1909 / 64 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

gewitterten Knochen der Dinosaurier. Freilich besitzen die obenauf⸗ liegenden verwitterten Knochen wenig wissenschaftlichen Wert.

ganze, zusammengehörige Skelette ju finden. Die Deuische Ostafrika⸗ Linie hat der Expedition und ihrer Ausbeute auf ihren Dampfern die halbe Fracht erlassen.

Im Keplerbund, Ortsgruppe Berlin, sprach am 10. März

der Professor Hamann Steglitz über die Abstammung des Menschen nach den neuesten Untersuchungen. Der Vor— tragende entwarf ein Bil? der Wandlungen, die unsere Kenntnisse über die Herkunft des Menschen in den letzten , . erfahren haben. Er betonte, daß das Hypothetische aller Anschauungen der einzelnen Forscher seinen Grund finde in dem geringen Material an Skelettfunden des vorgeschichtlichen Menschen. So ist der Hypothese Tür und Tor geöffnet. Im Anschluß an Darwin herrschte am Ende des vorigen Jahrhunderts die Hypothese von der direkten Affenabstammung. Wie man die einjelnen Tierstämme bonein⸗ ander herleltet und innerhalb derselben die einzelnen Familien auseinander ableitet, so verfuhr man auch mit dem Menschen, der konsequenterwelise Affenvorfahren zugesprochen erhielt. Seinen prägnantesten Ausdruck fand diese Anschauung in den Werken von Huxley und Wiedergheim, deren Standpunkt nur vereinzelt bekämpft wurde, so von Virchow und Ranke. Eine Bestätigung schienen bie Ansichten von der Affenabstammung durch die Auffindung des sogenannten Eithecanthropus erectus auf Japva zu finden. Heute scheidet aber dieses angebliche Zwischenglied vollständig aus der Ahnenreihe deg Menschen aus, wie auf Grund der angtomischen Betrachtung von Koll⸗ mann, Adloff, Klaatsch u. a. nachgewiesen worden ist. Weiter wissen wir aber durch Volz u. A., daß die geologischen Schichten, in denen der Pithecanthropus gefunden wurde, dem mittleren Diluvium ange— hören, also einer Zeit, in der der Urmensch bereits gellbt hat. Eine Abstammung des einen vom anderen ist also ausgeschlossen. Nach einer Besprechung der übrigen Skelett. und Schädelfunde schilderte der Vortragende die Versuche, mittels der Blutreaktionzuntersuchungen von Friedenthal, Nutall und Uhlenhuth die Verwandtschaftsverhäͤlt. nisse jwischen Affen und Mensch festzustellen. Er schloß sich in der Würdigung dieser Untersuchungen an Adloff und Bumüller an, die diesen Ergebnissen nur einen geringen Wert zuerkennen, da sie in keiner Weise die Beziehungen des Menschen zu den Menschen« affen geklärt haben und überdies eine verschledene Deutung zulassen. Den jweiten Teil des Vortrags nahm die Schllderung der Ergebniffe ein, ju denen Kollmann, Ranke, Adloff, Hubrecht, Klaatsch, Schoeten⸗ sack, Kohlbrugge u. a. gekommen sind. Alle diefe Forscher leugnen die Affenabstammung des Menschen, indem sie die Trennung der beiden Stämme weiter zurückberlegen, als es bisher geschah. Ausführlich wurden die einzelnen Hypothesen, so die von Kollmann, geschildert, der auf die Aehnlichkeit des jugendlichen Affenschädels mit dem kindlichen Menschenschädel hinwies, und die Uebereinstimmungen zwischen dem Schädel der Anthropolden mit den Neandertalrassen und den rezenten Menschen als auf Konvergenz beruhend erklärte, worin ihm Klaatsch folgte. Nach der Ansicht dieses Forschers stammt der Mensch aus elner niederen Wirbeltiergruppe der paläozoischen Zeit, die an ihren Extremitäten fünf Finger an Hand und Fuß besaß. Von dieser Gruppe geben uns die Abdrücke im Karbon, Perm und Trias Kenntnis. Aus dieser Gruppe haben sich die verschiedenen Säugetler⸗ gruppen mit den mannigfaltigsten Umbildungen an ihren Extremitäten abge spaltet; ein Rest ist die Stammgruppe, aug der der Ur— mensch hervorging, ausgejeichnet vor allem durch höhere Hirnent— wicklung. Die Affen stellen einen Seitenzweig dar und werden aut der Vorfahrenkette des Menschen ausgeschieden. Sie haben eine ein— seitige Ausbildung erfahren und sind gesunkene, redußterte Wesen, was bewiesen wird durch die einseitige Umbildung des Cebisses mit seinen Konsequenzen für Schädelbau und Körperhaltung, mit seinen riefigen Kaumuskeln und Cckjähnen, die im Kampf umz Dasein als Verteidigunge mittel entstanden sind, während der Mensch während langer Zeltraume nicht in einem solchen Kampfjustand gelebt haben muß. Nachdem die Untersuchungen Adloffs über das Gebiß des Menschen als Bestätigung der Klaatschschen Hypothesen angeführt wurden, schloß eine Schilderung des neuen Fundeg von Schoetensack den Vortrag. Der Vortragende betonte am Schlusse, daß alle Ausführungen der Anthropologen notwendigerweise einseitig seien, da sie immer nur die körperlichen Gigenschaften des Menschen in Betracht ziehen, die psychischen aber belseite gelassen haben. Erst die Vereinigung beider Betrachtungsweisen werde ung dereinst ein richtiges Bild von der Her— kunft des Menschen geben können.

