1909 / 59 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

der Kaiser die Loyalität von Winzors, der sein Ansuchen um Enthebung mit dem Umstand begründet hatte, daß er die Landessprache nur unvollständig beherrsche, was infolge der Einführung der Verfassung zum Zweck der Fühlungnahme mit der Bevölkerung unerläßlich sei.

Im ungarischen Abgeordnetenhause zog der Ministerpräsident Dr. Wekerle gestern die Gesetzes vorlage über den Handelsvertrag mit Serbien zurück. Der Landwirt⸗ schaftsminister Dr. Dara nyi unterbreitete dem Haus eine Gesetzes⸗ vorlage über staatliche Ansiedlungen und Parzellie⸗ rungen. Wie das W. T. B.“ meldet, wird zu diesem Zwecke ein Kredit von 120 Millionen Kronen in 12 Jahresraten be⸗ ansprucht. Auch soll die Verpachtung großer Besitzungen an , a, . kleiner Landwirte vergeben werden. Ein Drittel des Grundbesitzes der Gemeinden soll jedenfalls kleinen Pächtern überlassen werden. Die Parzellierungsgeschäfte er⸗ folgen gebührenfrei. Die Parzellen sollen ferner achtjährige Steuerfreiheit genießen.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause richtete gestern der irische Nationalist Dillon an den Staatssekretär des Auswärtigen Amts Sir Edward Grey die Frage, welche Schritte in der Richtung auf das Zustandekommen einer europäischen Konferenz geschehen seien, die sich mit der durch die Annexion Bosniens und der Herzegowina geschaffenen Lage beschäftigen würde, und für welchen Zeitpunkt der Zusammentritt der Konferenz erwartet werden dürfe.

Wie das W. T. B.“ berichtet, erwiderte der Staatssekretär, daß beständig Mitteilungen zwischen den Mächten hin und hergingen zu dem Zweck, die allgemeine Verständigung ju fördern. Da Inter⸗ essen anderer Mächte wesentlich berührt würden, känne er gegenwärtig keine weiteren Aufschläse geben. Die Verhandlungen seien nicht weit n fortgeschritten, daß er sagen könnte, wann die Konferenz wahr⸗ cheinlich zusammentreten werde.

Im weiteren Verlauf der Sitzung gab der Staatssekretär Grey auf eine Anfrage uͤber die Lage in Persien folgende Erklärung ab:

Er habe die persische Regierung darauf aufmerksam gemacht, daß England sie für jede Unbill verantwortlich machen würde, die dem englischen Konsulat in Täbris durch das Vorgehen der Truppen des Schahs widerfahren würde. Die Interessen der englischen Untertanen seien naturgemäß durch den anarchischen Zustand des Landes ungünstig beeinflußt, und England werde seinen Einfluß auch fernerhin zugunsten solcher Maßnahmen geltend machen, die zur Besserung der Lage ge⸗ eignet erschienen.

Das Haus nahm dann nach zweitägiger Debatte, in deren Verlauf über verschiedene strategische , verhandelt worden war, den Effektivbestand der Armee gemäß den von der Regierung im Budget vorgesehenen Aufstellungen an. Ein Antrag der Radikalen, die Heeresstärke um zehntausend 2 herabzusetzen, wurde mit 47 gegen 100 Stimmen ab⸗ gelehnt.

Frankreich.

Der gestrige Ministerrat unter dem Vorsitz des Prä⸗ fidenten Fallieres besprach, wie das „W. T. B.“ meldet, die auswärtige Lage und nahm dann die Prüfung der Marinevorschläge wieder auf. Der Finanzminister Caillaux und der Marineminister Picard verhandelten über die Marinekredite für 1909. Caillaux bot 33 Millionen . an; Picard wollte sich mit weniger als 20 Millionen

egnügen, erklärte aber, der Bedarf für 1919 belaufe sich auf 70 Millionen. Caillaux erhob dagegen Einwände. Eine endgültige Einigung wird für Donnerstag erwartet.

Die Deputiertenkammer hat gestern, obiger Quelle zufolge, den Gesetzentwurf, betreffend die Einkommensteuer, mit 407 gegen 166 Stimmen angenommen.

Der General d' Amade ist am gestrigen Tage in Paris eingetroffen und Nachmittags vom Praͤsidenten Fallisres empfangen worden.

Rußland.

Ueber den Schluß der vorgestrigen geheimen Sitzung der Reichsduma, in der über die Forderung von 40 Millionen Rubel für Vervollständigung von Kriegsvorräten und Munition beraten wurde, liegt nachstehender Bericht des, W. T. B.“ vor;

(Kadett) das Wort und befürwortete die Verringerung des Heeres und eine gründliche Reorganisation der gesamten Armee. Ferner verlangte er Befrelung der Truppen von Dienstleistungen im Interesse der inneren Politik. Der Abg. Krupengki (gemäßigte Rechte) billigte die Ansicht Gutschkows und verlangte eine verantwortliche Persönlichkeit an der Spitze des Reichskriegsratz. Ver Kriegsminister Roediger erwähnte die eingetretenen umfassenden Personalveränderungen in den leitenden Stellen des Heeres und hob die Reformen des Intendanturweseng hervor. Ferner stellte er an⸗ gesichtz des waffenstarrenden Europas für die nächste Zeit weitere Heeregreformen in Austsicht. Der Abg. Woiloschnikow (Sonalist verweigerte im Namen des russischen Proletariats dem gegenwärtigen Regime jeden Kopeken. Der Abg. Markow II. (Extreme Rechte) betonte, daß die Besetzung der Führerstellen im Heere Sache des Monarchen sei und dessen Handlungen nicht kritisiert werden dürften. Er protestierte dann dagegen, daß der Krieggminister gewisse Mißstände in der Armee kritisiert habe, wozu er nicht berechtigt sei. Der Kriegsminister Roediger verwahrte sich dagegen, Persönlichkeiten an leitender Stelle im Heere kritisiert u haben; er habe nur gesagt, ideale Zustände seien erst all⸗ mählich erreichbar.

