1909 / 60 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

handelt. Anderseits wird man berücksichtigen müssen, daß die Ver⸗ pachtung der Jagden durch die Steuer etwas erschwert wird. Daz wird dadurch vermieden, daß auch hier diejenigen Jagdpachtverträge, welche 300 M nicht übersteigen, steuerfrei bleiben. Eine gewisse Härte liegt darin, daß die Jagdpachtverträge, die bereits abgeschlossen sind, vom 1. April an jur Steuer herangejogen werden. Mancher Pächter hätte vielleicht die Jagd nicht oder unter anderen Bedingungen gepachtet, wenn er von der Steuer Kenntnis bekommen hätte. Es müssen hier Milderungen eintreten. Die Erhöhung des Zessionsstempels ist so gering, daß sie bon den Interessenten wohl getragen werden kann. Die Bedenken gegen die hohen Jagdscheingebühren sind wohl über⸗ trieben. Ich glaube für meine Person nicht, daß ein Ruͤckgang der Jagd eintreten wird, und den Kreisen erhebliche Einnahmen entzogen werden. Von größerer. Bedeutung ist der Stempel auf Aktiengesellschaften. Gs ist zu erwägen, ob nicht durch die Höhe des Stempels die Tätig⸗ keit der Aktiengesellschaften unterbunden wird. Wenn wir daher der Erhöhung des Stempels zustimmen, so tun wir das nur mit Rücksicht auf die Finanzlage, weil wir aus der Zusammenstellung der Erträge ersehen haben, daß gerade dieser Stempel beinahe die Hälfte des zu deckenden Steuerbedarfs ausmacht. Ich möchte aber zur Erwägung anheim geben, ob in dem Falle der Auseinander⸗ setzung über das industrielle Vermögen beim Erbgange, wo im Inter⸗ esse der Erhaltung des Familienbesitzes eine Gesellschaft m. b. H. errichtet wird, nicht Erleichterungen eintreten könnten. Es ist auch die Frage . worden, ob man bei der Schätzung der finanziellen Ergebnisse dieser Vorlage nicht zu pessimistisch ge— urteilt hat. Ich lasse diese Frage auf sich beruhen, möchte aber mein Berauern darüber aussprechen, daß man in dieser Vorlage nicht den Fideikommißstempel erhöht hat. Bedauern muß ich auch, daß der Fideikommißstempel so häufig erlassen wird. Pari passu mit der Erhöhung dieses Stempels müßte der Stempel auf Familien⸗ stiftungen erböht werden. Führte man diese Gedanken aus, so können an anderen Stellen des Gesetzes Härten gemildert werden. Ich hoffe, daß diese Gesichtapunkte gründlich erwogen werden, und schließe mich dem Wunsche an, daß die Vorlage einer Kommission von 21 Mit- gliedern überwiesen wird.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich habe alle Veranlassung, den drei Herren Vorrednern, die gesprochen haben, Dank zu sagen für die wohl⸗ wollende Aufnabme, die die Vorlage gefunden hat, und bin durchaus damit einverstanden, daß wir die Einzelheiten der Vorlage in der Kommission besprechen und dort den etwa gestellten Abänderungs—⸗ anträgen die gebührende Beachtung schenken. Ich glaube, im jetzigen Moment kann ich mich auf einige wenige wesentliche Punkte be⸗ schtänken. Zunächst muß ich mit dem Herrn Abg. von Kries an—⸗ erkennen, daß ich die Schätzung des Ergebnisses der Vorlage schon für hoch halte, namentlich hinsichtlich des Ergebnisses des Aktien⸗ stempels. Den Vorwurf, als ob wir etwa stille Reserven haben, ist bei der gegenwärtigen Vorlage durchaus ausgeräumt, und ich bin dankbar für die Erklärung, die Herr von Kries und Herr Fleuster abgaben dahingehend, daß, wenn an der einen Position etwas ab— bröckelt, wir suchen müssen, bei der anderen dafür Ersatz zu schaffen.

Was die einzelnen Bedenken betrifft, so richten sich die vom Vertreter der konserbativen Partei gegen die Höhe der Stempel auf Jagdscheine, indem er der Befürchtung Ausdruck gab, daß dadurch die Einnahmen der Kreise eine Verminderung erfahren könnten. Ich vermag diese Befürchtung nach den früheren Erfahrungen nicht zu teilen. Wir haben damals die Jagdscheine von 3 auf 15 4, erhöht also um 50) 0/0, während jetzt nur eine Erhöhung von 15 auf 2243 M, also um 50 oo erfolgen soll, und trotzdem damals eine Erhöhung um 500 erfolgte, ist nur ganz kurze Zeit ein Rückgang eingetreten und die Zahl der Jagdscheine hat sich nicht nur auf der alten Höhe er— halten, sondern diese noch überstiegen. Also ich glaube, aus dieser verhältnismäßig geringen Erhöhung der Jagdscheingebühr wird kein wahrer Jäger Veranlassung nehmen, sich keinen Jagdschein zu lösen, sondern wird ruhig die 50 o/ bezahlen, um seiner Jagdpassion nach⸗ gehen zu können.

Herr Fleuster hat nun sein gutes Herz dokumentiert für den Vater mit vier Söhnen, der spazieren geht und seinen Söhnen bet der Gelegenheit erlaubt, einige Vögel zu schießen. Ich glaube, eg wäre den Vögeln wie den besser, wenn sie bei dem Spaziergang nicht schössen. (Große Heiterkeit.) Wenn sie aber trotzdem schießen, kann der Vaser für die vier Söhne ganz ruhig die Jagdscheingebühr bejahlen. (Sehr richtig) Er hat also eine Art lex Papia Poppaea auf dem Gebiet des Jagdscheins einführen wollen. (Heiterkeit, Er hat das Kinderprivileg auf das Gebiet des Jagdscheins ausdehnen wollen, indem er vorschlug, eine besondere Jagdscheingebühr für Familien einzuführen. Das scheint mir ein - bischen abwegiger Weg, den er angedeutet hat. Ich möchte davor warnen, dlesen Weg zu betreten.

