richtig) Der Herr Abg. Häusler hat gemeint, Schuhjeug würde aus dem Waffenreparaturfonds beschafft. Kenne ich nicht! Alle diese Fonds werden revidiert; es müßte aufgefallen sein, wenn solche miß⸗ bräuchliche Verwendung mehrfach stattgefunden hätte. Es könnte sich nur um einen einzelnen Fall handeln; ich würde dankbar sein, wenn der Herr Abg. Häutler mir einen solchen Fall nennt — mir ist ein solcher nicht bekannt. Er darf nicht vorkommen, es würde ein schweres Vergehen sein! Er hat gesagt, es gebe keine Garantie, daß nicht schwarje Kassen aus Ersparnissen gebildet würden. Wiederum ein schweres Vergehen, das ein Offizier begehen würde, der derartige Dinge machen würde. Welter: Geschirre und Kutschen würden aug dem Düngerfonds gekauft. Das ist verboten! Ich glaube, daß die Vorgesetzten durchaus darauf halten, daß aus solchen Fonds derartige Beschaffungen nicht stattfinden. Meine Herren, das sind alles schwere Anklagen; ich meine, wenn
man solche Anklagen ausspricht, dann sollte man doch auch sagen: da und da ist es vorgekommen (lebhafte Zustimmung); aber man sollte nicht einfach solche Anklagen in die Welt setzen, die doch für die Armee schwer beleidigend sind. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, die Herren Abg. Häusler und Mäaller⸗Meiningen
sind nun auch auf die Qualifikationsberichte zu sprechen gekommen und haben es beanstandet, daß diese Qualifikationsberichte geheim seien. Es scheint mir, daß gegen alles, was geheim ist, eine heilige Scheu vorliegt. (Lebhafte Rufe: Sehr richtig! in der Mitte und links.) Meine Herren, ohne irgend welche vertrauliche Verhandlung von Dingen kommt man im praktischen Leben überhaupt gar nicht aus. (Sehr richtig! rechts) Die Budgetkommission verhandelt Dinge geheim, die Fraktionen halten geheime Sitzungen. Es gibt doch auch zweifellos gewisse Sachen, die man gar nicht durch Gesetze regeln kann, sondern bei denen — und dazu gehören nach meiner Meinung pflichtmäßige Beurteilungen, Abgabe von Meinungen — man appellieren muß an moralische Faktoren, an das Gewissen, an die Pflichttreue, an das Wohlwollen, und ich glaube, daß das bei Auf⸗ stellung unserer Qualifikationsberichte durchaus geschieht. Das sind unsere Vorschriften. (Abg. Ledeb our: Es sind doch Menschen, die die Vorschriften auszuführen haben) — Natürlich sind es Menschen, die es auszuführen haben (Abg. Ledebour: Das ist nicht kontrollierbar,
liefen. Das würde die Folge sein, meine Herren.
(Hört, hört! links) Ich würde das auch niemand verdenken. die Wände heraufgehen würden. Szenen werden. das System, meine Herren, wie es ist.
Kameraden urteilen. haben. (Sehr richtig! rechts) Ich erinnere daran,
lande, berichte nicht von dem Vorgesetzten geschrieben wurden,
der Weisen und sagte: werde die Offiziere beurtellen und danach versetzen oder anstellen. (Oh! links.)
auch übergegangen auf
nicht Vertreter des Herrn Reichskanzlers,
Herren, da käme eine Unruhe in das Offinterkorpz hinein, eine Disziplinlosigkeit schließlich, die ganz übermäßig wäre. (Sehr richtig! rechtz) Ich kann nur aufs ernsteste warnen bor derartigen Dingen, von denen ich hoffe, daß sie niemals eintreten. (Sehr gut! rechts.) Die Folge derartiger Quallfikations berichte würde einfach die sein, daß neben den öffentlichen Qualifikationsberichten noch andere her⸗ (Sehr richtig! rechts. — Lebhafte Rufe: Hört, hört! links.)
nehmen und einfach sagen: ja, Sie haben ihn ja sehr schön quali-
ᷣ Es gibt viele nervöse Leute, die allein, wenn sie lesen würden, sie sind als nervös bezeichnet, ja Das würden höchst unerquickliche Stimmen kann ich ni / t ö (Sehr richtig rechts Schon deshalb, um dem . aus dem Wege zu gehen, wird der Mann sagen: gut, lassen wir es dabei, ich werde den Vorgesetzten schon sagen, wie er ist. Lassen wir Versetzung in den Generalstab der Adel bevorzugt würde . — Es ist gegründet auf die ehr⸗ che und gerechte Meinung mahlt ollender Männer, die über ihre hier als Leutnant kommandiert und Etwas Besseres können wir, glaube ich, nicht worden. Wir haben nicht danach gefragt: sind Lier Adelige oder st welche Dinge vor einigen Jahren passiert sind i . . — ert sind in einem Nachbar, sind dankbar gewesen, daß man uns ausgesucht hatte. Ab ĩ das ich nicht weiter bezeichnen will, wo die . dem alten Feldmarschall Moltke nicht . 3 er ö 16 ondern von . ,, e (Zuruf von den Sozialdemokraten: Noch schlimmer ), des wo der zier beurteilt wurde nach seiner politischen oder reli 39 üll giösen Dr. Müll e Haltung. Dann kam ein neuer Minister, und der entdeckte den Stein ,,, ich weiß jetzt, wie ich es machen werde; ich jetzt immer nach ihrer dienstlichen Qualifikation Dr. Müller (Mel ü . ö (Meiningen) das .
