1909 / 48 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

sächlich für die Verwaltung draußen nicht möglich, auf ee, eit im voraus und im einzelnen genau zu bestimmen, wie hoch die Summe nun wohl sein wird. Ich glaube, aus dem Angeführten ergibt sich, daß die Gtatgwirtschaft während der Entwicklung der Kolonie, die im wesentlichen jetzt zum Abschluß gekommen ft, 29 durchaus berechtigt gewesen ist. Man wird anerlennen müßsen, da die Verwaltung in richtiger Abwägung aller in Betracht kommenden Punkte gut getan bat, mit den Summen, die ihr jur Verfügung standen, sich den jeweiligen Bedürfnissen nach Möglichkeit anzupassen.

Abg. Eriberger (Zentr.): Der Verlauf der Debatte zeigt, daß der Vun ch 4 a fiche Berichterstattung nicht unbescheiden ist. Wären“ die Mitteilungen des Abg. Görcke und des Regierungs⸗ Hommissars in einem 'schriftlichen Bericht enthalten, so wäre der Verlauf ein ganz anderer gewesen. Wenn man einen mündlichen Bericht gibt, so hören auch sehr wenig Kollegen zu, ein gedruckter aber gibt allen die Möglichkeit, ihn zu lesen. Ich schätze die Arbeiten der Rechnungskommission sehr hoch, und gerade durch einen schrift⸗ lichen Bericht wird man diese um so deutlicher erkennen können. Was der Regierungekommissar ausgeführt hat, kann ich dahin zusammenfassen: Uns in der Verwaltung ist es am liebsten, wenn gar kein Etat ge⸗ macht, sondern uns ein 21 Pauschquantum zur Verfügung gestellt wird. Das nehme ich den Herren von der Verwaltung nicht im aller- mindesten übel, aber wir im Reichstag haben andere Interessen; wir wänschen einen spezialisierten Etat, und daß dieser tunlichst eingehalten wird. In Kiauischou kann man nicht von denselben Schwierigkeiten sprechen wie bei anderen großen Kolonien. Es ist doch ein kleines Geblet, etwa so groß wie Bremen. Da muß man zu Beginn eines Jahres doch übersehen können, was an Bauten durchgeführt werden soll. Gewiß wird ber Ctat anderthalb Jahre vorher aufgestellt sein, aber Kiautschou hat doch gute Postverbindungen, und die Verwaltung sst in der Lage, ung bis in den März hinein noch Berichte nach Berlin senden zu können. Hinsichtlich der erwähnten Bauleitungskosten hat uns im vorigen Jahre der Regierungskommissar eine ganz andere Autkunft gegeben. Warum mühte er sich, wenn die Summe gar nicht für die eigentliche Bauleitung ausgegeben ist, ab, uns nachzuweisen, daß die Cbinesen so faul sind daß man hinter jeden immer zwei Aufseher hinstellen müßte? Die Kommission wird auch sicherlich mit meinem Antrage einverstanden sein, und ich bitte, ihm zuju⸗

stimmen. . Der Antrag Erzberger (Zentr.) wird angenommen.

Zur zweiten Beratung steht darauf die Rechnung über den Haushalt der afrikanischen Schutz gebiete für das Ctatsjahr 1896ñ97. Die Rechnung war bereits am X. November 1906 zum ersten Mal und ist dann am 19. Fe⸗ bruar 1907 abermals vorgelegt worden.

In Verbindung damit wird die Rechnung über den Haushalt der afrikanischen und australischen Schutz⸗ gebiete für 1899 in zweiter Lesung beraten.

Die Rechnungskommission, Referent Abg. n (Rp.), beantragt, dem Reichskanzler die nachgesuchte Entlastung zu erteilen.

Abg. Eriberger (Sentr.): Es handelt sich hier um die Rechnung der afrilanischen Schutzgebiete für 1896 97. 13 Jahre sind verflossen, und heute sind wir endlich in der Lage, die Rechnung zu prüfen. Gine solche Prüfung kann einen großen Wert nicht haben. Prinzipiell muß doch aber den Gründen nachgegangen werden, warum wir 13 Jahre haben warten müssen. 1960 bekamen wir die Urbersicht; heute, nach 13 Jahren, stehen wir vor der Prüfung der Rechnung selbst. Der Rechnungshof hat immerhin sehr dankenswerte Winke ge⸗ 31 es geht daraus hervor, daß früher unglaubliche Zustände in der

echnungslegung der Kolonien geherrscht haben müssen, und daß es in den Jahren 1896— 1900 am tollsten gewesen sein muß. Der Rechnungshof hat damals einen eigenen Beamten nach Ostafrika hinaug⸗ geschickt; es wird mitgeteilt, daß dieser Beamte feststellen mußte, daß drüben Beamte jätig waren, die vom Rechnungswesen keine Ahnung und kein Verständnigs hatten! Die Kolonial, Zentral verwaltung inuß mit der größten Schärfe darauf sehen, daß auch nicht ein Pfennig in den Kolonien ausgegeben wird, über den nicht erschöpfend Rechnung gelegt werden kann. Der Rechnungshof ist, wie ich mich freue konstatieren zu können, die klein- liche Behörde nicht gewesen, als die er oft hingestellt wird. Das Rechnungtzwesen in Deutsch-Ostafrika, fo führt der Rechnun shof anklagend aus, sei in einer Verwirrung gewesen, daß es kaum męglich ewesen sel, Ordnung hineinzubringen. 240 000 A für eine Bau— ostenbewilligung wären um 192 000 A überschriiten; was mit dem ganjen Gelde angefangen worden ist, weiß auch der Rechnungshof nicht: er sagt nur: „Es scheinen 5 Grundstücke angekauft ju sein.“ Man hat die Summe anscheinend verwendet, ganz im Gegensatz ju den Etatspositionen, um aus Daressalam ein kleines Potsdam zu machen. Das Geld ist alle, das ist das einige, was wir positiv wissen. Eine solche Wirtschaft läßt sich mit einem parlamentarischen Ausdruck überhaupt nicht mehr carakterisieren. Noch nach sechs Jahren wissen wir nicht, ob gewisse Gebäude, für welche die Etats. mittel bewilligt waren, überbaupt ausgeführt sind! Wir müssen hier eine genauere Rachweisung haben. Ein ebenso seltsames Kapitel ist das des Verwendungsnachweises. Der Verbleib von Material zum Eisenbahnbau in Höhe von über einer Million ist nicht nachzuweisen gewesen! Das ist doch nur möglich, wenn die Summe überbaupt zu Cisenbabnbauten nicht verwendet worden ist! Welke Beamten sind denn dafür verantwortlich? In seinem dankens« werten Vorbericht rügt der Rechnungshof ferner, daß große Beträge aug der Hütten.! und aug der Gemwerbesteuer, über 1 M lion ju⸗ sammen, ia der Kolonie zur Verwendung gelangen, ohne daß irgend eine Kontrolle darüber statifin et, obne daß uns irgend eine Mit- teilung darüber wird. Diese Wirischaft der Kommunen“, das heißt doch der Beztrksamtmänner, darf nicht so weitergehen! Wenn auch der Rechnungshof hier eine Reform will, so muß das jedermann ohne Unterschied der Partei lebhast begrüßen. Die weitere Frage, ob der Reichszuschuß ein Zuschuß à fonds perdu sei, braucht nicht weiter erörtert zu werden, nachdem wir neuerdings darüber ju einer Verfländigung im Sinne des Rechnungshofes gelangt sind. Auch bejüglich des Reservefonds sind wir burchweg den Vorsch agen des Rechnungshofes gefolgt. Viele Beanstandungen und Bemänge—= lungen werden in Zukunft unterbleiben, wenn sich die Gouverneure enau an die vom Rechnungsbof ausgesprochenen Grundsätze halten. e Berichte des Rechnung hofes lassen erkennen, daß bisher auf dem Gebiete des Rechnungswesens in den Kolonien nicht verfahren wurde, wie es der Reichstag im Interesse seines Kontroll echis und Gtatsrechts wünschen muß; wir müssen verlangen, daß alle Hinder⸗