Sierauf wurde die Forderung wie bereits gemeldet, genehmigt.

Die Interpellationskommission der Reichs⸗ duma hat beschlossen, eine Interpellation über die lang⸗ jährigen sanitären Mißstände in St Petersburg ein⸗ zubringen. Der Bericht der Kommission wirft der Stadt⸗ verwaltung, obiger Quelle zufolge, eine vollständige Untätigkeit auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege vor

des Kriegsministeriums,

Syanien.

Der König Alfons ist, ‚W. T. B. zufolge, gestern beztehe sich auf Westpreußen und Posen, wo das Schulunterhaltungsgesetz noch nicht eingeführt sei. Für Westpreußen habe die Sache nicht allju⸗ viel Bedeutung, wobl aber für Posen, da dort die Hausväter die Schul⸗ lasten aufzubringen hälten. Die neuangestellten Beamten, die Geistlichen

aus Algeciras nach Sevilla zurückgekehrt.

Portugal.

In der Deputierten kamm er erklärte gestern, W. T. B.“ 7 der Marineminister auf eine Anfra daß bie

E, mehrfach verbreiteten Nachrichten von einer ren

von Lourenge Marques unbegründet seien. Nicht ein . breit Landes, noch ein Teilchen der portugiesischen ouveränität würden aufgegeben weren.

Der bien. Das Amtsblatt veröffentlicht einen Königlichen Ukas,

den Beamten

1 2 2 e . durch den sämtliche Militär flächtlinge begnablgt werben. . . 4 .

Afrika.

Infolge der Wendung, welche die . betreffend die Minen von Uenza, genommen hat, haben sich, nach einer Meldung der „Agence . mehrere Notabeln, darunter der Bürgermeisler von Bona, gestern abend nach Paris ein⸗ geschifft, um mit dem Ministerpräsidenten Clemenceau und den algerischen Deputierten über die Angelegenheit der Minen von Uenza zu sprechen. Gestern wurden mittels Maueranschlags die Bürger von Bona zu einer Versammlung eingeladen, um die Aufrechterhaltung des ersten Projekts zu verlangen und zu verhindern, daß die Ausfuhr der algerischen Mineralien über Tunis erfolge.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses ,,, befinden sich in der Ersten und Zweiten

eilage.

In der heutigen (60) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben beiwohnte, wurde zunächst ein Bericht der Geschäftsordnungskommission, betreffend die Er mächti⸗ gung zur strafgerichtlichen . des ver⸗ antwortlichen Lee fen Robert Grötzsch in Mobschatz bei Dresden wegen Beleidigung des Ab geordnetenhauses durch einen „Wahlrechts Wirrwar“ überschriebenen Artikel der „Görlitzer Volkszeitung“ vom 29. Januar 1909, erstattet. Die Geschäftsordnungskommission beantragt, die Genehmigung nicht zu erteilen.

Berichtersiatter Abg. Lusens ky 91 teilt mit, daß in dem Artikel stehe: Man muß gestehen, daß so viel Weisheit auch vor⸗ handen sein würde, wenn man die Entschelidung statt diesem hohen an, einer Schafherde überlassen würde!. Die Kommission war der Ansicht, daß man die strafgerichtliche Verfolgung von Beleidigungen des Hauses nicht zum Prinzip erheben solle; in diesem Falle verlohne sich die Verfolgung nicht recht.

Das Haus beschließt nach dem Kommissionsantrag.

Auf ein Schreiben des Rechtsanwalts Karl Kohl in München, in dem die Genehmigung zur strafgericht⸗ lichen Verfolgung des Abg. von Hennigs⸗Techlin (kons.) im Privatklageverfahren wegen Beleidigung nachgesucht wird, beschließt das Haus nach dem Antrage der Geschaͤftsordnungs⸗ kommission, die Genehmigung zu erteilen.

Dann folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Linden (Eingemeindung von Limmer, Davenstedt, Badenstedt und Bornum).

Abg. Lin (entr.) vermißt in der Vorlage eine Angabe darüber, wie der Landkreit Linden über die e,, denke; man erfahre nur, daß er eine angemessene Kapitalabfindung erhalten solle.

Abg. Leinert Ser hält eine Kommissionsberatung für über⸗ flüssig, da an den Verträ en doch eine Aenderung nicht vorgenommen werden sönne. Die Gingtmemdungen erachtet er für notwendid be⸗ streitet aber, daß der Vertragn mit der Dorfgemeinde LZimmer pon dieser einstimmig angenommen sei; es habe vielmehr erst das Uebergewicht der timmen der dortigen Gummiwarenfabrlk die Annahme herbeigeführt. Die Gemeinde beschwere sich namentlich über die Vertragsbestimmungen bezüglich der Er— werbung des Bürgerrechts. Es sei eine aus der hannoverschen Reaktionsperiode stammende Vorschrift aufrecht erhalten, daß derjenige das Bürgerrecht nicht erwerben könne, der eine Freiheitsstrafe erlitten habe. In Limmer solle für die nächsten 6 Jahre eine Wertzuwachè⸗ steuer nicht erhoben werden dürfen. Daß die Vorlage eist jetzt ge⸗ kommen sei, sei lediglich die Schuld der Regierung; denn der letzte Vertrag sei bereits am 7. Oktober 1908 abgeschlofsen worden.

Abg. Klußmann (nl) spricht sich für die Ucberweisung der Vorlage an die Gemeindekommission aus.

Abg. Linz (Zeytr.) stellt formell den Antrag, die Vorlage der verstärklen Gemeindekommission zu überweisen.

Abg. von Branden stein (kons.) erklärt, daß seine Freunde die Erwelterung des Stadtkreises Linden für zweckmäßig und auch nicht für bedenklich hielten, da sich die Beteiligten damit einverstanden er—⸗ klärt hätten. Dem Wunsche nach Kommissionsberatung wollten seine

Nach dem Abg. Gutschkow ergriff der General Bobianski Freunde nicht widersprechen.