ö ö gen) das zurücknimmt. (Zurufe links) ist die sogenannte zweite Abteilung, in der der Aufmarsch und die 1e Es ist für jeden Offizier eine Ehie, dort hinz kommen. Diese Abteilung ist jetzt n, . mal hintereinander in den Händen bürgerlicher Generalstabsoffi ier = (Suruf lin) Wel sie tüchtiger waren, aber nicht diam.
Weisen, meine Herren, haben wir seit hundert Jahren gefunden.
Meine Herren, der Herr Abg. Müller (Melningen) ist nun die staatsrechtliche Stellung des Keiegs⸗ . Gewiß, meine Herren, man kann zugeben, es ist etwas ehr Wunderbares: ich vertrete hier nicht den Ctat alt preußischer tũ zeil sie bů Kriegsminister, sondern als Bevollmächtigter zum Bundesrat, ö U , . J — ich bin nicht einmal sein K ich bin nur in bejug auf den Etat an ihn gewiesen. drei Abteilungschefs mit. as steht aber im Zusammenhang mit unseren ganzen bundesstaat. der nachherige Minister, von Verdy auch Minister, und von Brandenstein.
was die schreiben h, und zwar, Herr Abgeordneter, der Sie so freund⸗ lich waren, mich zu unterbrechen, sind das ehrliche, anständige und nach ihrem ganzen Charakter gefestigte Menschen. Andere stellen Qualifikationsberichte nicht aus; junge Leute werden mit der Aufstellung von Qualifikationsberichten nicht beauftragt, sondern nur Offiziere denen Seine Majestät die Führung eines Offizierkorps anvertraut hat. Da hat man also doch wohl alle Garantie, daß diese Offiziere mit Aufbietung aller Kraft daran gehen, so gerecht wie irgend mög lich zu urteilen. (Sehr richtig! rechts.)
Nun sagt der Herr Abg. Häusler, daß es notwendig wäre wegen der menschlichen Schwächen, diese Qualifikationaberichte nicht geheim zu halten. Ich möchte sragen, ob denn diejenigen, die qualifiziert werden, nicht auch dieselben menschlichen Schwächen haben wie die— jenigen, die sie beurteilen! (Sehr richtig! bei den Soꝛnial demokraten.) Es wird Ihnen auch schon vorgekommen sein, daß sehr eitle Leute lebhaft widersprechen, wenn man sie auf diese Gitelkelt hinweist. Ich habe schon Leute gekannt, die haben sich für Löwen gehalten, — und sie waren doch nur — (Zuruf: Hasen! — Heiterkeit) sagen wir mal: Hammel! (Große Heiterkeit.)
Und, meine Herren, was steht eigentlich in dem Qualifikationgs⸗ bericht drin? Der Inhalt der Qualifikationsberichte ist das, was Vorgesetzter und Untergebener miteinander durchgemacht haben. Ich möchte glauben, jeder Untergebene weiß ungefähr, was der Vorgesetzte von ihm denlt. (Sehr gut! rechts.) Er sieht ihn bei seiner Beschäftigung fast täglich, er beobachtet ihn, er prüft ihn er kennt ihn meistenteils durchaus, er sagt ihm genau, was er an ihn auszusetzen hat, er lobt ihn, er tadelt ihn. Es kann eigentlich für keinen Untergebenen ein Zweifel sein, was an ihm ist. (Sehr richtig! rechtg.) Er wird ja nun auch niemals nur von einem Manne beurteilt, sondern er wird von einer Reihe von Vorgesetzten beurteilt. Die Vorgesetzten reisen so viel, sagen die Herren. Sie relsen nicht jum wenigsten, um die Offijere kennen zu lernen und sich ein eigenes Urteil zu bilden. Wenn ein Untergebener falsch beurteilt wird nach Ansicht eines höheren Vorgesetzten, so wird ohne weiteres entweder das Urteil ausgeglichen, oder es wird doch darauf aufmerksam ge⸗ macht: dieses Urteil scheint mir nicht ganz richtig zu sein, und es wird eingeschränkt. So durchläuft diese Qualifikation bis zum kom⸗ mandierenden General vier Instanzen, von denen der betreffende Offüier beurteilt wird. Nun meine ich, da wird doch wohl ein ziemlich richtiges Urteil zustande kommen.