re, kann. Hier muß also die Rechnungekommission uns ju Hilfe

Abg. Noske (Soj.): Die gerügten Mißstände liegen aller dings 13 Jahre zurück; das lehrt aber, . schlecht * mit der Rechnungelegung steht. Zu einer eingehenden Besprechung liegt um so mehr ein Grund vor, als es noch nicht lange her ist, daß jeder heruntergerissen wurde, der an diesen Dingen öffentlich Kritik übte. Nach den Feststellungen des Rechnungshofes lag Veranlasfung vor, noch viel kritischer zu sein, besondeiß an der Verwaltung von Ostaftika. Mit der Rechnungslegung wurde zwei Jahre länger gewartet, als eg gesetzlich zulässig war. Ver Rechnungthof macht nicht nur den Ver⸗ waltungsbeamten in Ostafrika schwere Vorwürfe, sondern auch der Zentralverwaltung; es seien Leute ohne genügende Vorbildung hinaus . worden, und diese Leute seien zum Teil ohne genügende

nleltung und Aufsicht geblieben. Es (hat dort an dem erforder⸗ lichen Mindestmaß an Ordnung kei der Rechnungelegung gefehlt, wenn ich die Darstellung deg Rechnungshofs richtig verstehe. In einem . sind die Ausgaben i Streichhölzer auch über 1909 A gestiegen. Eine Baukontrolle ist nach dem Bericht des Rechnungehofegz auggeschlossen gewesen. Das zeigt, wie unhaltbar die . 1 i lr n 5 n . rcke (nl. ): Es gar kein Zweifel, daß diese Fragen einer scharfen Behandlung wert sind. Es ist zu ö 6 1 die Schutzgebiete Leute ohne genügende Vorbildung und Erfahrung gehen. Dag hat auch der Rechnungshof gerügt. Es wurden Beamte hinausgeschickt, die mit dem Rechnungswesen nicht genügend vertraut waren. Wir wollen übrigens gerecht sein und an⸗ erkennen, daß auch der Reichstag seit 1906 schuld ist, daß die Sache erst jetzt zur Verhandlung kommt. Die Rechnungs- kommission arbeitet fetzt schneller und arheitet die Rückstände auf. Dle Ueherweisung eines gewissen Prozentsatzes der Zölle und der 6 z , ,, worden. Ich möchte er darauf hinweisen, da es Verfahren von der Budgetkomm 1899 legalisiert worden ist. ö Nachdem noch von den Abg. Schwarze-Li 6 ze⸗Lippstadt y, und Dr. Mugdan (fr. Volksp.) der Standpunkt der , . vertreten worden ist, wird die Entlastung erteilt.

Schluß 4/, Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr. Schwerinstag: Fortsetzung der Beratung des Antrags der yFolen, betreffend die Freiheit des Erwerbg von Grund⸗ eigentum; Antrag Lattmann, betreffend höheren Schutz der Erfindungen technischer Angestellter und Arbeiter.)

Preusischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 39. Sitzung vom 24. Februar 1909, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Das Haus setzt die Beratung des Etats der land— wirtschaftlichen ker w gien, genf .

Im Extraordinarium sind zur Förderung der inneren Kolonisation in den Provinzen Ostpreußen und . 2 Millionen Mark, wie im vorigen Jahre, aus⸗ gesetzt.

In Verbindung damit wird die Denkschrift über die Ver⸗ wendung dieses Fonds für das Etatsjahr 1907 besprochen. Die en,, beantragt, die Denkschrift für erledigt zu erklãren.

Die Abgg. Graf von der Groeben (kons), Graw (entr), von Bonin lfreikons), Dr. He ydweiller (nl), Gyßling (fr. Volksp) und Dr. Pachnicke (fr. Vegg.) be⸗ 2 olgende Resolution: die Regierung ju ersuchen, sobald wie möglich unter Zu⸗ ziehung von Interessenten und Sachverständigen 2 ö berufen, welche in eine Prüfung einzutreten hat, wie in den einzelnen Provinzen deg preußischen Staates die von dem Königlichen Landes. ökonomter ollegium am 11. Februar 1909 gewünschte Organisation des Ansiede lungswesens zu gestalten, wie insbesondere un— beschadet der Verschiedenheiten in den einzelnen Probin en eine Zusammenfafsung der ganzen Arbeit in einer Zentralstelle zu er= möglichen ist ).

