1909 / 61 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

kann, ist geeignet, ihm für Jahre das Geschäft zu schädigen. Ich kann Sie daher nur bitten, die unnötigen kautschukartigen Begriffe aus dem Paragraphen zu streichen. Einen guten Wein wird niemand strecken, der es mit sich und seinem Weine gut meint. Ich bin auch nicht eiwa dafür, daß unnötig viel gejuckert werde. Ich will nur er⸗ möglichen, daß durch einen Zusatz bis 4 Zucker in schlechten Jahr gängen dem natürlichen Mangel an Zucker abgeholfen werden darf. Wat den § 6 betrifft, so möchte ich darauf hinweisen, daß ich noch beute von einer großen Weinfiima einen Brief bekommen habe, daß sie nach dem neuen Gesetz nur Wein von großen bekannten Namen werde beziehen können, nicht die guten, aber bisher nicht unter eigenem Ramen verkauften Weine der Nahe⸗Winzer; diese trefflichen Weine würden also vielfach unverkäuflich sein. Es kann doch nicht

weck des Gesetzes sein, den reellen Winzerstand und die Händler zu chädigen. Daher möchte ich um eine Bestätigung dafür bitten, daß der Begriff ‚nahe gelegene Gemarkung oder Lage“ nicht zu eng aus⸗ gelegt werde.

Geheimer Regierungsrat Freiherr von Stein: Die Regierung muß sich gegen die weitergehenden Anträge erklären mit Ausnahme des Antrags Pauli, insofern er redaktioneller Natur ist. Schon der Abg. David hat die Zweckbestimmung im Absatz 1 des § 3 als einen Fallstrick bezeichnet, in den reelle Leute fallen könnten, weil er viel jzu unbestimmt sei. In gleichem Sinne hat sich der Abg. Paasche geäußert. In dieser Hinsicht ist die Regierung auf Grund ibrer Erfahrungen anderer Meinung. Es wäre ein Irrtum, anzunehmen, daß das bestehende Gesetz eine solche Bestimmung nicht enthielte. Eine solche Zweckbestimmung ist durch= aus notwendig. Der Begriff „guter Jahrgang“ ist durchaus geläufig. Der Winzer kann sich daran halten in bezug auf den Zuckerzusatz, den er seinem Wein geben will. Wenn nur die räumliche Begrenzung der Zuckerung stehen bleibt, so setzt sich der Winzer noch viel mehr der Gefahr aus, bestraft zu werden. Ich kann Sie daher nur bitten, den Antrag Paasche abzulehnen. Der Abg. Thaler will den zweiten Satz des ersten 6 des § 3 in bezug auf die Menge des Zuckerzusatzes streichen. Bie Beseitigung dieser Vorschrift halte ich für bedenklich und bitte um deren Ablehnung. Dagegen bitte ich Sie aus den Gründen, die neulich schon der Staatssekretär dar⸗ gelegt hat, den Antrag Hormann anzunehmen, der als Endtermin der Zuckerung, entsprechend der Regierung; vorlage, den 31. Januar fest⸗ setzt. Das Risiko, das man mit dem 31. Dezember läuft, ist gani unũbersehbar.

