Tiemann in Lelpiig, die Ernst Ludwlg ⸗Presse des Großherzogs von . in Darmfstadt, die Kleukens leitet. Dem Alfidenzdrucke widmen
Künstler und Drucker: Nigg in Magdeburg, die Reichndruckerei, die Steglitzer Werkstatt, Brücker in Friedenau, Luckan Bernhard, Emil Orltk und andere. Allmählich entsteht eine Kultur des Buches, und wenn erst auch die billigen Bücher und die kleineren Drucksachen augnahmglos eine künstlerische Ausstattung erfahren, dann dürfen wir hoffen, die Aufgabe der Zeit gelöst zu haben. Dazu müssen allerdings alle beitragen, die Erjeuger und die Auftraggeber und diejenigen, die Bücher gebrauchen und kaufen.
Theater und Musik.
Trianontheater.
Das Liebesgewitter! nennt sich ein Schwank von Léon Ranroff (deutsch don Benno Jacobson), der geflern im Trianon- tbeater zum ersten Male gegeben wurde. Gs ift das übliche Ver= wechslungs und Verwirrungazspiel, daz durch irgend eine unwahrschein⸗ liche , , . herbelgeführt wird. Bie Unterlage für die Situationskomik wird hier dodurch geschaffen, daß für den' natürlichen Sohn von Pruder ee, der Schwester des Professorg Brisolette, fich gleich zwei Väter finden, von denen keiner weichen will, bis ein Zufall den wahren Sachverhalt aufdeckt. Die Komplikationen der Handlung sind unerzäblbar, schon um degwillen, weil der Verfasser wenig wählerisch dabel zu Werke ging. Von der oft gerühmten gallischen Grazie ist in diesem recht plump auf Nerven, und Sinnenkitzef berechneten Mach⸗ werk so gut wie nichts zu bemerken. Schade, daß daz Trianonfbeater immer haufiger auf solche Abwege geraͤt. — Die Darstellung war, wle immer, gut, Mit bumorvollen Zügen stattete Herr Junkermann einen pfiffigen Diener aug, der sich für den Vater seineg Herrn ausgibt; auch Fräulein Jademac als Prudence, Herr Treptow alg zerstreuter und verliebter Profefsor, Herr Laurence als rechtskundiger Berater aller Beteiligten, Fräulein Bötticher, Herr Klein u. a. füllten alle ihre Plätze bestenz aus und fanden lebhaften Beifall.
Im n Opernhause findet morgen eine Wieder- bolung von Madama Butterfly statt. Frau Caston singt die Titelrolle, Herr Maclennan den Linkerton, Fräulein Rotbhauser die Suzuki, Herr Bronsgeest den Sharpleß, Herr Philipp den Goro, Herr Kirchhoff den Jamadori, Fräulein Parbg die Kate. Dirigent ist der Kapellmeister Dr. Besl. — Am Montag wird „Die Walküre“, mit den Damen Plaichlnger, Denera, ö den Herren Kraus und Bischoff in den Hauptrollen, gegeben. Den Hunding singt Herr Schwegler vom Hostheater in Wiesbaden als Gast. Dirigent ist der General musikdirektor Dr. Muck. (Anfang 7 Ubr.)
Im Königlichen Schauspielhause findet morgen anstatt der juerst angekündigten Vorstellung Mrs. Dot“ eine gil ffn
des historischen Schauspiels Colberg“ von g a 9 . be⸗ erhar auptmanns
kannten Besetzung statt. — Am Montag ge Versunkene Glocke,
die Herren sind in den Hauptrollen beschäftigt.
Wie die Alten sungen“ wiederholt. Königlichen Schauspielhauses statt.
Der Splelplan des Deutschen Theaters bringt am nächsten Die erste Wieder Mittwoch werden „Die Räuber“ gegeben. An allen übrigen Tagen nächster Woche, also
Sonnabend die Erstaufführung von „Faust Y. holung findet am Sonntag, den 21. d. M. statt.
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern— haut. 65. Abonnements vorstellung. Dienst⸗ und Frei⸗ plätze sind aufgehoben. Madama Butterfly. Japa⸗ nische Tragöpie in 3 Akten. Nach J. L. Long und D. Belasco von L. Illlen und G. Giacosa, deutsch von A. Brügaemann. Musik von Giacomo Pueceini. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 73 Uhr.
Schauspiel haug. 70. Abonnement vorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Anstatt der ursprünglich angekündigten Vorstellung Mrs. Dot“: Colberg. Historisches Schauspiel in fünf Aufjügen von Paul Heyse. — Regie: Herr Regisseur Patry Anfang 71 Uhr.
Neueg Operntheater. Sonntag, Nachmittags 21 Uhr: Auf Allerhöchsten Befehl: Siebenie Bor⸗ stellung für die Berliner Arbeiterschaft: Minna von Barnhelm. Die Billette werden durch die Zentralstelle für Volkswohlfahrt nur an Arbeltervereine, Fabriken usw. abgegeben. Ein Verkauf an einzelne Personen findet nicht statt. — Abends 71 Uhr: 1658. Billettreservesatz Dienst⸗ und — 3 sind aufgehoben. Undine. Romantische
auberoper in vier Akten von Albert Lortzing. Text nach Fouquétz Erzählung frei bearbeitet. Musfkalische Leitung: Herr Tapellmeister von Strauß. Regie: Herr 33 eur Braunschweig. Ballett: Herr Ballett⸗ meister Graeb. Anfang 74 Uhr.
Montag, Opernhaug. 66. Abonnementzvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die Walküre in drei Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Generalmustkoirektor Dr. Mack. Regie: Herr Regisseur Dahn. Hunding: . Schwegler vom Königlichen Hoftheater in
esbaden als Gaft. Anfang 7 Uhr.
Schau pielhauß. 71. Abonnements vorstellung. Die pee ne cg Glocke. Ein deutsches Märchendrama in füns Akten von Gerhart Hauptmann. Regie: Herr Eggeling. Anfang 74 Uhr.
Dpernhaugt: Dlenstag: Elektra. Anfang 8 Uhr. — Mittwoch: Die lustigen Weiber von Win dsor. — Donnerstag: Siegkried. Anfang 7 Uhr. — Freitag: Fidelio. — Sonnabend: Vie Zauber⸗ flöte. — Sonntag: Elektra. Anfang 8 Uhr.