Ueber den Beginn der Debatte hierüber ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 66 Abg. Glatze (nl): Die Frage der Behandlung der inneren Kolonisation in Ostpreußen ift für den ganzen Staat von so außer ordentlicher Wichtigkeit, daß sie auch hier im Hause gründlich erörtert werden muß. Bisher ist man dieser Erörterung und der Stellung nahme zu der Frage überhaupt aus dem Wege gegangen. Für die Ein berufung der Konferenz sind auch wir; aber das befreit unt nicht von der Aufgabe, auch hier dem Ding ins Auge zu sehen, denn die eigentliche Verantwortung dafür trägt das Parlament Man kann Erörterung nicht damit, daß man die Frage als eine bezeichnet, beiseite schieben. Der Minister hat in der Kommission erklärt, er sei gar kein Gegner eines provinziellen Kolonisationsunter- nehmens mit öffentlich rechtlichem Cbarakter, aber in Ostpreußen habe es sich nicht anders machen lafsen; nachdem die Vorlage der Landschaft nicht zustande gekommen sei, sei die Konstruknion einer Gesellschaft m. b. H. das einzig Gegebene gewesen. Für die besonderen Ver⸗ hältnisse Ostpreußens ist nun aber gerade die Form der Organisation von maßgebender Bedeutung für das Unternehmen; und gerade die Frage, ob Unternehmen der Selbstverwaltung, ob Privatunternehmen, ist in Ostpreußen nicht erörtert worden; man hat vielmehr die Provinz vor ein fait aocompli gestellt. gewählte Form mit zwei Argumenten empfohlen worden: sie biete die beste Gewähr für ein kaufmännisches Geschäftsgebaren, und eine solche Organisation habe eine größere Beweglichkeit als eine Behörde oder ein Selbstverwaltungsorgan. worte, die man jerstören muß, die nachgerade wirken. Zu dem kaufmännischen Gebaren haben die Gründer der Gesellschaft m. b. H. selbst nicht sebr viel Vertrauen sonst häiten sie es im Statut nicht besonders vorgeschrieben. Wenn man von kaufmännischen Erundsätzen, von kaufmännischem Geist hört, denkt man an den Gegensatz „bureaukratische waltung“, man denkt an eine floltere Behandlung der Geschäfte, wo

nisse in dieser Richtung, seien sie sachlicher oder versön— licher Natur, radikal beseinigt werden. Die Rechnungen für 1901 bis 1904 für die Kolonien müssen möglichst bald vorgelegt werden; es hat doch wirklich keinen großen Wert, heute, nach 13 Jahren, noch über diese Linge im einzelnen zu diskutieren.

Direktor im Reiche kolonialamt Dr. Conze: Namens des Staats⸗ sekretaͤrs schließe ich mich den Ausführungen des Vorredners dahin an, daß die Vorberichte des Rechnungshofes ale eine sebr dankeng⸗ werte Arbeit anerkannt werden, des leichen die Grundsaͤtze, die darin niedergelegt sind, und nach denen die Kolonialverwaltung bereits zu verfahren begonnen bat; es wird auch den Gouvernements Gelegenheit gegeben werden, davon Kenntnis zu nehmen und danach zu verfahren. Der mangelnde Nachweis über die Materialienverwendung bei dem Bau der suüdwestafrikantschen Hahn ist kein Vorwurf für die Verwaltung. Die Bahn wuide als Notbau anläßlich der Rinder pest in Angriff genommen. Der betreffende Kassenbeamte erwies sich als unzulänglich, und die Beschaffung eines Grsatzts erforderte lange Zeit. Taisachlich sind alle Baumaterialien auch dorthin geschat und verwen et worden. Die Fertigstellung der R chnungen für 1901 big 1904 anlangend, weise ich darauf hin, daß auch bier eine Schuld der Verwaltung nicht vorliegt. Der Rechnungshof siebt in den Haughalteübersichten Ergänzungen jum Gtat; diese Uebersichten müssea erst vom Hause genehmigt sein, ehe die Verwaltung die Rechungen

in der Veiwaltung, in einem Behördenorganismus zur Geltung kämen.

lichkeit behandelt wird, man denkt auch an dite Beschäftigung tüchtigen, tauglichen Personals, das nicht bloß Kenntniffe, sondern auch Uebung und Geschäftegewanethrit hat. Aber in Wahrheit sind das doch ganz allgemein gültige prattische Grundsätze für jeden Beruf und j de Tätigkeit. Keinesfallg ist der kausmännische Geist irgendwie ab- kängig von der Form; nicht auf sie, sondern auf den Geist kommt es an. Gs wäre ja traurig, wenn derartige praktische SGrundsatze nicht auch

Und Preußen ist ja durch diesen Geist seiner Verwaltung groß ge⸗ worden; dazu braucht man das Muster seiner ostpreußischen Stedlunge⸗ , . nicht. Ich verweise lediglich auf den ö. tetat, um zu ewetsen, wie vielsach ganz außeror entlich geschickt und, was die

Gewinnchancen betrifft, günstig die Staatsbehörden zu arbeiten ver.,

stehen. Die Beweglichkeit ist ja gewiß auch ein wichtiger Faktor, aber doch nur dann, wenn die Personen die nötige Freiheit baben, und dafür bietet gerade die Form der G. m. bh. H. keine Garantie. Belm Beamtenpersonal muß unter chieden werden jwischen denjenigen, welche mit der Wahrnehmung staatlicher Hoheitsrechte sich befassen, und denen, die

im Wirtschafts leben stehen. Wäre die Auffassung der Regierung die richtige, so müßte man ja sofort die Ansiedlunge kommi sion in eine G. m. b. H.