Abg. Preiß (Els.): Ich halte die Zweckbestimmung in 53, die der Antrag Paasche streichen will, geradezu für ein un⸗ bedingtes Erfordernis des Gesetzezs. Die Absicht dieser Be⸗ stimmung ist es ja gerade, daß nicht eine Vermehrung, sondern eine Veibesserung des Naturproduktes herbeigefübrt wird. Der gezuckerte Wein soll nach unserer Ansicht ein rationell verbesserter Wein sein, und ein solches Produkt darf nicht ohne jede Rücksicht auf das Naturprodukt hergestellt werden, sonst führt die Zuckerung nur zu einer ganz willkürlichen, rein mechanischen Vermehrung, zur all— gemeinen Fabrikation eines charakterlosen Reichswasserweines. Das wäre aber weder dem Inland noch dem Ausland gegenüber ju rechtfertigen. Hiernach ist es unbedingt notwendig, den Antrag Paasche abzulehnen. Hinsichtlich der räumlichen Zuckerungegrenze ist schon die Kom— mission über die Vorlage der Regierung hinausgegangen. Zur Recht⸗ fertigung eines noch höheren Zuckerwasserzusatzeg wird darauf bingewiesen, daß in gewissen Weinbaugegenden des Deutschen Reiches ein Zusatz von 25 0, üblich wäre. Diese Gegenden hätten einen Änspruch auf die Beibehaltung der jetzigen Gewohn— heit. Eine Sonderbestimmung für bestimmte Bezirke ist aber nicht möglich, sondern ein Gesetz muß sich auf das gesamte deutsche Weinbaugebiet beziehen. Wenn wir davon absehen, im Interesse der kleinen Weinbaugebiete einen Antrag auf Herab⸗ setzung der von der Kommission beschlossenen Zuckerungsgrenze zu fiellen, so geschieht es nur, weil wir das Kompromiß nicht gefährden wollen. Wir halten aber trotzdem eine Herabsetzung des Zuckerwasser⸗ zusatzes für geboten. Auch den Antrag Hormann, den 31. Januar als Endtermin für die Zuckerung festzusetzen, müssen wir ablehnen. Die Kommission hat mit großer Mehrheit nach langen Verhandlungen sich für den 31. Dezember entschieden, und auch der deutsche Weinbauverein hat sich in überwältigender Mehrheit für diesen Termin ausgesprochen. Die Interessen der kleinen Winzer soll man nicht besser vertreten wollen, als diese selbst es tun, und sie haben selt langen Jahren auf Versammlungen im ganzen Deutschen Reiche den 31. Deiember ver— langt. Luxemburg hat nicht das geringste Interesse daran, ob wir den einen oder den anderen Termin festsetzen. Wir können mit aller Bestimmtheit darauf rechnen, daß Luxemburg wegen dieser speziellen Frage keinerlei Schwierigkeiten machen wird. Die Auffassung der verbündeten Regierungen, daß der F 6b aus Rüdsichten auf das Ausland unannehmbar sei, ist rechtlich unhaltbar. Das Recht des Auslandes wird in keiner Weise angetastet. Es handelt sich um rein interne Angelegenheiten der deutschen Gesetz— gebung, auf die das Ausland rechtlich nicht den geringsten Einfluß geltend zu machen befugt ist. Ich sebe nicht ein, daß, wenn un— bedingt Rechte aufgegeben werden müssen, gerade der schwergeprüfte deutsche Weinbau das Opfer bringen soll, mittels dessen andere Zweige des deutschen Erwerbslebens Vorteile erhalten. Mit dem ersten Satz des Antrages Roeren Erzberger können wir uns ein— veistanden erklärer Ich halte es für richtig, wenn für die Be⸗ jeichnung von Veischnist nicht bloß der die Art beftimmende Anteil, fondern auch die überwiegende Menge für maßgebend erklärt wird. Diese Bestimmung wird namentlich dann von großem Werlte für uns sein, wenn der 5 6b betreffend den Verschnitt von inländischem Wesßwein mit ausländischem Wein wirklich aufgegeben werden müßte. Den jweiten Satz des Antrages Roeren⸗Erzberger müssen wir eigentlich zurückweisen, denn er enthält eine Abschwächung der Kommisstong—⸗ beschlüsse. Wenn jedoch das Erfordernis der überwiegenden Menge in das Gesetz aufgenommen wird, dann könnten wir uns auch mu dem jwelsten Satz ez Antrages schließlich einverstanden erklären.

Abg. Lehmann Wiesbaden (Soz.): Der 3 enthält Be— stimmungen, mit denen der Richter absolut nichts anzufangen weiß. Mit diefer Zweckbestimmung ist gar nicht auszukommen. Der 31 De— zember ist als Endtermin für die Zuckerung deswegen festgesetzf, da— mit die Leute nicht so viel Zeit haben, sie vorjunehmen. Die Konsequenz der Stellungnahme der Regierung wäre, daß man die Zuckerung über— haupt von der Genehmigung abhängig machte. Die Erfahrungen mit Oesterreich sind darüber allerdingZs sehr schlecht, und die Re—

ierung weiß, daß eine Mehrheit dafür im Reichstage nicht zu sint wäre. Wie sollten auch die entscheidenden Bebörden ein Urteil darüber haben? Wenn man glaubt, daß sich bei den Geri eine Praxis berausbilden würde, so sind wir im Gegenteil d un daß eine Rechtsunsicherheit entstehen wird, und

lieber ganz beseitigen.

man die Zweckbestimmung

zejuckert ist. Will man diese Bestimmung

wird das Gesetz in elnem großen Teil wirkungslos ge— an nur einmal gezuckert werden darf, wie die Kom nmission so muß doch jeder Besitzer eines Stückes Wein gezuckert ist. Die zeitliche Beschränkung der

meiner Meinung nicht zur Prinzipienfrage Buchkontrolle, die vorgeschrieben ist, geht von

daß der Weinfälscher dumm genug ist, dien oder große Zaͤckermengen beziebt, dies alles ie Bücher zu schreiben. Vor Schwindel kann zachführung nicht schützen. Der Schwindler wird diese hen und die Rechnung, sobald die Sendung an⸗ nnigst in den Ofen stecken. Den größten Wert mf die räumliche Begrenzung. In der Kommission ; ar die Heraufsetzung auf 20 os0 noch einmal eine zefur den, wenn die Mosel nicht immer wieder darauf hin⸗ 5 kbätte, sie käm⸗ weniger nicht aug. Eine weltere Er⸗ käöhang kaun nnter keinen Umständen statthaben; 20 o sind über— ge etae westere Grböhung würde den Wein taisächlich nicht mehr verbe fern, sondern aur vermehren Große Weinbaugebiete, so der gane Nhelagau, juckern uberhaupt nicht, obwohl das dortige Gewächs

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an sich keineswegs besonders süß ist. Daß die Deklaration des Ver⸗ schntttis von Rotweißwein gegen den italienischen Handelsvertrag ver= stoßen sollte, scheint mir nicht begründet, es müßte denn sein, daß den Itallenern seinerjeit ganz bestimmte Versprechungen gemacht worden wären, den Veischnitt als deutschen Wein zu verkaufen. Ich kann nicht glauben, daß solche bestimmten Versprechungen unserer⸗ seit; gemacht worden sind. Ich fürchte im Gegensatz dazu, daß die Flinte nach hinten loggeht, daß das Publikum sehr gern diese Weine als italienische und spanische nehmen wird; die Mode spielt da auch sehr mit, und eine solche Wendung könnte gerade dem deutschen Winzer zum Nachteil gereichen. Lagebezeichnungen sollen nur genannt werden dürfen, wenn die Weine ungezuckert sind; das könnte für manche Weinbaube irke Schwierigkeiten ergeben.

