1909 / 66 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

stimmung, der Fürst Radziwlll widersprach, ist im Abgeoꝛdnetenhause eingehend erörtert worden; ich kann deshalb auf die Wiederholung aller der Gründe für diese Ausnahme verzichten. Die Hoff nung, welche die Regierung beim Gesetz von 1898 auf die loyale Haltung der Geistlichkeit in den polnischen Diszesen hegte, hat sich nicht erfüllt. Dle zahlreichen Sokolverelne werden von der Geistlichkeit gefördert, die Fahnen dieser Vereine werden in den Kirchen eingesegnet, während die Geistlichkeit bei der Cinsegnung deutscher Fahnen Schwierigkeiten macht. Sogar der verstorbene Erzbischof von Stablewski hat sich ge⸗ nötigt gesehen, der Geistlichkeit die Teilnahme an solchen Vereinen zu, untersagen. Infolge des unglückfeligen Schulstreik; haben 17 Geistliche mit Strafe belegt werden e. Da hat es die Re⸗ gierung mit Rücksicht auf ihre Autorität und auf die Bevölkerung als ihre Pflicht angesehen, diese Geistlichkelt von der Wohltat der jetzigen Gesetzgebung auszuschließen. Die Schuld trifft nicht die Re⸗ gierung, sondern die Geistlichen, welche ihren Pflichten gegen den Staat nicht nachkommen. Ein Vorwurf gegen die Bischöfe liegt nicht darin. Hoffen wir, daß die Geistlichen wieder zu einer loyalen Saltung

zurückkommen werden. Wirklicher Geheimer Rat Dr. , Es handelt sich nicht um wehrmaßregel. Die Gesinnung des

vergiftete Pfeile, sondern um eine A polnischen Kleruz auch in Rbeinland und Westfalen war staatsfeindlich.

Es ist zu begrüßen, daß die Regierung endlich einmal dagegen ein Mittel ergreift. Der polnische Klerus schämt sich nicht, auf den Kanzeln zu verkünden, daß deutsch proteftantisch und polnisch katholisch ist. Es wird von Segen sein, daß die Regierung dagegen energisch Front macht. V. Professor Vr. Hillebrand f: Bregfan: ist zu begrüßen, daß in die Lehrerbesoldung Ordnung gebracht wird, und daß die großen Unterschiede in den einzelnen Gemeinden und von Stadt und Land etwas ausgeglichen werden. Das Streben nach größerer Einfachheit und Klarhest in den Verhältnissen war berechtigt, und deshalb ist die Vorlage mit Freuden zu begrüßen. Ohne eine gewisse Maximalgrense war eine Regelung nicht möglich, es können jetzt nicht mehr einzelne Gemeinden Schrittmacher für weitere Er— höhungen sein. Das Abgeordnetenhaus hat mit großer Hingebung sich der Aufgabe unterzogen, die Regierungsvorlage in verschiedenen Punkten ju ändern. Es hat eine weitere Erhöhung der Gehälter der Lehrer vorgenommen, die Grundsaͤtze für die Srtszulagen anders festgestellt und die Privatdienstzeit der Lehrer besser angerechnet. Schwere Be⸗ denken haben wir aber, daß der bisherige Rechisanspruch der Ge⸗ meinden auf den staatlichen Zuschuß zu jeder Lehrerstelle um— i n. ist in die Form einer Unterstützung. Besonderz chwierig liegen die Dinge in den kleinen Städten. Wir haben eine Petition von 835 kleinen Städten bekommen, die ihre Besorgnisse über die Vorlage zum Ausdruck bringen. Wir können den Nolschrei der kleinen Kommunen nicht überhören; was bisher Recht war, soll in Zukunft nur Unterstützung sein. Das ist unwürdig. Ez sind auch nicht feste Grundsätze für die Unterstützung aufgestellt worden; wir dürfen auch nicht vergessen, daß die wohlhabende Bevölkerung fort⸗ ziehen wird, um sich dem gestiegenen Steuerdruck zu entziehen. Die Nachjahlung für 1908 wird die Finanzen der Gemeinden verwirren. Meine Fraktion erkennt die Notwendigkeit und die Tendenz des Gesetzes an, aber wir können die Schwierigkeiten für die Kommunen nicht übersehen und halten es für besser, in mancher Beziehung von der Abgeordnetenhausfaffung abzuweichen und zur Regierungsvorlage zurückzukehren.

Oberbũrgermeister Dr. Lentz e⸗Magdeburg: Die Steigerung aller Leben serhälinisse hat diefe Vorlage nofwendig gemacht, aber es liegen im einzelnen Bedenken vor. Die Vollsschullaft liegt in erster Linie den Kommunen ob; ich habe bittere Klage darüber zu führen, wie wir da von der Regierung behandelt sind. Die Regierung hat uns keine Mit- teilung gemacht, daß eine solche Vorlage kommen würde, und die Kom= munen hahen für 1908 ihre Etats aufgestellt, ohne zu wissen, daß die Besoldungserhöhungen rückwirkende Kraft erhalten sollen. Der Finanzminister hat auf meine Anfrage im vorigen Jahre nur die Kommunen ermahnt, einen entsprechenden Reservefonds in den Etat für 1908 einzuslellen. Ich habe aber in Magdeburg die große Mühe in fünf, sechs Sitzungen gehabt, die Reservierung einer Summe für die Gehalfszerhöhungen durchzubringen; es will hier niemand Steuern auf Vorrat bewilligen. Aus jeder Kommissionssitzung des Abgeordnetenhauses kamen neue Beschlüsse heraus, welche die Finanzen der Kommunen berührten. Es ist leicht, Mittel auf Kosten anderer zu bewilligen. Man hät den Kommunen neue Lasten auferlegt, aber anderseits ihnen Gin= nahmen entzogen. Es ist bestimmt worden, daß für die Einkommen-; steuer Zuschlage erhoben werden sollten, daß diese Zuschläge aber bei der Kommunalbesteuerung nicht mitverrechnet werden dürfen; anderseits ist aber durch die Ausdehnung“ des Kinderpripilegs den Kommunen ein Außzfall an Einnahmen zugefügt worden, der z. B. in Mogdeburg 110 000 K ausmacht. Dafur erhalten wir keine Eantsckaͤdigung. Die Kommunen“ werden also mit ihren Steuerzuschlägen erheblich in die Höhe geben müssen. Die Regierung hat für 1968 keine nachträglichen Sieuern erheben wollen, sie hat es aber den Kommunen zugeschoben, für die Lehrer⸗ besoldung rückwirken de Kraft eintreten zu lassen. Wie soll es möglich sein, noch einen Gemeindeetat aufzustellen bei den Ausgaben, die jetzt den Kommunen durch das neue Pol tzeikostengesetz erwachsen, dann durch das neue Unterstützungswohnsitzgesetz; die Staatszuschüsse für die Kommunen mit 8— 25 Sazulstellen werden ihnen entzogen, dazu kommt das Kinderprivileg. Es ist ein Denkfehler des Abgeordnetenhauses, das die Gemeinden ds selbstãndige Organismen ansieht, sie sind Teile von Reich und Staat wie jede andere Körperschaft. Nun wird gesagt, daß dasselbe Gesetz ja das den Kommunen wiedergibt, wag es nlümt. Nein Bezher konnten die Gemeinden mit bestimmten Beträgen rechnen, in Zukunft sind sie auf das diskretionäre Ermessen der Schulverwaltun s behörden an⸗ gewiesen. Das ist doch ein himmelweiter, tiefbetrübender Unteischied.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren, der Herr Vorredner hat seine Ausführungen damit begonnen, daß die Verlage ganz erhebliche Rückwirkungen auf die Kommunen haben müßte, eine Auffassung, der ich immer im Ab— geordnetenhause, im Plenum sowohl wie in den Kommissionen, nach⸗ drücklich Ausdruck gegeben habe. Ich habe bereits bei Einführung der ganzen Vorlage am 20. Oktober 1908 folgendes ausgeführt:

