dle eigenen Mittel der Reichsbank in allen denjenigen Geschäften von besonderer Bedeutung, für welcht die Relchsbank eines eigenen Betriebskapitals bedarf. Wenn daher der Entwurf den Gedanken von sich abweisen muß, als wolle er mit der Erhöhung der eigenen Mittel der Reichsbank etwa einen unmittelbaren Einfluß auf die Höhe des Digkontsatzes ausüben, was ja unmöglich ist, weil die Kapitalsbestände der Reichsbank ia keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Goldvorrat der Reichsbank stehen, so haben doch die verbündeten Regierungen geglaubt, eine Vermehrung der eigenen Mittel vorschlagen zu sollen im Ausblick darauf, daß die jenigen Geschäfte, bei denen die Reichsbank eines eigenen Betriebskapitals be—

2

Wir empfehlen also die

anzubringen.

darf, in dem zehnjährigen Zeitraum, für den die Novelle Vorsorge zu treffen hat, einen Umfang annehmen könnten, für den die vorhandenen Kapitalien nicht mehr ausreichen werden.

Die Erhöhung der eigenen Mittel soll nach dem Ent— wurf erfolgen durch Wiedereröffnung des durch die letzte Bank— novelle geschlossenen Reservefond?. Dleser Weg bietet im Gegensatz zu einer Erhöhung des Grundkapitals der Reichsbank den Vorteil, daß einmal der Geldmarkt nicht neu belastet wird, und daß außerdem, da der Reservefonds eine Verzinsung nicht verlangt, die Reichtzbank bei der Abwickelung der Geschäfte je nach der sich wandeln— den Konjunktur eine größere Etleichterung erfährt, während bei einer Erhöhung des Grundkapitals die Gefahr entstehen könnte, daß sie in Zelten der Geschäftsstille Schwierigkeiten hätte, die Gelder nutzbar Die bei Wiedereröffnung des Reservefonds diesem zju— wachsenden Zuschreibungen sind nach dem Entwurf zu gleichen Teilen

Die Resolution verpflichtet weder die Bundestegierung, noch den

Die Streichung des Wortes „vereinzelt“ würde den

auf das Reich und auf die Anteilseigner verteilt. Würde eine solche Bestimmung nicht ausdrücklich getroffen, so würde die Verteilung so zu erfolgen haben, daß die Anteilseigner nur ein Viertel, das Reich hingegen drei Viertel zu tragen hätte. Eine solche Belastung det Reichs ist uns unmöglich erschienen, weil das Reich infolge der Gr= höhung des steuerfreien Notenkontingents einen Ausfall an Noten— steuern erleiden wird, und weil es sich doch im gegenwärtigen Augen— blick wie belt anderen Vorlagen auch hier darum handelt, die elgenen Einnahmequellen des Reichs eher zu berbessern als sie zu ber⸗ schlechtern. Den Anteilseignern wird ein übermäßiges Opfer nicht zugemutet, denn es blelbt ihnen die Vordivpldende von 3hoso, und außerdem wird die Wiedereröffnung des Rseivefonbt im Interesse der Anteilgeigner dazu beitragen, daß der Kurs dei Anteilscheine mehr stabilistert wird. Absolut gerechnet ist jedenfallb das Opfer, das das Reich zu tragen haben wird, ein größere als daß der Anteilseigner. (Sehr richtig! rechts.)

Melne Herren, des welteren sieht der Entwurf, um die Aktiont— kraft der Reichsbank zu stärken und um Lie Geschäftswelt nicht un— nötig zu beunruhigen, eine Erhöhung des steuerfrelen Notenkontingentt vor, und jwar allgemein und speziell an den Viertel sahrtterminen. Daß das gegenwärtige Notenkontingent nicht genügt, werden dit Herren, wie ich hoffen darf, aus der Statistik entnommen haben, die dem Entwurf beigefügt ist. Während in dem Jahretzfünft 1901/16905