Abg. Schüler (Zentr.): Die jetzige Vorlage ist ein Kompromiß zwischen den Purlsten und den anderen Interessenten des Weinbaues, der Weinproduktion und des Weinhandels, wobei wir Puristen mehr als die Hälfte des Weges entgegengekommen sind. Durch die endlich gewonnene Kellerkontrolle durch das ganze Reich wird es hoffentlich den Panschern und Schmierern unmöglich gemacht werden, durch die Maschen des Gesetzes hindurchzuschlüpfen. F 3 und 5§5 6 haben eine Fassung erhalten, auf die sich alle Teile vereinigen können. Ueber die noch entgegenstehenden Schwierig- keiten kommt man ohne die Deklaration der Zuckerung nicht hinweg. Nicht die geringen und kleinen Weine, gerade die Qua— litätsweine stehen vielfach vor dem Ruin. Sehr erfreulich ist die Anzeigepflicht der Zuckerung, ebenso die in 3 aufgenommene Zweck— bestimmung für die Zuckerung. Mit den Ausführungen des Abg. Paasche kann ich absolut nicht einverstanden sein, er würde dem ge— zuckerten Wein geradezu ein Privileg zu Ungunsten des reinen Naturvrodukts gewähren. Ebenso unannehmbar wie dieser An⸗ trag Paasche ist der andere, den Zuckerwasserzusatz noch zu steigern. Die Zuckerung gibt dem gezuckerten Wein ohnedies einen Vorsprung, den der Naturwein gar nicht einholen kann. Was uns der Abg. Freiberr von Heyl vorgerechnet hat, kann mich auch nicht überzeugen, denn das Zuckerwasser kostet doch nichts. Die Frist für die Zuckerung bis zum 31. Dezember ist schon sehr reichlich be—⸗ messen. Nicht im Interesse des kleinen Winzers, sondern lediglich im Interesse des Weinhandels wird die Verlängerung der Frist bis Ende Januar gefordert. Daß das bisherige Gesetz absolut un⸗ genügend ist, läßt sich an Tausenden von Beispielen beweisen, auch was die Frage der Bezeichnungen anbetrifft; es werden auf diesem Gebiete die unglaublichsten Manipulationen gemacht, ohne daß das Gesetz eine Handhabe böte, diese Betrüger zu fassen. Ich kann daher die Regierung nur dringend bitten, den Kommissiont⸗ beschlüssen ihre Zustimmung zu geben. Dasselbe gilt von den Be⸗ schlüssen der Kommission zu 6, 6a und 6b. Der Kollege Hormann hat entrüstet von den Weinhändlern den Vorwurf der Panscherei ab— gewiesen und gemtint, die Panscherei würde sich bei Weinbauern und Weinhändlern wohl die Wage halten. Ja, welß denn der Abg. Hormann nicht, welche unglaubliche Vermehrung des Weinquantums durch die Manipulationen des unreellen Weinhandels Jahr für Jahr erzeugt wird? Gegen seine Verallgemeinerung muß ich mich ganz entschieden verwahren. Die Anträge Hormann sind mir sehr bedenklich, sie be⸗ zwecken eine Abschwächung der Kommissionsvorschläge; ich kann diese Anträge nur zur Ablehnung empfehlen. Wir verlangen auch die schärfere Kentrolle und eine Erhöhung des Zollsatzes der uns eine immer fühlbarere Konkurrenz machenden ausländischen Tafeltrauben. Hätten wir eine ausreichende Kellerkontrolle gehabt, so wären alle diese Mißstände nicht hervorgetreten. Wir fordern eine gleichmäßige Kontrolle aller Interessenten vom Winjer bis zum Händler und Wirt. Es muß möglichst scharf zugegriffen werden, in schweren Fällen mit Gefängnisstrafe; dann wird hoffentlich Ruhe im Wein baubetriebe eintreten. Möge dies die letzte Rede sein, die ich im Interesse des Weinbaues halten muß.

Abg. Freiherr von Wolff⸗Metternich (Zentr.): Ich werde für den ersten Teil des Antrages Paasche (Streichung der Zweckbestimmung) stimmen, für den jweiten (4 Zuckerzusatz) aber nicht. Dem Antrag Hormann wegen der Zeitbestimmung 31. Januar stimme ich zu, damit dem Winzer hinlänglich Zeit bleibt, die Zuckerung vorzunehmen, und damit wir eher mit Luxemburg zu den früheren Handelsbeziehungen gelangen. In bezug auf 56 halte ich in zweiter Lesung an dem Kommissionsbeschluß fest. Der Gesetzentwurf, wie er aus der Kom- mission hervorgegangen ist, befriedigt mich nur zum Teil, weil viele Wünsche der Mosel nicht in Erfüllung gegangen sind. Trotzdem werde ich für denselben stimmen, weil manch: Verbesserungen darin ent balten sind. Dem Kompromiß entsprechend, werde ich keine Anträge stellen, das schließt nicht aus, daß ich von anderer Seite gestellten Verbesserungsanträgen zustimme; dies gilt besonders bezüglich des An⸗ trages Roeren-Erzberger, wetl dadurch die Verschnittfrage besser geregelt wird und ich einen wirksamen Schutz in demselben gegen die Ueber flutung der Auslandsweine erblicke.