Aber meine Herren, die Kehrseite der Medaille ist die große Belastung der Bevölkerung. Es ist ja diese Gehaltsaufbesserung für Preußen nicht abgeschlossen; denn zunächst und in kür ester Frist wird die Aufbesserung der Bejüge der Reick sbeamten folgen, die Kommunen werden sich diesem Vorgehen des Staates vielfach an⸗ schließen müssen, und selbst auf die G hälter der Privatbeamten, und selbst auf das Lohnverhältnis wirkt naturgemäß diese Auf⸗ besserung der Beamtenbezüge zurück. Also bei allem Wohlwollen für die Beamten, Geistlichen und Lehrer he ßt es auch hier Maß halten, heißt es auch hier: ost modus in rebus, und unser Streben muß dahin gehen, die beiechtigten Wünsche der Beamten, Geist— lichen und Lehrer in Einklang zu bringen mit den billigerweise der Allgemeinheit der Bevölkerung juzumutenden Opfern.

Meine Herren, in unseren Bestrebungen im Abgeordnetenhause, im Plenum sowohl wie in den Kemmisstonen, die zuweit gehenden An⸗ sprüche zurückzuweisen, sind wir ganz allein geblieben, und in dem

unsere selbstyerftãndliche Pflicht, nun für dieses Kompromiß auch mit Nachdruck einzutreten.

Zu meiner Verwunderung hat der Herr Oberbürgermelster gesagt, die Städte wären auf die rückwirkende Krast nicht vorbereitet gewesen. Da darf ich zunächst daran erinnern, daß es an sich die Absicht war, schon für das Jahr 1908 die Vorlage einzubringen, und daß, als dies nicht ausführbar war und wir uns darauf beschränken mußten, ein, malige Teuerungszulagen zu gewähren, bereits im März vorigen Jahres die Absicht der Königlichen Staatsregierung feierlich an- gekündigt wurde, die Vorlage zum Herbst mit rückwirkender Krast ein⸗ zubringen. Wie der Herr Oberbürgermeister da behaupten kann, daß die Kommunen darüber nicht orientiert gewesen seien, ist mir nicht ver= ständlich. ö

Dann, meine Herren, hat der Herr Oberbürgermeister gesagt , wir hätten bei der ganzen Lehrerbesoldun gövorlage die Staatz⸗ finanzen geschont und die Kommunen belastet. Ich darf nur darauf hinweisen, daß die Vorlage, die mit 34 Millionen auellef, derart gestalttt war, daß davon 30 Millionen auf die Staatekasse genc mmen wurden und nur 4 Millionen zu Lasten der Kommunen verblieben. Da, glaube ich, kann man doch nicht behaupten, daß das Schwergewicht auf die Städte gewälzt worden sei und nicht auf den Staat.

Nun, meine Herren, hat in den Ausführungen sowohl des Herrn Profe ssors Hillebrandt wie des Herrn Oberbürgermeisters Lentze die Frage der Kürzung der gesetzlichen Staatebeiträge eine große Rolle gespielt. Ich muß betonen, gegenüber dem, was in der Petition der 835 Gemeinden ausgeführt ist, daß den Gemeinden zwischen 8 und 25 Stellen, wenn ihnen auch die gesetzlichen Beiträge nicht mehr ge— währt werden, doch diese Summe voll zur Verfügung steht in den Ergänzungézuschüssen, also daß die Befürchtung einer materiellen Schädigung dieser mittleren und kleineren Städte zwischen 8 und 25 Schulstellen durchaut unbegründet ist. Sie finden das in dem Kommissionsberichte ausführlich dargelegt, und es kann sich nur darum handeln, die nach wie vor voll zur Verfügung stehenden Summen im Einzelfalle derjenigen Gemeinden zu geben, die eben am bedürftigsten sind, und denjenigen Gemeinden nicht zu geben, wo ein solches Bedürfnis nicht vorhanden ist. Das aber entspricht durchaus der justitia distributiva, diese Beihilfe dahin gelangen zu lassen, wo das größte Bedürfnis vorhanden ist. Aus den Ausführungen des Herrn Oberbürgermeisters, wie aus der Eingabe der Städte klingt ein Mißtrauen gegen die Verwaltungebehörden heraus, daß sie die Beiträge den kleineren Städten nicht geben würden, obwohl sie bedürftig sind. Ich kann dieses Mißtrauen gegen den Landrat und die Kreigausschüsse nicht im geringsten als be— rechtigt anerkennen. In der Petition dieser 835 Städte heißt es: „Ganz besonders gefahrdrohend erscheint diese Bestimmung aber für die kleinen Städte, die ihre Ergänzungszuschüsse von dem Kreis ausschusse zugeteilt erhalten sollen, und für die man damit die meist aus ländlichen Gemeinden stammenden Mitglieder der Kreigausschũsse zu Richtern setzt über städtische Verhältniffe, die ihrer Bildung und ihrer Leben führung nach mehr oder minder fremd sind.“