das Kontingent 32 mal, und jwar jusammen um 4,23 Milliarden k 264

schrliten worden ist, mußte es trotz ECchöhung um rund 3 Millionen Mark in den 3 Jahren 1906 bis 1908 55 mal, und jwar um 11,4 Milliarden Maik, darunter 1906 17 mal, 1807 25 mal, 1908 14 mal über- schritten werden. Durch die vorgeschlagenen Erhöhungen des Noten— kontingents der Reichsbank allgemein um 78 Millionen, an den Viertel⸗ jahrterminen um weitere 200 Millionen wird das Warnungẽsignal, das dem Gintritte der Reichsbank in die Steueipflicht innewohnt, und dessen Beibehaltung von der Erquetekommission in ihrer großen Mehrheit als erwünscht bezeichnet worden ist, den praktischen Ver⸗ hältnissen mehr wie blöher angepaßt werden.

Sodann, meine Herren, sieht der Entwurf vor, den Reichsbank⸗ noten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels beizulegen. Niemand wird darin eine Aenderung unseres Währung systemz er⸗ blicken können. Tatsächlich werden schon heute im Verkehr die Reichsbanknoten in Zahlung angenommen. Da aber diese Zahlungg⸗ sitte nur auf einer Gewohnheit deg Verkehrs beruht, der rechtlichen Grundlage noch entbehrt, haben die verbündeten Regierungen geglaubt, die Reylsion des Bankgesetzes zu einer Regelung auch dieser Frage nach derselben Richtung hin benützen ju sollen, wie sie in anderen Ländern, namentlich in England und Frankreich, bereits seit Jahrzehnten durchgesührt ist. Es wird dadurch den gegenwärtigen tatsächlichen Verhältnissen eine gesetzlich sanktionierte Grundlage gegeben. In keiner Weise wird durch die Einrichtung unsere Goldwährung irgendwie angetaslet. Das jeigt das Beispiel von England. Um dies aber noch besonders hervorzuheben, ist im Entwurf ausdrücklich vorgeschrieben, daß die Reichsbanknoten von der Reichsbank in deutschen Goldmünzen einzulösen sind.

Nicht möglich war es, eine gleiche Maßregel für die Privat · notenbanken zu treffen. Das würde die Einheit des deutschen Geld⸗ wesens zerstört haben. Dadurch, daß die Reichgbanknoten mlt der Eigenschast eines gesetzlichen Zahlungsmittels ausgestattet werden, werden im übrigen die Privatnotenbanken in der Betätigung und in der weiteren Entfaltung und Ausgestaltung der ihnen überwiesenen Aufgaben in keiner Weise beschränkt. Ueber— haupt ist es die Absicht des Entwurfs gewesen, die Pribat⸗ notenbanken, die unzweifelhaft eine nützliche Ergänzung der Reichs bank bilden, und die innerhalb ihrer Bezirke wichtige wirtschaftliche Auf⸗ gaben ju lösen haben, in ihrem Bestande zu sichern. Darum lst im Entwurf die Reichsbank verpflichtet worden, an allen Reichsbankstellen in denjenigen Staaten, welche ihren Privatnotenbankanstalten hie Befugnig zur Ausgabe von Noten erteilt haben, diese Privatbanknoten umzutauschen; und es haben des weiteren auf meine Anregungen hin die Bundesregierungen sich bereit erklärt, auf dem Verwaltung wege Anordnungen dahin zu treffen, daß die Noten der sämtlichen Privat- notenbanken im Personenverkehr der deutschen Eisenbahnen im Be— dürfnigfall in Zahlung angenommen werden. (Bravo! bel den Na⸗ tionalliberalen) Ich glaube, daß damit Wünschen, die wiederholt in der Oeffentlichkeit, aber auch hier im Reichstag geäußert worden sind, Rechnung getragen worden ist. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.)

