1909 / 59 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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schränken zu wiederholen, daß der Begriff nach Ansicht der Regierung nicht in kleialicher Weise einschränkend interpretiert werden soll.

Damit, meine Herren, komme ich jum 5 6b. Der § 6b enthält in seinem jweiten Satze eine Bestimmung über den Rot⸗Weiß⸗ Verschnitt, vor der ernstlich zu warnen die verbündeten Re⸗ gierungen bereits Gelegenheit genommen haben. Ich beziehe mich hier auf die Ausführungen der Bundegratsvertreter in Ihrer Kommission und bitte Sie dringend, die weitgreifenden Bedenken und Schwierigkeiten, die auf diesem Gebiete liegen, und auf die der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts noch eingehen wird, einer ernsten Würdigung zu unterziehen. Der § 6b enthält des weiteren in seinem ersten Satz eine Vor— schrift, welche als unannehmbar schon jetzt bezeichnet werden muß. Der § 6a stellt die Regel auf, daß die Benutzung des Ver⸗ schnitiweins sich nach der überwiegenden Art seiner Bestandteile be⸗ stimmt, oder wie es der Antrag Roeren-⸗Erjberger will, den ich für eine Verbesserung halte, daß er sich bestimmt nach der überwiegenden Art und Menge der Bestandtelle. Die Voraussetzung, daß die Ver— stichweine aus benachbarten oder nahe gelegenen Gemarken oder Lagen stammen müßten, besteht nicht. 5 6b stößt nun diese in F 6a all—⸗ gemein gefaßte Regel um für alle Fälle, wo dem Verschnitt ein Be⸗ standteil auswärtigen Weins beigemengt wird, und mag dieser Be— standteil auch noch so gering sein. Damit wird der ausländische Wein in eine Sonderstellung gebracht, es wird ihm ein „privilegium odiosum“ zuerkannt, und jwar nicht etwa um deswillen, weil er besondere, von den Eigenschaften der deutschen Weine abweichende und die Art des Verschnitts charakterisierende Eigenschaften besitzt, sondern lediglich um deswillen, weil es ausländischer Wein ist. Diese Differen⸗ zierung verträgt sich nicht mit den Grundprinzipien unserer Handels verträge, nicht mit denjenigen Grundsätzen, die wir im Interesse unseres eigenen Warenaustausches von unseren internationalen Mitkontrahenten dauernd beobachtet ju sehen verlangen und verlangen müssen. Wenn Sie diese Differenzierung zum Gesetz machten, so würden Sie damit eine Quelle unausgesetzter Streitigkeiten schaffen und unsere ganze Handelspolitik in eine Richtung drängen, die für die deutschen Inter- essen, sowohl was die Produktion wie den Handel anlangt, nur Unheil bringen könnte. (Sehr richtig! links.)

Ich komme zum Schluß zu dem § 19. Die Vorschrift des Ent⸗ wurfs, welche Sachverständige im Hauptberuf, abgesehen von den eigentlichen Weinbaugegenden, nur für am Weinhandel in erheblichem Umfange beteiligte Orte oder Bezüke anstellen wollte, ist, wie be⸗ kannt, von ihrer Kommission dahin erweitert worden, daß Sach⸗ verständige im Hauptberufe ffür das ganze Reich angestellt werden sollen. Die Gründe, weshalb die verbündeten Regierungen eine der, artige Regelung im Gesetz nicht vorgeschlagen haben, sind in den Motiven und nunmehr auch in Ihrem Kommissionsbericht er— läutert worden. Ich bin noch heute der Ansicht, daß die Vorlage der verbündeten Regierungen genügt haben würde, um eine wirksame Ausführung des Gesetzes ju sichern, und ich bedauere es, daß es nicht möglich war, die Kommission davon zu überzeugen. Ich will aber anerkennen, daß die Ver— ständigung, die in der Kommission über die Ausführung dleser Vor⸗ schrift ernielt worden ist, die schwersten Bedenken ausgeräumt hat, und ich möchte der Ansicht Ausdruck geben, daß die Bestim mung, wie sie nunmehr von Ihrer Kommission beschlossen worden ist, auch die Zustimmung der verbündeten Regierungen finden wird. (Bravo!) Wenn aber von den verbündeten Regierungen diese Bestimmung akzeptiert wird, dann bedarf es, meine Herren, keiner Frist, innerhalb der die Sachverständigen bestellt sein sollen, sondern dann ist es selbstverständlich, daß die verbündeten Reglerungen sich mit der Bestellung der Sach⸗ verständigen so beeilen werden, daß die Ausführung des Gesetzes nach jeder Richtung bin gesichert ist. Ich werde mich aber meinerseits, wenn der Entwurf in der vorliegenden Form zum Gesetz werden sollte, an die verbündeten Regierungen mit dem Ersuchen wenden, ihre Maß⸗ nahmen so schleunig ju treffen, daß das Gesetz in volle Wirksamkeit tritt mit dem Termin, zu dem es in Kraft treten soll.

Meine Herren, auf die welteren Fragen, die ja ziemlich zahlreich auch von dem letzten Herrn Vorredner an mich gerichtet worden sind, wird einer meiner Kommissare im weiteren Verlauf der Debatte Anwort erteilen.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts von Schoen:

Meine Herren! Der Herr Staatssekretär des Innern hat schon auf die Bedenken hingewiesen, welche von seiten der verbündeten Re⸗ gierungen anläßlich der Kommissionsberatung geltend gemacht wurden, und welche Ihnen bekannt sind Bedenken, welche sich gegen Be⸗ stimmungen richten, die den Deklarationgzwang für den Rotweißwein⸗ verschnitt einführen wollen. Ich kann hinzufügen, daß diese Bedenken auch heute nicht nur unvermindert, sondern in erhöhtem Maße fort⸗ bestehen. Sie sind begründet in der Besorgnis, daß unsere handels—⸗ politischen Beziehungen mit gewissen Ländern des Auslandes erhebliche Einbuße erleiden könnten, wenn derartige Bestimmungen gesttzliche

inneren Gesetzgebung, Maßregeln getroffen werden, welche während der Vertragsdauer geeignet sind, die Wirkung unserer Zugeständnisse abzuschwächen, sie in gewissem Maße sogar illusorisch zu machen.