Verkehrsanstalten.

Die Königliche Eisenbahndirektlon in Breslau teilt mit, daß die Erste K. K. Priv. Oesterreichische Don au⸗ Dampf schiffahrtsgesellschaft beute den Verkehr nach allen Schfffsz— stationen aufgenommen hat. Wegen Güterstauung in Bogna— Brod ist die Aufnahme von in gedeckten Wagen zu verladenden Gütersendungen in Wagenladungen, ausgenommen Milttärgüter, für die botnisch⸗herjegowinische Staatsbahn, bis auf weitere eingestellt.

Es gilt die in der Tiefe vollständig erhaltenen Knochen und hoffentlich r.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, Otto Nicolaig komische Oper Die lustigen Weiber von Windsor“, mit Herrn Schwegler vom Königlichen Theater in Wiesbaden als Gast in der Rolle des Falstaff gegeben. Fräulein Fiebiger, vom Herzoglichen Hostheater in Deffgu, singt für dat erkrankte Fräulein Dietrich die Rolle der Anna Reich, Herr Dahn an Stelle des mit ärztlichem Attest beurlaubten Herrn Krasa den Dr. . In den übrigen Hauptrollen sind die Damen Hempel, Rothauser, die Herren Hoffmann, Mödlinger, Sommer und Lieban beschäftigt. Der Kapellmeister von Strauß dirigiert.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen dat englische Lustspiel von W. S. Maugham „Mrs. Dot‘ in der be⸗ kannten Besetzung wiederholt. Herr Vollmer spielt zum eisten Male nach feinem Erholungzurlaub wieder den James Blenkinsop.

Für die bevorstehende Aufführung von Goethes „Faust“, die Anfang nächster Woche im Deutschen Theater statifinden wird, liegt die dekorative Inszenierung in den Händen von Professor Alfred Roller aus Wien.

Im Neuen Schauspielhause wird morgen, Mittwoch, Goethes Faust“ (I. Teil) zum 75. Male wiederholt. Den Fauft gibt Hans Siebert, den Mephistopheles Max Grube. Das Gretchen wird, wie in allen bisherigen Aufführungen, von Charlotte Maren dargestellt.

In der am Donnerztag im Berliner Theater siattfiadenden Erstaufführung von Lothar Schmidts dreiaktigem Lustspiel „Nur ein Traum“ werden die Hauptrollen von den Herren Ernst Dumcke, Albert Heine, Karl Meinhard, Hermann Picha und den Damen Julia Serda und Josephine Sorger dargestellt.

Das Friedrich Wilhelmstädtische Schauspielhaus be— reitet eine Aufführung von „Othello“ von Shakespeare in der Ueber⸗ setzung von Schlegel und Tieck vor. Die Dekorationen dazu sind von Leo Impekoben entworfen und werden von der Firma Sbronzki, Impekoven u. Co. ausgeführt.

In der St. Maxienkirche veranstaltet der Königliche Musik. direktor Bernhard Irrgang morgen, Mittwoch, Abends 74 Uhr, ein Konjert unter Mstwirkung von Fräulein Hanna Bostroem (Sopran), Fräulein Julla Michaels (Alt). Herrn A. N. Harien— Müller (Baß) und Herrn Heinz Beyer (Cello). Das Programm enthält lediglich auf die Passionszeit bezügliche Kompositlonen von Bach. Der Eintritt ist frei. Programme mit Text kosten 10 5.

(Der Konzertbericht befindet sich in der Dritten Beilage.)

Mannigfaltiges. Berlin, 16. März 1909.

Im Ministerium der geistlichen ꝛ. Angelegenheiten fand unter dem Vorsitz des Kahinettsrats Dr. von Behr-Pinnow eine Sitzung des ständigen Ausschusses der Deut schen Vereinigung für Säuglingsschutz statt, in der festgesetzt wurde, daß die erste Haupt versammlu ng der Vereinigung und gleichzeitig der erste deutsche Kon« siß für Säuglingeschutz am 19. Juni 1509 in Dresden tagen oll. Sodann wurde eine Kommission zur Vorbereltung der Verhand— lungsgegenstände für den internationalen Kongreß fur Säuglings fürsorge eingesetzt, der im Jahre 1911 in Berlin stattfindet. Die Vorstandswahlen ergaben als Vorsitzende die Herren: Kabinetttrat Dr. von Behr-Pinnow, Gehelmer DObermediztnalrat Dr. Dietrich und Geheimer Kommerzienrat Lingner- Dresden; als Geschäftsführer: Professor Dr. Keller, Direktor des Kaiserin Auguste Victoria Hauses; als Schatzmeister: Verlags buchhändler Stilke.

Der Vaterländische Frauenverein Charlottenburg hat in der Berliner Straße 137 ein Vereinshaus errichtet, das am 1. April d. J. seiner Bestimmung übergeben werden soll. Außer den zahlreichen Wohlfahrtseinrichtungen des Vereins, die in diesem Hause Aufnahme finden werden, wie Säuglingsfürsorge, Lungenkranken— fürsorge, Volksküche, Milchküche, Krankenküche, Schwestern« heim. Krippe usw. wird hier auch eine Krankenpflege⸗ anstalt mit etwa 50 Betten geschaffen werden. Der Verein will damit einem in letzter Zeit lebhaft erörterten Bedürfnis nach einem Krankenhause entgegenkommen, das ganz besonders jzur Auf— nahme von Angehörigen des Mittelstandes bestimmt ist. Bie über— weisenden Aerzte werden das Recht haben, in dieser Privatklinik ihre Patienten selbst zu behandeln. Der Preis soll je nach Lage des Zimmers einen Tagetsatz von 6 bis höchstens 10 M nicht übersteigen. An dem morgen, Abends 8 Uhr, im Mojartsaale stattfindenden 6. Vortragsabend des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller wind an Stelle des durch einen Unfall verhinderten Professors Ludwig Berahard Frau Gertrud Eysoldt vom Deutschen Theater aus klassischen und modernen Dichtungen vorlesen.