Nachdem wir im vorigen Jahre das Scheckgesetz veröffentlicht haben, hat der Scheckverkehr wohl in ganz Deutschlan d erfreuliche Fortschritte gemacht. Jedenfalls hat elne Umfrage, die ich bei den verbündeten Regierungen veranstaltet habe, ergeben, daß die staatlichen Kassen sich des Scheck, und Ueberwelsungsverkehrt in ihren Zahlungs⸗ ausgleichen reichlich bedienen, und ich kann nur die Hollnung aut⸗ sprechen, daß sich auch der Prlvatverkehr und der sonstige öffentliche Verkehr diesem Vorgange anschließen werden. Nachdem das Scheck- wesen durch das Scheckgesetz auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden ist, sind die Bedenken, welche hisher dagegen bestanden haben, daß die Reichsbank auch Schecks ankauft, zurückgetreten. Der Ent⸗ wuif sieht deshalb vor, daß die Reichsbank Schecks ebenso wie Wechsel aukaufen darf.

Meine Herren, ich habe hiermit, glaube ich, die wichtigsten Vor⸗ schriften des Entwurfs erschöpft. Ich möchte nur noch ganz kurz darauf hlnweisen, daß der Kreis der lombardfaäͤhigen Papiere aut⸗ gedehnt worden ist zu gunsten von Schuldveischreibungen öffentlich⸗ rechtlicher Bodenkreditinstitute, und daß auch die Verpfändung von Forderungen zugelassen worden ist, welche im Reichsschuldbuch oder in dem Schuldbuch eines einzelnen Bundesstaates tingetragen worden sind. Ich nehme an, daß diese letztere Bestimmung namentlich den Spar— kassen und den Genossenschaften erwünscht sein wird.

Meine Herren, ich gebe zum Schluß dem Wunsche Ausdruck, daß eine Verständigung über die zu ergrelfenden Maßnahmen baldmöglichst erüielt werden möchte; denn es besteht nicht nur im deutschen Wirt⸗ schaftskörper selbst, sondern weit über ihn hinaus ein berechtigtes Interesse daran, so bald wie möglich Sicherheit darüber zu erhalten, wie sich die Verhältnisse der Reichsbank vom 1. Januar 1911 ab ge⸗ stalten werden. Mit der Aenderung des Bankgesetzes, wie ich sie in kurjem mir zu skizzieren erlaubt habe, glauben die verbündeten Re—⸗ gierungen gerechten Wünschen des Verkehrs zu entsprechen, glelch⸗ zeitig aber auch das Ansehen der Reich bank im Inlande und im Auslande und damit zugleich den Kredit des deutschen Vaterlandes nicht nur zu erhalten, sondern neu ju befestigen. (Gravo! rechts und bei den Nationalliberalen.)

Abg. Kreth (kons.): Ende 1907 hatte der Reichs bankdiskont eine Höhe erreicht, wie sie nur noch von dem Rumäniens übertroffen wurde, naͤmlich 78 0so, wo Frankceich nur 4, Italien 5 oso hatten; Heutschland rangierte hinter Serbien und Portugal. Ein recht trübes Bild zeigte in derselben Periode die Spannung wischen Bank. und Privatdiskont; auch hier hatten wir ungünstigsten Verhältnisse zu verzeichnen. Eine Reihe von Gründen haben zu dieser wenig erfreulichen Gestaltung mitgewirkt; eg wird Aufgabe auch des Reichstags sein, sowelt es in seinem Bereiche liegt, auf Abhilfe hinzuwirken. Pie hohe Spannung jwischen dem Bank. und Privatdiekont hat ganz besonders unser Erwerhtzleben belastet. Die Reichsbank scheint ja jetzt entschlosfen zus sein, sich etwas aus ihrer bisherigen“ passiben Rolle heraus, ji g hen und mehr aktiv in den Markt einzugreifen; der neue Hreichaban lprasident ist offenbar von der alten Auffassung, die die Reichsbank nur als Reservolr ansieht, abgegangen. (Der Redner spricht