Es ist bereits in unseren Vorschriften vorgesehen, daß der IJ der Qualifikationsberichte dem einzelnen unter besonderen ö mitgeteilt werden kann, und es ist ferner vorgeschrieben, daß ein Offizier, welcher seine Stelle nicht mehr ausfüllt, Mittellung davon erhält, damit er nicht davon überrascht ist, wenn die Frage an ihn herantritt, etwa seinen Abschied zu nehmen oder in e ne andere Stelle versetzt zu werden. Ich meine, die vorhandenen Garantien sind doch recht bedeutend. Ich erinnere mich aus meiner frühesten Jugend daß mein Regimentskommandeur einen etwag lockeren Leutnant konnen ließ ihm seinen Qual ifikationsbericht vorlas und sagte: was sagen Sie nun? Das war ein Mann von Selbsterkenntnis, und er sagte: Herr Oberst, ich hatte gedacht, er wäre noch schlechter. (Große Heiterkeit.) Aber, meine Herren, solche Selbst⸗ erkenntnig haben nur wenige. Und nun wird gefordert, der be⸗
treffende soll sich über einen solchen Qualifikationsbericht auch be⸗ schweren können. Da weiß ich nun wirklich nicht, wie das gemacht werden soll. Ist der höhere, über dem Regimentskommandeur stehende Vorgesetzte mit dem Qualifikationsbericht einverstanden, dann ist die Sache erledigt, dann kann aus der Beschwerde nichts werden; ist er nicht damit einverstanden — das habe ich schon gesagt — ist die Sache wahrscheinlich ausgeglichen. Nun ist es doch ganz undenkbar, daß über die Qualifikations- berichte im Offijerkorps gesprochen werden könnte; dat halte ich für gänjlich unmöglich. Wenn jedem Offizier sein Qualifikationsbericht offen gelegt würde, wenn überall in den Offizierkorpp gesprochen würde: ich habe eine famose Quallfikation — na, ich habe eine ein bißchen schlechtere — ich habe
lichen Verhältnissen, und ich glaube, daß daran auch wenig zu ändern ist, daß es auch nicht vorteilhaft sein würde, daran zu ändern.
Er hat nun aber gemeint, es wäre so sehr schlimm, daß ich in den Etatsachen gegenüber den kommandierenden Generalen, wenn sie sich mit dem Chef des Milltärkabinetts geeinigt hätten, gar nichts mehr zu sagen hätte. Na, meine Herren, da bin ich nun doch anderer Meinung. (Heiterkeit rechts) Das Kriegsministertum ist die höchste Verwaltungsstelle in der preußischen Armee, und mir ist es auch noch nie vorgekommen, daß wegen einer Verwaltungsmaßregel, die ich ge⸗ troffen habe, irgend ein kommandierender General remonstriert hätte. Wenn er remonstriert, kann er nicht remonstrieren an den Chef des Militärkabinettz, Herr Abg. Müller, sondern er kann nur remonstrieren an Seine Majestät den Deutschen Kaiser und König von Preußen (Zuruf links), — das ist nicht dasselbe, o bitte um Verzeihung! — und dann wird Seine Majestät fragen: höre mal wie ist das eigentlich? wie liegt die Sache? Das ist das einzige was vorkommen kann. Wenn der Herr Abg. Müller ¶ Meiningen das bedenklich findet, dann muß er überhaupt den König von Preußen als Kriegsherrn ausscheiden. (Sehr richtig! rechts. — Gewiß, anders ist es nicht möglich! urufe links.)
auf eine andere Seite gekommen und in der Tat auf eine ernste, das ist die Frage der Berücksichtigung des Adels in der Armee. In der
in einer Zahl — will ich lieber sagen — wie wir es nicht gekannt haben, adelige Regimenter gebildet. Es sind da gewisse Garnisonen, gewisse Regimenter, die angefangen haben, seit längerer Zeit nur
daß sich die Kommandeure wohl gescheut haben werden, ju sagen: wir nehmen nur Adelige; denn dazu ist kein Regiments kommandeur in der Armee befugt. Sie werden aber genügend Zulauf gehabt haben, haben die Adligen genommen und haben die Un⸗ adeligen abgewiesen. Ich bin mit dieser Art und Weise wie fich diese Sacken jeßt geftaltet haben, in keiner Weisc? en berstanden. (Hört, hört! links) Ich hoffe, meine Herren, daß Abbilfe geschaffen wird, . Abhilfe geschaffen werden. dem bei, daß es in keiner Schaden der Armee ist, wenn
links.) Ich stimme ganz zulässig ist, daß es zum es aufkommen läßt, von
(Sehr gut! Weise man
erster Klasse (Zurufe links.)
und die adeligen Regimenter etwa als unadeligen als zweiter Klasse bezeichnen zu wollen. Meine Herren, unterbrechen Sie mich doch nicht kommen Sie heran zum Reden! ( Heiterkeit.) geschieht oder geschehen ist. Denn ich habe Ranglisten von Regi⸗ und die doch im Jahre 1813, 1814, 18185, in den Jahren 1866 und die den Ruhm dieser Regimenter begründet haben. Das sollten ihre
für die allgemeine Wehrpflicht. (Sehr richtig! links) Wer die
Der preußische Adel hat und dle
auch die Geschichte dez preußischen Adels. Gut und Blut geopfert im Heeresdienste,
sondern sie knüpfen auch an die Geschlechter dieser Familien an, die alles geopfert haben, die als Führer den preußischen Königen und dem
heute noch eine Quelle sind für einen guten und tüchtigen Offijters⸗ ersats. Aber ich bin auch überzeugt, diese Familien selbst wollen es gar nicht, daß dadurch etwa das bürgerliche Element jurũckgedrangt wird. (Sehr wahr! rechts. — Lachen links.) Meine Herren, wir sind heute auf das bürgerliche Element angewiesen, und wir wollen nicht vergessen, daß einige unserer größten Offistere in der Armee
eine ganz schlechte (Bewegung rechte) usw. usw., ich glaube, meine
bürgerlicher Abstammung gewesen find.
Zuruf links).