Als ein ferneres Land kommt bei der Einfuhr der Verschnitt—⸗ weine und bei den Maßregeln, welche nach den Vorschlägen Ihrer Kommission in Aussicht stehen, Frankreich in Betracht. Mit Frank—⸗ reich stehen wir, wie Ihnen bekannt, nicht in dem Verhältnis eines Tarifvertrages, sondern auf dem Fuße der Meistbegünstigung. Frank— reich ist also an dem, was wir Italien gewähren, mit interessiert und zieht daraus Nutzen und je nach den Umständen auch Nachteil. In Frankreich hat die von der Kommission beabsichtigte Einführung des Deklaratlonsjwangs bereits Beunruhigung hervorgerufen. (Hört, hört!) Es ist zweifellos, daß das, was hier nach den Vorschlägen der Kommission in bezug auf Verschnittweine beabsichtigt ist, in Frankreich einen sehr ungünstigen Eindruck gemacht hat und schon zu ziemlich erregten Erörterungen Anlaß gegeben hat. Es ist sehr unerwünscht, daß das gerade in dem jetzigen Zeitpunkt ein⸗ tritt, wo es wesentlich darauf ankommt, darauf hinzuwirken, daß die Zollerhöhungen, welche auf französischer Seite geplant werden, eine für uns nicht zu ungünstige Gestalt gewinnen. (Sehr richtig! links.)

Das dritte Land, welches in Betracht kommt, ist Spanien. Auch Spanien fühlt sich in ähnlicher Weise wie Frankreich beunruhigt durch die Maßregeln, die hier in Aussicht stehtn. Spanien steht um so mehr unter einem unangenehmen Eindruck, als es schon in anderer Weise sich von uns benachteiligt glaubt, nämlich durch unseren Handelsvertrag mit Portugal, der Ihnen in Bälde vorgelegt werden wird, und der für gewisse portugiesische Weine eine Art Markenschutz einführt. Es liegt zweifellos nicht in unserem Handelsinteresse, daß dieser unangenehme Eindruck in Spanien nun noch durch andere Maß⸗ regeln vertieft wird.

Nach alledem, meine Herren, kann ich sagen, daß die verbündeten Regierungen die Annahme von Bestimmungen, wie sie im 5 6b zum Ausdruck gekommen sind, nicht empfehlen können, vielmehr bitten, die Fassung der Regierungsyorlage wiederherzustellen; sie glauben, daß das um so leichter der Fall sein könnte, als durch andere Be⸗ stimmungen im Gesetze den nationalen Schutzbedürfnlssen in aus— reichendem und weitgehendem Maße Rechnung getragen ist.

Abg. Dr. Blankenhorn (n.): Die Kommission, in der ich die Ehre hatte, den Vorsitz zu führen, hat nach langen Debatten, indem auf allen Seiten ein Schritt nachgegeben wurde, ein Kompromiß zu stande gebracht, das einstimmig angenommen worden ist. Das setzte eigentlich voraus, daß in der nachfolgenden Plenumberatung an diesen Beschlüssen nicht viel geändert und über sie nicht mehr viel geredet werden würde. In freier Besprechung hatte sich auch die ganze Kom— mission geeinigt, im Plenum möglichst wenig zu diskutieren und mög—⸗ lichst keine Anträge zu stellen. Damit ist es nicht viel geworden; wir haben schon eingehende Diskussionen gehabt, und zablreich sind die vor⸗ liegenden Abänderungsanträge. Ich möchte Sie trotzdem bitten, die Kommissionsanträge möglichst unverändert anzunehmen. Wir haben zur Verschnittfrage soeben die beiden Staatssekretäre gehört, die uns ein mehr oder minder verklausuliertes Unannehmbar‘ zu S 6b erklärt haben. So sehr ich unseren Kommissionsvorschlag als einen Fortschritt ansehe, den ich mit Freuden begrüßt habe, so halte ich anderselts daz ganze Gesetz für so wichtig, daß ich es daran meiner⸗ seits nicht scheitern lassen werde. Was den ausländischen Verschnitt⸗ wein betrifft, so ist die Einfuhr aus Italien wesentlich zurück⸗ gegangen; man kann dahingestellt sein laffen, ob Italien ein Einspruchs⸗ recht hat, und wir sollten an der in bezug hierauf vorgeschlagenen Kommissionsfassung sesthalten. Der zu 3 eingebrachte Antrag Paasche will die Zweckbestimmung wieder beseitigen, die in der Kommission mit sehr großer Mehrheit angenommen worden ist. Man hat sie als Kautschukbestimmung bezeichnet; mit Unrecht. Der Ausdruck „Beschaffenheit? steht schon im geltenden Gesetz und hat zu Weiterungen keine Veranlassung gegeben; auch was unter „guten Jahrgängen! zu verstehen ist, wird im Kommissionsbericht erschöpfend beantwortet. Ich bitte, an dem Kommissionsvorschlag festjzuhalten. Der weitere Vorschlag Paasche will den zulässigen Zuckerzusatz, den die Vorlage auf 1635 oso, die, Kommission schon auf 25 . normiert, bis auf 335 erhöhen; das ist keine Verbesserung mehr, sondern nur noch eine Vermehrung. In den letzten Jahren 1 es häufig vorgekommen, daß die italienischen Tafeltrauben, die nur 4 6 Zoll tragen, bei uns zur Weinbereitung verwendet werden; da sollte verlangt werden, daß unter dieser Voraussetzung diese Trauben auch den höheren Zoll von 10 tragen. Zahlen beweisen; seit 1901 hat sich die Einfuhrmenge verdreifacht, es wurden 1907 nicht weniger als 395 790 D. Ztr. solcher Tafeltrauben eingeführt. Gegen den Antrag Roeren, Erzberger hätte ich nichts einzuwenden. Die Anträge Hormann sind in der Kommission mit großer Mehrheit abgelehnt worden, big auf den in der Vorlage enthaltenen Termin für die Zuckerung, der in erster Lesung mit 14 gegen 10, in der jweiten mit 13 gegen 8 Stimmen fiel. Das Gesetz ist ein Fortschritt, aber es bedarf noch dringend der Ergänzung durch ein Reichsgesetz über die Nahrungsmittel kontrolle, das der Reichstag seit langen Jahren gefordert hat.