Ab). Freiberr Hevl zu Herrnsheim (ul.): Wir der Mosel ein gewisses Entgegenkommen bewiesen dadurch, daß wir die sogenannte lex Brauneberger angenommen baben, wovurch denjenigen Weinbergslagen, die mehr als eine Gemarkung durchziehen, auch dann, wenn sie gejuckert sind, die Weinbergslage gewährt wird. at diese Bestimmung getroffer, damit an der Mosel bestimmte Ge— markungen in der Lage sind, ihre Produkte als Brauneberger ver kaufen zu können. Nachdem wir dieses Zugeständnis gemacht haben, hätte ich gehofft, daß die Kollegen Roeren und Eri— berger nicht die Menge für den Verstich wieder herangezogen hätken. Wenn Sie den Antrag dleser Herren annehmen, würden Sie den Verstich in Rbeinbessen, im Rheingau und in der Pfalz total unmöglich machen. Die ausländischen französischen Weißweine werden trocken gejuckert, aber nur in geringem Maße, sie kommen aber als ungezuckerte Weine über die Grenje und werden im Verstich als Rüdesheimer oder Bodenheimer, Oppenheimer mit unseren edelsten Namen verkauft. In den Handelsverträgen ist von Welßwein— verschnitten gar keine Rede, sondern es handelt sich nur um Roiwein— verschnitte. Die ausländischen Weine haben einen gewissen Zoll zu bezahlen, sie kommen frei in den Verkehr, können auch verschnitten werden. Dagegen ist nichts einzuwenden, sie dürfen sich aber nicht brüsten mit unseren edlen historischen Namen. Ich muß Sie also dringend bliten, trotz der Bedenken der verbündeten Regierungen diese wichtige volkswirtschaftliche Frage im Jateresse der Winjer zu ent— scheiden. Den Antrag Roeren Erjberger muß ich Sie aber bitten abzulehnen.

Abg. Wieland (d. Volkep.): Dle Verständigung war in der Kommission bei den widersprechenden Interessen der einzelnen Weinlagen usw. sehr schwer. Mit dem Resultat der Verhandlungen kznnen Weinbauer und bändler einigermaßen zufrieden sein; die Hauptsache ist daß Klarbeit auf diesem Gebiete geschaffen worden ist. Ein Vorzug ist auch, daß die Zuckerung nunmehr gesetzlich festgelegt ist und daß alle anderen Zutaten verhoten sind. In schlechten Jahren ist der Zuckerjusatz in vielen Wein— gebieten notwendig, namentlich an der Mosel. Daß die Wein— verfälschung unter sehr strenge Strafe gestellt werden soll, halte ich für richtig. Die Konsumenten sollen für ihr gutes Geld auch einen guten Wein erhalten und die reellen Weinhändler durch eine ausgiebige Kontiolle geschützt werden. Für den Antrag Paasche betreffs des Zackerzusatzeß kann ich mich aber nicht eiklären, auch nicht für den Antrag meines Fraltionzkollegen Hormann, der im § 65 Abs. 2 die Worte: „die mehr alt einer Gemarkung an⸗ gebören“ streichen will. Hinsichtlich der jetzigen Begrenzung der Zuckerung würde ich dem 31. Dejember den Vorzug geben. Ueber den Deklarationezwang der fremden Weine haben die Verireter der Regierungen ihre schweren Bedenken geäußert. Im allgemeinen nehmen doch die Fremden bei ihren lanswirtschaftlichen und Industrie⸗ zöllen auf fremde Staaten sehr wenig Rücksicht. Ich will aber nicht berkennen, daß hier vielleicht Hindernisse vorliegen. Im großen und ganzen ist das Kompromiß ein gangbarer Weg. Was die Resolusionen betrifft, so können wir dem Verbot des Verschnitts von Weißwein und Rotwein zum Zwecke der Herstellung von Rotwein im Interesse unserer einheimtschen Weinprodujenten nicht zustimmen. Im

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übrigen bitte ich Sie: lassen Sie dem Kommissiontentwurf einiger, maßen Gerechtigkeit widerfahren.