Schauspiel haus Diengtag: Der Schlagbaum. Mittwoch: Mrs. Dot. — Donnergtag: Uriel Acosta. — Freitag; Colberg. — Sonnabend: Maria Stuart. Anfang 7 Uhr. — Sonntag: Nachm. 23 Ubr: Die Rabensteinerin. Abends 71 Uhr: Hamlet.
Neues Op rntheater. Montag: Verein für Volks—⸗ unterbaltung: Maria Magdalene. Anfang 8 Uhr. — Freitag: Gastspiel des Kaiserlich Russischen St. Michael. Theaterg aus St. Petersburg: L Even- tail. — Sonntag: Wie die Alten sungen.
PVenutsches Theater. Sonntag: Revolution
In Krähwinkel. Anfang 71 Uhr. Montag: Revolution in strähwinkel.
mit den Herren Sommerstogrff, Vollmer, Zeisler, Eggeling, Vallentin und den Damen Somary, von Arnauld und Butze in den Hauptrollen, in Szene. drama wird dann erst wieder am Mittwoch, dea 24. Märj, wiederholt. Im Neuen Königlichen Operntheater Undine“ gegeben. Die Damen Ekeblad, Herzog, von Scheele. Müller, ommer, Hoffmann, Knüpfer, Lieban, Mödlinger, Grün Im Ballett des 2. Aufzugeg tanzt Fräulein Dell Era. Dirigent ist der Kapellmeister von Strauß. — Am nächsten Sonntag wird das Lustspiel von Karl Niemann Der Billettverkauf hierzu findet von morgen, Sonntag, ab täglich Vormittags an der Tageskasse des
Kraußneck, Dag Mäͤrchen⸗
wird morgen
morgen sowie am Montag, Diengtag, Donnertztag und Freltag, den 18, wird Revolution in Krähwinkel' aufgeführt. — Der Spielplan der Kammerspiele weist Aufführungen von Shaws Der Arjt am Scheideweg morgen sowie am Dienstag und , , auf. Der Graf von Gleichen, ist für Montag, Mittwoch und nächsten Sonntag angeseßgt. Am Freltag wird Elektra“ und am Sonnabend Frühling Grwachen! gegeben.
Im Neuen Schauspielhause wird morgen, sowie am Dieng⸗ tag und Donnerztag ‚Alt Heidelberg“, Montag „Der Dlamant“ und Der zerbrochene Krug, Mittwoch „ Faust' aufgeführt. Am Freitag gebt jum ersten Male die Gesangsposse „ Pech⸗Schuljen von H. Salingrs in Siene, deren erste Wiederholungen am Sonnabend und Sonntag stattfinden.
Das Lessingtheater hat für nächste Woche folgenden Spiel⸗ plan aufgeftellt: Morgen abend, Dienstag, Donnerztag und nächsten Sonntagabend: . Grlselda ; Montag (Ibsenzyklus): „Die Stützen der Gesellschaft'; Mittwoch, Freltag und Sonnabend: „Der König“. Als Nachmittagivorstellung ist für morgen Hedda Gabler“, für nächstfolgenden Sonntag ‚Rosenmontag angesetzt.
Kalischs Posse Einer von unsere Leut“, die es bisher auf mehr als 60 Vorstellungen gebracht hat, bleibt auch weiterhin, und jwar bis einschließlich Mitwoch auf dem Spielplan des Berliner Theaterz. Am Donnerstag findet die Uraufführung von Lothar Schmidts dreiaktigem Lustspiel ‚Nur ein Traum“ statt, dag am Sonnabend wiederholt wird. Morgen nachmittag geht Langmannz Arheiterdrama . Bartel Turaser', am kommenden Sonntagnachmittag Grillparzers dramatisches Märchen Der Traum ein Leben“ in Szene.
Im Schillertheater 0. (Wallnertheater) wird morgen und nächsten Sonntag, Nachmittags, Ein Volkzfeind', morgen abend „Das Erber gegeben. Montag und Dienstag geht Rechts herum“, Mittwoch, Sonnabend und nächsten Sonntagabend „Charleys Tante“, in Szene; Donnerstag wird „Ein Volksfeind‘, Freitag Vie Braui von Messina⸗ wiederholt.
Das Schillertheater Charlottenburg bringt morgen und nächsten Sonntag, Nachmittags, „Julius Caesar“, morgen abend sowle Freitag Mechts herum! Montag, Mittwoch, Donnerstag, Sonnabend und nächsten Sonntagabend werden. Die Tarolinger' gegeben. Am PVleng⸗ tag wird Komtesse Guckerl', am Sonnabendnachmittag. Maria Stuart“ , Schillertheater Charlottenburg findet morgen,
ittags 19 Uhr, das letzte diessährige Sonntaggkonjert statt. — Im Berlintschen Rathause wird morgen ein Cdvard Grieg2 Abend., im Schillerfaal, Charlottenburg, ein . Chamisso. Abend“ veranstaltet. Im Neuen Theater wird am morgigen und nächsten Sonntag, am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Georges Thurnerg drei- aktigeg Lustspiel „Die Laterne“ aufgeführt, am Montag, Mittwoch und . Die fremde Frau., Schauspiel von Alexandre Bisson.
m Lustspielhause wird auch in der kommenden Woche daz Lustspiel Im Klubsessel von Karl Roeßler und Ludwig Heller allabendlich wiederholt. Für morgen nachmittag ist Die glückfichste erf nächsten Sonntagnachmittag „Seine kleine Freundin“ angesetzt.
Im Friedrich Wilhelmstädtischen Schauspielhause wird morgen ‚Der Pfarrer von Kirchfeld“, Montag wird „Kean“ auf— geführt. Die nächsten Wiederholungen des vieraktigen Dramag Schlagende Wetter von Maximilian Böttcher finden am Dienstag und Donnerstag statt. „ Husarenfieber' gebt am Mittwoch und nächsten Sonntagabend in Sience. Am Freitag findet dle Erstaufführung des dreiaktigen Schwanks Der . Komet“ von Karl Laufs und Wil. helm Jacobi statt, der am Sonnabend wiederholt wird. Für morgen und . Sonntagnachmittag ist das Drama Schlagende Wetter“ angesetzt. .