Das Parseval ͤWLuftschiff der Motorluftschiff⸗Studtengesell⸗ schaft unternahm gestern von Bitterfeld aus zwei kürzere

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern- haus. 68. Abonnementevorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Oper in 4 Akten nach Shakespeares gleichnamigem Lustspiel von H. S. Mosenthal. Musik von Otto Nicolai. Musikalische Leitung: Herr Kapellmelster von Strauß. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. (Falstaff: Herr Schwegler vom Königlichen Hoftheater in Wieg⸗ baden als Gast.) Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 73. Abonnementagvorstellung. Mrs. Dot. Lustspiel in drei Akten von W. Somerset Maugham. Deutsch von B. Pogson. Regle: Herr Regisseur Keßler. Anfang 73 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 69. Abonnementsgvor— stellung. (Gewöhnliche Preise.) Dienst⸗ und Frei⸗ plätze sind aufgehoben. Siegfried. Anfang 7 Uhr.

Schauspiel haus. 74. Abonnementavorstellung. Uriel Acosta. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Karl Gutzkow. Anfang 75 Uhr.

Neueß Operntbeater. Freitag: Gastspiel des Kaiserlich Russischen St. Michaels Theaters aug St. Petersburg: L' Kventail. Sonntag, Abends 7 Uhr: 160. Billettreservesatz. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Wie die Alten sungen. Lustspiel in vier Aufzügen von Karl Niemann.

unsere Leut. Donnerstag: Traum.

Mittwoch hochzeit.

und

Der Uönig. Freitag, Abends

Mittwoch,

Freltag, Messina.

NDentsches Theater. Mittwoch: Die Räuber. Anfang 74 Uhr. Donnerstag: Revolution in Krähwinkel. sammerspiele.

s n , Der Graf von Gleichen. x. Donnerstag: Der Arzt am Scheidewege.

arolinger. von Wildenbruch.

Freitag, Abends Anfang

Kerliner Theater. Mittwoch: Giner vos

Zum 36 i, 73 Uhr.

. 11 reitag: Einer von unsere Leut. Komisch⸗ phantastssche Gonnabend: Nur ein Traum.

hebbeltheater. (Koniggrätzer Straße 57/58.)

Neunes Schanspielhaus. Mittwoch, Abends 76 Uhr: Faust, 1. Teil.

Vonnerstag: Alt⸗Seidelberg.

Freitag: Zum ersten Male: Pech⸗Schulze. Posse mit Gesang von H. Salingrs.

Sonnabend: Pech ⸗Schulze.

CLessingtheater. Mittwoch, Abends; 8 Uhr: Donnertztag, Abends 8 Uhr: Griselda.

Schillertheater. O. (G allnertheater.]) Abends 8 Ubr: Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Donnertztag, Abends 8 Uhr: Ein Bolksfeind. Abends 8 Uhr:

Charlottenburg. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Trauerspiel in 5 Akten von Ernst

Donnergtag, Abends 8 Ubr: Die Karolinger.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer

Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abende 8 Uhr: Der tapfere Soldat.

feder Beiiehung befriedigend verliefen. Die Fahrten haben zur elt

,,, e, , e. n,. ö , , ej en. e fanden beide unter der Führung des Oberleut;

Stelling und des Ingenieurs Kiefer statt. ; ö

Däöie Mitgliederliste des Deutschen Schillerbundeg die soeben ausgegeben wird, umfaßt diegmal 64 Selten. des Schlllerbun des leben jttzt an zJa7 Orten des Beutschen FKieichg un

Darmstadt, Dorsten i. W. Flengburg, Frankfurt a. V., Vamburg, Haubinda,

Dregden, Eisenach, Elberfeld, Grfurt Grimma, Hagen i. W, Halle a. S. Holiminden, Husum, Jena, Langensalsa— Leipzig, Mainz, Plauen J. V., Posen, Rostock, 8 nesde mühl,. Stade, Steitln, Uetersen, Weimar, Wie gbaben, Wolsen. büttel, Antwerpen. Brüssel, St. Petergburg. Der jetzt eben. falls erschlenene Weimar⸗Fübrer‘ des Beutschen Schiller, bundes umfaßt 32 Seiten und eine Karte. Die Einleitung bildet ein Aufsatz Weimar und Jena“ aus Karl Lamprecht Dentscher Geschichte', dann folgt eine gründliche und vollstãndige Schilderung der Weimarer Sehengzwürdigkeiten mit genauen geschicht⸗. lichen Angaben. Außer Weimar ist auch seine Umgebung, ferner hon Thüringen Erfurt, Gisenach und Jena berücksichtigt. Gin sorgfältigeg Personenregister gestattet, die Stätten, die die zahlreichen Berũhmt⸗ heiten Weimarg betreten haben, systematisch aufzufuchen. Ferner findet sich noch Auskunft über Reise, Unterkunft und Veipflegung in Weimar; zum Schluß sind einige Stimmen über die Weimarer Vationalfestspiele für die deut sche Jugend, die in diesem Jahre vom 6. bis 24. Juli zum ersten Male statifinden, und auf dem Umschlag die Satzungen des Schillerbun des abgedruckt.