verwandeln, denn die Aufgaben sind doch auf beiden Seiten dieselben. Um die Beamtenverhältalsse der Anstedlungsgesellschaft vernünftig ju

regeln, brauchen wir die G. m. b. H. auch nicht; n einer Selbstverwaltung nicht ebenfalls 63 nnn schneidender Bedeutung sst die Preisfrage, aber auch hee viel mehr auf das kit hn der Le sisigti⸗ Personen a damit gesunde Preise erhalten werden, alt auf die li Die Landschaft bat durch ein Jahrhundert den Bemen daß sie die Güterpreise nicht zu hoch treibt, sondern ; niedrig hält. Eine völlige Gewähr gegen ungesunde Preigsi gibt es allerdings nicht, nur das Pflichtbewußtsein 1 tragten Personen, verbunden mit allergrößter Sachkunde = Gewähr. Es ist aber notwendig, daß dle Ziele der Guß die das Leben in den großen Städten so anziehend mach dem Lande berfolgt werden, und dafür muß eine groß n affe werden. Was hat denn die dandgesesischa t bin nsiedlung ganz Großes geleistet? Ganze 331 Arbeiter am̃ 9 angesiedelt. Durch eine Reform der Gesellschaft wird i esseres Resultat erzielt werden. Für die Woh hrin e die G. in, b. H. bollltaͤndig, in den Statuten ist Käöchse ne Wohlfahrtspflege für die bäuerlichen Besitzer die Rede ö sür die arbeitende Bevölkerung. Die Gesetzgebung i Beseitigung der Almende (inen Fehler gemacht, sie mmh wieder gut machen. Die Ansiedlungskommission geschaffenen Landgemeinden mit Grundeigentum auggestatte. können Arbester ohne eigenes Besitztum durch Gewährung n

lichen Bevölkerung soll man nicht erst da anfangen lassen, wo

bereits die Mittel hat, sich ein Besitztum zu kaufen. gan dazu große Mittel erforderlich. Die einzelnen Vereine Rn jwecke in den Provinzen verzetteln ihre Mittel, durch Ils

Wir geben für unsere Ostmarkenpolitik Hunderte von Mill allerdings auch für wirtschaftliche Zwecke, wir werden e, gemeine Wohlfahrtsjwecke neue staatliche Mittel verfügbar

müssen. Eine Kurzsichtigkeit wäre es, dieser Notwendigktet g Wege zu gehen. Auch die innere Kolonisation in Vordschlezn aug nationalen Gründen mehr zu fördern sein. Der ginn wird sich damit vertraut machen müssen, für die ländliche / politik Mittel bereitzustellen. Wenn wir aber landisch⸗ politik treiben wollen, müssen wir allen diesen Pestn einen staatlichen Behördenstab geben. Eine pripatrechlstz sellschaft m. b. H. ist dafür nicht geeignet, schon wejn Kurzlebigkeit, da sie sich jederzeit mit. Dreiviertelmehnhg lösen kann. Ich hake nicht die Absicht, die Ostpreußischen Landgesellschaft, die zum 1. ut werden soll, irgendwie aufzuhalten; auch die reformlenn gesellschaft wird eventuell in eine Form überzuführen sein, neu festzustellenden Grundsätzen entspricht. Ich f daß es nun zu einer Beteiligung der Landschaft an da gesellschaft kommen wird. Wir sind leider in Ostpreußen y den jäbrlichen Zustrom der 100 900 russischen Saisonarbeiter n aber diese Quelle wird und muß einmal n, wenn erst n land auch die Landwirtschaft intensiver in Angriff genommen

ist. Auf ostpreußischem Boden wird ein Kampf ausgetragen

müssen, der den ganzen Staat aufs tiefste berührt.

Abg. Graw Gentr.): 16 mich ist in der Angelegen Kolonisation Ostpreußens die Arbeiterfrage die Hauptsache. sind die Grundstuͤckspreise ganz außerordentlich gestiegen. Di stücke sind nicht mehr, was sie sein sollen, die Ernährer der; sondern jeder sucht mit Gewinn zu verkaufen, und viele laufen geringem Betriebekapital. Der Arbeiter muß sich auch woll auf seiner Scholle, denn sonst leidet die Arbeit und der Gh selben darunter. Ob die Landgesellschaft privatrechtlign öffentlich rechtlichen Charakter hat, bleibt sich nach melner ganz gleich; die Hauptsache ist, daß die Mittel für die Kolen angewiesen werden. Ich bin auch dafür, daß der Landschast 6 Ginfluß bei der ostpreußischen Kolonisation eingeränm

onfessionelle Streitigkeiten sollten hier gänzlich ausscheiden. vorliegenden Antrag von der Groeben unterstützen wir und wemm die Konferenz stimmen; ob etwas Greisbares dabei heran wird, müssen mir abwarten. bier; es ist uns ja wiederholt bescheinigt worden, daß wie Alz die sachwerftändigsten Leute von der Welt sind. Auf alle Fill bei der inneren Kolonisation Licht und Schatten für beide stonses gleich verteilt werden.

Abg Dr. Kewol dt (frelkoas.): Wenn wir dem Antrags zustim beabsichtigen wir damit nicht, der Regierung bezüglich Ostprenß

April

Wunsch, daß die ostpreußische Landschaft mit ihrer Intelligen; s aus formellen Gründen fernbalten möge, und wir erwarten bor Patrlotismus, daß sie persönlichen Verstimmungen nach keiner Raum geben möchte. Nicht richtig ist es, wenn die Staatfnn aus dem Fonds von 2 Millionen Gelder für die Pommersche Ln

nur ihre Dividenden erböht. Ich meine, die Regierung ba rechtliche Handhabe für diese Verwendung. Auf diesem Geben mit einem möglichst geringen Gewinn gearbeitet werden; er Dividenden dürsen daraus nicht entsteben.

die lokale

In den Presseerörterungen ist die

Ver Kleines nicht mit großer Wichtigkeit und Wichtiges nicht mit Klein.

der gommifston

Erwerbsjwecke konnen in dieser Frage nicht verbunden werden Reglerung sollte mit der Aufteilung von Domänen dem Grth besitz ein Beispiel geben, wie man neue Landgemeinden schaff der Ansiedlungsgesellschaft m. b. H. und in der gememm Siedlungsgesellschaft in Schleswig Holstein haben wir bern eignete Srgantsationen. Sb man Ldezentralisieren soll nach? oder Provinzen, ob man eine Zentralstelle schaffen soll. n Fragen, die geprüft werden müssen; aber über die praklischen die wir verfolgen, brauchen wir eigentlich keine Konferenz mehr. seßbafte Bevölkerung können wir nicht aus dem Boden in aber wir können Arbeiterstellen schaffen im Anschluß an be Gemeinden oder an neu ju schaffende Gemeinden; denn der der mitten hinein in den Großgrundbesitz, eine Viertelstün anderen entfernt, gesetzt wird und keinen Änschluß an eint ae hat, kann nicht zu einer wirtschaftlichen und sozialen Selb kommen, und er wird seinen Besitz eher als ein Hindernis

Here n i are Die Großgrundbesitzer, welche wegen der besonderen Verhaͤllnis verwirrend Gegenden des Vaterlandes ist gerade durch die Pächterfamilies gehabt, M jwischen Groß und Kleinbesitz berbeigeführt worden.

