richtig!)
aus dem Waffenreparaturfonds beschafft. Kenne ich nicht!
Fonds werden revidiert; es müßte aufgefallen sein, wenn solche miß—
bräuchliche Verwendung mehrfach stattgefunden hätte. Es könnte sich
nur um einen einzelnen Fall handeln; ich würde dankbar sein, wenn der Herr Abg. Häusler mir einen solchen Fall nennt — mir ist ein solcher nicht bekannt. Er darf nicht vorkommen, es würde ein schweres Vergehen sein! Er hat gesagt, es gebe keine Garantie, daß nicht schwarze Kassen aus Ersparnissen gebildet würden. Wiederum ein schweres Vergehen, das ein Offizier begehen würde, der derartige Dinge machen würde. Weiter: Geschirre und Kutschen würden aus 3 ö gekauft. Das ist verboten! Ich glaube, daß die Vorgesetzten durchaus darauf halten, daß aus Beschaffungen nicht stattfinden. ; ö Meine Herren, das sind alles schwere Anklagen; ich meine, wenn man solche Anklagen ausspricht, dann sollte man doch auch a. da und da ist es vorgekommen (lebhafte Zustimmung); aber . sollt nicht einfach solche Anklagen in die Welt setzen, . für die Armee schwer beleidigend sind. (Sehr richtig! Meine Herren, die Herren Abg. Häusler und Müller⸗Meiningen sind nun auch auf die Qualifikationsberichte zu sprechen gekommen und haben es beanstandet, daß diese Qualifikationsberichte geheim seien. Es scheint mir, daß gegen alles, was geheim ist, eine heilige Scheu vorliegt. (Lebhafte Rufe: Sehr richtig! in der Mitte und links.) Meine Herren, ohne irgend welche vertrauliche Verhandlung von Dingen kommt man im praktischen Leben überhaupt gar nicht aus. (Sehr richtig! rechts) Die Budgetkommission verhandelt Dinge geheim, die Fraktionen halten geheime Sitzungen. Es gibt doch auch zweifellos gewisse Sachen, die man gar nicht durch Gesetze regeln kann, sondern bei denen — und dazu gehören nach meiner Meinung pflichtmäßige Beurteilungen, Abgabe von Meinungen man appellieren muß an moralische Faktoren, an das Gewissen, an die Pflichttreue, an das Wohlwollen, und ich glaube, daß dat bei Auf⸗ stellung unserer Qualifikationsberichte durchaug geschieht. Das sind unsere Vorschriften. (Abg. Ledebour: Es sind doch Menschen, die die Vorschriften auszuführen haben) — Natürlich sind es Menschen die es auszuführen haben (Abg. Ledebour: Das ist nicht kontrollierbar was die schreiben ), und zwar, Herr Abgeordneter, der Sie so freund? lich waren, mich ju unterbrechen, sind das ehrliche, anständige und nach ihrem ganzen Charakter gefestigte Menschen. Andere stellen Qualifikationsberichte nicht aus; junge Leute werden mit der Aufstellung von QNualifikationsberichten nicht beauftragt, sondern nur Offiziere denen Seine Majestät die Führung eines Offizierkorps anbertraut hat. Da hat man also doch wohl alle Garantie, daß diese Offiziere mit Aufbietung aller Kraft daran gehen, so gerecht wie irgend mög⸗ lich zu urteilen. (Sehr richtig! rechts.) Nun sagt der Herr Abg. Häusler, daß es notwendig wä der menschlichen Schwächen, diese Qualifikationsberichte ö zu halten. Ich möchte fragen, ob denn diejenigen, die qualifiziert werden, nicht auch dieselben menschlichen Schwächen haben wie die— jenigen, die sie beurteilen! (Sehr richtig! bei den Sonaldemokraten.) Es wird Ihnen auch schon vorgekommen sein, daß sehr eitle Leute lebhaft widersprechen, wenn man sie auf diese Gitelkeit hinweist. Ich habe schon Leute gekannt, die haben sich für Löwen gehalten, — und sie waren doch nur — (Zuruf: Hasen! — Heiterkeit) sagen wir mal: Hammel! (Große Heiterkeit.) .
Und, meine Herren, was steht eigentlich in dem Qualifikations«
bericht dein? Der Inhalt der Qualifikationsberichte ist ö Vorgesetzter und Untergebener miteinander durchgemacht baben. Ich mochte glauben, jeder Untergebene weiß ungefähr, was der Vorgesetzte von ihm denlt. (Sehr gut! rechts.) Er sieht ihn bei seiner Beschäftigung fast täglich, er beobachtet ihn, er prüft ihn er kennt ihn meistenteils durchaus, er sagt ihm genau, was er an ihm auszusetzen hat, er lobt ihn, er tadelt ihn. Es kann eigentlich für keinen Untergebenen ein Zweifel sein, was an ihm ist. (Sehr richtig! rechts) Er wird ja nun auch niemals nur von einem Manne beurteilt, sondern er wird von einer Reihe von Vorgesetzten beurteilt Die Vorgesetzten reisen so viel, sagen die Herren. Sie relsen nicht 1um wenigsten, um die Offiziere kennen zu lernen und sich ein eigenes Urteil zu bilden. Wenn ein Untergebener falsch beurteilt wird nach Ansicht eines höheren Vorgesetzten, so wird ohne weiteres entweder das Urteil ausgeglichen, oder es wird doch darauf aufmerksam ge⸗ macht: dieses Urteil scheint mir nicht ganz richtig zu sein, und es wird eingeschränkt. So durchläuft diese Qualifikation bis zum kom— mandierenden General vier Instanzen, von denen der betreffende Offinier beurteilt wird. Nun meine ich, da wird doch wohl ein ziemlich richtiges Urteil zustande kommen.