Die Vorlage wird der verstärkten Gemeindekommission überwiesen.

Darauf setzt das Haus die zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Heranziehung der Beamten zur Gemeindeeinkommensteuer, fort.

Die Abgg. Vier eck (freikons.) und Genossen beantragen die Einschaltung eines 5 La, nach dem in den Gemeinden, in denen noch Schulsozietätsbeiträge erhoben werden, es bis zur Einführung des Volksschulunterhaltungsgesetzes bei den bis⸗ herigen Vorschriften verbleiben soll, aber die Heranziehung der Beamten, Geistlichen, Elementarlehrer, unteren Kirchendiener und Beamten des Königlichen Hofes zur Kommunalsteuer und zu den Schulbeiträgen zusammen nicht 125 Proz. der Staats⸗ einkommensteuer überschreiten soll.

Der Abg. Dr. von Kries (kons.) beantragt für den Fall der Ablehnung des Antrags Viereck folgende Resolution:

die Regierung ju ersuchen, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die unbillige Mehrbelastung der unmittelbaren und mittel⸗ baren Staatsbeamten, der Getstlichen, Elementarlehrer und unteren Kirchendlener sowie der Beamten des Königlichen Hofes in denw jenigen Landesteilen, in welchen noch Sozietätzschulen bestehen, möglichst bald beseitigt werde.

Abg. Viereck (frelkons.) schickl der Begründung selnes Antrages die allgemeine Bemerkung voraus, daß seine Fraktion diesen Gesetzentwurf nicht fr durchaus befriedigend halte, well von der Begrenjung auf 1250ͤ0 manche üble Rückwirkung in den kleinen Städten zu befürchten sei und weil durch die Dlfferenzierung der alten und neuen Beamten in bejug auf das Kommunalsteuerprivileg eine Spannung jwischen zu erwarten sei, die bis jetzt noch nicht vor—⸗ handen sei, sowie weil die Gemeinden auf absehbare . keine nennenswerten Vorteile davon haben würden. Immerhin aber bedeute die Vorlage einen Fortschritt. Sein Antrag

und Lehrer würden in der Provinz Posen schlechter gestellt sein als die Heistlichen und Lehrer in anderen Landegteilen; denn in dieser Provinz seien die Schullasten eben noch keine Kommunallasten, würden also

aicht von der politischen Gemeinde getragen. Man könne sie nicht auf

die Ostmarkenzulage vertrösten; denn die Ostmarkenzulage sei nicht

gegeben, um ihnen die Steuerzahlung zu erleichtern, sondern um die Schwierigkeiten der Lebenshaltung im Osten auszugleichen. Die höheren HYeamten bejögen überhaupt keine Ostmarkenzulage, hätten also keinen Aungleich für ihre schwierige Stellung. Es en isprech

e nun der Billigkeit, Posen nur so weit kommunalsteuerpflichtig gemacht würden, daß ihre Belastung durch Kommunalsteuerpflicht und

Schulsozietätabelträge jusammen nicht mehr als 125 o/ betrage. Selbst⸗ verständlich beziehe sich dies auf die Heranziehung nur des 2 kommens, nicht auch des außerdienstlichen Einkommens. Der Antrag bilde keine Ausnahmemaßregel, sondern die Ausnahme liege darin, daß für Westpreußen und Posen das Schulunterhaltungsgeseß noch nicht gelte. Wenn dem Antrage nicht stattgegeben würde, so würde eine unbillige Mehrbelastung für die Ostmarken entstehen; deshalb möge das Haug für den Fall der Ablehnung seines Antrags wenigstens der Resolution des Abg. von Kries zustimmen.

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund tritt dem Antrag Viereck wegen formeller und sachlicher Bedenken entgegen. Durch die Kontingentierung auf 125 0jso schaffe man für die Beamten in den Ge⸗ meinden mit Schulsozietäten ein neues Privileg, und das gerade in einer Zeit, in der das Verlangen nach Beseitigung des alten sich so stark zur Geltung gebracht habe.

(Schluß des Blattes.)

Bei der vorgestrigen Stichwahl im Reichstags⸗ wahlkreise 6 Hannover sind nach amtlichen Ermittelungen insgesamt 23 694 Stimmen abgegeben worden. iervon haben der Gutsbesitzr von Dannenberg Welfe 13575 Stimmen, der Präsident Dr. Heiligenstadt ß) 10119 Stimmen erhalten. Ersterer ist somit gewählt.

Etatiftik und Volkswirtschaft.

Die Selbstmorde in Preußen während des Jahres 1907.

Im preußischen Staate haben 7643 Personen, b844 Männer und 1799 Frauen, während des Jahres 1907 ihr Leben durch Selbst⸗ mord beendet. In dem Zeitraum vom Jahre 1903 bis 1907 schwankte die Zahl der jäbrlichen Selbstmordfälle, auf 100 000 Lebende berechnet, 86 20 und 21. Bei den Mannern kamen während dieser 5 Jahre je 30 bis 34 Selbstmorde auf 100 000 Lebende vor; hierbei erschienen die Jahre 1906 mit 30, 1907 mit 31, 1904 und 1905 mit 32 und 1903 mit 34 Selbstmorden, während die Selbstmorde der Frauen sich bei gleicher Berechnung auf 9 im Berichtsjahre sowie in den vier Vorjahren belaufen. Unter 1000 Selbstmördern befinden sich in jedem Jahre fast viermal mehr Männer als Frauen.

Die Häufigkeit der Selbstmorde wird von einer großen Zahl von Vorgängen beeinflußt, deren Ergründung insofern eine der schwierigsten Aufgaben der statistischen Forschung bildet, als dies meist ein tiefes Gindringen in das sittliche und seelische Leben des Menschen erfordert. Unter den nach dieser Richtung hin am sichersten ju er⸗ fassenden Erscheinungen steht das Alter in erster Linie. Die Unter⸗ suchungen haben in dieser Beziehung ergeben, daß mit zu⸗ nehmendem Alter der Hang jum Selbstmorde wächst und vom Jahre 1905 abgesehen regelmäßig nur einmal, nämlich in der Altersklasse von 25 bis 30 Jahren, die Zunahme der betreffenden Verhältutsjahl bei der Gesamtbevölkerung cine Unterbrechung erfährt; wenn sich im übrigen Abwelchungen von dieser Regel hin und wieder noch in den höchsten Altersklassen zeigen, so muß dies mit auf die 8 Zahl von Fallen zurückgeführt werden, welche hierbei in Frage ommen.