Abg. Dr. Thaler (Zentr.): Ich möchte Ihnen meinen Antrag zur Annahme empfehlen. Würde der Antrag Paasche angenommen werden so würde allerdings mein Antrag hinfällig werden; ich 6 aher

nicht, daß eg dazu kommen wird. Dem Zusatz von Zuckerwasser würde freier Spielraum gegeben werden, wenn nicht die estimmung im Gesetz vorhanden wäre, daß ein Zusatz von Zucker nur insowe zulässig ist, als es notwendig ist, um das Erzeugnis auf die Stufe z bringen, wie dies in guten Jahrgängen in der betreffenden Lage ohne solchen Zusatz erreicht wird. Elne vernünftige Handhabung des Ge, setzes wird eiwaige Härten schon beseitigen; Grundsatz muß aber sein daß der Zuckerzusatz nur ein Notbehelf sein darf. Ich lege aut einen Hauptwert auf gute Ausführungsvorschriften. Die Vollzug, organe mögen streng und gerecht, aber auch wirklich gerecht, ihre Amtes walten, die einzelnen Verhältnisse beachten, aber nicht schablonenhaft verfahren, im Interesse der Pflege der Reellität im Handel und der Pflege der Gesundheit. Meine Waͤhler bestehen zum Teil aus Winzern, jum Teil aus Händlern, sie sind aber darin einig, daß als Endtermin der Zuckerung der 31. Dezember gewählt wird. zweite Satz dieses Paragraphen: „Gestattet bleibt jedoch, die Namen

einzelner Gemarkungen oder Weinbergelagen, die mehr als einer

Gemarkung angehören, zu benutzen, um gleichartige und gleich-

wertige Erjeugnisse benachbarter oder nahegelegener Gemarkungen

oder Lagen zu bezeichnenꝰ auch für Verschnitt gelte.

Abg. Gr6gotre (Els.): Im großen und ganzen können wir sagen, daß der Gesetzentwurf, wie er aus den Kommissionsverhand— lungen hervorgegangen ist, eine Verbesserung bedeutet, wenn auch nicht alle Wünsche der Winzer und Weinhändler erfüllt sind. Was den § 6b anbetrifft, so kann das Ausland es ung nicht übel nehmen, wenn wir unsere Produkte schützen. Die Einfuhr auf⸗ ländischen Weines wird durch den Paragraphen nicht verhindert.

Die Diskussion wird geschlossen.

Persönlich verwahrt sich der .

Abg. Horrmann (fr. Volksp) gegen den Vorwurf des Abg. Schüler, daß er den Weinbau im allgemeinen der Weinpanscherel be, schuldigt habe.

In der Abstimmung wird der Antrag Paasche (Zweck bestimmung) zu 5 3 abgelehnt. Dagegen stimmen auch die meisten Nationalliberalen; ebenso fällt der Antrag Thaler gegen etwa 5 Stimmen des Zentrums unter großer Heiterkeit. Für den Antrag Paasche bezüglich des Zuckerzusa es stimmen nur der Antragsteller und der Abg. Hormann. Ebenso wird auch der Antrag Hormann bezüglich der zeitlichen Begrenzung auf den 31. Januar mit großer Mehrheit abgelehnt und 8 in der Kommissionsfassung angenommen.

Die 85 4, 5 und 6 werden ebenfalls unter Ablehnung der Anträge Hormann unverändert angenommen.

Zu 6a liegt der mitgeteilte Antrag Roeren⸗Erz= berger vor: „Ein Verschnitt aus Erzeugnissen verschiedener Herkunft dan nur dann nach einem der Anteile benannt werden, wenn dieser i der Gesamtmenge überwiegt und die Art bestimmt. Die Angabe einer Weinbergslage ist dabei, von dem Falle des 5 6 Absatz! Satz 2 abgesehen, nur dann zulässig, wenn der aus der betreffenden Lage stammende Anteil ungezuckert ist.“ Abg. Vogt⸗Hall (wirtsch. Vgg) erklärt sich für diesen Antrag während der Abg. Da vid (Soz.) ihn bekämpft, weil er zu dem Schildbürgen streich führen könnte, daß wohl ein Rüdesheimer Wein bei einen Wasserzusatz als Rüdesheimer bezeichnet werden könnte, bet einen Zusatz von Wein aber nicht Abg. Erzberger (Zentr.): Dieser Antrag ist deshalb entstanden, wel die Regierung zum ersten Satz des 5 6b ihr „Unannehmbar“ auh gesprochen hat. Wir müssen damit rechnen, daß dies in dritt Lesung aufrecht erhalten bleibt. Wir wollen den Verschnittwein weit retten, wie es unter den bestebenden Verhältnissen möglich is Das Beispiel des Abg. Dr. David mag in der Theorie richtig sein; aber n

der Praxis wird niemand einen besseren Wein in einen schlechtera

gießen. Eine etwa nötige redaktionelle Verbesserung unseres Antrage

der im übrigen das Richtige trifft, können wir in dritter Lesung von

nehmen.

Abg. Freiherr von mich diesen Worten an. liegt in dem Sch :

Abg. Dr. Davi Zoz.“: Ez Weil die Regierung vielleicht zum F 6b ihr Nen

r jum § Ga einen Unsinn beschließen. Der Fal icht theoretisch konstrulert, sondern er kommt und tausendmal vor.

S 6a wird unter l berger in der Kommissionsfassung angenommen.

um 6b bittet der Wallen bor

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Wolff. Metternlch (3entr): Ich schlen Der

zegen den ausländischen Wein. .

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Schwerpunkt des Abänderungsaniregch

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Abg. ruhe des Hauses gegen wärtigen Amts in der letzen Sitzung. D deutsche Gesinnung gezeigt. Ausdruck als unparlamentarisch.)

Vog t⸗Hall (wirtsch. Vgg): die Ausführungen des Staatssekretärs des 14

er Bundesrat habe zu wen

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Abg. Dr. Becker / Cöln (Zentr.): bittet ebenfalls, eg unter allen Un V

ständen bei der Deklarationepflicht zu belassen; das Unannehmbar Me g brauche man nicht tragzisch zu nehmen.

Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg,

Der Herr Vorredner hat soeben gesagt, er nebme das . annehmbar“, das ich namens der verbündeten Reglerungen auh gesprochen hätte, nicht tragisch. Ich bin nicht gewohnt, ein ernstt Wort, wie daz Wort ‚unannehmbar“, in scherjendem Sinne ju brauchen (sehr gut! links); sondern, wenn ich genötigt bin, es ju brauchen, halte ich daran fest. (Bravo! links.)

Abg. Erzberger (Zentt.): behält sich vor, für die dritte Lesung ein Antrag einzubringen, der dem „Unannehmbar“ der Regierung Rechnum trägt und anderseitss auch den Wänschen der Mehrheit des Hauses

Zum § 17 (Buchkontrolle) spricht der .

Abg. Wetz el (al.) den Wunsch aug, daß die Buchführung mi lichst einfach gestaltet werde im Interesse der kleineren lauf mann st nicht gebildeten Weinbauern

Zum § 31 wird ein Antrag Hormann⸗Müller⸗JR lohn, der den zweiten Absatz dieses Paragraphen: „Der Verlt⸗ mit Getränken, die bei der Verkündung dieses Gesetzes nag weislich bereits hergestellt waren, ist jedoch nach den bisherige Bestimmungen zu beurteilen“, dahin ändern will, daß es heihtl soll: „beim Inkrafttreten dteses Gesetzes“ abgelehnt.

Die weiteren Paragraphen finden im übrigen nach da Kommisssiongvorschlägen Annahme, ebenso die von der Kon mission vorgeschlagenen Resolutionen.

DVle verbündeten Regierungen zu ersuchen

1) beä Aufstellung der Grundsäßze für den Volljug deg nern Welngesetzs zur hesseren Kontrolle bestimmte qinfuhrstat om für Weine, Trauben und Traubenmassche zu benennen und. Vorlage amtlicher Bescheinigungen über Herkunft und Relnb⸗ der Weine zu verlangen“,

2 Regierun

Was den §z 6 betrifft, so möchte ich bitten, daß der;

war eine sehr un ulängliche

Ablehnung des Antrages Roeren⸗w

z (Zentr.): dringend an dem Beschluß der Kon

zuhalten. . ö 36 n.

wendet sich unter steigender n

(Der Präsident Graf von Stolbem

2) a. bei neuabzuschließen den Hen trägen sowie bei lauf der jetzt bestehenden Handelsverträge die Veraünst ür ausländische Rotweine 3 Verich aicht mehr zu gewähren; baldtunlichst den Entwurf welches den Verschnitt von Zwecke der Herstellung dieses Weineg verbietet. Die eingegangenen Petitionen werden d Beschlüsse für erledigt erklärt. Es folgt die zweite Beratung Nove wegen Beseitigung oppelbesteuerung vom 13 Mai 1870 auf Grund der Beschlüsse der 36. Kommission Die Kommission hat die Vorlage nu ichen Punkten geändert und schlägt f . Den Herrn Reichskanzler Regierungen dahin zu wirken, durch eine gleichzeitige kommunale Besteuerung in mehreren Buntdesstaaten sich er⸗ gebende Doppelbesteuerung tunlichst im Wege der seitigen. ;

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bei den verbündeten

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Abg. Göring! Dopypelbefsteuerung ner ͤ schweres Unrecht durch die pre die Verwaltung, diesen Fall z Rechte ju verhelfen.

Abg. Neumann H auf diesem Gebiete schor aus, daß der größte

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gehalten eine gebundene Marschroute Savigny schließlich sell Gwrmirtlungen mit i verfehlt sein Damit schließt die u S Tliegt ein Ant die Stadt Nassau ̃ trag wird, sch fesistellt, von niemandem unterstützt Beratung Abg. Kir sch (Ze ): Es ist doch ein ö ehender Vorgang, daß, nachdem bei der esung durch ein Kompromiß sämtlicher Parteien dag Drterlassen verzelchnig vorden sst, ot ein solcher Antrag noch ̃ der Neyifson, die dig Aurll 19 Iniqen Vororte zu beruücsichtigen,

verseßen erseßen.

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von Großstädten liegen, die nicht eingemeindet worden sind oder nicht eingemeindet werden sollen.

Abg. De. Schroeder ⸗Cassel (il): Unser Kollege Hevzweiller ist beute nicht anwesend; er hätte ja sonst veranlaßt werden können, den Antrag zurückziehen. Za der Kritik des Abg. Kirsch lag aber wohl

e Veranlassung vor. ö

Ada. Kirsch (Zentra): Der Antrag ist doch zur dritten Beratung geste llt Darauf wird §2 unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen, ebenso der Rest der Vorlage und schließlich mit großer Mehrheit der Gesetzentwurf im ganzen.

Das Haus geht zur dritten Beratung des Gesetz⸗ ent wurfs, betreffend die Abänderung des Einkommen⸗ steuergesetzes und des Ergänzungssteuergesetzes, über.