Es ist bereits in unseren Vorschriften vorgesehen, daß de t der Qualifikationsberichte dem einzelnen unter ,, ,, mitgeteilt werden kann, und es ist ferner vorgeschrieben, daß ein Offiier, welcher seine Stelle nicht mehr ausfüllt, Mitteilung davon erhält, damit er nicht davon überrascht ist, wenn die Frage an ihn herantritt, etwa seinen Abschied zu nehmen oder in e'ne andere Stelle versetzt zu werden. Ich meine, die vorhandenen Garantien sind doch recht bedeutend. Ich erinnere mich aus meiner frühesten Jugend, daß mein Regimentskommandeur einen etwas lockeren Leutnant . ließ ihm seinen Qual ifikationsbericht vorlas und sagte: wat sagen Sie nun? Das war ein Mann von Selbsterkenntnis, und er sagte Herr Oberst, ich hatte gedacht, er wäre noch schlechter. (Große Heiterkeit; Aber, meine Herren, solche Selbft— erkenntnig haben nur wenige. Und nun wird gefordert, der be⸗ treffende soll sich über einen solchen Qualifikationsbericht auch be— schweren können. Da weiß ich nun wirklich nicht, wie das gemacht werden soll. Ist der höhere, über dem Regimentskommandeur stehende Vorgesetzte mit dem Qualifikationsbericht einverstanden, dann ist die Sache erledigt, dann kann aus der Beschwerde nichts werben; ist er nicht damit einverstanden — daz habe ich schon gesagt — ist die Sache wahrscheinlich ausgeglichen.
Nun ist es doch ganz undenkbar, daß über die Qualifikations- berichte im Offinerkorps gesprochen werden könnte; das halte ich für gänjlich unmöglich. Wenn jedem Offizier sein Qualifikationsbericht offen gelegt würde, wenn überall in den Offizterkorp; gesprochen würde: ich habe elne famose Qualifikation — na, ich habe eine ein bißchen schlechtere — ich habe
Der Herr Abg. Häusler hat gemeint, Schuhjeug würde Alle diese
entwickelt, und es ist sehr eigentümlich, daß das in unserer Zeit
. au J akte in 0 kter KW 3 ) a Die tei el f ssun h m
Herren, da käme eine Unruhe in das Offizierkorps hinein, eine Disiplinlosigkeit schließlich, die ganz übermäßig wäre. (Sehr richtig! rechts) Ich kann nur aufs ernsteste warnen vor derartigen Dingen von denen ich hoffe, daß sie niemals eintreten. (Sehr gut! rechts Die Folge derartiger Quallfikationsberichte würde einfach die sein daß neben den öffentlichen Qualifikationsberichten noch andere her⸗ liefen. Sehr richtig! rechts. — Lebhafte Rufe: Hört, hört! links.) Das würde die Folge sein, meine Herren. (Hört, hört! links.)
Der betreffende höhere Vorgesetzte würde sich den Oberst heran⸗ nehmen und einfach sagen: ja, Sie haben ihn ja sehr schön quali⸗ ,,, wie ö er denn eigentlich? (Große Heiterkeit rechts.)
ürde das auch niemand verdenken. Es gibt viele nervöse Leute, Sie sich, daß mi ö. o,, . n . 2 J . ja wenigstens . k . di = ürden unerquickliche Stimmen kann i . . 2 (Sehr richtig rechts Schon deshalb, um dem Nach J ich mein . . ö . . der Mann sagen: gut, lassen wir es Ich muß es aber auf das allerbestimmteste leugnen ö. ö . ,, . ö. Versetzung in den Generalstab der Adel bevorzugt n. liche und gerechte Meinung wohlwollender Männer, die . ö 1 . K Kameraden urteilen. Etwas Besseres können wir, glaube ich, nicht worden 1 nn
Meine Herren, anders ist es aber, wenn davon gesprochen f Adel im Avancement bevorzugt würde. Das, e, 5 er ehe Eachen linkg.) — Sle können lachen, soviel Sie wollen, dadurch wl . Sache nicht wahr. Sie können mit einem Manne eigentlich nicht u h ⸗ der seit langer Zeit an Stellen steht, wo er über diese Dinge . entscheiden hat. Das kann ich Ihnen sagen: ,.
ich etwas sagte, was nicht wahr wäre, ich glaube, 5 sinken —, ich habe noch niemals gefragt: ist der Mann adeln Herren, unterbrechen Sie mich doch nicht immer, oder vielleicht einige
Vag if
ö, . passiert sind in einem Nachbar⸗ sind dankbar gewesen, daß man unt ausgesucht hatte ö . ö. . chnen will, wo die Qualifikations⸗ dem alten Feldmarschall Moltke nicht zugetraut daß er dari , n,, geschrieben wurden, sondern von Unterschied machte. Deshalb empfinde ich es als eine De i ,,, 4 ö. en Sozialdemokraten: Noch schlimmer ), des Chefs des Generalstabz der Armee wen dleidinm Haltung. Dann J., . ö ö. . , ,, * ,. n. ; ; en Stein eneralstab mi e ĩ
,,,, ö weiß jetzt, wie ich es machen werde; ich , . , 9. ,,, . re jetzt immer nach ihrer dienstlichen Qualifikation Dr. Müller (Meiningen) das juricknimmt U ö anach versetzen oder anstellen. Diesen Steln der t ö ö. ne Herren, haben wir seit hundert Jahren gefunden.