ür jedes der beiden Geschlechter ergibt sich im allgemeinen aleichfallz eine Steigerung der Selbstmordziffer mit zunehmendem Alter. Bei den Frauen tritt in den Altereklassen von 25 bis 30 und 30 big 40 Jahren eine geringere Selbstmord)iffer zutage als im Alter von 20 bis 25 Jahren sowie in allen höheren Altergstufen.

Mit Rücksicht darauf, daß nach der e w,, ,. Alters der Selbstmörder bei Kindern unter 10 Jahren 1907 Selbstmord nicht vorgekommen ist, empfiehlt es sich, der Berechnung der Selbstmord⸗ ziffer die Zahlen der Lebenden von 10 bis 15 und über 15 Jahren zugrunde ju legen. Der nachfolgenden Uebersicht nach dieser Berech- nungsart für den Staat und die Provinzen ist zu entnehmen, daß die Knaben und Mädchen in der Probinz Sachsen öfterg als in anderen Pro- vinzen Selbstmord begehen, und daß unter den Erwachsenen die Maͤnner in der Provinz Brandenburg und, die Frauen in der Provinz Sachsen am häufigsten durch Gafsstan'd aus dem Leben scheiden. Die Bevölkerung des Landespoltjeibezirkgs Berlin steht in dieser Be—= ziehung noch günstiger als die der Provinzen Schleswig ⸗Holstein und Sachsen. ; Selbstmörder im Alter von 15 Jahren über 15 Jahren w. K w. zus.

3222 58 174 52 612 218 773 220 231 62 161 840 634 349 468 360 330 641

82 e

Ostpreußen. . Westpreußen... Landegpolizeibezirk Berlin Brandenburg?) ? Pommern

Posen.

Schlesien . Schleswig ⸗Holstein . Hannover . Westfalen .. Hessen⸗Nassaun. Rheinland Sohenzollen.. . 5

Staat.. 44 18 62 5 800

Auf 100 000 Lebende der beiden Altersgruppen kommen Selbst⸗

mörder von 10 bis 15 Jahren von über 15 Jahren

m. w. zus. m. w. COostprenßen.. . 365,80 8, 45 Westpreußen .. . 1,03 1,94 35, 2 9, 89 LandespolzeibenrkBerlin 2, 33 C0, 95 63,75 23, 06 Brandenburg). . . 2.62 1,97 77, 10 21,32 een, 43 54 10, 87 J 28, 585 6,57 Galesien.. . 8 1.6899 56, 84 13, 37 k 906 66, 80 2497 Schlezwig ˖ Solstein 7 67, 12 23, 68

annover 0, 67 51, 265 14.57 48

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16ę 31,02 8, 70 Hessen. Nassaun. 2,80 O0, 95 49.03 15361 Rheinland. 1,16 0,58 30, 39 7.75 Hohenzollern... 23,65 4,16 Staat . . 2,17 0,90 1,54 48,37 14,18 An die amtliche Statistik wird von der Wissenschaft vor, allem das Verlangen in über die Beweggründe der Selbstmerde genaue und verläßliche Angaben zu sammeln. Da es indessen über- aus schwierig ist, die Veranlassung jedes einzelnen Selbstmordes enau zu ermitteln, so blieb troß der eingehenden Sorgfalt, wel n Preußen diesem Zwelge der statistischen Forschung gewidmet wird, in jedem Jahre eine Anzahl von Selbsttötungen übrig, deren Trleb⸗ feder sich nicht ergründen ließ; 190 war dies bei 1834 Selbst⸗ morden, d. s. 20, 1 v. 6 der Hesamtjabl, der Fall. Im übrigen bat aber diese Unterfuchung ju sehr beachtenswerten Ergebnissen eführt und gezeigt, daß in bell mehr als der vierte Teil der 3 unzweifelhaft durch Geisteskrankheit verursacht wird und

ch eine größere Zahl auf pfychische ummer,

daß auch von den anderen no Urfachen, wie Lebengüberdruß, Leldenschaften, Trauer und

* e nn der Stadtkreise Charlottenburg, Rirdorf, Schöne berg und Deutsch⸗Wilmergdorf.

ne Uebungen vorgeseben: J. Allgemeine Kurse, echt, Anlesiung jum Studium der Geschichte überhaupt; 3) Dr. phil.