Der Herr Abg. von Kries hat auf der anderen Seite vor— geschlagen, die Jagdscheine iu differenzieren: Jagdscheine auszustellen für die allgemeine Ausübung des Jagdrechts, gleichviel wo, und Jagd⸗ scheine auszustellen nur für Ausübung des Jagdrechts innerhalb der einzelnen Gemeinden. Meine Herren, wir werden die Sache natürlich

Söhnen

1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, Verlust, und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

prüfen. Einstwellen scheinen mlt gegen eine solche Differenzierung ernstliche Bedenken vorzullegen; wir würden dann drei verschledene Jagd⸗ scheine haben: Tagesjagdscheine, Jagdscheine innerhalb der einzelnen Gemeinden und allgemeine Jagdscheine an sich schon eine un⸗ erwünschte Differenzierung. Vor allem würde aber eine Besserstellung der Jagdscheine innerhalb der einzelnen Gemeinden leicht dahin führen können, den von uns allseitig gewünschten Jagd und Wild⸗ schutz zu beeinträchtigen. Wir haben im Gesetz die Bestimmung getroffen, daß nur innerhalb geschlossener Gebiete von 300 Morgen ein einzelner die Jagd auslÜben darf, um ju verhüten, daß nicht alle Welt auf die Jagd geht und der Wildstand auf diese Weise geschädigt wird. Nun wird die Bestimmung aber, wenigstens soweit meine Kenntnis der Dinge reicht, in der Tat vlelfach dadurch umgangen, daß der eine die Jagd pachtet, und alle übrigen laufen mit und schießen auch. Wenn man da die Jagdscheine noch verbilligen würde, so be⸗ fürchte ich einstweilen, daß dadurch diese Entwicklung nur noch zu⸗ nehmen wird, und die Jagd noch schwerer beeinträchtigt wird, wie es gegenwärtig der Fall ist. Doch sind das Dinge, meine Herren, die in der Kommlssion eingehend zu prüfen sind. Trotz den lebhaften Inter⸗ esses, das der Abg. Fleuster vorher für die jagdscheinlustigen Väter mit vier Söhnen geäußert hat, wage ich doch zu bezweifeln, ob er alter Jäger ist; denn wenn er das wäre, würde er, glaube ich, nicht die Behauptung aufgestellt haben, daß die Stempel auf die Jagdpachten von dem Verpächter, also vielfach von den Gemeinden zu tragen sind. Er hat hier ausgesprochen: jeder, der eine Jagd pachtet, geht auf den Termin, macht sich innerlich schlüssig, welche Summe er dafür aufwenden wird, und gibt nicht mehr als die Summe, dle er sich vorgesetzt bat ((HelterkeitR, sodaß der etwaige Stempel von dem Verpächter ju tragen ist. Meine Herren, wer die Jagdpassion und die Jagdliebhaber kennt, wird mir, glaube ich, zugeben, daß diese Deduktion nicht richtig ist. (Sehr richtigl links) Sie brauchen bloß die enorme Steigerung der Jagd⸗ pachten in der Nähe von Berlin, in der ganzen Provinz Branden⸗ burg, im ganzen Westen der Monarchie sich anjzusehen, um zu dem Schluß zu kommen, daß kein Jagdliebhaber deswegen eine Jagd auf— gibt, weil 1000 Stempel darauf liegen. Er wird die 1000 sicher tragen und sie nicht auf den Verpächter abwälzen. In der Be⸗ ziehung, glaube ich, brauchen wir uns keiner Besorgnis hinzugeben, und ich muß sagen: die Steigerung der Jagdpachten in unserem ganzen Vaterlande, namentlich aber in der Nähe der Großstädte, stellt einen solchen Luxus dar, daß, wenn wir hier Bedarf nach mehr Mitteln haben, wir in der Tat an dileser Stelle einsetzen müssen. (Sehr richtig! links.)

Herr Abg. Dr. Friedberg hat in seinen Ausführungen, die zu meiner Freude durchauß wohlwollend gegenüber der Vorlage lauteten, noch einige besondere Punkte angeschnitten. Er hat die Befürchtung nicht ganz unterbrückt, daß der Stempel, den wir vorschlagen, die Errichtung von Aktiengesellschaften unterbinden könnte. Meine Herren, diese Be⸗ fürchtung teile ich nicht. Tatsächlich haben die Aktiengesellschaften bei uns in Preußen so gut wie gar keinen Stempel bei der Errichtung getragen. Der Stempel war an sich minimal: 1,50 vom Hundert und, wie Herr Abg. von Kries schon ausgeführt hatte, wurde er noch auf den Einbringungsstempel angerechnet, sodaß also für die Errichtung der Aktiengesellschaften in Preußen anders steht es mit dem Stempel im Reiche nahezu nichts zu entrichten war. Sie finden auf Seite 16 der Bedarfsberechnung angegeben, daß bisher aus der Errichtung von Aktiengesellschaften ganze 99 000 MS im Jahre erzielt worden sind, während wir künftig? Millionen Mark erzielen wollen. (Heiterkeit) Gewöhnlich wird bei der Errichtung von Aktiengesell—⸗ schaften, namentlich von allen denen, die Grundstücke einbringen, ein so glänzendes Geschäft gemacht, daß sie sehr wohl den Stempel tragen können. (Sehr richtig!)

Dann kam Herr Dr. Friedberg auf die Frage des Fideikommiß⸗ stempelg. Meine Herren, ich glaube nicht, daß es gut getan gewesen wäre, hier diese Frage zu erledigen, sondern diese Erledigung gehört in das in der Auzarbeitung begriffene große Gesetz über die Fidei—⸗ kommisse an sich, und ich glaube ferner nicht, daß es richtig wäre, den Fideikommißstempel ohne Unterscheidung zwischen großen, mittleren und kleinen Fideikommissen zu erheben. (Sehr richtig! rechts) Meine Herren, man wirft bei dieser Gelegenheit, wie überhaupt oft, die Besitzer von Latifundien und Fideikommissen jusammen, obwohl das vollkommen getrennte Begriffe sind. (Sehr richtig!) Die Latifundien mag man mit einem höheren Stempel heranziehen, aber bei den mittleren und kleineren Fideikommissen würde ich das doch für be—⸗ denklich erachten. Denn die Errichtung solcher Fideikommisse kleinen und mittleren Umfangs immer innerhalb der agrarpolitisch zulässigen Grenzen bildet vielfach die einzige Möglichkeit, ein Gut

durchaus wohlwollend gegenüber.

in der Familie zu erhalten (sehr richtig! bei den Freikonserbativen),

und das, glaube ich, muß doch von allen Seiten als wünschenswern

bezeichnet werden. Vor allem aber ist im Augenblick jwischen Justt.

ministerium und landwirtschaftlichem Ministerium die ganze Flde⸗

kommißgesetzgebung in der Regelung begriffen; ein Entwurf ist meine Wisseng schon ausgearbeitet, und hier wird auch die Stelle sein, sih Den Fidei kommißstempel in die jetzige Vorlage einzubeziehen, würde ich nicht fi

über die Frage des Fideilommißstempels zu verständigen.

gebolen erachten.