Im Thaliatbegter beherrscht der Schwank „Wo wohnt sie denn? auch in nächster Woche den Abendsplelplan. Am Dienstag, den 16. d. M., findet die bereits angekündigte Wohltätigkeit“ vorstellung für die Altmark statt. Piese Vorftellung beginnt um 7 Uhr, da sich um 10 Ubr ein Bunter Teil“ anschließt. Für
Mannigfaltiges. Berlin, 13. März 1909.
Im wissenschaft lichen Theater der Urania“ (Tauben- straße) wird in nächster Woche der neue, mit jahlreichen farbigen Bildern aus dem Erdbebengebtet auggestattete Vortrag „Auf den Trümmern Messinag‘ allabendlich wiederholt. Am Mittwoch und Sonnabend finden Nachmittags Wiederholungen des Vortragg Ueber den Brenner nach Venedig“ zu kleinen Preisen statt. — Im Hörsaal spricht am Diengtag der Dr. H. Potonis über „Die Gntstchung der Kohle und der brennbaren Pesteine überhaupt“, am Mittwoch Dr. W. Berndt Ueber biologisch besonderg intereffante Gebiete dez 53 und des Meereg⸗. am Donnertztag der Profeffor
r. Rathgen über Zinn, Blei, Silber, am Freitag der Konstrukttonz— ingenieur A. Keßner über „Die Waljwerkgindustrle! und am Sonn abend Dr. P. Schwahn über den Vefuvausbruch 1905. — Außerdem spricht am Frestag Dr. Schwahn im großen Hörsaal der Stern“ warte in der Invalidenstraße über Dle Sonne und die Planeten“.
Auf dem „Jupiter“, der jetzt allabendlich mit dem großen Fern⸗ rohr den Besuchern der Treptower Sternwarte K. ist in der Aeguatorialjone eine besonders starke Tätigkeit aufgetreten, sodaß diese sich stark hellleuchtend von den benachbarten dunklen Wolkenstreifen abhebt. Morgen, Sonntag, spricht der Direktor Dr. F. S. Archenhold, Nachmittags 5 Ubr, äber Die Bewohnbarkeit der Welten‘, Abendz 7 Uhr über das Thema: „Eine Reise durch die e, , und Feuerherde der Erde, mit besonderer Berücksichtigung der sullianischen Katastrophen. Die Vorträge sind gemeinverständlich und mit vielen Lichtblldern ausgestattet. Fuͤr den am Montag statt⸗ findenden Vortrag sind die Karten vergriffen.
Düssel dorf, 13. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Heute morgen gegen 4 Uhr sfieß ein von Rath kommender Güterzug auf dem hiesigen Hauptbahnhofe auf einen in demselben Gleise haltenden Güterzug, wobel dreiehn Wagen entgleisten und zum Teil starl beschädigt wurden Ein Bremser und ein Zugführer erlitten Verletzung en. Der Personenverkehr ist nicht gestört, nur
die Gütergleise nach Derendorf und nach Gerresheim sind zum Teil gesperrt.
Madrid, 12. Märj. (W. T. B.) Wie die Blätter aus Reinosa (Propinz Santander) melden, hat in dem Kohlenberg⸗ werk Barruelo eine Explosion schlagender Wetter statt— n . big Mitternacht waren 4 Tote und 11 Verletzte gejählt.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Mexiko, 12. März. (W. T. B.) Drei Kanonen⸗ boote von Nicaragug griffen das Kanonenboot Presidente“, das El Salvador gehört, am letzten Dienstag an. Das Führerschiff der Nicaraguaner wurde bei dem ersten Schuß gefechtsunfähig und mußte umkehren. Wie indessen verlautet, wurde es wieder instand gesetzt und nahm die Verfolgung des „Presidente“ wieder auf. Es kam zu einem neuen Zusammenstoß, dessen Ergebnis unbekannt ist.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
Mittwoch: Die Räuber. Donnerztag: Revolution in sKrähwinkel. Freitag: Revolution in Krähwinkel.
Sonnabend: Zum ersten Male: Faust. Anfang 7 Uhr.
sammerspiele. . k Der Arzt am Scheidewege. Anfang r. Montag: Der Graf von Gleichen. Dienstag: Der Arzt am Scheidewege. Mittwoch: Der Graf von Gleichen. Donnertztag: Der Arzt am Scheidewege. Freitag: Elektra. Sonnabend: Frühlings Erwachen.
FKerliner Theater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bartel Turaser. — Abendt 8 Uhr: Einer von unsere Leut.
Montag bis Mittwoch; Einer von nnsere
Leut.
Donnerstag: Zum ersten Male: Traum. Anfang 77 Uhr.
,. Einer von unsere Leut.
onnabend: Nur ein Traum.
Nur ein
Hebbeltheater. (Kỹmatcgrätzer Straße 57 / S8) Sonntag: Nevolutionshochzeit.
Montag und folgende Tage: hochzeit.
Nevolutionõ/
Nenes Schauspielhaus. Sonntag, Abende 74 Uhr: Alt Heidelberg.
Montag: Der Diamant und Der zerbrochene Krug. Anfang 8 Ubr.
Dienstag: Alt Heidelberg.
Mittwoch: Faust, L. Teil.
1 1, 9 f
reitag: Zum ersten Male: Pech⸗Schulze. Posse
mit Gesang von H. Salingrs. nn, , Sonnabend: Pech · Schulze.
Lessingthenter. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Hedda Gabler. — Abends 8 Uhr: Griselda. Montag, Abends 8 Uhr: Ibsen - Zyklußz. Zweite Vorstellung: Die Stützen der Gesellschaft. Dientztag, Abends 8 Uhr: Griselva.
Schillertheater. O. (G allnert heater)
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Gin Voltafeind. Schauspiel in fünf Aufsügen von Henrik Ihsen. Deutsch von Wilhelm Lange. — Abends 8 Uhr: Das Erbe. Schausptel in vier Auffügen von 8 Philippi.
ontag, Abends 8 Uhr: Rechts herum. Diengtag, Abend 8 Uhr: Rechts herum.