chr, leise und ist nur stellenweise zu verstehen. Unter uns t niemand, der den Banken, besonders den Großbanken ihren Ver— dienst mißgönnt, oder ihre Verdlenste um die Förderung des Erwerbts« leben bestreitet; es liegt mir auch fern, die Leistungen der Reichs— ank irgendwie herabzusetzen; aber in früheren Jahren glaubten wir doch Anlaß zu der Annahme zu haben, daß dle Landwirtschaft ö Stiefkind von der Leitung der Reichsbank angesehen wurde. . aft erfreulich, daß anscheigend jetzt der Landmirtschaft nicht mehr le Aschenbrödelrolle von der Reichsbank zugewiesen wird. Die Bank bon Frankreich hat jedenfalls die kritische Zeit von 190607 un 'schüttert überstanden, denn sie hat in ihr der stolsen Bank von ngland mit ihrem Goldüberfluß aushelfen können. Daß der Ent wurf an der Befristung des Relchsbankprivilegs nicht rüttelt, freut uns um so mehr, als bei der Bankenquete eine Stimmung hervor—

getreten ist, die gegen die zehnjährige Befristung war. Eine Erhöhung des Grundkapitals fordert . das Reichsbankpräsidium nicht, es wrde durch sie auch die Möglichkeit der Verstaatlichung erschwert. Mit der Wi dereröffnung deg Refervefonds sind wir ein perstanden. Gegen die Erhöhung det steuerfreien Rotenkontingents auf hh Millionen haben wir nichts einzuwenden; der dadurch entstehende Reichseinnahme⸗ ausfall wird uns wohl auf anderem Wege wieder eingebracht werden. Abg. Speck (Zentr.): Wenn Gesetzesnovellen vorgelegt werden, dle so tief eingreifende Aenderungen bestehender Gesetze enthalten wie diese Novelle, so sollte ung auch der Text des alten Gesetzes vorgelegt werden. Auch wind nicht zu umgehen sein, daß eine neue Redaktion des gesamten Bankgesetzeß gemacht wird, wenn die Nopelle Gesetz wird. Ver Vorredner hat sich auch über den Inhalt der Bankenquete ausgesproöchen, ich weiß nicht, wie er zur KennRnis dieser Verhandlung gelangt ist und ich möchte auch wünschen, daß uns in künftigen Fällen davon Mitteilung gemacht wird. (Zurufe.) Ich habe keine Mitteilung daban erhalten. Ver Verredner hat auch (ine Anzahl hon Pingen erörtert, die in der Novelle nicht stehen. Ich will darauf nicht ein⸗ gehen. Die Digskontpollttk hängt nicht allein von der Reichsbank ab, ondern von der Entwicklung unserer wirtschaftlich'n Verhältniffe⸗ sehen, aber das hängt doch nicht bloß von uns ab, sondern von dem auf die Dauer an einem Digkontsatz bon Ho o höchstens festhalten kann. Ob die Verhaltnisse, wie 56. der Novelle von 1899 um die Ablehnung einer derartigen Erhöhung zu motivieren, noch bestehen, weiß ich nicht, jedenfallz wird uns in der Kommission darüber Aufschluß gegeben werden. die Neuerung, daß die mittel gelten sollen. 1875 hat man sich davor Noten einen gesetzlichen Kurs zu geben, um nich dacht zu gergten, daß man einer Zettelwirtschaft Heute hat sich das geändert; eine Gefahr kann lichen Kurs der Banknoten nicht mehr erwachsen. Vie Reichsbank oll ja, zudem ohne Ginschränkung verpflichtet bleiben, ihre Noten in Gold einzulösen, und jwar ausdrücklich in „deutschen Goldmünzen“, nicht, wie es bisher im Bankgesetz heißt, in kurg⸗= sähigem deutschen Gelde“ Nachdem nun die Roten der Reichsbank so privilegiert werden sollen, muß man aber doppelt wünschen, auch den, Privgtnotenbanken ihre Noten verwertbarer zu machen. W dürfen doch nicht verkennen, daß in der Privilegierung der Reichsbank⸗ noten eine Gefahr für den Umlauf der das Publikum wird doch sicher die Reichzbanknolen vor den Rolen einer Privatbank beborzugen, auch der Bankler wird dle letzteren viel⸗ leicht refüsieren. Die Privatnotenbanken erfreuen sich ja hier und bei den verbündeten Regierungen leider keiner großen Beltebheit; um so mehr habe ich mich gefreut darüber, Innern einige freundliche Worte für diese Banken und ihre wirtschaftliche Bedeutung übrig hatte. Die Bayerische Notenbank ist für unseren Verkehr in Bayern, inbesondere für den Mittelstand, unentbehrlich. Sie hat heute 81 Stellen, dabon 41 an solchen Plätzen, wo weder die Reichsbank noch die Bayerische Bank vertreten sind. An dem Verkehr dleser Notenbank sind 9565 Firmen landwirtschaft⸗ lichen Charakters beteiligt. Aehnlich wird es ja in Württemberg, Baden und Sachsen fein. Der Abg. Arendt hat sich s. Z. besonderz ungünstig über die Existenz dieser Priyatnotenbankän ausgesprochen, die er für . hält, und die er beseitigen möchte; er