Meine Herren, früher hat man über die Verwaltung dieser großen Fonds im Kultusministerlum geklagt. jetzt, diese Fonds zu dezentralisieren, durch die Oberpraͤsidenten auf die Kreise übergehen ju lassen; wir entschließen uns dazu, die sachverständigen, den örtlichen Verhãltnissen nahestehenden, ganz unabhärgigen Laienelemente bei der Verteilung mitwirken zu lassen. Warum nun das Mißtrauen, daß diese Kreis⸗ ausschüsse diese Ergänzungsfonds nicht in angemessener Weise ver— teilen? anlassung. Die Kreisausschösse, die sich in unserm öffentlichen Leben so vortrefflich bewährt haben, werden sicher diese Verteilung nach ge⸗ rechtem Maßstabe vornehmen. Und überdies bedarf Kreigausschusses noch der Genehmigung der Schulverwaltungsbe hörde . Also, meine Herren, von einer Schädigung dieser mittleren Gemeinden zwischen 8 und 25 Stellen kann meiner Ansicht nach nicht die Rede sein.

Nun ist der Herr Oberbürgermeister auf die größeren Schul⸗ gemeinden mit über 25 Schulstellen zu sprechen gekommen und hat von einer Verletzung des Rechtsgefübl gesprochen, weil man den Boden des Gesetzes vom Jahre 1888 verlassen hat. Nun, meine Herren, den Boden des Gesetzes vom Jahre 1888 haben wir schon im Jahre 1897 verlassen und sind in dieser Beziehung durch die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses nur etwas weiter gegangen. Ich frage, wenn ein so großes Bedürfnis vorhanden ist, wie augenblicklich, die Gehälter der Lehrer aufzubessern, ist es dann nicht ge⸗

rechtfertigt, die staatlichen Beiträge da zurückzujtehen, wo kein Bedürfnis vorliegt? Ich gönne den großen Städten alles Gute; aber kann man behaupten, daß ein brennendes Bedürfnis vorhanden ist, einer Stadt wie Berlin 435 000 feste Staatsbeiträge für ihre Vo ksschullasten ju gewähren? Kann man behaupten, daß ein Be— dürfnis vorhanden ist, Städten wie Frankfurt a. M., Cöln, Düssel⸗ dorf usw. feste Staatsbeiträge zu geben? Sind diese Städte nicht in der Lage, ihre Volksschulbedürfnisse allein zu befriedigen? Gewiß geht man zur Zu rückziehung dieser Beträge nur sehr ungern über, und wir hatten ja einen solchen Voischlag nicht gemacht; wenn aber ein Mehrbedarf hervortritt, wenn es unmöglich ist, die Steuern noch über das vorgeschlagene Maß anzuspannen, so bleibt kein anderer Weg übrig als der, den das Abgeordnetenhaus gegangen ist, diese Beträge zu kürzen. Und nun, melne Herren, handelt es sich für die ganzen großen Städte um eine Kürzung der Staatsbeiträge von 3,4 Millionen Mark, und dazu tritt infolge der Beschlüsse des Ab⸗ geordnetenhauseg noch ein Mehrbedarf von etwa 2 Millionen Mark, sodaß es sich im ganzen um etwa 54 Millionen Mark handelt. Ich glaube, bei der Leistungsfähigkeit der großen Städte und bel ihren sehr viel größeren Aufwendungen, die sie für andere Zwecke machen, ist auch diese Summe wohl von ihnen zu tragen.

Meine Herren, ich meine, wenn es sich darum handelt, die Lehrerbesoldung in angemessener Weise zu regeln, so ist es geradezu ein nobile officium der großen Gemeinden, dafür einzutreten, daß die leistungsschwachen mittleren und kleinen Gemeinden in angtmessener Weise unterstützt werden, denn das kann doch nicht verkannt werden, daß die ganze Entwicklung in den letzten Jahren und Jahrzehnten jugunsten der

Wald der großen Kommunen war vollkommenes Schwelgen. Ez wäre sehr viel wiksamer gewesen, die Herren hätten ung damals unterstũtzt als jezt, wo ein fait accompli von dem Abgeordnetenhause heschlossen ist. Wir haben ja bei dem Kompromiß im Abgeordneten hause sehr viel weitergehende, die Kommunen und die Staatskasse in noch viel höherem Maße belastende Vorschläge abgewiesen, und es ist

großen Städte und zu ungunsten der kleinen und der kleinsten Ge⸗ meinden gegangen ist. Ich glaube, die Herren Oberbũurgermeister

werden nicht in Abrede stllen, daß die ganze wirtschafiliche Ent—

wicklung, das Steigen des Woblstandes, das Steigen der Vermögen, die ganje Hebung unseres wirtschaftlichen Niveaus ganz überwiegend

Ich glaube, zu diesem Mißtrauen ist durchaus keine Ver⸗

der Beschluß des

sich in den großen Städten volljogen hat und daß nirgendwo so große Vermögen angesammelt worden sind wie in großen Städten. Ist dag der Fall, ist die Gunst der Umstände den großen Städten jugute gekommen, so, meine ich, sollten sie es als Autfluß des noblesse oblige be— trachten, hier bel der Regelung der Lehrergehälter den kleinen, minder günstig gestellten Gemeinden zu Hilfe ju kommen. 1 .