er Kirchengeschichte Deutschlande,

rliche 930,

7b, n

nner. er und Ku

schweifung, bejw. 71. Streit 1,7 beiw,

O bejw. 170. We ih et id Weistz betrifft. in der die Autfübrung dee

b des erfolgt, so ist sie im allgemeinen eine sehr mannig⸗ ö 5 es hauptsäͤchlich 12 Mittel, die seitens der Lebens⸗ sen' zur Erreichung ihres Vorhabens in Anwendung kommen, lich in der Reibenfolge der Häufigkeit ihrer Anwendung: Er⸗ ken, Ertränken, Erschleßen, Einnehmen von Gift, Ueberfahrenlassen wien Cisenban, Suri aus der Höhr, Schnitt in den Halz, Ein n giftiger Gase, Oeffnen der Adern, Erstechen, Erdrosseln oder dürgen und Aufschneiden des Bauches. He die Art der Selbsttötung vornehmlich von der sozialen lung und dem Geschlechte des Selbstmörders abhängig ist, so n ich in diefer Hinsicht von Jahr jzu Jahr nur geringe Ver— rungen. Von den männlichen Selbstmördern scheiden alljährlich Efähr jwei Dritteile durch Erhängen aus dem Leben, während von Frauen naheju die Halfte diese Todesart wählt; von letzteren sucht ferner etwa ein Drittel den Tod im Wasser, von maͤnnlichen Selbstmördern dagegen nur etwa ein Achtel. In fast licher Gleichmäßigkeit bewegen sich die Zahlen bei dem Erschießen hr bei Männern), Vergiften (mehr bei Frauen), Erstechen, Ueber enlaffen durch die Eisenbahn und Stur aus der Höhe. Auf die igen Todegarten: Erdrosseln oder Erwürgen, Schnitt in den Hals, fnen der Adern, Aufschneiden des Bauches und durch Anwendung erer Mittel entfällt nur ein geringer Anteil, der 1,8 v. H. aller sbstmorde nicht übersteigt. l . Waz die Jahreszeit betrlfft, in der die Selbstmorde verübt den, so ergibt die Berechnung für 1907, daß von 109 männ⸗ en Selbstmördern die größte Zahl den Monat Juli (109, 82), die ste den Februar (H 59) zu ihrer Tat gewählt hat, während bei huen bie meisten Selbstmorde im Mai (10, 23 v. H.), die wenigsten bei den Männern im Februar (6,45 v. H.) vorgekommen sind. z Frühjabr welst bei Männern und Frauen mit 29,56 und 28 40 5. die größte Zahl von Selbstmorden auf; dann folgen das mmerviertelsahr mit 27.50 und 26,68 v. H. und der Herbst mit g und 2257 v. H; im Winterviertelsahr ereigneten sich die igften Selbstmorde, nämlich 20, 6b v. H. bei Männern und 21,79 5. bei Frauen. (Stat. Korr.)

Zur Arbeiterbewegung.

Aus London wird dem W. T. B.“ telegraphiert: Dem Ver⸗ hmen nach ist heute vom Arbeitgeberverbande und den Ewerkfchaftsvertretern des Schiffsbaugewerbes in dinburgh ein Abkommen angenommen und unterzeichnet hrden, das die Frage der Arbeitzunterbrechung und die Lohnfrage delt.

Kunst und Wissenschaft.

In München ist der Konservator und Wiederbersteller alter Ge⸗ älde Professor Aloys Hauser im 79. Lebentjahre gestorben. Er ur senn 35 Jahren an der alten Pinakothek tätig.

Das neue Institut für Kultur und Universalgeschichte der Universität Leipzig nimmt zusammen mit dem Semingr für unden geschichte und Siedelungskunde die drei oberen Stockwerke eg ganzen Hauseg ein, des ehemaligen Breitkopfschen Familien- zuseg, in dem auch Gottsched seinerjeit wohnte und Goethe viel riehit hat. Die Räume in allen drei Geschossen sind bell und ihren Einrichtungen allen Anforderungen entsprechend aus- statiet. Die Lebrmiltel des Instituis bestehen, wie die Köln. Ztg.“ ltteilt, in einer Bücherel im Werte von etwa 130 900 (S, in einer kammlung von mehreren tausend kulturgeschichtlichen Anschauungè— ättern, von ungefähr 140 000 Blatt Köinderzeichnungen usw. Die zahl der in dem Institute stattfindenden Uebungen ist beträchtlich, und ese Uebungen gehen auch inhaltlich weit über die Ziele anderer histo⸗ scher Seminarlen hinaus. Für das Sommerhalbjahr 1999 sind fol 1) Prof. Dr. Lam⸗

Biermann, Uebungen zur Sonalgeschichte des 19. Jahrhunderts; Dr. phil. Köhler: Clementare Uebungen im Gebiete der deutschen ulturgeschichte. II. Spe, relle Kurse. A. Entwicklungepsvchol ogie.

Dr. phil. Kretzschmar! Psychogenetische Uebungen an Kindergeich⸗

ungen; ) Dr. phil. Krueger: Uebungen zur Psychologle des Wirt tastelebens. B. Singuläre Kulturgeschichte. 1) Prof. Dr. phil.

ogt: Volkskundische Uebungen auf Grund deutscher Kirchenvisitations⸗˖ klen; 2 Dr. phil. Goldfriedrich: Uebungen zur deutschen Kultur⸗ eschichte des 17. und 18. Jahrbunderts; 3) Lektor G. Monod: gebungen zur fran zösischen Kustargeschichte; 4) Prof. Dr. phil. Conrady: debungen zur chinesischen Geschichte. G. Vergleichende Kulturgeschichte. Prof. Dr. Lamprecht: Uebungen zur vergleichenden Geschichte höherer kulturen. Im Seminar für Landeggeschichte und Siedelungskunde; hrof. Dr. vhil. Kötzschke: Einführung in das bistorisch. Veiständnis es Siedelun g tzwefens Deutschlands und seiner Nachbarländer.

Der Plan einer Germania aacra, der in den Vorträgen don P. Kehr und A. Brackmann auf dem interrattonalen Kongreß ür historische Wiffenschaften zu Berlin unter allgemeiner Zustimmung utwichelt worden ist, foll, wie die genannten Gelehrten in der Histo— lichen Jeitschrift⸗ mitteilen, setzt als Material dem Kartell der Mlademsen in Berlin, Wilen, München und den Gelehrten Gesell⸗ shasten in Leipfig und Göttingen Üüberwsesen werden, damit deren Bachverständige ihn prüfen und daz Unternehmen in die. Wege eiten möchten. Gg handelt sich um eine spstematische Bearbeitung geordnet nach Kirchenprovinzen, Histümern Kirchen, Klöstern und den sonstigen geistlichen Instituten. Ein derartiges Werk kann kein einzelner Gelehrter in Angriff nehmen, dielmehr werden fich mehrere, unterstützt von Hilfgarbeltern, in die Bearbeitung der Pizzesen und Probinzen tellen müssen, das erfordert nne eigene Organssatlon mit besonderer Oberleitung. Die beiden Helehrten glauben, daß die geeignete Stelle dafür das Kartell der

deutschen Akademien wäre.