Abg. Stauffer (wirtsch Vag.): Der Staatssekretär von Bethmann Hollweg hat den Antrag Hormann wegen des Termins für den Schluß der Zuckerung auch mit dem Hinweis auf die Winzer empfohlen, die dabei vielleicht besser fahren könnten. Aber die Weinpreise sind es doch nicht gewesen, die uns zu einem neuen Weingesetz veranlaßt haben, sondern die Verfälschungen. Was die Tresterweine betrifft, so sind für diese schon Lücken genug in dem neuen Gesetz gelassen; aber in der Ver—⸗

Kraft erhielten. Unter den Ländern, welche an der Einfuhr von Ver⸗ schnittweinen in erheblichem Maße interessiert sind, und auf welche wir in mehr oder weniger hohem Grade Rücksicht zu nehmen haben, steht Italien an erster Stelle, weniger wegen der Quantität seiner Interessen, als wegen deren Qualität. Mit Italien sind wir, wie Ihnen bekannt, durch einen Tarifvertrag ver— bunden. In diesem Vertrage haben wir bei den letzten Handelsvertragtverhandlungen den Zoll auf Verschnittweine auf 15 60 pro 100 kg vereinbart. Für diese Erleichterung, welche wir der itallenischen Einfuhr gewährt haben, haben wir aber von italienischer Seite auf anderen Gebieten Konzessionen erhalten. Diesen Verhält— nissen würde rs nicht entsprechen, wenn wir jetzt Maßregeln träfen, welche geeignet sind, die Ginfuhr der Verschnittweine wesentlich ju be⸗ einträchtigen. Es kann kaum ein Zweifel obwalten, daß dies der Fall sein würde, wenn derartige Bestimmungen, die einen Deklarationg.! jwang einführen, in Kraft träten. Denn durch diesen Deklarationg-⸗ jwang würben eben in den Augen des Publikums die Weine, wenn sie als gemischt bejeichnet werden, alg minderwertig gelten. Der Ver⸗ brauch würde selbstoerständlich abnehmen und die Ginfuhr darunter im wesentlichen Grade leiden. Eg mag nun dahingestellt Fleiben, ob Italien auf Grund des Wortlautes des Handelt vertragez ein de, mr, gegen unser Vorgehen, wie es gevlant ift, n Anspruch nehmen kann; aber etwas ist aicht jwesfel— haft: daß Italien aut dem ganzen Gange der Verhandlungen r, , und tatfsächlich auch annimmt, daß von nderer Weise, also 3. B. auf dem Wege der

kann; wer nichts davon versteht, soll die Hand davon lassen. verträgen einen Grund nicht erkennen,

die Bestimmung, daß nur Gemarkungen und Lagen genommen werden

gzeesetz ebensowenig.

, auch für seine Parteifreunde diesem Antrag zugestimmi a1.

besserung! der Hefe können wir wirklich nicht locker lassen. Wie unendliche Mühe hat es gekostet, die Regierung so weit zu kriegen, daß sie für die allgemeine Reichskontrolle ju haben war; wie viel Mähe wird es kosten, sie auch gegen die Weinfabrikation aus Hefe stark zu machen! Aber dadurch dürfen wir uns nicht beirren lassen. Wer Wein verzuckern will, muß sich vor allem mit den Prinzipien vertraut gemacht haben, auf Grund deren man zuckern Den Antrag Paasche kann ich hiernach nicht empfehlen. F 6b ist in seinem Kern eine Etikeitenfrage; ich kann auch in den Handele⸗ rr weshalb man aus Rücksicht auf Italien und Spanien seine beiden Bestimmungen sallen lassen müßte. Für die sämtlichen Etikettenparagraphen ist durchlaufend

dürfen, die einander nahe gelegen sind, sonst darf die Bezeichnung nach einer Lage nur stattfinden, wenn es sich um ungezuckerten Wein handelt. Das Ausland unterscheldet aber zum großen Teil überhaupt nicht zwischen gezuckertem und ungezuckertem Wein, das italienische Wein : Diese Tatsache könnte das Auswärtige Amt ein⸗ fach der italienischen Regierung entgegenhalten. Das spanische Wein⸗ ge kennt den Begriff ‚Naturwein überhaupt nicht. Genau so in Rumänien, wo der Zusatz von keistallisiertem Zucker ebenfalls erlaubt sst. Wir können also nur empfehlen, alles daranzusetzen, um den 5 5h. aufrecht zu erhalten; auf das Ausland und auf andere Leute haben wir nicht größere Rücksicht zu nehmen altz auf den deutschen Weinhauer und den deutschen Weinhandel.

Abg. D. Naumann (fr. Vgg.): Der Antrag Paasche will Zuckerzufatz gestatten; man kann darin noch viel weiter gehen, und ö mehr man das tut, um so mehr entfernt man sich vom Wein. Ich habe mich gewundert, daß der Abg. Hormann nicht nur für sich,

Ich und viele meiner Freunde stehen auf dem enigegen—

zeugungsorte entfernt, um so schwieriger ist die Kontrolle über die Reinheit des Weines und desto mehr wächst die Gefahr der Zuckerung. Ich möchte deshalb empfehlen, an dem Zuckerungsendtermin des 31. Dezember festzuhalten. Dieser Termin genügt auch für den kleinen Winzer, seine Weine vorteilhaft an den Mann zu bringen. Die Kellerkontrolle würde vergeblich sein, wenn sie nicht im ganzen Reich ausgeübt wird. Zugeben kann ich nicht, daß durch die Be⸗ stimmung über den Rotweißverschnitt das Ausland zurückgestellt wird. Ich finde, der Staatssekretär hat den vom Auslande kommenden Menschen nicht dieselbe gute Behandlung zu teil werden lassen wie den ausländischen Weinen. Mit dem Abg. Blankenhorn bin ich allerdings der Meinung, daß man an diesem Punkte nicht das ganze Gesetz scheitern lassen sollte; aber zunächst würde ich vorschlagen, an dem Kommissionsbeschluß festzuhalten. Traubenblut ist dicker und besser als Wasser, daher müssen wir dafür sorgen, daß der Wein möglichst wenig durchwässert werde.