Meine Herren, in welchem Maße diese Entwicklung zugunsten der großen Gemeinden gegangen ist, möchte ich nur mit wenigen Daten illustrieren. Die Stadtkreise hatten im Jahre 1905 2 Mil⸗ lionen Zensiten, und in der kurzen Periode bis jum Jahre 1908 stieg die Zahl der Zensiten auf 2756 000, also um 36 oo, und der Steuerbetrag stieg in den Stadtkreisen von 119 Mil lionen Mark im Jahre 1906, auf 166 000 000 M im Jahre 1908, also um nicht weniger als 39 oe. (Hört, hörth Ich möchte nicht Fälle im einzelnen anführen; aber, meine Herren, wir haben zahlreiche Fälle darunter, wo in einzelnen Städten die Steuerkraft wie die Anzahl der Zensiten noch ber die von mir an— gegebenen Sätze hinausgegangen ist. Wir haben beispielsweise Städte, wo in dieser dreijährigen Periode das Steueraufkommen um 410n gestiegen ist, Städte, wo es um 56 o/o gestiegen ist, um 45 0υά und dergleichen, und, meine Herren, was das durchschnittliche Steuer⸗ aufkommen betrifft, so kommen auf den Kopf der Bevölkerung an Einkommensteuer 643 M auf. Dieser Betrag sinkt auf dem Lande auf 2,99 , und er steigt in den Städten auf 10,38 M und in den Stadtkrelsen auf 13 6. (Hört, hört h

Also, meine Herren, gegenüber einem Aufkommen auf dem Lande von noch nicht 3 steigt das Aufkommen in den Stadtkreisen auf 13 96. Und was die Ergänzungssteuer betrifft, so beläuft sich das Durchschnittsbermögen, das zur Ergänzungssteuer herangezogen wird, auf 60 000 „6, es sinkt auf dem Lande auf 42 000 , steigt in den Städten auf 80 000 und in den Stadtkreisen auf 104 000 Also, meine Herren, diese Daten und jeder Blick in die Entwicklung unserer großen Städte, über die sich ja jeder Mensch von Herjen freuen wird, beweist doch, daß der Gang der Geschichte jugunsten der großen Städte gewesen ist und nicht zu ihren Ungunsten. Also ich glaube, dieses verhältnismäßig nicht erhebliche Opfer, das hier von den großen Städten verlangt wird, um die Beihilfen den kleineren Gemeinden und den kleinsten Gemeinden da zu geben, wo ein Bedürfnis vorhanden ist, könnten, wie ich glaube, die großen Städte wohl bringen.

Nun, meine Herren, möchte ich vom Standpunkt der großen Städte noch auf zwei Momente hinweisen. Sie wissen, mit welchem Nachdruck im Abgeordnetenhause der Gedanke der Besoldungs kassen

vertreten worden ist; Sie wissen, daß sehr große Parteien auf das

lebhafteste für die Besoldungskassen eingetreten sind, und daß eg nur dem energischen Widerspruch der Staatgregierung gelungen ist, diese Besoldungskassen zu beseitigen. Meine Herren, wird an dem Gedanken der Zurücksiehung der Staatsbeiträge für die großen Kommunen ge— rüttelt, so können Sie sicher sein, daß die Besoldungskafsen im Ab— geordnetenhause wieder auf daz Tapet kommen, und des würde ja eine Belastung der großen Städte sein, gegen die der Verlust dieser Staatsbeiträge überhaupt verschwindend ist. Ich glaube, das werden

Wir entschließen uns die Herren Oberbürgermeister mir zugeben. Ich glaube, für Magde⸗

burg würde es eine Ausgabe von etwa 400 000 sein. Ich will auf die großen Bedenken, die meiner Ansicht nach nach wie vor gegen die Besoldungskassen bestehen, hier nicht näber eingehen; aber ich meine, es liegt doch im Interesse der großen Städte selber, die viel größeren Gefahren, die mit den Besoldungskassen für sie verbunden sind, nicht erneut heraufjubeschwören.

Und dann, meine Herren, noch eineg. Wenn es gelungen ist, alle Parteien des Abgeordnetenhauses zu einer Verständigung über das Lehrerbesoldungsgesetz zu bringen, so hat das den großen Vorteil, den ich früher auch schon bei den Beamten erwähnte, daß endlich eine Beruhigung in die Lehrerkreise getragen wird. (Lachen.) Und die Beruhigung des Lehrerstandes, die Vermeidung einer fort— währenden weiteren Agitation in bezug auf die Steigerung der Ge⸗ hälter der Lehrer ist doch ein Moment von sehr großer Bedeutung für die Kommunen, daz wir nicht unterschätzen sollen. Also ich kann mich dahin rekapitulseren, daß wir den kleineren und miitleren Ge⸗ meinden materiell nichts entziehen, sondern daß sie an E gänzungt⸗ zuschüssen wieder bekommen, was sie an Staatszuschüssen verlieren, daß das Opfer für die großen Gemeinden mit über 25 Schulftellen kein erhebliches ist, sondern jedenfalls ganz verschwindend gegenüber dem Gedanken von Besoldungeverbänden. Ich möchte daher die Bitte an die Vertreter der großen Städte richten, dieses verhältnig⸗ mäßig nicht große Opfer nicht zu scheuen und auch den mittleren und kleinen Gemelnden das zu Teil werden zu lassen, was sie bei ihrer viel geringeren Leistangsfähigkeit bedürfen. (Bravo.)

Dr. Graf Jorck von Wartenburg: Ich begrüße allerding die besondere Zulage von 100 ½ für jeden alleinsteben den Lehrer, aber ich teile nicht die Hoffnung, daß eine Beruhigung in den Lehrer— kreisen eintreten wird. Die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, soweit sie die kieineten Städte betreffen, sind auch uns sehr bedenklich; ein hesonderes Bedenken liegt in der Ersetzung der bisherigen rechtlichen Zuschüsse durch die Ergänzungsiuschüssce. Ich bin überzeugt, daß die