Charlottenburg. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Julius Caesar. Trauerspsel in 5 Aufzügen von
Dientztag: Revolution in Krähminkel.
morgen nachmittag ist Narelß“ angesetzt.
Montag, Abends 8 Uhr: Die starolinger. Dienttag, Abends 8 Uhr: stomtesse Guckerl.
enen des Westens. (Station: Zoologischer arten. Kantstraße 12.) Sonntag, Nachmittags 34 Uhr (halbe Preise): Ein Walzertraum. 2 Abends 8 Uhr: Der tapfere Soldat. Sonnabend, Nachmlttags 3 Uhr: Berliner Opern=
schule: Der Freischütz. — Abends 8 Uhr.? Der tapfere Soldat.
Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander) Sonntag. Nachmittags 3 Uhr: Der Prinzgemahl. — . Abends 8 Uhr: Kümmere Dich um Amelie.
Schwank in 3 Akten (4 Bildern) von Georgeg Fevdeau.
Montag und folgende Tage:
ům um Amelie. n
Komische Oper. Sonntag: Nachmittags z Rhr: Hoffmanns Erzählungen. — Abends 8 Uhr:
aza.
Montag, Abends 8 Uhr: Tiefland. Dienstag, Abends 8 Uhr: Tosca. Mittwoch, Abendz 8 Ubr: Carmen. Donnertztag, Abends 8 U'er: Lazuli. Freitag, Abendz 8 Uhr: Tiefland. Sonnabend, Abendz 8 Uhr: Zaza.
Custspielhaus. (Friedrichstraße 2366.) Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Die glücklichste Zeit. Abendg 8 Uhr: Im Klubhseffel. 3 n. 9.
Montag bis Sonnabend: Ju Klubsessel.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld) Sonntag. Nachmittage 3 Uhr: Narciß. — Abendt 8 Uhr: Wo wohnt sie denn?
Montag und solgende Tage: Wo wohnt ste denn? Schwank mit Gesang und Tanj in drei Akten don J. Kren und Okonkowsky. Gesangstexte von Alfr. Schönfeld. Musik v. Viktor Hollaender.
Dien gtag, Abends 7 Ubr: Wohltätigkeits vorstellung für die Ueberschwemmten in der Ulimark unter Mitwirkung erster Känstler.
Trianonthenter. ( Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstraße) Sonntag Nachmittags 3 Uhr: Die Liebe wacht. — Abends: Liebesgewister. Montag bis Sonnabend: Liebesgemitter.
Konzerte.
Philharmonie. Sonntag,. Mittags 12 Uhr:
Philharmonischer Chor. Dirigent: Prof. Sieg⸗ fried Ochs. Oeffentliche Hauptvrobe zum Zz. Konzert. Mitw.! Julia Culp, Unna Faempfert, Eva Leßmann, Emmi Leigner, G. M. Walter, Putnam Griewold, Prof.
W. Shakespeare. — Abende 8 Uhr: Rechts herum.
Dr. M. Seiffert, B. Irrgang. Königl. Mustk⸗
— ——— —— —
— — —
Montag. Abends 71 Uhr. Philharmonischer Chor. Dirigent: Siegfried Ochs. 3. stonzert.
Singakademie. Montag, Abends 8 Uhr:
Volksliederabend jur Feier des 50. Geburtgtageg des Volkeliedes Aus der Jugendzeit von Rob. Radecke (komp. 28. Märj 18589), veranstaltet von W. Hastungs Knabenchor u. Gertrud Mauksch er,. Chöre, unter Mitwirkung des Lichten⸗ erger Männergesangvereins.
Saal Fechstein. Sonntag, Abends 8 Uhr:
Von kleinen und großen Kindern. Rezitationen aus deutschen Dichtungen. Willy Grunwald, Mitglied des Lessingtheaters.
Montag, Abends 8 Uhr: Robert Maitland.
Liederabend von Blüͤthner ⸗Baal. Sonntag. Abends 74 Uhr:
Populäres Konzert des Blüthner⸗Orchesters. Dirigent: Ferdinand Neißer.
Birkus Schumann. Sonntag, 3 u. 7I Uhr:
2 Brillante Vorstellun gen. Rachmittag hat jeder Eiwachsene 1 Kind unter 10 Jahren frei, weitere Kinder halbe Preise. In beiden Vorstellungen un gekürzt: Golo, der Seeräuber. — Paet, vier⸗ beiniger Bleyele⸗ Champion. — Amerikanische Lynchjustiz, Fred Rithlow. — 8 spanische Maultiere, vorgeführt von H. Bono. — Clown Armandos dressierte Tiere u. einzig boxendes stängeruh. — Tiberio hebt einen Glefanten.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Ellinor von Dirke mit Hrn. Re⸗ glerungsassessor Ludwig Grafen von Bothmer (Oppeln).
Geboren: Ein Sohn Hrn. Landrichter Dr. jur. Ernst von Simson (Duüsseldorf). — Hrn. von Wangelin (Gublau, Kr. Gubrau). — Eine Toch tzer: Hrn. Landrat Grafen Clairon d'Hausson⸗ ville (Landeberg a. W.). — Hrn. Rittmeister . Wilbelm Grafen von Wartengleben Frankfurt a. O).
Gestorben: Hr. Oberamtmann Robert Grund⸗
mann (Lenka). — Hr. Kommerzienrat Fedor Höber (Kattowitz).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berli
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Zehn Beilagen
direktor, das Philharmonische Orchester.
lelnschließlich Börsen Beilage).
Entwurf eines Gesetzes,
abgaben.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zc.
3 = z na verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung ken e er n,,
des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Artikel J. .
Im Artikel 54 der Rescheverfassung wird der Abs. 3 Satz 2 gestrichen. q gel ger Abs. 4 erhält folgende Fassung:
In allen Häfen und auf allen natürlichen Wasserstraßen dürfen Abgcben nur für solche Werke, Einrichtungen oder sonstige Anstalten erhoben werden, welche den Verkehr wesentlich erleichtern. Diese Ab⸗ gaben sowie die Abgaben, welche auf künstlichen Wasserstraßen er hoben werden, dürfen bei staatlichen Anstalten oder Wasserstraßen die
jur Herstellung und Unterhaltung erforderlichen Kosten nicht, üher.!