Abg. Grafe (8d. Rfp): Es ist unverständlich, daß die Regierung keine Rücksicht auf den deutschen Rotweinbau nehmen will. Der deutsche Rotweinbau würde dem Ruin entgegengehen, wenn nicht der Deklarationg⸗ zwang für den ausländischen Wein Gesetz würde. Dagegen sind die Gründe, die für die Hinausschiebung des Zuckerunggendtermins auf den 31. Januar angeführt worden sind, nicht von der Hand zu weisen. Die beste Wirkung von dem Gesetz erhoffen wir von einer durchgreifenden Kontrolle durch Sachverständige über dag ganze Reich und durch eine ausreichende Buchkentrolle des Weines vom Winzer bis zum Händler. Ausländische weiße Weine werden in großen Mengen bei uns eingeführt und mit deutschen weißen Weinen verschnitten. Dieser Verschnitt darf doch nicht als deutscher Wein verkauft werden, und ich kann nicht begreifen, wie die Regierung sich gegen eine entsprechende Bestimmung mit Räcksicht auf das Ausland sträuben kann. Was wir durch die räumliche Be— schränkung des Zuckerzusatzes erreicht haben, würde durch den Fortfall des § 6b wieder beseitigt werden.

Geheimer Regierungsrat Freiherr von Stein wendet sich gegen die Bedenken, die der Abg. Stauffer u. A. gegen die Beseitigung des F 6b geltend gemacht haben. Die ausländischen Weine würden differenziert werden, wenn 5 6b angenommen würde.

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Der Präsident schlägt vor, gemäß einem Wunsche der Budget kommission morgen die Sitzung ausfallen zu lassen und die ijweite Lesung des Weingesetzes am Donnerstag zu Ende zu führen. Nach früherer Vereinbarung sollen am Sonnabend und Montag die Sitzungen ausfallen; ob auch am Freitag, wird vom Verlauf der Beratung am Donnerkttag abhängen.

Abg. Dr. Dahlem (GZentr.) wünscht, schon morgen mit der zweiten Lesunz des Weingesetzes fortzufahren. Ihm tritt dr Abg. Lede⸗ bour (Soz) bei, der außerdem die Ansicht äußert, daß in der Budgetkommission überflüssig viel geredet werde. .

Die Abgg. Erzberger (entr.), Bassermann (ul.) und Frei⸗ herr von Hertling (Zentr.) sprechen sich für den vom Präsidenten gemachten Vorschlag aus, den dann die große Mehrheit zum Beschluß erhebt.

Schluß 6 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 2 Uhr. (Weingesetz, Gesetz wegen Vermeidung der Doppelbesteuerung, Rechnungssachen.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeorbneten. 49. Sitzung vom 9. März 1909, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen für die unmittelbaren Staatsbeamten, vom 12. Mai 1873 auf Grund des Berichts der verstärkten Budgetkommission.

Nach den endgültigen Beschlüssen der Kommission soll das geltende Gesetz im wesentlichen folgendermaßen abgeändert werden:

(8 2.) Die Stellung der Orte in den verschiedenen im Tarif bezeichneten Ortsklassen bestimmt sich nach dem dem Gesetzentwurf angefügten Ortsklassenverzeichnis. Die Zu⸗ weisung außerpreußischer Orte, in denen preußische Beamte ihren dienstlichen Wohnsitz haben, in eine Ortsklasse erfolgt durch die Minister. Die nächste Revision des Orts klassenverzeichnisses erfolgt mit Wirkung vom 1. April 1911 an. In der Zwischenzeit ist das Staatsministerium ermächtigt, bei hervortretendem Bedürfnis in besonderen Ausnahmefällen die Einreihung einzelner Orte oder Ortsteile in eine andere Ortsklasse anzuordnen.

In dem dem § 1 beigefügten Tarife für die Wohnungs⸗ geldzuschüsse für die einzelnen Ortsklassen A E und für die verschiedenen Rangklassen der Beamten werden die bisher ge zahlten Sätze des Wohnungsgeldzuschusses durchweg um 331 / Prozent erhöht. (Die von der Kommission ursprunglich beschlossene Kürzung der Sätze des Tarifs für die unver heirateten Beamten um 1,3 hat die Kommission bei der wieder holten Beratung fallen gelassen.)

In dem Ortsklassenverzeichnis hat die Kommission sämtliche Städte und Ortschaften, die nach der Regierungs vorlage deklassiert werden sollten, reklassiert, sodaß alle in ihrer bisherigen Ortsklasse verbleiben. ; Hierzu liegen rund 100 Anträge vor, welche die Herauf— setzung einzelner Orte in eine höhere Ortsklasse wünschen. Ein Antrag des Abg. Dr. von Savigny (Hentr.) will die Unterscheidung zwischen den verheirateten und den unver heirateten Beamten wiedereinführen und schlägt vor, daß für die verheirateten Beamten nach der Geburt des dritten Kindes n . Wohnungsgeldzuschuß um 10 Prozent erhöht wird.

Nachdem der Referent der verstärkten Budgetkommission Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel einen mündlichen Bericht über die Kommissionsverhandlungen erstattet hat, der bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. auszugsweise wiedergegeben worden ist, erhält das Wort

Abg. Freiherr von Maltzahn (kons.): Unter Zurückstellung aller Parteigegensätze ist von der Kommission etwas geschaffen worden, mit dem wir als Definitivum jwar nicht zufrieden sein können, das aber entschleden besser ist, als ircend ein Majoritätabeschluß hätte sein können. Das Referat des Berichterstatters hat erkennen lassen, wie kompliziert und verworren die ganze Materie ist, wie überaus schwierig es war, ein Desinitivum auf Grund einer festen Unter lage zu schaffen. Diese feste Unterlage war in der Vorlage nicht vorhanden, und so haben wir uns einssweilen mit dem Er— reichten zufrieden ju geben. Der wunde Purkt des Gansen ist das Verfahren der Ermittlung der Höhe deg Wohnungsgelozuschusses, die einseitige Berücksichtigung des Maßstabes der Mieten obne jede Rückicht auf die sonstigen Teuerunqkverhaͤlinisse

(Schluß in der Zweiten Bellage.)

gesetzten Standpunkt. Je mehr sich der Wein von seinem Er—

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

(Schluß aus der Ersten Beilage)