Kreisausschüsse in einwandefteser und sachverständiger Wesse die Er⸗

„werden, aber es ist doch zu befürchten, daß Mißhelligkeiten entstehen werden und ein Kampf um die Zuschüsse entbrennen wird. Die Mehrbelastung der kleinen Slädte von eiwa 10 000 Einwohnern wird ziemlich groß sein, nament⸗ lich durch die inditekten Folgen dieses Gesrtzes. Des halb müssen die kleinen Städte so sehr wie möglich geschont werden. Ih sehe mit Gewißheit einer Störung des bisherigen guten Verhältnsssc jwischen Stadi und Land entgegen. Zur Besoldunggzordnung bemerke ich, daß für die Regterungsräte, deren Besserstellung ich gewiß wünsche, so⸗ genannte gehobene Stellen geschaffen werden sollen Vavor lann ich nicht genug warnen. Ich bitte also, den Städten ihr Recht wieder werden zu lassen denn tatsächlich wird ihnen ein Recht ßenommen = und die gehobenen Stellen lieber zu verwerfen, als sie in der vorgeschlagenen Form G. setz werden zu laffen. Ministerialolrektor D. Schwartz kopff: Vie Regierung würde es sehr bedauern, wenn in diesem Hause Schwierigkeiten erwachsen würden. Wer die Dinge in den Lehrerhäusern kennt, welß, daß es sich um die Beseitigung eines wiiklichen Notstan des handelt. Eg müssen deshalb auch die Kommunen zur Ausbess rung vapflichtet werden. Die Regierung hat die sichere Hoff nung, daß eine Bejriedi⸗ gung die Folge des Gesetzes sein wird. Schon etzt zeigt sich im Lande eine Beruhigung durch die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses.

gänzungszuschüsse verteilen

(Schluß in der Vritten Beilage)

. 9 . . . . . J.

die Sätze

ü. . . . 3 ö . ö . ö . ö . . . ö . ö ö 4

. ö . ö . h . .

.

*

*

Besordung der evangelischen Pfarrer hat die Billigung des evangelischen Oberkirchenrats gefunden. l

eine Einigung der verschiedenen epangelischen Kirchen erreicht worden. Ich boffe, daß diese Einigung auf finanziellem Gebiete und auch auf dem Gebiete der Verwaltungs⸗ und Rechte praxis zu einer besseren gegen⸗ seitigen Würdigung führen wird, sodaß die Kirchen im Kampfe gegen die adikale Theologie, gegen Haeckel und Nietzsche, zusammenstehen können.

begrüßen ist, so werden doch die Geistlichen immer noch schlechter gestellt als die niedrigsten Klaͤssen der akademisch gebildeten Staats

ihre Söhne studieren lassen könnten. i n , aesellschaftlichen Verpflichtungen, auf die Repräsentation an, welche

unter der Beamtenschaft bis in

tur alten Einfachheit.

. Das andere Haus hat die Gehälter der Lehrerinnen aufgebessert zur großen

n gr ü eheln von 3159 1 vorgeschlagen, das Abgeordnetenhaus

ist n

9. die Kommunen können diese Lasten tragen.

Homnmen den vollen Mehrbetrag für die Gehälter durch die Er—

Diese großen Gemeinden sind alle leistungsfähig, man kann nicht' be—

keit, die in der rückwirkenden Kraft liegt, muß allerdings auch von der Regierung anerkannt werden, aber die Gemeinden sind schon im vorigen Jahre darauf hingewiesen worden, und dieses hohe Haus hat

Run will. man das ganje System nicht, daß der Kreisausschuß über die Zuschüsse entscheiden soll.

neuen Lasten sind. Es soll Anweisung gegeben werden, nach diesem Gesichtspunkte über die Ergänzungszuschüsse zu verfügen. bei diesem Werk, das für Jahrzehnte Bestand haben soll, die Be⸗ denken fallen zu lassen und überzeugt zu sein, daß die Zuschuͤsse richtig verden verteilt werden.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

4 G6.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

er Unterrichtsverwaltung, dafür sind die Alterszulagen ent— , worden. Für die Lehrergehälter hatte die Regierung ein

hat 3300 M beschlossen. Man kann darüber streiten, aber die Differen

ö ioß. daß man den Beschluß des anderen Hauses für , . muß. Alle Parteien im anderen Hause haben 5 bereinigt, dem dringenden Notstand abzuhelfen, und haben sich über für Grundgehalt und Alterszulagen geeinigt. Angesichts der viel weiter , . i g ier . .. per.

in man diese Beschlüsse n als übertrieben ansehen, , ,, Cie Kleinen Starte

biz 10 000 Einwohner brauchen keine Mehrbelastung zu fürchten, sie

s

änzungszuschüsse vom Staate. Was die großen Gemeinden mit Cen gen fene betrifft, so wollte man 1883 durch die Staate⸗ juschüsse den allgemeinen Klagen über die Schullasten in den Gemeinden begegnen. Aber schon 1897 erkannte man, daß man mit der Verwendung der Staatsmittel etwas zu weit gegangen sei. Gs ist wirklich keine richtige Verwendung der Staatsmittel, daß man der Stadt Berlin jährlich 456 900 für die Lehrerbesoldung gibt.

haupten, daß ihnen der Staat Beihilfen geben muß. Die Schwierig-

sa schon damals das Gesetz über die Teuerungszulage mitgemacht. Ich hoffe, daß sich auch diese Schwierigkeit wird überwinden lassen.

Seinerseit fand es aber bei dem Schul⸗

tterbaltungsgesetz gerade in diesem Hause Zustimmung für den Ge⸗ . nicht Dispositionsfonds fur den Minister zu schaffen, sondern die Verwendung der Mittel den Selbstverwaltungtorganen zu übertragen. Ein sicherer Maßstab für die deistungsfähigkeit läßt sich überhaupt nicht finden. In erster Linie soll bet der Verteilung der Staats zuschüsse beachtet werden, daß am schwersten die Zurückzie bung der bisherigen Zuschüsse wirkt, und daß weiter besonders drückend die

Ich bitte,

D. Graf von Hohenthal⸗Dölkau: Die Vorlage über die

Es ist wenigstens auf finanziellem Gebiete

Wenn auch die Regelung der Pfarrbesoldung in der Vorlage zu

beamten. Die Pfarrer verdienten aan , ge, . le. Besserstellung, sie sollten wenigstens so geste ein, da e alle er *. Es kommt da nicht auf die

die Kreise der Subalternbeamten hinein verheerend wirken; solche gesellschaftlichen Verpflichtungen lannte die altpreußische Beamtenschaft nicht, wie sie jetzt namentlich von den geschätzten Frauen betrieben werden; wir müssen zurückte hren Erfreulich ist die Ordnung des Ruhegehalt ˖ wesens und der Hinterbliebenenversorgung; es gibt jetzt Pfarrwitwen, die sich mit einer Pension von 300 bis 400 M0 begnügen müssen. Bei der Besoldungsordnung müssen wir auch der Geistlichen der inneren und äußeren Missionen und der Auslandsgeistlichen gedenken; das Parlament kann allerdings nichts dazu tun, Männer wie Wichern, Stöcker, Bodelschwingh heranzuziehen, aber der Nachwuchs sst seit 1895 in bedenklicher Weise zurückgegangen, und der Staat muß deshalb Mittel zur Ausbildung des Nachwuchses bereitstellen. Es wäre ideal und wünschenswert, daß die eyangelische Kirche ihre Bedürfnisse selbst bestreiten könnte, aber die Geistlichen tun ein großes Stück Arbeit auch für die Interessen des Staates, wie 3 B. durch die Schulaufsicht. Ich boffe, daß das Herrenhaus der Besoldungs—⸗ ordnung für die evangelischen Geistlichen zustimmen wird. Um 6 Uhr wird die weitere Beratung auf Donnerstag,