Meine Herren, der Herr Abg. Müller (Melningen) ist nun auch übergegangen auf die staatsrechtliche Stellung des Keiegs⸗ ministeriums. Gewiß, meine Herren, man kann zugeben, es ist etwas e, ,, ich vertrete hier nicht den Etat als preußischer
göͤminister, sondern als Bevollmächtigte / ü ik, di nicht Vertreter des Herrn w . 4 ö Untergebener; ich bin nur in bejug auf den Etat an ihn gewiesen. Das steht aber im Zusammenhang mit unseren ganzen bundesstaat. lichen Verhältnissen, und ich glaube, daß daran auch wenig zu ändern ist, daß es auch nicht vorteilhaft sein würde, daran zu ändern. Er hat nun aber gemeint, es wäre so sehr schlimm, daß ich in den Etatsachen gegenüber den kommandierenden Generalen, wenn sie sich mit dem Chef des Militärkabinetts geeinigt hätten, gar nichts
m
(Zurufe links)
ganze Mobilmachung des Heeres bearbeitet wird.
täüchtiger, weil sie bürgerlich waren! Davon ist keine Rede.
der nachherige Minister, von leider zu früh verstorben.
er unadelig? sondern: ist er tüchtig? (Zurufe links) — Mehn
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aber auf ein Gemurmel vo
9 . 3 ,, und bin in den Generalstab 1 aben. (S n ; ; r haben nicht danach gefragt: ĩ d ; haben. (Sehr richtig! rechts) Ich erinnere daran, meine Herren, hier Unadelige, sondern wir 3. ö e, l n . Aber wir hen erlichenen Befugnisse, Pflichten und
einn
mehr zu sagen hätte. Na, meine Herren, da bin ich nun doch anderer Meinung. (Heiterleit rechts.) Das Kriegsministerium ist die höchste beraten! ö, ,. in der preußischen Armee, und mir ist es auch noch nie vorgekommen, daß wegen einer Verwaltungsmaßre ; l ; gel, die ich ge⸗ ei troffen habe, irgend ein kommandierender General remonstriert . 3 r . . . 9 , , ,,,, . J n . 3 g sind. arum? Weil eine Anzahl von ihnen in diesen hohen e ilitärkabinettd, Herr Abg. Müller, sondern ö . . u m,, . , , . . . dem Herrn Gaedke vorgeworfen worden, daß er diese zum Adel . K e. e e, Er hat gesagt: ein Unsinn. Wie kann ich die mitzählen Verzeihung! — und dann wird Seine Majestät fragen: höre mal, iel n her . ö he. 96 ö. . , ,. , . wie ist das eigentlich? wie liegt die Sache? Das ist das einzige, was n , vorkommen kann. Wenn der Herr Abgu. Müller (Meiagingen) . e,. findet, dann muß er überhaupt den König von Preußen als Kriegsherrn ausscheiden. (Sehr richtig! ks). ; . gl rechts. uruf links). V : ö ie dies — Gewiß, anders ist es nicht möglich! (Zurufe links.) ö n,, . ö . 1 ö ; ĩ D! C 4 Adlie gen haben. (Sehr richtig! rechts.) . . ö nun ist der Herr Abg. Müller (Meiningen) Meine Herien, der Herr Abg. Müller (Meiningen) und der ö. . . ; e gekommen und in der Tat auf eine ernste, daß Herr Abg. Haeusler andere glaube ich auch * n ᷣ. . ,, Adels in der Armee. In der noch die Stellung des Milttärkabinetts berührt Ich . ei uns in unserer Armee in einer ganzen Anzahl oder hierüber nur einige W Ich hin iber nugt, b . . er hierüb ge Worte sagen. Ich bin überzeugt, bei der vorge— , . . ich lieber sagen — wie wir es nicht gekannt faßten Meiaung, die Sie haben, werden Sie a merh . ö ge 2 . gebildet. Es sind da gewisse Garnisonen, vielfach lachen; aber das, was ich Ihnen sage, entspricht der Wuklich⸗ ö . er, die angefangen haben, seit längerer Zeit nur keit, wie die Sache in der Tat ist, und wie sie sich verbält . ö . i, en aufzunehmen. (Hört, hört! links.) Ich denke mir, Meine Herren, daß Militärkabinett hat sich entwickelt mit der ö. ; 1 u nn, wohl gescheut haben werden, ju sagen: Armee, unter der Leitung, unter dem n nm, f der ;. . k e. ö kein Regimentzkommandeur Könige von Preußen. Wenn man die Stellung des Kabinett . ie werden aber genügend Zulauf gehabt seine Berechtigung und seine Zuständigket f an, nn , . Be gung seine Zuständigkeit verstehen will, muß rn, aben die Un, man sich vergegenwärtigen welche Rechte Pflichte adeligen abgewiesen. Ich bin mit dieser A ise, dies ss ron k rt und Weise, die Verfassung dem König von Preußen be d. ; . r uß zw. dem De ö . . in keiner Weise ein, Kaiser zuerkannt sind. Der Artikel 46 der ö w rt, hört! links. offe, meine Herren, daß fassung lautet: Der König fü en 8 er dan, e. ar ffe. . König führt den Oberbefehl über das H 3 geschaffen wird, denn nach meiner Ueberzeugung muß der Artikel 47: Der König besetzt alle Stellen im . e . , er, (Sehr gut! links) Ich stimme ganz Grund dieser Verfassungsbestmmungen bat Seine Majestat . König ö,, . n leiner Weise zulässig ist, daß es jum Wilhelm J. unterm 28. Jmuatr 1861 die bekannte Allerhochste . er J. ist, wenn man es aufkommen läßt, von Kabinettsorder ergehen lafsen, welche die ministerielle Ge en zeichnung 16 ö. 2 9 er . jweiter Klasse zu sprechen (Sehr gut! links) von militärischen Erlassen, Orders und Befehlen regelt. Nech die ser . ö gen , ,,. etwa als erster Klasse und die Allerböchsten Kabinettsorder sollen Ernennungen und Verabschie dungen 5 als zweiter Klasse beztichnen zu wollen. (Zurufe links.) von Offizieren sowie alle sonstisen Armeebefehle, welche den Giat 6. 