Der Bemessung der Abgaben, mit Ausnahme der Abgaben eier, dem örtlichen Verkehre dienenden Arstalten, können im Be⸗ reiche der Binnenschiffahrt die , den für ein Stromgebiet oder
traßennetz zu Grunde gelegt werden. ,, insoweit Anwendung, als dieselbe auf schiff baren Wasserstraßen betrieben wirr. 6 14 Werden auf einer gemein amen natürlichen Wasserstraße von ö Hun dlgflaaten Abgaben für den durchgehenden Verkehr
erhoben darf dies nur auf Grund eines einheitlichen Tarifs g J ist die sachliche Regelung für alle drei Gruppen von Häfen die gleiche. Zu einer abweichenden Rechtgbildung für See und Binnenhäfen oder für See und Binnenschiffe in den Seehäfen wäre ein wirtschaftlicher
escheben. kö . elch Ermangelung einer Verständigung der Staaten
Tarif entscheidet der Bundesrat.
über den
§ 2. Schließen sich mehrere Bundesstaaten zu einem Zweckberbande
zusammen, um auf gemeinsamen natürlichen Wasserstraßen oder inner⸗ halb eines gemeinfamen Stromgebletetz auf gemelnsame Rechnung Ab⸗
gaben für den durchgehenden Verkehr zu erheben, so gelten für einen fegen err 3 übrigens nicht nur alternativ,
solchen Verband die Vorschriften . S§ 3 bis 8.
Die Abgaben sind innerhalb det Verbandes auf Grund eines l ; von Zweifeln.
einheillichen Tarifs zu erheben. Autnahmen können durch den Bundesrat zugelassen werden. § 4
Vie Einnahmen aus den Abgaben sind nur jur Deckung der Kosten für Herstellung und Unterhaltung von Werlen, Einrichtungen oder sonstigen Anstalten, welche den durchgehenden Verlehr im Gebiete des Verbandes wesentlich erleichtern, zu verwenden und unter die Staaten nach dem Maßstabe derjenigen Aufwendungen zu verteilen,
welche ein jeder mit Zustimmung des Verbandes für das gemeinsame Wasserstraßennetz im Schiffahrt nteresse gemacht hat. )
Die an dem gemeinsamen Wasserstraßennetze beteiligten Staaten
der Zweckoerbände mitzuwirken.
Die Ufergemeinden können durch die Landeszentralbehörden jur
Mitwirkung bei der Abgabenerhebung gegen ein die Erhebungskosten
deckendes Entgelt verpflichtet werden.
Die Abgaben sind nach den für staatliche Verwaltungsgebühren
maßgebenden Bestimmungen beizutreiben. 6. . Zur Entrichtung der Abgaben sind der Schiffseigner, der Schlffer
und dach Maßgabe seineg Ladungsanteils der Absender als Gesamt—
schuldner verpflichtet.
7
58 7
Verwaltung der Zweckverbände ist den Schiffahrts. 1 . der Abgabenerhebung in Betracht kommen.
beteiligten eine Mitwirkung einzuräumen. § 8. ;
Jeder an einer gemelnsamen natürlichen Wasserstraße oder an einem gemeinsamen Stromgebiete beteiligte Staat hat das Recht, einem von anderen Staaten für diese Wasserstraße oder dieses Strom⸗ gebiet gebildeten Zweckoerbande beizutreten. Wind dingungen Bundesrat. 59
dulden oder nach seiner Wahl vorzunehmen. Dem Staate dürfen hierdurch Ausgaben nicht erwachsen. Artikel III. Zur Deckung der vor dem Inkrafttreten dieses natürliche . verwendeten Kosten dürfen Schiff ahrtsabgaben nicht erhoben werden.
Diese Vorschrift findet auf die Kosten von Stromperbesserungen, welche am J. April 1905 noch nicht vollendet gewesen sind, keine An⸗
wendung. Artitel 1.
; Ait L finden auf bestehende z Die Verschttttzt ders Arktel ä! und IIl finden auf besteh GEigenschaftgworts ist lebhaft gestrltten worden. Nach einer viel ver- breiteten Ansicht soll es örtlich abgesonderte Anstalten bezeichnen, im
Schiffahrtsabgaben keine Anwendung. Artikel V.
Landegrechtliche Vorschriften, einschließlich der jwischen Bundeg⸗ staaten bestehenden Vertragsrechte, welche der Erhebung von Schiff 6 örtliche
fahrtsabgaben entgegenstehen, treten außer Kraft.
Urkundlich unter Unserer kö Unterschrift gebenden Verkebrg dienen, zu den besonderen Anstalten. Es wäre
blernach die Zuläfsigkeit der Schiffahrtsabgaben als Entgelt für staat
und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben
Begründ ung zum Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erhebung von Schiffahrtsabgaben.
Das preußische Gesetz, betreffend die Herstellung und den Ausbau von T mm 3 April 1905 bestimmt, daß „auf den im Interesse der Schiffahrt regulierten Flüssen“ Schiffahrtsabhgaben ju erheben sind. Ez sind Zweifel darüber entstanden, ob diese Be⸗ stimmung mit den Vorschriften der n, n, ,, über die Grhehung von Schlffahrtsabgaben vereinbar sei. Insbesondere wurde von vielen Seiten die jenem Landesgesetze zu⸗ grunde liegende Annahme. daß auch Strom tegultetungehauten „befondere Anstalten im Sinne des Artikel 54 Abs 4 der Reichs. hersassung feien, bestritten. Um diese Zwelfel zu beseitigen und eine J . gmäßig unanfechtbare Grundlage für ihr weiteres Vorgehen u schaffen, i zgesetzes beantragt, welcheg die Verfafsung in ihren streitigen ö klarstellen, gleichseitig aber auch durch neue Rechig⸗ vorschriften eine dem Interesse des Verkehrs entsprechende Erhebung und Verwendung der Schiff ahrtsabgaben gewährleisten soll.