Meine Herren, nun ist der Herr Abg. Müller (Meiningen)
Tat haben sich bei uns in unserer Armee in einer ganzen Anzahl oder
adelige Aspiranten aufzunehmen. (Hört, hört! links) Ich denke mir,
denn nach meiner Ueberzeugung muß
Regimentern erster und jweiter Klasse zu sprechen (Sehr gut! links) und die
Nachher Ich halte das für einen großen Schaden für die Armee. Es hat sich das allmählich entwickelt, und es ist sehr eigentümlich, daß das in unserer Zeit mentern gehabt, die jetzt nur aus adeligen Offisieren gebildet sind 1870 bürgerliche Offiziere vor dem Feinde verloren haben, Offiziere, Kommandeure nicht vergessen. (Bravo! links.) Dag paßt auch nicht Geschichte der preußischen Armee kennt, der kennt damit allerdings
Traditionen des Heeres knüpfen nicht allein an die Herrscher, an die Schlachten,
preußischen Lande Großes geleistet haben. (Bravo! rechts.) Eg wäre höchst unpraktisch, diese Familien zu vernachlässigen, weil sie auch
Meine Herren, anders ist es aber, wenn davon gesprochen wird 4 * . d Adel im Avancement bevorzugt würde. Das, melne Herren, ist nicht Ie. Gachen linte)ð = Sie können lachen, sobiel Sie wollen, dadurch win.
der seit langer Zeit an Stellen steht, entscheiden hat. Das kann ich Ihnen sagen: ich habe noch nlemal
gefragt — und hier die anwesenden Offizlere sind Zeugen, und w . ich etwas sagte, was nicht wahr wäre, 2
Sie sich, daß mich immer nur einer unterbricht, wenigstens verstehen (Große Heiterkeit),
Nach diesen Grundsätzen habe ich mein Ich muß es aber auf das allerbestimmteste leugnen, daß auch bel der Das i Ich hin
einfach unwahr. Ich bin selbst im Generalstab gewesen. sondern wir haben einfach unsere Pflicht getan und
Unterschied machte. Chefs des
Deshalb empfinde ich es als eine Beleidigung Generalstabs der Armee, wenn Herr Ahbg daß die besten Abteilungen im
adeligen Offizieren besetzt werden. Meine Herren, die wichtigste Abteilung im Großen Generalstah
ganze Mobilmachung des Heeres bearbeitet wird.
gewesen. Das
eine merkwürdige Logik, die Sie haben. (Heiterkeit)
Sie hießen: Bronsart von Schellendorff J,
2 leider zu früh verstorben.
/ sehr tüchtig, aber wiederum nicht tüchtig, ( Heiterkeit.) noch einmal, seine Nachrichten daraufhin noch einmal zu reyidieren.
Wenn er sonst gut beraten ist — in dieser Richtung ist er falsch
beraten!
Meine Herren, wir haben eine geringe Anzahl, vielleicht augen ⸗ . blicklich gar keine mehr unter den kommandierenden Generalen, ne.
unadlig sind. Warum? Weil eine Anzahl von ihnen in diesen hohen Stellungen geadelt sind, ebenso bei den Divisionskommandeuren. Da
mitzählte. Er hat gesagt: ein Unsinn. Wie kann ich die mitjählen, ö. konnte ich ja bis auf so und so viele Generalionen zurückgehen! / Meine Herren, das ist doch ganz falsch! Pie Offiziere sind in diese hohen Stellungen gekommen infolge ihrer Tächtigkeit als bürgerliche Offiziere, und haben den Adel bekom nen aus Gnade, als einen Beweig . Anerkennung von Seiner Majestät für ibre guten Leistungen. ;. on denen kann man doch nicht sagen, daß sie diese Stellungen al Adlige erstiegen haben. (Sehr richtig! recht.)
Meine Herren, der Herr Abg. Müller (Meiningen) und der Herr Abg. Haeusler andere glaube ich auch baben nun noch die Stellung des Militärkabinetts berührt. Ich möchte hierüber nur einige Worte sagen. Ich bin überzeugt, bei der vorge— faßten Meiaung, die Sie haben, werden Sie (nach links) ja zee vielfach lachen; aber das, was ich Ihnen sage, entspricht der Wurklich⸗ keit, wie die Sache in der Tat ist, und wie sie sich verhält.