Ansiedlungen schaffen können, könnten doch an der innern h satlon tellnehmen, indem sie Pachtstellen einrichten. 3.

Generationen hindurch die Pacht fortsetzen, eine genügend r war etz, daß man die arheitende Bevölkerung auf dem Lande 1 Bodenständigkeit losgelöst und aus ihr eine fluktuierende ibi gemacht haf. Wandel ist nur zu erwarten, wenn wit r bevölferung ansetzen, denn die Arbesterschaft muß aug den bevölkerung berauz erwachsen. Selbstverständlich ist, daß e n. lichen Bevölkerung möglich gemacht werden muß, in in zichung aufzusielgen. Pie gesamte Heyölkerung, bis ll i In Spitzen und bitz jur Reglerung, muß zu dem Gewußtsen 9 daß ee sich bier um cine Frage handelt, die welt her day ber Lanbmirischafi selbst bingusgebi. Mil Silbersot n strömen, die in dag Land von außen hereinkommen, .

Staat dauernd gesichert worden, sondern nut dur

erte Bevslkerung. 90 r. Crüger (jr. Volkesp.): Nach, ben fe. wird aus der praktischen Vuichführung an! Rolonisation nichts werben. Benn ein Beam tenaphenn, lu mer dag Ungeelgnetste fein, um derartige Zwecke zu 1 r müssen die Organe der Selbstverwaltung hetgnen e gn Her Landwirtschasi miu sster hai im Februal Ibo ble bie Arbetter durch die Ausieblunq in ein. Abhangigkeit g ) bringen. Auf dlesen Leim gehen Ihnen bie AÄlbelter nicht

Boden gesi Abg

(Schluß in ber Zwelten Gellage.)

hat an, .

land in den Gemeinden seßhaft gemacht werden. Das fliust

sassung aller Kräfte werden große Resultate erreicht wenn n

Entwilln

hof

Die Obersachverständigen sind wa

den Arm zu fallen; wir haben aber die Hoffnung und den diing

fFffentliche Meinung ist irregefährt worden über die Bedeutung einer

eine private Erwerbegesellschaft, hergibt, mit Hilfe deren die Gesch

Gemeinnitii n

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Kn 48.

(Schluß aus der Ersten Bellage.

Die Landarbeiter sind dadurch unter ein Ausnahmegesetz gestellt, daß

werden, ehe man Erfolge in der inneren Kolonisatlon haben wird. ch habe das Gefühl, als ob man mit der Ausstoßung der Landbant 4 As Gesellschafter der Ostpreußischen Landgesellschaft so ziemlich g den einzigen sachverftändigen Kolonisator herausgedrängt hat. Man a wirft der Landbank das Dividendenverteilen vor; aber ein Koloni— sator, der seine Sache gut macht und noch einen Vorteil heraus— wirtschaftet, ist doch besser als ein Kolonisator, der nichts heraus- bringt und dabei seine Sache schlecht macht. Es würde äußerst 0 wertvoll sein, wenn ung die Regierung Aufklärung geben würde über v

die Erfolge oder Mißerfolge der inneren Kolonisation, soweit sie allmächtig wäre, daß das ganze überhaupt nur eine Bildung des Staates wäre, und daß die Korporationen, die an der alten Ge— nossenschaft teilgenommen haben, nur Verzierungen seien, ist dadurch Rechnung getragen, daß der Staat seinen Einfluß auf das aller notwendigste beschränkt hat.

durch die Prixattätigkeit durchgeführt worden ist. Mir ist es höchst jwelfelhaft, ob man die Privattätigkeit wird vollständig ausschalten können. Bezüglich der Stellung der Landschaft möchte ich wänschen, daß noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Der Abg. Gyßling hat schon im vorigen Jahre in der Hudgetkommission einen hnlichen Antrag wie heute der Abg. Graf von der Groeben gestellt, nach welchem auch die Landschaft aufgefordert werden sollte, Er. mittlungen in dieser Frage anzustellen. Wäre dieser Antrag damals angenommen, so wären wir in den Vorarbeiten heute schon ein gut Stück weiter. Die Regierung hat anscheinend nicht immer die not⸗ wendige Rücksicht auf die ostyreußische Landschaft genommen. Wenn die ostpreußtsche Landschaft sich an der inneren Kolonisation nicht beteiligt, so wird meiner Meinung nach überhaupt nichts recht Ver⸗ nünftiges dabei herauskommen. Es ist eigentümlich und kennzeichnet

sowobl in der inneren Kolonisation wie bezüglich der Entschuldungs⸗ frage auf Schwierigkeiten seitens der Regierung stösßst. Der Güter⸗ jertrũmmerung treten wir natürlich alle entgegen. Neuorganisationen der Gemeinden, Schulfragen, Sanitätsfragen, Aerjtefragen, alles das muß bei der inneren Kolonisation in Betracht gezogen werden. Wir nehmen den Antrag Groeben prinzipiell an, stellen uns aber damit nech nicht auf den Boden der Beschlüsse des Landesökonomiekollegiums. Daß Land gibt uns in erster Linie die Soldaten, aber zur Kriegs⸗ bereitschaft brauchen wir auch finanzielle Mittel, und diese gibt uns in erster Linie die Industrie. Selbstverständlich bat die Landwirtschaft eine große volkswirtschaftliche Bedeutung und ist auch ein Eckstein des Staates. Aus diesem Gesichtspunkte begrüßen wir die innere Kolonisation; möge das Werk gelingen im Interssse der Gesundung der deutschen Landwirtschaft.