Breslau, 16. März. (W. T. B.) Infolge Schneefalleg, der in der Nacht eintrat und heute vormittag noch andauert, ist der Straßenbahnbetrieb eingestellt worden.

Essen a. R, 15. März. (W. T. B.) Infolge einer tele— graphischen Benachrichtigung, daß in der Grube „Bliesenbach“ ein

werksgesellschaft und der Gesellschaft „Hibernia“ ersucht,

nach der Benachrichtigung eingetroffen. es, die in großer Gefahr schwebende Zeche vor dem völligen Ersfäufen zu retten. Der Bergbauliche Verein ergänzt die Meldung über die Zeche . Bliesenbach' dabsn, daß durch den auf ‚Bliesenbach⸗ ausgebrochenen Brand die Be— dienungsmannschaft der Wasserhaltungsmaschinen infolge der Dämpfe zum Rückzuge gezwungen wurde. Durch das rechtzeitige Eintreffen der Rettunge mannschaften gelang es, die Gase zu beseitigen, sodaß der Betrieb der Maschine wieder aufgenommen werden konnte. Wenn

Infolgedessen gelang

hätte . bleiben müsfsen, wäre die Zeche infolge des Wafser— eindranges ersoffen.

Hagen i. Westf, 18. März. (W. T. B.) Amtlich wird ge— meldet: Auf der Strecke West hofen Schwerte entgleiste gestern nachmittag 6 Uhr 40 Minuten in dem Güterzug 6845 3 Wa gen, wodurch beide Hauptgleise auf die Dauer von 17 bezw. 35 Stunden gesperrt wurden und mehrere Personen, und Schnelljüge erhebliche Verspätungen erbielten. Personen wurden nicht ver- letzt. Der Sachschaden ist nicht erheblich. Die Ursache der Ent— gie nn, nnn, noch nicht aufgeklärt werden. Die Untersuchung sst eingeleltet.

Friedrichshafen, 18. März. (W. T. B.) Heute vormittag 9 Uhr erfolgte auf dem Gelände der Luftschsffbaugesellschaft die erste Landung des Reichsluftschiffes auf festem Boden in Gegenwart des Inspekteurs der Verkehrs truppen, Generalleutnants Freiherrn von Lyncker und des Majors Groß Bei der Landung, die sich im übrigen durchaus glatt volliog, wurde das hintere linke Höbensteuer in eine Baumkrone verwickelt und leicht beschädigt. Nach Entfernung des beschädigten Höhensteuers stieg das Luftschiff um 10 Uhr 20 Mi—⸗ nuten wieder auf und landete um 114 Uhr glücklich bei Manzell bei der schwimmenden Halle.

Zürich, 16. März. (W. T. B.) Der Wiener Expreßzug ist heute vormittag in der Nähe von Wädentwil am Zürich⸗Ser entgleist. Sämtliche Aerzte der benachbarten Ortschaften wurden nach der Unglücksstätte gerufen. Von Zürich ist ein Hilfszug ab— gegangen. Nach einer Meldung sollen zwei, nach einer anderen vier Personen getötet sein.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Uebungtfahrten, die, W. T. B.” zufolge, beide glatt und in

schule:

tapfere Goldat.

ersten Male: Nur ein

Mittwoch und folgende Tage: um Amelie.

folgende Tage: Nevolutions-⸗

Carmen.

bis Sonnabend: Im stlubsessel.

Mittwoch

w. ö und folgende Tage: enn?

8 Uhr: Der stönig.

Charleys Tante. gewitter.

Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Künmmere Dich

Komische Oper. Mittwoch, Abends 8 Uhr:

Donnertztag, Abends 8 Uhr: Lazuli. Freitag, Abende 8 Uhr: Tieflaudb. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Zaza.

Custspielhaus. (Frledrichstraße 236 Mittwoch

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.)

ö Wo wohnt ste Schwank mlt Gesang und Tanz in drei Akten von J. Kren und Okonkowsky. Gesangstexte von Alfr. Schönfeld, Musik v. Viktor Hollaender.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstraße) Mittwoch bis Sonnabend: Liebes⸗

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Berliner Opern⸗ wirklich boxende stänguruh. Um 95 Uhr: Der Freischütz. Abends 8 Uhr: Der g i n mlt

Golo, der Seeräuber und Mädchenhändler.

Familiennachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Lebrecht von Blücher (Berlin Wilmersdorhn Hrn. von Thümen (Kochsdorf bei Tschöpeln, O. 2). Hrn. Hauptmann Hengstenberg (E furt) Gine Tochter: Hrn. Regierungä⸗ und Forstrat Kordpvahr (Hildesheim Hrn. Rudolf Baron von Vieting— hoff Scheel (Jena. Hrn. Hauptmann Walter Bronsart von Schellendorff (Rudolstadt). Hrn. Karl Frhrn. von Müffling sonst Weiß genannt (Dillenburg).

Gestorben: Hr. Oberst a. D. Gustay Cardinal von Widdern (Frankfurt a. D.). Hr. Haupt⸗ mann Burghard von Boetticher (Lüderitzbucht). Hr. Hauptmann Karl von Hänisch (Deutsch Gylau). Hr. Generalkonsul Martin Burchardt (Berlinj. Hr. Justijrat Dr. Simon Hirse korn (Berlin). = Vr, Amtsgerlchtgrat a. D. Wilhelm Lyon Wiesbaden). Hr. Amtgrat Gustab Bayer (Charlottenburg). Hr. Leutnant Hariy von Webern (Breslau). Fr. Marie von Kummer, geb. ven Kummer (Trier. Fr. Martha von de Vos, geb. von Frisch (Itzehoc.