In der Generaldiskussion bemerkt

* 1 1 * *

Abg. vom Rath (ul); Ich komme heute kurz auf die Angriffe des Abg. von Hennigs jurück. Er erklärte, meinen Artikel nicht ernst nehmen zu können, und gründete seine ganze Kritik auf diesen Artikel. Wenn er im Namen einer großen Partei gegen mich so polemisiert, so kann ich seine Behauptung nicht für einnst nebmen, daß er mich ̃ Den Vorwurf der Oberflächlichkeit muß ich ibm Eine solche Kritih, wie er sie übte, kann nur jemand en Artikel nur oberflächlich gelesen hat. nn (Soz.): Die Wirtschaftspolitik im Reiche hat ng der Beamtenbesoldungen nötig gemacht; gerade deshalb

asten dafür gerecht verteilt werden. Im Reiche ist man dran, wieder die schwächeren Schultern zu belasten. Unsere ordnet sich

ernst nehme

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t Einkommensteuer wiederum konservativer Redner, Herr ing der Steuer⸗ und Wirt⸗ kommen von 10 000 knapp zugehe. Wag gen Einkommen sagen? d Die Versammlung ollkommen ihre Unduldsam⸗

visfenschaftliche Ueberzeugung wurde er in einer Weise zeichnete. Professor Wagner H niemanden von seiner ruhig anhören.

. indirekte Steuern

r belastet, dazu Preußen kommen. Von den geriaggsten Vorteil.

zu Gunsten der niederen 'benfalls am meisten diese zerechte: en Steuerquellen in zürde die Wertzuwachs⸗ sich die Notwendigkeit

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Steuergesetze

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eine gerechtere

e Herren ju be⸗ imann mit Recht Bermögen nach der Statistik, die en, so meine ich, ist das an sich Die Ent eirseitig und er Zunahme der n Vermögen nicht H ind holt nachgewiesen, daß in ins die Zabl der kleinen Vermögen wächst,

r fiten jwischen 900 und 39000 4A ständig im Stelgen be⸗ ist. Diese Zensiten jwischen 900 und 3000 4 versteuerten ia Ciakomm Millionen und 1908 ein Einkommen von 6469 Millionen (hört! hört ), eine durchaus erfreuliche Ent⸗ 1cklung! Also unserer Ginkommensteuerstatistik allerdings eine Zunahme der großen Veimögen, was ein natur⸗ unserer ganzen wirtschaftlichen Entwicklung ist, in sehr erfreuliches Aufsteigen immer neuer Kreise

E Klassen, die so gestellt sind, daß sie ei

können.

ber nicht das Wort genommen, well die Ausführungen in der Besiehung eiwas neues, wie ich glaube, er nicht auf einen Artikel Bejug genommen zor einiger Zeit erschlenen ist. Ich glaube, er hat die Be⸗ die ich in die Berliner Korrespondenz“ inzwischen habe lassen, noch nicht gelesen; dadurch würde ein Teil der Ausführungen, wle ich glauss widerlegt sein. In diesem Artikel war behauptet, daß in Preußen sich nicht weniger alz 66 Milllarden Vermögen der Grgänzungesteuer entzjögen, und daß jum Tell die Veranlagungskommissare, nämlich die Landräte, an dieser mangelhaften Heranziehung deg Vermögen mit

ißer Ausfluß

einrücken

Schuld trügen. Mesne Herren, ich habe es für meine Pflicht erachtet, dies klar ju stellen und die Herren Landräte gegen den Vorwurf, der da gegen sie erhoben wurde, zu schützen. (Bravo! rechts.)

Zunächst was bie Klarstellung betrifft, meine Herren, so ist in dem Artikel übersehen, daß durchaus nicht alles, was als National- permõnen erscheint, auch als Vermögen im Slnne unserer Vermögenz= beziehungswetise Ergänzungssteuer erschelnt. (Sehr richtig! rechts.) Est ift dabei eine ganje Anjahl von Momenten nicht berũcksichtigt, also j. B. daß ein Tell unseres Vermögens im Auslande liegt, vor allem aber, daß sehr viel im Hauggerät angelegt ist, das bekanntlich zur Ergänzungssteuer nicht veranlagt wird wir schätzen das nach unserer Ermittelung auf nicht weniger als 20 Milliarden Mark Dausgerät und Möbel —, dann aber vor allem, daß und daz ist das mehr oder minder Entscheidende der ganze über unsere Monarchle verteilte Besitz, der im einjelnen Fall 6000 M nicht erreicht, bekanntlich nicht zur Er⸗ gänzungssteuer herangezogen wird. (Sehr richtig! rechtz.) Das macht nach unseren Ermittlungen wieder 30 Milliarden Mark, sodaß von diesem angeblichen Fehlbetrage von 665 Milliarden Mark etwa 50 Milliarden allein auf diesem Wege sich erklären, und die Behauptung, daß 66 Milliarden bei uns nicht herangezogen würden, eine starke Einschränkung erfährt. (Sehr richtig! rechts.) Ich hahe nie verhehlt, und ich muß sagen, ich tue es auch jetzt nicht, daß wir sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Einkommens wie des Ver— mögens durchaus noch nicht bis zu dem letzten Grade der Vollendung gekommen sind, und ich sage auch jetzt noch, daß in Stadt und Land viele Leute lange nicht daz zahlen, was sie zahlen müßten. (Sehr richtig) Das ist unjweifelhaft. Aber den Vorwurf muß ich zurück⸗ welsen, erstensmal, daß Nichtversteuerungen in den Umfange statt⸗ finden, wie es nach dem Artikel der Fall zu sein schien, und vor allem, meine Herren, daß irgendwie die staatlich beteiligten Beamten, ingsbesondere die Landräte, an einem solchen Verfahren die Mitschuld trügen. Unsere Veranlagungsbꝛhörden geben sich redliche Mühe, alles heranzuziehen, was herangejogen werden kann, und bisher sind mir immer die gegenteiligen Klagen ju Ohren gekommen. (Heiterkeit) Aber, daß wir plötzlich alliu milde bei der Veranlagung wären, das ist mir nicht bekannt geworden. Ich habe in dem Artikel der „Berliner Korrespondenz“ ausdrücklich darauf hingewiesen, in welchem Maße Beanstandungen erfolgen und wle diese zu einem höheren Steuerergebnisse führen. Es ist dort nachgewiesen, daß in den letzten zehn Jahren, von 1899 bis 1908, von den in Stadt und Land abgegebenen Steuererklärungen nicht weniger als rund 1 400 000 seitens der Veranlagungsbehörden berichtigt worden sind. Das infolge der Berichtigungen mehr veranlagte Einkommen hat zusammen