Ueber die Frage, ob die neue Fassung des Artikel 54 eine Aus- legung oder teilweise auch eine Aenderung der Verfassung darstellt, und wie weit eiwa das eine oder dag andere der Fall ist, bedarf es
Auf dle Flößerei finden
läuft tatsächlich auf die . Binnengewässern hinaus, da sie eine maßgebende Bestimmung der * Grenjilinie beider voraussetzt.
d bei der Erhebung von Schlffahrtgabgaben für Rechnung . . z bindung mit der Beseitigung des letzten Artikel 54 wird die Allgemeingültigkeit der nachfolgenden, die Grhebung
iahlreiche über die Be⸗ es Beitritts keine Einigung erzielt, so entscheidet der di g — ; r Schlffahrtshindernissen und die Fahrwasser bezeichnung als Anftalten ; behandelt worden, deren Kosten aus Schiffahrtzabgaben gedeckt werden Tritt ein nach 5 8 zum Bestritte berechtigter Staat dem Zweck ⸗ verbande nicht bei, so kann er, sofern dies zur Verwirklichung der Zwecke des Verbandes erforderlich ist, von dem Bundesrate verpflichtet werden, dem Zweckverbande beizutreten und Stromverbesserungen zu verpflichteten ; 3 8 auch auf sogenannten regulierten Flüssen, ü (
Buhnen und Parallelwerke, Baggerungen oder andere Maßnahmen
dieses Gesetzes auf er daßen diese Abgaben auf kanalisierten Flüssen nicht nur zur Deckung des Aufwandes für Wehre und Schleusen, sondern auch zur Kosten⸗
bat die Preußische Stagtertgierung den Eilaß eines
Grste Beilage . zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 13. März
hier keiner weiteren Erörterung, wenn die Vorlage im Bundesrate
; mit der im Artftel 78 der Reichsverfafsung bejeichneten Mehrheit betres end die Erhebung von Schiffahrts⸗
angenommen wird. . .
Der die neue Fassung des Artikel 54 enthaltende Artikel 1 der Gesetzvorlage bejweckt die Augräumung sämtlicher Streitfragen, welche an den blgherigen Wortlaut sich geknüpft haben und die Ausfüllung aller Lücken, die in der alten Faffung sich darzubieten scheinen. Der Rechtsinhalt der Verfassung soll in seiner ganzen Ausdehnung, nicht nur aus dem Gesichigpunkte seines etwaigen Widerspruchs mit dem April 1905, hier klargestellt werden. Dagegen enthalten die Artikel II bis V der Vorlage nicht Ver—⸗
fassungsrecht, sondern gewöhnliches Reichs recht. Sie beiwecken, die
Abgabenerhebung auf gemeinsamen Wasserstraßen gemäß Artikel 4 Nr. 9 der Reichsverfassung in einer für die nationalen Verkehrs. interessen unbedenklichen und insbesondere für die künftige Entwicklung des deutschen alen, , , Weise zu regeln. u Artikel J. . neue Fassung unterscheidet sich von der früheren in folgenden unkten:
1 1) Dle Häfen sind jetzt an zwei veischiedenen Stellen behandelt; die Seebäsen im letzten Sätze des dritten, die Binnenhäfen an natür⸗ lichen Wasserstraßen im ersten Satze des vierten Absatzes; sie gehören nach allgemeiner Annahme zu den dort genannten besonderen An⸗ stalten '. Die Binnenbäfen an künstlichen Wasserstraßen sind in der jetzigen Fafsung überhaupt nicht berücksichtigt, jedenfalls nicht ausdrücklich erwähnt. Ez liegt hier eine Lücke im Wortlaute vor, die durch die neue Fassung ergänzt werden soll. Daß der Gesetzgeber im Jahre
1867 den gleichen Rechtszustand für Binnenhafen an natürlichen und künstlichen Wasserstraßen schaffen wollte, kann unbedenklich angenommen
werden. Ein innerer Grund zu ihrer verschiedenartigen Behandlung ift nicht vorhanden. . ; Nach der Absicht des Entwunfs, der auch die Praxis entspricht,
Anlaß um so weniger gegeben, als fast alle Seehäfen zugleich Binnenhäfen sind. Der Hinwels auf die Möglichkeit, in Seehäfen die Abgaben von den Schiffen oder von der Ladung zu erheben, hätte für Binnen
haäͤfen die gleiche Bedeutung, erscheint aber sachlich nicht erforderlich,
weil andere Erhebungsmaßstäbe als die beiden genannten — welche sondern auch kombiniert verwendet werden — nicht vorkommen. Die Zusammenjiehung der Vorschriften in der neuen Fassung bejweckt die Vereinfachung und die Ausschließung
3) Vem Entwurfe liegt die Auffassung zu Grunde, daß hinsicht⸗
lich der Zulässigkeit von Schiffahrtgabgaben, mit der im dritten Satze
des Artikel J vorgesehenen Ausnahme, der gleiche Rechtszustand fur Ser- und Binnenschiffahrt bestehen und weder die Unterscheidung zwischen See⸗ und Binnenwasserstraßen, noch diejenige zwischen See⸗ und Binnenfahrzeugen von rechtlicher Bedeutung sein soll. Eine dritte Unierscheidung nach den im Ginjelfall in See oder nur auf Binnengewässern ausgeführten Schiffsreisen örtliche Trennung von See und
Mit den aus der alten Fassung über⸗ nommenen Worten „Auf allen natürlichen Wasserstraßen! in Ver⸗ atzes im dritten Absatze des
von Schiffahrtsabgaben betreffenden Rechtsregeln ausgedrückt. Die Praxis hat stets auf diesem Standpunkte gestanden; ins
besondere ist in Preußen, Hamburg und Bremen der Artikel 4 Abs. 4
von jeher auch auf Seewasserstraßen angewandt worden. 3) Die Begriffe Werke“ und „Einrichtungen“ sind dem aus der
alten Fassung beibehaltenen allgemelnen Begriffe der Anstalt als Unterarten oder einzelne Erscheinungt formen an die Seite gestellt worden.
