1 nicht kennt. Jetzt sagen Sie, meine Zitate bewiesen nichts. sich nichtß beweisen lassen will, dem ist nicht ju be⸗ welsen. Sie . von friedlicher Entwicklung und geistigen Waffen. Noch nie hat es eine Partei gegeben, die so wenig mit eistigen Waffen gekämpft wie die Ihre, die nur mit der brutalen
acht 3 Ich bin oft in Ihren Versammlungen ewesen. ie diskutieren Sie denn? Durch Gebrüll, Ge⸗ 6 und Niederschreien jedes Gegners. Der Saal mußte schließlich geräumt werden, weil das Geheul so groß wurde; man hat mir sogar das elektrische Licht ausgedreht, um mir das Wort gb zuschneiden. Darüber sollten Sie 6 lieber schämen, anstatt sich hier hinzustellen und ju sagen, wir sollten doch in Ihre Versamm⸗ lungen kommen. Sie behaupten eben einfach, und dann soll das Taffache sein. Die russische Revolution haben Sie in ihren ge— meinsten, scheußlichsten Gewalttaten in Ihrem eigenen Vorwärttz verherrlicht, und dann wollen Sie behaupten, daß Sie für die Fried- lichkeit schwärmen? Wollen Sie vielleicht auch auf der Straße mit geistigen Waffen kämpfen? Sie sagen, gerade die letzten Straßen demonstrationen seien spontan gewesen. Wie kam es denn, daß schon jwei Tage vor den Versammlungen der Arbeitslosen die Absicht, Demonstrationen zu veranstalten, in Ihren Zeitungen stand, warum wußten denn die utzleute schon, daß diese Demonstrationen statt. finden sollten? Nur Sie unschuldige Lämmer wußten gar nicht! Dann sprachen Sie über die Lockspitzel der Polltei. Ja, iurückgegeben haben Sie mir den Vorwurf, den ich Ihnen bejüglich Ihrer Lockspitzel gemacht habe, mit keinem Worte und können dies auch nicht. Aber es hat wirklich keinen Zweck, über diese Sache noch weiter iu digkutieren. Ez gehört eben Ihre Stirn dazu, um diese Tatsachen abzuleugnen und solche Reden hier zu halten. (Präsident von Kröcher: Den Ausdruck ‚es gehört Ihre Stirn dazu“ will ich . z direkt als ordnungswidrig bezeichnen, aber gefallen tut er mir nicht.
Abg. Korf anty (Pole): In dem Verein in Zabrze waren vor dem Eintritt des Spitzels Pietzonke noch niemals Lieder politischen oder revolutionären Inhalts g n g worden; erst dieser Spitzel hat die Mitglieder, die teilweise auch Mitglieder des Flottenvereins waren, dazu aufgehetzt, revolutionäre Lieder zu singen und nationalpolnische Abieichen zu tragen. Wir müssen unter allen Umständen es ablehnen, die geforderten 300 000 A für geheime Ausgaben im Interesse der
e. zu bewilligen, und werden daher für den Antrag Borgmann mmen.
Der Antrag Borgmann wird darauf gegen die Stimmeh der Polen, Freisinnigen und Sozialdemokraten abgelehnt.
* den Ausgaben für . für die Ermittelung von Verbrechern bemerkt Abg. Rosenow (fr. Volksp.), daß ein Fonds von 100 000 ½ dazu bestimmt sel, den Kriminalkommissaren solche Prämien von je 100;⸗ zu geben. Es heiße nun, daß die Kommissare nur bo0 MS bekämen, und daß aus diesem Fonds auch Fahrräder und . für Schutz männer bezahlt würden, was der autzdrücklichen Bestimmung des Fonds wider⸗ prechen würde. Die Kriminalkommissare hätten bei den großen erbrechen, wie sie namentlich in letzter Zeit wieder in Berlin vor- gekommen feien — die Messerstecher seien noch immer nicht entdeckt —, einen sehr schweren Dienst und müßten entsprechend entschädigt werden. Wirklicher Geheimer Oberreglerungsrat Dr. Maubach erwidert, daß er bestreiten * daß der Fonds zu irgend einem anderen Zweck als demjenigen von Prämien verwendet werde.