Meine Herren, das Militärkabinett hat sich entwickelt mit der Armee, unter der Leitung, unter dem Oberkommando der Könige von Preußen. Wenn man die Stellung des Kabinett seine Berechtigung und seine Zuständigkeit verstehen will, ug / man sich vergegenwärtigen, welche Rechte und Pflichten durch die Verfassang dem König von Preußen bejw. dem Deutschen Kaiser zuerkannt sind. Der Artikel 46 der preußischen Ber fassung lautet: Der König führt den Oberbefehl über das Heer und der Artitel a7: Der König besetzt alle Stellen um Hüte“ Au Grund dieser Verfassungsbest mmungen hat Seine Majestät der König Wilhelm J. unterm 28. JImuar 1861 die bekannte Allerhochste Kabinett order ergehen lassen, welche die ministerielle Gegenzeichnung 3 militärischen Erlassen, Orderg und Befehlen legelt. Nach dieser Allerböchsten Kabinettsorder sollen Ernennungen und Verabschiedungen von Offizieren sowie alle sonstizen Armeebefehle, welche den gtat nicht alterieren, überhaurt nicht gegengezeichnet werden. Der König nimmt also Ernennungen usw. von Offizieren vor auf Grund der ihm justehenden Kommandogewalt, auf Grund der er auch die Armee kommandiert, seine Willensmeinung über Ausbildung, Erziehung dez Dffizierkorps usw. kundgibt und überhaupt Armeebefehle erläßt, nicht als Akte der Regierungsgewalt, sondern als Oberbefehlshaber des Heercz. Die Allerhöchste Kabinettsorder vom 15 Janugr 186 gilt überall als
/ ist dem Herrn Gaedke vorgeworfen worden, daß er diese zum Adel
rechtsgültig, und es ist nicht nur von namhaften Rechtslehrern, sondern auch im Reichstag anerkannt worden, daß sie Kom mandosachen u,n Regierungk⸗ akte in korrekter Weise geschieden hab?. Die Reicht verfassung hat dem König von Preußen von seiner Befehlsgewalt über das preußische Heer nichts genommen. Nach Art. 63 steht daß Heer unter dem Befehl des Kaiserg, welcher weiter die Pflicht und das Recht hat, dafur Sorge zu tragen, daß innerhalb des deutschen Herres alle Truppenteile voll⸗ jählig und kriegstüchtig vorhanden sind, und daß Einheit in der
Organisation und Formation, in Bewaffnung und Kommando, in der Ausbildung der Mannschaften sowse in der Qualifikation der Off re hergestellt und erhalten wird. Zu diesem Behufe ist der gulser ermächtigt, sich jederselt durch Inspektionen von der Verfaffung der einzelnen Kontingente zu überzeugen und die Abstellung der dabei vor⸗ gefundenen Mängel anzuordnen. Auch ernennt der galser als König von Preußen die Offiziere seineg Kontingents, also des preußischen Heeret und der ihm dutch Konventionen angeschlossenen Kontingente.
(Schluß in der Zwelten Bellage.)
Sache nicht wahr. Sie können mit einem Manne eigentlich nicht rechten ; wo er über diese Dinge mit n (
— ich glaube, i l ; Der betreffende höhere Vorgesetzte würde sich den Oberst heran Achtung sinken — ich habe noch niemals . it ö ( ist er unadelig? sondern: ist er tüchtig? I — m,
sijlert, aber wie ist er denn eigentlich? (Große Heiterkeit rechts) Herren, unterbrechen Sie mich doch . ö . ; 1 en
dann kann ich ihh aber auf ein Gemurmel vn
Ministerium gebildet (
bin in den Generalstab versett J
Generalstab mit adeligen, die schlechteren oder die schwierigen mit un= ö Ich hoffe, daß Herr Abg. .
Meine Herren, der Feldmarschall Moltke hatte im Kriege 1870/71 -
Wenn wir heute mobil machten, würde in diesen Stellen mindestens zwei unadlige Offiziere sein, auch ö. . . l well sie bürgerlich sind. Also ich bitte den Hern Abg. Dr. Müller (Meiningen
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Außerdem ist Seiner Majestät dem Kaiser durch das Reichs militãrgesetz aug⸗ drücklich aertragen, die Vorschriften über die Handhabung der Distiplin zu erlassen. Völlig frei und unbeschränkt in der Ausübung dieser Rechte und Pflichten ist Seine Majestät natürlich nicht; denn er hat ein mal ge⸗· wisse Dinge durch die Konventionen abgegeben, anderseits ist er ein. d
geengt durch das Budgetrecht des Reichstags. Zur Ausübung der ihm g
lichenen Befugnisse, Pflichten und Rechte bedient Seine Majestät g verließ nichts leisten, und es würde über sie berichtet werden, daß sie nicht zu brauchen wären, und dann wüden sie zurückgezogen werden. Ein
sich verschledener Organe, des Kriegsministeriums, des Chess des Generalstabs der Armee, des Militärkabinetts und anderer. Es ist ohne weiteres klar, daß einzelne dieser Befugnisse der Mitwirkung des s Kriegsministers sich sehr wohl entziehen können, indem sie Dinge be—⸗ treffen, die mit der Verwaltung in weiterem oder enge rem Sinne oder mit dem Etat in keiner Weise kollidieren und sich darstellen als reine Akte der Kommandogewalt, also Dinge, die lediglich den Oberbefehl
betreffen, den Seine Majestät allein führt. . Wie schon gesagt, ist es in Preußen allzeit üblich gewesen, daß
der König die Anstellung der Offisiere, ihre Versetzung, Verwendung akademte läßt sich der Chef des Generalslabs jum Generalstab in besonderen Stellungen und ihr Ausschelden aus dem Dienst stets kommandieren,
als eine Sache der unmittelbaren Kommandogewalt angesehen hat. Diese Art ist auch bestehen geblieben nach Reorganisation der Armee im Jahre 1808. Bei Errlchtung des Kriegsministeriums im Jahre 1509 wurde jwar das Organ für die Bearbeitung der persön⸗ lichen Angelegenbeiten unter das Kriege ministerium gestellt. Zur Be⸗ urteilung des heutigen Verhaͤltnisses ist das aber ohne Belang; denn in der vorkonstitutionellen Zeit war der Minister nur dem absoluten König verantwortlich. Seit dem Jahre 1818 ist diese Abteilung im Hof— und Staatshandbuch (späteren Staatskalender) als Militärkabinett bezeichnet worden. Aus den Akten des Kriegsministeriums geht nicht hervor, woher diese Bezeichnung stammt; auch ist keine Allerböchste Kabinettsorder vorhanden, welche sie festsetzt. Die Chefs der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten sind auch nicht ju Chefs des Militärkabinetts ernannt worden. Im Staatskalender für 1859 finden sich j. B. folgende Angaben:
Gehelmes Kabinett Seiner Majestät des Königs für die Militär-
angelegenhelten: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw., Chef
der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs—⸗
ministerium. Dann weiter: Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten — steht unmlttelbar unter dem Kriegsministerium —, vortragende Räte: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw, Abteilungẽschef. Ueber die dienstlichen Pflichten dieser Abteilung ist in einem Memotire über die Organisation und die Ressortverhältnisse des Königlich preußischen Kriegsministerktums vom Juli 1861 folgendes gesagt das wird für den Herrn Abg. Müller (Meiningen) be⸗ sonders interessant sein: Ihre Bestimmung ist, die speziellen Personalangelegenheiten der Offiziere und Militäipersonen ju bearbeiten, insoweit die Ent⸗ scheidung Seiner Majestät des Königs erforderlich ist. Der Chef der Abteilung, welcher in der Regel General und Generaladjutant ist, bält Seiner Majestät gewöhnlich wöchentlich dreimal Vortrag. Er ist unmittelbarer Ratgeber des Königs, muß sich aber in Ansehung der allgemeinen Grundsätze und der ju verwendenden Geldmittel der Zustimmung des Kriegsministers ver⸗ gewissern. Zu den regelmäßigen Geschäften der Abteilung gehört die Herbei⸗ führung der Allerhöchsten Befehle in bejug auf die Anstellung, Beförderung, Versetzung, Kon mandierung, Beurlaubung, Belohnung,
Bestrafung, Begnadigung und Verabschiedung der Offintere und
Portepeefähnriche und die Erteilung des Heiratskonsenses.