U / Uhr, veitagt (außerdem Antrag des Grafen Mirbach wegen der Reichserbschaftssteuer; kleinere Vorlagen).

Haus der Abgeordneten. 55. Sitzung vom 17. März 1909, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung, in der die Beratung des Etats der Bauverwaltung bei dem Titel der dauernden Ausgaben „Gehalt des Ministers“ fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Faßbender (Zentr.) er widert der

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herren! Es ist mir leider nicht möglich gewesen, den Autführungen des Herrn Vorredners zu folgen. Ich habe nur Bruch—= sticke seiner Augführungen verstehen können und bitte, mir nicht zu verübeln, wenn ich vorweg bemerke, daß meine Antwort dem— entsprechend unvollständig ausfallen muß.

Soweit ich den Eingang der Rede verstanden habe, hat der Herr Vorredner auf die Mitwirkung der Staatsbaubeamten bel den Schiedt· Jerichten hlngewiesen und betont, daß die Staatsbaubeamten für diese Mitwirkung nicht hinreichend entschädigt würden, daß sie nicht in der Lage waren, zu liquidieren wie jeder andere, der als Schiedgrichter mitwirkt. Dag trifft im wesentlichen zu. Die Staatabaubeamten, welche bon dem Figkue in das Schiedsgericht entsendet werden, haben nur lhre Relsekosten und Tagegelder zu beanspruchen. Ich gebe zu, daß angesichtg der sehr großen Arbeiten, die ihnen durch die Mitwirkung beim Schiedegericht zugemutet werden, es billig wäre, eine westere Entschadigung fur diese Mitwirkung 1u gewahren, und schweben dieser helb berelte! Verhandlungen im Bereiche der Staate bauverwaltung wie der Staatzeisenbahnperwaltung. Wag aber die Tätigkeit meiner Beamten alt Schledgrichter Dritter und. die Vergütung hierfür an

gegründete Stellung als solcher hat, und einem Schiedsrichter, der einem anderen Berufszweige angehört und in der Abgabe von Gut— achten einen Teil seiner geschäftlichen Tätigkeit erblickt. Der Staats⸗ beamte muß auz diesen Erwägungen heraus bel der von der vor—

Dritte Beilage

Berlin, Donnerstag, den 18. März

gesetzten Dienstbehörde erfolgenden Feststellung geringer entschädigt werden wie jeder andere Schiedsrichter.

Da es sich um eine grundsätzliche Frage handelt, werde ich mich vor Abschluß der zurzeit schwebenden Erwägungen mit dem Herrn Finanzminister zu benehmen haben.

Was den materiellen Inhalt der Schiedssprüche betrifft, so haben wir in der Tat seit Jahren die Erfahrung machen müssen, daß ielfach Fehlsprüche vorliegen. Diese Kritik kann uns nicht veräbelt werden; denn selbst der höchste Gerichtshof im Reich muß es sich ge—⸗ fallen lassen, wenn seine Entscheidungen angegriffen werden. Wir glauben aber, daß die vorgekommenen weniger zutreffenden Ent scheidungen im wesentlichen auf der ungenügenden Zusammensetzung der Schiedsgerichte beruhen. Nach dieser Richtung schweben ebenfalls jetzt eingehende Erhebungen und Erwägungen, wie den Mißständen zweckmäßigerweise abzuhelfen sein möchte. Ich werde über den Ab— schluß dieser Erwägungen gelegentlich Mitteilung machen.

Abg. Hausmann (nl) bittet den Minister, unter Hinweis auf die letzten großen Hochwasserschäden, um tunlichste Beschleunigung der Her⸗ stellung der geylanten Talsperren der Diemel und Eder. Alle Vorbereitungen selen getroffen, alle Hindernisse, so der Mangel eines Enteignunge— rechts in Waldeck, sesen beseitigt worden, aber den Bau selbst habe man noch immer nicht ernstbaft in Angriff genommen. Auch die gestrigen Ausführungen des Abg. Tourneau über die Notwendigkeit der Kanalisierung der Werra könne er der Bauverwaltung nur zur Berücksichtigung empfehlen. Der Redner fragt an, wann die 1908 am

Widerspruch des Fingnzministers gescheiterten Verhandlungen bezüglich der Erweiterung des Sscherheitshafens von Hameln wieder aufgenommen

werden.

Minißfter der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach: Das Projekt, bei Hameln den Sicherheitshafen zu erweitern, ist lediglich zurückgestellt worden mit Rücksicht auf die allgemeine Finanz- lage. Die Staatzregierung hält dieses Projekt an sich für dringlich und wird alsbald die Verhandlungen wegen der weiteren Ausgestaltung der Anlagen aufnehmen, setzt aber voraus, daß an den Kosten die Interessenten sich nach Maßgabe des ihnen erwachsenden Vorteils hin— reichend beteiligen werden. Was den Bau des Edersammelbeckens betrifft, so steht heute für uns fest, daß dieses einen Inhalt von 202 400 000 ebm haben wird; auch ist die Stauhöhe festgestellt. Der Grunderweib ist an den Stellen getätigt, die für die Inangriffnahme der Bauarbeit in Frage kommen. Die Trangportbahn befindet sich berelte in der Ausführung. Mit der Ausschachtung für die Staumauer wird im Laufe dieset Kalenderjahres begonnen werden. Die Arbeiten sind nach allem im besten Gange. Was den Beginn des Baues des Diemelsammelbeckens betrifft, so werden wir gut tun, die Erfahrungen, die wir bei dem Bau der Anlage an der Eder machen, dort ju verwerten. (Bravo

des Vereins deutscher Verblendstein, und Terrakotten fabrikanken in Berlin um Verwendung von gebrannten Tonsteinen für das Aeußere der Staatsbauten zuruͤck, welche Petition nach dem Antrage der Budgetkommission der Regierung als Material überwiesen werden soll. Er gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Verwaltung Ver⸗ anlassung nehmen wird, dem Petitum näherzutreten, wenn auch die Vorliebe für Rohbauten bei der staatlichen Bauverwaltung noch nicht aus der Mode gekommen sei. Wag mit den Verblendsteinen hergestesst werden könne, zeigten die schönen Bahnhofehallen, wie der Anhalter Bahnhof. Ferner richte er an die Verwaltung das Ersuchen, daß bei