Die Braut von Konzerte.

Lieberabend von Gita LSnärt.

Saal Fechltein. Mittwoch, Abends 74 hr:

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin,

Drug der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 8Ww., Wilhelmstraße Nr. 32. r

Galapremiere. Truppe.

Debut:

8 Uhr: Rechts herum. N / ais. Nur kurze

Zeit:

Tage: GEitero Tiberio, eisern⸗n Musfeln.

Vaet, treffliche vierbeinige

Dirkus Schumann. Mittwoch, Abends 71 Uhr: 8 Personen Theron

Christitch Georges Milan. . noch elnige ö ö der ann mit den betreffend Kommanditgesell t

der unüber⸗ und i ,,

ũůnstler. 2

Elf Beilagen seinschließlich Börsen. Beilage),

sowie die Juhaltsangabe zu Nr. G des Fffent⸗ lichen Anzeigers (einschiießlich ver unter Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen), iengesellschaften, für bie W i.

für vie m

8. bis 1. März 1909. 6

Obrenovitch

Das

des Auslands, Ortsgruppen giht es 6: Apolda, Braunschwẽelg, Faffe! 4

Grubenbrand auggebrochen sei, wurden durch Vermittelung deg . Bergbauvereins Rettungsmannschaften der Gelsenkirchtner Berg. sohnn Hilfe zu leisten. Dlese sind sogleich abgegangen und kurze 3 '.

der Betrieb der Wasserhaltungsmaschinen noch eine Stunde länger ö

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Amtliches.

Dent sches Reich. gekanntmachung des Textes des Wechselstempel⸗ gesetzes. .

Vom 10. März 1909. . .

Grund des Artikel 2 des Gesetzes vom 4 März 1909 wegen Aenderung des Gesetzes, betreffend die Wechsel⸗ stempelste uer, wird der Text des Wechselstempelgesetzes nach⸗ sehend bekannt gemacht.

Berlin, den 10. März 1909. Der Reichskanzler. In Vertretung:

Sydow.

Wechselstempelgeseß. Vom 4. März 1909.

§ 1.

Gejogene und eigene Wechsel unterliegen dem Wechselstempel.

Von der Stempelabgabe befreit bleiben:

IH die vom Ausland auf das Ausland geiogenen und die im Ausland ausgestellten eigenen Wechsel, wenn sie nur im Auslande

ar sind; nehlh r vom Inland auf dag Ausland gezogenen, nur im Aucland, und zwar auf Sicht oder spätestens innerhalb zehn Tagen nach dem Tage der Ausstellung iahlbaren Wechsel, sofern sie vom Aussteller unmittelbar in das Ausland vn, werden.

Auf

Die Stempelabgabe beträgt: von einer Summe von 200 S und weniger. bis 400 . ö , ͤ 6, ö

über 200

ö,

600. J ,, 6

und von jedem ferneren 1000 4 der Summe O,. bg mehr, der⸗

gestalt, daß jedes angefangene Tausend für voll gerechnet wird.

9ꝰ? , hmende Dle zum Zwecke der Berechnung der Abgabe vorzunehmende Um⸗ rechnung 96 5 einer anderen als der Reichswährung ausgedrũckten Summen erfolgt, soweit der Bundesrat nicht für gewisse Währungen allgemein ju Grunde ju legende Mittelwerte festsetzt und bekannt macht, nach Maßgabe des laufenden Kurses.

§ . Abgabe sind der Reichskasse sämtliche /

ür ö 41 1 Für die Entrichtung der Inlande teil⸗

ersonen, welche an Lem Umlaufe des Wechsels im . haben, als Gesamtschuldner verhaftet.

§ 5.

Alz Teilnehmer an dem Umlauf eines Wechsels wird hinsichtlich der Steuerpflichtigkeit angesehen: der Aussteller, jeder Unterzeichner oder Mitunterzeichner eineg Atjepts, eines Inde ssainents oder einer anderen Wechfelerklärung, und jeder, der für eigene oder fremde Rechnung den Wechsel erwirbt, veräußert, verpfändet oder als Sicherheit annimmt, jur Zahlung piäsentiert, Zahlung darauf empfängt oder leistet, oder mangelt Zahlung Protest erheben läßt, ohne Unterschled, ob der Name oder die Firma auf den Wechsel gesetzt wird oder nicht.

86. e Entrichtung der Stempelabgabe muß erfolgen, ehe ein in⸗ r, von dem Aussteller, ein ausländischer Wechsel von dem erften inländischen Inhaber (6 5) aus den Händen gegeben wird.

1

Dem Aussteller eines inländischen Wechsels und dem ersten inländischen Inhaber eines ausländischen Wechsels ist gestattet, den mit einem irfändischen Indossamente noch nicht versehenen Wechsel vor Entrichtung der Stempelabgabe lediglich zum Zwecke der An⸗ nahme ju versenden und zur Annahme zu präsentieren. Der Akzeptant eines understeuerten Wechsels ist veipflichtet, vor der Rückgabe oder fie anderwelten Aushändigung des Wechsels die Versteuerung des-

bewirken.

ben nnn jedoch ein nicht jum Umlauf im Inlande bestimmtes Exemplar eines in mehreren Exemplaren ausgefertigten Wechsels zur Einholung des Aklepts benutzt, so bleibt der Atieptant von der Ver · pflichtung zur Versteuerung befreit, wenn die Rückseite des akzeptierten Gxemplars vor der Rückgabe dergestalt durchkreuzt wird, daß dadurch die weitere Benutzung desselben . Indossieren ausgeschlossen wird.