Ferner bearbeitet die Abteilung diejenigen Angelegenheiten und Prlvatsachen Seiner Majestät des Königs, womit Seine Majestät ste spejiell betraut, z. B. die Zäafertigung beim König eingegangener Berichte und Gesuche an den Kriegeminister zum Vortrag oder zur Enischeidung, die Zahlung gewisser Unterstützungen an Militär- personen und an Familien solcher aus der Königlichen Schatulle, Aufstellung der Reisepläne Seiner Majeslät, Anordnung von militärischen Feierlichkeiten u. dergl. mehr.
Die letzteren Arbeiten sind die eines Kabinetts und wird die Abteilung auch „Miliärkabinett Seiner Majestät des Königs“
genannt. Meine Herren, aus diesen Vorschristen ist also ersichtlich, daß der
Abteilungechtf, obwohl er dem Kriegsminister unteistellt war, per— sönlichen Vortrag bei Seiner Majestät dem Könige halte und sich lediglich über allgemeine Armeegrundsätze und über Geldauggaben mit dem Kriegsminister ins Giavern ehmen zu setzen hatte.
Ich kann nicht Llauben und nicht sagen, daß ich dieses Verhältnis für ein ganz würdiges halte; denn der Kriegsminister hatte formell den Chef des Kabinette unter sich, auf dem Papier, materiell hat er ihm nichts zu sagen. (Hört, hört! in der Mitte) Ich muß sagen,
daß die Trennung, die im Jahre 1883 eingetreten ist, nach meiner
Meinung plel besser ist. Nun wird das Militärkabinett in der
Oeffentlichkeit vielfach als etwas im stillen Wirkendes, als etwas
Mystisches, als etwas Bösartiges hingestellt. (Heiterkeit rechte.)
hältnisse der Offtjlere muß er sich bei seinen Vorschlägen einerseits nach den Truppenetats und nach den Bestimmungen, anderseits nach den Qualifikationsberichten richten. Hinsichilich der Beachtung der Etats kontrolliert sowohl das Kriegs ainisterlum alz auch der Rechnungshof, hinsichtlich der richtigen Verwendung der Ofsiziere ergibt sich die Kontrolle ganz von selbst durch die Ansprüche, welche an die Lestungen
wissen, heutzutage nur durch den Generalstah oder durch das Kriege—
ministerium erlangen. durch die Kriegsakademie, in die Kriegsakademie gelangen sie durch
ein besonderes Examen,
Zweite Beilage
Berlin, Donnerstag, den 18. Mär
Ansichten auseinandersetzt, und Seine Majestät
er Offisiere gestellt werden. Das Militärkabinett würde überhaupt ar nicht in der Lage sein, auf die Dauer Offtziere, welche nicht eeignet sind, in besonderen Stellungen zu verwenden, sie würden doch
olches System der Willkür würde sich also gar nicht halten lassen.
Eine Bevorjugung im Avancement läßt sich, wie die Herren aufs allerbitterste getadelt
In den Generalstab kommen die Offtzlere gehen.