Bei den Zuschüssen an die Komm unalverbände zur Ausführung des Gesetzes über die ,,. erziehung Minderjähriger in Höhe von 5700 000 „ bemerkt
Abg. Schmedding⸗Münster (Zentr.): Vor einigen Wochen machte der Prozeß gegen den Anstaltsvorsteher einer Erziehungganstalt in Schleswig ⸗Holftein Aufsehen. Ich gehe auf den Prozeß nicht ein, in veischiedenen Blättern wurde aber behauptet, daß der Prozeß zeige, daß das ganze Erziehungssystem falsch sei. Wan verlangt eine schãrfere Kontrolle über die Anstalten. Es ist nichts dagegen zu erinnern, wenn die Anstalten für die Fürsorgeerziehung von den berufenen Organen entsprechend revidiert werden, aber die Vorschläge des Hamburger Echos! und der Frankfurter Zeitung wegen einer Verstaatlichung dieser Anstalten halte ich für bedenklich. Es kommt in den Anstalten auf die sittliche Hebung der Zöglinge an, und dazu gehört Nächstenliebe, Geduld und Opferwilligkeit. Dazu sind vor allem religiöse Privat⸗ anstalten imstande. Auch die staatlichen Anstalten kommen nicht ohne körperliche üchtigung aug, und es können auch dort Mißgriffe vorkommen. Der Minister will für jede Provinz eine Kommission aus Verwaltungs⸗ beamten, Richtern, Pädagogen und Aerjten bilden; es müßten aber auch Geistliche hinzu ezogen werden, denn bei den Revistonen der ie gn, linge e haben die Geistlichen bisher sehr 5 eng⸗ reich gewirkt. Wenn es ferner die Absicht ist, daß diese Einrichtun gemacht werden soll ohne Zujiehung der ö , n, ,,. so 6 man dagegen protestieren, weil es eine Einschränkung der Selbstver⸗ waltung ist. Besondere Prüfungen haben ergeben, daß der Prozent⸗ satz der geistig nicht gesunden Fürsorgezöglinge über 10 0; ist. Der Direktor der Irrenanstalt in Göttingen, Dr. Kramer, hat eine Stattstik darüber . die Provinz Hannover aufgestellt; nach genauerer y r. der Zöglinge über 14 Jahre in der Probinz Westfalen hat sich ergeben, daß nur 3040/9 normal sind, 16 0s0 anormal in geringem Grade, 13 09 in stärkerem und 23 g in schwerem Grade und 3 6 o / absolut erziehungsunfähig. Es entsteht also die Frage, wie die geistig minderwertigen Zöglinge zu behandeln sind. Der Minister sollte die übrigen Provinzialverbände auch zu solchen Untersuchungen ver⸗ anlafsen. Ein ohe Teil der Fürsorgezöglinge ist bereits mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt gekommen. Daher kommt es, daß die Erfolge der ir le e han noch nicht genügend sind; ich sage damit nicht, daß die Fürsorgeerz 13 N keine Erfolge habe, aber der Segen derselben hängt wesentlich davon ab, daß die Erijiehung an geistig normalen Menschen geübt wird. Von großer Bedeutung ist es, daß die e, , . möglichst frühzeitig eintritt, und es sollte deshalb nicht nur von der Fürsorgeerjiehung auf Grund des Gesetzes von 1800, sondern auch auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbuches auf Anordnung des Vormundschaftsrichters Gebrauch gemacht werden; der letzteren Art der Fürsorgeerziehung würde keinerlei lovis macula anhaften wie derjenigen auf Grund des Gesetzes von 1900. Die Hindernisse, die das Oberverwaltungs⸗ gericht bereitet hat, müssen durch eine Gesetzesänderung beseitigt werden. In erster Linie muß die Armengesetzgebung geändert werden. Kann die Regierung sich nicht entschließen, die Fur a, zu einer r . der Armenpflege zu machen, dann bleibt rg. anderes übrig als eine Aenderung des Gesttzeß von 1900. Ich stimme in dieser Frage zu meiner Freude mit dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz überein, der einen Bericht an den Minister darüber erstattet und diese Lösung für dringend notwendig erklärt hat. Es kleibt nur übrig, das Fürsorgeerziehunggesetz selbst zu ändern. Hierbei müßte man zwischen Fürsorgejöglingen und Zwangszöglingen unterscheiden, damit den ersteren die levis macula genommen wird. Wenn die ern schnell eingreift, wird man auch die kost⸗ viel g Anstaltger iehungen bielfach ersparen können.