Ich möchte mich also dahin rekapitulieren, daß ich dankbar hy .

für die Aufnahme, die die Vorlage hier gefunden hat, und daß

bereit bin, üher die einzelnen Abänderungevorschläge, die hier gemach

sind, mich mit den Herren in der Kommission zu verständigen. I hoffe, daß diese Verständigung bald erzielt werden wird. (Bravoh

Abg. Lüdicke (freikons): Auch meine Partei steht der Vorlag Die dira necessitas, den Meht bedarf an Steuern zu decken, hat uns gezwungen, die Aktiengesel schaften stärker heranzuziehen. Wir glauben aber mit dem Abg. Frieh berg, daß der Gedanke der Erwägung bedarf, ob man nicht 3 Familiengesellschaften mehr schonen kann. Gerade in den Gesel schaften m. b. H. verkörpert sich vielfach das Kapital einer Famil Die Erben sind manchmal nicht in der Lage, das Kapita das sie in das Geschäft hineingesteckt haben, zusammen zuhalten, um die Fortsetzung des Geschäfts zu ermöglichen, wen sie nicht eine Gesellschaft m. b. H. bilden. Der Mietsstempel so künftig mehr den Charakter eines Vertragsstempels tragen. M politischen Freunde sind jedoch willens, über dieses Bedenken hinwe zugehen. Bedenklich ist aber doch, daß hier eine fast zehnfache C höhung des Mietestempels eintreten soll. Es wird zu erwägen sch ob hier nicht Erleichterungen Platz greifen können. Wag die Jan pachten betrifft, so sind meine politischen Freunde durchaus bere die Jagdperträge erheblich heranzuziehen, soweit der Luxus betro werden soll, aber es erscheint uns doch nicht unbedenklich, obe durch die 19 osoige Besteuerung der Pachtverträge die Verpäch nämlich die Gemeinden, geschädigt werden. Eg wird zu erwägen ob nicht die 10 0ͤ‚0ige Besteuerung erst bei einem höheren Betrage treten kann. Für diejenigen, die bereits Jagdpachtverträge abgeschlo haben, sollten Uebergangsbessimmungen geschaffen werden, damit si schon vom 1. April 1509 an ju dem Stempel von 10/0 herangejogen

Es erscheint uns auch richtig, bei Grundstücksgeschäften einen St nicht bloß bei Kaufangeboten, sondern auch bei Vollmachten zuerlegen, durch welche das ausschließliche Recht des Kaufes auf Grundstück zugestanden wird. Die Erhöhung des Testamentsst⸗mp— von 1,50 M auf 3 M halten wir im Interesse des eigenhändig schriebenen Testaments für bedenklich, auch hier wäre ein Staffelta angebracht. Alg eine Wohltat erkenne ich es an, daß der Auflassung

stempel zurückerstattet werden soll, wenn ein Verkauf rückgängig wi

Wir sind bereit, in der Kommission am Zustandekommen dig Gesetzes mitzuarbeiten, damit auf jeden Fall die notwendig! 16 Millionen herauskommen. ö

Abg. Traeger (fr. Volksp.) will es der Kommission vorbehalt die Einzelheiten des Gesetzes zu erörtern. Eine Erböhung Stempels bei Mietsverträgen sollte absolut nicht zugelassen weng

Abg. Heimann (Soj.): Wir sind mit den Grundlagen diz Vorlage nicht einverstanden; einigen Positionen stimmen wir jen zu, so der Erhöhung des Jagdscheinstempels und der stärkeren fassung des Grundstückzverkehrs. Wir begrüßen es auch, wenn Umgehungen des Grundstücksstempels verbindert werden, wofür in Berlin ein wahres System herausgebildet hat, indem die Gm stücksverkäufer sich zu Gesellschaften m. b. H. zusammenschließ Hingegen haben wir die schwersten Bedenken gegen die doppelung des Lustbarkeitsstempels, weil schon in den Ke munen besondere Lustbarkeitssteuern bestehen, und die Kommunen d leicht auch ihrerseits die Steuer noch mehr erhöhen. Besondere Beden

haben wir gegen die Erhöhung des Stempels für Pacht⸗ und M' verträge. Die jetzige Grenze von 300 „, bis zu welcher solche träge stempelfrei bleiben, sollte auf 400 M hinaufgesetzt werden, d in den größeren Städten sind wirkliche Wohnungen unter 300 überbaupt nicht mehr zu haben. Wer soziales Gewissen besitzt, die kleineren Wohnungen nicht noch mehr versteuern. Für die W nungen von 400 bis 600 sollte der bisherige Stempel von ü bestehen bleiben. Im Gegensatz zu dieser groben Rücksichtslostz bei der Erhöhung des Mietsverfragsstempels in den Städten steht zarte Rücksichtnahme bei den Pachtverträgen in der Landwirtschast keine Erhöhung erfahren sollen. Eine Erhöhung des Fideilom̃ stempels ist notwendig, aber die Regierung scheint sie nicht zu wol

Abg. Wolff ⸗Lissa (fr. Vgg.): Wir billigen es, daß

Mittel, die erforderlich sind, vornehmlich genommen werden sch aus dem Immobiliarstempel und dem Stempel für Aktiengesellsch n und Gesellschaften m. b. 5. Wir werden aber ernst die Fran prüfen haben, ob nicht die mündlichen Verträge freibleiben mi Bei den Mietverträgen müßte unterschieden werden zwischen nungen und Geschäftslokalen; wenn die Geschäftslokale dem ba Mietsstempel unterworfen werden, so wird das nur eine Begünstig der Warenhäuser bedeuten, die eigene Häuser baben. Erfreulich daß für die Zimmervermieter und Hoteliers die Belästigung d den Mietsstempel unterbleibt.

Darauf wird die Debatte geschlossen.

Auf Antrag des Abg. Dr. Porsch GZentr.) wird die lage an eine Kommission von 28 Mitgliedern verwiesen.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 111

(Dritte Lesung der Gesetze über das Kommunalsteuerprin und den Wohnungsgeldzuschuß; zweite Lesung der Gebühn ordnung für die Medizinalbeamten.)

Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengeselll

3. Unfall⸗ und Invaliditäts. 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen rc. 5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 . 41

2c. von Rechtsanwälten.

Bankausweise.

BEffentlicher Auzeiger. = 5.

Verschiedene Bekanntmachungen.

w

*

1) Untersuchungssachen

103620] Ver sügung.

In der Untersuchungssache gegen den Reservisten Franz Osgart aus dem Landwehrbezirk Graudenz, geboren am 4. 11. 1883 zu Mareese, Kreis Marien⸗ werder, wegen Versäumnit der Herbstkontrollversamm⸗ lung 1908 und Beharreng im Ungehorsam, wird der unterm 3. Februar 1909 erlassene Steckbrief auf⸗ gehoben.

Graudenz., den 9. Märj 1909.

Gericht des Beyirkekommandos Graudenj. . A. d. B. K.: Kallweit, Hauptmann j. D. und Bezirkzoffizier.

(lo3621] Verfügung.

Ja der Untersuchungtsache gegen den Wehrmann Friedrich Klan kowski vom Landwehrbeiirk Graudenz, geboren 21. 4. 1876 zu Karolina, Kiels Schwetz, wegen Beharrens im Ungehorsam auf einen wieder⸗ holt erhaltenen Befehl in Vienstsachen, wird der unterm 16. Märj 1908 erlassene Steckbrief auf⸗ gehoben.

Draundenz, den 9. März 1909.

Gericht des Benrkekommandos Graudenj. J. A d. B.⸗K.: Kallweit, Dauptmann J. D. und Bennrkgoffinler.

103622 Verfügung.

Der hinter dem alg zeitig dienstunbrauchbar zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Musketier Friedrich Paul Eägling wegen Fahnenflucht unterm I4. 1. 09 erlassene Steckbrief ist erledigt. Die gegen

ihn am 35. 1. 1909 verfügte Fahnenfluchtserklärung

wird aufgehoben. 1 * 8. * na 8. 3. 190. Gericht der 8. Division. 1053629) Fahnen fluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Otfmar Hander in Rontr. des R. Bez. Kdos. Fempten wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der FS§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchz sowie der S5 366, Iß0 der Mlitsaͤrstrafgerichtsordnung der Beschuldiate Hander, geboren am 17. Juli 1886 in Bühl, B.. Günzburg a. D., hierdurch für fahnenflüchtig erklart.

Augsburg, 8. Mär 1969.

K. B. Gericht der 2. Division.

103623

In der Untersuchungesache gegen den Musketier Jobann Leygraaff der 5H. Kompagnie 5. West« fälischen Insanterieregimenttz Nr. 53, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der S5 69 ff. des Militär—

strafgesetzbuchs sowie der zöͤß, 360 der Militär-

strafgerichtgordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. Düsseldorf, den 9. März 1909. Königliches Gericht der 14. Division.

103625) Fahnenfluchts erklärung.

In der Untersuchunggsache gegen den von der 7. Komp. J. R. 901 zur Ditposition der Ersatz behörden entlassenen Mutketier Johanneg Friedrich Reimers aus dem Landwehrbejirk 1 Oldenburg L. Gr., wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der FS§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der S5 366, 360 der Hillttkistt af. Il hc dann der Beschuldigte hierdurch für fabnenflüchtig erklärt.

Hannover, den 8. Märj 1909.

Gericht der 19. Dwision.

(103626 Geschluß.

In der Untersuchungesache wider:

1) den Mugßketier Karl Rehm, geboren am 16. Juli 1887 zu Gossau, Kanton St. Gallen (Schwein), heimatgberechtigt in Konstanz (Badem), von der 10. Kompagnie Infanterieregiment Nr. 112,

2) den Musketier der Reserhe Ladwig Leonhardt, geboren am 19. November 1884 zu Bockenheim, Kreig Frankfurt a. M. (P eußen), aus dem Land wehrbejsrrk 1 Mülhausen 1. Els.,

3) den Grenadler der Reserve Theodor Clor, geboren am 25. Dejember 1851 zu Dammerkirch,

Kois Altkirch (Els. Lothr.), aus dem Landwehr 1Mülhausen i. Gls.

4) den Mugketier der Reserve Alfons Nachb⸗ geboren am 2. August 1883 zu Mülhausen, Mülbausen (Els.-Lothr.), aus dem Landwehln 1 Mülhausen i. Els.

5) den Mugketier der Reserve Gustay Auer, boren am 31. Dezember 1884 ju Mülhausen, Mülbausen (Els. Lothr.), aus dem Landwehrbt Mülhausen i. Els.,

6) den Ersatzreserbisten Georg Strosser, am 16. August 1882 zu Mülbausen. Kreig hausen (Els.Lothr.), aus dem Landwehrbentk! hausen i. Els.,

7) den Rekruten Eugen Spinner, geboren b. September 1887 ju Colmar, Kreis Colmar Lothr.), auß dem Landwehrbenrk 1 Mülhausen

s) den Rekruten Franz Klemm, gehoren, 31. Januar 1557 ju Hirfingen, Kresg Altkirch Lothr.), aus dem Landwehrbezirk 1 Mülhausen!

9) den Rekruten Emil Loehle, geboren 25. September 1885 ju Mülhausen, Kreiz bausen (Els.-Lothr,), aus dem Landwehrbenttk! hausen 1. El, .

10) den Rekruten Ludwig Weiß, geboren 25. Dejember 1887 zu St. Ludwig, Kreiß hausen (äls-Lothr), aus dem Landwehrbejntk! hausen 4. Els.,

11 den Rekruten Ludwig Dreysuß, geboren am 209. März 1886 zu Hegenheim, Kreig Mülhaufen 29 ‚Lothr.), aus dem Landwehrbestrk 1 Mülhausfen

Els., , ,

12) den Rekruten Karl Wix, geboren am 28. Ok⸗ tober 1887 ju Holzhausen, Amt Offenburg (Baden), aus dem Landwehrberirk 1 Mülbhausen i. Eff.,

13) den Rekruten Alfred Bock, geboren am 4. August 1887 zu Hagenbach, Keeig Altkirch (lf. Lothr.) au! dem Landwehrbentrk 1 Mälhausen i. Elf,

14) den Rekruten Heinrich Dreyfuß, geboren am 8. Januar 1887 ju Regisheim, Kreis Gebweller , , aut dem Landwehrbezirk 1 Mülhausen

19) den Rekruten Otto Gafanesch, geboren am 27. Mär 1887 zu Olten (Schwein), heimatgberechtigt in Bellweiler, Kreis Gebweiler (GI. Lothr), aus dem Landwehrbeztik 1 Mülhausen i. Els.,

16) den Rekruten Karl Heller, geboren am 7. Dezember 13885 zu Gebweiler, Krei Gebweiller Cort) aus dem Landwehrbenrk 11 Mülhausen

17) den Wehrmann Joseph Sollinger, geboren am 9g. März 1878 jzu Gebweller, Krels Gehbweiler en tbr.) aus dem Landwehrbezrk I1 Mülhausen

18) den Rekruten Heinrich Gerome, geboren am 20. März 1888 ju Thann, Kreis Thann (Elf. Lothr.), aus dem Landwehrbezirk 11 Mülbausen i. Els.