Milliarden, die veranlagte Mehrsteuer nahezu 83 Millionen Mark

Ich könnte hinzufügen dle Anzahl der Prozesse, die an- gestrengt worden sind. Auch deren Zahl ist eine erhebliche.

e darf ich von allen Beamten, die in der Steuerver⸗ waltung tätig sind, insbesondere auch von den Landtäten, den Vorwurf nehmen, alg ob sie irgendwie nach dieser Richtung hin nicht ihre Pflicht getan hätten, und der Artikel klang in der Tat so aus, als ob ein Teil dieser Beamten und insbesondere die Landräte es in dieser gebrechen ließen. Deshalb habe ich es ein: Beamten, insbesondere die Landräte (Lebhafter Beifall

Jedenfalls

ne nrw I LUien.

ie veranderte ] die uns

Haltung veranlaßte. Nachdem in

Nachsteuer verzichtet war, haben

. zenkommen gejeigt; als aber die

rwativen Partei mit ihrem Vorschlage, be⸗

für 1995, wieder hervortraten, da glaubten wir,

gen für ein Entgegenkommen nicht mehr gegeben seien.

geringen Einkommen muß mit Pfennigen gerechnet

ich es als Uebertreibung bejeichnen, wenn man

Mittelstandes und des Arbeiterstandes spricht,

von 1200 MS mit 65 3 im Vlerteljahr mehr

werden solle Gerade weil das Nationalvermögen in hohem

ze wächst, treten wir für die Nachlaßsteuer oder für eine Ver⸗

ssteuer ein. Darum sollte auch die Sozialdemokratie dem

Steuerkompromiß wenigstens nicht prinzipiell entgegentreten. Ueber

die Form läßt sich ja streiten; über die Ginjelheiten haben sich

alle Partelen Vorbehalte gemacht. Für eine Nachlaßsteuer treten

wir in erster Linie ein, in jweiter Llnie erst für eine Vermögentz=

steuer. Wir haben gerade bei diesem Steuerkompromiß den von un

stets vertretenen Grundgedanken durchgesetzt, daß das Reich wohl in

der Lage sei, eine direkte Steuer vorzuschreiben, und diese Steuer

soll, in welcher Form auch immer, den wohlhabenden Teil der Be— völkerung treffen.

Abg. Hirsch⸗Berlin (Sos ): Ich muß es zurückwelsen, daß Anträge auf Eihöhung von Beamtenbesoldungen stellen, ohne un die Deckung zu kümmern. Es handelt sich gar nicht um die je mand bei 1200 ½ Ginkommen nicht 65 * Steuern mebr zal sondern darum, ob solche Ginkommen überhaupt Ster sollen. Nehmen Sie den Mietsstempel dazu, so macht schon etwas aus. Sie (nach re zehen überall darauf

Minderbemittelten zu bel

mögen

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en n und süddeutschen Genossen.

Abg. Dr. Friedberg (ul.): Nas J können wir uns nicht genug tun darin, die kleinen Leute zu belasten. Wenn er die kleinen hier geforderten Beiträge sch s unerschwinglich ansieht f eg dann mit den vie oberen Beiträgen ju

Der Abg. deimann scheint die

zu wollen, daß keine V sind. Unter solchen verfehlten Steuersystemen sind jzusammengebrochen. Auch im sozialdemokratischen würde man Kapital ansammeln müssen in Hinsicht auf m en Generationen. Darin liegt ja ein schwerster Finwurf Sozialdemokratie, daß es schwierig sein wird, die Be⸗ ner darauf gerichteten Enthaltsamkeit n erzieben. Es kommt ns jetzt darauf an, daß das richtige Verbältalg in der Belastung der einzelnen Bevölkerungeklassen gewabrt wird. t haben diesem Gesichts punkte auch überall Rechnung der Abg. Hirsch sich diese Dinge in anderen L

é. 2146 , wean, m * 6 Frankreich, würde er seben.

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