Wird derselbe Wechsel in mebreren, im Kontert als Prima, Sekunda, Tertia usw. beieichneten Exemplaren ausgefertigt, so ist unter diesen dasjenige ju versteuern, welches jum Umlaufe be⸗

stimmt ist.

§ 9.

ußerdem unterliegt der Versteuerung jedes Exemplar, auf welches eine Lr rn e, . mit Ausnahme des Akiepis und der Not- adrefsen = gesetzt ist, die nicht auf einem nach Vorschrift dieses Ge⸗ setzes versteuerlten Cremplare sich befindet. Die Versteuerung muß i, . ebe das belreffende Exemplar von dem Aussteller der die Slempelpflschtigleit begründenden Wechselerklärung, oder, wenn letzt ere m Auslande abaegeben ist, von dem ersten inländischen Inhaber aus d n gegeben wird. ö . rei, ,,. Wechselduplikat ohne Auslieferung eines verstenerten Gremplarg desselben Wechsels bejnhlt oder mangels Zahlung protestlert werden, p ist die Versteuerung desselben zu be—⸗

virken, ehe die Zahlung oder Protestaufnahme statifindet. Per Bewesg des Vorhanden seins eines versteuerten Wechsel⸗ duplstatz oder des Ginwands, daß die auf ein unversteuertes Exemplar efeßzte Wechfelerllärung auf einem versseuerten Duplikat abgegeben ei, oder daß bei Bejahlung eines unversteuerten Duplikats auch ein bersteuerles Exemplar auggeliefert sei, liegt demjenigen ob, welcher wegen unterlassener Versteuerung eines Wechselexemplars in An⸗

spruch genommen wird.

§ 10. stimmungen im § 8 finden gleichmäßig auf Wechsel⸗ Sa died r,. welche mit einem Otiginalindossament oder mit einer anderen uischriftlichen Wechselerklärung versehen sind. Jede solche Abschrift wird binsichtlich der Besteuerung einem Duplikate

desselben Wechsels gleichgeachtet.

st die in den S5 6 bis io vorgeschriebene Versteuerung eines wear k, . ecken oder einer Wechselabschrift unter- lassen, so ist der nächste, und, solange die Versteue rung nicht bewirkt ist, aud, jeder fernere inländische Inhaber verpflichtet, den Wechsel ju versteuern, ehe er denselben auf der Vorder⸗ oder Rũckseste unter eichnet veräußert, verpfändet, zur Zahlung praͤsentlert, Zihlung darauf empfängt oder leistet, eine Gulttung darauf seßzt mangels Zahlung

Berlin, Dienstag, den 16. März

5 12. Ein zur Annahme versandtes Wechselexemplar darf vom Ver— wahrer gegen Vorlegung eines nicht versteuerten Exemplar oder einer nicht versteuerten Abschrift desstlben Wechsels unversteuert nur aug⸗— geliefert werden, wenn dieses unversteuerte Exemplar oder diese un⸗ persteuerte Abschrift zuvor auf der Rückseite dergestalt durchkreuit ift, daß dadurch die Benutzung zum Indossieren austgeschlossen wird. Ist dies nicht der Fall, so haftet der Verwabrer, der das mit dem An⸗ nahmevermerke versehene Exemplar unversteuert ausliefert, für die Stempelabgabe und verfällt, wenn sie nicht rechtzeitig entrichtet wird, in die im § 17 bestimmte Et

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelabgabe wird erfüllt: t I) durch Ausstellung des Wechsels auf einem mit dem erforder⸗ lichen sar e. versehenen Vordruck, oder

2) durch Verwendung der erforderlichen Wechselstempelmarke auf dem Wechsel, wenn hierbei die von dem Bundesrat erlassenen und bekannt gemachten Vorschriften über die Art und Weise der Ver wendung beobachtet worden sind. 4

Stempelmarken, welche nicht in der vorgeschrlebenen Weise ver⸗ wendet worden sind, werden als nicht verwendet angesehen.

§ 15. Der Anspruch auf Entrichtung des Wechselstempels verjährt in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem der Wechsel fällig geworden ist. . Die Versaͤhrung wird unterbrochen durch jede von der zuständigen Behörde zur Geltendmachung deg Anspruchs gegen den Zahlungs« pflichtigen gerichtete Handlung. Wird die Versährung unterhrochen, fo beginnt eine neue Verjährung nicht vor dem Schlusse des Jahres, in welchem die Unterbrechung stattgefunden hat. Pie Unterbrechung der Verjährung wirkt nur gegen denjenigen, gegen welchen die Unterbrechungshandlung gerichtet worden ist. Ist auf Grund des 17 gegen eine der dort beieichneten Personen ein Strafverfahren wegen Hinterziehung eingeleitet, so verjährt der Anspruch auf Entrichtung des Wechselstempels gegenüber dieser Person nicht früher als die tr afrers

In Beziehung auf die Verpflichtung zur Entrichtung des Wechsel⸗ stempels ist der Rechte weg julässig. Die Vorschriften des § 70 det Reichs flempelgesetzeß vom 3. Juni 1906 finden Anwendung.