19) den Rekruten Gustav Schuwer, geboren am 12. Februar 1883 ju Thann, Krels Thann (Els.« Lothr.), aus dem Landwehrbezirk 11 Mülhausen i. Gls.,

20) den Rekruten Maximilian Wehren, geboren am 14. August 1887 zu Zillie heim, Kreis Mülhausen ei ebr aus dem Landwehrbtziik II Mülhausen ; ö

21) den Rekruten Arthur Stein, geboren am 265. Jult 1886 zu Gebweiler, Kreis Gebweiler (Els.⸗ Lothr), aus dem Landwehrbezirk II Mülhausen i. Els.,

22) den Rekruten Heinrich Gerard, geboren am 17. Mai 1888 zu Gebweller, Krels Gebweiler (Els.« Lothr), aus dem Landwehrbhezir? I1 Mülhausen i. Els,

23) den Rekruten Heinrich Haefflinger, geboren am 13. April 1388 zu Sennheim, Kreis Thann . auß dem Landwehrbezirk II Mülhausen

24) den Mutketier Heinrich Renner, geboren am 265. Mai 1887 ju Karthaus Ittingen, Kanton Thur⸗ gau (Schweiz), heimatsberechtigt in Schwandorf, Amt Stockach (Baden), von der 8. Kompagnie Infanterie— tegiments Nr. 112,

25) den Musketier Hugo Ruetz, geboren am 19. Mai 18858 ju Eichen, Amt Saulgau (Württemnm⸗ berg), von der 10. Kompagnle Infantertieregiments Nr. 112,

26) den Musketier Arthur Weiß, geboren am 13. März 1887 zu Flöningen, Kreis Altkirch (Els. Lothr.), von der 4. Kompagnie Infanterieregiments Nr. 142,

27) den Dragoner Emil Glückler, geboren am 4. Juni 1888 zu Thalwil (Schwein), heimataberechtigt in Neidingen, Amt Meßkirch (Baden), von der 3. Eskadron Dragonerregiments Nr. 22,

28) den Dragoner Albert Haug, geboren am 13. März 1886 zu Dießenhofen (Schwei), heimats⸗ berechtigt in Heimstetten, Amt Meßkirch (Baden), von der 4 Eskadron Dragonerregiments Nr. 22,

29) den Dragoner Karl Schlott, geboren am 17. Januar 1886 zu Basel (Schwei ßy, heimats—⸗ berechligt in Hausen, Amt Freiburg (Baden), von der 5. Eskadron Dragonerregiments Nr. 22,

30) den Rekruten Karl Demarck, geboren am 11. Januar 1887 ju Dornach, Kreis Mülhausen . aus dem Landwehrbezuk 1 Mülhausen 1. Els.,

31) den Musketier Karl Schiller, geboren am 21. Februar 1886 zu Heidenheim, Oberamt Heiden beim (Württemberg), von der 9. Kompagnte In— fanterieregiments Nr. 112,

wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der S8 69ff. des Militärstrafgesetzhuchs sowie der S5 356, 360 der Militärstrafgerichtzordnung die Beschuldigten bhier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt. Dag im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Mugketiers Karl Schiller der 9. Kompagnie Infanterieregiments Nr. 112 wird mit Beschlag belegt.

Freiburg, den 9. März 1909.

Königliches Gericht der 29. Division. (103697

K. Württ. Staatsanwaltschaft Tübingen.

In der Strafsache gegen

1) Karl Ernst Ade, geb. am 22. September 1886 in Birkenfeld, O. A. Neuenbürg,

2) Julius Paul Barthol, geb. am 28. Juni 1886 in Reutlingen,

3) Karl Friedrich Blaich, geb. am 26. Dezember 1886 in Neuenbürg,

4) Christian Gnhler. geb am 11. Dezember 1886 in Mindersbach, O. A. Nagold,

5) Karl August Eckle, Kaufmann, geb am 3. Ok⸗ tober 1886 in Mühlhausen, O. A. Caännstatt,

6) Johannes Haug, geb am 8. September 1886 in Wurmlingen, O. A. Rottenburg,

7) Johann Georg Hiller, geb. am 28. Juni 1887 in Bempflingen, O.⸗A. Urach,

s) Gottlieb Friedrich Hurlebaus, geb. am 29. September 1895 in Dettingen, O.⸗A. Urach,

9) Gotthilf Jakob Lehr, geb. am 1. Januar 1887 in Neuhausen, O. A. Urach,

1 Johann Georg Lehr, geb. am 26. März 1886 in Wiesen in der Schweiß, zul. wohnh. Metzingen, DO. A. Urach,

11) Karl Georg Maier, geb. am 8. Dejember 1387 in Rottenburg,

12) Jobann Baptist Mayer, geb. am 23. No⸗ vember 1856 in Nagold,

13) Johann Georg Reiff, geb. am 21. Januar 1886 in Riederich, OA. Urach,

14) Gotthilf Rümmelin. geb, am 17. August 1886 in Neuhausen, O. A. Urach,

15) Konrad Ruf, Schlosser, geb. am 22. Mai 1886 in Deitingen, O. A. Rottenburg,

16 Karl Gottlob Stanger, geb. am 10. August 1886 in Dettingen 9. E., OA. Urach,

17) Christian Albert Steinbach, Kaufmann, geb. am 5. Dejember 1887 in Oberohrn, O.. Dehringen, zul. wohnh. in Calw,

138) Christian Vöbringer, geb. am 15. Mär 1886 in Seeburg. D. . Urach,

19) Johann Bavid Weinlen, geb. am 18. No- vember 1887 in Neubausen, O.. A. Urach,

20) Karl Fredrich Emil Geppert. geb. am 20. Oktober 1886 in Nordrach, Amts Offenburg, zul. wohnh. in Reutlingen,

wegen Verletzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß der K. Strafkaͤmmer dahier vom 23. Februar 1909 gemäß § 326 St. P. O. das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten je bis zum Betrage von 600 S mit Beschlag belegt worden. Den 5. März 1909. Staatsanwalt Sch iel e.