Wohnungen können im Osten an sich billig sein, aber 1. B. die Kohlenpreise sind im Osten ganz andere als etwa in Berlin. Was nützt dem Beamten eine billige Wohnung, wenn er sie nicht heizen kann? Immerhin müssen wir uns, wie gesagt, mit dem in der Kommission Erreichten begnügen, und wir können das um so mehr, als es sich ja nur ug ein Provisorium bis 1911 handeln soll. Dieses gibt uns die Möglichkeit, wenn inzwischen das Reich eine andere Regelung einfübrt, letztere nachzuprüfen, wenn wir auch nicht daran gebunden sind. Wag die Ortsklasseneinteilung betrifft, so haben wir unserseits gemeint, daß die elte Tarifklasseneinteilung ebenfalls beizubehalten sei. bis an die Sielle des Provisoriums ein Befigitivum ireten kann. Die alte Einteilung ist immerhin nicht so schlecht, daß sie nicht noch ein paar Jahre vorbalten könnte. Die neue Ein— teilung nech der Vorlage hatte 121 Orte deklassieren wollen, durchweg Orte mit einem großen Beamtenheer. Auf diesem Gebiete ist der Besitzstand gewahrt worden. Eine Anjabl Orte ist dann auch von der Kommlssion heraufgesetzt worden, so Wiesbaden und 8 Vororte von Berlin. Gegen die Versetzung der letzteren in die Klasse A haben wir die größten Bedenken und baben auch in der Kommission, leider vergeblich, versucht, diesen Beschluß rückgängig zu machen. In der Kommission hatten meine Freunde einen Antrag gestellt, wonach für die verschledenen Rangklassen der Beamten in allen Ortsklassen gleichmäßige Zuschüsse gegeben werden sollen, sodaß jede Rangklasse überall im Lande denselben Wobnungsgeldzuschuß erhält wie in Berlin. Dadurch wurde eine Frage von großer Bedeutung angeregt, und ich bitte die Regierung, bei der Neuorganisation in zwei Jahren Ermittlungen anzustellen und sich darüber schlüssig zu machen, ob nicht überhaupt mit dem Prinzip des Wohnungsgeld— juschusses entsprechend den veränderten Verhältnissen gebrochen werden kann. Mindestens müßte die Spannung zwischen den einzelnen Wohnungsgeldzuschüssen nicht vergrößert, sondeim eher verringert werden. Der Differenzierung jzwischen den Junggesellen und den verheirateten Beamten hat meine Partei von vornherein nicht sympathisch gegenüber gestanden. Die Dffferenzierung würde in ihren notwendigen Konsequenzen gar nicht durchführbar sein, denn man müßte dann auch unterscheiden nach der Kinder zahl, weil das Wohnungsbedürfnis für kinderlose Ehepaare geringer ist, als für solche mit Kindern. Der Wohnunggsgeldzuschuß ist ein integrierender Bestandteil des Gehalts, wofür ich mich auf Laband und den Minister Herrfurth berufen kann, und die Junggesellen tun ebensogut ihre Pflicht im Amte wie die verheirateten Beamten und können schon deshalb nicht differenziert werden. Viele Jung— gesellen erfüllen auch die schöne moralische Pflicht, mittellose An— gehörige zu unterhalten. Ich babe mich gefreut, daß auch von den verheirateten Beamten die Differenzierung der Junggesellen abgelehnt ist. Ob eine solche Junggesellensteuer bei der Regelung 1911 ein zuführen ist, mag dahingestellt sein, aber sie darf dann nicht einseitig die Beamten treffen, sondern müßte überbaupt auf alle Jung⸗ gesellen von einem bestimmten Einkommen ab ausgedehnt werden. In der amerikanischen Legislatur ist jetzt eine solche Jung— gesellenfteuer vorgeschlagen worden. Bie Stellung meiner Freunde ist in dieser Sache allerdings nscht einheitlich, etz gibt auch in meiner Partei Freunde der Jungzgesellen⸗ steuer, aber sie wollen die Frage auch erst später geregelt haben. Der von der Kommission beschlossene Zuschlaz von 336 0/9 zu den bisherigen Wohnunggsgeldzuschüssen ist allerdings eine Verschlechterung gegen die Regierungsvorlage, aber wir mußten mit dem zur Ver— fügung gestellten Betrag von 23 Millionen auskommen, denn wir müssen sär diese Ausgaben dauernd die Deckung baben. Die Unter⸗ beamten erhalten immerhin noch 100 69 Verbesserung gegen den

Die

Berlin, Mittwoch, den 10. März

Abg. Brütt (freikons.): Meine Partei wird für die Kommlssions⸗ vorschläge stimmen, wenn auch schweren Herjens, damit die Beam:en endlich wissen, woran sie für jetzt und für die nächsten Jahre sind. Mit Genäagtuung begrüßen wir, daß die indirekte Junggesellensteuer verschwunden ist. Wir hätten allerdings gewünscht, daß bei der Er⸗ böhung des Wohnungsgeld)uschusses nicht differenzert worden wäre nach Ortsklassen, sondern lediglich nach Beamtenklassen, sodaß ein Amtsrichter auf dem Lande denseiben Wohnungsgeldzuschuß bekäme wie ein Amtsrichter in Berlin. Ganz unverständlich für den gesunden Menschenverstand erscheint mir die Dlfferen zierung der Berliner Vor⸗ orte Tempelhof, Treptow, Steglitz, Stralau, Plötzensee, Groß. Lichterfelde, Grunewald, Zehlendorf, wenn sie auch auf formell richtigem Wege jzustande gekommen ist. Daß die Beamten die 50 o/ Echöhung des Wohnungsgeldluschufses nicht bekommen, trifft die Be⸗ amten sehr schwer, welche bei der Besoldungä vorlage nicht bedacht sind. Es wäre zu erwägen gewesen, ob man nicht die von der Regierung schon in der Vorlage heraufgesetzten Orte in ihrer bisherigen Stellung hätte lassen sollen, um die dadurch gewonnenen Mittel zur Auf⸗ besserung gerade dieser Beamtenkategorlen zu verwenden. Wir hahen gegen die Grundlagen der bisherigen gesetzlichen Regelung schwere Be⸗ denken. Es ist seitens der Kommission und seiteng der Regierung anerkannt worden, daß der Wohnungamietpreis nicht maßgebend ist für die gesamte Lebenshaltung, ebenso daß dle einzelnen Momente, nach denen die Teuerung verhältnisse in den einzelnen Städten differenziert werden könnten, nicht zu fassen sind. Trotzdem ist man zum Wohnuyngsmiespreis zurückgekehrt, obgleich es sich als eine tech⸗ nische Unmöglichkeit erwies, eine materiell richtige Relation zwischen den einzelnen Städten hiernach berzustellen. Deshalb halten wir es für wänschenswert, die Regierung möchte erwägen, ob es nicht jweckmäßig ist, mit dem System des Wohnungggeld— zuschusses überhaupt zu brechen oder wenigstens die Span- nungen zwischen den einzelnen Ortstlassen ganz erheblich zu reduzieren. Hiermit könnten alle Orte außer denjenigen, deren Heruntersetzung ausgeschlossen ist, wie z. B. Berlin, jufrieden sein. Altona, das bisher in der Ortsklasse Berlin war, ist nach der Regierunge vorlage in die Ortsklafse B gekommen, trotz der Erklärung des Finanzministers, daß es nach den Ermittlungen des Reichsschatz amts eigentlich in die Klasse C bätte kommen müssen. Die jetzige Differenzierung wird im Interesse der Gerechtigkeit und des Staates nicht beibehalten werden können. Ez würde auch eine Konsequenz der Begründung des Wohnungsgeldzjuschußgesetzes vom Jahre 1873 sein, wenn die Regierung in Anbetracht der veränderten Verhältnisse an die Stelle des Wohnungsgeldzuschusses eine gleichmäßige Gehaltszulage treten lassen würde. Dies wäre eine Lösung, mit der alle Beamten sich sehr zufrieden erklären könnten. Dag jetzige Wohnungsgeldzuschußgesetz schafft solche Zulagen, die ungerecht sind und den Zielen der Gesetz⸗ gebung widersprechen. Mit dem konservativen Redner bitte ich die Regierung, eine Gesetzgebung in diesem Sinne ju erwägen.