14 39. doch nicht! Nachher nicht alterieren, überhaupt nicht gegengezeichntt werden. Der König Reden! (Heiterkeit) Ich halte das fär nimmt also Ernennungen usw. von Offi ieren ve ᷓ 4. . ; ü = fi ie zor auf Grund de n einen großen Schaden für die Armee. Es hat sich das allmählich iustehenden Kommandogewalt, auf Grund der er auch die =. kommandiert, seine Willensmeinung über Ausbil — ; . m se ein er Ausbildung, Erziehung det 65 . ist. Denn ich habe Ranglisten von Regi⸗ Offijierkorps usw. kundgibt und überhaupt Armeeheschle nue nne wan . 3. . die jetzt nur aus adeligen Offisieren gebildet sind als Akte der Regierungsgewalt, sondern als Oberbefehlshaber des Heeres. 6 ö. 6 . 18313, 1814, 1816, in den Jahren 18966 und Die Allerhöchste Kabinettsorder vom 18. Januar 1861 gilt überall als ürgerliche Offijlere vor dem Feinde verloren haben, Offiziere, rechtsgültig, undes ist nicht nur von namhaften Rechtslehrern sondern auch Das sollten ihre im Reichstag anerkannt worden, daß sie Kom mandosachen und Regierung—
1
Offiziere, und haben den Adel bekommen aus Gnade, als einen Beweiß . ö, nnn, ,, ä .
der Anerkennung von Seiner Majestät für ihre guten Leistungen.
Wer die König von Preußen von seiner Befehlsgewalt über das sische He ; * gen ) as preu zische Vet r Geschichte der preußischen Armee kennt, der kennt damit allerdings nichts genommen. Nach Art. 63 steht das Heer unter dem .
au ĩ ' ; 96 . ,, Adels. Der preußische Adel hat Kaisers, welcher weiter die Pflicht und das Recht hat, dafür Sorge , e . nicht allein an die Herrscher, an die Schlachten ondern sie knüpfen auch an die Geschlechter dieser Familien an, die DOrganisation und Formation, in Bewa 20 e d alles ene haben, die als Führer den preußischen Königen und dem Ausbildung der Mannschaften sowle in ,, , . preußischen Lande Großes geleistet haben. (Bravo! rechte) Es wäre hergestellt und erhalten wird. Zu diesem Behufe ist der Due höchst unpraktisch, diese Familien zu vernachlässigen, weil sie auch ermächtigt, sich jederselt durch Inspektionen von der Ve . .
heute noch eine Quelle sind für einen guten und tüchtigen Offizters— Verfassung der ersatz. Aber ich bin auch überzeugt, diese Famllien selbst wollen es ö. daß dadurch etwa das bürgerliche Element jurückgedrängt wird. sind heute auf das bürgerliche Element angewlesen, und wir wollen nicht vergessen, daß einige unserer größten Offijiere in der Armer
zu tragen, daß innerhalb des deutschen Heeres alle Truppenteile voll— und daß Einheit in der
und die Traditionen
zählig und kriegstüchtig vorhanden sind,
im Heeresdꝛienste,
einzelnen Kontingente zu überzeugen und die Abstellung der dabel vor— gefundenen Mängel anzuordnen. Auch ernennt der Kaiser als König von Preußen die Offiniere seines Kontingents, also des preußischen
(Sehr wahr! rechts. — Lachen link) Meine Herren, wir Heeres und der ihm durch Konventionen angeschlossenen Kontingente.
(Schluß in der Zwelten Bellage.)
eine ganz schlechte (Bewegung rechte) usw. uswi, ich glaube, meine
bürgerlicher Abstammung gewesen sind.
gefragt — und hier die anwesenden Offizlere sind Zeugen ö ‚ 1 . . ich würde in lhrt: .
Ministerium gebilzyt . Auß
daß auch b . ch bel de DVderücklich übertragen,
Ah . ohne weiteres klar, daß einzelne dleser Befugnisse der Mitwirkung deg t Kiijegsministers sich sehr wohl entziehen können, indem sie Dinge be⸗ m 9 treffen, die mit der Verwaltung in weiterem oder enge rem Sinne oder
daß Heir Ab.
Meine Herren, die wichtigste Abteilun ö 1 ; ö g im Großen Generalstth ist die sogenannte zweite Abteilung, in der der Aufmarsch 3 .
i ö Es ist für jeden Offitier eine Ehie, dort hinz kommen. Diese Abteflung ist jetzt un . mal hintereinander in den Händen bürgerlicher Generalstabsofstsier . gewesen. (Zuruf linkz.) Weil sie tüchtiger waren, aber nicht deshal ᷣ Das ist (
Meine Herren, der Feldmarschall Moltke hatte im Kriege 18707 .
drei Abteilungschefs mit. Sie hießen: Bronsart von Schellendorff . —ᷣ— auch Minister, und von Brandenste mn . enn wir heute mobil ma ,, in diesen Stellen mindestens zwei unadlige , . sehr tüchtig, aber wiederum nicht tüchtig, weil si— bürgerlich sind . (Heiterkeit) Also ich bitte den Herrn Abg. Dr. Müller (Mein n. y 2 einmal, seine Nachrichten daraufhin noch einmal ju . ö Wenn er sonst gut beraten ist — in dieser Richtung ist er falst ö.