Abg. Kindler (fr. Volksp.) kommt auf die Petition des Vorstandes

1909.

werden sollten. Bedauerlich bleibe aber die Ungleichmäßigkeit in der Behandlung der Kahnsckiffer bei Frachtabgaben. Swinemünde berechne für eine Ladung 6 6, Stettin 39 S6, Wolgast gar 61 S. Da solle der Staat auf die Kommunen einwirken. . Ministerialdirektor Peters rechtfertigt diese Verschiedenheiten mit dem Hinweis darauf, daß die Fahrten der Kahnschiffer sich bis in das Elbstromgeblet erstreckten und verschiedene Längen aufwiesen. Abg. Varenhor st (frelkons.): 1907 haben wir das Gesetz gegen dle Verunstaltung von Ortschaften erlassen, das sog. Verschandelungt⸗ gesetz, wie man die gleichen Gesetze in Süddeutschland nannte. Man hat dort auf Grund dieses Gesetzes Verordnungen gegen di— Zement⸗ ziegeldächer erlassen. Das sollte auch geschehen, um unsere nieder⸗ sachsischen Strohdächer zu erhalten, die im Interesse der Feuersicher⸗ heit bedroht sind. Die Künstlerkolonie in Worpswede hat Brandverfuche mit imprägnierten Stroh⸗ und Schilfdächern veranstaltet und gute Resuliate erzielt. Das schönste Haus wird durch ein unschönes Dach verunstaltet, gerade wie wenn man eine Dame von schönem Wuchs, aber mit unansehnlichem Hut sieht.

Solange noch die Eichen wachsen,

solang' das Strohdach ziert das Haus,

so lange stirbt in Niedersachsen

die alte Stammesart nicht aus.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herren! Der Herr Abg. Varenhorst hat seinem Wunsche eine so liebenswürdige Empfehlung gegeben, daß ich ganz kurz darauf erwidern möchte.

Die Forderung, daß an die Stelle des Strohdaches das feste Dach treten sollte, entsprang ja rein praktischen Erwägungen, Er⸗ wägungen der Feuersicherheit. Ich verstehe Herrn Abg. Varenhorft vollkommen und habe viel Sympathien mit seinen Ausführungen. Der Herr Vorredner hat sich aus Gründen des Heimatschutzes und wiederum auch aut praktischen Erwägungen für die weiche Bedachung erwärmt. Mir scheint die ganze Frage dadurch in ein anderes Stadium gekommen zu sein, daß neuerdings ein praktischer Landwirt ein neues Imprägnierunge verfahren erfunden hat. Es muß abgewartet werden, ob dieses Verfahren für weiche Bedachung sich in der Tat als zweck mäßig erweist, insbesondere, wie häufig die weiche Bedachung auch nach der Imprägnierung einer Erneuerung bedarf, wie oft die Im⸗ prägnierung wiederholt werden muß. Ich glaube, man wird diese Erfahrungen abwarten müssen, um zu den Wünschen des Abg. Varen⸗ borst, deren Gründe mir durchaus einleuchten, endgültig Stellung ju

nehmen. Darauf geht das Haus zur Beratung der zum Minister⸗

gehaltstitel gestellten Anträge über. ö

Die Abgg. Borgmann (Soz) und Genossen be an⸗ tragen: . . die Reglerung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf zur Re ge⸗

lung des Bauarbeiterschutze s vorzulegen, der insbesondere die Anstellung von Baukontrolleuren aus der Ar beiterklasse vorsieht.“ . Die Abgg. Dr. Hitze (Zentr) und Genossen beantragen: die Regierung zu ersuchen. a. im Bundetrat auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs oder auf Erlaß einer Bundesrats derordnung G 1206 der G. O) zum Zweck eines wirksameren Schutzes der Bauarbeiter unter Heranziehung von Arbeitern als Baukontrolleure (5 139 der G- O.) einzuwirken; b. für den Fall der Ablehnung seitens des Bundesrats selbst eine solche Regelung im Wege der Gesetzgebung oder der Verordnung (8§ 1200 und 139 der G. O.) durchzuführen.“

Abg. Leinert (Soz.): Uaser Antrag bejweckt die Regelung des Bauarbeiterschutzes. Wir werden auch für den eisten Teil des An. trages Hitze stimmen, beantragen jedoch, darin die Worte oder auf Erlaß einer Bundesratsverordnung“ zu ftreichen, denn wir wollen die Frage lediglich gesetzlich geregelt haben. Im Reichstage sst bereits versucht worden, in diesem Sinne vorzugeben, und der Reiche tag hat eine Resolutien angenommen wegen der Sintũbrung der au

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der Hergabe von Staatgsmitteln als Darlehen an Beamtenwohnungs—

geprüft werden möge. Wiederholt hätten diese Genossenschaften und Vereine sich nicht auf den Bau von Klein und Mittelwohnungen beschränkt, sondern auch große Wohnungen für höhere Beamte gebaut. Dadurch fühlten sich die Hausbesitzer benachteiligt. .