bg. Strö bel (So.): Daß bestrafte Kinder in eine möglichst
ute Erziehung gebracht werden und nicht in eine Strafanstalt, das
st . der Standpunkt der Sozialdemokratie. Aber die dafür ge. schaffenen Fürsorgeanstalten genügen diesem Zwecke nicht, weil das Nebel nicht an der Wurzel geheilt wird, dieses Usbel liegt in unserer heutigen Gesellschaftsordnung. Nach dem ung von dem Minister erstatteten Bericht über die Graebniffe der Färsorgerrziehung ist mancheg Anerkennengwerte geschaffen worden. Ich halte es für einen Fehler, daß so wenig staatliche Jaftalten und so viel private Anstallen vorhanden sind. Wenn in diesen Anstalten nach modernen 6 vorgegangen wird, so ist an guten Erfolgen nicht zu
Abg. von Lig gt (fr. Voll): Das Fürsorgerrjte hungtzgesetz von 1800 habe ich mit e . 47 Ich 4 auch 9 Minister für die Jusammenftellung über die bieherlgen Grgebnsffe der Fürfsorge—
erziehung. Besonderg hat es mich gefreut, daß in der Statistih die Notwendigkelt einer Reform des Strafgesetzbuchs in bezug auf die Jugendlichen ausgesprochen ist. Dem Vorredner möchte ich entgegen- Falten, daß Theoretiker und Praktiker der bürgerlichen Parteien lange vor der Existenz der Sosnialdemokraten den Satz aufgestellt haben, Kinder gehörten nicht ins Gefängnig. Unsere, Fuͤrsorge, erslehung arbeitet deghalb so schlecht, weil sie melst zu spät kommt. Eine Novelle jzum ,,, würde ich nicht empfehlen, wohl aber ein Reichsgesetz. Der jweite Mangel der we, dnn, ist die Aufsicht; hler sollten Provinjialaufsichts⸗ ommisstonen gebildet werden. Geradezu mustergültig in der Leitung einer solchen Anstalt ist der Pastor Rohr in Sieversdorf bei Neu⸗ ruppin, er hat sich die Diftiplinargewalt vorbehalten auch über die ed fe die in Famillenfürforge gegeben sind; er hält die Genuß freudigkeit für genau ebenso wichtig für die Befferung der Zöglinge wie 9 religiöse Erziehung. Sommer und Winter finden kleine Feste statt mit Tanz, bei denen auch Erfrischungen und Zigarren verabreicht werden. Soll die e nn hun gelingen, so muß das Herz des ganzen Volkes dabel sein. .