Abg. G vßling kfr. Vollsp.): Es hat mit dem Kompromiß nicht mehr erreicht werden können. Die unteren Beamten werden durch das Kompromiß in keiner Weise benachteiligt. Ich hoffe, daß die

Spiele bleibt. ) T Ko beantragten Tarif sprechen ja manche Grͤnde; es wäre richtig, die

aber der in den einzelnen Orten nicht, wie der Antrag annabm. Drteklasseneinteilung hat gewiß noch Mängel nur ein Provisorium, und wir boffen, daß in zwei Jahren eine bessere Finanzlage berrschen wird, die eine Verbesserung des Tarifs zulassen wird. Auf das Reich haben

warten können; wir können noch gar nicht wissen,

wir

Stand vor 1906, und auch die übrigen Beamten erbalten eine Ver⸗ besserung. Wir boffen, daß dieseg Ergebnis, das ja nur ein Pro— piforijum ist, die Beamten zufriedenstellen wird. Wir werden 1911 ein Definstivum heistellen, das eine allseitig befriedigende Lösung der Frage bringen wird. .

Abg. SchmeddingMünster (Zentr.): Tausende von Beamten warten sehnsüchtig auf die Verabschledung dieses Gesetzes. Die jetzt vorgeschlagene Lösung wird allerdings nicht allseitige Zustimmung finden, weil eine große Anzahl der Beamten nach der feierlichen Ankündigung des Finanzministers im Oktober vorigen Jabretz auf eine Erhöhung ihrer Wohnungsgeldzuschüsse um 590 o/o gebofft hatte. Aus diesem Grunde wird ein kleinerer Teil meiner Freunde gegen diese Vorlage stimmen, die Mehrzahl aber dafür, weil die Vorlage immerhin eine relative Verbesserung darstellt, und zu— nächst weil es möglich geworden ist, die deklassierten Orte zu reklassieren. Ein wellerer Vorteil liegt darin, daß wir das Gesetz bereits zum 1. April in Kraft treten lassen können und nicht auf die Verständigung mit dem Reich angewiesen sind. Bei dieser Gelegenheit wöchte ich den Herrn Finanzminister um eine Erklärung bitten, ob die nunmehr endgültig für den 1. April 1911 in Aussicht genommene Neuregelung des ganzen Wohnungegeldzuschusses auch rechtzeitig für diesen Termin ju erwarten ist. Eine diilte Verbesserung gegen den bisherigen Zustand sehen wir darin, daß kein Unterschied mehr zwischen verbeirateten und unverheirateten Beamten gemacht wird. Allerdings hoffen wir dabei, daß der Antrag, der ein Privilegium für kinder⸗ reiche Familien darstellt, wenigstens später zur Geltung kommen wird. Ich habe die Ueber seugung gewonnen, daß die Beamten draußen im Vande diese Verbesserungen auch anerkennen werden und es verstehen, daß die große Zahl meiner Freunde dem Gesetze zustimmt.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Der Herr Vorredner hat von mir eine Erklärung gewünscht über die Auslegung, die seitens der Staatsregierung dem Art.! des Gesetz⸗ entwurfs gegeben wird, in welchem bestimmt wird, daß die nächste Revlsion deg Ortgklassenverzeichnisses mit Wirkung vom 1. April 1911 an erfolgt. Ich balte es für meine selbstverständliche Pflicht, die Vorlage so rechtzeitig einzubringen, daß die betreffende Vorlage, wenn irgend möglich, mit dem 1. Aprll 1911 in Kiaft treten kann. Aber die von der Kommission gewählte Fassung bat den Vorzug, daß, wenn wider Grwarten sich solche Schwierigkeiten ergeben sollten wie im vorliegenden Falle, dann der alte Tarif nicht ohne weiteres am 1. April 1911 wegfällt und wir gar nicht in der Lage sein würden, den Beamten einen Wohnungsgeldzjuschuß ju zahlen, sondern daß dann der alte Tarif fortläuft, bis eine Verständiqung erfolgt ist. Aber selbstoersländlich muß es als Pflicht der Staatgregierung an⸗ gesehen werden, die Vorarbelten so schleunig zu treffen, daß der Landtag in der Lage ist, wenn irgend möglich, die anderweitige Regelung bis zum 1. April 1911 ju vollziehen. Ich hoffe, daß damit den Wünschen des Herrn Vorredners Genüge geschehen ist.