den Ver⸗ wolle.

gescheut, t in den zutreiben

meinte auch, dieses Ziel hätte sich die Gesetzgebung von Anfang an gestellt. Darin kann ich ihm nicht beissimmen, der Wunsch dürfte bloß bei seinen Freunden bestehen. Als der schrecklichste der Schrecken scheint dem Abg Arendt vorzuschweben, daß einmal in Ost⸗ Preußen eine württembergische Nete gewechselt werben müßte. Den Wegfall dieser Banken würden in Süddeutschland namentlich alle gewerblichen und landwirtschaftlichen Kreise bedauern. Leider hat sich auch der Reichsbankprästdent nicht sehr freundlich diesen Banken gegenüber ausgesprochen, wenn auch nicht ganz so ablehnend wie der Abg. Dr. Arendt. Der Haupteinwand war, daß für die Kassen⸗ geschäftsabwicklung sich Schwierigkeiten ergaben, besonders bei Prüfung der Echtheit der eingehenden Noten. Der Entwurf sieht jetzt vor, daß diese Noten auch von der Reichsbank umgetauscht werden sollen; aber dieses Entgegenkommen ist nur sehr minimal, well es sich nur auf den Bereich bezieht, in dem diese Notenbanken privilegiert sind. Das ist kein genügender Schutz gegenüber der drohenden Ent⸗ wertung dieser Noten. Haben sich aus der bisherigen Praxis in den Grenzbezirken Mißstände nicht ergeben, dann könne die Reichs bankverwaltung doch ohne weiteres unseren Wünschen entsprechen. Ich schließe mit der Hoffnung, daß diese Anregungen wohlwollende Würdigung auch bei den anderen Parteien finden werden. Der Staatssekretär hat ung ja auch heute erklärt, daß im Eisenbahn“ verkehr die Noten dieser Banken angenommen werden Mit der Tätigkeit der Reichsbank können wir zufrieden sein.

so fragt es sich, in welcher Form dies geschehen soll. jetzt den Reservefonds und das steuerfreie Notenkontingent er— höhen. Die Erhöhung des Grundkapitals wird für den jetzigen

die

Augenblick abgelehnt, weil davon ein Einfluß auf den Batpbrrat der Reichsbank Bedeutung einer lange nicht soö

z u⸗

an, des kontingents ist das worden.

die

Es ist eigentümlich, daß die Herren von der Linken wünscht baben, erst nachber ju sprechen. Ez entspricht der parla mentarischen Praxis, daß die Partelen abwechseln. Es wäre angenehmer gewesen, wenn ich die gegen den Abg.