d Güte des Wei . ö ö von dem Gesichtspunkt aus gearbeitet,
Grafen Hülsen, daß wir
lediglich nach
wobei Die besten Offiziere der Kriegs⸗
Examens die Einberufung erfolgt. dem verstorbenen
findet eine gründliche Durchaibeitung wir müssen bestrebt sein, und Auslese statt. Die besten Offiere schlägt der Chef des Generalstabs zur Versetzung in den Generalstab Seiner Majestät dem Kaiser vor, und der Chef des Kabinetts ist gar nicht in der Lage, Seiner Majestät andere Offiziere für den Generalstab vorzuschlagen, er muß diese nehmen, er hat gar keine anderen. Die Versetzung in das Kriegsministerium erfolgt durch Uberweisung von Qualifikations⸗ berichten jedes Jahr an den Kriegsminister. Der Kriegsminister sucht sich aus diesen Qualifikationsberichten diejenigen aus, die ihm am besten erscheinen, und macht sie dem Kabinett Seiner Majestät namhaft und bekommt sie ausnahmslos zugewie sen. Also auch hierbei hat der Chef des Kabinetts nicht mehr zu tun, als die Vorschläge vorzubereiten und Seiner Majestät vorzulegen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß es mir doch eine Urbertreibung erscheint, wenn gesagt worden ist, daß das Wohl und Wehe von 25 000 Offizieren einfach in der Hand des Chefs des Militärkabinetts liege. Der Chef des Militärkabinetts hat sich überhaupt mit diesen Offizieren gar nicht ju befassen, ehe nicht irgend ein Quallfikationsbericht vorliegt, oder ein Vorschlag des betreffenden so Generalkommandos oder einer oberen Waffenbehörde auf eine Ver⸗ . setzung oder eine Vorpatentierung oder eine Kommandierung eingeht; 26 bis dahin hat er mit allen Offizieren nicht das geringste zu tun. Nur allerdings bei der Besetzung der höheren Stellen muß der Chef des Militärkabinetts Seiner Majestät Vorschläge machen. Diese Vorschläge geschehen nicht anders, als daß Seiner Majestät die Qualifikationsberichte über die Offiziere vorgelegt werden, und Seine Majestät sucht die Offiziere aus und befiehlt, wohin sie versetzt werden sollen. Irgendeiner muß doch einen derartigen Dienst tun. Ob das nun der Chef des Militärkabinetts ist oder ein anderer, ist total gleichgültig. Es kommt nur darauf an, daß Seine Majestät die Macht hat, durch Seinen Oberbefehl diese Versetzungen ju ver— fügen. nicht in die Lage gesetzt, über diese persöall Der Dienstbereich des Militärkabinetts umfaßt nach dem Gesagten nicht in 2 . . e. gern 2 tem ,. auch die Beaibeitung der Ehrengerichtssachen. Aber auch bierbei sind r en en,. mn e g. die bearbeitenden Offiziere an die Bestimmungen gebunden. So ist lich zu . . 1. B. das Militärkabinett überhaupt nicht in der Lage, eine Verren, die Bersallung andern (Sent ern ehrengerichtliche Untersuchung anzuordnen oder in den Gang des . 1 Verfahrens einzugreifen oder ihn ju beeinflussen. Das ebren Ich möcht. um die Zeit nicht gerichtliche Verfahren wird durch den Kriegsherrn befohlen und bei zum Schluß kommen; au]
dem betreffenden Truppenkörper durchgeführt, obne daß eine Meldung noch Selegenbeit darüber an Seine Mäjestät den Kalser und König erfolgt, abgeseben bat gesagt, der = von einzelnen besonderen Fällen des ehrengerichtlichen Verfabrens burger lei. gigen Regiments kommandeure, General- und Flügeladjutanten, bei
denen sich Seine Majestät die Anordnung des Verfahrens vorbehalten Lein, daß
hat. Somit bekommt das Militärkabinett von einer ebrengerichtlichen Und ein 2. Angelegenheit erst Kenntnis, wenn die Akten Seiner Majestäͤt vor Sinne Beamte.
gelegt werden. Bei der Bearbeitung dieser Akten kann von viele Beamte, und müssen fie baben 2 willkürlichen Behandlung der Angelegenheit gar keine Rede sein. unter allen istanden einen gewissen ehrengerichtlichen Sprüche der Offizierkorps gelangen an das Kabinett, versehen mit den Beurteilungen sämtlicher Vorgesetzter, also, wenn das ehrengerichtliche Verfahren bei einem Regiment stattge funden bat,.
und dort
minifteriellet Offiziere im Militärkabinett.
werden, das ist niemals vorgekommen.
besonderen Gründen es notwendig ist, inspekteur oder den Chef. deg General erfolgt das. Sie ersehen daraus,
jeder Beziehung vollständig
gesetzmãßig vor sich, von irgend
den Wunsch haben, daß es mir gelungen ist, denken ju zeistreuen, welche die Herren in bejug haben. (Breavol rechts.)
. — könnte Seine Majestät Du Kriegsminister hast i nehmen. Dann müßte
eiter es
fassungsnderung gebt es nicht ab.