Abg. Graf von Spee (Sentr.): Als ich beim landwirtschaftlichen Etat in der Meinung, es handele sich um ein Landes kulturinteresse, die Schädigung der Adjazenten des Niederrheins durch die Strom⸗ regulierungsarbeiten zur Sprache brachte, wurde ich von dem Minister an die Bauverwaltung verwiesen. Ich wiederhole daher hier meine damalige Darlegung, 9. infolge des durch die Stromregulierung be⸗ wirkten schnelleren Abflusses des Hochwassers der kostbare Schlick nicht mehr auf den Uferntederungen liegen bleibt, sowie daß sich das Grund wasser nach dem Lande hinein nicht mehr in dem früheren Maße ersetzt. Die Folge ist, daß bis weit ins Binnenland hinein die bit herige Weidekultur trotz der Anwendung von Kunstdünger nicht wieder ge⸗ schaffen werden fann, während in den Außenpoldern nur durch reich · liche künstliche Vüngung ein reicher Weideertrag erhalten bleiben kann. von Anlagen abstellen wollte, die ein längeres Verbleiben des Hochwassers ermöglichen sollten, und von dem landwirtschaft.· lichen Ministerium elne Unterstützung erbat, wurde sie damit abgewiesen. Der Minister erklärte bier, für etwaige Schädigungen, welche die Stromregulierung herbeigeführt habe, müsse die Bau— verwaltung in Anspruch genommen werden. Die Strombauverwaltung meint, der Hochwosserspiegel des Rheingebiets sei nicht geändert worden. Aber die Tatsache des schnelleren Abflusses wird man nicht bestreiten können. Im Osten hat man übrigens, wie der Etat aug⸗ weist, für solche Schädigungen im Bauetat Entschãdigungen aus- geworfen; was dem Osten recht ist, muß dem Westen billig sein. Ich boffe, daß der Etat im nächsten Jahre auch einen Posten für die Im Westen erforderlichen Entschädigungen enthalten wird.

Gebeimer Oherbaurat Röder: Im allgemeinen wird durch die Regulierungearbeiten eine Hebung, nicht eine Senkung des Waffer⸗ spiegels herbeigeführt. Ueber die Frage, ob der Wasserabsluß be. schleunigt worden ist, werden Feststellungen stattfinden, Und von dem Eigehnis wird Mitteilung gemacht werden. ;

Abg. Giem sa (Jenir) unterstützt die Ausführungen des Abg. Kindler über die Verwendung gebrannter Tonsteine bel Staatz. bauten; der Backsteinbau habe eine Art Heimatsberechtigung erhalten.

Ministerialdirektor Hinckeldevn: Der Backsteinkau' erfordert nicht nur am wenigsten Reparaturen, sondern er gestattet auch hervor- ragend künftlerische Bauten. Das bewelsen das Botanische Musenm, die Charité, die Reglerungsgebäude in Stettin und viele andere Bauten. Die Regierung sst erfreut, ein so ausgezeichnetes natürliches Baumaterial im Bern senh! selbst zu besitzen. .

Abg. von Böhlendorff⸗Kölpin Gons.) spricht seine Befriedigung

gebt, so muß ich darauf biwelsen, daß ein großer Unterschied besteht wischen einem Schiedsrichter, der Staatzbeamter ist und eine fest

über die Erklärung de Unterstaatssekletaͤrs aus, daß dem Fischerei- gewerbe Billigkeisszgründe bel Entschädlqungganspiischen jugestanden

vereine und andere Baugenossenschaften juvor das Bedürfnis gründlich

Als eine Deichverwaltung diese Schäden durch Derstellung

ũbrung kontrolleure. Es ist also kein Verdienst des Zentrums, mit diesen Anregungen zu kommen, wir haben es längst i preußische Regierung kümmert sich eigentlich gar Arbeiterschutz. sondern überläßt alles schaften. Diese aber die Kontrolle über ist außerordentlich mangelhaft Die nicht zur Baukontrolle aus; es sst daß im Baugewerbe die Unfälle sich fe etz Der Arbeitgeberverband hat an den Reichstag eine Eingabe a des Materials der Baugewerksberufggenossenschaf über die Ursachen der Bauunfälle falsche 2 Arbeitern selbst viel Schuld zugeschoben wird sind lediglich die von der Berufsgenossenschaft derbütungevorschriften maßgebend, sie unterläßt Ausführung zu kontrollieren. Es ist allerdings 18 an die Polijeibebörden über die Baukontrolle gegeben wir erfahren nichts über die Wirkung des Erlaffes. wagt es gar nicht, einem Arbeitgeber etwas äber die Be Unfall rerbütungavorschriften vorzu gewerksberufsgenossenschaft bat gegen unbefugte Baurevisionen treffenden privaten Redisoren die bruchs andtohen lassen. (Ruf Kritik dieses Zwischenrufses (Zuruf rechts Spitzeltum!) Davon kann Herr Abg. Rabardt! Wenn die Arbeiter für Gesundbeit besorgt sind und deshalb f Rechten sehen, so kann man das als Spitzeltum nur man etwas ju verbergen bat. Die Arbeit ̃ Antwort auf diese Kundgebung nicht Ffeblen Zentralinstanz bat man offenbar gar nicht den greifende Arbeiterfürsorge auf diesem Gebiete sich ein zale Grlaß von 1907 bewesist. Wie weit t es lungen, durch diesen im 20. Jabrbundert böchst mer kwut digen Erlaß den Bauarbelterschuz auf dem Lande ju fördern? Die Arbeiter ichaft hat bei Babnbauten auf dem Vande Justãnde Festgestellt die einen staatlichen Betrieb direkt unwürdig nd; die Arbe lter waren dor! weit schlimmer als die Schwelne untergebracht! Gy dandelt ach de um ausländische Arbeiter, welche man dereingez den bat. um die So dae lu, drücken. Macht man die Ardeiter auf solche kalbharwidelgen . staͤnde aufmerksam, dann ist die Rechte bier fofort mit dem delleden Vorwurf des Vetzens gegen die Arbelterorganhffationen dei der Dond. Nein, diese Organisationen sind zu rem Vorge den gezwungen, da man sich von Weglerungs wegen auf den Erlaß don Werordann en deschr ank aber sich nicht darum kümmert, ob sie auch aug geführt and deachtet verden. Die Verordnungen für die Steinbauer, für die Maler unterlte gen beiüglich der Ausfüdrung denselben Bedenken. n der enen green Verordnung, betreffend dle Gijendetonat beiter, stedi dein einiges Wort don Bauarbeiterschutz drin. Wir verlangen Urdelterkonreere

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