Hlermit soll den über den Umfang des Anstaltgbegriffs in der Literalur hervorgetretenen Zweifeln begegnet und insbesondere klargestellt werden, daß auch unkörperliche Anstalten als Substrate
Tatsäͤchlich sind in der Praxis, und jwar sowohl in Preußen als
auch in anderen Bundesstaaten, außer den im Schiffahrtsinteresse
hergestellten Bauten an natürlichen Wasserstraßen und Hafen auch andere Einrichtungen und Leistungen, insbesondere die Strom, Schiffahrte⸗ und Hasenpolizei, das Lotsenwesen, der Eisbrech⸗ dienst, die Beselligung von Wracks, Baumstämmen oder sonstigen
können. .
Bei den eigentlichen Wasserbauten hat die Praxis nicht immer wischen der Kanalisierung natürlicher Wasserstraßen durch Wehre und Schleusen und anderen technischen Methoden zur Verbesserung der Schiffahrtsverhältnisse unterschteden. In einer Relhe von Fällen sind f deren Schiffbarkeit durch
gesteigert worden ist, Befahrungsabgaben erhoben worden; anderseits deckung für alle anderen schiffahrtsförderlichen Anstalten und Ginrich -
tungen Verwendung gefunden. . ö Nach dem bisherigen Wortlaute müssen diejenigen Anstalten,
deren Kosten durch Schlffahrtgabgaben aufgebracht werden sollen, die
Eigenschaft des „besonderenꝰ haben. Ueber die Bedeutung dieses
Gegensatze zur Fahrrinne des natürlichen Schiffahrtswegs. Die gegn e dieser Meinung rechnen nicht nur Häfen und sonstige Schiffahrtzanstalten, sondern auch Schleusen, obwobl
diese in kanalssierten Flüssen lediglich den Zwecken des durch⸗
liche Aufwendungen zur Verbesserung einer natürlichen Wasserstraße . abhangig! 5464 ö. die andere technische Methode des Strombaueg gewählt worden ist. Nach einer anderen Ansicht wären unter „besonderen! Anstalten nicht die Srtlich abgesonderten, sondern die einen besonderßz hohen Kosten⸗ aufwand erfordernden und der Schiffahrt besonders große Vorteile bringenden zu verstehen. An die ö Auslegung lehnt die neue Fassung des Ärtikel 4 sich an, indem sie diejenigen Anstalten alg abgabe fähig anerkennt, welche den Verkehr wesentlich erleichtern“, gleichviel welcher technischen Kategorie sie angehören, und ob sie an oder
n der natürlichen Wasserstraße liegen und zu Bestandteilen des Fluß⸗ betts e, n,. von ihm getrennt und entfernt sind. Zu derartigen
Unterscheidungen ist ein sachlicher Grund nicht vorhanden; es kommt nur ,,. 6. der Zwech einer wesentlichen Förderung der Schiff⸗ fahrteinteressen erreicht wird. Hiernach können ingbesondere auch die Kosten der Staubecken, welche jur Erhöhung der Niedrigwasserstände in schiffbaren Fläffen dienen, aus Schiffahrtzabgaben aufgebracht werden, obwohl diese Becken juweilen weit entfernt von den Wasser⸗ straßen liegen.
Die Beschränkung der Abgabenerbebung auf den Fall der wesent⸗ lichen Verfehrzerleichterung rechlfertigt sich dadurch, daß nur beträcht . liche Verbefferungen an den natürlichen Wasserstraßen eine solche Er⸗ mäßigung der Beförderungeselbstkosten jur Folge haben können, wie
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sie als Gegenleistung für Schiffahrtsabgaben voraugesetzt werden muß; denn die letzteren müssen so bemessen sein, daß sie den Vorteil jener Verbesserungen nicht aufjehren. Auch wird nur ein beträchtlicher Verkehrsvorteil und eine entsprechende Höhe des aug Schiffahrtzabgaben jzu erwartenden Ertrags die Einrichtung des Erhebungzdienstez und den damit. verbundenen Kostengufwand gerechtfertigt erscheinen lassen. Die hiernach in der neuen Gesetzes⸗ sassung gezogene Schranke entspricht der Praxis; sie findet ferner einen Porgang in dem zjwischen den deuischen Eibuferstaaten im Jahre 1857 vereinbarten Entwurf eines neuen Elbschiffahrts⸗ vertrags, in welchem die Erhebung von Schiffahrtsabgaben vorgesehen war fur diejenigen Elbstrecken, auf welchen durch Kanalisierung oder durch Korrecktiongwerke im oder am offenen Strome eine wesentliche Vertiefung der Schiffahrtsstraße herbeigeführt ist“.
Die Gleichstellung der Häfen und sonstigen örtlichen Schiffahrtg. anstalten mit den der Erleichterung des durchgehenden Verkehrs dienenden Fahmwasseranstalten erscheint sachlich begründet, weil die hier eltend gemachten allgemeinen Gesichtspunkte für die wirtschaftliche Il cht n der Abgabenerhebung auf beide Gruppen gleichmäßig anwendbar sind. Die melsten See⸗ und Binnenhäfen bestehen ganz oder teilwelse aus Abschnitten natürlicher Wasserstraßen. Daß die Erleichterung des Lösch⸗ und Ladegeschäfts durch UÜferbauten und Hebe—⸗ vorrichtungen, ebenso wie die Sicherung ber Schiffe gegen Gefahren immer i . mit sich bringt, liegt in der Natur der Verhältnisse begründet.