(103624 Beschluß.

Die Fahnenfluchtgerkläcung vom 8. Dezember 1908 gegen den Mugketier Wilhelm Nikolaus Spangen⸗ berg der 3. Komp. 5. Westf. Infanterleregiments Nr. 53 wird nach Ergreifung des Beschuldigten auf⸗ gehoben.

Dũüfseldorf, den 9. März 1909.

Königliches Gericht der 14. Division.

loz62s]

In der Untersuchungssache gegen den Infanteristen Ferdinand Hartmann der 1.52. Inf. Regts., wegen Fahnenflucht, wird die Beschlagnahmever ügung vom 26. Februar 1909 nach Aufgreisung und Einlieferung des Beschuldigten in Untersuchungshaft gemäß § 362 M⸗St.“ G. O, aufgehoben.

München, den 6. März 1909.

Gericht der K. Bayr. 1. Division.

(03627 J

Die in Nr. 58 des Reichsanzeigers vom 7. März

1908 erlassene Fahnenfluchtterklaͤrung wider den Mußketier Gäbel vom Infanterieregiment Nr. 138 wird aufgehoben. Straßburg, den 6. März 1909. Gericht der 30. Division.

loꝛ9a] K. W. Staats anwalischaft Tübingen.

Die gegen den Karl Wilhelm Fischer von Ravensburg wegen Verletzung der Wehrpflicht am 28. Dejbr. 1899 verhängte Vermögensheschlagnahme wurde durch Beschluß der Strafkammer deg K. Landgerichts Tübingen vom 23. Febr. d. J. auf⸗ gehoben.

Den 5. März 1909.

103696 sK. W. Staatsauwaltschaft Tübingen.

Die gegen den Johann Michael Schroth von Eb⸗ bausen, O. A. Nagold, wegen Verletzung der Wehr⸗ pflicht am 26. April 1898 verhängte Vermögeng⸗ beschlagnahme wurde durch Beschlutz der Straf⸗ kam mer des K. Landgerichts Tübingen vom 2. 8. M. aufgehoben.

Ven 6. März 1909.

Staatsanwalt Schiele.

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2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.

(1035721 Swangsversteigernmng.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin, Kopenhagenerstraße 66, belegene, im Grund⸗ buche vom Scönhausertorbejzirk Band 35 Blatt Nr. 1046 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs— vermerkt auf den Namen der Frau Margarethe Traeder, geborenen Haase, zu Rixdorf eingetragene Grundstück, bestebend aus Vorderwohngebaäude mit

1. Iinken Seitenflügel, Doppelquergebäude, 2 linken

Seitenflügel und 2 Höfen (der 2. Hof ist teilwelse unterkellert), am 4. Mai A909, Vormittags EO Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der

Gerschtzstelle Reue Friedrichstraße 12715, Zimmer

Nr. 113 115, III(drittes Stockwerk), versteigert werden. Daß Grundstück Kartenblatt 27 Parjelle 472/25 ist nach Artikel 22 324 der Grundsteuermutterrolle 8 a 65h 4m groß und nach Nr. 40 132 der Gebäude⸗ steuerrolle bei einem jäbrlichen Nutzungswert von 147090 ½ mit 576 M Jahresbetrag zur Gebäudesteuer veranlagt. Zur Grundsteuer ist das Grundstück nicht veranlagt.

195767] Zwangs ver stelgerung.

Im Wege der Jwanggbollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundhuche von Berlin (Wedding) Band Ilz Blatt Nr. 2598 zur Zeit der Gintragung des Verstelge run svermerkß auf den Namen des Taufmannz Nikola Tarapanoff in Berlin eingetragene Grunostück am 20 April 1909, Vormittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichts ielle —, Brunnenplatz, linker Flügel, 3 Stock, Zimmer Nr. 32, bersteigert werden. Bas Grundftäck, Vordereckwohnbauß mit Hof und Quer- wohngebäude mlt Vorflügel rechts, fegt in Berlin, Maxstraße 13e, Ecke Hennig dorferstraß e. Es besteht aus der Parzelle Kartenblatt 22 Flächenabschnitt 1706/54 und ist 7g 81 qm groß. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Berlin Stadt unter Artikel 13715 und

193479 Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender Schuldyerschrei⸗ bun en zum Zwecke der Kraftloserklärung beantragt worden:

J. der Schuldverschreibung der 35 (früher 4 pro⸗ jentigen konsolidierten preußischen Staatsanleihe von 1876/79, Lit. FE Nr. 6547 über 200 AM, beantragt von dem Vorstande der Innungs⸗Krankenkasse der Tischlerinnung in Berlin, Rungestraße 22,

II. der Schul dherschreibung der 37 (früher 4) pro⸗ jentigen konsolidierten preußischen Staatszanleihe von 1876 79, Lit. E Nr. 10326 über 300 M6, beantragt von Frau Elise Heyden in Berlin, Rathenower straße 48,

III. der Schuldverschrelbung der 3 prozentigen konsolidierten preußischen Staatsanleihe von 1887/68, Lit. E Nr. 109812 über 300 M, beantragt von der verwiweten Ida Löcher, geborenen Hellwig, in Cöln. Bayenthal, Bonnerstraße 309, e .

IV. der Schuldverschreibungen der 34 (früher 4) prozentigen konsolidierten preußischen Staatganleihen a. von 1876/79 Lit. GC Nr. 13671, 58645, 81933 über je 1000 M, b. von 1884 Lit. G Nr. 472436 üher 1009 S½, C. von 1894 Lit. F Nr. 386643, 387051 über je 200 M, beantragt von der Wiiwe Pauline Hennig, geborenen Fischer, zu Berlin, Paul⸗ straße 20,

V. der Schuldverschreibungen der 3 (früher 4) prozentigen konsolidierten preußischen Staatsanleihen von 1875s79, Lit. B Nr. 45338 über 2000 S, und Lit. E Nr. 72147 über 300 M, beantragt von Frau Helene Grimm, geborenen Zoberbier, in Wolmirstedt,

VI. der Schuldverschreibung der 35 (früher 4) prozentigen konsolidierten preußischen Staateanleihe von 187679, Lit. GO Nr. 55358 über 1000 MS, be—

antrazt von dem Königlich Preußischen Justizfiskus,

vertreten durch den Oberstaatganwalt des Königlichen

Ram mergenichts in Berlin.