). Die Mitglieder der Kommission glauben chf d e er rn. i ie, geschaffen haben, sie haben aber für die Zwischenzeit einen gangbaren Weg gezeigt, der besser ist al irgend etwag, wag bisher von anderer Selte voraeschlagen worden ist. Gin Defintitvum in diesem Augenblick zu schaffen, war

unmöglich. Ber Antrag Savigny ist immerhin ein Fingerzeig, wie Q der endgültigen Kegelung vorgegangen werden könnte.

daß

die Beratungen im Reiche haben werden, und ob überhaupt dort die

Regelung zustande kommt; denn der Reicheschatzsekretär hat erklärt,

die Besoldungsaufbesserung im Reiche nicht zu denken sei wenn nicht die Finanzreform zu stande komme. sätzlichen Anschauungen, die wir in der ersten Lesung vertreten haben, sind wir in keiner Weise zurückgekommen; wenn in zwei Jahren die Frage neu geregelt wird, ist es selbstverständlich, daß wir in Ueber— einstimmung mit dem Reiche vorgehen müssen; denn es ist unmöglich,

soldungsklassen abgestuft werden, ebenso wäre es richtig, nicht allein die Wohnungepreise, sondern die gesamten Grundlage für die Drtiklassenei ing zu machen. also jetzt der Kommissionsvorlage zu eine bessere Regelung. .

Abg. Pellaso hn (fr. Vgg.): Es ist mit Genugtuung zu be— grüßen, daß alle die vielen Schwierigkeiten in der Kommission über wunden worden sind und ein einheitlicher Beschluß kommen ist. Zu bedauern ist ja, daß nur eine Erhöhung von 33 * 0 /o möglich gewesen ist. Der Stieit drehte sich hauptsächlich um die

Orten in eine böhere Klasse ist erfolgt auf Kosten der Beamten in den anderen Oecten, die nicht erböht werden konnten. Das ist ju bedauern, aber das Kompromiß mußte eben angenommen werden, und dag wurde dadurch erleichtert, daß es sich nur um ein Provisorium handelt. Sobald das Reich eine definitive Regelung durchführt, wird Preußen allerdings mit einer neuen Regelung folgen und den Tarif entsprechend den Sätzen im Reiche erhöhen müssen, wenn auch nicht u verkennen ist, daß es für die Finanzverwaltung schwierig ist, immer neuen Aufwendungen zuzustimmen. Das Kompromiß der Kommission hat wenigstens den Vorteil, daß die meisten Wünsche beiüglich der Orts- klassentinteilung erfüllt sind und das Wettlaufen zwischen den einselnen Orten beseitigt ist. Die Vorteile oder Nachteile der Junggesellensteuer brauchen wir nicht mehr zu erörtern, wir können uns nur freuen, daß die Frage einmütig von der Kommission entschieden ist. Eine Pärte kann bei der Bemessung der Pension für die Beamten ent⸗ sieben, die eine Dienstwohnung haben, deren Wert für die Pension zu Grunde gelegt wird, während der Wohnungsgeldzuschuß für die anderen Beamten erhöht ist. Die Regierung muß diese Härte ju vermeiden suchen. Trotz mancher Bedenken müssen wir also dem Kommissions=« beschluß zustimmen, und wir wünschen, daß in die Kreise der Beamten wieder Zufriedenheit einkehren möge. . Abg. Ströbel (Son): Wir werden heute für die Kommissiens. beschlüsse sismmen, aber nicht, ohne unserem Bedauern Ausdruck zu geben, daß die weitergehenden Wünsche der Unterbeamten nicht erfüllt worden sind. Ver Wohnungegeldzuschaß für diese Beamtenklasse, der ch von 4850 in der Ortsklasse A bis 150 4 in Klasse beläuft,

st viel zu gering. Darauf wird die Debatte geschlossen.

Die Vorlage wird unverändert nach den Kommissions⸗ beschlüssen von allen Parteien mit Ausnahme einiger Zentrums⸗ mitglieder angenommen; saͤmtliche Abänderungsanträge werden durch diesen Beschluß für erledigt erklärt, ebenso die zur Vorlage eingegangenen Petitionen, ö.

In dem sogenannten Mantelgesetz hatte die Kommission infolge der Deklassierung verschiedener Irte in der Ortsklassen eintellung einen Zusatz gemacht, wonach die Beamten, die da⸗ durch eine Verkürzung ihres Wohnungsgeldzuschusses erfahren,

Differensierung der Junggesellen nunmehr für immer aus dem Für den von den Konservativen in der Kommission

Spannung zwischen den Sätzen der ein elnen Orte zu verringern, ntrag ging zu weit; denn so gleich liegen die Verhältnifse l Die jetzige aber es ist ja ine handen. bessere Eintellung möglich ist, zumal dann vielleicht wieder eine der Satze nicht welches Ergebnis

Von unseren grund für sie der bisherige Zustand ganz aufrechterhalten werden sollte. Wir

im Reiche und in Preußen die Beamten verschieden ju behandeln. Der Tarif sollte dann nicht nach Rangklassen, sondern nach Be⸗

Lebensverbältnisse zur Wir stimmen und erwarten von der Zukunft

justande ge⸗

Einteilung der Ortzklassen; die Heraufsetzung einer großen Reihe von

diese Verkürzung nur insoweit erleiden sollten, als sie durch die Gehaltsaufbesserung einen Ausgleich dafür erhielten. Infolge der Reklassierung der betreffenden Orte ist diese Bestimmun

überflüssig geworden, und nach dem Kommissionsantrage so

sie wieder aus dem Mantelgesetz gestrichen werden.

Abg. Quehl (kons.) bemerkt, daß seine Freunde es lieber gesehen hätten, wenn die ausnahmzweise zugelassene Aenderung des Octs—⸗ klassentarifs nicht durch den Etat erfolgen könnte, sondern j desmal durch Gesetz geschehen müßte, weil zu befürchten sei, daß sonst wieder in jedem Jahre unberechtigte und unerfüllbare Petitionen ein⸗ gehen würden. . ö.

Abg. Dr. Röchling (ul) betont, daß seine Fraktion daran sest⸗ halte, Beamtenbesoldungen auf keinen Fall aus Anleihen zu bestreiten.

Das Mantelgesetz wird darauf nach den Vorschlägen der Kommission angenommen. 24

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Heranziehung der Beamten zur Gemeindeeintommensteuer.