Abg. von Bockelberg (kons): Heute wird das Denkmal unseres verstorbenen Freundes Ring enthüllt, der mit dem Vorredner hier manchmal die Klinge gekreuzt und diesem manche Abfuhr erteilt hat. Diese Ausführungen des Abg. Crüger werden uns gerade an dem heutigen Tage unvergessen bleiben. Der Vorredner konstruiert mit Unrecht einen Gegensatz jzwischen dem Großgrundbesitz und der Arbeiterschaft. Der Abg. Crüger sollte nur beute das Land besuchen, er würde finden, daß in den letzten zehn Jahren die Ver⸗ bältnisse der Arbeiter auf dem Lande bedeutend besser geworden sind. Ueber das Koalitiongrecht der ländlichen Arbeiter kann man nur so sprechen, wenn man für die ländlichen Verhältnisse nicht das richtige Verständnig hat. Es ist nicht richtig, daß die Arbeiter ein Mißtrauen gegen die Großgrundbesitzer haben. Die Entwicklung unserer inneren Kolonisation hat jetzt zu dem Fazit ge⸗ führt, daß wir auch ein Gintreten won Stats wegen wünschen müssen. Wenn der Minister v. Miquel das Geld für innere Rolonisationen nicht geben wollte, so tat er es nicht, weil er ein Gegner derselben war, sondern weil er die Millionen nicht geben wollte. Die Linke hat sich gemausert, früher verteidigte fie die Güterschlächterei. (bg. Dr. Cr ü ger: Die Güter- schlächterei nicht! Die Mauserung ist auf Ihrer Seite (nach links) und ich freue mich darüber nicht auf unserer. In den Zielen sind wir ja einig, aber Ihre Wege haben wir nicht beflimmen können. Die Frage in Ostpreußen ist zu einer Prinzipienfrage geworden, die

öffentlich · rechtlichen Jnstitution. Wir haben auch Eisenbahngesell⸗ schaften, die nicht öffentlich rechtliche, sondern privatrechtliche sind; aber bie Korporationgrechte find natürlich erforderlich Eine öffentlich = rechtliche Organisation steht nicht so frei da, wie eine privatrechtliche. Der Staat kann auf eine weitgehende Aufsicht über die öffentlich⸗ rechtlichen Institute nicht verzichten, und der Staat wird dafũr mitverantwortlich. Wir haben dann auch die Mängel, unserer staatlichen Behördenorganisation, namentlich auch die schwierige Auzwahl der geeigneten Personen. Auch wenn wir eine neue Selbstverwaltun ga behörde schaffen, so haften ibr dieselben Mängel an, und dann würden sich die derschiedenen Bebörden aneinander reiben, und dag würde in dem Publikum nur verwirrend wirken. Wir wollen deshalb eine privatrechtliche Organisation; ich sehe nicht ein, warum diese nicht auch soztalpolitische Aufgaben übernehmen kann. Neben der rechtlichen Frage kommt die Zweckmäß gkeits rage in Betracht; es würde noch nicht angebracht sein, einheitliche Normen für die innere Kolonisation aufzustellen. Die in dem Antrage von der Groeben verlangte Zentralstelle erblicke ich bereits in dem Minister für Landwirtschaft. Es hat allerdings lange gedauert, ehe wir mit der inneren Kolonisation von der Theorie zur Praxis übergingen, wir wollen aber nun den Staat dabei nach Kräften unterstũtzen. Minister von Arnim: Meine Herren! Im vorigen Jahre babe ich im Namen der Koniglichen Staatsreglerung die Erklärung abgegeben, daß die Absicht bestãnde, die bestebende ostpreußische Landgesellschaft auszubauen. Dieser Grklärung hat sich die Budgetkommission gegen eine Stimme, also fast einstimmig angeschloffen, indem sie den Beschluß gefaßt hat, die Königliche Staatgregierung aufjufordern, die ostpreußische Land · gesellschaft in der Richtung auszugestalten, daß öffentliche Verbande wie Propinz, Krejse, Landwirtschaftakammer und Landschaft sowie die Genossenschaften in angemessener Weise beteiligt werden. Meine Herren, diesem Leitsatz sind wir gefolgt; wir me = . ,. mag sf r in. z was die Königliche Staatgregierung im Einverständnis mit der Budget kommlsston und, ich darf wohl annehmen, auch im Ein verstãndnis mit diesem hohen Hause erllärt bat, jur Augführung gebracht. Die Land- ĩ r ! 8 zellschaft ist in der Ausgestaltung begriffen. Cs ist dem Wunsche Rechnung getragen worden, daß die Landbaak ausgeschieden werde. Die

Prodinz lst zur Beteiligung aufgefordert worden; der Provinnialausschuß

der Entschluß des Probinnallandtags, der eist im März m⸗ sammenrlit, steht noch aug bat sich bereit erklärt, sich mit einer Million zu beteiligen; ferner haben sich die meisten Krrise der Pro. vin mit je 30 000 M beteiligt, die Landwirtschafts kammer mit do C0 , die Provinzial genossen Wormditter Genossenschaft mit 180 000

für Landwirischaft, Domänen und Forsten

schaftkase mit 150 000 MS, die „ᷣƷund der Staat hat sich wie die übrigen Teil-

. n ausgebaut werden. Aufgabe wird dieselbe bleiben, wie die, sie die Kaalitionsfreihelt nicht haben. Eest muß dieser Zustand beseitigt sie , in 2 t 2 h d. h. der Harn sea 5 .

sichtgrat besteht aus 11 Personen, der Staat hat sich darin nur 2 Stimmen vorbehalten. In der Generalversammlung bat er sich,

anstedlung in den angeschlossenen Kreisen Kreiggesellschaften zu bilden resp. den Kreis berbänden diese Aufgabe ju übertragen. Das soll geschehen, weil die bisherige Erfahrung gezeigt hat, daß alle größeren Gesellschaften, seien es staatliche, seien es private, mit der Arbeiteraasedlung un⸗ genũgend vorwartz gekommen sind. Ich werde später darauf jurũckkommen. die ganze Situation in Ostpren ßen, daß die ostpreußische Landschaft rr, . ich jedoch ertlären, wie die Tatigkeit dieser Kreleerbände

Sie sollen sich der Hilfe der Zentralgenossenschaften, ihres Rats, ihrer Erfahrung bedienen können, aber sie sollen bezüglich der Tätigkeit der Ansiedlung vollständige Selbständigkelt haben. Es steht ihnen also

Zweite Beilage

Die neue Organisation wird folgendermaßen gestaltet werden: Zunächst wird dle bestebende Gesellschaft als Zentralgesellschaft

nsiedlungen, natürlich mit Arbeiteransiedlungen in den neu ju ründenden Kolonien. Der Staat hat von seinen Rechten, die er in der lten Gesellschaft hatte, ganz wesentliches aufgegeben. Der Auf-

bgleich er die Hälfte des Kapitals zahlt, nur ein Drittel der Stimmen orbehalten. Sie sehen also, auch den Klagen, daß der Staat zu

Meine Herren, es besteht weiter die Absicht, für die Arbeiter⸗

Die Kreisverbände sollen möglichst selbständig gestellt werden.

frei, entweder die garjen Arbeiten Vermessungsarbeiten usw. durch die Zentralgesellschaft ausführen zu lassen oder sich auch der General kommission daju ju bedienen. Der Staat hat für jede Arbeiterstelle eine Beihilfe von 800 S und außerdem pro Hektar 10 M zur Ver⸗ fügung gestellt. Diese Summen sollen den Kreigverbänden überwiesen werden, sie haben darüber zu digponieren und können daraus die nötigen Zuschüsse decken, die sie zu Folgeeinrichtungen, eventuell auch zur Ausgleichung von Kursdifferenzen usw. zu leisten haben. (Sehr gut! rechts.)