Die hiermit erstrebte Klarstellung des Begriffs der abgabefähigen Schiffahrtsanstalt ist in jweifacher Hinsicht von praktischer Wichtigkeit. Sie sichert die Forterhebung solcher Schiffahrtsabgaben, welche vom Standpunkt anderer Autlegung einer Anfechtung ausgesetzt sein könnten, und sie gewährleistet für die Zukunft die Möglichkeit der Kostendeckung durch Abgaben bei allen wesentlichen Verbesserungen der Schiffahrt auf natürlichen Wasser⸗ straßen. Durch Anerkennung der Anwendbarkeit des Gebührenpriniips auf schlffahrtsförderliche Wasserbauten und Einrichtungen jeder Art wird die Bahn für die weltere Entwicklung des deutschen Wasser⸗ straßennetzes frei gemacht und sein künftiger Ausbau gefördert. Denn wenn die Möglichkeit der Finanzierung von Stromverbesserungen durch Schiffahrtgabgaben im wesentlichen auf den Fall der Kanalisterung beschränkt wäre, so würde für die ausgedehnten und vom Verkehrzstandpunkt außerordrntlich wichtigen Bestand⸗ teile des deutschen Wasserstraßennetzes, bei welchem die Anwendung der Kanalisierungsmethode unjweckmäßig oder unmöglich erscheint, nur die Kostendeckung aus Mitteln der Steuerzahler übrig bleiben. Diese sachlich unerwünschte Beschränkung in der Wahl der Finanzlerungggrundlagen soll durch die neue Gesetzegfassung verhütet und auggeschloffen werden. Es brauchen also in Zukunft die auf Flußregullerungen im Schiffahrtsinteresse gerichteten Bestrebungen nicht mehr daran ju scheltern, daß beteiligte Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, die Kosten solcher Arbeiten den Steuerjahlern aufzuerlegen; eg wird immer möglich sein, die Benutzer der Wasserstraße nach i f des Vorteils, der ihnen durch Ermäßigung der Schiffahrtsselbstkosten erwächst, zur gänilichen oder antelligen Kostendeckung in Gebührenform heran⸗ zuzie hen. Dieses Verfahren erscheint nicht nur bei kanalisierten, sondern bei allen, auf irgend eine Art und Weise verbesserten Wasserstraßen der Billigkeit entsprechend, und zwar um so mehr, als auch die auf Benutzung von Staalseisenbahnen angewiesenen Verfrachter der All⸗ gemeinheil eine entsprechende Vergütung leisten, in einigen Ländern auch Neberschüffe ö. allgemeine Staatszwecke in Gestalt der tarifmäßigen
rachten aufbringen.
ö 4. Annahme, daß ohne die unbeschränkte Möglichkeit der Finanzierung von Strombauten aus Schiffahrtgabgaben die weitere Ent wicklung dez deutschen Wasserstraßennetzes zum Still stand kommen würde, sst angesichts der schwierigen Finanzlage und der hohen Anspannung aller Steuerkräfte sowohl im Reiche, als auch in den meisten Bundes. staaten gewiß begründet. In bezug auf Preußen kann jedenfalls gesagt werden; daß es für die fernere Verbesserung seiner natürlichen Wassersfraßen — abgesehen bon etwaigen völkerrechtlichen Verpflichtungen — solange keine Mittel aufwenden kann, bis die in dem , n vom 1. April 1905 vorgesebene Verallgemeinerung des Gebührenprinzips erreicht ist. Der Stillstand in der baulichen Entwicklung der preußischen Wasserstraßen würde aber in Anbetracht ihrer Ausdehnung und Belegenheit 6 ohne Rückwirkung auf die Verhältnisse anderer Bundesstaaten bleiben. ;
Achnliche Erwägungen, wie die hier angesteWllten, sind übrigens schon bei dem Erlasse des Reichsgesetzes vom 5. April 1886, welches Bremen zur Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf der fär den See⸗ verkehr verbesserten Unterweser ermächtigte, in Betracht gekommen. Es wird sich wesentlich um eine Verallgemeinerung der damalg maß- gebenden berkehrzpolitischen Gesichtpunkte und gesetzgeberischen Beweg gründe handeln. . .
Gz mag an dieser Stelle schließlich noch darauf hingewiesen werden, daß in England trotz der außerordentlichen Bedeutung seiner Schiffahrtsinterefssen der Staat grundsätzlich keine Mittel für See⸗ schiffahrtzwege, Binnenwasserstraßen und Verkehrshäfen aufgewendet hat. Alle diese Schiffabrtzanstalten werden auß den Ge- bühren, welche die Benutzer ju jahlen baben, unterhalten; nur insoweit werden . der beteiligten Korporationen und in geringem Maße auch des Staats geleistet, als die volle Kostendeckung durch Schiffahrtgabgaben nicht erreichbar ist. Auch in Frankreich sind Bestrebungen auf allgemeine Wiedereinführung der — Übrigens niemals ganz beseitigten — Schiffahrtgabgaben im Gange. Für die wichtigste französische Binnenwasserstraße, welche Parig mit dem nördlichen Kohlenbenrk verbindet, ist bereits in dem Wasser⸗ straßengesetz vom 22. Dezember 1993 ein Abgabentarif vorgesehen.
) Nach dem Wortlaute des Artikel ha können Abgaben erhoben werden für Anstalten, die jur Erleichterung des Verkehr bestimmt sind‘, nach der neuen Fassung nur für Anstalten, die tatsächlich elne verkehrssörderliche Wirkung haben.
Daß die hierauf gerichtete Absicht des Unternebmerg einer Schiffahrtzanstalt überhaupt und in wesentlichem Umfang erreicht wird, ist an sich nicht immer selbstverständlich.
Die neue Fassung entspricht der Praxis und der Bllligkeit.
5) Während in dem bisherigen 2 die Schiff ahrtgabgahen auf natürlichen Wasserstraßen als Gegenleistung für Benutzungzakte be⸗ zeichnet sind, ift diese Ausdruckweise in die neue Fassung nicht über ⸗ nommen.
Der Begriff der Benutzung bat jzu mancherlei Zweifeln und Meinungẽverschiedenheiten 2 gegeben. Man hat dielfach eine individuelle und unmittelbare Beziehung jwischen dem Benutzer und der benutzten Anstalt als wesentliches Begriff z merkmal angesehen. Von einer Selte wurde sogar den Wehren im kanallsierten Flusse die Eigen- schaft abgabe fähiger Schiffahrtganstalten , . abge prochen, weil die den Fluß befabrenden Schiffe nicht die Wehre, sondern nur die neben ihnen liegenden Schleusen benutzten, obwobl nicht letztere, sondern erftere der Schlffahrt durch , . der natürlichen Fahrtiefe Vorteil bringen, während die Schleusen lediglich die Durchfahrung der Staustufen möglich machen. Von anderer Seite und namentlich auch von der Praxis ist dagegen die allgemeinere, ent⸗ serntere und kollektive Beniehung jwischen Verkebreverbesserung und Abgabenpflicht als auzreichend erachtet und jedes irgendwie
in die Grscheinung tretende, wenngleich nur mitielbare Vorteil⸗ 66. aus 6 Bestehen einer Schiffahrtsanstalt oder einer Gruppe