Abg. Dr. Faßbender (3entr); Es unterliegt keinem Zweifel, daß geistig Minderwertige bisweilen ins Gefängnis gelangen, während sie eigentlich in eine Irrenanstalt gebracht werden sollten. Für solche Leute, die nicht ins Gefängnis gehören, ihre Freiheit aber mißbrauchen würden, müssen besondere Anstalten errichtet werden. Die Unterbringung der Kinder auf dem Lande ist nicht bedenklich, sondern geradezu das Ideal. Allerdings geht das nur bei sehr jugend sichen Kindern. Ein 13. bis 14jähriger Großstadtjunge wird nie auf dem Lande dauernd bleiben können. Aus dem Itzeböer Prozeß gebt hervor, daß die Leitung von Fürsorgeerztehungsanstalten eine außer⸗ ordentliche pädagogische Vorbildung erfordert. Die gie er n bildet unzweifelbaft das schwöierigste Gebiet der ganzen Pädagogik, einmal ift schon die Technik und die Methode einer derartigen Erstehung sehr schwierig, und andererseits ist dabei ein hoher Grad von Aufopferungsfähigkeit vonnöten. Dag neue 3 * besoldungsgesetz wird den Uebergang von Volksschullehrern zur Für⸗ e, ,, durch Beurlaubung aus dem Staatsdienst wesentlich erleichtern, aber daß es außer der allgemeinen pädagogischen Bildung einer ganz besonderen Vorbildung, auch auf dem sozialen Gebiete, hier bedarf siebt jeder ein, der nur oberflächlich die letzten Wichernschen Werke, welche der Fürsorgeerziehung n. sind, durchstudiert hat. Ich möchte den Minister bitten, die Gründung einer Schule für sozlale Bildung, etwa im Anschluß an die Zemralstelle für Volks⸗ wohlfahrt, zu erwägen. In dieser Schule könnte dann in halb⸗— jährigen Kursen eine Uebersicht über das ganze Gebiet gegeben werden, dabei wären Exkursionen nach Musteranstalten sehr empfehlenswert. Zu dieser Schule könnten auch die verschiedenen Religionsgemein⸗ schaften diejenigen Leute jur Augbildung schicken, welche berufsmäßig auf einem Gebiete der Volkswohlfahrt später sich beschäftigen sollen. Die Technik in all diesen Dingen hat nicht, mit der Konfession zu tun. Die für eine gedeihliche Wirksamkeit auf diesem Gebiete erforderliche e r e nf. Ausbildung bleibt dann den Religions- gemeinschaften selbst überlassen. Bei der Aufsicht über die 3 anstalten sind besonderg auch die Geistlichen heranzuneben.
Abg. Engelbrecht (frkons. ):; In dem Fall der Blohmeschen Wildnis hat man getadelt, daß dem Hausvater nicht sein Amt ge⸗ nommen worden sei, nachdem ein Verfahren gegen ihn eingeleitet worden sei; auch foll der Fall nicht genügend untersucht worden sein. Schon im Jahre 1907 hat eine Untersuchung stattgefunden, man konnte sich aber damals wegen der sich außerordentlich widersprechenden Aussagen kein klares Bild bon der Sache machen. Das Direktorium hat sich damals erboten, die strengste Aufsicht zu führen, und außerdem sst dem Haugvater das Recht der körperlichen Züchtigung abgesprochen worden. Seit dieser ersten Untersuchung ist keine einzige Mißhandlung mehr vorgekommen. Im Mai 1908 ist, nachdem der Staatganwalt den Landethauptmann von der Erhebung der Anklage benachrichtigt hatte, wiederum ein Dezernent hingeschickt worden, der aber auch 6 mehr als bei der ersten Untersuchung feststellen konnte. Der Landes haaptmann glaubte, der Fall wärde am besten durch die gerichtliche Untersuchung geklärt werden, und wollte deshalb dieser nicht vorgreifen.
Abg. Br. Schmitt⸗Düsseldorf (3entr.): Die Familienpflege verdient den Vorjug vor der Anstaltspflege, und man müßte mit allen Kräften danach streben. Am . ist die Er⸗ ziehung auf dem Lande, aber die entlassenen Zögl nge gehen alsbald wieder in die Städte zurück. Die meisten Fürsorgezöglinge kommen aus den großen Städten und Industriebenirken. Man müßte auch in den Städten Familien genug zu finden suchen, die die Sir so geh inge übernehmen; dazu 2 vertraglich diesen Familien ein Grsatz für Schaden beftimmt werden, den ihnen ein Zögling machen könnte, und ferner müßte für die Erkrankung eines Zöglings Vorsorge getroffen werden. ie Fürsorgejöglinge müßten dann öfter versammelt werden, damit ihnen er jieberische Vorträge gehalten werden. Die Anstaltsgeistlichen sollten sich bemühen, solche Familien namhaft zu machen, in denen eine ute Fürsorgeerziehung möglich ist. Von der Strafaussetzung muß bei
indern n,, Gebrauch gemacht werden; man soll ein Kind nicht als Verbrecher, sondern als irrend und unerzogen ansehen und es erziehen. Dazu muß man Liebe zum Kinde haben und in dem Kinde Vertrauen erwecken. Zu allem diesem ist ein Aufenthalt in einer Strafanstalt nicht geeignet. Die Leiter der Fürsorgeerziehungsanstalten müssen erfahrene Pädagogen sein, damit solche Fälle, wie sie hier erwähnt sind, nicht vorkommen können.