5ỹ 5 ( ; . ; . Meine Herren, wir haben eine geringe Anzahl, vielleicht augtn⸗
Stellungen geadelt sind, ebenso bei den Divisionskommandeuren. a
hohen Stellungen gekommen infolge ihrer Tächtigkeit als bürgerliche
Zweite Beilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
erdem ist Seiner Majestät dem Kaiser durch das Reichs militärgesetz aus⸗ die Vorschriften über die Handhabung der Disiiplin zu erlassen. Völlig frei und unbeschränkt in der Ausübung dieser Rechte und Pflichten ist Seine Majestät natürlich nicht; denn er hat einmal ge— wisse Dinge durch die Konventionen abgegeben, anderseits ist er ein geengt durch das Budgetrecht des Reichstags. Zur Autzübung der ihm Rechte bedient Seine Majestät sich verschiedener Organe, des Kriegsministeriums, des Chess de Generalstabs der Armer, des Militärkabinetts und anderer. Es ist
w mit dem Etat in keiner Weise kollidieren und sich darstellen als reine Akte der Kommandogewalt, also Dinge, die lediglich den Oberbefehl
betreffen, den Seine Majeflät allein führt. . Wie schon gesagt, ist es in Preußen allzeit üblich gewesen, daß der König die Anstellung der Offinere, ihre Versetzung, Verwendung
in besonderen Stellungen und ihr Ausscheiden aus dem Dienst stetsz kommandieren, und des Generalstabs zur Versetzung in den Generalstab Seiner Maje stãt
dem Kaiser vor, und der Chef des Kabinetts ist gar nicht in der Lage, Seiner Majestat andere Offiziere für den Generalstab vorzuschlagen, er muß diese nehmen, er hat gar keine anderen. Die Versetzung in das Kriegsministerium erfolgt durch U berweisung von Qualifikations⸗ berichten jedes Jahr an den Kriegsminister. Der Kriegsminister sucht sich aus diesen Qualifikationeberichten diejenigen aus, die ihm am besten erscheinen, und macht sie dem Kabinett Seiner Majestät namhaft und bekommt sie ausnahmelos jzugewie sen. Also auch hierbei hat der Chef des Kabinetts nicht mehr ju tun, als die Voischläge vorzubereiten
und Seiner Majestät vorzulegen.
als eine Sache der unmittelbaren Kommandogewalt angesehen hat. Diese Art ist auch bestehen geblieben nach Reorganisation der Armee im Jahre 1808. Bei Errlchtung des Kriegsministeriumz im Jahre 1899 wurde jwar das Organ für die Bearbeitung der per sön· lichen Angelegenheiten unter das Kriegkministerium gestellt. Zur Be— urteilung des heutigen Verhältnisses ist das aber ohne Belang; denn in der vorkonstitutionellen Zeit war der Minister nur dem absoluten König perantwortlich. Seit dem Jahre 1818 ist diese Abteilung im Hof⸗ und Staatshandbuch (späteren Staatskalender) als Militãrkabinett bezeichnet worden. Aus den Akten des Kriegsministeriums geht nicht hervor, woher diese Bezeichnung stammt; auch ist keine Allerhöchste Kabinettsorder vorhanden, welche sie festsetzt. Die Chefs der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten sind auch nicht zu Chefs des Milltärkabinettö ernannt worden. Im Staatekalender für 1859 finden sich z. B. folgende Angaben: ö. Gehelmes Kabinett Seiner Majestät des Königs für die Militãr⸗ angelegenhelten: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw., Chef der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegg⸗
ministerium. Dann weiter:
Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten — steht unmlttelbar unter dem Kriegsministerium —, .
vorttagende Räte: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw,
Abteilungẽchef.
neber die dienstlichen Pflichten dieser Abteilung ist in einem
Memolre über die Organisation und die Ressortverhältnisse des Königlich preußischen Kriegsministerlums vom Juli 1861 folgendes gesagt das wird für den Herrn Abg. Müller (Meiningen) be— sonders interessant sein:
Ihre Bestimmung ist, die speziellen Personalangelegenheiten der Offttere und Mllitäipersonen zu bearbeiten, insoweit die Ent⸗ scheidung Seiner Majestät des Königs erforderlich ist.
Der Chef der Abteilung, welcher in der Regel General und Generaladjutant ist, hält Seiner Majestät gewöhnlich wöchentlich dreimal Vortrag. Er ist unmittelbarer Ratgeber des Königs, muß sich aber in Ansehung der allgemeinen Grundsätze und der ju verwendenden Geldmittel der Zustimmung des Kriegsministers ver⸗ gewissern.
Zu den regelmäßigen Geschäften der Abteilung gehört die Herbei⸗ führung der Allerhöchsten Befehle in bejug auf die Anstellung, Beförderung, Versetzung, Kon mandierung, Beurlaubung, Belohnung, Bestrafung, Begnadigung und Verabschiedung der Offiziere und Portepeefähnriche und die Erteilung des Heiratskonsenses.