Wle die Schw. Bauztg.“ berichtet, droht dem Dem von laeenja, einem schönen Werke der Frührengissance von Bernardo offelllno, infolge einer Bodensenkung die Gesabr des Einstur es.

Die Kirche, die Hapft Pius II., der ehemalige Aeneag Sylvius, in Einer . bal erbauen lasfen, jeigt im Innern eine dreischiffige allensorm, offenbar eine Remintszenj an deutsche Vorbilder, während

Gliederung des Glebelbaues aufweift.

d ' , , 1 Vorkehrungen, um das Bauwerk vor

Die tallenische Regierung tri der Zerstörung ju bewahren.

Literatur.

Beiträge zur Geschichte und Genealogie der Familie Henckel von Donn ersmarq. Von Au gust von Doerr. 1908. Kommissionsperlag von C. A. Starke, ,, Hoflieferant. Görlitz. 36 S. Ver Verfasser Hat sich die Aufgabe gestellt, ju untersuchen, welche gefellschaftlich Stellung die Henckel von Donnerz⸗ marck voör Begründung ihres großen Reichtums genossen haben, und in welcher Weife fich ihre Standegerhöhungen aneingnder anreihen. Die ö waren nach der vorliegenden Untersuchung seit dem J7. Jahrhundert in Ungarn anfässig. Als der ungarische Graf Michael Thurzo 1637 ö. männliche Erben 6 war von der

amilie der . die eine gemeinsame Abstammung mit den hurzoß für sich in Unspruch nimmt, der Kaiserliche Rat Lajarus II. Bendkel von Donnersmarck bereits Freiherr und dank seinem bedeutenden Vermögen ein mächtiger Mann. 16651 wurde er in den Grafenstand erhoben? Urkundisch erwäbnt wird der Name Henckel (Henchlin) schon in einer lateinischen Urkunde vom Jahre 1364, die auf dem Königlichen Staattarchiv in Budapest aufbewahrt ist. Weiter werden' in den Matrskeln der Wiener Universität, aber auch der Unibersitäten Krakau und Wittenberg, seit 1427 wiederboll Träger diefes Namens aufgeführt. Ein Johann Henckel, der mit Erazmut von Rotterdam, Melanchthon und Luther im Verkehr stand, starb 1539 als Domherr ju Breslau. Lazarus, der sängere, wurde 1636 Freiherr und später Graf, aber nicht Reichsgraf. Alis alfo der ungarische Graf Michael Thurjo 1637 ohne männliche Erben starb, war die Famslie der Henckels, die wegen einer Wappen- gleichhest gemeinsamen Ürsprungs mit den Thurzos zu sein behauptet, jedenfalls schon adiig und fehr vermögend und angesehen. Von den drel Söhnen des Vajarug des jängeren hinterließen der älteste, Elias, und der dritte, Georg Friedrich, eine zahlreiche Nachkommenschaft. Her schließt die Unterfuchung, denn dem Verfasser lam es nur darauf an, an der Hand archivalischen Materials über die Anfänge der Fürst⸗ lichen Familie Licht zu verbreiten.

Kurje Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Ginfendungen find nur an die Redaktion, Wil helmstraße 32, ju richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt. Ein

Die Reichsbank bei einer nationalen Krisis. Mahnwort an den deutschen Sparer. Von Heinrich Graf

Schlieffen. 1 6. Leipfig, Dieterichsche Verlags buchh. Theodor Weicher.

Geschichte der Nationalskonomie. Eine erste Einführung von . Dam aschke. 3. Aufl. 3,20 MÆ; gebdn. 4 . Jena, Gustav Fischer.

te gern, des englischen Handel ederkeh rg. Herauggeg. von Settkoff Mueller. Gebdn. 3,50 416. Leipzig, B. G. Teubner.

Ein⸗ und. Auswanderung.

In Mexiko ist ein Einwanderungsgesetz erlassen worden, das am 1. d. M. in Kraft getreten ist. Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende Bestimmungen:

L Allgemeines.

Ausländer dürfen das Staatsgebiet nur betreten; IN in den fũr den überfeeischen Verkehr bestimmten Häfen, 2) in den dem inter nationalen Verkehr dienenden oder in den von der Regierung be— sonderg beieichneten Grenzorten (Art. D. .

Ausländer, die das Land betreten wollen, haben sich einer Unter- suchung ju unterwerfen, damit festgeftellt wird, ob ihre Zulaffung nach dem Gesetz statthaft ist (Art. Y.

Dag Staatsgeblet dürfen nicht betreten: .

IH Personen, die mit Bubonenpest, Cholera, gelbem Fieber, Genickstarre, Unterleibetyphus, erantematischem Typhus, Wundrose, Mafsern, Scharlachfleber, Blattern, Divbtherie oder mit irgend einer anderen ansteckenden akuten Krankheit bebaftet sind;

2j Personen, die an Tuberkulose, Aussatz, Beri⸗Beri, Trachoma, agyptlscher Krätze oder einer anderen ansteckenden chronischen Krankheit leiden;

3) Epileptische und Geistes kranke; .

4 Gresse, Rhachitische, Verwachsene. Hinkende, Einarmige, Bucklige, Paralytische, Blinde usw; ferner Personen, die infolge von physiscken oder geistigen Gebrechen jur Arbeit untauglich sind und porautsichtlich der Allgemeinheit zur Last fallen werden; .

5s) Kinder unter 16 Jahren, die weder unter der Obhut eines anderen PaffaglerJ stehen, noch sich auf dem Wege zu einer im Lande wohnenden Person befinden, die sich ihrer anjunehmen bat;

6 Perfonen, die sich durch die Flucht den Gerichten entjogen haben oder wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind, das nach den mexikanischen Gesetzen mit Freiheitestrafe von mehr als zwei Jahren bedroht ist, es fei denn, daß es sich um politische oder rein milttärische Verbrechen handelt; .