Kreth vor⸗

Ausdruck gebracht sind, liegt nur daran, daß es damals Jeider ohne Erfolg geschehen ist. Das Wort, die Reichsbank habe die Feuerprobe bestanden, sollte man nicht in den Mund nehmen. Eine Feuerprobe, wie z. B. im Kriege, haben wlr noch nicht gehabt. Ich will hoffen, daß die Reichsbank auch solche Proben ju überstehen in der Lage ist. Daß der Diskent nicht allein von der Reichsbankvolitik, sondern von der ganzen Gestaltung des wirtschastlichen Lebens abhängt, ist zweifel. los richtig. Wenn man aber der Diekontpolltik der Reichsbank keinen Einfluß auf den Diskont zuschreibt, steckt man mitten im Manchester· tum, das hier ebenso gefährlich ist wie auf allen anderen Gehieten. Der Vorredner bezeichnete die Veistaatlichung der Reichsbank als alte Querelen und führte die ausgejeichnete Bewährung der Reichsbank ins

a. Ich gestehe, daß gerade dlese e rng für mich ein Grund ür die Verstaatlichung sind, denn i lege dieser Frage

Auch wir wünschen enen niederen Jinsfuß dem WMke garantiert zu Weltmarkt, und ich glaube nicht, daß der jetzige Reichtbankpräsident

geschildert wurden,

Von größter Bedeutung ist Banknoten hinfort als gesetzliches Zahlungg.

aus dem gesetz⸗

Wir

Noten der Pitvatbanken liegt;

daß der Staatssekretär des

sollen. r X Wenn eine Verstärkung der Betriebsmittel der Reichsbank notwendig ist, Man will

überschritten halb eine bedeutende

Ich

Privat

weitert. Was der Abg. Speck b

Aus denselb GSründ

des Kontingents dieser Banken n durch Vereinbarunzen

zu einer

kurtfähiges deutsche

und dabei

auf einem Umwege damit der Linken beantwortet Nichts komischer als der Kampf ge⸗ 4 politik mir

gebrachten Gegengründe gleich hätte widerlegen können. Daß der Abg. Kreth Ansichten vorgebracht bat, die schon vor 16 Jahren zum

ganze Reich das sollen

Reich

möglich, Nokenbanken der

münzen“ ersetzt werden soll die Aenderung ist

besonders Zwanzigmarknoten, eine Goldprämie

nicht

wie

150 Millionen

das Reich

wenigstens eine

überhaupt keine angãngig da die Reichsbank ändert nichts, daß dieses hat gar keinen Ein

meint, daß die den Anteilseigne vom Reich aus bezahlt werden denn der Reservefonds liegt in der an Zinsen aufzubringen 3 060, die jetzt den Änteilseignern für

traglich garantiert werden. Wag darüber hinaut ist, würde dann sondern dem Reich zufallen. Wenn ; unter diesen Umständen den auf ein solches Recht verzichtet, müßte eg finanzielle Besserstellung aussprechen, daß wir eine Vorlage er⸗ der Reichsfinanznot und dem Drängen der e Interessen des Reiches nicht ver— Wenn die Vorlage auf der Bank⸗ hat der Berg der Enqete wirklich ein äuslein geboren. k durch die Schwierigkeiten

nicht mehr den Anteilseignern

Da muß ich mein Befremden halten, die gegenüber Linken auf eine Besitzsteuer di bessect, sondern verschlechtert.

enquete aufgebaut ist, so außerordentlich kleines M ob die Reichsban hindurchgekommen Krebit des Reiches.

deutet für die Re

keinerlei

überlassen.

namentlich zur

Ich hoffe, da

der

paßt.

sollten. gesetzliche Das ist Man sollte wir in den haben. Die

Häßlichkeit in man einen Tei

zu schaffen.