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Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestenß in dem auf den 8. Ottober 1909, Vormittags ILA Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 1314, III. Stockwerk, Zimmer 106/108, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Berlin, den 23. Januar 1909.

Königliches Amtsgericht Berlin. Mitte. Abteilung 84.

(103580 . Aufgebot.

Der prakt. Arjt Dr. Oppenheim in Petershagen Weser) het das Aufgebot zweier ihm angeblich ent⸗ wendeter Schuldverschreibungen der Stadtgemeinde Naumburg a. S. vom 21. Juli 1900, 4. Ausgabe, Prov. Sachsen, Buchstabe A Reg.-Bez. Merseburg Nr. 242 und 440 über je 2000 M beantragt. Der Inhaber der bezeichneten Schuldverschreibungen wird

ufgefordert, seine Rechte spätestens in dem auf den

Der Versteigerungshermerk ist am S. November 1909, Vormittags A1II uhr,

17. Februar 1909 in das Grundbuch eingetragen. bor dem unterieichneten Gericht, Zimmer Nr. 43, an-

S5 K. 176. O6. ; Berlin, den 4. März 1999. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85. (103571 Zwang suersteigerung.

Im Wege der Jwangevollstreckung soll das in Lichtenberg, Scharnweberstr. 52, Ecke Weichselftr. 8,

belegene, im Grundbuche von Lichtenberg (Berlin)

Band 18 Blatt Nr. 468 zur Zeit der Gintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Bauunternehmers Hermann Hoppe in Boxhagen⸗ Rummelsburg eingetragene Grundstück, Eckwohnhaus mit kleinem Seitenflügel und Hofraum, in einem neuen Termin, am 17. Mai 1909, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Neue Friedrichstraße 13/15, Zimmer Nr. 113‚115, im III. Stockwerk. versteigert werden. Das 9 a1 24m große Grundstück Parjelle 5177118 23. des Karten blatts? der Gemarkung Lichtenberg hat in der Grundsteuermutterrolle die Artikelnummer 1902, in der Gebäudesteuerrolle die Nummer 1313 und ist bei einem jährlichen Nutzungswert von 16300 MS zur Gebäudesteuer mit 548 S veranlagt. Der Ver⸗ steigerungsbermerk ist am 17. Oktober 1908 in dag Grundbuch eingetragen. 87. K. 176. 08.

Berlin, den 4. März 1909.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87. 95769 Zwangs versteigerung.

Im Wege der Zwangavollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 87 Blatt 20986 (früher von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 3 Blatt Nr. 2503) zur Zeit der Eintragung des Ver— steigerungsvermerkg auf den Namen des Kaufmann Max Seelmeyer in Charlottenburg eingetragene Grundstück am E85. April 1909, Vormittags HEI Uhr, durch das unterjeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Brunnenplatz, linker Flügel, L Treppe, Zimmer Nr. 32, versteigert werden. Dag Grundstück Vorderwohnhaus mit abgesondertem Abtritt und Hof, Seitenwohnbaus links mit Quer- gebäude liegt in der Gemarkung Berlin, Gericht⸗ straße 41. Es besteht aus der Parzelle Karten blati 22 Flächenabschnitt 968 / 8s und ist 4a 96 4m groß. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebenrks Berlin Stadt unter Artikel 8766 und in der Gebäudesteuerrolle unter Nr. 19 993 ein getragen und mit 5700 M jährlichem Nutzungswert veranlagt. Der Versteigerunggvermerk ist am 29. Ja- nuar 1909 in daz Grundbuch eingetragen.

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Werlin, den 11. Februar 1903. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt 7.

beraumten Aufgebotstermine anjumelden und die Urkunde vorsulegen, widrigenfalls die Kraftlogerklärung der Urkunde erfolgen wird.“ e em, ; Naumburg a. S., den 6. Märj 19039. Königliches Amtagericht.

93484 Aufgebot.

er Schlossermeister Otto Schul; in Samter, vertreten durch den Rechtsanwalt Salinger in Posen, bat das Aufgebot folgender angeblich verbrannter Wertpapiere:

I. 3 0,0 Provinnalanleihescheine der Provinz Posen uber 1) S 5000 Lit. A Nr. 2408, II. Aua- gabe 18938, auf Grund Privileg. v. 5. 10. 1898, 2) M 2000 Lit. B Nr. 5250, 1I. Ausgabe 1898, auf Grund Privileg. v. 5. 10. 1898, 3) M 500 Lit. D. Nr. 9652, II. Ausgabe 1898, auf Grund Privileg. v. H. 10. 1898, 4) S6 1000 Lit. O Nr. 19651, II. Ausgabe 1888, auf Grund Privileg. v. 11.7. 1888, ö) 16 1900 Lit. G Nr. 2889, J. Ausgabe 1892, auf Grund Privileg. v. 30. 10. 1892

II. 3 0υσ. Pfandbrlefs der Posener Landschaft über b00 MS Serie XIV Nr. 24176, ausgegeben 1898,

beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗— gefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1909, Vormittags II Uhr, vor dem unter⸗ jeichneten Gericht, Zimmer Nr. 39, anberaumten Aufgebotatermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorjulegen, widrigenfalls die Kraftlos. erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Posen, den 3. Februar 1909.

Königliches Amtsgericht. 82831 Aufgebot.

Der Korrespondent Hans Bunjel in Duisburg⸗ Ruhrort, Hafenstraße 43, vertreten durch Rechts. anwalt Dr. Friedrich in Duigburg Ruhrort, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 58 211 über 1200 M der Aktien Kommanditgesellschaft Barmer Bankverein Hingberg, Fischer C Go. in Barmen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätesteng in dem auf Dienstag, den 1. Juli 19099, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zmmer 15, anberaumten Aufgebotgtermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorjulegen, widrigenfalls die Kraftlogerklärung der Urkunde er- folgen wird.

Barxzen, den 29. Dezember 1998.

Königliches Amtsgericht. Abt. 11.

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Aufgebot.