7) Personen, die anarchiftischen Gesellschaften angehören, oder Anhänger oder Förderer revolutionärer Lehren sind;

s) Bettler und Personen, die in irgend einer Weise von der offentlichen Wohltätigkeit leben; .

9) Prostituierte und Individuen, die Prostituierte zu gewinn⸗ süchtigen Zwecken in das Land einführen wollen (Art. 3).

Ben Unter Ziffer —— 4 des Artikel 3 bejeichneten Personen kann mit besonderer Erlaubnis der Regierung der Aufenthalt im Lande gestattet werden, wenn sie ausreichende Sicherheit dafür bestellen, daß fie sich auf eigene Kosten heilen lassen und der öffentlichen Armen⸗ pflege nicht zur Last fallen werden (Art. 4. ;

Wenn ein Augländer, der in Mexiko ansässig ist und seine Naturalisierung als Mexikaner in der vorgeschriebenen Form beantragt hat, seine Ehefrau, Eltern oder unmündigen Kinder nachkommen läßt, so kann diesen Personen der Eintritt in das Land von der Regierung unter gewissen Bedingungen geftattet werden, auch wenn sie an einer * in Ziffer 2 und 3 dez Artikels 4 aufgeführten Krankheiten leiden (Art. 6).

Augländer, die diesem Gesetz entgegen das Land betreten und sich noch nicht drei Jahre lang darin aufgehalten haben, können zwang. wesse nach dem Tande, von dem sie bergekommen sind, zurückgeschickt werden. Die Zurücksendung soll auf Kosten der Schiffahrts. oder Elsenbabngesellschaft erfolgen, welche die Einwanderer ins Land ge⸗ bracht hat (Ait. 7).

Die Schiffahrtz. und Ginwanderungegesellschaften baften mit ihrem Vermögen für die von ihren Angestellten und Agenten be gangenen Verletzungen des Gesetzes (Art. 9.

11. Eintritt von passagteren in den Hafenplätzen.

Bel der Ankunft elnes Schiffes, das Passagtere an Bord bat, gelten die nachstehenden Bestimmungen:

1) Der Führer des Schiffeg hat dem Einwanderungtinspektor in doppelter Ausfertigung Listen von allen Passagieren augzubändigen. Die Listen müssen enthalten: Die Ordnungsnummer, die 6 des Dor. und Zunamen, Geschlechts, Alters, Beruf oder der Beschäfti.

ung, des Bildungsgradg, des letzten Wohnertes im Auslande, des ugreise hafens und des . in Mexiko.

2) Ble Listen müssen genaue Angaben darüber enthalten, welche Passagiere krank sind und an welchen Krankheiten sie leiden.

. Jeder Passagier muß jum Zwege der Feststellung seiner Ideniltäf im Besstz ciner Karke fein, die ihm der Führer des Schiffes zu geben hat, und auf der der vollständige Name deg Passaglers und die Nummer fieben, die er in der betreffenden Liste führt.

4) Der Schiffsführer muß in den Listen auch sonst über die Verhältnisse der Paffaglere jede Auskunft geben, die für die Ent

scheldung über die fa ung von Wichtigkeit ist. 6) Jeder Paffagter wird einer ärjtlichen Untersuchung unter

worfen, um festzustellen, ob er krank ist oder ob ein Umstand bei ihm vorliegt, der seine Zurückweisung erforderlich macht. Schiffsführer und Schiffgsärzte, die den vorstehenden Be⸗ stimmungen zuwiderhandeln, werden bestraft (Art. 19). Bie Ausschiffung der Paffaglere darf nur an dem Orte und zu ö. 1 erfolgen, die der Ginwanderungtinspektor hierfür fest⸗ gesetzt hat. Jede Ausschiffung, die sich anderweltig vollzieht, ist gesetzwidrig. Die gelandeten Paffaglere werden in diesem Falle unverzüglich wieder an Bord gebracht; der Schiffsführer wird bestraft (Art. 19). Wenn die Räumlichkeiten der Sanitätsstation es gestatten, er⸗ folgt die Untersuchung der Passaglere in der Sanitätsstatlon, andern⸗ falls an Bord des Schiffes. Passaglere, die nicht zugelassen werden, sind sofort wieder einzu⸗ schiffen (Art. 14). . die bei ihrer Ankunft an einer der in Artikel 3 Ziff. 1 aufgeführten ansteckenden Krankheiten leiden, werden bis zu ihrer Ge⸗ nefung in dem Hafenlazarett isoliert. Die entstehenden Kosten trägt der Kranke und, wenn er mittellos sein sollte, die Gesellschaft, die ihn befördert hat (Art. 16). t Ausländer, die bel ihrer Ankunft an einer der in Artikel 3 Ziff. 2 aufgeführten ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen nicht an Land geben, wenn sie nicht die in Artikel 4 vorgesehene besondere Regierungs⸗ erlaubnis hierzu erhalten haben (Art. 16). Personen, denen es entgegen dem Verbote des Artikel 3 Ziff. 2 bis 9 gelingen sollte, an Land ju gehen, sind sofort wieder an Bord ju bringen oder mit dem nächsten Schiffe der betreffenden Gesellschaft oder nötigenfalls mit einer sonst sich bietenden Gelegenheit in die Heimat zurückzubefördern. Paffagiere, die wieder einzuschiffen sind, sollen unter Bewachung in der Sanitätsstation oder an einem anderen, von dem Einwanderungs- inspektor bestimmten Orte auf Rechnung der Gesellschaft, die sie nach Mexiko gebracht hat, verbleiben (Art. 18).

III. Von den sog. „Arbeite reinwanderern“ und den Einwanderungsgesellschaften.

Im Sinne dieses Gesetzes sind als Arbeitereinwanderer Ausländer anzufehen, die nach Mexiko kommen, um vorübergehend oder dauernd dort körperliche Arbeit zu leisten (Art. 20).

Arbeitereinwanderern, die in einer größeren Anjahl als jebn mit demselben Schiff ankommen, ist der Eintritt nur in den hierfär besonders bestimmten Häfen erlaubt (Art. 21). .