renn
— 2 —
w sjederzet
General. Alle diese sind gehalten, sich eingebend in formeller und materieller Hinsicht über den Fall zu äußern. Es bat also in jedem Falle eine in jeder Beniehung gründliche Bearbeitung schon statt. gefunden, und die Sache kommt gewissermaßen reif jur Vorlage an die Allerhöchste Stelle. Wird hier in dieser oder jener Richtung elne ab weichende Stellung zu dem Spruch eingenommen, so wird sie sich fast immer decken mit dem Urteil der vorgesetzten Instanzen, wenn es sich nicht darum handelt, Gnade walten zu lassen, woju ja Seine Majeslät die Macht hat. Unter Umständen wlid auch das Verfahren zur noch maligen Verhandlung an den Truxrpenteil jurückgegeben, falls schwere formelle Verstöße vorgekommen oder tatsächliche Umstände nicht be— rücksichtigt sind. Es ist daher völlig ausgeschlossen, und es kann
niemals vorkommen, daß das Militärlabinett auch nur andeuten könnte, allem, wie sie ist; meine Derren wie eine solche Angelegenheit zu bebandeln sein wände bejw. wie der sie tüchtig und bat kein anderes Streden Spruch austzufallen hätte. Die Bearbeitung der ebrengerichtlichen Feind im Falle Angelegenheiten könnte keine gewissenbaftere, keine andere sein, wenn (Bchdaster Beifall rechts)
sie etwa durch das Kriegsministerlum oder, wie auch vorgeschlagen ist,
ist ein starler, mächtiger bisber rubig Ich boffe, daß
weiter in Ruben
kann. Dafür werden wir sorgen
denn
ö. err 1rd z fernzubalten und und
Abg. Stücklen (Sor)
der Kaiser haben geruht, das und das zu befehlen, das Es kann auch eigentlich gar
etwa
ressortmãßig,
einer Eingriff, einer Stellung des Chefg des Milimärkabinetts, die aber ragend wäre, von der alles ausginge, ist nicht die Rede. Ich R öchte
Ich möchte fragen, meine Herren: waß ist das Militärkabinett? An der Spitze steht ein General, der eine lange Ausbildung im General stab und in der Truppenführung bekommen hat, an seiner Seite Offiütere, die jum großen Teil seit längerer Zeit sich im Kriegs« ministerium bewährt haben. Ich möchte meinen, daß gerade diese Offiziere durch diese Auswahl nach ihrer Qualität die volle Gewähr bieten dürften, daß alle Arbeiten in völlig sachg mäßer Weise erledigt werden, daß sie nach dem Gesetz und nach den Bestimmungen ge⸗ schehen. Der Chef des Militärkabinetts hat überhaupt gar nicht die Möglichkeit, eine Willkür ju üben in dem Sinne, wie hier dieses Wort so gern gebraucht wird. In bezug auf die persönlichen Ver
durch eine besondere unpartelische Bebörde geschäbe.
Nun, meine Herren, soll gewiß nicht geleugnet werden, daß der Kriegsminister in Meinungeverschiedenheiten, in Differenjen mit dem Chef d s Milltärkabineitss gelangen könnte. Dag kann aber auch geschehen mit irgend einem anderen General, dem Chef des General stabes oder mit den Generali spekteuren. Eg ist selbstwerständlich das sehen Sie ja schon hier im Reichetag —, daß, wenn dle Herren Sachderständigen ihre Meinung sagen, sie oft in soren Ansichten auteinandergehen. Dann wird die Sache nicht anders gemacht, alg daß vor Seiner Majeslät der Vortrag stattfindet, daß leder seine
niemand don uns übderrascht kabine tts noch des Rest für die Kadallerte. Die leere Acauipalent für die jweisädrige Wunderbar maße en aber derüdren, daß in den ODffiterk nos destretter des Genenteild . Ta e Als tn Mer 1 * perbandelt warde erklörtt der Trier der nn ; tchti Die Röhl waren ez auch mit allen den binged nret. nnd
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scheidet und sagt: ich neige mich mehr dieser Auffassung zu oder jener. Ich bin nie in der Lage gewesen, solange ich hier im Kriegsministerium stehe, in große Differenzen mit einem dieser Herren ju gelangen. Sehr interessant ist es nun, daß ich in einer Zeitung vor einiger Zꝛit gelesen habe, daß alle Direktiven und jede Initiative in der Heeres⸗ verwaltung für die Organisation und so weiter und so weiter vom Militärkabinett ausginge. Nun, meine Herren, wenn das Kriegs⸗ ministerium eine so vertrottelte Behörde wäre (Heiterkeit), so müßte man doch eigentlich sehr dankbar sein (Sehr richtig! rechts. — Heiter⸗ keit) und müßte das Kabinett loben, daß doch an irgend einer Stelle jemand wäre, der die Sache vorwaͤrts bringt, aber nein, es wird Nun, welne Herren, die Logik kann ich eigentlich nicht begreifen, irgendwo muß es doch vorwãrts Nun muß ich aber aufs bestimmteste erklären, daß das Militärkabinett nie und nimmer in mein Ressort in irgend einer se eingegriffen hat. Ich habe mit dem Militãrkabinett stett
auch mit meinem Freunde, haben,
gemeinsam zu arbeiten und das Heer vorwärts zu bringen. Zu diesem Zwecke ist gerade er es gewesen, der mir gesagt hat, ich werde stets Offiziere aus dem Kriegsministerium nehmen, weil diese den Geschäftsgang, die Bestimmungen, die Gesetze am besten kennen, weil sie wissen, wohin sie wollen.
habe ja schon angedeutet, es ist eine große Anzahl ehema Ich habe niemals vom
Wie gesagt, ich
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Militärkabinett eine Aufforderung bekommen etwa, Seine Majestät emacht
nicht vorkommen, denn der Kriegsminister ist in der glücklichen Lage, Seiner Majestät jede Woche einen persönlichen Vortrag ju halten, und in diesem persönlichen Vortrag kommen alle Dinge, die überhaupt die Verwaltung umfassen, zum Vortrag, sämtliche Organisationsfragen, Bewaffnungs⸗, Bekleidungs⸗, Verwaltungtfragen, die großen Manöver, die Mobilmachung, die Landesbefestigung, all dieses trägt allein der
Krieggminister vor, ist allein dafür verantwortlich, und wenn aut General⸗
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Ich möchte nur noch eines bemerken, die Ferderm gestellt ist, das Militärkabinett muß unter d
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