Die stwe A. de Leef in Amsterdam hat das Aufgebot zum Zweck der Kraftlogerklärung der Aktien Nr. 236 237 358 450 632 633 und 655 der

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Aktienbrauerei Homburg v. d. H. vormal t A. Messer⸗ schmitt in Homburg v. d. H. beantragt. Der In⸗ haber dieser Aktien wird bei Vermeidung ihrer Kraftloserklärung aufgefordert, spätesteng in dem hiermit auf den . Ottober 1909, Vormittags 9 Uhr, in dem hiesigen Berichtagebäude, Zimmer Nr. 12, bestimmten Aufgebottztermine seine Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen. Homburg v. d. Höhe, den 1. März 1909. Königliches Amtsgericht.

103570

Die diegseit; unterm 25. April 1996 erlassene Bekanntmachung, betreffend in Verlust geratenen KVothaer 340 /g Prämtenpfandbrief II. Serie 5460 Nr. 1909 290 1/305 mit Coupons per 2.1. O5 und ff, hat ihre Erledigung gefunden.

Hamhurg, den 9. März 1909. Die Polizeibehörde. Abteilung 11 (Rriminalpoltié).

In der Unterabteilung 5 der heutigen Nummer d. Bl. (Verlosung ꝛc. von Werspapieren) befindet sich eine Bekanntmachung der Direltion 53 Rjäsan Uralsk. Eisenbahn⸗Gesellschaft ju Sr Petersburg, betr. Veilosung von 46 Rjäsan Koslow GEisenbahnobligationen, an deren Schluß Wertpapiere als verfallen und wertlos berzeichnet sind. wers n. (103578 Aufgebot.

Der Gutsbesitzer Franz Theodor Koch in Rahna, vertreten durch den Rechtsanwalt Baehrecke in Lützen, hat dag Aufgebot zum Zwecke der Aut schließung des Eigentümers des im Grundbuche von Caja Band III Blatt 112 W. A. auf den Namen des Johann August Koc zu Rahna eingetragenen Grundstücks gemäß § 927 Bürgerlichen Gesetzhuchs beantragt. Der genannte eingetragene Eigentümer wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Juli 1909, Vormittags 95 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Nechte anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung erfolgen wird.

Lützen, den 2. März 1909.

Königliches Amtsgericht. (1103576 Aufgebot.

Der prakt. Arzt Dr. med. Edmund Hirsch in Gera, als Generalbevollmächtigter des Kaufmanns Adolf Wolff in Gera, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Haller in Gera, hat das Aufgebot der beiden Hypothekenbriefe über die für den Kaufmann Adolf Wolff in Gera auf dem dem Bauunternehmer Eduard Louis Burkhardt in Zwötzen gehörigen Grundstücke Blatt 421 des Grundbuch von Gera am 14. Juni 1901 in der III. Abteilung eingetragenen Hypotheken über je 29000 Æ Darlehen mit Zinsen zu 4, ev. 50 / g beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 20. Rovember 1909, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gerichtsgebäude, hochparterre, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklärung der Urkunden erfolgen wird.

Gera, den 15. Februar 1809.

Das Fürstliche Amtsgericht,

Abteilung 2 für Zivilprozeßsachen. (Unterschrift.) 103178 Aufgebot.

Der Korbwarenfabrikant Otto Faust zu Klein⸗ schmalkalden hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefß vom 3. Seytember 1897 über die in dem Grundbuche von Weißenfels Band 27 Blatt 53 in Abteilung III unter Nr. 7 für a. die verehelichte Sattlermelster Anna Riedrich, geborene Kind, zu Weißenfels, b. die ledige Luise Kind daselbst eingetragene Hypothek von je 2400 4, inggesamt 4800 M Vatererbe und rückständiges Kaufgeld, ver⸗ zjinslich zu 40/9 seit dem 1. Juli 1897 in VlertelÜ⸗ jahrsraten und fällig nach vierteljährlicher Tündigung, abgetreten an den Antragsteller laut Abtretungs⸗ urkunde vom 6. Dezember 1905 beantragt. Diese Hypothek ist nach Schluß des Grundbuchblatts Weißenfels Band 27 Blatt 53 übertragen nach Weißenfels Band 52 Blatt 18 und steht dort in Abtellung UI unter Nr. 2 eingetragen. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, svätestens in dem auf den G6. Juli 1909, Vormittags EH Uhr, vor dem unterjeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfallg die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Weißenfels, den 265. Februar 1809.

Königliches Amtagericht.

(1035857 Aufgebot.

Der Wirt Bartholomäus Kornackl in Gorzyee bat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Släubiger der auf dem Srundbuchblatt des ihm ge⸗ hörigen Grundstücks Rudkt Bl. Nr. 21 in Abt. III unter Nr. 1 2 eingetragenen Posten folgenden Wortlauts: Zu 1: 100 Taler nebst oo // in Quartalg- raten am 1. April, 1. Juli, 1. Oktober und 2. Ja⸗ nuar jedes Jahres jahlbaren Zinsen und den Ein⸗ tragungs. und Löschungekosten, Darlehneforderung der Mitglieder des Sparkassenverelng zu Miloszlaw aus der Obligation vom 10 Februar 1845. Ein- getragen auf dem Grundstück Rudkt Nr. 1 ex deereto vom 2. März 1845 und bel der Abschreibung unverändert hierher übertragen zufolge Verfügung vom 16. August 1871. Zu 2: 50 Taler nebst 5 oso in Quartalgraten vom 1. Januar 1847 ab zablbaren Zinsen, Darlehnsforderung der Mitglieder des Spar⸗ kassenvereing zu Milosglaw aug der Obligation vom 14. Januar 1847. Eingetragen auf dem Grundstück Rudti Nr. 1 6x decreto vom 27. Februar 1847 und bei der Abschreibung unverändert hierher über- tragen zufolge Verfügung vom 16. August 1871, gemäß § 1170 B. G. B. beantragt. Die Gläubiger oder ihre Rechtsnachfolger werden aufgefordert, spaͤtesteng in dem auf den 8. Juai E909, Bormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Augschließung mit ihren Rechten erfolgen wird.

Wreschen, den 4. Mär 19039.

Königliches Amtsgericht.

(lo3 579] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt van Randenborgh in Oden kirchen als Vertreter des Peter Leonhard Adolfs und Wilhelm Adolfg in Dochneukirch, hat beantragt, den verschollenen Schneldergesellen Cornelius Mbolss, geboren am 7. April 18656 in Neukirchen, zuletzt wohnhaft in M. Gladbach, für tot ju erklären. bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich . stens in dem auf den 7. Dezember 1909. mittags AA Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht.

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