Die Regierungsvorlage wollte für die unmittelbaren und mittelbaren Staatsbeamten das bisherige Kommunalsteuer⸗ privileg beseitigen und sie kommunalsteuerpflichtig machen, jedoch nur bis zum Beirage von 100 Proz. Zuschlag zur Staatseinkommensteuer, und die Aufhebung des Pridilegs sollte sich nur auf die Beamten erstrecken, welche nach den 31. März 1909 in das Amtsverhältnis eintreten. Für die zurzeit schon angestellten Beamten und für die Militärpersgnen, Geistlichen, Elementarlehrer und unteren Kirchendiener sollte das Privileg aufrecht erhalten bleiben. K

Die verstärkte Gemeindekommission hat die Steuergrenze bis auf 125 Proz. erhöht und das Privileg auch für die Geistlichen, Elementarlehrer und unteren Kirchendiener auf⸗ gehoben. 222

Die Abgg. Dr. Heisig (Zentr.) u. Gen. beantragen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage in bezug auf die Geistlichen, Elementarlehrer und unteren Kirchendiener.

Die Abgg. Ahren-⸗Klein⸗Flöthe (kons u. Gen. be⸗ antragen, das Privileg für die Geistlichen aufrecht⸗ zuerhalten und folgende Resolution zu fassen: .

„die Regierung zu erfuchen, mit den zuständigen Kirchen- behörden sich darüber ins Benehmen zu setzen, unter welche

Voraussetzungen die Befreiung der Geistlichen von der Gemernde und demnächst einen entsprechen den

steuer aufgehoben werden kann, Gesetzentwurf vorzulegen“. : Die Abgg. Wolff Lissa (fr. V g.), Rein ba che r (fr. Vollsp )

7 . . = . u. Gen. beantragen die völlige Beseitigung des Kommunal-

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auf 125 09. ; Abg. von der Groeben (len. Vorlage, daß

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don einer dõlligen Auf nicht die Rede seia könre, denn dee Aufstellung dieses Privilegs gerochen Nur für die Geistlichen wollen rechterhalten. Die Lebrer baben ja selbf in seiner bisberigen Form gewänscht, der Kommunalwaͤhler genießen wollen . ger gehalten, daß es bedenklich wäre, die Lehrer in die sosialen Kämpfe bineinzubringen. Wir halten es aber für ganz jweckmäßig, wenn die Lehrer auch an den Kommunalwahlen teilnehmen und gewählt werden können. Aber bezüglich der Gelstlichen meinen wir, daß die große Mebrjahl der geringbefoldeten Geistlichen sich so schlecht stebt, daß

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stehen allerdings auf dem prinzspiellen Standpunkt, daß auch sie in den Gemeindelasten herangejogen werden sollen, und wir haben des- kalb unsere Resolution eingebracht, um zu ermitteln, unter welchen Vorautsetzungen daz möglich sein dürfte, ohne sie allzusebr ju beein- trächtigen. ; ; Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund erläutert, daß Beamte bei Umzügen in Gemeinden mit böheren Steuern keine Beeintrachti⸗ gungen erfahren sollten. . Abg. Dr. Zeifig (Zentr.): Die erhöhte Heranzie bung der Geiftlichen und Lehrer zu den kommunalen Lasten war uns wenig syn vatbisch. Wir wollen die Regierungsvorlage wieder herstellen, damit ist alles gesagt. Der Antrag Ahrens, das Privileg nur für die Geistlichen aufrechtzuerhalten, ist insofern bedenklich, als ein wesentlicher Unter- schlied in der Besteuerung der Geistlichen und Lehrer nicht begründet ist. Wenn man das Privileg für die Lehrer beseitigt muß man ibnen eine Entschädigung dafür geben, zumal es mit dem Wahlrecht für fe nichts ist . ö Ministerialdirektor von Chappuis: In der Kommissten dat de Regierung bereits auf die großen Bedenken hingewiesen, welche e die weitere Ausdehnung der Steuerpflicht gegenüber der Reg vorlage bestehen, und ich bitte, die Reg ierungsvorlage beꝛũglich der lichen, Glementarlehrer und unteren Kirchendiener wieder berzuste lle zum Inkraftireten des Kommunalabgabengesetzes waren die Geiftli ker Kommuralsteuer gänzlich frei; erst dieses Gesetz bat fir Steuerpflicht begründet; es wäre deshalb nicht angebracht. dier Ser n= pflicht fur sie letzt noch weiter auszudehnen. Nach gerte ichen ra. schedungen ist das Privileg der Geistlichen ein Deiwwileg ce = einzelnen Personen, sondern der Kirche; gewiß ann der Gere ßar *r das Privileg aufheben, aber es müßten wenigsteng die Sete enden darüber gebört werden. Bei der Frage der Pfarrerbeseldung in man nicht von der Aufhebung des Privilegs ausgegangen, denn dar Regierung batte sie ja nicht vorgeschlagen. Für die Geinlichen und Lehrer würde die Aufhebung des Privilegs cine diel größere rte sein als für die Beamten. Dle Gemeinden selbst legen keinen Frohen RWert darauf. Wenn man den Geistlichen und Lebrern eine Steuer- pflicht auferlegt, wird man ihnen auch nicht das Wal recht vorenthalten sönnen. Es würde aber nicht erwünscht sein, wenn die Seinlichen verschledener Konfessionen in den Gemelndehertretungen aßen. Ich bitte also, die Reglerungsvorlage wieder herzustellen. . Ministerlaldirektor D. Schwartz kopff Ich kann diese Aug. führungen nur bestätigen, aber ih will doch wegen der Lehrer no einige Worte hinzufügen. Der Beschluß der Lommisston ist begůglt der Lehrer außerordentlich bedenklich. Der Hauptgrund, das Steuer- privileg aufiubeben, it der gewesen, daß die Lebrer eg ja seldber wünschten. Die Unterricht verwaltung ist gewiß gern berelt, jedem Wun ich der Lehrer so weit als möglich entgegenzu kommen; böder alk das Inter esse der Lehrer steht ibr aber das Interesse der Volke schule sel bst. und dag scheint nicht dafür zu sprechen, daß man den Lebrer in die wart schaftlichen und sozialen Kämpfe manerbalh der GSememmd benen. zlebt. Zu all den schwerwiegenden Fragen kanerbalb der Sewieꝝn der soll der Lehrer nun Stellung nebmen und für fein e gene rere ,. liches Interesse eintreten Dꝛadarc geratea die err w n . ungünsiige Position. Im übrigen kee de Forderung erhoben, daß sie für die ark denn der 7 privllegt entschädigt werden mäßten. G ae, de zu M αl