Abg. Hecken roth (kons.): Von den 1299 Fürsorgeiöglingen, die im vorigen Jahre der , , überwiesen sind, ge 47 09 Schulentlassene, eine Zabl, bie mit Recht zu der Klage Veranlassung gibt, daß das Gesetz zu spät angewandt wird. Soll der Segen des 3 nicht illusorisch werden, so darf man nicht warten, bis der Strafrichter eingreifen muß. keiber ist die bekannte Praxis des Kammergerichts hierin sehr hinderlich. Nach dieser Praxis soll die yd , nur angewandt werden, wenn alle anderen Mittel versagt haben. ch kann mich der allgemeinen e. nur anschließen: „Waß denkt der Minister dagegen ju tun?! Die Reviston der Anstalten sollte so streng vorgenommen werden, daß Vorkommnisse wie die in der Blohmeschen Wildnis“ nicht mehr möglich sind. In bezug auf die Familienermiehung ist in der Rheinprovinz eine 8, ein; getreten. Wenn Kinder durch die Schuld der Eltern das Elternhaus verloren haben, so muß es ihnen ersetzt werden, indem sie ein glück= liches Familienleben in einem anderen Hause kennen lernen. Von denen, die nicht verdorben sind, könnte ein viel größerer Prozentsatz in
amilien untergebracht werden; die Anstaltsernehung hat nur ihren
ert, wenn es sich um Kinder handelt, die schon verdorben sind. Allerdings müssen die Familien auch geeignet sein, sie müssen die Kinder in einem christlichen Geiste erziehen. Viele holen die Kinder nur, um 6 auszubeuten. — Redner beklagt es darauf, daß der Landesrat Schmidt in der rheinischen , r, anscheinend nicht genügend Gewicht auf die Famillenerziehung lege. . Schluß stimmt er dem Abg. von Liszt darin bei, . das Fürsorgeerziehunge⸗ gesetz vor allem in das Her des Volles aufgenommen werden müsse.
Abg. Schmedding (Zentr.) nimmt den Landesrat Schmidt gegen den erhobenen Vorwurf in a !
Abg. Heckenroth (kons ) bemerkt, 2 er Vorwürfe nicht ge⸗ macht habe, er habe nur die Hoffnung ö prochen, daß darin fort⸗
gefahren werde, mehr Kinder der Familien fürsorge ju überweisen.
Abg. von Pappenheim (kons.) weist als Berichterstatter der Budgetkommisston darauf hin, daß dort dasselbe Interesse für die . e der a ere m bung zu Tage getreten sei, wie bei den euflgen Verhandlungen. Dem Geseßz hafte der Fluch an, daß es entstanden sei als Zwangtzerziehungsgesetz, es werde nicht genug das Wort ‚Fürsorge ! betont. 3 werde mst der Fürsorge immer erst so lange gewartet, bls ein gewssser Grad von Verdorbenheit eingetreten sei. öge besonderg Professor von Liszit das Verständnis für eine Neugeftaltung dieses Gesetzes fördern helfen.