Meine Herren, das ist ungefähr die Organisation der neuen Ge⸗ sellschaft mit ihren Unterverbänden.

Während nun diese neue Gesellschaft im Werden war, im Laufe des Sommers, trat die Landschaft mil dem neuen Plan hervor, eine Gesellschaft auf öffentlich rechtlicher Grundlage zu bilden. Es wurde eine sehr lebhafte Agltation entfaltet und dabei behauptet, daß der Schwerpunkt der ganzen Kolonisation darin läge, eine richtige Form für die Kolonisationggesellschaften zu finden. Ich stehe auf einem ent⸗ gegengesetzten Standpunkt, ich halte die Form im Grunde genommen für eine Nebensache; die Hauptsache ist, daß die Menschen, die in dieser Form vereinigt werden, Interesse für die Sache haben.

Meine Herren, kolonisiert kann werden und ist worden unter den allerverschiedensten Formen. Der Staat hat kolonisiert, und jwar mit Erfolg kolonisiert; er kolonistert auch heute noch mit Erfolg in der Ansiedlungekommission. Die Gesellschaften auf privatrechtlicher Grundlage ich nenne hier nur die pommersche, die alte ost⸗ preußische, dann die große Anzahl von kleinen Gesellschaften, die wir in den Provinzen Posen und Westpreußen haben kolonisteren mit Erfolg, es liegt also gar kein Grund vor, diese Form ju verlassen. Meine Herren, ein Vorteil dieser Form ist die große Beweglichkeit, die Unabhängigkeit von fest vorgeschriebenen Formen und die Mög⸗ lichkeit, alle Kräfte, die sich für die Sache interessieren, in sich ju vereinigen. Darin sehe ich einen der Hauptvorteile. Behörden allein, die kein Interesse für die Sache haben, werden nie Erfolge erreichen. Wenn wir aber all die Leute, die ein so lebhaftes Interesse, ein so warmes Herj für die Sache haben und ich weise da ganz besonders auf die pommersche Gesell⸗ schaft hin, die ganz allein und ganz selbständig gearbeitet und gute Erfolge erzielt hat —, für die Sache interessieren, dann werden wir auch Erfolge haben, und um solche Leute auch beschließend mit- wirken zu lassen, dazu bietet die Gesellschaft auf privatrechtlicher Grundlage die beste Form, und deshalb haben wir sie gewählt.

Es ist ja auch von Privaten kolonisiert und auch mit Erfolg kolonistert worden; auch von privaten Erwerbtgesellschaften ist mit Erfolg kolonisiert worden. Es ist uns hier die Landbank genannt worden. Meine Herren, ich mache kein Hehl daraus: ich sehe eg nicht gern, daß solche Gesellschaften, die den Güterhandel als Erwerhsjweck betreiben, exlstieren; aber andererseits muß ich doch rechtfertigen, weg⸗— halb nicht nur Privatleuten, sondern auch diesen Privaterwerbggesell⸗ schaften einerseitc der Rentenbankkredit zur Verfügung gestellt worden ist und andererseits aus dem Zweimillionenfonds Beihilfen gewährt worden sind.

Meine Herren, was jnnächst den Rentenbankkredit angeht, so lauten die gesetzlichen Bestimmungen darüber folgendermaßen:

Die Generalkommlssionen können ihre Mitwirkung bei Renten gutzbildungen ablehnen, wenn tatsächliche oder rechtliche Bedenken entgegenstehen.

Meine Herren, die Königliche Staatgregierung hat bisher stets auf dem Standpunkt gestanden, daß allen Privaten, die so kolonisieren, wie die Generalkommission es fordert, die also eine in den Augen der Generalkommission nützliche Kolonisation treiben, der Rentenbank⸗ kredit zugänglich gemacht werden soll. Ich wüßte keinen rechtlichen Grund, weshalb man einer Grwerbsgesellschaft, wenn sie diese Be⸗ dingungen erfüllt, Bedingungen, die außerordentlich streng sind, dann den Rentenbanlkredit entniehen sollte.

Die jweite Frage ist die, weshalb die Königliche Staatsregierung den Zwelmillionenfonds der Landbank zur Verfügung gestellt hat; auch das sst getadelt worden. Meine Herren, ich glaube, eg bestehen Irr⸗ tümer über die Folgen, die diese Zuschüsse aus dem Zweimillionen

ist ein Irrtum.

leuten, stellt den Ankaufspreis des Gutes fest; sie stellt fest, was die

betreffende Gesellschaft für Meliorationen und dergleichen aufgewendet hat, und sagt: big ju diesem Preise kannst du gehen, wenn du dag ganze Objekt an Ginzelbesitzer verkaufst; darüber hinaus darfst du nicht gehen. Damit ist aber nicht gesagt, daß dieser Prei immer er reicht werden muß. Eg kann vorkommen und ist wiederholt vor⸗ gekommen, daß der Preig, den die Landbank bei ihren Verkaufen

erzielt sie

1299.

Privat- Sie

stellt den Bedingungen.