Ferner bearbeitet die Abteilung diejenlgen Angelegenheiten und Prlvatsachen Seiner Majestät des Königs, womit Seine Majestät sie spejiell betraut, z. B. die 3 fertigung beim König eingegangener
Berichte und Gesuche an den Kriegsminister zum Vortrag oder zur Enischeidung, die Zahlung gewisser Unterstützungen an Militär personen und an Familien solcher aus der Königlichen Schatulle, Aufstellung der Relsepläne Seiner Majestät, Anordnung von militärischen Feierlichkeiten u. dergl. mehr.
Die letzteren Arbeiten sind die eines Kabinetts und wird die Abteilung auch „Miliiärkabinett Seiner Majestät des Königs“
genannt. Meine Herren, aus diesen Vorschristen ist also eisichtlich, daß der Abtellungechf, obwohl er dem Triegsminister unteistellt war, per⸗ sönlichen Vortrag bei Seiner Majestät dem Könige halte und sich lediglich über allgemeine Armeegrundsätze und über Geldausgaben mit dem Krleggminister ins Eigvern ehmen zu setzen hatte. Ich kann nicht (lauben und nicht sagen, daß ich dieses Verhältnis
für ein gan würdiges halte; denn der Kriegsminister hatte formell den Chef des Kabinetts unter sich, auf dem Papier, materiell hat er ihm nichts zu sagen. (Hört, hört! in der Mitte) Ich muß sagen, daß die Trennung, die im Jahre 1883 eingetreten ist, nach meiner Meinung viel besser ist. Nun wird das Militärkabinett in der Oeffentlichkeit vielfah als etwas im stillen Wirkendez, als etwas Mystisches, als etwas Bögartiges hingestellt. (Heiter keit rechte.) Ich möchte fragen, meine Herren: was ist das Militärkabinett? An der Spitze steht eln General, der eine lange Ausbildung im General- stab und in der Truppenführung belommen hat, an seiner Seite Offiztere, die zum großen Tell seit längerer Zeit sich im Kriegg⸗ ministerium bewährt baben. Ich möchte meinen, daß gerade diese Offiziere durch diese Auswahl nach ihrer Qualität die volle Gewähr bieten dürften, daß alle Arbeiten in völlig sachg mãßer Wesse erledigt werden, daß sir nach dem Gesetz und nach den Bestimmungen ge— schehen. Der Chef des Millitarkabinetts hat überhaupt gar nicht die
hältnifse der Offtilere muß er sich bei seinen Vorschlägen einerseits nach den Truppenetats und nach den Bestimmungen, anderselts nach den Qualifikationsberichten richten. Hinsichilich der Beachtung der Etats kontrolliert sowohl das Kriegs ainisterlum al— auch der Rechnungshof, hinsichtlich der richtigen Verwendung der Ofsiziere ergibt sich die Kontrolle ganz von selbst durch die Ansprüch:, welche an die Lüistungen der Offisiere gestellt werden. gar nicht in der Lag: sein, auf die Dauer Offtziere, welche nicht geeignet sind, in besonderen Stellungen zu verwenden, sie würden doch g nichts leisten, zu brauchen wären, und dann würden sie zurückgejogen werden. Ein
solches System der Willkür würde sich also gar nicht halten lafssen. i aufg allerbitterste getadelt.
ich eigentlich nicht begreifen, irgendwo muß es doch gehen. Militärkabinett nie und nimme Weise eingegriffen hat.
von dem Gesichtspunkt aus gear dem verstorbenen Grafen Hülsen, daß wir uns gesagt haben,
wir müssen bestrebt sein, gemeinsam ju arbeiten und das Heer vorwärts zu bringen. Zu diesem Zwecke ist gerade er es gewesen, der mir gesagt hat, ich werde stets Offiziere aus dem Kriegsministerium nehmen, well diese den Geschästsgang, die Be stimmun
ministerium erlangen. durch die Kriegtakademie, in die Krlegsakademie gelangen sie durch
ein besondertg Examen, Examen die Einberufung erfolgt. Die besten Offiziere der Kriegs⸗
akademie läßt sich der Chef des Generalstabs zum Generalstab
doch eine Uebertreibung erscheint, wenn gesagt worden ist, daß das
des Militärkabinettz liege. Der Chef des Militärlabinetts hat sich
Berlin, Donnerstag, den 18. März
Das Militärkabinett würde überhaupt v
und es würde über sie berichtet werden, daß sie nicht
Eine Bevorjugung im Avancement läßt sich, wie die Herren issen, heutzutage nur durch den Generalstab oder durch das Kriegs⸗ In den Generalstab kommen die Offiziere nach der Güte des
wobei lediglich
gründliche Durcharbeitung
findet eine schlägt der Chef
besten Offiziere
dort Die
und
Auslese statt.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß es mir Wohl und Wehe von 265 000 Offizieren einfach in der Hand des Chefs
überhaupt mit diesen Offizieren gar nicht ju befassen, ehe nicht irgend ein Qualifikationsbericht vorliegt, oder ein Vorschlag des betreffenden Generalkommandos oder einer oberen Waffenbehörde auf eine Ver⸗ setzung oder eine Vorpatentierung oder eine Kommandierung eingeht; big dahin hat er mit allen Offizieren nicht das geringste zu tun. Nur allerdings bei der Besetzung der höheren Stellen muß der Chef des Militärkabinetts Seiner Majestät Vorschläge machen. Diese Vorschläge geschehen nicht andert, als daß Seiner Majestät die Qualifikationtzberichte über die Offiziere vorgelegt werden, und Seine Majestät sucht die Offiziere aus und befiehlt, wohin sie versetzt werden sollen. Irgendeiner muß doch einen derartigen Dienst tun. Ob das nun der Chef des Militärkabinetts ist oder ein anderer, ist total gleichgültig. Es kommt nur darauf an, daß Seine Majestät die Macht hat, durch Seinen Oberbefehl diese Versetzungen ju ver— fügen. Der Dienstbereich des Militärkabinetts umfaßt nach dem Gesagten auch die Bearbeitung der Ehrengerichtssachen. Aber auch hierbei sind die bearbeitenden Offiziere an die Bestimmungen gebunden. So ist z. B. das Militärkabinett überhaupt nicht in der Lage, eine ehrengerichtliche Untersuchung anzuordnen oder in den Gang des Verfahrens einzugreifen oder ihn ju beeinflussen. Das ehren⸗ gerichtliche Verfahren wird durch den Kriegsherrn befohlen und bei dem betreffenden Truppenkörper durchgeführt, ohne daß eine Meldung darüber an Seine Majestaͤt den Kalser und König erfolgt, abgesehen von einzelnen besonderen Fällen des ehrengerichtlichen Verfahrens gegen Regiments kommandeure, General⸗ und Flügeladjutanten, bei denen sich Seine Majeslät die Anordnung des Verfahrens vorbehalten hat. Somit bekommt das Militärkabinett von einer ehrengerichtlichen Angelegenheit erst Kenntnis, wenn die Akten Seiner Majestäͤt vor⸗ Bei der Bearbeitung dieser Aklen kann von einer
gelegt werden.