Die Schiffahrtsgesellschaften, deren Schiffe ausschlieslich jur Beförderung don Arbeitereinwanderern bestimmt sind, der die gewöhnlich mehr als zehn solcher Einwanderer auf jeder Fabrt be— fördern, sind verpflichtet: .

I) ihre Schiffe mit den nötigen Desinfektionseinrichtungen iu versehen;

3) dafür ju sorgen, daß sich stets ein Schiffsarjt an Bord befindet;

g 3) in den Häfen, nach denen sie Auswanderer befördern, und in denen die Regierung keine Sanitätsanstalten mit genügend großen Räumllchkelten besitzt, Stationen zur Isolierung und Beobachtung der Ginwanderer und zur Behandlung der Kranken zu unterhalten;

4) die Einwanderer, die sie befördert haben, auf ihre Kosten so⸗ lange zu unterhalten, als sie in den Lajaretten und Beobachtungt⸗ statlonen bleiben;

5) die von ihnen beförderten Einwanderer, die auf Grund des Gesetzes nicht zugelassen oder wegen ungesetzmäßigen Eintritts wieder ausgewiefen worden sind, mit ihren Schfffen und auf ihre Koften wieder zurũckjuschaffen. K -

6) in der Stadt Mexiko und in jedem Hafen, nach welchem fie Einwanderer befördern, einen gebörig bevollmächtigten Vertreter m bestellen; . .

7) genügende Sicherheit dafür ju leiften, dad fie den tungen, die dieses Gesetz ibnen auferlegt, nad temen t Wr

Wenn ein Schiff eie größere Anjad!l Em er als die Sanitãtt tation der Regieranz 22 x Sesellsbatt arnterbal ter: S*etis- aufrebaen Karen,

5. e Terlonen gufge Gin erte

Platz finden; die fais dem Beobachtunge⸗ ziehen. . . 6.

Wenn ein Schiff einer Schfffegesellikaft keneen err, die keine Sanitätsstation befitzt oder nicht in der Sage ift, die eræer anderen Gesellschaft gebörige Station ju benuszen, nnd dern *eraer keine Regierungsftation vorhanden sein sollte oder diese nicht verfas dar ist, so haben die Ginwanderer an Bord zu verbleiben und fich dort der Ünkerfuchung und gegebenenfalls dem Beobachtungt⸗ und Heiluags- verfahren zu unterziehen (Art. 24).

Für Schiffe, die Einwanderer in größerer Anzakl bringen, welche unter Vertrag für den Vienst bei Minen,, Industrie⸗ oder Ackerbau. gesellschaften angeworben sind, kann die Ausschiffung in Häfen gestattet werden, in denen der Eintritt von Einwanderern in der Regel nicht stattfinden soll (Art. 25). . ;

Wenn sich unter den Einwanderern keine an einer ansteckenden Krankheit leidenden Personen befinden oder während der letzten zehn Tage der Ueberfahrt befunden haben, ferner, wenn das Schiff einen seuchenderdaächtigen oder versenchten Hafen nicht berührt bat, so können die Einwanderer ungehindert das Land betreten und sich in das Innere begeben, sobald die Untersuchung beendet ist (Art. 28).

Die Arbeltereinwanderer können einer Beobachtung bit zu einer

Dauer von jehn Tagen unterworfen werden, wenn sich unter ihnen Teute befinden oder während der Ueberfabrt befunden haben, die krank find oder im Verdacht stehen, an einer ansteckenden Krankheit zu leiden Art. 29). 3 während der Beobachtung Einwanderer ermittelt werden, denen aug einem der in Artikel 3 aufgeführten Gründe die Zulaffung ju verweigern ift, fo finden auf diese die Bestimmungen des Artikel 18 Anwendung (Art. 30). . . K

Einwanderer, die nicht geimpft sind, sind in der Sanitätsstation ju impfen (Art. 31). .

Pie Sanitätsstationen der Cinwanderungsgesellschaften r darin beschäftigte Personal untersteben den Anordnungen und der Auf. ficht des Sanitätedelegierten des Hafen (Art. 32.

Die Rosten für den Unterbalt der Sanitlätsftationen der Emm. wanderungagesellschaften, für die Reparaturen, für Möbel, Gerät. schaften und Vorräte, für die Ernäbrung der Einwanderer, für Arsnei⸗ mittel, Gebälter der Aerzte und dez notwendigen Personalk sind von der betreffenden Gesellschaft zu tragen (Art. 35).

17. Eintritt von Reisenden auf dem Landwege

1 Die in Artikel 2 vorgeschrie bene Unter fuchung ist in den Gisen babnzuügen dorzunebmen.

2 Der Cinwanderungkinspektor hat mittelß Formulars von jedem Reisenden die erforderlichen Personalangaben aufzunehmen (dergl. Artikel 12 55 9. .

3) Um die Gisenbahnzüge nicht ju lange aufzuhalten, ollen Agenten entgegengesandt werden, welche die Reisenden in den Zũgen ju untersuchen und sich don ibnen die erforderlichen Angaben machen zu lassen haben. ; .

) Ressende, die nicht mit der Eisenbabn ankommen, können an den Ankunfteorten so lange jurückgehalten werden, alt nötig ist, um 3 zu untersfuchen und die in Artikel 12 Ziffer 1 vorgeschriebenen

eststellungen zu machen. .

83) An einer ansteckenden Krar kbelt leidende Ausländer werden

6, oder nur gegen Sicher beitsleiftung (vergl. Artikel ugelassen. 7 6) Ausländer, bel denen der Verdacht daß sie an einer ansteckenden Krankheit leiden, können auf idren Antrag an dem Emm triligort isoliert und beobachtet werden, dorausgesetzt, daß sie die Be. jablung ibres Unterbaltt rstellen.

7) Ressende. die salsch' Erklärungen abgeben. ollen au administrativem KBeg⸗ mit Geldstrafen von 8 bie 28 Deo oder mint

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Arrest von 3 big 18 Tagen beftraft werden (Art. 84)