Der Titel wird bewilligt. Beim Kapitel der Strafanstaltsverwaltung bemerkt
Abg. Rosen ow lfr. en eit Jahren wird die Beseltigung des Dualigmugz gewünscht, daß bie Strafanstalten unter jwei Mini⸗
sterien stehen. Der Strafvollzug müsse dem Minifterium des Innern
allein übertragen werden, damit Gefangene, die sich gut geführt haben, mehr als bisher ,, entlassen werden können. Bie Strafe soll nicht Vergeltung Üben, sondern nur zum Bewußt. ' bringen, daß der Mann sich gegen die menschliche Gesell. chaft vergangen hat. Zu Anstaltsdireltoren sollten nur Per. sonen genommen werden, die auch mit den Gefangenen verständnisvoll umzugehen wissen. Der Abg. Strosser schlug im vorigen Jahre dafür verabschledete Offiziere vor. Es kommt doch aber viel mehr auf e e , Verständis an; ich halte akademisch gebildete, guthernge Personen für geeignet, die aber auch verstehen müssen, einmal mit Strenge aufzutreten. Der Minister hat zugesagt, mit dem ging minister über die Stellung der Aerzte in den Strafanstalten in Ver⸗ handlung ju treten. Was ist dabei herausgekommen? Ueber die Kon- kurrenz der Gefangenenarbelt wird 56 immer vielfach geklagt. Vor allem sollte man den Gebrauch von , in den Anstalten nicht julassen und im wesentlichen nur für staatliche Lieferungen arbeiten sassen. Zwar wird gesagt, daß dann die privaten Gewerbe weniger Staatsaufträge erhalten, aber dem kann man doch 64 folgen, da die Gefangenen eben beschäftigt werden müssen. Der Staat kann also nicht anders handeln. Wenn der Staat sich darauf beschränkt, in den Gefängnissen nur das machen zu lassen, waz er selbst braucht, so hat er alles getan, was er jur Beschränkung der Konkurrenz tun kann.
Abg. Dr. Schmitt⸗Düsseldorf (Zentr.): Ez wird noch zu wenig Gebrauch von der vorläufigen Entlassung gemacht. Dig Statistik zeigt, daß von den Anträgen auf vorläufige e,. im Ministerlum de Innern mehr abgelehnt werden als im Justijministerium. Die Konferenz des Direktors, des Geistlichen, des Lehrers und der In spekioren eines Gefängnisses hat doch gewiß ein richtiges Urteil über den einzelnen Gefangenen, und der Gefangene, der seine vorläufige Ent⸗ 1 beantragt hat, wird ja lange Zeit vor der r besonders von allen diesen Beamten geprüft, und die große Zahl von Ablehnungen der Anträge von Gefangenen ift doch, wie gewissenhaft die Konferenz diese Aufgabe auffaßt. Die vorläufige Entlassung hat den Zweck, den Menschen auf seine gute Führung zu prüfen und ihn wieder aufju⸗ richten. Aber wo sind diejenigen, die sich des Gefangenen annehmen, ihm Arbeit geben und ihn wieder so in die Gesellschaft aufnehmen, daß er sich darin balten kann? Von großer Wichtigkeit ist, daß der vorläufig Entlassene nicht sofort wieder in die volle i kommt, aber die jetzige Polijeiaufsicht sollte durch eine Fürsorge ersetzt werden. Auf diese Weise muß der Mann erst wieder an die Freiheit gewöhnt werden. Wenn der Mann aber seine Strafe ganz abgesessen hat und endgültig entlassen wird, dann ist diese liebevolle Wiedereinführung in das Leben nicht möglich. Der Richter kann wobl den Taibestand beurteilen, aber nicht in der kurzen Zeit, die er mit dem Angeklagten zu tun hat, die Gesinnung desselben kennen lernen. Bei der Straf— prozeßreform muß diese Frage geregelt werden, vor allem muß die vorläufige Entlassung zugelassen werden bei allen Strafen von einem Jahre und darunter. .
Abg. Graf von Warten leben ⸗Rogäsen (kons.): Was die Unter⸗ bringung der irren Verbrecher in den Provinzialitrenanstalten betrifft, so ist charakteristisch für diesen Zustand, daß dle Polijei bei den letzten Messerstechereien sofort nach entsprungenen Irren suchte. Die Zu⸗ ee . so haarsträubend, daß hier unbedingt eine Aenderung ein⸗ reten muß.
Abg. Dr. Schifferer (ul) tritt für eine Besserstellung der , ein.
ürklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Kroh ne: Die Ge— fängnigärjte sind den Direktoren nicht untergeordnet; in allen Fällen, wo Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen vorkommen, berichten beide an den Regierungspräsidenten als Aufsichtsbebörde, und dieser trifft die Entscheidung. Ob die Bezüge der Gefängnigärite pensiong⸗· fähig gemacht werden, darüber 35 sich heute noch nicht sagen; dag privatrechtliche Verhältnis wird aber in Zukunft nicht mehr angewandt werden, sie werden berufen werden in das Amt eines Gefängnisarztes. Die Remunerationen werden nicht unerbeblich er⸗ böht werden. Die Zahl der Gefängniarbeiter, welche für fremde Unternehmungen beschäftigt werden, ist um 20 0/ heruntergegangen, und 1200 Gefangene werden bei Land. und Flurarbeiten beschäftigt. Die Polizeiaufsicht wird nicht gehandhabt, solange ein entlassener Ge⸗ fangener sich der Fürsorge eineg Vereins anvertraut; entzieht er sich aber der Fürsorge, so tritt die Poltzeiaufsicht wieder ein. Von der vorläufigen Entlassung wird nur ein sparsamer Gebrauch ge⸗ macht, weil die nch e mn ff, die ein Viertel der gesamten Straf⸗ zeit beträgt, zu kurz ist. Was die Unterbringung der irren Ver—⸗ brecher betrifft, o müssen wir unterscheiden zwischen den —— Verbrechern, welche vollkommen geisteskrank sind, und den sogenannten geistig Minderwertigen. Die vollkommen Geistes kranken können nicht ver⸗ urteilt werden, sie sind frei, und nun müssen diejenigen Organe für sie sorgen, denen die Pflege für die Geisteskranken zusteht, und das sind bei uns die Provinjen. Damit wir aber die Provinzial⸗ irrenanstalten nicht früber als unbedingt notwendig mit der Verwahrung dieser Leute belasten, werden sie in den Be⸗ obachtungestationen so lange beobachtet, bis ihre völlige Geisteskrank⸗ heit festgestellt ist. Auch die geistig Minderwertigen wollen wir in besonderen Abteilungen so lange beobachten wie irgend möglich. Wir haben einen solchen Versuch gemacht, der durchaus gelungen zu sein scheint. Länger, als die Strafe überhaupt dauert, können wir aber solche geistig Minderwertigen nicht in Gewahrsam halten; ist der geistig Minderwertige aber doch gefährlich, und bedarf er der Ir wftgge dann bleibt wieder nichts anderes übrig, als daß jene die Pflege übernehmen, denen sie obliegt, also die Provinzen, weil wir nicht wie andere Staaten besondere kriminelle Irrenanstalten haben.
Bei dem Fonds zur Förderung der Fürsorge für die aus der Strafhaft und der Fürsorgeerziehung Ent⸗ lassenen weist
Abg. Dr. Faßbender (Sentt) auf die Tätigkeit der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge bin, der sich viele Wobltätigkeitsvereine angeschlossen hätten, Die Kosten der Zentrale für dlese soziale Tätigkeit betrügen ö 50900 M; es sei eine Pflicht des Staates, diese soziale Arbeit materiell zu unterstützen, und er bitte den Minister darum.
Wirklicher Geheimer Oberreglerungsrat Dr. Krohne: Die Zen⸗ trale hat seit ihrem dreijährigen Bestehen vom Staate einen Zuschuß bekommen, im ersten und zwelten Jahre je 1000 A, im letzten Jahre 500 M, und der Minister wird nach Maßgabe der verfügbaren Mittel weiterhelfen.
Abg. Dr. von List (fr. Volksp, er empfiehlt eine bessere Organisation der Fürsorge für die entlassenen Gefangenen, und es müsse eine Zentrale dafür in Berlin errichtet werden, wie sie in Baden bereits bestehe. Kosten würden dadurch nicht entstehen.
Das Kapitel und der Rest der dauernden Ausgaben werden bewilligt.
Die einmaligen Ausgaben werden ohne Debatte bewilligt.
Der Antrag der Polen wegen Aufhebung der Legi⸗ timationskarten für ausländische Saisonarbeiter wird auf Antrag des Abg. Dr. Mizerski (Pole) der Agrar— kommission überwiesen.
Schluß 5ö⸗, Uhr. Nächste Sitzung Freitag, 11 Uhr. Anträge Hammer wegen der steuerlichen enn, , der Filialen und wegen Einrichtung von inne d e gaffen
ei den Handelskammern; Handelsetat.)
— 777
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