rr

verbessert

In Frankreich

Einfluß Aber durch die Wiedereröffnung werden die gefürit, was im Augenblick sehr ins Gewicht gehört ja genau die Hälfte der Einnahmen, zufließen, dem Reich, aber doch nur für den die als eine schwere Umwälzung mit allen da sollle man doch endlich einn ganze Wirtschaft und den Man Reich gehören, auch faktisch dem

prinzipielle ist, von einer tatsächl ich

ausglebige

wäre, wenn

auf den

sollte die

Bedeutung

eine sie mit Privatkapital

bei, Verstaatlichung Staatsbank

weil 9 * ju sprechen, ist. Daran

betrieben wird, denn

̃ fluß auf die Geschäftsführung. Bureaukratischer wie die Reichsbank bisher geführt worden ist, ö sie at r, nicht geführt werden wenigstens bis ich anerkenne, ein neuer Geist in die zu sein scheint, Für mich handelt es sich finanziellen Effekts. Das Reich kann die Antelle zum Nennwerte über nehmen und hat die Hälfte des Referpefondg zu erstatten. Grundkapital von 180 Mill. Mark und 60 Millonen Reserbefonds ergibt sich so ein Preis von 150 Mill. Mark (Widerspruch des Abg. Mommsen.) Allerdings hat auch der frühere Reichsbankyraͤsident Dr. Koch ge⸗ rn (ere d. Rente des Reservefonds müßte.

zu der Zeit geführt ist, wo Reichsbank hineingekommen lediglich um eine Frage des

Bel dem

Das ist aber nicht richtig, Bank. Alles, was für diefe

wäre, entspricht den ihre 180 Millionen ver—⸗

Anteiltzeignern gegenüber in der Lage sein, zu erreichen.

Ich weiß auch nicht,

des Jahres 19607

. sie nicht aufgebaut wäre auf dem Die Wiedereröffnung des Reservefonds be⸗ ichsbank eine so unbedeutende Status

Vermehrung, daß sie der Reiche bank haben kann. Reineinnahmen schwer fällt. In der Theorie die dem Reservefonds Fall der Uebernahme, Mitteln bekämpft wird,

nal reinen Tisch machen und nun die ganjen Reservefonds den Anteilseignern 32 Millionen,

Reich zuweisen.

die Es

theoretisch dem kann die Zinsen

Schuldentilgung mit 2 Millionen jährlich verwenden.

h

Teile auf der Reichsbank. W Zahlungskraft, und Zehnmark Noten, die keine gesetzliche Zahlungskraft haben. und praktisch deshalb diese Kassenscheine einziehen, Dreimarkstücken sind

theoretisch

neuen

dieser Vorschlag

vorbehalten

und

Zehnmark. Noten

l

die Verhältnisse in der haben. vorrat erheblich gestärkt, und wir zr ol herabjusetzen, wag allerdings nur möglich war auf Grund. lage der internattonalen Verhältniffe. schneller gegangen sein ohne

ĩ

ganzen Welt der Gewinne

gewinn aus Silber dazu verwenden, Dann Reichsbank dafür aussp Silber getrennt aufgeführt werden. Reichsbank sich seit dem neuen Kurs wesentli Bankpolitik

Infolge der

st ein ZIinsfuß

werden, An der Frist von 10 Jahren halten wir Die Notensteuer halte

Das richtigste ‚„Warnungssignal“ ist nur der Diskont will ermessen, wie die steigende Bevölkerung einwirkt? richtig, dem Notenumlauf bestimm das schlechteste Bankgesetz der Welt.

in der wird. Ob es sich empfiehlt, noch andere hältnis der Anteilseigner herbeizuführen, Kommission Maximums der Dividende. unter allen Umständen fest. glückliche Nachahmung englischer Verhältnisse,

Kommission erwogen Aenderungen in dem Ver⸗ kann der Erörterung in namentlich bezüglich des

ich für eine un= die für uns gar nicht nt, Wer Ist es da

te Grenzen ju setzen? England hat

Ob man die RNotensteuer so setzt

oder andert, halte ich für irrelevant. ob wir nicht an eine Einziehung der Reichskassenscheine herangehen Die Fünf⸗ und Jehnmark. Kassenscheine liegen um großen ir ö. jetzt den Reichsbanknoten die iese