versehen mit den Beurteilungen sämtlicher Vorgesetzter, also, wenn das ehrengerichtliche Verfahren bei einem Regiment stattgefunden hat, des Brigade und Division skommandeurs und des kommandlerenden Generals. Alle diese sind gehalten, sich eingehend in formeller und materieller Hinsicht über den Fall zu äußern. Es hat also in jedem Falle eine in jeder Beniehung gründliche Bearbeitung schon statt gefunden, und die Sache kommt gewissermaßen reif zur Vorlage an die Allerhöchste Stelle. Wird hier in dlieser oder jener Richtung eine ab⸗ weichende Stellung zu dem Spruch eingenommen, so wird sie sich fast jmmer decken mit dem Urteil der vorgesetzten Instanzen, wenn es sich
Macht hat. Unter Umständen wind auch das Verfahren zur noch
durch eine besondere unpartelische Behörde geschähe.
Chef ds Milsttärkabinelts gelangen lönnte.
autzeinandergehen. Dann wird die Sache nicht anderg gemacht, al
Möglichkeit, eine Willkür zu üben in dem Sinne, wie hier dieses Wort so gern gebraucht wird. In bezug auf die persoöͤnlichen Ver⸗
daß vor Seiner Majestät der Vortrag stati findet, daß jeder sein
willkürlichen Behandlung der Angelegenhelt gar keine Rede sein. Die ehrengerichtlichen Sprüche der Offizierkorps gelangen an das Kabinett,
nicht darum handelt, Gnade walten zu lassen, wozu ja Seine Majeslät die
maligen Verhandlung an den Trurpenteil zurückgegeben, falls schwere formelle Verstöße vorgekommen oder tatsächliche Umstände nicht be⸗ rücksichtigt sind. Es ist daher völlig ausgeschlossen, und es kann niemals vorkommen, daß das Militärlabinett auch nur andeuten könnte, wie eine solche Angelegenheit zu behandeln sein würde bezw. wie der Spruch autzufallen bätte. Die Bearbeitung der ehrengerichtlichen
Angelegenheiten könnte keine gewissenhaftere, keine andere sein, wenn sie etwa durch das Kriegsministerium oder, wie auch vorgeschlagen ist,
Nun, meine Herren, soll gewiß nicht geleugnet werden, daß der Kriegsminister in Meinungsverschiedenheiten, in Differenten mit dem Das kann aber auch geschehen mit irgend einem anderen General, dem Chef des General stabes oder mit den Generaliuspekteuren. Eg ist selbstverständlich — das sehen Sie ja schon hier im Reichttag — daß, wenn die Herren Sachoverständigen ihre Meinung sagen, sie oft in ibren Ansichten
Staatsanzeiger.