17. Die Nichterfüllung der Verpflichtung jur Entrichtung der Stempelabgabe wird mlt einer Geldftrafe bestraft, welche dem fünfng⸗ fachen Betrage der hinteriogenen Abgabe gleichkommt. . Diese Strafe ist besonders und ganz zu entrichten von jedem, welcher der nach den S5 4 bis 12 ihm obllegenden Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelabgabe nicht rechtzeitig genügt hat, ingleichen von inländischen Matfern und Unterhändlern, welche wissentlich un⸗ versteuerte Wechsel verhandelt 936

Der Akzeptant eines gezogenen und der Aussteller eineg troclenen Wechsels kznnen darauz, daß der Wechsel jur Zeit der Annahme erklärung bejiehungswelse der Aushändigung mangelhaft gewesen sei, keinen Cinwand gegen die gesetzlichen Folgen der Nichtverfteuerung desselben entnehmen.

§519. Ergibt in den Fällen der SS 17, 18 aus den Umständen, daß eine 8 der Stempelabgabe nicht hat verübt werden können oder nicht beabsichtigt worden ist, so tritt eine Ordnungestrafe bis zu

einhundertfünfjzig Mark ein. 4

Die auf Grund dieses Gesetzes zu verhängenden Strafen sind bei offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommandit⸗ gesellschafien auf Aktien gegen die zur Vertretung der Gesellschaft be⸗ rechtigten Gesellschafter, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegen die Geschäͤfteführer, bei Genossenschaften, Aktiengesellschaften und sonstigen rechtsfähigen Vereinen gegen die Vorstandsmitglieder nur im einmaligen Betrage, jedoch unter Haftbarkeit jedes einzelnen alg Gesamischuldner festzusetzen. Ebenso ist in anderen Fällen ju verfahren, in denen mehrere Personen gemeinschaftlich oder als Ver⸗ treter desselben Teilnehmers am Umlaufe des Wechsels beteiligt sind.

Die Vorschrift dez Abs. 1 Satz 1 findet entsprechende Anwendung im Verhältnisse des Vollmachtgebers ju dem Bevollmaͤchtigten, welcher innerhalb der ihm zuftehenden Vertretungsmacht im Namen des Voll⸗ machtgebers eine der in den FS§ 6 bis 12 bezeichneten Handlungen vornimmt, behor der Verpflichtung jur Entrichtung des Stempels

genügt ist.

§ 21. je Umwandelung einer nicht beizutreibenden Geldstrafe in eine gel s findet nicht statt. Auch ist, wenn der Verurteilte ein Deutscher ist, die Zwangtversteigerung eines Grundstücks ohne seine

Zustimmung nicht zulässig. 8 2.

Die Strafverfolgung von Hinterntehungen des Wechselstempels (§5 17) verjährt in in Jahren, von anderen Zuwiderhandlungen

in einem Jahre. 9. 14 bang . beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem

l fällig geworden ist. 9 Welch. K unterbrochen, so beginnt eine neue Ver⸗ ihn nicht vor dem Schlusse des Jahres, in welchem dle Unter⸗

rechung stattgefunden hat. 23.

insichtlich des Verwaltungestiasperfahreng, der Strafmilderung und . ll ee der Strafe im Gnadenwege sowie hinsichtlich der Strafvollftrehung kon men die Vorschriften zur Anwendung, nach welchen sich das Verfahren wegen Vergehen gegen die Zollge etz jn den von' der gemeinschaftlichen Zollgrenze ausgeschlossenen Bezirken aber dag Verfahren wegen Vergehen gegen die Stempelgesetze bestimmt.

ie in den 17, 19 vorgeschrlebenen Geldstrafen fallen dem iet , zu, von dessen Behörden die Strafentschei⸗

dung erlassen ist.

24.

n den einzelnen Bundesstaaten mit der Beaufsichtigung des , = Behörden und Beamten haben die ihnen obliegenden Veipfl chtungen mit gleichen Befugnissen, wie sie ihnen hinsichtlich der nach den Landeggesetzen zu entrichtenden Stempelabgaben justehen, auch hinsichtlich des wen,, wahrzunehmen.

Außer den Steuerbeborden haben alle diesenigen Staatg. oder e ,,,, und Beamten, denen eine richterliche oder Polijei- ewalt anvertraut ist, sowie die Nolare, die Postbegmten und andere Her nue welche Wechselproteste aus fertigen. die Verpflichtung, dle Besteuerung der bel ibnen vorkommenden Wechsel und Anweisungen von Amig wegen ju prüfen und die zu ihrer Kenntnis kommenden Zuwlderhandlungen gegen dieses Gesetz bei der nach § 23 justaändigen

1908.

stempel die protestierte Urkunde veisehen oder daß sie mit einem Wechselstempel nicht versehen ist. .

§ 26. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden entsprechende Anwendung: I) auf Veipflichtungsscheine uber die Zahlung von Geld, sofern sie durch Indofsament übertragen werden können, . 2) auf Anweisungen über die Zahlung von Geld, sofern sie durch Indoffament übertragen werden können oder auf den Inhaber lauten oder sofern die Zahlung an jeden Inhaber bewirkt werden kann. Gs macht keinen Unterschied, ob die im Abs. 1 bezeichneten Urkunden in Form von Briefen oder in anderer Form ausgestellt werden. Befreit von der Stempelabgabe sind Schecks mit der im § 29 Abs. 2 des Scheckgesetzes vorgesehenen Ausnahme sowie die statt der Barjahlung dienenden auf Sicht zahlbaren Platzanweisungen, die nicht Scheds sind. Eine auf die Urkunde gesetzte Annahmeerklärung macht den Scheck oder die Platzanweisung steuerpflichtig, sofern der Annahme⸗ erklärung rechtliche Wirkung zukommt. Die Versteuerung muß er⸗ folgen, ebe der Akzeptant den Scheck oder die Platzanweisung aus den Händen gibt. . In welchen Fällen Anweisungen, die an einem Nachbarorte des Ausstellunggorts jahlbar sind, den . gleich zu achten sind, bestimmt der Bundesrat nach Maßgabe der örtlichen Ver⸗

hãltnisse. 8 2.