Mit unseren Zehnmarkscheinen würden der

bekommen. der Reichsbank

Wir werden erwägen müssen,

werden gedeckt von Fünf⸗

ein unhaltbarer Zustand. um so mehr, al ein neues Zahlungsmittel außerdem sehr häßlich. wir den ersten Preis für Vielleicht könnte

und den Präge⸗

diese Kassenscheine aus der Welt

chte ich meine Freude dem Präsidenten der rechen, daß in dem Banknachweig Gold und

Anerkennen muß ich auch, da

hat sich der Gold⸗

sind in der Lage, den Digkont auf

Diese Entwicklung würde noch die Thesaurierungspolitik Frankreichs. von diesen aufrecht erhielt, hat man die Goldjufuhr berlnflußt. wir diese große Goldproduktion haben, sie aber zurück, so wird die Wa sind nicht durch die Gründe unserer Gegner

3 o, hoch; indem man

been Solange wird die Sache gehen, geht

hrungsfrage wieder akut werden. Wir

überwunden worden,

sondern durch die Fortschritte der modernen Technik auf dem Gebiet?

der Goldproduktion. notenbanken beschäftigt

Einen Zwangskurs f

unverständlich. Sollen sie

. 2r erhalten

zogen. ist mir

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bloß darum doch das

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davon hinaus.

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wir

und in will ich sprechen;

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handlung gelöst werden 1 ‚—

fahrung. Rechnung auch ähnliche wir sie in Eine Reichsbank, worden waren,

58* oder

das

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Privatnoten

Ich erinnere an die dafür, geschränkt wurden. kann alle solche Bestimmung, so liegt si Beseitigung dieses Prwilegs. ĩ schen Notenbank als bes handeln, auf das Notenprivileg Notenprivileg

8

des Reichs;

63 die mit dem Diskontsatz wollen oder nicht, ist nicht das für Deutschland zu wänschende Aber dag sind mehr Fragen der Bankpolint Der neue Bankpräsident Havenstein hat die

Zeit Gerechtsame der

Boso R 1. Ut n, ) 36 ver zel Di

10 Jahre ihr

solche mag unb

welchen

erleidet sreiwillig sondern

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9 8 M ** F. 1 ür die Privatnotenbanken zu 71 * .

( R Rat g 9 Der Abg. Speck hat sich auch mit den Privat und sich auf meine Aeußerung

vom Mär be⸗ fordern,

W., os st * Sundesstaat

doch nicht zulassen kann.

* k 1 6 * 2 2 Scheine; da sorgte der Reichstag

Privatnotenbanken

C46 zn; gn 5 Jetzt sind sie von

gegen eine

ö. 2

Ausführungen wird sondern nur auf Grund der praktischen Er- In erster Linie wünsche ich also Uebernahme der Bank ür geht das nicht, dann müssen die Finanzinteressen des Reichs besser als in dem Entwurfe gewahrt werden, schwere Schädigungen den letzten Jahren über uns ergeben lasen mußten. die bloß, weil ihre Goldbestände nehmen mußte, von England

33 auf 4 zurückgegangen.

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sie doch in der Richtung der Tendenz ; 2

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1üu g wf eine 9235. . * Vielleicht if

eren Urheber Dann haben sollte vermieden werden, daß eingeführt werden könnte. Goldprämie auf diesem Goldprämien nicht

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Ueber die des Abg. Kreth nicht in theoretischer

. 357 8S müßen

verhindert werden, wie 0 Cering ge⸗ eine Reichsbank muß, sie mag Cx.

Ideal. als des Bankgesetzes. Genugtuung, daß diese

mitgehen

Klagen sich gegen das System des Vorgängerg, nicht gegen die

Per son des jetzigen Inhabers des Amtes richten

Kommission ersprießliche Arbeit leisten.

Abg. Dr. Weber (ul.):

daraus, daß wir

auf der Linken un

8

Doffentlich wird die

Der Kollege Dr. Arendt kann doch

zunaͤchst zurückgehalten haben,

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