Generalkommission folgende

Die also auch der Landbank,

hat, geringer gewesen ist als der Preis, den gegeben hat, einschließlich der Kosten, die sie für Meliorationen usw. aufgewendet hat. Also die Generalkommission limitiert den Verkaufgpreis nach oben hin, und wenn aus diesem Preis dann ein Ueberschuß herauskommt, kann die Landbank daraus eine sogenannte Besiedlungsgebühr für sich entnehmen von zirka Ho/ / —; kommen diese Ho o nicht heraug, nun, dann muß die Landbank darauf verzichten. Die Gelder, dle nun aus dem Zweimillionenfondz für die An siedlungsunternehmungen der Landbank gegeben worden sind, sind ihr in keiner Weise zugute gekommen, sondern ausschließlich den An siedlern zur Bildung von Anlagen für die Gemeinden usw. Also, ich glaube, es ist ein Irrtum, daß die Landbank direkte Vorteile von den Beihilfen aus dem Zweimillionenfonds gehabt hat. Man kann ja darüber verschiedener Meinung sein, ob es praktisch ist, den Kolonisten der Landbank Beihilfen zu geben. Ich glaube, wenn man es nicht tut, werden die Kolonisten darunter leiden. Meine Herren, die letzte, vierte Form, unter der kolonisiert werden kann, ist die öffentlich rechtliche Gesellschaft. Von der Ostpreußischen Landschaft ist diese als die einzig brauchbare Form hingestellt worden, obgleich das hat der Herr Abg. von Bockelberg schon betont Erfahrungen mit dieser Form gar nicht vorliegen. Der Herr Aba. von Bockelberg hat ferner mit Recht auf die Schwierigkeiten formaler Natur hingewiesen, die gerade mit der öffentlich rechtlichen Form ver knüpft sind. Ganz besonders aber halte ich diese Form deshalb nicht für geeignet, weil gerade die privaten Kräfte, die ich so gern im Dienste der Kolonisation sehen möchte, durch diese Form so gut wie auggeschlossen sind; sie lönnen ja mit beratender Stimme herangejogen werben; aber, meine Herren, wer mitarbeiten will, der will auch mit⸗ stimmen; bloß beratende Stimme zu haben, wird den Leuten, die da mitarbeiten, wahrscheinlich die Lust zur Sache nehmen. Meine Herren, ez ist mir auch sehr jweifelhaft, ob in einer solchen Korporation, die nur aus Behörden jusammengesetzt ist, nun auch wirklich das nötige Interesse vorhanden sein wird. Mir sind Landesteile bekannt, in denen ich bisher bei den Be⸗ hörden dag nötige Interesse nicht gefunden habe, wohl aber bei den privaten Gesellschaften. Es ist nun als besonderer Vorzug der öffentlich / rechtlichen Ge⸗ sellschaft hingestellt worden, daß sie mehr Vertrauen genießt. Meiner Ansicht nach dag ist schon mit Recht von dem Herrn Vorredner gesagt worden hängt das Vertrauen nicht von der Form, sondern von den Menschen und von den Behörden ab, die in der betreffenden Gesellschaft sitzen und darin vereinigt sind. Ich möchte doch darauf aufmerksam machen, daß es eine ganze Masse Gesellschaften privatrecht⸗ licher Form gibt, die sich gemeinnützige Aufgaben gestellt haben und dat allgemeine Vertrauen genleßen; ich nenne die Gesellschaft vom Roten Kreuz, den Vaterländischen Frauenverein, ich nenne die Genossenschaften, die Deutsche Landwirtschaftggesellschaft usw. Es gibt eine Masse solcher gemeinnütziger Gesellschasten, die außerordentlich günstig wirken und die sich allgemeinen Vertrauen erfreuen.

Gin Hauptfehler in der Vorlage der Ostpreußischen Landgesell⸗ schaft ist es nun, daß sie die öffentlich rechtliche Form durchaus allen Provinzen aufjwingen will. Die Verhältnisse in den verschiedenen Landetzteilen sind aber durchaus verschleden, auch die Ansichten sind verschleden. Sie haben soeben gehört, daß jum Belspiel in Hannover und Schlezwig ⸗Holstein die Form der Genossenschast mit beschränkter Haftung gewählt worden ist. Ich halte sie für eine weniger brauch- bare Form als die Form der Gesellschaften mit beschränkter Haftung; aber da die Provinzen es so wollen, und Stimmung für die Genossen⸗ schaften war, habe ich nicht dagegen gewirlt, es läßt sich auch mit dieser Form etwa nützliches schaffen.

Dann möchte ich noch auf eins aufmerksam machen, wag gerade in Ostpreußen hervorgetreten ist. Die Provinjen, die Kreise usw. sind durchaus nicht immer gewillt, auf eine Verzinsung ihrer Einlage⸗ kapitalien zu verzichten. Gerade in Ostpreußen sind wir auf den ent⸗ schledensten Widerstand sowohl bei der Provinz wie bei den Kreisen gestoßen. Sie haben sämtlich gefordert: wir wollen eine angemessene Verilnsung haben, damit wir die Zinsen decken können, die wir für das Geld zahlen müssen. Schon an dieser Forderung würde die zffentlich rechtliche Form in vielen Fällen scheitern.

Nun wurde von der Ostpreußlschen Landgesellschaft besonderg ge—⸗ fordert, daß auch die Genossenschaften und die Landwirtschaftg kammer ausscheiden sollen. Die Genossenschaften sind bieher ein sehr nütz⸗ liches Glied in der Gesellschaft gewesen, und ich hoffe, daß sie eg auch in Zukunßt sein werden. In der Budgetkommission ist von dem Abg. Crüger getadelt worden, daß die Genossenschaften über · haupt Geld in solchen Sachen festlegen. Es handelt sich hier doch nicht um bedeutende Summen. Die Provinsilalgenossen · schaft soll 150 000 M festlegen. Jede größere Genossenschaft legt immer eine gewisse Summe in zinttragenden Papieren und Hypo theken fest. Ich welß von der Leitung der Preußenkasse, daß das fast überall geschieht. Also warum sollte es hier nicht geschehen? Gin Verlust des Geldes ist in kelner Weise zu befürchten, und eg ist eine so sichere Anlage, wie es nur eine geben kann. Weltere Geldopfer werden von den Genossenschaften nicht gefordert. Alle Opfer bringt überhaupt der Staat, er ist der einige, der auf Zinsen verzichtet und

Gelder à fonds perdu gibt. Ich will nun nicht sagen, daß das Eingreifen der ostpreußlschen

fonds für die Landbank gehabt haben. Man hat davon gesprochen,

berelt erklärt, sich mit der gleichen Summe nehmer jusammen blg jur Oöͤhe von 34 Millionen

zu beteiligen M=

fie hätten nur dazu gedient, ihre Dividende zu erhohen. Das

Landschaft nicht nützlich gewirkt hat. Dag erste Gingreifen der ost