Urkunden, welche nach diesem Gesetze stempelpflichtig sind oder auf welche die in diesem Gesetze vorgesebenen Stempel befreiungen An- wendung finden, sind in den einzelnen Bundesstaaten keiner Abgabe

unterworfen. Auch von den auf derartige Uikunden gesetzten Uebertragungs⸗

vermerken, Quittungen und sonstigen auf die Leistungen aus diesen Papieren bejüglichen Vermerken durfen landes gesetzliche Abgaben nicht erhoben werden. Auf Proteste findet diese Vorschrift keine An⸗

wendung. 3 28

Der Ertrag des Wechselstempels fließt in die Reichs kasse.

Jedem Bundesstaate wird von der jährlichen Einnahme, welche in seinem Gebiet aus dem Verkaufe von Stempelmarken oder ge— stempelten Vordrucken erzielt wird, der Betrag von jwei vom Hundert

aus der Reichtkasse gewährt.

29. Die zur Ausführung dieset 2 nötigen Bestimmungen werden

vom Bundegrat getroffen. . Ber Bundesrat erläßt insbesondere die Anordnungen wegen der

Anfertigung und des Vertriebs der nach Maßgabe dieses Gesetzes zu verwendenden Stempelmarken und gestempelten Vordrucke sowle die Vorschriften über die Art der Verwendung der Marken. Er stellt die Bedingungen fest, unter welchen für verdorbene Marken und Vor⸗

drucke Erstattung julässig ist.

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1909 in Kraft.

Auf die vor diesem Tage ausgestellten inländischen oder bon dem ersten inländischen Inhaber aus den Händen gegebenen ausländischen Wechsel finden die Vorschriften des 5 15 mit der Maßgabe Anwen. dung, daß die Verjäbrungsfrist von dem Tage des Inkrafttretens diesez Gesetzeß an gerechnet wird, falls die Wechsel vor diesem Zeit⸗

kte fällig waren. 6. g 6 Gebiet der Insel Helgoland wird der Zeitpunkt des

Inkrafttretens des Gesetzes durch Kaiserliche Verordnung unter Zu⸗ slimmung des Bundesrats festgesetzt.

Beschluß des Bundes rats,

betreffend die Deutsche Holz⸗Gesellschaft für D stafrik a.

Vom II. Dezember 1908.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember v. J. beschlossen, der Deutschen Holz⸗-Gesellschaft für Ostafrika auf Grund ihrer nachstehenden vom; Reichskanzler genehmigten Satzungen die Rechtsfähigkeit in Gemäßheit des 3 11 des Schutzgebietsgesetzes zu verleihen.

Satzungen der Deutschen Holi⸗Gesellschaft für Ostafrika. I. Allgemeine e ,,.

5§1. Name und Sitz der Gesellschaft. Unter dem Namen 6 enger , Holz ⸗Gesellschaft für Ostaftika⸗ wird auf Grund det Schutzgebiet zgesetzes Reichs gesetzblatt 1900, S. 813) eine Kolonialgesellschaft 1 die ihren Sltz in Berlin hat.

Gegenstand des Unternehmens.

Die Gesellschaft hat jum Gegenstand des Unternehmeng die Ge⸗ winnung und Verwertung von Nutzholi in Veutsch Ostafrika, ing⸗ befondere Ost Msambara und die Nutzbarmachung der durch Abholjung gewonnenen Landflächen. Sie darf Eisenbahnen und Sägewerke erwerben, bauen und betreiben, überhaupt alles tun, was ibr jur Er-

reichung des Gesellschasteiweckes eint erscheint.

weit in den Satzungen n chi ein anderes bestimmt ist, sinden auf * Gesellschaft die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Vereine Anwendung.

§5 4. e Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen innerhalb det Derffsen i und des deutsch-ostafrikanischen 1 1m

begründen und zu betreiben.

Dauer des nternebmens. Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.

II. Grundkapital, Haftbarkeit, Mitgliedschaft und allgemeine e e ern,,

1d i alzgt gs oo Marl Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 9. kark neun hundert fünfundzwanzigtausend Mark und ist eingeteilt in Anteile zu 100 Maik. ů Auf die Anteile ist bei Errichtung der Gesellschaft eine Anjablung von 2550 ju lelsten, Volljahlung ist gestattet. Ueber die Höhe und Termin der späteren Teilleistungen bat der

tzrat Bestimmung zu treffen. auff gr ge n, erfolgen auf Aufforderung des Vorstandeg an die

bezeichnete Stelle. 6 e beg nr des Aufsichtsrats kann innerhalb einer t don 5 Jabren nach der Gründung der Gesellschaft das Grundlapstal dur Bareinzahlungen bis auf den Betrag von 2090020 Mark jw

rotest ben läßt oͤder den Wechsel aug den Händen albt. Auf die . , , , veiwirkten Strafen bat die Entrichtung der

Abgabe durch einen späteren Inhaber keinen Einfluß.

Behörde zur Anzeige zu bringen. . Wochselordnung zurückzubehaltenden Abschrift ,, el mit welchem Wechsel ˖

des Protestes ist ausdrücklich ju bemerken,

Milllonen Mark erböbt werden. Weltere Eiböbungen kann dia Fauptversammlung beschließen.