Ansichten auseinandersetzt, und Seine Majestät über den Fall ent⸗ scheidet und sagt: ich neige mich mehr dieser Auffassung zu oder jener. Ich bin nie in der Lage gewesen, solange ich hier im Kriegsministerium stehe, in große Differenzen mit einem dleser Herren zu gelangen. Sehr interessant ist es nun, daß ich in einer Zeltung vor einiger Zeit gelesen habe, daß alle Direktiven und jede Initiative in der Heeres⸗
erwaltung für die Organisation und so weiter und so weiter vom
Militärkabinett ausginge. Nun, meine Herren, wenn das Kriegs⸗
ministerium eine man doch eigentlich sehr dankbar sein (Sehr richtig! rechts. — Heiter⸗
keit und müßte das Kabinett loben, daß doch an irgend einer Stelle
so vertrottelte Behörde wäre (Heiterkeit), so müßte
der die Sache vorwärts bringt, aber nein, es wird Nun, melne Herren, die Logik kann vorwärts
Nun muß ich aber aufs bestimmteste erklären, daß das r in mein Ressort in irgend einer
Ich habe mit dem Militärkabinett stets beitet, auch mit meinem Freunde,
emand wäre,
gen, die Gesetze
am besten kennen, weil sie wissen, wohin sie wollen. Wie gesagt, ich habe ja schon angedeutet, es ist eine große Anzahl ehemaliger kriegs⸗ ministerieller Offiziere im Militärkabinett. Ich habe niemals vom Militätkabinett eine Aufforderung bekommen etwa, Seine Majestät der Kaiser haben geruht, das und das zu befehlen, das soll gemacht werden, das ist niemals vorgekommen. Es kann auch eigentlich gar nicht vorkommen, denn der Kriegsminister ist in der glücklichen Lage. Seiner Majestät jede Woche einen persönlichen Vortrag iu halten, und in diesem persönlichen Vortrag kommen alle Dinge, die überhaupt die Verwaltung umfassen, zum Vortrag, sämtliche Organisationefragen, Bewaffnungs⸗, Bekleidungs⸗, Verwaltungs fragen, die großen Manöver, die Mobilmachung, die Landesbefestigung, all dieses trägt allein der Krleggminister vor, ist allein dafür verantwortlich, und wenn aus besonderen Gründen es notwendig ist, etwa einen General- inspekteur oder den Chef. des Generalstabes hinzuzuzlehen, so erfolgt das. Sie ersehen daraus, meine Herren, es geht in jeder Beziehung vollständig ressortmãßig, bestimmungömäßig und gesetzmäßig vor sich, von irgend einer Willkür, einem Eingriff, einer Stellung des Chefs des Milliärkabinetts, die über ragend wäre, von der alles ausginge, ist nicht die Rede. Ich möchte den Wunsch haben, daß es mir gelungen ist, einigermaßen die Be⸗ denken zu zeistreuen, welche die Herren in bezug auf das Militärkabinett
haben. (Bravo! rechts.)
Ich möchte nur noch eines bemerken, die Forderung, die immer
gestellt ist, das Militärkabinett muß unter das Kriegsministerium,
könnte Seine Majestät ohne weiteres erfüllen, er könnte sagen:
Du Kriegsminister hast jetzt die Bearbeitung dieser Sache zu über⸗
nehmen. Dann müßte ich das, aber ich wäre damit noch
nicht in die Lage gesetzt, über diese persönlichen Angelegenheiten hier
vor dem Reichstage Rede und Antwort zu stehen und ihm verantwort⸗
lich zu sein. Cebhaftes Bravo! rechte.) Dazu müßten Sie, meine
Herren, die Verfassung ändern! (Sehr gut! rechts.) Ohne eine Ver⸗ fassungsänderung geht es nicht ab.
Ich möchte, um die Zeit nicht allzusehr in Anspruch zu nehmen, zum Schluß kommen; auf andere Dinge zurückzukommen, wird sich noch Gelegenheit bieten. Der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) hat gesagt, der Offizier möge sich darüber klar sein, daß er ein Staats⸗ bürger sei. Ich glaube, der Offizier dient nur im Heere, weil er Staatsbürger ist. Er hat gesagt, der Offizier möge sich darüber klar sein, daß er ein Teil der Organisation sei. Selbstverständlich: wir sind ein Teil der Organisation, wir sind Offijieie in der Armee, wir sind im weiteren Sinne Beamte. Wir haben mindere Rechte, als viele Beamte, und müssen sie haben, weil der Allerhöchste Krlegsherr unter allen Umständen einen gewissen die kretionären Gebrauch von seinen Offizieren ju machen ederieit befähigt sein muß. Das hängt jzusammen mit dem Beruf des Offiziers, mit dem Beruf und mit der Verwendung des Heereß. Wir sind völlig überzeugt, daß wir unsere Dienste tun müssen im Heere zum Wohl des Staates, zum Wohle der Armee, am letzten Ende nur, um unserem Vaterlande ju dienen. Davon sind wir völlig durchdrungen. Halten Sie sich versichert, daß wir da in unserer Gesinnung in keiner Weise eine Sonderstellung einnehmen. Wenn wir in besonderer Treue zu unserem König stehen, so müßte das, glaube ich, jeder Partei nur angenehm sein! (Bravo! techis.)
Es sind hier viele Kritiken über die Armee gefallen. Die Armee ist ein starker, mächtiger Baum, in dessen Schatten das deutsche Volk bigher ruhig gelebt hat und Handel und Wandel nachgegangen ist. Ich hoffe, daß unter dem Schatten dieses starken Baumes das Volk welter in Ruhe und Frieden seiner Friedensbeschäftigung nachgehen kann. Dafür werden wir sorgen. Nehmen Sie die Armee, alles in allem, wie sie ist; denn, meine Herren, in ihrem innersten Kern ist sie tüchtig und hat keln anderes Streben, als vom Vaterlande jeden Feind fernzuhalten und uns im Falle der Not zu verteidigen!
(Ecbhafter Beifall rechts.)
Abg. Stücklen (Sor): Die soeben gehörte Rede wird, wohl niemand von uns überrascht haben, weder bejüglich des Militär- lablneits noch wegen des Festhaltens an der deeijährigen Dienstieit für die Kavallerie. Die letztere hät der Kriegsminister offenbar als equivalent für die jweisäbrige D enstzeit der Fußtruppen fest. Wunderbar mußte es aber berühren. daß der Kriegsminister den Luxut in den Offiüerkstnos bestritten bat; es liegen doch zu viele Beweise des Gegenteils zu Tage. Als im Reichstage die Hohenau Lynar ⸗ Affäre verbandelt wurde, erklärte der Krlegsminister auch, er wisse von den Fällen nichts. Die Fälle waren aber doch vorhanden; und so wird es auch mit allen den Fällen liegen, auf welche der Abg.
und die dem Krieggminister unbekannt
8 Haäugzler hingedeutet, r L find. Gs unterliegt auch keinem Zweifel, daß das Bestehen